Joachim Unterländer
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Liebe Frau Präsidentin, lieber Herr Ministerpräsident, liebe Frau Staatsministerin Christine Haderthauer, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir in diesem Haus sind demokratisch gewählte Politikerinnen und Politiker, die sich zur Gewohnheit machen sollten, menschlichen Anstand und Würde gegenüber anderen zu wahren.
Was Sie, Frau Kollegin Gote, hier gerade abgeliefert haben, spottet jeder Beschreibung. Das ist kein parlamentarischer Stil.
Man praktiziert hier eine Schmuddelpolitik nach dem Motto: Vorwürfe erheben, auch wenn sie noch so weit -
- Schreien Sie halt nicht so herum! Benehmen Sie sich einmal, wie man sich im Parlament benimmt!
Man erhebt Vorwürfe, auch wenn sie noch so weit hergeholt sind. Irgendetwas wird schon hängenbleiben. Dies ist keine Politik, sondern das ist nur Schmuddelei, meine Damen und Herren.
Folgende Fakten möchte ich in diesem Zusammenhang feststellen:
Erstens. Mit dem Eintritt in den Bayerischen Landtag im Jahr 2003 hat Christine Haderthauer die Gesellschafteranteile bei Sapor abgegeben, ist also in diesem Zusammenhang nicht mehr berührt.
Zweitens. Sapor ist einer von 170 Auftraggebern der JVA Straubing. Hier eine Fokussierung auf ein Unternehmen festzustellen, ist schlichtweg falsch.
Drittens. Maßnahmen, wie insbesondere die Fertigung und Produktion von Gegenständen, werden auch fachlich im Rahmen des Vollzugs des Therapiegesetzes ausdrücklich empfohlen.
Viertens. Kontrollen fachlicher Art sind durch die Bezirkseinrichtungen erfolgt.
Fünftens. Vertragsbeziehungen hat es zwischen den Firmen und den Bezirken gegeben, nicht etwa mit dem Freistaat Bayern.
Sechstens. Es sind gerade Zahlungen angesprochen worden. Die Ministerin hat ausdrücklich festgestellt, dass im Jahr 2011 keine Zahlungen geleistet worden sind.
Es ist schon bemerkenswert, dass Sie hier von einem Kartell des Schweigens sprechen, selbst bereits jede Menge Anfragen nach der Geschäftsordnung des Bayerischen Landtags eingereicht haben und dann im Rahmen eines Schaufensterantrags zum Teil nochmals die gleichen Fragen stellen. Diese Form von Politik verschleiert das eigene Vorgehen, meine Damen und Herren.
Es gibt Kolleginnen und Kollegen aus den Oppositionsfraktionen – zu deren Schutz sage ich ihre Namen nicht -, die sich dagegen wehren, dass frühere Tätigkeiten mit heutigem politischen Handeln vermischt werden, und sagen, das sei eine Unkultur. Ich möchte dies nicht weiter kommentieren; aber es ist feststellbar, dass Sie hier einen Politikstil wählen, der darauf abzielt, aufgrund von Vorgängen aus der Zeit vor der politischen Tätigkeit von Christine Haderthauer, die in dieser Form auch öffentlich bekannt sind, eine Schmutzkampagne zu veranstalten. Dies weisen wir entschieden zurück. Mir geht es hierbei wirklich – ich möchte es ausdrücklich noch einmal sagen - um den politischen Stil. Man verunglimpft Menschen nicht, wenn man sachlich anderer Meinung ist. Das ist keine demokratische Kultur.
Ich habe mir lange überlegt, ob ich das Folgende sage, aber ich mache es doch.
In der heutigen Andacht im Bayerischen Landtag haben wir von den kirchlichen Vertretern unter anderem eine Fürbitte gehört, die besagte: Wir bitten darum, auch in der Wahlkampfauseinandersetzung gegenüber den politisch Andersdenkenden menschlichen Anstand walten zu lassen. - Der ist in dieser Diskussion mit diesem Stil nicht gewahrt. - Wir werden den Antrag ablehnen.
Da das Ihre letzte Rede war, wollte ich bei dieser Gelegenheit eigentlich noch ein paar freundliche Worte sagen. Aber das verkneife ich mir.
Ich darf noch einmal feststellen: Wenn Sie auf Aussagen von Menschen zurückgreifen, die diese überhaupt nicht beweisen können, und ihnen mehr glauben als den Aussagen, die aufgrund der Anfragen und in den Erklärungen getroffen worden sind,
dann ist das keine Frage der Wertigkeit, sondern eine Frage des politischen Kalküls, die Sie hier in den Vordergrund stellen.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Situation von Menschen, die taub und blind sind, kann in unserer Gesellschaft als besonders benachteiligt bezeichnet werden. Wer zwei wesentliche Sinnesorgane nicht zur Kommunikation nutzen kann, bedarf eines dringenden Nachteilsausgleichs. Deshalb haben sich die Koalitionsfraktionen entschlossen, gemeinsam mit einem Gesetzentwurf dafür zu sorgen, dass taubblinde Menschen das doppelte Blindengeld erhalten, um so einen echten Nachteilsausgleich zu erreichen.
Von der Behinderbeauftragten der Bayerischen Staatsregierung und seitens der Verbandsvertreter wird immer wieder darauf hingewiesen, dass gerade dieser Personenkreis noch auf besondere Hilfe und Unterstützung angewiesen ist, um auf dem regulären Arbeitsmarkt Fuß zu fassen. Dies schließt der Gesetzentwurf selbstverständlich nicht aus. Das ist eine andere Schiene, die wir, sehr geschätzte Frau Kollegin Meyer, auf anderen Wegen unterstützen. In diesem Gesetzentwurf geht es um den finanziellen Nachteilsausgleich, der durch unseren Vorschlag zum Blindengeldgesetz realisiert werden kann.
Die Kolleginnen und Kollegen von der Opposition haben beantragt, den Personenkreis auszuweiten. Im Zusammenhang mit den Beratungen zum Nachtragshaushalt soll dieses Thema noch einmal auf die Tagesordnung gesetzt werden. Dem neuen Parlament kann jedoch selbstverständlich nicht vorgegriffen werden. Da es sich um ein mehrstufiges Konzept handelt, wollen wir im Rahmen der zweiten Stufe überprüfen, wie das Bayerische Blindengeldgesetz zeitgemäß weiterentwickelt werden kann. Mir ist es besonders wichtig, dass wir in einer dritten Stufe darüber nachdenken, auf Bundesebene im Rahmen des Bundesleistungsgesetzes die Ansprüche von blinden und taubblinden Menschen miteinander zu verbinden.
Wir sind darüber hinaus der Meinung, und das ist die grundsätzliche Auffassung, dass das Bayerische Blindengeldgesetz, nachdem die Leistungen im Jahr 2004 um 15 % gekürzt wurden, weitergeführt werden soll, unabhängig von der Perspektive eines Bundesleistungsgesetzes. Das bayerische Blindengeld ist eine unverzichtbare Leistung in der bayerischen Behindertenpolitik. Das bayerische Blindengeld ist, vergleicht man es mit den Leistungen anderer Bundesländer, durchaus in einem angemessenen Rahmen. Ich glaube, die Bestandsgarantie ist deshalb sehr wichtig.
In diesem Zusammenhang sollten wir ganz klar sagen: Hände weg von Kürzungen beim Blindengeld, Hände weg von Veränderungen, die zulasten von Menschen mit Behinderung gehen. Es ist vielmehr notwendig, eine zeitgemäße Weiterführung vorzunehmen. Wir tun dies, um es noch einmal zusammenzufassen, mit der Novellierung des Bayerischen Blindengeldgesetzes für die Taubblinden rückwirkend zum 01.01.2013. Wir tun dies mit unserem Vier-StufenPlan, den ich erläutert habe. Es ist notwendig, Blinden, Schwerstsehbehinderten und taubblinden Menschen eine Perspektive der Unterstützung im Rahmen unserer Behindertenpolitik zu geben. Das tun wir. Ich bitte deshalb um Zustimmung zum Gesetzentwurf in der vorliegenden Fassung.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Bei der Abgeltungssteuer, die seit 1. Januar 2009 gilt, hat es als Übergangsregelung ein Antragsverfahren gegeben. Dadurch entstanden den Kirchen erhebliche Steuerausfälle. Um die
Steuerausfälle wieder auszugleichen, soll die Kirchenkapitalertragsteuer durch die Banken und Versicherungen in einem Abzugsverfahren einbehalten werden, ohne dass dazu ein Antrag gestellt werden muss. Dazu soll ein bestimmtes System beim Bundeszentralamt für Steuern auf der Grundlage der dort bereits gespeicherten Daten eingerichtet werden, das allerdings den datenschutzrechtlichen Bestimmungen entspricht. Dem soll das Landesrecht angepasst werden. Außer den GRÜNEN haben sämtliche Fraktionen in allen Ausschüssen dem Gesetzentwurf zugestimmt. Ich halte die Gesetzesänderung für notwendig, um zu einer ausgeglichenen Entwicklung der Steuereinnahmen bei den Kirchen zu kommen. Deshalb muss diese Anpassung erfolgen. Ich bitte um Zustimmung zu dem Gesetzentwurf. – Drei Minuten und 39 Sekunden bleiben noch übrig.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Sozialgesetze beinhaltet im Wesentlichen die Entlastung der Kommunen von den Kosten für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Wir wollen die abschließende Lesung des Gesetzentwurfs zum Anlass nehmen, nochmals darauf hinzuweisen, dass diese Entscheidung auch auf eine Initiative des Freistaates Bayern – konkret: der Bayerischen Staatsregierung und der Mehrheitsfraktionen – zurückgeht. Die Kommunen werden dank unserer Initiative massiv entlastet: um circa 340 Millionen Euro in diesem und um mehr als 500 Millionen Euro im nächsten Jahr. Das ist ein großer Fortschritt. Wir senden damit ein positives Signal; darüber sollten wir froh sein.
In dem Gesetzentwurf ist zum Verwaltungsablauf festgelegt, dass der Bund von den Geldleistungen für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung heuer 75 % und ab dem kommenden Jahr 100 % übernimmt. Damit wird der inhaltliche Fehler beseitigt, der darin bestand, dass den Kommunen die Verantwortung für die Grundsicherung im Alter übertragen wurde. Dieser Fehler bedurfte der Korrektur. Für diesen Bereich muss eindeutig der Bundesgesetzgeber auch die haushaltsmäßige Hauptverantwortung tragen; das ist künftig der Fall.
Neben dieser Maßnahme wird verbindlich geregelt, dass die Eltern in einem Zeitraum von drei Monaten vor der beabsichtigten Inanspruchnahme den Antrag auf einen Betreuungsplatz stellen müssen, um den Kommunen eine bessere Planung der Kindertagesstättenplätze zu ermöglichen. Der Gesetzentwurf enthält weitere Aktualisierungen im verwaltungstechnischen Bereich. Kernpunkt ist aber die Entlastung der Sozialhilfeträger von den Kosten für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.
Wir bitten, diesem Gesetzentwurf auch unter dem Gesichtspunkt der massiven Entlastung der Kommunen zuzustimmen.
(Vom Redner nicht au- torisiert) Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Kollegin Schopper hat schon darauf hingewiesen, dass die Notwendigkeit der Änderung des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes aus der Rechtsprechung und aus Einsprüchen von Trägern gegen die bisher geltende Regelung zur Veröffentlichung der Prüfberichte resultiert. Diese Regelung haben wir hier im Parlament beschlossen. Diese Notwendigkeit konzentriert sich in erster Linie darauf, dass ein rechtlich wasserdichter Weg gefunden wird, den Inhalt und das Verfahren der Veröffentlichung festzulegen.
Ich denke, dass die Bayerische Staatsregierung den richtigen Weg gefunden hat. Wir haben das in den Beratungen in der Ersten Lesung und in den Ausschüssen auch feststellen können. Diese Beurteilung wird Sie nicht überraschen. Ich meine aber auch, dass dies im Zuge einer weiteren Diskussion über Inhalte und eine Verbesserung der Rahmenbedingungen gerade in der stationären Pflege zu erfolgen hat. Wir müssen das eine tun, ohne das andere zu lassen. Ich bin der Frau Staatsministerin ausdrücklich dankbar, dass sie bei der Diskussion nach den Initiativen der Gewerkschaft Verdi und der Wohlfahrtsverbände eine Initiative im Landespflegeausschuss zur Verbesserung der Rahmenbedingungen gestartet hat, die sich mit diesen Anliegen deckt. Wir unterstützen das. Ich bin der Meinung, dass es neben der Diskussion über die Transparenz und den Bürokratieabbau dringend erforderlich ist, im System verbesserte Rahmenbedingungen zu schaffen.
Dieses Unterfangen muss natürlich durch eine zeitgemäße Neuregelung hinsichtlich Veröffentlichungen im Pflege- und Wohnqualitätsgesetz ergänzt werden. Dies ist aus unserer Sicht mit unserer Formulierung gut gelungen. Wir halten eine Trennung zwischen einer inhaltlichen Gestaltung in der Ausführungsverordnung, der entsprechenden Ermächtigung und den
Richtlinien für sinnvoller, als dies alles ins Gesetz aufzunehmen.
Wir haben uns in einer Sitzung im federführenden sozialpolitischen Ausschuss im Rahmen eines Fachgespräches, auf das sich alle Fraktionen verständigt hatten, mit den Trägern, mit Vertretern der Angehörigen und der Pflegekräfte in einen Diskussionsprozess begeben. Ich möchte eines feststellen: Diesen Gesetzentwurf in der Fassung des federführenden Ausschusses zu beschließen, ist das eine, die Diskussion über die inhaltliche Weiterentwicklung und eine Überprüfung, wie die Ausführungsverordnung zum Pflegeund Wohnqualitätsgesetz und das Gesetz selbst immer wieder den Anforderungen entsprechen können, ist das andere. Deswegen meine ich, dass wir mit dieser Beschlussfassung einen Zwischenschritt unternehmen, und bitte Sie, dem Gesetzentwurf in der vorliegenden Fassung zuzustimmen.
Die Abfassung der zu veröffentlichenden Berichte muss natürlich nach festgelegten Standards erfolgen. Das ist auch ein Ergebnis dieser Fachgespräche und Beratungen. Die inhaltlichen Vorgaben beschränken sich jedoch im Gesetzentwurf naturgemäß auf die wesentlichen Aspekte. Eine Konkretisierung der inhaltlichen Anforderungen erfolgt wie üblich im Verordnungswege. Vor diesem Hintergrund möchte ich vier Punkte nennen, in denen inhaltliche Anforderungen an die Pflegeprüfberichte in Kernqualitätsbereichen zu berücksichtigen sind. Das sind der Erhalt und die Förderung einer eigenständigen Lebensführung für die Bewohner der Einrichtungen, die Gesundheitsvorsorge, der helfende Umgang und die personelle Besetzung.
In diesem Zusammenhang ist es mir auch wichtig, Wegmarken für die Weiterführung der Diskussion zu setzen. Ich möchte allerdings noch einmal auf eines hinweisen: Bei dieser Diskussion bewegen wir uns im Ordnungsrecht. Das heißt, die Rahmenbedingungen, die ich gerade genannt habe, und die Vorschläge, die in der Diskussion zu dem Gesetzentwurf gekommen sind, sind in anderen Rechts- und Leistungsbereichen zu regeln. Deshalb ist es auch notwendig, dass man das in der Diskussion nicht miteinander vermischt.
Gleichwohl soll mit diesem Ordnungsrecht der parteiübergreifend vorhandene Wunsch weiter unterstützt werden, den pflegebedürftigen Menschen das Wohnen in ihren angestammten Lebensbereichen zu erleichtern und zu ermöglichen. Dieser Wunsch muss Wirklichkeit werden. Die Träger müssen bei der Sanierung gangbare Wege finden, beispielsweise im Rahmen von Freistellungen, um die Ziele der Pflegeund Ausführungsverordnung auch berücksichtigen zu können. Schließlich müssen wir einen Konsens fin
den, damit die Rahmenbedingungen für die Pflege verbessert werden. Das ist aber, wie ich bereits sagte, ein zweiter Schritt.
Ich bitte Sie deshalb, dem Gesetzentwurf in der Fassung des federführenden Ausschusses zuzustimmen.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Konzeption, die Hochschulbildung und die frühkindliche Bildung zu verbessern, die Qualität auszubauen und schulische Akzente zu setzen -
Das Konzept, das die drei wesentlichen Bildungsbereiche umfasst, sucht seinesgleichen. Dieses Konzept ist umfassend und stellt nicht nur eine Kompensation der ausfallenden Studienbeiträge dar. Dieses Konzept ist ein Fortschritt in der Bildungsqualität. Das gilt insbesondere für die frühkindliche Bildung.
Gestatten Sie mir, zwei Bereiche anzusprechen, die in der Diskussion schon eine Rolle gespielt haben, die aber von den Oppositionsfraktionen aus meiner Sicht falsch oder überhaupt nicht dargestellt worden sind. Erstens. Die Verlängerung des Sonderinvestitionsprogramms Krippenausbau bis zum 31. Dezember 2014, mit der für die Kommunen die Möglichkeit, den Krippenausbau voranzubringen, verlängert wird, sucht ihresgleichen im gesamten Bundesgebiet. Wir kommen damit den Wünschen der Kommunen, vor allem aber den Wünschen der Eltern mit Nachdruck nach.
Der zweite Punkt sind die Abfinanzierungsmaßnahmen. Die Behindertenhilfe ist bei den Abfinanzierungsmaßnahmen selbstverständlich berücksichtigt. 10 Millionen werden im Rahmen dieses Gesamtkonzepts zusätzlich zur Stärkung des Bayerischen Landesplans für Behinderte zur Verfügung gestellt. Dies bedeutet, dass mit den zusätzlichen Mitteln mehr Mittel zur Verfügung stehen als im vergangenen Haushaltsjahr. Es gibt keine Kürzungen, sondern de facto einen Ausbau des Bayerischen Landesplans für Behinderte. Das ist ein positives Zeichen, das man an dieser Stelle eindeutig erwähnen muss.
Gestatten Sie mir einige Bemerkungen zur Verbesserung der Qualität in der frühkindlichen Bildung. Wir wissen, dass der quantitative Ausbau der Betreuungsplätze für die frühkindliche Bildung und Betreuung eine vorrangige sozial-, gesellschafts- und bildungspolitische Aufgabe ist. Diesen quantitativen Ausbaumaßnahmen müssen aber qualitative Verbesserungen immer sofort folgen. Frau Kollegin Stamm, Sie haben hier von Ostergeschenken gesprochen, obwohl es um Qualitätsverbesserungen geht, die von Ihrer Fraktion immer wieder gefordert worden sind. Das möchte ich als scheinheilig bezeichnen. Diese Argumentation ist überhaupt nicht nachvollziehbar.
Aber selbstverständlich.
Liebe Frau Kollegin Ackermann, gleich werde ich auf die Maßnahmen zu sprechen kommen, die in der Konsequenz einen Personalzuwachs bedeuten. Die bewährten Vorkurse für Kinder ohne Migrationshintergrund, die ein Sprachdefizit aufweisen, werden ausgebaut. Außerdem kommt die Inhouse-Fortbildung, eine Fortentwicklung des Sprachberaterprogramms, in deren Rahmen 200 zusätzliche Lernbegleiter in den Einrichtungen für die Umsetzung des Bildungs- und Erziehungsplans sorgen. Das ist ein großer Fortschritt.
Mit der Veränderung des sogenannten Buchungszeitfaktors für Kinder unter drei Jahren werden überall dort Verbesserungen entstehen, wo sich Kinder unter drei Jahren befinden.
Das bedeutet, dass mehr Zeit vorhanden ist. Das ist das, was wir alle miteinander wollen: Qualität im frühkindlichen Bereich durch mehr Personal.
Darüber hinaus haben wir einen kleinen, aber feinen Ansatz für die Verbesserung in der Tagespflege erarbeitet. Darauf hat die Behindertenbeauftragte der Bayerischen Staatsregierung, Frau Badura, immer Wert gelegt. Die Finanzierung der Integrationseinrichtungen soll gleichgestellt werden. Die Tagespflege soll mit den Kindertageseinrichtungen gleichgestellt
werden. Das ist eine qualitative Verbesserung. Es ist nicht nachvollziehbar, warum Inklusion in der Tagespflege nicht in gleicher Weise wie in den Kindertageseinrichtungen gefördert und unterstützt werden sollte. Das ist ein Fortschritt im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention.
Schließlich werden die Sprachförderung und lange Öffnungszeiten in den Kindertageseinrichtungen für Kinder unter drei Jahren sowie die Inklusion unterstützt. Damit können sich die Einrichtungen stärker dem Elternwillen öffnen. Meine Damen und Herren, das ist ein Weg, den wir gemeinsam mit den Einrichtungen, mit den Erzieherinnen und mit den Trägern gehen wollen. Vor allen Dingen ist es ein starkes Signal seitens der Bayerischen Staatsregierung und der Regierungskoalition, Hochschulbildung, Schulbildung, frühkindliche Bildung und Betreuung in ihrer Wertigkeit gleichzusetzen. Das sind wir unseren Kindern schuldig. Dazu dient dieses Bildungsfinanzierungsgesetz.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Bewohner von stationären Pflegeeinrichtungen und die Bewohner von Einrichtungen für Menschen mit Behinderung haben das Recht auf transparente Pflegequalität. Darauf haben auch Angehörige, die selbst pflegen, Anspruch. Diese Transparenz ist im besten Sinne des Wortes Teil des Verbraucherschutzes. Deshalb halte ich es nicht für eine Marginalie, wenn wir uns mit diesem Thema auseinandersetzen.
Die Regelung, die Frau Staatsministerin Haderthauer angeführt hat, ist auch von einem Träger angegriffen worden, der in der Öffentlichkeit schwer mit Vorwürfen von Pflegemängeln zu kämpfen hatte. Die Kritik, die häufig an Einrichtungen geübt wird, bedarf − Herr Kollege Pfaffmann, da gebe ich Ihnen recht − eines möglichst objektivierbaren Maßstabes. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat entschieden, dass die Heimaufsichten, also die FQA − die Fachstellen für Pflege- und Behinderteneinrichtungen - Qualitätsentwicklung und Aufsicht −, die Prüfberichte nicht zu veröffentlichen haben, und hat stattdessen eine grundsätzliche Veröffentlichungspflicht der Träger festgestellt. Aufgrund der Regelungen des Pflegeund Wohnqualitätsgesetzes sei diese Verpflichtung aber nicht vollziehbar. Bereits im Vorfeld fand ein umfassender Beratungsprozess zwischen Staatsregierung, Parlament und den Verbänden und Organisationen statt, damit eine rechtlich tragfähige Lösung zustande kommt, die nun − das wurde bereits angesprochen − in Artikel 17 a bis 17 d des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes definiert ist.
Frau Staatsministerin, das Sozialministerium hat sich auch bereit erklärt, die Ergebnisse der jeweils aktuellen Pflegeprüfberichte in die zentrale Internetseite aufzunehmen. Das ist eine Objektivierung des gesamten Prozesses, die wir ausdrücklich begrüßen.
Die Fraktion der GRÜNEN hat thematisiert, dass es Unterschiede zwischen Pflege- und Behinderteneinrichtungen gibt. Es gibt sehr wohl gute Gründe dafür, hier zu differenzieren. Es versteht sich aber von selbst, dass in beiden Arten der Einrichtung die gleichen Ansprüche und Rechte vorhanden sein müssen. Wir werden die Details in diesem Zusammenhang sicher noch im Ausschuss zu beraten haben. Frau Kollegin Meyer, das gilt auch für das, was der Datenschutzbeauftragte thematisiert hat. Wir müssen darauf achten, dass das Miteinander von Heimaufsicht, also den FQA, und dem Medizinischen Dienst der Kassen wirklich verbessert wird; denn doppelte Prüfungen innerhalb einer Woche machen wirklich keinen Sinn, sondern binden Kräfte in der Pflege, die ohnehin knapp und überlastet sind und mit großen Herausforderungen zu kämpfen haben.
An dieser Stelle darf ich auch im Namen meiner Fraktion den Pflegekräften im stationären und im ambulanten Bereich im Freistaat Bayern ein ausdrückliches Dankeschön aussprechen. Es ist unsere edelste Verpflichtung, deren Rahmenbedingungen in der Arbeit zu verbessern und den pflegebedürftigen Menschen zu helfen.
Transparenz ist ein Ziel, die Verbesserung der Rahmenbedingungen, wie schon angesprochen, ein zweites. Es ist eine Aufgabe, mit der sich nicht nur der sozialpolitische Ausschuss des Bayerischen Landtags, sondern das Hohe Haus insgesamt sehr stark befassen soll und befassen muss. Wir werden in diesem Teilbereich die notwendigen Ergänzungen des Gesetzentwurfs zur Änderung des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes im Ausschuss vornehmen. In diesem Sinne gilt es, den Aufbruch in der Pflege weiter fortzuführen.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Sozialhaushalt, sprich: Einzelplan 10 des bayerischen Haushalts, ist ein Ausdruck moderner Sozialpolitik und der Handschrift dieser Regierungskoalition.
Wir können uns mit diesen Leistungen und mit den Maßnahmen auch im Vergleich zu den anderen Bundesländern weiß Gott sehen lassen. Wir haben in den meisten Bereichen − ich darf bei der Kinderbetreuung beginnen − ein Tempo an den Tag gelegt, bei dem ein Vergleich mit den anderen westlichen Ländern mehr als auszuhalten ist.
Der quantitative und qualitative Ausbau der Kinderbetreuung hat absolute Priorität. Bei Einrichtungen, die heute schon − wir haben eine gute Grundausstattung, was die Qualität anbelangt − einen Anstellungsschlüssel haben, der weit unter dem sogenannten Mindestanstellungsschlüssel liegt, kommt das System des Basiswertes Plus zum Tragen und hilft auch diesen Einrichtungen. Alle Einrichtungen sollen in ihrer qualitativen Arbeit gestärkt werden. Wir sind sehr dankbar dafür, dass diese Priorität gesetzt wird, meine Damen und Herren.
Gleichzeitig bieten wir einen Zuschuss zum letzten Kindergartenjahr und Verbesserungen, die die Novellierung des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes beinhaltet. Ministerin Christine Haderthauer hat bereits auf die starke Förderung im inklusiven Bereich hingewiesen. In den Kindertagesstättenförderungen anderer Länder suchen wir solche Modelle. Bayern ist ganz vorne dran. Diesen Weg wollen wir auch konsequent weitergehen.
Bayern muss auf dem Weg zum Familienland Nummer 1 in Deutschland weiter gestärkt werden. Für mich ist es schon problematisch, dass Sie auch bei dieser Gelegenheit wieder auf das Betreuungsgeld eingehen. Ich will das jetzt nicht machen. Hören Sie doch einmal mit der Haarspalterei und mit der Ideologisierung auf.
Es steht uns nicht zu, meine Damen und Herren, liebe Frau Kollegin Naaß, zu qualifizieren, welche Lebensbiografie, welchen Weg Familien gehen.
Wir wollen alle Familien in allen Situationen unterstützen. Deswegen haben wir im Gegensatz zu verschiedenen Oppositionsfraktionen das Landeskindergeld weiter gesichert, gerade für diejenigen, die ein gerin
geres Einkommen haben. Es ist notwendig, dass wir Schwerpunkte im Bereich der Alleinerziehenden und der Mehr-Kinder-Familien setzen. Das zieht sich durch den gesamten bayerischen Landeshaushalt.
Wir als Politiker müssen darüber hinaus auch eine Aufgabe erledigen, die nicht allein mit dem Haushalt zu definieren ist, nämlich die Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Erwerbsleben. Hier ist eine der großen Baustellen in unserer Gesellschaft, und hier sind Schwerpunkte zu setzen. Es darf keine Tarifverhandlungen mit Manteltarifverträgen mehr geben, in denen das Thema Vereinbarkeit von Familie und Beruf nicht eine dominierende Rolle spielt.
Dafür müssen wir uns auch einsetzen, meine Damen und Herren.
Pflegebedürftige Menschen müssen im Freistaat Bayern beste Rahmenbedingungen haben. Dies heißt: Wir brauchen Qualität in der Pflege; wir brauchen Transparenz in der Pflege. Deswegen ist es auch notwendig, dass die Ergebnisse der Überprüfungen transparent vorgelegt werden, über die in Zukunft noch zu beraten sein wird.
Neue Modelle der ambulanten Pflege und neue Wohn- und Pflegeformen haben für uns Priorität und werden im Landesnetzwerk Pflege mit entsprechenden Mitteln dotiert. Nachdem nahezu 70 % aller pflegebedürftigen Menschen in den bayerischen Familien gepflegt werden, danke ich in diesem Zusammenhang den Ehepartnern, den Kindern und sonstigen Verwandten dafür, dass sie diese großartige Leistung für den Sozialstaat, den Freistaat Bayern leisten. Wir wollen sie dabei unterstützen. Wir wollen sie auch in der Bundespolitik, in der Pflegepolitik stärker unterstützen. Dafür ein herzliches "Vergelt’s Gott" an die Familien.
Menschen mit Behinderung benötigen bestmögliche Förderung und Perspektiven der Inklusion. Wir unterscheiden uns aber im Landtag des Öfteren voneinander in den Wegen, wenn wir sagen: Die Pflege oder die Förderung von Menschen mit Behinderung muss nach individuellen Gesichtspunkten bestmöglich dort erfolgen, wo es für die Familien, wo es für die Betroffenen den besten Ansatz gibt, wo also die bestmögliche Förderung sinnvoll ist. Das gilt für den Bildungsbereich genauso wie für die Maßnahmen der Behindertenhilfe und der Inklusion. Für die Umset
zung der EU-Behindertenrechtskonvention gibt es mehrere Wege, und es gilt, weiter miteinander daran zu arbeiten. Die Einführung des Taubblindengeldes wurde bereits angesprochen.
Dieses Gesetz wird rückwirkend zum 01.01.2013 auf alle Fälle die Leistungen sicherstellen. Wir werden in der Barrierefreiheit und in der Kommunikation für Menschen mit Behinderung entsprechende Unterstützungsleistungen ermöglichen.
Gestatten Sie mir in diesem Zusammenhang, noch zwei Punkte der Behindertenpolitik anzusprechen, die mir besonders wichtig erscheinen. Die Kostenträger haben unter Kostengesichtspunkten noch nie Leistungen für Menschen mit Behinderung so kritisch hinterfragt wie gegenwärtig. Ich wünsche mir, dass die kompetente Berücksichtigung von Anträgen mehr im Vordergrund steht als das Abwehren von Aufwendungen in der Eingliederungshilfe.
Wir müssen hierbei auch im Zusammenhang mit den Finanzausgleichsverhandlungen mit den Bezirken immer im Gespräch bleiben; denn dabei bedarf es dauerhafter Lösungen zum Beispiel auch im Bereich der Schulbegleiter, wo wir noch keine entsprechenden Regelungen haben. Auch der Bayerische Landesplan für Menschen mit Behinderung ist ein Ausdruck notwendiger Investitionen. Wir haben nachgebessert. Im Ergebnis darf es real durch den Vollzug im kommenden Jahr nicht zu Kürzungen kommen. Wir brauchen dazu eine weitere Überprüfung und werden daran arbeiten.
Selbsthilfe und bürgerschaftliches Engagement müssen gestärkt werden. Auch in der Hospiz- und Palliativversorgung steht die bayerische Sozial- und Gesundheitspolitik vor vorrangigen Aufgaben.
Meine Damen und Herren, gestatten Sie mir zum Schluss auch von meiner Seite einen tiefen Dank an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sozialverwaltungen in den unterschiedlichen Bereichen, die wirklich hervorragende Arbeit leisten. Dafür an dieser Stelle ein "Vergelt’s Gott" auch von der CSU-Landtagsfraktion.
Ich danke der politischen Spitze, der Ministerin Christine Haderthauer, sowie Staatssekretär Markus Sackmann, an den wir mit seinen Schwerpunkten und sei
ner Arbeit, die er hoffentlich bald wieder erfüllen kann, besonders denken sollten.
Ein herzliches Dankeschön gilt auch allen Akteuren des sozialen Bayern, die ihre Kompetenz ehrenamtlich oder hauptamtlich einbringen. Nur so gelingt es uns, das große Kunstwerk "soziales Bayern" weiterzuentwickeln. Dafür bieten wir die Voraussetzungen.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die CSU-Landtagsfraktion und auch die FDP-Fraktion − für sie wird Frau Kollegin Meyer das noch darstellen − haben sich dafür ausgesprochen, die Situation von Taubblinden und schwerst sehbehinderten Menschen im Rahmen eines Vier-Stufen-Modells anzugehen. In diesem Zusammenhang ist es uns besonders wichtig festzustellen, dass das bayerische Blindengeld, das in Haushaltsberatungen immer wieder einmal zwar nicht zur Disposition gestanden, aber zu Kürzungsdiskussionen
geführt hat, eine Bestandsgarantie hat. Die CSUFraktion will ausdrücklich, dass blinden Menschen das bayerische Blindengeld auch in Zukunft gewährt wird.
Darüber hinaus ist es notwendig, meine sehr geehrten Damen und Herren, dass wir die besondere Belastung taubblinder Menschen ins Visier nehmen. Wenn zwei Sinnesorgane nicht zur Verfügung stehen, bedeutet dies für die Betroffenen eine besondere Benachteiligung. Deswegen wollen wir schnellstmöglich ein Taubblindengeld einführen. Die CSU- und die FDP-Fraktion haben dazu einen Antrag im Haushaltsausschuss gestellt. Die Mittel dafür sind in den Doppelhaushalt eingestellt worden. In diesem Zusammenhang wird auch ein Gesetzentwurf vorgelegt werden, Frau Kollegin Steiger. Dessen können Sie sich sicher sein.
Wir werden ihn sicherlich gut und schnell miteinander beraten können. Das Taubblindengeld soll in doppelter Höhe des Blindengeldes gezahlt werden.
Der dritte Punkt des Vier-Stufen-Konzeptes sieht vor, anlässlich des Nachtragshaushaltes zum Doppelhaushalt 2013/2014 zu prüfen, wie der Einstieg in ein Schwerstsehbehindertengeld geschaffen werden kann.
Der vierte Punkt ist mir besonders wichtig. Darüber müssen wir inhaltlich sprechen. Sie kennen die Eckpunkte zur Reform der Eingliederungshilfe auf Bundesebene. Wir meinen, dass auch zu prüfen ist, wie dauerhaft sichergestellt werden kann, dass Blinde und schwerst sehbehinderte Menschen im System der Eingliederungshilfe besser berücksichtigt werden. In der nächsten Legislaturperiode − der Freistaat Bayern muss sich entsprechend aufstellen − wird es ein Bundesleistungsgesetz geben, das − ich sage das ausdrücklich − nicht nur zur Entlastung der Kommunen führen wird. Das ist zwar ein wichtiger Punkt, aber auch die Inklusion und die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention werden Berücksichtigung finden. Dieser Aspekt muss einbezogen und berücksichtigt werden.
Gestatten Sie mir in diesem Zusammenhang abschließend noch eine Feststellung: Die Diskussion 2003 war zugegebenermaßen schwierig, aber wir liegen mit dem bayerischen Blindengeld auf einer Ebene, die sich sehen lassen kann. Wir werden vernünftig darüber diskutieren. Aus unserer Sicht ist dieses Vier-Stufen-Modell der schlüssige Weg. Er berücksichtigt, dass es nicht möglich ist, aus der Hüfte heraus 12 Millionen Euro zusätzlich in den Haushalt einzustellen. Es ist verantwortbar, nachhaltig, und wir werden die Belange der schwerst sehbehinderten Menschen entsprechend in der weiteren Diskussion berücksichtigen.
Auf diese Art und Weise scheint das aus unserer Sicht am besten sichergestellt.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Obwohl es mir nach der heutigen Ausschusssitzung schwerfällt, will ich mich auf die sachlichen Komponenten dieses Gesetzentwurfs und der Beratungen konzentrieren, weil hier vonseiten der Opposition ein Schauspiel aufgeführt wurde, das man unter den Gesichtspunkten der Frühpädagogik als höchst bemerkenswert ansehen muss und das aufgearbeitet werden müsste.
Ich bitte darum, zu den Inhalten zu reden und nicht ein Schauspiel aufzuführen, das kindergartenmäßig ist.
Meine Damen und Herren! Das Bayerische Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz ist in seiner Grundstruktur darauf ausgerichtet, die individuelle Förderung der Kinder aufgrund ihrer persönlichen Situation und der Nutzung der Einrichtungen zu berücksichtigen. Es ist darauf ausgerichtet, dass der Strukturwandel, der sich in den vergangenen Jahren aufgrund der stark gestiegenen Nachfrage nach frühkindlichen Bildungseinrichtungen ergeben hat, angepasst und weiterentwickelt werden kann. Es ist auch darauf ausgerichtet, dass wir in der Fördersystematik eine zielgenaue Förderung vornehmen, wie es auch der Bayerische Oberste Rechnungshof vor Inkrafttreten des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes eindeutig gefordert hat. Ich sage ganz klar: Das Bayerische Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz hat sich bewährt, nachdem es bei seiner Einführung zu großen Diskussionen gekommen war. Es ist in dieser Situation, was die Weiterentwicklung der Betreuungsangebote anlangt, der richtige Weg. Deshalb sind wir der Auffassung, dass eine Novellierung des Gesetzes der Zeit entsprechend sinnvoll ist, aber dass es sich in seiner Grundstruktur mehr als bewährt hat.
Lassen wir Revue passieren, wie intensiv dieser Gesetzentwurf beraten wurde: Nach der Ersten Lesung haben alle Fraktionen, aber der sozialpolitische Ausschuss wiederholt zu verschiedenen Initiativen Beratungen durchgeführt. Wir haben einstimmig beschlossen, nochmals eine Anhörung durchzuführen, die mittlerweile stattgefunden hat. Wir hatten mehr als ein Jahr intensivste Beratungen zu den Themen, die Inhalt des BayKiBiGs sind. Dann davon zu sprechen, dass kein Dialog stattgefunden habe, entbehrt jeder inhaltlichen Grundlage, meine Damen und Herren.
Sechs Schwerpunkte im Gesetzentwurf stellen eine erhebliche Verbesserung dar. Auf der Familienentlastungsseite haben wir die Verbesserung des Mindestanstellungsschlüssels auf 1 : 11,0 mit einer entsprechenden Berücksichtigung der Einrichtungen, die bereits einen besseren Anstellungsschlüssel haben. Hierzu gibt es im Moment noch Verhandlungen, aber eines muss ich feststellen: Die Behauptung, die in diesem Hause immer wieder von der Opposition kommt, es habe sich keine qualitative Verbesserung ergeben, ist schlichtweg falsch. Wir werden einen hohen Millio
nenbetrag ausgeben, um die Qualität der Betreuung durch eine Verbesserung des Anstellungsschlüssels und des Basiswertes zu verbessern. Das ist die Politik der Regierungskoalition, die die frühkindliche Bildung als einen erheblichen Anteil am gesamten Bildungswerdegang von Kindern ansieht. Das ist ein Schmuckstück.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir hätten uns natürlich auch vorstellen können, dass die Relation zwischen der Beitragsentlastung für das letzte Kindergartenjahr und dem Anstellungsschlüssel noch etwas zugunsten des Letzteren geändert wird. Aber wir haben uns in der Koalition geeinigt, und die CSUFraktion steht zu dieser Vereinbarung, meine Damen und Herren.
Dies bedeutet in der Konsequenz, dass es einen Beitragszuschuss für das letzte Kindergartenjahr gibt, der zu einer Entlastung der Eltern führen wird, die die vollen Beiträge im letzten Kindergartenjahr zahlen, zwischen 600 und 1.200 Euro in den nächsten Jahren. Das Geld wird unmittelbar an die Träger weitergegeben; das ist ausdrücklich sichergestellt. Durch die Verbesserung des Anstellungsschlüssels werden wir wie gesagt die inhaltlichen Rahmenbedingungen entsprechend verbessern können.
Ein zweiter Schwerpunkt ist die Verwaltungsvereinfachung. Hier hat es immer wieder Anregungen, aber auch Kritik gegeben, dass es mehr zu tun gibt. Wir werden durch die Systemeinführung im EDV-Bereich allen Einrichtungen entgegenkommen; das Ministerium arbeitet vorbildlich daran.
Ein ganz zentraler Punkt im Zusammenhang mit der Verwaltungsvereinfachung, Kolleginnen und Kollegen, ist die Abschaffung der sogenannten Gastkinderregelung, die viele Probleme bereitet hat. Der Wille der Eltern soll Vorrang haben. Dieser wird nachvollzogen, meine Damen und Herren.
Wir haben darüber hinaus die sogenannte Landkindergartenregelung verbessert. Es kommt hier zu einer pauschalen Finanzierung. Die Einrichtungen werden mindestens so gestellt, als ob sie voll belegt wären.
Verbesserungen ergeben sich zudem für die Tagespflege, insbesondere für die Großtagespflege. Meine Damen und Herren, ich möchte an dieser Stelle ausdrücklich ein Plädoyer für Tagesmütter und Tagesväter halten. Bei der Tagespflege handelt es sich um ein familiennahes, ergänzendes Angebot im System der Kinderbetreuung des Freistaates Bayern. Wir dürfen
Tagesmütter und Tagesväter nicht immer hintanstellen. Deswegen ist die Förderung notwendig.
Hinsichtlich der Inklusion von Kindern mit Behinderung sind die Kindertagesstätten in unserem Land sehr gut aufgestellt. Das Bayerische Kinderbildungsund -betreuungsgesetz ermöglicht eine bessere Finanzierung. Das Verhältnis von Eingliederungshilfeleistung der zuständigen Bezirke und Förderung der Kindertageseinrichtung wird klargestellt. Wir dürfen den Kostenträger nicht aus der Verantwortung entlassen. Probleme im Einzelfall dürfen nicht zulasten der Eltern oder zulasten der betroffenen Kinder gehen. Die Einrichtungen, die Inklusion aktiv betreiben, müssen Planungssicherheit haben. Auf die Bedenken, die in den Gesetzesberatungen geäußert worden sind, was eine etwaige Unterfinanzierung anbelangt, bin ich schon im Zusammenhang mit meinen Ausführungen zum Beitragszuschuss für das letzte Kindergartenjahr und zum Anstellungsschlüssel eingegangen.
Die Koalitionsfraktionen haben im Zuge der Gesetzesberatungen vier Änderungsanträge eingebracht.
Um mehr Planungssicherheit zu erreichen, soll − ein Auftrag an die Staatsregierung − ein Jahresdurchschnittswert als Berechnungsgrundlage herangezogen werden. Wir sind der Meinung, dass insoweit ein berechtigtes Anliegen der Träger vorliegt, dem Rechnung getragen werden kann. Dieser Punkt ist nicht Gegenstand des BayKiBiG; deswegen haben wir ihn in den Entschließungsantrag aufgenommen.
Bei den FAG-Verhandlungen haben wir den ursprünglichen Plan, dass nur zwei Drittel des Wertes bei der Berechnung der Investitionskostenzuschüsse berücksichtigt werden, korrigieren können. Nunmehr wird von 100 % ausgegangen. Das führt zu einer deutlichen Entlastung der Kommunen. Das können wir an dieser Stelle durchaus positiv feststellen.
In der Kann-Kinder-Regelung − sie betrifft Kinder, die erst nach dem 1. Oktober das sechste Lebensjahr vollenden, aber früher eingeschult werden − soll sichergestellt werden, dass der Beitragszuschuss für ein ganzes Jahr gewährt wird.
Zum Bereich der Inklusion haben wir heute einen Antrag als Tischvorlage eingereicht. Mit dem Gewichtungsfaktor 4,5 für Inklusions-Kinder soll sichergestellt werden, dass die Förderung mindestens ein halbes Jahr erfolgt.
Insgesamt ist es ein abgerundetes Konzept. Die Einrichtungen, die Erzieherinnen, die Eltern, die Betroffenen − sie alle werden den Erfolg des Gesetzes daran
messen, ob es möglich ist, es umzusetzen. Wir sind der Meinung: Es ist ein gutes Gesetz. Auch unsere Änderungsvorschläge sind gut. Ich bitte Sie deshalb um Unterstützung des Gesetzentwurfs und unserer Änderungsanträge. Kehren wir zu einer sachlichen Diskussion zurück! Das nutzt allen Betroffenen.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Für stationäre Pflegeeinrichtungen ist die im Pflegesatz bisher enthaltene Pauschale für die Abdeckung von Instandhaltungsund Instandsetzungskosten dringend notwendig, um Sanierungen durchführen zu können. Wir wissen, dass es im Bestand viele Einrichtungen älteren Datums gibt, die dringend sanierungsbedürftig sind. Nach der bisherigen Regelung sind entsprechende Kosten pauschal im Pflegesatz berücksichtigt worden.
Das Bundessozialgericht hat im September vergangenen Jahres festgestellt, dass diese Praxis der Pauschalierung nicht zulässig sei, und dabei vor allem Gesichtspunkte des Verbraucherschutzes angeführt. Es gibt eine befristete Übergangslösung. Der von der Gerichtsbarkeit unterbreitete Vorschlag ist in der Praxis schwierig nachzuvollziehen. Wenn nur im betreffenden Jahr tatsächlich anfallende Kosten in den Pflegesätzen berücksichtigt werden dürfen, führt das zu höherem bürokratischen und finanziellen Aufwand. Dies bedeutet, dass die Pflegesätze steigen, sofern die Kosten nicht entsprechend gedeckt bzw. abgerechnet sind und von den Kostenträgern übernommen werden. Für die Heimbewohner können höhere Aufwendungen anfallen, die wiederum zu höheren Sozialhilfekosten führen.
Um dem Problem gerecht zu werden, sollen die Länder in der einschlägigen Bestimmung - § 82 SGB XI ermächtigt werden, selbst Pauschalen festzulegen. Im Moment findet dazu in den entsprechenden BundLänder-Gremien unter Beteiligung des Bundesgesundheitsministeriums, übrigens parteiübergreifend, eine entsprechende Diskussion statt; denn so, wie es im Moment ist, kann es nicht bleiben.
Wir appellieren deshalb an den Landtag, dem Vorschlag zuzustimmen, § 82 so zu regeln, dass die Länder ermächtigt werden, angemessene Pauschalen zuzulassen. Zudem soll die Eigenkapitalverzinsung mit der Fremdkapitalverzinsung gleichgesetzt werden. Das hängt auch mit der Rechtsprechung zusammen. Der Sachverhalt ist sehr komplex, und es geht um gravierende Auswirkungen auf die Praxis der Pflege. Ich bitte Sie alle, der Initiative in dieser Form zuzustimmen.
Die SPD hat vom Inhalt her einen ähnlichen Antrag gestellt. Im letzten Satz des Antrags der SPD heißt es jedoch, die Staatsregierung habe für die Schaffung von einheitlichen Vorgaben bei allen Bezirksregierungen in Bayern zu sorgen. Dies ist bereits geschehen, wie das Sozialministerium, das in dieser Frage federführend ist, in einem Rundschreiben mitgeteilt hat. Es gibt also Übergangsregelungen, bis eine Neuregelung in Kraft treten kann. Da dieser Satz in dem Antrag der SPD-Fraktion gegenstandslos ist, bitten wir darum, ihn zu streichen. Nur dann könnten wir dem Antrag zustimmen; ansonsten wäre das nicht der Fall.
Ich bitte Sie, im Interesse der Pflegebedürftigen, aber auch der Heimträger, unserer Initiative zuzustimmen. Sie kann den Bemühungen auf Bundesebene noch einmal Rückenwind geben.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die zuständigen Ausschüsse haben dem Gesetzentwurf der Staatsregierung mit Ausnahme der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN zugestimmt, sodass das Landeserziehungsgeld, ein bayerisches Erfolgsmodell, auch an ausländische Familien gezahlt wird, die nicht EU-Staatsbürger sind. Das geht auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zurück.
Die Konsequenz, die daraus zu ziehen ist, wird dadurch realisiert, dass man in der Rechtsänderung nicht mehr an die Staatsangehörigkeit anknüpft, sondern in Zukunft die Regelungen des Bundeselterngeldgesetzes und des Elternzeitgesetzes heranzieht. Das ist sinnvoll, und es ist selbstverständlich, dass diese Konsequenz aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts gezogen wird.
Ich möchte an dieser Stelle - das war schon in der Ersten Lesung und auch in den Ausschussberatungen Gegenstand der Diskussion - daran erinnern, dass der Bayerische Verfassungsgerichtshof noch im Jahr 2007 darauf verwiesen hat, dass das Gesetz in seiner bisherigen Fassung nicht rechtswidrig sei. Aber wir vollziehen das in Bayern, und das ist zu akzeptieren.
Ich möchte noch einmal nachdrücklich betonen, dass das Bayerische Landeserziehungsgeld ein Kernstück der Familienpolitik der CSU/FDP-Koalition und der Bayerischen Staatsregierung ist und dass ein Landeserziehungsgeld nur noch in drei anderen Bundesländern gezahlt wird. Es ist ein Erfolgsmodell bayerischer Familienpolitik; wir entlasten Familien.
Dies lässt sich auch anhand von Zahlen eindeutig belegen. Seit seiner Einführung haben wir fast 2,8 Milliarden Euro an Leistungen an Familien gezahlt. Wie hoch der Stellenwert ist, den das Landeserziehungsgeld für die Entscheidung für das Ja zum Kind in der Familienplanung hat, weiß ich aus Gesprächen mit Vertretern von Schwangerenkonfliktberatungsstellen und Familienberatungsstellen. Deshalb müssen wir diese familienpolitische Komponente auch als sozialpolitisches Element sehen. Ich wehre mich dagegen, Familien- und Sozialpolitik gleichzusetzen, weil sonst ein breiterer Ansatz notwendig wäre. Aber hier spielt das Landeserziehungsgeld in der Tat eine wichtige Rolle.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, gerade nach den Änderungen, die hier im Parlament beschlossen wurden, das Landeserziehungsgeld in erster Linie als Anschlussleistung an das Bundeselterngeld zu zahlen - ich darf mich an der Stelle ausdrücklich zu dieser Leistung des Bundeselterngeldes bekennen -, ist die Diskussion aufgekommen, es auf den Prüfstand zu stellen. Ich halte dies im Zusammenhang mit der familienpolitischen Diskussion für fragwürdig; denn wir brauchen sowohl das Elterngeld als auch das Landeserziehungsgeld. Diese unmittelbare Anschlussleistung, meine Damen und Herren, und die Anhebung der Einkommensgrenzen haben dazu geführt, dass wieder weit mehr als 40 % aller betroffenen Eltern im Freistaat Bayern das Landeserziehungsgeld in Anspruch nehmen können. Und diese Zahl wird in den kommenden Jahren noch nach oben gehen.
Deswegen ist es wichtig, dass wir einen breiten Konsens in Sachen Förderung der Familien herstellen. Das Filetstück ist neben dem Ausbau der qualitativen Sicherung der Kinderbetreuung die Entlastung der Fa
milien. Dafür steht insbesondere die CSU-Fraktion, aber auch die Koalition. Ich bitte um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf.
Liebe Frau Kollegin Ackermann, ist Ihnen bekannt, dass der Freistaat Bayern alle Investitionen in den Ausbau von Kindertagesstätten finanziert, dass kein Ausbau an fehlenden Mitteln vom Freistaat scheitert? Halten Sie dieses Vorschieben einer Prioritätensetzung denn nicht für eine Belastung der Familien? Sind Sie bereit anzuerkennen, dass der Freistaat Bayern hier eine Menge investiert und dass es hier keine Einschränkungen und Kürzungen durch den Freistaat Bayern gibt?
Lieber Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Bayerische Behindertengleichstellungsgesetz ist im Kontext mit der Bekämpfung der Barrieren für Menschen mit Behinderung in der öffentlichen Verwaltung zu sehen.
Dieses Gesetz regelt darüber hinaus den Status des bzw. der Behindertenbeauftragten der Bayerischen Staatsregierung. Ich sage das deshalb ausdrücklich vorab, weil häufig Leistungsansprüche im Zusammenhang mit diesem Behindertengleichstellungsgesetz diskutiert werden und diese Vermischung immer wieder Missverständnisse erzeugt. Deswegen ist es auch richtig, dieses Gesetz im Kontext mit einer Anhörung zu sehen, die der sozialpolitische Ausschuss zur Auswertung des Behindertengleichstellungsgesetzes durchgeführt hat, und auch im Kontext mit der Arbeit des Runden Tisches zum Aktionsplan und zu den diesbezüglichen Aktivitäten der Bayerischen Staatsregierung.
Die fundamentale Neuerung, die in diesem Gesetzentwurf enthalten ist, ist sicherlich die Statusänderung für den Behindertenbeauftragten/die Behindertenbeauftragte. Wir haben darüber in der Tat in den vergangenen Monaten einige Male diskutiert. Wir haben darauf hingewiesen, dass wir eine Änderung der Situation aufgrund der rechtlichen Entscheidung in der jetzigen Amtsperiode immer nur für die künftige Amtsperiode als möglich ansehen. Dies ist auch entsprechend berücksichtigt worden.
Ich persönlich und meine Fraktion sind der Meinung, dass das am sinnvollsten ist, um für die Zukunft eine solche Möglichkeit zu schaffen - wenn ich mich richtig erinnern kann, gab es dazu einen Gesetzentwurf der GRÜNEN -, damit eine maßgeschneiderte Lösung für den Status der Behindertenbeauftragten getroffen werden kann. Wir wissen, dass es Vorgängerinnen gab, die sich in einer bestimmten beruflichen Situation befanden und das miteinander vereinbaren wollten. Es ist deshalb besser, wenn hier nicht ein bestimmter Status vorgeschrieben ist. Wir erachten die vorgeschlagene Neuregelung als günstiger.
Ich darf hier namens der CSU-Fraktion ein herzliches Vergelt’s Gott an Frau Badura und ihr Team sagen. Sie macht einen ganz hervorragenden Job und vertritt die Interessen der Menschen mit Behinderungen in hervorragender Weise.
Wir, also Frau Kollegin Brigitte Meyer als Ausschussvorsitzende und ich, haben uns gemeinsam auch an den Ministerpräsidenten gewandt, um die Diskussion in eine Richtung zu lenken, die künftig Hauptamtlichkeit wie Ehrenamtlichkeit ermöglicht. Auch dies ist in diesem Gesetzentwurf enthalten.
Die zweite Thematik, die schon bei den Anhörungen immer wieder eine Rolle gespielt hat: Es ist in der Tat richtig - und dem wird nachgekommen -, dass es bei den schulischen Veranstaltungen, bei den schulischen Aktivitäten eine Gleichstellung von hörbehinderten bzw. gehörlosen Eltern, deren Kinder hören, mit sehbehinderten und blinden Eltern sehender Kinder geben muss. Diese Gleichstellung ist dringend geboten. Es hat überhaupt keinen zwingenden sachlichen Grund gegeben, das nicht auf gleiche Art und Weise zu regeln. Deswegen bietet der Regierungsentwurf eine willkommene Gelegenheit zur Gleichstellung.
Schließlich war es auch nicht nachvollziehbar, dass die Kosten der diesbezüglichen Dolmetschereinsätze nur zu 75 % ersetzt worden sind. Dies wird in Zukunft nicht mehr der Fall sein.
Der Gesetzentwurf ist deshalb der richtige Weg zur Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsgesetzes und der Behindertenpolitik.
Ich möchte noch darauf hinweisen, dass es natürlich auch andere Themen gibt. Die Frage, wie im Zusammenhang mit dem Baurecht mehr Barrierefreiheit erreicht werden kann, war Thema einer Anhörung. Auch am Stellenwert der kommunalen Behindertenbeauftragten müssen wir weiterarbeiten. Diese Themen
konnten nicht Gegenstand dieses Gesetzentwurfs sein.
Wir freuen uns, wenn es im Gesetzentwurf zu diesen Verbesserungen kommt, und werden alles tun, damit das auch zum Gesetz wird.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich kann nicht nachvollziehen, warum Sie nicht erkennen, dass in den Kinderbetreuungseinrichtungen - Kindertagesstätten und Krippen - im Freistaat Bayern hervorragende Arbeit geleistet wird. Ich möchte mich an dieser Stelle sehr herzlich bei den Erzieherinnen und den Trägern bedanken, meine Damen und Herren.
- Ihre Reaktion zeigt mir, dass das ein Treffer war.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Einführung des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes vor sechs Jahren hat zwei wichtige Ergebnisse gebracht: Auf der einen Seite wurden die Finanzierungsgrundlagen stabilisiert; das war die Absicht des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes, um dem Bedarf, der jetzt kommunal ermittelt wird, zielgenauer und damit besser entsprechen zu können. Auf der anderen Seite gab es eine qualitative Weiterentwicklung, was die Verknüpfung
des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes mit dem Bildungs- und Erziehungsplan anbelangt. Sie werden in der Bundesrepublik Deutschland kaum ein Gesetz zur Kinderförderung finden, das eine so enge Verknüpfung zwischen dem Förderrecht und dem inhaltlichen Aspekt, dem Bildungs- und Erziehungsplan, herstellt. Das zeigt, dass die qualitativen Komponenten in der bayerischen Kinderbildung- und betreuung eine entscheidende Rolle spielen.
Meine Damen und Herren! Seit Einführung des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes hat sich die Situation nachhaltig weiterentwickelt und verbessert. Wir haben entsprechende Angebote massiv ausgebaut, um dem Bedarf gerecht werden zu können. Das war möglich, weil dieses Gesetz die Grundlage für eine Förderung aller Betreuungseinrichtungen vom frühkindlichen Bereich bis hin zu Horten geliefert hat. Vor Einführung des BayKiBiG hatten wir eine ganz andere Situation.
Die Einführung von Gewichtungsfaktoren ermöglicht eine zielgenaue Förderung. Wir, die Koalition aus CSU und FDP, haben zu Beginn der Legislaturperiode die Zusage gegeben, das Bayerische Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz weiterzuentwickeln. Dieser Zusage kommen wir klar erkennbar nach. Das gilt auch für die Verbesserung der Rahmenbedingungen, die für die CSU-Landtagsfraktion eindeutig Priorität hat. Wir sagen: Wir befinden uns auf einem Weg, sind aber noch nicht an dessen Ende. Beim Anstellungsschlüssel und auch beim Basiswert muss es zu weiteren Verbesserungen kommen.
Herr Kollege Pfaffmann, Sie haben vorhin von einem Schlüssel von 1 : 8 gesprochen. Versichern Sie sich einmal der aktuellen Situation! Im Freistaat Bayern gibt es schon zahlreiche Einrichtungen, die das Kriterium eines Anstellungsschlüssels von deutlich unter 1 : 10 erfüllen. Wir haben also durchaus schon die entsprechende Qualität. Wir brauchen aber auch die entsprechenden Rahmenbedingungen. Dass der Mindestanstellungsschlüssel weiter auf 1 : 11,0 verbessert wird, ist ein großer Erfolg, der dieser Koalition zugute zu halten ist.
Wir gewähren einen Zuschuss als Einstieg in das beitragsfreie letzte Kindergartenjahr. In der Konsequenz werden die Elternbeiträge erheblich reduziert. Die jährliche Entlastung beträgt zunächst einmal 600 Euro.
Die Frau Staatsministerin ist auf weitere Eckpunkte der Novellierung eingegangen. Es ist besonders wichtig, dass die Landkindergartenregelung im Interesse der Einrichtungen in kleinen Kommunen verbessert
wird. Ferner ist uns wichtig, dass die Gastkinderregelung und die Verwaltungsbedingungen verbessert werden; insoweit gibt es Handlungsbedarf. Wir sind zuversichtlich, dass wir im Dialog mit den Einrichtungen und Trägern - Frau Franke von der Caritas und Herr Feichtl von der AWO sind hier vertreten - weiter vorankommen werden. Wir sind stolz auf unsere Trägervielfalt. Im weiteren Gesetzgebungsverfahren müssen wir beraten, wie wir dieses Gesetz konstruktiv im Sinne der Kinder, der Eltern, der Erzieherinnen und der Träger weiterentwickeln können. Ich freue mich auf das Gesetzgebungsverfahren.
Dann müssen Sie es anders formulieren, als Sie es vorhin getan haben. Sie reden ständig die Rahmenbedingungen schlecht, anstatt konstruktiv an einer Weiterentwicklung mitzuarbeiten.
Das ist nicht im Sinne der Kinderbetreuungslandschaft im Freistaat Bayern, die wir konstruktiv weiter
entwickeln wollen. Tun Sie das mit uns, dann leisten Sie eine gute Arbeit.
Lieber Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Teilnehmer und Wettkämpfer der Special Olympics! Die CSU-Landtagsfraktion bekennt sich mit Nachdruck zum bayerischen Blindengeld als Bestandteil eines Nachteilsausgleiches für Menschen, die in unserer Gesellschaft unter erschwerten Bedingungen leben müssen. Die CSU sieht im Blindengeld einen wirksamen Ausgleich für Belastungen der blinden Menschen, einen echten Nachteilsausgleich. Das bayerische Blindengeld hat auch eine feste historische Tradition, die sich aus der Nachkriegszeit ergibt. Deswegen sollte man, wenn ich an die Diskussionen vor
zehn Jahren denke, den Bestand und die Grundfesten des Blindengeldes immer würdigen und schützen.
Der Bayerische Blinden- und Sehbehindertenbund, der in seiner ganzen Mitgliederstruktur natürlich nicht nur blinde, sondern eben auch sehbehinderte Menschen vertritt, hat zu Recht darauf hingewiesen, dass es gerade bei taubblinden und schwerst sehbehinderten Menschen zu erheblichen Belastungen kommt, die nicht in gleicher Weise berücksichtigt werden, wie das bei vollständiger Erblindung der Fall ist.
Ich möchte die Aufmerksamkeit auf die Situation taubblinder Menschen richten. Ihre Beeinträchtigung und Sinnesbehinderung ist eine der schwersten Belastungen, mit denen sich Menschen auseinandersetzen müssen. Wenn sowohl das Sehen als auch das Hören beeinträchtigt oder überhaupt nicht vorhanden sind und nur mit dem von Frau Kollegin Steiger schon angesprochenen Lormen, also mit dem Buchstabieren in die Handflächen hinein, überhaupt eine Kommunikationsmöglichkeit besteht, muss die Situation dieser Menschen besonders sorgfältig und aufmerksam verbessert werden. Das muss unsere Aufgabe sein.
Mein Respekt gilt den Menschen, die diese Taubblinden begleiten und unterstützen, und auch denjenigen, die blinde und sehbehinderte Menschen immer wieder unermüdlich beraten. Dafür bedanken wir uns seitens der CSU-Landtagsfraktion nachdrücklich.
Der Bayerische Blinden- und Sehbehindertenbund ist schon seit einiger Zeit mit diesen Überlegungen unterwegs. Wir wissen das und führen auch seitens der CSU-Landtagsfraktion einen Dialog, um hier ein Gesamtkonzept zu entwickeln, wie das bayerische Blindengeld weiterentwickelt werden kann - dann hoffentlich in freudiger Kooperation in der Koalition. Ich denke, dass es notwendig ist, auch zu beachten, was für Beeinträchtigungen schwerst behinderte Menschen haben. Nur darüber zu sprechen und es nicht zu erleben, ist schwierig. Deswegen unterstützen wir entsprechende Überlegungen einer Fortschreibung.
Im Rahmen dieses Gesamtkonzeptes, das ich angesprochen habe, ist es natürlich auch notwendig zu sehen, welche Rechtslage gegenwärtig besteht und welche aktuelle Haushaltssituation wir beim bayerischen Blindengeld haben. Das kann entsprechend weiterentwickelt werden. Wir müssen im Gesamtkontext auch die Situation anderer sinnesbehinderter Menschen sehen, zum Beispiel der Gehörlosen. Gehörlose Menschen leiden, was Integrationsnachholbedarf anbelangt, genauso unter der Situation wie Blinde und Sehbehinderte.
Schließlich ist es notwendig, im Kontext der Inklusion der UN-Behindertenrechtskonvention ein Gesamtkonzept zu entwickeln. Wir arbeiten daran. Wir freuen uns auf konstruktive Beratungen über die Gesetzentwürfe und über darüber hinausgehende Überlegungen. Es lohnt sich immer, über Belange von Menschen mit Behinderungen miteinander zu diskutieren.
Liebe Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch wenn Sie, Herr Kollege Pfaffmann, es nicht wahrnehmen wollen: Das Bayerische Landeserziehungsgeld ist ein ausgesprochenes Erfolgsmodell bayerischer Politik, weil es Familien fördert, weil es Kinder in Familien fördert. Das ist auch in Zukunft so. Deshalb wurde das Gesetz auch nicht insgesamt als verfassungswidrig angesehen; vielmehr wurde dieser Weg ausdrücklich bestätigt.
Der Weg, Familien zu fördern, wurde ausdrücklich bestätigt, meine Damen und Herren!
Die Zahlen sprechen für sich. Frau Staatsministerin Haderthauer hat bereits darauf hingewiesen: Seit 1989 wurden mehr als 2,5 Milliarden Euro investiert, um die Familien zu fördern, um Alleinerziehende mit ihren Kindern zu unterstützen. Das Bundesverfas
sungsgericht hat nun erklärt, dass der verfassungsrechtliche Schutz der Familie nicht auf deutsche Staatsbürger zu beschränken ist. Aus dieser Rechtsprechung sind die Konsequenzen zu ziehen. Das wird in diesem Gesetzentwurf getan. Frau Staatsministerin Haderthauer hat bereits dargestellt, dass die bundesrechtliche Regelung übernommen wird und, dass in Artikel 1 Absatz 5 des Bayerischen Landeserziehungsgeldgesetzes eine neue Regelung aufgenommen wird. Die Anknüpfungspunkte der Staatsangehörigkeit fallen damit weg.
Lassen Sie mich an dieser Stelle noch einige wenige Sätze zum Bayerischen Landeserziehungsgeld insgesamt sagen: Insbesondere die Umstellung des Landeserziehungsgeldes zu einer Anschlussleistung an das Bundeselterngeld war ein großer Erfolg, der in diesem Parlament realisiert worden ist. Diese Leistung wird übrigens auch bei einer Erwerbstätigkeit von bis zu 30 Stunden gewährt. In diesem Zusammenhang möchte ich daran erinnern, dass es in diesem Hause immer wieder Oppositionsfraktionen gegeben hat, die sich gegen das Bayerische Landeserziehungsgeld und für seine Abschaffung ausgesprochen haben. Das muss man wissen, wenn man hier über eine der bedeutendsten familienpolitischen Landesleistungen spricht.
Ich darf auf ein für mich wirklich beeindruckendes Erlebnis im Zusammenhang mit der Diskussion über die Zukunft des Landeserziehungsgeldes verweisen. Wir sind von den unterschiedlichsten Trägern von Schwangerenkonfliktberatungsstellen darauf hingewiesen worden, dass das Bayerische Landeserziehungsgeld für Frauen und Familien bei der Familienplanung zu einer gewissen Planungssicherheit geführt hat. Diese Planungssicherheit muss unbedingt aufrecht erhalten, stabilisiert und weiterentwickelt werden.
Die Bayerische Staatsregierung hat bei der Universität Bamberg eine Umfrage über die Zufriedenheit der Eltern mit dem Landeserziehungsgeld in Auftrag gegeben. Diese Umfrage hat ergeben, dass über 41 % aller Familien das Landeserziehungsgeld in Anspruch nehmen und sich dieser Anteil durch die Neuregelung erhöhen wird. Die Eltern sind mit diesem Modell hoch zufrieden. Wir sollten es deshalb nicht schlechtreden lassen. Dieses Modell wird aufgrund der Rechtsprechung weiterentwickelt. Deshalb unterstützen wir den Gesetzentwurf. Das Bayerische Landeserziehungsgeld ist ein Erfolgsmodell, das die bayerische Familienpolitik krönt.
Liebe Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Bevor ich zu einer grundsätzlichen Bewertung des Sozialberichtes und der Sozialpolitik hier im Freistaat Bayern komme, möchte ich doch einige Ausführungen zu meinem Vorredner, Herrn Kollegen Pfaffmann, machen; denn man muss feststellen - mit einem Satz gesagt -: Das Ergebnis ist meilenweit von der Realität entfernt, meine Damen und Herren.
Sie hinterfragen und kritisieren, dass im Freistaat Bayern eine unzureichende Familienpolitik gemacht wird. Dazu muss ich nun doch feststellen - hier müssen Sie einfach Verantwortung übernehmen und sich diesen Schuh anziehen -, dass in den Gebieten, in den Städten, in den Kommunen, in denen Sie die Verantwortung tragen, eben keine dem Bedarf entsprechenden Angebote der Kinderbetreuung vorhanden sind. Wenn Sie hier auf andere schielen, gehen Sie aus meiner Sicht in die eindeutig falsche Richtung.
Sie weisen auf die zunehmende Zahl der Wohngeldbezieher hin. Dazu muss ich Ihnen schon sagen: In München fehlen 31.000 Wohnungen. Es gab noch nie so viele Familien in Notunterkünften. Die Verantwortung hierfür trägt sozialdemokratische Politik, meine Damen und Herren. Da frage ich Sie: Kann man das einfach so hinnehmen?
Sie sprechen von einer Ungleichbehandlung in den Regionen und vergessen dabei, dass wir wie kein an
deres Bundesland ausgewogene Strukturen gerade auf dem Arbeitsmarkt haben. Wenn die Schere zwischen der höchsten und der niedrigsten Arbeitslosenquote in einem Regierungsbezirk nicht einmal 1,5 % beträgt, so ist das ein Erfolg bayerischer Arbeitsmarkt- und bayerischer Sozialpolitik, meine Damen und Herren.
Bei der Arbeitsmarktpolitik sprechen Sie davon, dass Arbeit im Bewusstsein der Staatsregierung und der Mehrheitsfraktionen Ramschware darstelle. Das muss ich entschieden zurückweisen. CSU und FDP im Bayerischen Landtag und in dieser Staatsregierung beweisen immer wieder, dass das nicht der Fall ist. Sie stellen einfach den Zusammenhang zwischen Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik nicht her. Wir brauchen gute Rahmenbedingungen, um Sozialpolitik gut gestalten zu können. Wirtschaftspolitik und Sozialpolitik bedingen einander. Dieses Denken ist ein Erfolgskonzept im Rahmen der Politik der Bayerischen Staatsregierung und von CSU und FDP.
Meine Damen und Herren, zusammenfassend stelle ich fest, dass bayerische Sozialpolitik zum gesellschaftlichen Frieden und zum Wohlstand, zu guten Lebensperspektiven für Arbeitnehmer, für Familien und Rentner erheblich beiträgt. Ich darf an dieser Stelle ausdrücklich der zuständigen Ministerin Christine Haderthauer und ihrem Staatssekretär Markus Sackmann für ihre Arbeit und für die Impulse danken, die sie gerade in diesen Bereichen setzen. Diese hervorragende Arbeit kann sich bundesweit sehen lassen.
Ich danke aber an dieser Stelle, weil das ohne die parlamentarische Arbeit zu keinem Erfolg führen würde, auch für die gute Zusammenarbeit der Koalition in diesem Bereich. Ich denke, Frau Kollegin Meyer, die Arbeit der Sozialpolitiker der CSU-Fraktion und der Sozialpolitiker der FDP-Fraktion ist ein Musterstück gelingender Zusammenarbeit in dieser Koalition. Dafür von unserer Seite ebenfalls ein herzliches Dankeschön.
Das Leben der Arbeitnehmer, der Menschen mit Behinderung, der Pflegenden und der Pflegebedürftigen sowie der Familien bietet Perspektiven, die - ich kann es Ihnen nicht ersparen - den Freistaat Bayern im Ländervergleich als Spitzenreiter sehen. Die Menschen im Freistaat Bayern profitieren von hervorragenden Strukturen, sie profitieren aber auch von einer hervorragenden Sozial-, Bildungs-, Familien-, Gesellschafts- und Arbeitsmarktpolitik. Ich möchte in diesem Zusammenhang zwei zentrale Gesichtspunkte in besonderer Weise hervorheben.
Die Generationengerechtigkeit ist für eine zukunftsorientierte Sozialpolitik, aber insbesondere für die Stabilität des gesamten Gemeinwesens von entscheidender Bedeutung. Viele Systeme sind auf Solidarität angelegt, und wir wollen sie als CSU in dieser Form auch aufrechterhalten. Die Erfolgsgeschichte unseres Landes hängt auch mit solidarischen Sicherungssystemen zusammen.
Doch diese Solidarität wird gerade von den jüngeren Generationen nur dann akzeptiert werden, wenn Politik das Ziel der Generationengerechtigkeit auch tatsächlich anspricht und erreicht. Deshalb sind das Ziel der Haushalt ohne Neuverschuldung - mit dieser Forderung springt die Opposition gerade auf den fahrenden Zug der Kommunen auf - und vor allen Dingen das Ziel, die Schulden des Freistaats Bayern bis zum Jahr 2030 zurückzufahren, nachhaltig umzusetzen.
Dies ist auch in besonderer Weise Sozialpolitik. Dass dieser Kontext hergestellt wird, vermisse ich gerade bei der Opposition in diesem Haus, meine Damen und Herren.
Ich darf auf ein Weiteres hinweisen.
Diese Arbeitsmarktpolitik muss sich insbesondere auf jene beziehen, die Unterstützung brauchen, um sich auf dem Arbeitsmarkt einfinden zu können, auf Hauptschüler mit einem schwächeren Abschluss, auf Schulabbrecher, auf Jugendliche, die ihre Lehre abgebrochen haben. Insoweit sind Konzepte vorhanden, die sich andere Bundesländer vom Freistaat Bayern abschauen, um die gleichen Erfolge zu erzielen. Das, meine Damen und Herren, ist der Erfolg bayerischer Arbeitsmarktpolitik.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Bericht zur sozialen Lage und die umfassende Sozialberichterstattung müssen auch dazu führen, dass wir politische Konsequenzen daraus ziehen.
Deshalb begrüße ich die Diskussion zur Analyse und Bestandsaufnahme und denke auch, dass es notwendig ist, diesen Politikstil fundiert und seriös im Parlament, in den Ausschüssen und in anderen Gremien weiterzuführen. Die Ergebnisse der Diskussion über diese Regierungserklärung und über den Bericht zur sozialen Lage dürfen nicht nur aus gegenseitigen Schuldzuweisungen der politischen Strömungen be
stehen. Arbeitnehmer, Rentner, Familien, Menschen mit Behinderung und Pflegebedürftige können am wenigsten gebrauchen, dass nicht gehandelt wird und es nur politische Sprechblasen und Schuldzuweisungen gibt. Deswegen müssen wir konkret entscheiden und handeln. Ich rege an, dass wir die Ergebnisse dieser Diskussion in einem weiteren hoch geschätzten Gremium, nämlich im Forum Soziales Bayern, weiter erörtern, um in einer Art politischer Werkstatt über neue Impulse für die Sozialpolitik aus diesen Berichten heraus diskutieren zu können.
In diesem Zusammenhang muss auch festgestellt werden, dass die beschriebene Entwicklung der Erfolg der Menschen in diesem Land ist, der Erfolg der Arbeitnehmer und der Unternehmer, der sozialen Institutionen und ihrer Mitarbeiter, ja des gesamten Landes. Aber sie ist auch der Erfolg einer zukunftsorientierten Politik, die den Spagat zwischen wirtschaftlicher und technischer Modernität, dem Aufbau entsprechender Strukturen und dem sozialen Ausgleich geschafft hat. Sie ist das Ergebnis von gewachsenen Sozialstrukturen. Der bekannte Kriminologe Professor Pfeiffer, der übrigens eher sozialdemokratisch orientiert ist, hat festgestellt, dass die Entwicklungen im Freistaat Bayern deswegen positiver sind, weil es gewachsene Strukturen, Vereinsgemeinschaften und ein gutes soziales Miteinander gibt. Daher sollten wir alles tun, damit Spaltungen in der Gesellschaft nicht zunehmen und das Prinzip der Solidarität auf der einen sowie der Entwicklungsmöglichkeiten für den Einzelnen auf der anderen Seite gefördert und gestärkt werden.
Wenn wir den Bericht zur sozialen Lage zur Grundlage einer entsprechenden Zwischenbilanz nehmen, so kann sich diese - ich darf dies nochmals sagen sehen lassen. Der mittlere Wohlstand hat trotz der im Berichtszeitraum enthaltenen Wirtschaftskrise real zugenommen, während die Armutsgefährdung insgesamt nicht signifikant angestiegen ist. Der mittlere Wohlstand war im Freistaat Bayern um rund 4 % höher als im westdeutschen Durchschnitt und um 7 % höher als in Deutschland. Bundesweit lag die Armutsquote um 3,5 % höher als im Freistaat Bayern, wo 11,1 % als armutsgefährdet gelten. Während im Bundesdurchschnitt 9,5 % der Privatpersonen überschuldet waren, betraf dies im Freistaat Bayern 7 %.
Ich habe vorhin bereits auf die Situation in den Ballungsräumen und Brennpunkten hinsichtlich der Kinderbetreuung hingewiesen, aber es ist doch wirklich eine beeindruckende Leistung, auch ein Ergebnis der
gemeinsamen Arbeit dieser Regierungskoalition, dass die Versorgung mit Kinderbetreuungsplätzen gerade der Kinder unter drei Jahren in den letzten Jahren gemeinsam mit den Kommunen mehr als verdreifacht werden konnte. Das ist eine Bilanz, die ihresgleichen sucht.
In allen Arbeitsmarktbereichen - dies deckt sich mit den Ergebnissen im Schulbereich - sind die Chancen und Perspektiven besser als in sämtlichen anderen Bundesländern.
Dies hat natürlich auch Auswirkungen auf die gesamte Sozialpolitik. Man muss feststellen, dass die Schwerpunkte bayerischer Sozialpolitik insgesamt greifen und wirkungsvoll sind: Unsere Familienpolitik dabei kann ich die Frau Staatsministerin nur ausdrücklich in der Formulierung unterstützen - schreibt den Familien die Lebensbiografie nicht vor, sondern sichert ihnen ausdrücklich Lebensperspektiven und Wahlfreiheit zu. Es geht die Politik nichts an, welche Lebensbiografie, welchen Lebensweg Familien gestalten und wofür sie sich entscheiden. Das ist einzig und allein Aufgabe der Familie, und wir haben die Rahmenbedingungen dafür zu schaffen, meine Damen und Herren.
Unsere Familienpolitik besteht aus vier Säulen aus dem Bereich der Vereinbarkeit von Familie und Erwerbsleben. Hierbei gibt es noch einen größeren Nachholbedarf, auch im Bewusstsein der Wirtschaft. Erste Säule. Ich würde mir wünschen, dass zwischen den Tarifvertragsparteien in der gleichen Intensität, mit der zu Recht in Tarifverhandlungen gestritten wird, auch über Bedingungen der Familienfreundlichkeit in der Arbeitswelt diskutiert wird. Dafür müssen neue Bündnisse her, die auf dem Arbeitsmarkt zwischen Arbeitgebern, Gewerkschaften und den betroffenen Familien geschlossen werden.
Die zweite Säule ist die bereits mehrfach angesprochene Situation der Kinderbetreuung. In diesem Zusammenhang möchte ich nochmals ausdrücklich feststellen: Neben dem Ziel einer Gebührenbefreiung für das dritte Kindergartenjahr mit entsprechenden Zuschüssen ist für uns die Qualität in der Kinderbetreuung von ganz entscheidender Bedeutung. Die Lebensphase, in der sich Kinder in Kinderbetreuungseinrichtungen befinden, ist prägend für die Zukunft sowie für das menschliche Leben des Einzelnen. Deshalb muss Qualität in den Kinderbetreuungseinrichtungen Priorität in unserem politischen
Handeln haben. Das bedeutet: Verbesserung des Einstellungsschlüssels. Damit sind wir noch nicht am Ende angelangt.
Die dritte Säule ist eine familienfreundliche Kommunalpolitik, bei der Kommunen und Land miteinander die Rahmenbedingungen, gerade auch im Wohnungsbereich, verbessern müssen.
Die vierte Säule ist die Hilfe für diejenigen im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe - Kollege Imhof ist Vorsitzender des Landesjugendhilfeausschusses -, die in besonderer Weise unserer Förderung bedürfen. Ich darf nochmals ausdrücklich sagen: Es ist ein Schmuckstück bayerischer Sozialpolitik, Frau Kollegin Haderthauer, dass die Jugendsozialarbeit an Schulen weiter ausgebaut wird, ein ausgesprochenes Erfolgsmodell, bei dem die Zusammenarbeit von Schule und Jugendhilfe als Modell erfolgreich funktioniert.
Überall dort, wo es diese Projekte gibt, sind die Brennpunkte abgebaut worden.
Wir müssen aus dieser Diskussion aber auch entsprechende Herausforderungen zur Kenntnis nehmen und uns damit auseinandersetzen. Das ist die Situation der Alleinerziehenden sowie der Menschen mit Migrationshintergrund, deren Prozentsatz bei der Armutsgefährdung höher als der Durchschnittswert ist. Es gibt aber auch für die Situation älterer Alleinstehender ein Armutsrisiko. Dies ergibt sich objektiv aus dem Sozialbericht, und Sie können sicher sein, dass sich die Bayerische Staatsregierung und diese Koalition insbesondere spreche ich hier für die CSU-Fraktion dieses Themas in besonderer Weise annehmen. Es ist eine politische und moralische Verpflichtung, den Menschen, die unser Land aufgebaut sowie unsere Existenz und die unserer Familien gesichert haben, eine Zukunftsperspektive auch im Alter und bei Pflegebedürftigkeit zu geben. Das hat Priorität für uns.
Es ist notwendig, in den Ballungsräumen den gewachsenen Anforderungen, die hierbei bestehen, gerade was das Preisgefälle betrifft, mit einer intelligenten und differenzierten Politik entgegenzutreten. Wir müssen dort, wo es Fehlentwicklungen auf dem Arbeitsmarkt gibt - darauf wurde bereits von beiden Vorrednern hingewiesen -, nämlich dort, wo der Niedrig
lohnbereich nicht so abnimmt, wie es gewünscht ist, gegensteuern.
An dieser Stelle möchte ich darauf hinweisen: Das Problem ist nicht, dass es Instrumente wie Teilzeitarbeit, geringfügige Beschäftigungsverhältnisse oder Zeitarbeit gibt, sondern es ist die Frage, wie sie genutzt werden. Teilzeitarbeit wird von vielen, die heute noch keine Gelegenheit dazu haben, ausdrücklich gewünscht, da sie Ausdruck von Flexibilität ist. Dies dürfen wir dabei nicht vergessen und Teilzeitarbeit nicht in Bausch und Bogen verurteilen. Sie ist Bestandteil wirksamer Arbeitsmarkt- und Strukturpolitik.
Außerdem halte ich es für dringend erforderlich, dass die Fehlentwicklungen
im Bereich der Zeit- und Leiharbeit korrigiert werden. Es kann nicht sein, dass es Firmen gibt, die ihre Beschäftigung zu einem überwiegenden Anteil nur noch aus Zeitarbeitnehmern organisieren. Das hat nichts damit zu tun, konjunkturelle oder betriebswirtschaftliche Spitzen abzufedern, sondern das ist eine Umgehung von originären Beschäftigungsverhältnissen und Arbeitsmarktbestimmungen, und hierbei brauchen wir klare Korrekturen.
Wir müssen bei der Frage des Rentenniveaus die jeweilige Erwerbsbiografie in besonderer Weise berücksichtigen. Das hat etwas mit der Geschichte und der Struktur unseres Landes zu tun.