Eduard Nöth

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Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Die CSU-Fraktion stimmt heute nach ausführlicher Beratung im Bildungsausschuss vom 25. April dem Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen zu. Wir unterstützen die
Inhalte dieses Gesetzentwurfs mit dem Ziel, die Eigenverantwortlichkeit unserer Schulen weiterzuentwickeln und zu stärken. Wir sehen darin eine wesentliche Verbesserung der Schulentwicklung in Bayern.
Die Stärkung der Eigenverantwortlichkeit von Schulen ist für uns dann sinnvoll, wenn damit eine Verbesserung der Schulqualität verbunden ist. Diese sehen wir mit der Novellierung des Gesetzes gewährleistet. Wir wollen mit dieser Gesetzesänderung einen Mehrwert für die gesamte Schulfamilie erreichen, in erster Linie natürlich für unsere Schülerinnen und Schüler. Bereits in den vergangenen Jahren wurden mit verschiedenen Mitteln, zum Beispiel mit der Freigabe vieler Modusmaßnahmen, große Freiräume für unsere Schulen geschaffen. Auf diesem Weg wollen wir mit dieser Gesetzesänderung weitergehen und dabei die Staatsregierung begleiten und unterstützen.
Wir wollen, wie wir bereits bei der Gesetzesinitiative der GRÜNEN verdeutlicht haben, in Bayern keine autonomen Schulen. Wir wollen jedoch mehr Bewegungsfreiheit für unsere Schulen, und wir wollen vor allem mehr Mitwirkungsrechte der am Schulleben Beteiligten. Diese angestrebten Veränderungen sollen sich jedoch in einem stabilen und verlässlichen Rahmen vollziehen. Bayern ist ein Flächenland mit über 12 Millionen Einwohnern und über 5.000 Schulen. Schon zur Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse in Bayern sind wir dies den Schülern, den Lehrkräften, den Eltern und auch den Sachaufwandsträgern schuldig.
Das Kernanliegen der heute zu beschließenden Gesetzesänderung besteht darin: Bayerns Schulen sollen eine höhere Entscheidungs- und Handlungskompetenz erhalten. Wir geben damit eine zeitnahe Antwort auf die unterschiedlichen Entwicklungen an den einzelnen Schulstandorten. Schulen müssen künftig flexibler, treffsicherer und schneller auf Veränderungen reagieren können. Deshalb unterstützen wir die Zielsetzungen dieses Gesetzentwurfs, die ich ganz kurz ansprechen darf.
Erstens. Mit der Einführung der erweiterten Schulleitung wird die Möglichkeit geschaffen, die Führungsstrukturen und die Personalführung an unseren Schulen weiterzuentwickeln. Jedem von uns ist bewusst, dass dem Schulleiter oder der Schulleiterin heutzutage immer weniger Zeit für die Betreuung und die Begleitung der Lehrkräfte sowie für die pädagogische und konzeptionelle Impulsgebung zur Verfügung steht. Deshalb soll die Personalverantwortung nach unserer Meinung auf mehr Schultern verteilt werden.
In zwei Schulversuchen – Modus F und Profil 21 – wurde diese neue Führungsstruktur dankenswerter
weise von Modellschulen erfolgreich erprobt. Sie soll nun unter bestimmten Voraussetzungen dort eingeführt werden. Ich bin der Auffassung, dass es recht und billig ist, dass diese Schulen, die sich über Jahre hinweg bemüht und hervorragende Ergebnisse erbracht haben, diese Ergebnisse dauerhaft umsetzen können.
Die CSU vertritt die Auffassung, dass diese erweiterte Schulleitung in den nächsten Jahren zunächst an größeren Schulen eingeführt werden sollte. Jede Schule wird vor Ort selbst die Entscheidung treffen, wann, ob und wie von der Möglichkeit der erweiterten Führungsebene Gebrauch gemacht wird. Die Bewerbung von Schulen wird selbstverständlich unter Einbeziehung der Personalvertretung, des Kollegiums und des Schulforums erfolgen müssen. Wir gehen zudem fest davon aus, dass die Möglichkeit der Einführung dieser erweiterten Führungsstrukturen alsbald auch an Grund-, Mittel- und an Sonderschulen möglich gemacht wird und dass die hierfür erforderlichen finanziellen Ressourcen zur Verfügung gestellt werden.
Zweitens. Mit dem Gesetzentwurf werden auch die Mitwirkungsmöglichkeiten in der Schulgemeinschaft erweitert. So wird künftig ein Vertreter des Sachaufwandsträgers als ordentliches Mitglied dem Schulforum angehören. Des Weiteren wird die Elternarbeit modernisiert, zeitgemäßer geregelt, erweitert und gestärkt.
Drittens werden die Mittel der Qualitätssicherung an unseren Schulen wirksamer eingesetzt. Wir haben nämlich größtes Interesse daran, dass die Qualität der einzelnen Schularten und damit die Qualität unseres bayerischen Schulsystems aufrechterhalten und somit auch der Vorsprung im internationalen und nationalen Vergleich gesichert wird.
Zusammenfassend darf ich unsere Zustimmung zum Gesetzentwurf der Staatsregierung signalisieren. Mit diesem Gesetzentwurf werden in drei Bereichen der bayerischen Schule Weiterentwicklungen angestoßen, in der Qualitätssicherung, in der Elternarbeit und in der Personalentwicklung.
Den Änderungsantrag der FREIEN WÄHLER lehnen wir ab. Es bedarf nämlich keiner gesetzlichen Vorschrift, was die Funktionsträger, Fachbetreuer und Stufenbetreuer angeht. Diese werden selbstverständlich im Rahmen der erweiterten Schulleitung berücksichtigt. Die Einführung der erweiterten Schulleitung vor Ort erfolgt auch, wie ich bereits ausgeführt habe, auf freiwilliger Basis.
Also Ablehnung des Änderungsantrags der FREIEN WÄHLER, Zustimmung zum Gesetzentwurf der Staatsregierung. – Danke sehr.
Herr Präsident, meine Damen und Herren Kollegen! Der Gesetzentwurf der GRÜNEN zur Einführung des Schulprofils Selbstständige Schule wurde am 21.03. im Bildungsausschuss beraten und dort mit den Stimmen von CSU, FDP und FREIEN WÄHLERN abgelehnt. Die Beratung hat ergeben, dass sich alle Fraktionen darin einig sind, dass den Schulen mehr Eigenverantwortung zu übertragen ist, dass die Schulfamilie in verstärktem Maße in Entscheidungen des Schulalltags einbezogen werden muss und dass eine gute Schulentwicklung und eine verbesserte Schulqualität grundsätzlich größere Gestaltungsmöglichkeiten und mehr Bewegungsspielräume vor Ort voraussetzen. Einig ist man sich deshalb auch darin, dass mehr Handlungs- und Entscheidungsfreiheit nach unten verlagert werden muss und dass mehr Vertrauen in die Kompetenz vor Ort gesetzt wird. Damit können nach unserer Meinung mehr kreative Kräfte freigesetzt und dynamische Prozesse angestoßen werden, die unseren Schulen guttun und für den Lernerfolg unserer Schüler letztendlich positiv sind.
Was jedoch bei dieser Aussprache problematisch und differenziert betrachtet wurde, ist die Definition der Begrifflichkeit "Eigenverantwortung" und die Art und Weise der Umsetzung dieser grundsätzlichen Erkenntnisse. Hier teilten sich die Wege, es bestehen gravierende Unterschiede und daraus resultiert letztendlich unsere Ablehnung.
Der Gesetzentwurf der GRÜNEN geht einen Weg, den wir in dieser Form letztendlich nicht billigen können. Er sieht nämlich vor, dass sich alle Schulen in Bayern bis spätestens 01.08.2017 ein Schulprofil Selbstständige Schule geben müssen. Es handelt sich somit nicht um eine Wahlmöglichkeit, sondern es besteht ein definitives Muss. Wenn man den Gesetzentwurf genau analysiert, dann ist es – Herr Kollege Gehring hat es mehr oder minder anklingen lassen – sein Ziel, dass Kernbereiche des Schulrechts unter dem Deckmantel der Bildung dieses eigenen Schulprofils an allen Schulen bis zum 01.08.2017 außer Kraft gesetzt werden und jede Schule im Grunde genommen in bisher zentral gelagerten Fragen allein entscheiden kann.
Nach unserer Meinung ist dies in einem Flächenland wie Bayern mit rund 5.000 Schulen nicht zuletzt im
Hinblick auf die Gleichwertigkeit der Lebens- und Bildungsbedingungen nicht zielführend. Die Tragweite einer solchen Entscheidung wäre derart immens und würde zu so erheblichen Verwerfungen in unserem Schulsystem führen, dass wir als CSU-Fraktion sie nicht mitverantworten können. Die Auswirkungen einer derartigen Freigabe gehen uns einfach zu weit. Ich habe es bei der Beratung deutlich gesagt: Dieser Gesetzentwurf hat im Grunde die autonome Schule zum Ziel, die wir entschieden ablehnen. Mehr Bewegungsspielräume, mehr Eigenverantwortung: Ja. Dies muss jedoch alles in einem stabilen, verlässlichen gesetzlichen Rahmen ablaufen. Die Schulen sollen durchaus mehr Entscheidungs- und Handlungskompetenz erhalten. Wir haben das bei der Beratung über den Gesetzentwurf der Staatsregierung bereits diskutiert. Selbstverständlich sollen die Schulen Schulentwicklungsprogramme erstellen und eigene Entwicklungsziele in der Schulfamilie formulieren. Wir wollen jedoch nicht, dass sich in Bayern mit seinen differenzierten Strukturen ein Flickenteppich entwickelt, unsere Schulen zum Experimentierfeld und unsere Kinder letztlich zu Versuchskaninchen mit unabsehbaren Folgen werden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich will nicht auf die Details eingehen, die dieser Gesetzentwurf ermöglicht. Herr Gehring hat bereits Punkte genannt, zum Beispiel, dass jede Schule von der allgemeinen Ferienordnung abweichen können soll und dass auf Klassenbildung und Notengebung verzichtet werden kann. Die Qualitätskontrolle über Lehrpläne, Zielvereinbarungen, interne und externe Evaluationen, Vergleichsarbeiten und zentrale Abschlussprüfungen wäre nicht mehr gewährleistet, weil jede einzelne Schule darüber befinden könnte. Auch Sprengelpflicht und Gastschulverhältnisse könnten unterschiedlich geregelt werden. Welche Auswirkungen dies auf die Schullandschaften hätte, auf die städtischen Schulen und diejenigen auf dem Land, möchte ich mir heute gar nicht ausmalen.
Themen wie das Vorrücken, das Wiederholen und die Auswahl von Lehr- und Lernmitteln sollen auf die einzelne Schule übertragen werden. Damit könnten viele elementare Fragen, die heute übergreifend geregelt sind, künftig an jeder Schule individuell und schulbezogen geregelt werden. Ich wage zu bezweifeln, dass durch eine solche Freigabe eine Schul- und Bildungslandschaft entstünde, die den Bedürfnissen der Eltern und Schüler in einem Flächenland, in einem Land, in dem eine hohe Mobilität herrscht, in das Familien zuziehen oder aus dem sie wieder wegziehen, entspräche.
Die Stärkung der Eigenverantwortlichkeit der Schulen ist für uns kein Selbstzweck. Für uns ist sie nur dann
sinnvoll, wenn damit eine Verbesserung der Schulqualität erreicht wird, wenn damit also ein Mehrwert für unsere Schülerinnen und Schüler entsteht. Unsere Schulen dürfen dadurch nicht überfordert werden. Herr Kollege Gehring, diese Vorteile durch die Stärkung von Eigenverantwortlichkeit sehen wir in Ihrem Gesetzentwurf leider nicht. Wir lehnen diesen Gesetzentwurf deshalb ab.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Kollegen! Die CSU-Fraktion begrüßt den Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetzes mit dem Ziel, die Eigenverantwortlichkeit der Schule zu stärken, und sie unterstützt die Inhalte dieses Gesetzes vollauf.
Die Stärkung der Eigenverantwortlichkeit von Schulen ist für uns kein Selbstzweck, sondern immer nur dann sinnvoll, wenn damit eine Verbesserung der Schulqualität verbunden ist, wenn ein Mehrwert für die gesamte Schulfamilie, in erster Linie natürlich für unsere Schülerinnen und Schüler, entsteht und wenn unsere Schulen letztendlich nicht überfordert werden.
Wie Sie wissen, wurden in den vergangenen Jahren bereits mit verschiedenen Mitteln, zum Beispiel mit der Freigabe vieler Modusmaßnahmen, große Freiräume für unsere Schulen geschaffen. Auf diesem Weg wollen wir weitergehen und dabei die Staatsregierung begleiten und unterstützen.
Schulen sind für uns keine Experimentierfelder. Das wollten beispielsweise die GRÜNEN in ihrem Gesetzentwurf zur Schaffung der autonomen Schule. Wir wollen mehr Bewegungsfreiheit für unsere Schulen. Wir wollen mehr Mitwirkungsrechte der an Schulen Beteiligten. Diese Veränderung soll sich jedoch in einem stabilen und verlässlichen Rahmen vollziehen. Als Flächenland mit 12 Millionen Einwohnern und über 5.000 Schulen sind wir dies den Schülern, den Lehrkräften, den Eltern und den Sachaufwandsträgern schuldig.
Im Übrigen gebietet es uns die Forderung nach der Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse, die heuer Verfassungsrang erhalten soll, verlässliche Rahmenbedingungen für alle Landesteile zu schaffen. Deshalb werden wir an den Schulen derselben Schulart weiterhin denselben Lehrplan behalten. Wir werden weiterhin an der bewährten, qualitativ hochwertigen und schulartbezogenen Lehrerbildung festhalten. Lehrpläne, Zielvereinbarungen, interne und externe Evaluationen, Vergleichsarbeiten und zentrale Abschlussprüfungen werden auch künftig in Bayern als Mittel der Qualitätssicherung dienen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, das Kernanliegen des Gesetzentwurfes besteht darin: Bayerns Schulen sollen eine höhere Entscheidungs- und Handlungskompetenz erhalten. Sie alle wissen, dass unterschiedliche Entwicklungen an den einzelnen Schulstandorten unterschiedliche Antworten erfordern. Schulen müssen künftig flexibler, treffsicherer und schneller auf Veränderungen reagieren können. Deshalb unterstützen wir die drei großen Zielsetzungen dieses Gesetzentwurfs.
Zum Ersten sollen die Führungsstrukturen an unseren Schulen verändert werden. Jedem von uns ist bewusst, meine sehr geehrten Damen und Herren, dass dem Schulleiter oder der Schulleiterin heutzutage immer weniger Zeit für die Betreuung und die Begleitung der Lehrkräfte sowie für die pädagogische und
konzeptionelle Impulsgebung zur Verfügung steht. Deshalb soll unserer Meinung nach die Personalverantwortung auf mehr Schultern verteilt werden. In zwei Schulversuchen, MODUS F und Profil 21, wurden dankenswerterweise von Modellschulen zeitgemäße, schulbezogene und erfolgversprechende Führungsstrukturen erprobt. Deshalb soll unter bestimmten Voraussetzungen die Einführung einer erweiterten Schulleitung dort möglich werden. Wie ich meine, ist es nicht mehr als recht und billig, dass diese Schulen, die sich bemüht und hervorragende Ergebnisse erbracht haben, ihre Ergebnisse umsetzen können. Wie wir bereits gehört haben, sind wir des Weiteren der Meinung, dass in den nächsten Jahren an größeren Schulen diese erweiterte Schulleitung eingeführt wird.
Zum Zweiten sollen im Gesetzentwurf die Mitwirkungsmöglichkeiten der Schulgemeinschaft erweitert werden. Nach dem Gesetzentwurf soll künftig ein Vertreter des Sachaufwandsträgers ordentliches Mitglied des Schulforums werden. Besonders wichtig ist uns, dass außerdem die Elternarbeit modernisiert, zeitgemäßer geregelt und erweitert werden soll.
Zum Dritten sollen, wie der Minister bereits ausgeführt hat, die Mittel der Qualitätssicherung an unseren Schulen wirksamer eingesetzt werden. Ich glaube, daran haben wir alle ein großes Interesse; denn das Wichtigste am bayerischen Schulsystem ist, dass wir seine Qualität aufrechterhalten und dadurch im internationalen und nationalen Vergleich vorne liegen.
Ich komme zum Ende. Auch wenn die SPD schon Ablehnung signalisiert hat, hoffe und wünsche ich, dass wir im Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport noch interessante Diskussionen über diesen Gesetzentwurf führen. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, meine Damen und Herren Kollegen! Die Bündnisgrünen legen heute einen Gesetzentwurf vor, mit dem nach Artikel 1 des EUG ein neuer Artikel 1 a − "Schulprofil Selbstständige Schule" − eingefügt werden soll. Laut Absatz 1 sollen die Schulen eigenverantwortlich für ihren Unterricht zuständig sein. Nach Absatz 2 soll das jeweilige
Schulforum ein eigenes pädagogisches Schulprofil entwickeln, das der Genehmigung der Schulaufsichtsbehörde bedarf. Im Kern sieht der Gesetzentwurf vor, dass sich alle Schulen spätestens bis zum 1. August 2017 ein Schulprofil geben müssen.
- Müssen, ja. − Absatz 3 des neuen Artikels 1 a wirft jedoch Fragen auf, die im Rahmen der Beratungen im Ausschuss eingehend diskutiert und geklärt werden müssen. Denn sobald sich Schulen ein Schulprofil gegeben haben, sollen sie von einer Vielzahl von Vorschriften des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen abweichen dürfen. Die Tragweite dieser Bestimmung muss intensiv hinterfragt werden. Ich darf einige Kritikpunkte zumindest ansprechen: Hierbei geht es unter anderem um die Ferienordnung. Das heißt, die Schule kann von der allgemeinen Ferienordnung abweichen. Welche Folgen hat es für Eltern, für Kommunen und letztlich auch für den Freistaat, wenn alle Schulen von der allgemeinen Ferienordnung abweichen können?
Nächster Punkt. Selbstständige Schulen können vom Grundsatz des Unterrichts nach den Grundsätzen der christlichen Bekenntnisse abweichen. Was heißt dies? Auch das muss klar beantwortet werden. Heißt das, dass an solchen Schulen kein christlicher Religionsunterricht mehr stattfinden kann?
Selbstständige Schulen können vom Anbringen eines Kreuzes in jedem Klassenraum abweichen. Selbstständige Schulen haben das Recht, von der amtlichen Bezeichnung von Schulen, wie wir sie momentan haben − Grundschule, Hauptschule, Mittelschule, Realschule -, abzuweichen. Heißt das, dass sie sich künftig als Schule ohne Verlierer − diesbezügliche Anträge sind ja schon eingebracht worden -, als Sekundarschule, als Primarschule bezeichnen dürfen?
Auch die Sprengelpflicht, Gastschulverhältnisse, können nach dem Gesetzentwurf künftig unterschiedlich geregelt werden. Was das für unsere Schulstandorte bedeutet, möchte ich jetzt nicht im Detail anführen. Ich hoffe nicht, dass das schließlich zur Einmottung unserer wohnortnahen Schulen führt.
Weitere Themen − Herr Kollege Gehring hat darauf hingewiesen − können abweichend geregelt werden: die Wahl des Bildungsweges, die Lehrpläne, die Stundentafeln, die Jahrgangsstufen, die Klassen, die Fächer, die Kurse, die fachpraktischen Ausbildungen, der Nachweis des Leistungsstandes − hierüber haben wir auch schon einmal anhand eines Gesetzentwurfs diskutiert -, die Bewertung der Leistungen, Zeugnisse, das Vorrücken und das Wiederholen und so weiter und so fort. All diese Fragen können nach diesem Ge
setzentwurf künftig von jeder selbst verantworteten Schule selbst und schulbezogen geregelt werden.
Ich stelle mir schon die Frage, wie die Bildungs- und Schullandschaft in Bayern nach der Umsetzung dieser Vorhaben wohl aussähe. Dabei muss auch die Frage gestellt werden, ob man hiermit den Bedürfnissen von Familien mit mehreren schulpflichtigen Kindern, die unterschiedliche Schulen besuchen, oder auch Familien, die von auswärts nach Bayern ziehen, gerecht würde.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bin der Meinung, dass der Gesetzentwurf zwar eine Vielfalt schafft, die aber eher als ein Durcheinander bzw. als Chaos bezeichnet werden muss. Wir werden uns im Ausschuss sicherlich ausführlich über all diese Fragen unterhalten. Herr Gehring hat darauf hingewiesen, dass die Bayerische Staatsregierung zwischenzeitlich einen eigenen Gesetzentwurf zum Thema der Stärkung der Eigenverantwortung von Schulen eingebracht hat. Soweit ich weiß, hat auch die SPD einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht. Das heißt, wir werden über das Thema der selbst verantworteten Schule ausführlichst diskutieren. Wir wollen jedenfalls − das darf ich heute schon sagen − keine autonome Schule, wie sie sich letztendlich hinter Ihrem Gesetzentwurf verbirgt, und freuen uns auf ausführliche Debatten im Ausschuss. − Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren, Kolleginnen und Kollegen! Der Gesetzentwurf der GRÜNEN, den wir am 8. November 2012 im Bildungsausschuss ausführlich beraten haben, schließt sich meines Erachtens nahtlos an den Gesetzentwurf der SPD an, den wir ebenfalls beraten und abgelehnt haben. Dabei handelte es sich um den Gesetzentwurf zur Einführung der Gemeinschaftsschule als weiterer Schulart. All diese Initiativen verfolgen letztendlich das gleiche Ziel: durch die Hintertüre, sprich: über die Öffnungsklausel letztendlich die Einheits- bzw. die Gemeinschaftsschule oder, wie es im aktuellen Gesetzentwurf heißt, die Sekundarschule einzuführen. Sie werden sich daher nicht wundern, wenn wir diese Gesetzesinitiative auch am heutigen Tage ablehnen. Denn in Bayern besteht unserer Meinung nach derzeit absolut kein Bedarf nach einer weiteren Schulart und nach weiteren Schulmodellen.
Eltern, Lehrer und Schüler, aber auch die Kommunalpolitiker wollen nach den Anpassungen und Veränderungen der letzten Jahre endlich in Ruhe ihre Arbeit vor Ort fortsetzen und nicht schon wieder Neuerungen, wie sie der Gesetzentwurf vorsieht, aufarbeiten. Für die CSU stehen die kontinuierliche Weiterentwicklung des erfolgreich arbeitenden differenzierten bayerischen Schulsystems, die innere Schulentwicklung, die weitere Verbesserung hinsichtlich von Qualität und Gerechtigkeit sowie der zügige Ausbau der Ganztagesbetreuung im Vordergrund und nicht eine erneute Schulstrukturdebatte, die letztlich durch Ihren Entwurf ausgelöst würde.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, mit dem Schachzug einer Öffnungsklausel möchten Sie, wie ich bereits erwähnt habe, die Türe für die Umstellung des gegliederten differenzierten bayerischen Schulsystems hin zur Einheits- und Gemeinschaftsschule aufstoßen. Derzeit ist es schon sehr interessant, einen Blick über die Landesgrenzen hinweg nach Baden-Württemberg zu richten. Dort kommt die grünrote Landesregierung nach einer relativ kurzen Phase des konzeptionslosen Herumdokterns mit der Gemeinschaftsschule, die zunächst wie von Ihnen vorgeschlagen parallel zum bestehenden System in einigen Gemeinden eingeführt worden ist, nun überraschend schnell, vielleicht nicht zuletzt auch aus Kostengründen, zu dem Ergebnis, dass diese Übergangsphase beendet wird. Mit einem Zwei-Säulen-Modell, beruhend auf Gymnasium und Gemeinschaftsschule, wird in Baden-Württemberg die Schulpolitik fortgesetzt. Ich bin der festen Überzeugung, dass viele Wählerinnen und Wähler aus Baden-Württemberg sich durch diese Entwicklung absolut getäuscht sehen, weil im Wahlkampf andere Versprechungen gemacht worden sind.
Durch eine Übernahme Ihrer Forderungen würden auch in Bayern das neue bayerische Gymnasium, die erfolgreiche bayerische Realschule und die hervorragend und überzeugend gestartete bayerische Mittelschule in Bedrängnis gebracht. Das ist mit uns nicht zu machen. Für die Umsetzung Ihrer Forderung nach neuen Wegen in Schule und Pädagogik brauchen wir keine neuen Strukturen.
Die Umsetzung Ihrer Forderung, eine bessere und moderne Lernkultur zu entwickeln, ist im bestehenden Schulsystem ohne Änderung auch nur eines einzigen Paragrafen im Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetz möglich. Das bestehende Schulrecht lässt schon heute eine Vielzahl von Lernangeboten zu und ermöglicht der Schule, Lebens- und Lernraum zugleich zu sein. Viele Schulen im Lande beweisen das und liefern die besten Beweise dafür. Ich darf an die Anhörung zum G 8 erinnern, ich darf an die vielen im Ausschuss gemeinsam durchgeführten Schulbesuche erinnern: Dort ist letztendlich überall der Beweis dafür erbracht worden. Deshalb muss die wahre Absicht Ihres Antrags ernsthaft hinterfragt werden.
Des Weiteren muss angesichts Ihres Gesetzentwurfs die Frage erlaubt sein, wo die Schüler für weitere, zusätzliche Schulangebote herkommen sollen. Zu Recht deuten Sie an, dass angesichts des demografischen Wandels Schulstandorten die Schließung droht. Glauben Sie ernsthaft, dass diese problematische Situation durch die Einführung weiterer Schularten und modelle letztendlich besser würde?
Ich meine: Das Gegenteil wäre der Fall. Der Kampf um die Schüler hat begonnen; das wissen Sie. Die unterschiedlichen Schularten kämpfen schon heute um die vorhandenen Schüler, und die Gefahr der Schließung bestehender Standorte würde meines Erachtens noch größer, würden wir Ihrem Gesetzentwurf folgen.
Das bayerische Schulsystem zeichnet sich durch enorme Leistungsfähigkeit, durch beste Qualität, durch außergewöhnliche Förderung der beruflichen Bildung, durch hohe Durchlässigkeit, durch große Bildungsgerechtigkeit und vor allem durch stets wiederkehrende Chancen aus. Die pädagogische Arbeit an den unterschiedlichen Schularten trägt reiche Früchte. Beinahe täglich erhalten wir den Beweis, dass wir mit unserem differenzierten System goldrichtig liegen. Wir lassen daher daran nicht rütteln; denn Bildung ist in Bayern auf diesem hohen Niveau weiterhin nur mit eigenständigen, profilierten Schularten möglich.
Unser Ziel besteht darin, den unterschiedlichen Begabungen, Neigungen und Talenten unserer Schüler mit differenzierten schulischen Angeboten zu begegnen. Dies ist die wichtigste Form der individuellen Förderung in Bayern.
Wir haben den Gesetzentwurf sehr intensiv beraten. Wir haben bei der Beratung festgestellt, dass bei der Vorlage dieses Gesetzentwurfs in mehrfacher Hinsicht nicht sorgfältig gearbeitet worden ist. Der Gesetzentwurf lässt mehr Fragen offen als er Antworten gibt. Die Einführung von Sekundarschulen der besonderen Art, die Sie in Ihrem Gesetzentwurf beschreiben, lässt in der Praxis keine Vorteile erwarten. Vielmehr bringt sie eine Vielzahl von Nachteilen mit sich. Aus all diesen Gründen lehnen wir diesen Gesetzentwurf ab.
Herr Präsident, meine Damen und Herren Kollegen! "Bayerns Spitzenposition ausbauen. Für ein chancen- und leistungsgerechtes Bildungssystem im Freistaat" - das, meine Damen und Herren, ist die Marschrichtung der CSU seit Jahren, und wir werden natürlich auch daran festhalten. Das Bildungsland Bayern setzt auf Qualität und Gerechtigkeit und eröffnet somit unseren jungen Menschen Chancen wie nie zuvor. Das ist der bayerische Weg, und ich glaube, dieser Weg hat sich bisher hervorragend ausgezahlt.
Bayerische Schülerinnen und Schüler erreichen seit Jahren in allen nationalen und internationalen Leistungsstudien Spitzenplätze und Spitzenergebnisse. Ich darf nur auf die letzten Ergebnisse eingehen: Platz 1 im Bildungsmonitor 2012 bei Schulqualität, Input-Effizienz und beruflicher Bildung, Platz 1 im Deutschen Lernatlas der Bertelsmann Stiftung 2011, Platz 1 bei der Schulqualität im Bildungsmonitor 2011, Platz 1 bei den sprachlichen Kompetenzen in Deutsch und Englisch beim IQB-Ländervergleich 2009 und schließlich die von Kollegin Will angesprochene hervorragende Platzierung im IQB-Ländervergleich 2011, der jüngst veröffentlicht wurde. Hier nahmen Bayerns Grundschüler der 4. Jahrgangsstufe im Fach Deutsch, speziell beim Lesen und Zuhören, sowie in der Mathematik jeweils den 1. Platz ein. Diese Ergebnisse, meine Damen und Herren, sind erfreulicherweise nicht nur auf die Höchstleistungen in der Spitzengruppe, sondern vor allem darauf zurückzuführen, dass in Bayern nur verhältnismäßig wenige Schüler in der sogenannten Risikogruppe - das heißt, in der untersten Kompetenzstufe - zu finden sind.
In Bayern, meine Kolleginnen und Kollegen, gelingt es besonders gut, wie gesagt worden ist, die Bildungsstandards umzusetzen und alle Schüler entsprechend ihren Begabungen zu fördern. Bei Kindern aus bildungsfernen Schichten gelingt diese Förderung in Bayern besonders gut. Darauf können und müssen wir stolz sein.
Ich darf hierzu ein Zitat des KMK-Vorsitzenden, des Hamburger Bildungssenators Ties Rabe, aus der "Süddeutschen Zeitung" vom 09.10.2012 anführen mit Genehmigung des Präsidenten -:
Gerade bei Kindern mit Zuwanderungshintergrund müssen wir besser werden. Dass das geht, zeigt Bayerns Bilanz. Bayern liegt nämlich nicht nur ungewöhnlich weit vorne bei den Schülern ohne Zuwanderungshintergrund, sondern auch bei denen aus Zuwandererfamilien. Das muss man anerkennen.
Dem brauche ich nichts hinzuzufügen. Ich möchte mich für unsere Fraktion deshalb bei allen Lehrkräften, bei unseren Schülerinnen und Schülern und bei den Elternvertretern sehr herzlich für diese großartige Leistung bedanken. Ich danke allen Schulleiterinnen und Schulleitern, die aufgrund der von uns gesetzten Rahmenbedingungen mit ihrer Schulfamilie gemeinsam diese Spitzenposition erarbeitet haben.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Ursache für unseren Erfolg, für die Spitzenstellung Bayerns im Bildungswesen liegt vor allem in der Kontinuität, in der Systemkonstanz und damit in der Verlässlichkeit des bayerischen Bildungssystems. Das differenzierte bayerische Bildungssystem mit seinem Dreiklang Qualität, Differenzierung und Durchlässigkeit ist das leistungsstärkste Schulsystem in ganz Deutschland, und ich bitte Sie, meine Damen und Herren von der Opposition, dies auch einmal so zur Kenntnis zu nehmen.
In Bayern sind Kinder keine Versuchskaninchen, die sich aufgrund von politischen Wechseln ständig auf neue Systeme einzustellen haben. Aufgrund der langjährigen politischen Stabilität können sich Eltern und Schüler in Bayern auf die Bildungsangebote verlassen.
- Vielen Dank, Frau Kollegin.
Meine Damen und Herren, vielleicht ein weiteres Wort, warum die Spitzenstellung Bayerns so deutlich ist: Wir haben in Bayern ein unverkrampftes Verhältnis zum Thema Qualität und Leistung.
Wir bejahen schon immer ein leistungsorientiertes Schulsystem, das natürlich in jeder Phase von individueller Förderung begleitet werden muss. Nur so halten wir die Spitzenposition und schaffen Zukunftschancen für unsere Kinder.
Ein weiterer Baustein für unsere erfolgreiche Spitzenposition ist, wie ich meine, die Lehrerbildung im Freistaat. Auch hier sind wir den angebotenen Experimenten nicht auf den Leim gegangen. Wir halten auch weiterhin an einer hochwertigen, schulartbezogenen Lehrerbildung mit optimaler fachwissenschaftlicher und pädagogischer Ausbildung fest. Zudem sind für uns Aus-, Fort- und Weiterbildung der Lehrkräfte notwendige Bausteine für den Erfolg. Unser Motto lautet demnach auch für die Zukunft: Bewährtes behalten wir bei, und wir entwickeln es dort weiter, wo es erforderlich ist.
Meine Damen und Herren, ich wiederhole: Das Bildungs- und Chancenland Bayern setzt auf Qualität und Gerechtigkeit. Das ist der bayerische Weg. Ein wichtiger Bestandteil dessen ist die hohe Durchlässigkeit unseres Systems. Sie wissen - dies muss nicht besonders betont werden -, dass im Mittelpunkt allen politischen Bemühens der einzelne Mensch steht, in der Bildungspolitik natürlich in erster Linie das Kind, der Jugendliche, der Schüler. Unser differenziertes Bildungssystem unterbreitet für unterschiedliche Begabungen passgenaue schulische Angebote. Wir halten deshalb - dies bitte ich Sie, ebenfalls zur Kenntnis zu nehmen, und wir haben es auch immer wieder betont - am differenzierten Schulwesen fest und werden es auch in Zukunft weiterentwickeln.
Das differenzierte Schulwesen gewährleistet ein hohes Maß an Durchlässigkeit. Jeder Schülerin und jedem Schüler mit entsprechenden Leistungen wird in diesem System eine Chance garantiert, unmittelbar am Wohnort oder zumindest in der Heimatregion jeden Bildungsabschluss erreichen zu können.
Ich darf vielleicht einige wenige Beispiele nennen, wie diese Durchlässigkeit in der Vergangenheit verbessert und organisiert worden ist. Ich erinnere an den Weg zum mittleren Schulabschluss für Mittelschüler über M-Züge oder über ein 9+2-Angebot beziehungsweise im Rahmen einer Kooperation zwischen Mittel- und Realschule. Ich erinnere an den Weg zur Hochschulreife für Mittel- und Wirtschaftsschüler über sogenannte Vorklassen an der beruflichen Oberschule. Ich
erinnere an den Weg zur allgemeinen Hochschulreife für Mittel-, Real-, und Wirtschaftsschüler über die berufliche Oberschule oder über Einführungsklassen an unseren allgemeinen Gymnasien.
Wir haben den Modellversuch "Berufsschule plus" installiert, der zwischenzeitlich an 19 Standorten arbeitet. Er ermöglicht neben der beruflichen Ausbildung auch den Erwerb der Fachhochschulreife. Diese wenigen Beispiele zeigen, wie die bayerische Bildungspolitik unseren Jugendlichen und Schülern Chancen in der Zukunft eröffnet.
Neben dem starken bayerischen Gymnasium hat sich die sogenannte zweite Säule auf dem Weg zum Abitur, nämlich die berufliche Oberschule, fest etabliert. Ich kann nur immer wiederholen, dass 43 % aller Hochschulzugangsberechtigungen in Bayern außerhalb des Gymnasiums vor allem über die berufliche Bildung erworben werden, und ich glaube, darauf dürfen wir alle gemeinsam stolz sein.
Ich komme zum Abschluss. Wir werden selbstverständlich durch weitere Maßnahmen dafür sorgen, dass die bayerische Spitzenposition erhalten bleibt. Wir werden weiterhin in die Bildung investieren. Sie wissen, dass mehr als ein Drittel des Haushaltsvolumens in die Bildung fließt - vom Kindergarten bis zur Hochschule. Wir haben seit 2008 rund 6.900 neue Lehrerstellen für neue Aufgaben geschaffen. Damit steigt die Zahl der Lehrkräfte bei weiter sinkenden Schülerzahlen. Sie wissen auch, dass im Doppelhaushalt 2013 vorgesehen ist, mehr als 1.300 zusätzliche Stellen zur Verbesserung der Lehrerversorgung vorzusehen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir sind in Bayern bildungspolitisch auf einem erfolgreichen Weg. Vieles kann sicher noch optimiert werden, das räume ich durchaus ein; aber ich glaube, mit unserer Bilanz in der Bildungspolitik können wir uns insgesamt sehen lassen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wer bisher der Opposition aufmerksam zugehört hat, könnte meinen, wir würden uns in Bayern in einem bildungspolitischen Entwicklungsland befinden. Sie vermitteln hier den Eindruck, als wäre unsere Schullandschaft ein Tal der Tränen und des Leides, als würden Schulen nur Druck erzeugen und krank machen, Herr Güll.
So waren Ihre Ausführungen bisher. Die Bevölkerung in Bayern hat eine ganz andere Sicht der Dinge als Sie. Schon das Thema der Aktuellen Stunde "Zurückstellungen, Lehrermangel, Übertrittsdruck, G-8-Chaos - Zeit für den Wechsel in der bayerischen Schulpolitik" zeigt, dass es Ihnen heute mit Sicherheit nicht um eine sachliche Auseinandersetzung geht, sondern dass Sie heute in der ersten Sitzung nach der Sommerpause den Wahlkampf eröffnen wollen. Das ist Ihnen aber bisher, wie ich meine, sehr schlecht gelungen.
Meine Damen und Herren von der Opposition, Sie ignorieren bewusst die Ergebnisse und Erfolge der bayerischen Bildungspolitik. Sie stellen permanent infrage, dass das in Bayern praktizierte differenzierte Schulsystem bundesweit am besten abschneidet. Schlechtreden und Dauerkritik - das ist Ihre Devise. Wir spüren jedoch bei unseren Veranstaltungen im Lande, dass es die Bürger, dass es Eltern und Schüler satt haben, dass die bayerischen Schulen ständig bezüglich ihrer Leistungsfähigkeit kritisiert werden.
Unsere Lehrkräfte und unsere Schulen arbeiten engagiert und erfolgreich und haben Ihre Dauerschelte nicht verdient.
Bayern ist spitze. Die Vielfalt durch das differenzierte Schulsystem eröffnet unseren Schülern größte Chancen. Grund für den schulischen Spitzenplatz bei uns sind die Rahmenbedingungen für das Lernen in Bayern. Kern des Erfolgs ist dabei die Mehrgliedrigkeit und die Durchlässigkeit des Systems.
In Bayern wird jedem Schüler, je nach seinen Begabungen, Neigungen und seiner Lernbereitschaft, eine Schule angeboten, in der er sich erfolgreich zu einem selbstbewussten Schüler und zu einem verantwortungsbewussten Staatsbürger entwickeln kann.
Was spricht für den bayerischen Weg, den Sie so gerne abschaffen wollen? - Ich meine, zunächst einmal die Vielfalt. Würden wir Ihren Vorschlägen folgen, dann hätten wir Einheits-, Gesamt- und Sekundarschulen. All das, was an Buntheit und Vielfalt im bayerischen Schulwesen vorhanden ist, wäre verschwunden.
Zweitens spricht für unseren Weg die hohe Durchlässigkeit mit der Optimierung der Übergänge.
Meine Damen und Herren, freuen wir uns doch darüber! Es ist ein Riesenerfolg, dass in Bayern 43 % aller Hochschulzugangsberechtigungen nicht mehr über das Gymnasium, sondern über andere Bildungsgänge erreicht werden.
Drittens spricht für unseren bayerischen Weg die Qualität der Abschlüsse. Mit den bayerischen Schulabschlüssen beginnt die Teilhabegerechtigkeit in unserer Gesellschaft. Unseren Absolventen wird durch den bayerischen Schulabschluss im Grunde genom
men eine großartige Chance im Leben eröffnet, wie es in keinem anderen Land der Fall ist.
Ich bitte auch zu bedenken, dass das bayerische Schulsystem unter anderem daran zu messen ist, wie es gelingt, junge Menschen nach der Schule in die Berufs- und Arbeitswelt zu bringen. Die Jugendarbeitslosigkeit von nur 2,4 % in Bayern ist ein wunderbarer Erfolg, der auch für das Schulsystem spricht, weil es damit gelingt, den Übergang in die Berufs- und Arbeitswelt zu vermitteln. Bundesweit beträgt die Jugendarbeitslosigkeit fast 8 %, in Spanien 50 %, in Italien 36 %. Deshalb dürfen wir Bayern sehr wohl als Land der hervorragenden Chancen für unsere Kinder und Jugendlichen bezeichnen. Die Erfolge zeigen, dass der bayerische Weg goldrichtig ist. Wir wären doch auf den Kopf gefallen und würden unserer Verantwortung nicht gerecht, wenn wir diesen bayerischen Bildungsweg verließen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich habe darauf hingewiesen, dass unsere Kinder und Jugendlichen alle in ihren Anlagen unterschiedlich sind. Auf all diese Unterschiedlichkeit kann im Bildungssystem nicht mit einem Einheitsbrei geantwortet werden, sondern es muss differenzierte Angebote geben.
Abschließend darf ich Professor Prenzel, den PisaBeauftragten, zitieren, der gesagt hat: Bayerns Schulen schaffen es in Deutschland am besten, Kinder aus allen sozialen Schichten gemäß ihren Begabungen zu fördern.
Dieses Lob gebe ich gerne an den Kultusminister, an die bayerische Staatsregierung und auch an alle unsere Lehrkräfte weiter. Wir sind auf einem guten Weg und werden auf diesem Weg auch die Auseinandersetzung mit den Bürgerinnen und Bürgern im kommenden Jahr suchen.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf der GRÜNEN schließt sich nach unserer Meinung nahtlos an den Gesetzentwurf der SPD zur Einführung der Gemeinschaftsschule als weitere Schulart und an Ihren eigenen Gesetzentwurf zur vollkommenen Freigabe des Elternwillens an. All diese genannten Initiativen verfolgen das gleiche Ziel, nämlich über die Hintertüre die Einheits- bzw. Gemeinschafts- oder, wie wir heute gehört haben, Sekundarschule in Bayern einzuführen. Sie werden sich, Herr Kollege Gehring, nicht wundern, dass wir bereits heute ein Nein zu Ihrem Vorhaben aussprechen, wenngleich wir uns selbstverständlich der Diskussion im Ausschuss stellen.
In Bayern besteht nach unserer Auffassung derzeit absolut kein Bedarf für eine weitere Schulart und weitere Schulmodelle. Wenn Sie nach draußen gehen, werden Ihnen Eltern, Lehrer und Schüler sagen, dass nach all den Anpassungen und Veränderungen der letzten Jahre endlich einmal Ruhe für die Arbeit vor Ort gewünscht wird und nicht schon wieder Neuerungen, wie sie dieser Gesetzentwurf vorsieht.
Für die CSU stehen die kontinuierliche Weiterentwicklung des erfolgreich arbeitenden differenzierten bayerischen Schulsystems, die innere Schulentwicklung, die weiteren Verbesserungen von Qualität und Gerechtigkeit sowie der zügige Ausbau der Ganztagesbetreuung im Vordergrund und nicht eine erneute Schulstrukturdebatte, wie Sie es wünschen. Mit die
sem Schachzug - so könnte man es nennen - einer Öffnungsklausel möchten Sie nur, wie ich es schon erwähnt habe, die Türe für die Umstellung des bayerischen Systems zur Sekundarschule aufstoßen.
Ich darf an die Diskussion zum Thema Gemeinschaftsschule erinnern. Wir wissen ganz genau, dass die Einführung dieses Schulmodells das bayerische Gymnasium sowie die erfolgreiche bayerische Realschule tangieren, aber auch die sehr hervorragend und überzeugt gestartete bayerische Mittelschule in Bedrängnis bringen würde. Dies machen wir nicht mit.
Neue Wege in Schule und Pädagogik brauchen keine neuen Strukturen. Ihre Forderung im Gesetzentwurf, eine bessere und modernere Lernkultur zu entwickeln, ist im bestehenden Schulsystem ohne Änderung auch nur eines einzigen EUG-Paragraphen möglich. Das bestehende Schulrecht lässt schon heute eine Vielzahl von Lernangeboten zu und ermöglicht der Schule, Lebens- und Lernraum zugleich zu sein. Viele Schulen im Lande liefern im Übrigen hierfür den besten Beweis. Ich darf auch an die Anhörung zum G 8 sowie die gemeinsamen Schulbesuche des Ausschusses erinnern. Wir haben immer wieder erlebt, dass von diesen Möglichkeiten reichlich und erfolgreich Gebrauch gemacht wird. Deshalb muss die wahre Absicht Ihres Antrags ernsthaft hinterfragt werden.
Des Weiteren möchte ich Sie, Herr Gehring, fragen, wo denn die Schüler für zusätzliche Schulangebote herkommen sollen. Mit Recht deuten Sie an, dass angesichts des demografischen Wandels Schulstandorten die Schließung droht. Glauben Sie ernsthaft, dass dieses Problem durch die Einführung weiterer Schularten und -modelle besser würde? Ich meine, das Gegenteil wäre der Fall. Sie wissen, dass der Kampf um die Schüler bereits heute begonnen hat. Dieser Kampf würde zunehmen und die Gefahr der Schließung bestehender Standorte würde noch größer.
Mein sehr geehrten Damen und Herren, das bayerische Schulsystem zeichnet sich durch enorme Leistungsfähigkeit, beste Qualität, außergewöhnliche Förderung der beruflichen Bildung, hohe Durchlässigkeit, große Bildungsgerechtigkeit und stets wiederkehrende Chancen aus. Die pädagogische Arbeit an den unterschiedlichen Schularten trägt reiche Früchte. Beinahe täglich erhalten wir den Beweis, dass wir mit unserem System goldrichtig liegen.
Wir lassen nicht daran rütteln. Denn Bildung ist in Bayern auf diesem hohen Niveau weiterhin nur mit eigenständigen und profilierten Schularten möglich.
Wir freuen uns daher auf die Debatte im Ausschuss.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Kollegen! Der Gesetzentwurf der GRÜNEN - wir haben es soeben gehört - sieht die Aufhebung der Notengrenzen beim Übertritt auf weiterfüh
rende Schulen und damit die vollständige Freigabe des Elternwillens vor. Nach der Ersten Lesung am 8. Mai und der Ausschussberatung am 21. Juni 2012 sowie nach weiteren internen Beratungen kommen wir heute zu dem Ergebnis, den Gesetzentwurf im Interesse unserer Kinder abzulehnen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben in Bayern zum Schuljahr 2009/2010 ein neues, weiterentwickeltes kind- und begabungsgerechtes Übertrittsverfahren eingeführt. Dieses neue Verfahren stößt zunehmend auf Zustimmung bei Eltern und Lehrern. Daher besteht absolut kein Grund, erneut eine Änderung dieses Verfahrens vorzunehmen. Die Ziele dieses neuen Verfahrens sind gut angelegt und greifen zunehmend. In erster Linie ging es uns damals um die Verbesserung der Beratung und Information der Eltern sowie eine stärkere Beteiligung der Eltern. Der Ausbau der individuellen Förderung war ein weiteres Ziel dieses neuen Verfahrens. Schließlich ging es um die Vereinfachung der Übertrittsregelung. Herr Kollege Gehring, das alles hat dazu geführt, dass der Druck in den Schulen und bei den Eltern abgebaut werden konnte. Die vollkommene Freigabe des Elternwillens bei der Wahl der Schullaufbahn, wie im Gesetzentwurf gefordert, steht für uns im klaren Widerspruch zum Anliegen der bayerischen Bildungspolitik. Uns geht es um die Teilhabe und die Chancengerechtigkeit für Kinder und Jugendliche. Wir möchten allen Kindern und Jugendlichen einen begabungsgerechten Weg in unserer differenzierten Bildungslandschaft ebnen. Dieses neue Verfahren stellt hierzu eine gute Voraussetzung dar. Kinder werden begabungsund eignungsgerecht gefördert. Aufgrund der neuen Änderungen können sie besser und entspannter in die Übertrittsphase eintreten.
Selbstverständlich müssen wir unseren Blick über Bayern hinaus schweifen lassen. Meine Damen und Herren, interessant sind im Zusammenhang mit dem Gesetzentwurf aktuelle Pressemitteilungen aus dem Land Berlin. Dort ist, wie Sie wissen, der Elternwille grundsätzlich freigegeben. Ein Artikel im "Tagesspiegel" vom 06.06.2012 ist überschrieben mit der Schlagzeile: "Das große Scheitern". Demnach hätten allein in einem Gymnasium in Berlin 100 von 300 Schülern, die ohne verpflichtende Grundschulempfehlung übergetreten sind, das Probehalbjahr nicht bestanden. Daraus folgen die sogenannten Rückläufer. Was passiert mit den Kindern? - Sie werden in den sogenannten Rückläuferklassen aufgefangen. Man müsse sich überlegen - so heißt es in diesem Artikel -, wie man mit diesen Kindern verfahren solle, die aufgrund der falschen Entscheidung der Eltern an die Sekundarschulen zurückgeführt würden. Erfreulich ist - ich spreche die Damen und Herren der SPD an -, dass die SPD-Fraktion in Berlin nunmehr eine Arbeitsgrup
pe eingerichtet hat, die sich mit der Frage beschäftigt, wie man mit diesem Problem umgehen und ihm Herr werden könnte. Die Schulleiter in Berlin erheben die Forderung, in Berlin künftig - man höre und staune höhere Hürden in Form eines gemäßigten Numerus clausus einzuführen. Möglich seien auch Aufnahmetests an Gymnasien. Es wird festgestellt: Wo der Elternwille freigegeben worden ist, entstehen offensichtlich große Probleme. Allein aufgrund der Erfahrungen aus dem Land Berlin sehen wir keinerlei Veranlassung, am Status quo etwas zu verändern, wie es mit dem Gesetzentwurf gefordert wird.
Meine Damen und Herren, ein Vermerk in der "Stuttgarter Zeitung" vom 12.06. ist interessant. Die Schulleiter werden in der Weise zitiert, dass im Grunde die Kinder die Leidtragenden der absoluten Freigabe des Elternwillens seien. Die Schulen, die die gescheiterten Kinder aufnehmen müssten, hätten Probleme, diese Kinder wieder in das Schulsystem zu integrieren. Für uns - das darf ich feststellen - sind Kinder keine Versuchskaninchen.
Im Grunde genommen wollen wir erreichen, dass unsere Kinder Spaß und Freude in der Schule haben. Sie sollen nicht fehlgeleitet werden. Man muss ihnen behilflich sein, auf den richtigen Weg zu gelangen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, im Übrigen möchte ich darauf hinweisen, dass die Bedeutung des Übertritts nach der vierten Jahrgangsstufe für die schulische Laufbahn und den Bildungserfolg immer geringer wird. Die Durchlässigkeit des bayerischen Schulwesens ist in den letzten Jahren enorm verbessert worden. Neben der allgemeinen Bildung ist gerade die berufliche Bildung in Bayern zu einem wichtigen und nicht mehr wegzudenkenden Weg geworden, der ebenfalls zur Hochschulreife führt. Bayern wird darum beneidet, dass rund 43 % aller Hochschulzugangsberechtigungen über den beruflichen Weg erworben werden. Bayern nimmt hierbei eine Vorreiterrolle ein. Bayern wird - das betone ich noch einmal von anderen Ländern beneidet.
Zusammenfassend sehen wir daher keine Notwendigkeit, das Übertrittsverfahren in der geforderten Form zu ändern oder den Elternwillen vollkommen freizugeben. Im Rahmen des derzeitigen Verfahrens ist das Elternrecht bereits gestärkt. Das gilt vor allem für schwächere Schüler, die aufgrund der Entscheidung der Eltern auf eine weiterführende Schule gehen können, wenn sie den notwendigen Probeunterricht mit den Noten 4 und 4 in Deutsch und Mathematik abgeschlossen haben. Inzwischen ist dieses System aner
kannt. Ich habe bereits darauf hingewiesen: Es ist ein guter Weg, der für viele Schüler und insbesondere für Spätentwickler eine große Chance darstellt. Bayern ist somit ein Bildungsland mit stets wiederkehrenden Chancen. Das ist das grundsätzliche Thema, das im Mittelpunkt unserer Unterhaltung stehen muss.
Ich möchte noch kurz auf die Wissenschaft verweisen. Herr Gehring hat ebenfalls Wissenschaftler zitiert. Namhafte Bildungsforscher und zahlreiche Studien belegen, dass eine Freigabe des Elternwillens ohne pädagogische Einschätzung der Lehrer, wie in Ihrem Gesetzentwurf gefordert, dazu führen würde, dass die Beratung durch die erfahrenen Grundschulkräfte in den Hintergrund geraten und weniger Kinder aus bildungsfernen Familien an weiterführende Schulen, vor allem an Realschulen und Gymnasien, wechseln würden. Eine Freigabe des Elternwillens würde daher nicht zu mehr, sondern zu weniger Bildungsgerechtigkeit führen. Deshalb lehnen wir Ihren Gesetzentwurf ab.
Unser Weg ist - das kennen Sie aus den Debatten und Entscheidungen - die intensive Begleitung der Übertritte an weiterführende Schulen. Wir haben in den letzten Jahren gute Entscheidungen getroffen. Beispielsweise werden Grundschullehrer als Lotsen an Gymnasien eingesetzt. Ich erinnere an die Vorklassen, die Einführungsklassen und die vielen Kooperationen zwischen den einzelnen Schularten. Es gibt in Bayern keinen Abschluss ohne Anschluss. Bayern bietet bildungspolitisch stets wiederkehrende Chancen. Jedem Schüler und jeder Schülerin wird bei entsprechender Leistung garantiert, in der Heimatregion wohnortnah jeden Abschluss zu erreichen.
Aus diesen Gründen lehnen wir den Gesetzentwurf ab. Ich betone noch einmal: Für unsere Kinder ist ein geordnetes Übertrittsverfahren besser als die Freigabe des Elternwillens. Letztendlich ist es nicht gut, die Grundschullehrkräfte bei der Beurteilung der Kinder außen vor zu lassen.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Gesetzentwurf der GRÜNEN - das haben wir soeben gehört - sieht die Aufhebung der Notengrenzen beim Übertritt an weiterführende Schulen vor und damit auch die völlige Freigabe des Elternwillens. Aus unseren bisherigen Beratungen geht hervor, dass wir diesen Gesetzentwurf ablehnen, weil er aus Sicht unserer Kinder schlecht ist.
Eine völlige Freigabe des Elternwillens würde dazu führen, dass Kinder durch die Anforderungen der weiterführenden Schule schnell überfordert und durch ständige Misserfolge letztendlich demotiviert würden. Meine sehr geehrten Damen und Herren, Schule soll Spaß und Freude vermitteln. Kinder und Eltern sollen nach unserer Meinung die Schulform wählen, die den Neigungen, den Fähigkeiten und den Begabungen der Kinder weitgehend entspricht.
Ich darf feststellen, dass sich das Übertrittsverfahren in Bayern bewährt hat. Wie die letzten Umfragen zeigen, stößt das Übertrittsverfahren auf zunehmende Zustimmung bei den Eltern und Lehrkräften. Das Übertrittsverfahren in Bayern wurde das letzte Mal
2009 verändert und angepasst, um die Belastung der Kinder und ihrer Eltern zu senken. Die Information und Beratung der Eltern über die möglichen Bildungswege im differenzierten System wurden intensiviert. Vor allem wurde auch die Verantwortung der Eltern beim Übertritt deutlich gestärkt.
Das veränderte Übertrittsverfahren basiert auf folgenden Säulen: einmal auf der rechtzeitigen Information der Eltern über die Möglichkeiten und Chancen im System, des Weiteren auf einem ausführlichen Grundschulgutachten und letztendlich auf der verantwortlichen Mitwirkung der Eltern. Neben der freien Entscheidung, innerhalb der Notengrenzen 2,33 und 2,66 an das Gymnasium oder die Realschule überzutreten, besteht seit 2009 ein weitgehendes Entscheidungsrecht der Eltern bei Verfehlung dieser Noten. Erreichen Schülerinnen und Schüler im anschließenden Probeunterricht in den Fächern Deutsch und Mathematik mindestens die Note "ausreichend", können die Eltern frei über den Eintritt in die jeweils gewählte weiterführende Schule und somit über die Schullaufbahn ihres Kindes entscheiden.
Es ist bereits angeführt worden, was namhafte Bildungsforscher und Studien belegen: Eine Freigabe des Elternwillens ohne pädagogische Einschätzung der Schule, wie mit dem Gesetzentwurf der GRÜNEN gefordert wird, würde dazu führen, dass die Beratung durch die Grundschullehrkräfte in den Hintergrund träte und weniger Kinder aus bildungsfernen Familien an weiterführende Schulen wechseln würden. Eine Freigabe würde daher nicht zu mehr, sondern zu weniger Bildungsgerechtigkeit führen. Das kann meines Erachtens nicht unsere Aufgabe sein.
Ich möchte noch ein weiteres wichtiges Argument anführen, das für eine Ablehnung dieses Gesetzentwurfs spricht. Es ist eine Tatsache, dass die Bedeutung des Übertritts nach der vierten Jahrgangsstufe für die schulische Laufbahn und für den Bildungserfolg eines Kindes immer geringer wird. Die Durchlässigkeit des bayerischen Schulsystems wurde in den letzten Jahren enorm verbessert. Neben der allgemeinen Bildung ist gerade die berufliche Bildung zu einem wichtigen und nicht mehr wegzudenkenden Weg zur Hochschule geworden.
Von Herrn Kollegen Breitschwert ist heute bereits angesprochen worden, dass über 43 % aller Hochschulzugangsberechtigungen in Bayern mittlerweile über das berufliche Schulwesen oder die berufliche Bildung erworben werden. Um diese im System vorhandenen Möglichkeiten wird Bayern in anderen Bundesländern geradezu beneidet.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, unsere Aufgabe besteht darin, die Übergänge an die weiterführenden Schulen künftig noch stärker und intensiver zu begleiten. Hierzu sind bereits entsprechende Maßnahmen eingeleitet worden. Ich denke an die Lotsen an den Gymnasien. Ich erinnere an die Einführungsklassen und die Kooperationen zwischen den Schulen. Das dürfte Ihnen soweit bekannt sein.
Daher freuen wir uns auf die Auseinandersetzung über diesen Gesetzentwurf im Ausschuss. Ich darf Ihnen jedoch heute schon sagen, dass wir Ihren Gesetzentwurf, Herr Kollege Gehring, aller Voraussicht nach ablehnen werden.
Eine kurze Antwort: Es lässt sich feststellen, dass die Schüler bei länderübergreifenden Vergleichsstudien überall dort, wo beim Übertritt auf Leistung und auf Noten gesetzt wird, besser abschneiden. Zudem sind wir der Meinung, dass ein aussagekräftiges Grundschulgutachten wichtig ist. Dieses sieht Ihr Gesetzentwurf nicht vor. Selbstverständlich ist die Beratung sowohl Ihr als auch unser Anliegen. Wir setzen jedoch auf ein tragfähiges und aussagekräftiges Grundschulgutachten. Das ist in dieser Form im Gesetzentwurf nicht vorgesehen. Darü
ber werden wir sicherlich im Rahmen der Gesetzesberatung noch sprechen.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich glaube, es ist wirklich an der Zeit, dass wir mit diesem Gesetzentwurf, der von der SPD bereits im September 2010 eingereicht worden ist, heute zu einem Abschluss kommen. An uns lag es sicherlich nicht. Die Verzögerung hat die einbringende Fraktion zu verantworten. Vielleicht haben Sie noch Zeit gebraucht, um über diesen Vorschlag zu diskutieren. Ich bin jedenfalls der Meinung, dass heute tatsächlich der Zeitpunkt ist, dieses Thema parlamentarisch abzuarbeiten.
Ich darf für meine Fraktion noch einmal feststellen, dass es Ziel unserer Politik ist, für jedes Kind die richtige Schule und nicht die gleiche Schule für alle Kinder in Bayern zu errichten. Wir lehnen den Gesetzentwurf schon deshalb ab, weil wir derzeit für eine weitere Schulart in Bayern absolut keinen Bedarf erkennen. Wir hören in die Bevölkerung hinein und haben erkannt, dass weder die Eltern noch die Lehrer und Schüler nach all den Anpassungen und Veränderungen der letzten Jahre eine Veränderung wünschen.
Sie wollen endlich einmal in Ruhe arbeiten und das System in der vorgesehenen Form einführen.
Momentan brauchen wir keine Strukturdebatte. Herr Kollege Felbinger, im Bildungswesen gibt es immer neue Wege. Dafür brauchen wir aber keine neuen Strukturen. Die Einführung neuer Wege ist überall möglich.
Wir lehnen den Gesetzentwurf auch deshalb ab, weil er eine durchschaubare Taktik verfolgt. Die Vorredner haben es bereits angesprochen, und auf dem SPDParteitag wurde die Katze aus dem Sack gelassen: Sie wollen mit der Einführung der Gemeinschaftsschule als alternative Schulart lediglich die Tür für die Umstellung des Bildungssystems in Bayern öffnen. Mit diesem Gesetzentwurf scheuen Sie allerdings die Auseinandersetzung mit den von einer möglichen
Umstellung Betroffenen. Was eine Umstellung des Systems auf eine Gemeinschaftsschule bedeuten würde, wurde bereits ausgeführt. Sie würden damit die Axt an das erfolgreiche bayerische Gymnasium und letztlich auch an die bayerische Realschule legen. Deshalb lehnen wir den Gesetzentwurf ab.
Wir setzen weiterhin auf das differenzierte System und nicht auf die Gemeinschaftsschule. Wir setzen auf den Ausbau der individuellen Förderung. Unsere Kinder sind verschieden. Ein gutes Schulsystem muss meines Erachtens den unterschiedlichen Neigungen, Begabungen und Talenten Rechnung tragen. Jedes Kind hat den gleichen Anspruch darauf, in seinen individuellen Fähigkeiten und Talenten gefördert zu werden.
Wir sind der Auffassung, dass dafür in den klar ausgeprägten Schulsystemen und vor allem in den Bildungsgängen ab der 5. Jahrgangsstufe dafür die besten Voraussetzungen bestehen. Unsere Kinder werden so am besten auf die unterschiedlichen beruflichen und studienbezogenen Anforderungen vorbereitet.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, der einschlägigste Beweis für die Stimmigkeit und die Weiterentwicklung unseres Systems ist das, was am Ende dabei herauskommt. Sehen Sie sich einmal die Jugendarbeitslosigkeit in Bayern an. Es ist ein Erfolg der bayerischen Bildungspolitik, dass in Bayern nur 3 % der Jugendlichen keine Arbeit haben.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Sie fordern in Ihrem Gesetzentwurf passgenaue individuelle Lernangebote oder Portfolios. Nach meiner Meinung ist dies kein Alleinstellungsmerkmal der Gemeinschaftsschule. Dies kann und wird bereits heute in allen bestehenden Schulformen umgesetzt. Herr Güll, schon deshalb bedarf es keiner veränderten Struktur und auch keiner weiteren Schulart. Das ist bereits im Rahmen des EUG und aller Schulordnungen in Bayern möglich.
Wir lehnen den Gesetzentwurf der SPD aber auch deshalb ab, weil wir mit der neuen Mittelschule und ihren Verbünden sowie mit den vielen Kooperationen, auf die Frau Kollegin Will eingegangen ist, schon heute den mittleren Schulabschluss überall wohnortnah ermöglichen. 20 % unserer Mittelschüler - mit steigender Tendenz - erreichen diesen Abschluss. Wir unterstützen selbstverständlich auch weiterhin die Kooperationen zwischen den Schularten nach dem Motto: Zusammenarbeit statt Zusammenlegung. Die
Abschlüsse, die die Gemeinschaftsschule vergeben soll, können bereits heute an der bayerischen Mittelschule erreicht werden.
Wir lehnen diesen Gesetzentwurf aber auch ab, weil er keinerlei Antwort auf die Kosten für die Einführung der Gemeinschaftsschule gibt. Wenn, wie in Ihrem System vorgeschlagen, an allen Schulstandorten der Gemeinschaftsschule nach gymnasialem Standard unterrichtet werden soll, dieses Angebot bereits bei einer Mindestschülerzahl von 150 Schülern eingeführt werden kann, jedem Schüler ein passgenaues Lernangebot gemacht wird, Kinder mit Behinderungen aufgenommen werden sollen, zusätzliche Angebote in Kursen und Fachmodulen gemacht werden sollen, Binnendifferenzierungen bei vielleicht 15 Schülern pro Jahrgangsstufe erfolgen sollen, die Gemeinschaftsschule auch als gebundene Ganztagsschule geführt werden soll und Lehrkräfte aus allen Schularten dort unterrichten sollen, dann kann doch, meine sehr geehrten Damen und Herren, diese Gemeinschaftsschule nicht kostenneutral geführt werden, wie Sie es uns in Ihrem Gesetzentwurf anbieten. In diesem Zusammenhang wäre wirklich auch danach zu fragen, wie all das, was ich jetzt aus Ihrem Gesetzentwurf vorgelesen habe, letztendlich vor Ort auch zu organisieren ist.
Meine Damen und Herren, ich will noch eines sagen. Es wird ja auch dargelegt, dass diese weitere Schulart eine Antwort auf die demografischen Entwicklungen in unserem Lande wäre. Ich halte genau das Gegenteil für richtig. Je mehr Schularten vorhanden sind, desto mehr verteilen sich die Schüler und desto mehr Schulstandorte sind letztendlich auch gefährdet.
Ich komme zum Abschluss, meine Damen und Herren. Das differenzierte bayerische Bildungssystem zeichnet sich durch enorme Leistungsfähigkeit, hohe Durchlässigkeit, große Bildungsgerechtigkeit und gute, stets wiederkehrende Chancen aus.
Ja. - Für die CSU, meine sehr geehrten Damen und Herren, zählt auf Dauer Verlässlichkeit und Kontinuität in der Schul- und Bildungspolitik; die Gemeinschaftsschule bietet für sich in der Praxis keinen Mehrwert. Deshalb lehnen wir den Gesetzentwurf ab.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Herr Präsident! Ich habe vorhin mit Herrn Felbinger gesprochen und war danach eigentlich der Ansicht, dass wir uns einig sind, dieses Thema heute mit den Ausschussvoten nicht aufzurufen. Aber er hat jetzt im Detail diese Beratung angesprochen.
Ich darf sagen, dass wir uns am 1. März im Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes sehr ausführlich über das Thema Verwaltungsangestellte unterhalten haben. Es trifft zu, was Herr Felbinger gesagt hat: Wir waren uns über die Fraktionsgrenzen hinweg einig, dass im Bereich der Verwaltungsangestellten etwas getan werden muss. Sie können auch sicher sein, dass wir dieses Thema Verwaltungsangestellte, vor allem natürlich die Zuteilungsrichtlinien, zum Gegenstand der Beratungen beim Doppelhaushalt 2013/2014 machen werden. Es gibt ja auch keine andere Möglichkeit, Herr Kollege Felbinger. Wir haben heute den Nachtragshaushalt 2012 beschlos
sen. Darin sind keine Verbesserungen für die Verwaltungsangestellten vorgesehen.
Es herrschte in diesem Ausschuss auch die Meinung, dass dies Schwerpunktthema im Doppelhaushalt 2013/2014 sein wird.
Es trifft nicht zu, Herr Kollege Felbinger, dass sich nichts getan hat. Ich muss jetzt nicht im Einzelnen es würde den heutigen Abend sprengen - auf die Verbesserungen in den letzten Jahren hinweisen, die tatsächlich erfolgt sind.
Grundsätzlich, wie gesagt, stehen wir hinter der Intention, aber nicht mit diesem Hauruck-Verfahren, das zum Teil doch auch in die Tarifhoheit der Tarifpartner eingreift. Die Feststellung der Tätigkeitsmerkmale, die Eingruppierung der Angestellten ist nicht Aufgabe des Landtags, sondern der Tarifparteien. Das fordern Sie als hier vom Landtag zu beschließen. Das geht zum einen nicht.
Zum Thema der Wiederbesetzungssperre haben wir uns geäußert; im nächsten Doppelhaushalt fällt mit Sicherheit die Wiederbesetzungssperre in der jetzigen Form. Mit diesen Zusagen müssen Sie sich noch etwas gedulden.
Wir lehnen den Antrag, weil er ein sogenannter Hauruck- und Schaufensterantrag ist, ab und konzentrieren uns mit unseren Beratungen auf den Doppelhaushalt 2013/2014.
Ich möchte auch die Meinung des Kollegen Barfuß, der heute, glaube ich, ein Enkelkind versorgen muss, wiedergeben. Er hat mich gebeten, ich soll seine Meinung kundtun, die sich mit meiner deckt.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn ich an die einzelnen Wortmeldungen gerade der Oppositionsparteien denke, fühle ich mich wirklich wie in einem falschen Film, wie es vorhin bezeichnet worden ist. Es wird ein Bild unserer Schulen und speziell des Gymnasiums gezeichnet, das der Realität absolut nicht entspricht.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, nach Ihren Ausführungen habe ich den Eindruck gewonnen, als ob an unseren Schulen nur gebückte, kranke, unterdrückte und traurige Kinder vorhanden wären. Die Realität, Herr Güll, spricht doch eine andere Sprache.
Ich erinnere Sie an unseren gemeinsamen Besuch in Oettingen. Dazu muss ich feststellen: Die Kinder gehen doch freudig, interessiert und begeistert in die Schule. Beim Besuch der Schulen in meinem Stimmkreis sehe ich das Gleiche. Die Horrorszenarien, wie Sie unsere Schulen darstellen, stimmen nicht. Ich betrachte das sogar als eine Beleidigung unserer Schüler und Lehrkräfte draußen vor Ort.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist betont worden: Das neue bayerische Gymnasium hat seinen ersten Start-Ziel-Lauf hinter sich. Ich bin der Meinung - das bestätigten im Grunde genommen alle Schulen -, dass die Akzeptanz und das Ansehen dieser Bildungseinrichtung ungebrochen gut sind. Die steigenden Schülerzahlen zeugen vom Vertrauen der Eltern und auch vom Zutrauen der Schüler in diesen Bildungsgang. Sicherlich waren in den acht Jahren Korrekturen und Nachsteuerungen erforderlich. Das ist mit Augenmaß und behutsam gemacht worden. Ich glaube, wir haben diese Bildungseinrichtung auf eine gute Spur gebracht und sind damit erfolgreich gewesen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist betont worden - Sie nennen das ja auch im Thema Ihrer Aktuellen Stunde -, dass wir selbstverständlich für die Zukunft und für die Chancen unserer Kinder in einer globalen Welt das Beste wollen. Jedes Kind in unserem Lande ist mit seinen individuellen Möglichkeiten und Talenten ernst zu nehmen und zu fördern. Daran müssen wir alle gemeinsam weiter arbeiten. Herr Güll, die aufgeflammte Diskussion sehe ich in diesem Kon
text. Wir müssen uns selbstverständlich über weitere Maßnahmen unterhalten. Deswegen sind wir als CSU-Fraktion dem Kultusminister sehr dankbar, dass er nach diesem ersten Durchlauf - nach intensiven Beobachtungen und zahlreichen Rückmeldungen aus den Schulen, aus der Elternschaft und aus dem Kreis der Lehrer - Überlegungen aufgreift und das neue Gymnasium weiterentwickeln will. Wir unterstützen die Pläne, künftig entweder am Ende der Mittelstufe oder schon vorher verschiedene ergänzende schulische Zusatzangebote zu machen, die meines Erachtens in die bestehende Struktur unseres neuen Gymnasiums bestens integriert werden können.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn dies ein zusätzliches Intensivierungsjahr für die Schüler bedeutet, soll uns das recht sein. Allerdings wurden heute schon andere denkbare Lösungen angesprochen, die schon vorher, in der Mittelstufe bzw. der Unterstufe, eingeleitet werden könnten. Ich warne allerdings davor, sich bereits jetzt festzulegen und allen Schulen von Aschaffenburg bis Lindau oder von Hof bis Berchtesgaden genau vorzuschreiben, wie sie sich zu verhalten haben. Ich glaube, unsere Schulen wissen, wie sie in dieser Frage vorgehen sollten. Für mich ist das ein wichtiger Trittstein auf dem Weg zu einer eigenverantworteten Schule.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich möchte heute nicht über einzelne Vorstellungen, die im Raum stehen, sprechen. Wir haben uns bereits über die sogenannten Übergangs- bzw. Anschlussklassen für Schüler aus den Real-, Mittel- und Wirtschaftsschulen unterhalten, die ihnen einen erleichterten Übergang an das Gymnasium ermöglichen sollen. Ich halte dieses Instrument für wichtig; denn es fördert die Durchlässigkeit unseres Schulwesens. Wenn diese Klassen für Schüler aus den Gymnasien, die Nachholbedarf haben, geöffnet werden, kann uns das nur recht sein.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, der CSU geht es darum, das bayerische Gymnasium solide weiterzuentwickeln. Ich bin für die Aussagen der Fraktionen am heutigen Tag äußerst dankbar: Keine Fraktion will zurück zum G 9. Aus meiner Sicht wäre das auch ein Schildbürgerstreich, ein Witz der Geschichte der Bildungspolitik in Bayern und letztlich Unfug. Wir brauchen Stabilität und Verlässlichkeit, keine Experimente. Eltern, Schüler und Lehrer müssen sich auf die erfolgte Reform hin zum neuen Gymnasium verlassen können. Wenn aufgrund der ersten Evaluierungen einzelnen Schülern mehr Zeit eingeräumt wird, weil sie diese benötigen, ist das ein wichtiger Schritt dieser Entwicklung.
Dies ist, wie heute schon betont wurde, keine Rolle rückwärts, sondern eine richtige Antwort auf die wach
senden Leistungsunterschiede an unseren Schulen. Es ist aber auch ein Beitrag zur verbesserten Durchlässigkeit unseres differenzierten Systems. Wir begrüßen daher die Ankündigung und die Bemühung des Ministers, die Möglichkeiten weiterer individueller Förderung der Schüler am bayerischen Gymnasium zu erweitern. Wir begleiten den Minister auf diesem Weg sehr gerne.
Herr Präsident, meine Damen und Herren Kollegen! Übermorgen, am 14. Juli 2011, wird es ein Jahr, dass das neue Dienstrecht hier, vom Hohen Hause, verabschiedet worden ist. Das neue Dienstrecht ist seit dem 01.01.2011 in Kraft. Es ist schon darauf hingewiesen worden, dass wir als Bayerischer Landtag insgesamt gesehen froh und dankbar sind, dass die infolge der Föderalismusreform dem
Freistaat damals zugewiesene Kompetenz sehr zügig aufgenommen worden ist. Wir haben uns ein eigenes Gesetzeswerk für unsere Beamtinnen und Beamten geschaffen. Deshalb sind wir besonders stolz auf das Gesetz.
Meiner Meinung nach ist es folgerichtig, was im Anpassungsgesetz der Bayerischen Staatsregierung vorgeschlagen wird, dass nämlich im Grunde genommen alle 40 Landesgesetze - ich will sie nicht alle einzeln aufzählen - entsprechend angepasst werden. Ich sehe darin einen formalen Vorgang. Ich darf schon heute zusichern, dass unsere Fraktion den Gesetzentwurf im Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes unterstützen wird.
Den zweiten Gesetzentwurf, der vorliegt und der von Frau Kollegin Kamm begründet wurde, werden wir im Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes selbstverständlich ordentlich beraten. Ich darf Ihnen allerdings schon heute unsere Meinung dazu sagen. Ich habe darauf verwiesen, dass dieses neue Dienstrecht seit einem halben Jahr in Bayern gültig ist. Deshalb wollen wir dieses wegweisende Gesetz nicht nach einem halben Jahr schon wieder ändern. Ich darf an die vielen ausführlichen Beratungen im Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes erinnern. Die Anregungen, die Sie mit Ihrem Gesetzentwurf geben, sind seinerzeit sehr ausführlich und sehr deutlich angesprochen worden. Wir waren aber der Meinung, dass die Forderungen zu mehr Verwaltungsaufwand führen würden und dass das Gesetz in seiner Struktur unübersichtlich gemacht würde. Ich darf Ihnen deshalb schon heute signalisieren, dass wir, sicher nach einer sehr sorgfältigen Beratung, Ihren Gesetzentwurf nicht mittragen werden.
Mit Rücksicht auf den Zeitplan am heutigen Tag darf ich deshalb feststellen, dass wir für den Gesetzentwurf der Staatsregierung Zustimmung signalisieren, dem Gesetzentwurf der GRÜNEN aber aller Voraussicht nach nicht zustimmen werden.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Kollegen! Die SPD hat mit diesem Gesetzentwurf buchstäblich die Katze aus dem Sack gelassen und ihr "Modell der Zukunft" kreiert. Sie fordert mit dem Gesetzentwurf die Einführung der Gemeinschaftsschule und setzt - da bin ich mir sicher - mit diesem Modell auf einen Lösungsansatz, der bisher in
Deutschland überall dort, wo mit der Gemeinschaftsschule gearbeitet wurde, kläglich gescheitert ist.
Sie haben im Übrigen sehr lange gebraucht, Herr Pfaffmann, bis Sie diesen Gesetzentwurf auf den Tisch gebracht haben. Sie haben darüber diskutiert. Sie waren zunächst für die sechsjährige gemeinsame Schulzeit, dann für die achtjährige. Dann kam aus Berlin der Wink für die zehnjährige gemeinsame Schulzeit. Wenn ich jetzt Ihren Gesetzentwurf genau anschaue, dann erinnert er mich in vielen Bereichen an den Entwurf des Bayerischen Lehrer- und Lehrerinnenverbandes, nämlich an die sogenannte Regionalschule.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir lehnen diesen Gesetzentwurf natürlich ab.
Ich bin der festen Überzeugung, dass für eine weitere Schulart in Bayern derzeit absolut kein Bedürfnis besteht.
Wir vertrauen weiterhin auf unser bewährtes, leistungsfähiges, vielfältiges und durchlässiges Schulwesen, das natürlich kontinuierlich verbessert werden muss. Deshalb brauchen wir, meine sehr geehrten Damen und Herren, keine neue Schulstrukturdebatte. Wir müssen uns vielmehr über Qualität und Gerechtigkeit unterhalten.
Unseren bayerischen Schulen werden in allen nationalen und internationalen Vergleichen enorme Leistungsfähigkeit, hohe Durchlässigkeit, große Bildungsgerechtigkeit und, was wichtig ist, stets wiederkehrende Chancen zugeschrieben.
Deshalb, meine sehr geehrten Damen und Herren, wären wir im Grunde genommen alle auf den Kopf gefallen, wenn wir in dieser Situation einen Systemwechsel in Bayern durchführen würden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Gemeinschaftsschule, die Einheits- oder die Gesamtschule mit den neu aufzubauenden Oberstufenzentren, wie es in diesem Gesetzentwurf zu lesen ist,
führt nach unserer Meinung zu massenhafter Ungerechtigkeit und bei Schülerinnen und Schülern, aber vor allem bei Eltern zu Enttäuschungen. Ihr Modell, Herr Pfaffmann, gaukelt Lösungen vor, die nie im Leben einzuhalten sind. Wenn man Ihren Gesetzentwurf und vor allem die Begründung dazu liest, wähnt man sich fast im bildungspolitischen Paradies.
Jedem wird alles recht gemacht.
Ich möchte Ihnen auch in der anderen Frage deutlich sagen: Wir sehen selbstverständlich in der Einführung der Gemeinschaftsschule einen massiven Angriff auf das bayerische Gymnasium und natürlich auch auf die erfolgreiche bayerische Realschule. Deshalb ist das, was Sie vorschlagen, mit uns nicht zu machen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Gemeinschaftsschule führt nachweislich nicht zu mehr Bildungsgerechtigkeit,
aber zu deutlich geringerer Leistungsfähigkeit.
Das kann meines Erachtens nicht unser Ziel sein. Die Verlängerung der gemeinsamen Schulzeit benachteiligt sowohl die leistungsstärkeren als auch die leistungsschwächeren Schüler. Auch das ist wissenschaftlich eindeutig belegt, Herr Pfaffmann. Wir stellen fest, dass Bayern aufgrund seines Bildungssystems von allen Bundesländern den höchsten Anteil an Spitzenschülern hat, aber auch den geringsten Anteil an Risikoschülern. Auch das dürfte Ihnen bekannt sein.
Um auf Ihr Modell einzugehen: Sie wissen, dass seit diesem Schuljahr die bayerische Mittelschule besteht. Mehr als zwei Drittel unserer 1.000 Hauptschulen haben sich auf den Weg gemacht. Sie bieten das an, was Sie im Grunde fordern, nämlich den mittleren Bildungsabschluss. Sie wissen auch, dass rund 20 % unserer Mittelschüler diesen mittleren Bildungsab
schluss machen und in den weiterführenden Schulen Chancen haben.
Meine Damen und Herren, zusammenfassend darf ich sagen: Die Gemeinschaftsschule, wie Sie sie fordern, bietet in der Praxis keinen Mehrwert und wird deshalb von uns abgelehnt.
Abschließend möchte ich unserem Kultusminister Dank aussprechen, der als derzeitiger KMK-Vorsitzender mit seiner Kollegin aus Baden-Württemberg und seinem Kollegen aus Sachsen ein sehr interessantes Papier verfasst hat.
- Das bitte ich Sie, einmal zu lesen, Herr Pfaffmann.
Wir werden uns sicherlich auch bei der Bildungsdebatte über diese Frage unterhalten. Jedenfalls sind die zwölf Thesen, die er mit seinen Kollegen unterschrieben hat, notwendig gewesen. Es ist klar erkannt und gezeigt worden, wohin der Weg auch in den südlichen Ländern geht. Ich hoffe und vertraue darauf
- dass wir Ihren Vorschlag intensiv beraten, uns aber mit unseren Vorschlägen durchsetzen werden.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Dringlichkeitsantrag der SPD-Fraktion steht zum zweiten Mal auf der Tagesordnung. Wir haben uns mit dem Thema bereits am 2. Juli, drei Tage, nachdem das Kabinett diese wichtigen schulpolitischen Entscheidungen getroffen hat, im Beisein des Ministers - wir haben uns damals alle sehr herzlich dafür bedankt, dass er sofort zur Verfügung stand - eingehend befasst. Wir haben den Dringlichkeitsantrag am 2.Juli im Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport abgelehnt. Auch der mitberatende Haushaltsausschuss hat den Antrag abgelehnt.
Der Antrag beinhaltet - Herr Güll hat es hier noch einmal formuliert -, alle schulpolitischen Maßnahmen zu stoppen und stattdessen ein Moratorium zu verabschieden. Wie wir wissen, heißt Moratorium: auf die lange Bank schieben, verzögern, zuwarten, bis uns scheinbar bessere Einfälle kommen.
In dem Moratorium soll letztendlich das von der SPD seit Langem geforderte und favorisierte regionale Schulentwicklungskonzept des Bayerischen Lehrerinnen- und Lehrerverbands durchgesetzt werden. Weiterhin sollen sogenannte Reformschulen eingeführt werden, deren Strukturen allerdings in dem Antrag nicht ersichtlich werden. Es ist nicht klar, wie das letztendlich aussehen soll.
Meine Damen und Herren, im Grunde genommen geht es in diesem Antrag darum, die längere gemeinsame Beschulung in Bayern einzuführen, wobei uns die SPDFraktion auch hier erst einmal sagen muss, was sie letztendlich will. Wir kennen die unterschiedlichen Vorstellungen der SPD: Einmal wird von einer sechsjährigen gemeinsamen Schulzeit gesprochen, einmal von einer achtjährigen, dann von einer zehnjährigen gemeinsamen Schulzeit gesprochen wie auf Bundesebene gefordert. Jedenfalls, meine ich, müsste sich die SPD erst einmal selbst einigen, was sie letztendlich will,
welche Vorstellungen sie in die politische Debatte einbringt und nicht das Ministerium zu beauftragen, entsprechende Konzepte darzulegen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die CSULandtagsfraktion hat sich für die Beibehaltung des bestehenden bewährten und erfolgreichen bayerischen Schulsystems klar entschieden. In unserer Koalitionsvereinbarung haben wir beschlossen, dieses bayerische Schulsystem in den nächsten Jahren entsprechend weiterzuentwickeln, im Interesse unserer Kinder und auch des Bildungsstandortes Bayern.
Das gegliederte Schulsystem, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist beliebt und anerkannt. Das sollten auch Sie von der SPD einmal respektieren und nicht jeden zweiten Antrag dazu nutzen, integrierte Modelle in die politische Debatte einzubringen.
Ich würde Ihnen raten, meine Damen und Herren, sich auch einmal mit Umfragen zu beschäftigen. Es gab jüngst eine Forsaumfrage, die Sie kennen. Sie müssten einmal nachschauen, wie Ihre Wähler, Ihr Klientel, zum gegliederten Schulsystem stehen. 55 % von ihnen befürworten es nämlich. Das sollten Sie meiner Meinung nach zum Maßstab Ihres weiteren Handels machen, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Ich möchte an der Stelle unserem Kultusminister Dr. Spaenle sehr herzlich danken, dass er die Koalitionsvereinbarungen zum Anlass genommen hat, bereits im Dezember letzten Jahres Maßnahmen zur Weiterentwicklung des bayerischen Schulsystems anzukündigen und bis zum heutigen Tag in mutigen Schritten anzugehen. Ich will die einzelnen Punkte des ZehnPunkte-Programms nicht im Detail besprechen, aber ich möchte die wesentlichen Punkte nennen, die auch Schwerpunkte der politischen Arbeit des ersten Jahres dieser Regierung waren, wovon auch meines Erachtens schon sehr viel umgesetzt worden ist.
Das Thema lautet: Bildung in Bayern, Qualität und Gerechtigkeit. Das erste Thema, das angesprochen worden ist, war die Weiterführung des Ganztagsangebotes, der Abbau von größeren Klassen, die Schulversuche zur Kooperation von Haupt- und Realschule letztendlich mit dem Ziel einer höheren Durchlässigkeit. Das Übertrittsverfahren - das ist angesprochen worden - ist weiterentwickelt und, wie ich höre, von der Basis auch auf große Zustimmung gestoßen. Und letztendlich, als Kernpunkt der Überlegungen, die Weiterentwicklung der Hauptschule zur Mittelschule, das
Thema, das wir, Herrn Güll, am 2. Juli im Ausschuss sehr eingehend und intensiv diskutiert haben. Es dienen letztendlich auch die vom Minister initiierten Dialogforen dazu, Ihre Forderungen umzusetzen, nämlich vor Ort passgenaue Lösungen für die einzelnen Schullandschaften zu finden, für die einzelnen Gemeinden, für die Städte und Landkreise. Ich darf Ihnen sagen, weil ich in Forchheim lebe, einem Modelllandkreis, der dieses Dialogforum durchführt, dass dieses Gesprächsangebot sehr gut angenommen wird und die Bürgermeister dabei spüren, dass es tatsächlich eine Chance ist, über lange Zeit ihre Hauptschulstandorte zu halten, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Ich komme zum Schluss. - Ich darf für meine Fraktion erklären, dass wir diesem Antrag heute zustimmen, dass wir weiterhin über die Weiterentwicklung unseres Schulsystems gerne diskutieren. Insgesamt gesehen sind wir auf einem guten Weg. - Danke sehr.
Herr Dr. Herz, das glaube ich absolut nicht. Ich weiß nicht, ob Sie an einem solchen Forum schon einmal teilgenommen oder sich darüber berichten haben lassen, mit welcher Ernsthaftigkeit alle am Bildungsprozess Beteiligten, Bürgermeister, Landräte und Elternbeiräte, sich bemühen, Strukturen in der Fläche zu errichten, die tatsächlich dem Ziel nahekommen, unsere Hauptschulstandorte möglichst lange zu behalten. Es geht hier also nicht nur um Diskussionsforen, sondern tatsächlich um die Erarbeitung ganz konkreter Vorschläge für die Bildungslandschaft der Zukunft.