Hans Jürgen Fahn

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Last Statements

Herr Präsident, meine Damen und Herren! In unserer Diskussion ziehen wir auch Bilanz über die Asylpolitik in den letzten fünf Jahren. Man muss sagen, dass sich in den vergangenen Jahren schon etwas zum Positiven verändert hat, dass es aber zu langsam geschehen ist. Schauen wir einmal, ob wir auf einem guten Weg sind.
15 % aller Asylbewerber in Bayern leben fünf Jahre und länger in einer Gemeinschaftsunterkunft. In Aschaffenburg sind es zum Beispiel 20 %. Knapp 5 % leben sogar zehn Jahre in einer Gemeinschaftsunterkunft. Wenn man so lange in Deutschland lebt, muss man auch ein Mindestmaß an Sprachkenntnissen besitzen, um sich zumindest einigermaßen zurechtzufinden; ansonsten sind – das merkt man immer wieder – soziale Konflikte vorprogrammiert. In Deutschland benötigt man eben die deutsche Sprache. Wir freuen uns, dass der Landtag vor einigen Monaten einem entsprechenden Antrag der FREIEN WÄHLER nahezu einstimmig zugestimmt hat.
Unter diesen Gesichtspunkten ist der bisherige Grundsatz der bayerischen Asylpolitik, nämlich die Förderung der Rückkehrbereitschaft, sehr kritisch zu sehen. Das sagen wir FREIEN WÄHLER auch. Dieser Satz muss dringend gestrichen werden. Ich freue mich, dass dies heute zumindest in einer gemeinsamen Initiative aller Fraktionen zum Ausdruck kommt, meine Damen und Herren. Dieser Grundsatz ist nämlich nicht mehr zeitgemäß; er ist falsch. Wir unterstützen daher ganz klar den Antrag der SPD. Nach dem Hungerstreik der Asylbewerber gab auch die Sozialministerin zu, dass sie sich schon vor einigen Jahren für die Abschaffung dieses Satzes eingesetzt habe. Das können wir bestätigen; ich habe den Zeitungsartikel damals extra aufgehoben. Damals wurde sie aber von Innenminister Herrmann gebremst. Jetzt, nachdem der Ministerpräsident Erleichterungen für die Asylbewerber angemahnt hat, musste der Innenminister schweigen.
- Oder sich fügen. Jetzt erst merkt Herr Horst Seehofer, dass man mittlerweile zu der Überzeugung gekommen ist, dass man mit einem solchen Satz der bayerischen Asylpolitik die einseitig auf Abschreckung setzt ein völlig falsches Gesicht gibt. Daher zunächst die klare Aussage: Wir stimmen dem Antrag der SPD zu. Die Begründung zählt ja formal nicht zum Antrag. Das ist richtig.
Der zweite Antrag kommt von den GRÜNEN. Die einzelnen Maßnahmen – ich gehe darauf noch ein – sind zum Großteil richtig und gut. Wir haben aber ein kleines Problem mit dem Vorspann. Dort steht, dass der Landtag feststellt, dass der Hungerstreik von Menschen in einer Situation der Verzweiflung entstand und daher Maßnahmen zur Verbesserung notwendig sind. Der Streik war nicht neu. Es gab schon verschiedene Streiks, zum Beispiel auch im letzten Jahr in Würzburg. Dort nähten sich einige der Streikenden sogar die Münder zu was sie viele Sympathien seitens der Bevölkerung kostete – das muss ich klar hinzufügen. So schlimm die Situation der Menschen auch gewesen ist, ganz klar, ist aber unsere Position: Hungerstreik darf kein Instrument sein, meine Damen und Herren, um bestehendes Recht zu beugen. Das ist ein ganz wichtiger Punkt.
Wir leben in Deutschland in einem Rechtsstaat, und der Staat darf sich nicht erpressen lassen, sonst kann es passieren, dass alle Asylbewerber einen solchen Weg wählen, und dann wäre der Staat handlungsunfähig, meine Damen und Herren.
Deshalb kann der Vorspann im Antrag der GRÜNEN nicht isoliert stehen bleiben; denn damit wird der Eindruck erweckt, man könne nur etwas erreichen, wenn man einen Hungerstreik durchführt. Das ist ein Problem, meine Damen und Herren; das ist auch eine fahrlässige Vorgehensweise, wenn man bedenkt, dass es sich in München um einen sogenannten trockenen Hungerstreik handelte.
Auf der anderen Seite wissen wir – das wurde auch klar gesagt –, dass die Behandlung von Asylbewerbern in fast allen Fällen sehr grenzwertig war und man schon verstehen kann, dass viele die Einhaltung des Artikels 1 des Grundgesetzes einfordern: Die Würde des Menschen ist unantastbar. Dies gilt auch und insbesondere für Asylbewerber. Auch Asylbewerber sind Menschen, meine Damen und Herren.
Ich möchte die Gelegenheit nutzen und einige Punkte nennen, die die FREIEN WÄHLER in den letzten fünf Jahren zum Thema Asylpolitik ausgearbeitet haben und die sich zum großen Teil auch in dem Antrag der GRÜNEN wiederfinden. Erster Punkt. Wir sagen, die Gemeinschaftsunterkünfte – dort leben derzeit 10.878 Menschen – sind die Ursache für soziale Spannungen. Daher sollen Asylbewerber die Möglichkeit erhalten, Gemeinschaftsunterkünfte bereits nach einem Jahr zu verlassen. Dazu haben wir bereits im Juli 2009 einen Gesetzentwurf eingebracht.
Zweiter Punkt. Soziale Spannungen entstehen auch dann, wenn Bürger und Kommunen zu spät über die
Suche nach dezentralen Unterkünften informiert werden. Wir bevorzugen dezentrale Unterkünfte und die Verteilung nach dem sogenannten Coburger Modell. Darüber haben wir in der Vergangenheit schon öfter diskutiert. Dieses Coburger Modell – leider ist es in dieser Form noch nicht umgesetzt – sieht eine prozentuale Verteilung nach der Einwohnerzahl in den einzelnen Gemeinden vor. Das ist eine sinnvolle Sache, damit man vorweg schon planen kann und nicht immer wieder ein Problem hat, wenn viele Asylbewerber kommen und schnell eine Lösung gefunden werden muss. Deswegen sollten wir das Coburger Modell auch in den nächsten fünf Jahren intensiv besprechen.
Dritter Punkt. Wir brauchen Sonderregelungen für unbegleitete traumatisierte Jugendliche. Sie müssen wie in anderen Bundesländern – das haben wir bisher noch nicht geschafft – in eigenständigen Einrichtungen untergebracht werden. Sie müssen vom Jugendamt betreut werden.
Vierter Punkt. Die unwürdigen Zustände – das wurde schon von verschiedenen Rednern gesagt – in der Erstaufnahmeeinrichtung in Zirndorf wegen Überfüllung und Wartestau müssen durch die Schaffung einer weiteren Einrichtung beendet werden. Wir haben das schon mehrmals gefordert; das ist aber immer wieder abgelehnt worden. Hat sich die Situation in Zirndorf entspannt, haben Sie gesagt: Problem gelöst. Jetzt haben wir aber wieder die Probleme. Warum suchen wir keine mittel- und langfristige Lösung im Interesse aller, meine Damen und Herren? Das wäre eine Aufgabe für die nächste Legislaturperiode. Im Antrag der CSU steht dies leider nicht.
Fünfter Punkt. Die Asylverfahrensdauer muss verkürzt werden. Dazu – das haben wir in Anträgen auch schon gefordert – muss das benötigte Personal aufgestockt werden. Warum machen wir das nicht möglichst bald? Dann würden sich viele Probleme lösen.
Sechster Punkt. Das Arbeitsverbot für Asylbewerber muss deutlich verkürzt werden, zum Beispiel auf sechs Monate – man kann auch darüber diskutieren, es auf drei Monate zu verkürzen. Im Moment sind es neun Monate. Es ist nicht nachvollziehbar, dass junge arbeitswillige Asylbewerber keine Ausbildung machen dürfen und somit keine Zukunftsperspektive haben. CSU und FDP warnen bei jeder Gelegenheit vor einer Zuwanderung in das deutsche Sozialsystem. Warum ist dann aber Asylbewerbern, die oft jahrelang auf den Abschluss ihres Verfahrens warten, die Aufnahme einer Arbeit verboten, mit der sie in unser Sozialsystem einzahlen könnten?
Siebter Punkt. Die FREIEN WÄHLER empfehlen je nach Situation vor Ort Alternativen zu den Essenspaketen. Zumindest sollten Essensgutscheine ausgegeben werden. Die Asylbewerber könnten somit entscheiden – das ist ganz wichtig –, was sie essen wollen und was nicht. Sie sind keine Menschen zweiter Klasse, meine Damen und Herren. Immerhin wird die Sozialministerin inzwischen so zitiert, dass sie nicht möchte, dass Bayern das letzte gallische Dorf sei, das noch am Sachleistungsprinzip festhalte. – Dann setzen Sie das um, Frau Sozialministerin!
Achter Punkt. Der Freistaat wird aufgefordert, seinen Verpflichtungen aus dem Asylsozialberatungsgesetz und der Richtlinie nachzukommen. Laut Abschnitt Nummer 1 gibt es nämlich eine soziale Betreuung, die auch in dezentralen Einrichtungen finanziert werden muss. Das darf man nicht allein den Wohlfahrtsverbänden überlassen.
- Oder man darf sie nicht alleine lassen.
Die Caritas betreibt dezentrale Einrichtungen und fragt – das bekommt man immer wieder mit –: Warum springt der Staat nicht zusätzlich ein? Es gibt auch ein vorgeschriebenes Betreuungsverhältnis, und zwar eine Vollzeitkraft pro 150 Asylbewerber. Dieses Verhältnis wird in Bayern in keiner Weise eingehalten. Hier ist zusätzlicher Bedarf vorhanden.
Neunter Punkt. Der Abschaffung der Residenzpflicht stehen wir offen gegenüber. Frau Sozialministerin, Sie haben inzwischen gemerkt, dass Bayern unter allen Bundesländern an vorletzter oder letzter Stelle liegt. Sonst wollen wir in Bayern doch immer an der Spitze, ganz oben sein. Bei der Asylpolitik waren wir eigentlich immer im unteren Teil und versuchen jetzt, uns langsam nach oben zu arbeiten. Dies müsste aber noch viel schneller geschehen.
Einen Großteil der Forderungen der GRÜNEN können wir auf jeden Fall unterstützen. Entscheidend ist der Vorspann des Antrages. Dazu habe ich noch einen Vorschlag an die Fraktion der GRÜNEN. Damit dies unzweifelhaft ist und nicht falsch interpretiert werden kann, müsste noch ein Satz hinzugefügt werden, der lautet: Ein Hungerstreik ist kein Mittel, bestehendes Recht zu beugen. Wenn dieser Satz noch dazu käme oder wenn Sie, wie gesagt, den gesamten Vorspann weglassen, könnten wir zustimmen. Das sind die beiden Alternativen.
Beim Antrag von FDP und CSU stört uns die Überschrift – das muss ich ganz klar sagen – "Erfolgreiche Asylsozialpolitik fortsetzen!", weil das nicht richtig ist.
Ihre Asylpolitik war in den letzten Jahren nicht erfolgreich. Wenn Sie etwas geändert haben, geschah dies auf Druck der Opposition.
In München war es der Druck der Straße. Das ist klar. Dieser Hungerstreik in München, den wir zwar ablehnen, hat in der CSU aber gewisse Umdenkprozesse ausgelöst. Die Punkte, die Sie angesprochen haben, sind richtig. Einige Punkte fehlen, zum Beispiel die dritte Erstaufnahmeeinrichtung. Warum haben Sie diesen Punkt nicht drin? Dennoch kann man zum Abschluss dieser fünf Jahre sagen: Es sind viele Punkte drin, die nicht falsch sind. Insgesamt sind es aber zu wenige. Trotzdem werden wir dem Antrag von CSU und FDP zustimmen.
Frau Ministerin, Sie haben gerade die Steuergelder angesprochen. Ich habe einmal auf eine schriftliche Anfrage die Antwort bekommen, dass durch diese zentrale Belieferung ungefähr 20 % an Verwaltungskosten entstehen. Statt zehn Millionen Euro bräuchte man sonst nur etwa acht Millionen Euro. Wissen Sie, dass wir 20 % einsparen könnten, zumindest dann, wenn wir nur Essensgutscheine hätten?
Sie loben diese Essenspakete. Wären Sie bereit, an einem Modellversuch teilzunehmen, bei dem Sie selbst eine Woche von diesen Essenspaketen leben und dann einen Erfahrungsbericht schreiben? Das wäre doch einmal eine ganz gute Idee, und ich würde dabei mitmachen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir haben über dieses Thema schon mehrmals im Plenum und im Hochschulausschuss geredet und gestritten. Wir sind uns in vielen Punkten einig. Wir sind uns darin einig, dass wir einen Schutzwall für die lokale Medienlandschaft brauchen. Wir können nicht einerseits die lokalen und regionalen Fernsehsender mit staatlichen Mitteln fördern und ihnen andererseits auf den Werbemärkten mit großen nationalen Medienanbietern das Wasser abgraben. Darin sind wir uns wohl alle einig. Jetzt geht es im Prinzip allerdings immer um das Argument der Koalition. Diese äußert ihre Erwartung, dass die anhängigen Gerichtsverfahren im Sinne der regionalen Sender entschieden werden. Wir meinen, dass die Koalition damit die Verantwortung einfach abschiebt. Wir können die Verantwortung nicht allein der BLM oder den Gerichten überlassen. Wir wissen, dass die Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten im September ProSiebenSat 1 untersagt hat, ein Werbesplitting im Rahmen seiner nationalen Sendelizenzen vorzunehmen. Wir wissen auch, dass beim Verwaltungsgericht in Berlin geklagt wird.
Jetzt komme ich zu dem Thema, um das es geht: Warum sind sich CSU und FDP so sicher, dass diese Klage abgewiesen wird oder verloren geht? Das ist
das Problem. Was ist, wenn die Gerichtsentscheidung, von der Sie glauben, sie fällt in Ihrem Sinne aus, anders ausfällt, also gegen die regionalen Sender? Dann stehen wir mit leeren Händen da. Deshalb, und nur deshalb, ist es sinnvoll und richtig, dass der Bayerische Landtag hier eine Lücke schließt und eingreift. Deswegen steht im Gesetzentwurf der SPD: "Die Ausstrahlung regionaler Fernsehwerbung ist an das Angebot regionaler und lokaler Berichterstattung gebunden." Wir stimmen dieser Ergänzung zu. Schon vielfach wurde erklärt, um welche Gelder es geht und dass es möglicherweise zu Erlöseinbußen von 115 Millionen Euro für Printmedien, für private Radiosender oder für andere kommt.
Wir meinen, dass der Landtag hierbei Farbe bekennen muss. Wenn wir im Herbst die Forderung nach gleichwertigen Lebensbedingungen in die Bayerische Verfassung aufnehmen wollen und betonen, dass Regionalität und Dezentralität für uns wichtige Bausteine der Politik sind - dies gilt für uns, die FREIEN WÄHLER, auf jeden Fall -, dann müssen wir im Landtag Farbe bekennen. Bei vielen anderen Themen warten wir auch nicht darauf, was die anderen unternehmen, sondern gehen unseren eigenen Weg, weil wir davon überzeugt sind, dass dies das Beste für Bayern ist.
Deswegen lautet unser Appell zum Schluss: Gehen wir den bayerischen Weg und schützen wir unsere regionalen Sender! Wir FREIE WÄHLER werden dies tun und dem Gesetzentwurf der SPD zustimmen.
Wir freuen uns, wenn der Staatsminister dies unterstützt und sich dafür einsetzt, das sagen wir sehr deutlich. Wir haben nur eine Medienrätin im Medienrat, die genau in Ihrem Sinne abstimmen wird.
Herr Kollege Werner, ich stimme Ihnen hier völlig zu. Sie kennen den Satz "Vor Gericht und auf hoher See sind wir in Gottes Hand". Man weiß nie genau, wie es ausgeht. Deswegen muss ich nach wie vor betonen, dass mich die Sicherheit verblüfft, mit der Sie zu wissen meinen, wie diese Gerichtsentscheidung letztlich lautet. Dem wollen wir einen Riegel vorschieben. Wir haben schon beim letzten Mal darüber gesprochen, dass Sie andernfalls selbst einen Antrag dagegen stellen oder eine Gesetzesergänzung fordern würden, weil Sie merken, dass Sie mit leeren Händen dastehen. Diese Lücke wollen wir vorab schließen. Deshalb ist der Gesetzentwurf der SPD sinnvoll.
Herr Prä sident, meine Damen und Herren! Herr Wörner, einige Ihrer Ausführungen waren richtig, und einige haben mich gestört. Sie haben beispielsweise gesagt, wenn wir diesem Gesetzentwurf nicht zustimmen oder ihn ablehnen, gebe es in Bayern mehr Hochwasser und die gesamte Klimapolitik in Bayern werde an die Wand gefahren. Eine derartige Unterstellung ist un sachlich.
Wir haben uns sehr intensiv mit dem Thema beschäf tigt. Grundsätzlich finden wir Ihren Gesetzentwurf po sitiv. Zum einen wird die Kernenergie als Vorausset zung für die CO2-Einsparziele ausgeklammert. Durch Klimaschutzziele wird die Staatsverwaltung endlich in die Pflicht genommen, die Kommunen zu unterstützen und alle drei Jahre einen Gesamtbericht zu geben.
Wenn man sich mit dem Gesetzentwurf genauer be schäftigt, sollte man ins Detail gehen. Wir wissen, dass der CO2-Verbrauch pro Kopf seit Jahren bei sechs Tonnen stagniert. Das sind immer sechs Ton nen pro Einwohner. Deswegen können wir verstehen, dass die Staatsregierung die verbindlichen Klimaziele auf Landesebene ablehnt. Man könnte sie überprüfen und bewerten. Kollege Bernhard hat im Wirtschafts ausschuss gesagt, dass man bei der Reduzierung von Kohlendioxid nicht vorankomme. Meine Damen und Herren, genau das müssen wir. Es bringt uns nicht weiter, wenn wir bei sechs Tonnen CO2-Ausstoß pro Kopf stehen bleiben. Wir müssen auf fünf, auf vier oder auf drei Tonnen CO2-Ausstoß pro Kopf kommen. Im Gesetzentwurf der SPD wird eine Reduzierung des CO2-Ausstoßes um 10 % bis zum Jahre 2020 veran kert. Das ist uns zu wenig. Das müsste mehr sein. Im Gesetzentwurf steht weiter, dass es im Jahre 2050 weitergehen solle. Es wird jedoch keine konkrete Zahl genannt. Man hätte noch schreiben sollen: Näheres regelt ein Stufenplan. Das wäre wichtig gewesen.
In Artikel 7 geht es um die Vorbildwirkung der öffentli chen Hand. Das finden wir insgesamt sehr positiv. Wir freuen uns, dass die SPD Anregungen der FREIEN WÄHLER aufgegriffen hat. Es geht um den soge nannten ökologischen Fußabdruck. Dabei geht es um die Messung des natürlichen Verbrauchs an Rohstof fen und Energie. In Bayern wird dreimal so viel Ener gie verbraucht, als Bayern verbrauchen sollte. Deswe gen wäre es wichtig, dass die Staatsregierung vorbildhaft vorangeht. Sie sollte sich das Ziel der Kli maneutralität setzen. Sie schreiben: Bis zum Jahre 2040. Mit unserem Änderungsantrag haben wir gefor dert, dass dies bis zum Jahre 2030 passieren sollte.
Dabei haben wir uns an Nordrhein-Westfalen und Hessen orientiert, die das Jahr 2030 verankert haben.
Wir verstehen vor diesem Hintergrund nicht, warum Sie im Wirtschaftsausschuss den Antrag der FREIEN WÄHLER abgelehnt haben. Sie haben argumentiert, dass eine Festlegung auf das Jahr 2030 eine Verlän gerung der Laufzeiten von AKWs bedeuten könnte, wenn man mit den erneuerbaren Energien nicht so vorankäme. Wenn das so wäre, wäre die rot-grüne Landeskoalition in Nordrhein-Westfalen völlig auf dem Holzweg. Nordrhein-Westfalen und Hessen haben das Jahr 2030 verankert. Das könnten wir in Bayern unter CSU und FDP auch machen.
In Artikel 8 geht es um die allgemeine Verpflichtung zum Klimaschutz. Auch wir sagen, dass Klimaschutz in den Köpfen beginnt. Deshalb brauchen wir eine Bil dungsoffensive beim Klimaschutz. Das muss sich in diesem Gesetz noch stärker wiederfinden. Dort steht nur drin: Die Bildungs- und Erziehungseinrichtungen sollen im Rahmen ihrer Möglichkeiten über den Klima schutz aufklären. Das machen sie doch schon immer im Rahmen ihrer Möglichkeiten. Das könnten wir etwas konkreter und offensiver formulieren. Das muss mehr sein als "im Rahmen der Möglichkeiten", wenn wir beim Klimaschutz insgesamt weiterkommen wol len.
Artikel 9 bezieht sich auf das Monitoring. Das begrü ßen wir. Sie haben die Anregung der FREIEN WÄH LER, Ergebnisse von internationalen Konferenzen einzubeziehen, aufgenommen.
Die Stabsstelle für den Klimaschutz ist okay. So etwas braucht man. Auf der anderen Seite haben wir nach wie vor für die nächste Legislaturperiode die Einrichtung eines Energieministeriums im Kopf. Der zeit ist die Energiepolitik im Wirtschaftsausschuss, im Umweltausschuss und im Landwirtschaftsausschuss angesiedelt. Vor diesem Hintergrund sollte ein eige nes Energieministerium errichtet werden. Das haben wir in der nächsten Legislaturperiode vor.
Den Änderungsantrag zum Landesplanungsgesetz wollen wir in dieser Form nicht. Über das Doppelsi cherungsverbot haben wir in den Ausschüssen immer wieder geredet. Das Landesentwicklungsprogramm soll das regeln, was es regeln will. Es sollte nicht von vorneherein eine Vorgabe erhalten.
Unser Fazit: Der Gesetzentwurf der SPD geht in die richtige Richtung. Er greift aber – das ist unser Punkt – zu kurz. Wir werden uns der Stimme enthalten. In der nächsten Legislaturperiode werden wir einen
neuen Gesetzentwurf einbringen. Herr Blume hat be reits gesagt, politische Einigkeit tue not. Das gilt ins besondere für das wichtige Thema Klimaschutz. Unser Vorschlag ist deshalb die Erarbeitung eines ge meinsamen Gesetzentwurfs aller Fraktionen. Dann werden wir gut vorankommen.
Drei Minuten und 40 Sekunden!
- Aber erst heute Abend um 24.00 Uhr.
Herr Thalhammer, es wurde sehr emotional diskutiert. Warum ist die Opposition damals ausgestiegen? Es ging darum, dass man in der Energiekommission nicht nur redet, sondern auch handelt. Konkret ging es um vier Anträge, die insgesamt 57 Millionen Euro gekostet hätten. Diese Anträge wollten Sie nicht mittragen. Deswegen haben wir gesagt: Wir wollen nicht nur reden, sondern handeln. Das ist ein wichtiger Punkt, damit eine Energiekommission auch erfolgreich ist.
Ich möchte trotzdem sagen: Sie haben stark polarisiert. Das machen Sie bewusst. Wir sollten aber schön ruhig bleiben und nach vorn schauen. Die Wahlperiode neigt sich dem Ende entgegen. Vielleicht versuchen wir, ein paar Brücken zu schlagen und nach vorn zu schauen; denn die Energiewende wird uns auch in den nächsten fünf Jahren noch beschäftigen, und dann müssen wir wieder zusammenarbeiten. Das ist ganz wichtig.
Ich nenne ein paar Vorschläge, zu denen eine Entscheidung noch aussteht und über die man weiter diskutieren könnte. So fordern wir weiterhin ein Energieministerium. Wir haben es in den vergangenen Wochen und Monaten erlebt: Einiges wird im Umweltministerium, einiges im Landwirtschaftsministerium oder im Wirtschaftsministerium besprochen. Eigentlich wäre ein Energieministerium die richtige Lösung.
Frau Stewens, Sie haben gesagt, Sie würden den Antrag der FREIEN WÄHLER ablehnen, aber wenn die CSU die Alleinregierung habe, werde sie ein Energieministerium einführen.
Wir setzen auf ein Energieministerium. Das ist in der nächsten Wahlperiode sinnvoll und notwendig. Eine Energiekommission ist die eine Sache; aber es gibt natürlich auch Alternativen, über die man einmal diskutieren könnte. Eine Alternative ist eine sogenannte Enquetekommission, in der nicht nur Politiker, sondern auch Fachleute aus Umweltverbänden, Wirtschaftsverbänden, von den Stadtwerken usw. vertreten sind, die gemeinsam versuchen, eine Lösung für unser Land zu finden. Vielleicht könnten wir auch hierüber einmal diskutieren.
Nun zu einem dritten Punkt – ich habe ja nicht viel Zeit -: Wir wollen eine echte Bürgerbeteiligung. Der Herr Ministerpräsident ist anwesend. Herr Ministerpräsident, Sie haben in den letzten Wochen und Monaten einige Alleingänge produziert. Wir müssen fragen, ob die wirklich produktiv waren. Zeitungen berichten: "Wind-Experten weisen Seehofer-Idee zurück", "Ein Sturm im Wasserglas", "Seehofer stänkert gegen die Windkraft", "Politische Windspiele" oder: Fähnlein Seehofer. – So die Mittelbayerische Zeitung.
- Wenn es falsch ist, dann können Sie es ja widerlegen. Bisher haben Sie es nicht widerlegt. Deswegen sage ich: Es ist nicht falsch.
Herr Ministerpräsident, das Bürgerengagement in Sachen erneuerbare Energien ist in Bayern spitze. Über 70 % der Bürger befürworten die Energiewende, über 70 % sind auch für die Windenergie. Bayern ist auch spitze bei den Energiegenossenschaften. In Bayern gibt es 151 Energiegenossenschaften, 20 Landkreise haben den Beschluss gefasst, eine Versorgung mit Strom zu 100 % aus erneuerbaren Energien anzustreben. Deshalb müssen wir auch beim Thema Windenergie mit den Bürgern zusammenarbeiten.
Allerdings haben wir auch gemerkt, dass die gegenwärtigen formalen Regelungen und Abläufe im Genehmigungsverfahren noch verbessert werden müssen. Herr Ministerpräsident, Sie treffen sich ja öfters mit diesen Initiativen. Dadurch haben Sie sehr viel Publizität erreicht. Das ist ganz klar. Aber das hat der Sache in gewisser Weise auch geschadet. Es wäre sinnvoller gewesen, Sie hätten gemeinsam mit den Windkraftgegnern und mit den Befürwortern ein Konzept entwickelt, damit wir zusammen die Energiewende in Bayern schaffen.
Ich muss jetzt leider schon aufhören, weil meine Redezeit abgelaufen ist. Man könnte noch viel mehr sagen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir sollten versuchen, das Ganze wieder sachlich anzugehen. Die bayerischen Lokalfernsehsender sind ein wichtiges Stück Heimat und tragen zur medialen Vielfalt und zur Regionalidentität bei. Jetzt geht es im Prinzip darum – das hat Herr Sinner bereits gesagt –, eine sogenannte Rechtsgrundlage zu schaffen. Genügt diese Rechtsgrundlage, oder brauchen wir zusätzlich ein Gesetz, wie es die SPD beantragt?
Herr Dr. Rabenstein hat es schon richtig gesagt: Ist der Markt der regionalen Anbieter erst einmal kaputt, können die großen Medienanbieter die Preise in aller Ruhe wieder anpassen. Wir sind der Meinung, dass es nicht schadet, den Gesetzentwurf der SPD zu unterstützen. Warum eigentlich nicht? Es gibt eine gesetzliche Lücke bei der dezentralen Werbung. Diese gesetzliche Lücke können wir schließen. Mit dem Gesetzentwurf der SPD wäre die Ausstrahlung regionaler Fernsehwerbung an das Angebot regionaler und lokaler Berichterstattung gebunden. Zwar sieht das derzeitige Medienrecht den Einbruch der Großen in die Märkte der Kleinen nicht vor, es schützt sie aber auch nicht. Deswegen ist es sinnvoll und richtig, dass wir als Parlament darüber sprechen und den Gesetzentwurf einbringen.
Herr Sinner, er schadet doch nicht. Es ist wichtig, dass wir als Parlament, als Landtag, Farbe bekennen. Wir brauchen einen Schutzwall für die lokale Medienlandschaft. Wir können nicht einerseits die lokalen und regionalen Fernsehsender mit staatlichen Mitteln fördern und ihnen gleichzeitig durch die Öffnung der regionalen Märkte für die großen nationalen Medienanbieter wirtschaftlich das Wasser abgraben.
Deswegen ist es wichtig und richtig, dass wir im Parlament darüber reden. Das ist in etwa so sinnvoll, wie Löcher in einen Eimer zu bohren und zu erwarten, dass dieser wasserdicht ist. Deswegen müssen wir konkret handeln. Die Politik darf die Weichen nicht falsch stellen. Deshalb sollten wir im Landtag darüber reden. Wir sollten nicht ständig sagen, es gebe eine rechtliche Grundlage. Herr Sinner, dazu gibt es unter
schiedliche Meinungen. Sie argumentieren oft schon etwas überheblich. Das bekommen wir immer mit.
Wir von den FREIEN WÄHLERN meinen, die Politik ist sehr wohl zuständig. Wir können die Rechtsgrundlage durch die Änderung des Bayerischen Mediengesetzes verändern. Das fällt eindeutig in die Kompetenz des Bayerischen Landtages. Deswegen sollten wir nicht warten, bis andere Bundesländer handeln. Ich mache es kurz, weil wir morgen im Hochschulausschuss wieder darüber diskutieren. Wir werden den Gesetzentwurf der SPD unterstützen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Ich freue mich, dass Sie alle heute so aufmerksam zuhören.
Ich darf diesen Antrag, der uns sehr wichtig ist, kurz begründen. Die Zahl der Asylbewerber nimmt immer mehr zu. In Unterfranken steigt ihre Zahl um 50 pro Woche. Die jeweiligen Bezirksregierungen müssen für diese Menschen Unterkünfte suchen. Die Erfahrung zeigt, dass in vielen Fällen die rechtzeitige Einbindung der Kommunen, der Bürgermeister und der Landräte nicht erfolgt. Ich nenne Ihnen einige Beispiele. Beispiel 1: Bei einem Treffen des Landkreistages in Schlüsselfeld im Oktober 2012 sagte Jakob Kreidl: Die Zuweisungen von Asylbewerbern sind oft sehr kurzfristig. Manchmal kommt am Freitagnachmittag ein Anruf, dass am Montag Asylbewerber da sein werden. Die Landkreise brauchen mehr Spielräume, um planen zu können. Das ist ein Teil dieses Antrags. Die Staatsregierung soll hierfür ein Konzept entwickeln.
Beispiel Nummer 2: In Klingenberg im Landkreis Miltenberg sucht die Regierung Unterkünfte, ohne vorher das Gespräch mit der Kommune zu führen. Der Bürgermeister erfuhr zufällig auf der Straße, dass das vorgesehene Gebäude zur Stadt gehört. Inzwischen hat der Stadtrat das Ganze abgeblockt, da eine Regelung der Altstadtsatzung dem entgegensteht.
Beispiel 3: Mönchberg im Landkreis Miltenberg. Hier erfuhr der Bürgermeister am 11. Oktober 2012, dass der Landkreis am 10. Oktober 2012 einen Vertrag für die Unterbringung von dreißig Asylbewerbern abgeschlossen hatte. Die Forderung des Bürgermeisters nach einer besseren Transparenz ist völlig berechtigt.
Beispiel 4: Krombach im Landkreis Aschaffenburg. Hier passierte der größte Lapsus der Regierung von Unterfranken. Die plante selbstständig und ohne Rücksprache mit der Kommune, hier 62 Asylbewerber unterzubringen. Bei einer Informationsveranstaltung vor Ort im September standen die Bürger Kopf und brachten ihren Unmut klar zum Ausdruck. Die Unterbringung war sozial sehr unverträglich. Inzwischen wurde die Sache gestoppt.
Beispiel 5: Lohr am Main. Ohne mit den Betroffenen der Stadt Lohr oder mit der Klinikleitung in Kontakt zu treten, hatte die Regierung von Unterfranken versucht, auf dem Gelände der Bezirksklinik in Lohr zwei leer stehende Gebäude zu kaufen, um circa 100 Asylbewerber unterzubringen. Es kam, wie es kommen musste. Die Heimleitung und die Stadt Lohr haben das Vorhaben kritisiert. Die Bevölkerung hat berechtigterweise die Frage gestellt, ob es sinnvoll ist, Asylbewerber in einer Klinik für psychisch Kranke unterzubringen. 614 Unterschriften wurden gesammelt. Erst danach rückte die Regierung von ihrem Vorhaben ab. Das war auch logisch. Die Akzeptanz der Bevölkerung war verloren gegangen. Dies alles wäre nicht passiert, wenn ein Dialog mit den Bürgern, den Betroffenen, der Klinikleitung und der Stadt Lohr geführt worden wäre.
Deshalb lautet unser Antrag folgerichtig: Die Staatsregierung wird aufgefordert, dafür zu sorgen, dass die Landkreise, Städte und Gemeinden bei der Suche nach Unterbringungsmöglichkeiten für Asylbewerber rechtzeitig in die Entscheidung eingebunden werden, um mehr Akzeptanz bei der Bevölkerung über die Asylbewerber zu erreichen.
Heute geht es darum, die Asylbewerber ansatzweise vor Ort zu integrieren, für die Zeit, in der sie in Deutschland sind. Dafür benötigt man ein positives Klima. Dann ist auch die einheimische Bevölkerung
bereit, sich ehrenamtlich für die Asylbewerber zu engagieren. Dann kann es auch erreicht werden, dass Asylbewerber im dörflichen Leben, zum Beispiel in Vereinen, mitwirken. Das ist zum Beispiel in der Gemeinde Mönchberg gelungen. Deshalb möchten wir mit unserem Antrag erreichen, dass die Staatsregierung ein Konzept entwickelt, wie solche Missstände behoben werden können. Es gibt noch mehr Missstände. Ich habe nur einige geschildert. Die Transparenz muss verbessert und Informationsdefizite müssen beseitigt werden. Sonst wird es nicht so laufen, wie wir es uns insgesamt wünschen.
Die Probleme mit den Asylbewerbern werden in Zukunft stärker werden. Das haben wir in München gemerkt. Deswegen ist es wichtig, dass die Kommunen noch besser in die Entscheidungsfindung einbezogen werden. Deswegen haben wir diesen Antrag eingebracht.
Zum Thema Hochwasser, Herr Huber: Sie haben sich auch mit den Landwirten beschäftigt und gesagt, sie seien die Opfer. Sie haben auch das Thema Enteignung gebracht.
Ist Ihnen eigentlich bewusst, dass das Wort gerade in der jetzigen Diskussion insbesondere von Leuten Ihrer Fraktion und vom Herrn Ministerpräsidenten in den Mund genommen wurde, laut "Bild am Sonntag" vom letzten Sonntag zum Beispiel vom bayerischen Umweltminister oder von Bundesminister Altmaier? Sie reden immer von Enteignung. So bin ich eigentlich erst darauf gekommen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich möchte etwas zu Herrn Thalhammer sagen: Die Kritik, wonach so viele Arbeitskräfte belastet werden, weise ich zurück. Ich finde sie auch nicht angebracht.
Es ist eine der wichtigsten Aufgaben der Opposition, Anfragen zu stellen und Interpellationen zu machen. Gerade diese Interpellationen mit den verschiednen
Antworten bringt uns doch weiter vorwärts. Uns FREIE WÄHLER brauchen Sie im Übrigen auch nicht anzugreifen, denn die FREIEN WÄHLER haben in den vergangenen fünf Jahren nur eine Interpellation gestellt.
- Nein, ich bin höchstens an dritter Stelle.
Was das Schöne an Schriftlichen Anfragen ist: Die Staatsregierung muss immer die Wahrheit schreiben.
Die Antworten sind eine gute Grundlage für eine sachliche Diskussion. Es wurde über das Thema Liberalisierung des Trinkwassers diskutiert. Dabei wurde angesprochen, Herr Thalhammer, ein Abgeordneter der FDP im Bundestag habe etwas Sand in das Getriebe gebracht. Sprechen Sie ihn doch einmal an; denn ich finde, wir alle sollten an einem Strang ziehen. Es ist schon toll, wenn wir das im Landtag schaffen, aber es wäre wichtig, dass wir das auch im Bundestag zustande bringen.
- Ein CSU-Abgeordneter? – Dann prüfen Sie das doch bitte nach.
Die Interpellation enthält sehr viele Fragen. In der Kürze der Zeit kann man sich nur einige herauspicken. Ein Punkt wurde bisher noch nicht angesprochen, und zwar die sogenannten Altlastdeponien. Zu den Altlasten und den altlastverdächtigen Flächen habe ich schon im Jahr 2010 eine Anfrage gestellt. Von der Staatsregierung wurden sie mit 17.629 angegeben. Jetzt steht in dieser Interpellation, drei Jahre später, die Zahl ist auf 10.788 gesunken. Das sind 40 % weniger. Die Zahl der sanierungsbedürftigen Altlasten ist von 3.500 auf 327 auch zurückgegangen. Das sind über 90 % weniger. Da frage ich mich: Wie kommt das? - Es kann doch nicht sein, dass sich die ganzen Deponien von selbst erledigt haben. Für uns drängt sich da die Frage auf: Wie ist das zu erklären? Hat die Staatsregierung möglicherweise einen neuen Maßstab angelegt? Das wäre sehr wichtig, denn Altlasten und Altdeponien betreffen auch das Grundwasser. Es ist ganz wichtig, dass in den nächsten Jahren
die Grundwasserbelastung durch Altdeponien nicht in Vergessenheit gerät. Das ist also ein wichtiger Punkt.
Zum Thema Energie steht nicht ganz so viel drin. Es gibt keine Hinweise auf Potenziale durch die Optimierung bestehender Wasserkraft-, Biogas- oder Geothermiekraftwerke oder generelle Potenziale durch Neubauten. Herr Dr. Magerl hat die Querbauwerke schon angesprochen. Diese Möglichkeit der Nutzung wurde von Ihnen, Herr Umweltminister, im April 2012 der Öffentlichkeit anhand eines 10-Punkte-Fahrplans vorgestellt, da hieß es: Für eine ökologische und naturverträgliche Wasserkraftnutzung. Sie haben eine Gebietskulisse zugesagt, doch die wurde im März 2013, also vor wenigen Monaten, wieder aufgekündigt. Dazu wird es von Ihnen keine Aussagen geben. Es wäre aber interessant, wenn Sie begründen könnten, warum das der Fall ist.
Wir sind jetzt bei der Interpellation zum Thema Wasser. Anschließend kommen die Dringlichkeitsanträge. Da geht es wieder ums Hochwasser, das ist im Moment auch das wichtigste Thema. Damit ist dieser Teil der Interpellation höchst aktuell. Die Interpellation wurde lang vor den Hochwasserereignissen gestellt. In der Interpellation wird gefragt, welche Kosten in den letzten 20 Jahren durch Hochwasser verursacht wurden. Darauf haben Sie geantwortet, 1999 betrugen die Kosten 345 Millionen Euro, im Jahr 2002 200 Millionen Euro und im Jahr 2005 172 Millionen Euro. Deggendorf rechnet derzeit mit 500 Millionen Euro und Passau mit 200 Millionen Euro. Da sieht man, die Dimension im Jahr 2013 ist so hoch wie noch nie. Die Schäden für die Landwirtschaft betragen 115 Millionen Euro. Im Jahr 2013 sind 30.000 Hektar Ackerland und 35.000 Tonnen Grünland verloren gegangen. Immerhin sind 2 % der landwirtschaftlichen Nutzfläche von diesem Hochwasser betroffen.
Die Soforthilfe der Bayerischen Staatsregierung, die gestern noch erhöht wurde, begrüßen wir natürlich. Das ist eine wichtige und richtige Sache. Bezüglich der Hochwasserschutzmaßnahmen von 2001 bis zum 31.12. 2010 – aktueller war die Antwort der Staatsregierung nicht – wurde geantwortet, 400.000 Einwohner wurden zusätzlich von einem hundertjährlichen Hochwasser geschützt. Das hundertjährliche Hochwasser ist auch so ein Punkt, das werden wir in Zukunft wahrscheinlich neu definieren müssen, wenn wir innerhalb von 14 Jahren bereits vier hundertjährliche Hochwasser haben. Da kann mit dieser Begrifflichkeit etwas nicht stimmen.
Wäre die Flutkatastrophe im Juni 2013 nicht passiert, hätte die Bayerische Staatsregierung alles, was in der
Interpellation steht, wahrscheinlich als Erfolgsmeldung verkauft. Das geht nun leider nicht, und man sieht, die vorhandenen Hochwasserschutzsysteme an der Donau wurden in den Jahren 1927 bis 1957 errichtet.
Ich glaube, das steht auf der Internetseite des Bundesverkehrsministeriums. Zu dem, was Sie sagen, und zu der Frage, wer das blockiert hat, wer daran schuld ist, komme ich gleich noch.
Man muss berücksichtigen: Die ganzen Maßnahmen wurden nur für mittlere Hochwasser ausgelegt, die früher alle 20 bis 30 Jahre vorkamen. Da muss man die Staatsregierung schon ansprechen, denn sie hat es versäumt, die notwendigen Schutzmaßnahmen entlang der Donau zielgerichtet einzuleiten. Das hat Ministerpräsident Seehofer auch eingeräumt. Er hat gesagt, und das werden wir nachher noch besprechen, die Kopplung des Hochwasserschutzes an die Entscheidung über die Ausbauvariante des Donauausbaus hat zu der Situation geführt, wie sie sich heute eben darstellt. Wir müssen deshalb eine Lösung finden. Ich finde es gut, dass heute noch drei Dringlichkeitsanträge zu diesem Thema diskutiert werden.
Es werden Schuldige gesucht. Zum einen sollen es die Landwirte sein, die sich gegen eine Rückverlegung von Deichen aussprechen, weil wertvolle Flächen verloren gehen, wenn sie fast jedes Jahr überschwemmt und für die Landwirtschaft unbrauchbar werden. Dann sagen wieder andere, schuld sind die Naturschutzverbände, denn die sind beim Ausbau der Donau zu wenig kompromissbereit gewesen. Also haben wir zwei Schuldige: die Naturschutzverbände und die Landwirte.
Trotzdem meine ich, dass wir nach vorn schauen sollten. Das ist auch die Botschaft. Es bringt nichts, wenn wir uns gegenseitig mit Schuldzuweisungen konfrontieren, sondern wir müssen nach vorn schauen. Die Aussage von Naturschutzverbänden, dass zum Beispiel die Donau über 70 % ihrer natürlichen Überschwemmungsflächen verloren hat, etwa wegen Straßenbau, Bau von Staustufen, Flussbereinigung, ist natürlich richtig. Und wenn Herr Magerl zum Beispiel den Flächenverbrauch anspricht – das tun auch Sie, Herr Thalhammer -, dann müssen wir sagen, dass wir den Flächenverbrauch in den letzten fünf Jahren noch nicht richtig in den Griff bekommen haben. Ich meine dabei die Frage, wie man das Ganze reduzieren kann. Das ist eine wirklich spannende Aufgabe für die
nächsten fünf Jahre, und da können wir auch zusammen im Landtag etwas bewegen.
Umweltminister Huber hat recht, wenn er sagt, dass wir jetzt sofort zusätzliche steuerbare Retentionsräume schaffen müssen und nicht abwarten können, wohin das Wasser läuft. Wir brauchen Flussmulden und Rückhaltebecken.
Sie, Herr Umweltminister, hat der Ministerpräsident jetzt beauftragt, bis nächste Woche einen Hochwasserschutzplan vorzulegen. Warum jetzt so schnell? Warum dieser blinde Aktionismus? Wir von den FREIEN WÄHLERN sagen, dass wir zunächst eine genaue Ursachenforschung brauchen. Wir brauchen jetzt die gemeinsamen Gespräche mit den Beteiligten, mit den Landwirten, mit den Naturschutzverbänden und mit Grundstückseigentümern. Schnellschüsse können wir nicht brauchen.
Wir brauchen, wie schon gesagt, eine Neudefinition des Jahrhunderthochwassers. Es geht natürlich auch um den Schutz des Eigentums. Jetzt geistert der Begriff "Enteignung" durch die Medienlandschaft, und er scheint manchmal auch das Zauberwort der Staatsregierung und auch der Bundesregierung zu sein.
- Ja, so steht es in den Medien. Wir lesen das und wundern uns nur über das, was da steht. Wir benötigen gangbare Kompromisse zwischen Landwirten und Naturschutzverbänden - das ist ganz wichtig –, aber keinen blinden Aktionismus. Wir brauchen eine ruhige und bedachte Herangehensweise an die aktuelle Hochwasserproblematik. Wir brauchen auch keine vorschnellen Debatten über Enteignungen – dazu werden wir auch mit unserem Dringlichkeitsantrag kommen -, sondern ein schlüssiges Hochwasserkonzept unter Beteiligung aller Betroffenen. Dann erst können wir weitersehen. Herr Umweltminister, Sie sollen das Konzept aufstellen, aber bitte nicht vorschnell, sondern zielgerichtet und gründlich.
Das ist unsere Bitte an Sie.
Herr Kollege Roos, Sie haben sich darüber beklagt, dass keine Presse anwesend ist. Sie sollten wissen, dass es viele Pressevertreter gibt, die zu Hause sitzen und den Bayerischen Landtag online empfangen.
Und wenn sie dann gute Berichte schreiben, sind Sie möglicherweise morgen oder übermorgen in den Medien zu finden.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Was Herr Blume gesagt hat, ist durchaus positiv zu bewerten. Er hat die Gemeinsam
keiten beschworen. In der letzten Aktuellen Stunde, die die GRÜNEN beantragt hatten, waren Sie, Herr Kollege Blume, viel aggressiver, als dies heute der Fall war. Das ist in meinen Augen ein guter Ansatz.
Zum Gesetzentwurf Folgendes: Wir begrüßen den Gesetzentwurf. Es ist ein Lösungsansatz mit der Absicht, eine gewisse Verbindlichkeit für die Klimaschutzmaßnahmen herzustellen. Eine solche Verbindlichkeit beim Klimaschutz fehlt bei der Staatsregierung bisher. Wir haben dazu schon verschiedene Anträge gestellt, die leider meist abgelehnt wurden. Das wachsweiche Einsparziel von unter sechs Tonnen soll nun konkretisiert werden. Die Monitoringberichte für Bayern sind insgesamt eine gute Idee. Auch das integrierte Energie- und Klimaschutzgesetz soll eine Brücke zur Energieversorgung der Zukunft schlagen.
Grundsätzlich ist zu begrüßen, dass die Kernenergie als Voraussetzung für die CO2-Einsparziele ausgeklammert werden soll. Es ist zu begrüßen, dass die Staatsverwaltung in die Pflicht genommen wird, sich klimaneutral zu verhalten, und dass der Bericht alle drei Jahre fortgeschrieben wird. Auch hierzu hatten die FREIEN WÄHLER bereits Anträge gestellt, die leider ebenfalls abgelehnt wurden. Ähnliches gilt für die Unterstützung der Kommunalverwaltungen. Nicht zuletzt soll die Bildung im Bereich Klimaschutz verstärkt betrieben werden. Die Umweltbildung ist für uns ein ganz wichtiger Aspekt.
Und nun einige Kritikpunkte für die Beratung: Kollege Wörner, ich hoffe, Sie nehmen sie ernst. Dieser Sechs-Tonnen-CO2-Ausstoß pro Kopf bis zum Jahre 2020 soll im Gesetz verankert werden. Wir meinen, das müsste noch weiter nach unten geschraubt werden. Wenn wir das Zwei-Grad-Ziel, das wir alle anerkennen, wirklich erreichen wollen, genügt es nicht, wenn wir nur formulieren, "unter 6 Tonnen". Wir haben errechnet, dass man dann auf zwei oder höchstens drei Tonnen kommen dürfte.
Bei den Zielvorstellungen könnte man auch von absoluten Werten beim CO2-Ausstoß in Bayern ausgehen. 2007 waren es 75 Millionen Tonnen, dann stieg der Wert auf 80 Millionen Tonnen, und heute sind wir bei 76 Millionen. Das heißt, es gibt in Bayern eine Stagnation. Das ist kein Erfolg, von dem wir sagen könnten, die CO2-Emissionen seien stark zurückgegangen.
Positiv empfinde ich die Überlegungen zum Vorbild der öffentlichen Hand. Auch dazu haben wir bereits Anträge gestellt, die ebenfalls leider abgelehnt wurden. Ich denke da nur an den ökologischen Fußabdruck der Bayerischen Staatsregierung. Dabei wissen
wir immer noch: Wir verbrauchen zu viel, wir leben über unsere Verhältnisse.
Sie schreiben: Die Staatsregierung soll sich weitgehend klimaneutral verhalten. Wir schlagen Ihnen, Herr Wörner, vor: Streichen Sie das Wort "weitgehend". Wir haben nämlich auch geschaut: In NordrheinWestfalen ist das im Januar 2013 verabschiedet worden, da steht es auch nicht drin. Schreiben Sie hinein: Bis 2030 muss das erreicht werden; lassen Sie das "weitgehend" heraus.
Und dann steht in einem Teil des Gesetzentwurfs noch drin, das Ziel soll bis 2040 erreicht werden. Da fragen wir uns, warum 2040? Hessen hat mit CDU und FDP bis 2030 klimaneutral zu sein, NordrheinWestfalen auch bis 2030. Deshalb: Überprüfen Sie das noch einmal, ob es nicht möglich ist, auch hier, in einem bayerischen Gesetz, 2030 zu schreiben.
Bei der allgemeinen Verpflichtung schreiben Sie auch wieder: Die Bildungs- und Erziehungseinrichtungen sollen im Rahmen ihrer Möglichkeiten über den Klimaschutz aufklären. Ja, im Rahmen ihrer Möglichkeiten? Das ist uns auch wieder zu wenig, weil Sie da gleich von der Staatsregierung die Antwort bekommen werden: Das machen wir schon die ganze Zeit. Ich habe auch einmal eine Schriftliche Anfrage gestellt. Da bekommen Sie massenweise Antworten, was alles im Moment gemacht wird; wir brauchen eine Bildungsoffensive beim Klimaschutz.
Zum Beirat – er steht auch drin – möchten wir fragen: Ist er das richtige Instrument? Ein Beirat ist vielleicht wichtig, aber nicht, wenn er zu viele Mitglieder hat; dann ist es nämlich wieder das Problem, dass eben die wichtigen Dinge nicht herausgearbeitet werden.
Eine Stabsstelle für den Klimaschutz ist grundsätzlich schon wichtig und richtig. Aber die Frage ist – das haben wir immer wieder gesagt -, ob vielleicht in der nächsten Wahlperiode ein Energieministerium geschaffen wird. Das wäre für uns insgesamt zielführender.
Und dann schauen Sie noch einmal in Ihren Änderungsantrag zum Landesplanungsgesetz. Da haben Sie wieder ein Doppelsicherungsverbot drin – und das wollen wir von den FREIEN WÄHLERN nicht, da haben wir negative Erfahrungen gemacht. Wir sagen, das Landesentwicklungsgesetz soll das regeln, was es regeln will, und soll nicht von vornherein eine Vorgabe haben.
Fazit: Der Gesetzentwurf der SPD ist gut, er könnte aber noch besser sein. Deswegen bitten wir die SPD, unsere Anregungen ernsthaft zu prüfen und diese Zeit im Ausschuss zu nutzen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir können die Aufregung und die Schärfe, die von Herrn Sinner in diese Debatte hineingekommen ist, nicht verstehen. Wir haben den Antrag der SPD gelesen und befinden, dass er gut und vernünftig ist. Wir werden dem Antrag der SPD zustimmen.
Ich verstehe auch nicht, warum es ein Schaden sein soll, wenn wir dem Antrag zustimmen. Natürlich wissen wir, dass ein Gericht und der Medienrat bzw. die BLM entscheiden müssen. Wir aber vom Bayerischen Landtag können doch ein Signal setzen, um das Ganze zu unterstützen. So sehen wir auch diesen Antrag. Die Vertreter des Bayerischen Landtags sollen sich dazu äußern und ein Signal setzen, damit die Absichten in dieser Form nicht umgesetzt werden.
Warum soll das ein Schaden sein? Das geht nicht in meinen Kopf hinein.
Wir orientieren uns an Artikel 23 des Bayerischen Mediengesetzes. Dort steht ganz klar, dass die lokalen und regionalen Fernsehangebote gefördert werden. Damit soll sichergestellt werden, dass die Bevölkerung Bayerns flächendeckend und gleichwertig mit hochwertigen lokalen und regionalen Fernsehangeboten neben dem bestehenden Hörfunkangebot versorgt wird. Das soll auch in Zukunft so bleiben. Das wollen wir, und deswegen unterstützen wir den Antrag der SPD. Die bayerischen Lokalfernsehsender sind ein starkes Stück Heimat und dafür setzen wir uns ein. Sie tragen zur medialen Vielfalt und zur regionalen Identität bei.
Herr Rabenstein hat bereits auf die Neuerungen hingewiesen und darauf, dass TV-Anbieter ihre Werbung regional auseinanderschalten können. Darin sehen wir eine Gefahr. Darüber haben wir schon im Hochschulausschuss diskutiert. Es wurden bereits Zahlen von Einbußen im Umfang von 115 Millionen Euro genannt, wenn Sat.1 in fünf Regionen wirbt. Auch Privatradios sollen Umsatzeinbußen von bis zu 24 Millionen Euro im Jahr haben. Das sind Zahlen, über die wir diskutieren müssen. Wenn es so kommt – wir hoffen es natürlich nicht -, gefährden Sie die regionalen Medien und Anbieter. Das wollen wir nicht, und deshalb unterstützen wir den Antrag der SPD. Wir stehen dazu, dass die kleinen Fernsehsender nicht ernsthaft mit den Preisen der großen nationalen Anbieter konkurrieren können.
Wir wissen natürlich, dass abschließend noch nichts entschieden ist. Wenn aber erst einmal der größte nationale Medienanbieter eine Genehmigung für eine regionalisierte Werbung hat, dann folgen die anderen Anbieter schnell nach. Darin liegt die Gefahr. Deswegen sind wir von den FREIEN WÄHLERN ganz klar der Meinung: Wir wollen den Plänen für eine regionalisierte Werbung eine Absage erteilen. Wir brauchen – das ist unser Ziel – einen Schutzwall für die lokale Medienlandschaft. Wir können nicht einerseits die lokalen und regionalen Fernsehsender mit staatlichen Mitteln fördern und Ihnen gleichzeitig durch die Öffnung der regionalen Werbemärkte für nationale Medienanbieter wirtschaftlich das Wasser abgraben.
Das wollen wir nicht, meine Damen und Herren. Gleichzeitig mit den Landtagswahlen im Herbst sollen die gleichwertigen Lebensbedingungen in die Bayerische Verfassung aufgenommen werden. Wir können nicht immer betonen, dass Regionalität und Dezentralität Bausteine der Politik sind – das sind für uns FREIE WÄHLER wichtige Punkte –, und auf der an
deren Seite sollen wir hier nichts dazu sagen. Wir sollten auf jeden Fall hier im Landtag Farbe bekennen.
Ich bitte Sie: Unterstützen Sie die Anträge zum Erhalt und zur Sicherung der regionalen Werbemärkte für lokale und regionale Fernsehsender! Die FREIEN WÄHLER stimmen dem Antrag der SPD zu.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Meine Kollegin Ulrike Müller wird auch noch zu diesem Thema sprechen.
Es geht um insgesamt elf Anträge. Wir als FREIE WÄHLER sehen das Ganze pragmatisch. Von diesen elf Anträgen werden wir sechs Anträgen zustimmen und fünf ablehnen. Das nur am Rande.
Wir sehen das Ganze pragmatisch. Wir sehen uns jeden einzelnen Antrag an und schauen, ob er umsetzbar ist oder nicht. Beispielsweise ist das Thema Forschung schon wichtig. Wir haben einen stark fortschreitenden Klimawandel. Wir haben heute Mittag über das Hochwasser diskutiert und sehen schon ein, dass es notwendig ist, auch in solchen Bereichen zu forschen.
Ein Punkt, der immer im Zentrum der Diskussion steht, ist die Machbarkeitsstudie Steigerwald. Letztlich geht es da natürlich auch um das Ziel von 1992, in dem es hieß, dass 10 % des Waldes aus der Nutzung
genommen werden sollen. Meine Fraktion und ich persönlich waren in den letzten Wochen, Monaten und Jahren oft im Steigerwald und haben uns insgesamt sechsmal sachkundig gemacht. Dabei haben wir das Konzept des Steigerwaldes kennengelernt, dieses Trittsteinkonzept des Forstamtes Ebrach mit dem Herrn Mergner. Er hat uns das erläutert. Hier gibt es über das ganze Gebiet verteilte Naturschutzflächen, die dazu dienen sollen, Naturwaldreservate zu vernetzen.
Ganz interessant sind dabei die Zahlen. Es geht immerhin darum, dass 10 % der Fläche herausgenommen werden sollen. Im Forstamtsbereich Ebrach mit 16.500 Hektar haben wir heute 450 Hektar Naturwaldreservat, 550 Hektar sind die schon genannten Trittsteine, und 70 Hektar sind die Biotopbäume. Das Forstamt Ebrach kann bereits heute sagen, dass es 10,6 % der Fläche aus der Nutzung genommen hat. Wenn das so ist, brauchen wir doch hier keinen Nationalpark, weil das zu erreichende Ziel durch eine vorbildliche Waldwirtschaft im Steigerwald bereits gewährleistet ist. Dabei geht es um das Konzept "Schützen trotz nützen". Wir meinen, dass das insgesamt vorbildhaft ist.
Wenn Frau Gote zum Beispiel fragt, wer dafür und wer dagegen ist, antworte ich: Der Verein "Unser Steigerwald" hat 3.470 persönliche Mitglieder. Dort engagieren sich 56 Kommunen und sonstige Organisationen. Natürlich gibt es auch einige Gemeinden und Verbände, die für diesen Nationalpark sind, aber die überwiegende Mehrheit – wir waren sehr oft vor Ort – ist konkret dagegen. Im Landkreis Bamberg sind einige auch dafür. Wir sollten das insgesamt dann so akzeptieren.
Natürlich ist alles machbar, auch eine Machbarkeitsstudie. Vielleicht ist es interessant, über einen Paradigmenwechsel zu diskutieren. Statt isolierter Naturschutzmaßnahmen, beispielsweise der Forderung nach einem Nationalpark, ist es vielleicht besser, den Naturschutz auf ganzer Fläche zu optimieren. Das wäre ein Punkt, den man einmal diskutieren sollte.
Wir wissen natürlich auch, dass wir gerade in Zeiten der Energiewende Holz als Brennstoff benötigen. Das wird bei den Veranstaltungen im Steigerwald auch immer wieder diskutiert. Dort hat man einen guten Kompromiss gefunden. In Handthal entsteht ein Nachhaltigkeitszentrum, ein Walderlebniszentrum, das von einem Trägerverein unterstützt wird. Das wird eine hervorragende Einrichtung der Umweltbildung für ganz Bayern werden. Wir meinen, dass dort das umgesetzt werden kann, von dem es in der Umweltbildung heißt: Nur das, was man kennt, schützt man.
Deswegen wollen auch die Steigerwälder hier ein WirGefühl entwickeln. Sie haben ein flächendeckendes Netzwerk gebildet, in das auch der Tourismus eingebunden ist. Hier darf ich auch den Motor nennen, nämlich Bürgermeister Oskar Ebert aus Rauhenebrach.
Ein weiterer Punkt sind die Naturwaldreservate. In den Naturwaldreservaten unterbleibt die Nutzung des Waldes völlig. Das ist in § 12 des Waldgesetzes vorgeschrieben. Da ist es im Moment in Bayern schon so, dass bis auf drei kleine Waldgesellschaften alle Waldgesellschaften erfasst sind. Deswegen meinen wir, dass dieser Antrag insgesamt schon durch die Praxis in die Tat umgesetzt ist.
Was wir im Antragspaket der GRÜNEN unterstützen, sind die flächendeckenden Naturschutzkonzepte der Forstämter in Bayern. Es wurde schon erwähnt, dass 13 von 41 Forstämtern diese Naturschutzkonzepte haben, die die Staatsregierung – das ist auch ein Kritikpunkt unsererseits – leider noch nicht im Internet oder sonst wo veröffentlicht. Das, meinen wir, müsste sein. Das ist doch sogar ein Werbeargument, ein Werbekonzept für die Forstämter, für die Bevölkerung, wenn man das auch konkret sehen kann.
Nachdem es fünf Jahre gedauert hat, bis die Naturschutzkonzepte erstellt wurden, schreibt das Ministerium, es wolle bis 2016 warten. Möglicherweise fehlt es am Personal, aber es muss doch möglich sein, das auch in kürzerer Zeit zu schaffen. Deswegen unterstützen wir in diesem Fall den Antrag der GRÜNEN. Wir fordern – und damit bin ich mit dem ersten Teil am Ende – mehr Transparenz, mehr Bürgerbeteiligung. Dann wird das Ganze auch zu einer noch größeren Erfolgsstory werden, als es das jetzt schon im Ansatz ist.
Die FDP hat zehn Minuten Zeit gelassen.
Ich will nur noch ganz kurz sagen: Es gibt sehr viele Konflikte und sehr viele Konfrontationen. Wie kann man diese Konfrontationen vielleicht abbauen? Ein Vorschlag wäre ein runder Tisch.
Man sollte zum Beispiel im Steigerwald einmal einen runden Tisch machen.
Ich komme aus dem Raum Aschaffenburg. Dort hat Greenpeace sehr viel Aufhebens und sehr viele Aktionen gemacht. Es war dauernd in der Zeitung. Jetzt kam die Idee auf – sie wird jetzt auch umgesetzt –, am Untermain, in Aschaffenburg, einen runden Tisch einzurichten. Dieser wird vom Amt für Landwirtschaft organisiert. Es haben sich schon 150 gemeldet. Er ist jetzt nur auf den Herbst verschoben worden.
Diese Idee – nicht übereinander, sondern miteinander reden – ist das Konzept für den Untermain und auch für den Steigerwald. – Das wollte ich noch sagen.
Im Deutschen Bundestag gibt es derzeit immer mehr Widerstände gegen das Fracking. Derzeit lehnen rund sechzig Bundestagsabgeordnete – das sind 25 % - von CSU und CDU diese umstrittene Schiefergasförderung ab. Dies formuliert der Vorsitzende der CDU in Nordrhein-Westfalen, Karl-Josef Laumann, so: Wir sind dagegen, weil die möglichen Gesundheitsgefahren für den Bürger durch die Chemikalien einfach zu groß sind. – Es kommen gerade aus Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen viele eindeutige Beschlüsse von CDU-Fraktionen, die sich dagegen ausgesprochen haben, und zwar einfach deshalb, weil dort die Methode schon ausprobiert wird und die Bevölkerung dagegen ist. In Thüringen gibt es einen gemeinsamen Antrag von CDU und SPD gegen das Fracking.
Heute kam um 17.23 Uhr über den Ticker die Eilmeldung: Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zu Fracking wird auf Eis gelegt und vor der Bundestagswahl nicht mehr eingereicht. Das heißt auf gut Deutsch: Fracking ist nun gestorben. Wir könnten auch im Bayerischen Landtag zum Schluss der Sitzung das Fracking ebenso gemeinsam begraben. Verstehen Sie doch: Die Bundesregierung hat es heute begraben.
Deswegen kann ich es auch schnell machen, und es ist gut, dass das Thema heute auf die Tagesordnung gesetzt wurde. Das Gutachten des Umweltsachverständigenrates – das sind die Berater der Regierung – ist letzte Woche vorgelegt worden. Die Berater der Regierung haben sich ganz klar negativ zu Fracking geäußert. Sie sagen, Fracking sei energiepolitisch nicht notwendig und könne keinen wesentlichen Beitrag zur Energiewende leisten. Wir haben, zweitens, gesagt, Fracking sei im kommerziellen Umfang wegen gravierender Wissenslücken nicht zuzulassen. Das sind die wichtigsten Punkte.
Untersuchungen aus den USA haben gezeigt, dass 9 % des freigesetzten Methangases in die Atmosphäre gelangen. Heute haben wir auch über Klimaschutzpolitik und Klimaschutzgesetze gesprochen. Es geht um die Frage, wie wir den Treibhauseffekt reduzieren wollen. Es wäre eine gute Möglichkeit, etwas für den Klimaschutz zu tun, indem wir Fracking insgesamt ablehnen. Viele wissen auch nicht, dass Fracking einen hohen Flächenverbrauch hat. Die Erschließung von Lagerstätten und die Gewinnung von Erdgas erfordern die Errichtung zahlreicher Bohrplätze. Pro Bohrplatz werden 2 bis 3,6 Hektar an Fläche benötigt.
Das alles sind wichtige Punkte. Die Anträge von den GRÜNEN und der SPD greifen die Bedenken des Sachverständigenrates auf, obwohl wir vor zwei Monaten noch nicht wussten, dass der Sachverständigenrat zum gleichen Ergebnis kommt wie die Fraktionen der FREIEN WÄHLER, der GRÜNEN und der SPD. Wir haben festgestellt, dass die CDU-Mandatsträger dort, wo Fracking bereits praktiziert wird, teilweise sogar flächendeckend dagegen sind.
Ein weiterer Umstand müsste es Ihnen von der CSU erleichtern, mit uns zu stimmen: Inzwischen haben sich auch die großen Brauereien zu Wort gemeldet. Es geht um Bier, und Bier ist in Bayern sehr, sehr wichtig. Weil Bier zu großen Teilen aus Wasser besteht, ist die Qualität des Wassers ganz entscheidend. Brauereien stellen große Anforderungen an die Qualität. Welche Mineralstoffe im Wasser in welchen Teilen enthalten sind, hat einen großen Einfluss auf den Geschmack des Bieres. Die Brauereien in Deutschland und in Bayern brauchen eine sichere Versorgung mit qualitativ einwandfreiem Trinkwasser. Das schreibt der Hauptgeschäftsführer des Brauerbundes an sechs Bundesminister. Er sagt: Durch Fracking kann diese Sicherheit eingeschränkt oder gar beseitigt werden. Er warnt davor und deshalb müssen Sie, wenn Sie für die reine Qualität des Bieres sind, den Anträgen der FREIEN WÄHLER, der GRÜNEN und der SPD zustimmen, meine Damen und Herren von der CSU.
Wir tragen nicht nur für Bayern Verantwortung, sondern über den Bundesrat auch für ganz Deutschland. Wir vertrauen den Experten der Bundesregierung – das ist der Sachverständigenrat – und lehnen Fracking ab. Die Technik ist noch nicht ausgereift, und die Gesundheitsgefahren für die Bürger sind zu groß. Was machen Sie jetzt, verehrte Damen und Herren von der CSU und der FDP? Die Bundesregierung hat
das Thema heute um 17.23 Uhr beerdigt. Beerdigen Sie es heute mit uns.
Herr Dr. Hünnerkopf, jetzt tun Sie so kleinlaut, als würde gegen das Fracking bereits alles getan. Schauen Sie sich doch einmal an, was im Umweltausschuss gesagt wurde. Da steht im Protokoll, wer gegen Fracking ist, der ist technologiefeindlich, der ist fortschrittsfeindlich. Oder was die FDP gesagt hat: Herr Thalhammer hat gesagt, man solle diese Innovation nicht verhindern. Wenn solche Sätze kommen, dann muss ich doch daraus schließen, Sie sind eigentlich dafür.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich finde diese Aktuelle Stunde sehr gut. Klimaschutz ist ein sehr aktuelles Thema. Deswegen haben es die GRÜNEN wahrscheinlich auch ausgewählt. Vor einigen Tagen, am 9. Mai, stand in allen Medien, dass wir die höchste CO2-Konzentration seit Millionen von Jahren haben. Mir wird immer wieder in Erinnerung gerufen, was wir getan haben bzw. was wir nicht getan haben. Im Jahre 2010 haben einmal 200 Länder das Zwei-Grad-Ziel beschlossen. Selbst wenn der aktuelle Anstieg der CO2Emissionen vornehmlich auf die wirtschaftlichen Entwicklungen in China oder anderen asiatischen Ländern zurückzuführen ist, muss Deutschland bzw. Bayern eine Vorbildfunktion übernehmen. Es ist wich
tig, dass Bayern das auch tut. Zwar wollen wir nicht pauschal sagen, dass die Staatsregierung nichts für den Klimaschutz tut. Es existieren Unmengen von Broschüren. Außerdem gibt es zehn verschiedene Förderprogramme für alle möglichen Bereiche. Wir meinen aber, das reicht nicht aus.
Erster Punkt: Der ökologische Fußabdruck ist zu groß. Bayern lebt nach wie vor über seine Verhältnisse. Bayern verbraucht dreimal so viele Rohstoffe und Energie, wie es eigentlich verbrauchen dürfte. Was haben wir von den FREIEN WÄHLERN getan? Wir haben die Umsetzung des ökologischen Fußabdrucks in Bayern und eine ausgeglichene Klimabilanz der Bayerischen Staatsregierung bis 2013 gefordert. Die Koalition lehnt das ab, obwohl Hessen und NordrheinWestfalen dies einstimmig beschlossen haben und auch umsetzen wollen. Deshalb sagen wir: Das Ziel wurde verfehlt.
Zweitens: Die Klimaschutzziele der Bayerischen Staatsregierung reichen nicht aus. Das haben meine Vorredner bereits gesagt. Im Jahre 2007 sind pro Kopf 6 Tonnen CO2, im Jahre 2008 6,4 Tonnen CO2, 2009 6,2 Tonnen CO2 und 2010 6,4 Tonnen CO2 ausgestoßen worden. Wo ist da der Fortschritt? Meine Damen und Herren, das ist Stagnation. Das reicht nicht aus. Sie sagen, Sie wollten unter einen Ausstoß von 6 Tonnen kommen. Das ist aber immer noch zu wenig. Wenn Sie das Zwei-Grad-Ziel erreichen wollen, müssen Sie auf zwei Tonnen CO2-Ausstoß pro Kopf kommen, Herr Minister Huber. Das muss das realistische Ziel sein. Sie sagen, langfristig strebten Sie einen Ausstoß von unter fünf Tonnen CO2 pro Kopf an. Das reicht nicht aus. Schwankungen nach unten hängen oft mit Schwächeperioden der Konjunktur zusammen. Deswegen sagen wir auch hier: Das Ziel wurde verfehlt.
Drittens. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz wird nach wie vor immer wieder ausgebremst. Das geschieht zum Teil im Bund, aber auch hier seitens der FDP. Man merkt immer wieder, dass Herr Rösler versucht, dem EEG den Garaus zu machen. Das führt bei den Investoren zu großen Unsicherheiten. Das ist der falsche Weg. Deswegen sagen wir auch hier: Das Ziel wurde verfehlt.
Viertens: Die regionale Energiewende reicht nicht aus. Nach wie vor tendieren Staats- und Bundesregierung dazu, die großen Konzerne bei den OffshoreWindkraftwerken, beim Leitungsbau oder beim Bau von Gaskraftwerken zu subventionieren. Die Bürger fühlen sich mit Ihren Energiewende-Zielen einfach im Stich gelassen. An diesem Punkt sagen wir: Das Ziel wurde verfehlt.
Fünftens: Der Klimaschutz müsste Verfassungsrang haben. Beim Klimaschutz müssen die Rahmenbedingungen stimmen. Ich erinnere daran, dass der Antrag der FREIEN WÄHLER, den Klimaschutz in die Bayerische Verfassung aufzunehmen und den erneuerbaren Energien Vorrang zu gewähren, abgelehnt worden ist. Die Begründung habe ich noch im Ohr: Nur wichtige Dinge gehören in die Verfassung. Das wurde damals gesagt. Das bedeutet, dass eine Verankerung des Klimaschutzes in der Verfassung keine wichtige Sache ist. In der Verfassung steht übrigens immer noch, dass der Staat für die Energieversorgung verantwortlich ist. Deswegen sagen wir auch hier: Das Ziel wurde verfehlt.
Die Energiekommission führt ein Schattendasein.
Ich möchte bestätigen, was die Redner der GRÜNEN und der SPD gesagt haben. Wenn es um haushaltsrelevante Anträge geht, sagen Sie einfach: Nein, da machen wir nicht mit. Darauf kommt es aber an,
nämlich auf das Geld. Ich habe schon öfter gesagt: Ohne Moos nichts los.
Wir fordern die Einrichtung eines Energieministeriums. Dort könnten die Klimaschutzmaßnahmen besser koordiniert werden. Wir haben schon 2009 einen jährlichen Klimaschutzbericht gefordert. Wir müssen einfach wissen, wo wir stehen und wo wir hinkommen wollen. Das wurde von Ihnen aber auch abgelehnt. Als wir zum Beispiel fragten, in welchem Jahr eine 100-prozentige Versorgung mit erneuerbaren Energien geplant ist, schrieb mir die Staatsregierung – das waren wahrscheinlich Sie, Herr Huber –: Ein derartiges Ziel existiert nicht.
Trotzdem – das soll der Abschluss sein – haben die Bürger bayernweit sehr stark an der Energiewende mitgewirkt, und sie haben daraus eine Erfolgsgeschichte gemacht. Das Bürgerengagement in Bayern für den Energie-Dreisprung ist bundesweit Spitze. In keinem Bundesland gibt es so viele Energiegenossenschaften wie in Bayern, nämlich 151. Schon 20 Landkreise haben das 100-Prozent-Ziel zum Strom aus erneuerbaren Energien beschlossen. Die FREIEN WÄHLER unterstützen das Bürgerengagement. Die FREIEN WÄHLER unterstützen die Energiewende von unten nach oben. Die Staatsregierung tut aber zu wenig. Sie wird ihrer Vorbildwirkung nicht gerecht. Sie muss mehr tun. Vielleicht können wir dann 2018
sagen: Klimaschutzziel erreicht. Heute ist das aber leider noch nicht der Fall.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir sprechen heute eigentlich über zwei Gesetze, über zwei eigenständige Bereiche, nämlich zum Ersten über die gesellschaftliche Teilhabe und Integration und zum Zweiten über die Aufnahme ausländischer Flüchtlinge. Sie haben alles zusammengepackt. Für uns ist dies auch oft das Problem gewesen, weil wir meinen, dass beide Sachen sehr wichtig und auch notwendig sind. Wenn wir beides zusammennehmen, bekommen wir Probleme, weil wir mit dem einen oder anderen nicht einverstanden sind.
Um es zunächst klar zu sagen: Die Punkte im Entwurf eines Gesetzes über die Aufnahme ausländischer Flüchtlinge teilen wir weitgehend. Wir haben darüber schon sehr oft im Plenum und in den Ausschüssen gesprochen. Sie entsprechen den Positionen der FREIEN WÄHLER. Auch die grundsätzlichen Passagen und Aussagen zur Förderung der Integration sind wichtig und richtig. Es wurde schon mehrmals gesagt, dass sich die GRÜNEN an einem Gesetz der Landesregierung Nordrhein-Westfalens orientieren.
Ziel eines gelungenen gesellschaftlichen Integrationsprozesses ist es, soziale Gerechtigkeit und Chancengleichheit herzustellen, und zwar für Zuwanderer, aber auch für die aufnehmende Gesellschaft. Das
Thema Integration ist so wichtig, dass es eigentlich eines Gesetzes bedarf, das von allen Fraktionen gemeinsam erarbeitet und verabschiedet wird, so wie wir es bei der Inklusion gemacht haben. Ich bedauere ein wenig, dass dies bisher nicht zustande gekommen ist. Vielleicht gelingt es. Herr Neumeyer, Sie sagen, in der nächsten Legislaturperiode werden wir darüber sprechen. Ich hoffe, dass es dann auch kommt und dass es vielleicht möglich ist, ein gemeinsames Gesetz zu verabschieden, das von allen Fraktionen getragen wird. Das Thema Integration ist insgesamt sehr wichtig. Deswegen bräuchten wir auch eine gemeinsame Arbeitsgruppe. 25 % der bayerischen Bürger haben einen Migrationshintergrund. Deswegen ist es wichtig, das Thema ganz gezielt zu bearbeiten.
Kommen wir zurück zum Gesetzentwurf der GRÜNEN, um den es heute geht. Positiv ist im Gesetzentwurf, dass die Kommunen bei der Erfüllung der Leistungen im Rahmen der Aufnahme von ausländischen Flüchtlingen unterstützt werden.
Für uns FREIE WÄHLER fehlt bei den Zielen die wichtige Ergänzung, dass die Kommunen bei der Integration bzw. bei der Umsetzung des nationalen Aktionsplanes auch zu unterstützen sind. Hier geht es eben nicht nur um Flüchtlinge, sondern auch um alle Personen mit Migrationshintergrund. Dass Kommunen bei der Integration eine zentrale Rolle spielen, haben vor Kurzem auch die Präsidenten der kommunalen Spitzenverbände ganz klar betont. Der Integrationsprozess gelingt oder misslingt an der Basis, meine Damen und Herren, also in den Gemeinden, in den Städten und in den Landkreisen. Deswegen haben die Kommunen eine Schlüsselrolle bei der Umsetzung der Integration. Nicht zuletzt auch unter dem Eindruck des demografischen Wandels und wegen des Fachkräftemangels wandelt sich der Prozess der Integration Zugewanderter von einer kommunalen Nischenrolle zu einer zentralen Zukunftsaufgabe.
Das Ziel im Gesetzentwurf, dass der Staat Menschen mit Migrationshintergrund unterstützt, auch wenn diese keine unbefristete Arbeitserlaubnis haben, bedeutet ein Umdenken in der bisherigen Politik. Im Gesetzentwurf steht ein richtiger Ansatz.
In Artikel 5 steht, dass ein Landesbeauftragter benannt wird, der auf Vorschlag der Landesregierung gewählt wird. Das würde ihm möglicherweise eine größere Unabhängigkeit sicherstellen, und er könnte auch einen eigenen Etat haben usw. Mit Martin Neumeyer haben wir einen Integrationsbeauftragten, der von allen Fraktionen – das hören wir immer wieder – gelobt wird.
Er hat heute auch gesprochen. Er wurde von der Staatsregierung benannt. Wenn er vom Landtag gewählt würde, wäre das in der jetzigen Situation eigentlich kein Mehrwert, weil im jeweiligen Landtag immer die Regierungskoalition die Mehrheit hat und ihrem Vorschlag zur Mehrheit verhilft. Wir haben festgestellt: Alle in diesem Haus schätzen die Arbeit von Martin Neumeyer, und deswegen sollten wir das im Prinzip auch nicht kritisieren. Wenn wir das aber machen – das können wir in der nächsten Legislaturperiode angehen –, dann müssen wir sagen: Wenn schon, dann müsste jeder Landesbeauftragte vom Landtag gewählt werden, nicht eben nur dieser eine.
Die GRÜNEN schreiben weiter: Wir wollen, dass in jeder Stadt, in jedem Landkreis ein Integrationsplan aufgestellt wird. Man könnte auch sagen: Jede Stadt, jeder Landkreis muss ein integrationspolitisches Gesamtkonzept aufstellen. Über die Umsetzung finden wir nichts. Wir unterstützen diese Idee grundsätzlich. Wir haben das nämlich schon beim seniorenpolitischen Gesamtkonzept gesehen; es wurde vom Sozialministerium an alle Landkreise weitergegeben, und es war eigentlich eine gute Sache; denn im Rahmen des seniorenpolitischen Gesamtkonzeptes haben sich im jeweiligen Landkreis alle Akteure getroffen und ein Konzept für den Landkreis erarbeitet, ein Konzept von unten nach oben, das für uns sehr wichtig ist. So könnte es auch bei der Integration laufen. Wir FREIEN WÄHLER wären da sofort dabei. Ein integrationspolitisches Gesamtkonzept hätte dann die Einzelpunkte: Bestandsaufnahme, Ziele, Maßnahmen, Umsetzung, Zeitrahmen. So müssten wir das bei der Integration machen. Wir sollten in der nächsten Legislaturperiode daran arbeiten.
Wir von den FREIEN WÄHLERN haben ein kleines Problem damit, dass im Entwurf steht: Wir wollen, dass jede kreisfreie Stadt, jeder Landkreis ein Integrationszentrum errichtet; zusätzlich soll es eine landesweite Anlaufstelle geben. Hier beginnen unsere Fragen und unsere Kritik. Man muss zunächst einmal schauen: Was gibt es konkret vor Ort schon? Wir wollen keine Doppelstrukturen schaffen, sondern müssen vorhandene Strukturen nutzen. Deswegen sagen wir: In den vorhandenen Strukturen müssen Synergieeffekte genutzt werden. So kommen wir in der Sache insgesamt weiter. Wir wollen nicht, dass es zu zusätzlicher Bürokratie führt. Wir sind der Auffassung, dass es Kommunen gibt, die dies schon hervorragend machen. Es gibt Anlaufstellen, die es sehr gut machen. Warum sollte man die nicht mit einbeziehen?
Beim seniorenpolitischen Gesamtkonzept wurde ein großer Aufgabenkatalog zusammengestellt. Er wurde entsprechenden Institutionen zugeleitet. Warum sollte man das nicht auch bei der Integration so halten?
In § 2 geht es um die Aufnahme ausländischer Flüchtlinge. Die hierzu gemachten Vorschläge im Gesetzentwurf der GRÜNEN stimmen im Wesentlichen mit den Vorstellungen der FREIEN WÄHLER überein.
Wir haben bereits im Juli 2009 einen Gesetzentwurf eingereicht. Auch wir sagen: Es muss genügen, dass Asylbewerber ein Jahr lang in Gemeinschaftsunterkünften leben und dann dezentral untergebracht werden müssen. Auch uns reicht es nicht, dass nur Familien mit Kindern ausziehen dürfen. Es gibt auch andere Personen, die besondere Bedürfnisse haben. Ich denke an unbegleitete Minderjährige, Schwerbehinderte, alte Menschen usw. Die Anforderungen an die Unterkunft könnten insgesamt noch gesteigert werden; so ist jedenfalls unsere Meinung.
Gut ist, dass im Bayerischen Landtag am 23. März ein Antrag der FREIEN WÄHLER angenommen wurde, wonach ein flächendeckendes Angebot an Deutschkursen für alle Flüchtlinge, nicht nur für die anerkannten und geduldeten, vorgehalten wird.
Frau Sozialministerin, ich hoffe, dass Sie heute noch reden. Es ist nämlich wichtig, dass wir bald erfahren, wie der Beschluss des Bayerischen Landtags konkret umgesetzt wird. Wir haben schon verschiedene Gespräche vor Ort geführt. Dabei haben wir erfahren: Keiner weiß, wie der Beschluss umgesetzt wird. Gibt es jetzt Deutschunterricht für circa 11.000 Flüchtlinge in den Gemeinschaftsunterkünften? In den dezentralen Einrichtungen haben wir genügend Lehrer, die solchen Unterricht übernehmen können. Gibt es eine Zusammenarbeit mit Volkshochschulen? Das sind wichtige Fragen. Wir warten auf eine zügige Umsetzung des Beschlusses in den letzten Wochen bis zur Sommerpause.
Die Sprachkurse müssen wir als einen Gewinn ansehen. Wenn die Asylbewerber eines Tages in ihre Heimat zurückkehren, erzählen sie von Deutschland in deutscher Sprache. Das ist positiv für unser Land. Deswegen handelt es sich um einen zukunftsweisenden Beschluss des Bayerischen Landtags, Deutschkurse für alle Asylbewerber zu ermöglichen.
Wie Sie sehen, bewegt sich in Bayern etwas. Letzte Woche war ich zusammen mit meinem Kollegen Florian Streibl auf einer Tagung des Landeskomitees der Katholiken in Würzburg. Ich war vorher noch nie beim Landeskomitee der bayerischen Katholiken. Es gab dort eine sehr offene, gute Diskussion. Einstimmig wurde ein Forderungskatalog zur Integrations- und
Flüchtlingspolitik verabschiedet. Er reicht zum Teil weiter als die bisherigen Positionen, die der Bayerische Landtag beschlossen hat.
Die bayerischen Katholiken haben letzten Samstag in Würzburg beschlossen – ich nenne nur einige Beispiele -: Erstens. Die Unterbringung in Sammelunterkünften sollte spätestens nach einem Jahr beendet werden. Zweitens. Lebensmittelpakete soll es nicht mehr geben. Drittens. Die Verhängung der Abschiebehaft und deren Vollzug kriminalisieren die Asylbewerber in unangemessener Weise. Viertens. Es bedarf der Aufklärung über Geschichte und Lebenssituation der Sinti und Roma. Fünftens. Das aktive und passive kommunale Wahlrecht für hier residierende Ausländer ist anzustreben, weil es ihre Teilhabe stärkt.
Das sind zukunftsweisende Beschlüsse und auch deshalb erwähnenswert, weil drei Landtagsabgeordnete der CSU dabei waren, die mitgestimmt, und zwar dafür gestimmt haben, die also für die Positionen des Landeskomitees sind; es macht ja auch keinen Sinn, in Würzburg anders zu stimmen,
obwohl solches ab und zu vorkommen kann.
Der Grundansatz des Gesetzentwurfs der GRÜNEN und die gemachten Ausführungen sind richtig und werden von uns unterstützt. Die Umsetzungsvorschläge zur Integration in den kommunalen Zentren erscheinen uns noch zu bürokratisch und stellen sich nicht auf vorhandene Strukturen so ein, wie wir es wollen.
Deswegen werden wir uns bei der Abstimmung über diesen Gesetzentwurf enthalten.
- Ich soll nicht so laut werden. Frau Will, ich habe Sie selten so erregt gesehen wie heute. Warum sind Sie so erregt?
- Moment, ich bin noch nicht fertig. Unsere Ideen und Vorschläge kommen aus dem Nachbarland Hessen. Wissen Sie, wer in Hessen an der Regierung ist? – CDU und FDP. Wissen Sie, wer dort das Bildungsressort leitet? – Eine Kollegin von der FDP. In Hessen gibt es die Wahlmöglichkeit zwischen G 8 und G 9. Dort kann jede Schule selbst entscheiden. Ich könnte Ihnen sogar die Internetadresse nennen. Dort können Sie alles nachlesen, was die FDP in Hessen dazu vorschlägt. Herrscht also in Hessen mit der FDP das Chaos?
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Das Thema Bildungsurlaub beschäftigt uns schon seit einigen Jahren. Wir haben schon bei der Diskussion über das Erwachsenenbildungsgesetz darüber gesprochen. Schon damals gab es Gesetzentwürfe der GRÜNEN zu diesem Thema. Wir FREIE WÄHLER wissen, dass wir lebenslanges Lernen brauchen und dass der Satz "Was Hänschen nicht lernt, lernt Hans nimmermehr" heute nicht mehr gilt. Wir wissen, dass Lernen ein lebenslanger Prozess ist. Die berufliche Weiterbildung gewinnt immer mehr an Bedeutung. In der Bayerischen Verfassung hat die Erwachsenenbildung in Artikel 139 ihren Niederschlag gefunden. In der nächsten Woche haben wir eine Anhörung zu diesem Thema, bei der vielleicht auch dieser Aspekt noch einmal angesprochen wird.
Zu fragen ist, ob wir die im Antrag der SPD geforderten Maßnahmen insgesamt in dieser Form benötigen. Interessant ist dabei auch, was die bayerische Wirt
schaft dazu sagt, wenn man sie befragt. Der Verband der Bayerischen Wirtschaft sagt eindeutig, ein Weiterbildungsgesetz sei abzulehnen; denn Bayern nehme bei der Weiterbildung – das hat Frau Brendel-Fischer schon gesagt – im Ländervergleich einen Spitzenplatz ein.
Deshalb muss man darüber reden, was das Recht auf Erwachsenenbildung und -weiterbildung bringt. Zunächst wird von den Arbeitnehmern geredet. Auf der anderen Seite muss man aber auch über die Probleme der Arbeitgeber reden. Es geht um zehn bezahlte Arbeitstage in zwei Kalenderjahren. Für diese Zeit sollen die Beschäftigten völlig frei wählen können, ob die Weiterbildung kulturelle, allgemeine oder politische Inhalte haben soll. Das ist ein Schwachpunkt, weshalb wir sagen, dass solche Maßnahmen evaluiert werden müssen, damit wir wissen, wofür sie sind. Die Arbeitgeber haben das Recht, zu wissen, wozu diese Maßnahmen dienen.
Wir FREIE WÄHLER haben auch damit Probleme, dass die Betriebe unterschiedlich groß sind. In großen Betrieben wird der Anspruch auf Freistellung für Weiterbildung leichter zu erfüllen sein als in kleinen oder mittleren Betrieben. In kleinen oder mittleren Betrieben wirken sich die zehn Tage viel stärker aus als in größeren Betrieben.
Selbstverständlich ist die Aussage der SPD, dass Bildung der beste Rohstoff ist, den unser Land zu bieten hat, richtig. Wir müssen aber auch nach der Finanzierung von Bildungsmaßnahmen fragen. Wir wollen nicht, dass die Betriebe Bildungsmaßnahmen eigenständig finanzieren müssen. Es gibt dafür zwar verschiedene Modelle, aber nur Rheinland-Pfalz und Mecklenburg-Vorpommern haben eine staatliche Förderung. Dort und auch in anderen Ländern gibt es solche Bildungsfreistellungsgesetze. Allerdings wird dort Geld nur ausbezahlt, wenn im Haushalt die erforderlichen Mittel vorhanden sind. Manchmal sind überhaupt keine Mittel vorhanden. Das ist aber auch keine richtige Lösung. Wenn schon Bildung ermöglicht werden soll, dann muss es auch richtig gemacht werden.
Für uns wäre eine Evaluierung wichtig. Was hat der Bildungsurlaub gebracht, und was hat er nicht gebracht? Wichtig wären auch Erkenntnisse über den volkswirtschaftlichen und betriebswirtschaftlichen Nutzen des bezahlten Bildungsurlaubs. Diese Erkenntnisse – danach haben wir extra gefragt – liegen auf Bundesebene nicht vor. Diese Erkenntnisse bräuchten wir, um das Thema abschließend beurteilen zu können. Wir haben nachgeschaut, ob es Kostenschätzungen gibt. In Hessen gibt es eine Kostenschätzung, die leider schon etwas älter ist. Sie stammt aus dem Jahr 2008. Darin wurden die Kosten für die Arbeitge
ber auf 7,8 Millionen Euro und für den öffentlichen Dienst auf 4 Millionen Euro geschätzt. Die Bundesbank hat einmal die Auswirkungen eines freien Tages auf das Bruttoinlandsprodukt mit einer Milliarde Euro geschätzt. Das war im letzten Jahr in der "Süddeutschen Zeitung" vom 30.04./01.05.2012 zu lesen.
Wir sollten uns nicht falsch verstehen. Es gibt schon verschiedene Gruppen von Arbeitnehmern, bei denen eine Weiterbildung sinnvoll und richtig ist. Das sind vor allem ältere Arbeitnehmer, gering qualifizierte Arbeitnehmer und Personen mit Migrationshintergrund. Für diese wäre es wichtig, dass von der Politik und der bayerischen Wirtschaft – auch die bayerische Wirtschaft müssen wir mit ins Boot holen – Bildungsprogramme aufgelegt werden. Eine pauschale Förderung halten wir zumindest zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht für zielführend.