Franz Schindler

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Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Zu meinem großen Bedauern muss ich meine Ausführungen von der Ersten Lesung heute wiederholen, weil nämlich die Ankündigung der CSU bei der Ersten Lesung, sich den Gesetzentwurf ganz genau anzuschauen – sie ist nämlich im Prinzip der gleichen Meinung wie wir –, erwarten ließ, dass sie Änderungsvorschläge macht, damit sie dem Entwurf zustimmen kann. Aber daraus ist nichts geworden. Jedenfalls habe ich nicht mitbekommen, dass es eine wie auch immer geartete Initiative gegeben hätte, an unserem Gesetzentwurf etwas zu ändern. Ganz im Gegenteil, man hat das Umgekehrte dessen getan, was
angekündigt worden ist, den Entwurf nämlich in mehreren Ausschüssen abgelehnt.
Worum geht es, meine Damen und Herren? Wir wollen mit unserem Antrag zur Änderung des Katastrophenschutzgesetzes erreichen, dass eine seit Jahrzehnten bestehende, aus irgendwelchen Gründen tradierte Ungleichbehandlung verschiedener Helfer bei Katastropheneinsätzen endlich beseitigt wird.
Die meisten von Ihnen werden wissen, dass wir den Missstand zu beklagen haben, dass bei einem Katastropheneinsatz diejenigen, die bei der Feuerwehr tätig sind, andere Ansprüche auf Freistellung von ihren Arbeitsverpflichtungen und ihre Arbeitgeber Ansprüche auf Erstattung der ihnen dadurch entstehenden Kosten haben als zum Beispiel die Mitarbeiter des Roten Kreuzes, der Wasserwacht und anderer freiwilliger Hilfsorganisationen. Für diese Unterschiede gibt es keine sachliche Begründung, zumal die Helfer der verschiedenen Organisationen jeweils gleich gute Leistungen erbringen. Wir haben dies zuletzt bei den Hochwassereinsätzen im August des letzten Jahres gesehen, wo die verschiedenen Hilfsorganisationen hervorragend zusammengearbeitet haben.
Es ist nicht in Ordnung, dass die einen Ansprüche aus dem Gesetz haben – es stehen ihnen nämlich Ansprüche aus dem Feuerwehrgesetz zu –, während den anderen entsprechende Ansprüche vorenthalten werden.
Wir haben eigentlich gemeint, der CSU entgegenzukommen, als wir den Antrag eingebracht haben, weil wir erfahren hatten, dass es im Innenministerium seit längerer Zeit entsprechende Überlegungen gibt, dass allerdings das Finanzministerium in den letzten Jahren versucht hat, zu blockieren. Deswegen ist es umso bedauerlicher, dass Sie unseren Argumenten nicht gefolgt sind.
Lassen Sie mich dennoch kurz auf Ihre Argumente eingehen. Sie werfen uns vor – das hat Herr Ettengruber gemacht, wobei ihm anzumerken war, dass es Klimmzüge argumentativer Art waren, die er vornehmen musste –, es sei nicht geprüft worden und nicht absehbar, welche finanziellen Auswirkungen die vorgeschlagene Regelung nach sich ziehen würde. Ja, meine sehr verehrten Damen und Herren, das liegt in der Natur der Sache. Zum Glück wissen wir nicht im Voraus, welche Katastrophen in einem Jahr stattfinden werden. Es ist das Wesensmerkmal des Katastrophenschutzfonds, dass die Kosten erst dann festgestellt werden können, wenn Katastrophen stattgefunden haben. Da kann man vorweg nicht kalkulieren. Wenn Sie sagen, man hätte Modellrechnungen durchführen können, dann wäre es Ihre Sache gewesen, solches zu tun. Offensichtlich ist aber auch das nicht geschehen.
Als weiteres Argument bringen Sie, dass nach unserem Gesetzentwurf die Neuregelung der Freistellung und der Zahlungsansprüche nach dem Bayerischen Feuerwehrgesetz erfolgen solle. Das ist aber mitnichten der Fall. Was wir in unseren Gesetzentwurf geschrieben haben, ist, dass die freiwilligen Helfer der verschiedenen Organisationen genauso behandelt werden wie Feuerwehr
leute nach dem Feuerwehrgesetz. Das heißt, wir wollen eine analoge Anwendung des Feuerwehrgesetzes auf die freiwilligen Hilfsorganisationen erreichen. Es soll gleiche Ansprüche auf Freistellung und Kostenerstattung geben. Es handelt sich also nicht um genau das gleiche, sondern um eine analoge Anwendung.
Wir wollen auch, dass die Träger der Hilfsorganisationen, die Verbände, vom Roten Kreuz bis zum Arbeitersamariterbund, Ersatzansprüche für die ihnen entstehenden Aufwendungen erhalten, und zwar in voller Höhe, nicht nur in Höhe von etwa 50 bis 55%, wie es jetzt der Fall ist.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich bedauere, dass unsere Argumente Sie nicht überzeugt haben und bin der Meinung, dass Sie in der Sache völlig danebenliegen. Das ist eine eigenartige Konstellation: Alle sind dafür, sagen auch, dass sie dafür seien, bloß ist niemand bereit, die Konsequenzen zu ziehen.
Ich bedauere, dass Kollege Sackmann jetzt nicht im Saal ist, der sich vor einer Stunde relativ stark echauffiert hat, als es um eine Frage der Grenzlandförderung ging. Er ist Vorsitzender des Roten Kreuzes und müsste eigentlich an meiner Stelle hier diese Argumente bringen.
Er kommt aber nicht. Stattdessen kommt von der CSUFraktion ein Antrag, der mittlerweile zum Beschluss geworden ist, den man nicht anders bezeichnen kann als Schlag ins Gesicht der Organisationen und der Helfer, die darin tätig sind. Ein Schlag ins Gesicht ist es deshalb, weil man die Problematik vernebelt, weil man ihre Lösung auf die lange Bank schiebt, und das schon seit Jahrzehnten. Es ist allerhöchste Zeit, die Sache von der langen Bank herunterzunehmen.
Es soll sogar bei jedem Katastropheneinsatz geprüft werden, wie viele Leute man von der Wasserwacht, vom Arbeitersamariterbund usw. braucht. Nur so viele Leute, wie man braucht, sollen angefordert werden. Ja, da braucht man doch nur mit einem Praktiker zu reden. Der wird Ihnen sagen, dass das nicht geht, weil man nie abschätzen kann, wie viele Kräfte letztlich benötigt werden.
Zwar nicht das stärkste Argument, aber doch eines ist, dass die Ablehnung des Gesetzentwurfs auch einen Verstoß gegen das ansonsten neuerdings hochgerühmte Konnexitätsprinzip bedeutet. Denn die freiwilligen Hilfsorganisationen von der Wasserwacht bis zum Arbeitersamariterbund und anderen sind gesetzlich zur Hilfeleistung verpflichtet. Die können es sich nicht aussuchen, ob sie teilnehmen oder nicht. Sie sind nach dem Katastrophenschutzgesetz zur Hilfeleistung verpflichtet. Was fehlt, ist eine Verpflichtung des Staates, ihnen die hierbei entstehenden Aufwendungen zu ersetzen.
Weil das so ist, möchte ich Sie, Kolleginnen und Kollegen, bitten, sich das noch einmal zu überlegen. Es fällt Ihnen kein Zacken aus der Krone, wenn Sie dem Gesetzentwurf zustimmen. Ich glaube, die vielen tausend Helferinnen und Helfer, die wir im letzten Jahr
gebraucht haben und die auch ansonsten immer zur Verfügung und in Bereitschaft stehen, wären Ihnen dankbar, wenn Sie hier über Ihren politischen Schatten bringen würden.
Das Argument, dass es sich um einen SPD-Antrag handelt, reicht nicht, diejenigen zu überzeugen, die davon betroffen sind. Sie sollten diese Leute nicht noch weiter demotivieren. Es sollte unsere gemeinsame Aufgabe sein, dafür zu sorgen, dass weiterhin so viele Ehrenamtliche bereit sind, tätig zu werden, wenn es gilt, Katastrophen abzuwenden.
Herr Staatssekretär, Sie haben auf die finanziellen Schwierigkeiten hingewiesen. Können Sie mir erklären, wie es dann möglich war, dass im Jahre 2002 die Zuweisungen des Freistaates an den Katastrophenschutzfonds geradezu verdreifacht wurden?
Herr Staatsminister, da die Gewerbesteuer-Einnahmen der Großen Kreisstadt Schwandorf wegen der Stilllegung des zuletzt zur Eon-Energie AG gehörenden Kraftwerks Dachelhofen des früheren Bayernwerks dramatisch eingebrochen sind und die Handlungsunfähigkeit der Stadt droht, frage ich die Staatsregierung, welche Maßnahmen sie zu ergreifen gedenkt, um den Einnahmeausfall der Stadt Schwandorf zu ersetzen, da sie hierfür wegen der von ihr betriebenen Privatisierung der Bayernwerk AG direkte Verantwortung trägt.
Herr Staatsminister, stimmen Sie mir zu, dass Sie den eigentlichen Kern meiner Frage bisher nicht beantwortet haben? Deswegen noch einmal die Frage, wie die Stadt Schwandorf die heutigen Gewerbesteuerausfälle ausgleichen soll. Es sind immerhin 7 bis 8 Millionen e, die heuer und im nächsten Jahr im Haushalt fehlen. Das Defizit wird sich möglicherweise in wenigen Jahren wieder reduzieren, wenn die Neuansiedlungen Früchte tragen. Aber ich frage konkret: Wie soll es in diesem Jahr weitergehen?
Herr Staatsminister, kann davon ausgegangen werden, dass bei der Verteilung der Bedarfszuweisungen die Sondersituation der Städte und Gemeinden, die von der Schließung von Kraftwerksstandorten betroffen sind, in besonderer Weise in dem Sinne berücksichtig wird, dass sich die Chance, eine Bedarfszuweisung zu bekommen, erhöht?
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die Flutkatastrophe im Sommer letzten Jahres hat gezeigt, dass es in unserem Land eine Welle der Hilfsbereitschaft und Solidarität gibt, die alle diejenigen Lügen straft, die immer behaupten, unsere Gesellschaft bestünde nur noch aus Egoisten und Menschen mit Ellenbogen, die sich nicht für das Allgemeinwohl einsetzen. Genau das Gegenteil war ganz offenkundig der Fall. Feuerwehrmänner und -frauen, hauptamtliche und ehrenamtliche Mitarbeiter des Roten Kreuzes, der Wasserwacht und vieler anderer Hilfsorganisationen waren im Einsatz, um denen zu helfen, die von der Flutkatastrophe betroffen waren.
Bei dieser Katastrophe ist aber vielen ein Problem deutlich geworden, welches den Insidern schon lange bekannt war. Es gibt eine nicht zu erklärende Ungleichbehandlung von Feuerwehrmännern und -frauen einerseits und ehrenamtlichen Mitarbeitern des Roten Kreuzes und sonstiger Hilfsorganisationen andererseits. Der Unterschied besteht darin, dass Mitarbeiter der freiwilligen Feuerwehren, die bei einem Einsatz zur Abwehr einer Katastrophe tätig sind, einen Anspruch auf Freistellung von ihrer Arbeitsverpflichtung und auf Lohnfortzahlung und gleichzeitig ihre Arbeitgeber einen Erstattungsanspruch haben, wenn sie für die Mitglieder der freiwilligen Feuerwehren Aufwendungen übernehmen und wenn diese nicht nur kurzfristig für ein oder zwei Stunden, sondern für einige Tage tätig sind, wie es im Sommer letzten Jahres der Fall war. Das Gleiche gilt auch für die Angehörigen des Technischen Hilfswerkes. Für sie gibt es eine bundesgesetzliche Regelung, die im Prinzip das Gleiche aussagt. Die dort Tätigen haben entsprechende Ansprüche gegenüber dem Bund.
Diese Regelung gilt allerdings nicht für die ehrenamtlichen Mitarbeiter der sonstigen Hilfsorganisationen, die nach dem Bayerischen Katastrophenschutzgesetz auch zur Katastrophenhilfe verpflichtet sind. Für diejenigen, die als Mitarbeiter der Wasserwacht oder des Roten Kreuzes im Einsatz waren, gab es keinen Anspruch auf Freistellung von der Arbeitsverpflichtung und auf Erstattung von ausgefallenen Löhnen oder Gehältern. Auch ihre Arbeitgeber hatten keine Erstattungsansprüche. Deren Ansprüche werden teilweise – und das ist das Problem – aus dem Katastrophenschutzfonds befriedigt, der aus Beiträgen des Freistaates und der kreisfreien Städte und Landkreise gespeist wird. Die Ansprüche werden nach den bestehenden Richtlinien aber nicht zu 100%, sondern im Regelfall nur zu etwa 55% erfüllt. Dies hatte zur Folge, dass das Bayerische Rote Kreuz die Personalaufwendungen, welche es im Zusammenhang mit der Bewältigung der Flutkatastrophe hatte, nur zu etwa 50% erstattet bekam.
Gerade die Erfahrungen bei der Flutkatastrophe des letzten Jahres, bei der ja tausende von Helfern im Einsatz waren, lassen es geboten erscheinen, die nicht zu begründende Ungleichbehandlung endlich abzuschaffen. Deshalb schlagen wir Ihnen vor, dass in das Bayerische Katastrophenschutzgesetz eine Verweisung auf die entsprechenden Regelungen im Feuerwehrgesetz aufgenommen wird. Dort ist detailliert geregelt, wie die Erstattungs- und Lohnfortzahlungsansprüche ausgeglichen werden.
Nun haben wir gemerkt, dass die CSU-Fraktion dieses Problem auch erkannt hat. Sie hat deshalb einen Antrag vorgelegt, mit dem die Staatsregierung gebeten wird, sie möge prüfen, ob die Katastrophenschutzhelfer unter der Prämisse einer im Katastrophenschutzgesetz zu schaffenden Regelung bei Katastropheneinsätzen einen Freistellungs- und Entgeltfortzahlungsanspruch bekommen sollen und ob auch entsprechende Erstattungsansprüche ihrer Arbeitgeber geschaffen werden können.
Unter dieser Prämisse sollte auch geprüft werden, wie die Anforderung von Helfern bei freiwilligen Hilfsorganisationen und demzufolge auch die Kostenübernahme begrenzt werden kann. Das ist schon etwas eigenartig. Mir ist auch nach längerem Nachfragen bei verschiedenen Hilfsorganisationen und auch bei den Landratsämtern nicht bekannt geworden, dass bei der Flutkatastrophe zu viele Kräfte im Einsatz gewesen wären und man deshalb einige hätte nach Hause schicken müssen. Im Gegenteil, die Hilfsorganisationen waren um jeden Mann und um jede Frau, die sich freiwillig gemeldet haben, dankbar. Es kann doch nicht darum gehen, den Einsatz und die Bereitschaft von Männern und Frauen, die bei der Abwehr von Katastrophen bereit sind mitzuhelfen, zu begrenzen. Es muss doch darum gehen, die bei der Bekämpfung der gleichen Gefahr beteiligten Helfer gleichzustellen. Und deshalb bitten wir Sie um Zustimmung zu unserem Gesetzentwurf.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Das Wort hat Frau Tausendfreund.
Herr Staatsminister, Bezug nehmend auf die Antworten der Staatsregierung zu meinen Mündlichen Anfragen vom 18. 10. 2000, 31. 05. 2001, 09. 10. 2002 und 24. 10. 2002 hinsichtlich der Errichtung einer Solarzellenfabrik in Wackersdorf bzw. die Einlösung der Verpflichtung der Energiewirtschaft, aus dem „Dritten Topf“ insgesamt 500 Millionen DM in regionalwirtschaftlich bedeutsame Projekte in der Oberpfalz zu investieren, frage ich erneut: Was gedenkt die Staatsregierung konkret zu unternehmen und was soll zum Beispiel der Landkreis Schwandorf tun, damit die restlichen Mittel in Höhe von ca. 140 Millionen e für Investitionen verfügbar gemacht werden können?
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Herr Staatsminister.
Herr Staatsminister, ich entnehme Ihren Ausführungen, dass Sie ebenso wie ich der Meinung sind, dass noch etwas fehlt. Ich frage also konkret: Was tut Ihr Haus? Was soll der Landkreis Schwandorf konkret tun, damit weitere Investitionen getätigt werden und die Verpflichtung, die damals die Energiewirtschaft gegenüber der Staatsregierung abgegeben hat, nach mittlerweile mehr als zehn Jahren endlich erfüllt wird?
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Herr Staatsminister.
Herr Staatsminister, mit welcher Förderung kann ein Unternehmen, das wir – hoffentlich – mit dem Lasso einfangen, rechnen, wenn es sich dort ansiedelt?
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Herr Staatsminister.
Herr Staatsminister, sollen wir nun Firmen, die Interesse bekunden, an Sie weiterleiten, oder sollen wir ihnen raten, sich direkt mit E.on in Verbindung zu setzen?
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Herr Staatsminister.
Welche konkreten Maßnahmen beabsichtigt die Staatsregierung zur Umsetzung des „Nationalen Radverkehrsplans 2002 – 2012“ vom 24. April 2002 in Bayern zu ergreifen und/oder den Kommunen vorzuschlagen?
Herr Staatsminister, kann ich Ihre Ausführungen so interpretieren, dass es bislang noch keine konkreten Vorstellungen darüber gibt, wie der Nationale Radverkehrsplan in der Phase von 2002 bis 2012 in Bayern umgesetzt werden soll?
Herr Staatsminister, da der so genannte Nationale Radverkehrsplan nicht nur den Ausbau von Radwegen entlang von Bundesstraßen vorsieht, sondern ein ganzes Bündel von Maßnahmen zur Förderung des Fahrradverkehrs enthält, frage ich nach, ob es diesbezüglich irgendwelche Vorstellungen gibt. Werden den Gemeinden insbesondere Hinweise oder Ratschläge gegeben, wie sie von den Segnungen dieses Nationalen Radverkehrsplans Gebrauch machen können?
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich habe mich aufgrund der Ausführungen des Kollegen Welnhofer zu Wort gemeldet, weil ich der Meinung bin, so wie er die Problematik dargestellt hat, darf man das in diesem Landtag nicht sagen.
Es fällt schwer, sowohl in der Diktion als auch im Inhalt einen Unterschied zu den Äußerungen eines Herrn Haider, eines Herrn Schill oder eines Herrn Le Pen festzustellen.
Nun sind Sie mit diesen Herren nicht auf eine Stufe zu stellen – in mehrerer Hinsicht nicht. Die Gefahr, die von solchen Äußerungen ausgeht, sollte uns bei der Wortwahl vorsichtiger sein lassen. Das war der Grund, warum ich mich zu Wort gemeldet habe.
Sie haben es überhaupt nicht für nötig erachtet, auf den Inhalt des Zuwanderungsgesetzes einzugehen. In Ihrem Antrag behaupten Sie Dinge, von denen Sie selbst wissen, dass sie falsch sind. Es ist nicht so, wie Sie in Ihrem Antrag schreiben. Dr. Beckstein weiß es ebenso. Es ist nicht so, dass jeglicher Zuwanderungsstopp aufgehoben werden soll. Sie wissen ganz genau, dass das so nicht im Gesetz steht. Es passt Ihnen aber nicht in den Kram, und deshalb behaupten Sie das Gegenteil.
Das Zuwanderungsgesetz ist keine Marotte dieser Bundesregierung – weiß Gott nicht. Dass es jetzt ein Zuwanderungsgesetz gibt, nachdem Sie es jahrelang nicht fertig gebracht haben, diese schwierige Problematik in Angriff zu nehmen, –
hat auch etwas damit zu tun, dass mit Ausnahme der CSU ein breiter Konsens in diesem Land darüber besteht, dass es nicht so weitergehen soll wie in der Vergangenheit, dass Zuwanderung völlig unkontrolliert und ungesteuert in dieses Land erfolgt. Viele Menschen, die zu uns kommen – ob es uns passt oder nicht – berufen sich auf eine bestimmte Rechtsnorm, weil es dafür keine Alternative gibt. Das wissen Sie, das wissen auch die Unternehmerverbände, die Gewerkschaften und die Kirchen. Alle sind eigentlich einer Meinung, mit Ausnahme der CSU.
Ich habe gerade die Zitate derer aus dem Internet ausdrucken lassen, die der Meinung sind, dass dieses Gesetz gut ist und dass es in Kraft treten soll. Lediglich die CSU bleibt übrig, die sagt, dieses Gesetz ist schlecht. Sie tut das wider besseres Wissen. Wenn man vergleicht, was die Süßmuth-Kommission, die SPDKommission oder die Müller-Kommission vorgeschlagen haben, dann tut man sich sehr schwer, einen großen materiellen Unterschied festzustellen; den findet man
fast nicht. Man konstruiert ihn jetzt – nicht aus Sorge um die Richtigkeit des Gesetzes, sondern man konstruiert angeblich große Unterschiede, die Herr Traublinger im Übrigen nicht kennt, man instrumentalisiert sie, um eines vermeintlichen Vorteils in diesem Wahlkampf willen.
Das ist das eigentlich Verwerfliche.
Sie wissen ganz genau, dass dieses Thema wegen seiner Komplexität dazu führen kann, dass Geister wach werden, die auch Sie nicht rufen wollen. Dennoch nehmen Sie das in Kauf, nur um eines vermeintlich kleinen Vorteils willen. Das ist schäbig. Ich sage das deutlich.
Das kann man nicht machen, wenn man ansonsten nicht müde wird, das „C“ in seinem Namen vor sich herzutragen und sich bei Fronleichnamsprozessionen ganz nach vorne zu drängen und die Monstranz zu tragen.
Sie nehmen in Kauf, dass auf dem Rücken von Menschen billige Politik gemacht wird. Das ist schäbig.
Weil das so ist und weil Sie das alle wissen und das dennoch machen, kann man wirklich nur froh sein, dass nicht die CSU entscheidet, sondern das Bundesverfassungsgericht.
Ich bin zuversichtlich, das Bundesverfassungsgericht wird so entscheiden – –
Doch, Herr Staatsminister, daher habe ich doch meine Kenntnis von dieser Verlogenheit, die hier zum Ausdruck kommt.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Ausführungen des Kollegen König veranlassen mich, einige Anmerkungen zu machen, und zwar insbesondere deshalb, weil er den Ablauf der Beratungen etwas sehr einseitig dargestellt hat.
Sie haben vergessen hinzuzufügen, dass es Ihre Intention war, mit dem Kompromiss ein Gesetz zu machen, das den Intentionen des Antragsstellers nicht mehr entsprach. Sie wollten ein ganz anderes Petitionsgesetz.
Sie haben genau gewusst, warum es uns geht, worauf es uns ankommt. Das war nun einmal das, was Kollege Dr. Rabenstein bereits angesprochen hat, dem Landtag nämlich Rechte zu verleihen und ihn nicht nur darauf zu verweisen, dass er die Staatsregierung ersuchen kann, Auskunft zu geben. Und wir wollten diese Befugnisse für die Minderheit handhabbar machen. Sie haben genau gewusst, dass es uns darum geht. Wir wären deshalb schlecht beraten gewesen, wenn wir auf Ihren Vorschlag eingegangen wären. Es wäre dann nämlich ein CSU-Gesetz gewesen.
Wir hätten nichts dagegen gehabt, wenn Sie uns noch etwas entgegengekommen wären. Dann hätte man vielleicht noch etwas machen können. So aber waren Ihre Zugeständnisse so gering, dass wir es nicht verantworten konnten, Ihren Änderungsvorschlägen zuzustimmen. Wir hätten sonst ein ganz anderes Gesetz bekommen.
Sie weinen nun Krokodilstränen und bedauern, dass wir bestimmte Punkte nicht regeln, so zum Beispiel die Frage der aufschiebenden Wirkung und die Zusammenfassung der Regelungen, die bislang in der Geschäftsordnung, aber nicht im Petitionsgesetz enthalten sind. Frau Scharfenberg hat Recht, wenn sie fragt: Wer hindert Sie denn daran, jetzt ein Gesetz mit genau diesem Inhalt einzubringen?
Das können Sie. Dem werden wir sicherlich auch zustimmen und weiter gehende Forderungen erheben, die Sie dann möglicherweise ebenfalls wieder ablehnen werden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, gestatten Sie mir noch einige Anmerkungen. Die heutige Diskussion ist ja nicht neu. Ich bin schon so lange in diesem Haus, dass ich mich noch gut an die Debatten der Jahre 1992 und 1993 erinnern kann, die der Herr Präsident seinerzeit maßgeblich mit beeinflusst hat. Ich weiß auch noch, welche Krokodilstränen die CSU-Fraktion damals geweint hat, weil es in Ermangelung einer verfassungsrechtlichen Grundlage nicht möglich war, in das jetzt geltende Petitionsgesetz die Rechte hineinzuschreiben, die wir jetzt beantragt haben. Damals hat man argumentiert: Es tut uns Leid, wir würden es gerne machen; allerdings fehlt es an der verfassungsrechtlichen Grundlage. – Das hat gestimmt, weswegen das Gesetz auch so ist, wie es jetzt ist.
Dann kam die Diskussion über die Verfassungsänderung, die im Wesentlichen in den Jahren 1997 und 1998 geführt wurde. Seitdem gibt es diese verfassungsrechtliche Grundlage. Die Zitate des Kollegen Welnhofer und anderer Kollegen, die Dr. Rabenstein angeführt hat, stimmen doch auch. Der neue Artikel 115 Absatz 2 sollte, auch in der Zusammenschau mit Artikel 16 a, der damals eingefügt worden ist, keine Nullnummer werden. Es gab heilige Schwüre und Versprechungen, dass man das auch umsetzt, dass man dem Landtag und letztlich auch der Opposition neue Rechte zubilligt.
Leider ist es dazu nicht gekommen. Wenn Sie es jetzt nicht tun, müssen Sie sich schon fragen lassen, was eigentlich die damalige Verfassungsänderung für einen Wert gehabt haben soll.
Eine weitere Bemerkung, meine sehr verehrten Damen und Herren. Es geht nicht um die Frage eher geschäftsordnungsmäßiger Art, wie Petitionen in diesem Hause
zu behandeln sind. Es geht auch nicht um eine Marotte derjenigen, die dem Petitionsausschuss angehören. Vielmehr geht es um dieses Haus insgesamt, weil bei uns im Gegensatz zu anderen Parlamenten in allen Ausschüssen Petitionen behandelt werden. Das, was im Petitionsgesetz steht, ist also nicht nur Sache des Petitionsausschusses, sondern betrifft uns alle.
Es ist eine Frage des Selbstverständnisses dieses Hauses gegenüber der Staatsregierung. Ich bedaure deshalb ausdrücklich – das mögen Sie jetzt ebenfalls als Krokodilstränen begreifen, aber ich meine es nicht so –, dass die Mehrheitsfraktion ihre Rolle offensichtlich darin sieht, der Staatsregierung möglichst wenig Schwierigkeiten zu bereiten.
Das entspricht nicht unserem Verständnis, aber auch nicht einem modernen Verfassungsverständnis. Sie werden die Diskussionen in der Enquete-Kommission „Föderalismus“ erlebt haben. Dort ist – zu Recht und quer durch alle Reihen – beredt Klage darüber geführt worden, wie gering doch der Einfluss der Parlamente – in diesem Bundesstaat und in der Europäischen Union – geworden ist, und zwar auch deswegen, weil auf der europäischen Ebene, auf Bundesebene und im Bundesrat letztlich die Regierungen agieren und die Parlamente zuschauen. Wenn man dieses Grundsatzproblem nicht löst, dann haben diejenigen, die den Niedergang des Parlamentarismus – nicht der Regierungen – beklagen, leider Recht.
Ein Ansatzpunkt, die Stellung des Parlaments gegenüber der Staatsregierung und damit unsere Rolle als die Vertreter der Interessen der Bürgerinnen und Bürger insgesamt zu verbessern, wäre es gewesen, dieses Gesetz in der vorliegenden Form zu beschließen. Ich bin gespannt, was Sie nun als eigenen Gesetzentwurf vorlegen.
Herr Staatsminister, wie viele Planstellen sind für die Zweigstellen der Amtsgerichte in den Amtsgerichtsbezirken Schwandorf und Cham ausgewiesen, zurzeit tatsächlich besetzt, und wie hat sich die Anzahl der Planstellen seit Einführung des EDV-Verfahrens „Solum-Star“ bei den Grundbuchämtern verändert?
Herr Staatsminister, welche Stellenanzahl halten Sie für einen ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb in den Zweigstellen für erforderlich?
Herr Staatsminister, ist bei den von Ihnen genannten jetzigen Personalzahlen berücksichtigt, dass insbesondere im Bereich des Betreuungsrechts eine erhebliche Aufgabenmehrung stattgefunden hat?
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Damit sind die Fragen an das Justizministerium erledigt. Ich bitte nun Herrn Staatssekretär Freller um die Beantwortung der Frage an das Staatsministerium für Unterricht und Kultus.
Nächste Fragestellerin ist Frau Steiger.
Herr Staatssekretär, da im Rahmen der Vergabe der Leistungserstellung des Schienenpersonennahverkehrs auf der Strecke Weiden – Regensburg sowohl die DB-Regio AG als auch die Vogtlandbahn GmbH nach Angaben eines Mitglieds der Staatsregierung sehr gute Angebote abgegeben haben, frage ich die Staatsregierung, welche Gründe die Bayerische Eisenbahngesellschaft letztlich bewogen haben, die Vogtlandbahn GmbH ab dem 15. Dezember 2002 mit der Leistungserbringung zu beauftragen.
Herr Staatssekretär, wodurch hat sich das Angebot der DB-Regio von dem Angebot der Vogtlandbahn unterschieden? Sie haben nämlich gesagt, dass auch die DB-Regio ein sehr gutes Angebot vorgelegt habe.
Herr Staatssekretär, sind Sie der Auffassung, dass sich die von Ihnen geschilderten Vorteile der Vogtlandbahn GmbH vielleicht auch mit der DB Regio hätten erreichen lassen, und ist der Staatsregierung bekannt, dass die finanziellen Vorteile auch etwas damit zu tun haben, dass die neue Gesellschaft deutlich geringere Löhne bezahlt als die DB Regio?
Herr Staatssekretär, damit provozieren Sie die Nachfrage, ob der Staatsregierung nicht bekannt ist, dass trotz aller Notwendigkeit eines Wettbewerbs auch darauf zu achten ist, den Wettbewerbsvorteil nicht durch Dumpinglöhne zu erkaufen?
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Weil Bayern in allen Bereichen Spitze ist, zumindest sein will,
sollten wir auch im Bereich des Petitionsrechts Spitze sein. Deshalb haben wir einen Entwurf zur Änderung des geltenden Petitionsgesetzes vorgelegt.
Worum geht es? Lange Zeit war die Frage, welche Rechte dem Parlament bei der Behandlung von Petitionen zustehen, lediglich in der Geschäftsordnung geregelt. Es handelte sich um sogenanntes internes Satzungsrecht des Parlaments. Sachaufklärungsbefugnisse waren nicht vorgesehen. Diese ungute Situation hat dazu geführt, dass man in den Jahren 1982 und 1983 eine umfangreiche Diskussion über die Schaffung eines bayerischen Petitionsgesetzes geführt hat. Damals hat man, wohlwissend, dass die bayerische Verfassung keine entsprechende verfassungsrechtliche Ermächtigung gibt, dennoch ein Gesetz beschlossen und den Ausschüssen das Recht zugestanden, Petenten anzuhören, Ortsbesichtigungen durchzuführen, Stellungnahmen und Auskünfte der Staatsregierung usw. einzuholen. Gleichzeitig wurde in das Gesetz aufgenommen, dass die Ausschüsse bzw. der Landtag die Staatsregierung ersuchen können, Akten vorzulegen und Zutritt zu staatlichen Einrichtungen zu gestatten. Man musste ganz bewusst die Formulierung „Ersuchen“ verwenden, weil es eine entsprechende verfassungsrechtliche Grundlage für ein Recht des Landtags damals nicht gegeben hat. Dieser Umstand war Anlass für die Bayerische Staatsregierung sich in der Gesetzesberatung wie folgt gegenüber dem Landtag zu erklären:
In Erweiterung der bisherigen Praxis ist die Staatsregierung grundsätzlich bereit, in geeigneten Fällen auf Ersuchen des die Eingabe behandelnden Ausschusses Akten nachgeordneter Behörden vorzulegen, soweit dies nach Unterrichtung des Ausschusses durch die Staatsregierung noch erforderlich sein sollte und besondere Gründe, insbesondere Geheimhaltungsgründe, dem nicht entgegenstehen.
Es ist also ausdrücklich die Rede davon, dass die Staatsregierung bereit ist, einem Ersuchen nachzukommen. Das entspricht nach unserer Meinung nicht mehr dem jetzigen Rollenverständnis und seit dem Verfassungsreformgesetz vom 20.02.1998 auch nicht mehr der Verfassungswirklichkeit.
Denn damals wurde im Zusammenhang mit der Änderung der bayerischen Verfassung auch eine neue Bestimmung, nämlich Artikel 115 Absatz 2, in die Verfassung aufgenommen, welche lautet: „Die Rechte des Landtags zur Überprüfung von Beschwerden werden durch Gesetz geregelt.“
Die Erklärung der Staatsregierung, die ich zitiert habe, ist damit hinfällig geworden, insbesondere die Beschränkung auf die Vorlage von Akten nachgeordneter Behörden.
Es geht uns darum, das geltende Petitionsgesetz, das sich in der Praxis durchaus bewährt hat – ich sage nicht, dass das, was wir bisher hatten, schlecht ist –, der geänderten Verfassung anzupassen und fortzuentwickeln. Es geht im Wesentlichen darum, dass aus dem Ersuchen gegenüber der Staatsregierung nun ausdrücklich ein Recht des Landtags wird. Der Landtag soll ein Recht darauf haben, Aktenvorlage verlangen zu können, Auskunft erstattet zu bekommen und Zutritt zu staatlichen Einrichtungen zu bekommen. Genau das haben wir in den neuen Artikel 8 unseres Entwurfs hineingeschrieben.
Es geht hier um mehr als nur eine kosmetische Operation. Es geht um mehr als eine Anpassung. Es geht darum, dass sich der Bayerische Landtag endlich, nachdem er bereits seit 1998 die verfassungsrechtliche Grundlage hat, diese Rechte selbst gibt, damit er nicht mehr als Bittsteller gegenüber der Staatsregierung auftreten muss, sondern, ausgestattet mit einer verfassungsrechtlichen Grundlage, seine Rechte wahrnehmen kann.
Bei der Diskussion über die Verfassungsänderung in den Jahren 1997 und 1998 ist betont worden, dass es nicht nur darum geht, die Rechte des Parlaments insgesamt zu stärken, was wichtig genug ist, sondern insbesondere auch darum, die Rechte der Opposition zu stärken. Wir haben damals mehrere Vorschriften in der Geschäftsordnung geändert, beispielsweise Enquete-Kommissionen eingeführt und geregelt, dass die Vorsitze von Untersuchungsausschüssen alternierend vergeben werden usw. In diesem Zusammenhang hat damals die Mehrheitsfraktion auch ausgeführt, dass sie sich durchaus vorstellen könne, entsprechende Rechte im Zusammenhang mit dem neuen Petitionsgesetz schaffen zu können. Ich darf aus einer Rede des Herrn Kollegen Welnhofer zitieren, die er am 14.11.1997 im Bayerischen Landtag gehalten hat, als es um die Verfassungsreform ging:
Doch meine ich sagen zu dürfen, dass es eine Nulllösung nicht geben wird – das an die Adresse der Skeptiker in den Reihen der Opposition gerichtet –, und dass auch schon die vorgesehene Bestimmung eine ganz wesentliche Veränderung bedeutet; haben wir bisher doch stets argumentieren müssen,
die Verfassung verbiete bestimmte Maßnahmen, die von der Opposition gefordert werden.
So kann man jetzt nicht mehr argumentieren; denn ohne Ermächtigung in der Verfassung konnten wir das nicht einfach gesetzlich regeln. Eine solche Ermächtigung haben wir – danke schön, liebe CSU – zugestanden. Wir stehen auch dazu, dass wir über deren Ausgestaltung ernsthaft verhandeln wollen.
Diese Verhandlungen haben zum Teil bereits stattgefunden. Sie sind zu dem Zeitpunkt abgebrochen worden, als die SPD-Fraktion vorgeschlagen hat, die Ausgestaltung der Befugnisse auch Minderheiten zuzugestehen, wie es in fast allen anderen Bundesländern der Fall ist. Wir sind der Meinung, dass es bei der Schaffung von Minderheitenrechten nicht darum gehen kann, die vom Volk gewollten Mehrheitsverhältnisse in diesem Parlament umzukehren. Es ist nicht beabsichtigt, bei der Behandlung von Eingaben quasi einen immerwährenden Untersuchungsausschuss zu installieren, sondern es ist geht darum, die Rechte, die der Landtag nun hat, auch tatsächlich wahrzunehmen. Bedauerlicherweise ist es wahr, dass die Mehrheit nicht immer dazu neigt, diese Rechte auch wahrzunehmen, so dass es notwendig ist, dass sie von einer Minderheit ausgeübt werden können. Deswegen haben wir das vorgeschlagen.
Uns ist auch wichtig, für das alte Problem, ob Petitionen eine aufschiebende Wirkung haben können, eine einigermaßen handhabbare Lösung zu finden. Es geschieht immer wieder, dass ein Anliegen zum Zeitpunkt der Behandlung einer Petition bereits erledigt ist, sei es nun eine Angelegenheit des Ausländerrechts, weil der Ausländer das Land schon verlassen hat, sei es eine Angelegenheit des Baurechts, weil das Gebäude, das beseitigt werden soll, schon längst beseitigt ist. Der Landtag kann das dann einfach nur zur Kenntnis nehmen und sich der Stellungnahme der Staatsregierung anschließen. Freude kommt dabei nicht auf, weder bei den Abgeordneten noch bei den Petenten. Deswegen schlagen wir vor, dass Petitionen auch künftig keine aufschiebende Wirkung haben soll, dass die Verwaltung allerdings dann, wenn sie meint, dass trotz Vorliegens einer Petition sofortiges Handeln geboten ist, dies dem jeweiligen Ausschuss in angemessener Weise signalisieren soll, damit der Ausschuss die Möglichkeit hat, noch vorher seine Meinung dazu zu äußern. Das ist ein vernünftiger Vorschlag, der dazu dient, die unterschiedlichen Interessen miteinander auszutarieren.
Mit dem neuen Petitionsgesetz wollen wir auch das bisherige, etwas unsystematische Nebeneinander von Regelungen in der Geschäftsordnung und im Bayerischen Petitionsgesetz dadurch beseitigen, dass man all die Vorschriften mit materiell-rechtlichem Charakter, die also nicht nur beschreiben, wie man etwas macht, sondern auch Auskunft darüber geben, welche Rechte der Landtag hat, in das neue Petitionsgesetz aufgenommen werden.
Ich bin zuversichtlich, dass die CSU-Fraktion ihre Ankündigung aus dem Jahr 1997, dass es keine Nulllö
sung geben wird, wahr machen wird und dass wir gemeinsam ein modernes Petitionsgesetz beschließen, damit Bayern auch auf diesem Gebiet Spitze ist.
Frau Ministerin, aus welchen Gründen sollen im kommenden Schuljahr an der Grundschule Cham nur drei Eingangsklassen mit jeweils 29 bzw. 30 Schülern gebildet werden, obwohl eine erhebliche Zahl von Schülern wegen geringer Deutschkenntnisse einer besonderen Förderung bedarf und genügend Lehrkräfte für eine weitere Eingangsklasse vorhanden wären, und wie beurteilt die Staatsregierung die Tatsache, dass Eltern wegen der befürchteten hohen Klassenstärken in Cham ihre Kinder in einer benachbarten Schule anmelden?
Frau Staatsministerin, sind Sie der Meinung, dass damit, so wie es geplant ist und wie Sie es auch vorgetragen haben, alles in Ordnung ist in Cham?
Herr Staatsminister, aus welchen Gründen müssen Wandervereine seit dem 1. Januar 2001 für die Gestattung der Durchführung von Wandertagen im Bereich des Staatswaldes sogenannte Sachbehandlungsbeiträge, Gestattungsentgelte und Wegebenutzungsgebühren entrichten, und welche Einnahmen will die bayerische Forstverwaltung dadurch erzielen?
Herr Staatsminister, ich möchte Sie daran erinnern, dass Sie den zweiten Teil der Frage, welche Einnahmen die Bayerische Staatsverwaltung dadurch erzielen möchte, bislang nicht beantwortet haben. Ich möchte gleich eine Zusatzfrage anschließen: Warum muss man seit dem 1. Januar 2001 Gebühren erheben, wenn es nicht darum geht, einen wirtschaftlichen Ertrag für den Staat zu erzielen?
Herr Staatsminister, wenn nur ganz geringe Einnahmen erzielt werden können, wie ich vermute, stellt sich dann nicht auch für Sie die Frage, ob der Aufwand, der Ertrag und insbesondere der Ärger, welcher sich bei den Wandervereinen durch diese neue Verwaltungspraxis ergibt, noch in einem Verhältnis zueinander stehen?
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Sie alle kennen die Geschichte vom kaukasischen Kreidekreis von Bert Brecht. In den Wirren einer Revolution bleibt das Kind des gestürzten Gewaltherrschers zurück. Die Magd Grusche rettet es und zieht es auf. Nach dem Krieg lässt die Gouverneursfrau um des Erbes Willen ihr Kind suchen. Beide Frauen erheben Anspruch auf das Kind. Der Richter Azdak muss entscheiden, wer die wirkliche Mutter ist. Diejenige, die das Kind aus dem Kreidekreis zerrt, soll es bekommen. Im Gegensatz zur biblischen Geschichte ist es bei Brecht aber die Ziehmutter, die das Kind schont.
Meine Damen und Herren, ich möchte dieses Bild auf die Behandlung von Petitionen übertragen. Besteht nicht die Gefahr, dass wir als politisch rivalisierende Parteien und Fraktionen an den Einzelanliegen der Bürger in ähnlicher Weise solange herumzerren, bis sie im Namen vermeintlich höherrangiger Ideen und Programme entzwei gehen? Gerade die Behandlung von Petitionen zu Aufenthaltsverlängerungen habe ich in der vergangenen Zeit oftmals als unerträgliches Gezerre zwischen unterschiedlichen Meinungen der Fraktionen und als zutiefst unbefriedigend empfunden, weil oftmals der Einzelfall in seiner Einmaligkeit aus dem Blick geraten ist. Ich werde
auf diesen Bereich später noch genauer zu sprechen kommen. Wir sollten daher das Bild vom kaukasischen Kreidekreis bei der Behandlung von Eingaben in Erinnerung behalten.
Wenn wir uns mit Petitionen befassen, geht es nicht um die Umsetzung von Richtlinien, sondern vor allem um die Gestaltung von Lebensbedingungen im Einzelfall.
Auch der so oft wiederholte Hinweis auf Gesetz und Recht ist nichts als eine Plattitüde, die nur für den sicherlich bequemen Rückzug auf eine Parteilinie herhalten muss. Unsere Aufgabe als Parlament ist nicht eine weitere Rechtsprüfung, die von den Ministerien bereits in anerkannt hoch qualifizierter Weise geleistet worden ist, sondern sie besteht in der Suche nach Ermessensspielräumen zugunsten der Petenten sowie in einer gewissen Vermittler- und Dolmetscherfunktion zwischen dem Bürger und der Verwaltung.
Ich möchte mit diesem Gedanken keine Gräben aufreißen, sondern vielmehr an unser Selbstbewusstsein und an das Selbstverständnis als Parlament insgesamt appellieren. Ich sage dies auch an die Adresse der CSUKollegen im Ausschuss für Eingaben und Beschwerden, die sich, ebenso wie die Kollegen mancher Fachausschüsse – wie deren deutlich höhere Zahl von Berücksichtigungen zeigt –, vielleicht nicht so stark von der Gewaltigkeit der ministeriellen Stellungnahmen beeindrucken lassen sollten.
Gestatten Sie mir diese zugegebenermaßen subjektiven Anmerkungen zu Beginn des Berichts. Ich möchte ihn nicht als regelmäßig wiederkehrende Pflichtübung und Abarbeitung von Fällen und Zahlen, sondern als unsere gemeinsame, durchaus selbstkritische Bestandsaufnahme über den Umgang mit den Anliegen der Bürgerinnen und Bürger verstehen.
Die Petition als Instrument des aktiven Ideen- und Beschwerdemanagements des Parlaments – Anspruch oder Wirklichkeit? Unter diesem Aspekt möchte ich unser Petitionsgeschehen im Ausschuss für Eingaben und Beschwerden und in den Fachausschüssen darstellen. Zunächst ein paar Zahlen:
Bis zum Stichtag Ende Februar dieses Jahres lagen uns genau 8774 Eingaben zur Bearbeitung vor; davon sind 3079, also etwa 40%, dem Petitionsausschuss zugewiesen worden. 42% aller Eingaben kamen aus Oberbayern, wenngleich dort nur 33% der Bevölkerung wohnen; dies scheint mit der Nähe zu München zu tun zu haben. Hingegen kamen aus Oberfranken nur 7% der Eingaben. Es scheint also einen Zusammenhang zwischen Nähe und Ferne zu München zu geben. Es kann natürlich auch sein, dass in Oberfranken die Leute zufriedener und duldsamer sind.
Es ist mir auch aufgefallen, dass der Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten genau eine Eingabe erhalten hat, die dort erfolgreich behandelt wurde.
Die Eingangszahlen sind insgesamt und speziell auch bei besonders aufwendigen Massen- und Sammelpetitionen konstant hoch. Die Zahlen zeigen im Gegensatz zu den Zahlen bei Wahlbeteiligungen keine Parlamentsverdrossenheit der Bürger, sondern ein hohes Maß an Vertrauen in unsere Arbeit als Abgeordnete.
Die Zahl der positiven Erledigungen – Berücksichtigungen, Würdigungen, Material und Kenntnisnahmen sowie die positiven Abhilfen durch die Staatsregierung – ist mit 33,7% gegenüber 29,4% bei der letzten Erhebung leicht gestiegen. Allerdings müssen wir gegenüber der 13. Periode, in der diese Quote bereits bei niedrigen 2,5% lag, bei den Berücksichtigungsbeschlüssen einen Rückgang auf nur noch 1,3% feststellen. Sehr deutlich wird die abnehmende Tendenz in diesem Bereich, wenn wir diese Zahlen mit den Zahlen der 12. Periode vergleichen, in der wir immerhin noch 5,4% Berücksichtigungen hatten.
Man könnte nun argumentieren, dass diese Zahl den Bürgerinnen und Bürger letztlich gleichgültig sein kann, dass die positiven Abhilfen durch die Staatsregierung entsprechend gestiegen sind und dass wir beispielsweise zum Ende der 12. Periode auch nur 34% positive Erledigungen hatten. Jedoch sehe ich diesen Rückgang als letztlich für die Bürgerinnen und Bürger negativ an; denn nur ein Berücksichtigungsvotum führt zu einer Nachkontrolle durch den Ausschuss und lässt die Petenten nicht mit der Verwaltung allein. Vielleicht sollten wir eine Nachkontrolle versuchen und die Petenten anschreiben und fragen, ob auch sie die Erledigung wirklich positiv erlebt haben, ob es in dem einen oder anderen Fall doch anders gelaufen ist und ob sie sich vielleicht aus Enttäuschung erst gar nicht mehr an den Landtag gewandt haben.
Für die Bayerische Staatsregierung ist eine positive Erledigung nach § 84 der Geschäftsordnung, abgesehen von Prestigegründen, schon deshalb angenehmer, weil der Berücksichtigungsbeschluss die in § 85 Absatz 2 der Geschäftsordnung genau geregelten Rechtsfolgen für die Berichtspflicht innerhalb von zwei Monaten zur Folge hat. Ich appelliere deshalb an die Vertreter der Regierungsfraktion, sich in allen Zweifelsfällen nicht mit einer positiven Erledigung zu begnügen, sondern das Anliegen des Petenten weiter zu verfolgen und „Berücksichtigung“ zu beschließen.
Lobend zu erwähnen hierbei der Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes, der bei einem Anteil von etwa 7% aller Eingaben eine beachtliche Berücksichtigungsquote von über 5% aufzuweisen hat. Auch der Umwelt-, der Wirtschafts- und der Bildungsausschuss haben eine einigermaßen beachtliche Bilanz vorzuweisen. Dies kann bedauerlicherweise von meinem Ausschuss, dem Ausschuss für Eingaben und Beschwerden, nicht behauptet werden; denn wir haben weniger als 1%
Berücksichtigungen und müssen uns deshalb selbstkritisch fragen, ob sich der enorme Aufwand rechtfertigt.
Lassen Sie mich zum Bericht über die einzelnen Ausschüsse übergehen und mit dem Petitionsausschuss beginnen. Die ausländerrechtlichen Eingaben haben uns zahlenmäßig sehr stark beschäftigt: Insgesamt 46% aller Eingaben hatten mit dem Ausländerrecht zu tun. Dies ist ein Grund für den geringen Anteil von Berücksichtigungen; denn bei Petitionen von Ausländern lag die Quote der Berücksichtigungen bei 0,5%. Wir hatten uns mit 518 Eingaben von Bürgerkriegsflüchtlingen aus Bosnien und mit 140 Eingaben von Bürgerkriegsflüchtlingen aus dem Kosovo zu beschäftigen. Diese Eingaben wurden zwar formal korrekt, aber im Ergebnis oft recht unbefriedigend und unter großer Angst vor einer Einzelfallprüfung abgehandelt, um die Verwaltungslinie des Innenministerium nicht zu stören.
Die Steilvorlage, die uns die Entschließung des Bundestags vom 06.07.2000 zu den humanitären Grundsätzen in der Flüchtlingspolitik geliefert hat, wurde leider nicht angenommen, da dies wohl nicht in das Konzept der Mehrheitsfraktion passte. Letztlich verdankt es Bayern der Innenministerkonferenz von Ende Oktober 2000, die die Rückführung bei Kosovaren, die arbeiten und nicht straffällig geworden sind, bis Mitte 2001 ausgesetzt hat, dass wir eine einigermaßen erträgliche Bilanz aufzuweisen haben.
Erfreulicherweise hat die Innenministerkonferenz im Februar 2001 einen Weg für ein dauerhaftes Bleiberecht für Flüchtlinge aus Bosnien-Herzegowina eröffnet, die in Deutschland faktisch wirtschaftlich und sozial integriert sind. Wir werden im Ausschuss gut aufpassen müssen, wie die Bayerische Staatsregierung diesen Beschluss umsetzen wird.
Recht häufig hatten wir uns mit Eingaben von Arbeitgebern mittelständischer und handwerklicher Betriebe zu befassen, die sich für ihre aus Bosnien und dem Kosovo stammenden Arbeitskräfte und deren Familien eingesetzt haben. Trotz des Engagements sogar eines Präsidenten einer Handwerkskammer konnte sich die Mehrheitsfraktion nicht von der strikten Linie des Innenministeriums abnabeln, so dass die Chance vertan worden ist, die in einer gedeihlichen Arbeitsteilung zwischen Verwaltung und Petitionsausschuss gelegen hätte, einen guten Interessenausgleich zwischen einer vernünftigen und gerechten Verwaltungspraxis einerseits und den Interessen der Arbeitgeber und ihrer Mitarbeiter andererseits zu finden. In diese Rubrik gehören auch Eingaben von Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen, die sich für die Verlängerung des Aufenthalts von Pflegekräften eingesetzt haben. Es bleibt zu hoffen, dass die neue Ministerin in Bezug auf den Pflegekräftemangel mehr Mut zu einer pragmatischen Linie aufbringt, wie sie dies bereits hat anklingen lassen. Pressemitteilungen zufolge kam es sogar zu der grotesken Situation, dass das Bayerische Rote Kreuz im ehemaligen Jugoslawien in Anwerbeveranstaltungen um Pflegekräfte wirbt, während
gelernte Kranken- und Altenpflegekräfte, die bei uns bereits erfolgreich arbeiten, das Land verlassen müssen.
Auch beim Vollzug der Altfallregelung von 1999 sieht unsere Bilanz eher mager aus, da das Innenministerium mit seiner restriktiven Auslegung, insbesondere bei den Mitwirkungspflichten, nur zu einer äußerst geringen Zahl von Anerkennungen gekommen ist. Meines Erachtens tut sich hier ein generelles Problem auf: Es kann nicht im Sinne der Erfinder, der Innenminister des Bundes und der Länder sein, dass einstimmige Beschlüsse der IMK in den Ländern höchst unterschiedlich ausgelegt und vollzogen werden mit der Folge, dass zum Beispiel in Niedersachsen deutlich mehr Altfälle anerkannt werden als in Bayern, obwohl in Niedersachsen weniger Ausländer leben.
Hierzu ein Einzelfall: Die Eingabe eines Vietnamesen hat uns mehrfach beschäftigt. Dieser Fall wurde zuerst im Januar 2000 für positiv erledigt erklärt, da die Ausländerbehörde mitgeteilt hatte, nach der Altfallregelung eine Aufenthaltsbefugnis zu erteilen.
Der Fall wurde im Zuge einer wohl breiter angelegten Revision der von den Ausländerbehörden anerkannten Altfallregelungen wegen mangelnder Mitwirkung des Petenten später negativ beurteilt, weil sich in den Akten ein Vermerk befand, er habe eine Unterschrift unter einen Antrag verweigert.
Dieser Fall zeigt deutlich, durch welche Spitzfindigkeiten des Innenministeriums sich die niedrigen Altfallzahlen in Bayern erklären lassen. Deshalb hat es mich sehr gefreut, dass die CSU-Fraktion uns bei unseren Bemühungen um Sachaufklärung unterstützt hat und wir so die Akten von der Ausländerbehörde anfordern konnten.
Mittlerweile hat uns der Rechtsanwalt des Petenten mitgeteilt, dass seinem Mandanten nun doch eine Aufenthaltsbefugnis nach der Altfallregelung erteilt werden konnte. Sosehr mich der positive Ausgang natürlich freut, bleibt doch ein etwas seltsamer Nachgeschmack ob des Verhaltens des Ministeriums in diesem Fall.
Dies ist übrigens einer von insgesamt nur zwei Fällen, in denen wir im Berichtszeitraum die Akten angefordert haben. Alle diesbezüglichen Ängste der Staatsregierung sind also weit hergeholt.
Insgesamt war die Behandlung der Ausländereingaben für den Ausschuss nicht nur zahlenmäßig, sondern vor allem auch menschlich gesehen eine starke Belastung. Ich erinnere zum Beispiel an den Fall Aslanian, den wir auch im Plenum behandelt haben, aber auch an den Fall einer 20jährigen Äthiopierin, die mit 15 Jahren nach Deutschland gekommen ist und große Angst vor einer Rückkehr hat. In München wird sie von vielen Menschen betreut, die ihr helfen wollen, hier Fuß zu fassen. Sie traut sich nicht, zur äthiopischen Botschaft zu gehen, um die notwendigen Reisepapiere zu bekommen.
Wir haben versucht, einen Beschluss zu fassen, der diesem konkreten Einzelfall gerecht wird. Ich meine, dass auch die Betreuerinnen gemerkt haben, dass wir es trotz unterschiedlicher politischer Grundauffassungen gelegentlich doch schaffen, vernünftige Beschlüsse auch zu solch heiklen Themen zustande zu bringen.
An dieser Stelle möchte ich ausdrücklich den vielen Hunderten, wahrscheinlich sind es sogar Tausende, von Mitbürgerinnen und Mitbürgern danken, die sich in unserem Land einsetzen für Flüchtlinge, für abgelehnte Asylbewerber, für diejenigen, die den Schutz unserer Gemeinschaft brauchen.
Es sind viele Menschen, die hier ehrenamtlich tätig sind
und viele Mühen auf sich nehmen. Gelegentlich werden sie deswegen sogar schief angesehen, und dennoch tun sie es. Herzlichen Dank.
Ich komme jetzt zu Petitionen, die uns zugegebenermaßen menschlich weniger, aber zahlenmäßig durchaus auch belastet haben, nämlich die Eingaben aus dem Bereich des Baurechts. Zwar haben wir die medienträchtigste Eingabe aus diesem Bereich, nämlich zum Bau von McDonald’s am Irschenberg, nicht im Petitionsausschuss abgehandelt, weil jemand aus dem Umweltausschuss so schlau war und noch einen entsprechenden Antrag eingereicht hat, damit diese Eingabe in den Umweltausschuss gekommen ist, aber lassen wir das einmal beiseite.
Insgesamt 26% sämtlicher Eingaben, die wir zu behandeln hatten, stammten aus dem Bereich des Baurechts. Auch hier möchte ich einen Einzelfall darstellen, der zeigt, dass sich der Einsatz auch lohnt.
Nach sehr widersprüchlichen Empfehlungen einer örtlichen Baubehörde begehrten die Petenten im Juli 1997 eine Baugenehmigung für ein Einfamilienhaus mit Doppelgarage auf einem Grundstück, das ihnen gehört. Unter Hinweis auf das nicht privilegierte Vorhaben im Außenbereich und die Nähe zu einem Naturschutzgebiet wurde dem Vorhaben entgegen vorheriger mündlicher Inaussichtstellung aber keine Genehmigung erteilt. Zusammen mit dem anschließenden Widerspruchsverfahren sind den Petenten dabei nicht unerhebliche Verfahrenskosten entstanden.
In diesem wie in vielen anderen Fällen bewährte sich im Ausschuss die Anhörung des anwesenden Petenten, der klar zum Ausdruck brachte, dass er ursprünglich keinen Neubau, sondern nur einen Anbau an das bestehende Gebäude geplant hatte, dass aber der Kreisbaumeister aus städtebaulichen Gründen gemeint hat, es solle ein einzelnes Haus gebaut werden, sodass der Petent dieses Vorhaben weiter verfolgt hat.
Konnte also dem Petenten im Ergebnis bei der Realisierung des Bauvorhabens als Anbau, wie er es ursprünglich wollte, geholfen werden, so bleibt er dennoch auf erheblichen Kosten sitzen, und das letztlich nur deshalb, weil von einer Behörde schlechte Beratungsarbeit geleistet wurde.
Umso wichtiger war es, meine ich, dass der Petent wenigstens im Eingabenausschuss ein Forum gefunden hat, das diesen Sachverhalt entsprechend würdigte. Ich meine, dieser Fall kann positiv in der Rubrik „Aktives Beschwerdemanagement“ abgelegt werden.
Auch in diesem Berichtszeitraum haben wir, wie ich schon gesagt habe, bei Baurechtseingaben einige Erfolge vorzuweisen. So haben wir uns mehrfach gegen Beseitigungsanordnungen von Dachgauben ausgesprochen und konnten eine dauerhafte Duldung erreichen, meistens nachdem ein entsprechender Ortstermin eine gewisse Relativität des Begriffes „Verunstaltung des Straßen-, Orts- und Landschaftsbildes“ ergeben hatte. In einem Fall gelang es dem Ausschuss mittels eines Berücksichtigungsbeschlusses, die Revidierung der Auffassung zur planungsrechtlichen Zulässigkeit der Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage zu erreichen. Auch dies wäre ohne einen vorherigen Ortstermin nicht möglich gewesen.
Insgesamt haben die Kolleginnen und Kollegen nicht weniger als 123 Ortstermine durchgeführt. Ich meine, das Gespräch vor Ort mit den Beteiligten ist aktives Beschwerdemanagement in seiner allerbesten Form.
Ich danke deshalb allen Kolleginnen und Kollegen für ihren Einsatz vor Ort, der bekanntlich immer mit einigen Mühen und Terminproblemen verbunden ist, ganz herzlich und hoffe, dass dieses besondere Engagement auch nach der Verkleinerung des Landtags, wenn wir mit mehr Petitionen pro Kopf zu rechnen haben, nicht nachlassen wird.
Ein Fall aus dem Bereich des Namensrechts hat Schwachpunkte der gesetzlichen Regelungen aufgezeigt. Eine Petentin begehrte nämlich die Änderung des Familiennamens für ihren aus erster Ehe stammenden Sohn Sebastian. Sie ist inzwischen in zweiter Ehe verheiratet und gemeinsam mit dem geschiedenen Mann sorgeberechtigt für den Sohn Sebastian. Eine Änderung des Familiennamens wurde nicht nur von sämtlichen Familienmitgliedern gewünscht, sondern auch vom leiblichen Vater befürwortet.
Im Januar 1997 erhielt die Petentin vom zuständigen Landratsamt die Auskunft, dass ein entsprechender Abänderungsantrag den mindestens einjährigen Bestand der zweiten Ehe voraussetzt. Der im Juli 1998 bzw. im Januar 1999 erneut gestellte Antrag führte aber aufgrund der in der Zwischenzeit mehrfach erfolgten Änderungen der Rechtsgrundlagen wieder nicht zum Erfolg, da dies nämlich jetzt den Verzicht des Vaters auf sein Sorgerecht vorausgesetzt hätte, was beide Eltern
teile im Hinblick auf deren beider Wichtigkeit auch im Falle einer Trennung nicht wollten.
Auch in diesem Fall schaffte die Anhörung, diesmal nicht der Petentin, sondern des Vaters von Sebastian, Klarheit über die Hintergründe, warum ein Verzicht des Vaters auf das Sorgerecht kein guter Weg wäre. Wir sind im Ausschuss dann übereingekommen, diesen Fall der Staatsregierung als Material für ihre Bundesratsinitiative zur Änderung des Namensrechts mit auf den Weg zu geben. Ich glaube, dass die Behandlung dieses Falles durch den Ausschuss trotz des zunächst negativen Ergebnisses von der Petentin durchaus akzeptiert werden konnte.
Eingaben aus den Strafvollzugsanstalten – hier ist besonders die Vorarbeit der Kolleginnen und Kollegen in den Gefängnisbeiräten lobend zu erwähnen – und aus den Bezirkskrankenhäusern haben uns auch wieder viel Arbeit beschert. Erwähnenswert ist ein Besuch unseres Ausschusses im Bezirkskrankenhaus Haar, wo wir ein intensives Gespräch mit der Krankenhausleitung, mit den Ärzten und den Patientensprechern führen konnten.
Von den etwa 150 Gnadengesuchen, mit denen wir uns zu befassen hatten, möchte ich einen Fall herausgreifen. Der Petentin, einer Mutter von zwei Kindern, war die Bewährung widerrufen worden, weil sie eine verhängte Geldstrafe nicht rechtzeitig bezahlt hatte. Ihre Verurteilung ging zurück auf die von ihrem geschiedenen Ehemann hinterlassenen Schulden, mit denen sie nicht klargekommen war. Dieser Fall beschäftigte den Ausschuss mehrfach, da auch der CSU-Berichterstatter bemüht war, die Inhaftierung der Mutter von zwei Kindern zu verhindern, zumal sie auch wieder eine Arbeit gefunden hatte. Schließlich lehnte der Ausschuss das Gnadengesuch aber dann doch mit Mehrheit ab.
Mit größtem Erstaunen habe ich dann später der Presse entnommen, dass auf eine Intervention des Kollegen Dr. Weiß, der damals noch nicht Justizminister war, der Petentin dann doch die Gefängnisstrafe unter Auflagen erlassen wurde.
Zu entnehmen war dies übrigens unserer Hauszeitung „Maximilianeum“. Ich meine, gerade diesen Fall sollte sich die CSU-Mehrheit in unserem Ausschuss in puncto Selbstverständnis und Selbstbewusstsein zu Herzen nehmen und den Mut aufbringen, ihre eigenen Erkenntnisse im Einzelfall auch in einen Beschluss umzusetzen. Ein Ruhmesblatt für unseren Ausschuss war das jedenfalls nicht.
Diesen Teil des Berichts über die Arbeit des Eingabenausschusses möchte ich schließen mit einem wirklich herzlichen Dank an die Kolleginnen und Kollegen für ihren Einsatz und für die Zusammenarbeit auch über die Fraktionsgrenzen hinweg. Mein Dank gilt selbstverständlich auch den Vertretern der Ministerien, die selbst dann freundlich geblieben sind, wenn wir ihnen die
sprichwörtlichen Löcher in den Bauch gefragt haben, und die sich bemüht haben, uns bei unserer Arbeit zu unterstützen. Immerhin konnten wir den oftmals mit großen Aktentaschen ausgestatteten Beamten in dieser Wahlperiode ein besseres Ambiente bieten mit unserem neuen Sitzungssaal 2, den uns die Landtagsverwaltung mit dem kollegialen Einverständnis des Ausschussvorsitzenden Dr. Wilhelm für unsere manchmal doch überbesuchten Sitzungen zur Verfügung gestellt hat.
Auch dafür sage ich allen Beteiligten herzlichen Dank, selbstverständlich auch den Herren Klotz und Miller sowie allen Mitarbeitern im Eingabenreferat und all denen, die in den verschiedenen Ausschüssen mit Eingaben befasst sind.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, gestatten Sie mir auch einige Anmerkungen zu Reformüberlegungen. An erster Stelle steht für mich die Neufassung des Petitionsgesetzes. Seit der Verfassungsreform von 1997, als der Artikel 115 Absatz 2 mit einer gesetzlichen Ermächtigung ausgestattet worden ist, stehen wir bei den Bürgerinnen und Bürgern, denen wir die Verfassungsänderung vorgelegt hatten, im Wort. Während den kommunalen Spitzenverbänden in der Geschäftsordnung bereits ein Anhörungsrecht zugestanden worden ist, ist bisher bei den Petitionen, die den Bürger unmittelbar betreffen, noch nichts geschehen. Vielmehr hat man die Sache noch auf die lange Bank geschoben, letztlich wohl aus Angst, dem Innenministerium und der Verwaltung zu nahe zu treten. Dabei geht es nur darum, in Bayern den Zustand herbeizuführen, den praktisch alle anderen Bundesländer und auch der Bund seit Jahrzehnten haben.
Es geht nämlich darum, dass wir unsere Sachaufklärungsinstrumente, zum Beispiel Aktenanforderung und Zugang zu Behörden, endlich als parlamentarische Anspruchsgrundlagen normieren und uns nicht mit Gnadenakten und Selbstverpflichtungen der Staatsregierung zufrieden geben, und zwar deshalb, weil wir diese Rechte im Auftrag der Bürgerinnen und Bürger auszuüben haben. Dass wir die Instrumente so verstehen und daraus keinen politischen Meinungskampf machen, zeigt schon die Tatsache, dass im Berichtszeitraum nur in zwei Fällen die Akten überhaupt angefordert worden sind.
Darüber hinaus sollte ein neues Petitionsgesetz auch die Tatbestände der Unzulässigkeit von Eingaben in übersichtlicherer Weise darstellen. Derzeit sind diese Bestimmungen nämlich zwischen Petitionsgesetz und Geschäftsordnung unsystematisch verteilt. Meiner Ansicht nach gehört zu einem modernen Petitionsgesetz aber auch die Geltendmachung von Sachaufklärungsmöglichkeiten für die Minderheit. Der parlamentarische Alltag zeigt, dass die Mehrheitsfraktion bei der Kontrolle der Regierung, wenn auch nicht immer, sondern nur gelegentlich, einer gewissen Trägheit unterliegt. Deshalb liegt eine Verankerung solcher Möglichkeiten letztlich im Interesse des Bürgers an einer effektiven Petitionsarbeit. Das möchte ich hier aber nicht vertiefen; dazu werden wir noch an anderer Stelle Gelegenheit haben.
Neben dem Projekt Petitionsgesetz erscheinen mir auch Überlegungen zur Steigerung der Effizienz des Eingabeverfahrens erforderlich, und zwar im Hinblick darauf, dass sich in der nächsten Wahlperiode die gleiche oder eine noch höhere Zahl von Eingaben auf weniger Abgeordnete, die als Berichterstatter in Betracht kommen, verteilen werden. Ein Lösungsansatz könnte zum Beispiel eine Straffung der Petitionsbehandlung durch stärkere Konzentration von Eingaben im Ausschuss für Eingaben und Beschwerden sein.
Was im Übrigen die eine Eingabe aus dem Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten betrifft, so sollten wir die Dinge nach meiner Meinung gleich in der Geschäftsordnung so regeln, dass solche Eingaben auch in den Eingabenausschuss kommen. Dann gibt es da nicht mehr die Not der Eingabebehandlung in diesem Fachausschuss.
Dabei muss unsere Arbeit auch mit einer verstärkten Zuarbeit durch die Landtagsverwaltung kombiniert werden. Das entspräche in etwa der Praxis vieler anderer Bundesländer und des Bundestages. Ziel muss es sein, dass genügend Zeit und Arbeitskraft für die Petitionsfälle bleiben, in denen etwas bewegt werden kann. Zum anderen müssen die Berichterstatter in lediglich formalrechtlichen Verfahren entlastet werden.
Als Vorsitzender des Eingabenausschusses möchte ich das Fachausschussprinzip bei der Eingabenbehandlung ausdrücklich nicht grundsätzlich infrage stellen. Denn es hat unbestreitbare Vorteile, insbesondere den, dass Eingaben von Kommunen, Bürgervereinigungen, Interessenverbänden und Einzelpersonen, die nicht nur einen Einzelfall, sondern generelle Probleme betreffen, unmittelbar zusammen mit den hierzu zur Behandlung anstehenden parlamentarischen Gegenständen beraten werden und damit unmittelbar am parlamentarischen Willensbildungsprozess teilhaben können.
Gerade zusammen mit der öffentlichen Sitzung, die bei uns in Bayern gegenüber allen anderen Landtagen und dem Bundestag einmalig ist, ist das wichtig. Ich kann mich gut daran erinnern, wie Besucher, die wir hier aus Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt hatten, gestaunt haben, dass sie bei uns an einer Sitzung des Eingabenausschusses teilnehmen durften, weil die Sitzungen öffentlich sind, und darüber gestaunt haben, dass im Ausschuss Petenten reden durften. Das passte in deren Vorstellungswelt überhaupt nicht hinein.
Leider regiert die SPD nicht in allen Ländern. In Rheinland-Pfalz hat lange genug die CDU regiert. Aber ich gebe Ihnen gern zu: Das ist keine Frage des Gegensatzes zwischen SPD und CSU. Wir sind schließlich alle miteinander stolz darauf, dass wir dieses Verfahren so haben. Das habe ich gegenüber anderen immer wieder herausgehoben; dazu hatte ich viele Gelegenheiten. Das hat also nichts mit der CSU zu tun; so engstirnig sollten wir da nicht sein.
Ich meine, dass uns die Instrumente der Öffentlichkeit der Sitzungen und der Anhörung von Petenten eine
große Partizipations- und Gestaltungsmöglichkeit eröffnen, die wir noch viel öfter nutzen sollten. Für uns Abgeordnete ergibt sich daraus die Möglichkeit, den Bürgerwillen und den Sachverstand der Bürger unmittelbar in den Entscheidungsprozess einzubinden. Es ist immer wieder erstaunlich, welcher Sachverstand uns aus manchen Petitionen entgegenkommt. Das fällt oft auch sehr zur Überraschung mancher Ministerien und Behörden aus. Ich denke, dieser Trend wird sich im Zuge der Erleichterung der Kommunikation via Internet noch verstärken.
Nun noch kurz zu den Fachausschüssen, soweit sie uns Berichte gegeben haben. Ein gutes Beispiel für die Petition als Mittel der Partizipation an der politischen Entscheidungen waren die Eingaben von Personalräten im Zuge der Fusion einer Stadtsparkasse mit der örtlichen Kreissparkasse zur Erhaltung der beiden gewählten Personalvertretungen bis zur Neuwahl einer gemeinsamen Personalvertretung. Der Ausschuss für Angelegenheiten des öffentlichen Dienstes hatte zunächst jeweils Berücksichtigung mit der Maßgabe beschlossen, dass eine Verordnung zur Übergangsregelung bis Juli 2001 erlassen wird, wonach beide Personalvertretungen nebeneinander die Aufgaben bis zur Neuwahl wahrnehmen sollten. Der Ausschuss leistete mit diesem Beschluss einen wichtigen Beitrag dazu, dass die Personalvertretungen bis zur Neuwahl zusammenwachsen konnten. Im Ergebnis ist es dank der Kooperationsbereitschaft der Personalräte noch schneller gegangen, nämlich schon zum Jahreswechsel 2000/2001. Aufgrund dessen konnte der Berücksichtigungsbeschluss in einen Erledigungsbeschluss umgewandelt werden. Entscheidend ist, dass es dank der Petition nicht zu der ursprünglich vorgesehenen Lösung kam, wonach allein ein Personalrat, nämlich der der Kreissparkasse, für die Übergangszeit das Vertretungsorgan hätte sein sollen. Ich denke, der Weg, den der Ausschuss gefunden hat, wird auch noch bei anderen Fusionen von Sparkassen zum Tragen kommen.
Wie wichtig es ist, bei der Petitionsbehandlung einen ganz langen Atem zu haben, zeigt ein anderer Fall aus dem Ausschuss für Angelegenheiten des öffentlichen Dienstes. Bereits im Mai 1992 hat der Verband der bayerischen Rechtspfleger eine Eingabe zur Förderung und Verstärkung des Laufbahnaufstiegs der Rechtspfleger eingereicht. Der Ausschuss beschloss 1992 zum Teil Berücksichtigung, zum Teil Verwendung als Material.
Im Jahr 1995 hat er mit einer ähnlichen Eingabe erneut Berücksichtigung beschlossen und 1996 nach ausführlicher Beratung das Anliegen noch einmal unterstützt. Es hat dann bis zum November 2000 gedauert, bis das Justizministerium ein Konzept vorgelegt hat, das der Ausschussentscheidung Rechnung getragen hat. Immerhin acht Jahre nach der ersten Petition hat sich etwas bewegt.
Der Vorsitzende des Ausschusses für Fragen des öffentlichen Dienstes, Herr Kollege Dr. Eykmann, hat noch von einem anderen Fall berichtet, der die Hartnäckigkeit seines Ausschusses deutlich unter Beweis stellt. Bereits in der 13. Wahlperiode hatte sich eine Petentin an den Ausschuss mit der Bitte gewandt, dass ihr die Zusatzversorgungskasse der bayerischen Gemeinden anstelle einer
Mindestversorgungsrente von circa 22 DM eine Rente von 250 DM zahlt. Dieser Fall ist ausführlich untersucht und erörtert worden. Im Ergebnis hat man der Petentin helfen können. Sie hat entgegen den Stellungnahmen der Staatsregierung und natürlich auch der sonstigen beteiligten Behörden nach 18 Jahren die ihr zustehende Rente letztlich erhalten. Der Ausschuss wurde nicht nur durch diesen Erfolg belohnt, sondern erhielt auch ein Dankschreiben der Petentin, in dem es wörtlich heißt:
Die Eingabe an den Landtag war meine letzte Hoffnung, doch noch zu meinem Recht zu kommen. Zum ersten Mal fand ich Menschen, die sich meiner Sache ernsthaft annahmen.
Das ist doch ein Kompliment.
Kollege Dr. Hahnzog berichtete aus dem Verfassungsausschuss, dass neben Petitionen zum staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren vor allem auch Eingaben zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit den Ausschuss beschäftigt haben. Mit dem In-Kraft-Treten des neuen Staatsangehörigkeitsrechts zum 1. Januar 2000 wurden die Ansprüche auf Einbürgerung auch unter ausnahmsweiser Hinnahme der Mehrstaatlichkeit erweitert.
Dies hat dazu geführt, dass bisher bestehende Einbürgerungshindernisse weggefallen sind und Petitionsverfahren von Einbürgerungsbewerbern positiv erledigt werden konnten.
Besonders hebt Kollege Dr. Hahnzog in seiner Bilanz auch die Vielzahl von Eingaben von Gerichtsvollziehern hervor, die auf die übermäßige Arbeitsbelastung aufgrund der ihnen übertragenen gesetzlichen Aufgaben hingewiesen haben, sowie auch auf die Eingaben von Vollstreckungsgläubigern, die sich darüber beschwert haben, dass von ihnen beauftragte Gerichtsvollzieher aufgrund ihrer Arbeitsbelastung nicht in der Lage waren, die Aufträge zeitnah zu erledigen. Im Ergebnis haben die Eingaben mit bewirkt, dass das Justizministerium seine frühere Haltung, wonach die Belastung der Gerichtsvollzieher zwar hoch sei im Vergleich zu anderen Bundesländern, jedoch in einem vertretbaren Rahmen liege, aufgegeben hat. Zwischenzeitlich wurde ein Konzept zur Verbesserung der Situation im Gerichtsvollzieherdienst entwickelt. Infolgedessen sind in diesem Haushaltsplan als erster Schritt zusätzliche Stellen vorgesehen worden.
Der Vorsitzende des Umweltausschusses, Herr Kollege Henning Kaul, berichtet, dass Petitionen zu Emissionen aller Art, besonders aber Eingaben bezüglich der Beeinträchtigung durch Mobilfunksendeanlagen, stark zugenommen haben. So wie es aussieht, wird da noch einiges auf uns zukommen. Da derzeit gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse zu Art und Umfang von Beeinträchtigungen durch nichtionisierende Strahlen noch fehlen, hat der Ausschuss auch aufgrund der Vielzahl der Eingaben im Dezember 2000 eine umfangreiche Anhörung zu diesem Thema durchgeführt. Viele Petenten haben die Gelegenheit genutzt, die neuesten wissen
schaftlichen Erkenntnisse zu dieser Thematik zu erfahren.
Aus dem Landwirtschaftsausschuss berichtet der Vorsitzende, Kollege Loscher-Frühwald, dass sich der Ausschuss überwiegend mit Petitionen zu allgemeinen Angelegenheiten zu befassen hatte, wobei der Schwerpunkt bei der landwirtschaftlichen Förderung lag. Die Petenten beklagten insbesondere die Rücknahme von Zinsverbilligungen beim Agrarinvestitionsprogramm, aber auch die Rückforderung von Beihilfen an Junglandwirte. Insgesamt habe sich der Schwerpunkt weg von der ländlichen Neuordnung hin zu den allgemeinen Agrarangelegenheiten verschoben.
Aus dem Hochschulausschuss wird berichtet, dass die Schwerpunkte der Eingaben in der Kulturpolitik beim Denkmalschutz und in der Medienpolitik bei den Rundfunkgebühren und Teilnehmerentgelten lagen.
Aus der Hochschulpolitik ist ein Fall, den der Ausschuss positiv lösen konnte, wie ich meine, bemerkenswert: Der Petent hat in Bayern das Abitur an der Berufsoberschule gemacht und an einer Fachhochschule in Baden-Württemberg bis zum Vordiplom studiert. Das bayerische Hochschulgesetz sieht vor, dass solche Bewerber, wenn sie das Fachhochschulvordiplom bestanden haben, zum ersten Semester an eine Universität eines artverwandten Faches wechseln können. Die Einschreibung an der TU München im Fach Elektrotechnik wurde nun dem Petenten unter Berufung auf eine vom Wissenschaftsministerium erlassene Qualifikationsverordnung verwehrt. Diese sah nämlich vor, dass ein außerbayerisches Fachhochschulvorprüfungszeugnis nur so weit anerkannt wird, wie dies in dem betreffenden Bundesland auch der Fall gewesen wäre. Bei der Beratung der Eingabe im Ausschuss konnte aber nachgewiesen werden, dass diese Verordnung den Inhalt des Hochschulgesetzes ins Gegenteil verkehrt, und es erging ein einstimmiger Berücksichtigungsbeschluss. Das Wissenschaftsministerium hat auf diesen Beschluss hin die Verordnung geändert und den Petenten zum Studium zugelassen. In einem gleich gelagerten Fall wurde vom Wissenschaftsministerium mittlerweile ebenso verfahren.
Der Bildungsausschuss hatte sich im ersten Jahr der Wahlperiode vor allem mit Petitionen für und gegen die Einführung der sechsstufigen Realschule zu befassen. Nachdem die endgültige politische Entscheidung damals noch nicht getroffen war, konnten diese Petitionen nur mit dem Votum „Material“ versehen werden.
Ein zweiter großer Bereich von Petitionen, die sich weitgehend gleichmäßig auf den Berichtszeitraum verteilten, waren Petitionen über Klassenstärken, Unterrichtsausfall, die nicht ausreichende Zahl von mobilen Reserven und die Auswirkungen der Budgetierung.
Aus dem Sozialausschuss wird berichtet, dass der Schwerpunkt der Eingaben im Bereich der ambulanten Psychiatrie lag. Rund 500 Psychotherapeuten reichten Petitionen zur schwierigen finanziellen Situation der Psychotherapeuten wegen der Gesundheitsreform ein. Dementsprechend wurden diese dann auch an den Bundestag überwiesen.
Weitere Eingaben kamen insbesondere aus dem Bereich Kindergärten. Schwerpunkte waren hierbei die Personalsituation, die Verkleinerung der Gruppen und die Reform der Kindergartenfinanzierung. Ebenfalls eine größere Zahl von Eingaben beschäftigte sich mit verschiedenen Problemen im Bereich der Alten- und Pflegeheime.
Der Vorsitzende des Kommunal- und Sicherheitsausschusses, Kollege Dr. Kempfler, hat uns berichtet, dass dort etwa drei Viertel der Petitionen kommunale Themen zum Gegenstand hatten. Besonders zu nennen seien hierbei Petitionen gegen Beitragsbescheide, da Beitragsbescheide den Bürgern oft schwer zu vermitteln sind, weil sie keine konkrete Gegenleistung der öffentlichen Hand dafür erkennen können.
Bei den Eingaben aus dem Bereich der Polizei und der inneren Sicherheit war die Erfolgsquote geringer als bei den Eingaben aus dem Bereich des Kommunalrechts. Dies sei dadurch zu erklären, dass bei der Überprüfung des Sachverhalts durch die vorgesetzten Dienstbehörden fast ausnahmslos eine korrekte Diensterfüllung durch die handelnden Beamten festgestellt werden konnte. So weit vonseiten der vorgesetzten Behörden oder vom Ausschuss Verbesserungsmöglichkeiten gesehen wurden, wurden diese, auch wenn kein Grund zur Beanstandung bestand, umgesetzt. Die in den Eingaben enthaltenen Anregungen fanden dadurch teilweise Berücksichtigung, ohne dass dies mit positiven Beschlüssen gesondert ausgesprochen wurde.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Wiener Psychiater Viktor Frankl hat einmal gesagt: „Manchmal ist es am allervernünftigsten, nicht allzu vernünftig zu sein.“
In diesem Sinne möchte ich Sie, meine Damen und Herren, ermutigen, noch mehr als bisher die so zwingend und vernünftig klingenden Stellungnahmen der Staatsregierung aus Ihrer eigenen Lebenserfahrung und zusammen mit dem Vorbringen der Bürgerinnen und Bürger nicht zu schnell als gottgegeben und immer richtig zu akzeptieren, sondern mit der Schläue eines Richters Azdak nach Lösungen Ausschau zu halten. Die Welt lebt von den Menschen, die mehr tun als ihre Pflicht.
Auf uns als Abgeordnete übertragen heißt das: Wenn wir Petitionen nur formal verfassungsrechtlich korrekt behandeln, haben wir zu wenig getan. Als Volksvertreter stehen wir in einem Vertrauensverhältnis zu den Bürgerinnen und Bürgern – anders als die Mitarbeiter der Verwaltung, die sich natürlich in erster Linie ihrer Dienstbehörde verantwortlich wissen.
Ich wünsche uns allen, dass wir auch in der zweiten Hälfte der Wahlperiode die Kraft und die Zeit aufbringen, nach kreativen Lösungen für die Bürgerinnen und Bürger bei den an uns herangetragenen Anliegen zu suchen und dafür zu sorgen, dass Petitionen als das behandelt werden, was sie sind, nämlich, wie es der frühere Vorsitzende und jetzige Präsident Dr. Ritzer in seinem letzten Bericht ausgedrückt hat: Die wichtigste Nebensache der Parlamentsarbeit. – In diesem Sinne herzlichen Dank.
Herr Staatssekretär, da laut Presseberichten die Konferenz der Innenminister von Bund und Ländern am 24.11.2000 beschlossen hat, dass alle Flüchtlinge aus dem Kosovo, die einen festen Arbeitsplatz haben, bis zum 31.07.2001 in Deutschland bleiben dürfen, während das Bayerische Staatsministerium des Innern noch mit Pressemitteilung vom 15.11.2000 bestritten hat, dass es einen Abschiebestopp für Kosovaren gebe und als Begründung für die Staffelung der Rückführung darauf abgestellt hat, dass bis zum Jahreswechsel nur sehr eingeschränkte Flugmöglichkeiten bestünden, frage ich die Staatsregierung, aus welchen Gründen nun bei dem genannten Personenkreis auf die
ansonsten stets geforderte rasche Beendigung des Aufenthalts verzichtet wird.
Es trifft zu, dass die mit der Pressemitteilung vom 15.11.2000 vom Innenministerium mitgeteilte vorläufige Regelung, die eine Staffelung der Rückführung ausreisepflichtiger Kosovaren in der Weise vorsieht, dass vorrangig Straftäter und Sozialhilfeempfänger zurückgeführt werden und alle Übrigen vorläufig bis 31.03.2001 geduldet werden, mit beschränkten Rückführungskapazitäten begründet wurde. Der nunmehrige Beschluss der Innenministerkonferenz vom 23./24.11.2000, wonach Kosovaren, die einen festen Arbeitsplatz haben, noch bis längsten 31.07.2001 in Deutschland bleiben dürfen, wenn die Familienangehörigen bis längsten 30.04.2001 ausreisen, wobei bei Familien mit schulpflichtigen Kindern ausnahmsweise bis zum Beginn der jeweiligen Schulsommerferien die Duldung erteilt werden kann, wurde ebenfalls mit den begrenzten Rückführungsmöglichkeiten begründet. Von einem generellen Abschiebestopp für diesen Personenkreis ist also auch die Innenministerkonferenz nicht ausgegangen.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Gibt es eine Zusatzfrage? – Bitte, Herr Schindler.
Herr Staatssekretär, wie würden Sie dann den Umstand beschreiben, dass entgegen der bisherigen Praxis nun doch nicht alle Kosovaren, die ausreisepflichtig sind, sofort das Land verlassen müssen?
Herr Staatssekretär, Sie behaupten also, dass die neue Beschlusslage der Innenministerkonferenz nur aufgrund der fehlenden Flugmöglichkeiten ergangen ist und nichts mit den Regelungen, die Baden Württemberg und Nordrhein-Westfalen schon vor mehreren Wochen getroffen haben, zu tun hat, wonach diejenigen, die ein festes Arbeitsverhältnis haben, bleiben dürfen, weil wir sie brauchen?
Verstehe ich Sie richtig, Herr Staatssekretär, dass das im Ergebnis bedeutet, dass sich jeder die Begründung für diesen Beschluss selbst zurechtlegen kann?
Herr Staatsminister, ist die Staatsregierung über die Pläne der Versicherungskammer Bayern, mehrere Schaden-Außenstellen bzw. Schaden-Direktionen zu schließen, informiert und falls ja, was unternimmt die Staatsregierung hiergegen und wie vertragen sich diese Pläne mit den bei der Privatisierung der Versicherungskammer abgegebenen Zusagen zum Erhalt der Arbeitsplätze und Standorte?
Herr Staatsminister, da Sie ausgeführt haben, dass die Übertragung des Inhalts dieser sogenannten „Blue Card“-Regelung auf andere Bereiche eigentlich leicht möglich wäre, wenn man es nur wollte, frage ich, ob zu erwarten ist, dass demnächst aufgrund des Engagements des Kollegen Traublinger die „Blue Card“-Regelung auch auf die Handwerksberufe ausgeweitet wird?
Herr Staatsminister, wozu wird die Staatsregierung die über die Beseitigung der globalen Mindereinnahme zusätzlich für den Straßenbau zur Verfügung stehenden 143,5 Millionen DM verwenden, und
wird dabei, wie von Staatsminister Beckstein in der Presse angekündigt, der Weiterbau der A 6 mit 130 Millionen DM gefördert?