Bernhard Pohl

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Frau Kollegin Schorer, ob warm oder kalt, in der Zielsetzung sind wir uns einig. Jetzt konkret zu barrierefreien Bahnhöfen: Ihre Bundesministerin Ursula von der Leyen sagt, jedes Jahr müssten 100 Bahnhöfe in Deutschland barrierefrei gestaltet werden. Das Staatsministerium für Wirtschaft hat mit der Bahn ein Programm für die Jahre 2013 bis 2018 aufgelegt, wonach in sechs Jahren 26 Bahnhöfe barrierefrei gestaltet werden sollen. Reicht das aus?
Die zweite Frage: 13 dieser Vorhaben betreffen die SBahn-Bereiche München und Nürnberg. Sie haben auch einen Stimmkreis außerhalb der Metropolen. Finden Sie es im Hinblick auf gleichwertige Lebensverhältnisse in Ordnung, wenn in den ohnehin gut ausgebauten S-Bahnhöfen der Bereiche München und Nürnberg 13 Bahnhöfe barrierefrei gestaltet werden, während im gesamten Allgäu bis auf Buchloe kein einziger barrierefreier Bahnhof vorgesehen ist, und es im ganzen Allgäu außer Buchloe und Memmingen keinen barrierefreien Bahnhof gibt?
Herr Präsident, wir können es im Akkord machen. Auch wir werden den Gesetzentwurf ablehnen. Wir warten die Evaluie rung ab und wollen ebenfalls eine Konformität bei den Wahlrechtsausschlussgründen haben.
Herr Präsident, Herr Ministerpräsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Jahre 2000 hat das Europäische Parlament einen Sonderausschuss zu der Frage eingesetzt, ob es ein federführend vom amerikanischen Geheimdienst betriebenes System zum Abhören von Kommunikation gibt, mit dem global jedes Telefonat abgehört wird und jedes Telefax und jede E-Mail überwacht werden. Der Ausschussvorsitzende Gerhard Schmid bemerkte zu diesem Untersuchungsausschuss "Echelon": " … es gibt keine … Sonderphysik für Geheimdienste!"
Es ist also klar, dass abgehört werden kann. Die Frage ist: Darf abgehört werden? Hier stellen sich drei Fragen angesichts dieses NSA-Skandals.
Erstens. Er betrifft Bürger, Wirtschaft und Politik. In diesem Zusammenhang verlangen wir, dass endlich Transparenz hergestellt wird. Wer weiß was: die Bundesregierung, die Staatsregierung, die Parlamente, die Bürger?
Vor wenigen Tagen erreichte uns die Meldung, dass in Bad Aibling irgendwelche großen "Golfbälle" für Aufsehen sorgen, ein Fernmeldeverkehrszentrum der Bundeswehr, möglicherweise eine Tarnorganisation, die tatsächlich vom Bundesnachrichtendienst und von amerikanischen Geheimdienstleuten betrieben wird. Ich habe mich daraufhin mit Schreiben an die Bundesminister Dr. Friedrich und Frau LeutheusserSchnarrenberger sowie an die Staatsminister Herrmann und Frau Dr. Merk gewandt und einen
umfangreichen Fragenkatalog mitgeschickt. Leider warte ich bis heute auf Antwort.
Es wäre schön gewesen, Herr Staatsminister Herrmann, wenn Sie, wie es löblicherweise in den letzten fünf Jahren durchaus der Fall war, auch hier mit dem Innenausschuss zusammengearbeitet und uns umgehend nach Bekanntwerden des Skandals informiert hätten, meinetwegen auch vertraulich oder geheim. Schade, dass wir als Parlamentarier genauso in der Luft hängen, wie dies die Bürger tun.
Die zweite Frage, die sich stellt, ist die Frage nach den Rechtsgrundlagen. Wir diskutieren hier im Parlament und im Deutschen Bundestag über die Vorratsdatenspeicherung. Wir haben uns immer für sie ausgesprochen und tun dies auch heute noch; aber das, was hier im Raume steht, geht weit über das hinaus, was irgendeine politische Kraft zum Thema der Vorratsdatenspeicherung fordert und was auch vom Bundesverfassungsgericht erlaubt ist. Geheime Absichtserklärungen als Rechtsgrundlage – da stellen sich einem die Haare auf.
Des Weiteren verlangen wir selbstverständlich, dass diese illegale Tätigkeit unterbunden wird. Ich frage mich schon, warum ein Bundesinnenminister in die USA reist. Eine selbstbewusste Bundesregierung hätte den Botschafter einbestellt und gesagt: Freunde, das, was ihr hier macht, geht nicht.
Dies gilt sowohl, wenn man im Bilde ist – dann ist es umso schlimmer -, als auch dann, wenn man nicht darüber Bescheid weiß: Transparenz zunächst in der Regierung, dann im Parlament und dann auch gegenüber dem Bürger.
Wir verlangen die Wahrung des Datenschutzes von Bürgern und Unternehmern. Es kann nicht sein, dass wir uns hier Gedanken darüber machen müssen, dass Bürger ausgespäht werden, dass Unternehmen ausgespäht werden, dass Industriespionage auf deutschem Boden betrieben wird.
Ein Letztes. Es kann doch nicht richtig sein, dass ausländische Geheimdienste in Deutschland -
- Seien Sie still und hören Sie zu! – Es kann doch nicht richtig sein, dass ausländische Geheimdienste in Deutschland mehr Rechte und Kompetenzen haben als deutsche Sicherheitsbehörden. Spätestens da muss einem doch ein Licht aufgehen, und man muss sehen, dass etwas schiefläuft.
Wir verlangen jetzt von der Bayerischen Staatsregierung, dass sie umgehend – wenigstens hier im Parlament und dann auch gegenüber der Bevölkerung – für Transparenz sorgt.
Darf ich jetzt oder nicht?
Herr Kollege, Sie sagten, es gehe Ihnen zu weit, was dort passiert. Erstens. Alles, was auf deutschem Boden passiert, unterliegt im öffentlichen Recht dem Territorialitätsprinzip, das heißt, es gelten deutsche Rechtsvorschriften.
Zweitens. Wie kann es sein, dass der Staatsminister des Innern und der Staatsminister der Justiz keine Kenntnisse darüber haben, wenn andere Staaten im Bereich des Geheimdienstes auf deutschem Boden Hoheitsrechte wahrnehmen? Ich meine schon, dass das der Landesinnenminister und der Landesjustizminister wissen müssten.
Drittens. Sie sagten, wir wissen darüber nicht Bescheid. Was ist denn in Bad Aibling? Arbeitet dort nicht der deutsche Geheimdienst mit dem ausländischen, dem amerikanischen Geheimdienst zusammen? Diese Frage müssen Sie schon beantworten und insbesondere die Frage, auf welcher Rechtsgrundlage das geschieht. Ich habe gehört, dass das aufgrund von geheimen Absichtserklärungen erfolgt sein soll – übrigens nicht in der Zeit der jetzigen Regierung, sondern weitaus früher.
Herr Präsident, Herr Ministerpräsident, sehr geehrter Herr Staatsminister Herrmann! Vielen Dank dafür, dass Sie mir Gelegenheit geben, auf Ihren Wortbeitrag und auf die Debatte kurz einzugehen.
Zunächst einmal denke ich, die Angelegenheit hängt nicht von der Parteipolitik ab; denn Sie regieren zwar in Bayern schon seit über 50 Jahren, aber in Berlin gibt es wechselnde Regierungen. Ich glaube nicht, dass das Ausspähen von Daten durch ausländische Geheimdienste erst in den letzten Jahren zutage getreten ist. Leider sind Sie mir eine Antwort darauf schuldig geblieben, wann Sie gedenken, uns, die Mitglieder dieses Parlaments und insbesondere die Mitglieder des Innenausschusses, über Ihre Erkenntnisse zu informieren. War das, was Sie heute hier zum Besten gegeben haben, alles?
Herr Staatsminister, ich stimme mit Ihnen überein, dass hier auf deutschem Boden deutsches Recht gilt, zumindest öffentliches Recht. Es gibt keine Sonderbefugnisse für ausländische Geheimdienste, weil Deutschland ein vollsouveräner Staat ist. Keiner von Ihnen – das finde ich bezeichnend – konnte ausschließen, dass die Amerikaner deutsches Recht verletzt haben, obwohl der Bundesinnenminister – das sagte ich schon – in relativ devoter Art und Weise nach Amerika gefahren ist, um für Klarheit zu sorgen. Was soll eine solche Reise, wenn man von einem befreundeten Staat nicht rückhaltlos Aufklärung darüber erhält, was in Deutschland gelaufen ist?
Über die Sicherheitsbelange der deutschen und bayerischen Bevölkerung und der deutschen und bayerischen Wirtschaft haben Sie auch nichts gesagt. Das betrifft das Thema Industriespionage. Wenn der USamerikanische Präsident Clinton – Kollege Arnold hat bereits darauf hingewiesen – sagt, dass Industriespionage ein legitimes Mittel der Politik sei, sollte uns das schon zu denken geben.
Ein Letztes: Kollege Dr. Weiß, in unserem Dialog haben wir leider nicht klären können, auf welcher rechtlichen Grundlage die Amerikaner tätig sind. Wenn es diese rechtliche Grundlage zum Eingriff in die Grundrechte – da gibt es keinen Graubereich, Herr Kollege – nicht gibt, handelt derjenige, der in Grundrechte eingreift, illegal, egal ob es sich um einen ausländischen Geheimdienst oder einen Inländer handelt. Das ist mit deutschem Recht nicht zu vereinbaren. Das ist ein ernster Vorgang.
Ich wiederhole noch einmal, was ich vorhin gesagt habe: Ich hätte erwartet, dass die Bundeskanzlerin den amerikanischen Botschafter einbestellt, anstatt ihren Innenminister devot nach Washington zu schicken, damit dieser fragt, was die Amerikaner auf deutschem Hoheitsgebiet getan haben. Freund hin, Freund her – Sie sagten es völlig zu Recht: Es gibt Grenzen. Diese Grenzen sind eindeutig überschritten worden.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Frau Kollegin Bause, Sie haben exakt drei Minuten zur Sache gesprochen. Das ist bei diesem Thema, das uns alle angeht, schon etwas wenig.
Ich hätte zum Beispiel schon gerne gewusst, warum es im Gesetzentwurf der GRÜNEN den Abgeordneten, die einer Fraktion angehören, verboten sein soll, Spenden anzunehmen; Abgeordnete, die keiner Fraktion angehören, dürfen diese aber annehmen. Diese Logik hätte ich gern erklärt bekommen. Sie können das vielleicht außerhalb der Sitzung machen. Bis jetzt habe ich jedenfalls noch kein überzeugendes Argument gehört.
Herr Kollege Hacker, Sie fragen, ob wir unseren Vorschlag, nämlich die Deckelung der Zulagen auf 5 %, umsetzen. Ich kann Ihnen jetzt nicht jede Zahl hinter dem Komma sagen, aber vor dem Komma steht eine fünf.
Herr Kollege Thalhammer, Sie sind ein kleiner Spaßvogel. Ich glaube, davon träumen Sie. – Meine Damen und Herren, wir setzen das faktisch um. Es wäre sehr sinnvoll, wenn wir das alle tun würden.
Ich möchte noch kurz auf einen Punkt eingehen, der sehr wichtig ist. Wir müssen evaluieren; denn das, was hier vorliegt, wurde mit heißer Nadel gestrickt. Hier wird es auch noch Punkte geben, die nachzujustieren sind. Wir müssen eine transparente, aber auch praktikable Lösung schaffen. Eine Abrechnung auf Euro und Cent ist nicht für jeden praktikabel, insbesondere nicht für Freiberufler.
Ein Freiberufler müsste in diesem Fall jeden Monat seine Einnahmen neu berechnen. Er müsste sich dann einen Rattenschwanz an Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern leisten, um dieser Vorgabe gerecht zu werden. Ich sage aber auch, dass es bei der jetzigen Stufenregelung nicht bleiben kann und muss. Ich halte es für etwas verwegen zu sagen, dass der große blaue Himmel über 250.000 Euro liegt. Hier wird es in der Zukunft notwendig sein, zu differenzieren.
Ich meine allerdings auch, dass wir in einem anderen Punkt nachjustieren müssen. Es ist unbefriedigend, wenn nur die Einkünfte zählen, ohne dass Betriebsausgaben dagegen gerechnet werden können. Ich glaube nicht, dass es der Transparenz dient, wenn jemand, der 500.000 Euro Einnahmen und 450.000 Euro Ausgaben hat, in der höchsten Stufe angesiedelt wird, während jemand, der aus abhängiger Beschäftigung 50.000 Euro erzielt und damit das gleiche zu versteuernde Einkommen hat, in einer anderen Stufe eingruppiert wird. Sie sehen an diesem einfachen Beispiel schon, dass wir hier noch Arbeit vor uns haben.
Wir haben im Rechtsausschuss Änderungen vorgenommen, weil wir gesehen haben, dass es hier Schwierigkeiten gibt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, über eines müssen wir uns alle im Klaren sein: Wir schaffen jetzt Regelungen, und wir haben gewisse Vorstellungen von diesen Regelungen. Ob wir diese Regelungen jedoch einhalten, darüber urteilen möglicherweise andere. Darauf haben wir dann keinen Einfluss. Deswegen ist es erforderlich, dass wir sehr sorgfältig arbeiten. Wir haben jetzt kurz vor knapp etwas vorgelegt. Frau Stewens, wir werden der von Ihnen und Ihrer Fraktion vorgelegten Regelung, die der des Bundestags entspricht, zustimmen.
Wir alle wissen, dass wir noch Arbeit vor uns haben und nachbessern müssen. Das wird dann der neue Landtag tun.
Herr Vorsitzender, liebe Kolleginnen und Kollegen! Dieser Gesetzentwurf kommt etwas überraschend, und zwar deswegen, weil wir uns mit dem Versammlungsrecht in dieser Legislaturperiode bereits einmal befasst haben, wobei wir damals die Dinge in einem großen Konsens abgestimmt haben.
Gestatten Sie mir eine Vorbemerkung. Es gibt verschiedene Formen von Versammlungen: Versammlungen, die wir sehr wünschen, und Versammlungen, die wir weniger wünschen. Das Grundgesetz gibt aber jeder Versammlung einen Grundrechtsschutz, wenn sie die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt.
Sie haben in Ihrem Gesetzentwurf die Erleichterung der Anzeigepflicht. Herr Kollege Schindler, ich darf Sie daran erinnern, dass es irgendwo in Bayern – ich meine sogar, in Schwandorf – die Veranstaltung einer rechtsextremen Gruppierung gegeben hat. Diese Gruppierung hat ihre Veranstaltung für Samstag am Freitag nach Dienstschluss beim Landratsamt angezeigt. Das Landratsamt war nicht mehr besetzt, und die Veranstaltung fand statt. - Wenn wir Erleichterungen bei der Anzeigepflicht vornehmen – Sie haben völlig recht, dass das natürlich nicht erlaubnispflichtig ist, das steht ja auch klar und deutlich im Grundgesetz – und die Anzeigepflicht relativieren, dann haben wir das Problem, dass die Sicherheitsbehörden gegebenenfalls nicht reagieren können. Sie sagen, Versammlungsrecht sei kein Polizeirecht. Das Versammlungsrecht soll die Konflikte zwischen dem Grundrechtsschutz einerseits und der öffentlichen Sicherheit und Ordnung andererseits regeln. Damit hat das Versammlungsrecht natürlich auch polizeirechtlichen Charakter, wenn auch nicht nur.
Wenn Sie die Anzeigepflicht für Versammlungen streichen wollen, bei denen weniger als 20 Teilnehmer erwartet werden, muss ich sagen, dass erstens nicht jede Versammlung, auch wenn sie weniger als 20 Teilnehmer hat, völlig unproblematisch ist. Manchmal kann gerade eine sehr kleine Minderheit Probleme machen. Zum anderen öffnet diese Prognoseentscheidung gegebenenfalls dem Missbrauch Tür und Tor. Wenn eine Großdemonstration gegen Atomkraft, Bewaffnung oder sonst etwas angezeigt wird, wird man nicht davon ausgehen, dass nur zehn Menschen kommen. Ich halte es aber nicht für tragfähig, eine
Prognose für kleinere Veranstaltungen ins Gesetz schreiben zu wollen, die wenig justiziabel ist.
Zweiter Punkt: die Abschaffung der Bannmeile. Ich denke, die Bannmeile hat sich durchaus bewährt. Sie soll die Funktionsfähigkeit von Parlamenten schützen. Wir haben sie auf Bundesebene, wir haben sie auf Landesebene. Für ihre Abschaffung sehe ich keinen unbedingt tragfähigen, nachvollziehbaren Grund.
Drittens. Sie sprechen den Bereich der Koalitionsfreiheit, also der Gewerkschaften, an, die Frage, ob man das Versammlungsrecht möglicherweise als Hebel benutzen kann, um die Koalitionsfreiheit einzuschränken. Da ist Artikel 9 Absatz 3 des Grundgesetzes, Koalitionsfreiheit, exklusiv neben dem Artikel 8 des Grundgesetzes zu sehen. So sieht es auch das Bundesverfassungsgericht. Man kann hier keinen Grundrechtsschutz kumulieren, sondern entweder liegt der Schwerpunkt im Bereich der Koalitionsfreiheit, also Artikel 9 Absatz 3, oder er liegt eben im Bereich des Versammlungsrechts, und dann ist entweder der eine oder der andere Grundrechtsschutz maßgebend.
Wir werden das Gesetz im Detail in den Ausschüssen beraten, aber eine besondere Sympathie kann man von unserer Fraktion aus hierfür nicht erkennen.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Gegenstand unseres Gesetzentwurfes ist die Harmonisierung des Kommunalwahlrechts mit dem Bezirkswahlrecht. Damit wollen wir zum Ausdruck bringen, dass im Bezirk als der dritten kommunalen Ebene mit einigen Besonderheiten analog zu den Vorschriften des Kommunalwahlrechts gewählt werden sollte. So wollen wir die fünfjährige Amtszeit des Bezirkstags beibehalten. Im Prinzip wollen wir das Gesetz an die Regelungen für die kommunale Ebene angleichen. Die größte Änderung ist vielleicht, dass wir den Bezirkstagspräsidenten als künftigen Bezirkspräsidenten direkt vom Volk wählen lassen wollen. Wir wollen den Bezirkstag mit Listen bezirksweit wählen lassen, und ähnlich wie im Kommunalwahlrecht wollen wir kumulieren und panaschieren. Des Weiteren wollen wir als Konsequenz aus der Reform der Stimmkreise und der Wahlkreise auf Landesebene den einzelnen Bezirken eine Mindestzahl an Bezirksräten zugestehen. Damit wollen wir vor allem die kleineren Bezirke nicht nur zahlenmäßig, sondern auch insgesamt aufwerten.
Nun werden Sie fragen: Warum machen die FREIEN WÄHLER das? Wo ist der große Gewinn? – Zunächst einmal gewinnt die Demokratie. Des Weiteren haben wir einen stärkeren Bezirkspräsidenten; denn er ist vom Volk gewählt. Schließlich, das sage ich ausdrücklich, ist dieser Gesetzentwurf ein erster Schritt dahin, wo wir in der nächsten Legislaturperiode hinwollen, nämlich zur Fusion der Regierungen mit den Bezirken oder zur Eingliederung der staatlichen Bezirksregierungen in die kommunalen Bezirke. Am Ende des Tages wird der Bezirkspräsident dann ähnlich wie der Landrat Chef der Staatsbehörde und der Bezirksbehörde sein.
Im Innenausschuss habe ich der Debatte entnommen: Sowohl bei der FDP als auch bei der SPD, teilweise
sogar bei der CSU, gibt es eine gewisse Sympathie für diesen Vorschlag. Sie sagen allerdings, Sie wollen das Konzept möglicherweise ganzheitlich abstimmen. Sie wollen also den großen Sprung insgesamt machen und halten nichts davon, schrittweise vorzugehen. Ich denke aber, man kann sehr wohl schrittweise vorgehen. Man kann diesen ersten Schritt tun und weitere Schritte folgen lassen.
Im Übrigen gibt es seit wenigen Tagen die Initiative einiger schwäbischer CSU-Bundestags- und Europaabgeordneter, die exakt in diese Richtung geht. Sie wollen jedenfalls in Schwaben so ein politisches Initiativgremium auf schwäbischer Ebene schaffen, zwar noch nicht gesetzlich verankert und möglicherweise in Form einer GmbH. Aber letztlich steckt der gleiche Gedanke dahinter. Wenn wir nämlich ein regionales Parlament haben, das für regionale Angelegenheiten zuständig ist, dann ist die Identität der eigenen Region stärker wahrnehmbar, dann werden die politischen Ziele stärker gebündelt, dann haben wir – und das ist ein großes Ziel der FREIEN WÄHLER – ein dezentraleres Bayern, das unabhängiger von der Zentrale in München ist und das im Sinne der Subsidiarität auch mehr Aufgaben vor Ort in der Region entscheiden und umsetzen kann. Die Aufgaben der Regierungen – auch das ist wichtig – werden dann von einem demokratisch legitimierten Behördenleiter, der als Bezirkspräsident gewählt ist, kontrolliert und überwacht.
Ich bitte Sie um Zustimmung zu unserem Gesetzentwurf.
Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Wir haben bewusst, anders als alle anderen Fraktionen des Hohen Hauses, keinen Dringlichkeitsantrag gestellt und auch keinen nachgezogen. Warum?
Der Anlass für die Dringlichkeitsanträge ist der Steuerfall Uli Hoeneß. Ich meine, wir tun gut daran, wenn wir auch gegenüber Uli Hoeneß das anwenden, was
allgemeiner Brauch ist, nämlich niemanden vorzuverurteilen, bevor man die Fakten kennt.
Ich habe es in den letzten Tagen schon als grenzwertig empfunden, wenn sich ganz Deutschland aus dem Bereich des Sports und der Politik berufen fühlt, zu diesem Thema etwas zu sagen, bis hin zur Kanzlerin, die sagt, sie sei von Uli Hoeneß enttäuscht. Dies zu sagen, ist ihr gutes Recht. Aber wenn ich von jemandem enttäuscht bin, dann sage ich es ihm persönlich unter vier Augen, nicht über die Medien und schon gar nicht über einen Regierungssprecher.
Ich finde es auch mehr als grenzwertig, wenn in den Medien darüber abgestimmt wird, ob Uli Hoeneß Präsident des FC Bayern München bleiben kann. Darüber zu befinden, ist Aufgabe der Organe des Vereins und seine Aufgabe selber, nicht Aufgabe der Öffentlichkeit.
Herr Kollege von und zu Lerchenfeld, auch Sie haben ein paar verräterische Worte gesagt. Ich gebe zu, dass er bei uns zu Gast war. Aber man muss sich nicht schämen, einen Uli Hoeneß zu Gast zu haben. Auch ein Herr Steinbrück muss sich nicht dafür rechtfertigen, dass Uli Hoeneß ihn beraten hat. Uli Hoeneß war über Jahrzehnte unbestritten ein von allen geschätzter und geachteter Funktionär im deutschen Profifußball. Uli Hoeneß hat auch viele Seiten, die wir alle an ihm sehr schätzen. Das sollte man in diesem Augenblick auch einmal sagen.
Dessen ungeachtet muss man natürlich den weiteren Fortgang des Verfahrens abwarten, und dessen ungeachtet ist die Feststellung richtig, dass Steuerbetrug kein Kavaliersdelikt ist, sondern verfolgt werden muss.
Nun komme ich zu den drei Anträgen, die hier vorliegen. Alle drei Anträge haben einen Kern, dem wir zustimmen, nämlich dass wir in Bayern die Zahl der Steuerprüfer erhöhen müssen. Wir haben in Bayern Nachholbedarf, auch wenn die CSU es in ihrem Antrag begrüßen zu müssen meint, dass sie ein paar Schritte weitergekommen ist. Wir sagen: Das ist bei Weitem nicht genug und kein Anlass, sich selbstgefällig auf die Schulter zu klopfen.
Bezüglich des Antrags der GRÜNEN muss ich sagen: Darin steht, dass die Staatsregierung die Aufklärung von Steuerkriminalität behindert habe, und die Staatsregierung werde aufgefordert, ihre politische Verantwortung für Steuerbetrug zu beenden. Das sind aber Formulierungen, Frau Präsidentin, die ich deutlich grenzwertiger finde als den Begriff Amigo in diesem Haus.
Wir, die FREIEN WÄHLER, können dem Antrag der GRÜNEN auch deshalb nicht zustimmen, weil sie es nach wie vor als Erfolg feiern, das Steuerabkommen mit der Schweiz verhindert zu haben. Da sind wir FREIEN WÄHLER grundlegend anderer Auffassung. Ich sage es auch an die Kollegen der SPD: Wir hätten es begrüßt, wenn dieses Steuerabkommen zustande gekommen wäre, weil es dem Fiskus Steuermehreinnahmen in erheblicher Höhe gebracht hätte.
Man muss eine Abwägung treffen, ob man Steuermehreinnahmen oder der Verfolgung von Steuerstraftätern den Vorzug gibt. Beides wird man zu 100 % nicht bekommen. Wir sagen: Es wäre besser gewesen, dieses Steuerabkommen abzuschließen.
Ich muss auch eines ganz klar und deutlich sagen. In den letzten Jahren hat man das Thema Schweiz aufgegriffen und sich Gedanken gemacht, wie man Steuerungerechtigkeit, -flucht und –verschiebung beenden kann. Das Thema Schweiz ist nicht vom Himmel gefallen. In der Politik hätte es jeder in den letzten Jahren und Jahrzehnten anpacken können. Die jetzige Regierung in Berlin hat es getan und hätte ein für uns tragbares Ergebnis verhandelt, über das wir hätten abstimmen können. Bedauerlicherweise ist dies nicht geschehen.
Da Sie diese Richtung in Ihrem Antrag nach wie vor nicht aufgenommen haben, werden wir den Anträgen der GRÜNEN und der SPD nicht zustimmen können, obwohl wir – das betone ich klar und deutlich – dem Ziel, mehr Steuerprüfer und Steuerfahnder einzusetzen, absolut zustimmen und es gut finden.
Es ist ein Verhandlungsergebnis, das auf dem Tisch liegt. Man kann es entweder ablehnen oder annehmen. Sie haben Ihre Gründe dargelegt, warum Sie der Ablehnung den Vorzug gegeben haben. Ich habe dargelegt, warum wir FREIEN WÄHLER das Abkommen befürwortet hätten. Wir hätten uns gefreut, wenn das Abkommen so wie verhandelt abgeschlossen worden wäre.
Frau Präsidentin, Herr Staatsminister, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Internet ist ein begrüßenswerter, erfreulicher technischer Fortschritt für die Menschen, für die Wirtschaft. Es bietet vielfältige Chancen für die Wirtschaft und, wie wir in den letzten Monaten und Jahren gesehen haben, auch für die Demokratie. Das Internet birgt aber auch Gefahren.
Straftaten im Internet sind ein bedauerlicher Wachstumsmarkt. Herr Kollege Dr. Fischer, dieser Wachstumsmarkt steht aber nicht neben der organisierten Kriminalität und dem Terrorismus, sondern gerade die organisierte Kriminalität und der Terrorismus bedienen sich des Internets, um noch besser zu werden, zu unser aller Schaden.
Ich halte mich nicht damit auf, ob die Regierungserklärung ein kleiner oder ein großer Wurf war, Herr Staatsminister. Wenn sie ein großer Wurf war, dann frage ich mich allerdings: Warum erst jetzt? – Wenn sie aber ein kleiner Wurf war, dann frage ich mich: Warum überhaupt?
Um der Internetkriminalität Herr zu werden – und wir stehen hier international am Anfang der Bekämpfung -, brauchen wir auch nicht international Schuldzuweisungen oder Lobhudeleien verteilen, sondern wir müssen einfach feststellen: Diese große Herausforderung ist international zu meistern. Herr Kollege Hanisch hat es bereits gesagt: Das geht durch stärkere internationale Vernetzung, denn was uns die einen auf der einen Seite vormachen, das müssen wir durch geeignete Maßnahmen auf der anderen Seite bekämpfen. Das geht aber nicht national, das geht nur länderübergreifend.
Wie sehen diese Maßnamen nun aus? – Erstens. Materielles Strafrecht. Darüber hat hier noch kein Mensch gesprochen. Wir haben im deutschen Strafgesetzbuch die Ubiquitätsregel. Das bedeutet, dass das deutsche Strafrecht eingreift, wenn die Tathand
lung in Deutschland begangen wurde oder der Taterfolg in Deutschland eingetreten ist. Hier gibt es im deutschen Strafrecht aber noch Lücken, die geschlossen werden müssen. Das ist jedoch nicht die originäre Aufgabe des Bayerischen Landtags, deshalb belasse ich es dabei und verweise auf die Zuständigkeit im Deutschen Bundestag. Zweitens. Strafverfolgung. Auch hier gibt es noch Lücken, beispielsweise bei der Auslieferung von Straftätern. Es ist völlig unbefriedigend, dass sich kriminelle Organisationen und Straftäter in scheinbar rechtsfreie Räume zurückziehen können. Da müssen wir nicht nur den Bereich der Steuerund der sonstigen CDs bemühen. Die Presse hat diesbezüglich in den letzten Wochen große Aufklärungsarbeit geleistet. Das ist aber ein Paradebeispiel dafür, dass wir auch in diesem Bereich eine deutlich bessere internationale Vernetzung brauchen. Wir brauchen sie nicht nur für den Bereich der Steuerkriminalität oder der Rauschgiftkriminalität, sondern wir brauchen diese Vernetzung insgesamt.
Wir müssen uns über das Instrumentarium unterhalten. Dazu ist heute schon vieles gesagt worden. Wir brauchen - und darauf hat unsere Fraktion sehr viel Wert gelegt - mehr Spezialisten, weil wir Waffengleichheit zwischen den Sicherheitsorganen und denjenigen brauchen, die unsere Sicherheit bedrohen und beeinträchtigen. Wir brauchen eine bessere und intensivere Ausbildung unserer Beamten. Wir brauchen mehr Prävention, mehr Aufklärung potenzieller Opfer. Wir brauchen auch eine bessere Sachausstattung mit Hochleistungsrechnern und der entsprechenden Software. Die Software und die Hochleistungsrechner sind quasi die Dienstwaffen unserer Beamten in diesem Bereich.
Eines kann ich Ihnen allerdings nicht ersparen: Ich habe mich schon sehr gewundert, dass das Thema Vorratsdatenspeicherung hier so außerordentlich kurz behandelt wurde. Vielleicht sagen Sie nachher noch etwas dazu. Die Vorratsdatenspeicherung ist nicht nur dringend erforderlich, sie wird auch von der Europäischen Union gefordert, meine Damen und Herren. Eine kleine Koalition aus FDP und GRÜNEN scheint diese in Deutschland aber erfolgreich zu verhindern. Angesichts dessen frage ich Sie schon, meine Damen und Herren von der CSU-Fraktion und Frau Staatsministerin Dr. Merk - Sie, Frau Dr. Merk, haben, gemeinsam mit Hans-Peter Uhl sogar sehr deutlich eine Regelung der Vorratsdatenspeicherung gefordert –: Was tun Sie? - Sie sind in Bayern an der Regierung, Sie sind in Berlin an der Regierung, doch was passiert? – Nichts. Es passiert nichts! Der Koalitionsvertrag, die Koalitionstreue gehen über die politische Überzeugung und über wirtschaftliche und finanzielle Interes
sen der Bundesrepublik Deutschland. Wir sind nämlich im Mai 2012 vor dem EuGH verklagt worden, und inzwischen müssen wir, wenn das angedrohte Zwangsgeld verhängt wird, täglich 315.036,54 Euro bezahlen. Das sind über 10 Millionen Euro im Jahr! So viel ist Koalitionstreue wert? – Das kann doch wirklich nicht sein.
Meine Damen und Herren, ich fordere Sie auf: Setzen Sie in den letzten Monaten dieser Regierung in Berlin wenigstens ein vernünftiges Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung um. Sie wissen nicht, ob Sie im Herbst noch an der Regierung sind, ob Sie das dann noch leisten können. Wer weiß, welche Koalition dann in Berlin regiert. Ich denke, diese Hausaufgabe muss diese Regierung, an der Sie beteiligt sind, noch leisten. Das fordern wir ein.
Herr Kollege Rüth, Sie vertreten meines Wissens den Stimmkreis Miltenberg – einen
Stimmkreis, der nach dem Willen der Bayerischen Staatsregierung künftig in Hessen angesiedelt sein soll. Wie würden Sie im Hessischen Landtag reden oder reden lassen – ich weiß nicht, wer die Rede geschrieben hat -, wenn in Hessen die Wahlfreiheit zwischen dem G 8 und dem G 9 bestünde? Die zweite Frage: Wie wenig trauen Sie der Bayerischen Staatsregierung zu, dass Sie glauben, dass sie kein Konzept hinbekommt, welches nach unseren Prämissen die kleinen Gymnasien auf dem Land hält?
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zu Beginn sollte man sich einmal darüber klar werden, worum es hier eigentlich geht. Das
Gericht hat die sehr verantwortungsvolle Aufgabe, ein revisionssicheres Urteil in diesem Fall zu fällen. Das ist die Aufgabe des Gerichts und nichts anderes. Die Verletzung der Öffentlichkeit des Verfahrens ist ein absoluter Revisionsgrund. Sollte zu Beginn des Prozesses auch nur der geringste Fehler passieren, ist ein Verfahren, das sich über mindestens ein Jahr hinzieht, mit einem Dreizeiler des Bundesgerichtshofs erledigt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das wäre der Super-GAU. Das wäre die größte internationale Blamage, die wir uns als Deutsche, als Bayern, leisten könnten.
Deswegen muss aus Sicht des Gerichts der sicherste Weg gewählt werden. Frau Kollegin Guttenberger; deshalb halte ich mich gar nicht mit irgendwelchen Kommentaren auf, was möglich wäre und was man machen könnte. Selbstverständlich sprechen gute Gründe dafür, den Prozess in einen anderen Saal zu übertragen, wenn gewährleistet ist, dass ein begrenzter Zugang zu dem Saal besteht. Das ist alles in Ordnung und diskutabel. Das Wichtigste ist – das betone ich noch einmal –, dass wir ein revisionssicheres Urteil bekommen. Dafür ist das Gericht verantwortlich. Aufgrund der Gewaltenteilung ist es uns, die wir keine Verantwortung tragen, mit gutem Grund verwehrt, unmittelbar oder mittelbar Druck auf das Gericht auszuüben, sich so oder anders zu verhalten. Ich begrüße deshalb namens meiner Fraktion den Antrag der FDP. Kollege Arnold, man kann darüber richten, ob jede Einflussnahme verhindert werden muss und eine Meinungsäußerung schon eine Einflussnahme ist.
- Herr Kollege, man kann die Auslegung eines Antrages auch überziehen. Ich denke, die Blickrichtung ist richtig. Ich finde es gut, dass die FDP-Fraktion den Antrag stellt. Einflussnahmen hat es auf bundespolitischer Ebene von fast allen Gruppierungen gegeben. Auf landespolitischer Ebene war dies dankenswerterweise nicht der Fall. Dort haben sich die Beteiligten inklusive der Justizministerin sehr zurückgehalten. So sollte es sei, und so muss es sein. Deswegen werden wir diesem Antrag zustimmen.
Wir wissen nicht, wie das Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht ausgeht. Es ist richtig und positiv, dass wir uns für den Fall, dass das Bundesverfassungsgericht eine bestimmte Entscheidung trifft, Gedanken machen, wie wir rechtzeitig und richtig handeln. Fraglich ist, ob es so detailliert ausgeführt werden muss, wie es die SPD in ihrem Antrag gemacht hat. Die finanziellen Ressourcen wird das Gericht möglicherweise haben. Wahnsinnig hohe Ausgaben werden wohl nicht auf die Justiz zukommen.
Egal, der Antrag ist richtig. Deswegen werden wir ihm selbstverständlich ebenfalls zustimmen.
Nicht zustimmen können wir dem Antrag der GRÜNEN, weil dieser darauf hinausläuft, durch eine Änderung oder Klarstellung – je nachdem, wir wissen nicht, wie die Rechtslage ist – für diesen Prozess speziell neues Recht zu schaffen. Die Problematik, dass Einzelfallgesetze unzulässig sind, könnten wir wahrscheinlich umgehen. Hinsichtlich der Öffentlichkeit besteht jedoch durchaus die Gefahr, dass wir einen abgeschlossenen Vorgang haben. Wenn wir durch eine Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes eine neue Rechtslage mit der Konsequenz schaffen, dass das Gericht vielleicht die Öffentlichkeit zulässt, erhöhen wir die Gefahr, dass das Urteil unter Umständen nicht revisionsfest ist. Frau Kollegin Tausendfreund, wenn ich auf Ihre Begründung zurückkommen darf: Diese ist doch sehr stark von außenpolitischen Erwägungen und vom Bild Deutschlands geprägt. Das darf in diesem Fall nicht Richtschnur und Maßstab unseres Handelns sein. Wir haben ein Gerichtsverfahren, das sauber und korrekt ablaufen muss. Das muss die oberste Prämisse sein.
Ich schließe nicht aus, dass man zu einem späteren Zeitpunkt für künftige Verfahren über eine Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes nachdenken kann. Es gibt gute Gründe für Ihre Erwägungen. Es gibt jedoch ebenfalls gute Gründe, zu sagen, die Sitzungsleitung muss auf einen Raum beschränkt bleiben. Das hat praktische Gründe. Stellen Sie sich vor, Sie hätten einen Gerichtssaal, der dreimal so groß wäre wie dieser Plenarsaal, und Sie wären Vorsitzende Richterin. Es wäre unter Umständen schwierig, die Ordnung im Gerichtssaal herzustellen. Sie sind ebenfalls dafür verantwortlich, dass der Prozess als solcher, die Zeugenbefragung etc., sauber und anständig abläuft. Es gibt gute Gründe für das, was Sie vorbringen. Es gibt jedoch ebenfalls gute Gründe für das andere. Es gibt jedoch keinen Grund dafür, dass wir jetzt in diesen laufenden Prozess eingreifen und das Gerichtsverfassungsgesetz ändern, um möglicherweise etwas zuzulassen, was das Oberlandesgericht München, die bayerische Justiz, nicht will.
Wir müssen die Unabhängigkeit der Justiz achten und darauf vertrauen, dass ein revisionsfestes und gerechtes Urteil gesprochen wird. Das ist die beste Reputation, die Deutschland nach außen haben kann. Selbstverständlich mag es bedauerlich sein, dass der eine oder andere Journalist nicht zugelassen ist. Mag sein, dass eine frühere Inangriffnahme eines neuen Justizzentrums mit einem größeren Gerichtssaal Abhilfe geschaffen hätte. Dies als Ursache für diese Diskussion heranzuziehen, wäre jedoch weit hergeholt.
Wir müssen darauf vertrauen, dass das Gericht mit den gegebenen rechtlichen und tatsächlichen Möglichkeiten einen sauberen, revisionsfesten Prozess durchführt und zu einem gerechten Urteil kommt. Alles andere ist nicht unsere Aufgabe. Deswegen werden wir den Dringlichkeitsanträgen der FDP und der SPD zustimmen. Den Dringlichkeitsantrag der GRÜNEN werden wir ablehnen.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Grundsatz sind wir uns einig. Wir wollen dieses Gesetz über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum verlängern. Das ist zunächst einmal Konsens.
Die erste Frage ist: Wollen wir es zeitlich befristet oder unbefristet verlängern? Wenn wir es zeitlich unbefristet verlängern wollen, dann kapitulieren wir vor dem derzeit unbefriedigenden Zustand. Herr Kollege Rotter, es ist eben nicht so, dass mit dem Zweckentfremdungsrecht neuer Wohnraum geschaffen werden kann, sondern es wird verhindert, dass bestehender Wohnraum dem Wohnungsmarkt entzogen wird.
Aber, Herr Kollege Wörner, wir müssen zusätzlich Wohnraum schaffen, um in den Ballungszentren dem Problem des fehlenden Wohnraums Herr zu werden. Das heißt, wir müssen Anreize schaffen, damit neuer Wohnraum geschaffen wird, wir müssen etwas im sozialen Wohnungsbau tun, und wir müssen auch strukturelle Defizite im Freistaat Bayern beseitigen. Der Druck auf die Ballungszentren ist nun einmal auch die Konsequenz einer verfehlten Regionalpolitik. Wenn im östlichen Oberfranken, in Teilen der Oberpfalz und im Bayerischen Wald Wohnungen und Häuser leer stehen, wenn die Mieten dort bis zu der Grenze der völligen Unrentabilität sinken, aber auf der anderen Seite im Ballungsraum München der Mietpreis steigt, weil immer mehr Menschen dorthin ziehen, dann kann uns dieser Zustand nicht zufriedenstellen. Hier müssen wir
mit einer besseren Regionalpolitik gegensteuern. Deswegen ist es auch richtig, dieses Gesetz auf vier Jahre zu befristen, auch um uns selber den Handlungsauftrag zu geben, in diesen vier Jahren im Bereich der Regionalität und der Schaffung neuen Wohnraums weiterzukommen.
Nun noch zu dem Problem der vorübergehenden Vermietung. Das kann man natürlich so und so sehen; aber ich bin schon der Meinung, dass es gerade zu Stoßzeiten, zu Messezeiten, zur Wiesn-Zeit, einen Bedarf für kurzfristigen Wohnraum gibt. Wo sollen denn die Leute hin? Man wird ja auch nicht verlangen, dass in München ein zusätzlicher Hotelkomplex nach dem anderen entsteht. Da ist es sinnvoller und sachgerechter, wenn man die kurzfristige Vermietung ermöglicht. Herr Kollege Wörner, im Übrigen ist das nicht nur ein Recht, das der Eigentümer hat, sondern auch ein Recht, das gegebenenfalls der Mieter hat.
Er kann untervermieten, und dann kann er unter Umständen auch den Mehrwert für sich selbst generieren. Aber das ist, so denke ich, nur ein Randaspekt.
Im Wesentlichen sind wir uns darüber einig: Wir wollen, nein, ich sage, wir müssen dieses Zweckentfremdungsverbot verlängern. Bedauerlicherweise müssen wir es verlängern, weil die Marktmechanismen nicht gegriffen haben. Es muss uns aber auch ein Handlungsauftrag sein, in diesen vier Jahren dahin zu kommen, dass wir eine weitere Verlängerung nicht benötigen.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal möchte ich sagen, es ist sehr schade, dass wir um diese Zeit ein derart elementares Thema besprechen, während wir uns heute am späten Nachmittag mit Stilfragen einer Sozialministerin aufgehalten haben. Ich denke, dieses wichtige Thema wäre heute Nachmittag besser platziert gewesen.
Bei der Frage der Liberalisierung, der Privatisierung von Trinkwasser handelt es sich um eine zentrale Frage der Politik, und zwar nicht nur der kommunalen Selbstverwaltung, Herr Kollege Dr. Runge, sondern auch im Hinblick auf die Frage, wie wir mit der kommunalen Daseinsvorsorge umgehen, wie wichtig sie für uns ist. Bei derart zentralen Fragen, liebe Kolleginnen und Kollegen, würde ich mir wünschen, dass wir über die gemeinsamen Ziele, die uns einen, einmütig abstimmen. Diese Abstimmungen haben nämlich Signalwirkung auf höherer Ebene, auf Bundesebene, aber insbesondere auch auf europäischer Ebene. Wenn wir uns in Deutschland in solchen zentralen Fragen nicht einig sind, dann müssen wir uns nicht
wundern, wenn wir in Brüssel nicht die Rolle spielen, die wir gerne spielen würden.
Wir FREIEN WÄHLER haben einen Berichtsantrag gestellt. Ich habe in Abstimmung mit Ihnen zugestimmt, dass wir den Antrag dahin gehend abschmelzen, dass der Bericht nur mündlich gegeben wird. Es soll also ein Bericht darüber gegeben werden, wie sich diese Konzessionsrichtlinie auf die kommunale Daseinsvorsorge und auf die Kommunen auswirkt. Auf dieser Grundlage können wir dann weitere Anträge stellen, teilweise sind sie auch schon gestellt worden. Ich sage es noch einmal: Natürlich passt uns der eine oder der andere Nebensatz, der eine oder andere Halbsatz oder auch Spiegelstrich sowohl im Antrag der GRÜNEN als auch im Antrag der SPD nicht. Darüber zu streiten ist aber müßig. Wir müssen ein deutliches Signal setzen, dass wir alle die Trinkwasserversorgung in kommunaler Hand lassen wollen. Am letzten Mittwoch haben wir deshalb im Innenausschuss dem Antrag von CSU und FDP zugestimmt. Leider war bei Ihnen, was den grünen Antrag anbelangt, noch Beratungsbedarf. Ich hoffe aber, dass wir auch das hinbekommen werden.
Warum ist es so wichtig, dass die Wasserversorgung in kommunaler Hand bleibt? Ich möchte hier nur einen Aspekt aufgreifen, der bislang noch ein wenig stiefmütterlich behandelt wurde. Sie haben gesagt, kein Profitstreben bei den Gesundheitsinteressen der Verbraucher. Ich sage: Auch der Mittelstand ist darauf angewiesen, dass die Daseinsvorsorge in kommunaler Hand liegt und nicht in der Hand einiger weniger Monopolisten oder Oligopolisten, die dann bestimmen, wer zu welchen Bedingungen diese Grundstoffe bekommt. Dann müssen wir nämlich mit dem Kartellrecht und dem Wettbewerbsrecht nachsteuern, was wir wesentlich einfacher haben könnten, wenn wir diese Dinge in kommunaler Hand lassen, wo sie sich bewährt haben und womit wir in den vergangenen Jahrzehnten gut gefahren sind. Ich bitte deswegen, dass Sie alle in diesem Haus sowohl unserem Antrag zustimmen als auch den Anträgen von SPD und GRÜNEN. Wir werden es tun.
Herr Kollege Zellmeier, zunächst frage ich Sie − ich will es explizit von Ihnen wissen −: Heißt das, dass die CSU dem Berichtsantrag der FREIEN WÄHLER zugestimmt hätte, aber die FDP sie daran hindert mit dem Hinweis auf einen Koalitionsvertrag, der offensichtlich nicht nur das regelt, was Sie hier in Bayern politisch umsetzen können, sondern darüber hinaus Signale regelt, die man an den Bund und an Europa sendet?
Ich mache eine zweite Bemerkung. Sind Sie tatsächlich der Meinung, dass es gut ist, sich bei einer solch elementar wichtigen Frage, wo ein Signal von Bayern bzw. von den Ländern ausgeht, welches in Europa wahrgenommen wird, hinter einem Koalitionsvertrag zu verstecken, wenn es darum geht, auf europäischer Ebene bayerische und deutsche Interessen so kraftvoll zu vertreten, wie Sie es hier bekundet haben? Meinen Sie, dass es gut ist, sich als CSU hinter dem Feigenblatt FDP zu verstecken?
Herr Kollege Thalhammer, ich habe es bisher vermieden, über die FDP ein böses Wort zu sagen, weil ich es nicht fair finde, wenn jemand am Boden liegt, auch noch auf ihn draufzutreten. Diese arrogante Kraftmeierei von eben führt mich aber wirklich zu der Äußerung, dass es an der Zeit ist, dass Sie diese Regierungsbänke verlassen. Diese Arroganz in diesem Haus bei Umfragewerten von 3 % ist wahrlich bemerkenswert.
Zweitens eine Frage an Sie: Wenn Sie tatsächlich der Meinung sind, dass die Liberalisierung und Privatisierung der Trinkwasserversorgung der falsche Weg ist, warum stimmen Sie dann anderen Anträgen, die genau das wollen, nicht zu, sondern sagen, es reicht, wenn wir das Richtige wollen, aber was die anderen sagen, interessiert uns nicht?
Frau Präsidentin, Herr Staatsminister, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich beginne mit dem Wesentlichen. Unsere Fraktion wird selbstverständlich beiden Anträgen zustimmen. Ich kann wirklich nicht verstehen, dass man sich hier an einzelnen Halbsätzen aufhält. Das Ziel ist Aufklärung, und dieses Ziel ist richtig. Wir sollten ein einstimmiges Zeichen setzen, dass der Bayerische Landtag diese Aufklärung will.
Herr Kollege Herrmann, wenn Sie sich an dem Wort "Opfer" stören, das nun, sprachlich etwas missglückt, korrigiert wurde, dann muss ich anmerken, dass man auch Opfer sein kann, wenn man von einem Schuldunfähigen verletzt wird. Es kann auch sein, dass mich jemand in Notwehr, gerechtfertigt handelnd, verletzt. Die Opferrolle sagt doch nichts darüber aus, ob ein Täter rechtswidrig handelt. Wenn man aber schon von missglückten Sprachschöpfungen redet, dann frage ich Sie, Frau Kollegin Tausendfreund, was Sie mit
einer "kosmetischen Notoperation" meinen. Das ist mir weniger eingängig. Das ist aber auch nicht Gegenstand Ihres Antrags.
Meine Damen und Herren, ich muss aber schon sagen - und das ist auch Ihren früheren Anträgen im Innenausschuss geschuldet -, Herr Kollege Herrmann hat durchaus recht, wenn er Ihnen eine gewisse Tendenz unterstellt. Dieser Antrag, den Sie heute stellen, ist richtig und wichtig. Sie haben in der Vergangenheit aber eine Vielzahl von Anträgen betreffend angebliches Fehlverhalten der Polizei gestellt, die wir abgelehnt und auch missbilligt haben; denn es darf nicht der Eindruck entstehen, dass sich die Polizei generell fehlverhält, dass es in der Polizei ein Kriminalitätsproblem gibt oder dass wir eine Rambopolizei haben. Das stimmt nämlich nicht.
Ich finde es auch bedauerlich, dass die Presseberichterstattung bei einem Fehlverhalten der Polizei sehr breit angelegt ist, was durchaus in Ordnung ist. Wenn die Polizei aber, wie in vielen, vielen Fällen, Menschenleben rettet, den Bürgern zur Seite steht, dann lese ich darüber nichts. Ich denke auch an unseren Antrag, über den Polizeieinsatz in Memmingen zu berichten. Wir haben dazu im Innenausschuss einen Bericht bekommen. Die mediale Berichterstattung darüber war allerdings äußerst mager. Auch da würde ich mir wünschen, dass eine gewisse Ausgewogenheit eintritt.
Nun zur Frage, ob in diesem Fall eine Vorverurteilung stattgefunden hat. Ich sage in aller Deutlichkeit: Wir können hier weder Vorverurteilungen noch Bagatellisierungen brauchen. Deshalb finde ich es nicht in Ordnung, Frau Kollegin Tausendfreund, wenn Sie hier an diesem Redepult sagen, selbst wenn Notwehr vorlag, darf das nicht passieren. Ich habe mir diesen Satz ausdrücklich aufgeschrieben. Ich möchte allerdings auch sagen, so wie der Vorfall geschildert wird, ist zu hinterfragen, ob Notwehr vorliegt; denn Notwehr setzt nicht nur eine Notwehrlage voraus, also einen Angriff, sondern die Verteidigung muss zur Abwehr dieses Angriffs erforderlich sein, und sie muss von einem Verteidigungswillen getragen sein. Diese beiden Dinge werden kritisch zu untersuchen sein. War es notwendig, um diesen Angriff abzuwehren, derart heftig zu reagieren? − Wir wissen es nicht. Und: Ist das Ganze noch von einem Verteidigungswillen getragen, oder war es vielleicht dem vorhergehenden Angriff geschuldet? − Auch ein Notwehrexzess kommt hier infrage. Alle diese Dinge müssen wir aufklären.
Wir können weder in der einen noch in der anderen Richtung argumentieren.
Dass der Beamte selbst sagt, er habe aus Notwehr gehandelt, ist sein gutes Recht. Wenn ich aber lesen muss, dass ein Polizeipräsident das als konsequente Vorgehensweise bezeichnet, bevor eine Staatsanwaltschaft ihre Ermittlungen abgeschlossen hat, dann habe ich dafür genauso wenig Verständnis wie für die vorhin zitierte Äußerung von Frau Kollegin Tausendfreund. Ich finde, öffentliche Erklärungen und Bewertungen in dieser Frage vor Abschluss der Ermittlungen sind unangebracht.
Meine Damen und Herren, es wurde auch noch hinterfragt, ob das Vorgehen des Staatsministers richtig war, das Ganze dem Landeskriminalamt zu übertragen. Es kann die Besorgnis der Befangenheit bestehen. Deswegen ist es im Sinne der objektiven Aufklärung, aber insbesondere auch aufgrund der Außenwirkung richtig gewesen, so zu handeln. Ob das freiwillig oder getrieben oder sonst wie war, ist nicht das Thema. Ich beurteile das Faktum, und ich sage: Es war richtig so.
Ob wir, Herr Kollege Dr. Fischer, mittelfristig eine unabhängige Stelle brauchen, bezweifle ich. Darüber können, sollen und werden wir diskutieren. Ich bitte aber, dies nicht im Lichte eines solchen Vorfalls zu tun, sondern unaufgeregt und in aller Sachlichkeit, damit die Argumente dafür und dagegen abgewogen werden können. Ich wehre mich gegen die Mentalität, immer dann, wenn etwas passiert, in irgendeiner Form zu reagieren. Das bedeutet nämlich, dass man zum einen sein Handeln der Vergangenheit infrage stellt, ohne kritisch zu prüfen, ob es richtig oder falsch war. Zum anderen suggeriert man dem Bürger, wir ändern jetzt etwas, und dann wird so etwas nie wieder passieren. Wo Menschen handeln, passieren Fehler. Es wäre ein völlig falsches Signal, zu sagen, wir können derartige Vorfälle für alle Zeit unterbinden. Wir müssen uns darum bemühen; aber wir sollten hier keinesfalls den Eindruck erwecken, dass wir Perfektionisten wären, die nur an einem Schräubchen drehen müssten, und alles würde gut.
Frau Kollegin Schmitt-Bussinger, ich möchte einen Satz von Ihnen aufgreifen, der mir sehr gut gefallen hat und der unser Handeln in dieser Sache leiten sollte. Sie haben gesagt: Wir brauchen keine Gewalt gegen Polizeibeamte, und wir brauchen keine Gewalt von Polizeibeamten. Damit ist nicht gesagt, dass die Gewalt, die im Einzelfall einmal von einem Polizeibeamten unrechtmäßig ausgeübt wird, die Dimension erreicht, die andererseits die Gewalt gegen Polizeibeamte ausmacht. Das ist auch überhaupt nicht der Fall. In den allermeisten Fällen, um wieder auf den Begriff
des Opfers zu kommen, sind die Beamten Opfer von kriminellen Übergriffen.
Die Situationen, in die Polizeibeamte geraten, haben sie sich nicht ausgesucht. Das sind Situationen, die aufgrund von Aggressionen, von rechtswidrigen Handlungen Dritter entstanden sind. Das muss ich auch einmal ganz deutlich sagen. Es ist auch unangebracht, zu sagen, wir müssten das Vertrauen in die Polizei wiederherstellen. Ich bin der Meinung, wir können auf unsere Polizei vertrauen. Wir haben guten Grund, der Polizei für ihre Arbeit zu danken. Fehlverhalten ist beileibe nicht singulär bei der Polizei angesiedelt. Jeder kehre vor seiner eigenen Türe. Überall gibt es Fehlverhalten. Entscheidend ist natürlich, dass man Fehlverhalten konsequent aufzeigt und im Einzelfall Konsequenzen daraus zieht. Wir sollten keine Zerrbilder zeichnen.
Ich komme auf die beiden Anträge zurück: Der Innenausschuss, der Bayerische Landtag, hat dies aufzuklären. Das ist ein gravierender Vorfall, egal, ob er nun gerechtfertigt war oder nicht. Auch der Polizeibeamte, der unter Verdacht steht und gegen den ermittelt wird, hat das Recht auf ein faires Verfahren und auf eine faire Diskussion hier im Bayerischen Landtag. Wir werden beiden Anträgen zustimmen.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn Sie − ich sage das in Anlehnung an die vorherige Diskussion zum Thema Schule − einem Schüler das Wort "Euphemismus" erklären wollen, dann sollten Sie ihm die Begründung zu diesem Gesetzentwurf vorlegen. - Die existenzielle Bedrohung der BayernLB im Jahr 2008 mit der allgemeinen Weltwirtschaftkrise und der allgemeinen wirtschaftlichen Lage begründen zu wollen, ist ein sehr kühner Schritt. Ich wüsste nicht, was der Kauf der Hypo Group Alpe Adria − Schaden 3,725 Milliarden Euro plus eventueller weiterer Milliarden in der Zukunft − mit der Weltwirtschaftskrise zu tun hat. Der Erwerb der ABS-Portfolios in den Vereinigten Staaten zu einem Zeitpunkt,
als die Deutsche Bank diese Papiere abgestoßen hat, zählt sicherlich nicht zu den Glanzstücken und Meisterleistungen von Vorstand und Verwaltungsrat dieser Bank.
Meine Damen und Herren! Nun legen Sie einen Gesetzentwurf vor, der einige Punkte enthält, die wir begrüßen. Ich sage es ganz offen: Es ist überfällig, dass Sie in Artikel 8 Absatz 8 hineinschreiben: "Eine satzungsmäßige Beschränkung des Haftungsmaßstabs für Mitglieder des Aufsichtsrats auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit ist unzulässig." − Das haben Sie übrigens von unserem Gesetzentwurf abgeschrieben. Aber es ist unser Gesetzentwurf gewesen, und deswegen finden wir das natürlich nach wie vor gut.
Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist schon dreist, dies zu einem Zeitpunkt in den Gesetzentwurf hineinzuschreiben, in dem sich die Staatsregierung aus der Verantwortung zieht und dafür Vertreter des Freistaates Bayern, sprich Beamte, in dieses Gremium entsendet. Das heißt, Sie schaffen Sonderrechte für Politiker, Sonderrechte für Mitglieder der Staatsregierung. Eine Vorbildfunktion erfüllen Sie damit nicht.
Meine Damen und Herren, es ist bezeichnend, wenn die Europäische Union verlangt, dass im Gesetzentwurf steht, dass die Landesbank künftig nach wirtschaftlichen Grundsätzen zu führen ist und die der Landesbank obliegenden Aufgaben zu berücksichtigen sind. Man sieht, die Europäische Kommission hat den Abschlussbericht unseres Untersuchungsausschusses gelesen und seine Umsetzung der BayernLB als Hausaufgabe aufgegeben. Vielen Dank von dieser Stelle aus!
Meine Damen und Herren, ich komme zur Neubesetzung des Verwaltungs- bzw. Aufsichtsrats. Man kann darüber diskutieren, ob es sinnvoll ist, dass nur noch die Hälfte der Vertreter vom Freisaat Bayern kommt und die andere Hälfte externer Sachverstand sein muss. Die EU-Kommission hat aber nicht verlangt, dass die Vertreter des Freistaates Bayern Mitglieder der Staatsregierung sein müssen. Diesbezüglich frage ich mich schon − Herr Kollege Kreuzer, Sie waren Vorsitzender des Untersuchungsausschusses −: Warum setzt man in das künftige Gremium Beamte, anstatt es bei den Mitgliedern der Staatsregierung zu belassen? Natürlich schreiben Sie hinein: Die Beam
ten sind nicht weisungsunterworfen. Aber trotzdem gibt es ein faktisches Weisungsrecht, auch wenn es rechtlich nicht begründet wird. Ich kann mir kaum vorstellen, dass ein Spitzenbeamter des Freistaates Bayern im Gremium nicht die Linie der Staatsregierung, also die Linie, die ihm vorgegeben wird, vertritt. Ich muss ganz ehrlich sagen: Es ist richtig so; denn natürlich muss auch die Staatsregierung, die hierbei die Anteilseignerseite vertritt, die entsprechenden Linien einziehen können. Sie muss dann aber mit ihren Vertretern dafür auch weiterhin die Verantwortung haben.
Meine Damen und Herren, Verantwortung bedeutet auch, dass derjenige an der Macht und damit an der Verantwortung beteiligt ist, der letztlich über die Gelder zu entscheiden hat, die im Freistaat Bayern verteilt werden, nämlich der Bayerische Landtag mit seiner Budgethoheit. Wir haben diese Auffassung von Anfang an vertreten und gesagt: Nicht nur die Exekutive, nein, auch der Bayerische Landtag, der den Haushalt zu verabschieden hat, der durch die Landesbank maßgeblich beeinflusst wird, muss am Verwaltungsrat beteiligt werden. Auch das ist leider nicht umgesetzt worden.
Wie gesagt, ein paar Dinge gefallen uns, aber die wesentlichen Hausaufgaben sind nicht gemacht worden. Ich hoffe, dass im Zuge der Gesetzesberatungen dieser Gesetzentwurf in unserem Sinn noch etwas verbessert werden wird.
Sehr geehrter Herr Kollege, im Grundsatz sind wir uns einig, was die Streichung des Haftungsprivilegs betrifft. Aber bitte beantworten Sie mir doch die Frage, warum Sie damals unserem Gesetzentwurf nicht zugestimmt haben, als noch Mitglieder der Staatsregierung im Verwaltungsrat saßen.
Warum können Sie dem erst jetzt zustimmen, wenn die Mitglieder der Staatsregierung ausscheiden und durch Beamte des Freistaats Bayern ersetzt werden?
Herr Präsident, Frau Staatsministerin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte mit dem beginnen, was Sie, Frau Kollegin Guttenberger, zum Schluss gesagt haben. Wir stellen nicht in Zweifel, dass die höchsten Stellen in der bayerischen Justiz qualifiziert besetzt sind. Wenn das nach draußen ginge, wäre das ein falsches Signal. Ich glaube aber kaum, dass die Kollegen der SPD ein solches Signal aussenden wollten.
Die SPD unternimmt zum zweiten Mal den Versuch, das Verfahren transparenter zu machen. Das kann und muss man aus meiner Sicht grundsätzlich begrüßen. Das hat nichts damit zu tun, dass das Ergebnis bei einem weniger transparenten Verfahren unter Umständen das gleiche wäre. Das Verfahren und das Ergebnis sind zwei Dinge, die völlig voneinander zu trennen sind. Das wissen Sie genauso wie ich. Ein Bescheid kann verfahrensrechtlich fehlerhaft, aber materiell-rechtlich trotzdem korrekt sein. Genauso ist es auch bei einem Ausschreibungsverfahren oder dem hier gängigen Verfahren.
Zum Zweiten ist sicherlich nicht zu bestreiten, dass das Gezerre und Gerangel um Spitzenämter in dieser Legislaturperiode nicht eben förderlich war. Sie haben
zu Recht darauf hingewiesen, dass Positionen über einen längeren Zeitraum nicht besetzt wurden und dass der Koalitionsvertrag zumindest den Anschein erweckt, dass sachfremde Erwägungen eine Rolle spielen könnten. Das ist abträglich. Deswegen begrüßen wir den Gesetzentwurf.
Ein wenig habe ich allerdings Probleme, weil aus meiner Sicht das richtige Anliegen nicht ganz zur Begründung passt, denn auch bei einem transparenten Verfahren, Herr Kollege Arnold, sind wir gegen das von Ihnen angesprochene Gezerre nicht gefeit. Es ist zwar richtig, dass dann noch andere beteiligt sind und die Justiz einen stärkeren Einfluss auf das Verfahren nehmen kann, aber die letzte Entscheidungskompetenz ändert sich nicht. Ob Sie damit das Ziel erreichen, wage ich zu bezweifeln. Wir müssten dabei ein Stück weitergehen. Der Ansatz ist aber begrüßenswert, denn er schafft mehr Transparenz und stärkt das Vertrauen der Bevölkerung in derartige Auswahlverfahren und damit auch in die Spitzen der Justiz.
Ich möchte an dieser Stelle darauf hinweisen, dass nicht nur die SPD am 20.05.2009 einen derartigen Gesetzentwurf eingebracht hat. Auch die FREIEN WÄHLER haben im Juni 2009 einen ähnlichen Gesetzentwurf ins Parlament eingebracht. Ob den Initiativen jetzt im Wahljahr mehr Erfolg beschieden sein wird als damals, wird man sehen. Das ändert aber nichts daran, dass die Forderung im Grunde genommen zu begrüßen ist. Sie können davon ausgehen, dass wir dieses Gesetzgebungsverfahren konstruktiv und positiv begleiten werden.
Ich hätte jetzt fast etwas gesagt, aber nach der Sexismus-Debatte werde ich mir das verkneifen, Herr Kollege Füracker.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben in diesem Hohen Haus schon oft und häufig einmütig über das Problem der Bekämpfung des Extremismus diskutiert, aber leider Gottes haben wir vielfach keine konkreten Maßnahmen be
schlossen. Wir diskutieren seit viereinhalb Jahren ein NPD-Verbotsverfahren. So wie es aussieht, wird dieses NPD-Verbotsverfahren vor Ende der Legislaturperiode des Bayerischen Landtags
und des Deutschen Bundestages nicht in die Gänge kommen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn wir glaubwürdig sein wollen bei der Bekämpfung des Extremismus, bei der Bekämpfung extremistischer Parteien, dann müssen wir das Übel bei der Wurzel packen und, solange wir kein Verbotsverfahren einleiten, zumindest den Versuch machen, diese Parteien in der Ausübung ihrer politischen Gestaltung auf der nächsthöheren Ebene zu beschneiden, indem wir ihnen den Geldhahn zudrehen.
Es ist eine untragbare, für einen Demokraten nicht hinnehmbare Situation, dass extremistische Parteien ihren Kampf gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung mit Steuermitteln, die wir, die Bürger, aufbringen, auch noch finanzieren. Es gibt den schönen Satz: Die dümmsten Schweine suchen sich ihren Metzger selber.
Auf die Tiergattung lasse ich mich jetzt nicht festlegen, Herr Präsident. Wenn wir mit unserem Steuergeld dazu beitragen, dass die an den Grundfesten unserer Demokratie rütteln, dann ist uns nicht zu helfen.
Deshalb haben wir einen Vorschlag eingebracht, der, selbst wenn es zu keinem Verbotsverfahren kommt oder die Verbotsverfahren nicht erfolgreich sind, es uns ermöglicht, die Parteien, die gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung gerichtet sind und die freiheitlich-demokratische Grundordnung bekämpfen, von der Parteienfinanzierung abzuschneiden.
Unser Vorschlag hat in mehrfacher Hinsicht Charme. Zum einen ist die Eingriffsschwelle unterhalb deren, die für ein Parteiverbot erforderlich ist. Zum anderen kann man durch das Abdrehen des Geldhahns auch die Verfassungstreue steuern. Es heißt ja nicht, wenn einer Partei in einem Jahr die Parteienfinanzierung versagt wird, dass das auf alle Ewigkeit so bleiben muss.
Meine Damen und Herren, ich verhehle nicht, dieser Antrag richtet sich nicht nur gegen die NPD und Parteien, die dem Rechtsaußenspektrum zuzurechnen sind, sondern auch gegen Parteien, die dem linksextremen Spektrum zuzurechnen sind. Hier können und dürfen wir keine Unterschiede machen. Es kann nicht unterschieden werden zwischen Verfassungsfeinden von Rechts und Links. Maßgeblich ist, dass diese die freiheitlich-demokratische Grundordnung gefährden. Das ist der Maßstab. Das ist die Richtschnur. Es ist gut, wenn wir unsere Rechtsordnung um dieses Gesetz, um die Verfassungsänderung, aber auch um die Änderung des Parteiengesetzes bereichern.
Natürlich werden Sie sagen: Die Frage ist, ob das vor dem Bundesverfassungsgericht hält. Der Vorschlag ist − die Urheberschaft nenne ich gerne − von Professor Epping und von Professor Dr. Morlok ausgearbeitet. Natürlich gibt es verfassungsrechtliche Risiken. Aber das haben Sie bei vielen Gesetzgebungsvorhaben. Ich meine, es ist notwendig, es ist erforderlich, das zu versuchen. Ich glaube, unser Gesetzentwurf hat gute Chancen, zu bestehen und ist ein wichtiges, wertvolles Zeichen zur Bekämpfung extremistischer Parteien.
Herr Kollege Heike, erstens enthält unser Antrag eine Verfassungsänderung. Zweitens: Ich habe das Problem mit Professor Epping diskutiert. Wir sind beide der Meinung, dass ein geringerer Eingriff, nämlich die Streichung der finanziellen Zuwendungen, eines geringeren Maßes an verfassungsfeindlicher Gesinnung bedarf. Das heißt, wir sind hier im klassischen Bereich des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes: milderes Mittel − mildere Eingriffsschwelle.
Drittens: Wer beurteilt das? − Wie bei allen Fragen der Parteienfinanzierung macht das der Präsident des Deutschen Bundestages und gegen dessen Entscheidungen ist der Verwaltungsrechtweg offen. Wenn der Verwaltungsrechtsweg erschöpft ist, ist auch der Gang zum Bundesverfassungsgericht möglich. Der Vorschlag ist daher in sich schlüssig, ausgegoren und umsetzbar. In einem Punkt gebe ich Ihnen allerdings recht: Es kann Ihnen niemand eine Garantie dafür
geben, dass das Bundesverfassungsgericht das so akzeptiert. Die bekommen Sie allerdings, wenn Sie ein NPD-Verbotsverfahren ins Rollen bringen, auch nicht.
Frau Kollegin Tausendfreund, ich halte es für ziemlich anmaßend, wie Sie nicht nur mit unserer Fraktion, sondern auch mit anerkannten Wissenschaftlern umgehen, die diesen Entwurf erarbeitet haben.
Natürlich können Sie der Meinung sein, dass das Bundesverfassungsgericht das möglicherweise kassiert. Ich habe auch gesagt, es gebe ein Risiko. Sich aber hier hinzustellen und zu behaupten, es gebe keine Verfassungsfeinde erster und zweiter Ordnung usw., das halte ich für reichlich anmaßend.
Ich finde, es ist interessant, dass Sie sich zum Fürsprecher und Anwalt der Linken machen. Sie gehören einer anderen Fraktion an. Es ist bedenklich, dass Sie solche Tendenzen erkennen lassen. Vor allen Dingen
halte ich es für bedenklich, wenn Sie sagen, es handle sich um einen Angriff auf das Parteienprivileg. Wir wollen extremistische Parteien bekämpfen und Extremisten den Geldhahn zudrehen. Wir wollen nicht nur Fensterreden halten, sondern tatsächlich etwas für die Bekämpfung des Extremismus tun.
Frau Kollegin Stahl, ich möchte Sie doch gerne nach Ihrem Verfassungsverständnis fragen. Was steht denn in einer Verfassung? - Die Verfassung gibt den Rahmen vor. Natürlich sind darin nicht einklagbare Programmsätze enthalten. Das ist klar. Aber diese Programmsätze binden Gesetzgebung, Rechtsprechung und Exekutive. Wenn Sie die Bedeutung der Bayerischen Verfassung so gering achten, muss ich Sie schon fragen, warum Sie dann nicht den Antrag stellen, weite Teile der Bayerischen Verfassung außer Kraft zu setzen, weil sie parallel zum Grundgesetz laufen.
Ein Letztes: Sie sagten, wir hätten Aschermittwochreden des bayerischen Ministerpräsidenten abgeschrieben. Zum einen ist es auch einem bayerischen Ministerpräsidenten nicht verboten, einmal beim politischen Aschermittwoch etwas Sinnvolles zu sagen.
Zum anderen ist zu sagen, Frau Kollegin: Die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse propagieren wir FREIE WÄHLER seit über zehn Jahren, und das gilt für die Kommunalfinanzen gleichermaßen. Wenn wir es nun schaffen, diese Forderungen so zentral in die Bayerische Verfassung als Grundlage hineinzuschreiben, ist das für diese Anliegen hervorragend und wesentlich besser, als wenn man in dem einen oder anderen Punkt einmal einen Treffer landet.
Herr Präsident, Herr Ministerpräsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Kollegin Guttenberger, Sie haben eine interessante Vorlesung über die Gewaltenteilung in Verbindung mit Sozialkunde gehalten. Aber ich muss Ihnen sagen: Sie haben die Gewaltenteilung leider nicht im Entferntesten verstanden.
Denn, Frau Kollegin Guttenberger, sonst wäre Ihnen nicht entgangen, dass wir das Ermittlungsversagen im Zusammenhang mit den Vorwürfen von Geldwäsche und Steuerhinterziehung ganz maßgeblich angeprangert haben. Frau Kollegin Guttenberger, vielleicht ist es Ihrer Aufmerksamkeit entgangen, aber die Staatsanwaltschaft, die Ermittlungsbehörden und die Finanzbehörden gehören zur Exekutive, nicht zur Judikative.
Herr Ministerpräsident, Sie haben gesagt, dass der Kollege Streibl mit Bezug auf die Justiz Fehler angemahnt hat. Dazu muss ich Ihnen sagen: Die Justiz besteht nicht nur aus den Gerichten, sondern auch aus den Ermittlungsbehörden. Dass dort Fehler und Versäumnisse passiert sind, lässt sich wahrlich nicht wegleugnen.
Eine ganz andere Sache ist die Unterbringung des Herrn Mollath in der Psychiatrie. Ich sage hier ganz deutlich: Herr Mollath ist weder im jetzigen Stadium
ein Märtyrer noch ist die Unterbringung über jeden Zweifel erhaben. Wir wissen nicht, ob er zu Recht oder zu Unrecht untergebracht worden ist. Offensichtlich haben auch Sie, Herr Ministerpräsident, Ihre Zweifel, weswegen Sie in Ihrer Verantwortung das Ihre getan haben, um ein Wiederaufnahmeverfahren in die Wege zu leiten. Die Justizministerin ist Ihnen hier gefolgt.
Ich sage ganz deutlich: Frau Staatsministerin, entweder ist es konsequent, zu sagen, dass Sie sich in überhaupt nichts einmischen, weil alles korrekt gelaufen sei. Aber dann bedarf es auch keines Wiederaufnahmeverfahrens. Oder Sie erkennen, dass es hier Merkwürdigkeiten gibt, die es rechtfertigen, bezüglich des hohen Gutes der persönlichen Freiheit ein Gericht zu befassen und aufgrund neuer Tatsachen einen Wiederaufnahmeantrag zu stellen. Dabei haben Sie, Herr Kollege Dr. Fischer, durchaus recht: So ganz eindeutig ist das mit den neuen Tatsachen nicht. Vielleicht steht dahinter in der Tat ein gewisses Eingeständnis. Ich will es nicht näher bewerten.
Fakt ist aber, dass Sie, Frau Justizministerin, offensichtlich zu der Überzeugung gelangt sind, dass eine Überprüfung erforderlich ist. Dann frage ich aber nach dem Warum. Sind vielleicht neue Tatsachen auf den Tisch gekommen, die die Medien, Herr Ministerpräsident, aber nicht nur die Medien, sondern auch unsere Fraktion und andere in diesem Hohen Haus zutage gefördert haben?
Deswegen kann ich es nicht begreifen, dass Sie, Frau Staatsministerin, Kritik an unserem Vorgehen üben. Eigentlich hätten Sie uns dankbar dafür sein müssen, dass wir Tatsachen ans Licht gefördert haben, die Ihnen die Möglichkeit gegeben haben, jetzt einen Wiederaufnahmeantrag in die Wege zu leiten, um einem vielleicht Unschuldigen zu seinem Recht zu verhelfen. Ich sage es mit der gebotenen Vorsicht: vielleicht zu seinem Recht zu verhelfen; denn selbstverständlich stehen wir zu einer unabhängigen Justiz. Selbstverständlich achten und respektieren wir die Gewaltenteilung.
Aber man muss auch in einem Rechtsstaat an anderen Gewalten Kritik üben dürfen. Das haben wir und haben auch Sie in vielen anderen Bereichen getan. Ich erinnere nur an das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu der Gleichsetzung, Soldaten seien potenzielle Mörder. Diese Gleichsetzung haben Sie zu Recht kritisiert.
Wenn wir die Gewaltenteilung achten, dann heißt das nicht, dass wir alles kritiklos zur Kenntnis zu nehmen hätten. Es ist die Aufgabe eines Parlamentariers, den
Finger in die Wunde zu legen. Nichts anderes hat Kollege Streibl getan.
Deswegen, Frau Justizministerin, würde er eigentlich Ihren Dank und nicht Ihre Kritik verdienen. Ob Ihr Verhalten allerdings Dank verdient oder nicht, steht auf einem anderen Blatt. Vielleicht muss Ihr Verhalten eher kritisch beäugt werden, weil Sie, wie Kollegin Aures richtig gesagt hat, seit einem Jahr untätig sind. Sie sind bezüglich dieses Falles und vieler anderer Fälle in unserem Ausschuss gerade ein einziges Mal erschienen, um Stellung zu nehmen.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist schon erstaunlich, dass bei dieser Frage unterschiedliche Auffassungen in diesem Hause herrschen. Ich denke, es ist nur konsequent, wenn wir auch der Verwaltung der Schlösser und Seen die Möglichkeit geben, die die Kommunen im öffentlichen Raum auch haben, im Rahmen des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes gegen gewisse Auswüchse vorzugehen.
Herr Kollege Schneider, natürlich ist das eine Einschränkung von Bürgerrechten. Das ist überhaupt keine Frage. Aber was ist denn daran so originell? Wir machen tagtäglich nichts anderes, als dass wir Rechte der Bürger − im Rahmen der Verfassung natürlich − einschränken, weil man beim Zusammenleben von Menschen dem einen gewisse Grenzen aufzeigen muss, um den Rechtskreis des anderen, aber auch um die öffentliche Hand zu schützen. Im Grunde genommen geht es darum, dass wir den öffentlichen Raum funktionsfähig erhalten und ihn vor Vandalismus und Übergriffen schützen. Deswegen ist es sehr sinnvoll und richtig, diese Verordnung zu verlängern.
Ich muss ganz ehrlich sagen, ich bräuchte eigentlich gar keine Erprobungsphase mehr. Ich denke, das hat sich bewährt. Aber jetzt gibt es eine erneute Erprobungsphase. Wir werden dieser selbstverständlich zustimmen und können die Bedenken dagegen wirklich nicht nachvollziehen; denn im Grunde genommen wird nur das geregelt, was in den allgemeinen Vorschriften des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes ohnehin enthalten ist, nämlich dass man eine Handhabe gegen Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung hat.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Warum gibt es Verwaltungsgemeinschaften? Verwaltungsgemeinschaften gibt es deswegen, weil sich der Gesetzgeber bei der Gebietsreform dafür entschieden hat, keine großen Einheitsgemeinden zu schaffen, sondern die kleinen Gemeinden zu belassen.
Das halten wir grundsätzlich für positiv. Allerdings sind Verwaltungsgemeinschaften natürlich per se ein Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung, und es ist den Gemeinden, sofern sie ihre Leistungsfähigkeit erreicht haben, die Möglichkeit zu geben, selbstständig zu werden, aus der Verwaltungsgemeinschaft auszutreten bzw. auch Verwaltungsgemeinschaften aufzulösen.
Wir haben hier vier Fälle, und bei diesen vier Fällen ist ein Fall dabei, wo man, meine ich, zwingend dazu kommen muss, dass die Gemeinde aus der Verwaltungsgemeinschaft austreten kann. Es handelt sich um Wolfertschwenden. Genauso ist ein Fall dabei, das ist die Gemeinde Bayerbach aus der VG Ergoldsbach, wo es klar ist, dass sie nicht austreten kann. Bayerbach hat lediglich 1.743 Einwohner, und die Steuerkraft von Ergoldsbach ist unterdurchschnittlich, die von Bayerbach gerade einmal durchschnittlich.
Dann habe ich zwei grenzwertige Fälle: Das ist Walsdorf/Stegaurach. Hier muss man nicht zu einer Auflösung kommen. Auch die Regierung von Oberfranken hat dies ebenso wenig befürwortet wie das zuständige Landratsamt. Dennoch stimmen wir dem Gesetzentwurf der Staatsregierung, die diese Gemeinde entlassen will, zu. Walsdorf hat über 2.500 Einwohner und eine knapp unterdurchschnittliche Steuerkraft. Hier kann man es rechtfertigen, man muss es aber nicht. Wir tun es trotzdem.
Grenzwertig ist auch der Fall Rain am Lech. Die Stadt Rain am Lech wäre fraglos leistungsfähig,
fraglos in der Lage, selbstständig zu existieren mit 8.500 Einwohnern und einer durchschnittlichen Steuerkraft. Allerdings sind vier kleine Gemeinden mit 1.000 bis 1.300 Einwohnern und einer durchschnittlichen Steuerkraft in dieser Verwaltungsgemeinschaft. Deswegen, wie gesagt, ist das grenzwertig. Wir folgen auch hier der Empfehlung der Staatsregierung und sprechen uns gegen einen Austritt der Stadt Rain aus.
Was wir aber überhaupt nicht nachvollziehen können, ist der Vorschlag der Staatsregierung im Fall Wolfertschwenden und der Verwaltungsgemeinschaft Bad Grönenbach. Die VG Bad Grönenbach, Herr Kollege Schwimmer, würde übrigens nicht aufgelöst, denn sie würde mit den Gemeinden Bad Grönenbach und Wolfertschwenden weiter bestehen. Beide Gemeinden sind in ihrer Steuerkraft überdurchschnittlich, über dem Landesdurchschnitt, liegen direkt an der A 7 zwischen Memmingen und Kempten, haben also durchaus positive Aussichten.
Bei der Gemeinde Wolfertschwenden muss man schon wirklich fragen, warum man keinen Austritt zulässt. Die Gemeinde Wolfertschwenden hatte damals 1.863 Einwohner. Herr Kollege Schwimmer, Sie sagen, sie würde die 2.000-Einwohner-Grenze erst im Jahre 2021 erreichen. Da sage ich Ihnen: Planung ist die Ersetzung des Zufalls durch den Irrtum. Sie hat jetzt schon aktuell über 1.900 Einwohner und wird in Kürze die 2.000 Einwohner überspringen. Sie wird Anfang nächsten Jahres wieder einen Betrieb mit über 100 Arbeitsplätzen ansiedeln und hat schon mehr Arbeitsplätze als Einwohner. Diese Gemeinde ist stark. Diese Gemeinde hat eine sensationelle Steuerkraft von 1.886 Euro pro Einwohner. Das ist singulär, da gibt es nur ganz wenige Gemeinden im Freistaat, die das übertreffen.
Deswegen sind wir der Auffassung, dass der Gemeinde Wolfertschwenden die Selbstständigkeit ermöglicht werden muss. Im Übrigen ist das auch im Sinne der Bevölkerung, im Sinne der Wirtschaft; denn die Ge
meinde kann, wenn sie selbstständig ist, natürlich ganz anders mit ihrer heimischen Wirtschaft, mit ihren Industrieunternehmen umgehen. Sie kann entsprechend Personal einstellen im Rahmen ihrer eigenen Personalhoheit und ist nicht auf die Verwaltungsgemeinschaft angewiesen, die ihren Sitz in Bad Grönenbach hat.
Hier haben wir eine falsche Rücksicht genommen, hier hätten wir rechtlich sauber entscheiden müssen. Wenn wir im Fall von Stegaurach und Walsdorf den Austritt befürworten, hätten wir es bei Wolfertschwenden auch tun müssen. In der nächsten Legislaturperiode wird es dann ganz sicher auch so passieren. Wir wollen es schon in dieser Legislaturperiode und bitten deshalb um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag. Dem Gesetzentwurf der Staatsregierung werden wir ebenfalls zustimmen.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Rieger, heute geht es nicht um eine gesellschaftliche Bewertung der Homosexualität. Deswegen trifft das Beispiel Frankreich, das Sie gebracht haben, nicht den Kern der Debatte, die wir führen. Wir sind uns alle darüber einig, dass der § 175 des Strafgesetzbuchs nicht mehr in die heutige Zeit passt. Auf der anderen Seite muss ich schon sagen, dass ich es bedenklich finde, wenn man einen Gleichheitssatz auf die Zeit des Nationalsozialismus und auf die Zeit nach 1945 legt und sagt: Im Dritten Reich wurden Menschen wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen verurteilt; und diese werden rehabilitiert; diejenigen aber, die in der Bundesrepublik deswegen verurteilt wurden, werden nicht rehabilitiert.
Es gibt einen Unterschied. Ich meine, dass wir diesen Unterschied alle kennen sollten. Das Dritte Reich war ein Unrechtsregime, während die Bundesrepublik ein Rechtsstaat ist. Ich muss schon sagen: Ich kann nicht nachvollziehen, dass man, egal um welche Gesetze es geht, Urteile, die bundesdeutsche Gerichte auf der Basis geltenden Rechts getroffen haben, dadurch infrage stellt, dass man die Verurteilten rehabilitieren will. Wir haben in diesem Haus auch Richter, gerade in Ihrer Fraktion - Kollege Arnold, Kollege Wengert. Was hätten die in einem derartigen Fall tun sollen? Sie hätten nach Recht und Gesetz urteilen müssen oder nach Artikel 100 des Grundgesetzes eine Richtervorlage beim Bundesverfassungsgericht einreichen müssen, um prüfen zu lassen, ob die Vorschrift gegen geltendes Recht, sprich gegen das Grundgesetz verstößt.
Wenn Sie sagen, dass der § 175 des Strafgesetzbuchs in der bis 1994 geltenden Fassung gegen das Grundgesetz verstößt, frage ich mich: Warum haben zig Regierungen, zig Parlamente nicht reagiert und diese Vorschrift vor 1994 aufgehoben? Es gab eine Regierung Adenauer, es gab andere CDU-geführte Regierungen, es gab SPD-Regierungen unter Willy Brandt und Helmut Schmidt. Keine dieser Regierungen, kein Bundestag hat es für notwendig gehalten, diese Vorschrift aufzuheben. Als Parlament kann man daher nicht sagen: Weil der Bundestag dies für richtig gehalten hat, sollen wir jetzt diejenigen rehabilitieren, die aufgrund des Rechts verurteilt worden sind, das der Bundestag in seiner freien Rechtsetzung so beschlossen bzw. nicht geändert hat.
Wir müssen uns an dieser Stelle schützend vor jemand anderen stellen, nämlich vor unsere Justiz. Wir können mit der Justiz nicht spielen; wir können sie nicht zum Spielball der Politik machen. Wenn, dann müssen Sie Ihren Antrag gegen die Bundestage bis 1994 richten. Klagen Sie diese an, warum sie den
§ 175 des Strafgesetzbuchs nicht aufgehoben haben. Sie wollen aber eine Rehabilitierung. Ich muss dazu sagen: Sie könnten auch auf die Idee kommen zu sagen: Es passt nicht mehr in die heutige Zeit, dass es einmal eine Strafbarkeit der Kuppelei oder des Ehebruchs gegeben hat. Auch das war einmal strafbar. Ich glaube, dass heute kein vernünftiger Mensch mehr auf die Idee kommen würde, dies wieder einzuführen. Weitere gesetzliche Vorschriften haben damals noch gegolten, zum Beispiel der Stichentscheid des Vaters bei der Kindererziehung. Bis 1975 hatte, wenn sich die Ehepartner nicht einigen konnten, der Vater den Stichentscheid und durfte darüber entscheiden, was zum Wohle des Kindes gut ist. Das war übrigens eklatant verfassungswidrig, und das hat das Bundesverfassungsgericht auch aufgehoben.
Ich meine also, abgeschlossene Vorgänge in einem demokratischen Rechtsstaat sind abgeschlossene Vorgänge. Dinge, die in einer Diktatur passiert sind, sind zu reparieren und mit ganz anderen Maßstäben zu messen. Schon aufgrund des Respekts, den wir denjenigen zollen, die in einer Diktatur verurteilt worden sind, schon aus diesem Grund müssen wir diesen Antrag ablehnen.
Frau Präsidentin, Herr Kollege Weidenbusch, Herr Staatssekretär! Ich wundere mich schon, mit welchem Selbstbewusstsein die CSU jetzt wieder zum Thema Landesbank spricht. Herr Kollege Weidenbusch, Sie sagen: Gott sei Dank war dieser oder jener bei den Verhandlungen nicht dabei. Dazu kann ich nur sagen: Das kommt aus berufenem Munde; denn Ihre Parteifreunde waren es, die den grandiosen Deal Hypo Alpe Adria und BayernLB abgesegnet, wenn nicht gar mitverhandelt haben.
Ihnen, Herr Kollege Weidenbusch, kann man wenigstens noch zugutehalten, dass Sie in schweren Zeiten, nämlich in den ersten Jahren dieser Legislaturperiode als Vorsitzender der Landesbankkommission für Ihre Parteifreunde den Kopf hingehalten haben und gemeinsam mit der Kommission konstruktiv versucht haben, mitzuhelfen, den Karren wieder einigermaßen aus dem Dreck zu ziehen.
Etwas verwunderter bin ich schon beim Herrn Staatssekretär. Er hat diese Arbeit seinen Staatsminister Fahrenschon machen lassen, hat in der Fraktion mit den Schultern gezuckt und gesagt: Zur Landesbank kann ich nichts sagen. Er ist komplett abgetaucht. Jetzt, wo wieder Licht am Ende des Tunnels ist, steht der Herr Staatssekretär mit breiter Brust da und will uns erklären, wie man denn die GBW-Wohnungen verkauft, dass uns die böse EU-Kommission Auflagen gemacht hat etc. etc.
Der Antrag, der heute zur Abstimmung steht, befasst sich ja nur mittelbar mit Ihrem Versagen. Er befasst sich mit der Aufklärung dieses Parlamentes. Dazu muss ich schon ganz ehrlich sagen: Ich möchte denjenigen sehen, der die Hand unten lässt, wenn es um Zustimmung zu diesem Antrag geht. Damit würden Sie nämlich dokumentieren, dass Sie es wie die drei Affen halten: nichts sehen, nichts hören, nichts reden. Dann würden Sie es schlichtweg nicht zur Kenntnis nehmen wollen.
Natürlich ist dieser Antrag richtig und wichtig. Wir brauchen uns gar nicht in den Details zu verstricken, ab wann irgendwelche Berichte veröffentlicht werden dürfen. Natürlich darf nur das vorgetragen werden, was öffentlich ist. Aber das, was öffentlich ist, muss auch vorgetragen werden; denn dieses Haus hat einen Anspruch darauf, dass es über die schlimmste Fehlleistung der letzten Legislaturperiode, die uns in dieser Legislaturperiode nach wie vor mit 10 Milliarden Euro belastet, umfassend informiert und aufgeklärt wird.
Ich sage ganz deutlich: Wir, die Mitglieder der Landesbankkommission, oder die Mitglieder des Haushaltsausschusses, haben ein gewisses Wissen. Wir dürfen das aber nicht einmal den Fraktionen mitteilen, weil es sich um nichtöffentliche oder gar geheime Sitzungen handelt - eine Entscheidung, die wir von Anfang kritisiert haben. Es wäre ohne Weiteres mög
lich gewesen, nur bei einzelnen Punkten in nichtöffentlicher Sitzung zu tagen. Man hat dies aber aus taktisch-strategischen Gründen gemacht. Darüber brauchen wir jetzt nicht mehr zu diskutieren, das ist Vergangenheit.
Wenigstens jetzt müssen aber die Dinge auf den Tisch, damit alle diejenigen Kolleginnen und Kollegen ein umfassendes Bild bekommen, die weder in der Landesbankkommission noch im Haushaltsausschuss sitzen. Deswegen kann man diesem Antrag nur uneingeschränkt zustimmen.
Nur eine kleine Nachfrage: Habe ich Sie richtig verstanden, dass Sie die Arbeit der BayernLB-Kontrollkommission nach wie vor für notwendig und richtig erachten? Wir hatten vor der Sommerpause eine Sitzung, bei der schnell ein Empfehlungsbeschluss gefasst werden sollte, ohne dass dieser auf der Tagesordnung stand. Danach sollte die Kommis
sion auf die Schnelle beerdigt werden. Sehen Sie mit uns die Notwendigkeit, dass die Krisenbewältigung vom Bayerischen Landtag weiter begleitet wird? Können wir uns auf die FDP verlassen, dass diese nicht zustimmen wird, wenn in den nächsten Monaten erneut ein solches Ansinnen an uns herangetragen werden sollte?
Herr Staatssekretär Pschierer, Sie haben völlig recht, wenn Sie sagen, dass der Landesbankkontrollkommission und ebenso dem Haushaltsausschuss ein Bericht gegeben wurde. Es gibt aber Kollegen, die beiden Gremien nicht angehören. Können Sie sich vorstellen, dass zum Beispiel Herr Kollege Erwin Huber, der beiden Gremien nicht angehört, ein Interesse daran hat, wie das EU-Beihilfeverfahren zugunsten oder zulasten der Landesbank und der Sparkassen ausgegangen ist?
Sie sind kein Jurist, Herr Kollege, aber wenn Sie sich auf juristisches Glatteis wagen, dann muss ich Sie schon fragen, ob Sie ernstlich der Meinung sind, dass es der Disposition der Parteien überlassen ist, ob Darlehen eigenkapitalersetzend oder nicht eigenkapitalersetzend sind.
Herr Kollege Sinner, Sie weisen zurück, dass Sie diesen Vorgang verharmlosen würden. Heißt das, dass Sie in diesem Vorgang einen dramatischen Eingriff in die Pressefreiheit sehen?
Herr Präsident, Herr Staatssekretär, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es geht letztlich um eine Kleinigkeit: um die Verlängerung der Geltungsdauer des Artikels 20 des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes. Herr Kollege Perlak hat zu Recht darauf hingewiesen, dass man der Verwaltung der Staatlichen Schlösser, Gärten und Seen eine ähnliche Kompetenz einräumen will, wie sie die Kommunen haben. Nun sind zwar Schlösser, Gärten und Seen durch das Grundgesetz und die Bayerische Verfassung nicht mit einer staatlichen Selbstverwaltungsgarantie ausgestattet. Dennoch ist es sinnvoll, dass die Schlösserverwaltung in ihrem eigenen Bereich derartige Regelungen treffen kann, um für Ordnung zu sorgen.