Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich eröffne die 119. Vollsitzung des Bayerischen Landtags. Presse, Funk und Fernsehen sowie Fotografen haben um Aufnahmegenehmigung gebeten; die Genehmigung wurde erteilt.
Meine Damen und Herren, bevor wir in die Tagesordnung eintreten, möchte ich einige Geburtstagsglückwünsche aussprechen: Am 3. Februar feierte Herr Kollege Albert Füracker einen halbrunden Geburtstag. Am 5. Februar konnte Herr Kollege Mannfred Pointner einen runden Geburtstag feiern. Heute haben Frau Kollegin Annemarie Biechl und Herr Kollege Peter Schmid Geburtstag. Ich wünsche den Genannten im Namen des gesamten Hauses und persönlich alles Gute sowie weiterhin viel Erfolg für ihre parlamentarische Arbeit. Soweit sie nicht anwesend sind, bitte ich die Kollegen, die guten Wünsche zu übermitteln.
Antrag der Staatsregierung auf Zustimmung zum Staatsvertrag über die Übertragung von Aufgaben nach §§ 802 k Abs. 1 Satz 2, 882 h Abs. 1 Satz 2 und 3 der Zivilprozessordnung und § 6 Abs. 1 Schuldnerverzeichnisführungsverordnung und § 7 Abs. 1 Satz 1 der Vermögensverzeichnisverordnung zur Errichtung und zum Betrieb eines gemeinsamen Vollstreckungsportals der Länder (Drs. 16/15436) - Erste Lesung
Der Staatsvertrag soll ohne Aussprache an den federführenden Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Verbraucherschutz überwiesen werden. Gibt es hinsichtlich des Zuweisungsvorschlags noch Änderungswünsche? − Das ist nicht der Fall. Dann kommen wir zur Beschlussfassung über die Zuweisung. Wer mit der Zuweisung an den zur Federführung vorgeschlagenen Verfassungsausschuss einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. − Gegenstimmen? − Stimmenthaltungen? − Ich sehe weder Gegenstimmen noch Stimmenthaltungen. Damit ist einstimmig so beschlossen; der Staatsvertrag wird dem genannten Ausschuss zur federführenden Beratung zugewiesen.
Gesetzentwurf der Abgeordneten Margarete Bause, Dr. Martin Runge, Ulrike Gote u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur Änderung des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen hier: Einführung des Schulprofils Selbstständige Schule (Drs. 16/15423) - Erste Lesung
Der Gesetzentwurf wird vonseiten der Antragsteller begründet. Ich eröffne die Aussprache. Als Erster hat Herr Kollege Gehring das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist ein Klassiker, den sicherlich auch manche von uns erlebt haben: Im Unterricht kommt der Zitronensäurezyklus zur Behandlung. Der Schüler fragt: "Warum müssen wir das lernen?" Der Lehrer antwortet: "Weil es im Lehrplan steht." Die zweite Antwort ist: "Ihr müsst das auswendig lernen, damit ich es nächste Woche in der Prüfung abfragen kann."
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir alle wissen: Gute Schule geht anders. Guter Unterricht muss anders vorbereitet, nachhaltiges Lernen auf anderem Wege erreicht werden. Das Ergebnis nachhaltigen Lernens ist, dass man sich tatsächlich etwas gemerkt hat und dass man mit dem Gelernten etwas anzufangen weiß. Es geht darum, Kompetenzen zu entwickeln.
Wir legen diesen Gesetzentwurf vor, weil wir der Überzeugung sind, dass sich gute Schule nicht von der Politik, auch nicht vom Kultusministerium, verordnen lässt; gute Schule lässt sich von der Politik nur ermöglichen. In unserem Gesetzentwurf machen wir deutlich, dass es in Bayern durchaus gute Praxisbeispiele für innovativen Unterricht gibt. Aber man kann sicherlich feststellen: Diese guten Praxisbeispiele gibt es nicht wegen, sondern trotz der Rahmenbedingungen in Bayern. Auch bei uns bemühen sich die Schulen, ihren Weg zu gehen und Freiräume zu suchen; das ist jedoch oft sehr mühsam.
Wir sind davon überzeugt: Gute Schule kann nur von Profis und Experten vor Ort gestaltet werden. Ihre Aufgabe ist es, eine Schule entsprechend den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler unter Berücksichtigung der konkreten Lernausgangslagen und der Anforderungen zu entwickeln. Wir müssen es den Schulen ermöglichen, eine gute Schulentwicklung auf den Weg zu bringen. Die innere Schulentwicklung, um die es uns hier geht, wird durch viele äußere Rahmenbedingungen begrenzt. Ich erinnere an die Verordnungen zur Stundentafel und zum 45-Minuten-Takt − dieser ist immer noch vorherrschend −, an die No
tenverordnung − fein justiert und justiziabel gemacht − und die Klassenbildungsrichtlinien. Wir wollen mit unserem Gesetzentwurf den Schulen die Möglichkeit geben, von diesen Verordnungen abzuweichen, um eigene Freiräume entdecken und eigene Wege gehen zu können. Da alle diese Verordnungen auf dem Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetz basieren, wollen wir eine entsprechende Gesetzesänderung auf den Weg bringen.
Mittlerweile hat auch die Staatsregierung einen Gesetzentwurf zum Thema "eigenverantwortliche Schule" vorgelegt. Darin geht es vor allem um die erweiterte Schulleitung; darüber werden wir zu gegebener Zeit zu reden haben. Im Übrigen würde die Umsetzung des Gesetzentwurfs der Staatsregierung jedoch mehr Kontrolle und mehr Vorschriften, nicht aber mehr Eigenverantwortung bedeuten. Zwar sollen die Schulen schon jetzt eine Schulentwicklung betreiben. Aber es bleibt festzuhalten, liebe Kolleginnen und Kollegen: Schulentwicklung braucht Raum. Schulentwicklung braucht Zeit. Schulentwicklung braucht Ressourcen. Schulentwicklung braucht Freiräume.
Wenn Sie von der Koalition diese Freiräume nicht eröffnen − Ansätze dafür kann ich in ihrem Gesetzentwurf nicht erkennen −, dann wird die Schulentwicklung erstickt und es entsteht nichts.
Wir wollen den Schulen Freiräume geben. Wir trauen den Schulen die Eigenverantwortung zu, ihren Weg zu gehen. Dazu müssen sie die Möglichkeit erhalten, von Verordnungen der Staatsregierung abzuweichen. Wir sind davon überzeugt, dass die Schulen in Bayern diese Freiheit und Eigenverantwortung nutzen werden für ein gutes − genauer: für ein besseres − Lernen an den Schulen im Interesse der Schülerinnen und Schüler in Bayern. Deswegen erwarte ich in den weiteren Beratungen eigentlich nur Zustimmung zu unserem Gesetzentwurf.
Danke schön, Herr Kollege. − Als Nächster hat Herr Kollege Eduard Nöth von der CSU das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.
Herr Präsident, meine Damen und Herren Kollegen! Die Bündnisgrünen legen heute einen Gesetzentwurf vor, mit dem nach Artikel 1 des EUG ein neuer Artikel 1 a − "Schulprofil Selbstständige Schule" − eingefügt werden soll. Laut Absatz 1 sollen die Schulen eigenverantwortlich für ihren Unterricht zuständig sein. Nach Absatz 2 soll das jeweilige
Schulforum ein eigenes pädagogisches Schulprofil entwickeln, das der Genehmigung der Schulaufsichtsbehörde bedarf. Im Kern sieht der Gesetzentwurf vor, dass sich alle Schulen spätestens bis zum 1. August 2017 ein Schulprofil geben müssen.
- Müssen, ja. − Absatz 3 des neuen Artikels 1 a wirft jedoch Fragen auf, die im Rahmen der Beratungen im Ausschuss eingehend diskutiert und geklärt werden müssen. Denn sobald sich Schulen ein Schulprofil gegeben haben, sollen sie von einer Vielzahl von Vorschriften des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen abweichen dürfen. Die Tragweite dieser Bestimmung muss intensiv hinterfragt werden. Ich darf einige Kritikpunkte zumindest ansprechen: Hierbei geht es unter anderem um die Ferienordnung. Das heißt, die Schule kann von der allgemeinen Ferienordnung abweichen. Welche Folgen hat es für Eltern, für Kommunen und letztlich auch für den Freistaat, wenn alle Schulen von der allgemeinen Ferienordnung abweichen können?
Nächster Punkt. Selbstständige Schulen können vom Grundsatz des Unterrichts nach den Grundsätzen der christlichen Bekenntnisse abweichen. Was heißt dies? Auch das muss klar beantwortet werden. Heißt das, dass an solchen Schulen kein christlicher Religionsunterricht mehr stattfinden kann?
Selbstständige Schulen können vom Anbringen eines Kreuzes in jedem Klassenraum abweichen. Selbstständige Schulen haben das Recht, von der amtlichen Bezeichnung von Schulen, wie wir sie momentan haben − Grundschule, Hauptschule, Mittelschule, Realschule -, abzuweichen. Heißt das, dass sie sich künftig als Schule ohne Verlierer − diesbezügliche Anträge sind ja schon eingebracht worden -, als Sekundarschule, als Primarschule bezeichnen dürfen?
Auch die Sprengelpflicht, Gastschulverhältnisse, können nach dem Gesetzentwurf künftig unterschiedlich geregelt werden. Was das für unsere Schulstandorte bedeutet, möchte ich jetzt nicht im Detail anführen. Ich hoffe nicht, dass das schließlich zur Einmottung unserer wohnortnahen Schulen führt.
Weitere Themen − Herr Kollege Gehring hat darauf hingewiesen − können abweichend geregelt werden: die Wahl des Bildungsweges, die Lehrpläne, die Stundentafeln, die Jahrgangsstufen, die Klassen, die Fächer, die Kurse, die fachpraktischen Ausbildungen, der Nachweis des Leistungsstandes − hierüber haben wir auch schon einmal anhand eines Gesetzentwurfs diskutiert -, die Bewertung der Leistungen, Zeugnisse, das Vorrücken und das Wiederholen und so weiter und so fort. All diese Fragen können nach diesem Ge
Ich stelle mir schon die Frage, wie die Bildungs- und Schullandschaft in Bayern nach der Umsetzung dieser Vorhaben wohl aussähe. Dabei muss auch die Frage gestellt werden, ob man hiermit den Bedürfnissen von Familien mit mehreren schulpflichtigen Kindern, die unterschiedliche Schulen besuchen, oder auch Familien, die von auswärts nach Bayern ziehen, gerecht würde.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bin der Meinung, dass der Gesetzentwurf zwar eine Vielfalt schafft, die aber eher als ein Durcheinander bzw. als Chaos bezeichnet werden muss. Wir werden uns im Ausschuss sicherlich ausführlich über all diese Fragen unterhalten. Herr Gehring hat darauf hingewiesen, dass die Bayerische Staatsregierung zwischenzeitlich einen eigenen Gesetzentwurf zum Thema der Stärkung der Eigenverantwortung von Schulen eingebracht hat. Soweit ich weiß, hat auch die SPD einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht. Das heißt, wir werden über das Thema der selbst verantworteten Schule ausführlichst diskutieren. Wir wollen jedenfalls − das darf ich heute schon sagen − keine autonome Schule, wie sie sich letztendlich hinter Ihrem Gesetzentwurf verbirgt, und freuen uns auf ausführliche Debatten im Ausschuss. − Vielen Dank.
Danke schön, Herr Kollege Nöth. Als Nächste hat Frau Kollegin Karin Pranghofer von der SPD das Wort. Bitte sehr, Frau Kollegin.
(Von der Rednerin nicht au- torisiert) Herr Präsident, liebe Kollegen und Kolleginnen! Der vorliegende Gesetzentwurf des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN entspricht auch unserer Auffassung von selbstständiger Schule. Wir sind davon überzeugt, dass damit selbstständige Schule auch gelingen kann.
Gute Schule − Sie haben es gesagt − und auch innovativen Unterricht kann man nicht auf dem Verordnungswege herstellen. Es ist sozusagen auch nicht erfrischend, wenn man die Modellversuche ins Internet stellt und dann wartet, ob was kommt. Damit gelangt gute Schule nicht in die Breite. Wer wirklich eine gute Schule will, der muss den Schulen erlauben, über den Tellerrand hinaus zu denken, und nicht nur zu denken, sondern auch zu handeln.
Der vorliegende Gesetzentwurf sieht vor, dass Schulen von Bestimmungen und Verordnungen abweichen können. Wir finden, das ist der Weg, der den Schulen die Freiheiten gibt zu handeln. Ob die neu geschaffenen Abweichungsregelungen − Herr Nöth hat sie bereits ein wenig kritisiert − vollumfänglich sind oder ob wir noch etwas streichen oder ergänzen müssen, können wir sicherlich im Ausschuss besprechen. Selbstverständlich braucht eine selbstständige Schule auch ein Schulprofil − wir nennen es Schulprogramm, aber das ist sicherlich das Gleiche -, und selbstverständlich müssen die Abweichungen mit den Eltern, den Schülervertretern und, wie ich meine, auch mit den Sachaufwandsträgern verabredet werden. Es geht einfach nicht, sich in das gemeinsame Boot zu setzen, und dann rudern die einen in die eine Richtung und die anderen in die andere.
Neben dem Freiraum, den Sie in Ihrem Gesetzentwurf für die Schulen fordern, brauchen die Schulen dafür dringend Werkzeuge. Wir nennen sie die Gelingensbedingungen für diese selbstständigen Schulen; denn zunächst müssen die Möglichkeiten dafür geschaffen werden, diese selbstständige Schule auch zu erreichen. Ich nenne einige Beispiele: die Unterrichtsfreistellung für Schulleiter, die Personalentwicklung, die Eigenbewirtschaftung der Haushaltsmittel, die Rechtsfähigkeit der Schulen usw. Das lässt sich natürlich nicht alles im Bayerischen EUG regeln. Es ist klar, dass es dann andere Bestimmungen und Verordnungen geben wird. Deswegen wird man noch einmal genau hinschauen müssen. Ich hoffe, Sie werden unserem Antrag, den wir in den nächsten Wochen einbringen werden, zustimmen. Dort sind diese Gelingensbedingungen noch einmal konkret aufgeführt.
Eine letzte Anmerkung zu den Änderungsvorschlägen zu Artikel 57; sie betreffen die Schulleiterin und den Schulleiter: Wir sehen hier, dass die GRÜNEN, wie wir das übrigens auch tun, der Schulleitung eine besondere Rolle für die Schulentwicklung beimessen. Auch die GRÜNEN, sagen wir, setzen auf das richtige Pferd. Wenn aber diese Schulleitung eine herausragende Rolle für die Schulentwicklung einnimmt, dann müsste man sie unserer Meinung nach gänzlich vom Unterricht freistellen. Sie sagen offensichtlich, ein bisschen mehr Leitungszeit sei genug. Vielleicht ist das ein erster Schritt in diese Richtung; aber ich glaube, man muss der Schulleitung für diese Verantwortung auch die notwendige Zeit geben.
Zusammenfassend kann ich sagen, dass sich unsere Grundlinien und unser Plan für eine selbstständige Schule mit dem Gesetzentwurf der GRÜNEN decken und wir Detailfragen ganz sicherlich noch im Ausschuss besprechen werden. − Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Danke schön, Frau Kollegin. Als Nächste hat Frau Kollegin Eva Gottstein von den FREIEN WÄHLERN das Wort. Bitte sehr, Frau Kollegin.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Uns liegt ein Gesetzentwurf zur Einführung des Schulprofils Selbstständige Schule vor. Ich denke, das sind die letzten Versuche, Dinge, von denen wir die ganze Zeit reden und von denen auch die Regierungskoalition redet, in Gesetzentwürfe zu kleiden. Uns ist dieser Gesetzentwurf zu vage. Von einer teilweise überregulierten Schule, wie wir sie jetzt haben, gingen wir mit diesem Gesetzentwurf zu einer unterregulierten Schule über. Lobenswert ist, dass gesagt wird, das Schulforum solle etwas entwickeln. Ich habe an dieser Stelle schon öfter davon gesprochen, dass das Schulforum völlig unterbewertet wird. Es ist ein paritätisch besetztes Gremium der Schülermitverantwortung, der Eltern, des Beirats und des Personalrats. Aber auch in diesem Gesetzentwurf ist der Schulaufwandsträger nicht mit genannt. Wenn wir schon sagen, dass vom Schulforum ein Profil entwickelt werden muss, dann gehört nach unserer Meinung der an unseren Schulen außerdem Beteiligte, der Aufwandsträger, meistens die Kommune, von vornherein mit an den Tisch.
Natürlich klingt es gut, wenn es heißt, dass ein Schulprofil zu entwickeln ist. Ich kann mich an die Zeit um das Jahr 2000 erinnern, als ich selber noch an verantwortlicher Stelle im Schuldienst war. Wir wurden damals auch aufgefordert, ein Schulprofil zu entwickeln. Papier ist geduldig. Wir haben es halt dann gemacht, nachdem wir zweimal angemahnt wurden, endlich etwas für die Homepage zu entwickeln. Aber das muss dann natürlich auch mit Leben erfüllt werden.
Wie dieses Leben ausschauen soll, können wir im Entwurf zu wenig erkennen. Es wird nur lapidar darauf hingewiesen, dass von Artikel 5, Artikel 7, Artikel 29, Artikel 42 usw. usf. abgewichen werden könne. Das fängt dann schon bei Kleinigkeiten an: Eine individuelle Ferienregelung ist zwar schön und gut, aber es gibt Gott sei Dank immer noch Familien mit mehreren Kindern an mehreren Schulen. Die Ferienzeit muss dann schon irgendwie reguliert werden, wenn man nicht verzweifelte Mütter und Väter haben will, die nicht wissen, ob sie ihre Kinder im Kamin aufhängen sollen, wenn jede Schule andere Ferienzeiten hat.
So ist sehr vieles angedacht. Vieles kann zwar geändert werden, aber wir müssen ein völliges Durcheinander vermeiden. Das sehen wir nicht. Die einzige
Regelung, die etwas ausführlicher ist, betrifft den Artikel 57, also Schulleiterinnen und Schulleiter. Jede Schule hat eine Schulleiterin oder einen Schulleiter. Wir setzen uns für die wohnortnahe Grundschule ein, die eventuell nur mit 34 Schülern besetzt ist. Dazu lautet die Vorschrift, dass ein Dienstvorgesetzter vorhanden sein muss, der Beurteilungen und alles in der Hand hat. Das wird einfach nicht zu erfüllen sein. Da muss man schon vorher überlegen, was man mit dem Schulamt macht. Dann muss man diese Fragen ansprechen. Brauchen wir noch Schulämter? Wir sind sehr wohl für mehr Verantwortung, aber da muss die Struktur für alle Schulen noch einmal überdacht werden, speziell im Grundschul- und im Mittelschulbereich. Wir müssen vom Budget reden. Davon ist überhaupt nicht die Rede. Das ist aber wesentlich wichtiger als andere Dinge. Wir müssen die Personalentscheidungen in die Hände der Schule geben. Auch da müssen wir dann über andere Details und über die mittlere Führungsebene an den Schulen reden.
Von all dem her ist der Weg so, wie er im Entwurf beschrieben ist, zu vage. Das Ziel ist natürlich das Richtige. Schule muss ganz anders handeln können. Wie gesagt, wir brauchen zwar viele Vorschriften nicht, aber wir brauchen gewisse Vorschriften, und über die müssen wir diskutieren.