Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich eröffne die 102. Vollsitzung des Bayerischen Landtags. Presse, Funk und Fernsehen sowie Fotografen haben um Aufnahmegenehmigung gebeten. Die Genehmigung wurde erteilt.
Bevor wir in die Tagesordnung eintreten, will ich noch zwei Geburtstagsglückwünsche aussprechen. Am 17. Mai feierte Herr Kollege Günther Felbinger einen runden Geburtstag. Heute hat Herr Staatsminister Thomas Kreuzer Geburtstag. Ich wünsche den beiden Kollegen in absentia im Namen des gesamten Hauses und persönlich alles Gute und weiterhin viel Erfolg für ihre parlamentarische Arbeit.
Gesetzentwurf der Abgeordneten Margarete Bause, Dr. Martin Runge, Ulrike Gote u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur Änderung des Parlamentarischen Kontrollgremium-Gesetzes (Drs. 16/12507) - Erste Lesung
Der Gesetzentwurf wird vonseiten der Antragsteller begründet. Ich eröffne die Aussprache. Erste Rednerin ist Frau Kollegin Susanna Tausendfreund von der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Frau Kollegin, Sie haben das Wort.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es geht um die parlamentarische Kontrolle des Bayerischen Landesamtes für Verfassungsschutz. Wenn ein demokratischer Staat einen Geheimdienst betreibt, muss er auch dafür sorgen, dass die Tätigkeit dieses Geheimdienstes durch ein Gremium des Parlaments, durch unser Parlamentarisches Kontrollgremium, wirksam kontrolliert werden kann. Die Bürgerinnen und Bürger müssen sich darauf verlassen können, dass eine Behörde, die mit geheimdienstlichen oder nachrichtendienstlichen Mitteln Ausforschung betreiben kann, nicht aus dem Ruder läuft. Ich möchte absolut keine Parallelen ziehen, aber das Beispiel aus Thüringen zeigt uns, dass ein solches Landesamt durchaus aus dem Ruder laufen kann. So etwas darf nicht geschehen. Deshalb muss rechtzeitig dafür gesorgt werden, dass wir die Kontrolle ordentlich ausüben können, damit so etwas in Bayern gar nicht erst in den Bereich des Möglichen gerät.
Eine wirksame Kontrolle kann nur ausgeübt werden, wenn dafür ein taugliches Instrumentarium zur Verfügung steht. Das geltende PKG-Gesetz wird diesen Anforderungen aber nicht gerecht. Bis vor Kurzem haben wir nur ein sehr dünnes Gesetz gehabt. Auf meinen Anstoß hin ist wenigstens eine Gesetzesänderung herbeigeführt worden, mit der wir annähernd den Standard des Bundes erreichten. Dieses Gesetz ging mir aber nicht weit genug. Deshalb haben wir einen eigenen Gesetzentwurf mit weitergehenden Rechten für das Parlamentarische Kontrollgremium und insbesondere auch seine Mitglieder dagegengesetzt. Denn das jetzige Gesetz hat immer noch erhebliche Defizite. Nach eineinhalb Jahren Erfahrung mit dem PKG-Gesetz in der Praxis können wir damit absolut nicht zufrieden sein.
Die Nagelprobe war die Aufklärung der Tätigkeit des Landesamtes für Verfassungsschutz im Zusammenhang mit der so lange unaufgeklärten Mordserie des NSU. Ich wollte im PKG so, wie es auch im Bundestag geschehen ist, frühzeitig eine Aufklärung in den geheimen Sitzungen bekommen. Ich kann aber nichts machen, wenn die Mehrheit des Gremiums keine Aufklärung haben will. Ich wollte die Rolle der V-Leute näher durchleuchten. Ich wollte wissen, wie viele überhaupt eingesetzt waren, in welchen Bereichen sie eingesetzt waren und welche Bezahlung sie dafür erhielten. Die Mehrheit wollte aber keine Auskunft darüber haben.
Ich habe vorgeschlagen, einen Sonderermittler einzusetzen, der bereits im gültigen Gesetz vorgesehen ist. Ein Sonderermittler könnte mit einer Zweidrittelmehrheit eingesetzt werden. In einem Gremium mit sieben Mitgliedern müsste man für eine Zweidrittelmehrheit ein Abstimmungsergebnis von mindestens 5 : 2 haben. Ein Sonderermittler ist nicht eingesetzt worden. Wann sonst soll ein Sonderermittler eingesetzt werden, wenn nicht aus Anlass der Aufklärung der Ursachen für die Unwissenheit der Sicherheitsbehörden im Zusammenhang mit der Mordserie des NSU? Wann sonst sollte man die Instrumente des PKG-Gesetzes vollständig ausnutzen, wenn nicht in diesem Fall?
Die Fragen, die von diesem geheim tagenden Gremium untersucht werden müssen, liegen auf der Hand. Bei einer solchen Untersuchung könnte man auch in die Tiefe der Tätigkeit dieser Behörde gehen. Warum ist die Gefahr, die von den Neonazis ausging, vom Landesamt für Verfassungsschutz nicht rechtzeitig erkannt worden? Warum sind verschiedene Fingerzeige nicht richtig zugeordnet und falsch bewertet worden? Es hat durchaus Hinweise gegeben. Schließlich ist das Trio untergetaucht. Es hat Hinweise auf Flugblättern gegeben. Es hat Spendenaufrufe für den NSU
gegeben. Artikel in rechten Zeitungen sind nicht wahrgenommen worden. Warum hat der Einsatz von VLeuten zu keinen Erkenntnissen geführt, oder sind die Informationen nur falsch bewertet worden? Welche Defizite hat es beim Informationsaustausch zwischen den Landesämtern für Verfassungsschutz, dem Bundesamt für Verfassungsschutz und der Polizei gegeben? Gewisse Defizite werden Sie doch nicht abstreiten können.
Aufgabe des Parlamentarischen Kontrollgremiums ist es, zu überprüfen, ob die richtigen Strukturen bestehen, ob die Schwerpunkte der Arbeit richtig gesetzt werden etc.. Nach unserem Gesetzentwurf lässt sich die Kontrolle effektiver gestalten. Ich schildere Ihnen, was wir vorgesehen haben:
Die Unterrichtung des Parlamentarischen Kontrollgremiums durch die Staatsregierung soll nicht nur umfassend, sondern auch zeitnah erfolgen. Jedes Mitglied des PKG soll einen Anspruch darauf haben, auch über sonstige Vorgänge informiert zu werden; die Information soll nicht nur auf Mehrheitsverlangen des PKG erfolgen. Folgende Kontrollrechte sollten jedem einzelnen Mitglied zustehen, die bisher nur dem Gesamtgremium zustanden: Akteneinsicht und Einsicht in die Dateien im Rahmen der Unterrichtungsgegenstände - mit dem Bezug auf die Unterrichtungsgegenstände ist dieses Recht schon etwas eingeschränkt und nicht ganz allgemein gefasst -, der Zutritt zu den Dienststellen des Landesamts für Verfassungsschutz und die Befragung von dessen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie von zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Staatsregierung. Diese Kontrollrechte sollen Individualrechte für jedes einzelne PKGMitglied werden. Die Entscheidungen mit Zweidrittelmehrheit sollen in Entscheidungen mit einfacher Mehrheit umgewandelt werden. Das gilt auch für die Einsetzung eines Sonderermittlers. Die Zweidrittelmehrheit, die hierfür vorgesehen ist, ist vom Bundesgesetz abgeschrieben worden, sie ist aber nicht sinnvoll. Nach der bestehenden Regelung kann die Kontrolltätigkeit des Gremiums durch vier zu drei Mitgliedern regelrecht ausgebremst werden. Mit einer einfachen Mehrheitsentscheidung soll dem Landtag über eine von einem Sonderermittler durchgeführte Untersuchung berichtet werden können.
Die öffentliche Bewertung von bestimmten geheimhaltungsbedürftigen Vorgängen kann bisher nur mit Zweidrittelmehrheit beschlossen werden. Künftig soll dies mit einfacher Mehrheit möglich sein. Dies wäre sozusagen eine abgestufte Geheimhaltungspflicht, die in vielen Fällen angebracht ist. Wir haben häufig Themen im PKG, die längst öffentlich bekannt sind und zu denen wir nur noch zusätzliche Einzelheiten mitgeteilt bekommen. Das PKG kann hier eine öffentliche Be
wertung abgeben, wobei natürlich der Datenschutz beachtet werden muss. An der bereits bestehenden Möglichkeit der Sondervoten wollen wir nichts ändern.
Der Halbzeitbericht des PKG, der dem Landtag vorgelegt worden ist, ist nichtssagend. Er ist eine reine Zusammenfassung dessen, was sowieso schon im Verfassungsschutzbericht steht. Einzelheiten darüber, was tatsächlich im Gremium behandelt und diskutiert worden ist, können Sie daraus nicht entnehmen. Herr Kollege Dr. Weiß, manche strittigen Bewertungen wurden im gemeinsamen Gespräch herausgenommen, damit der Bericht von allen mitgetragen werden konnte.
Der letzte Vorschlag betrifft die personelle Ausstattung. Jedes Mitglied des PKG soll die Möglichkeit haben, sich noch einen Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin dazu zu holen, die dann selbstverständlich sicherheitsüberprüft und zur Geheimhaltung verpflichtet werden müssen. Außerdem sollen noch Beschäftigte des Landtagsamts hinzugezogen werden können.
Nach den bisherigen Erfahrungen mit der Kontrolle des Verfassungsschutzes, unseres bayerischen Geheimdienstes, und im Hinblick auf die aktuellen Fälle müssen wir Konsequenzen ziehen. Wir müssen die Kontrolle verbessern und insbesondere die Individualrechte jedes einzelnen Mitglieds des Gremiums stärken. Ich hoffe auf eine angeregte Diskussion in den Ausschüssen und natürlich auf breite Zustimmung.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Wenn Frau Kollegin Tausendfreund auf eine breite Unterstützung hofft, muss ich sie - was sie wahrscheinlich nicht anders erwartet enttäuschen. Wir haben alle angesprochenen Fragen bei der Schaffung des PKG-Gesetzes vor drei Jahren eingehend diskutiert. Alle Fraktionen waren daran beteiligt. Diese Themen sind damals von den GRÜNEN angesprochen worden. Alle anderen Fraktionen waren der Meinung, dass wir diesen Wünschen nicht folgen sollten.
Zu den von der Kollegin eingeforderten Rechten für einzelne Mitglieder des Gremiums möchte ich deutlich sagen: Das Parlament hat ein Kontrollrecht und es hat dieses Kontrollrecht weitergegeben. Die Frage, was und wie kontrolliert wird, kann deshalb nicht der Willkür eines Einzelnen oder einer Einzelnen unterliegen,
sondern darüber hat ein parlamentarisches Gremium zu entscheiden, das sachkundig und ausgewogen ist.
Bezeichnend ist, dass Frau Kollegin Tausendfreund die NSU-Morde ins Spiel gebracht hat. Frau Kollegin, seien wir ehrlich: Keine der von Ihnen zum NSU im Parlamentarischen Kontrollgremium gestellten konkreten Fragen wurde nicht beantwortet. Bei einer einzigen Frage war das Gremium der Meinung, dass diese nicht konkret beantwortet werden sollte. Diese Frage betraf jedoch nicht den NSU, sondern einen anderen Bereich. Die Mehrheitsverhältnisse waren 6 : 1. Alle anderen Mitglieder des Gremiums waren der Meinung, dass diese Frage nicht konkret beantwortet werden sollte, weil sonst unzulässige Rückschlüsse auf die operative Tätigkeit des Landesamts möglich gewesen wären. Hier geht es also nicht um eine Zweidrittelmehrheit oder um eine einfache Mehrheit. Wenn Sie sechs von sieben Stimmen gegen sich haben, sind Sie eben in der Minderheit und kommen nicht zum Zug.
Sie haben gesagt, dass die Berichte zeitnah gegeben werden sollten. Ich möchte darauf verweisen, dass wir nach dem Gesetz in jedem Vierteljahr eine Sitzung durchführen müssten. Wir führen aber alle sechs Wochen eine Sitzung durch. Wenn eine Sache dringlich war, haben wir innerhalb von acht Tagen eine PKGSitzung durchgeführt. Alle Fragen, die aufgeworfen worden sind, wurden zeitnah beantwortet. Das ist in der Sache selbst begründet. Wir brauchen dazu keine besondere Regelung in das Gesetz aufzunehmen.
Sie haben gefordert, dass künftig die Möglichkeit bestehen sollte, die Geheimhaltung mit einer einfachen Mehrheit statt einer Zweidrittelmehrheit aufzuheben. Ich möchte deshalb zunächst auf den Grundsatz unserer Geheimschutzordnung hinweisen, der besagt, dass die herausgebende Stelle den Grad der Geheimhaltung festzulegen hat. Das heißt, wenn wir diese Geheimhaltung nicht einhalten wollen, durchbrechen wir schon das System, indem wir etwas, was uns vertraulich gesagt wurde, möglicherweise offenbaren. Dass es hierfür zumindest einer qualifizierten Mehrheit bedarf, dürfte doch vollkommen klar sein.
Zu den Mitarbeitern: Wir waren und sind weiterhin der Meinung, dass der Kreis der Informierten so klein wie möglich gehalten werden soll. Hier geht es um ganz sensible Daten. Hier geht es um Leute, die möglicherweise gefährdet werden könnten. Deshalb sind wir der Meinung, dass wir keine Mitarbeiter in diese Geheimnisse einweihen sollten. Wir brauchen auch keine Beschäftigten des Landtagsamts, die uns bei dieser Arbeit unterstützen. Wir alle nehmen unsere Arbeit sehr ernst. Ich habe noch nicht gehört, dass je
Kurzum: Wir haben diese Fragen vor drei Jahren eingehend diskutiert. Für Ihr Hauptanliegen finden Sie in keinem Gesetz - weder auf Bundesebene noch in irgendeinem Land - eine Parallele. Wir haben ein Gesetz geschaffen, das unserer parlamentarischen Aufgabe voll gerecht wird. Ich bitte deshalb darum, nach der Beratung den Gesetzentwurf der GRÜNEN abzulehnen.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit dem Gesetzentwurf der GRÜNEN soll erreicht werden, dass die Kontrollbefugnisse des PKG gegenüber der Staatsregierung erweitert werden. Es geht also um die Rechte des Parlaments. Schon deswegen ist das ein guter Ansatz. Wir alle miteinander sollten dafür sein, die Kontrolle gegenüber der Staatsregierung auszuweiten.
Richtig ist aber auch, dass erst vor etwa eineinhalb Jahren in diesem Hause eine Neufassung des PKGGesetzes mit einer breiten Mehrheit beschlossen worden ist. Nach unserer Überzeugung ist es deshalb etwas zu früh, den Schluss zu ziehen, die damalige Novellierung habe sich überhaupt nicht bewährt.
Allerdings ist richtig, was Frau Tausendfreund beiläufig angedeutet hat: Natürlich kann es nicht sein, dass ein Abgeordneter, der schriftlich oder im Plenum eine Anfrage stellt, die Auskunft bekommt: Wir können dir nichts sagen. Das können wir nur im Parlamentarischen Kontrollgremium ausführen. Im Parlamentarischen Kontrollgremium wird diese Frage dann erneut gestellt, aber wiederum nicht beantwortet, weil eine Mehrheit möchte, dass sie nicht beantwortet wird. Dieses Karussell muss schon durchbrochen werden.
Schließlich werden die Rechte des einzelnen Abgeordneten und des gesamten Landtags durch die Einsetzung eines Gremiums wie des PKG nicht berührt. So steht es ausdrücklich im Gesetz; und so ist es auch richtig.
Meine Damen und Herren, eine Ausweitung der Kontrollbefugnisse des PKG gegenüber der Staatsregierung ist auch deswegen erforderlich, weil die Befug
nisse des Landesamts für Verfassungsschutz in einem Maße ausgeweitet worden sind, wie wir uns das vor 20 Jahren noch gar nicht vorstellen konnten. Das Landesamt für Verfassungsschutz hat die Befugnis, Wohnraum zu überwachen, Telefone abzuhören, Online-Durchsuchungen durchzuführen usw. Bei dieser Machtfülle und Fülle an Befugnissen ist es zwingend, dass auch die Kontrollrechte entsprechend sind.
Ob sie es sind, kann ich, weil ich dem Gremium bisher nur gelegentlich, zwei-, dreimal, als Vertreter angehören durfte, abschließend nicht beurteilen. Ich weiß aber schon, dass es ein Gebot der Rechtsstaatlichkeit ist, geheime Staatstätigkeit möglichst effektiv zu kontrollieren.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, was die GRÜNEN nun konkret vorschlagen, nämlich auch Individualrechte im PKG vorzusehen, ist in der Tat problematisch. Nicht zufällig spricht zum Beispiel das Grundgesetz in Artikel 13 Absatz 6 Satz 2 davon, dass die Kontrolle von einem Gremium ausgeübt wird, unabhängig von den Rechten der einzelnen Abgeordneten und des Bundestages. Entsprechend haben wir es hier im Landtag dann auch geregelt.
Die Frage, ob die Rechte, die dem Gremium zustehen, parallel auch dem einzelnen Abgeordneten zustehen sollen, ist verfassungsrechtlich gar nicht so einfach zu beantworten.
Hinzu kommt der politische Aspekt, der schon einmal, ich glaube von der FDP, angesprochen worden ist. Es könnte auch einmal eine Fraktion hier sein, die wir nicht haben wollen. Dann hätte auch ein Vertreter dieser Fraktion möglicherweise diese Rechte. Ich will das jetzt nicht in den Mittelpunkt rücken, aber schon auf das Problem hinweisen.
Was uns sehr sympathisch ist, liebe Frau Tausendfreund, ist Ihr Vorschlag, die Zweidrittelmehrheit durch eine einfache Mehrheit zu ersetzen. Es ist in der Tat schwer zu erklären, warum es unbedingt zwei Drittel sein müssen.
Auch was die Hinzuziehung von Mitarbeitern betrifft, meinen wir, wäre es angesichts des Umfangs der Tätigkeit des Verfassungsschutzes und damit verbunden auch der Notwendigkeit der Kontrolle dieser Tätigkeit gegenüber der Staatsregierung, weil nur diese zu kontrollieren ist, nicht das Landesamt direkt, an der Zeit, diese Frage endlich zu regeln.