Eva Gottstein
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Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir sind am Ende des Schuljahres angelangt. Leider gibt es da für manche Schüler einen Sechser im Aufsatz. Die Begründung besteht oft in dem Wort "Themaverfehlung". So sehen wir auch Ihren Gesetzentwurf.
Sie sprechen von einem Gesetzentwurf zur Einführung einer eigenverantwortlichen Schule, aber Sie machen mit ihm nichts anderes, als dass Sie eine erweiterte Schulleitung, wie sie in Modellversuchen bereits eingeführt worden ist, jetzt offiziell einführen. Wenn man dann genau hinschaut, so ist es nicht einmal eine erweiterte Schulleitung, die eingeführt wird und die vielleicht zu mehr Eigenverantwortung führen könnte, sondern es sind mehr Vorschriften und mehr Kontrollen. Die Eigenverantwortung, um die es eigentlich geht, wird in keiner Weise erweitert.
Die drei Säulen, die Sie zugrunde legen, sind zunächst erkennbar. Aber wenn man ins Detail geht, zeigt sich, dass die Erfahrungen aus Modus F und Profil 21 in großen Teilen nicht umgesetzt werden. Das wird im Übrigen auch von den Betroffenen und von den Lehrerverbänden massiv kritisiert, was Sie aber anscheinend nicht ernst genommen haben. Diese erweiterte Schulleitung wird also nicht das sein, was man wollte, als man ursprünglich davon gesprochen hat.
Ein weiterer Schwachpunkt – wir wiederholen uns; wir haben das in der Ersten Lesung gesagt, wir haben es im Ausschuss gesagt – ist die unklare Kompetenzverteilung zwischen der erweiterten Führungsebene und der Fachbetreuung. Herr Kollege Nöth hat zwar gesagt: Das machen wir dann schon. – Ja, dann machen Sie es! Aber Sie schreiben es eben nicht in das Gesetz. Das Gesetz bleibt vage. Sie sehen in keiner Weise eine Fortbildung vor, so als ob der normale Lehrer sofort mit Führungskompetenz in eine erweiterte Schulleitung hineingeboren würde, und Sie haben auch keine entsprechende zeitliche Ausstattung vorgesehen. Wenn man nachliest, ergibt sich, dass mit diesen zwei Wochenstunden, die momentan nach wie vor zur Personalführung angedacht sind, Folgendes abgeleistet werden soll: Unterrichtsbesuche mit Nachbesprechung, Mitarbeitergespräch mit Zielvereinbarung, Teamsitzung, wöchentliche Sitzung der erweiterten Schulleitung, Begleitung von Berufsanfängern, die Mitwirkung bei der dienstlichen Beurteilung. Entweder wissen Sie nicht, was in den Schulen draußen läuft, oder es ist Ihnen egal. Aber so ist es nicht machbar.
Sie nehmen – auch das ist bereits von meinem Vorredner von der SPD kritisiert worden – die Grundschulen und die Mittelschulen explizit aus. Herr Kollege Nöth hat jetzt zwar schon nachgebessert, aber natürlich nur in Worten und nicht mit Taten. Wenn Sie vorhaben, das zu machen, dann hätten Sie es regeln müssen. Letztendlich einen Gesetzentwurf zu verabschieden und zu sagen "Das haben wir aber auch noch vor!", ist eine halbe Sache, die man so nicht akzeptieren kann. Es vertieft die Gräben zwischen den Schularten. Wir alle sind daran interessiert, die Schularten zusammenzuführen und zumindest dafür zu sorgen, dass es nicht dauernd diese Diskussionen gibt: Die einen sind etwas Besseres als die anderen.
Genau diesen Schritt gehen Sie nicht, im Gegenteil, Sie vertiefen diese Unterschiede dadurch, dass Sie bewusst die größte Gruppe herausnehmen. Außerdem nehmen Sie die kommunale Schule heraus. Auch das ist nicht nachvollziehbar. Wenn Sie eine eigenverantwortliche Schule für sinnvoll halten, dann muss sie auch für den Teil der Schulen gelten, die
von den Kommunen oder von anderen Trägern getragen werden. Dann müssen Sie es ihnen nicht nur erlauben – weil letztlich geht es auch um Kosten –, sondern dann müssen Sie es mit aufnehmen, sonst wird der Unterschied zwischen den verschiedenen Trägern – auf der einen Seite der Staat, auf der anderen Seite die Kommune – immer größer.
Die Mitwirkungsmöglichkeit der Schulgemeinschaft haben wir schon bei der Ersten Lesung gelobt, wir loben sie auch weiterhin. Dass der Schulaufwandsträger in das Schulforum einbezogen wird, ist überfällig. Das ist eine Forderung, die wir von Anfang an in diesem Haus gestellt haben. Schade, dass Sie fast eine gesamte Legislaturperiode brauchten, um darauf zu kommen, dass es allerhöchste Zeit dafür ist; denn letztlich muss der, der das Geld gibt und die Basis der Schulen vor Ort ist, auch mitreden können.
Die Elternarbeit wurde zwar angesprochen, aber sehr vage. Man liest von einem Konzept und von viel zu viel Theorie. Es muss möglich sein, dass die Eltern in der Schulfamilie anders zum Tragen kommen.
Das fordern Sie, aber Eigenverantwortung heißt auch, dass ich – – Ich habe auch eine gewisse Eigenverantwortung beim Autofahren und habe trotzdem die Straßenschilder am Rand zu beachten und muss mich danach richten. Die Straßenschilder liefern Sie nicht.
Bei den Instrumenten der Qualitätssicherung ist es genauso. Bei Bedarf muss man zum Beispiel die Schulberatungsstellen in Anspruch nehmen. Wer nennt denn den Bedarf? Das ist alles so etwas von Wischiwaschi.
Ich zitiere aus meiner Rede vom letzten Mal: Der Berg kreißte – in dem Fall eine ganze Legislaturperiode lang, viereinhalb Jahre – und gebar eine Maus. Was herausgekommen ist, ist keine Maus, sondern ein Mäuslein. Man muss ganz klar sagen: Wenn Sie ein ganzes Kind in dieser Sache wollen, dann brauchen wir Eigenverantwortung im Budget, Eigenverantwortung im Personal, und zwar Eigenverantwortung für deutlich mehr Personal.
Jawohl, um 28 Sekunden, das ist mal drin!
Ich danke auf jeden Fall fürs Zuhören und auch für die Möglichkeit, die Redezeit zu überziehen. Wenn das bei allen hier im Haus bei 38, jetzt 41 Sekunden bliebe, dann wären wir manchmal schneller gewesen. Danke.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn ich da gleich einmal einhaken darf. Von den FREIEN WÄHLERN hätte sich vielleicht schon ein Mann für die Kinderkommission zur Verfügung gestellt, aber ich wollte in dieser Kommission die FREIEN WÄHLER vertreten, und da war dann kein Platz mehr für jemand anderen.
Frau Kollegin Strohmayr, Gleiches war doch auch bei Ihnen der Fall. Wenn Ihre Fraktion ein Mann hätte vertreten sollen, dann hätten Sie weichen müssen. Ich denke, es war die Entscheidung von uns Frauen, dass wir in die Kinderkommission wollten. Dazu stehe ich auch.
Das heißt aber nicht, dass die Kinderkommission von vornherein eine weibliche Domäne ist. Aber die Personen waren nun einmal weiblich.
Das passt schon. – Da kam ein Hinweis von Frau Kollegin Dettenhöfer. Petra, wir hatten nur neun Monate Zeit – das ist richtig -, weil die Kinderkommission nicht gleich zu Beginn der Legislaturperiode installiert worden ist. Wenn von "nur neun Monaten" gesprochen wird, dann sage ich:
In neun Monaten bringt man ein ganzes Kind zustande. Von daher ist es eine fruchtbare Zeit gewesen; ich weiß, wovon ich rede.
Es war also eine gute Entscheidung des ganzen Parlaments hier, die Kinderkommission zu installieren. Es war den Versuch wert. Der Versuch ist gelungen. Deswegen sollte man diese Entscheidung in der nächsten Legislaturperiode wiederholen, das heißt, wieder eine Kinderkommission installieren.
Auch ich sage ein herzliches Danke. Es ist zunächst ein Dank an die Landtagspräsidentin, die – das muss man hier ausdrücklich sagen – ihre schützende Hand darübergehalten hat. Ich glaube, das hat sie nicht nur deshalb getan, weil auch ihr Kind, Claudia Stamm, in der Kinderkommission war, sondern vor allem wegen der Sache. Wenn es darum ging, Gelder speziell für den Flyer oder für Veranstaltungen zu bekommen, dann ging das relativ unproblematisch. Ich danke auch Frau Feldmann, die als betreuende Kraft aus dem Landtagsamt erst später dazustieß. Man hat dann sofort gemerkt: Es entstand eine Woman-Power als Hintergrund für die Kinderkommission. Das war nötig. Seitdem konnten wir besser arbeiten.
Das Programm, das wir uns selber gegeben haben, war zwar lobenswert, aber im Nachhinein aus meiner Sicht völlig unrealistisch. Wir haben uns als Anfänger natürlich an der Kinderkommission in Berlin orientiert, aber nicht bedacht, dass diese Kommission dort jede Woche tagt und wie ein Ausschuss fest installiert ist.
Für uns alle – egal, ob es sich um Frau Dettenhöfer oder Frau Strohmayr oder Frau Brigitte Meyer oder Frau Claudia Stamm handelte – war es eine zusätzliche Arbeit, die man neben der normalen Arbeit noch unterbringen musste. Dadurch musste manches zurückgestellt werden. Das Programm war auch deswegen unrealistisch, weil sich zumindest in der Arbeit bei uns gezeigt hat, dass es keine theoretisch arbeitende Kommission ist, die Punkt für Punkt behandelt. Ich zähle dabei meine Punkte gar nicht auf; die können Sie, wenn Sie Lust und Zeit haben oder es Ihnen jemand als Hausaufgabe aufgibt, in dem ausführlichen Bericht nachlesen.
Es hat sich gezeigt, dass die Kinderkommission im Bayerischen Landtag in erster Linie eine Anlaufstelle geworden ist. Jede von uns hat während ihrer Vorsitzendenzeit eine Menge Briefe bekommen, und zwar – Brigitte Meyer hat es schon gesagt – von Verbänden und Organisationen, die gesehen haben, dass hier ein Ansprechpartner besteht, den es im normalen Parlament sonst nicht gibt. Natürlich ist ein Ansprechpartner im Bildungsbereich und im Sozialbereich vorhanden. Aber hier hat man ganz speziell uns aufgesucht.
Auch in der Zukunft muss man betonen, dass dies wichtig ist.
Man konnte sich bisher auf bestimmte Organisationen konzentrieren. Dabei denke ich an den Kinderschutzbund, an die Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen und Asylbewerbern. Jedenfalls waren wir eine explizit geschaffene Stelle für Organisationen, die mit Kinderproblemen zu tun haben. Es hat sich herauskristallisiert, dass die Kommission wichtig war.
Wir sind von Kindern und Eltern angesprochen worden. Briefe haben wir von Kindern und Eltern bekommen, die sich sonst wahrscheinlich nicht an das Parlament gewendet hätten. Ich denke, auch deswegen war die Kommission sinnvoll.
Ich freue mich, dass wir eine gewisse Öffentlichkeitsarbeit erreichen konnten. Der Flyer war in erster Linie von mir angestoßen worden. Ob die Figuren Leo und Lea super waren, ist zwar die Frage, aber wir haben den Flyer im Rahmen eines Wettbewerbs entwickelt. Daran haben sich auch Grundschulen beteiligt. Dabei spielte der Gesichtspunkt der Partizipation eine Rolle. Wenn wir Kinder und Jugendliche an die demokratische Arbeit eines Parlaments heranführen wollen, dann sollte man ihnen sagen: Du kannst dich ganz unkompliziert an diese Stellen wenden; da wirst du gehört; die Politik nimmt dich ernst; das tut nicht nur eine Partei, sondern tun alle Politiker.
Es ist absolut in unserem Sinne, in einer Zeit der Politikverdrossenheit ein Gremium wie die Kinderkommission zu fördern und nach außen zu propagieren, das dem Bürger – in diesem Fall wegen des Alters dem unmündigen Bürger, dem Kind, dem Grundschüler, dem Jugendlichen – vermittelt, dass man sich an eine solche Stelle wenden und bei ihr beschweren kann, dass man da ernst genommen wird und Einfluss nehmen kann. Die Kinderkommission hat also eine ganz wichtige Arbeit geleistet.
Ich ziehe ein Fazit. Die Einsetzung der Kinderkommission war eine gute Entscheidung. Sie ist eine wichtige Einrichtung. Lassen Sie sich bitte nicht von den 15 Beschlüssen täuschen. Selbst wenn diese Zahl wenig erscheint, so sind diese Beschlüsse doch über alle Fraktionen hinweg gefasst worden, und das ist ein super Ergebnis. Es ist nicht das Übliche geschehen, dass die eine Seite anders votierte als die andere und es nie oder fast nie ein Miteinander gegeben hat. Wir hatten immer ein Miteinander. Es war schwer erkämpft. Das hing mit uns selber zusammen; denn jedes Mitglied war auf seine Art sehr eigenwillig. Es war gar nicht schlecht, dass wir in dem Zusammen
hang in unserer Arbeit eine Sozialkompetenz haben entwickeln müssen.
Die Einrichtung der Kommission war im Sinne der Bürger, aber auch im Sinne von uns selber. Wir fünf, die wir in der Kommission gearbeitet haben – ab und zu sind wir von Kolleginnen oder Kollegen vertreten worden -, haben Erkenntnisse gewonnen. Bei mir sind das jedenfalls Erkenntnisse, die ich in der normalen Arbeit im Parlament nicht gewonnen hätte.
Von Haus aus habe ich viel mit Kindern und Jugendlichen zu tun. Dennoch sind in der Kinderkommission bei mir neue Erkenntnisse hinzugekommen. Die Mitglieder haben zumindest eine spezielle Sensibilisierung für Kinder erfahren, die wir weitergeben konnten, durften und mussten. Auch das ist ein wichtiges Ergebnis unserer Arbeit. Auch das Parlament profitiert davon. Wir haben nämlich auf Probleme aufmerksam gemacht, die hier sonst nicht auftauchen.
Den Wünschen und Anregungen, die Brigitte Meyer am Anfang vorgebracht hat und die mit uns allen abgesprochen waren, kann ich mich voll anschließen. Auch in der nächsten Legislaturperiode brauchen wir eine Kinderkommission.
Der Vorsitzwechsel hat sich bewährt. Das Einstimmigkeitsprinzip ist zwar schwierig, hat sich aber ebenfalls bewährt. Das gilt auch für die Nichtöffentlichkeit, die eigentlich im Widerspruch zu der sonstigen parlamentarischen Arbeit steht. Hier ging es eben darum, persönliche Betroffenheiten von Kindern und Familien aus der Öffentlichkeit herauszuhalten. - Die Termine hätten in einem Sitzungskalender erfasst sein sollen. Wir waren oft fast überfordert, unsere Termine mit den anderen Terminen der verschiedenen Ausschüsse, in denen wir ebenfalls Mitglied waren, unter einen Hut zu bringen.
Ich würde zusammen mit meiner Fraktion ganz klar die Forderung unterstützen, dass die Kommission nicht mehr als Unterausschuss, sondern als Kommission gemäß § 40 der Geschäftsordnung des Bayerischen Landtags geführt wird. Wir haben nämlich das komplizierte Antragsrecht bedauert. Wir, alle fünf, mussten unsere Namen unter die Anträge setzen, aber vorher unsere Fraktionen fragen, ob das in Ordnung sei. Das war also sehr bürokratisch. Man hätte es einfacher haben können. Letztlich mussten wir bei jeder kleinen Reise relativ komplizierte Wege beschreiten. Es lief zwar relativ einfach, weil Brigitte Meyer zugleich die Ausschussvorsitzende war; da haben wir oft den kleinen Dienstweg wählen können. Wenn wir diese Möglichkeit nicht gehabt hätten, wäre der Weg wahrscheinlich komplizierter gewesen. Dabei denke ich zum Beispiel an die Reise nach Berlin, um
dort mit der Bundeskinderkommission ins Gespräch zu kommen. Man kann also manches auch anders gestalten. Wenn dies dem neuen Landtag als Wunsch vorgelegt wird, glaube ich, dass es keine Widersprüche geben wird.
Ich wünsche, dass im nächsten Landtag auf jeden Fall wieder eine Kinderkommission eingerichtet wird. Nicht nur unsere Kinder in Bayern – dabei denke ich auch an die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge -, sondern auch das Parlament profitieren davon. Deswegen sage ich Danke dafür, dass es diese Kommission gegeben hat. Ich bitte, dass es sie wieder geben wird. Wir werden uns schon durchsetzen.
Herr Minister, ich hoffe, Sie sind sich der Tatsache bewusst, dass Sie einem veralteten Rollenverständnis anhängen
und ein falsches Signal aussenden, wenn Sie in Ihrem Beispiel sagen, der Mann verdiene 60.000 Euro, die Frau 30.000 Euro.
Ich denke, dieses Signal sollten Sie nicht aussenden. Die Wirklichkeit ist inzwischen teilweise auch anders.
Sehr verehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte jetzt nicht zum Gesetzentwurf der Staatsregierung sprechen – das steht uns noch bevor -, sondern zum Gesetzentwurf der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN betreffend die Einführung des Schulprofils Selbstständige Schule. Das Ziel dieses Gesetzentwurfs ist durchaus lobenswert. Es geht um die Dezentralisierung der Verantwortung an unseren Schulen, es geht um mehr Gestaltungsmöglichkeiten für die Schulen. Das sind sicher Ziele auch der FREIEN WÄHLER.
Allerdings können wir diesem Gesetzentwurf nicht zustimmen. Er ist zu vage, er gibt gerade keine klaren Rahmenbedingungen vor. Er führt zu einer Schullandschaft, die speziell einem Flächenstaat mit einer mobilen Gesellschaft nicht Rechnung trägt. Nach diesem Gesetzentwurf soll jede Schule bis zum 1. August 2017 ein Schulprofil entwickeln. "Schulprofil" klingt immer gut, aber keiner sagt, was das ist. Es ist auch überhaupt nicht geklärt, wer dieses Schulprofil gestaltet. Aus unserer Sicht muss man diesen Punkt am meisten angreifen. Deswegen geht das gar nicht. Wer soll dieses Schulprofil entwickeln? Der Schulleiter, ein Schulforum; ist der Sachaufwandträger dabei oder nicht? – Das ist überhaupt nicht geklärt. Dadurch ist natürlich auch die Gültigkeit nicht geklärt. Was ist, wenn der Schulleiter in Pension geht? Was ist, wenn auf einmal eine ganz andere Elternschaft da ist? Habe ich dann jedes Jahr ein neues Schulprofil oder alle fünf Jahre? Das ist Theorie vom grünen Tisch und entspricht nicht der Schulpraxis.
Die genannten Paragrafen des Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetzes könnten vielleicht geändert werden. Es wird aber in keiner Weise gesagt, wie sie geändert werden sollen. Glücksspiele sind auch in diesem Haus verboten.
Artikel 5 des BayEUG – Schuljahr und Ferien: Kollege Gehring sagt, wir geben die Verantwortung an die Schule, die werden doch so viel Verantwortungsbewusstsein haben. In einem Ort, in einem Landkreis, in einer Region, gibt es nach wie vor Familien mit mehreren Kindern; es gibt Familien mit Patchwork-Zusammensetzung. Die wollen vielleicht gemeinsame Ferien machen. Das hat mit Vereinbarkeit von Familie und Beruf überhaupt nichts zu tun. Für uns ist es völlig unverständlich, wieso man das öffnen will.
Die Grundschulzeit kann geändert werden. Wir FREIE WÄHLER haben uns klar für eine vierjährige gemeinsame Grundschulzeit ausgesprochen.
Artikel 29 kann geändert werden – Bezeichnung von Schulen und Schülerheimen -, das kann man mittragen.
Aber schon der Artikel 42 enthält wieder Sprengstoff; da können nämlich die Sprengelpflicht und die Gastschulverhältnisse verändert werden. Sind die Kommunen einbezogen? Wie soll das laufen? – Das ist nicht geklärt. In der Praxis kann das schwierig werden.
Auch Artikel 44 – Wahl des schulischen Bildungswesens –, Gemeinschaftsschule, Übertrittsbedingungen, das bleibt alles offen. Wir könnten im Prinzip keine 30 Kilometer weit mehr fahren, umziehen, unsere Kinder an einem anderen Wohnort in die Schule schicken, ohne dass mit völlig anderen Verhältnissen gerechnet werden müsste. Das ist nicht die Zuverlässigkeit, die sich Eltern wünschen.
Bei Artikel 45 und Artikel 49 gehen wir wieder mit Ihnen konform. Bei den Lehrplänen, den Stundentafeln, den Jahrgangsstufen, den Klassen, den Gruppen brauche ich mehr Eigenverantwortung. Das kann aber teilweise schon jetzt geschehen. Hier muss man natürlich neue Vorschriften entwickeln, aber nicht im Sinne Ihres Gesetzentwurfs.
Artikel 50 kann man ebenfalls mittragen: mehr Eigenverantwortung über Fächer, Kurse, Gruppeneinteilungen. Allerdings bleibt wieder offen, ob an jeder Schule das Abitur möglich sein soll. Das geht über unsere Vorstellungen weit hinaus.
Bei Artikel 51 soll mehr Eigenverantwortung über Lernmittel und Lehrmittel geschaffen werden. Damit sind wir d’accord. Dazu haben wir hier auch schon die entsprechenden Anträge gestellt.
Artikel 52 ist wiederum problematisch: Leistungsnachweise, Zeugnisse. Wollen Sie an einer Schule von einem Schüler eventuell nie einen Leistungsnachweis abrufen? Ist es besser, wenn er erst mit 20 Jahren in einer Leistungsgesellschaft landet? – Auch das ist nicht geklärt.
Mit Artikel 56 – Rechte und Pflichten -, Lehrerkonferenz und Folgendem könnten wir d’accord gehen. Aber, wie gesagt, die grundsätzlichen Punkte können wir nicht mittragen. Aus unserer Sicht ist der Gesetzentwurf ein flächendeckendes Experiment mit völlig ungewissem Ausgang. Wir sagen Ja zu mehr Eigenständigkeit für die Schulen, wir wollen aber bitte kein bildungspolitisches Tohuwabohu. Für eine eigenständige Schule brauchen wir Eigenverantwortung für einen schulischen Weg zu einem Ziel, das aber vorgegeben sein muss, unter anderem durch einheitliche Standards. Wir brauchen Verantwortung für das finanzielle Budget. Davon ist hier überhaupt nicht die Rede. Wir brauchen Verantwortung der einzelnen Schule für das Personal. Die Realschulen sind hier immer das Musterbeispiel. Und wir brauchen andere Rahmenbedingungen, sonst sind nämlich all diese Gesetzentwürfe für die Katz.
Gestern hat Finanzminister Söder vor dem Bayerischen Beamtenbund wieder davon geschwärmt, wie viele Lehrer er in das System gebracht hat. Trotzdem weiß er auf die Frage keine Antwort, warum die Lehrer nicht ankommen. Ihm ist anscheinend nicht klar, dass sich die Schullandschaft geändert hat, dass man für die Ganztagsschule mehr Lehrer braucht, ohne dass mehr Lehrer vorhanden sind. Wir haben eine andere Arbeitszeit, die inzwischen an jeder Schule wieder einen oder zwei Lehrer mehr notwendig macht, ohne dass mehr Lehrer zur Verfügung stehen. Mit solchen Rechenbeispielen will man uns bewusst etwas vorlügen oder man sieht hier wirklich nicht die Schulpraxis. Das bedauern wir.
Zum Ersten: Wir setzen uns mit allen Gesetzesentwürfen und Anträgen jeder Fraktion hier sehr intensiv auseinander. Zweitens war ich lange genug selber Schulleiterin, um zu wissen, wie viel Verantwortung Schulleiter tragen. Ich weiß aber genau deshalb auch, wie geduldig Papier ist. Ich habe selber schon viele Schulentwicklungsprogramme entwickelt und weiß, dass sie in der Praxis ganz anders ausschauen als auf dem Papier. Ich will keinen Kontrollstaat. Es ist einfach so, dass ich ganz klare Rahmenbedingungen brauche. Die lösen Sie in einer Reihe von Artikeln mit Ihrem Gesetzentwurf auf. Deswegen bleiben wir bei unserer Meinung.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Gut Ding will Weile haben. Diese Redensart kann hier angewendet werden, wobei man über "gut Ding" verschiedener Meinung sein kann. Wir befinden uns am Ende der Legislaturperiode. Die FREIEN WÄHLER haben von Anfang an, seit viereinhalb Jahren, die eigenverantwortliche Schule gefordert. Dass sie jetzt am
Schluss noch eingeführt wird, ist sicher lobenswert. Allerdings merkt man auch hier wie bei vielen anderen Themen, dass eine gewisse Zeitnot geherrscht hat. Uns kommt dieser Gesetzentwurf unausgegoren und teilweise widersprüchlich vor.
Die drei Säulen des Gesetzentwurfs sind sicher richtig. Mit der ersten Säule soll, wie das der Minister gesagt hat, die erweiterte Schulleitung oder eine mittlere Führungsebene eingeführt werden. Das ist sicher gut. Dies wurde schon im Rahmen von MODUS 21 und Profil 21 erprobt. Allerdings wird manches, was sich in dieser Erprobung als gut erwiesen hat, nicht umgesetzt.
Unsere Kritik ist ganz klar: Zwei Stunden Leitungszeit für diese mittlere Führungsebene sind zu wenig. Das kann gar nicht funktionieren, wenn man bedenkt, was alles zur mittleren Führungsebene gehört, nämlich Unterrichtsbesuche, Nachbesprechung, Mitarbeitergespräche, Teamsitzungen, wöchentliche Sitzungen der erweiterten Schulleitung und so weiter und so fort. Mit zwei Stunden wöchentlicher Anrechnung kann das nicht geleistet werden. Die Motivation kann also gegen null gehen. Wenn Sie das sinnvoll umsetzen wollen, wären 491 Stellenhebungen nötig. Vorgesehen sind 129 Stellenhebungen.
- Es hat einmal geheißen, dass man mit gutem Beispiel vorangehen sollte. Das ist das A und O in einer Schule. Wir reden hier über Bildungspolitik.
- Meine Rede ist nicht so schlecht wie die von manchen anderen. Das passt schon.
Unser Hauptkritikpunkt zu dieser ersten Säule ist aber: Wir haben keine klare Abgrenzung bei den Kompetenzen der Fachbetreuer und der erweiterten Schulleitung. Im Team wird es Verwerfungen geben. Die Weitergabe von Weisungsmöglichkeiten muss gut überlegt werden. Dies können wir hier nicht sehen. Ein weiterer Kritikpunkt: Grundschule und Mittelschule sind überhaupt nicht einbezogen worden. Wenn man eine eigenverantwortliche Schule einführen will, müssen auch die Schularten Grundschule, Hauptschule oder Mittelschule einbezogen werden. Das ist ein falsches Signal in die Schullandschaft.
Wir fordern schon seit Langem, die Mitwirkungsmöglichkeiten der Schulgemeinschaft zu erweitern. Dass der Schulaufwandsträger dabei ist, ist ganz logisch; denn er zahlt und ist von den Folgen direkt betroffen. Ich kann mich der Kollegin von der SPD anschließen: Wir hätten uns schon gewünscht, dass Mitbestimmungsrechte des Schulforums ausgeweitet und Nägel mit Köpfen gemacht werden. Das ist hier nicht passiert.
Zu der dritten Säule dieses Gesetzes, Instrumente der Qualitätssicherung, ist Folgendes zu sagen: Natürlich ist es gut, dass schulartübergreifend zusammengearbeitet werden soll. Dann muss aber auch überlegt werden, wie sanktioniert werden soll, wenn dies nicht passiert. Sie haben überhaupt keine Überlegungen für den Fall angestellt, dass diese Zusammenarbeit nur auf dem Papier stehen bleibt. Außerdem wird die Umsetzung dieser Maßnahme Zeit und Geld kosten, was in dem Gesetzentwurf nicht vorgesehen ist. Das ist problematisch.
Ich möchte mit einer Redensart abschließen: Der Berg kreißte und gebar eine Maus. Leider ist unser Minister mit seiner hervorragenden humanistischen Bildung nicht da. Er würde sofort erkennen: Horaz, Ars poetica, Vers 139. Damit nicht nur eine Maus dabei herauskommt, sondern ein ganzes Kind mit Hand und Fuß, brauchen wir mehr Verantwortlichkeit über das Budget. Davon ist überhaupt nicht die Rede. Wir brauchen auch mehr Verantwortlichkeit bei der Besetzung des Personals. Erst dann können wir von einer eigenverantwortlichen Schule sprechen. Mit diesem Gesetzentwurf ist sie noch nicht verwirklicht.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Uns liegt ein Gesetzentwurf zur Einführung des Schulprofils Selbstständige Schule vor. Ich denke, das sind die letzten Versuche, Dinge, von denen wir die ganze Zeit reden und von denen auch die Regierungskoalition redet, in Gesetzentwürfe zu kleiden. Uns ist dieser Gesetzentwurf zu vage. Von einer teilweise überregulierten Schule, wie wir sie jetzt haben, gingen wir mit diesem Gesetzentwurf zu einer unterregulierten Schule über. Lobenswert ist, dass gesagt wird, das Schulforum solle etwas entwickeln. Ich habe an dieser Stelle schon öfter davon gesprochen, dass das Schulforum völlig unterbewertet wird. Es ist ein paritätisch besetztes Gremium der Schülermitverantwortung, der Eltern, des Beirats und des Personalrats. Aber auch in diesem Gesetzentwurf ist der Schulaufwandsträger nicht mit genannt. Wenn wir schon sagen, dass vom Schulforum ein Profil entwickelt werden muss, dann gehört nach unserer Meinung der an unseren Schulen außerdem Beteiligte, der Aufwandsträger, meistens die Kommune, von vornherein mit an den Tisch.
Natürlich klingt es gut, wenn es heißt, dass ein Schulprofil zu entwickeln ist. Ich kann mich an die Zeit um das Jahr 2000 erinnern, als ich selber noch an verantwortlicher Stelle im Schuldienst war. Wir wurden damals auch aufgefordert, ein Schulprofil zu entwickeln. Papier ist geduldig. Wir haben es halt dann gemacht, nachdem wir zweimal angemahnt wurden, endlich etwas für die Homepage zu entwickeln. Aber das muss dann natürlich auch mit Leben erfüllt werden.
Wie dieses Leben ausschauen soll, können wir im Entwurf zu wenig erkennen. Es wird nur lapidar darauf hingewiesen, dass von Artikel 5, Artikel 7, Artikel 29, Artikel 42 usw. usf. abgewichen werden könne. Das fängt dann schon bei Kleinigkeiten an: Eine individuelle Ferienregelung ist zwar schön und gut, aber es gibt Gott sei Dank immer noch Familien mit mehreren Kindern an mehreren Schulen. Die Ferienzeit muss dann schon irgendwie reguliert werden, wenn man nicht verzweifelte Mütter und Väter haben will, die nicht wissen, ob sie ihre Kinder im Kamin aufhängen sollen, wenn jede Schule andere Ferienzeiten hat.
So ist sehr vieles angedacht. Vieles kann zwar geändert werden, aber wir müssen ein völliges Durcheinander vermeiden. Das sehen wir nicht. Die einzige
Regelung, die etwas ausführlicher ist, betrifft den Artikel 57, also Schulleiterinnen und Schulleiter. Jede Schule hat eine Schulleiterin oder einen Schulleiter. Wir setzen uns für die wohnortnahe Grundschule ein, die eventuell nur mit 34 Schülern besetzt ist. Dazu lautet die Vorschrift, dass ein Dienstvorgesetzter vorhanden sein muss, der Beurteilungen und alles in der Hand hat. Das wird einfach nicht zu erfüllen sein. Da muss man schon vorher überlegen, was man mit dem Schulamt macht. Dann muss man diese Fragen ansprechen. Brauchen wir noch Schulämter? Wir sind sehr wohl für mehr Verantwortung, aber da muss die Struktur für alle Schulen noch einmal überdacht werden, speziell im Grundschul- und im Mittelschulbereich. Wir müssen vom Budget reden. Davon ist überhaupt nicht die Rede. Das ist aber wesentlich wichtiger als andere Dinge. Wir müssen die Personalentscheidungen in die Hände der Schule geben. Auch da müssen wir dann über andere Details und über die mittlere Führungsebene an den Schulen reden.
Von all dem her ist der Weg so, wie er im Entwurf beschrieben ist, zu vage. Das Ziel ist natürlich das Richtige. Schule muss ganz anders handeln können. Wie gesagt, wir brauchen zwar viele Vorschriften nicht, aber wir brauchen gewisse Vorschriften, und über die müssen wir diskutieren.
Sehr verehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir schließen uns unserer Argumentation aus der Ersten Lesung an. Wir machen in dem Fall nicht Opposition um der Opposition willen. Wir meinen, dass die Regelung gut getroffen ist. Man ist nicht auf halbem Weg stehen geblieben.
Nach wie vor gibt es eine Wahlmöglichkeit. Sie wird entsprechend wahrgenommen, ohne dass von Repressalien gegen die betreffenden Schüler gesprochen werden müsste. Eine Schülerzeitung kann ein Druckwerk im Sinne des Pressegesetzes sein, oder sie ist ein Erzeugnis der Schule. Man muss die Schülerzeitungen als eine Möglichkeit der Identifikation von Schülern mit ihren Schulfamilien sehen. Sie wählen den Charakter der jeweiligen Schülerzeitung sehr bewusst.
Wir dürfen nicht vergessen, dass wir inzwischen Gott sei Dank auch Schülerzeitungen in der Grundschule haben. Also auch sehr junge Schüler nutzen die Möglichkeit, sich bei einer Schülerzeitung kreativ zu betätigen und darin ihre Meinung zu sagen.
Nach wie vor meinen wir, dass Schüler, die sich dazu entscheiden, im Rahmen der Schule eine Schulzeitung herauszugeben, ebenfalls Grundregeln der Demokratie einüben können. Es ist eine Konsensfindung zwischen den Schülern, den beratenden Lehrern und dem Schulleiter vorgesehen. Dabei ist sogar eine Art
Rechtsweg vorgesehen. Wenn es Einwendungen gibt, soll es eben keine Zensur geben. Vielmehr landet die Angelegenheit vor dem Schulforum. Das ist in meinen Augen ein demokratisches Gremium, das sowieso viel zu wenig genutzt wird. Dort wird die paritätische Besetzung viel zu wenig genutzt. Ich halte fest, dass die demokratischen Spielregeln bei der Erstellung einer Schülerzeitung eingeübt werden können.
Allerdings üben wir nach wie vor starke Kritik an den Rahmenbedingungen, die für diesen Bereich gelten. Schulleiter, die für ihre Schulleitertätigkeit viel zu wenig Zeit haben, weil sie zu sehr vom Unterricht in Anspruch genommen werden, brauchen Zeit z. B. für die Personalführung. Wenn es um beratende Lehrer für die Schülerzeitung geht, sollte es nicht dahin kommen, dass gesagt wird, dass ein Lehrer, der gerade zwei Freistunden hat, einspringt. Denn hier handelt es sich um eine sehr verantwortungsvolle Aufgabe. Im Zusammenhang mit der Einübung demokratischer Spielregeln bei der Darstellung von Meinungsäußerungen geht es doch um sehr viel. Der Schulleiter hat heutzutage nicht die Zeit, sich darum zu kümmern.
Auch die Schule bekommt nach wie vor ein viel zu geringes Kontingent, um solche Pflanzen wachsen zu lassen. Praktisch muss sich der Schulleiter leider entscheiden, ob er die ihm zur Verfügung stehenden Stunden der Schülerzeitung, dem Chor, dem Orchester oder anderen Angelegenheiten widmen soll. Es gibt da einen Pool. Der Pool ist zu eng. Wenn man die Tätigkeit, um die es hier geht, gründlich wahrnehmen will − dies ist wichtig -, dann geht es weniger um die Entscheidung zwischen dem Charakter der Schülerzeitung gemäß Pressegesetz und dem Charakter eines Druckerzeugnisses der Schule als um die Rahmenbedingungen; aber da hapert es.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die zuständige Ministerin ist jetzt gerade bei dem für sie wichtigen Thema nicht da. Das ist jetzt aber kein Problem.
Sie liegt - - Nein, seit Brüderle muss man ganz vorsichtig sein. Natürlich liegen die Äußerungen der Staatsministerin gerade vor Ihnen auf dem Tisch. Das heißt, Sie haben heute ein wunderbares Blatt mit dem Titel "Bayern sozial: Themen & Trends" ausgeteilt bekommen. Vielfarbig geht es hier weiter. Es heißt: "Altersarmut durch rentenrechtliche Änderungen vermeiden". Das Foto, das Altersarmut zeigen soll, trifft nicht zu, denn die Dame auf dem Foto trägt zu viel Schmuck. Die Äußerungen als solche lauten:
Die bayerische Sozialministerin Christine Haderthauer setzt sich für Reformen im Rentenrecht ein, welche die Familiensorgearbeit im Alter honorieren und Altersarmut insbesondere von Frauen vermeiden sollen. Hierfür ist eine Ausweitung der Kindererziehungszeiten für Geburten vor 1992 notwendig. Auch pflegende Angehörige …
Man meint eigentlich, man sei im falschen Film. Wir reden zu einer Uhrzeit, die noch menschlich ist, ewig davon, dass wir uns verbessern müssen. Das steht doch schon hier. Das wird doch von der Regierung schon so gesehen. Ich frage mich nur, wo die Verbesserungen bleiben.
Nicht einmal einem Gymnasiasten oder Studenten − ich glaube, niemandem − kann man erklären, dass eine Regierungspartei eindeutige Forderungen aufstellt, die nicht erfüllt werden. Ich verstehe das nicht. Daher ist es auch super, wenn es heißt: "Seehofer kündigt harten Kurs bei Mütterrente an". Dazu kann man nur sagen: Gut gebrüllt, kleiner Löwe. Das war es aber schon. Das ist doch scheinheilig. Da muss man schon sagen: Landauf, landab sammelt die Frauen-Union momentan Unterschriften. Wofür denn sammelt sie die Unterschriften? Für etwas, was Sie erfüllen können! Sie müssen doch sagen, wir sammeln Unterschriften für eine Sache, die wir alle wollen, die wir aber nicht durchsetzen wollen. Das ist nicht nachvollziehbar. Damit setzen Sie die politische Glaubwürdigkeit von uns allen aufs Spiel, denn damit fördern Sie die Politikverdrossenheit.
Wir gehen mit Forderungen hausieren, deren Erfüllung in unserer Macht steht. Fangen Sie doch nicht damit an, hier auf Ihre Bundesfamilienministerin zu
schimpfen. Setzen Sie eine andere ein. Sie sind doch in der Koalition und nicht wir.
Der Finanzminister ist doch aus Ihrer Regierung. Er sagt, die Rentenreformen seien nicht möglich, weil das Betreuungsgeld so teuer sei. Machen Sie doch erst Ihre Hausaufgaben und nehmen Sie auf die Mütter Rücksicht, die ihre Kinder bereits geboren haben. Reden Sie nicht immer so scheinheilig daher; erst dann reden wir über das Betreuungsgeld und machen weiter.
Sehr verehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Den FREIEN WÄHLERN war klar, dass das Problem der fehlenden Transparenz bei Abgeordneten-Nebentätigkeiten heute in irgendeiner Form zum Thema gemacht werden würde. Wir begrüßen das und finden dies gut, nachdem dieses Problem durch unsere Präsidentin auch für den Bayerischen Landtag in der Öffentlichkeit thematisiert worden ist. Es darf nicht der Eindruck entstehen, dass es hier eine Klüngelei gibt und wir uns vielleicht schützen wollten. Deswegen ist es zu begrüßen, dass dieses Thema öffentlich diskutiert wird.
Anscheinend ist nicht allen klar, dass die Fraktionen der CSU, der FDP, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN während ihrer Regierungsbeteiligung im Bund Jahre und jahrzehntelang Zeit gehabt hätten, für mehr Transparenz zu sorgen. Das bedauern wir.
- Die FREIEN WÄHLER waren noch nicht im Bundestag. Wir streben das aber an. Deswegen kann man uns diesen Vorwurf nicht machen.
Wir haben unseren Dringlichkeitsantrag sehr offen formuliert. Wir wollen ganz klar herausstellen, dass Nebentätigkeiten von Abgeordneten, egal in welchem Parlament, erlaubt sein müssen. Wir halten sie für notwendig, damit nicht nur Beamte hier sitzen. Sie wissen, dass ich selbst eine Beamtin bin; aber ich denke, es muss auch andere Abgeordnete geben. Es sollte absolut auch mehr Nicht-Beamte im Parlament geben. Das geht nur, wenn die Leute die Möglichkeit haben, wieder in ihren früheren Beruf zurückzukehren.
Mit diesem Dringlichkeitsantrag wollen wir herausstellen, dass es aus diesem Grunde nötig ist, dass Nebentätigkeiten ausgeübt werden können. Der Wähler kann sehr wohl feststellen, ob darunter das Mandat leidet oder nicht. Der Wähler sieht sehr wohl, was einer im Mandat schafft und was er nebenher tut. Man muss zur Kenntnis nehmen, dass es Leute gibt, die zwei, drei, vier oder fünf Jahre lang 150 % arbeiten können und wollen, während andere dies nicht können. Das muss nach wie vor dem einzelnen Abgeordneten freigestellt sein. Eine praktizierte Nebentätigkeit bringt auch eine gewisse Praxis in dieses Haus. Wir haben in diesem Haus viel zu viel Ministerialbürokratie, wir haben viel zu viele Grüne-Tisch-Denker hier. Da ist das absolut ein Gegenmittel, damit auch hier Praxisnähe herrscht.
Aber diese Diskussion, die in der Öffentlichkeit sehr schnell zur Kenntnis genommen wurde, zeigt ganz klar: Der Bürger erwartet, dass die Nebentätigkeit, dass unsere ganze politische Tätigkeit transparent ist. Wir müssen Abhängigkeiten erkennen dürfen, wir müssen Interessenskonflikte erkennen dürfen. Letztendlich ist vielleicht auch die Größenordnung ganz interessant.
Deswegen unser Antrag: Zeitnah müssen auch für dieses Parlament, den Bayerischen Landtag, Regeln entwickelt werden, die die Nebentätigkeit transparent machen.
Es darf auf keinen Fall der Eindruck entstehen, dass es hier Klüngelei gibt, dass es auf die lange Bank geschoben wird - das merkt man ja dann schon nicht mehr, wenn die Steinbrück-Diskussion abklingt. Besonders bedauern wir natürlich, dass eine solche Diskussion als Neiddiskussion geführt wird. Das ist so einem Haus nicht angemessen. Und wir bedauern, dass es als Wahlkampfthema missbraucht wird. Auch dazu ist unsere Tätigkeit, ob mit oder ohne Nebentätigkeit, viel zu schade.
Wir setzen - und da sind wir doch eigentlich alle im gleichen Boot - unsere politische Glaubwürdigkeit, die aller politisch Tätigen aufs Spiel. Wenn wir wollen, dass sich Leute politisch betätigen, sich politisch engagieren, dass junge Leute diesen Beruf ergreifen, dann müssen wir jeden Verdacht, dass das nicht sauber passiert, von der Hand weisen, und das geht nur durch Transparenz.
Ich denke, das Gremium soll zeitnah und schnell handeln. Wir wünschen frohes, erfolgreiches Schaffen und nicht erst am Sankt-Nimmerleins-Tag, sondern bald.
Sehr verehrte Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe daheim einen großen Schrank. Als ich gestern damit begonnen habe, mich auf dieses Thema vorzubereiten, habe ich in diesem Schrank nachgesehen. "Kanone 1967" hieß eine Schülerzeitung, für die ich verantwortlich war. "Maulkorb für Kanone" hieß zum Beispiel eine Überschrift in der Ausgabe 2/68. Ich habe auch ein Heft gefunden, in dem wir die zensierten Stellen geschwärzt haben. Von 1967/1968 bis heute ist es ein
weiter Weg. Die Zeiten haben sich seither doch sehr positiv geändert.
Die FREIEN WÄHLER halten mit ihrer Kritik an der Koalition nicht hinter dem Berg. Das wissen Sie. Bei einer sachlichen politischen Auseinandersetzung muss man aber auch gute Lösungen anerkennen. Die jetzige Lösung, wie sie im Erziehungs- und Unterrichtsgesetz gefunden wurde, ist unserer Meinung nach gut.
Warum ist sie gut? Es besteht die Wahlmöglichkeit. Herr Kollege Dr. Förster, Sie sagten, die Schülerzeitungsredaktionen kennen diese Wahlmöglichkeit gar nicht. Ich meine, es ist die erste Aufgabe einer Schülerzeitungsredaktion oder von Schülern, die sich mit einer Schülerzeitung beschäftigen, dass sie sich mit dem Artikel 63, der die Schülerzeitungen regelt, befassen. Andernfalls hilft uns auch das Presserecht nicht. Schüler, die nicht wissen, dass sie die Wahlmöglichkeit haben, wissen auch mit der Pressefreiheit nichts anzufangen. Sie wissen dann nicht, wo die Gefahren und Haken und Ösen der Pressefreiheit sind.
Diese Wahlmöglichkeit - zwischen der Schülerzeitung als Erzeugnis der Schule oder als Druckwerk im Sinne des Pressegesetzes ist eine saubere Lösung. Damit setzt man auch Prioritäten. Einmal steht die Schulfamilie, ein anderes Mal steht die Pressefreiheit im Vordergrund. Beides ist doch etwas, was man pflegen sollte.
Wenn man die Schulfamilie in den Vordergrund rückt, kann man eine Schülerzeitung in gewisser Weise mit einer Firmenzeitung vergleichen, in der es um eine gewisse Identitätsbildung geht und in der man sehr wohl auch Kritik findet. Wir reden, bitte schön, von Menschen im Alter von zehn Jahren bis zur Volljährigkeit. Die Volljährigen sind insofern eher die wenigen. Das heißt, das Ganze muss wachsen.
Eine Redaktion, die sich für eine echte Schülerzeitung entscheidet - diese unterliegt dann auch den Einwendungen des Schulleiters -, hat zudem das Problem der Konsensfindung. Aber auch das ist doch etwas, was man im Schulalltag fördern muss.
Klar ist: Der Schulleiter hat von der Schülerzeitung Kenntnis zu bekommen. Auf Einwendungen, die er erhebt, muss die Redaktion zunächst nicht hören. Dann allerdings geht der Fall an das Schulforum, das wiederum paritätisch mit Schülern, Eltern und Lehrern besetzt ist. Wenn man nicht zu einer gütlichen Einigung kommt, kann der Schulleiter letztlich immer noch verbieten. Das kann er übrigens auch, wenn er das Presserecht in Anspruch nimmt.
Mit den Schülern sollte geredet und ihnen sollten auch große Freiheiten gelassen werden. Ich kenne die Praxis; denn ich habe Schülerzeitungen nicht nur gegründet, sondern auch lange betreut. Ich musste auch über Schülerzeitungen entscheiden im Sinne von: "Das bringt bitte nicht!" Ausnahmen bzw. schwarze Schafe wird es immer geben, auch dann, wenn wir die bisherige Regelung ändern. Letztlich bietet sie eine gute Möglichkeit, zu einer journalistischen Veröffentlichungsmöglichkeit zu kommen.
In einem Punkt entlassen wir die Koalition nicht aus ihrer Pflicht: Eine gute Schülerzeitung braucht Betreuungslehrer, die auch Zeit haben; dafür müssen Anrechnungsstunden gewährt werden. Das ist momentan nicht der Fall. Die Lehrer müssen das größtenteils in ihrer Freizeit machen. Dann aber helfen auch das Presserecht und die Wahlmöglichkeit nichts.
Eine gute Schülerzeitung braucht zudem Schulleiter, die mehr Zeit haben, damit sie sich überhaupt um so etwas kümmern können. Vielleicht müssen sie auch anders ausgebildet sein. Natürlich kann man - soll man, darf man - heute nicht einfach sagen: "Das gibt es nicht, das kann man nicht bringen!" Die Schulleiter brauchen allerdings eine entsprechende Ausbildung, die von ihnen mehr verlangt als das, was heute oft von ihnen verlangt wird.
Ich wiederhole: Es braucht mehr Zeit und mehr Anrechnungsstunden. Aber insofern lassen Sie die Schulen nach wie vor im Stich. Das ist unsere Kritik.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr verehrte Frau Stamm, Sie wissen, dass ich Sie sonst, im persönlichen Gespräch vor allem, sehr schätze; aber Sie haben gerade sehr polarisiert, und Sie waren sehr persönlich.
Ich antworte auch persönlich.
- Ja, ich habe Sie gesucht. Ich habe von meinem Platz aus zuvor nicht richtig geschaut. Jetzt schaue ich Sie an. Ich habe Ihren Brief gelesen, dass man den Redner immer anschauen soll. Ich kann nichts dafür, dass der Brief aus Eichstätt war.
Sie waren sehr persönlich. Sie passen als Großmutter gerade auch nicht auf Ihre Enkel auf. Ich passe gerade auch nicht auf meine Enkel auf.
Es sind noch mehrere Damen hier.
- Sie haben aber eine heile Welt vorgestellt. Sie haben gesagt: Wir haben Großmütter. Die Großmütter sind unsere Generation. Wir stehen am Redepult. Wir haben eine Berufsausbildung. Wir lieben unseren Beruf. Eine meiner Schwiegertöchter ist in München. Ich habe drei kleine Enkelkinder und muss sagen: Nein, es tut mir sehr leid; ich arbeite selber. Für viele Frauen gibt es keine Wahlfreiheit, weil die Omas nicht zur Verfügung stehen, weil die Väter und Großväter auch nicht zur Verfügung stehen.
Die Welt hat sich nun einmal geändert. Außerdem wurde in Ihrer Koalition ein Unterhaltsrecht geschaffen, mit dem die Frau, wenn das Kind drei Jahre alt ist, keinen Rechtsanspruch mehr darauf hat. Das sind die harten Tatsachen.
Vielleicht sind auch Ihre Töchter so erzogen worden, dass sie sehr schnell wieder berufstätig sein wollten. Das ist nur bei der Wahlfreiheit möglich. Aber die Wahlfreiheit haben wir nicht einmal hier im Landtag. Denn wenn alle, die eine Kinderbetreuung bräuchten, ihre Kinder zur Krippe bringen wollten, dann schafften es nicht einmal Sie. Sie wissen, wie sehr ich es schätze, dass Sie das hier geschaffen haben; aber dann gibt es keinen Platz für so viele.
Ich bin schon verwundert. - Das geht an unseren Herrn Ministerpräsidenten. - Er weilte in Israel, nahm dort wichtige Geschäfte wahr, und selbst von dort hörte man das Wort "Betreuungsgeld", aber wir hören zum Beispiel nicht, dass Altersarmut ein Thema ist.
Der Katholische Frauenbund, alle Frauenverbände bitten die Bundesregierung inständig, für Kinder, die vor 1991 geboren sind, in der Rentenversorgung auch drei Prozentpunkte und nicht nur einen Prozentpunkt zu gewähren. Solche Themen sind nicht Ihre Themen. Wir haben Altersarmut von Frauen zu befürchten.
- Natürlich hängt das zusammen, und das wissen Sie. Wenn Sie es als Mann nicht kapieren, muss ich immer wieder sagen: Wir Frauen stehen hier.
Wir Frauen dürfen uns für Kinder entscheiden, aber viele Frauen können das nicht mehr. Das ist ein Problem, und das lösen wir nicht mit dem Gießkannenprinzip, mit 100 oder gar 150 Euro. Das Problem ist wirklich nur mit der Wahlfreiheit zu lösen.
Sie ziehen eine solche Debatte eigentlich in den Schmutz, da es inzwischen um einen Kuhhandel geht: Gibst du mir die Frauenquote, dann gebe ich dir das Betreuungsgeld. Gibst du mir die Steuererleichterung, dann gebe ich dir das Betreuungsgeld.
Wir sind auf einem Niveau, das diesem Thema nicht angemessen ist. Das ist wirklich entscheidend für die Möglichkeit, Kinder zu bekommen und Liebe und Geborgenheit und all das, was Sie sagen, geben zu können. Ich möchte heute als Frau die Möglichkeit haben zu entscheiden. Das kann ich nicht, wenn ich 100 Euro oder 150 Euro bekomme, aber nicht weiß, wie es ist, wenn der Mann die Frau austauscht, wenn ich geschieden bin, wenn ich später schlecht dastehe.
Sie haben nach wie vor Angst davor - das wird im August, noch vor der Wahl, auch so kommen -, dass die ersten Mütter, die einen Rechtsanspruch haben, keinen Betreuungsplatz finden. Sie kennen bereits die Gerichtsurteile: Die Kommune - da trifft es aber wieder den Verkehrten - muss dann einen Betreuungsanspruch finanzieren, den Sie nicht erfüllen wollen.
Wir haben heute immer gehört, wir müssten haushalten. Wenn wir Geld übrig haben, dann können wir gerne ein Betreuungsgeld zahlen. Aber vorher sollten wir bitte die rechtlichen Grundlagen dafür schaffen, dass sich jede Mutter, ganz gleich, ob sie in München, in Eichstätt oder in Hintertupfing, was ein schöner Ort sein kann, wohnt, dafür entscheiden kann und nicht überlegen muss: Ist es vielleicht, wenn ich ein Kind habe, mit der Zukunftsplanung sehr schwierig? Ich bitte wirklich auch die Herren und die ältere Generation, an die jungen Frauen zu denken und zu überlegen, warum wir so wenige Kinder haben. Das ist ein Hauptgrund.
Herr Kollege Huber, Sie werfen mir vor, man wisse nicht, wovon ich spreche. Von Ihnen hat man das auch nicht gesagt, außer dass Sie jetzt Wahlkampf gegen München machen. Wenn Sie öfter nicht nur körperlich, sondern auch geistig da gewesen wären, wüssten Sie, dass ich zu diesem Thema schon öfter gesprochen habe. Daher ist die Frage, zu welchem Ergebnis ich komme, rein rhetorisch. Das wissen Sie auch.
Zum zweiten Punkt. Ich weiß, dass Männer in Bayern die zwei Monate Elterngeld mehr in Anspruch nehmen als in anderen Bundesländern. Einer meiner Söhne gehört auch dazu. Ich bin sehr wohl informiert. Sie aber sind anscheinend nicht informiert, dass es nach wie vor sehr schwierig ist, einen Kinderkrippenplatz zu bekommen. Das gilt nicht nur für München. Ein Grund dafür ist auch diese Diskussion, bei der wieder eine gute Mutter einer schlechten Mutter gegenübergestellt wird. Viele Frauen stehen nach wie vor in einem Sachzwang. Ich bin auch draußen in der Wirklichkeit, vielleicht mehr als mancher von Ihnen. So viel zu meiner Meinung, und die ist klar.
Sehr verehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Landeserziehungsgeld ist bisher an die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaates gekoppelt. Ich schließe mich der Meinungsäußerung der FREIEN WÄHLER in der Ersten Lesung dieses Gesetzentwurfs voll an:
Erstens. Ich halte es immer noch für erbärmlich, dass das Gesetz, das in der Sache doch gut und positiv ist,
erst jetzt geändert wird. Man wartet - Kollege Pfaffmann hat es noch einmal ausführlich dargestellt -, bis das Bundesverfassungsgericht Nägel mit Köpfen macht. Ich halte Ihnen vor, dass dies mit dem christlichen Menschenbild, für das Sie doch stehen wollen, nicht zu vereinbaren ist. Aber auch mit dem Wortsinn von "Landeserziehungsgeld" ist die bisherige Regelung nicht zu vereinbaren; denn wenn Sie diesen ernst genommen hätten, dann hätten nicht Bewohner dieses Landes, die das Geld doch bekommen sollen, nur deshalb ausgegrenzt werden dürfen, weil sie nicht die entsprechende Staatsangehörigkeit haben.
Zweitens. Die FREIEN WÄHLER befürworten immer noch das Landeserziehungsgeld und damit auch diese Gesetzesänderung. Nach 14 Monaten Elterngeld kann man zwischen sechs und zwölf Monaten je nachdem, um das wievielte Kind es sich handelt Landeserziehungsgeld in Anspruch nehmen. Das ist auch aus unserer Sicht Ausdruck echter Wahlfreiheit für die Mütter bzw. die Familie, die selbst entscheiden wollen, welche Art der Betreuung für ihr Kind und ihre Familiensituation die beste ist. Es ist nach wie vor unsere Meinung, dass es ein Schritt in die richtige Richtung ist, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern. Das ist die Basis dafür, dass sich die Frauen unseres Volkes dafür entscheiden, Mütter zu werden. Damit garantieren sie letztlich auch die Existenz unseres Volkes.
Allerdings gibt es auch bei diesem Modell einen großen Wermutstropfen, die Altersarmut, die droht, wenn man sich gegen eine Berufstätigkeit entscheidet. Deswegen appellieren wir FREIEN WÄHLER auch bei diesem Anlass an die Regierung, insbesondere an die Staatsministerin, die unsinnige, weil hoch bürokratische und nicht zielführende Idee des Betreuungsgeldes aufzugeben.
Verehrte Frau Staatsministerin, es tut mir leid, dass man Sie so im Regen hat stehen lassen mit Ihrer Forderung, dass sich der Verwaltungsaufwand, der entstehe, auch im Haushalt niederschlagen müsse. Sie haben zu Recht erkannt, dass die geplante Regelung hoch bürokratisch ist. Mir tun aber noch mehr die vielen Verwaltungskräfte in den Kommunen, in Ihrem Haus, wo auch immer, leid, die die zusätzliche Aufgabe des Betreuungsgeldes schultern sollen, ohne dass es in irgendeiner Weise zu einer personellen Anpassung kommt. Da wird Personal verheizt.
Wir FREIE WÄHLER fordern Sie nach wie vor auf, die hohe Summe, die vom Bund für das Betreuungsgeld zur Verfügung gestellt werden soll, auch weil gerade Bayern so darauf pocht, für eine Art Pflicht- oder Zu
satzversicherung zu verwenden. Versichern Sie die Frauen für die Zeit, in der sie Elterngeld bzw. Landeserziehungsgeld in Anspruch nehmen! Damit bekommen die Mütter eine entsprechende Altersversorgung, und sie können diese Leistungen beruhigt in Anspruch nehmen, ohne Angst haben zu müssen, nach einer Scheidung oder im Alter in ein finanzielles und damit auch menschliches Loch zu fallen.
Der Gesetzesänderung stimmen wir zu. Aber ich wiederhole: Sie kommt viel zu spät und nur auf Druck des Bundesverfassungsgerichts zustande. Wir sagen nach wie vor: Es ist moralisch nicht zu rechtfertigen, dass Sie erst so spät reagieren.
Sehr verehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Bei der Ersten Lesung zu diesem Gesetz wurde einvernehmlich auf Aussprache verzichtet. Das war sehr sinnvoll, weil es eigentlich überhaupt nichts Neues gibt. Es sind in erster Linie redaktionelle und formale Änderungen, über die man nicht viel Worte verlieren muss. Das einzig Neue - Kollegin Pranghofer hat es gerade vorgestellt - ist die Anerkennung des mittleren Bildungsabschlusses im Rahmen des Berufsschulabschlusses mit 3,0. Natürlich sind wir der Meinung, dass das allein schon wegen der Gerechtigkeit zwischen den einzelnen Bundesländern zu machen war.
Ansonsten bestehen wir nach wie vor auf unserer Kritik. Nach wie vor sind die Kosten durch das Mittelschulmodell, bei dem sich inhaltlich nicht viel geändert hat, unkalkulierbar. Nach wie vor ist die Schülerbeförderung mehr geworden. Nach wie vor unterstützen wir den Gemeindetag in seiner Kritik, dass die Abschätzung der Gesetzesfolgekosten überhaupt noch nicht geklärt ist.
Wir wünschen der Mittelschule viel Erfolg, aber da muss einiges geändert werden. Es müssen die Aufnahmeprüfung und die Projektprüfung geändert werden, die am Runden Tisch als Schnellschuss entwickelt wurden. Das vorherige Verfahren, um in die Mittelschule aufgenommen zu werden, war sehr sinnvoll, war erprobt und bewährt.
Wir fordern wesentlich flexiblere Lösungen bei der Klassenbildung. Das ist hier teilweise nicht praxisgerecht. Es wird hier auch wieder am Runden Tisch letztendlich über Schicksale der Schulstandorte entschieden. Wir fordern eine wesentlich stärkere Berücksichtigung der regionalen Gegebenheiten und in diesem Zusammenhang mehr Handlungsmöglichkeiten, mehr Mitsprachrecht für die Kommunen. Momentan ist es immer noch so, dass in erster Linie der Schulverbundkoordinator entscheidet; dann gibt es ein Schiedsgericht. Das passt noch nicht.
Aber: Wenn Sie wollen, dass dieses Modell einigermaßen gelingt, dann brauchen Sie wesentlich mehr Personal. Und bitte nicht wieder die Rechnungen, wo alle Ihre Lehrer sind. Suchen Sie sie! Sie sind nicht draußen, und sie sind nicht in der Mittelschule. Mehr Personal auch für diese Schulart!
Sehr verehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! In erster Linie sind die Rahmenbedingungen wichtig. Mein Kollege, Herr Felbinger, hat im Detail aufgezeigt, dass unser Kultusminister teilweise auf dem richtigen Weg ist, auf diesem Weg jedoch teilweise verhungert. Ich möchte noch einmal die grundsätzlichen Forderungen der FREIEN WÄHLER zusammenfassen, die die Bildungspolitik betreffen. Ich möchte sechs Forderungen herausheben: Erstens fordern die FREIEN WÄHLER ein Bildungsministerium, das es in Bayern
schon einmal gegeben hat. Dieses Bildungsministerium war gut. Die meisten Bundesländer in der Bundesrepublik Deutschland haben ein Bildungsministerium.
Zweitens fordern wir eine stärkere Prioritätensetzung auf bundeseinheitliche Standards. Drittens reden wir von echter Partizipation der gesamten Schulfamilie. Das sind Lehrer, Schüler, Eltern und Träger. Frau Will, sind Sie seit Neuestem in der Opposition? Sie sind in der Regierungspartei. All das, was Sie zu diesem Punkt gesagt haben, hätten Sie schon lange verwirklichen können.
Viertens fordern wir - das kam heute zu kurz - den Abbau der Bürokratie. Wir fordern fünftens weniger Reformeritis. Sechstens darf Bildungspolitik nicht auf Kosten der Kommunen gemacht werden. Die finanziellen Verpflichtungen dürfen nicht an die Kommunen abgegeben werden.
Ich komme zu unserer Forderung nach einem Bildungsministerium. Wir brauchen ein Gesamtkonzept. Dieses Gesamtkonzept muss in einem Ministerium verwirklicht werden, ein Ministerium, das die frühkindliche, die kindliche, die schulische und ebenfalls die hochschulische Bildung sowie die Erwachsenenbildung deutlich mehr einbezieht. Ganz am Anfang dieser Legislaturperiode haben wir dies mit unserem Antrag auf der Drucksache 16/9402 bereits gefordert.
Warum? - Gerade in der frühkindlichen Bildung existieren Parallelstrukturen, die unnötige Energie, Kraft, Personal und Geld kosten. Selbstverständlich ist es lobenswert, dass im Rahmen der Zuständigkeit von Ministerin Haderthauer in Zusammenarbeit mit dem Verband der Bayerischen Wirtschaft K.I.D.Z. entwickelt wurde. Außerdem haben wir den Elterntalk. Herr Spaenle hat - das ist lobenswert, aber zu wenig - die flexible Grundschule eingeführt. Das sind gute Modelle. Sie bleiben jedoch modellhaft, weil sie nicht flächendeckend eingesetzt werden. Dafür sollte ein Ministerium verantwortlich sein. Jedes Ministerium schaut, wie es ein bisschen besser wegkommt. Eine persönliche Konkurrenz brauchen wir schon gar nicht.
Das Gleiche gilt für den gesamten Ganztagsbereich: Die gebundene Ganztagsklasse, die offene Ganztagsklasse, die Mittagsbetreuung und die Ferienbetreu
ung. Jedes Ministerium bastelt vor sich hin und überlegt, mit welchen Zuständigkeiten und Geldern die Konzepte realisiert werden können. Das geht auf Kosten der Effizienz dieser gemeinsamen Aufgabe. Deswegen muss ein Ministerium die Zuständigkeiten vereinen.
Es gibt ein weiteres Beispiel für unsere Forderung: Die Schulsozialarbeit. Es gibt die Jugendsozialarbeit an Schulen. Vonseiten des Kultusministeriums gibt es jedoch noch keine echte Schulsozialarbeit. Das ist der Beweis dafür, dass ein Ministerium wissen muss, was es tut, wer was zahlt und wer wofür zuständig ist. Derzeit geschieht das nur parallel.
Dasselbe gilt für den Übergang an die Hochschulen. Es gibt Beratungsstellen an den Hochschulen und Fachhochschulen. An den Gymnasien und den Fachoberschulen finden ebenfalls Beratungen statt. In diesem Fall wäre es ebenfalls richtig, dies in einem Ministerium zu regeln. Herr Heubisch kann die Forschung an Herrn Zeil abgeben, damit noch ein wenig schneller geforscht werden kann.
- Das habe ich ernst gemeint. Die anderen Bundesländer machen uns vor, dass es mit einem Bildungsministerium geht. Außerdem könnte Platz für ein Ministerium geschaffen werden, das wir für sehr wichtig halten, nämlich das Energieministerium. Anstatt alles nebeneinander zu regeln, könnte es endlich weitergehen.
Unsere zweite Forderung lautet, wesentlich mehr Priorität auf bundeseinheitliche Standards zu legen. Herr Minister Spaenle, in Ihrer Amtszeit als Vorsitzender der Kultusministerkonferenz hätten Sie einige Möglichkeiten hierfür gehabt. Sie haben sich jedoch rumgedrückt. Sie müssten endlich Farbe hinsichtlich des Niveaus der jeweiligen Abschlussart bekennen. Wir brauchen einen einheitlich definierten Qualifikationsabschluss. Wir brauchen einen mittleren Schulabschluss, der einheitlich definiert wird. Wir brauchen ein einheitliches Abitur, im Rahmen dessen sichergestellt wird, was abgefragt und beherrscht werden muss. Bei allem Respekt für den Föderalismus muss man sich hinsichtlich der Bildungsstandards im Bund einigen. Sonst ist es einem hoch industrialisierten Land nicht mehr angemessen.
Der erste Sündenfall, den Sie im Zusammenhang mit der Niveauabsenkung begangen haben, ist die Aufweichung der Übertrittsbedingungen. Wenn Sie das gegliederte Schulsystem so hochhalten, dann müssen Sie letztendlich auch Abgrenzungskriterien hochhalten. Sie haben einen Sündenfall begangen, indem Sie all das, was man über Jahrzehnte als bewährt empfunden hat, über Bord geworfen haben. Schüler, die bisher für bestimmte Schularten als nicht geeignet galten, sollten auf einmal geeignet sein, ohne dass ein Level gesenkt wurde und ohne dass eine wesentlich bessere Förderung angeboten wurde. Diese Rechnung kann nicht aufgehen.
So ist es auch mit der Diskussion über G 8, die in diesem Haus wahrscheinlich überhaupt keiner mehr hören kann. Sie haben die Zielvorstellungen für den Abschluss dieses Schultyps nicht definiert, wundern sich aber jetzt, dass Sie nicht weiterkommen, dass es immer wieder Kritik der Eltern und der Schüler gibt. Wir brauchen also klare Zielvorstellungen. Man muss Vorstellungen darüber entwickeln, wie man zu dem aufgestellten Ziel kommt. Man muss ebenfalls konsequent an dem Ziel festhalten, wenn wir nicht wollen, dass das Abitur letztlich nur für den Papierkorb ist und die Universitäten die Eingangsvoraussetzungen und die Eingangsprüfungen selber gestalten.
Sie haben in diesem Zusammenhang als Vorsitzender der Kultusministerkonferenz versagt. Sie hätten es in der Hand gehabt, etwas zu erreichen. Sie haben in diesem Punkt die politische Glaubwürdigkeit für mich verloren.
Ich erinnere mich sehr wohl an eine Podiumsdiskussion anlässlich einer Veranstaltung der bayerischen Wirtschaft zum Zentralabitur. Da hat derselbe Minister am Vormittag in der Diskussion etwas ganz anderes gesagt als in der Presseerklärung, die zeitgleich herausgekommen ist. In der Podiumsdiskussion haben Sie sehr wohl geäußert, Sie könnten sich mit den Vorstellungen einverstanden erklären. Aber die Presseerklärung lautete völlig anders. Entweder wissen Sie nicht, was Ihre Pressestelle sagt, oder Sie haben sich bewusst anders geäußert: einmal so und einmal so.
Sie erinnern sich vielleicht auch, wie in der Diskussion die Rede davon war: Das geht ja nicht usw. Da ist der Personalchef einer sehr großen Firma aufgestanden und hat gesagt, das gehe schon, er schaffe es, deutschlandweit 20.000 Ingenieure zentral zu prüfen. Die Herren von der Industrie- und Handelskammer sind aufgestanden und haben gesagt, sie würden es vormachen, eine einheitliche Prüfung bundesweit ab
zuhalten. Allerdings kriegen wir so etwas nicht zustande, obwohl es die Wirtschaft und die Eltern fordern.
Unsere nächste Forderung ist die echte Partizipation. Frau Will, es ist zwar schön, was Sie alles vorschlagen, aber Sie sollten sich vielleicht mehr dafür einsetzen, dass die Vorschläge umgesetzt werden. Wenn Sie schon in einer Regierungspartei sind und nicht auf die nächste Regierung warten wollen, ist dies wichtig.
Partizipation der Eltern heißt zunächst einmal, die Eltern dafür fähig zu machen. Wir sagen immer: Die Eltern können es nicht, die Eltern bringen es nicht mehr. Aber dann muss man als Staat einspringen und die Eltern für die Aufgaben fähig machen. Man muss von Eltern auch etwas einfordern. Wenn wir ein hoch entwickeltes Schulsystem anbieten, dann müssen wir die Eltern da abholen, wo sie sind. Wenn manche Eltern die Schule nicht unterstützen, dann muss man sie dazu befähigen, sich an den schulischen Notwendigkeiten zu beteiligen. Dies muss man von den Eltern auch einfordern.
Das Gleiche gilt für die Schüler. Das Bayerische Erziehungs- und Unterrichtsgesetz gibt es sehr wohl her, dass Schüler an der Möglichkeit, die Schule zu formen, anders partizipieren. Wir fordern es zu wenig ein. Wir fordern es zu wenig von unseren Schulleitern und Lehrern.
Letztlich muss auch der Träger ganz andere Mitwirkungsmöglichkeiten haben. Sie können natürlich von ihrer eigenverantwortlichen Schule und von der Bildungsregion sprechen. Aber dann müssen auch die Voraussetzungen stimmen. Das heißt, alle in der Schulfamilie, also Schüler, Eltern, Personal und Träger, müssen entsprechend ausgestattet sein. Es muss auch die entsprechenden Vorschriften geben. Das ist momentan aber nicht der Fall. Was notwendig ist, wird nicht eingeübt.
Weiter fordern wir weniger Bürokratie. In den Fachzeitschriften werden bereits kabarettmäßig E-Mails vorgestellt. Eine E-Mail kommt vormittags um acht Uhr. Um neun Uhr kommt die E-Mail vom Kultusministerium, wonach die Mail von acht Uhr nicht gilt. Um zehn Uhr wird gemailt, dass sie doch gilt. Aber das sind keine Kabarettstücke, sondern schulische Wirklichkeit.
Es gibt viele Verordnungen zu Details, die die Schule sowieso so gestaltet, wie sie will. Ein eigenverantwortlicher Schulleiter weiß sehr wohl, was er von den Vorschriften des Kultusministeriums ignorieren kann und was er nicht ignorieren darf. In dieser Hinsicht müssen Sie also wesentlich mehr auf die Eigenverantwortlichkeit der Menschen vor Ort abheben, um mehr Vertrauen zu schaffen.
Dann sage ich etwas zum Datenschutz. Wir haben vor ungefähr zwei Jahren von einem Zentralregister gesprochen, wo alle Daten aller Schüler gespeichert werden. Ein Teil des Hauses hier hat sich mit Recht dagegen gewehrt.
Umgekehrt waren Sie dann eine Zeit lang bereit, einen Schultrojaner einzusetzen, um den Verlagen entgegenzukommen, also um festzustellen, ob vielleicht unerlaubt kopiert wurde. Dazu gab es hier im Hause auf Ihrer Seite überhaupt keinen Widerspruch.
Jetzt geht es wieder los mit der Notenliste. Sehr viele Lehrer und Schulleiter wünschen sich den alten Notenbogen zurück. Denn aus Datenschutzgründen wollen wir dahin kommen, dass der Lehrer, der Erdkunde unterrichtet, nur die von ihm vergebenen Noten kennt, aber nicht sehen kann, was dieselben Schüler für Noten in Geschichte und Biologie bekommen. Sonst könnte ein Lehrer zu der Meinung kommen, dass ein bestimmter Schüler zwar begabt, aber faul ist.
Was beabsichtigt ist, ist vom Schulalltag weit weg. Wir bräuchten dann jeden Tag noch eine Teamarbeitsstunde. Wenn man diese den Lehrern gewährt, ist es in Ordnung. Dann könnten sich die Lehrer - sie sind ja Profis - besprechen und auf den ersten Blick sehen, was Sache ist und wie man die Eltern beraten kann. Aber dann wird alles noch viel komplizierter. Ich habe Verständnis für jeden Schulleiter, der sagt: Wir machen es wieder mit dem klassischen Notenbogen; wir verzichten auf die Technik des Notenblattes, wo man nämlich nach wie vor volle Einsicht nehmen kann.
Unsere vorletzte Forderung lautet: weniger Reformitis. Reformen sind sicher oft angebracht. Aber was wir in den letzten Jahren erlebt haben, ist eine Reformitis. Damit haben nicht Sie begonnen; das hat schon Ihr Vorgänger gemacht. Man sollte nicht eine Reform um der Reform willen machen.
Die Gelenkklasse ist heute an einigen Stellen als Lachnummer entlarvt worden. Über das Intensivierungsjahr lacht momentan jeder, weil man überhaupt nicht sieht, wie man sich das vorzustellen hat. Schließlich wollen Sie auf die konstruktiven Vorschläge der Lehrerverbände nicht eingehen. Wenn bei individueller Förderung, mobiler Reserve und integrativer Reserve immer wieder mit einem bisschen Reformwillen angesetzt wird, dann sind das Aktionismus und zum großen Teil Populismus; das hat mit einer nachhaltigen Reform nichts zu tun.
Unsere letzte Forderung ist, Bildungspolitik nicht auf Kosten der Kommunen zu machen. Bei der Schulsozialarbeit, der Betreuung, der Ferienbetreuung und
auch sonst merkt man, dass der Trend dahin geht, die zusätzlichen Kosten nicht zu übernehmen, die dadurch entstehen, dass sich Schüler und Familien geändert haben. Man will diese Kosten nicht übernehmen und sagt, das sei Sache der Kommunen.
Das gilt auch bei der Inklusion. Alles ist noch sehr vage. Ich nenne die Schulbusbeförderung, von der man sagt, sie sei Sache der Kommunen. Sie kann aber nicht Sache der Kommunen sein. Die Kommunen haben genügend andere Aufgaben.
Bildung ist Aufgabe des Freistaates. So steht es in unserer Verfassung. Daran sollten wir uns auch in der Zukunft halten.
Sehr verehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Kinder sind ein Segen Gottes. Das sollte uns immer bewusst sein.
Gott sei Dank entschließen sich nach wie vor noch immer junge Menschen zur Mutter- und zur Vaterschaft, wenn auch nicht mehr so viele. Leider bedeutet diese Entscheidung in der heutigen Zeit aber auch mehr als früher tiefgreifende Veränderungen im Leben der werdenden und der seienden Eltern, besonders aber der Frau, der Mutter. In einer Zeit, in der man sich ohne große Probleme, relativ locker vom Hocker, für oder gegen ein Kind entscheiden kann, ist deswegen die Politik in besonderer Verantwortung.
Die Politik ist nicht für die persönliche Veränderung, die eine solche Entscheidung mit sich bringt, verantwortlich. Speziell als Frau würde ich mir manchmal wünschen, dass sich die Herren in diesen Diskussionen zurückhielten. Sie haben nicht den dicken Bauch. Sie ruinieren nicht Ihre Figur - jedenfalls nicht durchs Kinderkriegen. Ich sehe das positiv: Ich habe selbst vier Kinder und weiß, wovon ich rede. Ich habe mich dafür entschieden.
- Herr Thalhammer, viele persönliche Veränderungen müssen Sie nicht tragen, sondern Ihre Partnerin. Die Mütter müssen dem Kind zur Verfügung stehen und haben oft Zweifel an der Richtigkeit ihrer Entscheidung für die Mutterschaft. Diese Verantwortung können Sie den Frauen nicht abnehmen, auch wenn Sie der beste Ehemann oder Vater sind.
Die Politik ist aber heute ganz klar mitverantwortlich für die beruflichen Veränderungen, die sich durch die Entscheidung für ein Kind für eine Frau ergeben und für die finanziellen Veränderungen, die sich dadurch für eine Familie ergeben. In diesem Kontext sehen wir das Landeserziehungsgeld. Ich möchte zu dieser Gesetzesänderung drei Bemerkungen machen:
Erstens. Ich halte es für erbärmlich, wie hier ein Gesetz, das in der Sache gut und positiv ist, geändert wird. Zunächst wurde das Gesetz als juristisch korrekt befunden. Das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt, dass es nicht korrekt war. Menschlich war dieses Gesetz jedoch noch nie korrekt; und christlich war
es schon gar nicht. Ein solches Gesetz wurde von der Christlich-Sozialen Union verantwortet. Ich muss Ihnen vorhalten, dass dieses Gesetz mit dem Menschenbild, für das Sie stehen, nicht zu vereinbaren war.
Zweitens. Die FREIEN WÄHLER unterstützen das Landeserziehungsgeld und diese Gesetzesänderung. Mütter in Bayern haben dadurch im Anschluss an den Bezug von 14 Monaten Elterngeld die Möglichkeit, bis zum 20. Lebensmonat des Kindes zu Hause zu sein. Eines möchte ich jedoch gleich an die Adresse der Ministerin sagen: Wir unterstützen nicht, dass im Anschluss daran ein Betreuungsgeld ausgezahlt wird. Denn spätestens, wenn das Kind 20 Monate alt ist, müssen die Frauen, die arbeiten müssen oder wollen, eine echte Möglichkeit haben, sich zwischen einer Betreuung außerhalb oder innerhalb der Familie zu entscheiden. Das Betreuungsgeld ist hier der verkehrte Weg. Erst wenn wir flächendeckend über qualitativ hochwertige Kinderbetreuungsmöglichkeiten verfügen, können wir über andere Familienförderungen sprechen.
Drittens. Frau Ministerin, ich bitte Sie: Investieren Sie bitte in die Altersversorgung von Müttern, die sich entscheiden, bei ihrem Kind zuhause zu bleiben, damit diese Frauen nicht von Altersarmut betroffen werden. Priorisieren Sie bitte das Familiensplitting. Das ist vordringlicher als das Betreuungsgeld.
Der Gesetzänderung stimmen wir zu. Sie kommt jedoch zu spät. Moralisch ist es nicht zu rechtfertigen, dass sie erst jetzt kommt.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! 187, 29, 31, - das sind keine Idealmaße. Wir haben in diesem Haus 187 bayerische Abgeordnete. Davon sind 29 unter 45 Jahren. Ich denke, das ist auch bei Männern so in etwa die Grenze, dass man Vater wird. Die 29 Abgeordneten haben 31 Kinder. Das sind die Abgeordneten im gebärfähigen bzw. zeugungsfähigen Alter, nein, im gebärfähigen Alter.
Für die tatsächliche Reproduktion dieser Altersgruppe wären 58 Kinder nötig. Vielleicht spielt da die Vereinbarkeit von Familie und Beruf auch eine Rolle. Ich kenne die Hintergründe nicht. Aber dieses Haus hat in der Hinsicht keinen Spitzenplatz. Biologische Gründe für diese Situation fallen mir dazu nicht ein.
Wir begrüßen natürlich die Anträge von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Unser Antrag hat zwei Kernpunkte. Einmal geht es darum, die Kinderbetreuung voranzutreiben. - Sie sollen jetzt nicht alle rechnen. Ich bitte um Aufmerksamkeit. Sie sollten auch überlegen, was bei Ihnen der Grund für die tatsächlichen Verhältnisse ist. Das sollten Sie aber nicht jetzt überlegen, sondern zu Hause.
Wir fordern eine flächendeckende, qualitativ hochwertige Betreuungsmöglichkeit für Kinder unter drei Jahren in Bayern. Da sind wir ja nicht spitze. Der Betreuungsgrad für die Einjährigen beträgt in Bayern 16,9 %, für die Zweijährigen 36,3 %, für die Dreijährigen 82,3 %. Wenn wir über Betreuungsgeld reden, das hier gestoppt werden und in andere, effizientere Kanäle laufen soll, dann reden wir doch von einer Unterversorgung. Im Übrigen sieht man das ebenfalls an den Zahlen: Pro Kind unter sechs Jahren werden in Bayern 2.338 Euro ausgegeben. Allein der Bundesdurchschnitt beträgt 400 Euro mehr.
Wir wollen eine gute, günstige und flächendeckende Kinderbetreuung für Kinder unter drei Jahren. Wir fordern aber auch - dieser Appell richtet sich an beide Seiten dieses Hauses - eine ideologiefreie Debatte. Auf der einen Seite wird klar das Rollenbild der guten Mutter, die zu Hause bleibt, geprägt. Auf der anderen Seite muss ich Frau Kollegin Stewens recht geben. Die Behauptung, man halte Kinder unter drei Jahren von der frühkindlichen Bildung fern, ist gefährlich. Dies erweckt den Eindruck, dass nur diese Art der Betreuung die richtige ist. Entscheidend ist doch die Wahlfreiheit. Wir brauchen und wollen Kinder. Ein junges Paar oder eine junge Familie muss sich für das erste und das zweite Kind oder für mehr Kinder entscheiden können. Die folgenden Fragen spielen dabei eine große Rolle: Kann ich meinen Beruf weiterführen? Kann ich ihn kurzfristig aufgeben? Kann ich wieder einsteigen? Wann will ich das? Wann kann ich das?
Das wird viel zu sehr vernachlässigt. Manche können ihren Beruf nicht aufgeben. Viele wollen das inzwischen aber auch nicht. Diese Wahlfreiheit kann nur mit einer hervorragenden Kinderbetreuung überall in Bayern gewährleistet werden. Hierfür muss Geld investiert werden. Erst danach können wir über die Familienförderung reden. Bitte setzen Sie sich beim Bund für ein Familiensplitting ein. Bitte setzen Sie sich dafür ein, dass die Erziehungsleistung im Rahmen der Altersversorgung angerechnet wird. Erst dann reden wir weiter. Wir fordern den Ausbau der Kinderbetreuung, das andere ist Humbug.
Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Ihre Beispiele haben schon eine sehr extreme Schieflage, wenn Sie dauernd München zitieren. Sie wissen auch, dass es wesentlich einfacher ist, in einem leerstehenden Schulhaus, wie es inzwischen in vielen unserer Dörfer geschieht, Kinderkrippenplätze einzurichten, als in einer Stadt wie München, wo
die Mieten dazu beitragen, dass die Kinderkrippenplätze entsprechend teuer sind.
Zweites Beispiel: Nach wie vor haben wir eine Bedarfsdeckung nur für 16,9 % der einjährigen und 36,3 % der zweijährigen Kinder; und wenn Sie ein Gutachten von 2006 anführen, wissen Sie genau, dass das inzwischen extrem veraltet ist.
Das Nächste ist: Ich weiß nicht, wie Sie zu Ihrem Selbstbewusstsein kommen; aber wenn wir in Bayern über 400 Euro unter dem Durchschnitt liegen, dann können die anderen Bundesländer nicht schlechter sein als Bayern. So sind die Grundkenntnisse in der Mathematik. Wenn Sie ein Beispiel von früher von einer Kollegin für die Wahlfreiheit bringen - das muss 1945 oder 1950 gewesen sein - und glauben, heute könne eine mit 150 Euro als Selbstständige Kinderbetreuung privat organisieren, dann zeigt das: Sie haben sich selbst noch nie um Kinderbetreuung kümmern müssen.
Sehr verehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr verehrte Frau Staatsministerin! Ich zitiere die "Süddeutsche Zeitung", "Pa
norama," die Rubrik "Mitten in München" vom 10.03.2012.
Es geht um eine Rechenaufgabe der 4. Klasse.
Michael fährt morgens mit dem Rad in die Schule und nachmittags, nach dem Nachmittagsunterricht, ins Schwimmbad. Er wohnt einen Kilometer von der Schule entfernt. Das Schwimmbad liegt zwei Kilometer in der anderen Richtung von der Schule entfernt. Wie viele Kilometer fährt Michael?