Protocol of the Session on December 14, 2010

Login to download PDF

Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich darf die 62. Vollsitzung des Bayerischen Landtags eröffnen. Wie immer haben Presse, Funk und Fernsehen

(Unruhe)

darf ich um etwas mehr Aufmerksamkeit bitten? sowie Fotografen um Aufnahmegenehmigung gebeten. Die Genehmigung wurde erteilt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich darf Sie bitten, sich von den Plätzen zu erheben, um eines ehemaligen Kollegen zu gedenken.

(Die Anwesenden erheben sich)

Am 7. Dezember 2010 verstarb der ehemalige Abgeordnete Professor Dr. Armin Weiß im Alter von 83 Jahren. Er war von 1986 bis 1990 Mitglied des Bayerischen Landtags und vertrat für die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN den Wahlkreis Oberpfalz. Professor Dr. Weiß war Professor der Chemie an der Ludwig-Maximilians-Universität in München und engagierte sich besonders im Ausschuss für Landesentwicklung und Umweltfragen. Er war außerdem Mitglied zweier Untersuchungsausschüsse und der Bundesversammlung zur Wahl des Bundespräsidenten im Mai 1994.

Der Bayerische Landtag wird dem verstorbenen Kollegen ein ehrendes Gedenken bewahren. - Sie haben sich zu Ehren des Toten von Ihren Plätzen erhoben. Ich bedanke mich dafür.

Bevor wir in die Tagesordnung eintreten darf ich noch einen Geburtstagsglückwunsch aussprechen; der Kollege ist aber, glaube ich, nicht im Raum. Herr Kollege Georg Eisenreich konnte am 6. Dezember einen runden Geburtstag feiern. Ich bitte, ihm die Glückwünsche des Hohen Hauses auszurichten.

Wir treten in die Tagesordnung ein. Der Tagesordnungspunkt 1 "Ministerin- oder Ministerbefragung" entfällt, nachdem die Fraktion der CSU auf ihr Vorschlagsrecht verzichtet hat.

Wie im Ältestenrat vereinbart, rufe ich dann den Tagesordnungspunkt 3 a auf:

Gesetzentwurf der Abgeordneten Markus Rinderspacher, Stefan Schuster, Dr. Paul Wengert u. a. und Fraktion (SPD) zur Änderung der Bayerischen Bauordnung Einbau von Rauchwarnmeldern (Drs. 16/6410)

- Erste Lesung

Der Gesetzentwurf wird vonseiten der Antragsteller begründet. - Herr Kollege Roos wollte das tun; er ist aber nicht da. Damit entfällt die Begründung.

Dann darf ich als nächsten Redner den Kollegen Schorer

(Zurufe von der CSU: Kollegin Schorer!)

- die Kollegin Schorer - - Entschuldigung. Ich war gerade so sehr mit der Abwesenheit des Kollegen beschäftigt. - Frau Kollegin Schorer, dadurch kommen Sie zur ersten Wortmeldung. - Frau Angelika Schorer hat das Wort. Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident, ich bin nach wie vor eine Frau. - Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Gesetzentwurf der SPD-Fraktion fordert, dass Rauchwarnmelder in Wohnungen angebracht werden sollen. Für Neubauten soll das vorgeschrieben werden.

Ich möchte heute nicht intensiv in die Diskussion einsteigen. Ich meine, es ist notwendig, eine ausführliche Diskussion im federführenden Ausschuss zu führen. Das Thema ist aus meiner Sicht sehr wichtig. Wir haben es in den vergangenen Jahren immer wieder aufgegriffen und behandelt.

In der Diskussion im federführenden Ausschuss wird neben vielen anderen Fragen sicher auch von Bedeutung sein, wie kontrolliert werden kann, ob Rauchwarnmelder angebracht worden sind und wie es, abgesehen von Privatwohnungen, in anderen Bereichen ausschaut. Im Moment wird über die baulichen Anforderungen an Alten- und Pflegeheime diskutiert.

Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, mit diesen Themen befassen wir uns in vielerlei Hinsicht. Ich bitte darum,

(Unruhe - Glocke des Präsidenten)

die ausführliche Diskussion im federführenden Ausschuss zu führen. Nach der Beratung werden wir zu Beschlüssen kommen.

(Beifall bei Abgeordneten der CSU und der FDP)

Vielen Dank, Frau Kollegin. - Nächster Redner ist Kollege Glauber. Ihm folgt Frau Kollegin Kamm.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Leider haben wir die Begründung zum Gesetzentwurf nicht gehört. Ich pflichte Frau Kollegin Schorer bei, dass wir den Gesetzent

wurf im Ausschuss - ich gehe davon aus, dass der Gesetzentwurf in den Wirtschaftsausschuss verwiesen wird - ausführlich behandeln werden.

Unsere Feuerwehren im Ehrenamt und die Berufsfeuerwehren leisten hervorragende Dienste. Es ist immer gut, wenn wir diese Arbeit unterstützen können. Eventuell ist es mit der Einführung einer Installationspflicht für Brandmeldeanlagen möglich, unterstützend zu wirken.

Der Gesetzentwurf zielt auf Neubauten ab. Man muss fragen, warum die Installationspflicht nur für Neubauten gelten soll. Die in Neubauten verwendeten Baustoffe unterliegen ohnehin strengen Prüfungen. Es kommt auf die in einem Gebäude vorhandenen Brandklassen an. Wenn wir überwachen, haben wir das Problem der Brandklassen immer noch. Wie gesagt: Neue Gebäude unterliegen ohnehin schon strengeren Einstufungen.

Was ist mit dem Geschosswohnungsbau? Was ist mit Altbauten? Auch dort treten die Probleme auf. Diese Fragen werden in Ihrem Gesetzentwurf nicht beantwortet. Ich sehe erheblichen Klärungsbedarf im Ausschuss.

Die Frage wurde aufgeworfen, wie kontrolliert werden soll. Wer soll kontrollieren? Wenn kontrolliert wird, ist die Frage offen, wie sich künftig die Versicherungen in Brandfällen verhalten, wenn keine Brandmelder installiert wurden. Auch das muss unbedingt im Ausschuss geklärt werden.

Der Antrag hat einen guten Ansatz; aber ich denke, so wie er momentan auf dem Tisch liegt, ist er sehr schwer umsetzbar. Von daher besteht viel Beratungsbedarf im Ausschuss.

Ich möchte noch Folgendes zu bedenken geben: Bei uns im Landkreis Forchheim übersendet der Landkreis jeder Familie, die ein Kind bekommt, mit den Glückwünschen einen Brandmelder. Das ist auch eine Möglichkeit, dem Thema vorauseilend Rechnung zu tragen. Ich denke, andere Landkreise können nachfolgen.

(Beifall bei den Freien Wählern)

Herzlichen Dank, Herr Kollege Glauber. Nun erhält Frau Kollegin Kamm das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen!

(Unruhe - Glocke des Präsidenten)

Wir haben uns mit der Thematik der Verpflichtung, Brandmelder sowohl in Schlafräumen als auch in Fluchträumen zu installieren, bereits in der letzten Legislaturperiode befasst. Damals haben wir uns noch nicht für eine Verpflichtung entschieden. Wir haben auf den Erfolg der Aufklärungskampagne des Innenministers gehofft. Aber jetzt müssen wir feststellen: Einige Jahre sind ins Land gezogen, aber an der Zahl der Brandopfer hat sich nicht viel geändert. Leider sind in Bayern ungefähr 50 Brandopfer pro Jahr zu beklagen. Der größere Teil stirbt nicht in den Flammen, sondern erstickt im Rauch. Man muss wissen: Bereits drei Atemzüge hochgiftigen Brandrauchs können tödlich sein. Die Opfer werden im Schlaf bewusstlos und ersticken dann. Das Einatmen einer einzigen Lungenfüllung mit Brandrauch kann schon tödlich sein. Daher wären die Rauchmelder nicht nur in den Wohnungen die besten Lebensretter, sondern auch in den Einrichtungen hilfreich, um Menschen im Brandfall zum Beispiel im Schlaf nachts frühzeitig zu warnen. Bedauerlicherweise sind erst vor einigen Tagen in einem Altenheim in Würzburg drei Bewohnerinnen am Rauch erstickt. Dort waren zwar Brandmelder installiert, aber leider nicht an allen dafür erforderlichen Orten.

Ein Viertel der Brandopfer ist in Einrichtungen zu beklagen, drei Viertel in Privatwohnungen. An dieser Stelle möchte ich Herrn Glauber beipflichten: Es nützt nicht viel, Rauchmelder bloß in Neubauten zu installieren. In Altbauten bestehen die größeren Brandrisiken. Es genügt auch nicht, nur in Privatwohnungen Brandmelder zu installieren, Brandmelder müssen auch in Einrichtungen installiert werden.

Ich denke, wir sollten in der Diskussion hierüber weiter kommen als in der letzten Legislaturperiode. Auch muss ich hinzufügen, dass das Kontrollproblem in sieben anderen Bundesländern schon gelöst ist, wo bereits eine Verpflichtung zur Installation von Brandmeldern besteht.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Danke schön, Frau Kollegin. Nächster Redner ist Herr Kollege Dr. Fischer.

Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Brandtote sind Rauchtote. Täglich verunglücken in Deutschland durchschnittlich zwei Menschen durch ein Feuer tödlich. Das macht rund 800 jedes Jahr. Die Mehrheit stirbt an einer Rauchvergiftung, zwei Drittel werden nachts im Schlaf überrascht. Deswegen ist die Initiative der SPD im Grundsatz durchaus zu begrüßen. Sie fasst ein Problem an, das wichtig ist.

Die FDP hat auf meine Initiative hin einen inhaltlich sehr ähnlichen Antrag diskutiert. Ich sage ganz offen: Ich persönlich habe große Sympathie für diesen Antrag. Ich sage auch: Die FDP ist als Fraktion natürlich gegenüber jeder Form der Vorschrift und des Bürokratieaufbaus misstrauisch. Deswegen diskutieren wir das sehr intensiv.

Die Feuerwehren fordern die Pflicht, Rauchwarnmelder zu installieren. In fünf Bundesländern besteht eine Pflicht, die auch für die Bestandsbauten gilt, die also wesentlich weiter geht. Insofern möchte ich den Vorrednern ausdrücklich zustimmen. Wenn wir etwas machen, müssen wir uns sehr wohl überlegen, ob wir es auf Neubauten beschränken oder auch die Bestandsbauten einschließen. Lediglich in Thüringen und im Saarland liegt ein Gesetz vor, das in die Richtung Ihres Antrags geht.

Als Fazit möchte ich sagen: Es ist wichtig, das Thema zu diskutieren; es ist wichtig, intensiv darüber zu beraten. Es wird spannende Beratungen in allen Fraktionen und in den Ausschüssen geben, und zwar nicht nur im Wirtschaftsausschuss, sondern auch im Ausschuss für Kommunale Fragen und Innere Sicherheit, der als der für die Feuerwehren zuständige Ausschuss meiner Meinung nach im Zuge der Mitberatung ebenfalls mit dem Antrag befasst werden sollte.

Ich für meine Person sage: Ich werde diesem Antrag zustimmen, und ich werde auch meinen Einfluss geltend machen, um meine Fraktion davon zu überzeugen.

(Beifall bei der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege. Jetzt folgt Herr Kollege Roos.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Vorab möchte ich mich förmlich für mein Zuspätkommen entschuldigen. Das lag nicht an einer Rauchentwicklung im Landtag, sondern an einer Besprechung. Ich bitte um Verzeihung.

Umso mehr freut es mich, dass trotz der entfallenen fünf Minuten flammenden Begründens die anderen Fraktionen dem Gesetzentwurf generell zustimmen wollen.