Protocol of the Session on July 9, 2003

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Wir GRÜNE haben vier umfassende Änderungsanträge eingereicht, dass haben Sie richtig berichtet. Zum einen geht es uns um die ökologische Gewässerunterhaltung, des weiteren um den Trinkwasserschutz, um die natürliche Ufergestaltung und schließlich um die Sicherung der Überschwemmungsflächen zum Hochwasserschutz. Ich möchte ein paar Dinge, die Sie in Ihrer Ablehnung gesagt haben, richtig stellen.

Erstens. Zum ersten Antrag: Das Ablassen des Wassers, eine Einfügung in Artikel 32 a, muss nicht bei der Kreisverwaltungsbehörde oder sonst wo angezeigt werden, sondern beim Fischereiberechtigen, und zwar vierzehn Tage vorher. Ich meine, der Fischereiberechtigte oder der Pächter hat doch wahrhaftig einen gewissen Informationsanspruch, wenn ein Gewässer abgelassen wird. Es soll auch unter ökologischen Kriterien geprüft werden, ob ein Gewässer abgelassen wird. Leider müssen wir immer wieder feststellen, dass auch mitten in der Laichzeit Gewässer abgelassen werden.

Zur Mindestwasserführung: Hier haben wir eine klare Regelung für das Wassergesetz vorgeschlagen, doch das haben Sie abgelehnt. Die ökologische Durchgängig

keit des Gewässers ist inzwischen eine Mindestanforderung aus Sicht der Fischereiwirtschaft und aus Sicht des Artenschutzes. Daran müssen wir gemeinsam arbeiten, doch das wird nur gelingen, wenn diese Forderung im Bayerischen Wassergesetz verankert wird.

Selbstverständlich haben sich Stauanlagen dem Hochwasserschutz unterzuordnen. Auch das haben Sie seitens der CSU mit einem eigenen Antrag beschlossen. Wir haben diesem Antrag im Umweltausschuss zugestimmt, doch der richtige Platz hierfür wäre im Wassergesetz gewesen. Es dort zu verankern haben Sie aber abgelehnt.

Zweitens. Zum zweiten Antrag: Der Antrag „Trinkwasser ist Daseinsvorsorge“ mit der Formulierung „Die Wasserversorgung ist eine Leistung der Daseinsvorsorge“ wurde übernommen.

Das begrüßen wir. Die Grundwasserbewirtschaftung aber haben Sie von der CSU abgelehnt. Das wollen Sie irgendwann irgendwo regeln. Sie wollen dies in einem anderen Gesetzeswerk regeln, wie Sie im Ausschuss ausgeführt haben. Teil der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie ist es aber, das Grundwasser zu bewirtschaften, nachteilige Veränderungen umkehren, Schadstoffkonzentrationen zurückgeführt werden und ein Gleichgewicht zwischen Grundwasserentnahme und Grundwasserneubildung eingehalten wird. Das sind Selbstverständlichkeiten, aber sie müssen gesetzlich geregelt werden, weil nur so die Vollzugsbehörden Klarheit haben. Sie haben diesen Vorschlag leider abgelehnt.

Bezüglich der Fernwasserversorgung und der Sicherung der regionalen Wasserversorgung wurden klare Kriterien in den Gesetzestext eingeführt. Darin ist enthalten, wann auf die Fernwasserversorgung zurückgegriffen werden kann und dass vorrangig die ortsnahe Wasserversorgung zu sichern ist. Ich hätte mir gewünscht, dass Sie mit dem Gesetzestext Klarheit schaffen, damit die Schwierigkeiten beim Vollzug ausgeschaltet werden können.

Drittens. Zum dritten Antrag, betreffend natürliche Ufergestaltung: Der Gemeindetag hat in seiner Stellungnahme vom 09. 05. 2003 bezüglich der natürlichen Ufer zugegeben, dass Gewässerrandstreifen wichtige ökologische Funktionen haben, gleichzeitig aber eingewandt, dass die Sicherung der Uferstreifen ein Eingriff in die Eigentumsrechte sei. Im Gesetz wurde die Entschädigung geregelt, die über die Sozialpflichtigkeit hinausgeht. Inzwischen haben zwölf Bundesländer die Einhaltung der Gewässerrandstreifen geregelt; in einem dreizehnten Bundesland – Rheinlandpfalz – ist es vorgesehen. In den anderen Bundesländer ist also geregelt, dass Gewässerrandstreifen nicht in Ackerland umgewandelt werden dürfen. Auch Bayern wäre es gut angestanden, hier eine klare Regelung zu treffen. Leider wird immer noch Grünland in Ackerland umgebrochen und wassergefährdende Stoffe am Gewässerrand eingesetzt. Solche Tätigkeiten sollten nicht mehr rechtmäßig sein.

Die GRÜNEN haben auch gefordert, die Umgriffe von Quellen zu schützen. Die CSU geht mit einem neuen Quellenprogramm hausieren. Allerdings sind bis jetzt schon 90% aller Quellen im Offenland verloren gegangen. Sie wurden zugeschüttet und sonst wie behandelt. Die bestehenden Quellen wäre schützenswert, was mit einem Randstreifen geschehen könnte. Das Naturschutzgesetz schützt den Umgriff um eine Quelle nicht. Nun wäre die Chance gegeben gewesen, dies im Bayerischen Wassergesetz zu regeln. Damit hätte das Quellenschutzprogramm, das Staatsminister Dr. Schnappauf überall anpreisen will, eine rechtliche Basis gehabt, und die noch verbliebenen 10% der Quellen im Offenland hätten geschützt werden können.

Viertens. Der vierte Änderungsantrag behandelt die Sicherung der Überschwemmungsflächen zum Schutz vor Hochwasser. Der Bayerische Gemeindetag stellt in seiner Stellungnahme klar fest, dass auch an kleineren Gewässern Hochwässer auftreten können und Aktualisierungsbedarf gegeben sei. Die Ermächtigungsmöglichkeit wird begrüßt, um vorläufige Anordnungen für Festlegungen von Überschwemmungsgebieten zu erlassen. Es wird als sinnvoll ausgesprochen, Bewirtschaftungsbeschränkungen zu erlassen. All dies hat der Bayerische Gemeindetag unterstützt. Die CSU hat es leider abgelehnt. Ich frage Sie: Mit welcher rechtlichen Grundlage wollen Sie künftig die Überschwemmungsgebiete sichern? – Wir haben ein klares Instrumentarium aufgezeigt, das auch die Kommunen binden würde, ihre Überschwemmungsgebiete zu sichern. Stattdessen wurde im Ausschuss für Landesentwicklung und Umweltfragen der CSU-Antrag mehrheitlich beschlossen, dass die Entwicklungsmöglichkeiten der Gemeinden bei der Ausweisung von Überschwemmungsgebieten zu berücksichtigen seien.

(Kaul (CSU): Das ist Güterabwägung!)

Mit diesem Passus werden Sie sich ausgesprochen hart tun, in den Kommunen Überschwemmungsgebiete zu sichern. Das Bayerische Wassergesetz hätte die Chance geboten, klare ökologische Kriterien für den Hochwasserschutz festzulegen, die als übergeordnete rechtliche Rahmenregelungen in den Kommunen Vorrang haben, so wie es auch plakativ im Landesentwicklungsprogramm steht.

(Kaul (CSU): Wir haben doch einen Hochwasserschutzplan, den die Gemeinden kennen!)

Es ist verwunderlich, dass die CSU die Chance der Wasserrahmenrichtlinie nicht erkannt hat. Das wäre Verwaltungsvereinfachung gewesen, die mit einer sinnvollen Zusammenfassung der ökologischen Forderungen im Bayerischen Wassergesetz möglich gewesen wäre. Sie haben diese Chance vertan. Wir werden in der nächsten Legislaturperiode neue Anstöße geben, damit auch in Bayern der Wasserschutz für offene Gewässer, die Artenvielfalt, der Trinkwasserschutz, der Grundwasserschutz und der Hochwasserschutz Umsetzung finden.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Die Aussprache ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf auf Drucksache 14/12034, die Änderungsanträge auf den Drucksachen 14/12072 mit 14/12075 und die Beschlussempfehlung mit dem Bericht des federführenden Ausschusses für Landesentwicklung und Umweltfragen auf Drucksache 14/13028 zugrunde.

Zunächst lasse ich über die vom federführenden Ausschuss für Landesentwicklung und Umweltfragen zur Ablehnung empfohlenen Änderungsanträge auf den Drucksache 14/12072 mit 14/12075 abstimmen. Ich schlage vor, über die vier Änderungsanträge eine Gesamtabstimmung durchzuführen.

(Frau Radermacher (SPD): Das geht nicht, weil wir unterschiedlich votieren.)

Es wird gewünscht, die Änderungsanträge einzeln zur Abstimmung zu stellen.

Ich lasse zunächst über den Änderungsantrag auf der Drucksache 14/12072 abstimmen. Wer entgegen dem Votum des federführenden Ausschusses für Landesentwicklung und Umweltfragen dem Änderungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen? – Das ist die Fraktion der CSU. Stimmenthaltungen? – Das ist die Fraktion der SPD. Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt.

Wir kommen zur Abstimmung über den Änderungsantrag auf der Drucksache 14/12073. Wer entgegen dem Votum des federführenden Ausschusses für Landesentwicklung und Umweltfragen diesem Änderungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen? – Das ist die Fraktion der CSU. Stimmenthaltungen? – Das ist die Fraktion der SPD. Der Änderungsantrag ist ebenfalls abgelehnt.

Ich lasse über den Änderungsantrag auf der Drucksache 14/12074 abstimmen. Wer entgegen dem Votum des federführenden Ausschusses für Landesentwicklung und Umweltfragen dem Änderungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und Abgeordneter Franzke (SPD). Gegenstimmen? – Das ist die Fraktion der CSU. Stimmenthaltungen? – Das ist die überwiegende Mehrheit der Fraktion der SPD. Der Änderungsantrag ist ebenfalls abgelehnt.

Nun lasse ich noch über den Änderungsantrag auf der Drucksache 14/12075 abstimmen. Wer entgegen dem Votum des federführenden Ausschusses für Landesentwicklung und Umweltfragen dem Änderungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der SPD. Gegenstimmen? – Das ist die Fraktion der CSU. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist auch dieser Änderungsantrag abgelehnt.

Zum Gesetzentwurf 14/12034 empfiehlt der federführende Ausschuss für Landesentwicklung und Umweltfra

gen Zustimmung mit der Maßgabe einer Änderung in § 1 Nummer 8. Der Ausschuss für Verfassungs-, Rechtsund Parlamentsfragen stimmt bei seiner Endberatung der Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses zu. Als Datum des In-Kraft-Tretens empfiehlt er in § 4 Satz 1 den „1. August 2003“ einzufügen. Im Einzelnen verweise ich auf die Drucksache 14/13028.

Wer dem Gesetzentwurf in der Fassung des endberatenden Ausschusses für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der CSU und der SPD.

Gegenstimmen? – Das ist die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Stimmenthaltungen? – Ich sehe keine. Dann ist das so beschlossen.

Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, treten wir gemäß § 60 der Geschäftsordnung unmittelbar in die Schlussabstimmung ein. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. – Widerspruch erhebt sich nicht.

Wer dem Gesetzentwurf in der Fassung des endberatenden Ausschusses für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich zu erheben. – Das sind die Fraktionen von CSU und SPD. Gegenstimmen bitte ich auf die gleiche Weise anzuzeigen. – Das ist die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Ich bitte ebenfalls, Stimmenthaltungen anzuzeigen. – Es gibt keine. Das Gesetz ist damit so angenommen. Es hat den Titel „Gesetz zur Änderung des Bayerischen Wassergesetzes und des Bayerischen Gesetzes zur Ausführung des Abwassergesetzes“.

Ich rufe auf:

Tagesordnungspunkt 15

Gesetzentwurf der Abgeordneten Maget, Schindler, Hoderlein und anderer und Fraktion (SPD)

zur Änderung des Bayerischen Katastrophenschutzgesetzes (Drucksache 14/11574)

Zweite Lesung –

Ich eröffne die allgemeine Aussprache. Die Redezeit beträgt 15 Minuten pro Fraktion. Das Wort hat Herr Schindler.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Zu meinem großen Bedauern muss ich meine Ausführungen von der Ersten Lesung heute wiederholen, weil nämlich die Ankündigung der CSU bei der Ersten Lesung, sich den Gesetzentwurf ganz genau anzuschauen – sie ist nämlich im Prinzip der gleichen Meinung wie wir –, erwarten ließ, dass sie Änderungsvorschläge macht, damit sie dem Entwurf zustimmen kann. Aber daraus ist nichts geworden. Jedenfalls habe ich nicht mitbekommen, dass es eine wie auch immer geartete Initiative gegeben hätte, an unserem Gesetzentwurf etwas zu ändern. Ganz im Gegenteil, man hat das Umgekehrte dessen getan, was

angekündigt worden ist, den Entwurf nämlich in mehreren Ausschüssen abgelehnt.

Worum geht es, meine Damen und Herren? Wir wollen mit unserem Antrag zur Änderung des Katastrophenschutzgesetzes erreichen, dass eine seit Jahrzehnten bestehende, aus irgendwelchen Gründen tradierte Ungleichbehandlung verschiedener Helfer bei Katastropheneinsätzen endlich beseitigt wird.

Die meisten von Ihnen werden wissen, dass wir den Missstand zu beklagen haben, dass bei einem Katastropheneinsatz diejenigen, die bei der Feuerwehr tätig sind, andere Ansprüche auf Freistellung von ihren Arbeitsverpflichtungen und ihre Arbeitgeber Ansprüche auf Erstattung der ihnen dadurch entstehenden Kosten haben als zum Beispiel die Mitarbeiter des Roten Kreuzes, der Wasserwacht und anderer freiwilliger Hilfsorganisationen. Für diese Unterschiede gibt es keine sachliche Begründung, zumal die Helfer der verschiedenen Organisationen jeweils gleich gute Leistungen erbringen. Wir haben dies zuletzt bei den Hochwassereinsätzen im August des letzten Jahres gesehen, wo die verschiedenen Hilfsorganisationen hervorragend zusammengearbeitet haben.

Es ist nicht in Ordnung, dass die einen Ansprüche aus dem Gesetz haben – es stehen ihnen nämlich Ansprüche aus dem Feuerwehrgesetz zu –, während den anderen entsprechende Ansprüche vorenthalten werden.

Wir haben eigentlich gemeint, der CSU entgegenzukommen, als wir den Antrag eingebracht haben, weil wir erfahren hatten, dass es im Innenministerium seit längerer Zeit entsprechende Überlegungen gibt, dass allerdings das Finanzministerium in den letzten Jahren versucht hat, zu blockieren. Deswegen ist es umso bedauerlicher, dass Sie unseren Argumenten nicht gefolgt sind.

Lassen Sie mich dennoch kurz auf Ihre Argumente eingehen. Sie werfen uns vor – das hat Herr Ettengruber gemacht, wobei ihm anzumerken war, dass es Klimmzüge argumentativer Art waren, die er vornehmen musste –, es sei nicht geprüft worden und nicht absehbar, welche finanziellen Auswirkungen die vorgeschlagene Regelung nach sich ziehen würde. Ja, meine sehr verehrten Damen und Herren, das liegt in der Natur der Sache. Zum Glück wissen wir nicht im Voraus, welche Katastrophen in einem Jahr stattfinden werden. Es ist das Wesensmerkmal des Katastrophenschutzfonds, dass die Kosten erst dann festgestellt werden können, wenn Katastrophen stattgefunden haben. Da kann man vorweg nicht kalkulieren. Wenn Sie sagen, man hätte Modellrechnungen durchführen können, dann wäre es Ihre Sache gewesen, solches zu tun. Offensichtlich ist aber auch das nicht geschehen.

Als weiteres Argument bringen Sie, dass nach unserem Gesetzentwurf die Neuregelung der Freistellung und der Zahlungsansprüche nach dem Bayerischen Feuerwehrgesetz erfolgen solle. Das ist aber mitnichten der Fall. Was wir in unseren Gesetzentwurf geschrieben haben, ist, dass die freiwilligen Helfer der verschiedenen Organisationen genauso behandelt werden wie Feuerwehr

leute nach dem Feuerwehrgesetz. Das heißt, wir wollen eine analoge Anwendung des Feuerwehrgesetzes auf die freiwilligen Hilfsorganisationen erreichen. Es soll gleiche Ansprüche auf Freistellung und Kostenerstattung geben. Es handelt sich also nicht um genau das gleiche, sondern um eine analoge Anwendung.

Wir wollen auch, dass die Träger der Hilfsorganisationen, die Verbände, vom Roten Kreuz bis zum Arbeitersamariterbund, Ersatzansprüche für die ihnen entstehenden Aufwendungen erhalten, und zwar in voller Höhe, nicht nur in Höhe von etwa 50 bis 55%, wie es jetzt der Fall ist.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich bedauere, dass unsere Argumente Sie nicht überzeugt haben und bin der Meinung, dass Sie in der Sache völlig danebenliegen. Das ist eine eigenartige Konstellation: Alle sind dafür, sagen auch, dass sie dafür seien, bloß ist niemand bereit, die Konsequenzen zu ziehen.

Ich bedauere, dass Kollege Sackmann jetzt nicht im Saal ist, der sich vor einer Stunde relativ stark echauffiert hat, als es um eine Frage der Grenzlandförderung ging. Er ist Vorsitzender des Roten Kreuzes und müsste eigentlich an meiner Stelle hier diese Argumente bringen.

(Beifall bei der SPD)

Er kommt aber nicht. Stattdessen kommt von der CSUFraktion ein Antrag, der mittlerweile zum Beschluss geworden ist, den man nicht anders bezeichnen kann als Schlag ins Gesicht der Organisationen und der Helfer, die darin tätig sind. Ein Schlag ins Gesicht ist es deshalb, weil man die Problematik vernebelt, weil man ihre Lösung auf die lange Bank schiebt, und das schon seit Jahrzehnten. Es ist allerhöchste Zeit, die Sache von der langen Bank herunterzunehmen.