Protokoll der Sitzung vom 14.12.2010

(Tobias Thalhammer (FDP): Die Begründung ist entfallen, jetzt sind wir in der Aussprache!)

- Die Begründung ist entfallen. Aber dennoch, werter Kollege Thalhammer: Es freut mich, dass dieser Antrag grundsätzlich auf fruchtbaren Boden fällt.

Wir wollen mehr Sicherheit für die Bevölkerung, vor allem mehr Sicherheit für die besonders Schutzbedürftigen, für die Kinder. Die Zahlen der Statistik sind von meinen Vorrednern bereits genannt worden. Dass andere Bundesländer diesbezüglich schon weiter sind, ist darauf zurückzuführen, dass die früheren Bemühungen der SPD-Fraktion in den vergangenen Legislaturperioden hier nicht aufgenommen wurden und dass fadenscheinige Begründungen in den Vordergrund geschoben wurden, etwa die, es bestünden versicherungsrechtliche Probleme, weswegen diese wertvollen Initiativen buchstäblich im Sand verliefen.

Versicherungsrechtliche Gründe liegen allerdings nicht vor. Es gibt keine Bedenken, die es wert wären, diesen Gesetzentwurf zu torpedieren. Die Rücksprache mit Versicherungsunternehmen hat ergeben, dass Rauchmelder ausschließlich zum Schutz von Personen installiert werden. Es geht nicht etwa darum, im Falle eines Brandes eine erhöhte Schadenssumme zu beklagen, wenn ein Rauchmelder nicht funktioniert, sondern es geht schlicht und einfach immer darum, möglichst viele Menschen zu retten. Wie gesagt: Eine volle Lungendosis Rauch ist, insbesondere wenn sich noch zusätzliche Schadstoffe darin befinden, oftmals schon tödlich.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, andere Bundesländer machen es vor; wir sollten es nachmachen. Die Freiwilligen Feuerwehren vor Ort haben uns regelrecht bedrängt, doch endlich etwas zu tun. Auch mein Vorgänger im Amt, Kollege Jürgen Dupper, nunmehr Oberbürgermeister in Passau, hat dies ganz oben auf seine Agenda gesetzt, neben der Forderung, dass die Feuerwehrschulen besser finanziert werden müssten und derlei Dinge mehr.

Insofern möchte ich an Sie alle appellieren. Ich betone noch einmal: Mich freut es außerordentlich, dass alle mitziehen wollen. Selbstverständlich sind wir bereit, im Laufe der weiteren Beratungen an dem einen oder anderen Punkt noch ein bisschen zu feilen, Hauptsache, es kommt etwas für die Menschen dabei heraus, damit wir nicht mehr wie weiland in Würzburg Todesopfer beklagen müssen, sondern früher an den Brandherd kommen, und damit auch jene, die in den helfenden Berufen tätig sind, geschützt werden.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege Roos. Zum Abschluss dieser Ersten Lesung hat nun Herr Staatssekretär Eck das Wort.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich glaube, bei diesem Thema brauchen wir keine politischen Zwistigkeiten auszutragen. Es ist mir

allerdings wichtig, einige Dinge an dieser Stelle klarzustellen. Liebe Frau Kollegin Kamm, Sie haben zum Ausdruck gebracht, dass diese drei Todesopfer in Würzburg aufgrund der fehlenden Brandmelder zu beklagen seien. Da wissen Sie mehr als die untersuchenden Beamten vor Ort. Ich war vor Ort und habe mich kundig gemacht und habe gleichzeitig als Unterfranke natürlich auch die Betroffenheit der gesamten Staatsregierung sowie der Kolleginnen und Kollegen hier im Hohen Hause zum Ausdruck gebracht.

Ich kann Ihnen an dieser Stelle sagen, dass alle Brandschutzeinrichtungen, die vorhanden waren, gut funktioniert haben. Das ist mir zumindest vor Ort so mitgeteilt worden. Die Brandopfer - außer der Dame, die in ihrem Zimmer verbrannt ist - sind nicht in ihren Zimmern durch Rauchvergiftung umgekommen, sondern sie haben sich auf den Fluren oder sonst wo aufgehalten. Da wäre ihr Tod mit Rauchmeldern in ihren Zimmern auch nicht zu verhindern gewesen.

Herr Staatssekretär, gestatten Sie eine Zwischenfrage von Frau Kamm?

Ja, bitte sehr.

Herr Staatssekretär Eck, kann es sein, dass Sie mir nicht genau zugehört haben?

Nein, das kann nicht sein.

Einen Moment bitte, zunächst die Zwischenfrage!

Herr Staatssekretär, ich habe gesagt, dass beim Brand im Altersheim in Würzburg drei Todesopfer zu beklagen gewesen waren und dass dort zwar Brandmelder installiert gewesen waren, aber leider nicht in ausreichender Anzahl.

Jetzt, Herr Staatssekretär.

Sie haben gesagt, sie waren nicht an der Stelle, wo sie hätten sein müssen. Ich habe da ganz genau zugehört. Sie können das im Protokoll nachlesen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Kollege Roos, Sie haben eine sehr wagemutige Aussage bezüglich der Versicherungen gemacht. Mir ist durchaus ein Stück weit unklar, wie sich Versicherungen einerseits darauf verlassen, dass in der Bayerischen Bauordnung oder

wo auch immer geregelt ist, dass Brandmelder eingebaut werden sollen, aber andererseits eventuell ein ganzes Jahrzehnt lang darauf vertrauen, dass diese Brandmelder auch funktionieren. Solche Brandmelder müssen regelmäßig geprüft werden, wie jeder Fahrzeugfahrer, der ein Fahrzeug fährt, eine entsprechende Versicherung vorlegen und das Fahrzeug kontinuierlich durch den TÜV prüfen lassen muss.

Damit bin ich da angelangt, wo es um Bürokratie geht. Wir müssen uns sehr genau überlegen, wie weit dieser Bürokratieakt der Überprüfung zu vollziehen ist.

Es gibt inzwischen neun Bundesländer, in denen Brandmelder vorgeschrieben sind, aber sie werden in diesen neun Ländern nicht kontrolliert. Bei Stichproben ist es schon sehr oft vorgekommen, dass nicht alle funktionsfähig waren.

Wenn sich die Bürgerinnen und Bürger schlicht und ergreifend in der Sicherheit wiegen, dass ein Brandmelder vorhanden ist, aber gleichzeitig die Sicherheit wegen fehlender Kontrolle nicht gewährleistet ist, dann ist das schon ein sehr wagemutiger Weg, der da gegangen wird.

(Zurufe von der SPD)

Zugegebenermaßen müssen wir dieses Thema also sehr intensiv diskutieren und in den Ausschüssen ausführlich beraten.

Abschließend möchte ich aber auch feststellen, dass aus bayerischer Sicht unheimlich viel getan wird, um eine möglichst hohe Sicherheit zu erlangen. Es gibt diese Broschüre, die immer wieder neu aufgelegt wird. In allen Kommunen wird dafür geworben, die Sicherheit zu beachten. Und auch bei allen Feuerwehren wird darüber geredet. Und das ist auch der letzte Punkt, der uns möglicherweise ein Stück weit unterscheidet, Frau Kamm und Herr Roos. Ich bin aktiv bei der Feuerwehr und mache heute noch Dienst. Deshalb kann ich sehr wohl mitreden, wie unterschiedlich Bürger, die bei Brandeinsätzen dabei sind, auf das Stichwort Brandmelder reagieren. Auch der Rest der Bevölkerung ist häufig sehr unsicher in der Frage, welches der richtige Weg ist.

Aus diesem Grunde bitte ich alle von mir vorgetragenen Argumente im Ausschuss intensiv zu diskutieren. Dann werden wir sicherlich in der Zweiten Lesung sagen können, ob wir über eine Verpflichtung reden müssen. - Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.

Ein Moment, Herr Staatssekretär. Es gibt noch eine Zwischenbe

merkung der Abgeordneten Kamm. Bitte sehr, Frau Kamm!

Herr Staatsekretär, wenn Sie schon bei der Feuerwehr sind, möchte ich Sie fragen: Wie erklären Sie sich, dass die Feuerwehren seit Jahren die Verpflichtung zur Installation von Brandmeldern fordern?

Diese Frage kann ich Ihnen beantworten. In allen Berufsgruppen gibt es natürlich unterschiedliche Auffassungen und Forderungen. So gibt es auch bei der Feuerwehr selbstverständlich Gruppierungen, die Brandmelder fordern, und es gibt andere, die sagen, diese seien nicht notwendig. Es gibt also Kollegen, die meinen, man brauche solche Brandmelder, und andere wiederum sagen, man müsse vorsichtig sein, die Bürgerinnen und Bürger in Sicherheit zu wiegen, sie seien per se schon geschützt, wenn sie einen solchen Brandmelder haben. Denn sie glauben, sie könnten davon ausgehen, dass dann in Zukunft nichts mehr passiert. Das muss man abwägen.

Herr Staatsekretär, bleiben Sie noch einen Moment. Sie haben mit Ihren Ausführungen noch eine Zwischenfrage provoziert. Herr Roos bitte.

Herr Staatssekretär Eck, ich danke einerseits für Ihre grundsätzlich positive Haltung. Andererseits habe ich aber folgende Frage: Teilen Sie meine Ansicht, dass die Kostenfrage nicht ausschlaggebend sein darf? Es gibt doch auch Bedenken dergestalt, dass der Brandschutzmelder zuviel koste und die Mieten dadurch in die Höhe getrieben würden. Und auf die Eigenheimbesitzer kämen erhebliche Mehrkosten zu. Sind Sie nicht mit mir der Meinung, dass das nicht den Ausschlag geben darf, da es genau gesehen im Endeffekt nur um Pfennigbeträge geht?

Meine zweite Frage bezieht sich auf die versicherungsrechtlichen Bestimmungen. Natürlich muss man eine möglichst niederschwellige Kontrolle der Brandmelder vorsehen. Soweit ich weiß, geben die Brandmelder einen Summton von sich, wenn die Batterien zur Neige gehen.

Nicht alle!

Damit werden die Bewohner doch aufgerüttelt und merken, dass es Zeit wird, die Batterien zu wechseln.

Herr Kollege Roos, ich bin mit Ihnen einig, dass die

Kosten nicht das Entscheidungskriterium sein dürfen. Aber ich bin nicht ganz sicher, ob es sich nur um Pfennigbeträge handelt. Ich habe bei mir in der Wohnung fünf verschiedene Geräte ausprobiert. Es gibt da ganz gute und tolle, die aber auch sehr teuer sind. Aber auch selbst unter den guten sind welche, die nicht summen, wenn die Batterie leer ist. Es gibt jedoch auch günstige Geräte, wo es funktioniert. In meiner Familie leben kleine Kinder und ältere Menschen, deshalb war es für mich persönlich ganz wichtig, zu sehen, wie man mit den Dingen umgehen kann. Genau die Erfahrungen, die ich da gemacht habe, sind das Fundament, auf dem ich diskutiere. Wir können mit dieser Verpflichtung allein keine Sicherheit gewährleisten. Mit der Verpflichtung, einen Brandmelder einzubauen, muss gewährleistet sein, dass im Rauchfalle der Alarm losgeht. Das ist für mich der Grund zu sagen, dass wir ganz intensiv diskutieren müssen.

Im Übrigen bin ich auch Ihrer Meinung, dass man dann, wenn man nur ein einziges Menschenleben damit retten kann, die Kosten nicht in den Vordergrund rücken darf. Aber über die Absicht, dem Bürger das Sicherheitsgefühl einfach so ungemindert zu geben, müssen wir zunächst noch diskutieren.

(Beifall bei der CSU)

Vielen Dank, Herr Staatsekretär. Alles Weitere wird nun in den von allen gewünschten Ausschussberatungen erörtert werden. Der Gesetzentwurf soll dementsprechend federführend dem Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie überwiesen werden. Das schlage ich Ihnen hiermit vor. - Damit besteht Einverständnis. Das ist dann dorthin so überwiesen.

Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 3 b:

Gesetzentwurf der Abgeordneten Hubert Aiwanger, Tanja Schweiger, Dr. Hans Jürgen Fahn u. a. und Fraktion (FW) zur Änderung des Bayerischen Hochschulgesetzes (Drs. 16/6447) - Erste Lesung

Dieser Gesetzentwurf wird vonseiten der Antragsteller begründet. Dazu erteile ich Herrn Professor Dr. Piazolo das Wort.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir wollen uns bei diesem Gesetzentwurf über die Mitbestimmung von Studierenden unterhalten. Es gibt da nämlich etwas über das hinaus, was bisher im Gesetz steht. Studierende sind wichtig für die Gesellschaft. Wichtig ist auch, welches Bild wir uns von Studierenden machen, wie wir Stu

dierende ausbilden wollen und wie wir sie in der Gesellschaft sehen.

Studenten prägen die Gesellschaft. Wenn Sie ein wenig in die Literatur schauen, werden Sie viele Beispiele finden, wie stark die Studierenden die Gesellschaft prägen. Denken Sie an Heinrich Manns Roman "Der Untertan", der im Grunde die wilhelminische Zeit abbildet. Oder wenn Sie etwas Peppigeres haben wollen: Denken Sie an Jerome David Salinger "Der Fänger im Roggen".

(Zurufe von der CSU)

Denken Sie an die Beat-Generation.

(Zuruf von der CSU)