Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Den Antrag der SPD kann man in der Tat nur unterstützen; denn wir wissen, dass inzwischen Dutzende von Problemfällen aufgelaufen sind und insgesamt 3000 noch offene Förderfälle zur Entscheidung anstehen. Ich meine, man sollte jetzt endlich verantwortungsbewusste Bürgerinnen und Bürgern vor Ort unterstützen. Selbst der Bayerische Oberste Rechnungshof kritisiert seit Jahren, dass viele Kläranlagen zu groß dimensioniert sind. Angesprochen wurden das mangelnde Kostenbewusstsein, die nicht bedarfsgerechten Planungen und die Unregelmäßigkeiten beim Bau. An vielen Orten hat man den Bau von sehr großen Kläranlagen durchgesetzt. Die dezentralen Kläranlagen, die von Bürgerinnen und Bürgern in Eigenverantwortung zur Reinigung des Wassers gebaut wurden, wurden boykottiert und verhindert. Es wurde mit einem
Vor diesem Hintergrund hat die CSU 1996 – wir waren erstaunt – Anträge eingebracht, die einstimmig angenommen wurden und die darauf gerichtet waren, dass sich in der Praxis vor Ort einiges ändern muss. Trotz des Engagements des Abgeordneten Hofmann – das muss man sagen – dümpeln diese Anträge jetzt vor sich hin. Immer wieder erleben wir höchst zweifelhafte Fälle.
Ich darf kurz einen Fall ansprechen, den ich im März im Rahmen der Mündlichen Anfragen ins Plenum gebracht habe. Es geht um eine selbstfinanzierte Abwasseranlage, die von einem Bürger im Ortsteil Kalkofen, Ort Schöffau, Gemeinde Uffing, eingerichtet wurde. Die Anlage war selbstfinanziert; mehrere Betriebe waren angeschlossen. Später wurde die zentrale Anlage der Gemeinde gebaut. Dem Bürger wurden die Anschlusskosten aufgebrummt. Die Bauernfamilie hat die Anschlusskosten in Höhe von circa 40000 e zusätzlich zu der selbstfinanzierten Kläranlage bezahlt. Was passiert? – Die Gemeinde besteht weiterhin auf dem Anschluss- und Benutzungszwang, anstatt dass sie sich für eine wasserrechtliche Genehmigung und Erlaubnis für die dezentrale Anlage und die fachliche Bewertung dieser Anlage einsetzt. Man besteht auf dem Anschlussund Benutzungszwang, obwohl sogar eine Klage beim Verfassungsgericht anhängig ist. Man fasst einen Gemeinderatsbeschluss, brummt dieser Bauernfamilie ein Zwangsgeld von 50000 e – das ist die Höchstgrenze – auf und sperrt gleichzeitig mehrere Konten zur Pfändung. Ich muss sagen, so darf man mit Bürgerinnen und Bürgern nicht umgehen.
Ich sehe Applaus bei der CSU; das freut mich. Ich wäre wirklich sehr froh, wenn wir diesen Antrag zum Anlass nehmen würden, die Dinge voranzubringen und die Problemfälle zugunsten der Umwelt und der engagierten Bürgerinnen und Bürger zu lösen, damit wir endlich einige bzw. viele dezentrale Kläranlagen haben. Wir sollten Erfahrungen bezüglich ihrer Wirkungsweise sammeln, um mit solchen Anlagen in der Fläche dazu beizutragen, dass die Gewässer ordnungsgemäß geklärt werden.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit diesem wahrscheinlich letzten Punkt kommen wir zu einem Leckerbissen bayerischer Umweltpolitik, zur Abwasserklärung. Herr Kollege Mehrlich und Frau Kollegin Paulig, ich will in aller Deutlichkeit zum Ausdruck bringen, dass ich durchaus Verständnis habe für kritische Einlassungen im Zusammenhang mit der Genehmigung naturnaher Reinigungssysteme. Für die Kolleginnen und Kollegen der CSU im Umweltausschuss darf
ich allerdings auch klarstellen, dass wir Ihrem Anliegen, Herr Kollege Mehrlich, nicht gerecht werden, indem wir einen Antrag beschließen, mit dem wir die Staatsregierung auffordern, wieder ein Schreiben an die Wasserwirtschaftsämter hinauszuschicken. Ich habe mich selbst dessen vergewissert, dass die Beschlüsse des Bayerischen Landtags den Wasserwirtschaftsämtern und den Landratsämtern inhaltlich und verbunden mit Aufforderungen bekannt gegeben worden sind.
(Heiterkeit – Frau Marianne Schieder (SPD): Das stimmt! – Frau Radermacher (SPD): Aber Frau Biedefeld ist auch sonst sehr flott!)
Frau Kollegin Biedefeld, ich nehme die Sache sehr ernst. Ich kann Ihnen sagen, dass auch ich auf Hunderten von Versammlungen gegen Behörden kämpfe.
Umweltminister Werner Schnappauf und seine Behörden haben unter anderem auch die fachlichen Urteile der Wasserwirtschaftsämter und vor allen Dingen auch die Planungshoheit der Kommunen zu respektieren.
Frau Kollegin Biedefeld, ich habe die herzliche Bitte, dass Sie einmal den abgewählten SPD-Bürgermeister von Thurnau fragen, warum dort zwei Abwasseranlagen, die auf 3 250 Einwohner ausgelegt waren – –
Wir wissen schon, warum. – Fragen Sie ihn, warum dort zwei Abwasseranlagen, die auf 3250 Einwohner ausgelegt waren, auf 7000 Einwohner hochgerechnet wurden, was zur Folge hatte, dass die dortigen zwei Kläranlagen nicht mehr sanierungsfähig waren, weil sie andere Werte einzuhalten hatten, nachdem sie über 5000 Einwohnerwerte hinausgingen. Dies hatte schließlich zur Folge, dass Thurnau über eine über 12 Kilometer lange Druckleitung nach Kulmbach entwässert werden musste, und dies führte schließlich dazu, dass die Anschlusspflichtigen in Thurnau um mehr als das Doppelte belastet wurden, als wenn die eigenen Kläranlagen saniert worden wären. Insofern zitiere ich den kommunalen Prüfungsverband.
Ich habe auch mit Bürgermeisterin Fischer aus Thurnau darüber diskutiert. Ich will nur sagen, dass dieses Vorgehen nicht ganz so einfach ist.
Herr Kollege Gartzke, ich habe mich einmal mit Ihnen darüber unterhalten, dass ich einige Probleme mit dem Markt Erlbach in Mittelfranken habe. Dort ist zufälligerweise ein SPD-Bürgermeister im Amt; das soll es ja auch geben. Dort sollen zwei Ortsteile mit 60 bzw. 70 Einwohnern nach einem Beschluss des Gemeinderats für 1,2 Millionen e an die kommunale Sammelentwässerung angeschlossen werden. Seitens des Freistaates Bayern wurde ein Zuschuss in Höhe von 650000 e zugesagt. Das sind 5000 e pro Einwohner. Ich bin von der Bürgerinitiative gefragt worden, ob ich den Anschluss verhindern kann. Ich habe ihr gesagt, wenn ich ihn verhindern kann, werde ich ihn verhindern, denn diese Kosten sind meiner Ansicht nach nicht zumutbar.
Gott sei Dank sind wir so weit und haben jetzt sowohl technische Kleinkläranlagen als auch naturnahe Pflanzenkläranlagen, mit denen wir für 1000 bis 1200 e pro Einwohner ähnliche Reinigungsleistungen erzielen können, welche auch dem Stand der Technik entsprechen. Deshalb halte ich es nicht für vertretbar, dass man einerseits die Steuerzahler über die Zuschüsse belastet und andererseits die Anschlusspflichtigen mit über 3000 e pro Einwohner über die Beiträge und mit noch einmal 150000 e über die Gebühren belastet.
Nachdem das Umweltministerium auf unseren Wunsch hin im Umweltausschuss einen Bericht geben wird, werden wir einen Antrag beschließen, welcher das Ziel verfolgt, dass kommunale Sammelentwässerungsanlagen vom Freistaat Bayern dann nicht mehr finanziert werden, wenn sie je Einwohner mehr als 4000 e an Kosten verursachen. Über dieses Problem müssen wir diskutieren.
Dafür sorge ich schon, ich will nur nicht, dass noch ein anderer Tagesordnungspunkt aufgerufen wird.
Ganz entscheidend ist es, dass keine Abwasseraltlasten für künftige Generationen entstehen. Hier spielen auch die Vorflutverhältnisse und die Untergrundverhältnisse, zum Beispiel der Karst in Waischenfeld, eine große Rolle. Alles das müssen wir miteinander behandeln.
Die CSU-Fraktion hat Ihren Antrag nicht deswegen abgelehnt, weil wir glauben, es gäbe auf der unteren Ebene keinen Handlungsbedarf, sondern weil wir der Meinung sind, dieser Antrag geht die Themen viel zu kurzsichtig an, welche wir im Laufe dieser Legislaturperiode noch regeln können und regeln müssen. Frau Kollegin Biedefeld, Sie kennen mich gut und können sich deshalb darauf verlassen, dass ich dafür sorgen werde, dass diese Punkte noch geregelt werden.
Frau Kollegin Schieder, können Sie sich noch daran erinnern, als wir in Reichenau einen Ortstermin hatten? Wissen Sie noch, welche Position ich damals eingenommen habe und welche Position Sie als stellvertretende Landrätin eingenommen haben?
(Frau Marianne Schieder (SPD): Das ist ein anderer Landkreis! – Kaul (CSU): Aber das gleiche Problem!)
Für die wenigen Einwohner wurde eine Lösung gewählt, die fünf Wochen Zeit mehr kostet als die Lösung, die ich vorgeschlagen habe.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich würde gerne noch mehr sagen. Frau Kollegin Radermacher, Sie würden sicher noch gerne zuhören. Die Zeit drängt aber. Wir lehnen den Antrag ab, weil wir gute Gründe dafür haben.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Die Aussprache ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Der federführende Ausschuss für Landesentwicklung und Umweltfragen empfiehlt die Ablehnung des Antrags. Wer dagegen zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der SPD. Gegenstimmen? – Das ist die CSU-Fraktion. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist der Antrag abgelehnt.