Renate Dodell
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Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Einige wenige Zahlen zur Landesstiftung will ich in Erinnerung rufen: Die Landesstiftung besteht seit 1972. Sie ist eine Stiftung für gemeinnützige und mildtätige Zwecke und ist aus dem kulturellen und sozialen Leben Bayerns nicht wegzudenken. Sie ist eine segensreiche Einrichtung. Seit 1972 wurden immerhin 500 Millionen Euro an Zuschüssen und Darlehen für rund 8.000 Vorhaben in Bayern gewährt. Das Stiftungsvermögen beträgt jetzt etwas über 800 Millionen Euro. In den letzten Jahren gab es nicht immer Einigkeit über die Anlagestrategie. Herr Wörner, wir haben uns trefflich gestritten und diskutiert. Ich empfinde es als sehr positiv, dass wir seit eineinhalb Jahren eine gemeinsame Beratung über die Anlagekonzeption haben. Ich habe sehr großen Wert darauf gelegt, dass wir alle Mitglieder des Stiftungsrates gut informiert haben, dass wir Transparenz wahren und letztlich einen Konsens gefunden haben. Ich freue mich sehr, dass das gelungen ist und wir jetzt mit der Anlagestrategie auf einem Weg sind, der eine gute Zukunft für die Landesstiftung verspricht.
Die Aufgabe der Bayerischen Landesstiftung ist einerseits, das Stiftungsvermögen dauerhaft zu erhalten, und andererseits, permanent gute Erträge für Förderzwecke zu erwirtschaften. Aufgabe des Stiftungsrates ist es unter anderem, Richtlinien zur Erhaltung des
Stiftungsvermögens zu erlassen. Der ORH hat in seinem Jahresbericht 2012 angeregt, Kompetenzen im Stiftungsrat aus dem Finanz- und Vermögensverwaltungssektor durch Aufnahme von mindestens einem externen -
Herr Präsident, die Förderung für die Landesstiftung draußen bekannt zu geben, ist doch etwas anderes und spannender, als sich den Redebeitrag hier anzuhören.
Der ORH hat uns empfohlen, mindestens einen externen Kapitalmarktexperten aufzunehmen. Sie wissen selber, dass die Kapitalmärkte immer komplexer geworden sind. Bislang gehört dem Stiftungsrat auch kein fachkundiger Vertreter aus diesem Sektor an. Aktuell ist der Stiftungsrat mit zwölf Mitgliedern besetzt, darunter befinden sich Herr Ministerpräsident, der Finanzminister und sieben Vertreter aus allen Fraktionen des Landtags.
Wesentliches Ziel des interfraktionellen Gesetzentwurfs ist es, den Stiftungsrat der Bayerischen Landesstiftung um zwei fachkundige Mitglieder aus dem Finanz- und Vermögensverwaltungssektor zu erweitern. Damit soll die Kompetenz des Stiftungsrates bei der Vermögensverwaltung und der Kapitalanlage gestärkt werden. Wir haben Anlagerichtlinien konzipiert. Diese sind aber nicht ein für allemal festgeschrieben. Der Stiftungsrat wird sich immer wieder neu mit Anlagerichtlinien und der Anlagestrategie beschäftigen müssen. Deshalb ist es sinnvoll, dass zwei Experten dazukommen. Dadurch wird sich die Anzahl der Stiftungsratsmitglieder auf 14 erhöhen. Dem Stiftungsrat war es wichtig, dass die beiden Stiftungsratsmitglieder vom Stiftungsrat selbst vorgeschlagen werden und dann vom Landtag bestellt werden, weil das eine gewisse Gewichtigkeit hat; deshalb dieser interfraktionelle Gesetzentwurf mit den durchwegs einstimmigen Entscheidungen in den Vorberatungen.
Der Stiftungsrat der Bayerischen Landesstiftung hat in seiner Sitzung am 14. Mai 2013 einstimmig beschlossen, dem Bayerischen Landtag – selbstverständlich vorbehaltlich der heutigen Entscheidung – vorzuschlagen, als neue weitere Mitglieder des Stiftungsrates die Herren Harald Strötgen, Vorstandsvorsitzender der Sparkasse München, und Daniel Just, Vorstandsvorsitzender der Versorgungskammer Bayern, zu bestellen.
Ich halte diese Erweiterung des Stiftungsrates für sinnvoll und geboten. Ich freue mich, dass wir eine große Einigkeit erzielt haben, und bitte um Zustimmung.
Herr Staatsminister, sind in dem Gutachten von Hengeler Mueller zu der Thematik HGAA-Erwerb amtierende Mitglieder der Staatsregierung betroffen?
Herr Staatsminister, mich inte ressiert, wie denn die Gehaltsstrukturen der Vorstände anderer Landesbanken im Vergleich zur BayernLB aus sehen.
Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatsminister, Sie haben es vorher schon einmal kurz angerissen. Aber es würde uns näher interessie
ren, ob bei den Vorstandsverträgen die rechtlichen Vor gaben der EU-Kommission und der Finanzmarktstabi lisierungsverordnung eingehalten werden und ob sich auch die Privatbanken, die vom Staat gestützt werden, an die Vorgaben dieser Verordnung halten. Ich will eine weitere Frage anfügen: Welche Aufwandsentschädi gung bekommen denn die Mitglieder des Verwaltungs rats für ihre Tätigkeit, und verbleiben diese Aufwand sentschädigungen in vollem Umfang bei den Mitgliedern des Verwaltungsrats?