(Von der Rednerin nicht au- torisiert) Herr Präsident, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, geschätzter Kollege Martin Neumeyer! Ich weiß gerade gar nicht: Seid ihr für ein Gesetz, oder seid ihr nicht für ein Gesetz? Ich habe dauernd die Widerrede gehört: Nein, wir brauchen kein Integrationsgesetz. Im gleichen Satz sagt ihr: Doch, wir brauchen ein Integrationsgesetz, aber nicht in dieser Legislaturperiode, sondern in der nächsten. Das soll einer verstehen. Ich verstehe diese Argumentation nicht. Trotzdem steige ich gerne inhaltlich ein.
Renate Ackermann hat im Herbst letzten Jahres bei der Ersten Lesung zu diesem Integrationsgesetz gesagt, jenes Gesetz solle helfen, eine verlässliche und stabil finanzierte integrative Infrastruktur zu schaffen, die dem hohen gesellschaftspolitischen Stellenwert der Integration gerecht werde. – Genau so ist es. Deswegen bin ich froh darüber, dass die GRÜNEN einen Integrationsgesetzentwurf eingebracht haben, und die SPD-Landtagsfraktion hat das ein Jahr zuvor getan. Wir haben also als Opposition gezeigt, dass wir die Frage, ob wir ein Integrationsgesetz brauchen, ernst nehmen. Martin Neumeyer hat als Integrationsbeauftragter in seinen Jahresberichten immer wieder unterstrichen: Ja, wir brauchen ein Integrationsgesetz. Warum dann nicht in dieser Legislaturperiode? Und wenn es erst in der nächsten Legislaturperiode kommen soll, warum gibt es dann in der laufenden Legislaturperiode nicht wenigstens Änderungsanträge? Zwei große Gesetzentwürfe lagen vor und nicht ein einziger Änderungsantrag von CSU und FDP. Dazu würde ich sagen: Es wurde nicht verstanden, wie Parlamentarismus geht.
Wir unterstützen auf jeden Fall die Forderung, die in diesem Gesetz ganz klar auf den Punkt gebracht wird: Die systematische Aufwertung von Integration, die institutionelle Stärkung des Landesbeauftragten für Integrationsfragen, die Einrichtung eines Landesbeirats für Integrationsfragen sind uns genauso wichtig. Wir wollen dazu beitragen, dass der Aufbau und die Koordinierung -
Genau. - Auch wir unterstützen die Stärkung der kommunalen Integrationsarbeit, weil Integration vor Ort in der Kommune und nicht irgendwo im luftleeren Raum stattfindet und hier im Plenum sicherlich überhaupt nicht. Wir unterstützen mit Nachdruck die interkulturelle Öffnung der Verwaltung. In diesem Zusammenhang darf man die Landeshauptstadt München erwähnen, die für ihre außerordentlich gute interkulturelle Öffnung der Verwaltung just einen bundesweit ausgeschriebenen Preis bekommen hat.
Ein Aspekt ist mir persönlich sehr wichtig. Der Gesetzentwurf der GRÜNEN enthält auch einen Teil zur Asyl- und Flüchtlingspolitik. Das ist richtig, weil in diesem Bereich, wie wir tagtäglich hören, immer noch zu wenig geschieht. Immer noch gilt das Sachleistungsprinzip, immer noch gibt es zu viele Gemeinschaftsunterkünfte, immer noch leben zu viele Familien, Frauen und Kinder viel zu lange in Gemeinschaftsunterkünften.
Integrationspolitik ist und bleibt für die Bayerische Staatsregierung einfach und doch nur – dies bleibt für mich heute festzustellen – Symbolpolitik, Symbolpolitik in dem Sinne, dass Martin Neumeyer sagt, dass es einen Integrationsrat gibt und dass dieser ein Think Tank sein könnte. Dann macht doch den Thinktank zu einer großen Aufgabe und redet nicht nur darum herum!
(Von der Rednerin nicht au- torisiert) Am Ende gerne, sonst komme ich aus der Fahrt. Anschließend aber gerne, Herr Kollege.
Ein großes Anliegen ist uns, dass der ehrenamtlich tätige Integrationsbeauftragte Martin Neumeyer endlich ernst genommen wird, und zwar auch von seiner eigenen Fraktion. Eines ist uns nämlich allen klar, gerade uns auf der linken Seite des Plenums: Martin Neumeyer hat die Themen erkannt. Wenn er aber wirklich einmal zu etwas Großem Stellung nehmen könnte,
darf er es nicht. Deswegen haben wir auch kein Integrationsgesetz – die Mehrheit in der CSU will es schlicht und einfach nicht. Das ist die Wahrheit.
Es besteht ein großer Handlungsbedarf. Seit ungefähr einem Jahr gibt es auf Bundesebene das Bundesgesetz zur Anerkennung der im Ausland erworbenen Ausbildungs- und Qualifikationsabschlüsse. Ein Jahr lang – übrigens erst auf Hinweis der Opposition – hat diese Staatsregierung gebraucht, um ein eigenes Landesgesetz auf den Weg zu bringen. Ein eigenes Landesgesetz war sehr wichtig, da viele auf Landesebene geregelte Berufe wie Lehrerinnen und Lehrer, Pflegerinnen und Pfleger im Bundesgesetz überhaupt nicht behandelt wurden. In dem uns jetzt vorliegenden Landesgesetz hat man die sozialen Berufe genannt, nicht aber zum Beispiel die Lehrerinnen und Lehrer, und, was ich für noch viel dramatischer halte, keine Regelungen für Ingenieure und Ingenieurinnen getroffen. Wir haben doch einen partiellen Fachkräftemangel. Wollen wir diesen nicht auch bei den Ingenieursberufen heilen?
In diesem Landesgesetz ist auch die Teilanerkennung bzw. die Nachqualifizierung nicht geregelt. Es ist kein flächendeckendes Angebot passgenauer Weiterbildungs- und Nachqualifizierungsmaßnahmen angedacht. Es ist auch nicht geregelt: Wer soll es denn bezahlen? Es ist also ein kleines, luftiges Gesetz, welches nur Regelungen zu den sozialen Berufen enthält. Hier besteht dringender Handlungsbedarf. Werden Sie endlich tätig!
Lediglich Integrationspreise zu verteilen, ist mir deutlich zu wenig. Wir brauchen eine klare Regelung. Wir brauchen ein Gesetz; denn Bayern ist bunt, und Bayern ist vielfältig; Bayern ist interkulturell. Uns wird ein großartiges Geschenk gemacht. Wir sollten das als Chance für uns alle verstehen.
Vielen Dank, Frau Kollegin. Bitte bleiben Sie noch kurz; wir haben noch die Zwischenbemerkung des Kollegen Klaus Steiner, zu der ich ihm jetzt das Wort erteile.
Frau Kollegin, ich habe eine ganz einfache Frage. Wenn Sie so tolle Rezepte für die Integration haben, warum funktionieren diese dann nicht in den Bundesländern, in denen Sie zum Teil seit Jahrzehnten an der Regierung sind? In Berlin werden Tausende von muslimischen Frauen und Mädchen durch Ihre Integrationspolitik diskriminiert und ausgegrenzt. Lesen Sie einmal das Buch Ihres Parteifreundes Buschkowsky. Kollege Neumeyer hat dies schon angesprochen. Sie verhindern das nicht – im Gegenteil: Mit Ihrer Politik verhindern Sie, dass
muslimische Frauen und Mädchen ein menschenwürdiges Dasein führen können. Dies gilt für viele, viele Bereiche, zum Beispiel Beschneidungen, Zwangsehen usw. Von den von Ihnen regierten Bundesländern und Kommunen spreche ich gar nicht. Erklären Sie mir einmal, warum Sie das mit Ihrem Instrumentarium nicht verhindern können.
(Von der Rednerin nicht au- torisiert) Herzlichen Dank, Herr Präsident. Herr Kollege, was für eine bemerkenswerte Frage. Bleiben wir doch einmal in Bayern. Sehen Sie sich die sozialdemokratisch geführten Kommunen München, Nürnberg und Würzburg an. Sehen Sie sich die exzellent gelungene Integrationsarbeit an, die wir als Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten hinlegen. Wenn Sie das für die von Ihnen geführten Kommunen in ähnlicher Weise belegen können, haben wir alles richtig gemacht.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir sprechen heute eigentlich über zwei Gesetze, über zwei eigenständige Bereiche, nämlich zum Ersten über die gesellschaftliche Teilhabe und Integration und zum Zweiten über die Aufnahme ausländischer Flüchtlinge. Sie haben alles zusammengepackt. Für uns ist dies auch oft das Problem gewesen, weil wir meinen, dass beide Sachen sehr wichtig und auch notwendig sind. Wenn wir beides zusammennehmen, bekommen wir Probleme, weil wir mit dem einen oder anderen nicht einverstanden sind.
Um es zunächst klar zu sagen: Die Punkte im Entwurf eines Gesetzes über die Aufnahme ausländischer Flüchtlinge teilen wir weitgehend. Wir haben darüber schon sehr oft im Plenum und in den Ausschüssen gesprochen. Sie entsprechen den Positionen der FREIEN WÄHLER. Auch die grundsätzlichen Passagen und Aussagen zur Förderung der Integration sind wichtig und richtig. Es wurde schon mehrmals gesagt, dass sich die GRÜNEN an einem Gesetz der Landesregierung Nordrhein-Westfalens orientieren.
Ziel eines gelungenen gesellschaftlichen Integrationsprozesses ist es, soziale Gerechtigkeit und Chancengleichheit herzustellen, und zwar für Zuwanderer, aber auch für die aufnehmende Gesellschaft. Das
Thema Integration ist so wichtig, dass es eigentlich eines Gesetzes bedarf, das von allen Fraktionen gemeinsam erarbeitet und verabschiedet wird, so wie wir es bei der Inklusion gemacht haben. Ich bedauere ein wenig, dass dies bisher nicht zustande gekommen ist. Vielleicht gelingt es. Herr Neumeyer, Sie sagen, in der nächsten Legislaturperiode werden wir darüber sprechen. Ich hoffe, dass es dann auch kommt und dass es vielleicht möglich ist, ein gemeinsames Gesetz zu verabschieden, das von allen Fraktionen getragen wird. Das Thema Integration ist insgesamt sehr wichtig. Deswegen bräuchten wir auch eine gemeinsame Arbeitsgruppe. 25 % der bayerischen Bürger haben einen Migrationshintergrund. Deswegen ist es wichtig, das Thema ganz gezielt zu bearbeiten.
Kommen wir zurück zum Gesetzentwurf der GRÜNEN, um den es heute geht. Positiv ist im Gesetzentwurf, dass die Kommunen bei der Erfüllung der Leistungen im Rahmen der Aufnahme von ausländischen Flüchtlingen unterstützt werden.
Für uns FREIE WÄHLER fehlt bei den Zielen die wichtige Ergänzung, dass die Kommunen bei der Integration bzw. bei der Umsetzung des nationalen Aktionsplanes auch zu unterstützen sind. Hier geht es eben nicht nur um Flüchtlinge, sondern auch um alle Personen mit Migrationshintergrund. Dass Kommunen bei der Integration eine zentrale Rolle spielen, haben vor Kurzem auch die Präsidenten der kommunalen Spitzenverbände ganz klar betont. Der Integrationsprozess gelingt oder misslingt an der Basis, meine Damen und Herren, also in den Gemeinden, in den Städten und in den Landkreisen. Deswegen haben die Kommunen eine Schlüsselrolle bei der Umsetzung der Integration. Nicht zuletzt auch unter dem Eindruck des demografischen Wandels und wegen des Fachkräftemangels wandelt sich der Prozess der Integration Zugewanderter von einer kommunalen Nischenrolle zu einer zentralen Zukunftsaufgabe.
Das Ziel im Gesetzentwurf, dass der Staat Menschen mit Migrationshintergrund unterstützt, auch wenn diese keine unbefristete Arbeitserlaubnis haben, bedeutet ein Umdenken in der bisherigen Politik. Im Gesetzentwurf steht ein richtiger Ansatz.
In Artikel 5 steht, dass ein Landesbeauftragter benannt wird, der auf Vorschlag der Landesregierung gewählt wird. Das würde ihm möglicherweise eine größere Unabhängigkeit sicherstellen, und er könnte auch einen eigenen Etat haben usw. Mit Martin Neumeyer haben wir einen Integrationsbeauftragten, der von allen Fraktionen – das hören wir immer wieder – gelobt wird.
Er hat heute auch gesprochen. Er wurde von der Staatsregierung benannt. Wenn er vom Landtag gewählt würde, wäre das in der jetzigen Situation eigentlich kein Mehrwert, weil im jeweiligen Landtag immer die Regierungskoalition die Mehrheit hat und ihrem Vorschlag zur Mehrheit verhilft. Wir haben festgestellt: Alle in diesem Haus schätzen die Arbeit von Martin Neumeyer, und deswegen sollten wir das im Prinzip auch nicht kritisieren. Wenn wir das aber machen – das können wir in der nächsten Legislaturperiode angehen –, dann müssen wir sagen: Wenn schon, dann müsste jeder Landesbeauftragte vom Landtag gewählt werden, nicht eben nur dieser eine.
Die GRÜNEN schreiben weiter: Wir wollen, dass in jeder Stadt, in jedem Landkreis ein Integrationsplan aufgestellt wird. Man könnte auch sagen: Jede Stadt, jeder Landkreis muss ein integrationspolitisches Gesamtkonzept aufstellen. Über die Umsetzung finden wir nichts. Wir unterstützen diese Idee grundsätzlich. Wir haben das nämlich schon beim seniorenpolitischen Gesamtkonzept gesehen; es wurde vom Sozialministerium an alle Landkreise weitergegeben, und es war eigentlich eine gute Sache; denn im Rahmen des seniorenpolitischen Gesamtkonzeptes haben sich im jeweiligen Landkreis alle Akteure getroffen und ein Konzept für den Landkreis erarbeitet, ein Konzept von unten nach oben, das für uns sehr wichtig ist. So könnte es auch bei der Integration laufen. Wir FREIEN WÄHLER wären da sofort dabei. Ein integrationspolitisches Gesamtkonzept hätte dann die Einzelpunkte: Bestandsaufnahme, Ziele, Maßnahmen, Umsetzung, Zeitrahmen. So müssten wir das bei der Integration machen. Wir sollten in der nächsten Legislaturperiode daran arbeiten.
Wir von den FREIEN WÄHLERN haben ein kleines Problem damit, dass im Entwurf steht: Wir wollen, dass jede kreisfreie Stadt, jeder Landkreis ein Integrationszentrum errichtet; zusätzlich soll es eine landesweite Anlaufstelle geben. Hier beginnen unsere Fragen und unsere Kritik. Man muss zunächst einmal schauen: Was gibt es konkret vor Ort schon? Wir wollen keine Doppelstrukturen schaffen, sondern müssen vorhandene Strukturen nutzen. Deswegen sagen wir: In den vorhandenen Strukturen müssen Synergieeffekte genutzt werden. So kommen wir in der Sache insgesamt weiter. Wir wollen nicht, dass es zu zusätzlicher Bürokratie führt. Wir sind der Auffassung, dass es Kommunen gibt, die dies schon hervorragend machen. Es gibt Anlaufstellen, die es sehr gut machen. Warum sollte man die nicht mit einbeziehen?
Beim seniorenpolitischen Gesamtkonzept wurde ein großer Aufgabenkatalog zusammengestellt. Er wurde entsprechenden Institutionen zugeleitet. Warum sollte man das nicht auch bei der Integration so halten?
In § 2 geht es um die Aufnahme ausländischer Flüchtlinge. Die hierzu gemachten Vorschläge im Gesetzentwurf der GRÜNEN stimmen im Wesentlichen mit den Vorstellungen der FREIEN WÄHLER überein.
Wir haben bereits im Juli 2009 einen Gesetzentwurf eingereicht. Auch wir sagen: Es muss genügen, dass Asylbewerber ein Jahr lang in Gemeinschaftsunterkünften leben und dann dezentral untergebracht werden müssen. Auch uns reicht es nicht, dass nur Familien mit Kindern ausziehen dürfen. Es gibt auch andere Personen, die besondere Bedürfnisse haben. Ich denke an unbegleitete Minderjährige, Schwerbehinderte, alte Menschen usw. Die Anforderungen an die Unterkunft könnten insgesamt noch gesteigert werden; so ist jedenfalls unsere Meinung.
Gut ist, dass im Bayerischen Landtag am 23. März ein Antrag der FREIEN WÄHLER angenommen wurde, wonach ein flächendeckendes Angebot an Deutschkursen für alle Flüchtlinge, nicht nur für die anerkannten und geduldeten, vorgehalten wird.
Frau Sozialministerin, ich hoffe, dass Sie heute noch reden. Es ist nämlich wichtig, dass wir bald erfahren, wie der Beschluss des Bayerischen Landtags konkret umgesetzt wird. Wir haben schon verschiedene Gespräche vor Ort geführt. Dabei haben wir erfahren: Keiner weiß, wie der Beschluss umgesetzt wird. Gibt es jetzt Deutschunterricht für circa 11.000 Flüchtlinge in den Gemeinschaftsunterkünften? In den dezentralen Einrichtungen haben wir genügend Lehrer, die solchen Unterricht übernehmen können. Gibt es eine Zusammenarbeit mit Volkshochschulen? Das sind wichtige Fragen. Wir warten auf eine zügige Umsetzung des Beschlusses in den letzten Wochen bis zur Sommerpause.
Die Sprachkurse müssen wir als einen Gewinn ansehen. Wenn die Asylbewerber eines Tages in ihre Heimat zurückkehren, erzählen sie von Deutschland in deutscher Sprache. Das ist positiv für unser Land. Deswegen handelt es sich um einen zukunftsweisenden Beschluss des Bayerischen Landtags, Deutschkurse für alle Asylbewerber zu ermöglichen.
Wie Sie sehen, bewegt sich in Bayern etwas. Letzte Woche war ich zusammen mit meinem Kollegen Florian Streibl auf einer Tagung des Landeskomitees der Katholiken in Würzburg. Ich war vorher noch nie beim Landeskomitee der bayerischen Katholiken. Es gab dort eine sehr offene, gute Diskussion. Einstimmig wurde ein Forderungskatalog zur Integrations- und
Flüchtlingspolitik verabschiedet. Er reicht zum Teil weiter als die bisherigen Positionen, die der Bayerische Landtag beschlossen hat.
Die bayerischen Katholiken haben letzten Samstag in Würzburg beschlossen – ich nenne nur einige Beispiele -: Erstens. Die Unterbringung in Sammelunterkünften sollte spätestens nach einem Jahr beendet werden. Zweitens. Lebensmittelpakete soll es nicht mehr geben. Drittens. Die Verhängung der Abschiebehaft und deren Vollzug kriminalisieren die Asylbewerber in unangemessener Weise. Viertens. Es bedarf der Aufklärung über Geschichte und Lebenssituation der Sinti und Roma. Fünftens. Das aktive und passive kommunale Wahlrecht für hier residierende Ausländer ist anzustreben, weil es ihre Teilhabe stärkt.