Protocol of the Session on June 15, 2010

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Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich eröffne die 50. Vollsitzung des Bayerischen Landtags. Presse, Funk und Fernsehen sowie Fotografen haben um Aufnahmegenehmigung gebeten. Die Genehmigung wurde erteilt.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 1 auf:

Ministerinbefragung gem. § 73 GeschO auf Vorschlag der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN "Zukunft der Altenpflege in Bayern"

Zuständig für die Beantwortung ist die Staatsministerin für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen. Die erste Fragestellerin ist Frau Kollegin Ackermann.

Frau Ministerin, nach der im Jahr 2003 erfolgten bundeseinheitlichen Umstellung der Fachschulen für Altenpflege und Altenpflegehilfe zu Berufsfachschulen wurde der Fördersatz von 100 auf 79 % gekürzt. Die Staatsregierung führte damals einen Schulgeldausgleich von 200 Euro pro Monat und Schüler ein. Leider erschien am 1. Juni 2010 ein Brief von Kultusminister Dr. Spaenle an die Berufsfachschulen, in dem eine Halbierung der Sätze angekündigt wurde. Damit müssten die Berufsfachschulen für Pflege Schuldgeld einführen. Im Zweiten Sozialbericht des Freistaats wird prognostiziert, dass sich der Bedarf an Fachkräften in der Altenpflege wegen des demografischen Wandels in naher Zukunft verdoppeln wird.

Glaubt die Staatsregierung, mit der Einführung eines Schulgeldes den richtigen Weg eingeschlagen zu haben? Sind weitere Maßnahmen geplant, um die unzureichende Attraktivität dieses Berufes zu verändern, die man derzeit an schlechter Bezahlung, immens hohem Krankenstand und überproportional vielen Berufsabbrechern erkennen kann?

Warum hat Herr Minister Dr. Spaenle noch in einem Schreiben vom Dezember 2009 angekündigt, dass "aufgrund des derzeitigen Bedarfs an Ausbildungsplätzen für Altenpflegerinnen bzw. Altenpflegehelferinnen kurzfristig keine Änderung der Bezuschussung der Berufsfachschulen für Altenpflege bzw. Altenhilfe geplant" sei? Steht, Herr Minister Dr. Spaenle, hier nicht gegenüber den Berufsfachschulen im Wort?

Wie erklärt die Staatsregierung, dass ein Schülerzuwachs um 17 % die Halbierung des Zuschusses von 200 auf 100 Euro zur Folge hat, obwohl angeblich die insgesamt ausgegebene Summe gleich bleibt?

Geraten die Berufsfachschulen für Altenpflege nicht insbesondere gegenüber den Berufsfachschulen für Krankenpflege in einen Konkurrenznachteil, deren Kosten komplett über Krankenkassen und durch das Krankenhausfinanzierungsgesetz abgedeckt sind? Wie verträgt sich diese Ungleichbehandlung mit den Plänen in Richtung einer generalistischen Ausbildung?

Frau Staatsministerin, Sie haben das Wort.

Frau Kollegin Ackermann, die Frage, über die wir uns heute unterhalten - Zukunft der Altenpflege -, insbesondere der von Ihnen angesprochene Aspekt des Schulgeldausgleichs, hat zunächst einmal einen sehr erfreulichen Grund, nämlich den, dass unsere Bemühungen, mehr junge Menschen für den Beruf der Altenpflege zu interessieren, durchaus Früchte tragen. Es gibt eine stetige Zunahme der Anzahl der jungen Menschen, die diesen Beruf ergreifen wollen.

Sie haben kurz die Finanzierung angesprochen. Sie läuft so, dass zusätzlich zu der anteiligen Förderung auch der Schulgeldausgleich gezahlt wird, und zwar über das Staatsministerium für Unterricht und Kultus. Derzeit ist noch nicht absehbar, wie stark sich die Schülerzahlen erhöhen werden. Das hat dazu geführt, dass eine Prognose gestellt wurde, die verständlicherweise zunächst einmal für Irritationen gesorgt hat.

Ich möchte nach einem Gespräch, das ich hierzu mit dem Kultusminister geführt habe, hier mitteilen, dass der Festbetrag, der für die Förderung zur Verfügung steht, nicht reduziert wird, sondern gleich bleibt. Gleichwohl muss man sich, wenn davon mehr Schülerinnen und Schüler profitieren sollen, überlegen, wie sich das auf die Einzelnen auswirkt. Diese Überlegung kann jetzt noch nicht abschließend angestellt werden. Die Schülerzahlen sind - das ist mir heute noch einmal mitgeteilt worden - derzeit noch nicht feststellbar.

Ich möchte Ihnen aber sagen, dass die Staatsregierung insgesamt - dafür stehen insbesondere mein Haus und ich als Sozialministerin - mit vielen Aktivitäten, auf die ich gleich eingehen werde, dazu beiträgt und beitragen wird, dem Fachkräftemangel, den wir übrigens in vielen sozialen Berufen, nicht nur in der Altenpflege, befürchten müssen, entgegenzutreten. Dazu gehört natürlich auch, dass wir die Bemühungen nicht dadurch konterkarieren dürfen, dass wir im Bereich der Ausbildung und der Schulfinanzierung eine Erschwernis schaffen, zum Beispiel durch ein zusätz

liches Schulgeld, das den Interessenten abverlangt werden soll.

Hierüber sind wir uns einig. Auch in der Staatsregierung sind wir darüber einig. Herr Minister Spaenle hat mir zugesagt, dass, wenn die Zahlen feststehen, das gemeinsame politische Ziel, nämlich eine hundertprozentige Refinanzierung dieser Schulen weiterhin zu gewährleisten, angestrebt wird, auch dadurch, dass wir prüfen, ob wir den Festbetrag mit weiteren Mitteln erhöhen müssen. Ich sage Ihnen aber gleich: Dies steht nicht fest. Denn das Ziel ist eine hundertprozentige Refinanzierung.

Dabei scheiden sich die Geister. Die einen sagen: Diese Schulen sind schon jetzt über hundert Prozent refinanziert. Die anderen sagen: Das ist nicht überall der Fall. Dies werden wir sehr genau überprüfen. Es kann nicht sein, dass sich die Situation so verschlechtert, dass wir eine Refinanzierung unterhalb von hundert Prozent haben. Das Kultusministerium wird, wenn die Zahlen feststehen - dies ist derzeit noch nicht der Fall -, entsprechend reagieren.

Sie haben außerdem das Ausbildungssystem der Altenpflege im Gegensatz zum Ausbildungssystem in der Krankenpflege in Bezug auf die Refinanzierung angesprochen. Ich gehe davon aus, dass wir uns mit diesen Fragen noch im Detail beschäftigen werden. Das Stichwort "Ausbildungsumlage" ist sicherlich ebenfalls ein Thema. Ich möchte mich kurz dazu äußern. Die generalistische Pflegeausbildung ist unser Ziel auf Bundesebene. Wir arbeiten zusammen mit dem Kultusministerium an einem Lehrplan und an einem System.

Insgesamt bin ich jedoch dafür, dass wir auf Landesebene dafür sorgen, in erster Linie Hindernisse zu beseitigen. Wir sollten uns nicht zurücklehnen, weil die beiden Systeme der Krankenpflegeausbildung und der Altenpflegeausbildung, wie wir alle wissen, durch bundesgesetzliche Regelungen unterschiedliche Start- und Finanzierungsbedingungen haben. Deswegen haben wir im Freistaat Steuergelder in erheblichem Umfang in die Hand genommen, um speziell die Ausbildung zur Altenpflege zu unterstützen, da an sie andere Bedingungen gestellt werden als an die Ausbildung zur Krankenpflege.

Als Beispiele möchte ich die Ergebnisse unseres Gipfels zur Zukunft der sozialen Berufe und unser Bündnis für Ausbildung und Fachkräftenachwuchs in der Altenpflege anführen. Dem Bündnis für Ausbildung und Fachkräftenachwuchs ist es gelungen, die Verbände der Leistungserbringer, der Kostenträger und die Regionaldirektion Bayern der Bundesagentur für Arbeit an einen Tisch zu holen, um einen Ausbil

dungspakt zu unterzeichnen. In dem Ausbildungspakt ist festgehalten, dass neben der zusätzlichen Förderung von 3.000 Euro pro zusätzlich geschaffenem Ausbildungsplatz auch die Umschulungsmaßnahmen in der Altenpflege unbefristet finanziert und weiterhin als Rechtsanspruch gewährt werden. Wir werden weiterhin Fortbildungs- und Ausbildungsmaßnahmen im Umfang von insgesamt 800.000 Euro fördern und unterstützen. Im Übrigen müssen wir miteinander dafür sorgen, dass sich die Rahmenbedingungen, über die wir sicherlich heute noch sprechen werden, verbessern.

Frau Kollegin Ackermann hat noch einmal das Wort für eine zweite Frage. Bitte schön.

Frau Ministerin, habe ich Sie richtig verstanden? Findet eine hundertprozentige Refinanzierung dieser Schulen in Zukunft tatsächlich statt? Geben Sie mir recht, wenn ich sage, dass der Brief, da noch keine Prognosen über die Schülerzahlen möglich sind, etwas voreilig abgeschickt wurde? Wäre es für die Kalkulation nicht besser gewesen, abzuwarten, bis die Schülerzahlen feststehen? Jetzt ist sehr viel Unruhe in die Schulen getragen worden, und es wurden sehr viele Ängste verbreitet. Dies wäre unter Umständen nicht nötig gewesen.

Ich möchte Ihnen noch eine weitere Frage stellen. Häufig sind die Altenhilfeträger identisch mit den Trägern der Altenpflegeschulen. Wenn diese Praxis nicht geändert wird, ist die Existenz der Berufsfachschulen für Altenpflege dann gefährdet? Wie wollen Sie dem angekündigten Rückzug der Verbände aus der Altenpflegeausbildung entgegentreten?

Frau Staatsministerin, Sie haben das Wort. Bitte schön.

Frau Ackermann, Sie haben mich richtig verstanden: Unser gemeinsames Ziel ist die hundertprozentige Refinanzierung der Altenpflegeschulen. Wie Sie in diesem Kontext eine Information des Kultusministeriums einordnen, überlasse ich Ihnen.

Nun möchte ich Ihre zweite Frage beantworten. Sie haben eine Erklärung der Träger, sich aus der Ausbildung zurückziehen zu wollen, angesprochen. Dies deckt sich nicht mit meiner Wahrnehmung. Ich kann ein hohes Engagement der Träger bei der Ausbildung feststellen. Wir haben miteinander analysiert, welche Themen und Herausforderungen auf allen politischen Ebenen gemeinsam angepackt werden müssen. Dies haben wir kürzlich auf dem zweiten Gipfel der sozialen Berufe besprochen. Das bedeutet jedoch nicht,

dass es sich um unkritische Gespräche handelt. Vielmehr bedeutet es, dass die Träger mit großem Engagement mithelfen wollen. Es handelt sich um eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, für genügend Kräfte in den sozialen Berufen zu sorgen. Insbesondere in der Altenpflege müssen akzeptable Rahmenbedingungen geschaffen werden. Dies ist nicht nur eine Frage des Gehalts, sondern auch eine Frage der Dokumentation. Die Träger dürfen aufgrund der Tatsache, dass sie ausbilden, nicht zu Verlierern werden. In Berlin sind wir derzeit dabei, die freiwillige Ausbildungsumlage zu verankern, damit diese endlich pflegesatzfähig wird, um eine Angleichung herbeizuführen.

Die soziale Wertigkeit in unserer Gesellschaft und die Aufstiegsmöglichkeiten sind ebenfalls von großer Bedeutung. Dabei denke ich an die Errichtung der entsprechenden Lehrstühle, damit wir den jungen Menschen, die sich für diesen Beruf entscheiden, attraktive Weiterentwicklungsmöglichkeiten bieten können.

Last but not least geht es um das Image. Viele Träger bemühen sich sehr, ihr Image durch Öffentlichkeitsarbeit zu verbessern. Seitens des Sozialministeriums tragen wir mit unseren Kampagnen, wie Sie wissen, "ganz jung. ganz alt. ganz ohr." und mit der Dachmarke "Herzwerker" ebenfalls dazu bei. Die Dachmarke "Herzwerker" macht deutlich, dass diese Berufe eine hohe und somit auch eine materielle Anerkennung verdient haben, weil sie nicht nur mit Köpfchen und mit der Hand, sondern auch mit dem Herzen dabei sind, Dienst am Menschen zu leisten.

(Beifall bei der CSU und der FDP)

Als Nächster hat Herr Kollege Unterländer das Wort.

Herr Präsident, Frau Staatsministerin! Frau Staatsministerin, die CSUFraktion begrüßt Ihre Erklärung außerordentlich, dass nach Vorliegen der endgültigen Zahlen weiterhin die entsprechende Finanzierung des Schulgeldersatzes folgt. Aufgrund der Herausforderungen, die uns in der Pflege in den nächsten Jahren bevorstehen, ist es dringend erforderlich, dem zunehmenden Personalbedarf auf diese Art und Weise gerecht zu werden. Wir müssen alles dafür tun, um in die Pflege zu investieren und das Personal zu unterstützen. In diesem Zusammenhang frage ich Sie: Welche Schwerpunkte setzen Sie in der Pflegepolitik, der nachweislich eine besondere Priorität in der Sozialpolitik des Freistaats Bayern zukommt, um den wachsenden Herausforderungen in den nächsten Jahren auch in struktureller Hinsicht gerecht zu werden?

(Beifall bei der CSU)

Frau Staatsministerin, Sie haben das Wort.

Ich halte dies für eines der komplexesten Zukunftsthemen überhaupt. Ich finde es wichtig, es so wie die Bevölkerung zu sehen. Die Pflege sollte nicht auf die stationären Heime beschränkt werden. Stattdessen sollten wir den Wünschen der Menschen nachkommen, damit sie so lange wie möglich in ihrer gewohnten Umgebung verbleiben können. Sie sollten ihr Leben und ihre Pflege selbst organisieren können. Hierfür nehmen wir erhebliche Mittel in die Hand. Zum einen, um noch einmal auf die Ausgangsfrage zurückzukommen, Mittel, um das Berufsbild zu verbessern das Gehalt, die Rahmenbedingungen und all die Dinge, die ich bereits genannt habe -, zum anderen Mittel, um die Rahmenbedingungen in der Pflege zu verbessern. Dabei geht es nicht nur um den stationären Bereich, sondern auch um die ambulanten Pflegedienste.

Die Vorgaben stammen gar nicht aus der Politik, obwohl sie immer der Politik zugeordnet werden. Gemeint sind die Vorgaben der Dokumentation und die zeitlichen Vorgaben für das Miteinander in der Pflege. Dies ist ausschlaggebend für die Qualität. Aktuell sind wir dabei, in einem intensiven Diskussionsprozess mit der Bundesebene deutlich zu machen, dass der derzeitige Pflege-TÜV mit der Verteilung von Schulnoten für die Pflegequalität nicht den Kriterien für Qualität entspricht, die Bayern fordert. Nicht die Ausführlichkeit der Dokumentation sollte zu einer guten Note führen, sondern die menschliche Pflegequalität.

Hierzu möchte ich Ihnen ein Beispiel nennen. Kürzlich habe ich ein christlich geprägtes Pflegeheim besucht, in dem die dort tätigen Schwestern bei der Betreuung der im Sterben liegenden Patienten aufgrund ihrer Weltanschauung und ihrer religiösen Ausrichtung eine hervorragende Hospizarbeit leisten. Sie haben jedoch eine schlechte Benotung vom Transparenz-TÜV des MDK bekommen, da sie kein schriftliches Sterbekonzept in der Schublade liegen hatten. Das ist absurd. Hier müssen wir auf die richtigen Kriterien bei der Ergebnisqualität achten mit der Folge, dass wir dann auch Bürokratieaufwand vermeiden helfen, weil es für viele Träger, aber natürlich auch ihre Beschäftigten schwierig ist, dass derzeit noch oft zwei Prüfungen, nämlich eine durch den MDK und eine durch die Staatliche Heimaufsicht, stattfinden.

Ich möchte aber noch einmal auf den Punkt zurückkommen, Wohnformen und Modellprojekte zu unterstützen, die Alternativen zu stationären Pflegeheimen

aufzeigen. Das geht von der Initiierung der bayerischen Koordinationsstelle "Wohnen zu Hause" über die Fachstelle für ambulant betreute Wohngemeinschaften - alles Maßnahmen, die wir mit Steuergeldern fördern - und Fachpublikationen und fachliche Standards bis hin zu ambulanten Wohngemeinschaften, wo Pflegedienste sozusagen dazuorganisiert, dazugekauft werden können. Das Betreute Wohnen zu Hause möchte ich an dieser Stelle auch noch nennen.

Wir haben gerade in diesen Bereichen 21 Projekte mit insgesamt 630.000 Euro bewilligt. Das sind schon Summen, mit denen man auch etwas bewegen kann und mit denen wir vor allem auch dafür sorgen wollen, dass Träger und Betreiber Hilfe und Rahmenbedingungen bekommen, um Alternativen aufzubauen und aufsetzen zu können, die den Wünschen der Bevölkerung entsprechen.

Danke schön, Frau Staatsministerin. - Ich gebe jetzt bekannt, wer sich noch gemeldet hat: Es sind Kollege Prof. Dr. Bauer, Frau Kollegin Angelika Weikert, Frau Kollegin Ackermann, Kollege Imhof und Frau Kollegin Brigitte Meyer. - Ich höre, Frau Kollegin Schorer kommt auch noch auf die Liste.

Als Nächster ist Kollege Prof. Dr. Bauer an der Reihe. Bitte schön, Herr Kollege.

Sehr geehrte Frau Staatsministerin, ich möchte auf das zurückkommen, was Sie vorhin zum Schluss gesagt haben: Wie beurteilen Sie den medizinischen, sozialund kostenrelevanten Nutzen in diesen ambulanten Wohnformen, insbesondere in ambulant betreuten Wohngemeinschaften - wir hatten darüber schon einige Gespräche -, vor allen Dingen bei den Menschen, die von Demenz betroffen sind?

Einen weiteren Schwerpunkt möchte ich setzen: Gibt es Untersuchungen, ob eine Betreuung nach dem Beispiel Schwedens - da gibt es, wie Sie wissen, eine persönliche Assistenz bei der Betreuung von geistig und/oder körperlich behinderten Personen - auch bei uns erfolgreich sein würde? Finden da irgendwelche Untersuchungen oder Planungen statt?

Mit welchem Bedarf an pflegerischen Angeboten rechnen Sie bis zum Jahr 2020 im ambulanten, teilstationären und akut stationären Angebot, und welche Maßnahmen sind ihrer Ansicht nach notwendig, um dieser Entwicklung zu begegnen? Ich gehe davon aus, dass Sie mit einem steigenden Bedarf rechnen. Wie lässt sich das vereinbaren mit den aktuellen Kürzungsplänen in der Altenpflegeausbildung? - Sie haben ja vorhin schon etwas dazu gesagt.

Welche Einsparungen bei der direkten Betreuung und Pflege von Menschen sind geplant? Ich erinnere daran, dass die Verbände aufgefordert worden sind, hier Vorschläge vorzulegen, um den Politikern in unserem Hause mögliche Einsparungen vorzuschlagen. Was sagen Sie zu dieser Vorstellung?

(Beifall bei den Freien Wählern)

Danke schön, Herr Kollege. - Frau Staatsministerin, Sie haben das Wort.

Vielen Dank. - Ich beginne mit Ihrer letzten Frage. Es sind in der Tat viele Vorschläge gekommen, wie man Einsparungen bewerkstelligen kann, wie man Standards abbauen kann. Dazu möchte ich Ihnen eines sagen, und das ist einhellige Meinung der Staatsregierung: Man kann über vieles sprechen und es gibt vieles, was sich im Laufe der Zeit auch dadurch, dass es Zusatzregelungen gegeben hat, möglicherweise erledigt. Ich bin immer dafür offen und ich halte es auch für generationengerecht, wenn wir die Dinge auf den Prüfstand stellen. Aber eines darf nicht passieren, nämlich dass wir da, wo es um Leistungen geht, die direkt bei den Betroffenen ankommen, kürzen oder sparen. Hier ist für den Bereich der Pflege genauso wie für den Bereich der Menschen mit Behinderung - ich halte es für wichtig, auch das einmal zu betonen - nichts in irgendeiner Weise vorgesehen, geplant oder angedacht.