Walter Hofmann
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Herr Staatsminister, welche rechtlichen Möglichkeiten sieht die Staatsregierung, die Nutzung erneuerbarer Energien wie Windenergie, Sonnenenergie und Wasserkraft in Nationalparks, Naturschutzgebieten, Landschaftsschutzgebieten und Naturparks zuzulassen? – Wohlgemerkt: Das ist die Frage des Kollegen Kaul.
Herr Staatsminister, angesichts dessen, dass aus Kreisen der Stromwirtschaft zunehmend Sorgen um kompetenten Nachwuchs für Betrieb und Überwachung kerntechnischer Einrichtungen geäußert werden, frage ich die Staatsregierung, ob sie diese Sorge teilt und mit welchen Konzepten versucht wird, Studenten zur Aufnahme eines Studiums zum Beispiel der Kernphysik zu bewegen und damit auch sicherzustellen, dass Personal für die staatliche Aufsicht gewonnen werden kann.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Herr Staatsminister.
Ich bedanke mich zunächst. Herr Staatsminister, gibt es auf Bundesebene und in Zusammenarbeit mit der Bundesregierung Konzepte und Schemen, die darauf schließen lassen, dass die Bundesregierung trotz des bekannten Ausstiegsbeschlusses das Anliegen der Sicherheit kerntechnischer Einrichtungen ähnlich teilt, wie Sie es jetzt als Vertreter der Bayerischen Staatsregierung geäußert haben?
Herr Staatsminister, nachdem Sie darauf hingewiesen haben, dass aus diffusen Quellen Schadstoffeinträge zu registrieren sind, frage ich: Gibt es in Ihrem Hause Erkenntnisse, welche Menge diffuser Einträge oder schadstoffbelasteter Einträge aus welchen Quellen kommen? Gibt es Schätzungen, welcher Anteil aus der Landwirtschaft, aus Kläranlagen oder sonstigen Quellen kommt? Gibt es solche Betrachtungsweisen und Erkenntnisse?
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit diesem wahrscheinlich letzten Punkt kommen wir zu einem Leckerbissen bayerischer Umweltpolitik, zur Abwasserklärung. Herr Kollege Mehrlich und Frau Kollegin Paulig, ich will in aller Deutlichkeit zum Ausdruck bringen, dass ich durchaus Verständnis habe für kritische Einlassungen im Zusammenhang mit der Genehmigung naturnaher Reinigungssysteme. Für die Kolleginnen und Kollegen der CSU im Umweltausschuss darf
ich allerdings auch klarstellen, dass wir Ihrem Anliegen, Herr Kollege Mehrlich, nicht gerecht werden, indem wir einen Antrag beschließen, mit dem wir die Staatsregierung auffordern, wieder ein Schreiben an die Wasserwirtschaftsämter hinauszuschicken. Ich habe mich selbst dessen vergewissert, dass die Beschlüsse des Bayerischen Landtags den Wasserwirtschaftsämtern und den Landratsämtern inhaltlich und verbunden mit Aufforderungen bekannt gegeben worden sind.
Frau Kollegin, ich weiß, dass Sie mit dem Mund, ähnlich wie ich, immer sehr flott sind.
Das kann ich nicht beurteilen, aber ansonsten vertraue ich Ihrem Urteil.
Frau Kollegin Biedefeld, ich nehme die Sache sehr ernst. Ich kann Ihnen sagen, dass auch ich auf Hunderten von Versammlungen gegen Behörden kämpfe.
Der von mir sehr geschätzte Umweltminister Werner Schnappauf,
der uneingeschränkten Rückhalt in der CSU-Fraktion hat und der kompetent ist – –
Ich gehöre nicht zu den unkritischen Geistern der Fraktion.
Umweltminister Werner Schnappauf und seine Behörden haben unter anderem auch die fachlichen Urteile der Wasserwirtschaftsämter und vor allen Dingen auch die Planungshoheit der Kommunen zu respektieren.
Zu Ihnen komme ich auch noch, wenn Sie es wollen.
Bitte kein Missverständnis!
Frau Kollegin Biedefeld, ich habe die herzliche Bitte, dass Sie einmal den abgewählten SPD-Bürgermeister von Thurnau fragen, warum dort zwei Abwasseranlagen, die auf 3 250 Einwohner ausgelegt waren – –
Wir wissen schon, warum. – Fragen Sie ihn, warum dort zwei Abwasseranlagen, die auf 3250 Einwohner ausgelegt waren, auf 7000 Einwohner hochgerechnet wurden, was zur Folge hatte, dass die dortigen zwei Kläranlagen nicht mehr sanierungsfähig waren, weil sie andere Werte einzuhalten hatten, nachdem sie über 5000 Einwohnerwerte hinausgingen. Dies hatte schließlich zur Folge, dass Thurnau über eine über 12 Kilometer lange Druckleitung nach Kulmbach entwässert werden musste, und dies führte schließlich dazu, dass die Anschlusspflichtigen in Thurnau um mehr als das Doppelte belastet wurden, als wenn die eigenen Kläranlagen saniert worden wären. Insofern zitiere ich den kommunalen Prüfungsverband.
Ich habe auch mit Bürgermeisterin Fischer aus Thurnau darüber diskutiert. Ich will nur sagen, dass dieses Vorgehen nicht ganz so einfach ist.
Herr Kollege Gartzke, ich habe mich einmal mit Ihnen darüber unterhalten, dass ich einige Probleme mit dem Markt Erlbach in Mittelfranken habe. Dort ist zufälligerweise ein SPD-Bürgermeister im Amt; das soll es ja auch geben. Dort sollen zwei Ortsteile mit 60 bzw. 70 Einwohnern nach einem Beschluss des Gemeinderats für 1,2 Millionen e an die kommunale Sammelentwässerung angeschlossen werden. Seitens des Freistaates Bayern wurde ein Zuschuss in Höhe von 650000 e zugesagt. Das sind 5000 e pro Einwohner. Ich bin von der Bürgerinitiative gefragt worden, ob ich den Anschluss verhindern kann. Ich habe ihr gesagt, wenn ich ihn verhindern kann, werde ich ihn verhindern, denn diese Kosten sind meiner Ansicht nach nicht zumutbar.
Gott sei Dank sind wir so weit und haben jetzt sowohl technische Kleinkläranlagen als auch naturnahe Pflanzenkläranlagen, mit denen wir für 1000 bis 1200 e pro Einwohner ähnliche Reinigungsleistungen erzielen können, welche auch dem Stand der Technik entsprechen. Deshalb halte ich es nicht für vertretbar, dass man einerseits die Steuerzahler über die Zuschüsse belastet und andererseits die Anschlusspflichtigen mit über 3000 e pro Einwohner über die Beiträge und mit noch einmal 150000 e über die Gebühren belastet.
Nachdem das Umweltministerium auf unseren Wunsch hin im Umweltausschuss einen Bericht geben wird, werden wir einen Antrag beschließen, welcher das Ziel verfolgt, dass kommunale Sammelentwässerungsanlagen vom Freistaat Bayern dann nicht mehr finanziert werden, wenn sie je Einwohner mehr als 4000 e an Kosten verursachen. Über dieses Problem müssen wir diskutieren.
Dafür sorge ich schon, ich will nur nicht, dass noch ein anderer Tagesordnungspunkt aufgerufen wird.
Ganz entscheidend ist es, dass keine Abwasseraltlasten für künftige Generationen entstehen. Hier spielen auch die Vorflutverhältnisse und die Untergrundverhältnisse, zum Beispiel der Karst in Waischenfeld, eine große Rolle. Alles das müssen wir miteinander behandeln.
Die CSU-Fraktion hat Ihren Antrag nicht deswegen abgelehnt, weil wir glauben, es gäbe auf der unteren Ebene keinen Handlungsbedarf, sondern weil wir der Meinung sind, dieser Antrag geht die Themen viel zu kurzsichtig an, welche wir im Laufe dieser Legislaturperiode noch regeln können und regeln müssen. Frau Kollegin Biedefeld, Sie kennen mich gut und können sich deshalb darauf verlassen, dass ich dafür sorgen werde, dass diese Punkte noch geregelt werden.
Frau Kollegin Schieder, können Sie sich noch daran erinnern, als wir in Reichenau einen Ortstermin hatten? Wissen Sie noch, welche Position ich damals eingenommen habe und welche Position Sie als stellvertretende Landrätin eingenommen haben?
Für die wenigen Einwohner wurde eine Lösung gewählt, die fünf Wochen Zeit mehr kostet als die Lösung, die ich vorgeschlagen habe.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich würde gerne noch mehr sagen. Frau Kollegin Radermacher, Sie würden sicher noch gerne zuhören. Die Zeit drängt aber. Wir lehnen den Antrag ab, weil wir gute Gründe dafür haben.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Die Aussprache ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Der federführende Ausschuss für Landesentwicklung und Umweltfragen empfiehlt die Ablehnung des Antrags. Wer dagegen zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der SPD. Gegenstimmen? – Das ist die CSU-Fraktion. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist der Antrag abgelehnt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Zeit für die Beratungen ist abgelaufen. Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe mich an und für sich in der Hoffnung und Erwartung zu Wort gemeldet gehabt, dass vor mir noch ein Umweltpolitiker der SPD sprechen wird.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, Frau Kollegin Biedefeld, so sehr ich Sie ansonsten schätze – –
Sie hat schon begriffen, dass irgendetwas kommt. Bayern braucht keinen neuen Umweltminister, sondern Bayern braucht eine Opposition, meine Damen und Herren,
die mit brauchbaren Vorschlägen statt mit Beleidigungen und Verleumdungen
im Landtag agiert und arbeitet.
Frau Kollegin Biedefeld, ich gebe Ihnen den guten Rat, das ernst zu nehmen, was Ihnen Henning Kaul nahegelegt hat; denn was Sie in Richtung CSU-Fraktion ausgesprochen haben, dass wir nämlich um des Öls willen für den Krieg wären, hat kein anderer deutlicher widerlegt als unser Fraktionsvorsitzender Alois Glück am 19. März in einem Interview des „Münchner Merkur“.
Ich bitte Sie, das zur Kenntnis zu nehmen und diese Tatsachen in der gegenwärtig schwierigen Phase deutscher Politik nicht zum Gegenstand billiger parteipolitischer Polemik zu machen.
Die Geschichte wird irgendwann – möglicherweise in naher Zukunft – zeigen, wer größere Fehler bei der Bewältigung dieser schwierigen Aufgabe zu verantworten hatte. Wir wissen noch nicht, wie das alles ausgeht. Ich gehöre aber nicht zu denen, die schon heute wissen, was sich morgen oder übermorgen als richtig erweisen wird. Genau das hat unser Fraktionsvorsitzender gesagt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, nur gut situierte Abgeordnete, zu denen auch die Abgeordneten der SPD gehören, können einen Antrag formulieren, wonach wir von einem „immer mehr“ Abschied nehmen müssen. Meine Damen und Herren, gehen Sie einmal zu den Häuslebauern, die sich Tag für Tag und Woche für Woche anschicken, mit Erspartem für sich selbst und ihre Kinder Eigentum zu schaffen und ein Wohnumfeld zu gestalten, das ihren Ansprüchen gerecht wird. Sagen Sie diesen Leuten doch einmal, dass sie endlich mit dem Versiegeln der Landschaft aufhören sollten, weil der Häuserbau Straßen und Schulen erfordert.
Frau Generalsekretärin, halten Sie doch einmal den Mund. Ich werde Sie an diesem Punkt treffen. Darauf können Sie sich verlassen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, der Flächenverbrauch wird immer wieder dämonisiert, zitiert und beklagt. Der Umweltminister ist darauf richtigerweise eingegangen und hat gesagt, dass wir gemeinsam Rahmenbedingungen schaffen wollen, um den zu hohen Flächenverbrauch im Freistaat Bayern auf ein erträgliches Maß zu reduzieren. Der Freistaat Bayern hat allerdings seit der letzten Volkszählung 1,2 Millionen Einwohner mehr zu verzeichnen.
Dieses Land braucht für diese 1,2 Millionen Menschen 400000 Häuser und Wohnungen. Weil dies circa zehn Landkreise ausmacht, sind außerdem 30 Gymnasien, 30 Realschulen und rund 300 bis 400 Volks- und Grundschulen notwendig. Sie solten nicht versuchen, den Eindruck zu erwecken, dass durch die Veränderung der Flächennutzung die Fläche verbraucht werde. Wir können nicht einerseits behaupten, die Flächenumnutzung wäre ein großer ökologischer Schaden, wenn wir andererseits Gemeinden prämieren, die ein kindgerechtes Wohnumfeld schaffen und dafür Sorge tragen, dass Spielplätze gebaut werden. Ich bin der Meinung, dass Hausgärten und Grünanlagen durch die gezielte Schaffung eines artenreichen Biotops aufgewertet werden. Das ist möglicherweise ökologisch besser als eine landwirtschaftliche Intensivnutzung. Deshalb bitte ich Sie, sehr differenziert über dieses Thema zu diskutieren.
Frau Kollegin Biedefeld, Sie haben unter anderem zu dem Antrag auf Drucksache 14/8566 gesprochen, der heute auf der Tagesordnung steht. Sie haben vor einigen Wochen oder Monaten mit einem gewissen Herrn Alt eine Veranstaltung unter der Überschrift „Sonne und
Wind stellen keine Rechnung“ durchgeführt. Das ist eine grandiose Volksverdummung gewesen.
Durch das Gesetz über die erneuerbaren Energien – gegen das ich im Gegensatz zu manch anderem nicht sehr viel einzuwenden habe – muss der Strom aus Windanlagen mit 9 Eurocent subventioniert werden.
Das sind 19 Pfennig geteilt durch zwei. Ich habe einen Taschenrechner da. Wenn Sie es so nicht begreifen, rechnen wir das am Platz durch. Das ist kein Problem. Das Gleiche gilt für den Strom, der aus Photovoltaik-Anlagen stammt. Dafür müssen Sie 98 Pfennig durch das EEG subventionieren. Ich stehe zu diesen Maßnahmen. Sie sind notwendig, damit marktfähige Produkte entwickelt werden können.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Herr Kollege Hofmann, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Kollegen Döbler?
Henning Kaul hat es mir gerade verboten. Sonst hätte ich die Frage gerne gestattet.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich möchte Sie davor warnen, den Eindruck zu erwecken, dass dies alles kostenlos sei. Der Eingriff in die Natur und die Landschaft muss sowohl bei der Windkraft als auch bei der Wasserkraft durch eine hohe Energieausbeute gerechtfertigt sein. Frau Kollegin Paulig und liebe Kollegen von der SPD, ich sage Ihnen in aller Deutlichkeit: In Bayern ist nicht die installierte Leistung am Standort entscheidend, sondern das Vorhandensein einer Windhäufigkeit, die zu einer Energieleistung führt, mit der man je Anlage mindestens 600 bis 700 Haushalte mit Strom versorgen kann. Frau Kollegin Biedefeld, sprechen Sie einmal mit dem SPD-Ortsvorsitzenden in Heiligenstadt. Dann werden Sie anders gackern als jetzt.
Herr Kollege Gartzke, Sie haben im Sommer des Jahres 2002 geschwärmt, dass wir im Freistaat Bayern 5 bis 10% unserer Energie mit der Windkraft erzeugen könnten. Der Stromverbrauch in Bayern liegt bei rund 75 bis 80 Milliarden Kilowatt. Das bedeutet, Sie bräuchten in Bayern rund 2000 bis 4000 Anlagen. Die Landkreise im Freistaat Bayern müssten also im Durchschnitt über 30 bis 60 Windkraftanlagen verfügen.
Aus dem Windatlas geht aber klar hervor, dass in mindestens 40% der Landkreise keine entsprechende Windhäufigkeit vorhanden ist. Manchmal sprechen andere Gründe gegen die Errichtung von Windkraftanlagen. Sie
müssten demnach in allen Landkreisen 50 bis 60 Windkraftanlagen errichten. Das Schlimme ist, dass Sie dadurch nicht ein einziges Kernkraftwerk oder Kohlekraftwerk ersetzen könnten, weil dies keine additive Energie, sondern nur eine daneben hergestellte ist. Sie müssten in diesem Fall die Kohle- und Kernkraftanlagen als Notstromaggregat nützen, wenn der Wind die benötigte Energiemenge nicht liefert. Das ist das Problem.
Frau Kollegin Paulig, ich komme nun zu einer Behauptung, die Sie vorsätzlich aufgestellt haben, die aber deshalb nicht richtiger wird. Richtig ist, dass wir in Gundremmingen einen etwas höheren Ausstoß radioaktiver Stoffe haben. Sie wissen, dass dies gewissenhaft und aufmerksam überprüft wird. Dieses Kraftwerk ist aber nicht die größte radioaktive Dreckschleuder in der Bundesrepublik Deutschland. Eine der größten Dreckschleudern hat Herr Schröder mit Zustimmung von Herrn Trittin am Stromnetz gelassen. Das ist das Kraftwerk Obrigheim.
Frau Kollegin Paulig, ich empfehle Ihnen, die Drucksache 14/9995 des Bundestages zur Kenntnis zu nehmen. Ich verweise auf die Seite 18 dieser Drucksache.
Wenn Sie die Energieleistung von Gundremmingen mit der von Obrigheim vergleichen, werden Sie feststellen, dass beim effektiven Dosiswert für Kleinkinder aus dem Kernkraftwerk Obrigheim etwa das Fünffache an belastbaren radioaktiven Stoffen des von Ihnen beklagten Gundremmingen herauskommt. Ich kann Ihnen nur sagen, meine sehr verehrten Damen und Herren – –
Ich habe es da, selbstverständlich. Ich darf es ja nicht zeigen, aber ich zeige es auch nicht. Glauben Sie vielleicht, dass ich etwas zitiere, was nicht wirklich hieb- und stichfest ist?
Ich zitiere mit besonderer Freude und Wonne aus den Unterlagen der rot-grünen Regierung.
Da muss ich ganz einfach zur Kenntnis nehmen: Wer diese Behauptung aufstellt und den Leuten damit Angst macht, der ist unverantwortlich im politischen Bereich.
Den absoluten Gipfel der rot-grünen Heuchelei stellt ein Interview des Bundesumweltministers im BUND-MAGAZIN-1/03 dar. Da wird gefragt: „Herr Trittin, welchen Strom bezieht Ihr Haus?“ Trittin: „Das Bundesumweltministerium bezieht Strom, in dem Anteile von erneuer
baren Energien von rund 8% sowie KWK-Strom enthalten sind. Wir prüfen zurzeit gerade, wie wir diesen Anteil deutlich erhöhen können.“ So ein Dummkopf.
Zwei Seiten weiter, in der gleichen Zeitschrift auf Seite 15 erklärt der Bund Naturschutz, wie man umsteigen kann.
Ich habe Trittin zitiert, und das wird man wohl noch dürfen, ohne dass ich Sie vorher gefragt habe, auch wenn es Ihnen nicht passt. Das ist klar.
Also, 8% bezieht das Umweltministerium.
Niemand seitens der CDU und CSU würde ein Ministerium im Bund oder einem Land, Nordrhein-Westfalen oder wo auch immer, daran hindern, den grünen Strom zu bestellen, der bestellbar ist, seit der Strommarkt liberalisiert ist.
Die Sprüche im politischen Bereich stehen in einem krassen Missverhältnis zu dem, was Sie in Wirklichkeit machen.
Deshalb und damit es im Protokoll steht und damit es die GRÜNEN begreifen und nachlesen können, wie man unter Umständen im Bundesumweltministerium von 8 auf 100% Strom aus erneuerbaren Energien kommt, lese ich aus dieser Anzeige vom Bund Naturschutz – nicht Bayernkurier – zwei, drei Sätze vor:
Nach einer aktuellen Studie bezieht nur jeder 150. deutsche Haushalt Ökostrom. Falls Sie nicht dazu gehören, tun Sie sich was Gutes, fördern Sie erneuerbare Energien, verzichten Sie künftig auf Strom aus Atomkraftwerken und Braunkohle. Der Wechsel ist ganz einfach. Suchen Sie sich nur einen neuen Anbieter. Wir helfen Ihnen dabei.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, so einfach ist das. Er braucht kein Gutachten zu erstellen, sondern er braucht nur zu bestellen und natürlich auch zu bezahlen.
Sie sind doch an der Regierung, sie können doch die Miete bezahlen. Das ist doch überhaupt kein Problem.
Nein, das ist überhaupt kein Problem.
Ich möchte zu einem weiteren Punkt kommen, den ich Frau Kollegin Biedefeld versprochen habe.
Ich habe den berühmten bayerischen Energiemix: 60% Kernkraft, 20% erneuerbare Energien – das heißt, ich habe mehr erneuerbare Energien als der Trittin.
Ihre Stimme ist wirklich schwierig einzuordnen. Ich will Ihnen nicht zu nahe treten.
Die Frau Kollegin Biedefeld war der Meinung gewesen, im Zusammenhang mit der Beratung und Veränderung des Landesentwicklungsprogramms dem bayerischen Umweltminister Verrat am Einzelhandel vorwerfen zu können.
Frau Kollegin Biedefeld, für den Fall, dass Sie es vergessen haben oder möglicherweise nicht begriffen haben, will ich Folgendes hinzufügen: Wir haben bei der Beratung zum LEP und zu seiner Fortschreibung die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass Kommunalpolitiker in ihrer eigenen Verantwortung und Planungshoheit den Rahmen bekommen, der von den kommunalen Spitzenverbänden bei der Anhörung erbeten und gefordert worden ist, um eigenständige Entscheidungen treffen zu können.
Frau Kollegin Biedefeld, Sie wollen das Thema parteipolitisieren, dafür ist es aber nicht geeignet.
Natürlich geht es um Umwelt und Natur. Weil dies quer durch alle Kommunalparlamente unterschiedliche Parteien sind – die einen machen das Gleiche wie Ihre Kollegen, wir können es bedauern oder auch nicht, das spielt auch keine Rolle – ist es ähnlich auch mit der Bauwilligkeit in Überschwemmungsgebieten. Auch das können Sie parteipolitisch nicht festmachen. 45% der Kommunalpolitiker im Freistaat Bayern sind CSU-ler, der Rest ist anderer Couleur. Auch die haben Verantwortung.
Kürzlich wurde in der oberfränkischen Heimat der Generalsekretärin Biedefeld und des Landesvorsitzenden Hoderlein, in Bayreuth, darüber diskutiert, ob die Errichtung eines großen Fachmarktzentrums am Stadtrand,
des so genannten Mega-Mal, genehmigt werden soll. Jetzt hören Sie gut zu, Frau Biedefeld.
In der Sondersitzung hat der Stadtrat die Errichtung eines Fachmarktzentrums am Stadtrand abgelehnt. „Wir sind gegen das In-Center, weil wir für die Bayreuther Innenstadt sind“, brachte CSU-Fraktionschef Werner Grüninger die Mehrheit der Meinung seiner Fraktion auf den Punkt.
Fränkischer Tag, 22. November 2002. Es geht weiter:
Überraschend argumentierten große Teile der SPD für das Center und für diesen Mega-Mal.
So groß ist der Unterschied zwischen dem, meine Damen und Herren, was Sie hier fordern, anklagend gegen den Umweltminister in den Raum stellen und dem, was draußen Ihre eigenen Parteifreunde – und dafür muss man Verständnis haben oder auch nicht – tun.
Frau Kollegin, ich habe ja vorhin gesagt: Wollen wir es nicht parteipolitisieren.
Ich bin auf das eingegangen, was Frau Biedefeld gesagt hat: Die Kommunalpolitiker haben gelegentlich auch einmal andere Beurteilungen.
Frau Kollegin Biedefeld hat teilweise den Dringlichkeitsantrag, der morgen zur Behandlung steht, angesprochen und hat Vorwürfe erhoben im Zusammenhang mit Abfall. Das ist wieder ein Beispiel, wie groß der Unterschied zwischen Sprüchen im Bayerischen Landtag und dort ist, wo Sie regieren. In der „Zeitung für Kommunalwirtschaft“ vom November 2002: „Abfallbeseitigung – Kehrtwende in Berlin – Hauptstadt setzt weitgehend nicht mehr auf die stoffliche Verwertung, stattdessen Verbrennung vor Ort.“
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn ich das alles subsumiere, dann stelle ich fest: Im Bayerischen Landtag werden Anträge gestellt, werden Reden gehalten, Forderungen an die Regierungspartei gestellt, die Sie dort, wo Sie politisch Verantwortung tragen, nicht im geringsten zu erfüllen bereit sind.
Ich sage Ihnen, Frau Kollegin Paulig: Das, was sich SPD und GRÜNE in Nordrhein-Westfalen im Zusammenhang mit Garzweiler II geleistet haben, würde es unter einer CSU-Politik im Freistaat Bayern niemals geben.
Der Vorwurf an Umweltminister Dr. Werner Schnappauf im Zusammenhang mit der Reduzierung des CO2-Ausstoßes geht ins Leere. Der Minister hat völlig zu Recht darauf hingewiesen, dass der Pro-Kopf-Ausstoß in Bayern durchschnittlich 7 Tonnen beträgt, im Bund 11 Tonnen.
Der Minister hat darauf hingewiesen, dass sich Bayern bemüht, von 7 auf 6 Tonnen zu reduzieren. Wenn aber alle anderen Länder in der Bundesrepublik Deutschland den gleichen Anteil erreicht hätten wie der Freistaat Bayern, hätten wir in der Bundesrepublik Deutschland nicht 850 Millionen Tonnen CO2-Ausstoß, sondern 300 Millionen Tonnen weniger. Das wären nicht nur 19% sondern 35%. Daran müssen sich die rot-grün regierten Bundesländer messen lassen.
Da die Bilanz insgesamt hervorragend und die vom Umweltminister vorgetragene Regierungserklärung schlüssig ist, kann die erfolgreiche bayerische Umweltpolitik fortgesetzt werden. Die kleine Auseinandersetzung, die in der CSU herrscht, ist für uns kein Problem.
Es gilt: In der rechtsstaatlichen Demokratie gilt das, was die Mehrheit der Parlamentarier, die vom mündigen Volk gewählt worden sind, beschließt. Das wird auch nach dem September 2003 in bewährter Manier passieren.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Frau Paulig hat sich gemäß § 116 Absatz 4 der Geschäftsordnung des Bayerischen Landtags zu einer Zwischenbemerkung gemeldet. Frau Paulig, Sie haben zwei Minuten Zeit.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn ich einmal oberfränkische Bescheidenheit demonstrieren will und den GRÜNEN den Vortritt lasse, dann ist es auch wieder nicht Recht. Jetzt weiß ich nicht mehr, was ich machen soll.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, als ich den Kollegen Wörner hier habe reden hören, habe ich den Eindruck gehabt, dass er nicht in der Lage ist, sich daran zu erinnern, dass wir, Herr Kollege Wörner, Frau Paulig und Minister Werner Schnappauf, vor einigen Wochen bei der Akademie für Naturschutz und Landespflege genau dieses Thema miteinander diskutiert haben. Entweder haben Sie damals geschlafen, oder Sie unterschlagen jetzt Ihren mehr oder weniger interessierten Kolleginnen und Kollegen von der SPD, dass damals Minister Werner Schnappauf umfassend darauf hingewiesen und darauf aufmerksam gemacht hat, dass alle gesellschaftsrelevanten Gruppierungen von den Fischern bis zu den Kommunen eingeladen sind, den Themenkomplex – –
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Herr Hofmann, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Wörner?
Ja.
Herr Kollege Wörner, ich antworte auf die Vorhaltungen, die Sie gerade gemacht haben. Nicht alles, was Sie reklamieren, muss in einem Gesetz stehen. Ein Gesetzentwurf soll einfach und gut lesbar sein, er soll keinen Quatsch verbreiten.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich möchte darauf hinweisen, dass beim Wasserforum, das beim Landesamt für Wasserwirtschaft stattgefunden hat, alle Beteiligten der Marschrichtung, die das Umweltministerium im Zusammenhang mit der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie vorgegeben hat, zugestimmt haben. Wenn ich mir diese Zustimmung zusammen mit dem,
was die Staatsregierung in komprimierter Form im Gesetzentwurf vorgelegt hat, ansehe, verstehe ich diese kleinkarierte Kritik nicht. Herr Kollege Wörner, ich unterstelle einmal, dass Sie die Europäische Wasserrahmenrichtlinie gelesen haben. Dort wurde der geforderte gute Zustand der Gewässer beschrieben. Dabei geht es um die chemische Zusammensetzung und die aquatische Qualität, um den Besatz usw. Genau hierauf zielt der Gesetzentwurf der Bayerischen Staatsregierung ab.
Sie sollten zur Kenntnis nehmen, dass die kommunalen Spitzenverbände hier eingebunden sind. Über das Umweltministerium wird sichergestellt, dass die jeweiligen Wasserwirtschaftsämter in den Regierungsbezirken die notwendigen Voraussetzungen schaffen, um die Maßnahmen in ihrem Einzugsbereich umzusetzen. Herr Kollege Wörner, Sie konnten es nicht unterlassen, darauf hinzuweisen, dass es Differenzen in der Frage gegeben hat, ob eine Liberalisierung oder eine Privatisierung erfolgen soll. Sie sollten aber endlich damit aufhören, den Eindruck zu erwecken, in der Staatsregierung oder in der CSU-Fraktion gäbe es irgendjemand, der für die Liberalisierung des Wassers eintreten würde. Inzwischen haben Anhörungen wie die, die Herr Kollege Dr. Kempfler durchgeführt hat, keinen Sinn mehr, da Sie die Erklärungen, die die CSU-Landtagsfraktion an die Öffentlichkeit weitergegeben hat, zwar zur Kenntnis nehmen, aber sie am Ende ignorieren und der CSU vorwerfen, sie trete für die Liberalisierung ein.
Sie haben von Liberalisierung und Privatisierung gesprochen. Sie hätten zur Kenntnis nehmen müssen, dass mit dem vorgelegten Gesetzentwurf alle notwendigen Voraussetzungen geschaffen werden, um die Europäische Wasserrahmenrichtlinie einzuarbeiten und die Rechts- und Verwaltungsvorschriften bis zum 22. Dezember 2003 zu erlassen. Deshalb bitte ich um eine zügige Beratung in den Ausschüssen des Bayerischen Landtags.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Das Wort hat Frau Kollegin Paulig.
In den Gesetzentwurf wurden nur die Definitionen und Fristen übernommen. Zum Beispiel wird festgelegt, wann die Bewirtschaftungspläne da sein müssen. Aber das, was Sie mit dieser wegweisenden oder wasserweisenden Richtlinie der EU zum Gewässerschutz einführen könnten, fehlt. Insofern ist der Gesetzentwurf komprimiert, man könnte auch sagen dürftig und minimalistisch.
Nach allem, was wir zuerst gehört hatten und nach unseren Gesprächen mit der ANL und den Verbänden hatten wir Hoffnung. Wir haben damals auf einen umfassenden Gesetzentwurf gewartet, der die Möglichkeiten der Wasserrahmenrichtlinie ausschöpft. Ihr Umweltminister hat diese Möglichkeiten nicht ausgeschöpft, sondern er ist mit dem Gesetzentwurf weggetaucht.
Ich möchte noch einen zweiten Punkt ansprechen: Beim Wassergesetz herrscht inzwischen ein absolutes Tohuwabohu. Ich habe das bereits im Umweltausschuss ausgeführt. Wir haben gerade die Umweltverträglichkeitsprüfung eingebaut, die wir in Zweiter Lesung verabschieden müssten. Jetzt kommt die nächste Novelle. Ich habe das damals angemahnt und vorgeschlagen, die Erste Lesung zurückzustellen und die Novelle des Wassergesetzes komplett zu beraten. Damals hat es geheißen, wir hätten noch Zeit. Jetzt pressiert es, weil die Wasserrahmenrichtlinie bis Ende Dezember 2003 einschließlich der Verordnungen übernommen werden muss. Deshalb werden wir das sehr schnell durchziehen müssen. Ich hätte mir gewünscht, dass für diese Beratung ein bisschen mehr Zeit zur Verfügung gestanden hätte, damit wir eine sachliche und fachlich vertiefte Debatte hätten führen können.
Das Wasserhaushaltsgesetz des Bundes ist seit dem Juni 2002 entsprechend der Wasserrahmenrichtlinie novelliert worden. Jetzt ist es an den Ländern, diesen Rahmen mit Leben zu füllen.
Mit diesem Gesetzentwurf nicht. Wir wollen es machen.
Wir haben vier umfangreiche Änderungsanträge zu diesem Gesetzentwurf vorgelegt, mit denen die Möglichkeiten ausgeschöpft werden sollen. Gestern hat der Umweltminister ein Hilfsprogramm vorgestellt, mit dem den Äschen das Überleben in den Flüssen gesichert werden soll.
Hier hätte der Umweltminister die notwendigen Artenschutzmaßnahmen in der Wasserrahmenrichtlinie bzw. im Bayerischen Wassergesetz verankern können. Wir bräuchten die Hilfsprogramme nicht, wenn zum Beispiel die Unterhaltung und die Durchgängigkeit gesichert wäre. Wir fordern zum Beispiel, dass die Gewässerunterhaltung ökologisch ausgerichtet wird. Die Durchgängigkeit muss anders geregelt werden. Das gilt auch für
die Bewirtschaftung von Fischteichen, für die Ausleitungsstrecken und die Restwasserführung. Diese Punkte könnten jetzt im Wassergesetz verankert werden.
Das haben Sie versäumt. Unsere Anträge sind eingereicht. Sie haben die Möglichkeit, diese Anträge abzulehnen. Wir haben die Sicherung des Trinkwassers als Daseinsvorsorge aufgenommen. Sie werden unsere Anträge ohnehin ablehnen. Das ist jedoch schade, weil die Ökologie unser gemeinsames Anliegen sein sollte. Weitere Punkte sind der sparsame Umgang mit dem Grundwasser, der Vorrang für die ortsnahe Wasserversorgung und die Nutzung von Fernwasser nur in besonderen Ausnahmefällen. Diese Punkte könnten wir jetzt im Bayerischen Wassergesetz festschreiben.
Ich habe allerdings eine inhaltliche Änderung festgestellt: Jetzt dürfen Modellboote mit Elektromotoren auf den Gewässern fahren. Ich halte das in den Ramsar-Gebieten nicht für glücklich. Ich komme nun zu einem Punkt, bei dem wirklich Handlungsbedarf besteht: Gerade die Gewässerstruktur, der hydromorphologische Zustand der Gewässer, ist in Bayern sehr schlecht. Die Gewässer weisen inzwischen eine gute Qualität der Gewässergüte auf. Bei der Gewässerstruktur besteht jedoch großer Handlungsbedarf. Frau Präsidentin, ich möchte ein bisschen länger sprechen, da meine Vorredner auch länger gesprochen haben.
Ich möchte noch kurz auf zwei Punkte eingehen: Die Begründung in diesem Gesetzentwurf ist eine Bankrotterklärung. Herr Staatsminister Dr. Schnappauf hat gesagt, dass er bis zum Jahr 2015 den guten Zustand für 30 bis 40% der Gewässer nicht erreichen wird. Das sagt er bereits heute. Das ist eine Kapitulation
Ich möchte noch einen zweiten Punkt ansprechen: Wir haben das Pilotprojekt „Bewirtschaftungsplan Main“. Dafür gibt es eine Arbeitsgruppe. Ich stelle aber fest, dass die Wasser– und Schifffahrtsdirektion Süd dabei ist, während die Kommunen, die Naturschutzverbände und die Fischereiverbände in dieser Projektgruppe außen vor sind.
Da muss man in der Tat sagen: Die Öffentlichkeitsbeteiligung, die Beteiligung der Verbände gerade bei der Erarbeitung der Bewirtschaftungspläne, das wird ein Knackpunkt sein. Ich hoffe, dass konkrete Änderungen eingeleitet werden, damit diese Umsetzung der revolutionären Wasserrahmenrichtlinie wirklich ein gemeinsamer ökologischer Schritt nach vorne wird in eine nachhaltige gute Wasserpolitik.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Das Wort hat Herr Staatsminister Dr. Schnappauf.
Herr Staatsminister Sinner, trifft es zu, dass aus Gründen des vorbeugenden Gesundheitsschutzes die ab 1. Januar 2003 gültige Trinkwasserverordnung vorschreibt, dass in allen Haushalten künftig auch für das Waschen von Wäsche Wasser in Trinkwasserqualität zur Verfügung stehen muss und deshalb Wasser aus Regenwassernutzungsanlagen für diesen Zweck nicht mehr verwendet werden darf?
Herr Staatsminister, habe ich Sie dann richtig verstanden, dass es den Gemeinden in ihrer Planungshoheit und Verantwortung überlassen bleibt, durch den Anschluss- und Benutzungszwang entweder zu verhindern, dass Regenwasser zum Wäschewaschen verwendet wird, oder aber dies zu gestatten? Das heißt, Gemeinden könnten sich nicht auf den bayerischen Gesetzgeber berufen, wenn sie die Nutzung von Regenwasser verbieten.
Herr Minister, sind Ihrem Haus Fälle bekannt, in denen nach Nutzung von Regenwasser, zum Beispiel zum Wäschewaschen, hygienische Probleme aufgetreten sind? Herr Präsident, wenn ich noch nachschieben darf: Ich frage deshalb, weil in den Gemeinden missverständliche Informationen solchen Inhalts verbreitet werden und dann Gemeinderäte sehr schnell dazu neigen, mit einem Benutzungs- und Anschlusszwang sicherzustellen, dass keine Nutzung von Regenwasser möglich ist.
nutzung eingetreten und habe auch in verschiedenen Beiträgen deutlich gemacht, dass es entscheidend ist, eine Verwechslung von Trinkwasser mit Regenwasser zu vermeiden. Die Kennzeichnung ist der entscheidende Punkt. Wenn dies gewährleistet ist, kann man bei normalen Waschvorgängen schon davon ausgehen, dass nicht unbedingt hygienische Probleme auftreten.
Im Übrigen liegt die Verantwortung nicht bei der Gemeinde – das will ich deutlich machen –, sondern die Verantwortung liegt beim Einzelnen. Wenn der Einzelne selbst eine Regenwasseranlage installiert hat und dann Probleme auftreten sollten, hat er eine Eigenverantwortung. Weder die Gemeinde noch wir als Behörde sind das Kindermädchen für jeden Privatmann und können ihn vor jedem Risiko schützen. Er muss dann selber entscheiden, wie eine solche Anlage gefahren wird. Das ergibt sich aus der Gebrauchsanleitung. Hier ist er selbst verantwortlich.
Herr Minister, ich bitte Sie herzlich, geeignete Maßnahmen einzuleiten, damit das, was Ihre Pressestelle am 20. Dezember 2002 verbreitet hat, nicht irreführend interpretiert wird – Herr Präsident, ich darf darauf hinweisen; man muss darauf Bezug nehmen, aber es gehört zur Frage –: Aus Gründen des vorbeugenden Gesundheitsschutzes schreibt die neue Trinkwasserverordnung vor, dass in allen Haushalten künftig auch für das Waschen von Wäsche Wasser in Trinkwasserqualität zur Verfügung stehen muss. Daraus entstehen Irritationen. Ich bitte, dies bei den Gemeinden klarzustellen.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Kollegen! Ich kann es bei diesem Tagesordnungspunkt deshalb sehr kurz machen, weil im federführenden Umweltausschuss bis auf eine Stimmenthaltung alle dafür waren. Bei dem Antrag ging es darum sicherzustellen, dass bei den Förderungen der RZWas analog der RZWas 2000 auch die gültigen Regelsätze der RZWas 91 dahin gehend geändert werden, dass die Zweitwohnsitze nicht in die Förderung eingerechnet werden. Wir haben damit gewollt, dass im
Grunde genommen alle noch offenen Förderfälle bereinigt werden, haben allerdings – das muss ich auf meine Schulter nehmen – übersehen, dass es möglicherweise bei der RZWas 83 auch noch einige ungelöste Fälle gibt. Deshalb, meine Damen und Herren Kollegen, möchte ich den Vorschlag machen, damit das auch für die anderen gilt, den Antrag wie folgt umzuformulieren:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel zur Bemessung der Zuwendungen für Wasserversorgungs- und Abwasserentsorgungsanlagen analog zur RZWas 2000 bei allen noch offenen Förderfällen der RZWas 91 sowie früherer Fassungen die maßgebende Einwohnerzahl ohne Berücksichtigung von Nebenwohnsitzen zu ermitteln.
Damit könnten wir eine ganze Reihe von Streitfällen bei der Bemessung von Zweitwohnsitzen, die sich natürlich auch zuschussschädlich für die betroffenen Gemeinden auswirken, vernünftig regeln. Meine sehr verehrten Damen und Herren, das ist ein richtiger Schritt, der das korrigiert, was wir bei der Zustimmung im Umweltausschuss zunächst einmal vergessen hatten.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Das Wort hat Herr Mehrlich.
Herr Kollege Wahnschaffe, sind Sie bereit, dem Hohen Haus mitzuteilen, um welche Personen es sich handelt, die erklärt haben, sie hätten im Ministerium gute Freunde, und würden Sie uns mitteilen, wer diese guten Freunde sind?
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Beratung über den heute aufgerufenen Verordnungsentwurf der Bayerischen Staatsregierung zum LEP hat in den Ausschüssen des Bayerischen Landtags vernünftigerweise viel Zeit in Anspruch genommen. Herr Minister, das Kompliment, das Sie an den Ausschussvorsitzenden und die Ausschussmitglieder ausgesprochen haben, kann ich sowohl an Sie als auch an die Mitarbeiter Ihres Hauses zurückgeben, an Herrn Goppel mit seinen Frauen und Männern, die immer mit ihrer Sachkunde zur Verfügung standen, wenn sehr schnell schwierige Fragen gemeinsam diskutiert werden mussten.
Herr Kollege Wörner, Sie haben moniert, dass die CSU immer von Jammertal spricht und draußen selbst ein Jammertal erzeugt. Herr Kollege Wörner, dieser Vorwurf richtet sich an die falsche politische Seite. Wir nehmen Stellung zu Zahlen und Fakten und stellen fest, dass wir den weitaus größten Teil der Bevölkerung hinter uns haben, wenn es darum geht, die Politik in Berlin zu beurteilen. Herr Kollege Wörner, das sehen nicht nur wir so, sondern das sieht auch Ihre eigene Partei so. Der bayerische SPD-Chef Hoderlein hat gesagt, er beobachte tägliches Themenhopping; auf immer neue Hiobsbotschaften folge ein vielstimmiger Chor unausgegorener Reaktionen, es fehle der nachvollziehbare Grundgedanke bei der Bundespolitik, die in Berlin verantwortet werde.
Herr Hoderlein weist darauf hin, dass das Herumgewurstele und das Fehlen eines zusammenhängenden Konzepts, wie man aus der Krise herauskomme, das Vertrauen der Bevölkerung in die Bundespolitik nicht nur in Frage stelle, sondern sogar erschüttere.
Wo der Oberfranke Hoderlein Recht hat, da hat er Recht.
Wir haben bei den Beratungen des LEP teilweise den Eindruck bekommen können, dass sich die Kollegen der SPD und der GRÜNEN krampfhaft um Formulierungen bemühen.
Herr Kollege Dr. Kaiser, Sie haben das Glück, nicht im Umweltausschuss für die SPD sein zu müssen. Es widerspricht nicht meiner Auffassung, wenn gelegentlich einige von Ihnen locker sind.
Wir mussten auch feststellen, dass Aufstufungen für Mittelzentren beantragt wurden. Als wir den Kolleginnen und Kollegen empfohlen haben, in das LEP hineinzuschauen, damit sie feststellen können, dass ihr Antrag längst erfüllt ist, hat großes Staunen eingesetzt.
Das LEP im Freistaat Bayern hat sich bewährt. Es ist ein querschnittsorientiertes Programm und umfasst praktisch alle Lebens- und Politikbereiche. Nachhaltiges Handeln der Wirtschaft stellt eine Herausforderung für die ganze Politik dar.
Ich will nur vorsorglich darauf hinweisen: Die neu beantragten so genannten Indikatoren haben wir nicht deswegen nicht aufgenommen, weil wir sie gering schätzen, sondern weil sie seit vielen Jahren in einer kompakten Broschüre des Umweltministeriums zusammengefasst und uns zur Verfügung gestellt sind. Selbst wenn wir dem unsinnigen Antrag zugestimmt hätten, dieses in das LEP aufzunehmen, dann – davon bin ich fest überzeugt – hätten Sie es noch nicht einmal gelesen und in fünf Jahren wieder genau dieselben Fragen und Anträge gestellt. Es wäre vernünftig, zum Beispiel den Raumordnungsbericht gelegentlich zu lesen, um die Entwicklungen im Freistaat Bayern sachgerecht zu beurteilen.
Ich bedaure außerordentlich, dass Herr Kollege Maget zur Kandidatur gezwungen wird,
weil ein Oberfranke, der es könnte, nicht darf.
Das ist für die Oberfranken schicksalhaft. Ich danke meiner Fraktion dafür, dass ich als gebürtiger und lebender Oberfranke, allen Schlagzeilen der letzten Tage zum Trotz, für die CSU zum LEP sprechen darf.
Herr Maget hat in einer Pressemitteilung darauf hingewiesen, dass die heutige Beratung des LEP und die Beschlussfassung darüber einen Tag der verpassten Zukunftschancen darstellt.
Wenn der, der die Opposition in Bayern als Kandidat anführen will, das LEP so wichtig nimmt, dann stünde es ihm auch als Fraktionsvorsitzender der SPD sehr gut an, wenigstens stundenweise an der Diskussion und der Beratung teilzunehmen.
Weil er das nicht tut, muss man versuchen, sein Informationsdefizit wenigstens über das Protokoll ein wenig zu beheben. Er hat nämlich darauf hingewiesen, dass unter anderem aufgenommen werden sollten die grenzüberschreitende Zusammenarbeit und die Anziehungskraft der Frankfurter Rhein-Main-Region auf Aschaffenburg und das gesamte östliche Unterfranken. Gleiches gilt für die Entwicklungsachse Coburg/Suhl in Thüringen und den Bereich Hof/Plauen in Sachsen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wer so indifferent – und ohne Fakten zur Kenntnis zu nehmen – Forderungen stellt, der hat das Klassenziel, im Bayerischen Landtag verantwortliche Politik zu machen, verfehlt.
Ich sage Ihnen: Auf vielen Seiten im Raumordnungsbericht wird differenziert auf die Entwicklung im Freistaat Bayern eingegangen. Herr Maget sagt zwar, man darf keine Karten zeigen, aber in diesem Bericht wird eine institutionalisierte grenzüberschreitende Zusammenarbeit in Form einer Karte dargestellt. Das gilt für die Zusammenarbeit mit Baden-Württemberg, Hessen, Thüringen, Sachsen, Polen, der Tschechischen Republik, der Slowakischen Republik, der Ukraine, Rumänien und Oberösterreich. In einer Auflistung wird darauf hingewiesen, welche Kommissionen es gibt. Da ist von der Raumordnungskommission, der Arbeitsgemeinschaft Donauländer, der ARGE Alpen und der internationalen Bodenseekonferenz – um nur einige zu nennen – die Rede.
Sie können sich darüber ruhig lustig machen; damit zeigen sie im Grunde genommen, dass Sie an einer ernsthaften Diskussion über die Landesentwicklung in Bayern kein Interesse haben.
Als Umweltminister Dr. Schnappauf, den man dafür ausdrücklich loben muss, am 15. Februar 2001 sein Indika
torensystem vorgestellt hat, hat er besonders darauf hingewiesen, dass Indikatoren im Rahmen einer lokalen Agenda finanziell unterstützt werden. Hören Sie gut zu: Es gibt gemeinsame Projekte der Länder Baden-Württemberg, Hessen, Thüringen und Bayern sowie Pilotprojekte der Länder Baden-Württemberg, Hessen, Thüringen und Bayern. Ich will aus Zeitgründen nicht näher darauf eingehen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, alle denkbaren und notwendigen Hausaufgaben sind gemacht. Das LEP ist sicherlich kein Neuland; es ist ein zukunftsorientiertes Gesamtkonzept, weil es am Bewährten festhält, aber zukunftsträchtige Perspektiven so einarbeitet, dass Landesentwicklung in Bayern auch für kommende Generationen weder Abfallaltlasten noch Abwasseraltlasten hinterlässt und stattdessen freie Optionen für zukünftige eigenständige Entscheidungen ermöglicht.
Wir sind uns darin einig, dass in Bezug auf Flächennutzung, Flächenrecycling und Verhinderung von zusätzlicher Bodenversiegelung im Freistaat Bayern die Kommunen und Regierungen mit uns an einem Strang ziehen müssen. Wir sind uns auch einig darin, dass kommunale Kooperationen nicht nur der Steigerung der wirtschaftlichen Wettbewerbsfähigkeit dienen und Ressourcen an Grund und Boden schonen, sondern auch die Verkehrsflächen optimieren. Allerdings sind kommunale Kooperationen nichts Neues. Kommunale Kooperationen stellen für uns in Bayern in der Zwischenzeit eine Selbstverständlichkeit dar. Der Regierungspräsident von Oberfranken hat vor wenigen Tagen in einer umfassenden Besprechung mit Bürgermeistern aus Oberfranken diesen Themenkomplex behandelt und aufgearbeitet. Die kommunalen Spitzenverbände haben uns in der Anhörung signalisiert, dass sie der Angelegenheit aufgeschlossen gegenüberstehen.
Aber – auch das sage ich dazu –: Bei 2059 selbstständigen Gemeinden und dem durchaus vorhandenen Wettbewerb, der unter ihnen herrscht, ist das Lippenbekenntnis gelegentlich etwas entfernt von der tatsächlichen Entscheidung in den zuständigen Gemeindegremien. Die Planungshoheit und damit auch die Planungsverantwortung haben die Gemeinden. Allerdings wird mit der ständigen Wiederholung des Vorwurfs des übermäßigen Flächenverbrauchs in Bayern nicht viel bewegt, weil differenziert diskutiert werden muss.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, nachdem manche von Ihnen in den zurückliegenden Jahren den nahezu ungezügelten Zuzug gepredigt haben, müssen wir jetzt feststellen, dass Bayern im Gegensatz zum Beispiel zu Niedersachsen enorm an Bevölkerung zugenommen hat, nämlich innerhalb der letzten zwölf Jahre um mehr als eine Million Einwohner. Wer weiß, dass die Bevölkerungszahl 2001 um 99000 Personen zugenommen hat, muss sich auch damit auseinander setzen, dass diese rund 100000 Menschen bei einer unterstellten Wohnfläche von 40 Quadratmetern pro Person insgesamt 4 Millionen Quadratmeter Wohnfläche in Anspruch nehmen und dass man dafür rund 35000 bis 40000 Wohnungen oder Bauplätze braucht, wobei jeder Bauplatz rund 500 bis 600 Quadratmeter umfasst. Frau Kollegin Paulig und Herr Kollege Wörner, wenn es dann
darum geht – – Zu meinem großen Leidwesen suche ich Frau Kollegin Paulig vergeblich.
Auf geht’s, Runge, such sie.
Ich muss feststellen, die 35000 Wohnungen brauchen eine Verkehrserschließung, und 100000 Einwohner werden möglicherweise eine Kfz-Quote von 35% bis 40% haben, also 35000 bis 40000 Autos besitzen. Wenn jedes Auto 10000 Kilometer fährt, dann werden 400 Millionen Kilometer gefahren. Das bedeutet natürlich einen zusätzlichen Ausstoß, weil ohne Treibstoff nicht gefahren werden kann.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, warum sage ich das? –
Nachdem uns Herr Kollege Dr. Hahnzog auch einmal die Ehre gibt, rede ich für den Kollegen Dr. Hahnzog ganz langsam.
Ich höre Herrn Kollegen Dr. Hahnzog immer sehr aufmerksam zu. Der Freistaat Bayern hat, was den Ausstoß an klimaschädlichen Gasen anbelangt, im Wesentlichen seine Hausaufgaben gemacht.
Sie können das nicht wissen, aber ich verüble es Ihnen nicht. Der Ausstoß an umweltschädlichen Gasen liegt in Bayern im Durchschnitt bei sieben Tonnen, im Bundesdurchschnitt bei 11 Tonnen und im rot-grün regierten Nordrhein-Westfalen bei 17 Tonnen. Das ist der Unterschied zwischen rot-grün regierten und schwarz regierten Ländern.
Meine Damen und Herren, wenn wir über eine vernünftige Umweltpolitik reden, dann will ich es mir nicht versagen, darauf hinzuweisen, wieviel Landschaftsverbrauch und Landschaftsverschandelung Sie wegen der Unterstützung der Steinzeitenergie Kohle zu verantworten haben.
In Nordrhein-Westfalen – Garzweiler II– müssen mehr als zehn Ortschaften abgesiedelt werden, 5000 Menschen werden umgesiedelt. Dort wird auf einer Fläche von 48 Millionen Quadratmetern Kohle abgebaut. Jedes Jahr müssen dort, um die Biotope außen herum sicherzustellen, 85 Millionen Kubikmeter Grundwasser und anderes Wasser zugeführt werden. Das sind Eingriffe in Natur und Landschaft für einen Energieträger, der als steinzeitlich zu bezeichnen ist.
Unsere Grundsätze und die Ziele bayerischer Landesentwicklung sind vielseitige und qualifizierte Angebote an Arbeits- und Ausbildungsplätzen. Ich will nicht wiederholen, was Herr Minister Schnappauf richtigerweise, auch im Zusammenhang mit Oberfranken, angesprochen hat. Die Förderung und Unterstützung der kommunalen Zusammenarbeit beginnt nicht erst heute, sondern ist bereits bei den Kommunen, die fortschrittlich denken und arbeiten, gängig. Mit einer Nebenbemerkung möchte ich auch auf Ihre Verantwortung hinweisen: 55% der kommunalpolitisch Verantwortlichen gehören – warum auch immer – nicht der CSU an, das heißt, Sie haben damit eine große Chance, Ihre eigenen Leute dafür zu gewinnen, die Kooperationen im kommunalen Bereich zu unterstützen.
Wir haben, was das Flächenrecycling anlangt, keine Belehrung notwendig, obwohl wir gern lernen, wenn es sich lohnt. Es war die CSU-Fraktion, die die Staatsregierung aufgefordert hat, ein modellhaftes Konzept zum Flächenrecycling, zum Beispiel in der Stadt Nürnberg, zu entwickeln, Fördermaßnahmen, Altlastensanierung, Abbruchmaßnahmen und Erschließung zu kombinieren und so zu handhaben, dass daraus ein insgesamt griffiges Instrumentarium wird. Wir werden dafür Sorge tragen – wenn die Kommunalpolitiker mitziehen –, entscheidende Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass andere willige Kommunen mit guten Modellen nacheifern können.
Wir haben einen umweltfreundlichen Energiemix. 81% der Energie, die wir im Freistaat Bayern verbrauchen, ist CO2-neutral. Zu dem Antrag, der heute mit zur Abstimmung steht, Bayern solle ein Energiekonzept unter Verzicht auf Kernenergie, Steinkohle und Braunkohle entwickeln, will ich Ihnen sagen: Erstens kann Bayern dieses Konzept nicht entwickeln, denn die Absprachen, die mit den Kraftwerksbetreibern getroffen worden sind, gelten bundesweit, und zweitens ist die Lage in der Bundesrepublik Deutschland so, dass genau 86% des Stroms, der gewonnen wird, aus den Energiequellen stammt, die Sie im Freistaat Bayern beseitigt haben wollen. Dass Sie damit natürlich nicht in der Lage sein werden, eine vernünftige Umweltpolitik zu betreiben und gleichzeitig den Industriestandort Bayern erfolgreich in die Zukunft zu führen, versteht sich von selbst; denn ein vernünftiger Energiemix, der sich in einem vernünftigen Preis und in Versorgungssicherheit niederschlägt, ist ein wichtiges Kriterium auch für die Zukunftsentwicklung eines Landes.
Damit es keinen Zweifel gibt: Die CSU-Fraktion steht nicht nur zu erneuerbaren Energien. Ich glaube nicht, dass es ein Land gibt, das in diesem Zusammenhang in der Vergangenheit größere Leistungen erbracht hat.
Die CSU-Fraktion steht auch dazu, wenn sich regionale Planungsverbände in ihren Gebietskörperschaften dafür aussprechen, Windkraftanlagen zu errichten. Nur sage ich Ihnen: Viele wären froh darüber, wenn sie bei der Windkraftenergie auf dem Lande die Zustimmung hätten, wie wir sie damals in Ingolstadt hatten, als es um das FOC gegangen ist, nämlich 80%. Herr Kollege
Hoderlein, ich gebe Ihnen den guten Rat: Wenn Sie gelegentlich wieder in Ihren eigenen Stimmkreis kommen, setzen Sie sich mit den Leuten auseinander. Auch für mich gilt: Ich stehe zur Windkraft, weil es eine schadstofffreie Energie der Zukunft darstellt. Aber die Akzeptanz der Bevölkerung muss sichergestellt werden können, und die Anlage darf sich nicht nur für die Investoren oder die Verpächter der Grundstücke rechnen; nach meiner Überzeugung muss sich ein Eingriff in Natur und Landschaft auch in Bezug auf die Energieleistung der installierten Windkraftanlage rechnen. Nur dann ist der Eingriff gerechtfertigt.
Zum Themenkomplex Kommunen, weil auch heute angesprochen worden ist, der Freistaat Bayern lasse seine Kommunen im Stich: Herr Kollege Hoderlein ist in einem lesenswerten Artikel zitiert worden, er weise den Vorwurf, der Bund treibe die Kommunen in die Pleite, zurück, da der direkte Partner der Kommunalfinanzen der Freistaat Bayern und nicht die Bundesregierung sei. So kann man sich als Landespolitiker im Freistaat Bayern auch seiner politischen Verantwortung gegenüber dem Bund entziehen.
Ich komme gleich darauf zu sprechen.
Alle Fehler und Versäumnisse in Berlin kann der Freistaat Bayern mit eigenen Finanzmitteln nicht ausgleichen.
Frau Kollegin Radermacher, wenn Sie darüber mit Ihrem bekannten Charme jammern, dann empfehle ich Ihnen: Lesen Sie doch zum Beispiel auch einmal die Informationsbriefe des Bayerischen Städtetags. Sie sind es doch, die Herrn Deimer immer so gern zitiert. Herr Deimer sagt, Schuld an der ruinösen Finanzlage der Kommunen sei auch der Bundesfinanzminister
ja, ich komme gleich dazu -,
der die Gewerbesteuerumlage von 20 auf 28 Punkte erhöht. Er weist dann darauf hin, Bund und Land hätten den Kommunen zusätzliche Aufgaben in die Schuhe geschoben. Stichworte dazu sind die Grundsicherung und die Beteiligung der Kommunen an den Kindergeldzahlungen. Dagegen aber seien die vom Freistaat Bayern ausgelösten Zusatzkosten für die Kommunen im Schulbereich, durch die Nachmittagsbetreuung, Schulsozialpädagogen und Lehrerpersonalkosten absolut gesehen eher gering.
Ich lasse das so stehen und habe die herzliche Bitte, wenn wir gemeinsam über Konnexität reden: Wir als CSU-Fraktion haben uns dazu durchgerungen – es war nicht einfach, auch für mich war es nicht einfach –, und wir werden dieses Prinzip verwirklichen. Ich habe die
herzliche Bitte an Sie, die Sie noch eine bestimmte Zeit in Berlin regieren werden, dafür Sorge zu tragen, dass Konnexität nicht nur zwischen dem Land und den Kommunen gilt, sondern dass Konnexität auch in den Beziehungen zwischen Bund, Ländern und Kommunen gilt. Nur dann sind wir gemeinsam in der Lage – Sie und wir –, den Kommunen die Finanzmittel zur Verfügung zu stellen, die sie brauchen, um ihre eigenen Aufgaben vernünftig zu lösen.
Wir sind in Bayern – so meine ich – gut aufgestellt.
Wir haben die geringste Arbeitslosigkeit, die höchste Handwerkerdichte, die geringste Neuverschuldung, die geringste Sozialhilfedichte, die höchste Wirtschaftsleistung, und mit der Kriminalität – –
Mit unserer Wirtschaftsleistung liegen wir an der Spitze der Flächenländer – pro Einwohner.
Ich zeige es Ihnen dann, Herr Kollege.
Mit der Kriminalität liegen wir am Ende der Skala, mit dem Finanzmitteleinsatz für Schule und Bildung an der Spitze, und wir haben ein Bildungsniveau, das sich im bundespolitischen Vergleich nicht nur sehen lassen kann, sondern an der Spitze ist. Im zukunftsentscheidenden Bereich Forschung und Entwicklung arbeiten 5,4% unserer Beschäftigten, in Niedersachsen 3,7%, in Nordrhein-Westfalen 2,6% und in Schleswig- Holstein nur 1,8%. Bei den Patentanmeldungen, meine Damen und Herren, liegen wir im Freistaat mit 119 pro 100000 Einwohner einsam an der Spitze; Niedersachsen folgt mit 41, Nordrhein-Westfalen mit 55 und Schleswig-Holstein mit 24.
Nachdem sie mich mit ihrer Abwesenheit gestraft hat, lasse ich mir von ihr auch meine Zeit nicht stehlen.
Ich rede erst eine halbe Stunde.
Meine Damen und Herren, es wird Sie nicht überraschen: Die CSU-Landtagsfraktion stimmt dem Verordnungsentwurf auf der Grundlage der Zweitberatung des federführenden Ausschusses für Landesentwicklung und Umweltfragen vom 4. Dezember 2002 und 9. Januar 2003 zu mit der Maßgabe, die in einzelnen Beschlussempfehlungen enthaltenen Änderungen bei Erlass des LEP durchzuführen und die Protokollerklärung der mit
dem Antrag befassten Ausschüsse zur Kenntnis zu nehmen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich komme nun zum Themenkomplex der heute aufgerufenen Anträge. Ich habe darauf hingewiesen, dass wir nicht in die Einzelberatung eintreten werden, nachdem die Fachausschüsse beraten haben, sonst hätte die Beratung der Fachausschüsse keinen Sinn.
Ich will nur darauf hinweisen, dass wir – auch wenn hart darüber diskutiert worden ist – am Vorrang für den Flughafen München festhalten. Wir halten deshalb daran fest, weil wir künftigen Generationen eigene Optionen offen lassen und ihnen keinen Weg verbauen wollen. Dieser Vorrang ist keine Festlegung auf die so genannte dritte Startbahn. Meine sehr verehrten Damen und Herren, auch die Planungsausschussmitglieder der Stadt München haben sich für den Verbleib dieser Vorrangformulierung ausgesprochen.
Wir haben aber im Zusammenhang mit der heute zu behandelnden Petition festgestellt, dass die Begründung zu dieser Eingabe als Material von der Staatsregierung übernommen werden muss, weil es unterschiedliche Prognosen gibt. Die Vertreter der Gemeinde Eitting weisen auf Gutachten hin, wonach der Verkehrsflughafen München bereits jetzt in der Lage sei, 39 Millionen Passagiere abzufertigen. Sie stellen die Behauptung auf, dass ein System im Aufbau sei, mit dem man in Zukunft am Flughafen München ein Fluggastaufkommen von 50 bis 60 Millionen Fluggäste pro Jahr bewältigen könne. Für den Fall, dass dies zutrifft – mir soll das Recht sein –, spielt das Vorranggebiet im Zusammenhang mit den zu beratenden Anträgen keine große Rolle.
Den Antrag auf Drucksache 14/10809 lehnen wir ab. Er strotzt vor Selbstverständlichkeiten, ist teilweise vom vorhandenen LEP abgeschrieben, und er beinhaltet Forderungen, die längst erledigt sind. Manche Dinge würde ich, wenn wir nicht im Parlament wären, als Unsinn bezeichnen. Manches ist auch nicht nachvollziehbar.
Wir lehnen den Antrag auf Drucksache 14/10290 ab. Der Schienenverkehr ist, so stelle ich fest, für viele ein Lippenbekenntnis. Wenn es aber darum geht, die Bahn mit einer Schnellverkehrstrasse zu ertüchtigen, sind sie an der Spitze der Bürgerinitiativen, die dagegen sind. Das gilt auch für die ICE-Aus- und Neubaustrecke zwischen Nürnberg – Forchheim – Bamberg – Coburg – Berlin.
Für mich und die CSU-Fraktion gibt es keinen Zweifel, dass Rot-Grün klarstellen muss, was das Gutachten des Bundesverkehrsministeriums bedeutet. Kollege Maget hat erklärt, dass alle Fakten im Zusammenhang mit dem ICE-Ausbau so überzeugend gewesen seien, dass er angepackt und vorangetrieben werden müsse.
Mit der vierten Gesamtfortschreibung des LEP nehmen wir die Herausforderungen des beginnenden 21. Jahrhunderts an. Das Ziel der Nachhaltigkeit ist durchgängig. Wir reagieren nicht nur auf die Osterweiterung, sondern stärken auch mit Finanzen und dem Ausbau der Infrastruktur unsere Volkswirtschaft, die mit anderen Volkswirtschaften konkurrieren muss. Hauptziel bleibt die
Schaffung gleichwertiger Lebens- und Arbeitsbedingungen in unserem Land.
Das zu beschließende LEP stellt eine systematische Weiterentwicklung erfolgreicher bayerischer Landesentwicklungspolitik dar. Es baut auf Bewährtem auf. Alle Vergleichszahlen mit dem Bundesgebiet, die in Bayern verfügbar sind, belegen das. Deshalb stimmt die CSUFraktion dem Verordnungsentwurf mit Überzeugung zu.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich hätte mich nach dem großartigen Schlussplädoyer des Kollegen Meißner nicht mehr zu Wort gemeldet, wenn nicht Herr Kollege Mehrlich eine seiner unsäglichen Märchenstunden hier abgeliefert hätte. Herr Kollege Mehrlich, wir haben uns mehrmals – sowohl im Parlament als auch in entsprechenden Podiumsdiskussionen – zu diesem Thema ausgetauscht. Ich gebe Ihnen nur zu bedenken: Die bayerische Förderpolitik im Zusammenhang mit Wasser und Abwasser hatte zur Folge – so wird es auch bleiben –, dass die von Abwasser- und Wassergebühren betroffenen Bürger im Freistaat Bayern mit den niedrigsten Gebühren im Bundesgebiet belastet sind. Das Ergebnis ist – so wird es auch nach der neuen RZWas bleiben –: so um die 2,-– DM; ich rede noch von DM-Beträgen. Im Durchschnitt belaufen sich die Wasser- und Abwassergebühren im Freistaat Bayern auf 2,31 DM – Bundesdurchschnitt 3,29 DM, Nordrhein-Westfalen und Hessen um 1,50 DM bis 2,00 DM höher als im Freistaat Bayern. Wenn Niedersachsen die Quote erreichen wollte, mit der wir jährlich Abwasser- und Wasserversorgung fördern, dann bräuchten sie dazu acht Haushaltsjahre. Das ist, Herr Kollege Mehrlich, der Stand des Vergleichs unter den Bundesländern.
Natürlich haben wir die RZWas verändert; sie bedeutet in der Tat eine zusätzliche Belastung für die Anschlusspflichtigen. Die letzte RZWas stammt aus dem Jahre 1991 und die neue aus dem Jahre 2002. Sie müssen aber auch zur Kenntnis nehmen – gerade Sie von der SPD und vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN –: Es war unter anderem auch der Wunsch der kommunalen Spitzenverbände dafür Sorge zu tragen, den Förderstau abzubauen und im Abwasserbereich keinen Förderstau wie beim Wasser entstehen zu lassen. Die Kommunalpolitiker haben uns gesagt, sie wollten das Geld lieber schnell und sofort auf dem Tisch haben als fünf, sechs oder sieben Jahre über teuere Kredite vorfinanzieren zu müssen, mit dem Ergebnis, dass über die Bankzinsen fast so viel bezahlt worden wäre, wie der Freistaat Bayern an Zuschüssen gibt.
Herr Kollege Mehrlich, auch das sollten Sie gelegentlich in Ihre Überlegungen einbeziehen: Die zusätzliche Erhöhung der zumutbaren Abwasseranteile pro Einwohner hat unter anderem das, was Sie und wir gemeinsam wollen – das Entstehen kostengünstigerer und noch dezentralerer Abwasserentsorgungseinrichtungen – im Grunde genommen als Voraussetzung. Je höher die Zuwendungen für die Kommunen im Bereich Abwasser sind, desto geringer ist die Bereitschaft und der Druck,
immer noch kostengünstiger zu bauen oder dezentrale Gesichtspunkte zu berücksichtigen.
Herr Kollege Mehrlich, ich sage es nicht von mir aus; reden Sie doch einmal mit Ihren eigenen Kommunalpolitikern. Ich könnte Ihnen einige zitieren. Die sagen: Wir bekommen große Probleme, weil wir unseren Leuten und den Ingenieurbüros sagen müssen, wie hoch die Zuwendungen in diesem oder jenem Bereich sind, wie teuer möglicherweise die Einzel- oder die Privatlösung und wie hoch die Investitions- und Betriebskosten pro Jahr sind. Denken Sie einmal darüber nach. Wir sind in dieser Sache auf einem vernünftigen Weg.
Wenn Sie dann beklagen, dass von tausend Pflanzenkläranlagen in Bayern gerade einmal zwölf kommunal betrieben werden, dann empfehle ich Ihnen, vor der eigenen Haustüre zu kehren und mit den eigenen Kommunalpolitikern zu reden. Die bayerische CSU stellt in den Kommunalparlamenten 45 Prozent der Verantwortungsträger. Es gibt nicht wenige Kommunalpolitiker der SPD – ich kann auf meinen eigenen Landkreis Bezug nehmen; der Zweite Bürgermeister von Gößweinstein zum Beispiel –, die sich gegen eine Pflanzenkläranlage ausgesprochen haben, weil möglicherweise der entstehende Geruch den Anliegern nicht zumutbar ist. Wir haben die Voraussetzung dafür geschaffen, im Freistaat Bayern auch bei einer Veränderung der RZWas die kostengünstige Gebührenstruktur langfristig aufrecht zu erhalten.
Ich will zu dem, was Herr Kollege Gartzke ausgeführt hat, noch Folgendes sagen: In einer unerträglichen Art und Weise reden Sie, Herr Kollege Gartzke, von einem Schuldenberg und von Schuldenbaronen.