Jetzt wird die Antwort kommen: Man kann ja einen Kredit aufnehmen. Man kann durchaus einen Kredit aufnehmen, aber Sie wissen doch genauso gut wie wir – oder sind
mehr war und ist zentraler Gedanke, wie wir durch die Studienbeiträge an unseren Hochschulen eine bestmögliche Ausbildung mit bestmöglicher Qualität bieten können. Hier gilt also das Prinzip von Leistung und Gegenleistung. Die Studierenden erhalten für ihre Beitragszahlung einen echten Mehrwert, weil die Studienbeiträge bei den Hochschulen verbleiben und dort zweckgebunden zur Verbesserung der Studienbedingungen eingesetzt werden.
(Adelheid Rupp (SPD): Wie wäre es, wenn Sie den Finanzminister überzeugten, mehr für die Hochschulen auszugeben?)
Ein Jahr nach Einführung diskutiert man heute an den Hochschulen weniger über das Ob, sondern vielmehr über das Wie der konkreten Verwendung. Selbstverständlich wird im Einzelfall vor Ort nach wie vor heftig darum gerungen, wie die Gelder verwendet werden, und die Studierenden setzen sich völlig zu Recht und mit großem Engagement für das ein, was ihnen wichtig ist. Diese konstruktive Auseinandersetzung über die Qualität der Ausbildung kann dem Klima und der Qualität unserer Hochschulen nur zugute kommen. Sie ist keine Belastung, sondern eine echte Chance. Dass die Konzepte in aller Regel einvernehmlich verabschiedet werden, zeigt eben, dass die Hochschulen auch die Wünsche der Studierenden ernst nehmen.
Uns von der CSU-Fraktion war es ein großes Anliegen, die Studierenden bei der Entscheidung über die Verwendung der Mittel angemessen zu beteiligen und sicherzustellen, dass die Mittel in deren Interesse, also möglichst nahe am Studierenden, verwendet werden. Sollte es in einem Einzelfall einmal nicht so sein, ist es uns bisher immer gelungen, das mit entsprechender Intervention wieder zurechtzurücken. Auch das kann ich aus eigener Erfahrung bestätigen.
Wir haben seit der Einführung der Studienbeiträge im Sommersemester 2007 rund 145 Millionen Euro an Studienbeiträgen eingenommen. Im Gesetz ist ganz klar geregelt, dass es sich hierbei um Körperschaftsmittel, also um echte Zusatzeinnahmen der Hochschulen handelt. Sie dienen auch nicht als Beitrag zum notwendigen Ausbau der Hochschulen; denn dieser ist und bleibt staatliche Aufgabe. Das gilt auch für die kommenden Jahre und die zu erwartenden steigenden Studierendenzahlen.
Ein wesentliches Anliegen war und ist natürlich, dass die Beiträge sozial verträglich ausgestaltet sind. Das zentrale Element ist, dass Studienbeiträge über das bayerische Studienbeitragsdarlehen finanziert werden können und dieses auch dann erst wieder zurückzuzahlen ist, wenn ein bestimmtes Mindesteinkommen erreicht wird. Zudem ist für BAföG-Empfänger zusammen mit dem Studienbeitragsdarlehen eine Obergrenze von 15 000 Euro festgesetzt. Absolventen, die auf Dauer kein Einkommen erzielen können, wird das Darlehen entsprechend erlassen. Wir haben auch reagiert und die Summe, die an den Si
schulen, dass Sie zumindest versuchen würden, da einzugreifen, sondern das lässt man halt mal so laufen. Ich erwarte schon, dass Sie da etwas aktiver werden und es Ihnen nicht egal ist, ob das Geld den Studierenden zugutekommt oder nicht.
Im Ergebnis sind die Studiengebühren nichts anderes als der Versuch, den Haushalt zu entlasten. Das ist ein Rückzug aus der Verantwortung der Finanzierung der Hochschulen. Die Haltung, Studierende als Kunden zu sehen, ist eine bildungspolitische Katastrophe. Eine bildungspolitische Katastrophe ist es auch, die Hochschulen so weit zu ökonomisieren, dass es nicht mehr um Bildung im Sinne von gesellschaftlicher Teilhabe geht. Ich kann Ihnen nur sagen: Wir werden Studiengebühren abschaffen. Wir werden auch Verwaltungskostenbeiträge abschaffen. Wir stehen für ein modernes und zukunftsfähiges Bayern. Sie sind leider nur – oder Gott sei Dank – Vergangenheit.
Sehr verehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr verehrte Frau Kollegin Rupp, im Sommersemester 2007 haben wir in Bayern Studienbeiträge eingeführt. CSU-Landtagsfraktion und Staatsregierung waren sich von Anfang an darüber einig, dass die Einführung von Studienbeiträgen nur unter zwei Bedingungen erfolgen kann und möglich ist: Das vereinnahmte Geld der Studierenden muss zu deren eigenen Vorteil eingesetzt werden, indem es der Verbesserung der Lehre zu dienen hat, und die Beitragserhebung muss sozial verträglich sein. Nach den Erfahrungen des letzten Jahres können wir heute durchaus feststellen: Das bayerische Modell hat sich bewährt. Die Studierenden haben die Einführung von Studienbeiträgen verständlicherweise nicht mit Begeisterung aufgenommen, aber sie haben sie mit weit überwiegender Mehrheit akzeptiert, wie ich persönlich in vielen Gesprächen mit Studierenden festgestellt habe. Verehrte Frau Kollegin Rupp, nicht nur Sie reden mit Studierenden; das machen wir selbstverständlich auch.
(Adelheid Rupp (SPD): Ich frage, warum die Studiengebühren in Hessen abgeschafft worden sind und warum man das in Bayern nicht macht!)
Die Studienbeiträge sind akzeptiert worden, weil es gemeinsam mit den Hochschulleitungen gelungen ist, den Sinn und Zweck der Einführung klarzumachen. Es geht nämlich nicht darum, die Studierenden einseitig zu belasten und staatliche Einsparungen vorzunehmen. Viel
letztendlich auch den Studierenden selbst wieder zur Verfügung steht. Inwieweit dieser Anteil künftig noch erhöht werden kann – Sie wissen, dass selbstverständlich auch wir Wünsche haben, dass die Wünsche aber immer mit den Realitäten in Einklang gebracht werden müssen –,
Aus den genannten Gründen werden Sie nicht überrascht sein, wenn wir seitens der CSU-Fraktion Ihren Dringlichkeitsantrag ablehnen. Ich kann abschließend nur noch einmal unterstreichen: In Bayern wird den Studierenden beste Hochschulausbildung geboten,
Bevor ich Frau Kollegin Gote an das Rednerpult bitte, darf ich Ihnen mitteilen, dass die SPD-Fraktion zu diesem Antrag namentliche Abstimmung beantragt hat.
Es wurde im Hause schon durchgegeben und wir können im Anschluss an die Debatte die namentliche Abstimmung durchführen.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Zwei Jahre, nachdem wir – nicht wir, sondern Sie auf der rechten Seite – den Beschluss zur Einführung der Studiengebühren gefasst haben, und ein Jahr, nachdem sie eingezogen werden, müssen wir feststellen, dass unsere Befürchtungen eingetreten und unsere Kritik von damals heute noch genauso berechtigt ist.
Wir haben gesagt: Erstens, die Studierenden werden die Studiengebühren nicht akzeptieren, weil Sie sie nicht vom Nutzen der Abzocke überzeugen können. Zweitens, Studiengebühren sind unsozial und verschärfen die Bildungsungerechtigkeit. Drittens, Studiengebühren können niemals sozial verträglich sein. Viertens, Studiengebühren verbessern die Situation an den Hochschulen nicht, insbesondere nicht vor dem Hintergrund der Herausforderungen steigender Studierendenzahlen und mit Blick auf die Jahre 2011 und 2012, in denen dann die doppelten Abiturjahrgänge an die Hochschulen kommen sollen und fünftens, Studiengebühren schaden dem Ziel, mehr junge Menschen an unsere Hochschulen zu holen und auszubilden. Zu all diesen Punkten werde ich Ihnen nun detailliert etwas vortragen.
Neben den Darlehen sieht das Gesetz eine Reihe von Beitragsbefreiungen vor, insbesondere aus sozialen und familiären Gründen oder wenn keine Leistungen der Hochschule in Anspruch genommen werden. Darüber hinaus hat die Hochschule die Möglichkeit, bis zu 10 % ihrer Studierenden für besondere Leistungen ganz oder teilweise von der Beitragspflicht zu befreien. Man muss sich vergegenwärtigen, dass im Wintersemester 2007/2008 insgesamt 26,4 %, also über ein Viertel der Studierenden von der Beitragspflicht befreit war, davon knapp 10 % kraft Gesetzes und knapp 17 % auf Antrag, wobei der größte Anteil davon wieder auf Studierende aus Familien mit drei und mehr Kindern entfällt; 2 % haben eigene Kinder zu erziehen. Gerade mit den Befreiungsmöglichkeiten haben wir in Bayern einen besonderen familienpolitischen Akzent gesetzt. Im Übrigen gibt es auch noch Beitragsbefreiungen für beurlaubte Studierende oder für Fachhochschulstudierende im Praxissemester und für Promotionsstudierende.
Mit der dargestellten Kombination aus Befreiungsmöglichkeiten und Darlehensfinanzierung sorgen wir dafür, liebe Kollegin, dass niemand aus finanziellen Gründen auf ein Studium verzichten muss. Studienbeiträge sollen niemanden daran hindern, seiner Begabung zu folgen und die Zukunftschancen eines Hochschulstudiums zu nutzen. Die bisher vorliegenden Daten zeigen auch, dass dies in Bayern gelungen ist. Wir haben trotz Einführung der Studienbeiträge eine steigende Zahl von Studienanfängern.
Die von der Opposition immer wieder behauptete These von der abschreckenden Wirkung der Studienbeiträge wird sowohl durch die Statistik als auch durch meine eigenen Erfahrungen nicht bestätigt.
Es hängt also nicht vom Geldbeutel der Eltern ab, ob ein talentierter junger Mensch ein Hochschulstudium absolvieren kann oder nicht.
Zum Verwaltungskostenbeitrag ist kurz festzustellen, dass dieser tatsächlich für zu erbringende Verwaltungsleistungen und nicht für Körperschaftsleistungen erhoben wird.
dass wir gestern mit dem Innovationsbündnis Hochschule geregelt haben, dass ein Drittel der Einnahmen aus diesen Verwaltungskostenbeiträgen an den Innovationsfonds fließt und damit dem Hochschulbereich und
der statistischen Werte früherer Jahre der Fall gewesen wäre. Die noch steigenden Studienanfängerzahlen in Bayern sollten Sie nicht darüber hinweg täuschen, dass die Neigung zur Aufnahme eines Studiums in Bayern abnimmt. In anderen Bundesländern ist es schlimmer, da nehmen die Zahlen auch absolut ab.
Ich möchte Ihnen des Weiteren die soziale Zusammensetzung der Studierenden vor Augen führen: Ich habe das Stichwort Bildungstrichter schon genannt. Ich möchte die Situation von zwei Seiten betrachten. Schauen wir uns einmal an, wer an den Hochschulen studiert und betrachten wir deren familiären Bildungshintergrund. Wir müssen dann feststellen, dass von 100 Kindern aus Akademikerfamilien 83 studieren – das ist eine gute Quote –, aber von 100 Kindern aus Nicht-Akademikerfamilien studieren nur 23. Wenn wir anders ausgedrückt nicht nach dem Bildungshintergrund, sondern nach dem sozialen Hintergrund fragen und man die Gesellschaft in vier Gruppen von hoch, gehoben, mittel bis niedrig einteilt, dann müssen wir feststellen, dass an unseren Hochschulen 38 % der Studierenden aus der sozialen Gruppe hoch kommen, 24 % aus der gehobenen, 25 % aus der mittleren und nur 13 % aus der Gruppe niedrig. Es sollte Sie interessieren, dass die Zahl der Studierenden aus der Herkunftsgruppe hoch stetig zunimmt. Seit 1982, als mit der Erhebung begonnen worden ist, nimmt diese Gruppe zu, während der Umfang der anderen Gruppen abnimmt. Wenn es Ihnen schon nicht um die ganz Armen geht, dann sollte es Ihnen vielleicht als Partei des Mittelstandes, zu dem Sie sich so gerne bekennen, wenigstens um die gehen, die in der Mitte der Gesellschaft stehen und die uns langsam aus den Hochschulen wegbrechen. Das ist dramatisch. In dieser Situation haben Sie Studiengebühren eingeführt und wollen nach wie vor daran festhalten.
Ein dritter Punkt der Sozialerhebung betrifft die Erwerbstätigkeit der Studierenden. Mehr als 60 % der Studierenden müssen neben ihrem Studium arbeiten, um dieses zu finanzieren. Das sind die Tatsachen, über die wir heute reden. Dies ist darauf zurückzuführen, dass Studieren teuer ist – die Kollegin hat es schon ausgeführt. Über 700 Euro im Monat kostet das. Wer bezahlt das, wer kommt dafür auf? Das ist nicht der Staat. Es ist immer gesagt worden, studieren sei bei uns all die Jahre kostenlos gewesen. Das aber ist nicht wahr. Jede Familie, die ein Kind hat, das studiert, muss im Monat mindestens 700 Euro aufbringen. Schon heute zahlen einen großen Anteil an den Studienkosten die Familien. Insofern ist das Studium längst privatfinanziert. In dieser Situation haben Sie die Studiengebühren draufgesetzt.
Drittens: Studiengebühren können nicht sozial verträglich sein. Das ist nie der Fall. Die Befreiungstatbestände, auf die Sie hingewiesen haben, sind Krücken zulasten der Hochschulen. Sie sind zum einen nicht zielgerichtet. Sie haben den hohen Anteil der Studierenden aus Familien mit drei und mehr Kindern erwähnt. Das bedeutet jedoch nicht, dass eine Familie mit drei und mehr Kindern auch sozial bedürftig ist. Dieser Befreiungsbestand ist somit nicht zielgerichtet. Andererseits zahlen die Hochschulen die Zeche dafür, denn für jeden und jede, die befreit sind, bekommt die Hochschule keinen Ausgleich. Diese Befrei
Erstens: Studierende lehnen die Gebühren ab. Herr Wägemann, es ist nicht richtig und der Eindruck trügt, wonach sich die Studierenden mit den Gebühren abgefunden hätten. Sehen Sie sich den aktuellen Gebührenkompass der Uni Hohenheim an, der auf Befragungen von über 6000 Studierenden an 54 Hochschulen in Deutschland im Sommersemester 2008 beruht. Die augenblickliche Zufriedenheit von Studierenden an deutschen Universitäten mit der Verwendung der Studiengebühren an ihren Universitäten ist äußerst gering. Auf einer Skala von eins bis sechs – entsprechend der Notenskala von eins wie sehr zufrieden bis sechs wie sehr unzufrieden – liegt die durchschnittliche Zufriedenheit der Befragten bei 4,55. Nachdem wir heute Morgen eine Schuldebatte hatten, sollte Ihnen allen klar sein, was eine Note von 4,55 bedeutet, nämlich ausreichend bis mangelhaft. Bayern gehört mit einem Wert von 4,27 zu den Besten unter den Schlechten. Aber auch nicht mehr. Darauf sollte man sich weiß Gott nichts einbilden.
Die Akzeptanz von Studiengebühren hat sich seit der Erstellung des Studiengebührenkompasses 2007 nicht verbessert. Im Gegenteil: Tatsächlich ist noch immer der überwiegende Teil der Studierenden – ich weiß daher nicht, mit wem Sie immer sprechen, wenn Sie an die Hochschulen gehen –, nämlich 63 % der Studierenden, gegen die Erhebung von Studiengebühren. Im Vergleich zu 2007 ist damit der Anteil doch gestiegen, denn im Jahre 2007 lag er bei 60 %. Ich denke, das ist auf die ersten Erfahrungen zurückzuführen, die die Studierenden gemacht haben. Mehr als 70 % der befragten Studierenden sind der Ansicht, dass die Studiengebühren wieder abgeschafft werden sollten. Die Ergebnisse sind interessant, gerade mit Blick auf unsere bayerischen Hochschulen. Sie sind deshalb interessant, weil der Wert von über 70 % Ablehnung aus einer Grundgesamtheit erhoben wird, die bereits sozial selektiert ist. Befragt werden diejenigen, denen die Studiengebühr gar nicht soviel ausmacht, während die anderen gar nicht erst an der Hochschule sind. Deshalb ist dieses Ergebnis interessant.
Damit komme ich zu meinem zweiten Punkt: Studiengebühren sind unsozial. Nirgends entscheiden der soziale Hintergrund und das Bildungsniveau der Familie in so hohem Ausmaß über die Bildungschancen der Kinder wie in Bayern. Die Bildungsungerechtigkeit beginnt mit der Kinderkrippe und der Frühförderung, setzt sich über die Kindergärten und Schulen fort und ganz oben beim Hochschulzugang ist der Trichter dann ganz eng. Die Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks führt Ihnen dies und die Folgen davon für Bayern Jahr für Jahr vor Augen, aber Sie schauen da gar nicht hin.
Ich möchte Ihnen aus der aktuellen Erhebung drei Punkte nennen. Das betrifft zum einen die abnehmende Studierneigung. Aber auch diesen Aspekt reden Sie sich schön, wenn Sie sagen, in Bayern nehme die Anzahl der Studienanfänger nicht ab. Da haben Sie Recht, sie bleibt aber hinter den erwarteten und prognostizierten Werten zurück. Wenn man den Anteil derer sieht, die die Hochschulzugangsberechtigung erwerben, dann studieren von diesen heute prozentual weniger als dies unter Fortschreibung
Unter diesem Blickwinkel versagen Sie auf der ganzen Linie. Als Fazit aus dem Gesagten kann nur ein Schluss folgen: Studiengebühren schaden dem Ziel, mehr junge Menschen an unseren Hochschulen auszubilden. Deshalb müssen wir diesem Dringlichkeitsantrag heute zustimmen. Unsere Forderung lautet natürlich nach wie vor: Schaffen Sie die Studiengebühren ab. Wenn Sie ab dem Herbst nicht mehr regieren werden, werden wir das tun, genauso wie in Hessen.