Protokoll der Sitzung vom 16.12.2010

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich eröffne die 64. Vollsitzung des Bayerischen Landtags. Presse, Funk und Fernsehen sowie Fotografen haben um Aufnahmegenehmigung gebeten. Die Genehmigung wurde erteilt.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 29 auf:

Beratung der zum Plenum eingereichten Dringlichkeitsanträge

Zur gemeinsamen Beratung rufe ich auf:

Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Thomas Hacker, Jörg Rohde, Brigitte Meyer u. a. und Fraktion (FDP), Georg Schmid, Karl Freller, Renate Dodell u. a. und Fraktion (CSU) Finanzierung der Eingliederungshilfe (Drs. 16/6712)

Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Hubert Aiwanger, Tanja Schweiger, Joachim Hanisch u. a. und Fraktion (FW) Bundesleistungsgesetz schaffen (Drs. 16/6730)

Ich eröffne die gemeinsame Aussprache. Erster Redner ist Herr Kollege Rohde.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Einen schönen guten Morgen. Es freut mich, dass wir mit einem Thema anfangen, das uns vermutlich über die Fraktionsgrenzen hinweg ein wenig verbindet, dass wir nämlich für unsere Kommunen in Bayern etwas tun wollen. Wir wissen alle, in welche Richtung die Diskussionen zurzeit laufen. Die Haushalte für das nächste Jahr werden auf der kommunalen Ebene und der Bezirksebene aufgestellt. Dort droht eine massive Erhöhung der Umlagen. Wir fordern gemeinsam mit unserem Koalitionspartner, dass der Bund endlich in dem wichtigen Bereich der Eingliederungshilfe seiner Verantwortung nachkommt und dass er in eine Beteiligung einsteigt. Diese Finanzbeteiligung ist wesentlich, damit auf der kommunalen Ebene eine entsprechende Entlastung vorgenommen werden kann.

Warum ist dieser Antrag so dringlich, und warum sollen wir dieses Signal gemeinsam nach Berlin senden? - Sie haben vor einigen Wochen den Medien entnommen, dass der Bundesfinanzminister den Kommunen angedeutet hat, er würde Geld in Richtung Kommunen senden. Es wird jetzt darum gerungen werden

müssen, ob dies die Grundsicherung im Alter oder eine andere Sozialleistung betreffen soll. Ich denke, der richtige Weg wäre, in Bezug auf die Eingliederungshilfe tätig zu werden. Zweck der Eingliederungshilfe ist es, dass die Behinderten ihre gesellschaftliche Teilhabe wahrnehmen können. Ich habe diese Forderung bereits als behindertenpolitischer Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion in der letzten Legislaturperiode in das Programm der Fraktion eingebracht. Auf Bundesparteitagsebene der FDP ist Beschlusslage, dass sich der Bund an diesen Kosten beteiligen soll, und zwar als Einstieg. Das Fernziel eines jeden auf diesem Feld Verantwortlichen ist natürlich das Bundesleistungsgesetz bzw. das Bundesteilhabegesetz, wonach der Bund, der die alleinige Gesetzgebungskompetenz auf diesem sozialen Feld hat, auch die Verantwortung für die Finanzierung übernimmt.

Es ist ein dickes Brett, das da gebohrt werden muss. Die schwarz-rote Regierung hat versucht, eine Reform durchzuführen, hat dies im Koalitionsvertrag vereinbart und ist damit nicht vorangekommen. Die schwarz-gelbe Regierung in Berlin hat es derzeit nicht in den Koalitionsvertrag aufgenommen, aber das heißt nicht, dass man es nicht doch vereinbaren könnte. Deswegen müssen wir gemeinsam dafür kämpfen, dass der Einstieg in ein Bundesleistungsgesetz geschaffen wird. Damit hätten wir einheitliche Regelungen. Wir hätten keinerlei Tourismus mehr in Gebiete, in denen besonders gut für die Behinderten gesorgt wird. Es ist eine Sorge der Kommunen, dass derjenige, der viel tut, mehr tun muss, weil andere es so gut finden, dass sie in das entsprechende Gebiet ziehen.

Zum Antrag der Freien Wähler: Der Antrag besteht aus zwei Teilen. In einem Punkt gehen sie nicht weit genug und mit dem anderen vielleicht ein bisschen zu weit. Nicht weit genug gehen sie, indem sie die Kostenbeteiligung des Bundes fordern. Wir fordern in unserem Antrag die komplette Übernahme der Kosten als Fernziel, nämlich ein Bundesleistungsgesetz, das dann komplett vom Bund getragen wird. Man muss das bereits als Ziel ins Visier nehmen und formulieren, wohin man am Ende der Reise möchte.

Zum zweiten Teil: Es ist bestehende Forderung vieler Kommunalpolitiker in Bayern - wir haben darüber im Plenum diskutiert -, eine Drittelregelung vorzunehmen. Wir würden die Staatsregierung aber in ihren strategischen Möglichkeiten einschränken, das Ziel zu erreichen, wenn wir uns auf diese Drittellösung festlegen würden. Ich persönlich habe sehr viel Sympathie für diese Drittellösung als Einstieg in die Finanzierung durch den Bund, aber für den heutigen Tag freut es uns erst einmal, mit dem Koalitionspartner beschließen zu dürfen, dass überhaupt ein Einstieg gemacht wird. In welcher Höhe - wir können uns gerne über

mehr als ein Drittel freuen - das sein wird, bleibt dem strategischen Geschick der Staatsregierung überlassen. Auf Bundesebene sind immerhin vier bis fünf Milliarden im Gespräch. Das wäre ein Drittel der Leistung für Eingliederungshilfe, aber wir freuen uns über jeden kleinen Schritt, der in diese Richtung unternommen wird. Der Einstieg ist das Wichtige und nicht unbedingt die Höhe. Deswegen werden wir den Antrag der Freien Wähler ablehnen; ich bitte um Zustimmung zu dem Dringlichkeitsantrag, den die Koalitionsfraktionen CSU und FDP gemeinsam eingebracht haben.

(Beifall bei der FDP und der CSU)

Als Nächster hat Herr Kollege Unterländer das Wort.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Mit der Finanzierung der Eingliederungshilfe sind gerade in den vergangenen Jahren zusätzliche Herausforderungen und Belastungen auf die Kostenträger zugekommen, die letztlich auf bundespolitischer Ebene beschlossen worden sind. Die steigenden Kosten aufgrund von differenzierten Angeboten, aber auch ein Politikwechsel, der den Höhepunkt in einer Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention auch bei der Eingliederungshilfe sieht, werden noch weitere Herausforderungen auf diesem Feld auf uns zukommen lassen. Die Reaktion auf diese Situation - Kostenbelastungen und Weiterentwicklung der Politik hin zu einer Politik für Menschen mit Behinderung - darf nicht eine Aushöhlung von Rechten der behinderten Menschen zum Ergebnis haben, sondern muss eine Kostenbeteiligung möglichst aller Ebenen an dieser gesamtgesellschaftlichen Aufgabe vorsehen. Diese gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist die Behindertenpolitik. Letztlich ist - ich habe es schon erwähnt, und Kollege Rohde hat es auch in seinem Beitrag angesprochen - der Auftraggeber die Bundespolitik. Wir haben dort kein Konnexitätsprinzip verankert, müssen aber auf diese Entwicklung reagieren.

Der Einstieg muss in Form von Verhandlungen erfolgen. Wir wissen aber auch, dass es dazu völlig unterschiedliche Modelle gibt. Diese müssen auf der Bundesebene und auf der Bund-Länder-Ebene miteinander beraten werden. Es gibt einen Vorschlag der Arbeits- und Sozialministerkonferenz, der in diese Richtung geht, wie auch einen Vorschlag der Behindertenorganisationen und zum Beispiel auch des Verbandes der Bayerischen Bezirke, die in die gleiche Richtung gehen. Wir unterstützen diesen Weg. Das Wie sollte als Auftrag an die Bayerische Staatsregierung gehen, damit sie es an den Bund heranträgt. Die alternativen Konzepte mit der Drittellösung, dem Leistungsgesetz und einem Bundesteilhabegesetz müs

sen vernünftig abgewogen werden. Ich teile völlig die Auffassung des Kollegen Rohde, wonach es nötig ist, dass wir bei den Diskussionen um die Entlastung der Kommunen den Fuß in die Tür bekommen müssen. Wir streben also in einem ersten Schritt die Entlastung der Kommunen an. Die Mittel, die möglicherweise vom Bund kommen werden, müssen an die Kommunen weitergehen.

Die Strategie kann nur sein, für alle Optionen offen zu sein und das Ziel zu erreichen. Wir wünschen uns, dass schnellstmöglich eine Einigung zustande kommt. Wir wünschen uns in diesem Zusammenhang, dass mit einem entsprechenden Votum des Hohen Hauses die nötigen politischen Grundlagen geschaffen werden. In diesem Sinne bitte ich um Zustimmung zum Antrag der Koalitionsfraktionen. In diesem Zusammenhang bitte ich, den Antrag der Freien Wähler hier wiederhole ich, was Kollege Rohde gesagt hat abzulehnen, weil er einerseits nicht weit genug geht und andererseits zu weitgehend ist.

Mit der Zustimmung zum Dringlichkeitsantrag der Koalitionsfraktionen schalten wir einen wichtigen Ansatz zur Entlastung der Kommunen und vor allem zur Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe im Sinne der betroffenen Menschen.

(Beifall bei der CSU und der FDP)

Als nächster Redner hat Herr Kollege Hanisch das Wort. Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Kosten für die Eingliederungshilfe sind in den letzten zehn Jahren um 55 % gestiegen. Die derzeitigen Steigerungsraten sind höher, als sie in den letzten fünf Jahren waren. Das sind alarmierende Zahlen.

Der Bund hat kein Konnexitätsprinzip. Insofern werden die Kommunen mit dem Problem alleine gelassen. Die Artikel 84 und 85 des Grundgesetzes verbieten, dass Leistungen direkt an die Kommunen durchgereicht werden. Trotzdem passiert nichts. Herr Kollege Rohde, Sie sagten zwar, dass Ihnen der Dringlichkeitsantrag der Freien Wähler einerseits zu weit und andererseits nicht weit genug gehe. Im Dringlichkeitsantrag der Koalitionsfraktionen ist aber auch von der Beteilung des Bundes die Rede, und langfristig solle der Bund diese Finanzierung ganz übernehmen. Wir sind uns also einig, dass in beiden Anträgen eine Beteiligung des Bundes gefordert wird. Dass Sie unserem Antrag nicht zustimmen, hat inzwischen Tradition.

(Hubert Aiwanger (FW): Das ist peinlich!)

Ich meine, dass das nicht entscheidend ist. Vielmehr ist entscheidend, dass die Eingliederungshilfe nicht der Sozialhilfe zugerechnet wird. Sie ist zwar im SGB XII geregelt, aber Sozialhilfe ist auf Fürsorge und Bedürftigkeit ausgerichtet. Die Eingliederungshilfe ist von der Höhe des Einkommens der Betroffenen unabhängig und nur der Tatsache der Behinderung geschuldet. Dem wird derzeit nicht Rechnung getragen, und die Ausgaben werden auf die Kommunen abgewälzt. Das ist nicht in Ordnung.

Darüber hinaus ist es nicht damit getan - darauf gehen Sie gar nicht ein -, dass der Bund die Kosten übernimmt oder sich beteiligt. Der Bund, nicht die Kommunen haben die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen unterschrieben. Die Kommunen haben nicht unterschrieben. Sie zahlen nur. Mit der Unterschrift ist nicht ausgesagt, dass der Bund zahlen muss, sondern dass die Eingliederungshilfe neu geregelt werden muss. Dieser Verpflichtung muss der Bund auch nachkommen. Dazu frage ich, wer denn im Bund regiert. - Das sind die Antragsteller, CSU und FDP.

(Beifall bei den Freien Wählern)

Sie könnten das seit Jahren regeln, tun aber nichts.

(Thomas Hacker (FDP): Wir regieren nicht seit Jahren in Berlin!)

- Sie sitzen seit Jahren in Berlin, wenn auch nicht schon lange in der Regierungsverantwortung. Sie hätten zwei Jahre Zeit gehabt -

(Zuruf von der FDP: Ein Jahr!)

Sie hätten ein gutes Jahr Zeit gehabt, um das zu regeln.

(Jörg Rohde (FDP): Die Vorgängerregierung hat es in vier Jahren nicht geschafft!)

Sie könnten dort, wo das Problem geregelt werden muss und der Gesetzgeber aufgrund der Unterzeichnung der UN-Konvention schon längst gefordert ist, weil er diese Verpflichtung eingegangen ist, handeln und reagieren. Das wäre längst fällig gewesen. Die Freien Wähler weisen mit ihrem Antrag darauf hin. Uns ist bewusst, dass wir keine Mehrheit bekommen werden. Entscheidend ist jedoch, dass dieser Punkt aufgegriffen und etwas getan wird. Die Gemeinden bluten aus. Die Sozialhilfekosten innerhalb der Gemeinden sind verdammt hoch. Die Eingliederungshilfe ist keine Sozialhilfe nach SGB XII. Deshalb ist es wichtig, dass ein neues Gesetz geschaffen wird und der Bund diese Aufgaben letztlich ganz übernimmt. So weit gehen selbst die Forderungen der Träger der

kommunalen Spitzenverbände nicht. Sie sprechen von einer Beteiligung des Bundes. Das wäre der richtige Einstieg.

(Beifall bei den Freien Wählern)

Als nächste Rednerin hat Frau Kollegin Christa Steiger das Wort. Bitte schön.

Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Wer will die Entlastung der Kommunen nicht? - Die SPD-Fraktion will die Entlastung und hat deshalb Jahr für Jahr bei den Haushaltsberatungen deutlich gemacht, dass der Freistaat Bayern in der Verantwortung steht, die Kommunen finanziell so auszustatten, dass sie ihrer Verantwortung nachkommen können.

Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CSU, auf den ersten Blick könnte man Ihrem Antrag zustimmen aber nur auf den ersten Blick. Ich mache es noch einmal deutlich: Die SPD-Fraktion will die Entlastung der kommunalen Ebene. Die Bezirke müssen konkret entlastet werden und in der Folge die Landkreise, Städte und Gemeinden, die die Erhöhung der Bezirksumlage tragen müssen. Rund 66.000 Menschen in Bayern sind leistungsberechtigt, was jährlich 1,5 Milliarden Euro ausmacht, die im Rahmen der Eingliederungshilfe geleistet werden. Das ist eine große Leistung. Die Frage ist, ob der Dringlichkeitsantrag der Koalitionsfraktionen dem Anliegen der Entlastung gerecht wird. Ich meine, er wird es nicht. Der Dringlichkeitsantrag ist - mit Verlaub - eine nette vorweihnachtliche Absichtserklärung ohne ernsthafte Konsequenz. Er lenkt von dem eigentlichen Problem ab. Kurz und gut, er ist nichts anderes als ein Kilogramm weiße Salbe.

(Beifall bei der SPD)

Die kommunale Finanzausstattung ist völlig unzureichend. Das haben Sie zu verantworten. Die Situation, dass die Kosten für die Eingliederungshilfe steigen, kennen wir seit vielen Jahren, weil die Bezirke das immer wieder deutlich gemacht haben. Beide, FDP und Union, sind in der Regierungsverantwortung sowohl in Berlin als auch in München. Fakt ist, dass die Reform der Eingliederungshilfe nicht vorankommt. Bund und Länder sind sich nicht einig, und die auf Bundesebene zuständige Ministerin hat vor einiger Zeit erklärt, sie mache nichts, solange sich die Länder nicht einigen würden. Insofern sieht es nicht besonders gut aus.

Sodann wollen Sie langfristig auf ein Teilhabegesetz hinwirken. Was heißt langfristig? In zehn, zwanzig, fünfzig oder hundert Jahren? In Ihrem gesamten An

trag steht nicht ein einziges Wort zur UN-Behindertenrechtskonvention.

(Beifall bei der SPD und den GRÜNEN)

Sie haben sie erst jetzt in der Begründung erwähnt. Die UN-Behindertenrechtskonvention stellt aber einen Paradigmenwechsel dar, sie ist rechtsverbindlich, und Sie können sie nicht ausklammern. Sie fordert eine gleichberechtigte, selbstbestimmte Teilhabe der Behinderten am gesamtgesellschaftlichen Leben und die vollständige Inklusion in allen Bereichen des Lebens. Der Bund hat sie unterschrieben, und sie ist für die Länder mit gültig. Bayern hat sie mit ratifiziert. Aber dazu herrscht Schweigen in dem Antrag. Das können Sie allerdings nicht so einfach ausblenden. Die Eingliederungshilfe und deren Finanzierung sowie ein künftiges Teilhabegesetz sind nur unter Einbeziehung der Konvention möglich. Die jetzige Eingliederungshilfe bzw. die Eckpunkte der Bund-Länder-Arbeitsgruppe sind nicht ausreichend. Das ist ein Mini-Schritt, der überhaupt nicht ausreicht, und die künftige finanzielle Beteiligung des Bundes, wie in Ihrem Antrag gefordert, greift einfach zu kurz. Sie halten wieder einmal die anderen alleine für zuständig, und Sie drücken sich davor, Ihren Teil an der Finanzausstattung der kommunalen Ebene zu leisten und die Bezirke zu entlasten. Wie gesagt: Das ist lediglich ein Kilo weiße Salbe. Wir lehnen Ihren Antrag deshalb ab.

Ich sage es zum dritten Mal: Wir sind für eine Entlastung der Kommunen. Der Bund muss sich künftig beteiligen, und das muss die Bund-Länder-Arbeitsgruppe aushandeln. Insofern sind Sie mit im Boot.

Wir als SPD-Fraktion wollen ein Bundesteilhabegesetz im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention, im Sinne der Inklusion, aber nicht irgendwann, und wir wollen auch eine Staatsregierung, die ihrer Verantwortung gerecht wird und nicht wie durch den Antrag der Koalition zwar den Eindruck vermittelt, dass sie etwas tun will, sich aber vor der Entlastung der kommunalen Ebene und vor allen Dingen vor der Finanzausstattung der kommunalen Ebene drückt.

Dem Antrag der Freien Wähler werden wir zustimmen. Er geht in die richtige Richtung. Er ist ein Schritt nach vorn. Das ist überhaupt keine Frage. Aber dem Antrag der Koalition können wir nicht zustimmen, Kolleginnen und Kollegen.