Angelika Schorer
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Sehr geehrter Herr Präsident, hochgeschätzte Frau Kollegin Steiger! Wir haben im Sozialausschuss sehr intensiv über dieses Thema diskutiert. Sie haben einiges ausgeführt. Das, was Ministerin Haderthauer in dieser Presseerklärung kundgetan hat, ist die richtige Zielsetzung.
Ich möchte Ihnen erklären, warum dieser Antrag aus meiner Sicht nicht als warm und nicht als kalt bezeichnet werden kann.
Liebe Frau Kollegin, Sie haben unter anderem erwähnt, das stehe nicht im Aktionsplan. Den Aktionsplan haben wir am 4. Juli im Ausschuss behandelt
und beschlossen. Sie können nicht erwarten, dass heute dazu schon ein Sonderinvestitionsprogramm bereitsteht, das mit allen Verbänden abgestimmt worden ist.
- Frau Steiger, dazu komme ich gleich. Sie haben erwähnt, dass es noch nicht einmal im Aktionsplan stehe. Während Ihrer Rede habe ich nachgeschaut. In das Behindertengleichstellungsgesetz sind all diese Zielsetzungen zur Barrierefreiheit aufgenommen. Dieses Gesetz wurde im Jahr 2003 erlassen und novelliert. Insofern sind die Forderungen schon enthalten.
Liebe Frau Steiger, wir haben im Prinzip das gleiche Anliegen. Wir haben auch das gleiche Bestreben wie die FDP, hier weiterzukommen und die Barrierefreiheit im öffentlichen Raum voranzubringen. Sie haben den öffentlichen Raum und die kommunale Zuständigkeit angesprochen. Vonseiten des Freistaats Bayern werden bereits alle baulichen Maßnahmen barrierefrei gestaltet. Wir wollen auf diesem Weg intensiv weiterkommen. - Vielleicht hören Sie mir einmal zu.
In den vergangenen Jahren sind wir auch ohne Aktionsplan weitere Schritte gegangen. So sind zum Beispiel an Bahnhöfen Einstiegshilfen geschaffen worden, im ÖPNV sind Niederflurbusse in Betrieb genommen worden. Auch in anderen Bereichen ist vieles getan worden. Die komplette Umsetzung des Aktionsplans wird noch lange dauern. Es handelt sich um einen ständigen Prozess, und insofern stellen die Ziele auch eine große Herausforderung für die Zukunft dar.
Ich spreche als Vertreterin meiner Fraktion im Kommunalausschuss: Wir müssen auch Lösungen für die Kommunen finden. Das gilt nicht nur für ein Sonderinvestitionsprogramm. Es muss auch darüber nachgedacht werden, zum Beispiel im FAG eine Beteiligung vorzunehmen, oder zu fragen, ob eine Beteiligung der Kommunen vorhanden sein muss. Das Gleiche gilt für die Frage, ob eine vollständige Finanzierung erfolgen muss. Wir werden das in den nächsten Jahren mit Sicherheit auf den Weg bringen. Wir sind uns in der Zielsetzung einig, dass das in der kommenden Legislaturperiode umgesetzt wird.
Auch im Hinblick auf den demografischen Wandel – Frau Steiger, Sie haben das im Ausschuss immer wieder angesprochen – brauchen wir die Barrierefreiheit. Wie Sie den Gesamtkontext eines Aktionsplans formuliert haben, kann das nur einen Teil umfassen. Die Umsetzung kann nicht allein durch das Sozialministerium gestaltet werden. Es wird ein Zusammenwirken vieler Ministerien geben müssen. Viele Einzelne
müssen mitwirken, um ein Gesamtprogramm zu gestalten. Dazu stehen wir, und das werden wir in der nächsten Legislaturperiode anpacken. Es handelt sich um ein wichtiges Zeichen an die Behindertenverbände und an alle Beteiligten. Meine Fraktion und ich werden aus diesen Gründen dem Antrag nicht zustimmen können.
Ich antworte Ihnen gerne auf Ihre Fragen, soweit es mir möglich ist und es die Zuständigkeit des Freistaats Bayern betrifft. Ich habe die Einstiegshilfen und ich habe auch das Bemühen erwähnt, Barrierefreiheit an Bahnhöfen zu schaffen. Sie haben es angesprochen: In meinem Stimmkreis wird am Bahnhof Buchloe zeitnah Barrierefreiheit geschaffen werden. Ich kann nicht für die Bundesregierung sprechen. Wir können uns für Fortschritte einsetzen, und wir werden in der Zukunft Landesmittel für Barrierefreiheit zur Verfügung stellen. Ich denke, dass das auch bedeutet, den ländlichen Raum in besonderen Maße zu berücksichtigen.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir befinden uns in der Zweiten Lesung zur Änderung des Rettungsdienstgesetzes. Vorab möchte ich mich für die konstruktiven Beratungen im Ausschuss und dafür bedanken, dass wir einen gemeinsamen Weg für die Gesetzesänderungen gefunden haben. Heute werde ich nicht allzu viel ausführen. Ein paar Anmerkungen werde ich jedoch machen.
Wir müssen eine verfassungsgemäße Neuregelung finden, um Privaten zu ermöglichen, im Rettungsdienst tätig zu sein. Deswegen haben diese Änderungen angestanden. Uns allen war klar, dass die Vorrangstellung der Hilfsorganisationen in Zukunft nicht mehr so aufrechterhalten werden kann wie bisher. Das bedauere ich auch persönlich. Ich bin sehr froh, dass das gesetzliche Ziel hinsichtlich der Rettungsdienstleistungen nach wie vor Bestand hat. Das bedeutet, dass die bewährten Kriterien nach wie vor gelten. Rettungsdienstliche Leistungen sind nach wie vor qualifiziert, flächendeckend verlässlich und leistungsfähig auszuführen. Die Effektivität und Wirtschaftlichkeit im Auswahlverfahren bleibt auch in Zukunft wichtig und von großer Bedeutung.
Ich möchte heute noch einmal − das habe ich in jeder Beratung betont − hervorheben, dass wir alle − das möchte ich auch für meine Fraktion deutlich machen − die Hilfsorganisationen wertschätzen und anerkennen. Das haben wir immer wieder betont. Wir schätzen nicht nur die Arbeit, sondern finden es auch wichtig, dass Haupt- und Ehrenamt eng zusammenarbeiten und eng miteinander verzahnt werden. Es wird sehr gute Arbeit geleistet. Das sollte man am heutigen Tag der Schlussabstimmung noch einmal betonen. Unsere Hilfsorganisationen in Bayern haben in den vergangenen Jahren ein beispielhaftes Rettungswesen in Bayern nicht nur aufgebaut, sondern auch weiterentwickelt und fortgeführt. In dieser Diskussion sollte man ebenfalls hervorheben, dass wir beispielhaft in ganz Europa sind. Der Qualitätsmaßstab wird auch in Zukunft sehr hoch sein. Ich freue mich, dass die Qualität unserer Hilfsorganisationen kontinuierlich verbessert worden ist.
Ich möchte kurz auf die weiteren Neuregelungen eingehen. Die Änderung des Rettungsdienstgesetzes hinsichtlich der Anordnung einer kurzzeitigen Vorhalterhöhung für Großveranstaltungen war notwendig. Eine Neuregelung bietet sich mit dem Rettungsdienst
gesetz an. Aus unserer Sicht war es wichtig, eine gerechte Lösung zu finden und eine Änderung herbeizuführen. Die Kostentragungspflicht für Großveranstaltungen, sofern eine Gewinnerzielungsabsicht besteht, soll in das Gesetz aufgenommen werden. Der Punkt "Einhaltung und Beachtung von Hygieneregeln" sollte außerdem im Gesetz verankert werden. Selbstverständlich sind Hygieneregeln schon immer beachtet worden. Allerdings werden diese nun gesetzlich verankert.
Der Änderungsantrag der CSU-Fraktion auf der Drucksache 16/15616 beinhaltet eine Folgeregelung zur Schiedsstelle. Darauf möchte ich nicht weiter eingehen. Erwähnenswert sind die Verfahrenserleichterungen. Deswegen bitte ich um Zustimmung zu unserem Antrag.
Die Retterfreistellung war uns ein großes Anliegen. Die Verankerung der Retterfreistellung im Rettungsdienstgesetz stellt einen wichtigen Tag für das Ehrenamt dar. Heute sollte grünes Licht für unsere ehrenamtlichen Helfer erteilt werden.
Unterhalb der Katastrophenschutzschwelle gibt es einen Anspruch auf Lohnfortzahlung und auf Lohnausgleich. Die Umsetzung ist ein spürbares Zeichen für unsere Ehrenamtlichen. Ich freue mich, dass das Gesetz am 1. April dieses Jahres in Kraft treten kann. Wir sollten für unsere Ehrenamtlichen und insbesondere für junge Menschen in Zukunft ein Zeichen setzen. Sie sollen sich wieder für das Ehrenamt begeistern können.
Ich bitte um Zustimmung zu unserem Antrag. Der Antrag ist wegweisend für die Zukunft. Ich bitte alle Fraktionen, diesem Antrag zuzustimmen.
Zum Änderungsantrag der SPD zur Mindestlohnregelung habe ich bereits im Innenausschuss Stellung genommen.
Herr Präsident, wenn Sie erlauben, sage ich noch zwei Sätze. Über das Ziel sind wir uns einig, über den Weg dahin nicht. Im Oktober vergangenen Jahres wurde ein Arbeitgeberverband gegründet. Das ist ein eingetragener Verein. Unser Ziel ist die Festsetzung eines Branchentarifvertrages in diesem Bereich. Ich denke, dass sich mit dem Notfallsanitätergesetz, das in Bälde kommen wird, das Lohngefüge erhöhen wird. Damit könnten Veränderungen folgen. Ich denke, dass das der richtige Weg ist. Wir werden mit Nachdruck daran arbeiten.
Zum Antrag der FREIEN WÄHLER Folgendes. Wir haben aus unserer Sicht die richtigen Anträge gestellt und lehnen deshalb den der FREIEN WÄHLER ab.
Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Unser Minister hat schon Ausführungen zur Änderung des BayRDG gemacht. Er hat dargestellt, dass es um drei Punkte geht. Herr Pfaffmann hat schon erwähnt, dass wir aufgrund des Verfassungsgerichtsurteils Änderungen vornehmen müssen und dass in Zukunft alle Rettungsorganisationen und die Privaten die Möglichkeit erhalten, sich im Rettungsdienst zu bewerben und hier Leistungen zu erbringen.
Heute ist auch der richtige Zeitpunkt, noch einmal deutlich zu machen, dass die Rettungsorganisationen, die Hilfsorganisationen in der Vergangenheit einen vorbildlichen Dienst geleistet haben, dass sie, wie wir auch schon gehört haben, bei Großschadensereignissen immer zur Stelle waren, in allen Bereichen eine qualifizierte Arbeit vollbracht haben, die flächendeckend war, dass sie sehr fachkundig, verlässlich und leistungsfähig gearbeitet haben. Das haben sie bisher in den vergangenen fünf Jahren unter Beweis gestellt. Bei den Hilfsorganisationen ist also ein sehr hohes Leistungspotenzial vorhanden. Das hat sich weiterentwickelt. Die Hilfsorganisationen haben mit verbandseigenen Ressourcen eine vorbildliche Arbeit geleistet und vieles aufgebaut.
Die vorgeschlagene Gesetzesänderung, derzufolge die Großschadenslage bei dem Auswahlverfahren in den Vordergrund gestellt werden muss, ist für viele ein Kriterium. Dass nach wie vor die Zweckverbände für Rettungsdienst und Feuerwehr vor Ort das Auswahlverfahren durchführen, ist der richtige Weg, den wir hier gehen. Hierbei wird man sicherlich vor Ort sehr genau schauen, dass all diese Kriterien eingehalten werden. Meine Damen und Herren, in dem Ge
setzentwurf sind weitere redaktionelle Änderungen vorgesehen. Ich denke, diese redaktionellen Änderungen brauche ich heute nicht zu erläutern. Wir werden sie im Fachausschuss sicherlich noch intensiv beraten. Diese Anpassung war notwendig. Im Jahr 2008 haben wir dieses Gesetz verabschiedet, in Kraft getreten ist es zum 1. Januar 2009.
Meine Damen und Herren, ich möchte einen Punkt herausnehmen. Ich glaube, es ist wichtig, dass planbare Großveranstaltungen mit wirtschaftlichem Charakter klar definiert werden und dass es im Gesetz auch eine klare Definition des Begriffs "Hilfsorganisationen" gibt.
Wir haben einen guten Entwurf vor uns, mit dem wir eine Rechtsgrundlage für ein verfassungsgemäßes Auswahlverfahren im Rettungsdienst schaffen werden. Ich wünsche mir natürlich gute Beratungen im Ausschuss und, wie wir heute schon gehört haben, sicherlich auch die Zustimmung von allen Fraktionen. Von den Verbänden sind in der Anhörung viele Stellungnahmen gekommen. Sie zeigen, dass der Entwurf in die richtige Richtung geht. Auch wurden schon viele Gespräche geführt.
Das Vorhaben ist für unsere Fraktion sehr wichtig. Ich begrüße es ausdrücklich, Herr Minister Herrmann, dass Sie in den vergangenen Tagen nochmals ganz deutlich gemacht haben − das war immer Ihr Anliegen -, dass Sie die Gleichstellung der im Rettungsdienst und in den Hilfsorganisationen Aktiven anpacken wollen, dass wir hier vorangehen und eine Regelung finden wollen, um wie bei der Feuerwehr bei Freistellungen für Notfalleinsätze einen Anspruch auf Lohnfortzahlung zu gewährleisten. Ich finde, dass wir das nicht nur in die Diskussion einbringen sollten. Wir werden dazu nicht nur Stellung nehmen, sondern das auch einfordern.
Denn hier ist wirklich eine hervorragende Arbeit geleistet worden, und ich bin mir sicher, dass, wenn mit dieser Regelung endlich die Helfergleichstellung kommt, auch in der Zukunft ein flächendeckendes hohes Versorgungsniveau gewährleistet werden kann. Ich freue mich auf die weiteren Beratungen in den Ausschüssen und hoffe auf Ihre Unterstützung beim Gesetzentwurf und beim Thema Helfergleichstellung.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Hanisch hat seinen Änderungsantrag erläutert. Zu diesem Gesetz haben wir bereits im Ausschuss und im Rahmen der Ersten Lesung zum Feuerwehr- und Hilfsorganisationen-Ehrenzeichengesetz ausführlich beraten. Ihr Änderungsantrag möchte die zusätzlichen Regieeinheiten einbeziehen. Wenn ich nachschlage, was Regieeinheiten bedeuten, lese ich, dass der Veterinärdienst und Fernmeldedienste mit dabei sind.
- Im Katastrophenschutz. Ich möchte es nur aufzählen. Wir sind der Meinung, dass wir das ausführlich beraten haben. Es konnte keine Abstimmung mit den Verbänden stattfinden. Diejenigen Organisationen, die nicht zur Unterstützungsgruppe Örtliche Einsatzleitung − UG-ÖEL − gehören, sind sowieso erfasst. Ich möchte deutlich machen, dass wir die Möglichkeit sehen, diese Personen in anderen Bereichen zu ehren. Dazu gehört das Ehrenzeichen des Bayerischen Ministerpräsidenten. Wir werden dem Gesetzentwurf in der vorliegenden Fassung ohne die vorgeschlagenen Änderungen zustimmen.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch ich werde mich kurz fassen. Ich kann mich den Worten des Herrn Staatsministers anschließen. Der Gesetzentwurf ist ein wichtiges Zeichen zur Stärkung und Hervorhebung der ehrenamtlichen Tätigkeit und führt dazu, dass diese stärker gewürdigt wird. Wenn man sich das alte Gesetz ansieht, welches 1972 verabschiedet worden ist, erkennt man, dass es notwendig ist, eine Anpassung vorzunehmen und die verschiedenen Organisationen zu bedenken, die im Rettungsdienst und im Katastrophenschutz zum Einsatz kommen. Herr Kollege Schuster hat es deutlich gemacht. Es soll ein Auftakt sein, und es gibt bei dieser Thematik viele Bausteine. Sie haben es bereits angeführt, Herr Kollege. Wichtig ist auch die Förderung der Jugendarbeit, insbesondere bei der Feuerwehr. Der Gesetzentwurf ist nur ein Teil des Ganzen. Wenn von
allen Organisationen nur positive Rückmeldungen kommen, zeigt das, dass wir mit diesem Gesetzentwurf den richtigen Weg beschritten haben. Es ist wichtig, in dieser Richtung weiterzugehen.
Die Verbändeanhörung war positiv. 450.000 Menschen sind ehrenamtlich im Katastrophenschutz tätig. Diese Tätigkeit muss gewürdigt werden. Ich freue mich darüber, dass wir - danach sieht es im Moment aus - Einstimmigkeit erzielen und auf diesem Weg gemeinsam vorangehen. Vor allem freue ich mich auf die positive Diskussion in den Ausschüssen. Ich denke, es handelt sich um ein wichtiges Zeichen, dass wir zu unserem Ehrenamt stehen und die Qualität schätzen.
Sehr geehrter Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Dieser Antrag wurde schon mehrmals sehr ausführlich in den Ausschüssen behandelt. Ich stimme mit Frau Kollegin Jung darin überein, dass es wichtig ist, Erziehung und Bildung untrennbar miteinander zu verbinden. Dafür muss man eng zusammenarbeiten und bestehende Netzwerke ausbauen.
Selbstverständlich möchte ich auch zum Aufgabenzuschnitt Stellung nehmen. Es ist Ihr Anliegen, dem Sozialministerium die Zuständigkeit zu entziehen. Die vergangenen Jahre haben gezeigt, wie intensiv die beiden Ministerien sowie Erzieherinnen und Lehrkräfte in der frühkindlichen Bildung zusammengearbeitet haben. Gleichermaßen hat in Bayern in der frühkindlichen Bildung eine altersgerechte Förderung stattge
funden. Die altersgerechte Förderung ist in den vergangenen Jahren auf einem sehr hohen Niveau hervorragend gestaltet und gemeinsam weiterentwickelt worden. Selbstverständlich hat es im Bayerischen Erziehungs- und Bildungsplan immer wieder Abstimmungen gegeben. Dabei handelte es sich um logische Abstimmungen über Inhalte und Methoden. In der Vergangenheit war das der richtige Weg. Diesen Weg sollten wir in Zukunft weitergehen. Effektives Lernen und eine effektive Entwicklung im Kindesalter kann nur gelingen, wenn Erzieherinnen, die mit Kindern im Vorschulalter arbeiten, mit Lehrkräften zusammenarbeiten, um gemeinsame Methoden zu entwickeln. Weitere Zuständigkeiten für die frühkindliche Entwicklung müssten ebenfalls verlagert werden. Dabei möchte ich zwei Punkte herausgreifen: Die Koordinierenden Kinderschutzstellen - KoKi - und die Familienhebammen. Wenn wir ein Gesamtpaket erstellen, müssten wir diese Zuständigkeiten des Sozialministeriums in ein anderes Ministerium verlagern.
Wir haben gesehen, dass in der Fachschaft hervorragende Arbeit geleistet worden ist. Die Stärken der frühkindlichen Bildung sind herausgearbeitet worden. In diesem Ministerium ist in den vergangenen Jahren alles hervorragend gelaufen. Die Kolleginnen und Kollegen - das ist auch bei mir der Fall - nehmen immer wieder Anteil an der Arbeit der Erzieherinnen und informieren sich, wie die Kooperationen umgesetzt werden. Man kann nur sagen: Es funktioniert gut. Im Moment werden Fortbildungsmodule für Grundschulkräfte weiterentwickelt. Wir sind auf einem guten Weg in die Zukunft.
- Ich finde schon. Ich habe das in meinen Kindergärten erlebt. Ich denke, dass es hervorragend läuft.
Die praktische Arbeit zeigt, dass sie in die Zukunft gerichtet ist. Abschließend möchte ich deutlich machen, dass wir dem Antrag nicht zustimmen werden, weil wir nach wie vor der Meinung sind, dass die frühkindliche Bildung sehr gut beim Sozialministerium angesiedelt ist und sie dort weiterentwickelt wird. Das haben wir immer wieder deutlich gemacht. Wir sind bereit, mit allen Fraktionen daran zu arbeiten, dass die Arbeit noch besser ausgerichtet wird. Verbesserungen sind immer nötig.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Frau Weikert hat den Gesetzentwurf der SPD-Fraktion sehr ausführlich begründet. Ich möchte auch auf die Thematik intensiv eingehen. Wir haben zwar die Erste Lesung; ein paar Punkte möchte ich aber doch noch erläutern. Ich meine schon, dass wir uns mit diesen Punkten intensiv befasst haben, nicht nur in Ihrer Fraktion, Frau Weikert - das haben Sie heute auch deutlich gesagt -, sondern in allen Fraktionen. Ich bedaure heute auch sehr, dass wir dieses Thema schon wieder auf der Tagesordnung haben müssen. Wir haben uns in diesem Hause mehrmals mit den Themen ausbeuterische Kinderarbeit, fairer Handel und insbesondere auch mit Grabsteinen befasst, was Sie in Ihrem Antrag hervorheben. Ich möchte auch darauf eingehen - Sie haben nicht alles erwähnt -, dass in diesem Zusammenhang seit 2007 und in der neuen Legislaturperiode viele Beschlüsse gefasst worden sind. Gemeinsam wurde auch daran gearbeitet. Sie haben kurz erwähnt -
Sie kennen die Beschlüsse, Frau Weikert, und Sie kennen auch die Gerichtsentscheidungen, die vorausgegangen sind. Ich glaube, sie waren auch maßgeblich - das haben Sie auch so gesehen - in den Gesprächen, die wir in den verschiedenen Ausschüssen geführt haben. Es ging eine Oberverwaltungsgerichtsentscheidung des Landes Rheinland-Pfalz voraus,
eine Normenkontrollentscheidung, und der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat in dieser Sache entschieden, dass wir in Bayern nicht entscheiden können und bei diesem Punkt keine Gesetzgebungskompetenz haben. Ich bin sehr erfreut, dass jetzt eine weitere Gerichtsentscheidung, eine höchstrichterliche Entscheidung vorliegt und dass auf dieser Grundlage weiter gearbeitet werden kann.
Ich bedaure auch - das muss ich ausdrücklich sagen für unsere Fraktion das zögerliche Verhalten auf der Bundesebene. Es ist bedauerlich, dass wir nicht schneller vorankommen, dass man Entscheidungen auch auf internationaler Ebene nicht schneller voranbringt. Das möchte ich für unsere Fraktion heute noch einmal hervorheben.
Nun möchte ich insbesondere auf das Urteil des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs eingehen. Es ist die von Ihnen erwähnte Entscheidung vom 7. Oktober 2011, mit der der Verfassungsbeschwerde stattgegeben wurde. Damit wurde das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs aufgehoben und zurückverwiesen. In diesem Urteil wird darauf hingewiesen, dass es im Tätigkeits- und im eigenen Zuständigkeitsbereich der Gemeinden liegt und die Gemeinden ermächtigt sind, zu entscheiden, wie mit Grabsteinen aus ausbeuterischer Kinderarbeit verfahren wird. Genau hierauf hebe ich heute ab.
Es ist wichtig, dass uns das Urteil jetzt vorliegt, wonach die Kommunen über eine Satzungsautonomie verfügen, die eine Regelung in eigener Zuständigkeit ermöglicht.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nach Artikel 83 Absatz 1 der Bayerischen Verfassung die Totenbestattung zum eigenen Wirkungskreis der Gemeinden gehört. Somit können auch die Herstellung und Unterhaltung von Bestattungseinrichtungen, insbesondere von Friedhöfen und öffentlichen Einrichtungen, geregelt werden. Ich bin sehr froh, dass das ausdrücklich aufgenommen worden ist und wir jetzt darauf eingehen können.
Ich stimme mit dem Dringlichkeitsantrag der GRÜNEN-Fraktion, der gestern im Innenausschuss leider nicht mehr behandelt werden konnte, überein, der unter anderem zum Ziel hat, dass ein Bericht gegeben wird und die Kommunen darüber aufgeklärt werden, dass sie in ihrem eigenen Wirkungskreis selbstständig etwas regeln können.
Auf einen Satz des Dringlichkeitsantrags möchte ich eingehen: "Eine landesrechtliche Ermächtigungsgrundlage zum Tätigwerden ist demnach für die Kommunen nicht erforderlich." Aus diesem Grund halte ich
es nicht für zielführend, den Gesetzentwurf weiterzuverfolgen. Aber ich bitte Sie schon, in anderen Bereichen tätig zu bleiben. Es sollte eine Zertifizierung nicht nur für die Grabsteine, sondern auch in anderen Bereichen stattfinden. Auch auf Bundesebene muss man aktiv bleiben und gegen ausbeuterische Kinderarbeit vorgehen. Alle Fraktionen müssen in der Zukunft gemeinsam daran arbeiten und entsprechende Beschlüsse fassen.
Aus diesem Grund ist es nicht erforderlich, eine weitere Gesetzesänderung vorzunehmen. Die erforderliche Grundlage ist für die Kommunen bereits vorhanden.
Frau Kollegin Ackermann, das ist eine Unterstellung. Auf diese Art und Weise können wir nicht weiter diskutieren.
- Sie bekommen darauf auch eine Antwort. - Wir sollten über die Dinge weiterhin sachlich diskutieren.
Es haben Entscheidungen von Oberlandesgerichten vorgelegen, die die Dinge auf eine andere Ebene gebracht haben. Beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof wird nicht geprüft, was WTO- und EU-Recht ist. Deswegen denke ich, wir sind auf dem richtigen Weg und können so weitermachen.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Hanisch, ich bin mit Ihnen darin einig, dass wir die Kommunen unterstützen müssen, aber nicht durch ein Sofortprogramm. Wir müssen das große Ganze sehen und nach Möglichkeiten der Unterstützung durch das vorhandene Instrumentarium suchen.
- Es ist nicht zu spät. Wir sind an der Sache dran. Sie haben heute einen Antrag auf ein Sofortprogramm für die Beseitigung von Winterschäden vorgelegt. Vor vier Wochen haben wir den Haushalt verabschiedet und versucht, ihn so zu gestalten, dass das Bestmögliche für unsere Kommunen erreicht wird. Ich bin davon überzeugt, dass wir sehr viel getan haben.
Wir haben im Ausschuss über Ihren Antrag diskutiert. In Ziffer 1 fordern Sie einen Bericht von den Landkreisen und kreisfreien Städten über den Zustand der Kreis- und Gemeindestraßen. Ich bin nach wie vor der Meinung, dass es ein unverhältnismäßig hoher Aufwand wäre, wenn die Behörden dieser Körperschaften einen Bericht über 100.000 km Gemeindestraßen und 19.000 km Kreisstraßen liefern müssten. Es wäre ein unverhältnismäßig hoher Aufwand, diese zusätzlichen Daten zu erheben und sozusagen eine Schlaglochliste zu machen. Da können wir sicher nicht zusammenkommen. Diese Daten sind vorhanden. Jede verantwortungsvolle Kommune erhebt derartige Daten in ihrer eigenen Zuständigkeit und achtet genau darauf, ob sich der Zustand der Straßen verschlechtert oder verbessert, bewertet den Zustand der Straßen und wird auch in Zukunft genaues Augenmerk auf den Straßenzustand legen. Jeder verantwortungsvolle Kommunalpolitiker oder Landkreispolitiker wird sich so verhalten. Wir werden also dem Anliegen in Ziffer 1 Ihres Antrags jetzt und in Zukunft nicht zustimmen.
Zu Ziffer 2: Natürlich muss es ein Instrument geben, um die Kommunen in besonderen Situationen zu berücksichtigen. Es gibt klare Regelungen, für welche Aufgaben die Kommunen zuständig sind. Der Freistaat ist für die Staatsstraßen zuständig. Wir sind da unserer Verantwortung nachgekommen. Ich war auch eine der Kämpferinnen, insbesondere für die Staatsstraßen. Für den Bau und Unterhalt der Kommunalstraßen sind in der ersten Reihe die Kommunen verantwortlich, sie müssen hier ihre Aufgaben erfüllen.
- Darauf werde ich noch eingehen. Genau da muss man ansetzen. Bei der Aufteilung der gesamten Steuer zwischen Bund, Ländern und Kommunen und beim kommunalen Finanzausgleich wird diese Aufgabenverteilung berücksichtigt. Das FAG in Bayern sieht für den Betrieb und Unterhalt, auch für die Beseitigung von Winterschäden, 200 Millionen Euro vor. Des Weiteren erhalten unsere Kommunen über das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz und über Sonderbaulastprogramme Gelder für den Ausbau der kommunalen Straßen. Natürlich ist eine Verstetigung der Mittel wichtig; dafür haben wir auch immer gekämpft. Wir müssen im Haushalt laufend die Mittel für die Instandhaltung der kommunalen Straßen zur Verfügung stellen, damit die Kommunen ihre Pflichtaufgaben erfüllen können.
Heute ist ein sehr schöner Tag, weil die Steuerschätzung sehr positiv ausgefallen ist. Das wird mit Sicherheit auch in unserer Fraktion zur Diskussion darüber führen, wie man die Kommunen in Zukunft unter diesem neuen Gesichtspunkt finanziell, insbesondere in dem Bereich, ausstatten kann. Sie wissen, dass wir schwer dafür gekämpft haben, dass die Kommunen durch die Grundsicherung Entlastungen erhalten. Sie werden dadurch große Entlastungen erhalten; das ergibt zum Beispiel in meinem Landkreis zusätzliches Geld und führt zu mehr als einem Punkt Kreisumlageneinsparung. Wir diskutieren darüber auch in der Gemeindefinanzreformkommission. Weitere Ansätze für Verbesserungen werden diskutiert. Ich halte es nicht für den richtigen Weg, Sonderprogramme zu schaffen, sondern wir müssen im Rahmen des gesamten Finanzierungsinstrumentariums die richtigen Ansätze finden. Bei diesem Anliegen sind wir gewiss auf der Seite der Kommunen, aber ich sehe keinen Spielraum für ein Sonderprogramm zum jetzigen Zeitpunkt und kann den Ansätzen nicht zustimmen, die Sie in Ihrem Antrag verfolgen.
Ich kann Ihnen die Beträge jetzt nicht in Euro beziffern. Mittel stehen für Bau und Unterhalt bereit. In der schwierigen Finanzsituation war es richtig, diesen Ansatz zu halten und ihn über die Jahre hinweg zu verstetigen. Wir werden sicherlich in Zukunft für die Kommunen im Rahmen der vorhandenen Finanzierungsinstrumente noch mehr tun,
aber nicht mit einem Sonderprogramm. Aus diesem Grund lehnen wir Ihren Antrag ab.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Frau Stahl, wir haben in den Ausschüssen intensiv diskutiert. Sie haben heute wieder die Zuständigkeit angesprochen. Wir sind uns in den verschiedenen Ausschüssen, in verschiedenen Beschlüssen und nicht nur in dieser Legislaturperiode darin einig gewesen, dass wir gemeinsam zu dem Ziel kommen müssen, dass Grabeinfassungen und Grabsteine, wie Sie es in
Ihrem Gesetzentwurf ausführen, aus ausbeuterischer Kinderarbeit in kommunalen Friedhöfen nicht mehr aufgestellt werden dürfen. Sie haben deutlich ausgeführt, welche Bedeutung das hat. Wir alle haben ausgeführt, dass wir parteiübergreifend nicht nur diskutieren, sondern zu einem Ergebnis kommen wollen.
Ich möchte Ihnen heute noch einmal deutlich machen: Es wurde schon etwas getan. Wir sind natürlich noch nicht am Ziel. Wir sind auf einem Weg. Wir haben ein gemeinsames Ziel. Das haben wir immer wieder deutlich gemacht, auch im Innenausschuss, im Sozialausschuss und in den anderen Ausschüssen. Den Weg dorthin werden wir mit Sicherheit gemeinsam gehen. Ich bin zuversichtlicher als Sie, dass wir dieses Ziel erreichen werden.
Sie haben heute die landesrechtliche Seite angesprochen, Frau Stahl. Nach unseren Erkenntnissen - diese Schreiben liegen Ihnen ebenso vor - ist es auf der landesrechtlichen Seite nicht möglich, eine Änderung über das Bayerische Bestattungsgesetz herbeizuführen. Ich werde Ihnen einige Beispiele dafür nennen, was getan wurde. Das Thema wird im Parlament, in den Ausschüssen sehr ernst genommen. Im vergangenen Jahr stand es unter anderem auf der Tagesordnung des bayerischen Kabinetts mit Entschließungen.
- Ich werde schon noch darauf eingehen. Wenn Sie dann noch Fragen haben, können Sie diese gerne noch stellen.
Angesichts dessen, wie ernst das Thema hier diskutiert worden ist, bin ich der Meinung, dass wir in der Sache sicherlich weiterkommen. Sie wollen aber nicht wahrhaben, dass wir diese Änderung mit dem Bayerischen Bestattungsgesetz nicht herbeiführen können.
Wenn man sich das genau anschaut, sieht man, dass auch die ILO-Konvention betroffen ist, die Sie immer wieder angesprochen haben. Das ist ein völkerrechtliches Übereinkommen ohne Sanktionierungsmechanismus. Vertragspartner ist der Bund. Deswegen ist das Wirtschaftsministerium eingebunden und hat Stellungnahmen auf Bundesebene abgegeben.
Ich möchte hier deutlich machen, dass der Bund der Vertragspartner ist, nicht der Landesgesetzgeber. Wir können nicht handeln, auch wenn wir wollten.
Frau Stahl, Sie haben heute auch die aktuelle Rechtsprechung angesprochen. Sie haben die Urteile des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs gegenüber der Stadt München und der Stadt Nürnberg angespro
chen. Diese Urteile zeigen, dass Bedarf besteht, die Zuständigkeit und damit die Frage zu regeln, wo dieses Verbot umgesetzt werden kann. In allen Ausschüssen haben Sie immer wieder darauf hingewiesen, dass das Saarland dieses Verbot umgesetzt hat. Im Saarland wurde es in einer Kommune umgesetzt. Diese Regelung im Saarland wurde aber weder verfassungsgerichtlich noch verwaltungsgerichtlich überprüft.
Ich denke, es war nicht nur ein gutes, sondern auch ein klares und deutliches Zeichen, dass sich der Bundesrat mit diesem Thema befasst hat und dabei auch weitere Punkte aufgenommen hat. Die Beschlüsse, die wir gefasst haben, wurden alle vom Bundesrat aufgegriffen. Man ist an diesem Thema dran.
Ich möchte heute noch einmal daran erinnern, dass wir den Antrag der SPD, dem wir einstimmig zugestimmt haben, nicht nur vertreten, sondern ihn auch voranbringen wollen, damit wir aus dem Bericht Erkenntnisse gewinnen. Der Bundesrat hat auch den Auftrag gegeben, zu prüfen, wie wir tätig werden können. Wenn wir weiterführende Erkenntnisse gewinnen, können wir das Verbot eventuell landesgesetzgeberisch umsetzen. Lassen Sie uns aber diesen Weg gemeinsam gehen. Lassen Sie uns daran arbeiten. Ich möchte es heute noch einmal deutlich machen, wie ich es in den Ausschüssen schon gesagt habe: Wir können Ihrem Gesetzentwurf nach den momentan vorliegenden Erkenntnissen nicht zustimmen.
Frau Kollegin Stahl, mir liegen der Beschluss des Bundesrats und die Erwiderung darauf noch nicht vor. Ich weiß nicht, ob die Staatsregierung mehr Erkenntnisse hat. Ich glaube schon, dass es uns weiterbringen wird, wenn im Ausschuss berichtet wird. Auch Frau Ministerin Merk vertritt unser Anliegen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass wir auf dem Weg nicht weiterkommen werden. Deshalb glaube ich schon, dass wir es gemeinsam in den nächsten Monaten schaffen werden.
Sehr geehrter Herr Präsident, ich bin nach wie vor eine Frau. - Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Gesetzentwurf der SPD-Fraktion fordert, dass Rauchwarnmelder in Wohnungen angebracht werden sollen. Für Neubauten soll das vorgeschrieben werden.
Ich möchte heute nicht intensiv in die Diskussion einsteigen. Ich meine, es ist notwendig, eine ausführliche Diskussion im federführenden Ausschuss zu führen. Das Thema ist aus meiner Sicht sehr wichtig. Wir haben es in den vergangenen Jahren immer wieder aufgegriffen und behandelt.
In der Diskussion im federführenden Ausschuss wird neben vielen anderen Fragen sicher auch von Bedeutung sein, wie kontrolliert werden kann, ob Rauchwarnmelder angebracht worden sind und wie es, abgesehen von Privatwohnungen, in anderen Bereichen ausschaut. Im Moment wird über die baulichen Anforderungen an Alten- und Pflegeheime diskutiert.
Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, mit diesen Themen befassen wir uns in vielerlei Hinsicht. Ich bitte darum,
die ausführliche Diskussion im federführenden Ausschuss zu führen. Nach der Beratung werden wir zu Beschlüssen kommen.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Natürlich stimme ich diesem Berichtsantrag zu. Ich finde es richtig, einen Zwischenbericht über die aktuellen Daten zu bekommen und ich stimme auch mit der Auffassung überein, dass es richtig ist, eine Reform des kommunalen Haushaltsrechts zu fordern.
Damit bricht aus meiner Sicht eine Zeitenwende in der kommunalen Buchhaltung an und es war gut, dass auf Bundesebene bereits im Jahre 2003 die ersten Schritte gemacht wurden. Wichtig ist auch, dass man mit den weiteren Schritten jetzt die Einsparpotenziale in den Kommunen genau erkennt, gleich welcher Größe sie sind, und daraus dann die Schlussfolgerungen zieht.
In den vergangenen Jahren wurde in Zusammenarbeit mit den kommunalen Spitzenverbänden einiges erar
beitet. Ich denke hier nur an die Vermögensbewertung. Da wurden ganz klare Linien gezogen und das bewegliche und unbewegliche Inventar wurden ganz klar bewertet. Das alles waren wichtige Schritte.
Ich habe es im eigenen Landkreis miterlebt. Im Landkreis Ostallgäu wurde diese Doppik eingeführt und das Instrumentarium wird heute erfolgreich genutzt. Das sollte in Zukunft auch bei den anderen Kommunen möglich sein.
Wichtig ist auch, dass damit die Einführung der Kostenleistungsberechnung einhergeht, die es ermöglicht, diese Daten genauer zu erhalten. Aus diesen Doppikdaten können wir die Veränderungen des Eigenkapitals gut erkennen und dadurch viele Dinge über längere Zeiträume hinweg abschätzen. Diese Vorteile haben Sie, Herr Kollege Barfuß, herausgestrichen. Ich denke, der Zwischenbericht wird noch deutlicher machen, welche Kommunen sich für dieses System entschieden haben.
Ende vergangenen Jahres, als wir in unserem Landkreis diese Methode eingeführt haben, hatten zehn bayerische Landkreise diese Doppik angewendet.
Ich ersehe aus Ihrem Antrag, dass Sie alle Spitzenverbände mit einbeziehen wollen. Ich plädiere dafür, auch die Bezirkstage mit einzubinden, um eine Gesamtbetrachtung und ein Gesamtbild der kommunalen Ebene zu bekommen.
Ich trete dafür ein, diese Daten unbürokratisch zu erheben, das heißt, man sollte sich bezüglich eines zusätzlichen Personalaufwandes möglichst beschränken. Ich halte es für wichtig, dass sich alle Mitglieder des Kommunalausschusses bereitfinden, auf diese Punkte hinzuweisen. Ich bedanke mich bei Ihnen, dass Sie diesen Antrag noch einmal überarbeitet und Veränderungen bezüglich der Kostenermittlung vorgenommen haben. Denn es ist sehr schwierig, diese Kosten genau zu ermitteln. Sie haben sich dabei in Ihrem Antrag konkret auf den Aufwand für die Mitarbeiterschulungen und die EDV-Umstellung bezogen. Das ist ebenfalls richtig.
Alles in allem können wir damit ein Gesamtbild einer Kommune erzielen. Aus meiner Sicht müssten wir aber in einem weiteren Schritt noch sehen, welche Kommunen ein Benchmarking durchführen, um zu erkennen, dass man auch hieran weiterarbeiten kann. Ich stimme Ihrem Antrag zu und hoffe, einen umfassenden Bericht im Ausschuss zu bekommen.
Ich darf Herrn Meißner vertreten, der gleich zu uns kommen wird.
Es ist ein sehr wichtiges Thema.
Ich bin der Auffassung, dass wir bei der Bekämpfung des Terrorismus vor großen Herausforderungen stehen. Ich möchte Herrn Staatssekretär fragen, wie er die aktuelle Gefährdungslage durch den islamistischen Terrorismus und durch den Extremismus einschätzt.
Ich möchte vom Herrn Staatssekretär natürlich auch erfahren, wie die Sicherheitsbehörden im Moment darauf reagieren und welche Schritte für die Zukunft getroffen werden. Vor allem hätte ich von Ihnen gerne gewusst, wie sich die Sicherheitsmaßnahmen in der zweiten Hälfte des Oktoberfestes dargestellt haben und wie sie intensiviert worden sind.