Manfred Weiß

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Herr Präsident, Hohes Haus! Ich möchte mich zunächst bei den FREIEN WÄHLERN bedanken, die diese Aktuelle Stunde beantragt haben.
Denn das gibt mir die Möglichkeit, nach 35 Jahren Abgeordnetentätigkeit im Bayerischen Landtag meine letzte Rede bewusst zu halten.
Ich habe zwar während der vergangenen Plenarsitzungen auch einige Male gesprochen, aber nie gewusst, ob es noch eine Rede von mir geben wird. Jetzt weiß ich genau: Es ist die letzte.
Ich bin auch dankbar, dass Sie gerade das Thema Verfassungsschutz angesprochen haben, einen Bereich, der für uns wirklich ein großes Thema ist und mit dem auch ich in den letzten Jahren intensiv befasst war.
Ich bin allerdings der Meinung, Herr Kollege Pohl, dass Sie etwas zu einseitig gesprochen haben. Sie hätten vielleicht Ihren Fachmann, den Kollegen Pointner, reden lassen sollen, der Mitglied des Parlamentarischen Kontrollgremiums ist und auch weiß, wie Verfassungsschutzbehörden arbeiten und welche rechtlichen Grundlagen es gibt.
Es ist sicherlich immer eine schwierige Abwägung, einerseits die Freiheitsrechte der Bürger zu wahren, andererseits die Sicherheit der Bürger zu gewährleisten. Dazu gibt es politische Entscheidungen, dazu gibt es Entscheidungen des Verfassungsgerichts, die wir natürlich zu beachten haben. Aber es ist auf keinen Fall möglich, nur das eine Recht zu sehen, sondern man muss die Rechtslage insgesamt sehen.
Ich denke, bei uns in Deutschland ist es gut geregelt, in Bayern auch. Es besteht eine gute Abwägung zwischen der Wahrung der individuellen Rechte der Bür
ger und dem Anspruch der Allgemeinheit auf Schutz und Sicherheit. Dazu haben wir auch die parlamentarischen Gremien. Ich denke an das Parlamentarische Kontrollgremium, die G-10-Kommission, die als Gremium des Parlaments massiv hieran mitwirkt.
Sie sprechen nun die letzten Vorfälle an. Dazu muss ich sagen: Wer ein bisschen mit der Materie zu tun hat, dem ist bekannt, was technisch möglich ist. Das war schon immer bekannt seit dem Ministerium für Staatssicherheit von Erich Mielke, der auf diesem Weg vorangegangen ist. – Das sage ich natürlich in Anführungszeichen. – Uns ist allerdings auch bekannt, dass es in unterschiedlichen Ländern unterschiedliche Regelungen gibt. In Deutschland gibt es einen sehr weitgehenden Schutz, in den USA gibt es einen Schutz, der sich nur auf die dortigen Bürger bezieht; auch in Großbritannien gibt es andere rechtliche Voraussetzungen. Aber nach dem, was wir bisher wissen, gehen diese Eingriffe nach unserem Rechtsverständnis auf jeden Fall zu weit. Sie mögen von den dortigen Gesetzen gedeckt sein, aber für unsere Verhältnisse gehen sie zu weit. Ob sie rechtswidrig sind, wissen wir nicht. Wahrscheinlich sind sie es nicht.
Dazu wissen wir zu wenig davon. Aber sie gehen nach unserer Vorstellung zu weit.
Das können Sie wahrscheinlich rechtlich nicht lösen. Sie können es nur politisch lösen. Dazu gibt es an sich klare Aussagen von der Bundesregierung, vom Innenminister, auch von der Bayerischen Staatsregierung, dass man derartige Maßnahmen in unserem Bereich nicht haben möchte. Man kann dann praktisch nur versuchen, es auf politischem Wege zu klären. Eine Frage an den Innenminister von Bayern bringt Sie nicht weiter.
- Was sollte er wissen?
Wenn das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz Erkenntnisse von auswärts bekommt, dann bekommt es sie vom Bundesamt für Verfassungsschutz, wobei vielleicht noch erwähnt wird, dass sie von den Amerikanern kommen, aber mehr nicht. Im Verfassungsschutz ist es eine Selbstverständlichkeit, dass
nie der Informant, nie die Quelle genannt wird, schon allein deswegen, um diese nicht bloßzustellen.
Ich spreche jetzt die Arbeit des Landesamtes für Verfassungsschutz an und gehe davon aus, dass das Landesamt für Verfassungsschutz bei den Erkenntnissen, die es möglicherweise aus amerikanischen Quellen bezieht, nicht weiß, wie die Amerikaner zu diesen Erkenntnissen gekommen sind. Ich glaube, dagegen kann man schlecht etwas sagen. Klar ist, dass man hier nicht davon ausgeht, dass ein Nachrichtendienst eines befreundeten Staates bei uns tätig ist; klar ist auch, dass man davon ausgeht, dass es keine Wirtschaftsspionage gibt. Aber wenn es darum geht, Erkenntnisse zur Bekämpfung des Terrorismus zu sammeln, dann muss man schon hoffen, dass die Verfassungsschutzbehörden entsprechend tätig sind.
Wir klären das derzeit intensiv im Rahmen der NSUMorde auf und prüfen, ob irgendwo Fehler begangen worden sind und ob Unterlassungen stattgefunden haben. Ich möchte nicht wissen, welche Diskussionen wir hätten, wenn bei uns ein schlimmer Anschlag mit 20 bis 30 Toten stattfinden würde und man nichts feststellen könnte. Dann würde sich jeder sagen: Moment einmal, wenn die Verfassungsschutzbehörden intensiver gearbeitet hätten, dann wäre dies verhindert worden.
Also kurzum, wir haben folgende Aufgaben: Wir haben die Sicherheit der Bürger zu gewährleisten, wir haben die individuellen Rechte zu schützen, und wir haben hierbei die richtige Abwägung zu treffen.
Ich glaube, Herr Pohl hat sich gemeldet.
Ich brauche es ja nicht krampfhaft auszunutzen, wenn ich das Wesentliche schon gesagt habe. Also, bitte schön.
In welchem Umfang abgehört wurde oder welche Erkenntnisse gesammelt werden – diese Informationen haben wir nur aus der Zeitung,
und diese sind nicht verifiziert. Wir wissen auch nicht, welche Gründe es dafür gibt. Es ist Wirtschaftsspionage genannt worden. Dem ist wohl nicht so. Die Amerikaner verweisen darauf, dass es der Bekämpfung des Terrorismus dient. Wir kennen den Umfang nicht. Wir
wissen auch nicht, auf welchem Weg das alles abgehört wurde. Darum können wir nicht sagen, ob Erkenntnisse auf deutschem Gebiet oder woanders gewonnen wurden.
Allein die Tatsache, dass Nachrichtendienste zusammenarbeiten, besagt noch lange nicht, dass dem ein Rechtsverstoß zugrunde liegt. Selbstverständlich arbeiten die Nachrichtendienste zusammen. Zur Bekämpfung des Terrorismus ist es notwendig, dass sie zusammenarbeiten.
Ich brauche gar nicht auszureden, es ist ganz einfach: Wenn beispielsweise der Bundesnachrichtendienst mit einer amerikanischen Behörde zusammenarbeitet, dann wird das wohl im Rahmen der Legalität stattfinden.
Davon gehe ich einmal aus. Wobei das Landesamt für Verfassungsschutz, für das wir zuständig sind, insoweit sicherlich involviert ist. Ich gehe davon aus, dass man sich hier, solange wir nicht das Gegenteil beweisen können, im Rahmen des Rechts bewegt und dass man die Erkenntnisse sammelt, die zur Bekämpfung des Terrorismus erforderlich sind. Ich glaube, das ist notwendig, auch wenn ich – wenn die Zeitungsmeldungen stimmen – der Meinung bin, dass die Anzahl der Überwachungen zu weit geht. Hierzu gibt es ja auch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts.
Herr Präsident, Hohes Haus! Wir führen diese Debatte innerhalb von drei Jahren zum sechsten Mal. Wir haben sie zum ersten Mal im Jahr 2010 geführt, als wir das PKG-Gesetz eingebracht haben. Wir haben sie zum zweiten Mal geführt, als wir den Gesetzentwurf damals im federführenden Ausschuss beraten haben. Wir haben sie das dritte Mal geführt, als wir das Gesetz verabschiedet haben. Wir haben die Debatte zum vierten Mal geführt, als der Änderungsentwurf der GRÜNEN eingebracht wurde. Zum fünften Mal haben wir sie geführt, als wir den Entwurf im Innenausschuss beraten haben. Jetzt führen wir sie zum sechsten Mal.
Die Sachlage hat sich nicht geändert, und die Argumente haben sich auch nicht geändert. Auch an der Abstimmung wird sich nichts ändern, wenn ich davon absehe, dass die SPD vor drei Jahren dem Gesetzentwurf zugestimmt und dem Änderungsantrag der GRÜNEN widersprochen hat, jetzt aber aus Treue zu einem potenziellen Koalitionspartner den Gesetzentwurf der GRÜNEN anscheinend unterstützen wird.
Worum geht es? Frau Kollegin Tausendfreund beklagt sich darüber, dass wir die Berichte von den Ministerialbeamten bekommen, kaum aber vom Landesamt für Verfassungsschutz. Schauen Sie ins Gesetz. Im Gesetz steht, dass die Überwachung der Staatsregierung im Hinblick auf die Tätigkeit des Landesamtes für Verfassungsschutz dem Parlamentarischen Kontrollgremium unterliegt. Deshalb ist der erste Ansprechpartner der, der politisch verantwortlich ist; das sind der Innenminister und das Innenministerium. Wenn wir weitere Erkenntnisse haben wollten, haben wir diese auch vom Präsidenten oder von Mitarbeitern des Landesamtes für Verfassungsschutz bekommen.
In Ihrem Antrag steht des Weiteren, dass Sie eine zeitnahe Information fordern. Alle sechs Wochen haben wir eine Sitzung. Seit vier Jahren bin ich Vorsitzender des Parlamentarischen Kontrollgremiums. Ich habe noch nie gehört, dass sich jemand über zu wenige Sitzungen beklagt hat. Als Sie im Zusammenhang mit dem NSU einmal eine Sondersitzung haben wollten, haben wir eine Sitzung um acht Tage vorverlegt, und Sie haben die Information innerhalb von einer Woche bekommen. Die Zeitnähe ist schon immer gegeben gewesen, und das wird auch weiterhin so sein.
Sie wollen eine umfassende Information. Umfassender können die Informationen wohl nicht sein. Viele Kolleginnen und Kollegen hier sind in dem Gremium nicht vertreten. Einige sitzen aber hier. Kollege Pointner und Kollege Fischer sitzen vor mir. Mit einer Ausnahme sind alle Ihre Fragen, Frau Kollegin Tausendfreund, umfassend beantwortet worden. Auch jede Ihrer Nachfragen ist umfassend beantwortet worden. Wenn Sie am Ende einer Sitzung festgestellt haben, dass Sie vergessen haben, eine weitere Frage zu stellen, können wir nichts dafür. Jede Ihrer Fragen ist beantwortet worden.
Es gab eine einzige Ausnahme. Bei einer detaillierten Nachfrage zu V-Leuten war das Gremium der Meinung, dass eine solche Frage nicht beantwortet werden sollte, weil die Antwort unzulässige Rückschlüsse auf operative Maßnahmen zugelassen hätte. Es stimmt nicht, dass die Frage vom Ministerium nicht beantwortet worden sei. Das Gremium selbst hat gesagt: Nein, die Frage wollen wir nicht beantwortet haben.
Weiter fordern Sie individuelle Rechte. Im neuen Gesetz steht, dass das Parlamentarische Kontrollgremium Akten einsehen, Zeugen vernehmen und auch ins Landesamt für Verfassungsschutz kommen kann. Sie fordern jetzt, dass nicht nur das Gremium, sondern
der einzelne Abgeordnete diese Rechte haben soll. Das haben nebenbei die GRÜNEN auch in Berlin gefordert. Wir haben uns an die Regelung in Berlin angelehnt. Wenn ein Parlament ein Kontrollrecht an ein Gremium überträgt, will das Parlament, dass dieses Gremium kontrolliert. Es will nicht, dass selbsternannte Großinquisitoren durch die Behörden rennen und glauben, eigenmächtig Ermittlungen anstellen zu können. Ich bin der Meinung, dass auch die Kontrollrechte eines Parlaments in einem Gremium abgewogen werden müssen. Es kann nicht der Beurteilung eines Einzelnen obliegen, was er erfragt, wen er als Zeugen vernimmt oder welche Akten er einsehen will.
Ich möchte nur am Rande erwähnen, dass wir im Parlamentarischen Kontrollgremium eine Konstellation haben, bei der wir auf eine gewisse Vertraulichkeit setzen können. Frau Kollegin Tausendfreund hat lediglich den Sitzungssaal genannt, was eigentlich geheim ist. Damit müssen wir leben. Sonst aber verrät auch sie nicht allzu viel. Wir haben ein weitgehend verschwiegenes Gremium. Sollte irgendwann einmal irgendein Extremist in das Parlamentarische Kontrollgremium kommen, könnte er im Landesamt eigenmächtig Untersuchungen und Befragungen durchführen, um zu klären, was im Moment gegen seine Organisation ermittelt wird. Diese individuellen Rechte gibt es nicht im Deutschen Bundestag und auch nicht in den anderen Länderparlamenten. Aller Voraussicht nach wird es sie auch in Bayern nicht geben.
Dann haben Sie gegen Zweidrittelmehrheiten Bedenken. Die Zweidrittelmehrheit schränkt nicht die Opposition, sondern die Mehrheitsfraktionen ein. Sie haben gesagt, wir bräuchten jetzt fünf zu zwei Stimmen für eine Mehrheit, bei einer einfachen Mehrheit würden vier zu drei Stimmen reichen. Mit einer Zweidrittelmehrheit engen wir doch uns selbst ein. Bei einem Beschluss mit vier zu drei könnte die Regierungsseite ohne Probleme etwas beschließen. Bei einer Zweidrittelmehrheit brauchen wir einen von der anderen Seite, also von der Opposition, auch mit dazu. Die qualifizierte Mehrheit ist damit eine Beschränkung für die Regierungsfraktionen und ein Vorteil für die Opposition.
Worum geht es bei den Beschlüssen mit Zweidrittelmehrheit? Es geht um die Geheimhaltung. Dazu haben wir die gleiche Regelung wie im Deutschen Bundestag. Nach der Geheimschutzordnung bestimmt die herausgebende Stelle den Grad der Geheimhaltung. Das Ministerium gibt uns bei einer Information vor, welcher Geheimhaltungsgrad eingehalten werden muss. Daran sind wir gebunden. Wenn wir beschließen, dass wir uns darüber hinwegsetzen, brauchen wir auf jeden Fall eine qualifizierte Mehrheit. Ich glaube, das ist das Mindeste, wenn es rechtlich
überhaupt vertretbar ist, sich über die Geheimhaltung hinwegzusetzen. Eine einfache Mehrheit reicht dazu nicht aus. Gleiches gilt für Bekundungen gegenüber der Öffentlichkeit. Das sind Ausnahmefälle, und solche Ausnahmefälle sollten auch deutlich gemacht werden.
Gleiches gilt für die Beauftragung von Sachverständigen. Wir haben ein sehr qualifiziertes Gremium. Auch einem Sachverständigen müssten Sie einen ganz konkreten Auftrag geben. Die Aufträge, die hier im Raum stehen, können wir, glaube ich, genauso selber lösen. Es gibt auch immer noch die Möglichkeit, einen Untersuchungsausschuss zu verlangen. Dazu brauchen Sie keine Zweidrittelmehrheit, dafür reicht sogar ein Fünftel aller Mitglieder. Deshalb sollten wir Ihrem Anliegen nicht folgen.
Dann fordern Sie die Möglichkeit, Mitarbeiter einzustellen. Selbstverständlich sollen die zur Geheimhaltung verpflichtet sein. Wir haben es uns bisher immer zum Grundsatz gemacht, die Zahl derjenigen, die informiert werden, möglichst klein zu halten. Die Informationen enthalten sehr sensible Daten. Nicht einmal Mitarbeiter des Landtagsamtes sind bei den Sitzungen dabei. Wir sind unter uns. Es wäre ein Fehler, wenn wir bis zu sieben weitere Leute in diesen Kreis mit einbeziehen würden. Wir haben zwar kein Misstrauen, aber die Gefahr, dass bei 14 Leuten, die etwas wissen, einer plaudert, ist größer als bei sieben. Auf Bundesebene gibt es zwar Mitarbeiter. Das Parlamentarische Kontrollgremium des Bundestags hat aber einen viel größeren Bereich zu überwachen. Dazu gehören das Bundesamt für Verfassungsschutz, der Bundesnachrichtendienst und der MAD. Im Gegensatz dazu ist unser Landesamt, auch wenn es sehr aktiv und effektiv ist, doch überschaubar. Jeder Abgeordnete kann das auch ohne Mitarbeiter einigermaßen überschauen, um die richtigen Fragen zu stellen und die richtigen Entscheidungen zu treffen.
Über die Protokollierung können wir reden. Darüber, dass nur ein Tagesordnungspunkt angegeben wird, nicht aber, welche Aussagen dazu gemacht wurden, kann man nachdenken. Das ist aber für unsere unmittelbare Arbeit nicht bedeutend, sondern allenfalls für eine spätere Beweisbarkeit. Über die Protokollierung kann man nachdenken. Ich mache mir aber über ein Problem Sorgen. In einer Behörde bestehen gewisse Löschungsvorschriften. Gewisse Vorgänge sind in einer Behörde nach einer Frist zu löschen. Wenn Vorgänge bei uns im Protokoll stehen, kann es durchaus sein, dass das Landesamt sagt: Bei uns im Hause haben wir die Daten löschen müssen, wir brauchen aber einmal eine alte Information, und deswegen fragen wir beim Bayerischen Landtag nach, die haben alle Akten noch vorliegen. Wir müssen also darüber
nachdenken, inwieweit auch der Schutz der Persönlichkeit berücksichtigt werden muss. Ich sage es noch einmal: Das betrifft nicht die aktuelle Arbeit des Landesamtes, sondern nur die Nachweisbarkeit, die irgendwann einmal gefordert werden könnte.
Kurzum, ich glaube, dass das Gesetz, das wir uns vor drei Jahren gegeben haben, ein sehr umfassendes, modernes und effektives Gesetz ist. Wir haben eine gute Kontrolle über das Landesamt für Verfassungsschutz und die untergeordneten Behörden. Darum halten wir eine Änderung des PKG-Gesetzes nicht für erforderlich.
Frau Kollegin, Sie haben gesagt, in diesem Antrag sei keine Vorverurteilung enthalten. Ich lese jetzt einmal nur die Überschrift vor: "Unabhängige Aufklärung des Polizeiübergriffs auf eine junge Münchnerin". Stärker als durch so einen Begriff kann man doch gar nicht vorverurteilen.
Herr Präsident, Hohes Haus! Ich kann vorwegnehmen, dass wir beiden Berichtsanträgen zustimmen werden. Ich möchte aber einige Anmerkungen dazu machen. Wenn eine derartige Serie von Verbrechen stattfindet, muss man sich fragen, ob etwas falsch gemacht wurde. Das ist eine Selbstverständlichkeit. Wenn vier Untersuchungsausschüsse tagen und der Generalbundesanwalt Untersuchungen durchführt, ist es selbstverständlich, dass man die Erkenntnisse aus diesen Untersuchungen in die künftigen Überlegungen mit einbezieht. Das ist klar. Wenn Fehler gemacht worden sein sollten, dann muss man dafür sorgen, dass sie nicht mehr geschehen, und selbst wenn keine Fehler gemacht wurden, muss man schauen, ob man nicht etwas verbessern kann.
Ich stimme nicht mit dem Kollegen Schindler überein, der sagt, dass der Rechtsextremismus in den vergangenen Jahren bagatellisiert worden sei. Herr Kollege Schindler, das war nicht der Fall. Es hat keiner bagatellisiert, wir alle haben den Rechtsextremismus ernst genommen. Aber keiner hat seine Gefährlichkeit erkannt. Die haben wir nicht erkannt, und die haben Sie nicht erkannt. Wir haben über ganz andere Fragen geredet, aber nicht darüber, dass es eine Gruppe geben könnte, eine Terrorzelle, die planmäßig Menschen ermordet. Selbstverständlich muss man darauf reagieren.
Es ist auch nicht so, dass der Präsident des Landesamtes für Verfassungsschutz in Bayern etwas Besonderes gesagt hätte, als er angedeutet hat, dass seit Herbst keine Akten geschreddert worden seien. Die Entscheidung, ob Akten vernichtet werden, steht nicht im Belieben einer Behörde. Dafür gibt es ganz konkrete gesetzliche Vorgaben. Diese Vorgaben besagen, dass Akten zum Schutz der Bürger - das gilt für die Polizei wie für den Verfassungsschutz - zu vernichten sind, wenn fünf Jahre keine weiteren Einträge hinzugekommen sind. Es ist die Aufgabe der Behörde, Akten zu vernichten, wenn fünf Jahre lang keine Erkenntnisse hinzukommen. Dann müssen die Akten vernichtet werden. Wenn ein neues Faktum hinzukommt, beispielsweise Erkenntnisse über diese Morde, ist es genauso selbstverständlich, dass diese
Akten nicht vernichtet werden dürfen. Das ist eine ganz normale Regelung, die festlegt, wie zum Schutze der Bürger mit den Akten umgegangen wird.
Auch die Zusammenlegung der Abteilungen für Verfassungsschutz und Katastrophenschutz im Jahr 1999 gehört zu dieser Diskussion. Was hatte es damit auf sich? - Denken wir zurück. Ich habe die Entscheidung als Justizminister erlebt. Es wurde ein Sparhaushalt vorgelegt, und es musste an Personal gespart werden. Es musste nicht nur unten, sondern auch oben gespart werden. Die Ministerien waren aufgefordert, Abteilungen einzusparen. Auch wir im Justizministerium haben Abteilungen, nämlich die Abteilungen für Zivilrecht und für Europarecht, zusammengelegt. Genauso sind im Innenministerium zwei kleinere Abteilungen, nämlich die für Verfassungsschutz und die für Katastrophenschutz, zusammengelegt worden. Ob diese beiden Abteilungen unbedingt gut zueinander gepasst haben, ist eine andere Frage, aber es waren zwei kleinere Abteilungen. Selbstverständlich hätte die Abteilung für Verfassungsschutz besser zur Polizei gepasst, aber man musste auf jeden Fall das Trennungsgebot beachten.
Ich gehe davon aus, dass Staatsminister Herrmann gerade jetzt, da die Rolle des Verfassungsschutzes deutlich geworden ist, die Chance genutzt hat, die Entscheidung von damals zu korrigieren und den Verfassungsschutz in einer eigenen Abteilung anzusiedeln. Genauso wie vor 1999 die Aufsicht nicht geschwächt worden ist, führt auch die jetzige Maßnahme nicht automatisch zu einer Stärkung der Aufsicht. Dabei möchte ich anmerken: Dass es Pläne zur Stärkung der Aufsicht und zur stärkeren Verzahnung der Arbeit des Verfassungsschutzes und der Kriminalpolizei gibt, ist eine Deutung der Presse. Das hat der Minister selber nicht gesagt. Das hat die dpa seinen Worten lediglich entnommen. Wenn die Maßnahmen etwas bringen, dann ist es kein Schaden, aber es war nicht so, dass die Aufsicht schlecht gewesen wäre und man sie verbessern müsste.
Wir können beiden Berichtsanträgen selbstverständlich zustimmen. Ich möchte aber noch eine Anmerkung zum Antrag der GRÜNEN machen. Ich weise darauf hin, dass die Überschrift nicht zum Antrag gehört. Der Satz "Verfassungsschutz: Abteilungsumbau im Innenministerium ersetzt keine Strukturreform" wird von uns natürlich nicht unterschrieben. Da diese Überschrift aber nicht Teil des Beschlusses ist, können wir dem Antrag zustimmen.
Wir sollten die Angelegenheit unaufgeregt angehen. Auch sollten wir die Ergebnisse der verschiedenen Untersuchungsausschüsse auswerten. Wenn wir die Notwendigkeit sehen, etwas zu ändern, sollten wir
nicht warten, bis alle Untersuchungsausschüsse ihre Arbeit beendet haben. Man kann auch vorher schon etwas ändern. Im Prinzip aber sollten wir die Ergebnisse der Untersuchungsausschüsse berücksichtigen. Wenn Fehler gemacht worden sein sollten, wofür ich noch keine Anhaltspunkte habe, dann müssen diese abgestellt werden. Auch wenn keine Fehler gemacht wurden, aber man Verbesserungsmöglichkeiten sieht, dann sollte man diese Verbesserungen in Angriff nehmen. Wir stimmen den beiden Anträgen zu. Wir gehen davon aus, dass uns das Innenministerium überzeugende Antworten geben wird.
Frau Präsidentin, Hohes Haus! Heute Vormittag hat das Plenum in dieser Sache drei Anträgen einstimmig zugestimmt bzw. die einstimmige Zustimmung im Kommunal- und Innenausschuss bestätigt: Es war der Antrag der SPD, die Konsequenzen einer möglichen Standortverlegung des bisher am Flughafen Nürnberg stationierten Luftrettungshubschraubers nach Roth zu überprüfen. Zu diesem Antrag wurde einstimmig Ja gesagt. Es war der Antrag der FREIEN WÄHLER, bei der Luftrettung in Westmittelfranken die Folgen der geplanten Standortverlegung vom Flughafen Nürnberg nach Roth zu klären. Auch zu diesem Antrag wurde einstimmig Ja gesagt. Und es war der Antrag der CSU und der FDP, den Intensivtransporthubschrauber "Christoph Nürnberg" probeweise nach Roth zu verlegen. Das war der Antrag, der Ihnen, Frau Kollegin Naaß, so peinlich ist. Auch zu diesem Antrag wurde einstimmig Ja gesagt. Heute früh haben wir allen diesen Anträgen einstimmig zugestimmt. Das bedeutet, dass eine Verlegung nach Roth überprüft werden soll. Jetzt ziehen Sie die Vorstufe hoch. Sie kehren wieder an den Anfang zurück und vergessen, dass Sie dem peinlichen Antrag schon zugestimmt haben.
Wir können aber noch einmal bei Adam und Eva anfangen. Wie ist die Sachlage? Es geht um die Frage,
ob der Rettungshubschrauber nach Donauwörth oder nach Augsburg kommen soll. Die Entscheidung ist für Augsburg gefallen. Das mag Ihnen gefallen oder nicht gefallen. Dazu gibt es unterschiedliche Meinungen. In jeder Fraktion gibt es dazu unterschiedliche Meinungen. Die Entscheidung ist aber nun einmal gefallen.
Wenn eine politische Entscheidung gefallen ist, ist sie zu berücksichtigen.
Dann haben wir uns überlegt, wie wir die Gebiete südwestliches Mittelfranken und nördliches Schwaben versorgen könnten. Dazu haben wir bei den Nachbarn in Baden-Württemberg angefragt. Die konnten nicht helfen, weil sie anscheinend woanders noch größere Probleme haben. Die nächste Überlegung war die Anschaffung eines weiteren Rettungshubschraubers. Die Zahl der Rettungshubschrauber kann aber nicht beliebig vermehrt werden. Die Rettungshubschrauber müssen die Krankenkassen bezahlen, aber sie bezahlen bisher nicht mehr. Also wurde nach einer Lösung dafür gesucht, wie der Radius von 60 Kilometern eingehalten werden kann. Dabei kam man auf den Intensivtransporthubschrauber, der am Flughafen Nürnberg zusammen mit dem normalen Rettungshubschrauber stationiert ist. Wenn er in Roth stationiert wird, könnte er den Radius von 60 Kilometern einhalten. Dabei sind natürlich einige Fragen zu klären.
Erstens. Wenn er nach Süden verlegt wird, kann er im Norden nicht mehr so viele Ziele anfliegen. Auf die Frage, ob dadurch eine Lücke entstehen könnte, wurde bisher mit Nein geantwortet, weil der Raum nördlich von Nürnberg noch von drei oder vier anderen Rettungshubschraubern abgedeckt wird. Der Raum nördlich von Nürnberg ist gut abgesichert.
Zweitens stellt sich die Frage, ob ein Intensivtransporthubschrauber als Rettungshubschrauber eingesetzt werden kann. Die Antwort darauf lautet Ja. Der Intensivtransporthubschrauber fliegt bereits jetzt 250 Einsätze im Jahr.
Die dritte Frage war, wie sich der Einsatz als Rettungshubschrauber mit den 550 Stunden vereinbaren lässt, in denen Intensivtransporte durchgeführt werden. Das muss geklärt werden. Selbstverständlich darf dabei keine Lücke entstehen. Uns ist aber gesagt worden, dass noch einiges an Kapazität frei wäre. Wenn Kapazitäten frei wären, wäre es falsch, den Hubschrauber in Nürnberg stehen zu lassen, wo er einen weiteren Anflugweg nach Süden hätte. Diese Fragen wollen wir jetzt klären. Wie viele Flüge dauern länger, wenn der Hubschrauber weiter im Süden stationiert ist? Ein Thema wird auch der Fliegerhorst in Roth sein. Diese Fragen werden wir zunächst klären.
Dann wird der Einsatz in Roth ein Jahr oder eineinhalb Jahre lang überprüft. Danach schauen wir, ob es geklappt hat. Wenn es geklappt hat, können wir zufrieden sein. Wenn es nicht geklappt haben sollte, hätten wir ein gutes Argument in den Verhandlungen mit den Kassen darüber, ob ein weiterer Hubschrauber finanziert werden kann. Ich glaube, das ist eine vernünftige Lösung. Es ist ein Kompromiss, mit dem alle leben können. Wir sollten diese Überprüfung abwarten. Danach sollten wir sehen, welche Schlüsse sich daraus ziehen lassen. Auf jeden Fall bitte ich, die beiden Anträge, die sich gegen das Konzept grundsätzlich wenden, abzulehnen.
Herr Kollege Rohde, nach der Wortmeldung von Frau Kollegin Ackermann darf ich vielleicht, um die Position der GRÜNEN zurechtzurücken, auf die Ausführungen der Vertreterin der GRÜNEN im Innenausschuss, nämlich von Frau Kamm, verweisen. Im Ausschussprotokoll heißt es auf
die Bemerkung von Frau Schmitt-Bussinger, dass sie gerne den Hubschrauber in Donauwörth gehabt hätte:
Abg. Christine Kamm (GRÜNE) empfiehlt Frau Schmitt-Bussinger, sich nicht bloß auf die Radien zu stützen, um festzustellen, ob die Abdeckung ausreichend sei oder nicht, sondern auch zu analysieren, bei wie vielen Rettungseinsätzen ein Rettungshubschrauber verfügbar sei oder nicht. Nicht ohne Grund wiesen die GRÜNEN seit Langem darauf hin, dass in Augsburg ein Rettungshubschrauber fehle. Viele Rettungseinsätze seien in der Region erforderlich, und in der Vergangenheit sei bei einem Fünftel aller Anforderungen kein Hubschrauber verfügbar gewesen, obwohl einer gebraucht worden wäre - und das in einem Großraum mit mehreren hunderttausend Einwohnern. Bevor sich Frau Schmitt-Bussinger weiterhin auf ein Gutachten stütze, das die Tatsachen nicht ausreichend berücksichtige, sollte sie sich sachgerechter informieren. - Bedauerlicherweise seien die genannten Gebiete seit Jahren unterversorgt.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Wenn Frau Kollegin Tausendfreund auf eine breite Unterstützung hofft, muss ich sie - was sie wahrscheinlich nicht anders erwartet enttäuschen. Wir haben alle angesprochenen Fragen bei der Schaffung des PKG-Gesetzes vor drei Jahren eingehend diskutiert. Alle Fraktionen waren daran beteiligt. Diese Themen sind damals von den GRÜNEN angesprochen worden. Alle anderen Fraktionen waren der Meinung, dass wir diesen Wünschen nicht folgen sollten.
Zu den von der Kollegin eingeforderten Rechten für einzelne Mitglieder des Gremiums möchte ich deutlich sagen: Das Parlament hat ein Kontrollrecht und es hat dieses Kontrollrecht weitergegeben. Die Frage, was und wie kontrolliert wird, kann deshalb nicht der Willkür eines Einzelnen oder einer Einzelnen unterliegen,
sondern darüber hat ein parlamentarisches Gremium zu entscheiden, das sachkundig und ausgewogen ist.
Bezeichnend ist, dass Frau Kollegin Tausendfreund die NSU-Morde ins Spiel gebracht hat. Frau Kollegin, seien wir ehrlich: Keine der von Ihnen zum NSU im Parlamentarischen Kontrollgremium gestellten konkreten Fragen wurde nicht beantwortet. Bei einer einzigen Frage war das Gremium der Meinung, dass diese nicht konkret beantwortet werden sollte. Diese Frage betraf jedoch nicht den NSU, sondern einen anderen Bereich. Die Mehrheitsverhältnisse waren 6 : 1. Alle anderen Mitglieder des Gremiums waren der Meinung, dass diese Frage nicht konkret beantwortet werden sollte, weil sonst unzulässige Rückschlüsse auf die operative Tätigkeit des Landesamts möglich gewesen wären. Hier geht es also nicht um eine Zweidrittelmehrheit oder um eine einfache Mehrheit. Wenn Sie sechs von sieben Stimmen gegen sich haben, sind Sie eben in der Minderheit und kommen nicht zum Zug.
Sie haben gesagt, dass die Berichte zeitnah gegeben werden sollten. Ich möchte darauf verweisen, dass wir nach dem Gesetz in jedem Vierteljahr eine Sitzung durchführen müssten. Wir führen aber alle sechs Wochen eine Sitzung durch. Wenn eine Sache dringlich war, haben wir innerhalb von acht Tagen eine PKGSitzung durchgeführt. Alle Fragen, die aufgeworfen worden sind, wurden zeitnah beantwortet. Das ist in der Sache selbst begründet. Wir brauchen dazu keine besondere Regelung in das Gesetz aufzunehmen.
Sie haben gefordert, dass künftig die Möglichkeit bestehen sollte, die Geheimhaltung mit einer einfachen Mehrheit statt einer Zweidrittelmehrheit aufzuheben. Ich möchte deshalb zunächst auf den Grundsatz unserer Geheimschutzordnung hinweisen, der besagt, dass die herausgebende Stelle den Grad der Geheimhaltung festzulegen hat. Das heißt, wenn wir diese Geheimhaltung nicht einhalten wollen, durchbrechen wir schon das System, indem wir etwas, was uns vertraulich gesagt wurde, möglicherweise offenbaren. Dass es hierfür zumindest einer qualifizierten Mehrheit bedarf, dürfte doch vollkommen klar sein.
Zu den Mitarbeitern: Wir waren und sind weiterhin der Meinung, dass der Kreis der Informierten so klein wie möglich gehalten werden soll. Hier geht es um ganz sensible Daten. Hier geht es um Leute, die möglicherweise gefährdet werden könnten. Deshalb sind wir der Meinung, dass wir keine Mitarbeiter in diese Geheimnisse einweihen sollten. Wir brauchen auch keine Beschäftigten des Landtagsamts, die uns bei dieser Arbeit unterstützen. Wir alle nehmen unsere Arbeit sehr ernst. Ich habe noch nicht gehört, dass je
mand, der eine Angelegenheit sauber klären will, zusätzliche Unterstützung braucht.
Kurzum: Wir haben diese Fragen vor drei Jahren eingehend diskutiert. Für Ihr Hauptanliegen finden Sie in keinem Gesetz - weder auf Bundesebene noch in irgendeinem Land - eine Parallele. Wir haben ein Gesetz geschaffen, das unserer parlamentarischen Aufgabe voll gerecht wird. Ich bitte deshalb darum, nach der Beratung den Gesetzentwurf der GRÜNEN abzulehnen.
Herr Präsident, Hohes Haus! Der Kampf gegen Extremismus sollte das gemeinsame Anliegen aller Parteien sein.
Aus diesem Grunde marschieren wir in dieselbe Richtung.
Ich möchte die Wertungen, die Kollege Ritter jetzt schon vorgenommen hat, nicht wiederholen oder überprüfen. Die Überprüfung wird dann vom zuständigen Ministerium zu machen sein. Aber im Grundsatz möchte ich deutlich sagen: Das Freie Netz Süd wird vom Landesamt für Verfassungsschutz beobachtet. Im Verfassungsschutzbericht 2011 sind ihm nicht weniger als fünf Seiten gewidmet. Man nimmt das Problem also sehr ernst.
Mit dem Verbot könnte es ein Problem geben, was auch im Verfassungsschutzbericht sogar ausdrücklich angesprochen ist, wo es zu diesen politischen Gruppierungen heißt - ich zitiere:
Deren Ziel ist die Vernetzung der gesamten bayerischen Neonazi-Szene. Um dabei keine Ansatzpunkte für Verbote zu bieten, werden feste Strukturen bewusst vermieden.
Das könnte eine Problematik sein. Aber ich bin der Meinung, gerade im Hinblick auf die schlimmen Morde, die ja inzwischen aufgeklärt worden sind, kann man sicher einmal darüber nachdenken, ob hier doch einiges für feste Strukturen spricht. Ich möchte aber das Ergebnis nicht vorwegnehmen.
Darum haben wir unseren Antrag auch so formuliert. Wenn Sie ein Problem damit haben, dass wir jetzt nur die "Bürgerinitiative Soziales Fürth" hier aufgeführt haben und deswegen nicht zustimmen können - wir können den Antrag jederzeit erweitern, indem wir sagen, dass das "Freie Netz Süd" mit seinen Untergruppierungen wie beispielsweise die "Bürgerinitiative Soziales Fürth" gemeint ist -, dann haben wir den ganzen Bereich. Im Verfassungsschutzbericht werden ohnehin die Gruppen erwähnt, ob das der Kreis um Matthias Fischer ist, ob das die Freien Nationalisten in Hof sind, das Aktionsbündnis Nordoberpfalz, Widerstand Regensburg-Cham usw. Also, wenn das Ihr Problem ist, dann, glaube ich, können wir Ihnen helfen.
Ich habe auch bei Ihrem Antrag ein bisschen Wohlwollen mit walten lassen müssen, um ihm zustimmen zu können; denn im letzten Satz steht: "Die Tarnorganisation des FNS "Bürgerinitiative Soziales Fürth" ist zu verbieten." Wir interpretieren da hinein: "… nach einer erfolgreichen Prüfung". Das brauchen wir nicht hineinzuschreiben, aber wir sollten es hier deutlich machen: nach erfolgreicher Prüfung. Wenn wir das also wohlwollend hineininterpretieren, können wir Ihrem Antrag zustimmen, und ich glaube, dass wir, wenn wir unseren erweitern, indem wir sagen: "… mit seinen Untergruppierungen wie beispielsweise die Fürther Szene", in dem Zusammenhang dann auch Ihre Zustimmung finden können.
Wir sollten jetzt nicht kleinkariert vorgehen, sondern für eine gemeinsame Aktion gegen Rechts sein.
Herr Präsident, Hohes Haus! Der Kollege Rabenstein hat bedauert, dass dieses Thema zu so später Stunde beraten wird. Ich muss sagen, ich wundere mich über Sie: Was ver
sprechen Sie sich davon, dass Sie diesen Antrag, der im Innenausschuss aus guten Gründen abgelehnt wurde, jetzt im Plenum hochziehen?
Es wird über diese schlimmen Vorfälle regelmäßig berichtet. Das Parlamentarische Kontrollgremium hält dazu regelmäßig Sitzungen. Auch heute haben wir darüber gesprochen. Der Innenminister hat zugesagt, am 7. März im Innenausschuss einen Zwischenbericht zu geben. Das Parlamentarische Kontrollgremium hat bereits festgelegt, dass es in der Woche danach zu einer weiteren Sitzung zusammenkommt, falls irgendwelche Punkte wegen Geheimhaltung im Innenausschuss nicht angesprochen werden können.
Es wird also bereits umfassend geklärt. Man sollte auch darauf hinweisen, dass wir bei den Beratungen im Innenausschuss, in denen wir Ihren Antrag abgelehnt haben, einem Antrag der GRÜNEN auf umfassende Berichterstattung zugestimmt haben. Wir haben ihm zugestimmt, weil es ein sachlicher Antrag war. Es sind zwar einige Fragen dabei, die das Innenministerium wohl nicht beantworten kann. Das kann das Ministerium dann sagen. Aber es war ein sachlicher Antrag, und dem haben wir alle zugestimmt.
Warum haben wir den Antrag der SPD abgelehnt? Weil nach der Wortwahl in Ihrem Antrag eindeutig war, dass es Ihnen nicht um eine gemeinsame Aufgabe gegangen ist, sondern nur um Spalten, um Provozieren und um Diffamieren.
In Ihrem Antrag "Gemeinsames Vorgehen gegen Rechtsextremismus" bringen Sie Vorwürfe im Bereich der Integration ausländischer Mitbürger. Was haben solche Vorwürfe mit diesem Antrag zu tun? Sie üben Kritik am Bund wegen der Kürzung von Fördermitteln. Was hat das mit der gemeinsamen Aufklärung zu tun? Sie kritisieren, dass öffentliche Förderung davon abhängig ist, dass die Institutionen, die gefördert werden sollen, eine Demokratieerklärung abgeben. Was hat denn das mit dieser Aufklärung zu tun? Und dann fordern Sie - das haben Sie noch einmal gesagt -, dass bei eindeutig linksextremistischen Gruppierungen wie Aida die Beobachtung durch den Verfassungsschutz eingestellt wird,
obwohl das Bayerische Verwaltungsgericht eindeutig festgestellt hat, dass Aida linksextremistisch ist. Sie fordern praktisch ein rechtswidriges Verhalten unserer Verfassungsschutzbehörden. Und das soll die Grund
lage für ein gemeinsames Vorgehen gegen den Rechtsextremismus sein?
Ich muss deutlich sagen: Die Fragen, die Sie gestellt haben, werden wohl alle in dem Zusammenhang in nächster Zeit geklärt werden. Aber wir gehen Ihnen nicht auf den Leim. Sie dürfen uns nicht alles Mögliche unterjubeln, mit Beschimpfungen kommen und alle abgelehnten Forderungen der letzten Monate und Jahre erneut vorbringen und dann glauben, wir könnten gemeinsame Lösungen verabschieden.
Ich sage eindeutig: Wir werden die Sache eingehend klären, aber nicht aufgrund dieses Vorbringens, das keine gemeinsame Arbeit möglich macht, sondern nur dazu da ist, zu trennen, zu provozieren und uns zu spalten. Wir werden den Antrag ablehnen.
- Zu Recht.
Herr Präsident, Hohes Haus! Die schlimme Mordserie der rechtsextremistischen Terroristen hat uns alle erschüttert. Es war für uns nicht vorstellbar, dass so etwas in unserem Land passieren kann. Wir haben das alles durch die Zeitungen miterlebt, aber auch wir haben natürlich keine Zusammenhänge erkannt.
Wenn man feststellt, dass so etwas vorgefallen ist, ist es selbstverständlich, dass man klärt, ob und gegebenenfalls wo Fehler gemacht wurden. Dazu gibt es eine Sonderkommission im Bundeskriminalamt unter der Leitung des Generalbundesanwalts. Das ist das Gremium, das Zugriff auf alle Behörden hat. Es gibt, nachdem es konkrete Vorwürfe gegenüber Bundesbehörden gibt, einen Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestags. Nachdem es auch konkrete Vorwürfe im Bereich Thüringen gibt, gibt es auch einen Untersuchungsausschuss des Thüringer Landtags. In Bayern gab es bisher keine konkreten Vorwürfe.
Dennoch haben wir am 30. November den Beschluss gefasst, dass das Innenministerium sobald wie möglich einen umfassenden Bericht abgeben solle. In der nächsten Sitzung wird natürlich kein umfassender Bericht abgegeben werden. Das ist klar. Aber am 7. März wird im Innenausschuss ein Zwischenbericht der Staatsregierung erfolgen. Dies kann nicht, wie die GRÜNEN es gefordert haben, ein detaillierter Zwischenbericht zum aktuellen Stand der Ermittlungen sein, denn über die Ermittlungen ist nicht der Innenminister informiert, sondern der Generalbundesanwalt. Das Innenministerium wird vielmehr über die Fragen informieren, die in den letzten Wochen aufgekommen sind und die bayerische Behörden betreffen. Zu jeder dieser Fragen wird es die entsprechende Antwort geben.
Was die Untersuchungen angeht, gibt es noch ein Gremium, das von diesem Landtag hierfür eingesetzt wurde, das Parlamentarische Kontrollgremium. Ich weiß nicht, ob Frau Kollegin Tausendfreund immer als Einzige in einer ganz anderen Sitzung sitzt; aber, Frau Tausendfreund, auf jeden Fall hat das Innenministerium in dieser von Ihnen als Sondersitzung be
zeichneten Sitzung zu allen damals bekannten Fragen Stellung genommen.
Es sind Kollegen aus allen Fraktionen hier, die das bestätigen können. Wenn Kollegin Tausendfreund meint, sie hätte noch weitere Fragen gehabt, dann muss ich feststellen, dass sie das zumindest nicht gesagt hat. Und was Sie sich denken, kann niemand von uns wissen. Man hat auch nicht die nächste Sitzung ausfallen lassen, sondern wir haben gesagt: Jetzt ist alles behandelt worden. Wenn es die nächsten drei Wochen etwas Neues gibt, dann machen wir die planmäßige Sitzung. Wenn es nichts Besonderes mehr gibt, brauchen wir keine weitere Sitzung zu machen. - Ich habe angeboten, Frau Kollegin Tausendfreund, dass wir dann, wenn sich über Weihnachten etwas Besonderes ergeben würde, in der ersten Sitzungswoche des Landtags, in der Klausurtagungen waren, eine Sitzung machen. Aber niemand hat eine Sitzung gefordert. Warum? - Weil es keine neuen Informationen gegeben hat.
Das Parlamentarische Kontrollgremium wird innerhalb der nächsten zwei Wochen seine nächste Sitzung durchführen. Dann werden die Fragen behandelt, die in den letzten Tagen aufgetaucht sind. Ich muss deutlich sagen: Eine Frage, die Anfang Januar auftaucht, kann der Innenminister natürlich nicht schon Ende November beantworten.
Kommen wir jetzt einmal zu dem Punkt, wo Sie gesagt haben, der pensionierte ehemalige stellvertretende Leiter der Soko erinnere sich an eine Anfrage an das Landesamt für Verfassungsschutz nach rechtsradikalen Mitgliedern im Großraum Nürnberg. Er hat damals eine umfassende Antwort bekommen. Hunderte von Namen sind genannt worden. Aber das Problem ist: Die Täter Mundlos und Böhnhardt waren nicht dabei, weil sie nicht zur Nürnberger Szene gehört haben. Sie werden wissen, dass die in Thüringen waren. Es ist ein wesentlicher Unterschied, ob eine Gruppe in Nürnberg agiert und dort Straftaten begeht oder ob eine Gruppe in Thüringen ist und woanders Straftaten begeht.
Kurzum: Die Fragen, die jetzt gestellt worden sind, werden in der nächsten Sitzung des Parlamentarischen Kontrollgremiums behandelt. Es ist also alles in die Wege geleitet, um eine umfassende Klärung des Sachverhalts herbeizuführen.
Was sollen diese beiden Anträge an den Landtag zur Aufforderung an das Parlamentarische Kontrollgremium? Das Parlamentarische Kontrollgremium ist ein Organ dieses Landtags, in dem alle Fraktionen vertreten sind. Eine solche Aufforderung kommt mir so vor,
wie wenn das Plenum den Ältestenrat auffordern würde zu beschließen, dass die nächste Plenarsitzung um 16.00 Uhr endet. Das ist natürlich ein Blödsinn; denn die Leute sitzen doch im Ältestenrat und können es dort selbst beschließen. Es ist also ein Unsinn, wenn hier ein Gremium des Landtags vom Plenum des Landtags aufgefordert wird.
Was Sie hier machen, ist aber nicht nur Unsinn, sondern sogar äußerst problematisch; denn für die Arbeit des Parlamentarischen Kontrollgremiums und für dessen Zuständigkeiten hat sich dieses Parlament ein Gesetz gegeben. Am 8. November 2010 ist die Arbeit des Parlamentarischen Kontrollgremiums ganz klar geregelt worden. In Artikel 1 ist der Rahmen dessen geregelt worden, was zu kontrollieren ist. In Artikel 5 sind die Befugnisse aufgeführt worden. Sie sind damals sogar wesentlich erweitert worden. Sie beinhalten das Recht auf Akteneinsicht und auf die Befragung von Mitarbeitern, wenn es das Parlamentarische Kontrollgremium für erforderlich hält. Das heißt also, wir haben alle rechtlichen Möglichkeiten zur Aufklärung des Sachverhalts.
Warum wollen Sie jetzt einen Sachverständigen? Haben Sie die Arroganz zu behaupten, dass die Mitglieder des Parlamentarischen Kontrollgremiums fachlich nicht in der Lage wären, das zu klären? Ich darf Ihnen Folgendes sagen: Der Vorsitzende des Gremiums war Richter und Staatsanwalt und hat drei große Untersuchungsausschüsse geleitet. Im Untersuchungsausschuss "Wienerwald" ist es um schwierige Steuerfragen gegangen. Damals war Kollegin Carmen König von der SPD die Stellvertreterin. Im Untersuchungsausschuss "Schalck-Golodkowski" ist es um sehr komplizierte Fragen in Bezug auf die bayerische Wirtschaft, Behörden der DDR, Ministerium für Staatssicherheit usw. gegangen. Der Stellvertreter war Karl-Heinz Hiersemann von der SPD. Das war übrigens der einzige Untersuchungsausschuss im Bayerischen Landtag, in dem es kein Minderheitenvotum gegeben hat. Im Untersuchungsausschuss "Plutonium" ging es darum, dass versucht wurde, waffenfähiges Uran aus Moskau hierher zu schmuggeln. Es ging um Scheinaufkäufe und Tätigkeiten des Landeskriminalamtes und der Polizeibehörden. Stellvertreter war damals Kollege Franz Schindler von der SPD. Bei all diesen Untersuchungsausschüssen hat nie jemand den Vorwurf gemacht, dass sie nicht richtig geleitet worden wären und dass es keine Sachkunde gegeben hätte.
Ich darf Sie auch auf Folgendes hinweisen: Im Parlamentarischen Kontrollgremium sitzen von den sieben Leuten sechs Juristen aus allen Fraktionen: Von der CSU sind das der Kollege Heike und der Kollege Weidenbusch, von der FDP der Kollege Dr. Fischer, von
den FREIEN WÄHLERN der Kollege Pointner, von den GRÜNEN die Kollegin Tausendfreund. Von der SPD sitzt der Kollege Schneider im Gremium, der den Antrag gestellt und begründet hat. Er ist zwar kein Jurist, aber ein erfahrener Polizeibeamter. Ich glaube nicht, dass er sagt: Ich sehe mich nicht in der Lage, die Fragen, die gestellt worden sind - so schwierig sind die Fragen ja gar nicht -, zu klären.
Kurzum: Ich glaube, das Gremium ist entsprechend qualifiziert, um die Aufgaben zu lösen, wahrscheinlich qualifizierter als jeder von Ihnen zu benennende Sachverständige.
Wir sollten nach meiner Meinung so vorgehen, wie es das Gesetz geregelt hat. Das Parlamentarische Kontrollgremium wird die anfallenden Fragen alle klären. Dazu wird es zunächst einen Bericht des Innenministeriums geben; das ist normal. Dann, wenn irgendwelche Zweifel bestünden oder irgendwelche Fragen nicht beantwortet werden könnten, haben wir selbstverständlich die Möglichkeit, Mitarbeiter zu befragen und Akteneinsicht zu nehmen. Aber ich muss deutlich sagen: Bisher waren die Antworten des Staatsministeriums des Innern so ausreichend, dass an sich keiner der Kollegen etwas dagegen sagen konnte. Auch die Kollegin Tausendfreund macht ihre Bedenken immer erst außerhalb der Sitzung geltend und nicht in der Sitzung.
Das Parlamentarische Kontrollgremium wird entsprechend dem Gesetz die jeweils anstehenden Fragen behandeln. Wenn es einmal zu der Erkenntnis kommen sollte, dass es eine Aufgabe nicht selber lösen könnte, dann gibt es die Möglichkeit der Beauftragung eines Sachverständigen. Aber ich muss deutlich sagen: Dafür gibt es im Moment keinen Anhaltspunkt. Falls dieser Sachverständige einmal eingesetzt werden sollte, dann ist das nicht eine Entscheidung des Bayerischen Landtags, sondern nach dem Gesetz eine Entscheidung des Parlamentarischen Kontrollgremiums. Ich glaube, das wird mit großem Verantwortungsbewusstsein gemacht. Ich würde bitten zu versuchen, sich als Außenstehender, der nur einen ganz geringen Einblick in die Materie hat, nicht einzumischen und nicht irgendwelche Aufforderungen auszusprechen, wenn man von der Sache möglicherweise gar nichts versteht.
Ich betrachte es wieder einmal als ein Manöver, um ein Feuerchen am Kochen zu halten. Es wärmt sowieso nur ganz wenig. Sie können schreiben, was Sie wollen: Wir haben noch keinen Anhaltspunkt für ein Fehlverhalten bayerischer Behörden, und wenn Sie zehnmal irgendetwas zitieren. Mit einem Satz, mit
einer Erklärung des Innenministeriums sind die angeblichen Vorwürfe in der Regel beseitigt. Ich meine, wir sollten die zuständigen Behörden und Gremien sauber klären lassen, und zwar - da gebe ich dem Kollegen Schneider recht - ohne Parteipolitik. Das ist auf jeden Fall besser, als wenn man versucht, mit solch fadenscheinigen Eindrücken Einfluss zu nehmen oder zumindest üble Stimmung zu verbreiten.
Ich bitte, beide Anträge abzulehnen.
Frau Präsidentin, Hohes Haus! Das aktuell geltende Recht entspricht nicht mehr unseren Vorstellungen von der parlamentarischen Kontrolle der Verwaltung. Im Prinzip enthält es nur die Regelung, dass die Verwaltung über den Umfang der Berichterstattung bestimmt. Bisher konnten wir damit gut leben.
- Herr Kollege Beyer, im Gegensatz zu Ihnen bin ich im Parlamentarischen Kontrollgremium. Bisher konnten wir damit gut leben, weil umfassend berichtet wurde. Jede Nachfrage - das kann jeder in dem Kreis bestätigen - wurde erschöpfend behandelt.
Sie reden immer dazwischen. Ich helfe Ihnen doch weiter. Inzwischen hat sich die Lage geändert, da im August vergangenen Jahres auf Bundesebene ein neues Gesetz geschaffen wurde. Deswegen wurde auch eine Änderung unseres Landesgesetzes angestrebt. Die GRÜNEN und die SPD jeweils haben einen Gesetzentwurf eingebracht. Wenn es um die Rechte des Parlaments gegenüber der Verwaltung geht, ist es unsinnig, aufeinander einzuschlagen und die Idee eines anderen möglicherweise abzulehnen, nur weil sie vom anderen stammt. Aus diesem Grund haben wir uns interfraktionell zusammengesetzt, um anhand der entscheidenden Punkte zu klären, ob eine Übereinstimmung herbeigeführt werden kann. Siehe da, wir haben ein hohes Maß an Übereinstimmung gefunden. Die CSU, die FDP, die SPD und die Freien Wähler haben sich auf eine Linie geeinigt. Die GRÜNEN haben leider nur den Gesetzentwurf vertreten, der bereits in Berlin im Bundestag nicht zum Zuge gekommen ist. Dass er dort abgelehnt wurde, hatte einen guten Grund. Die anderen vier Fraktionen haben sich jedoch auf eine einheitliche Regelung geeinigt.
Was beinhaltet diese Regelung? Zunächst einmal soll die Staatsregierung verpflichtet werden, die anstehenden Fragen möglichst schnell umfassend zu beantworten. Zwar ist dies in der Praxis bereits jetzt so, jetzt ist es jedoch festgeschrieben. Die Regelung beinhaltet des Weiteren, dass dem Gremium das Recht eingeräumt wird, Akteneinsicht zu nehmen, Mit
arbeiter des Landesamts für Verfassungsschutz zu befragen und Zutritt zu den jeweiligen Dienststellen zu erhalten. Die Regelung beinhaltet außerdem die Möglichkeit, einen Sachverständigen zu beauftragen. Sie hat zum Inhalt, dass sich Bedienstete des Landesamts in dienstlichen Angelegenheiten auf direktem Wege an das Gremium wenden können. Von den Petitionen, die diesen Sachverhalt betreffen, soll das Parlamentarische Kontrollgremium ebenfalls in Kenntnis gesetzt werden.
Angelehnt an die Regelungen des Bundestags haben wir eine Regelung getroffen, die speziell unseren bayerischen Verhältnissen entspricht. Ich halte diese Regelung für gut. Ich bedanke mich bei den Kollegen der anderen Fraktionen, soweit sie mitgewirkt haben, für die Erarbeitung einer gemeinsamen Lösung.
Leider haben die GRÜNEN nicht mitgemacht. Die Forderungen der GRÜNEN, die in Berlin bereits abgelehnt worden sind, sind mit einer derartigen Regelung nicht kompatibel. Die GRÜNEN fordern, dass nicht nur das Gremium, sondern jeder einzelne Abgeordnete die Ermittlungen durchführen kann. Wenn das Parlament das Gremium mit einer Kontrollaufgabe beauftragt, sollte das Gremium diese Aufgabe erfüllen. Die einzelnen Abgeordneten sollten nicht als Sonderermittler aus individuellem Antrieb versuchen, Informationen zu sammeln.
Zudem beanstanden die GRÜNEN, dass gewisse Regelungen nur mit einer Zweidrittelmehrheit beschlossen werden können. Das ist geregelt wie auch im Bundesgesetz. Es geht hier beispielsweise um eine Abkehr von der Geheimhaltung. Wir sind der Meinung, dass eine derartige Abkehr von der Geheimhaltung in einem einzelnen Punkt so eine gewichtige Entscheidung ist - normalerweise werden alle diese Punkte geheim behandelt -, dass das eine qualifizierte Mehrheit beschließen muss.
Ich habe in der Zeitung gelesen, dass die GRÜNEN vermutet haben, die CSU hätte hier Angst gehabt, die FDP sei ein zu unsicherer Kantonist. Das ist ein Schmarren; das möchte ich ganz deutlich sagen. Es ist die gleiche Regelung, wie wir sie auf Bundesebene auch haben.
Kurzum, ich glaube, wir haben hier gemeinsam ein gutes Gesetz geschaffen. Nachdem es das erste Landesgesetz dieser Art ist, bin ich sogar davon überzeugt, dass es die Vorlage für manches andere Landesgesetz sein wird. Es erweitert die Kompetenzen dieses Parlamentsgremiums in einem sehr hohen Maße. Damit kann man gut arbeiten.
Ich darf Sie bitten, diesen Gesetzentwurf positiv zu beraten und dann auch entsprechend zu verabschieden.
Herr Präsident, Hohes Haus! Ich muss zunächst einmal Frau Kollegin Tau sendfreund recht geben: Die Anschläge des 11. Sep tember haben uns aufgerüttelt. Sie haben uns gezeigt, dass wir mit Anschlägen und Verbrechen in einem Aus maß rechnen müssen, das sich vorher keiner vorstellen konnte. Wir befinden uns in der Situation, dass wir uns auf Anschläge vorbereiten müssen, die wir uns gar nicht vorstellen können. Wir müssen uns etwas vorstellen, das nahezu undenkbar ist. Wir müssen dies in dem Be streben tun, die Sicherheit unserer Bürger zu gewähr leisten.
Es gab nicht nur die Anschläge vom 11. September. Die Anschläge in Madrid und London haben uns gezeigt, dass so etwas überall auf der Welt geschehen kann. Sie haben die SauerlandAttentäter angesprochen. Hier hatten wir großes Glück, dass nichts passiert ist. Wir kennen die gegenwärtige Sicherheitslage, in der die Behörden sagen, dass eine gewisse Gefahr bestünde, dass bei uns durch einen terroristischen Anschlag Ein fluss auf die Bundestagswahl genommen werden soll, wie das auch in Madrid der Fall war.
Wir haben eine brisante Sicherheitslage. Deshalb halte ich es für die verdammte Pflicht und Schuldigkeit der verantwortlichen Politiker, sich Gedanken darüber zu machen, wie diesen Gefahren begegnet werden kann. Wir haben deshalb mit dem Gesetz vom 8. Juli 2008 der Polizei und den Verfassungsschutzbehörden die Mög lichkeit eröffnet, unter ganz engen Vorgaben verdeckt auf informationstechnische Systeme zuzugreifen. Wir haben damals nicht gegen Verfassungsrecht versto ßen, sondern die damals aktuelle Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Februar 2008 zur Grundlage gemacht. In diesem Urteil hat das Verfas sungsgericht entschieden, dass es ein Grundrecht auf die Gewährleistung der Vertraulichkeit und die Integrität informationstechnischer Systeme gibt. Das Gericht hat aber auch deutlich gesagt, dass dieses Recht nicht schrankenlos gilt, sondern dass unter bestimmten engen Grenzen darin eingegriffen werden kann.
Wenn ein Politiker weiß, dass eine riesige Bedrohung da ist, und eine Entscheidung des Bundesverfassungs gerichts vorliegt, die ihm die Möglichkeit zum Eingreifen eröffnet, ist es die Aufgabe dieses Politikers, auszulo ten, wie weit er gehen kann. Wir haben damals die Praktiker angehört, kontrovers diskutiert und uns dann entschlossen, den Rahmen, den uns das Bundesver fassungsgericht vorgegeben hat, voll auszuschöpfen. Wir haben dies einerseits wegen der riesigen Bedro hung für unsere Bürger getan und andererseits des halb, weil wir wissen, dass diese Möglichkeiten, die wir der Polizei und dem Verfassungsschutz gewähren, an Organisationen gegeben werden, die sich an das Ge setz halten und für die der Grundsatz der Verhältnis mäßigkeit gilt.
Frau Kollegin Tausendfreund, ich habe immer den Ein druck, dass Sie diese Behörden für Räuberbanden hal ten, denen man nicht vertrauen kann. Sie glauben offenbar, diesen Organisationen dürften keine Eingriffs rechte übertragen werden, weil sie diese Rechte missbrauchen würden. Ich habe Vertrauen in die Poli zei. Ich habe Vertrauen in den Verfassungsschutz. Ich kenne die Leute, die diese Gesetze anwenden. Ich glaube, dass sie dies stets nach bestem Wissen und Gewissen tun. An dieser Stelle möchte ich ein Danke schön an all diejenigen sagen, die sich für unsere Si cherheit einsetzen und die von der Opposition manch mal ungerechtfertigterweise in Misskredit gebracht werden.
Wir haben am 8. Juli ein Gesetz geschaffen, das nach meiner Überzeugung der Verfassung entspricht und das praktikabel ist. Natürlich findet bei Sicherheitsfra gen immer eine Abwägung statt. Wenn ich mich für die Sicherheit einsetze, kann es zu einer Einschränkung
der persönlichen Freiheit kommen. Unser Koalitions partner sieht die Grenze etwas anders, als wir sie ge sehen haben. Es fand demzufolge eine Abwägung statt, in der etwas mehr Freiheit gewährt wird, bei der ich aber die Sorge habe, dass die Möglichkeiten zum Schutze unserer Bürger zurückgedrängt werden.
Was sind die wesentlichen Änderungen? Es wird kein verdecktes Betreten von Wohnungen geben, um direkt auf einen Computer Einfluss zu nehmen. Unser Koali tionspartner sieht hier verfassungsrechtliche Probleme. Ich sehe diese Probleme nicht. Ich weiß allerdings in zwischen aus der Praxis, dass wir dieses ganze Gesetz vergessen können, wenn die Sicherheitskräfte nicht in die Wohnungen hinein dürfen. Die Möglichkeit des Auf spielens von Trojanern klingt theoretisch hervorragend, ist aber in der Praxis nicht durchführbar. Wenn der Be sitzer des Computers einigermaßen clever vorgeht, werden wir hier nichts bewirken.
Der Zugriff von außen ist unheimlich schwierig. Ich habe die Hoffnung, dass sich die Technik weiterent wickeln wird und wir dieses wichtige Instrument doch noch nutzen können, um auf Computer zuzugreifen, auf denen Anleitungen zum Bombenbau gespeichert wer den, mit denen Einsatzbefehle gegeben werden und auf denen Informationen ausgetauscht werden. Ich hoffe, dass wir dadurch doch noch die Erkenntnisse, die wir zum Schutz unserer Bürger brauchen, gewinnen können.
Unser Gesetzentwurf enthält das Verbot der automati schen Aufzeichnung von Wohnräumen und Räumlich keiten von Geheimnisträgern. Es ist nachvollziehbar, dass hier nicht mehr die Gefahr eines ungewollten Ab hörens oder Eindringens in den Kernbereich stattfinden kann. Allerdings möchte ich doch eines deutlich sagen: Schon bisher war geregelt, dass ein Gespräch, bei dem sich herausgestellt hat, dass es nicht abgehört werden durfte, wieder gelöscht werden muss. Ich vertraue dar auf, dass dies auch so geschehen wäre.
Kurzum: Wir müssen damit leben, obwohl es eine er hebliche zusätzliche Belastung für die Polizei und Ver fassungsschutzbehörden ist, wenn sie bei jedem Ge spräch nun direkt mithören müssen.
Im Gesetz werden die richterliche Anordnung sowie die Überprüfungskompetenz bei OnlineDurchsuchungen auf ein Kollegialgericht übertragen. Früher hat das der Einzelrichter gemacht. Der Koalitionspartner wollte der Schwere des Eingriffs gerecht werden. Während der Diskussion sind aber auch, so glaube ich, dem Koaliti onspartner gewisse Zweifel gekommen, ob das die ideale Lösung ist. Bisher konnte man für einen Eingriff einen Einzelrichter hinzuziehen. Jetzt braucht man ein Kollegialgericht. Man muss also eine Kammer zusam
menbringen. Es könnte durchaus sein, dass öfters der Spruchkörper nicht erreichbar ist und wir dadurch eine größere Anzahl von Eilfällen haben werden, die von der Verwaltung zu entscheiden sind. Das ist für mich keine Glaubensfrage. Wir sollten die Regelung anhand der Praxis überprüfen. Sollte sich nach einer gewissen Zeit herausstellen, dass die Regelung nicht optimal ist, soll ten wir ich gehe davon aus, dass unser Koalitions partner das auch so sehen wird wieder zum Einzel richter zurückkehren. Im Moment haben wir die andere Regelung. Ich kann sie auch mit vertreten.
In unserem Gesetzentwurf wird die Speicherfrist für Bild und Tonaufnahmen von zwei Monaten auf drei Wochen verkürzt. Ich habe das Vertrauen, dass die Be hörden mit dem gespeicherten Material rechtmäßig um gehen. Ich weiß nicht, ob der Gewinn so viel größer sein wird, wenn man die Informationen früher löscht. Ich be fürchte keinen Missbrauch. Wir werden das aber ent sprechend beschließen.
Die Berichtspflicht an den Landtag wird wesentlich er weitert. Ich leite ein Gremium, dem zu berichten ist. Bisher musste sehr wenig berichtet werden, weil es na hezu keine Eingriffe gegeben hat. Wenn es aber keine Eingriffe gegeben hat, ist der Umfang der Berichterstat tung von geringerer Bedeutung. Darüber muss man gar nicht diskutieren.
Angesprochen wurde auch, dass Polizei und Verfas sungsschutz in gewissen Bereichen parallel arbeiten. Anscheinend müssen wir die Diskussion wiederholen, die wir schon ein paar Mal in den Ausschüssen geführt haben. Es ist selbstverständlich, dass der Verfassungs schutz die Angelegenheit an die Polizei gibt, wenn er seine Ermittlungen abgeschlossen hat. Es gibt aber auch Situationen, zu denen Quellenschutz besteht oder Informationen von befreundeten Diensten vorliegen, die nicht an die Polizei weitergegeben werden können. Deshalb ist es sinnvoll, dass die Verfassungsschutzbe hörden diese Verfahren noch eine gewisse Zeit weiter betreiben.
Sie vonseiten der GRÜNEN haben das KfzKennzei chenscanning angesprochen. Sie mussten feststellen, dass Sie in dieser Sache hier alleine auf weiter Flur sind, weil Ihnen jeder Praktiker sagt, dass die gesetzli chen Vorgaben so eng sind, dass kein Missbrauch getrieben wird. Die beiden Entscheidungen des Bun desverfassungsgerichts betrafen andere Bundeslän der. Unsere Regelung entspricht dem, was das Bun desverfassungsgericht gefordert hat. Und zur Beruhigung für alle, die Angst haben, dass große Men gen Daten gespeichert werden könnten: Es werden Treffer gespeichert. Wenn jemand zur Festnahme oder Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben ist und der Ab gleich ergibt einen Treffer, wird das gespeichert. Dage
gen kann man sicherlich nichts sagen. Ergibt es keinen Treffer, werden die Daten in derselben Sekunde ge löscht. Dieses Problem haben wir also auch nicht.
Zu dem gemeinsamen Gesetzentwurf der CSU und der FDP kann ich sagen, dass dieser ein Kompromiss ist. Meine Begeisterung ist nicht so groß wie die des Kol legen Dr. Fischer, der später reden wird. Ich glaube aber, dass wir mit diesen Regelungen leben können. Ich hoffe, dass die Praktiker der Verfassungsschutz und Polizeibehörden damit zurechtkommen.
Wir sollten den Teufel nicht an die Wand malen. Aber wir haben eine ernste Bedrohung, und unsere Aufgabe als Politiker ist es, zur Sicherheit der Bürger alles zu tun, damit keines der Drohpotenziale verwirklicht werden kann. Ich bitte Sie also, den Antrag der GRÜNEN ab zulehnen und dem Antrag von CSU und FDP zuzustim men.
Herr Präsident, Hohes Haus! Durch Gesetz vom 8. Juli 2008 wurde die Möglichkeit geschaffen, dass Polizei und Verfassungsschutzbehörden unter ganz engen Vorgaben verdeckt auf informationstechnische Systeme zugreifen können. Grundlage für dieses Gesetz war die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Februar 2008, in der einerseits ein Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme festgeschrieben wurde, in der aber andererseits klargestellt wurde, dass dieses Recht nicht schrankenlos ist und darin unter gewissen engen Bedingungen eingegriffen werden kann.
Wir haben im Hinblick auf diese Rechtsprechung im vergangenen Jahr den Rahmen, den uns das Verfassungsgericht gegeben hat, bewusst voll ausgeschöpft. Wir haben das getan, weil es hier darum geht, die Gefahr, die uns durch Terroristen droht, abzuwehren. Wir wissen, wie schwer es ist, wenn man mit Situationen rechnen muss, die man sich vorher nie vorstellen konnte. Wir wissen, was auf dem Spiel steht, wenn wir von
Planungen erfahren, die zum Ziel haben, Hunderte von unschuldigen Menschen umzubringen. Wenn eine derartige Gefahr droht und wir der Polizei und den Verfassungsschutzbehörden die Aufgabe übertragen, diese Gefahr abzuwehren, dann müssen wir ihnen auch das Handwerkszeug dafür geben.
Ich möchte mir als Politiker nicht vorwerfen lassen, nur aus Feigheit vor der Diskussion irgendwelche Wischiwaschi-Regelungen beschlossen zu haben, sodass unsere Behörden im entscheidenden Moment nicht handeln konnten.
Wir haben dieses Gesetz deshalb sehr weit gezogen, weil wir Vertrauen in unsere Behörden haben. Im Polizeirecht gibt es den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, der sehr deutlich besagt, dass eben nur die Mittel eingesetzt werden dürfen, die unbedingt notwendig sind, und dass man nur den milderen Eingriff machen kann, wenn ein minder schwerer Eingriff ausreicht. Wir haben so viel Vertrauen zu unserer Polizei und zu den Verfassungsschutzbehörden, dass wir davon überzeugt sind, dass man das Gesetz auch in der jetzigen Fassung so gehandhabt hätte und hier keine Gefahr bestanden hätte. Wir sind aus Verantwortung gegenüber unseren Bürgern an die Grenze dessen gegangen, was wir für rechtlich möglich gehalten haben.
Der Koalitionspartner sieht es, wie Sie vom Kollegen Fischer gerade gehört haben, etwas anders. Deshalb gab es Koalitionsvereinbarungen, die wir hier entsprechend erfüllen. Was beinhalten sie? - Zunächst einmal gibt es kein verdecktes Betreten von Wohnungen beim Eingriff in den Computer. Die Kollegen hatten hier verfassungsrechtliche Bedenken. Ich sage deutlich: Ich habe diese verfassungsrechtlichen Bedenken nicht. Selbstverständlich ist man nie davor gefeit, dass das Verfassungsgericht einen neuen Weg geht. Wir waren der Meinung, dass diese Regelung im Rahmen der Verfassung liegt. Jetzt haben wir natürlich das Problem, dass man nur noch von außen auf den Computer zugreifen kann. Wir haben eine umfassende Anhörung von Experten durchgeführt, die uns gesagt haben, wie schwierig und wie technisch problematisch das ist, was bedeutet, dass uns möglicherweise eine Vielzahl an Informationen verloren geht. Ich kann nur hoffen, dass die Technik sich weiterentwickelt und ein Eingriff von außen künftig besser durchgeführt werden kann.
Zweitens gibt es ein Verbot von automatischen Aufzeichnungen in Privatwohnungen und Räumlichkeiten von Geheimnisträgern. Die Kollegen der FDP sahen hier die Gefahr des ungewollten Eindringens in den Kernbereich. Ich muss aber sehr deutlich sagen: Wenn
man Erkenntnisse bekommen hätte, wenn ein an sich unproblematisches Gespräch in den privaten Bereich gegangen wäre, hätte man diese Erkenntnisse sowieso nicht verwerten dürfen. Schon nach bisheriger Rechtsgeltung hat es keine Verwertung gegeben. Ich habe so viel Vertrauen in die Behörden, um davon überzeugt zu sein, dass man diese gesetzliche Vorgabe eingehalten hätte.
Als Drittes nenne ich die Übertragung der richterlichen Anordnungs- und Überprüfungskompetenz bei OnlineDurchsuchungen auf ein Kollegialgericht. Die Kollegen der FDP haben das damit begründet, dass man die Schwere des Eingriffs dadurch deutlich machen will. Als ehemaliger Justizminister sage ich: Ich bin davon überzeugt, dass ein Einzelrichter genauso sorgfältig und gewissenhaft entschieden hätte, wie das ein Kollegialgericht tut.
- Ich sehe, hier sitzen Leute, die, wie ich, den Job auch schon einmal selbst gemacht haben. Wir dürfen dabei aber eine Problematik nicht übersehen. Durch die Regelung, dass künftig eine Kammer entscheiden muss und nicht mehr der Einzelrichter entscheiden wird, werden natürlich die Eilfälle zunehmen, in denen der Polizeipräsident anordnen muss. Am Freitagmittag oder Freitagnachmittag hat man zwar noch die Chance, einen Einzelrichter zu erwischen, der die Maßnahme anordnet, aber eine Kammer wird man am Freitag nicht mehr zusammenbringen. Die Folge wird sein, dass der Polizeipräsident entscheiden muss, was im Nachhinein vom Gericht überprüft werden wird.
Ich möchte aber deutlich machen, dass ich in den Polizeipräsidenten genauso viel Vertrauen habe wie in den Richter. Deshalb gehe ich davon aus, dass auch diese Regelung sicher zu verantworten ist.
Zur Speicherfrist: Man muss abwarten, ob uns Informationen verloren gehen, wenn schon nach drei Wochen anstatt erst nach zwei Monaten Daten gelöscht werden; das ist eine andere Sache.
Kurzum: Die Regelungen, die wir im ursprünglichen Gesetz getroffen haben, waren im Interesse der Sicherheit unserer Bürger wohlüberlegt. Die Akzente sind jetzt etwas anders gesetzt. Ich vertraue aber darauf, dass die Verfassungsschutzbehörden und die Polizei dieses Gesetz zum Schutz der Bürger richtig anwenden werden.
Herr Präsident, Hohes Haus! Der Gesetzentwurf der GRÜNEN wurde in zwei Ausschüssen des Landtags, im federführenden Innenausschuss und im mitberatenden Rechtsausschuss, eingehend debattiert. In allen Ausschüssen haben die vier anderen Fraktionen den Antrag der GRÜNEN abgelehnt. Die Tatsache, dass Sie sich damit nicht zufriedengeben und die Angelegenheit sogar ins Plenum hochziehen, zeigt, dass Sie wirklich keinem Argument zugänglich sind. Sie haben sich nun einmal festgelegt, und dann kann an Argumenten kommen, was will, Sie nehmen nichts mehr an.
Dennoch will ich kurz erläutern, worum es geht. Es geht darum, entwendete Kraftfahrzeuge sicherzustellen; es geht darum, flüchtige Straftäter, die man in einem bestimmten Fahrzeug vermutet, festzunehmen; es geht darum, Leute von schweren Straftaten abzuhalten, indem man sie vorher mit ihrem Fahrzeug stoppt. Das alles sind polizeiliche Aufgaben, sei es zur Strafverfolgung oder zur Verhinderung von Straftaten.
Dazu könnte die Polizei eine Straße sperren und jedes einzelne Fahrzeug kontrollieren. Dadurch würden sehr viele Menschen in Mitleidenschaft gezogen, die damit gar nichts zu tun haben. Hierbei ist vorgesehen, dass eine Überwachung nicht flächendeckend, sondern nur an ganz bestimmten Stellen stattfindet.
Wenn beim Kfz-Scanning ein Treffer gelandet wird, wird die Aufnahme gespeichert. Wenn also das Kennzeichen eines Fahrzeugs aufgenommen wird, das gestohlen ist oder von dem man vermutet, dass zum Beispiel ein flüchtiger Straftäter drinsitzt, wird die Aufnahme gespeichert und weitergeleitet. Wenn kein Treffer erfolgt, wird überhaupt nichts gespeichert; dann wird die Aufnahme in derselben Sekunde gelöscht. Genau darum geht es. Wir wollen der Polizei die Möglichkeit geben, ihre Aufgabe zu erledigen, ohne dass sie einen allzu großen personellen Einsatz leisten muss.
Es gibt eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 11. März des vergangenen Jahres, in der zwei Polizeigesetze, nämlich eines von Schleswig-Holstein und eines von Hessen - also nicht von Bayern -, beanstandet wurden. Genau das, was in dem Urteil gerügt wurde, ist im bayerischen Gesetz nicht gegeben. In der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wurde gerügt, dass in diesen Landesgesetzen keine Regelung über die Speicherung von Daten enthalten ist, die keine Treffer beinhalten. Bei uns werden solche Daten gar nicht erst gespeichert, sondern sofort wieder gelöscht. Das trifft also nicht zu.
Als zweite Regelung ist enthalten, dass eine flächendeckende Überwachung nicht zulässig ist. Diese Regelung steht im bayerischen Gesetz sogar ausdrücklich. Bei uns ist ganz genau ausgewiesen, unter welchen Umständen in welchen Bereichen ein Kennzeichenscanning stattfinden darf. Die Polizei braucht dieses Mittel. Die Praktiker haben uns gesagt, dass sich das Kennzeichenscanning als nützlich erwiesen hat. Darum bitte ich Sie, den Antrag der GRÜNEN abzulehnen.