Protocol of the Session on April 24, 2013

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Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich bitte Sie, die Plätze einzunehmen. - Ich eröffne die 125. Vollsitzung des Bayerischen Landtags. Presse, Funk und Fernsehen sowie Fotografen haben um Aufnahmegenehmigung gebeten. Die Genehmigung wurde erteilt.

Meine Damen und Herren, bevor wir in die Tagesordnung eintreten, möchte ich noch einige Geburtstagsglückwünsche aussprechen. Runde Geburtstage feierten am 20. April der Vorsitzende der CSU-Fraktion, Herr Kollege Georg Schmid, und am 21. April Herr Kollege Klaus Dieter Breitschwert. Heute kann Frau Kollegin Susanna Tausendfreund einen runden Geburtstag feiern. Herr Kollege Heinrich Rudrof hat heute ebenfalls Geburtstag, allerdings keinen runden. Liebe Frau Kollegin und liebe Kollegen, ich wünsche Ihnen im Namen des Hohen Hauses und persönlich alles Gute und weiterhin viel Erfolg für Ihre parlamentarischen Aufgaben.

(Allgemeiner Beifall)

Ich rufe Tagesordnungspunkt 1 auf:

Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Haushaltsgesetzes 2013/2014 und weiterer Gesetze mit dem Ziel der Finanzierung von Bildungsausgaben (Haushaltsänderungsgesetz 2013/2014 - Bildungsfinanzierungsgesetz) (Drs. 16/15926) - Zweite Lesung

hierzu:

Änderungsanträge zum Nachtragshaushaltsplan für die Haushaltsjahre 2013/2014 von Abgeordneten der SPD-Fraktion (Drsn. 16/16188 mit 16/16191), von Abgeordneten der Fraktion FREIE WÄHLER (Drsn. 16/16150, 16/16151, 16/16153, 16/16154, 16/16155 und 16/16180) sowie von Abgeordneten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Drs. 16/16228 mit 16/16243)

und

Änderungsanträge zum Haushaltsänderungsgesetz 2013/2014 Bildungsfinanzierungsgesetz der Abgeordneten Hubert Aiwanger, Florian Streibl, Prof. Dr. Michael Piazolo u. a. und Fraktion (FREIE WÄHLER) (Drs. 16/16181), der Abgeordneten Volkmar Halbleib, Isabell Zacharias, Susann Biedefeld u. a. (SPD)

hier: Planungssicherheit für die Hochschulen (Änderung Art. 5 a Abs. 3 neu BayHSchG) (Drs. 16/16192), der Abgeordneten Georg Winter, Renate Dodell, Oliver Jörg u. a. (CSU) , Karsten Klein, Prof. Dr. Georg Barfuß und Fraktion (FDP) (Drs. 16/16193) sowie der Abgeordneten Margarete Bause, Dr. Martin Runge, Ulrike Gote u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drs. 16/16244)

und

nach Abschluss der Ausschussberatungen eingegangene Änderungsanträge der Abgeordneten Margarete Bause, Dr. Martin Runge, Ulrike Gote u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zum Gesetzentwurf der Staatsregierung zum Haushaltsänderungsgesetz 2013/2014 Bildungsfinanzierungsgesetz (Drs. 16/15926) (Drs. 16/16534), der Abgeordneten Volkmar Halbleib, Stefan Schuster, Christa Naaß u. a. (SPD) zum Nachtragshaushaltsplan für die Haushaltsjahre 2013/2014 hier: mehr Personal in der Steuerverwaltung für einen besseren Steuervollzug und mehr Steuergerechtigkeit in Bayern (Kap. 06 05 Tit. 422 01) (Drs. 16/16535), der Abgeordneten Volkmar Halbleib, Stefan Schuster, Dr. Paul Wengert u. a. (SPD) Nachtragshaushaltsplan für die Haushaltsjahre 2013/2014 hier: Bessere Personalausstattung führt zu Steuermehreinnahmen im Staatshaushalt (Kap. 13 01) (Drs. 16/16536) sowie der Abgeordneten Georg Schmid, Renate Dodell, Karl Freller u. a. und Fraktion (CSU), Thomas Hacker, Prof. Dr. Georg Barfuß, Dr. Annette Bulfon u. a. und Fraktion (FDP) zum Gesetzentwurf der Staatsregierung zum Haushaltsänderungsgesetz 2013/2014 Bildungsfinanzierungsgesetz (Drs. 16/15926) hier: Änderung des Bayerischen Abgeordnetengesetzes (Drs. 16/16537)

Herr Kollege Rinderspacher hat sich zur Geschäftsordnung gemeldet. Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die SPD-Fraktion stellt hiermit nach § 64 der Geschäftsordnung für den Bayerischen Landtag den Antrag, den Änderungsantrag der CSUFraktion zum Gesetzentwurf der Staatsregierung zum

Haushaltsänderungsgesetz 2013/2014 – Bildungsfinanzierungsgesetz – betreffend die Änderung des Bayerischen Abgeordnetengesetzes vom 23. April auf Drs. 16/16537 heute nicht zur Beratung und nicht zur Abstimmung zuzulassen.

(Beifall bei der SPD, den FREIEN WÄHLERN und den GRÜNEN)

Ich begründe diesen Antrag wie folgt: Nach § 54 Absatz 4 Satz 2 der Geschäftsordnung dürfen Änderungsanträge bei Gesetzesvorlagen, die eine Änderung bestehender Gesetze zum Inhalt haben, nur zu solchen Einzelvorschriften gestellt werden, die bereits in den Ausschüssen behandelt worden sind. Diese Vorschrift ist einschlägig und hier anzuwenden; das ist nachgerade der klassische Fall.

§ 54 Absatz 4 Satz 2 verfolgt den Zweck, den Gesetzgeber vor Überraschungseffekten und Überrumpelungen zu schützen. Das parlamentarische Verfahren der Behandlung von Gesetzesvorlagen nach der Ersten Lesung in den vorberatenden Ausschüssen und im endberatenden Ausschuss soll, wie in der Verfassung und in der Geschäftsordnung vorgesehen, eingehalten werden. Nur in den Ausschüssen ist eine vertiefte und sorgfältige Behandlung von Gesetzesvorlagen und eine Abwägung der Argumente, die für oder gegen die Gesetzesvorlage sprechen, möglich. Deshalb ist diese Vorschrift auf den vorliegenden Fall anzuwenden.

Dies war in den letzten Jahrzehnten im Bayerischen Landtag immer der Fall. Ich erinnere in diesem Zusammenhang an die Plenarrede des stellvertretenden Vorsitzenden des Geschäftsordnungsausschusses Dr. Richard Hundhammer von der CSU vom 25. September 1974: Abänderungsanträge zu Gesetzesvorlagen, die eine Änderung bestehender Gesetze zum Inhalt haben, dürfen künftig nur zu solchen Vorschriften gestellt werden, die bereits in den Ausschüssen behandelt worden sind.

Ich stelle fest: Die in dem CSU-Änderungsantrag beantragten Änderungen des Bayerischen Abgeordnetengesetzes und des Gesetzes zur Änderung des Bayerischen Abgeordnetengesetzes aus dem Jahr 2000 wurden weder im federführenden Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen in der Sitzung am 11. April noch bei der Endberatung im Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Verbraucherschutz in der Sitzung am 18. April 2013 behandelt.

Meine Damen und Herren, § 54 Absatz 4 Satz 2 der Geschäftsordnung steht der heutigen Beratung der Änderungen des Bayerischen Abgeordnetengesetzes und dem Änderungsantrag zum Entwurf des Bildungs

finanzierungsgesetzes der Staatsregierung entgegen. Es drängt sich der Eindruck auf, dass die CSU ein für sie, und zwar ausschließlich für sie problematisches Thema, nämlich die Beschäftigung von Familienangehörigen, nachgerade im Hauruck-Verfahren beenden will, und dies in parlamentarisch unangemessener und inadäquater Form. Meine Damen und Herren, das schlechte Gewissen muss innerhalb der CSU sehr groß sein.

(Lebhafter Beifall bei der SPD, den FREIEN WÄHLERN und den GRÜNEN)

Wir beantragen, diesen Änderungsantrag heute nicht aufzurufen bzw. nicht zuzulassen. In diesem Sinne plädieren wir dafür, über diesen Änderungsantrag in einem geordneten Verfahren, wie dies im Bayerischen Landtag üblich ist, zu beraten, nämlich hier in Erster Lesung, in den Ausschüssen und am Ende wieder hier in Zweiter Lesung.

(Beifall bei der SPD, den FREIEN WÄHLERN und den GRÜNEN)

Danke schön, Herr Kollege Rinderspacher. Zur Gegenrede hat Herr Kollege Alexander König das Wort.

(Zuruf von der SPD: Er ist selbst betroffen!)

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir widersprechen diesem Geschäftsordnungsantrag, weil der von Ihnen angeführte § 54 Absatz 4 Satz 2 der Geschäftsordnung nicht einschlägig ist. Wir legen § 54 Absatz 4 Satz 2 anders aus.

(Widerspruch bei der SPD)

Ich möchte Sie des Weiteren darauf hinweisen, dass es entgegen der Äußerungen des Herrn Kollegen Rinderspacher schon häufig üblich war, am Ende der Beratung von Gesetzentwürfen eine Debatte anzufügen und eine neue Materie zu regeln.

(Widerspruch bei der SPD)

Sinn und Zweck des § 54 Absatz 4 Satz 2 ist es – das Wort haben Sie richtig ausgesprochen, Herr Kollege Rinderspacher –, vor Überraschungen zu schützen. Aber hier liegt keineswegs eine Überraschung vor.

(Lachen bei der SPD und den GRÜNEN)

Der Inhalt des Haushaltsgesetzes ist vom Änderungsantrag nicht tangiert. Im Übrigen wird in dem Änderungsantrag eine Gesetzesmaterie völlig neu geregelt, von der Sie über Parteigrenzen hinweg behaupten,

dass Sie diese angeblich unverzüglich und schnellstmöglich regeln wollen.

(Beifall bei der CSU und der FDP)

Kollege Rinderspacher, das ist unglaublich. Es ist geradezu eine Unverfrorenheit, wie Sie eine Bestimmung der Geschäftsordnung missbräuchlich benutzen wollen, die vorher bei anderen Vorhaben nie in Rede gestellt wurde, um zu verhindern, dass das, was Sie angeblich Ihren eigenen Dringlichkeitsanträgen zufolge dringend regeln wollen, geregelt wird. Dieses Vorgehen ist an Scheinheiligkeit und Hinterfotzigkeit nicht mehr zu überbieten.

(Beifall bei der CSU und der FDP)

Die SPD-Fraktion ist mit der Materie vertraut. Sie hat einen Dringlichkeitsantrag zu der Materie gestellt und darin steht ausdrücklich, es werde gewünscht, dass diese Dinge unverzüglich einer anderen Regelung zugeführt werden. Das haben auch die GRÜNEN zum Ausdruck gebracht. Sogar die FREIEN WÄHLER, die zu meiner Überraschung in Bezug auf den Themenkreis völlig weggetaucht waren, was bei mir Fragen aufkommen lässt, haben einen Dringlichkeitsantrag gestellt, weil sie diese Materie geregelt haben wollen.

Wir wollen die Materie geregelt haben. Wir haben einen umfassenden Gesetzgebungsvorschlag eingereicht und würden Ihnen dringend empfehlen, sich damit anzufreunden, auch wenn dieser weitergehende Gesetzgebungsvorschlag möglicherweise Fälle behandelt, die es schon gegeben hat oder vielleicht sogar noch geben wird, und zwar nicht in unseren Reihen, sondern in Ihren Reihen. Ich kann Ihnen das im Einzelnen gerne erläutern. Das werden wir dann bei der eigentlichen Beratung des Gesetzgebungsgegenstandes machen. Im Moment kann ich Ihnen nur sagen: Wir legen die von Ihnen angeführte Bestimmung der Geschäftsordnung anders als Sie und richtig aus. Wir legen sie so aus, wie sie bisher immer ausgelegt worden ist. Ich verweise ausdrücklich darauf, dass es sich um keinen neuen Vorgang handelt, sondern dass es bisher Usus war, solche Gesetzgebungsverfahren mit weiteren Regelungen zu bepacken, die dringend erforderlich sind. Für uns ist es dringend erforderlich. Wir wollen die Materie regeln und wir werden sie heute auch regeln.

(Beifall bei der CSU und der FDP)

Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben einen Antrag zur Geschäftsordnung und wir haben eine Gegenrede, wie es sich bei einem solchen Antrag gehört. In diesem Fall geht es meines Erachtens um die Auslegung der Geschäftsordnung, die offensichtlich strittig

ist. Deswegen bin ich gehalten, das Plenum darüber abstimmen zu lassen.

(Zurufe von der SPD und den GRÜNEN)

Ich streite nicht mit Ihnen, wann Sie was gesehen haben, sondern ich halte mich an die Geschäftsordnung. Ich lasse deswegen darüber abstimmen, ob dieser Antrag angenommen wird oder nicht. Wer dem Antrag des Kollegen Rinderspacher zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Abgeordneten der SPD, der FREIEN WÄHLER und der GRÜNEN. Wer dagegen ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Abgeordneten der CSU und der FDP. Ich stelle fest, dass dies die Mehrheit ist. Damit ist dieser Geschäftsordnungsantrag abgelehnt.

Ein weiterer Geschäftsordnungsantrag kommt von der Frau Kollegin Gote. Sie haben das Wort.

Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich stelle den Antrag, die Sitzung zu unterbrechen und den Ältestenrat unverzüglich einzuberufen, um zu klären, ob das Vorgehen, diesen Änderungsantrag auf die Tagesordnung zu setzen, geschäftsordnungskonform ist. Darüber hinaus möchte ich zur Begründung dieses Antrags darauf verweisen, dass wir über den Dringlichkeitsantrag, den wir heute eingereicht haben, und einen ähnlichen, den die SPD zu dieser Materie eingereicht hat, heute aufgrund der Geschäftsordnung nicht beschließen können, weil sich der Ältestenrat damit befassen muss, da dies den Landtag betrifft.

Dies ist auch bei dem Änderungsantrag der Fall. Auch dies ist für mich ein weiterer Grund, weshalb wir nicht zu einer sofortigen Abstimmung kommen können. Um dies richtig auszudiskutieren und das Vorgehen geschäftsordnungskonform festzumachen, beantrage ich die Unterbrechung der Sitzung und die Einberufung des Ältestenrats.

(Beifall bei den GRÜNEN, der SPD und den FREIEN WÄHLERN)

Der Antrag auf Einberufung des Ältestenrats ist geschäftsordnungsmäßig korrekt gestellt. Ich rufe deshalb den Ältestenrat zur sofortigen Sitzung ein. Der Raum ist der Pressekonferenzraum PKA 211.