Protokoll der Sitzung vom 04.02.2010

Danke schön, Herr Staatsminister. Als Nächster hat sich Herr Kollege Pohl gemeldet. Bitte schön, Herr Kollege.

Herr Staatsminister Fahren schon, Sie haben sich erneut darauf berufen, dass Sie keine öffentlichen Aussagen über die Konditionen des Ausscheidens treffen können. Meinen Sie nicht auch, dass die Zeit des Versteckspiels vorbei ist? Meinen Sie nicht auch, dass der bayerische Steuerzahler bei 10 Milliarden Euro plus X ein Recht hat zu erfahren, wie diejenigen abgefunden werden, die diesen Schlamas sel zumindest verursacht, möglicherweise auch ver schuldet haben?

Die zweite Frage: Haben Sie bei diesen Vereinbarun gen mit den Vorständen auf etwaige Schadensersat zansprüche verzichtet, möglicherweise auch unter gewissen Voraussetzungen, oder ist über etwaige Ge genansprüche nichts geregelt worden?

Die dritte Frage beschäftigt sich damit, dass Sie Auf hebungsverträge geschlossen haben. Sie haben ge sagt, üblicherweise würden bei derartigen befristeten Verträgen Aufhebungsverträge geschlossen. Pacta sunt servanda. Das wissen wir beide, aber wir wissen auch, dass es regelmäßig, und zwar rechtlich gar nicht ausschließbar, das Recht zur außerordentlichen Kün digung gibt, und zwar dann, wenn ein Pflichtverstoß vorliegt. Sie haben selber gesagt, dass die Frage des Pflichtverstoßes noch offen sei.

Wir haben ein Gutachten über ein etwaiges Fehlver halten von Vorstand und Verwaltungsrat und über et waige Haftungsansprüche in Auftrag gegeben. Wäre es nicht klug gewesen, eine fristlose Kündigung zu erklä ren, einen entsprechenden Bericht vor dem Landge richt abzuwarten und in diesem Prozess dann Gegen ansprüche aufzubauen? Ich sage das auch vor dem Hintergrund, dass wir, selbst wenn Haftungsansprüche realisierbar sind, zunächst die Abfindungen gezahlt haben, wobei wir natürlich keinen Einfluss darauf haben, was derjenige, der das Geld empfangen hat, mit diesem Geld anstellt. Es ist zumindest denkbar, dass die Personen, die Abfindungen bekommen haben, die ses Geld einem etwaigen Zugriff bei einer Schadens ersatzforderung entziehen.

(Beifall bei den Freien Wählern)

Herr Staats minister, Sie haben das Wort.

Herr Abgeordneter, Sie haben zu Recht darauf hingewiesen, dass wir uns beide in einem rechtlichen Rahmen bewegen. Dieser rechtliche Rahmen gibt uns unterschiedliche Möglichkeiten, er beschreibt aber auch enge Grenzen. Es ist mir leider aufgrund des Schutzes der Persönlichkeitsrechte der betroffenen Personen nicht erlaubt, konkrete Details zu den Regel ungen mit den Vorständen der BayernLB in einer öf fentlichen Plenarsitzung zu nennen.

Ich kann nur wiederholen, was ich Frau Abgeordneter Aures schon gesagt habe und was wir auch schon ge meinsam besprochen haben. Wir sind gerne bereit, in einer nicht öffentlichen und geheimen Sitzung noch ein mal die Modalitäten darzustellen. Ich darf deshalb er neut an meine Ausführungen in der Sitzung des Haushaltsausschusses am 17. Dezember 2009 und in der Sitzung der Kontrollkommission am 29. Januar 2010 erinnern. Ich kann Ihnen aber versichern, dass Schadensersatzansprüche selbstverständlich nicht ausgeschlossen sind, falls sich der Verdacht strafbaren Verhaltens durch die staatsanwaltschaftlichen Ermitt lungen erhärtet.

Bezogen auf die Abwägung, die Sie angesprochen haben und die darauf abzielt, zunächst quasi eine Pflichtverletzung zu unterstellen und dann den Streit über die Pflichtverletzung öffentlich auszutragen, will ich Sie darauf hinweisen, Herr Pohl, dass wir meines Erachtens unserem gemeinsamen Ziel, die Bank nicht nur zu stabilisieren, sie nicht nur umstrukturieren zu müssen, sondern sie auch so auszurichten, dass wir sie, in welcher Art und Weise auch immer, in über schaubarer Zeit - wir sprechen immer von einem Zeit raum von 2013 bis 2015 - auch werthaltig weiterentwi ckeln können, mit Sicherheit nicht näherkommen würden, wenn wir parallel einen öffentlichen Prozess gegen die eigenen Vorstände anstoßen.

Deshalb bleibt uns in der Abwägung nur dieser Weg. Wir müssen erst unsere vertraglichen Verpflichtungen einhalten und dann warten, welche Ergebnisse zum Beispiel die Untersuchung der vom Landtag beauftrag ten Anwaltskanzlei, aber nicht nur diese, zutage bringt. Darüber hinaus werden wir selbstverständlich auch die Arbeiten der Staatsanwaltschaft abwarten. Danach können wir, weil wir dann eine Grundlage haben, ent sprechend weiter voranschreiten. Ich glaube, das ist der bessere Weg.

Danke schön, Herr Staatsminister. Als Nächster hat der Kolle ge Hallitzky das Wort.

Vielen Dank, Herr Präsident.

Einen Mo ment, bitte. Danach sind Frau Kollegin Dodell und Herr Kollege Dr. Kirschner an der Reihe. Ich sage das nur, damit Klarheit über die Zahl der Wortmeldungen be steht. Bitte schön, Herr Kollege.

Geschätzter Herr Finanzmi nister, unabhängig davon, wie sehr Herr Naser unse rem Zugriff jetzt tatsächlich unterliegt, ist Tatsache, dass nirgendwo, nicht im Landtag und schon gar nicht bei den Millionen blutenden Steuerzahlern in Bayern, nur der Hauch eines Verständnisses für die Größe der Millionenabfindungen besteht, die den Bankrotteuren der Landesbank oder den Bankrotteuren im Fall Hypo Group Alpe Adria hinterher geworfen werden.

Im Fall Naser habe ich nur eine ganz kleine Anfrage: Hätte man nicht argumentieren können, dass ange sichts der Tatsache, dass wir mit 10 Milliarden Euro Stützung vom Land den Sparkassenverband mittelbar extrem gestützt haben, auch die EU-Gehaltsobergren ze zumindest für Herrn Naser hätte gelten müssen? Einmal ganz davon abgesehen, dass das Gehalt von Herrn Naser meines Wissens bis zu dem Zeitpunkt an das Gehalt des Vorstandsvorsitzenden der Landes bank gekoppelt war, wo das Gehalt des Vorstandsvor sitzenden ungefähr halbiert wurde. Ab diesem Zeit punkt hat Herr Naser dann mehr verdient als der Vorstandsvorsitzende. Wäre also diese Koppelung nicht ein Ansatz gewesen zu handeln?

Aber lassen Sie uns schauen, was jetzt unsere Zustän digkeit ist. Wer ist verantwortlich für den Vertrag, der 2008 mit dem Interimsvorsitzenden Dr. Kemmer ge schlossen worden ist und der diesen im Jahre 2008 bei den damals schon offenkundigen Risiken, dass es möglicherweise gut geht, möglicherweise aber auch nicht, für den Fall des Ausscheidens geradezu königlich absicherte? Ich muss zugeben, dass ich den Eindruck habe, dass der damalige Finanzminister hier nicht nur geschludert hat.

Der zweite Aspekt ist, dass mit Dr. Ralph Schmidt nach wie vor ein Vorstand im Sattel der Landesbank sitzt, der den Kauf der Hypo Group Alpe Adria damals befürwor tet hat. In den letzten Jahren, als das HGAA-Desaster in Bayern so richtig krachte, war dieser Herr Risikovor stand in der Landesbank und Aufsichtsrat in der HGAA, also in zentraler Zuständigkeit. Doch statt ein Feldbett im Kärntner "Hypo-drom" - mit Pferdewetten hat es fast etwas zu tun -, also im "Hypo-Dom", aufzustellen, ließ er seinen Job sträflich schleifen mit der Folge, dass in

den letzten Jahren immer noch mehrere Milliarden Euro an Eigenkapital und internen Krediten nach Klagenfurt flossen. Ich bin sehr zurückhaltend mit der Forderung nach Rauswürfen, aber ich denke, dieser Mensch ist fachlich unqualifiziert und weder für die Bevölkerung noch für uns als Parlamentarier und Eigner der Bank noch länger tragbar. Schmeißen Sie ihn raus! Meine Frage lautet in diesem Zusammenhang: Sind die aktu ellen Verträge mit den Vorständen der Landesbank denn der Tatsache angepasst, dass Versagern gekün digt werden kann, ohne dass es den Staat weitere Millionen kostet?

Der letzte Aspekt: Die Verträge mit den Landesbank spitzen erwecken bei mir generell den Anschein, dass hier fahrlässig, geradezu schamlos fahrlässig, mit Steu ergeldern umgegangen wurde. Deshalb frage ich: Ist die Bayerische Staatsregierung bereit, zumindest da rüber nachzudenken, ob Vorstandsverträge in Zukunft nur noch dann abgeschlossen werden sollen, wenn die Vertragspartner einwilligen, dass alle Gehaltsbestand teile grundsätzlich öffentlich sind? Meines Erachtens ist dies, wenn sie einwilligen, zulässig. Darüber hinaus würde ich um Bestätigung bitten, dass es ein sinnvoller Weg wäre, dies bei den Mitgliedern der Geschäftsfüh rung und des Vorstands unserer öffentlich-rechtlichen Unternehmen grundsätzlich so zu machen.

(Beifall bei den GRÜNEN und Abgeordneten der SPD)

Herr Staats minister, Sie haben das Wort.

Herr Hallitzky, Sie haben zum Schluss den Zu sammenhang völlig zu Recht ausgeleuchtet. Sie kön nen in Verträgen zwischen zwei Seiten alles regeln, wenn die zweite Seite einwilligt. Mir ist in Deutschland kein Vorstand bekannt, der einwilligt, dass seine Ver tragskonditionen auf dem öffentlichen Markt ausgehan delt werden. Wenn Sie so einen finden und wenn Sie ihn für qualifiziert halten, die Bayerische Landesbank zu führen, dann können Sie einen solchen Vertrag ein gehen. Wenn Sie so einen aber nicht finden, dann wird es schwierig, die Position zu besetzen.

(Harald Güller (SPD): Inzwischen ist es bei kom munalen Unternehmen absolut üblich, solche Ver träge abzuschließen! - Weitere Zurufe von der SPD - Gegenrufe von der CSU)

Ich weiß nicht, ob das Mikrofon ausgeschaltet ist. - Ich kann an dieser Stelle nur festhalten: Wir versuchen, aus den Erfahrungen der Verträge der Vergangenheit un sere Konsequenzen zu ziehen.

(Unruhe - Glocke des Präsidenten)

Ich bitte, die Querdebatten zu beenden! Herr Staatsminister, Sie haben das Wort.

Wir können uns natürlich auch gern um Vorstän de aus deutschen DAX-Unternehmen bemühen, wir werden dies aber mit einem Gehalt, das auf eine halbe Million Euro gedeckelt ist, nicht schaffen. Vor diesem Hintergrund ist der Wunsch nachvollziehbar, die Reali sierung scheint aber eher utopisch zu sein.

In diesem Zusammenhang will ich auch darauf hinwei sen, dass wir bei den neuen Verträgen, die wir mit den neuen Vorständen aushandeln - wir haben uns Ende Januar des alten Jahres in der Kontrollkommission da rüber unterhalten -, darauf achten, dass wir keine "Spa ziergänger" produzieren, dass wir an der Stelle den Fehler der Vergangenheit nicht wieder machen, dass Vorstände, wenn man sich von ihnen trennt, weiter Ge halt bekommen, ohne dass sie arbeiten. Im Übrigen gelten alle anderen Auflagen, die uns insbesondere das Finanzmarktstabilisierungsgesetz macht, auch für die Verträge der Bayerischen Landesbank.

Danke schön, Herr Staatsminister. Als Nächste hat die Frau Kollegin Dodell das Wort. Bitte sehr, Frau Kollegin.

Herr Staatsminister, mich inte ressiert, wie denn die Gehaltsstrukturen der Vorstände anderer Landesbanken im Vergleich zur BayernLB aus sehen.

Bitte sehr, Herr Staatsminister.

(Zuruf von den GRÜNEN: Was ist mit Herrn Schmidt? Darauf haben Sie nicht geantwortet!)

Frau Abgeordnete, wir haben an der Stelle eine Auflage, die im Grunde für ganz Deutschland gilt. Zu den Gehaltsstrukturen bei anderen Banken, insbeson dere bei Banken, die nicht staatlich gestützt wurden, liegen mir selbstverständlich keine Detailinformationen vor. Ich will allerdings festhalten, dass sich die Vor standsvergütung bei der BayernLB, wenn man den Me dienberichten Glauben schenken darf, im Vergleich zu anderen Banken eher auf einem maßvollen Niveau be wegt. Ich möchte noch einmal darauf hinweisen, dass die 500.000-Euro-Genze, die das Finanzmarktstabili sierungsgesetz vorsieht, strikt eingehalten wird. Das ist anscheinend bei anderen Landesbanken nicht so. Nach Medieninformationen zahlen einige Landesban ken ihren Topmanagern offenbar trotz der staatlichen

Stabilisierungsmaßnahmen weiterhin sehr hohe Gehäl ter.

Bei der WestLB bekamen die Vorstandsmitglieder im vergangenen Jahr anscheinend jeweils durchschnitt lich mehr als eine Million Euro Jahresgehalt. Von der Landesbank Baden-Württemberg ist zu lesen, dass das Gehalt des neuen Chefs weit über 500.000 Euro liegt. Beide Banken haben zudem Bonuszahlungen für das Jahr 2009 nicht ausgeschlossen. - Das ist bei der Ba yerischen Landesbank nicht der Fall. - Auch der Chef der HSH Nordbank hat laut Presseberichten neben sei nem regulären Gehalt einen Bonus von 2,9 Millio nen Euro erhalten.

Ich weise auch darauf hin, dass es bei der Commerz bank, die die Gehaltsdeckelung bislang eingehalten hat, nach Medienberichten Tendenzen gibt, diese wie der aufzuweichen. Der Aufsichtsratvorsitzende der teil verstaatlichten Commerzbank, Klaus Peter Müller ist erst Anfang Januar mit dem Vorstoß gescheitert, die Deckelung der Vorstandsgehälter von 500.000 Euro auf 750.000 Euro anzuheben, und dies, obwohl die Commerzbank die Staatshilfe bis heute weder zurück gezahlt noch Zinszahlungen auf das Kapital geleistet hat.

Danke schön, Herr Staatsminister. Als Nächster hat Herr Kol lege Dr. Kirschner das Wort.

Herr Präsident, sehr geehrter Herr Finanzminister Fahrenschon! Das eine ist die Vergangenheit, das andere ist die Zukunft. Die Vergangenheit wurde beleuchtet. Hierauf möchte ich nicht näher eingehen, weil eigentlich alle Fragen richtig gestellt worden sind.

(Zurufe von den GRÜNEN: Aber nicht beantwortet wurden!)

- Dann müssen Sie nachher noch einmal fragen. - Ich möchte auf die Gegenwart eingehen.

Das Problem, das wir hier besprechen, besteht im Grunde genommen bei allen Banken in der Bundesre publik Deutschland. Insofern hat sich der Gesetzgeber veranlasst gesehen, in § 87 des Aktiengesetzes - AktG - eine Reihe von neuen Vorgaben für die Vergütungs struktur des Vorstands von börsennotierten Unterneh men - nicht nur von DAX-Unternehmen, sondern von allen börsennotierten Unternehmen; darunter gibt es auch kleine - zu definieren. Im Einzelnen heißt dies:

Erstens. Die Gesamtbezüge des einzelnen Vorstands mitglieds inklusive anreizorientierter Vergütungszusa gen und Gegenleistungen jeder Art müssen in einem angemessenen Verhältnis zu den Aufgaben und Leis

tungen stehen. Zweitens müssen sie an einer nachhal tigen Unternehmensentwicklung ausgerichtet werden. Drittens. Variable Vergütungsbestandteile sollen eine mehrjährige Bemessungsgrundlage haben, und für au ßerordentliche Entwicklungen soll der Aufsichtsrat eine Begrenzungsmöglichkeit vereinbaren.

Darüber hinaus wurde der Deutsche Corporate Gover nance Kodex als zweiter wesentlicher Punkt an die jetzigen Probleme angepasst:

Erstens. Mit der Ausgestaltung der variablen Vergü tungsanteile soll sowohl positiven als auch negativen Entwicklungen Rechnung getragen werden. Zweitens. Beim Abschluss von Vorstandsverträgen soll zudem darauf geachtet werden, dass bei vorzeitiger Beendi gung ohne wichtigen Grund Zahlungen den Wert von zwei Jahresvergütungen nicht überschreiten. Das sind sogenannte Abfindungs-Caps. Nach dem Kodex sind die Vergütungen außerdem im Einzelnen offenzulegen. Der Aufsichtsratvorsitzende soll zur Hauptversamm lung über die Grundzüge des Vergütungssystems und deren Veränderungen informieren. Zudem soll, wie be reits dargelegt, die Offenlegung in einem Vergütungs bericht erfolgen.

Meine Fragen an Sie: Erstens. Im neuen Landesbank gesetz, das im letzten Jahr verabschiedet worden ist, gibt es keine entsprechende Regelung. Ist es möglich, dass das Landesbankgesetz dahingehend angepasst wird, dass sich die Landesbank § 87 AktG unterwirft und darüber hinaus den Corporate Governance Kodex der Bundesrepublik Deutschland akzeptiert?

Danke schön, Herr Dr. Kirschner. Zur Beantwortung der Fra gen erhält der Herr Staatsminister das Wort.

Herr Abgeordneter Kirschner, Sie haben § 87 Absatz 1 AktG und den Deutschen Corporate Gover nance Kodex angesprochen und selber eingeführt, dass der Public Corporate Governance Kodex des Bun des eine ähnliche Bestimmung enthält. Das gilt auch für die MaRisk und die entsprechenden Rundschreiben der Bafin. Ich muss allerdings der Vollständigkeit halber darauf hinweisen, dass § 87 Absatz 1 AktG ebenso wie der Deutsche Corporate Governance Kodex für Anstal ten des öffentlichen Rechts nicht unmittelbar gelten. Auch der Public Corporate Governance Kodex gilt un mittelbar nur für Mehrheitsbeteiligungen des Bundes an Unternehmen in der Rechtsform einer juristischen Per son des Privatrechts und damit nicht für die Bayerische Landesbank. Dennoch stimme ich mit Ihnen überein, dass die von Ihnen zitierten Vorschriften künftig auch für die BayernLB ein Orientierungsmaßstab sein wer den. Das wird auch durch die Hinterlegungen in den

MaRisk und durch die Hinterlegung in den Anschreiben und Rundschreiben der Aufsicht deutlich. Allerdings besteht momentan kein Handlungsbedarf. Der Vor stand hat nämlich für die Geschäftsjahre 2007 und 2008 keine Bonuszahlungen erhalten. Selbstverständlich werde ich mich im Verwaltungsrat auch für das Jahr 2009 gegen jegliche Bonuszahlung an den Vorstand aussprechen. Damit, dass überhaupt keine variablen Vergütungen erfolgen, erübrigt sich derzeit auch eine Diskussion über die Themen, die im Corporate Gover nance Kodex hinterlegt sind.

Die mehrjährige Bemessungsgrundlage, das Bonus