Reinhold Bocklet
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Last Statements
Bevor wir in die Tagesordnung eintreten, möchte ich einen Geburtstagsglückwunsch aussprechen. Heute feiert der Fraktionsvorsitzende der SPD, Herr Markus Rinderspacher, Geburtstag.
Ich wünsche Ihnen im Namen des gesamten Hauses und persönlich alles Gute und weiterhin viel Erfolg für Ihre parlamentarische Arbeit.
Ich rufe Tagesordnungspunkt 36 auf:
Beratung der zum Plenum eingereichten Dringlichkeitsanträge
Zur gemeinsamen Beratung rufe ich auf:
Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Margarete Bause, Dr. Martin Runge, Ulrike Gote u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Für humanitäre Flüchtlingspolitik in Bayern: Konsequenzen aus dem Hunger- und Durststreik der Flüchtlinge ziehen (Drs. 16/17928)
und
Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Markus Rinderspacher, Hans-Ulrich Pfaffmann, Isabell Zacharias u. a. und Fraktion (SPD) Für eine humanere Asylpolitik: Prinzip der Förderung von Rückkehrbereitschaft sofort abschaffen! (Drs. 16/17931)
und
Vorweg weise ich darauf hin, dass die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN zu ihrem Dringlichkeitsantrag auf der Drucksache 16/17928 zwei getrennte Abstimmungen, die jeweils in namentlicher Form erfolgen sollen, beantragt hat.
Ich eröffne die gemeinsame Aussprache. Als erste Rednerin hat Frau Kollegin Ackermann vom BÜND
NIS 90/DIE GRÜNEN das Wort. Bitte schön, Frau Kollegin.
Danke schön, Frau Kollegin. Als Nächste hat die Frau Kollegin Isabell Zacharias von der SPD-Fraktion das Wort. Bitte sehr.
Danke schön, Frau Kollegin. – Als Nächster hat das Wort Herr Kollege Bernhard Seidenath von der CSU.
Zwei Kollegen haben sich zu Zwischenbemerkungen zu Wort gemeldet. Als Erster hat Kollege Pfaffmann das Wort.
Herr Kollege Seidenath, Sie haben das Wort.
Jetzt hat Frau Kollegin Ackermann das Wort.
Herr Kollege Seidenath, Sie haben das Wort.
Danke schön, Herr Kollege Seidenath. – Ich stelle fest, dass die Begründung nicht Gegenstand der Beschlussfassung ist.
Sie wird von der SPD-Fraktion zurückgezogen.
Bevor wir in der Rednerliste fortfahren, möchte ich Sie davon unterrichten, dass die SPD-Fraktion namentliche Abstimmung zum Dringlichkeitsantrag auf Drucksache 16/17931 beantragt hat.
Jetzt hat Frau Kollegin Meyer das Wort. Bitte schön.
Als Nächster hat nun Kollege Dr. Hans Jürgen Fahn von den FREIEN WÄHLERN das Wort. Bitte schön.
Als Näch ster hat Herr Kollege Dr. Otmar Bernhard von der Christlich-Sozialen Union das Wort.
Als näch ster Redner hat Herr Kollege Professor Dr. Piazolo von den FREIEN WÄHLERN das Wort. Bitte schön.
Als Nächste hat Frau Kollegin Susanna Tausendfreund vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort.
Bevor wir in die Tagesordnung eintreten, darf ich Sie bitten, eines ehemaligen Kollegen zu gedenken.
Am 4. Juli verstarb Herr Staatssekretär a. D. Erich Kiesl im Alter von 83 Jahren. Er war von 1966 bis 1978 und dann wieder von 1986 bis 1994 Mitglied des Bayerischen Landtags und vertrat für die CSU den Wahlkreis Oberbayern bzw. die Stimmkreise München-Bogenhausen und München-Giesing. Von 1970 bis 1978 war er Staatssekretär im Staatsministerium des Innern, von 1978 bis 1984 Oberbürgermeister der Landeshauptstadt München. Während seiner Abgeordnetentätigkeit war Erich Kiesl Mitglied in mehreren Ausschüssen, unter anderem zwölf Jahre lang im Ausschuss für Verfassungs-, Rechts- und Kommunalfragen.
Erich Kiesl war ein dynamischer, tatkräftiger Politiker, der sich große Verdienste um die Stadtentwicklung Münchens, um den sozialen Wohnungsbau, um die Umwelt-, die Verkehrs- und die Kulturpolitik erworben hat. Er war bürgernah und zugleich streitbar, hat viele Projekte und Debatten angestoßen, ist Konflikten nicht ausgewichen und hat auch manche Debatte auf sich gezogen. Er hat Höhen und Tiefen erlebt. In den vergangenen Jahren lebte er, schwer erkrankt, zurückgezogen in seinem Haus in München.
Für sein Wirken wurde Erich Kiesl mehrfach ausgezeichnet, unter anderem mit dem Großen Verdienstkreuz der Bundesrepublik Deutschland und dem Bayerischen Verdienstorden.
Der Bayerische Landtag trauert mit den Angehörigen und wird dem Verstorbenen ein ehrendes Gedenken bewahren. – Sie haben sich zum Gedenken an den Verstorbenen von den Plätzen erhoben. Ich danke Ihnen.
Ich darf auch noch einen Glückwunsch aussprechen. Heute feiert Herr Kollege Dietrich Freiherr von Gumppenberg Geburtstag. Im Namen des gesamten Hauses und persönlich wünsche ich Ihnen, Herr Kollege, alles Gute sowie weiterhin viel Erfolg für Ihre parlamentarische Arbeit.
Ich rufe den Tagesordnungspunkt 1 auf:
Aktuelle Stunde gem. § 65 GeschO auf Vorschlag der Fraktion FREIE WÄHLER "Nach dem NSA-Skandal: Recht auf Privatsphäre erhalten - Bürger, Wirtschaft und Politik im Freistaat vor geheimdienstlicher Überwachung schützen!"
In der Aktuellen Stunde dürfen die einzelnen Redner grundsätzlich nicht länger als fünf Minuten sprechen. Auf Wunsch einer Fraktion erhält einer ihrer Redner bis zu zehn Minuten Redezeit. Dies wird auf die Anzahl der Redner der jeweiligen Fraktion angerechnet.
Ergreift ein Mitglied der Staatsregierung das Wort für mehr als zehn Minuten, erhält auf Antrag einer Fraktion eines ihrer Mitglieder Gelegenheit, fünf Minuten ohne Anrechnung auf die Zahl der Redner dieser Fraktion zu sprechen.
Erster Redner ist Herr Kollege Bernhard Pohl. Bitte schön, Herr Kollege, Sie haben das Wort.
Danke schön, Herr Kollege Pohl. Als Nächster hat Herr Kollege Dr. Manfred Weiß von der CSU das Wort. Bitte sehr, Herr Kollege.
Herr Pohl, hier gibt es keine Zwischenrufe,
und ein Dialog zwischen dem Redner und den Abgeordneten findet nach der Geschäftsordnung nicht statt. Sie können nach der Rede des Kollegen eine Zwischenbemerkung machen.
Es gibt jetzt keine Zwischenbemerkung, Herr Kollege. Diese können Sie nachher machen. – Bitte sprechen Sie weiter!
- Er hat zehn Minuten!
Sie haben das Wort, ich habe das Mikrofon eingeschaltet.
Herr Pohl, es steht in der Geschäftsordnung, dass es keinen Dialog zwischen dem Abgeordneten und dem Redner gibt.
Respektieren Sie das, und lassen Sie den Redner jetzt ausreden. Bitte schön!
Danke schön, Herr Kollege, nicht nur für Ihre Rede,
sondern auch für Ihre Arbeit in diesem Parlament über viele Jahre hinweg.
Als Nächster hat der Kollege Horst Arnold von der Sozialdemokratischen Partei das Wort.
Als Nächste hat Frau Kollegin Christine Kamm vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort.
Frau Kollegin, darf ich Sie an die Redezeit erinnern? Diese ist vorbei.
Sie sollen zur Sache reden, nicht zur Redezeit.
Danke schön, Frau Kollegin. – Als Nächster hat Herr Kollege Dr. Andreas Fischer von den Freien Demokraten das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.
Danke schön, Herr Kollege. – Als Nächster hat Herr Kollege Jürgen Heike von der CSU das Wort. Bitte schön.
Bevor ich dem nächsten Redner das Wort erteile, möchte ich Sie darauf hinweisen, dass beim nächsten Tagesordnungspunkt 2 zur Listennummer 240 eine namentliche Abstimmung beantragt worden ist. Ich gebe diese
Information rechtzeitig vorher bekannt, damit Sie sich darauf einstellen können. Im weiteren Verlauf findet bei Tagesordnungspunkt 3 die Wahl der berufsrichterlichen Mitglieder des Bayerischen Verfassungsgerichtshofes statt. Auch dazu ist Anwesenheit erforderlich.
Jetzt kommen wir zum nächsten Redner, zu Professor Dr. Michael Piazolo von den FREIEN WÄHLERN. Herr Dr. Piazolo, Sie haben das Wort. Bitte schön.
Als Nächster hat Herr Kollege Professor Dr. Winfried Bausback von der CSU das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.
Als Letzter hat nun Herr Staatsminister Joachim Herrmann das Wort. Bitte schön, Herr Staatsminister.
Danke schön, Herr Staatsminister. Nachdem das Mitglied der Staatsregierung seine Redezeit von zehn Minuten überzogen hat, haben die Fraktionen das Recht, selbst nochmals Redezeit zu beantragen. Davon hat die Fraktion der FREIEN WÄHLER Gebrauch gemacht. Herr Kollege Pohl hat das Wort. Bitte schön.
Auf Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat nun Frau Kollegin Kamm das Wort. Bitte schön.
Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen mehr. Damit ist die Aktuelle Stunde beendet.
Ich rufe Tagesordnungspunkt 2 auf:
Abstimmung über eine Verfassungsstreitigkeit und Anträge, die gemäß § 59 Abs. 7 der Geschäftsordnung nicht einzeln beraten werden (s. a. Anlage 1)
Ausgenommen von der Abstimmung sind die Listennummern 161, 162 und 218, die einzeln beraten werden sollen. Die Listennummer 161 soll zusammen mit Tagesordnungspunkt 29, die Listennummer 162 zusammen mit den Tagesordnungspunkten 12 bis 16 einzeln beraten werden. Über die Listennummern 220, 229 und 240 muss einzeln abgestimmt werden. Die Einzelabstimmung über die Listennummer 240 soll in namentlicher Form erfolgen.
Zunächst lasse ich über die Listennummer 220 abstimmen. Das ist der Antrag der Abgeordneten Rinderspacher, Aures, Halbleib und anderer und Fraktion (SPD) betreffend "Einrichtung des Studiengangs ‚Bachelor of Laws’ am Standort Hof der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege in Bayern (BayFHVR)", Drucksache 16/17552. Der federführende Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes empfiehlt auf Drucksache 16/17734 die Ablehnung. Wer entgegen dem Ausschussvotum dem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die Fraktion der SPD. Gegenstimmen? – Das sind die Fraktionen der CSU, der FDP, der FREIEN WÄHLER und der GRÜNEN. Stimmenthaltungen? – Zwei. Damit ist der Antrag abgelehnt.
Wir kommen zur Abstimmung über die Listennummer 229. Das ist der Antrag der Abgeordneten Heckner, Jörg, König und anderer (CSU) betreffend "Bachelor of Laws am Fachbereich Allgemeine Innere Verwaltung der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege (BayFHVR) in Hof", Druck
sache 16/17686. Der federführende Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes empfiehlt auf Drucksache 16/17735 die unveränderte Annahme. Wer dem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der CSU, der FDP, der FREIEN WÄHLER und der GRÜNEN. Gegenstimmen? – Das ist die Fraktion der SPD. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist dem Antrag zugestimmt worden.
Ich bitte um Ruhe, damit ich Ihnen vortragen kann, worüber Sie abstimmen sollen. Während der federführende Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie vorschlägt, den Antrag abzulehnen, empfiehlt der mitberatende Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen Zustimmung in einer Neufassung. Ich verweise insofern auf die Drucksache 16/17639. Der namentlichen Abstimmung ist nach § 126 Absatz 3 der Geschäftsordnung das abweichende Votum des Haushaltsausschusses zugrunde zu legen. Die Urnen sind bereitgestellt, mit der Abstimmung kann begonnen werden. Es stehen Ihnen fünf Minuten zur Verfügung.
Wie bitte? – Sie haben das Wort.
Herr Kollege Halbleib, Sie haben sich auf § 176 der Geschäftsordnung berufen. Zur Information des Hohen Hauses trage ich den Text kurz vor:
Jedes Mitglied des Landtags kann das Erscheinen der Ministerpräsidentin oder des Ministerpräsidenten sowie jeder Staatsministerin oder jedes Staatsministers und jeder Staatssekretärin oder
jedes Staatssekretärs beantragen. Ein in der Vollversammlung gestellter Antrag muss von einer Fraktion oder 20 Mitgliedern des Landtags unterstützt sein. Der Antrag wird durch Mehrheit der Vollversammlung oder des Ausschusses verbeschieden. Die Vorschriften der §§ 106 und 157 finden auf ihn Anwendung.
Ich stelle fest: Ihrem Antrag ist durch Tätigwerden des Betroffenen sofort Rechnung getragen worden.
Ich habe aus § 176 der Geschäftsordnung zitiert. Ich füge hinzu, dass mich der Herr Ministerpräsident gerade davon unterrichtet hat, dass er soeben von der gemeinsamen Kabinettssitzung mit der sächsischen Staatsregierung, die in Schleißheim stattgefunden hat, zurückgekehrt ist. Er hat sich sofort hierher in den Saal begeben.
Im Übrigen erlauben Sie mir noch eine persönliche Bemerkung: Ich habe in meiner Zeit hier im Landtag noch keinen Ministerpräsidenten erlebt, der im Landtag so viel zugegen war wie er.
Damit ist diese Angelegenheit erledigt.
Ich rufe Tagesordnungspunkt 1 auf und zitiere die Überschrift wörtlich:
Aktuelle Stunde gem. § 65 GeschO auf Vorschlag der SPD-Fraktion "Die Schlussphase der Gescheiterten: Das bayerische Kabinett zwischen Patronage, Schmutzeleien und Überforderung!"
Zur Information des Plenums gebe ich weiter bekannt: In der Aktuellen Stunde dürfen die einzelnen Redner grundsätzlich nicht länger als fünf Minuten sprechen. Auf Wunsch einer Fraktion erhält einer ihrer Redner bis zu zehn Minuten Redezeit. Dies wird auf die Anzahl der Redner der jeweiligen Fraktion angerechnet. Ergreift ein Mitglied der Staatsregierung das Wort für mehr als zehn Minuten, erhält auf Antrag einer Fraktion eines ihrer Mitglieder Gelegenheit, fünf Minuten ohne Anrechnung auf die Zahl der Redner dieser Fraktion zu sprechen. Erster Redner ist der Vertreter der antragstellenden Fraktion, der Vorsitzende der SPD-Fraktion, Herr Kollege Rinderspacher.
Als Nächste hat Frau Kollegin Christa Stewens von der ChristlichSozialen Union das Wort.
Danke schön, Frau Kollegin. – Als Nächster hat Herr Kollege Hubert Aiwanger von den FREIEN WÄHLERN das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.
Danke schön, Herr Kollege. – Als Nächste hat Frau Kollegin Margarete Bause von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort. Bitte schön, Frau Kollegin.
Danke schön, Frau Kollegin. Als Nächster hat das Wort der
Kollege Thomas Hacker von den Freien Demokraten. Bitte schön, Herr Kollege.
Danke schön, Herr Kollege. Als Nächste hat Frau Kollegin Inge Aures von der SPD das Wort. Bitte schön, Frau Kollegin.
Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Damit ist die Aktuelle Stunde beendet.
Ich rufe Tagesordnungspunkt 2 auf:
Bericht des Vorsitzenden des Ausschusses für Eingaben und Beschwerden gem. § 82 der Geschäftsordnung für den Bayerischen Landtag
Gemäß § 82 unserer Geschäftsordnung ist der Vollversammlung über die Behandlung der Petitionen jeweils für die Hälfte der Wahldauer des Landtags mündlich zu berichten. Die Berichterstattung obliegt federführend dem Vorsitzenden des Ausschusses für Eingaben und Beschwerden. Hierzu erteile ich dem Vorsitzenden, Herrn Abgeordneten Hans Joachim Werner von der SPD, das Wort. Bitte schön Herr Kollege, Sie haben das Wort.
Herr Kollege Werner, vielen Dank für diesen ausführlichen Bericht. – Als Nächste hat nun die Kollegin Sylvia Stierstorfer von der CSU das Wort. Bitte sehr, Frau Kollegin.
Ich bitte Sie, sich zu erheben.
Am 10. Juni 2013 verstarb im Alter von 73 Jahren der ehemalige Kollege Franz Handlos. Er gehörte dem Hohen Haus von 1970 bis 1972 an und vertrat dort für die CSU den Stimmkreis Kötzting-Regen-Viechtach. Während seiner Zugehörigkeit zum Bayerischen Landtag war er Mitglied des Ausschusses für Fragen des öffentlichen Dienstes. Der Bayerische Wald war ihm ein besonderes Anliegen. Mit großem Engagement setzte sich Franz Handlos gerade auch nach der Beendigung seiner politischen Tätigkeit für die Stärkung des Tourismus in der Region ein. - Der Bayerische Landtag trauert mit den Angehörigen und wird dem Verstorbenen ein ehrendes Gedenken bewahren.
Meine Damen und Herren, am vergangenen Montag jährte sich der Volksaufstand vom 17. Juni 1953 zum 60. Mal. In mehr als 700 Orten der damaligen DDR kam es zu Kundgebungen, Demonstrationen und Streiks, mancherorts sogar zu vorübergehenden Machtübernahmen und zur Erstürmung von SED-Zentralen und Stasi-Gefängnissen. Die Euphorie des begonnenen Aufstands gegen das Regime währte nicht lange: Die Proteste wurden blutig niedergeschlagen, die Aufständischen als Rädelsführer beschuldigt und standrechtlich erschossen. Es gab viele, zum Teil schwer Verletzte, und es gab Tote. Die genaue Anzahl der Opfer ist bis heute ungeklärt. Auch wenn der Aufstand scheiterte, bleibt der 17. Juni 1953 ein herausragender Markstein in der deutschen Geschichte. Der Tag gehört zu den mutigsten Manifestationen des Freiheitswillens des deutschen Volkes.
Deshalb wollen wir heute der Frauen und Männer gedenken, die bei der Niederschlagung des Volksaufstands der Staatsgewalt zum Opfer fielen. Ebenso gedenken wir derjenigen, die in der Folge der Ereignisse vom 17. Juni 1953 verurteilt, verfolgt und kriminalisiert wurden; denn sie haben für die europäischen Werte gekämpft und ihr Leben eingesetzt, die die unabdingbare Grundlage unseres freiheitlichen Gemeinwesens bilden. Der 17. Juni 1953 ist ein leuchtendes Zeugnis für den Freiheitswillen unserer Landsleute im damals sowjetisch besetzten Teil unseres Vaterlandes und zugleich ein untrennbarer Bestandteil des Weges zur
Wiedervereinigung Deutschlands. Deshalb haben wir allen Grund, uns des Freiheitskampfes dieser Deutschen in tiefer Dankbarkeit zu erinnern.
Sie haben sich zum Gedenken erhoben. Ich danke Ihnen. -
Bevor wir in die Tagesordnung eintreten, spreche ich einen Glückwünsch an den Kollegen Bernhard Roos aus, der heute Geburtstag hat.
Ich wünsche Ihnen im Namen des gesamten Hauses und persönlich alles Gute und weiterhin viel Erfolg für Ihre parlamentarische Arbeit.
Tagesordnungspunkt 1 – Aktuelle Stunde – entfällt, nachdem die CSU-Fraktion auf ihr Vorschlagsrecht verzichtet hat.
Ich rufe Tagesordnungspunkt 2 auf:
Eine Aussprache findet hierzu nicht statt. Deshalb kommen wir sofort zur Abstimmung.
Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf auf Drucksache 16/16932 und die Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses für Hochschule, Forschung und Kultur auf Drucksache 16/17254 zugrunde. Der federführende Ausschuss empfiehlt Zustimmung mit der Maßgabe verschiedener Änderungen. Ich verweise insoweit auf Drucksache 16/17254. Wer dem Gesetzentwurf in der Fassung des federführenden Ausschusses zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der CSU, der FDP, der FREIEN WÄHLER, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen? – Ich sehe keine. Stimmenthaltungen? – Auch keine. Der Gesetzentwurf ist angenommen.
Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort
die Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. – Widerspruch erhebt sich nicht. Wer dem Gesetzentwurf in der Fassung des federführenden Ausschuss seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich zu erheben. – Ich stelle Zustimmung von CSU, FDP, FREIEN WÄHLERN, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fest. Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Auch keine. Damit ist der Gesetzentwurf einstimmig angenommen. Das Gesetz hat den Titel: "Gesetz zur Reform der Hochschule für Politik München".
Ich rufe Tagesordnungspunkt 3 auf:
Gesetzentwurf der Abgeordneten Georg Schmid, Reinhold Bocklet, Prof. Ursula Männle u. a. und Fraktion (CSU), Markus Rinderspacher, Harald Güller, Franz Schindler u. a. und Fraktion (SPD), Hubert Aiwanger, Florian Streibl, Prof. (Univ. Lima) Dr. Peter Bauer u. a. und Fraktion (FREIE WÄHLER), Thomas Hacker, Karsten Klein, Tobias Thalhammer u. a. und Fraktion (FDP) zur Änderung der Verfassung des Freistaates Bayern (Drs. 16/15140) - Zweite Lesung
Ich mache darauf aufmerksam, dass nach § 127 Absatz 2 der Geschäftsordnung in diesem Fall namentliche Abstimmung vorgeschrieben ist, und eröffne die Aussprache. Im Ältestenrat wurde hierzu eine Redezeit von zehn Minuten pro Fraktion vereinbart. Erster Redner ist Herr Kollege Alexander König von der CSU. Bitte schön, Herr Kollege, Sie haben das Wort.
Meine Damen und Herren, bevor ich dem nächsten Redner das Wort gebe, darf ich auf folgenden Sachverhalt hinweisen. Nach Artikel 75 Absatz 2 unserer Verfassung ist bei der namentlichen Abstimmung, die dieser Debatte folgen wird, eine Zweidrittelmehrheit der gesetzlichen Mitgliederzahl des Bayerischen Landtags erforderlich. Ich möchte die Fraktionen darauf hinweisen, dass sie dieses Erfordernis sicherstellen.
Jetzt hat als nächster Redner Kollege Franz Schindler das Wort. Bitte sehr.
Als Nächster hat der Kollege Florian Streibl von den FREIEN WÄHLERN das Wort.
Als Nächster hat Herr Kollege Thomas Hacker von der FDP das Wort.
Als Nächste hat Frau Kollegin Stahl von den GRÜNEN das Wort.
Als Nächster hat nun der Herr Staatsminister Joachim Herrmann das Wort. Bitte schön, Herr Staatsminister.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Damit ist die Aussprache zu diesem Gesetzentwurf zur Verfassungsänderung geschlossen.
Wir kommen zur Abstimmung. Ich weise darauf hin, dass zur Annahme eines Gesetzentwurfes, mit dem die Verfassung geändert werden soll, gemäß Artikel 75 Absatz 2 unserer Verfassung in Verbindung mit § 56 Satz 4 der Geschäftsordnung bei der Schlussabstimmung eine Zweidrittelmehrheit der Mitgliederzahl des Hauses erforderlich ist.
Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf auf Drucksache 16/15140 und die Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Verbraucherschutz auf Drucksache 16/17148 zugrunde. Der federführende und endberatende Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Verbraucherschutz empfiehlt Zustimmung mit der Maßgabe, dass in Artikel 6 § 2 als Datum des Inkrafttretens der "1. Juli 2013" eingefügt wird. Wer dem Gesetzentwurf mit dieser Ergänzung zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der CSU, der FREIEN WÄHLER, der FDP und der SPD. Gegenstimmen? – Das ist die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Stimmenthaltungen? – Zwei Stimmenthaltungen. Damit ist der Gesetzentwurf angenommen.
Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, treten wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung unmittelbar in die Schlussabstimmung ein. Die Schlussabstimmung ist gemäß § 127 Absatz 2 der Geschäftsordnung in namentlicher Form durchzuführen. Darauf habe ich eingangs der Debatte hingewiesen. Der Abstimmung liegt der Gesetzentwurf in der Fassung des endberatenden Ausschusses zugrunde. Für die Stimmabgabe sind Urnen auf beiden Seiten des Plenarsaals im Bereich der Eingangstüren und auf dem Stenografentisch bereitgestellt. Ich mache nochmals darauf aufmerksam, dass es sich um ein verfassungsänderndes Gesetz handelt, das gemäß Artikel 75 Absatz 2 unserer Verfassung einer Zweidrittelmehrheit der Mitgliederzahl des Bayerischen Landtags, also der Zustimmung von mindestens 125 Mitgliedern des Hauses bedarf.
Mit der Stimmabgabe kann nun begonnen werden. Hierfür sind zehn Minuten vorgesehen.
Die zehn Minuten sind um. Die Stimmabgabe ist abgeschlossen. Die Sitzung wird zur Ermittlung des Abstimmungsergebnisses wegen der Bedeutung der Angelegenheit unterbrochen.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich nehme die Sitzung wieder auf und gebe das Ergebnis der namentli
chen Abstimmung bekannt. Es waren 125 Zustimmungen erforderlich. Es wurden 131 Ja-Stimmen abgegeben. Es wurden 13 Nein-Stimmen abgegeben. Zwei Abgeordnete haben sich der Stimme enthalten. Ich stelle fest, dass die Anzahl der notwendigen Stimmen zur Änderung der Verfassung vorliegt. Das Gesetz ist damit durch den Bayerischen Landtag angenommen. Es trägt den Titel: "Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Bayern".
Im Herbst dieses Jahres werden die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes zusammen mit der Landtagswahl hierüber endgültig entscheiden.
Ich rufe Tagesordnungspunkt 4 auf:
Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Gesetzes über die Bayerische Landesbank sowie des Gesetzes zur Ausführung des Gerichtsverfassungsgesetzes und von Verfahrensgesetzen des Bundes (Drs. 16/15505) - Zweite Lesung
hierzu:
und
Ich eröffne die Aussprache. Im Ältestenrat wurde hierzu eine Redezeit von zehn Minuten pro Fraktion vereinbart. Erste Rednerin ist Frau Kollegin Goderbauer von der CSU-Fraktion.
Auf meiner Liste steht Frau Goderbauer. Ich habe keine andere Information.
Ich höre, dass die Fraktion der CSU Frau Görlitz anstelle von Frau Goderbauer gemeldet hat.
Frau Kollegin Gote, was wir diskutiert haben, war die Frage, ob jemand aufgerufen ist und sich nicht im Saal befindet.
Wir haben nicht die Frage diskutiert, ob jemand aufgerufen wird und im Saal ist und sich nur die Reihenfolge etwas ändert. Da in der Reihenfolge eine Änderung auf der Grundlage eines Beschlusses der Fraktion der CSU erfolgt ist, erteile ich jetzt Frau Kollegin Görlitz das Wort.
Frau Kollegin Gote, ich weise dieses Wort entschieden zurück!
Frau Gote, Sie erhalten eine Rüge!
Jetzt hat Frau Kollegin Görlitz das Wort. Bitte schön.
Danke schön, Frau Kollegin. Als Nächster hat Kollege Dr. Paul Wengert von der SPD das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.
Bevor wir in die Tagesordnung eintreten, möchte ich noch Glückwünsche aussprechen: Frau Kollegin Gertraud Goderbauer ist in der vergangenen Woche zur Vorsitzenden des Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen gewählt worden. Persönlich und im Namen des Hohen Hauses gratuliere ich dazu sehr herzlich und wünsche viel Kraft für die verantwortungsvolle Aufgabe in der verbleibenden Zeit.
Ich verbinde damit meinen Dank an den bisherigen Vorsitzenden des Ausschusses, Herrn Kollegen Georg Winter.
Ebenso herzlich gratuliere ich Frau Kollegin Theresa Schopper zu ihrer Wahl zur stellvertretenden Vorsitzenden des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. Alles Gute für Ihre neue Aufgabe!
Herr Kollege Dr. Leopold Herz kann heute einen runden Geburtstag feiern. Auch dazu gratuliere ich herzlich im Namen des gesamten Hauses und persönlich und wünsche weiterhin viel Erfolg für Ihre parlamentarische Arbeit.
Außerhalb der Tagesordnung gebe ich gemäß § 26 Absatz 2 der Geschäftsordnung folgende Ausschussumbesetzungen bekannt: Die CSU-Fraktion hat Frau Kollegin Annemarie Biechl an Stelle von Frau Kollegin Christa Stewens als neues Mitglied im Ausschuss für Umwelt und Gesundheit benannt. Außerdem wurde vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Herr Kollege Reiner Erben anstelle von Frau Kollegin Maria Scharfenberg als neues Mitglied für den Ausschuss für Soziales, Familie und Arbeit benannt. Ich bitte um entsprechende Kenntnisnahme.
Dann darf ich Ihnen noch zur Information mitteilen, dass Tagesordnungspunkt 11 im Einvernehmen mit allen Fraktionen nochmals von der Tagesordnung abgesetzt wird. Das ist, glaube ich, für Ihre eigenen Dispositionen wichtig.
Ich rufe Tagesordnungspunkt 1 auf:
Regierungserklärung des Staatsministers für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie "Bayern ist stark, wir stehen zusammen"
Das Wort hat Herr Staatsminister Martin Zeil. Bitte schön, Herr Staatsminister.
Vielen Dank, Herr Staatsminister Zeil. - Ich eröffne die Aussprache. Im Einvernehmen mit den Fraktionen wurde hierzu eine Redezeit von 20 Minuten pro Fraktion vereinbart. Nachdem Herr Staatsminister fünf Minuten länger geredet hat, verlängert sich entsprechend auch die Redezeit der Fraktionen. - Ich darf als Erstem Herrn Kollegen Dr. Thomas Beyer das Wort geben. Bitte schön, Herr Kollege.
Herr Dr. Beyer, Sie haben natürlich das Wort. Ich glaube, diese kleine Nebenbemerkung kann man verschmerzen.
Herr Kollege Beyer, ich habe übersehen, dass sich ein Kollege zu einer Zwischenbemerkung gemeldet hat. Ich darf Sie deswegen noch einmal an das Redepult bitten.
Bitte schön, Sie haben das Wort.
Herr Dr. Beyer, Sie haben das Wort.
Wir führen hier keine Zwiegespräche. Herr Kollege, Sie haben das Wort.
Als Nächster hat Kollege Erwin Huber von der CSU das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.
Herr Kollege Huber, Herr Dr. Fahn hat sich gemeldet, als Sie das Redepult verlassen haben. Ich darf Sie bitten, noch einmal zurückzukehren. – Herr Kollege Fahn, Sie haben das Wort, bitte schön.
Danke schön, Herr Dr. Fahn. – Herr Kollege Huber, Sie haben das Wort.
Danke schön, Herr Kollege. – Als Nächster hat Herr Kollege Alexander Muthmann von den FREIEN WÄHLERN das Wort. – Bitte schön.
Ich bitte Sie, sich zu erheben. –
Am 14. Mai 2013 verstarb im Alter von 92 Jahren der ehemalige Kollege Wilhelm Röhrl. Zwei Jahrzehnte lang, von 1958 bis 1978, gehörte er dem Bayerischen Landtag an und vertrat für die CSU den Stimmkreis Berchtesgaden/Reichenhall/Laufen in Oberbayern. Während seiner Zugehörigkeit zum Bayerischen Landtag war Wilhelm Röhrl in verschiedenen Ausschüssen und Gremien tätig, zuletzt als Vorsitzender des Ausschusses für Wirtschaft und Verkehr und als Mitglied im Ausschuss für Geschäftsordnung und Wahlprüfung. Darüber hinaus war er stellvertretender Vorsitzender des Stiftungsrates der Bayerischen Landesstiftung.
Nach leidvollen Erfahrungen im Zweiten Weltkrieg engagierte er sich in der katholischen Jugendbewegung. Seine christliche Überzeugung prägte auch sein politisches Handeln, mit dem er zur Gestaltung unseres Freistaates beigetragen hat. Wilhelm Röhrl wurde 1969 mit dem Bayerischen Verdienstorden ausgezeichnet.
Der Bayerische Landtag trauert mit den Angehörigen und wird dem Verstorbenen ein ehrendes Gedenken bewahren.
Wir wollen an dieser Stelle auch des Soldaten gedenken, der am 25. Mai bei einer Vorbereitungsübung für den Einsatz in Afghanistan tödlich verunglückt ist. Er gehörte dem Panzergrenadierbataillon 112 aus dem bayerischen Regen an. Von dort werden viele Soldaten nach Afghanistan entsandt, um dem Land auf seinem Weg zu Frieden und Demokratie Hilfe zu leisten. Wir alle sind ihnen zu großem Dank verpflichtet.
In Gedanken sind wir bei den Familien und Freunden des Verstorbenen. Der Bayerische Landtag trauert mit ihnen und wird dem verstorbenen Soldaten ein ehrendes Gedenken bewahren.
Sie haben sich zu Ehren der Toten erhoben. Ich danke Ihnen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die schweren Regenfälle in den vergangenen Tagen haben in einigen
Teilen Deutschlands, vor allem auch in Bayern, zu einer dramatischen Hochwasserlage geführt. Die Pegel von Flüssen und Seen haben noch nie dagewesene Höchststände erreicht. Viele Menschen in den betroffenen Regionen mussten ihr Zuhause und damit auch ihr Hab und Gut verlassen und in Notunterkünften Zuflucht suchen.
Im Namen des Hohen Hauses danke ich den unzähligen Helferinnen und Helfern, die Tag und Nacht im Einsatz waren und sind, um das Schlimmste zu verhindern und Schaden von Mensch und Eigentum abzuwehren. Wir sind in diesen Tagen in Gedanken bei ihnen und den Betroffenen und werden alles dafür tun, dass schnell und unbürokratisch geholfen wird.
Bevor wir in die Tagesordnung eintreten, spreche ich einige Geburtstagsglückwünsche aus.
Am 22. Mai feierten Herr Kollege Walter Taubeneder und Herr Kollege Harald Güller runde Geburtstage. Jeweils einen halbrunden Geburtstag feierten am 25. Mai Herr Kollege Joachim Hanisch, am 27. Mai Frau Kollegin Tanja Schweiger und am 31. Mai Herr Kollege Ludwig Wörner.
Ich wünsche Ihnen im Namen des gesamten Hauses und persönlich alles Gute sowie weiterhin viel Erfolg für Ihre parlamentarische Arbeit.
Jetzt darf ich Ehrengäste auf der Besuchertribüne begrüßen. Herzlich willkommen heiße ich eine Delegation aus dem Nordirak unter Leitung der Parlamentsabgeordneten Kheder und Mustafa. Die Delegation ist heute bei uns auf Einladung von Kolleginnen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hier im Parlament zu Gast. Ich wünsche Ihnen gute Gespräche und einen angenehmen Aufenthalt bei uns im Bayerischen Landtag sowie eine sichere Rückkehr in Ihre Heimat.
Ich rufe Tagesordnungspunkt 1 auf:
Aktuelle Stunde gem. § 65 GeschO auf Vorschlag der FDP-Fraktion "Hochwasser in Bayern - Lage, Auswirkungen, Maßnahmen"
In der Aktuellen Stunde dürfen die einzelnen Redner bekanntlich grundsätzlich nicht länger als fünf Minuten sprechen. Auf Wunsch einer Fraktion erhält einer ihrer Redner bis zu zehn Minuten Redezeit. Dies wird auf die Anzahl der Redner der jeweiligen Fraktion angerechnet. Ergreift ein Mitglied der Staatsregierung das
Wort für mehr als zehn Minuten, erhält auf Antrag einer Fraktion eines ihrer Mitglieder Gelegenheit, fünf Minuten ohne Anrechnung auf die Zahl der Redner in dieser Fraktion zu sprechen.
Als erstem Redner erteile ich dem Herrn Ministerpräsidenten das Wort.
Danke schön, Herr Ministerpräsident. Als nächster Redner hat nun für die vorschlagsberechtigte Fraktion der FDP der Kollege Tobias Thalhammer das Wort.
Ich möchte noch etwas hinzufügen. Nachdem der Vertreter der Staatsregierung mehr als zehn Minuten gesprochen hat, steht es den beteiligten Fraktionen frei, von der Möglichkeit Gebrauch zu machen, zusätzlich fünf Minuten Redezeit in Anspruch zu nehmen. Dies kann durch mehrere Redner geschehen, aber auch durch ein und denselben Redner. Das wollte ich der Ordnung halber sagen, damit es keine Irritationen gibt. Nun hat der Kollege Thalhammer das Wort.
Danke schön, Herr Kollege. Als Nächster hat das Wort der Kollege Johannes Hintersberger für die Christlich-Soziale Union. Bitte schön, Herr Kollege.
Danke schön, Herr Kollege. Als Nächster hat Herr Kollege Ludwig Wörner von der SPD das Wort. Bitte sehr, Herr Kollege.
Herr Kollege, darf ich Sie an Ihre Redezeit erinnern?
Als Nächster hat Herr Kollege Hubert Aiwanger von den FREIEN WÄHLERN das Wort.
Danke schön, Herr Kollege. – Als Nächster hat Kollege Dr. Christian Magerl vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort. – Bitte schön.
Als Nächster hat Herr Kollege Dr. Andreas Fischer von der FDP das Wort. Bitte schön.
Als Nächste hat das Wort Frau Kollegin Annemarie Biechl von der CSU. Bitte schön, Frau Kollegin.
Frau Kollegin, darf ich Sie an die Zeit erinnern?
Als Nächster hat Herr Kollege Muthmann von den FREIEN WÄHLERN das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.
Danke schön, Herr Kollege. Als Letzter hat Staatsminister Martin Zeil für die FDP das Wort. Bitte schön, Herr Staatsminister.
Als Nächster hat Herr Kollege Leopold Herz von den FREIEN WÄHLERN das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.
Als Nächste hat Frau Anne Franke von den GRÜNEN das Wort.
Als Nächster hat Kollege Tobias Thalhammer von der FDP das Wort. Bitte schön.
Bevor ich Herrn Staatsminister Helmut Brunner das Wort erteile, möchte ich Ihnen mitteilen, dass die SPD zu ihrem Dringlichkeitsantrag ebenfalls namentliche Abstimmung beantragt hat.
Jetzt hat der Herr Staatsminister das Wort. Bitte schön.
Danke schön, Herr Staatsminister. Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen mehr. Damit ist die Aussprache geschlossen.
Wir kommen zur Abstimmung. Dazu werden die Anträge wieder getrennt. Ich lasse zunächst über die Anträge abstimmen, zu denen keine namentliche Abstimmung beantragt worden ist.
Das ist einmal der Dringlichkeitsantrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf der Drucksache 16/16759. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der FREIEN WÄHLER, der SPD und der GRÜNEN. Wer ist dagegen? – Das sind die Fraktionen von CSU und FDP. Enthaltungen? – Sehe ich keine. Dann ist dieser Antrag abgelehnt.
Ich komme nun zum Dringlichkeitsantrag der Fraktion der FREIEN WÄHLER auf Drucksache 16/16761. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der FREIEN WÄHLER, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen? – Das sind die Fraktionen von CSU und FDP. Enthaltungen? – Eine Stimmenthaltung der Abgeordneten Dr. Pauli (fraktionslos). Dann ist auch dieser Antrag abgelehnt.
Wir kommen dann zur namentlichen Abstimmung über den Dringlichkeitsantrag der SPD auf Drucksache 16/16740. Ich eröffne die namentliche Abstimmung. Dafür sind fünf Minuten vorgesehen.
Die Abstimmungszeit ist abgelaufen. Ich schließe die namentliche Abstimmung. Die Stimmkarten werden außerhalb des Saales ausgezählt.
Wir kommen sofort zur zweiten namentlichen Abstimmung, und zwar über den Dringlichkeitsantrag der CSU auf Drucksache 16/16760. Für diese namentliche Abstimmung sind drei Minuten vorgesehen. Die Abstimmung ist jetzt eröffnet.
Die Zeit für diese namentliche Abstimmung ist abgelaufen. Die Abstimmung ist geschlossen.
Bevor wir in der Tagesordnung fortfahren, weise ich darauf hin, dass die letzten Dringlichkeitsanträge nicht mehr aufgerufen werden. Der ganze Komplex wird an die Ausschüsse überwiesen. Die beiden weiteren Tagesordnungspunkte werden auf die nächste Plenarsitzung vertagt.
Ich gebe jetzt das Ergebnis der namentlichen Abstimmung über den Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Stewens, Sem, Füracker u. a. und Fraktion (CSU) sowie der Abgeordneten Hacker, Dechant, Dr. Fischer u. a. und Fraktion (FDP) betreffend "Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik in der kommenden Förderperiode 2014 bis 2020", Drucksache 16/16739, bekannt. Mit Ja haben 101, mit Nein 42 Abgeordnete gestimmt. Es gab keine Stimmenthaltungen. Damit ist der Dringlichkeitsantrag angenommen.