Protocol of the Session on April 24, 2013

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Dort, wo bereits voraussetzungsloser Informationszugang - zum Beispiel nach dem Umweltinformationsgesetz - gewährt wird, funktioniert es reibungslos. Ein Zusammenbruch der Verwaltung, eine Atomisierung der dortigen Möglichkeiten, die befürchtet werden, sind nicht gegeben. Alle Beteiligten sind handlungsfähig. Diejenigen, die etwas wissen wollen, werden hinreichend und zuverlässig bedient.

Meine Damen und Herren von der CSU, Sie nehmen immer Bezug auf die geltende Rechtslage. Diese geltende Rechtslage verweist eigentlich auf dunkle Pfade der Wirrnis und der Finsternis, weil es ein bunter

Strauß, ein Dickicht entsprechender Vorschriften ermöglicht, bei gewissen Voraussetzungen Akteneinsicht zu nehmen. Um das umsetzen zu können, braucht man einen rechtskundigen Scout. Sie verweisen auf den Anspruch auf ermessensfehlerfreie Ausübung, quasi als ein Jedermannsrecht. Ich frage Sie: Glauben Sie denn wirklich, dass Sie mit dieser Argumentation in der heutigen Zeit, in der Informationsgesellschaft mit Internet und mit den Erfahrungen, die bislang gemacht worden sind, durchkommen? Das sind genau die Lippenbekenntnisse, die wir nicht wollen.

Sie propagieren einen "Aufbruch Bayern", und in Bezug auf Daten und auf Informationsfreiheit und Transparenz meinen Sie eigentlich den Pfad in den Dschungel der Unübersichtlichkeit und frönen weiterhin dem Bild eines Bürger-Staat-Verhältnisses aus dem 20. oder 19. Jahrhundert, bei dem der Bürger Bittsteller ist, und schmücken das noch mit juristischen Girlanden aus.

Wir präsentieren mit diesem unseren Gesetz eine klar konzipierte Informations- und Datenbahn, bei der der Grundsatz gilt: Der Bürger und die Verwaltung sind auf Augenhöhe. Wir haben auch gute Gründe, das so darzustellen. Der Bürger als Steuerzahler finanziert die öffentliche Verwaltung. Da braucht man nicht zu fragen, warum er wissen will, wie die Verwaltung agiert. Das ergibt sich aus diesem Sachverhalt. Ein rechtliches und persönliches Interesse sind im Einzelfall mit Sicherheit zu berücksichtigen. Aber wir machen zur Grundlage, dass der Bürger Anspruch auf Auskunft über Verwaltungshandeln hat, und das muss auch transparent gestaltet sein.

(Beifall bei der SPD)

Die Verwaltung als solche ist nach unserer Ansicht nicht Empfängerin von Bitten, sondern Dienstleisterin für die Bürgerinnen und Bürger. Wir trauen unserer Verwaltung, unseren Beamtinnen und Beamten, zu, diese Dienstleistungen zu erbringen, und zwar nicht nur auf Nachfrage. Wir wollen das auch proaktiv gestalten. Das heißt, Satzungen und sonstige Daten, die mit öffentlichen Geldern erhoben werden, sollen in ein Register eingestellt werden und für jedermann ersichtlich abfragbar sein. Das ist natürlich eine Herausforderung für die Verwaltung, aber auch eine Herausforderung für die Bürgerinnen und Bürger.

Wie gesagt: Die Beamtinnen und Beamten sind dafür geeignet, auch wenn der Städte- und Gemeindetag dies möglicherweise etwas anders sieht. Natürlich haben sie in dem Dschungel, in den sie von Ihnen hineingezwungen worden sind, derzeit nicht den Blick dafür frei.

Diese proaktive Veröffentlichung ist auch notwendig, weil es nicht angeht, dass runde Tische zu Fragestunden von Bürgerinnen und Bürgern werden. Dort sollen vielmehr die Belange diskutiert werden. Wenn ich diese Informationen habe, kann ich besser diskutieren und muss nicht erst lange Fragen stellen, und die Politik kann sich nicht damit brüsten, einen runden Tisch gebildet zu haben, um Informationen preiszugeben.

(Beifall bei der SPD)

Dieses Gesetz ist auch klar und deutlich ausgeleuchtet. Mit ihm ist man auf Eventualitäten vorbereitet. Es definiert klar und deutlich die Voraussetzungen, aber auch die Grenzen. Selbst eine Überlastung der Verwaltung ist darin berücksichtigt. Wenn eine Verwaltung aufgrund ihrer Personalpolitik unterbesetzt ist, dann geht das selbstverständlich nicht so schnell. Dann kann das begründet werden; aber es muss dezidiert begründet werden - Bürger und Verwaltung auf Augenhöhe.

Datenschutz ist ein wichtiger Punkt, ebenso die öffentlichen Belange und Rechtsstreitigkeiten. Verfassungsschutz und Polizeiangelegenheiten sind auch zu berücksichtigen. Behördliche Entscheidungsprozesse, die intern stattfinden, müssen nicht veröffentlicht werden, aber Statistiken, mit öffentlichen Geldern finanziert, und Gutachten sollen eingestellt werden. Ganz wichtig ist auch das geistige Eigentum, das Geschäfts- und Betriebsgeheimnis. Für uns heißt das aber nicht, dass man sich dahinter zurückzieht wie weiland andere auf ein Steuergeheimnis, um damit ihre Untaten, ihre Straftaten und Ordnungswidrigkeiten zu legitimieren. Wenn das der Fall ist, ist vielmehr auch das zu offenbaren.

Wir haben diese Datenbahn auch mit einem Beauftragten versehen, nämlich dem Beauftragten für Informationsfreiheit und Transparenz. Er ist wie der Datenschutzbeauftragte hier im Landtag angesiedelt. Als unabhängige Institution soll er beraten, Unstimmigkeiten ausräumen. Er soll beanstanden und natürlich auch unserem Landtag berichten können, was schiefläuft; denn selbstverständlich evaluieren wir unser Gesetz. Wir wollen sehen, was daraus wird, und sind selbstverständlich zu Nachbesserungen bereit. Wir haben für uns nicht den Stein der Weisen gebucht. Wir wissen das, weil wir uns permanent in einem modernen Prozess befinden, in dem Sie sich leider noch nicht eingefunden haben. Eingefunden haben sich allerdings die Kolleginnen und Kollegen der FDP, zumindest was ihre Tätigkeiten in Bangladesch und im Bund anbetrifft. Deshalb sind wir guter Hoffnung, dass sie endlich befreit und dahin gehend informationsfrei werden, dass sie unserem Gesetzentwurf zustimmen.

Ich komme zum Schluss. Elf Bundesländer haben ein entsprechendes Gesetz. 51 bayerische Gemeinden haben sich, teils einstimmig, also auch mit den Stimmen der CSU, eine Informationsfreiheits-Satzung gegeben. Voraussetzungsloser Zugang zur öffentlichen Information und zu Daten führt zur Entkrampfung, zur Entspannung, zu Gelassenheit und zu einer Diskussions- und nicht zu einer Fragekultur. – Danke schön.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank, Kollege Arnold. Nächste Wortmeldung: Frau Kollegin Guttenberger. Bitte sehr.

Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! "Transparenz- und Informationsfreiheitsgesetz" – das klingt natürlich erst einmal ungeheuer positiv.

(Harald Güller (SPD): Und ist es auch!)

Solche Gesetze stehen aber immer auch im Spannungsverhältnis mit dem Datenschutz. Herr Kollege Arnold, außer einem Aneinanderreihen von Worthülsen habe ich eigentlich nichts Überzeugendes von Ihnen gehört.

(Horst Arnold (SPD): Weil Sie es nicht verstanden haben!)

Sie negieren wiederum völlig, dass es bereits heute eine Fülle von Zugangsmöglichkeiten gibt, wobei ein Bürger nicht Bittsteller, sondern Antragsteller ist. Eine Verwaltung muss nämlich nicht nur transparent sein – darin sind wir uns völlig einig –, sondern sie muss auch so arbeiten, dass der Bürger, der ihr seine Daten anvertraut, darauf vertrauen kann, dass diese Daten nicht zum Allgemeingut werden. Sie reden zwar von Datenschutz, tragen aber offensichtlich nichts dazu bei; sonst wäre Ihnen nämlich aufgefallen, dass der Datenschutz in Ihrem Gesetzentwurf eine doch sehr untergeordnete Rolle einnimmt, insbesondere, wenn es um Betriebsgeheimnisse geht. Sie sagen, man dürfe sich nicht dahinter verstecken. Einerseits den Datenschutz immer hochzuhalten, andererseits dieses Verhältnis in der Abwägung nicht sehen zu wollen, ist schon ein sehr merkwürdiges Schauspiel. Das sage ich einmal so direkt. Sie tun immer so: Alle wollen das. Warum will dann die SPD mit ihrem Vorsitzenden an der Spitze des Bayerischen Städtetags das nicht?

(Horst Arnold (SPD): Das habe ich nicht gesagt! Alexander König (CSU): Das ist eine gute Frage!)

Sie argumentieren ständig, Sie könnten keinen Zugang zu irgendwelchen Regelungen finden; es gibt

eine Vielzahl von Veröffentlichungspflichten und Internet-Portale, wo Sie Regelungen ohne Weiteres nachsehen können. Ich weiß nicht, was das mit Bittstellertum zu tun haben soll. Ich habe den Eindruck, Sie wollen sich diesem Spannungsverhältnis von Datenschutz auf der einen Seite und Informationsfreiheit und Transparenz auf der anderen Seite, die immer nur im Wege einer Abwägung zu schaffen ist, nicht stellen. Deshalb ist es gut, wenn man sich, anstatt immer nur Begriffe in den Raum zu werfen, einmal mit den Zugangsmöglichkeiten auseinandersetzt. Bei berechtigtem Interesse gibt es eine Möglichkeit, ermessensfrei Zugang zu bekommen. Das ist zum Beispiel nach dem Umweltschutzgesetz und dem Verwaltungsverfahrensgesetz sowie vielen anderen Gesetzen möglich. Es gibt sehr viele Zugangsmöglichkeiten, und zwar immer in Abwägung der Datenschutzinteressen.

In diesem Spannungsverhältnis muss immer abgewogen werden. Wir sehen in Ihrem Gesetzentwurf nicht nur keine Verbesserung der Transparenz, wir wollen auch die Fülle von Zugangsmöglichkeiten bei berechtigtem Interesse nicht negieren. Wir sehen keine Notwendigkeit für ein sogenanntes Informationsregister. Auch das klingt natürlich erst einmal ungeheuer positiv. Wir haben aber schon eine Vielzahl von Veröffentlichungspflichten und Behördenportale, wo ich an die Informationen mit einem Mausklick herankomme. Wir werden diesen Gesetzentwurf ablehnen.

(Beifall bei der CSU)

Der nächste Redner ist Kollege Streibl. - Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Wieder einmal haben wir das Thema Informationsfreiheit hier im Haus. Ich möchte den Blick eigentlich auf etwas ganz anderes lenken bzw. auf etwas Altbekanntes. Es geht hier um ein Informationsfreiheitsund Transparenzgesetz. Wir haben uns fachlich darüber schon sehr oft ausgetauscht. Wir unterstützen diesen Gesetzentwurf, weil er in die richtige Richtung geht.

Meine Damen und Herren, wir leben in einer Zeit des gesellschaftlichen Wandels von noch nie dagewesenem Ausmaß. Wir leben in einem Zeitalter der digitalen Revolution, die unsere Gesellschaft fundamental verändert in einer Art und Weise, die wir gar nicht richtig wahrnehmen, die aber unser ganzes Denken und unsere Strukturen verändert. Wir leben in einer Zeit des demografischen Wandels, der unser Land ebenfalls substanziell verändert. Wir leben in einer Zeit des Wandels zur Metropolisierung der Gesell

schaft. Eine metropolisierte Gesellschaft ändert ihre Wertehaltung, hat andere Wertevorstellungen als eine sogenannte Société rurale auf dem Land. Hier gelten andere Werte. Wir müssen schauen, wie wir mit diesem Wertewandel und diesen strukturellen Veränderungen in unserer Gesellschaft umgehen. Dieser Wertewandel und dieser Wandel in der Gesellschaft macht nicht halt vor den Anforderungen an die Demokratie. Demokratie ist nicht irgendeine Urkunde, die man einmal unterzeichnet und dann ins Schließfach legt, um die Zeit darüber verstreichen zu lassen. Demokratie ist eine Haltung der Bürgerinnen und Bürger in unserem Land, die immer wieder neu errungen und erkämpft werden muss. Demokratie ist kein Zustand, der einmal festgeschrieben wird. Demokratie ist vielmehr ein ewiger Prozess, um den man ringen und kämpfen muss.

Wir müssen schauen, wie wir zu einem Demokratieverständnis eines neuen Jahrtausends kommen. Wir dürfen nicht in den Strukturen des letzten Jahrtausends hängen bleiben. Das heißt, wir müssen die Demokratie überdenken und auf neue Füße stellen. Wir müssen die Bürgerinnen und Bürger mit ins Boot holen und stärker beteiligen. Das geht nur, wenn die Bürgerinnen und Bürger die Informationen bekommen, die sie brauchen, um zu entscheiden. Sie können auch nur dann verantwortungsvoll entscheiden. Wenn nämlich einer eine Entscheidung trifft, und sei es der Volkssouverän, der höchste Souverän bei uns im Land, dann muss er die Grundlagen seiner Entscheidung kennen. Er muss dann auch die Verantwortung dafür übertragen.

Wir Politiker sind gefordert, den Bürgerinnen und Bürgern die Grundlagen ihrer Entscheidungen nicht zu entziehen und sie nicht in Unmündigkeit zu halten. Ich plädiere deshalb für die Einführung eines solchen Gesetzes in Bayern, damit wir den Schritt ins neue Jahrtausend endlich auch bei unserem Demokratieverständnis vollziehen. Wir geben damit eine Antwort auf den Wandel in unserer Gesellschaft. Ich bitte um Ihre Zustimmung.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Danke schön. – Ich gebe bekannt, dass die CSU-Fraktion namentliche Abstimmung beantragt hat. Die Zeit für die Bekanntgabe läuft damit ab jetzt.

Die nächste Wortmeldung kommt – die Frau Kollegin steht schon da – von Frau Kollegin Tausendfreund. – Bitte schön.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die namentliche Abstimmung wurde nicht von uns, sondern von der CSU

beantragt. Anscheinend ist das eine Disziplinierungsmaßnahme, weil sich die Reihen doch etwas gelichtet haben.

Zum Thema: In Sachen Informationsfreiheit, Transparenz und Öffentlichkeit des Verwaltungshandelns ist Bayern rückständig. Verantwortlich hierfür ist die CSU, die seit Jahren verhindert, dass die Bürgerinnen und Bürger einen Anspruch auf freien Informationszugang bekommen, also ein allgemeines Akteneinsichtsrecht, natürlich unter Wahrung der Rechte Dritter und des Datenschutzes. Sie verweigert das Recht, Daten und Unterlagen in Kopie oder elektronisch zu erhalten, ohne ein besonderes, berechtigtes Interesse nachweisen zu müssen. Bei der CSU muss der Datenschutz als Begründung herhalten, um diesen Gesetzentwurf abzulehnen.

In fast allen europäischen Staaten, in 90 Ländern weltweit, sind gesetzliche Regelungen zur Informationsfreiheit eine Selbstverständlichkeit. Die meisten Bundesländer haben seit etlichen Jahren ihre Informationsfreiheitsgesetze. Nach und nach garantieren jetzt einzelne Bundesländer nicht mehr nur den Informationszugang auf Antrag, sondern normieren Veröffentlichungspflichten für ihre Behörden, und zwar sogar für privatrechtlich organisierte Unternehmen, an denen die öffentliche Hand maßgeblich beteiligt ist. In Bremen und Hamburg müssen beispielsweise Verträge der Daseinsvorsorge veröffentlicht werden. Welche Informationen, das heißt Sitzungsvorlagen, Protokolle, Gutachten, Verfahrensunterlagen etc. zur Verfügung stehen, ist über ein Informationsregister im Internet abrufbar, ebenso sind es die jeweiligen Daten und Dokumente selbst.

So können sich die Bürgerinnen und Bürger bequem, umfassend und kostenfrei über staatliches und kommunales Handeln sowie Verwaltungsvorgänge und Entscheidungen informieren. Der Anspruch auf freien Informationszugang und die diversen Veröffentlichungspflichten sind Grundvoraussetzungen für eine wirksame Kontrolle staatlichen und kommunalen Handelns durch die Gesellschaft und durch die Presse. Sie sind eine wichtige Grundlage für den wachsenden Partizipationsanspruch der Bevölkerung. Es fördert die Akzeptanz von Entscheidungsprozessen, wenn diese transparent gestaltet werden und die vielfältige Geheimniskrämerei endlich beendet wird.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Fehlentscheidungen kommen frühzeitig auf den Prüfstand, können öffentlich diskutiert und, wenn nötig, rechtzeitig korrigiert werden. In Hamburg hat es sich die Bevölkerung nicht mehr länger gefallen lassen, dass bei Planung und Bau der Elbphilharmonie die

Kosten immer weiter davongelaufen sind. Aus den Verträgen und den diversen Vorgängen ist ein regelrechtes Staatsgeheimnis gemacht worden. Ein breites Bündnis von Initiativen, insbesondere der Verein "Mehr Demokratie" hat daraufhin das momentan fortschrittlichste Transparenzgesetz entwickelt. Nach einer intensiven öffentlichen Debatte wurde es einstimmig im Hamburger Senat beschlossen und gilt seit letztem Oktober. An diesem Gesetz hat sich auch der SPD-Gesetzentwurf orientiert. Somit ist nicht irgendetwas aus der Luft gegriffen oder etwas völlig Neues gefordert worden.

Nachdem die CSU die demokratische Notwendigkeit der Informationsfreiheit nicht sehen will und sogar die entsprechende Konvention des Europarates ignoriert, gehen inzwischen immer mehr bayerische Kommunen dazu über, eigene Satzungen für ihren Bereich zu erlassen. Inzwischen erhebt mehr als ein Viertel der bayerischen Bevölkerung auf diese Art und Weise einen Informationsanspruch gegenüber ihren Kommunen für die eigenen kommunalen Angelegenheiten.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Aktuell gibt es 52 solcher Satzungen. Darunter befinden sich ein Bezirk und vier Landkreise. Selbst Josef Schmid war in der Landeshauptstadt München vehementer Befürworter einer derartigen Satzung. Er ist der Oberbürgermeisterkandidat der CSU. An dieser Stelle müssen Sie mir den Wertungswiderspruch erklären.

Demnächst findet sogar ein Bürgerentscheid zur Einführung einer Informationsfreiheitssatzung statt. Das ist in Traunreut. Die Anträge stammen von den unterschiedlichsten Parteien und Gruppierungen. Interessanterweise war öfter, nicht nur in München, auch die örtliche CSU dabei. Ein Antrag kam aus Bad Aibling. Diese Entwicklungen werden jedoch von der CSUFraktion im Landtag nicht zur Kenntnis genommen. Die Opposition hat aber einen langen Atem. Bald stehen Wahlen an. Mittlerweile diskutieren wir den achten Gesetzentwurf zur Informationsfreiheit seit Beginn der vorletzten Legislaturperiode.

An dieser Stelle kann ich bereits den nächsten Gesetzentwurf ankündigen. Wir GRÜNE haben uns bei diesem Gesetzentwurf ebenfalls am Hamburger Modell orientiert und diesen zusammen mit interessierten Bürgerinnen und Bürgern weiterentwickelt. Letzten Samstag haben wir den Gesetzentwurf im Rahmen einer Anhörung mit Fachleuten noch einmal überprüfen lassen und weitere Vorschläge eingeholt. Die Anhörung hat unsere Auffassung bestärkt. Zu einer modernen Demokratie gehört ein Staat, der sich als Dienstleister gegenüber der Gesellschaft versteht, der

einer umfänglichen Transparenz unterliegt und der ein proaktives Informationsangebot entwickelt und bereithält.

(Beifall bei den GRÜNEN)