Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, ganz besonders auch liebe Kolleginnen und Kollegen von den GRÜNEN! Mit einem lachenden und einem weinenden Auge habe ich den Gesetzentwurf zur Einführung eines "Schulprofils Selbstständige Schule" zur Kenntnis genommen - mit einem lachenden Auge deshalb, weil Sie nun auch die Notwendigkeit von mehr Eigenverantwortung in den Schulen erkannt haben,
mit einem weinenden Auge deshalb, weil Ihr Antrag wenig fundiert ist und Sie ihn mit heißer Nadel gestrickt haben. Immer, wenn es konkret werden soll, bleiben Sie nebulös und schwammig. Das, was ich als Essenz daraus ziehen kann, bleibt weit hinter dem zurück, was die FDP bereits in ihrem Positionspapier 2009 zur eigenverantwortlichen Schule vorgelegt hat und was im Übrigen jetzt Grundlage für das ist, was am 30. Januar im Kabinett beschlossen wurde.
Im Gegensatz zu den GRÜNEN und letztlich auch zur SPD haben die CSU und die FDP rechtzeitig das Gespräch mit der kompletten Schulfamilie geführt, um alle Beteiligten ins Boot zu holen und für größtmögliche Akzeptanz zu sorgen.
Da sind wir die treibende Kraft auf dem Weg zur eigenverantwortlichen Schule, bei der die erweiterte Schulleitung aus unserer Sicht eine zentrale Rolle spielen muss.
Wenn man den Aussagen aus Ihrer Pressekonferenz, lieber Herr Gehring, Glauben schenken darf − ich spreche Sie an, Herr Gehring -, wollen Sie keine erweiterte Schulleitung, was mich schon erstaunt. Sie muten einem einzelnen Schulleiter damit weiter die Leitung von bis zu 84 Lehrern zu. Da sage ich Ihnen, meine Damen und Herren: So werden Sie den veränderten und gestiegenen Anforderungen an die Schulleitung nicht gerecht werden.
Ich bin davon überzeugt, dass das nur gehen wird, wenn wir die Verantwortung auf mehrere Schultern verteilen und die Qualität über Zielvereinbarungen sichern. Die modernen Schulen in Bayern brauchen dieses Mehr an Teamarbeit vor Ort, um auch künftig erfolgreich zu sein.
Für sehr bedenklich halte ich auch Folgendes: Einerseits sprechen Sie in Ihrem Gesetzentwurf beim Thema Kosten sogar von Einsparpotenzialen; andererseits schlagen Sie vielfältige kostenintensive Maßnahmen vor. Sie beschweren sich, dass die finanziellen Mittel für die Schulentwicklung begrenzt und nicht unendlich verfügbar sind; gleichzeitig wollen Sie vor Ort sogar Kosten sparen. Da ist vielleicht ein kleiner Widerspruch, oder wie soll das zusammenpassen?
Ich schlage Ihnen deshalb vor, in Kürze dem seriös erarbeiteten Gesetzentwurf von CSU und FDP zuzustimmen und Ihr eigenes Thesenpapier wieder in die Schublade zu packen.
Eines noch: Frau Gottstein, laut unserem Gesetzentwurf ist im Schulforum selbstverständlich ein Mitglied des Sachaufwandsträgers vorgesehen.
- Entschuldigung, mir ist davon nichts gesagt worden. Bitte schön, Herr Kollege Gehring, Sie haben das Wort.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich nehme es als gutes Zeichen für die Beratungen im Ausschuss mit, dass wir uns darüber einig sind, dass die Schulen mehr Eigenverantwortung brauchen, dass sie überreguliert sind und dass wir diese Regulierungen abbauen müssen.
Man kann über den Weg reden. Wir haben im vorliegenden Gesetzentwurf den Weg gewählt, dass wir uns auf das Kerngeschäft von Schule konzentrieren, nämlich auf Unterricht, Bildung und Erziehung. Wir glauben, hier sind zunächst die wichtigsten Schritte zu tun. Andere sind sicherlich auch notwendig.
Liebe Frau Kollegin Will, Positionspapiere der FDP müssen wir in diesem Haus Gott sei Dank nicht diskutieren.
Die Frage ist, was aus diesen Positionspapieren in die Gesetzentwürfe der Staatsregierung eingeflossen ist. Ich kann da eigentlich nichts erkennen.
Über die Schulleitungen werden wir uns unterhalten müssen, wenn der von Ihnen angekündigte Gesetzentwurf hier einmal vorliegt. Uns geht es darum, den Schulen mehr Freiräume für die Unterrichtsgestaltung zu ermöglichen. Ich denke, die Angst vor dem Durcheinander wird sicherlich dadurch gebannt, dass die Schulen ihr entsprechendes Profil entwickeln müssen und dass dieses Profil auch genehmigt werden muss. Wenn auch die Eltern und die Schulträger mitreden, wird es klare Regelungen und kein Durcheinander geben, sondern die Schulen werden ihren Weg finden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, für die Diskussion im Ausschuss sollten wir noch einmal bedenken, dass wir alle jetzt von überregulierten Schulen reden. Das ist tatsächlich so. Aber jetzt kommen schon wieder die ersten Einwände bezüglich dessen, was alles noch nicht reguliert ist und was auch in unserem Gesetzentwurf noch nicht reguliert ist. Wir sollten uns darauf einigen, dass wir zunächst über die Regulierungsabbauschritte reden. Ich denke, dann kommen wir zu einem guten Ergebnis. Wir im Landtag machen nicht die Verordnungen, wir machen die Gesetze, auf denen diese Verordnungen beruhen. Deswegen wollen wir mit diesem Gesetz die Möglichkeit schaffen, Verordnungen entweder anders zu gestalten oder aus Sicht der Schulen von diesen Verordnungen abzuweichen, um Freiräume zu haben. Ich denke, das ist das
Danke schön, Herr Kollege. − Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht. Damit ist die Aussprache geschlossen. Im Einvernehmen mit dem Ältestenrat schlage ich vor, den Gesetzentwurf in den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport als federführenden Ausschuss zu verweisen. Besteht damit Einverständnis? − Widerspruch höre ich nicht. Dann ist so beschlossen.
Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Gesetzes über die Bayerische Landesbank sowie des Gesetzes zur Ausführung des Gerichtsverfassungsgesetzes und von Verfahrensgesetzen des Bundes (Drs. 16/15505) - Erste Lesung
(Von der Rednerin nicht autori- siert) Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren! Wir beraten heute über den Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Gesetzes über die Bayerische Landesbank. Heute handelt es sich um die Erste Lesung, und am Ende der heutigen Debatte werden wir den Gesetzentwurf dann zur Beratung in den zuständigen Haushaltsausschuss überweisen.
Lassen Sie mich kurz die Hintergründe der Gesetzesänderung beschreiben. Ende des Jahres 2008 stand die Finanzwelt am Abgrund. Weltweit hatte sich die schwerste Finanzkrise seit der Weltwirtschaftskrise 1929 breitgemacht. Auch die BayernLB kam damals in Schwierigkeiten und wurde schließlich vom Freistaat Bayern gestützt. In der Folge wurde bei der EUKommission ein Beihilfeverfahren durchgeführt, das im Sommer letzten Jahres abgeschlossen wurde. Im Rahmen ihrer Beihilfeentscheidung hat die EU-Kommission klare Vorgaben zur Corporate Governance aufgestellt. Diese werden nun mit dem vorliegenden Gesetzentwurf umgesetzt. Dabei wird auch die von der Staatsregierung schon 2009 eingeschlagene Linie der Entpolitisierung der BayernLB konsequent weiterverfolgt.
Erstens. Die Vorschriften zum künftigen Aufsichtsrat werden geändert. Unter anderem wird dieser in Zu
kunft mindestens zur Hälfte mit externen Vertretern besetzt. Gleichzeitig fallen die geborenen Mitglieder − das waren die Staatsminister − weg.
Zweitens. Die Rechtsaufsicht über die BayernLB ändert sich. Künftig übt diese nur das Staatsministerium der Finanzen aus.
Der dritte Punkt ist schließlich: Es wird ein Beteiligungsrecht des Landtags bei gewissen Beteiligungserwerben der BayernLB eingeführt.
Danke schön, Frau Kollegin Görlitz. − Als Nächster hat Kollege Volkmar Halbleib von der SPD das Wort. Bitte schön.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die jetzt von der Staatsregierung vorgeschlagene Änderung des Landesbank-Gesetzes hat drei Schwerpunkte.
Einen zentralen Schwerpunkt kann man ganz klar so benennen: CSU und FDP wollen ihrer Flucht aus der politischen Verantwortung für die Landesbank und aus der Kontrolle der Landesbank nun eine gesetzliche Grundlage verpassen. Das ist der Kern der Aussage dieses Landesbank-Gesetzes.
Insbesondere die Mitglieder der CSU in der Staatsregierung wollen sich damit bei der Bewältigung des größten Desasters, das die CSU und die CSU-Staatsregierung angerichtet haben, vor der Verantwortung drücken. Die Staatsregierung unternimmt damit den untauglichen Versuch, sich bei der Verantwortung für die Konsequenzen und die Schadensfolgen in die Büsche zu schlagen, um es einmal auf den Punkt zu bringen.
Das ist umso verwerflicher und fragwürdiger, als das Desaster bei der Landesbank noch höchst virulent ist. Nur einige Beispiele:
Die Garantie für das ABS-Portfolio belastet den bayerischen Steuerzahler erst in Zukunft mit geschätzten 1,6 Milliarden Euro. Wir haben eine Milliardenauseinandersetzung mit Österreich und der Hypo Group Alpe Adria vor uns und eine schwierige − ich formuliere es vorsichtig − Entwicklung bei der MKB. Wir kön
nen doch nicht so tun, als seien die Probleme bei der Landesbank abgehakt und wir könnten uns aus der politischen Verantwortung zurückziehen. Die Begründung für eine Entpolitisierung des Verwaltungsrates bei der Landesbank mit den Erfahrungen der Vergangenheit, mit ABS-Papieren und der HGAA ist doch haarsträubend. Gab es denn bei diesen Entscheidungen zu viel Politik im Verwaltungsrat?
Nun kommt die große Tarnung: die Auflagen der EUKommission. Natürlich kann man das so darstellen, wie Sie es machen, aber ich sage Ihnen eines: Die Staatsregierung, CSU und FDP verstecken sich in dieser Frage hinter der EU-Kommission; denn die EUKommission verlangt den Rückzug von Mitgliedern der Staatsregierung aus dem Verwaltungsrat der Landesbank überhaupt nicht. Dass Sie das machen, ohne dass eine solche Auflage besteht, zeigt, dass Sie unabhängig von der Marschrichtung der EU-Kommission eine bestimmte Richtung verfolgen, nämlich die Flucht aus der politischen Verantwortung, und dafür eine gesetzliche Grundlage schaffen.