Malus-System oder Begrenzungsmöglichkeiten für au ßerordentliche Entwicklungen, das sind alles Dinge, die wir erst wieder auszuleuchten haben, wenn wir über haupt in die Lage versetzt sind, uns über Bonus-Zahl ungen zu unterhalten. Dann werden wir uns allerdings an den Leitlinien orientieren. Das ist, glaube ich, selbst verständlich.
Herr Staatsminister, Sie sind mir vorher ausgewichen, als es um die Frage ging, ob in den Abfindungsverträgen etwas über Haftungsansprü che geregelt ist. Sie sagten, bei strafbarem Verhalten würden wir Ansprüche geltend machen. Gilt das nur bei strafbarem Verhalten oder gilt das auch im Falle der Fahrlässigkeit? Diese Frage ist außerordentlich wich tig, weil natürlich auch bei Fahrlässigkeit Haftungsan sprüche gegeben sein können.
Herr Abgeordneter, sobald uns die Gutachten oder die Arbeiten der Staatsanwaltschaft die Möglich keit geben, zivilrechtliche Prozesse loszutreten oder aber auch Schadensersatzansprüche geltend zu ma chen, werden wir aktiv. Das ist im Übrigen auch der Grund, weshalb wir selbst, also die Generalversamm lung der Landesbank und die Bank, noch einmal zivil rechtliche Schadensersatzansprüche u. a. gegen die Mitglieder des Vorstands prüfen lassen.
Ich weise aber auch darauf hin, dass wir zwei Züge haben, die momentan untersucht werden. Die Staats anwaltschaft München führt derzeit in Sachen ABSGeschäfte der BayernLB Vorermittlungen durch. Dabei wird im Rahmen einer Sachverhaltsermittlung geprüft, ob die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens veran lasst ist.
Der zweite Teil sind die Untersuchungen der Staatsan waltschaft in Sachen Erwerb der HGAA. Das Ermitt lungsverfahren, das sich zunächst nur gegen den ehemaligen Vorstandsvorsitzenden der BayernLB rich tet, wird nunmehr auf weitere Personen ausgeweitet. Von diesem Verfahren sind laut Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft München derzeit weder aktive noch ehemalige Mitglieder des Verwaltungsrats der Bay ernLB betroffen. Sie haben selbst die Untersuchung bei der Kanzlei Flick Gocke Schaumburg angesprochen, die die Kommission des Bayerischen Landtags ange stoßen hat. Hier ist ein Gutachten über die Prüfung von haftungsrelevanten Tatbeständen bei Vorstand und Verwaltungsrat in Auftrag gegeben, insbesondere zur Vorratskreditaufnahme und zur Verwendung der auf genommenen Beträge. Parallel dazu prüft die Kanzlei Hengeler Mueller im Auftrag der Generalversammlung der Landesbank mögliche Ansprüche der Organmit glieder der BayernLB zum gleichen Sachverhalt, um genau diesem Vorwurf entgegenzutreten, dass nicht auch die Organe der Bank entsprechenden Möglich keiten nachgehen. Hengeler Mueller wurde außerdem von mir mit einem Gutachten zu möglichen Ansprüchen der BayernLB gegen Mitglieder des Vorstands und des Verwaltungsrats im Zusammenhang mit dem Erwerb einer Beteiligung der BayernLB an der Hypo Group Alpe Adria im Jahr 2007 beauftragt.
Schlussendlich habe ich in meiner Eigenschaft als Ver waltungsratsvorsitzender die Bank auch aufgefordert, Schadensersatzansprüche gegen Dritte, wie die Ver käufer der HGAA-Anteile, zu prüfen und gegebenen falls zu verfolgen, insbesondere falls die staatsanwalt schaftlichen Ermittlungen betrügerische Machenschaften im Zusammenhang mit dem HGAAErwerb aufdecken sollten. Sofern diese Prüfungen ein pflichtwidriges Verhalten ergeben, werden selbstver ständlich auch Schadensersatzansprüche geltend ge macht.
Ich habe darüber hinaus mit den Anwälten auch eine Diskussion geführt, ob wir Möglichkeiten sehen, auf der Basis der heutigen Fakten Maßnahmen zum Schutz gegen etwaigen Vermögensabfluss ins Ausland einzu leiten. Derzeit gibt es dafür allerdings noch keine Grundlage. Das hat Hengeler Mueller mittlerweile auch bestätigt. Wir werden aber im weiteren Verlauf alle uns bietenden Gelegenheiten nutzen, um in allen Richtun gen entsprechende Sicherungen einzuziehen.
Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatsminister, Sie haben es vorher schon einmal kurz angerissen. Aber es würde uns näher interessie
ren, ob bei den Vorstandsverträgen die rechtlichen Vor gaben der EU-Kommission und der Finanzmarktstabi lisierungsverordnung eingehalten werden und ob sich auch die Privatbanken, die vom Staat gestützt werden, an die Vorgaben dieser Verordnung halten. Ich will eine weitere Frage anfügen: Welche Aufwandsentschädi gung bekommen denn die Mitglieder des Verwaltungs rats für ihre Tätigkeit, und verbleiben diese Aufwand sentschädigungen in vollem Umfang bei den Mitgliedern des Verwaltungsrats?
Wir sind an dieser Stelle im Zusammenhang mit der Stabilisierung von Banken in einem klaren rechtli chen Rahmen. Die Regelung der Finanzmarktstabili sierungsverordnung verlangt, dass die Vergütung der Organmitglieder auf ein angemessenes Maß zu be grenzen ist. Sie dürfen keine unangemessene Gesamt vergütung erhalten, wobei die Gesamtvergütung die monetäre Vergütung, die Versorgungszusagen sowie alle sonstigen Zusagen und Leistungen für die Tätig keiten für den Konzern einschließlich Unternehmen, mit denen der Konzern bedeutende geschäftliche Verbin dungen unterhält, umfasst. Ferner sollen keine rechtlich nicht gebotenen Abfindungen bezahlt werden.
Die Bayerische Landesbank hat sich gegenüber der Europäischen Kommission verpflichtet, den Stabilisie rungsbedingungen nach § 5 der Finanzmarktstabilisie rungsverordnung nachzukommen. Selbstverständlich werden diese Vorgaben vollständig und ohne Ausnah men umgesetzt. Die Organvergütungen sind zum 1. Mai 2009 entsprechend angepasst. Auch das haben wir in der Kontrollkommission vorbesprochen; das ist auf Zustimmung der Kontrollkommission gestoßen.
Im Übrigen darf ich daran erinnern, dass der Vorstand für die Geschäftsjahre 2007 und 2008 keine BonusZahlungen erhalten hat. Wir werden das selbstver ständlich auch im Lichte der Geschäftsentwicklung des Jahres 2009 nicht positiv bewerten können.
Bezogen auf die Frage, welche Aufwandsentschädi gung die Mitglieder des Verwaltungsrats für ihre Tätig keit bekommen, bedanke ich mich für die Gelegenheit, das hier im Plenum noch einmal darstellen zu dürfen; denn es gibt verschiedene Fälle: Die Mitglieder der Ba yerischen Staatsregierung müssen die ihnen aus der Tätigkeit im Verwaltungsrat der BayernLB zugeflosse nen Vergütungen in vollem Umfang, also zu 100 %, abliefern.
Die Ablieferung erfolgt zu gleichen Teilen an die Baye rische Landesstiftung und an die Bayerische For schungsstiftung. Auch für die Beamten im Sinne des Bayerischen Beamtengesetzes gilt eine entsprechende Ablieferungspflicht. Sie müssen deshalb ebenfalls die ihnen aus der Tätigkeit im Verwaltungsrat der Bay ernLB zugeflossenen Vergütungen in vollem Umfang an ihren Dienstherrn abliefern; nachzulesen in §10 Ab satz 1 der Bayerischen Nebentätigkeitsverordnung. Diese Ablieferungspflicht der Beamten gilt im Übrigen ohne Ausnahme für alle Aufsichtsratsmandate. Für kommunale Wahlbeamte gelten modifizierte Regelun gen. Hiernach ist die Vergütung aus der Tätigkeit im Verwaltungsrat der BayernLB nur dann abzuliefern, so weit sie einen bestimmten Höchstbetrag überschreitet. Die Höhe des Höchstbetrags hängt von unterschiedli chen Faktoren ab. Näheres ist aus § 10 Absatz 1 und § 11 Absatz 2 der Bayerischen Nebentätigkeitsverord nung abzuleiten. Für die Mitglieder des Verwaltungs rats der BayernLB, die weder Mitglieder der Staatsre gierung noch Beamte sind, gibt es keine Abführungsbestimmung.
Bezogen auf die Frage, ob sich alle Banken, insbeson dere die privatwirtschaftlichen Banken, an die Auflagen halten, kann ich nur sagen: Mir liegen keine entsprech enden Detailinformationen vor. Ich nehme nur wahr darauf bin ich schon kurz eingegangen -, dass es offensichtlich erhebliche Bestrebungen gibt, diese Auf lagen zu verändern. Der Aufsichtsratsvorsitzende der Commerzbank - eine immerhin staatlich gestützte Bank, man muss sogar sagen: Sie ist teilverstaatlicht hat momentan versucht, die Deckelung von
500.000 Euro auf 750.000 Euro anzuheben. Er ist dabei nicht auf Unterstützung gestoßen. Ich würde mich die ser Forderung auch nicht anschließen; denn es ist rich tig, dass diejenigen, die sich jetzt mit den Aufräumar beiten auseinanderzusetzen haben, die sie in weiten Teilen selbst verursacht haben, nicht auch noch mit mehr Vergütung rechnen können.
Ich nehme aber auch wahr, dass sich offensichtlich nicht alle Banken - und zwar weder die Banken auf dem öffentlich-rechtlichen Sektor noch die Banken der pri vatwirtschaftlichen Säule - an die Auflagen der Finanz marktstabilisierungsverordnung halten. Für Bayern gilt das nicht. Wir halten die Verordnung in allen Punkten ein. Ich würde mir an dieser Stelle sowohl von der dafür zuständigen Bundesregierung als auch von der Euro päischen Kommission wünschen, dass man auch die Durchsetzung der Rahmenbedingungen, die man im Finanzmarktstabilisierungsgesetz hinterlegt hat, bei allen Banken mit der gleichen Energie und mit dem gleichen Nachgehen durchsetzt und verfolgt. Es kann nämlich nicht sein, dass diejenigen, die sich an die Re
geln halten, am Ende schlechter gestellt sind als dieje nigen, die die Regeln unterlaufen. Das ist eine Frage, der sich die Kommission und das Finanzministerium in Berlin zu widmen haben.
Erstens, Frau Dodell, wund ere ich mich ein wenig über Ihre Frage; denn der Fi nanzminister hat uns schon mehrmals erzählt, wie die Abführungsbestimmungen sind. Zweitens: Die Aussa ge von mir, dass Herr Schmidt gehen muss, ist eine Forderung und keine Frage gewesen. Wenn ich Sie wäre, Herr Finanzminister, würde ich dazu aber Stel lung beziehen. Drittens. Sie haben die Frage nicht be antwortet, wer damals bei der Vertragsgestaltung für das königliche Austragsstüberl von Herrn Kemmer ver antwortlich war.
Herr Hallitzky, den Vertrag zur Berufung von Herrn Kemmer als Vorstandsvorsitzender hat der da malige Verwaltungsrat bearbeitet und einstimmig ge nehmigt. Der damalige Vorsitz des Verwaltungsrates lag beim Finanzminister; der damalige stellvertretende Verwaltungsratsvorsitzende war der Sparkassenver bandspräsident. Die Mitglieder des Verwaltungsrates ergeben sich aus den entsprechenden Veröffentlichun gen der Bank. Ich will darauf hinweisen, dass Herr Dr. Kemmer vor etwa zwei Jahren in der direkten Nach folge von Herrn Schmidt nicht eingestellt wurde, um ihm eine "königliche" Abfindung in Aussicht zu stellen, son dern er wurde eingestellt und zum Vorstandsvorsitzen den gemacht, um die Bank in schwieriger Zeit zu leiten. Das ist ihm in vielen Dingen, z. B. das Projekt Herkules betreffend, auch erfolgreich gelungen. Herr Dr. Kem mer hat aus eigenen Stücken die Verantwortung dafür getragen, dass sich der Ankauf der HGAA für die Ba yerische Landesbank zu einem Debakel entwickelt hat; er ist damit auch einer ganz besonderen Verantwortung nachgekommen. Das alles waren aber keine Punkte, die bei der Gestaltung des Vertrages von Herrn Dr. Kemmer als Vorstandsvorsitzender schon abseh bar waren.
Als letzter Fragesteller hat Herr Kollege Güller das Wort. Ich bitte, die allgemeinen Unterhaltungen etwas zu reduzieren, damit wir den notwendigen niedrigen Schallpegel haben und der Staatsminister die Antwort, die er gibt, auch zu Gehör bringen kann.
Herr Staatsminister, ich muss leider feststellen, dass Sie heute in dieser Fragestunde wiederum auf die konkreten Fragen der Kollegin Aures und des Kollegen Hallitzky keine Antworten gegeben haben,
dass Sie aber auf der anderen Seite erstaunlicherweise auf die Fragen von Frau Kollegin Dodell einen Zettel herausgezogen haben, auf dem die vorformulierten Fragen der Kollegin und auch schon die Antworten standen.
Darum frage ich Sie an dieser Stelle, ob Sie das als eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Abgeordne ten des Bayerischen Landtages betrachten und ob Sie glauben, Ihrer Informationspflicht als Minister gegen über dem Bayerischen Landtag nachzukommen, wenn Sie nur die Antworten auf die vorformulierten Fragen der Kollegin von der CSU bereits in der Tasche haben.
Herr Güller, ich glaube, dass ich Ihnen zur Vor bereitung auf Fragestunden nicht notwendigerweise irgendetwas sagen muss. An dieser Stelle weise ich darauf hin, dass ich mich auf eine Vielzahl von Fragen vorbereitet habe
und an dieser Stelle auch durchaus auf andere Vorbe reitungen zugreifen kann. Ich will, auch wenn es sonst nicht üblich ist, Ihre Frage mit einer Gegenfrage beant worten. Mich würde interessieren: Wann und in welcher Form hat sich denn die SPD mit der Frage auseinan dergesetzt, unter welchen Bedingungen der Sparkas senpräsident, Herr Dr. Naser, einen Aufhebungsvertrag bekommen hat? Wann und in welcher Form hat der Parteivorstand der SPD die Mitglieder Holzinger, Kast ner und Eckstein gefragt, unter welchen Bedingungen sie dem Vertrag und dem Auflösungsvertrag im Spar kassenvorstand, im Vorstand des Sparkassenverban des Bayern zugestimmt haben?
dass sie dem Sparkassenpräsidenten im Juli 2008 einen so langen Vertrag und eine so fürstliche Apanage von 1,5 Millionen Euro zugestanden haben?
(Beifall bei der CSU und der FDP - Johanna Wer ner-Muggendorfer (SPD): Wir haben in diesem Gremium nicht die Mehrheit!)
Herr Präsident, um der Ordnung nachzukommen: Ich gestehe, dass ich diese Frage aus meinen vorbereite ten Unterlagen herausgezogen habe. Ich habe mich auf diese Frage vorbereitet.
Danke schön, Herr Staatsminister. Ich sehe keine weiteren Fragen mehr. Damit ist die Ministerbefragung beendet. Wir kommen zum nächsten Tagesordnungspunkt.