Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich begrüße Sie alle sehr herzlich und bitte Sie, die Plätze einzunehmen. Ich er öffne die 40. Vollsitzung des Bayerischen Landtags. Presse, Funk und Fernsehen sowie Fotografen haben um Aufnahmegenehmigung gebeten. Die Genehmi gung wurde erteilt.
Am 29. Januar 2010 verstarb der ehemalige Abgeord nete Max Binder im Alter von 98 Jahren. Er gehörte dem Bayerischen Landtag von 1954 bis 1970 an und vertrat für die Fraktion der CSU bis 1962 den Stimmkreis Regen-Kötzting und von 1962 bis 1970 den Stimmkreis Kötzting-Regen-Viechtach in Niederbayern. In den ins gesamt 16 Jahren seiner Parlamentszugehörigkeit war Max Binder in unterschiedlichen Ausschüssen tätig, vor allem im Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr sowie im Ausschuss für Grenzlandfragen.
Max Binder war ein Politiker mit großer Prägekraft. In seiner politischen Laufbahn hat er zunächst als Kom munal- und später als Landespolitiker engagiert zum Aufbau einer demokratischen Gesellschaft beigetra gen. Sein besonderes Augenmerk lag dabei auf der Entwicklung seiner Heimatregion, des Bayerischen Waldes. Hier hat er sich mit anerkannter Kompetenz und beeindruckender Hartnäckigkeit für die Bürgerin nen und Bürger, für den ländlichen Raum und für des sen wirtschaftliche Entwicklung eingesetzt. Eines sei ner größten Projekte war der Aufbau des Zweckverbandes "Wasserversorgung Bayerischer Wald" - mit ein Grund, weshalb der Name und die Per sönlichkeit unseres ehemaligen Kollegen Max Binder auch in Zukunft mit Politik aus und für den Bayerischen Wald untrennbar verbunden sein werden.
Am 31. Januar dieses Jahres verstarb der ehemalige Kollege Otto Werner im Alter von 72 Jahren. Otto Wer ner gehörte dem Bayerischen Landtag von 1978 bis 1986 an und vertrat für die Fraktion der SPD den Wahl kreis Schwaben. Während seiner Parlamentszugehö rigkeit war er Mitglied im Ausschuss für Eingaben und Beschwerden sowie im Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr.
Vor allem lagen ihm als überzeugten und überzeugen den Sozialdemokraten und Gewerkschafter die Inte ressen und der Schutz der Arbeitnehmer am Herzen. Otto Werner engagierte sich in seiner Funktion als DGB-Bildungssekretär für Bildung und Ausbildung und brachte diese Erfahrungen in seine politische Arbeit mit
ein. Sein stetiger Einsatz für flächendeckende Bil dungs- und Fortbildungsangebote, für ausreichend Ausbildungsplätze und akzeptable Rahmenbedingun gen für Studierende an den Hochschulen hat ihm in nerhalb und außerhalb des Parlaments viel Ansehen und Vertrauen eingebracht.
Der Bayerische Landtag wird den Verstorbenen ein eh rendes Gedenken bewahren. Sie haben sich zu Ehren der Toten von Ihren Plätzen erhoben. Ich danke Ihnen.
Bevor wir in die Tagesordnung eintreten, möchte ich noch einen Geburtstagswunsch aussprechen. Heute hat Frau Kollegin Maria Scharfenberg Geburtstag.
Ich wünsche Ihnen im Namen des gesamten Hauses und persönlich alles Gute und viel Erfolg für Ihre parla mentarischen Aufgaben.
Ministerbefragung gem. § 73 GeschO auf Vorschlag der SPD-Fraktion "Immense Abfindungen und hohe Pensionszahlungen für gescheiterte Manager im öffentlichen Bankwesen, insbesondere für Herrn Naser und ehemalige Vorstandsmitglieder der BayernLB"
Zuständig für die Beantwortung ist der Staatsminister der Finanzen. Die antragstellende Fraktion ist die SPDFraktion. Deshalb hat aus ihren Reihen die erste Fra gestellerin das Wort. Es ist Frau Kollegin Aures. Bitte schön, Frau Kollegin Aures, Sie haben das Wort.
Herr Präsident, Herr Minister! Ver lautbarungen zufolge erhält Dr. Naser, Präsident des Bayerischen Sparkassenverbandes, trotz seines eige nen Rücktritts sein Gehalt angeblich bis Ende 2012. Im Anschluss wird er bis Januar 2016, also noch weitere drei Jahre, eine Pension erhalten.
Dr. Naser hat im Sommer 2008 bereits vorzeitig und ohne erkennbaren Grund seinen Vertrag verlängern lassen, obwohl er noch bis März 2010 einen gültigen Vertrag hatte. Die Vertragsverlängerung erfolgte zu einem Zeitpunkt, zu dem die finanzielle Situation und die Krise der BayernLB bereits absehbar gewesen sind. Es wird deshalb zu klären sein, ob die im Jahr 2008 erfolgte vorzeitige Vertragsverlängerung rechtens war. Liebe Kolleginnen und Kollegen, dies ist die Aufgabe des zuständigen Innenministeriums. Ich habe mich schriftlich an das Ministerium gewandt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, anhand des Beispiels des Dr. Naser stellt sich die Frage nach Abfindungen,
Abstandszahlungen und Pensionen. Diese Zahlungen werden zu Recht kritisiert. Herr Minister, bitte verste cken Sie sich heute nicht hinter dem Datenschutz. 10 Milliarden Euro wurden in die BayernLB gepumpt. Das sind Steuergelder der bayerischen Bevölkerung. Die Bevölkerung Bayerns hat somit einen Anspruch auf Aufklärung.
Für Dr. Naser ist nicht der Landtag zuständig, jedoch für die folgenden Herren: Der Vertrag von Dieter Burg mer, Geschäftsbereich Financial Market, war bis zum 28. Juni 2007 gültig. Der Vertrag von Werner Schmidt, dem Vorstandsvorsitzenden, lief bis Februar 2008. Der Vertrag von Dr. Gerhard Gribkowsky, der damals für den Bereich Risk Office zuständig gewesen ist, war bis 2. April 2008 gültig. Obwohl der Vertrag von Dr. Rudolf Hanisch bis Juni 2010 gültig gewesen ist, hat er die BayernLB vorzeitig im April 2009 verlassen. Er war für Immobilien und die Finanzsituation vor allem in der öf fentlichen Hand zuständig. Theo Harnischmacher hat seinen Vertrag ebenfalls bis zum Jahr 2011 verlängert. Er ist am 30. Juni 2009 ausgeschieden, bekommt je doch weiterhin Bezüge. Er war stellvertretender Vor standsvorsitzender. Dr. Michael Kemmer hat uns ebenfalls verlassen. Er war Chef des Financial Office. Ab dem 1. März 2009 ist er ebenfalls Vorstandsvorsit zender gewesen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Bilanzen der BayernLB zeigen auf, dass vom Jahr 2006 bis zum Jahr 2008 für die Gehälter der zuständigen Herren zu nächst 5,5 Millionen Euro pro Jahr bereitgestellt worden sind. Die Gehälter sind anschließend auf 6 Millionen Euro erhöht und schließlich auf 4,9 Millionen Euro ge senkt worden. Die Höhe der Gehälter betrug somit im Durchschnitt 5 Millionen Euro. Nach Beendigung der Arbeitsverhältnisse werden weiterhin Leistungen aus gezahlt. Im Jahr 2006 beliefen sich diese auf 2,8 Milli onen, im Jahr 2007 auf 2,5 Millionen und im Jahr 2008 auf 1,1 Millionen.
Meine erste Frage ist: Bei wem wurden die Verträge vor Ablauf der regulären Vertragszeit verlängert? Wie lange wurde jeder der Herren vor Ablauf der Verträge bereits freigestellt? Wie viele Monate erhalten und er hielten diese Herren ihre Gehälter? Wurden einmalige, gestückelte oder andersartige Abfindungen, Abstands zahlungen, Prämien oder Boni ausgezahlt? Wenn ja, in welcher Höhe? Wie hoch sind die Pensionen? Außer dem würden wir gerne die Höhe der Gesamtsumme der gezahlten Leistungen erfahren. Was ist nach Beendi gung der Arbeitsverhältnisse für das Jahr 2009 bereits angefallen? Das Jahr ist schon vorbei, aber die Bilanz liegt dafür noch nicht vor.
Sehr verehrter Herr Minister, ich stelle meine Frage 6: Wie haben Sie ein Rückgriffrecht auf die Herren abge
sichert, falls sich Ansprüche auf Haftung und Schaden herausstellen? Wie können diese durchgesetzt wer den? Wie kommen wir wieder an unser Geld?
8. Wie gestalten Sie zukünftig die Verträge der neuen Vorstände? Sie haben in Ihrer Eigenschaft als Verwal tungsratsvorsitzender schon einen neuen Vorstand ein gestellt. Oder bleibt die Bayerische Landesbank ein Selbstbedienungsladen, wo diejenigen, die Verträge abschließen, diese selber nicht mehr auflösen können? Wo wird alles vom Land bezahlt?
Schließlich ist auch interessant, zu erfahren, welche Gesamtsumme die bayerische Bevölkerung für diese Herren gezahlt hat, die die Landesbank mit Vollgas an die Wand gefahren haben. Ich frage Sie: Wo war die Aufsicht? Wo war die Rechtsaufsicht?
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr ver ehrten Damen und Herren! Die heutige Ministerbefra gung steht unter dem Thema "Abfindungen und Pensionszahlungen für Manager im öffentlichen Ban kenwesen". Die SPD-Fraktion schneidet damit - ich muss unterstellen: bewusst - ein Thema an, das sowohl in der Kontrollkommission zur parlamentarischen Be gleitung der Krisenbewältigung bei der BayernLB als auch im Haushaltsausschuss des Landtags bereits ausführlich besprochen wurde. Zuletzt war dies am 17. Dezember 2009 in nicht öffentlicher und geheimer Sitzung des Haushaltsausschusses unter Beiladung der Mitglieder der Kontrollkommission anlässlich des Ausscheidens des ehemaligen Vorstandsvorsitzenden Dr. Kemmer der Fall.
Der SPD-Fraktion ist damit von vornherein völlig klar, dass ich aus rechtlichen Gründen gehindert bin, Ihnen Details aus privaten Anstellungsverträgen zu berichten. Wir haben uns über dieses Thema sowohl im Haus haltsausschuss als auch in der Kontrollkommission ausgetauscht. Insoweit ist die Forderung an mich wohl feil, ich möge mich heute nicht hinter irgendwelchen rechtlichen Bedingungen verstecken. Ich bin in meiner Doppelfunktion als Finanzminister einerseits dem Par lament Rede und Antwort schuldig, andererseits stehe ich als Verwaltungsratsvorsitzender mit der Bank in einer rechtlichen Beziehung, aus der ich auch hier vor dem Parlament nicht herausschlüpfen kann.
Wenn Sie nun, kaum sechs Wochen nach der letzten Debatte im Haushaltsausschuss, erneut Informations bedarf zu diesem Thema in öffentlicher Sitzung anmel den, wird abermals deutlich, dass Sie an dieser Stelle, ob klug oder unklug, die parlamentarische Bühne dazu nutzen, das Thema am Kochen zu halten. Ob allerdings die Nutzung der heutigen Ministerbefragung die richtige Herangehensweise ist, um uns vorwärts zu bewegen, möchte ich infrage stellen.
Sollten Sie, Frau Abgeordnete Aures, den Wunsch haben, die Zusammenhänge noch einmal dargelegt zu bekommen, bin ich selbstverständlich gerne bereit, sie Ihnen zu erläutern.
Vorstandsmitglieder von Banken erhalten genauso wie die von anderen Unternehmen in der Regel nur befris tete Anstellungsverträge für circa drei bis fünf Jahre. Weil es sich bei Vorstandsposten um herausgehobene Stellungen handelt und Vorstände nicht über unbefris tete Beschäftigungsverhältnisse verfügen, ist dieses Gehalt in der Regel deutlich höher als bei sonstigen Angestellten von Unternehmen.
Nicht selten kommt es auch vor, dass diese befristeten Verträge vorzeitig beendet werden. Das kann unter schiedliche Gründe haben. So kann ein personeller Neuanfang oder eine Verjüngung des Vorstands ge wünscht sein. Denkbar ist auch ein Rücktritt, weil ein Vorstandsmitglied die geschäftspolitische Verantwor tung für eine Unternehmensentscheidung übernom men hat. In anderen Fällen möchten sich Vorstands mitglieder lediglich beruflich verändern.
All diesen Fällen ist gemeinsam, dass bei Beendigung der Anstellungsverhältnisse üblicherweise ein Aufhe bungsvertrag geschlossen wird. Darin werden auch die finanziellen Ansprüche des jeweiligen Vorstandsmitg lieds geregelt.
Sofern dem jeweiligen Vorstandsmitglied kein pflicht widriges Verhalten nachzuweisen ist und der Grund des Ausscheidens nicht ausschließlich beim Vorstand liegt, gilt dabei in Deutschland der Grundsatz: Pacta sunt servanda. Das heißt: Vertragliche Ansprüche des je weiligen Vorstandsmitglieds sind zu erfüllen. Je nach Restlaufzeit des Vertrages und Höhe des jeweiligen Gehalts kann dies zu hohen Einmalzahlungen führen. Mir - ich glaube, auch vielen Abgeordneten des Baye rischen Landtags und Bürgerinnen und Bürgern Bay erns - ist bewusst, dass es sich dabei um hohe Summen handelt. Wir können alle nachvollziehen, dass dies bei vielen Menschen, die für wenig Geld jeden Tag an ihrer Arbeitsstelle gewissenhaft ihren Dienst tun, Unver ständnis und Ärger hervorruft. Das gilt umso mehr, wenn es in dem Unternehmen in der Vergangenheit zu Schäden in Milliardenhöhe gekommen ist.
Trotzdem muss ich festhalten: Wenn man solche Auf hebungsverträge abschließt und anschließend erfüllt, dann hat das etwas mit Handeln nach rechtsstaatlichen Grundsätzen zu tun. Daran sollten auch all jene den ken, die glauben, sie müssten das Unbehagen der Be völkerung jetzt weiter schüren und Stimmung gegen einzelne Personen machen. Das heißt allerdings nicht, dass man Ansprüche blind und ohne Prüfung etwaigen Fehlverhaltens erfüllt. Ich halte es vielmehr für wichtig, etwaigen Pflichtverletzungen von Vorständen mit den gleichen Maßstäben nachzugehen, wie Pflichtverlet zungen normaler - dieses Wort in Anführungsstrichen Bürger und Arbeiter. Es darf gerade nicht der Eindruck entstehen: Die Kleinen hängt man, die Großen lässt man laufen.
Deshalb ist es mir wichtig - jetzt komme ich zur Bay ernLB -, dass wir etwaige Schadensersatzansprüche gegen Mitglieder des Vorstands und des Verwaltungs rats sorgfältig prüfen. Sofern diese Prüfungen ein pflichtwidriges Verhalten ergeben, werden selbstver ständlich Schadensersatzansprüche geltend gemacht. Umgekehrt bedeutet dies aber auch, dass wir finanz ielle Ansprüche so lange erfüllen müssen, solange wir ein Fehlverhalten nicht nachweisen können.
Ich möchte an diesem Punkt extra darauf hinweisen, dass wir diesen Sachverhalt insbesondere vor der Er füllung des Aufhebungsvertrags mit Herrn Dr. Kemmer eine externe Kanzlei haben prüfen lassen. Die Prüfung hat ergeben, dass wir momentan keine Zurückhal tungsansprüche haben. Wir müssen also so handeln und die bestehenden vertraglichen Ansprüche erfüllen. Im Gegenteil: Würde ich das nicht tun, begäbe ich mich selber in die Gefahr, schadensersatzpflichtig zu wer den.
Frau Aures, Sie haben drei im letzten Jahr ausgeschie dene Vorstandsmitglieder angesprochen: Herrn Dr. Kemmer, Herrn Dr. Hanisch und Herrn Harnisch macher. Die Herren Dr. Hanisch und Harnischmacher waren bereit, den Weg für die Neuausrichtung der Bank und die Verjüngung des Vorstands freizumachen. Ich muss Sie abermals um Verständnis bitten, dass ich in einer öffentlichen Plenarsitzung aus Gründen des Per sönlichkeitsschutzes keine Detailangaben zum Aus scheiden der Herren machen kann. Ich möchte aber klarstellen, dass es sich um eine Abwicklung auf der Grundlage geltender Verträge handelt. Weitere Details kann ich Ihnen an dieser Stelle nicht mitteilen.
Am Ende ist es in Bayern und Deutschland niemandem egal, und es möchte auch niemand - unabhängig davon, ob es um einen einfachen Angestellten oder einen Manager geht -, dass persönliche Angelegenhei ten und Inhalte von Arbeitsverträgen in der Öffentlich keit ausgebreitet werden.
Gern bin ich aber wie schon in der Vergangenheit be reit, Ihnen in nicht öffentlicher oder geheimer Sitzung die näheren Modalitäten des Ausscheidens der Herren zu erläutern. Dies habe ich, Frau Abgeordnete Aures, bezogen auf Herrn Dr. Hanisch, ausführlich in der Sit zung der Kontrollkommission am 29. Januar gemacht und im Hinblick auf Herrn Dr. Kemmer in der Sitzung des Haushaltsausschusses am 17. Dezember.
Bezogen auf Ihre Frage nach Herrn Dr. Naser muss ich Ihnen mein Erstaunen mitteilen, dass Sie die Thematik der Vertragsangelegenheiten von Herrn Dr. Naser als Anknüpfungspunkt für die Ministerbefragung gewählt haben. Frau Aures, Sie können mich für vieles verant wortlich machen, aber im Fall des Dr. Naser sind sowohl das Finanzministerium als auch die Staatsregierung nicht zuständig.
Herr Dr. Naser ist geschäftsführender Präsident des Sparkassenverbands Bayern. Beim Sparkassenver band handelt es sich um eine Körperschaft des öffent lichen Rechts. Träger sind die Kommunen, nicht der Freistaat.
Frau Abgeordnete Aures, die Anstellung des geschäfts führenden Präsidenten des Sparkassenverbandes Bayern und die Regelung seines Dienstverhältnisses obliegen nach § 18 Absatz 3 Nummer 3 der Satzung dem Verbandsvorstand. Dies gilt auch für den Ab schluss und die Festlegung der Modalitäten eines Auf hebungsvertrages mit dem Präsidenten. Das heißt, der Abschluss des Aufhebungsvertrags mit Herrn Dr. Naser erfolgt nicht durch den Finanzminister oder einen an deren staatlichen Vertreter. Es handelt sich einzig und allein um eine Angelegenheit des Sparkassenverban des.
Nur der Vollständigkeit halber ergänze ich: Der Vor stand des Bayerischen Sparkassenverbandes besteht aus 24 stimmberechtigten Mitgliedern - mehrere Land räte, Oberbürgermeister, Präsidenten der Spitzenver bände, Sparkassenvorstände und sonstige Mitglieder. Wenn Sie also Informationen zum Vertragsverhältnis von Herrn Dr. Naser haben wollen, dann müssen Sie sich auch an Ihre werten Kolleginnen und Kollegen wenden, die dem Vorstand des Sparkassenverbandes angehören. Ich verzichte jetzt auf die Nennung der ent sprechenden Persönlichkeiten.
Ich will aber auch darauf hinweisen, dass in den Gre mien des Bayerischen Sparkassenverbandes im Übri gen derselbe Personenkreis tätig ist, der dem Erwerb der Hypo Group Alpe Adria - HGAA - seinerzeit aus drücklich zugestimmt hat. Ich will darüber hinaus darauf hinweisen, dass, soweit man das aus der Ferne nach vollziehen kann, die Höhe der Abschlagszahlungen für
Herrn Dr. Naser offensichtlich auch etwas damit zu tun hat, dass die Verlängerung des Vertrags von Herrn Dr. Naser mit Zustimmung aller Beteiligten bereits im Juli 2008 vorzeitig entschieden wurde. Letztlich müssen Sie mit Ihren Fragen hinsichtlich der Höhe und der Laufzeit des Vertrags von Herrn Dr. Naser die Mitglieder der Gremien des Bayerischen Sparkassenverbandes be helligen.