Harald Güller

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Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Am Montag wurde mit dem Verkauf der GBW-Anteile an die Patrizia AG endgültig klar, dass diese Staatsregierung die Interessen aller 85.000 betroffenen Mieterinnen und Mieter in Bayern verraten und verkauft hat.
Vorangegangen war eine beispiellose Aneinanderreihung von Fehleinschätzungen, Versagen, aber auch Ignoranz gegenüber jedem Ratschlag und jeder Beratung von anderer Seite. Begonnen hat das Debakel damit: In einem beispiellosen Versagen haben der Vorstand, der Verwaltungsrat, Herr Huber, Herr Beckstein, Herr Georg Schmid, Herr Fahrenschon und Herr Naser die Bayerische Landesbank mit inzwischen zehn Milliarden Euro mit vollem Karacho gegen die Wand gefahren, sodass der Freistaat Bayern Notmaßnahmen ergreifen und mit Geld aus seinem Haushalt einspringen musste.
Nach dieser Entscheidung gab es ein Beihilfeverfahren, an dessen Ende feststand, dass sich die BLB von den GBW-Aktien trennen muss.
Jetzt nimmt das Drama seinen weiteren Lauf. Herr Finanzminister Söder hat offensichtlich seit Beginn des Jahres 2012 die Öffentlichkeit und dieses Parlament belogen, indem er immer wieder betont hat, dass es dem Freistaat Bayern verboten sei, die Wohnungen zu kaufen und zu übernehmen. Dies ist zwischenzeitlich durch mehrere Stellungnahmen aus Brüssel und vom EU-Wettbewerbskommissar, Herrn Almunia, als offensichtliche Lüge erkannt worden.
Wäre der Freistaat eingesprungen, müssten wir heute hier nicht in dieser Schärfe über die Mieterrechte und den Schutz der Mieterinnen und Mieter sprechen.
Wir müssten dies auch dann nicht machen, wenn Sie unserem Vorschlag gefolgt wären, einzelvertragliche Regelungen für die Mieterinnen und Mieter der GBWWohnungen vor dem Verkaufsprozess zu treffen. Das wäre möglich gewesen. Sie zeigen es nach dem Verkauf. Die Patrizia AG darf es machen. Vor dem Verkauf haben Sie gesagt: Wir dürfen es nicht machen. Sie haben sich beratungsresistent gegeben und die Öffentlichkeit und dieses Haus in diesem Punkt teilweise belogen.
Der vierte Teil betrifft die Landesstiftung. Wir haben von Anfang an gesagt, der Freistaat oder die Landesstiftung sollen sich am Verkaufsprozess beteiligen. Sie haben das damals abgeschmettert, um dann zwei Tage nach dem Verkauf, nach dem Verschleudern der Wohnungen, plötzlich – und ich glaube, ohne Absprache mit Ihrer Fraktion – zu sagen: Jetzt gehen wir mit 50 Millionen Euro rein und benutzen die Bayerische Landesstiftung als Feigenblatt in diesem schmutzigen Deal.
Zu diesem Thema wird Kollege Halbleib die notwendigen Ausführungen noch machen.
Die Folge ist: 85.000 Mieterinnen und Mieter sollen jetzt durch Mietverträge und Ergänzungen geschützt werden, die aber das Papier nicht wert sind, auf das die Verträge gedruckt sind. Auf Nachfrage wurde dies, auch in dieser Woche wieder im Haushaltsausschuss von Herrn Häusler von der Landesbank, bestätigt.
Sie schützen die Mieter nämlich nicht individuell vor einer exorbitanten Mieterhöhung. Sie schützen die Mieterinnen und Mieter nicht davor, dass jedes Jahr bis zu 1.500 Wohnungen "abgeschmolzen" werden, wie das in Ihrem Amtsdeutsch so schön heißt. Wenn Sie den Bestand fünf Jahre lang pro Jahr um 1.500 Wohnungen abschmelzen, bleibt von den 33.000 Wohnungen nicht mehr viel übrig. Dann heißt es auch noch: Nach den fünf Jahren könnt ihr mit den Wohnungen ohnehin machen, was immer ihr wollt. Diese Ergänzungen der Mietverträge schützen die Mieterinnen und Mieter nicht. Das ist reine Augenwischerei.
Auch das ist wichtig: Die GBW fällt in Zukunft als Akteur auf dem sozialen Wohnungsmarkt und beim Bau von Sozialwohnungen wohl aus. Darin war sie bisher hervorragend tätig. Man hätte zwar noch mehr tun können, aber zumindest war sie im sozialen Wohnungsbau tätig. Auch das wird bei den Verwertungsinteressen der Patrizia und ihren Konsorten sicherlich unter die Räder kommen. Sie erweisen damit nicht nur den Mieterinnen und Mietern in Bayern einen Bärendienst, sondern allen Wohnungssuchenden, dem gesamten Mietmarkt und damit allen Bürgerinnen und Bürgern dieses Freistaats.
Was müssen wir als Landtag und Sie als NochStaatsregierung in den kommenden Monaten tun? – Dieser Landtag fordert erstens, dass die Liste aller Konsortialpartner vorgelegt wird, damit der Landtag selbst beurteilen kann, welche Verwertungsinteressen und welche Gewinninteressen hinter den jeweiligen Konsorten stehen.
Zweitens. Die Verträge sind dem Landtag 1 : 1 bekannt zu geben, nicht in Auszügen. Wir wollen die Umsetzung der Sozialcharta extra small – XXS – von Herrn Söder dort einfordern, wo zumindest noch etwas an Substanz vorhanden ist. Das heißt aber für den Freistaat Bayern und die Bayerische Landesbank: Wir müssen jede einzelne GBW-Wohnung in Bayern überwachen und schauen, welche Mieterhöhungen in den nächsten Monaten insbesondere in den Ballungsräumen stattfinden.
Drittens. Der Verwaltungsrat und der Vorstand der Bayerischen Landesbank und auch jedes einzelne Mitglied dieser Staatsregierung müssen nochmals versuchen, die Mieterinnen und Mieter mit den Verträgen zu schützen. Sie müssen schauen, dass es zumindest nicht zu mehr als 1.500 Abschmelzungen kommt. Sie müssen schauen, dass die Geschäftspolitik der GBW weiterhin nicht Luxussanierungen vorsieht, sondern energetische Sanierungen, dass die
Standards der Wohnungen verbessert werden für die jetzt in den Wohnungen befindlichen Mieterinnen und Mieter und nicht für ein Verwertungsinteresse der Patrizia AG.
Viertens. In diesem Licht ist es geradezu grotesk, dass wir parallel zu dem Verkaufsprozess hier einen Gesetzentwurf diskutieren, auf dessen Grundlage sich die Staatsregierung aus dem Verwaltungsrat oder dann Aufsichtsrat der BayernLB verabschieden möchte. Sie will die politische Verantwortung in diesem Verwaltungsrat abgeben. Sie flieht aus der Verantwortung. Das Gegenteil ist richtig. Sie müssen als Mitglieder der Staatsregierung im Verwaltungsrat der Bayerischen Landesbank die Verantwortung endlich wahrnehmen. Ich gehe noch weiter und sage: Es müssen in Zukunft auch Mitglieder des Bayerischen Landtags in diesem Aufsichtsgremium vertreten sein.
Herr Seehofer, Herr Söder, Sie haben die Kontrolle über die GBW-Wohnungen leichtfertig aus der Hand gegeben. Ich kann einigen Ihrer Fraktionsmitglieder nur beipflichten, die Ihnen gestern – ich sage: reichlich spät, aber immerhin – ins Stammbuch geschrieben und offensichtlich von Verramschen von Volksvermögen, von falschen Entscheidungen, einem intransparenten Verfahren und einem überraschendem Coup mit der Landesstiftung ohne Rücksprache mit Ihrer Fraktion gesprochen haben. Sie haben damit nicht nur den Mieterinnen und Mietern in Bayern geschadet, sondern dem gesamten Wohnungsmarkt in Bayern im sozialen Segment. Sie haben letztendlich die Interessen aller Bürgerinnen und Bürger Bayerns verraten.
Lassen Sie uns in den kommenden Wochen und Monaten neben dem Thema des einzelrechtlichen Schutzes auch noch einen genauen Blick auf den Verkaufsprozess werfen. Lassen Sie uns sehen, was neben den Falschaussagen von Herrn Söder gegenüber der Position der Europäischen Union, dass der Freistaat nicht kaufen dürfe, sonst noch alles falsch gelaufen ist und nicht richtig gemacht wird.
Lassen Sie uns prüfen, ob das Verkaufsverfahren wirklich transparent und ohne Verschränkungen gelaufen ist. Lassen Sie uns prüfen, warum die Aussage von Herrn Seehofer, das kommunale Konsortium "Wohnen in Bayern" habe gute Chancen, nicht wahr geworden ist, warum sich stattdessen Herr Söder mit seiner brutalen Verwertungsstrategie durchgesetzt hat.
Vielleicht gibt es an der einen oder anderen Stelle noch eine Fußangel, die uns helfen kann, die Mieterinnen und Mieter doch noch zu schützen und den GBW-Wohnungsbestand nicht an die Patrizia AG und ihre Konsorten zu verkaufen.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Der Herr Staatsminister hat im Zusammenhang mit meinem Namen von einer Schande für das Parlament gesprochen.
Er hat damit wohl Bezug auf meinen Zwischenruf genommen, dass seine Äußerungen hinsichtlich der Möglichkeit des Kaufs der GBW durch den Freistaat Bayern eine Lüge waren. Dies ist allerdings eine Tatsachenfeststellung.
Diese Feststellung basiert auf der dpa-Meldung vom 30. Januar 2012: "Die EU-Kommission verbietet, dass der Freistaat die Wohnungen kauft", sagte Söder in München. Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CSU, wenn Sie es in Ihrer Bibel lesen möchten: Der "Bayernkurier" schreibt im März 2012: Finanzminister Söder schließt einen Erwerb durch das Land wegen EU-Auflagen aus. Die SPD muss wissen – und sie weiß das auch –, dass die EU-Kommission verbietet, dass der Freistaat die Wohnungen kauft. Beide Äußerungen zeigen, dass meine Äußerungen, Herr Söder, der Wahrheit entsprechen.
Deswegen weise ich die Bemerkung, das sei eine Schande für dieses Parlament, zurück. Wenn etwas eine Schande ist, dann sind es die Äußerungen von Staatsminister Dr. Spaenle, der bewusst verschweigt, dass der CSU-Oberbürgermeister von Erlangen verhindert hat, dass ein höheres Gebot abgegeben worden ist.
Wenn es eine Schande ist, dann deshalb, weil Staatssekretär Pschierer dem Haushaltsausschuss des Bayerischen Landtages zum Thema Landesstiftung nicht einmal Bericht erstattet hat. Stattdessen müssen die Kolleginnen und Kollegen zunächst dpa-Meldungen lesen. Das ist eine Schande, aber nicht meine wahren Äußerungen zu Ihnen, Herr Kollege Söder.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Die Verfassung ist ein hohes Gut. Änderungen wollen gut überlegt sein. Es ist nicht unsere Aufgabe, jedes gerade für kurze Zeit populäre Thema aufzunehmen. Dem haben wir in den Gesprächen der vergangenen Wochen und Monate Rechnung getragen. − Auch von unserer Seite ein herzliches Dankeschön dir, lieber Georg Schmid, und dir, lieber Alexander König.
Die Messlatte der Hoegnerschen Verfassung ist hoch. Artikel 128: Anspruch auf Ausbildung. Artikel 151: Bindung aller wirtschaftlichen Tätigkeit an das Gemeinwohl. Artikel 158: Sozialbindung des Eigentums. Artikel 166: Schutz der Arbeit. Artikel 175 und 176: die Statuierung von Mitbestimmungsrechten der Arbeitnehmer im Arbeitsleben. − Diese Vorgaben schließen es aus, eine Verfassung wegen jeder Kleinigkeit zu ändern. Wir sind aber der Auffassung, dass heute fünf gewichtige Themen zur Debatte stehen, die es rechtfertigen, die Bürgerinnen und Bürger am Wahltag zum nächsten Bayerischen Landtag auch aufzufordern, über diese Änderungen zu entscheiden.
Erstens: Der Staat fördert und sichert gleichwertige Lebensverhältnisse und Arbeitsbedingungen in Stadt und Land, in allen sieben Regierungsbezirken. − Uns ist klar, dass sich die politische Realität in Bayern allein durch die Statuierung dieses Verfassungsartikels noch nicht ändert; aber dieses Parlament und die Staatsregierung werden sich zukünftig stärker als bisher an diesem Leitsatz messen lassen müssen.
Ob alle Entscheidungen und Ratschläge, zum Beispiel die des Zukunftsrats der Bayerischen Staatsregierung, im Lichte dieser neuen Verfassungsregelung auch so erfolgt wären, wagen wir zu bezweifeln. Die Zukunft wird zeigen, welche Auswirkungen dies auf die Arbeit des Zukunftsrates hat.
Zweitens. Staat und Gemeinden fördern den ehrenamtlichen Einsatz für das Gemeinwohl. − Der Vorschlag, das Ehrenamt nun auch in der Bayerischen Verfassung zu fixieren und als Aufgabe von Staat und Kommunen zu definieren, trägt der Realität in Bayern und dem großen ehrenamtlichen Engagement vieler Bürgerinnen und Bürger auf allen Ebenen Rechnung. Auch das rechtfertigt es, die Verfassung behutsam zu ergänzen.
Dritter Punkt: Angelegenheiten der Europäischen Union. Die Staatsregierung muss den Landtag unterrichten. Bei Vorhaben der EU hat der Landtag bei der Gesetzgebung ein Mitspracherecht, und unsere Stellungnahme ist in Zukunft maßgeblich zu berücksichtigen. Damit gehen wir konsequent den Weg der Enquete-Kommission "Reform des Föderalismus − Stärkung der Landesparlamente" aus dem Jahr 2002. Wir entwickeln damit das Parlamentsinformationsgesetz und das Parlamentsbeteiligungsgesetz weiter.
An dieser Stelle ein herzliches Dankeschön auch an Herrn Vizepräsidenten Bocklet, dessen Verdienst es ist, dass die Diskussionen der vergangenen Jahre auf Bundesebene nun auch in der Verfassungsdiskussion aufgegriffen wurden und dass wir, zumindest mit vier von fünf Fraktionen, zu einem guten Ergebnis gekommen zu sind.
Der vierte Punkt ist die Ergänzung, dass kommunale Selbstverwaltung natürlich auch heißt, dass der Staat den Gemeinden im Rahmen seiner finanziellen Leistungsfähigkeit eine angemessene Finanzausstattung zu gewährleisten hat. Das wird − davon bin ich überzeugt − in den kommenden Jahren ein ganz wichtiger Diskussionspunkt auch für künftige Parlamente und für künftige Haushalte in Bayern sein.
Ich komme zum fünften Punkt, dem Thema Schuldenbremse. Natürlich hätten wir Sozialdemokraten uns an dieser Stelle noch mehr vorstellen können. Wir hätten uns vorstellen können zu statuieren, dass auch die Sicherung der Einnahmeseite festgeschrieben wird.
Wir hätten uns vorstellen können, auch die Ausgabenseite mit der Sicherstellung von Investitionen in Bil
dung, in den sozialen Bereich und in die innere Sicherheit mit aufzunehmen. Ich glaube dennoch, dass der gefundene Kompromiss tragfähig ist. Die anderen Ziele werden wir als Sozialdemokraten im Zusammenhang mit einem Ausführungsgesetz zur bayerischen Haushaltsordnung weiterverfolgen.
Wichtig ist für uns ein sechster Punkt, der nicht enthalten ist. Herr Kollege Schmid hat ihn vorhin angesprochen. Herr Ministerpräsident Seehofer − da wohl eher der Parteivorsitzende − hat geglaubt, in Aschermittwochsreden, zuletzt im Jahr 2011, die Integrationspflicht zum Thema einer verfassungsrechtlichen Diskussion machen zu müssen. Ich glaube, das wird diesem hoch politischen Thema nicht gerecht und hätte nur Streit in unsere Gesellschaft getragen. Deswegen ist es richtig und gut, dass wir uns vom Anfang an einig waren, diesen Unsinn nicht in den Gesetzentwurf für eine Verfassungsänderung aufzunehmen.
Somit liegen uns heute fünf Themen vor, die wir Sozialdemokraten allen Bürgerinnen und Bürgern am 15. September, wenn Landtagswahl ist, zur Annahme empfehlen können. Mit Leben erfüllen können und müssen diese Verfassung dann die Fraktionen im nächsten Parlament. Inhaltlich gibt es sicherlich unter uns vier Fraktionen hierzu verschiedene Auffassungen. Darüber werden wir auch im Hinblick auf den 15. September streiten. Aber einig sind wir uns darüber, dass die genannten fünf Punkte in die Verfassung aufgenommen werden und zukünftig das Leitbild der Arbeit dieses Parlaments sein sollen.
Wir Sozialdemokraten stimmen dieser Verfassungsänderung zu und empfehlen allen Bürgerinnen und Bürgern, bei der kommenden Abstimmung zu allen fünf Fragen mit Ja zu stimmen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Nach den Ausführungen des Kollegen Pfaffmann und auch nach den Vorkommnissen heute im sozialpolitischen Ausschuss, in dem die Petitionen nicht einmal zu Ende beraten wurden, sowie nach der Liste, die der Kollege Pfaffmann eben vorgetragen hat, beantrage ich namens der SPD-Fraktion die sofortige Zurückverweisung des Gesetzentwurfes an die Ausschüsse nach § 55 der Geschäftsordnung dieses Hohen Hauses.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Weiter als beim Thema GBW können die Positionen in diesem Haus zwischen der Opposition und der Noch-Mehrheitsfraktion tatsächlich nicht auseinander liegen.
Und ich füge hinzu: Schludriger kann der Umgang der Staatsregierung mit dem Begriff der Wahrheit auch kaum noch sein.
Sie, Kolleginnen und Kollegen von der CSU und der FDP, lassen die 85.000 Mieterinnen und Mieter in den fast 30.000 GBW-Wohnungen im Regen stehen. Sie laden die Folgen des Landesbank-Skandals auf dem Rücken der Mieterinnen und Mieter und auf dem Rücken der Kommunen ab.
Erstes Kapitel dieser unrühmlichen Story: Söder sagt die Unwahrheit und behauptet, der Freistaat darf die Wohnungen nicht kaufen. Sie von der CSU und der FDP glauben Ihrem Minister auch noch und beschließen hier im Landtag, die Staatsregierung solle die Wohnungen nicht kaufen.
Nächstes Kapitel: Im nächsten Schreiben an den Landtag schreibt Söder: Nun ja, der Landtag verbietet uns, diese Wohnungen zu kaufen. - Kolleginnen und Kollegen, dass Sie sich bei diesem Vorgehen des Ministers nicht veräppelt vorkommen, wundert mich schon ein bisschen.
Dann kommt die Pressekonferenz von Herrn Almunia in Brüssel am 25. Juli 2012, der eindeutig sagt, der Freistaat dürfte die Wohnungen kaufen; er könne nämlich diskriminierungsfrei mitbieten und versuchen, sie zu bekommen.
Nächstes Kapitel: Die Kommunen. Seehofer und Söder machen den Kommunen eine lange Zunge und sagen: Wenn ihr sie kaufen wollt, dann bieten wir euch zunächst diskriminierungsfrei, aber exklusiv Verhandlungen an. - Mehrere Wochen später, kein Wort mehr davon. In Gesprächen wollen die Herren Seehofer und Söder kein Wort mehr davon wissen. Auch hier, Kolleginnen und Kollegen, hat Ihre Staatsregierung die Kommunen veräppelt. Ich betone, es sind nicht nur SPD-Kommunen, es sind auch von der CSU geführte Kommunen und solche, in denen FDPler mit in den Räten sitzen.
Auch hier hat die Staatsregierung Sie also veräppelt. Das Bedauerliche dabei: keinerlei Reaktion aus Ihren Reihen in diesem Haus.
Weiteres Kapitel: Der Ministerpräsident verspricht bei Gesprächen mit den Mieterinitiativen und den Mietervereinen: Wir werden jetzt ernsthaft prüfen, was die SPD schon seit drei Jahren fordert, nämlich die Ergänzung von Mietverträgen.
Zwei Wochen später gibt es ein kurzes Gespräch. Wir machen jetzt eine "Sozialcharta", oder wie das jetzt verbrämt heißt, eine "Sozialcharta plus". Dann schaut man in die Charta hinein und stellt fest, sie ist das Papier nicht wert, auf dem sie gedruckt ist. Sie gibt nämlich keinem einzigen der 85.000 Mieter in Bayern ein individuelles Recht, sondern die Mieter müssten sich darauf verlassen, dass die Staatsregierung in Nachverhandlungen in einer Angelegenheit, die erst Jahre nach dem Verkauf offensichtlich wird, zu Vertragsstrafen greift. Ein effektiver Schutz der Mieterinnen und Mieter ist das weder nach Auffassung der Mietervereine noch nach unserer Auffassung. Auch hier veräppelt die Staatsregierung die Menschen im Freistaat Bayern.
Was wirklich hilft, ist die Ergänzung von Mietverträgen. Deshalb, Kolleginnen und Kollegen, seien Sie doch zumindest heute Abend an dieser Stelle so fair, und stimmen Sie unserem Antrag zu, der verhindert, dass vor Ende dieser Legislaturperiode vollendete Tatsachen geschaffen werden. Stimmen Sie einem Antrag auf ein Moratorium zu. Machen Sie von mir aus sogar die Ausschreibung weiter, aber machen Sie keine Verträge. Machen Sie den Verkauf nicht vor Ende der Legislaturperiode fix. Geben Sie den Mieterinnen und Mietern, geben Sie den Kommunen eine Chance. Hinterlassen Sie nicht noch mehr verbrannte Erde, als Sie der nächsten Regierung mit dem Landesbankskandal eh schon hinterlassen.
Sie haben heute noch einmal die Gelegenheit. Bekennen Sie Farbe, stimmen Sie unserem Antrag zu.
Frau Görlitz, eines sollten wir vielleicht richtigstellen:
Erstens. Nicht die EU zwingt zum Verkauf der GBW, sondern die CSU, nämlich durch das von ihr verursachte Landesbank-Desaster, bei dem Sie zehn Milliarden Euro versenkt haben. Daran ist nicht Herr Almunia, sondern Ihre Regierung schuld.
Zweitens. Unser Mietrecht mag gut sein. Aber bisher gibt es bei der GBW keine Eigenbedarfskündigungen, weil die GBW solche Kündigungen nicht aussprechen kann. Ein zukünftiger Erwerber kann gegebenenfalls, wenn er die Wohnungen an Einzelne weiterverkauft und damit unterverteilt, Eigenbedarfskündigungen aussprechen.
Drittens. Die GBW führt heute keine Luxussanierungen durch. Ein neuer Käufer kann die Wohnungen luxussanieren.
Viertens. Die GBW schöpft die Möglichkeit von Mieterhöhungen nicht aus. Ein neuer Vermieter könnte dies tun.
Abschließend: Ein neuer Käufer ist bei neuen Mietverträgen, also wenn jemand auszieht und ein neuer Mieter einzieht, nicht gebunden. Er hat dann die Möglichkeit, deutliche Mietsteigerungen auch über die gesetzliche Kappungsgrenze hinaus vorzunehmen. Das sollten Sie einmal zur Kenntnis nehmen.
Bei allem hektischen Geschrei der CSU führt dies trotzdem zu der Frage: Warum wehren Sie sich mit Händen und Füßen dagegen, die Rechte der Mieterinnen und Mieter in Zusatzmietverträgen festzuschreiben?
Warum wehren Sie sich mit Händen und Füßen gegen diese so einfache Lösung? Solange das so ist, müssen Sie sich den Vorwurf gefallen lassen, dass Sie das Landesbank-Desaster auf dem Rücken der Mieterinnen und Mieter austragen.
Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Herr Pschierer, ich hätte es an dieser Stelle heute nicht angesprochen, wenn Sie nicht in geradezu unverschämter Weise
zum Thema GBW hier Stellung genommen hätten.
Die Einzigen, die in diesem Hause bisher etwas für die Mieterinnen und Mieter getan haben, sind die Oppositionsfraktionen,
und die Einzigen, die im Freistaat Bayern etwas für die Mieterinnen und Mieter getan haben, sind die bayerischen Kommunen.
Ich sage ausdrücklich dazu: egal, welcher Couleur und von wem sie regiert werden.
Durch die Äußerungen von Herrn Söder ist jetzt bekannt geworden, dass die Europäische Union tatsächlich ein diskriminierungsfreies Ausschreibungsverfahren fordert. Die von Herrn Söder geweckten Hoffnungen, dass es ein exklusives Bieterverfahren mit den Kommunen oder einem Konsortium geben kann, werden so wohl nicht funktionieren können.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Herr Pschierer hat vorhin darauf hingewiesen: Lautstärke ersetzt nicht Hirn; dem möchte ich mich an dieser Stelle ausdrücklich anschließen, Kolleginnen und Kollegen.
Deswegen für die Betroffenen: Jetzt rückt wieder in den Mittelpunkt, was wir mittels Anträgen seit zwei Jahren hier diskutieren. Wir fordern Mieterschutz durch Veränderung der Mietverträge. Das ist klar und rechtlich eindeutig, da braucht es keine Erläuterungen.
Sie nennen immer diesen Slogan, der heißt: eine Sozialcharta muss her. Neuerdings heißt sie "Sozialcharta plus".
Herr Pschierer, stellen Sie sich doch bitte an dieses Redepult und erklären uns endlich, wie Sie rechtlich verbindlich in einem Bieterverfahren - statt auf ein Stück Papier die Überschrift "Sozialcharta plus" zu schreiben - auch für die Mieterinnen und Mieter durchsetzen können, dass sie danach geschützt sind. Das ist die Frage der Stunde.
Jetzt geht es nicht um Vorwürfe gegen Kommunen, nicht um Vorwürfe gegen die Opposition, sondern um Antworten der Staatsregierung. Die bleiben Sie an dieser Stelle schuldig.
Letzter Punkt. Es gibt einen Streit, ob sich der Freistaat Bayern an diesem Verfahren beteiligen darf. Herr Söder hat gesagt, das darf der Freistaat nicht. Ich sagte mehrfach: Das ist eine Lüge, das hat die Europäische Union, das hat die Kommission nicht gesagt! Ich habe Herrn Söder mehrfach aufgefordert, uns jetzt endlich die Dokumente vorzulegen, die es laut EU verbieten, dass sich der Freistaat am Bieterverfahren beteiligt. Dies ist bis heute nicht geschehen.
Deswegen an dieser Stelle noch einmal: Erklären Sie uns: Hat Herr Minister Söder die Öffentlichkeit in einer Presseerklärung angelogen, oder legen Sie jetzt die Dokumente vor?
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte gleich zu Beginn eines klarmachen: Wir haben diese Aktuelle Stunde nicht beantragt, um parlamentarischen Streit zu provozieren oder Vorwürfe zu erheben. Wir haben diese Aktuelle Stunde beantragt, damit sich das Parlament rechtzeitig zu einem anstehenden Thema äußert. Die Schieflage in der Diskussion ist durch eine Äußerung von Herrn Bundesinnenminister Friedrich entstanden, dem nach den Problemen beim Relegationsspiel Hertha BSC gegen Fortuna Düsseldorf nichts Besseres eingefallen ist, als wieder einmal den repressiven Hammer herauszuholen und das Verbot der Stehplätze zu fordern.
Ich möchte einen weiteren Punkt vorwegschicken: Ich gehe davon aus, dass das komplette Parlament jede
Art von Gewalt, jede Art von Rassismus und jede Art von Rechtsextremismus ablehnt und sich davon distanziert. Unser Ziel in den nächsten Monaten muss es sein, dagegen vorzugehen, und zwar mit allen wirkungsvollen und sinnvollen Mitteln. Kolleginnen und Kollegen, ich gehe auch davon aus, dass wir beim Thema Pyrotechnik einen gemeinsamen Nenner haben. Ich bin der Meinung, dass Pyrotechnik, ob es sich um Bengalos oder um Rauchbomben handelt, in Stadien und in Menschenansammlungen nichts zu suchen hat. Das sind wir den zigtausend Besuchern, die jedes Wochenende im Stadion sind, schuldig. Das muss in den Stadien, aber auch um die Stadien herum gelten.
Ich hoffe, dass wir in diesem Hause heute ein gemeinsames Zeichen hinbekommen. Wir müssen sagen: Die Stadionordnung muss durchgesetzt werden. Hausverbote und Betretungsverbote müssen durchgesetzt werden. Ich glaube, hier gibt es eine große Gemeinsamkeit. Zu den Polizeieinsätzen und der polizeilichen Präsenz wird nachher mein Kollege Harald Schneider für unsere Fraktion das Notwendige sagen.
Wie wichtig eine solche gemeinsame Position ist, zeigt im Moment die Fußball-Europameisterschaft. Das riesige Zuschauerinteresse nicht nur am Fernseher wird in Zukunft dazu führen, dass noch mehr Menschen ins Stadion gehen. Die Deutsche Fußball-Liga DFL - meldet nicht umsonst jedes Jahr neue Zuschauerrekorde.
Wie geht man gegen Gewalt vor? Herr Bundesinnenminister Friedrich geht einen falschen Weg. Es wäre schön, wenn die Bayerische Staatsregierung heute erklären würde, dass das nicht ihr Weg ist. Herr Friedrich suggeriert, dass die Stehplätze das Problem seien. Er glaubt, Gewalt und Pyrotechnik könnten mit einem Stehplatzverbot bekämpft werden. Ich sage ganz klar: Nicht die Stehplätze sind das Problem, sondern ein ganz kleiner Teil der Fanszene und ein ganz kleiner Teil der Ultras. Hier müssen wir Lösungen finden. Wir dürfen nicht alle Stehplatzkartenbesitzer bestrafen.
Klar ist, dass es im und um das Stadion ein zu hohes Gewaltniveau gibt. Wir müssen das Problem aber einordnen: Nach der Zentralen Informationsstelle Sporteinsätze gab es in der letzten Saison bei 17,4 Millionen Zuschauern in allen Stadien insgesamt 6.061 freiheitsentziehende Maßnahmen und 5.018 Strafverfahren in ganz Deutschland. Das ist natürlich zu viel. Wenn man diese Zahlen jedoch in Relation zu anderen Großveranstaltungen wie Volksfesten setzt, müs
sen wir feststellen, dass wir zwar dagegen vorgehen müssen, aber dass hier nicht das Hauptproblem in unserer Gesellschaft liegt, wie das in manchen Medien behauptet wurde.
Ich möchte ein paar Zahlen nennen: In der ersten Liga gibt es 820.000 Plätze in den Stadien, davon etwa 185.000 Stehplätze, also fast ein Viertel. In der zweiten Liga gibt es 580.000 Plätze, davon 195.000 Stehplätze. Bei den sieben Vereinen aus Bayern in der ersten und zweiten Liga gibt es etwa 60.000 Stehplätze. Damit wären von einem Stehplatzverbot Wochenende für Wochenende etwa 30.000 Menschen betroffen, wenn ein solches auf nationaler Ebene eingeführt würde.
Wen trifft man damit? Man trifft finanzschwächere Kreise, man trifft junge Menschen, man trifft Menschen, die sich ansonsten vielleicht den Besuch des Fußballplatzes nicht leisten könnten. Deswegen sagen wir eindeutig: Wir müssen andere Möglichkeiten in Erwägung ziehen.
Ich zitiere Rainer Koch, den Präsidenten des Bayerischen Fußballverbandes und Vizepräsident des DFB. Er sagt:
Oft wird nur über die Reaktion auf ein Ereignis nachgedacht, über Strafen, Sperren und Ausschlüsse. Aber wir sollten auch darüber nachdenken, wie wir dem Ganzen prinzipiell begegnen.
Um diesem Problem prinzipiell zu begegnen, gibt es viele kleine, aber wichtige Mosaiksteinchen. Von großer Bedeutung sind dabei Fanprojekte. Fanprojekte haben das Ziel, junge Menschen stabil zu machen, damit sie ihren Weg alleine und eigenverantwortlich gehen können. Damit wird anerkannt, dass das Problem der Gewalt nicht nur im Stadion entsteht. Das ist ein gesellschaftliches Problem. Wenn diese Jugendlichen aus dem Stadion verdrängt werden, dann verschwindet damit nicht die Gewalt, sondern sie findet in anderen Formen statt. Deswegen muss und soll die Gesellschaft reagieren.
In Bayern haben wir jetzt erfreulicherweise sieben Erst- und Zweitligamannschaften. Vier Mannschaften sind in der ersten Liga, nämlich Bayern München, der 1. FC Nürnberg, der FC Augsburg und die Spielvereinigung Greuther Fürth. In der zweiten Liga spielen 1860 München, der Ingolstädter FC und Jahn Regensburg. In der dritten Liga spielen Unterhaching und Wacker Burghausen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, gerade die dritte Liga wird bei diesem Thema oft unterbewertet. Gerade in der dritten Liga haben wir es häufig mit Gewalt und mit rechtsextremen Aus
wüchsen zu tun. Deshalb müssen wir unser Augenmerk auch auf die dritte Liga richten.
Die DFL und der DFB geben pro Fanprojekt maximal 60.000 Euro. Das würde bei den neun Vereinen in Bayern bis zu 540.000 Euro bedeuten. Die Realität ist, dass wir nur in München, in Nürnberg und in Augsburg Fanprojekte haben. Die Realität ist, dass die Bayerische Staatsregierung dafür lediglich 156.000 Euro zur Verfügung stellt. Möglich wären Ausgaben bis zu 540.000 Euro. Ich verkenne nicht, dass es auch ein Problem der Kommunen ist, Geld aufzubringen. Die Stadt Augsburg beteiligt sich lediglich mit fast 34.000 Euro an dem Fanprojekt. Wenn die Drittel-Finanzierung nicht zustande kommt, dann gibt die DFL auch nicht mehr Geld. Deswegen hoffe ich, dass wir uns darauf einigen können, dass die Mittel des Freistaates Bayern, die 156.000 Euro, sukzessive nach oben gefahren werden. Wir können sie nicht in einem Jahr auf das Maximum erhöhen - auch das ist klar. 300.000 Euro in diesem Jahr wären aber eine Hausnummer, insbesondere, weil wir in den obersten Ligen zwei neue Vereine haben. Dann bestünde auch die Möglichkeit, zum Beispiel in Burghausen endlich ein Fanprojekt zu finanzieren.
Wir brauchen außerdem die Möglichkeit, dass zwischen Freistaat und Kommunen Vereinbarungen getroffen werden. Freistaat und Kommunen müssen die zwei Drittel gemeinsam bringen können. Das bedeutet für finanzschwache Kommunen die Möglichkeit, vom Freistaat zusätzlich unterstützt zu werden. Das würde auch Kommunen, die heute keine Fanprojekte haben, ein gutes Stück nach vorne bringen.
An dieser Stelle will ich mit einem Missverständnis aufräumen. Ich habe vorher betont, dass es sich um ein gesellschaftliches Problem handelt. Natürlich müssen die Vereine und die DFL ihren Anteil leisten. Die Forderung aber, die Fanbeauftragten vollständig von den Vereinen finanzieren zu lassen, quasi als Angestellte des Vereines, ist falsch. Ihre Arbeit gewinnt dadurch, dass sie nicht vom Verein bezahlt sind. Es gilt nämlich auch, das eine oder andere Problem zwischen Verein und Fanszene zu moderieren und zu lösen.
Kolleginnen und Kollegen, zum Schluss. Herr Innenminister Herrmann ist momentan nicht da; meine Bitte
wird ihm sicher ausgerichtet. Ich würde bitten, die Fanszene, die Fanbeauftragten mit einzuladen, wenn in Zukunft wieder Gespräche mit Vereinen und Verbänden stattfinden.
Binden Sie die Fans konsequent in den Dialog ein.
Ich hoffe, die Politik kann heute ein starkes Signal senden, dass wir nicht wieder, wenn es zu Ausschreitungen kommt, wenn es zu Gewalt kommt - das ist, wie gesagt, bei 17,4 Millionen Besuchern, bei 750 Spielen pro Saison in der ersten und zweiten Liga, bei der DFL und bei den nationalen und europäischen Wettbewerben nicht immer auszuschließen -, in Reflexe verfallen und nur repressiv tätig werden. Lassen Sie uns das Thema jetzt vorher, vorbeugend angehen. Stellen Sie etwas mehr Geld zur Verfügung. Versuchen Sie bitte, die Fanszene in Gespräche einzubeziehen. Ich hoffe, wir haben darüber in diesem Hause am heutigen Tage einen großen Konsens.
Herr Kollege Unterländer, wäre es zu viel von Ihnen verlangt, endlich zur Kenntnis zu nehmen, dass die sozialdemokratische Fraktion in diesem Hause die Arbeit aller in der Kinderbetreuung Tätigen sehr, sehr hoch einschätzt, dass wir sie wertschätzen? Das Problem ist, dass die Rahmenbedingungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch Ihre schlechten Gesetze sehr ungünstig sind und die Einrichtungen finanziell schlecht ausgestattet sind.
Nehmen Sie doch bitte zur Kenntnis, dass der Betreuungsschlüssel so schlecht ist und trotzdem hervorragende Arbeit geleistet wird. Unser Anliegen ist, die Arbeit aller Beteiligten besser und noch effektiver zu machen, und zwar durch Ablehnung Ihres Gesetzesvorschlages und durch weitergehende Verbesserungen sowie dadurch, dass wir mehr Geld in das System hineingeben, anstatt ein unsinniges Betreuungsgeld wie eine Monstranz vor uns herzutragen.
Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Ich will gar nicht damit anfangen, die Diskussionen aus dem Ältestenrat und darüber, wer wann und wo in welchen Gremien was gesagt hat, hier fortzusetzen. Ich stelle eines fest: Im Ältestenrat hätten wir Verständnis dafür gehabt, dass Herr Minister Söder nach Berlin muss, wenn uns gesagt worden wäre, zu welchem Termin und auf wessen Einladung er dorthin muss und ob der Termin verschiebbar oder nicht verschiebbar ist. Genau auf diese Frage habe ich ausweislich des Protokolls keine Antwort bekommen.
Deswegen hat Kollege Streibl auch in einer gewissen Weise recht. Warum soll er seine Aktuelle Stunde, die Aktuelle Stunde der FREIEN WÄHLER, verschieben, wenn Sie nicht einmal sagen, zu welchem Termin und auf wessen Einladung Herr Söder nach Berlin fährt?
Ich will jetzt nicht zu kleinteilig werden.
Herr Schmid, Sie haben gerade ein paar Beispiele für Schriftliche Anfragen gebracht, die entweder zu umfänglich sind oder von der Staatsregierung als Schmarrn abgetan werden. Der Staatsregierung steht es aber nicht zu, zu sagen, ob eine Anfrage Schmarrn ist oder nicht. Sie ist zu beantworten.
Ich stelle fest, dass zum Beispiel eine ganz einfache Schriftliche Anfrage der SPD-Fraktion zum Thema GBW innerhalb der Vier-Wochen-Frist nicht beantwortet worden ist. Wir haben diese Frage eingereicht, weil Herr Minister Söder behauptet hat, dass die Übernahme der Wohnungen durch den Freistaat laut einer Aussage der EU rechtlich nicht zulässig und auch stiftungsrechtlich nicht zulässig sei. Eine ganz einfache Anfrage wurde innerhalb der Vier-WochenFrist nicht beantwortet. Wir mussten die Beantwortung durch die Präsidentin anmahnen lassen, und erst nach sechs Wochen kam die Staatsregierung mit einer ganz lapidaren Antwort, selbstverständlich wäre das alles möglich und das würde auch im Gesetz stehen. Ich halte es für eine Missachtung des Parlaments, wenn die Staatsregierung Anfragen so lapidar beantwortet oder sie nur dann beantwortet, wenn sie ihr ins Konzept passen.
Nur drei Anmerkungen genereller Art zum Thema Parlamentsverständnis der Staatsregierung.
Ich habe großes Verständnis dafür, dass es in dieser Legislaturperiode bereits 25 Regierungserklärungen brauchte, um Ihr Regierungshandeln zu erklären. Dafür habe ich vollstes Verständnis.
25 Regierungserklärungen waren notwendig, und das meiste ist immer noch nicht erklärt. Ärgerlich ist dabei, dass Sie diese Regierungserklärungen immer genau dann ansetzen, wenn Medienbeteiligung zu erwarten ist, während alle anderen Anträge, die die Fraktionen stellen, auf andere Zeiten verschoben werden. Ich kritisiere nicht die Zahl der Regierungserklärungen. Ich kritisiere nur, dass Sie die verfassungsrechtliche Bestimmung, nach der die Staatsregierung zu jeder Zeit das Wort ergreifen darf, so auslegen, dass mit den Worten "zu jeder Zeit" auch die Uhrzeit gemeint ist. Das Parlament kann seine eigenen Anträge dann abends um zehn Uhr oder elf Uhr diskutieren. Sie nehmen sich aber die Prime Time um 14 Uhr nachmittags. Das ist der erste Punkt.
Ein zweiter Punkt. Als eine Missachtung des Parlaments betrachte ich auch das Verhalten des Herrn Ministerpräsidenten. Herr Detsch, teilen Sie es bitte dem Herrn Ministerpräsidenten auch mit. Wenn dieses Plenum hier mit einer Aktuellen Stunde oder auch einer Diskussion über einen Antrag zu tagen beginnt, kommt der Herr Ministerpräsident ziemlich genau fünf Minuten später, nachdem er draußen im Steinernen Saal Hof gehalten hat, damit die Journalisten nicht oben auf der Tribüne sitzen, sondern draußen danach lechzen, ob der Ministerpräsident irgendeine neue Kehrtwende in einer bundespolitischen Angelegenheit macht. Das halte ich für eine Missachtung des Parlaments.
Es wäre schön, wenn wir in Zukunft nicht so weitermachen würden.
Eine letzte Bemerkung. Der Kollege Streibl hat das Verhältnis zwischen Stimmkreis und Wahlkreis angesprochen. Daraufhin gab es einen Zwischenruf des Kollegen Georg Schmid, der gesagt, hat, der eine ist ein Stimmkreisabgeordneter und der andere ein Wahlkreisabgeordneter. Hierzu stelle ich klar und eindeutig fest: In der Bayerischen Verfassung gibt es keine Abgeordneten des Bayerischen Landtags erster und zweiter Klasse.
Wir sind alle gewählte Abgeordnete des bayerischen Volkes, und deswegen haben wir auch den gleichen Anspruch auf Information durch die Staatsregierung. Wir haben alle den gleichen Anspruch, Informationen zu bekommen, und auch die gleichen Möglichkeiten, dazu Stellung zu nehmen. Herr Kollege Schmid, Sie haben eindeutig das bestätigt, wie wir bei Anfragen von der Staatsregierung manchmal behandelt werden. Wir haben schon mehrfach nach den Unterschieden zwischen Stimmkreisabgeordneten und Wahlkreisabgeordneten gefragt. Wir haben immer wieder gefragt, ob es da zweierlei Recht gibt. Wir haben immer wieder die Antwort bekommen, dass es natürlich nicht zweierlei Recht gibt, sondern dass Stimmkreis- und Wahlkreisabgeordnete ganz genau gleich behandelt werden. Die Realität ist eine andere, und die haben Sie eindrucksvoll bestätigt, aber nicht im Sinne der parlamentarischen Demokratie.
Herr Staatssekretär, Sie haben gerade richtig gesagt, wir sollten uns zu der Karte bekennen. Für unsere Fraktion gibt es dazu überhaupt nur ein Ja ohne Wenn und Aber. Die Karte und die Unterstützung der Ehrenamtlichen ist richtig und gut.
Nur, nehmen Sie auch zur Kenntnis, dass es in ganz Bayern unterschiedliche Belastungen gibt. Sie haben den ÖPNV angesprochen und von Vergünstigungen z. B. beim Eintritt in Schwimmbäder gesprochen. So etwas ist richtig und gut. Aber man darf sich als Vertreter des Freistaates Bayern nicht von der Presse abfotografieren lassen und sich äußern: Ich bin super; ich habe eine Ehrenamtskarte eingeführt. Dann wird das alles aber von den Kommunen in Bayern bezahlt. Hier liegt der einzige Kritikpunkt an der Sache.
Wir wollen in den nächsten Monaten und Jahren dafür kämpfen, dass der Freistaat für das Ehrenamt nicht nur warme Worte findet, sondern auch Taten folgen lässt. Diese Taten lassen sich bei der Ehrenamtskarte nicht an den 5.000 €, sondern nur an höheren Beträgen im Haushalt des Freistaates Bayern ablesen. Hierum geht es.
Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Unsere Position zum Thema GBW ist bekannt: Wir wollen, dass der Freistaat zu seiner Verantwortung beim Landesbank-Debakel steht. Wir wollen, dass der Freistaat den durch das Vollversagen der CSU-Verwaltungsräte und des Vorstands bei der BayernLB verursachten Verkauf der GBW-Wohnungen nicht auf dem Rücken der 85.000 Mieterinnen und Mieter, aber auch nicht auf dem Rücken der bayerischen Kommunen und ihrer Wohnungsbaugesellschaften austrägt.
Wir wollen, dass Sie handeln, wir wollen, dass die Staatsregierung - und dazu hätte sie schon lange Zeit gehabt - die Mietverträge der 85.000 Mieterinnen und Mieter ändert, Mietern ab 60 Jahren ein lebenslanges Wohnrecht gibt, Luxussanierungen verhindert, keine Eigenbedarfskündigungen und keine Umwandlung von Wohnungen zulässt.
Wie nötig dieses ist, haben wir gerade - Herr Kollege Weidenbusch hat es gesagt - bei dem Verkauf der Wohnungen der LBBW an ein privates Konsortium und nicht an ein kommunales Konsortium gesehen.
Wir haben gesehen, dass 21.000 Wohnungen jetzt an die Patrizia gehen und 950 Wohnungen pro Jahr verkauft werden können.
- Herr Kollege, darf ich daran erinnern, wer die Landesbank in Baden-Württemberg in die Sch… gefahren hat?
War das die neue grün-rote Regierung oder waren das Ihr Herr Mappus und Ihr Herr Ministerpräsident, der es sich jetzt in Europa bequem macht?
Jetzt kommen wir wieder zu dem, worüber wir hier diskutieren.
Kolleginnen und Kollegen der CSU, Lautstärke ersetzt nicht Inhalt.
Lassen Sie uns darüber reden, wofür dieser Landtag und diese Staatsregierung zuständig sind, nämlich für den Schutz der bayerischen Mieterinnen und Mieter. Deswegen sind die Anträge der SPD, der GRÜNEN und der FREIEN WÄHLER nach wie vor richtig. Der Antrag der CSU und der FDP, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist an Scheinheiligkeit wirklich kaum noch zu überbieten.
Sie fordern Ihre Staatsregierung in diesem Antrag auf, dem Landtag rechtzeitig vor einem Verkauf zu berichten und alles zu erklären. Gleichzeitig gibt es heute Pressemitteilungen, dass der Verkauf aktiv begonnen hat, dass Sie ein Investment-Bank-Haus zur Beratung eingeschaltet haben und dass das ganze Verfahren mitten im Laufen ist.
Ich wüsste nicht, dass Sie dem Bayerischen Landtag, zum Beispiel dem Haushaltsausschuss oder dem sozialpolitischen Ausschuss einen Bericht gegeben haben, der jetzt selbst in Ihrem Antrag gefordert wird. Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, nenne ich "an Scheinheiligkeit nicht zu überbieten."
- Sie dürfen gerne danach.
Es gibt eine Anfrage des Kollegen Halbleib, der Kollegin Aures und von mir, in der wir genau fragen: Was hat denn die EU bisher gesagt? Welche schriftlichen Antworten oder Anforderungen gibt es denn? Bis heute haben wir darauf von Ihnen keine Antwort bekommen. Deswegen ist Ihr Antrag tatsächlich nicht das Papier wert, auf dem er steht.
Bei dieser Gelegenheit wollte ich auch noch eine Frage an den Finanzminister stellen, an Finanzminister Söder, dem die Interessen der 85.000 Mieterinnen und Mieter offensichtlich so wichtig sind, dass er heute Abend nicht einmal im Plenum ist.
Ich kann aber Herrn Pschierer fragen. Vielleicht bekomme ich von Herrn Pschierer sogar -
- Herr Weiß, alles mit der Ruhe. Vielleicht bekommen wir ja von Herrn Pschierer heute im Gegensatz zu der Diskussion am 2. Februar in diesem Haus einmal eine präzise und klare Antwort. Ich wollte Herrn Söder persönlich fragen - Herr Pschierer, Sie können das aber sicher auch beantworten -, was es mit seiner Pressemitteilung vom 30. Januar dieses Jahres auf sich hat, in der er sagt, die EU-Kommission verbietet, dass der Freistaat die Wohnungen kauft. Das ist der Satz, auf den sich die Staatsregierung bisher immer bezieht und sagt: Wir kaufen die Wohnungen nicht, wir übernehmen sie nicht, das müssen schon die Kommunen machen und hierfür circa 1,5 Milliarden Euro aus ihren Haushalten auf den Tisch blättern.
Als wir dann am 2. Februar Herrn Pschierer - du erinnerst dich - in Zwischenfragen mehrfach gefragt haben, wie es denn damit steht, wurde daraus: Ich glaube, die EU-Kommission will das nicht, und wir könnten das in Bayern auch haushaltsrechtlich nicht machen. Was ist jetzt aus der Aussage von Herrn Söder in Pressemeldungen vom 30. Januar geworden? Ist das die Wahrheit, oder hat er an dieser Stelle schlicht und einfach gelogen? Das möchten wir als Opposition heute von der Staatsregierung wissen. Wo ist das Dokument der EU, in dem steht, dass der Freistaat gehindert ist, die Wohnungen zum Beispiel über eine Stiftung oder über eine eigene Gesellschaft zu übernehmen? Herr Kollege Pschierer, heute Abend haben Sie Gelegenheit, darauf zu antworten. Im Übrigen stimmen wir unserem Antrag selbstverständlich zu, auch den Anträgen der FREIEN WÄHLER und der GRÜNEN; Ihren Antrag werden wir wegen erwiesener Scheinheiligkeit ablehnen, Kolleginnen und Kollegen.
Danke für diese Steilvorlage. Lesen Sie das Protokoll nach. Ich habe gerade gesagt, dass die GBW-Verhandlungen konkret aufgenommen wurden. Dies ist ja wohl richtig; das haben Sie gerade noch einmal bestätigt. Herr Kollege, die Steilvorlage ist: In Ihrem Antrag steht: Die Staatsregierung wird aufgefordert, dem Parlament rechtzeitig vor dem Beginn der Verkaufsverhandlungen, vor Verhandlungen zu berichten. Ich stelle fest: Sie selber haben im Moment bestätigt, dass die Verhandlungen konkret begonnen haben, und zwar mit den Kommunen, und sie selber stellen fest, dass die Bayerische Staatsregierung bisher keinen Bericht abgegeben hat.
Der Staatssekretär hat jetzt die Gelegenheit aufzuklären, ob der Herr Minister die Wahrheit gesagt hat oder ob er gelogen hat.
Herr Kollege Klein, Sie haben gerade eine Frage gestellt und eine klare Antwort zum Beispiel auch der Landeshauptstadt München oder der Stadt Nürnberg zu den weiteren Verhandlungen angemahnt. Nachdem ich Sie als Kollege kenne, der sich ordentlich vorbereitet, gehe ich davon aus, dass Ihnen Ihr Koalitionspartner im Finanzministerium zum Beispiel das Schreiben des Oberbürgermeisters der Stadt München, Christian Ude, vom 2. Februar 2012 an Herrn Ministerialdirigenten Dr. Klein vorenthalten hat. Darin heißt es unter anderem:
Zu Ihrem Schreiben vom 30. Januar 2012 darf ich Sie darauf hinweisen, dass bei den Kommunen keinerlei Meinungsumschwung erfolgt ist. Dies gilt in gleicher Weise für den Mieterverein und den Mieterbund, die Stadt München und den Bayerischen Städtetag sowie die Opposition im Bayerischen Landtag. Alle haben darauf hingewiesen,
1. dass die ungewisse Zukunft der GBW AG allein den Finanzabenteuern und Milliardenverlusten der Landesbank anzulasten ist;
2. dass die aus Sicht der Mieterschaft wie auch der Kommunen beste Lösung ein Erwerb der GBW AG-Anteile durch den Freistaat Bayern wäre;
3. dass die Mieterschaft, wie ich schon im Jahr 2009 dem Bayerischen Ministerpräsidenten, Horst Seehofer, schriftlich mitgeteilt habe, am wirksamsten durch mietvertragliche Ergänzungen geschützt werden könnte.
Leider hat sich die Staatsregierung entgegen den Forderungen der Mieter und der Kommunen und der Opposition nicht dazu bereit finden können.
Herr Ude führt weiter aus:
Aus diesem Grund haben wir bei der Besprechung am 16. Januar 2012 ausdrücklich anerkannt…
Hier folgen einige Punkte, wo sich der Freistaat bewegt hat. Herr Ude schließt:
In diesem Sinne sollten die Benennung einer Delegation und die gemeinsame Bildung eines Arbeitskreises erfolgen. Daran hat sich nichts geändert. Der Städtetag hat bereits in Absprache mit dem Bayerischen Gemeindetag und dem Bayerischen Landkreistag zu einem Treffen der betroffenen Städte und Gemeinden und zur Einsetzung einer Verhandlungskommission eingeladen, wie Ihnen der Landesvorsitzende, Oberbürgermeister
Dr. Ulrich Maly, mit Schreiben vom 31.01.2012 mitgeteilt hat.
Auch dieses Schreiben haben Sie vom Finanzministerium offensichtlich nicht mitgeteilt bekommen.
Dies nimmt aber weder den Kommunen noch den Mietervereinigungen noch den Oppositionsfraktionen das Recht, ihre von Anfang an geäußerten weitergehenden Forderungen in Erinnerung zu rufen
Damit dürfte Ihre Frage eindeutig, klar und prägnant beantwortet sein.
Herr Präsident! Kolleginnen und Kollegen! Es ist ein ausgesprochenes Ärgernis, dass wir uns heute schon wieder mit dem Thema GBWWohnungen beschäftigen müssen. Seit zweieinhalb Jahren krümmt niemand in der Bayerischen Staatsregierung einen Finger für den Schutz der 33.000 Wohnungen und der 85.000 Mieterinnen und Mieter.
Es sind die Mieterinnen und Mieter der GBW AG, die das Landesbankdesaster, das ja wohl eindeutig auch von Mitgliedern der CSU-Staatsregierung angerichtet worden ist, jetzt ausbaden sollen. Es wäre ein Leichtes für Sie gewesen, über die Bayerische Landesbank darauf hinzuwirken, dass den Mietern der 33.000 Wohnungen Zusatzmietverträge angeboten werden, die Luxussanierungen, hohe Mietsteigerungen und einen Verkauf ausschließen sowie Mieterinnen und Mietern, die zum Beispiel das 65. Lebensjahr vollendet haben, ein lebenslanges Mietrecht einräumen. All das wäre ohne Probleme möglich gewesen.
Der Fortschritt in der Bayerischen Staatsregierung bewegt sich als Schnecke. Herr Fahrenschon hatte es an dieser Stelle noch abgelehnt, überhaupt tätig zu werden. Zwischenzeitlich sagt Herr Söder, wir könnten doch die Sozialcharta der GBW AG zugrunde legen. Dazu stelle ich fest: Eine Sozialcharta, auch wenn Richtiges drinsteht, ist nur ein Stück Papier, für das sich keine Mieterin und kein Mieter vor irgendeinem Gericht in Deutschland etwas kaufen kann. Effektiver Schutz ist nur dann möglich, wenn tatsächlich die Mietverträge geändert werden.
Im Haushaltausschuss hat Frau Görlitz geradezu niedlich behauptet: "Kauf bricht nicht Miete!" Frau Görlitz und liebe CSU-Kolleginnen und -Kollegen, ich glaube, Sie sind nicht richtig informiert, was es bedeutet, wenn ein neuer Eigentümer eine Sanierung vornimmt, wenn er verkauft, wenn es Eigenbedarfskündigungen gibt. Da hilft es überhaupt nicht, sich auf einen Mietvertrag zu berufen, der heute leider ohne Zusatzvereinbarung besteht.
Deshalb geht es jetzt auch um die Frage: Wer ist dafür verantwortlich, wenn die GBW aus dem Bestand der BayernLB verkauft werden muss? Wer muss da kaufen? Wir sind eindeutig der Auffassung, dass der, der den Karren in den Dreck gefahren hat, ihn auch herausziehen muss.
Das ist der Freistaat Bayern, das ist die CSU-Staatsregierung. Sie müssen bereit sein, auf einem rechtlich zulässigen Weg die GBW-Wohnungen in den Bestand des Freistaats zu übernehmen.
Hierfür gibt es drei Möglichkeiten: entweder ein Kauf oder eine Naturalübernahme der Wohnungen zum Beispiel in die Immobilien Freistaat Bayern oder eine Stiftungslösung. Wir sind für alle drei Lösungen offen. Noch gestern haben wir zur rechtlichen Prüfung eine Anfrage an das Finanzministerium gerichtet.
Wir sind eindeutig der Auffassung, dass nicht die Kommunen an vorderster Front dafür zuständig sind, den von Ihnen in den Dreck gefahrenen Karren flottzumachen. Sie nehmen die bayerischen Kommunen in Geiselhaft dafür, was Sie bei der Bayerischen Landesbank verbockt haben. Das darf so nicht sein.
Es ehrt die Kommunen, dass sie jetzt bereit sind, mit Ihnen zu verhandeln. Die Kommunen sind die drittbeste Lösung. Die erstbeste Lösung ist: kein Verkauf. Die zweitbeste Lösung ist die Übernahme in den Freistaat Bayern. Die drittbeste Lösung ist die Übernahme durch die Kommunen.
Wenn es aber einen Verkauf an die Kommunen geben sollte, muss eines klar sein: Der Wert der Wohnungen muss danach bestimmt werden, dass es einen Mieterschutz gibt. Daher können sie nicht so hoch eingeschätzt werden; denn sie dürfen zum Beispiel nicht luxussaniert werden.
Klar muss auch dies sein: Die Kommunen zahlen dafür leider einen hohen Preis. Das Geld, das sie dafür ausgeben, fehlt ihnen für andere - z. B. soziale Belange, etwa für die Familienpolitik vor Ort. Wenn es kommunale Wohnungsbaugesellschaften sind, welche die Wohnungen kaufen, dann fehlt ihnen dieses Geld für den Bau neuer Wohnungen an anderer Stelle. Es fehlt ihnen für energetische Sanierungen anderer Wohngebäude. Und es fehlt ihnen zum Beispiel auch für Modernisierungen im Sinne eines barrierefreien Zugangs der Wohnungen.
Da der Freistaat damit indirekt daran schuld ist, dass andere Mieter keine Verbesserungen im Rahmen ihrer Mietverhältnisse bekommen, fordern wir Sie auf, uns darzulegen, wie Sie andere Programme zur energetischen Sanierung oder zur Modernisierung im kommunalen Wohnungsbau in den kommenden Jahren zu fördern gedenken, bis wir in den Jahren 2013/14 zuständig sind.
Der Antrag der CSU schließt einen Kauf durch den Freistaat Bayern und jede Übernahme der Wohnun
gen durch den Freistaat kategorisch aus. Deswegen werden wir diesen Antrag ablehnen.
Dem Antrag der GRÜNEN, der hauptsächlich ein Berichtsantrag ist, der richtigerweise aber den vertraglichen Mieterschutz in den Mittelpunkt stellt, werden wir selbstverständlich zustimmen.
Wenn Sie nicht bereits sechs Anträge von uns zu diesem Thema abgelehnt hätten, hätten wir uns diese Debatte heute sparen können, und der Bayerische Mieterbund, die Mietervereine in München, Augsburg und Nürnberg könnten sich ihre sorgenvollen Briefe ebenfalls sparen. Sie haben bisher nicht gehandelt. Nehmen Sie diese letzte Chance zu handeln für die Mieterinnen und Mieter in Bayern wahr. 85.000 Menschen in Bayern dürfen nicht darunter leiden, dass Sie bei der Bayerischen Landesbank eine verfehlte Politik gemacht haben.
Zunächst darf ich noch einmal feststellen: Die Mietverhältnisse der 85.000 Mieterinnen und Mieter sind durch das Desaster der Bayerischen Landesbank unsicher geworden. Ich wüsste nicht, dass dafür die SPD verantwortlich ist, sondern glaube eher, dass Ihre Partei dafür zuständig ist.
Deswegen sind nicht wir diejenigen, die die Mieterinnen und Mieter verunsichern. Wir kümmern uns vielmehr um die Mieterinteressen
genauso wie der Mieterbund Bayern und die Mietervereine, die hier auf einer Linie mit uns liegen.
Aber nun zu einer Frage. Eines verstehe ich nicht, Herr Weidenbusch. Sie sagen, Sie müssten sowohl den Antrag der GRÜNEN als auch unseren Antrag ablehnen, in denen fast wörtlich das Gleiche darin stehe, da es sei nicht zulässig sei, den Kaufpreis dadurch zu mindern, dass Zusatzmietverträge abgeschlossen werden. Sie sagen gleichzeitig, dass Sie sich an die Sozialcharta der GBW halten wollen. Die Sozialcharta der GBW enthält aber jetzt schon, zu
mindest auf dem Papier, die Forderungen, die wir erheben. Es ist also schlicht und einfach - - Würde ich es unparlamentarisch sagen, würde ich "Blödsinn" sagen. Das darf man hier nicht sagen. Deshalb sage ich: Ihre Argumentation ist nicht ganz konsistent.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Frau Kollegin Görlitz hat gerade gesagt, man solle die Mieterinnen und Mieter der GBW nicht verunsichern. Ich meine: Nicht wir tun das, sondern Schreiben mit Erhöhungen der Miete bis um die 20 %.
Sie haben soeben gesagt, das betreffe nicht einmal 4 % der Mieterinnen und Mieter. Das heißt, dass dies offensichtlich 1.200 Wohnungen mit circa 2.500 bis 3.000 Mieterinnen und Mieter betrifft. Nicht wir verunsichern, sondern es besteht die konkrete Gefahr, dass das Landesbankdesaster auf dem Rücken der Mieterinnen und Mieter der GBW ausgetragen werden soll.
Deswegen haben wir zum jetzigen Zeitpunkt und an diesem Ort mit der Aktuellen Stunde beantragt, dass der neue Finanzminister Dr. Söder die falsche Politik der Staatsregierung, getragen von der CSU und der FDP, der vergangenen Jahre und Monate aufgibt und die Staatsregierung endlich nicht mehr "toter Käfer" spielt, sondern sich bewegt und die Mieterinnen und Mieter in Bayern effektiv schützt.
Herr Fahrenschon hat bisher gebetsmühlenartig wiederholt, die Staatsregierung mische sich nicht in die Geschäftspolitik der GBW ein. Es ist aber falsch, sich nicht in die Geschäftspolitik, in das operative Geschäft einzumischen. Über die BayernLB wäre es möglich, dem operativen Geschäft der GBW eine Richtung zu geben. Schauen Sie zur Stadt München: Der Stadtrat hat über die Parteigrenzen hinweg auf Initiative der SPD beschlossen, ein Konzept für soziale Mietobergrenzen einzuführen und es den Münchner Gesellschaften GEWOFAG und GWG mitgegeben. Die halten sich daran. Deswegen gibt es dort keine Mietsteigerungen um 20 %. Es gibt auch eine Familienkomponente bei der Vermietung von Wohnungen in der Stadt München, sofern die Stadt München über ihre Gesellschaften Einfluss nehmen kann. So kann man handeln, wenn man den politischen Willen dazu hat.
Die jetzt betroffenen Mieterinnen und Mieter haben den Eindruck, dass die GBW als Gesellschaft der Bayerischen Landesbank wie eine Braut zum Verkauf schön gemacht werden soll - auf dem Rücken der Mieterinnen und Mieter. Herr Dr. Söder, ist das das Ende der Fahnenstange, oder beabsichtigen Sie auch für die restlichen 96 % der Mieter - Frau Görlitz hat Mieterhöhungen für 4 % der Mieter bereits genannt ebenfalls Mieterhöhungen? Hier und heute besteht die Möglichkeit, sich zu erklären.
Kommen wir zum Thema "Übernahme durch den Freistaat Bayern". Kollege Hallitzky, wir von der SPD haben hierzu eine andere Meinung. Die Schaffung von sozialem und bezahlbarem Wohnraum in Bayern ist nicht nur eine kommunale Aufgabe, sondern auch
die Aufgabe des Freistaats Bayern. Der Freistaat Bayern hat dazu beigetragen, dass die GBW voraussichtlich von der BayernLB verkauft werden muss. Deswegen ist zu prüfen, ob nicht die Möglichkeit eines Rückflusses an den Freistaat Bayern durch den Wohnungsbestand der GBW besteht. Die Kolleginnen und Kollegen des Haushaltsausschusses waren am Montag in Brüssel. Wir wollen, dass diese Möglichkeit offen geprüft wird. Die bisherige Antwort von Herrn Fahrenschon und der Staatsregierung lautet: Wir sind nicht einmal zu einer Prüfung bereit. Diese Position müssen Sie heute noch einmal klarstellen und aufgeben.
Sie hätten den Mieterinnen und Mietern schon lange Zusatzverträge anbieten können, in denen Luxussanierungen, Eigenbedarfskündigungen, drastische Mieterhöhungen und Verwertungskündigungen ausgeschlossen sind. Das ist rechtlich jederzeit möglich. Bisher ist der Schutz der Mieterinnen und Mieter am Widerstand von CSU, FDP und der Staatsregierung gescheitert. Das betrifft nicht nur ein paar Mieterinnen und Mieter - es geht unter anderem um 10.000 Wohnungen in München, um 5.000 Wohnungen in Nürnberg und um 2.500 Wohnungen in Schwaben. Die Wohnungen verteilen sich auf ganz Bayern. Deswegen ist es Aufgabe des gesamten Landtags, Kollege Hallitzky, und nicht nur der einzelnen Kommunen, sich darum zu kümmern. Wir fordern diese Verantwortung vom Freistaat Bayern ein.
Nutzen Sie die heutige Aktuelle Stunde, um den Mieterinnen und Mietern zu helfen. Nutzen sie diese Aktuelle Stunde, um klarzustellen, dass das Versagen von Vorstand und Verwaltungsrat der BayernLB - das hat Herr Kollege Klein gesagt - nicht auf dem Rücken der Mieterinnen und Mieter ausgetragen wird. Herr Kollege Klein, damit Ihre Geschichtsklitterung nicht weitergeht, möchte ich darauf hinweisen, dass im Verwaltungsrat der BayernLB ausschließlich Politikerinnen und Politiker mit dem Parteibuch der CSU und nicht der FREIEN WÄHLER und der SPD saßen. Ihr Koalitionspartner hat den Karren in den Dreck gefahren. Übernehmen Sie die Verantwortung und schützen Sie die Mieterinnen und Mieter.
Ich möchte aus der Debatte die Schärfe nehmen. Es war exakt so, wie Frau Kollegin Gote es geschildert hat. Es lagen Vorschläge vor, die Sie nicht aufgenommen haben. Das möchte ich allerdings nicht auf Sie, Herr König, beziehen. An dieser Stelle traf Sie die Gnade der späten Geburt. Sie waren in den Sitzungen überhaupt nicht anwesend, weil Sie damals eine vollkommen andere Funktion hatten. Das war ein anderer Kollege von Ihnen. Insofern bin ich über die forsche Art verwundert, mit der Sie behaupten, es sei nichts vorgelegt worden. Zu diesem Zeitpunkt waren Sie nicht anwesend.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! In einem Punkt besteht tatsächlich Konsens: Die Ministerbefragung in ihrer heutigen Form kann man so, wie sie ist, in die Tonne klopfen.
Die Ministerbefragung in ihrer heutigen Form braucht kein Mensch. Eine Veranstaltung, in der sich der Minister oder Staatssekretär zu vorgefertigten Fragen seiner eigenen Fraktionen - FDP und CSU - äußert und die bereits vom Ministerium vorgefertigten Antworten vorliest, braucht kein Mensch.
Eine Ministerbefragung, in der der Minister von vornherein sagt "Sie können mich fragen, was Sie wollen, ich antworte nur auf das, was ich vorbereitet habe" und in der man nur einmal oder zweimal ganz kurz nachfragen kann, ohne Druck aufzubauen, können wir uns ersparen.
Das haben wir so in der interfraktionellen Arbeitsgruppe besprochen. Von den FREIEN WÄHLERN, den GRÜNEN und der SPD ist in Redebeiträgen gesagt worden: Lasst uns die Ministerbefragung verbessern, lasst sie uns zu einem Oppositionsinstrument machen. Minister und Staatssekretäre sollen sich nacheinander den Oppositionsfraktionen stellen. Die Oppositionsfraktionen sollen immer wieder Nachfragen stellen können. Die Ministerbefragung könnte somit lebendiger und zu einem Erfolg werden.
- Dazu komme ich gleich noch.
Das haben wir exakt so gesagt. Ihre Antwort war eine Liste im Multiple-Choice-Verfahren. Nicht Sie, sondern Ihr Kollege Herr Kreuzer hat gesagt: Wir brauchen nicht mehr lange zu diskutieren. Bis nächste Woche kriegt ihr die Liste und könnt ankreuzen, welche Vorschläge ihr mittragt und welche nicht. Diejenigen Vorschläge, die von euch nicht mitgetragen werden, bringen wir als eigenen Antrag von CSU und FDP ein.
Wenn Sie sich so eine Arbeit in einer interfraktionellen Arbeitsgruppe vorstellen, können wir sie auch gleich wieder auflösen. Auf diese Weise brauchen wir nicht miteinander zu arbeiten.
Deswegen wäre es eine Möglichkeit, die Ministerbefragung, wie wir es in unserem Antrag vorgeschlagen haben, umzugestalten.
Dies ist nicht verfassungswidrig.
- Herr Huber, wenn Sie etwas sagen wollen, kommen Sie halt raus. Bitte hören Sie sich vorher meine Argumente an, wenn es in Ihre Ohrawatschl reingeht.
Selbstverständlich sind die regierungstragenden Fraktionen im Vorteil. Das ist ganz klar. Sie bekommen die Informationen aus den Ministerien früher. Bei Stimmkreisterminen sind sie manchmal Vertreter der Staatsregierung beim Sprechen von Grußworten. Sie werden besser informiert und profitieren von mehr Zuarbeit aus den Ministerien.
Das sind alles Vorteile, die eine regierungstragende Fraktion hat. Das ist unbestritten - bis auf die Grußworte. Warum soll es verfassungswidrig sein, wenn die Opposition einmal die Möglichkeit erhält, die Minister in diesem Plenum direkt zu befragen und Antworten in einem direkten Dialog im Rahmen der Öffentlichkeit zu bekommen? Ich sehe hier keine Verfassungswidrigkeit, Kolleginnen und Kollegen.
Herr Kollege, wenn Sie meinen oder von Ihrem Vorgänger so informiert worden sind, es wäre noch nicht diskutiert worden, tatsächlich aber bereit sind, mit uns darüber zu diskutieren, dann sollten Sie Ihren Antrag heute von der Tagesordnung absetzen, und wir setzen uns noch einmal zusammen. Wir sind auch bereit,
unseren Antrag gegebenenfalls an der einen oder anderen Stelle zu überarbeiten, und dann setzen wir uns noch einmal zusammen. Bislang gab es von der CSU kein Signal, mit uns über das Thema Ministerbefragung in anständiger Art und Weise zu diskutieren.
Ich möchte noch einen Punkt ansprechen, nämlich das Thema Absetzen eines Tagesordnungspunktes von der Tagesordnung gegen den Willen der Antragsteller. Tun wir doch nicht so, Herr Kollege, als sei das das System: Ihnen ist gerade aufgefallen, dass eine neue Lage herrscht, wir das noch einmal toll diskutieren müssen und deswegen die Chance haben, uns bis zur nächsten Sitzung vertieft zu informieren. Das ist doch etwas ganz anderes. Wenn es Ihnen nicht in den Kram passt, dass über einen Oppositionsantrag an einem bestimmten Tag abgestimmt wird und Sie in Ihrer Koalition noch nicht zu einem Ja, einem Nein oder zu einer Enthaltung gekommen sind, dann beantragen Sie gegen den Willen der Antragsteller, ein Thema von der Tagesordnung abzusetzen. Das ist doch Tatsache.
Mit dem Antrag der GRÜNEN wollen wir dem jetzt einen Riegel vorschieben. Das ist doch sinnvoll. Wenn Sie einen Antrag nicht wollen und sagen, nein, wir hätten über ihn erst nächste Woche oder übernächste Woche sprechen wollen, der Antragsteller aber damit nicht einverstanden ist, dann sagen Sie: Tut mir leid; ich kann ihm heute nicht zustimmen, also stimme ich mit Nein. Versuchen Sie doch nicht, mit Geschäftsordnungstricks zu arbeiten. Deswegen ist es sinnvoll, es so zu machen, wie wir vorgeschlagen haben.
Es bleibt dabei: Den unwichtigen Änderungen, auf die man sich im Multiple-Choice-Verfahren in der interfraktionellen Arbeitsgruppe einigen konnte, stimmen wir zu. Die Ministerbefragung in ihrer heutigen Form kann abgeschafft werden. Sie ist aber zu ersetzen durch eine Ministerbefragung als Instrument der Opposition.
Das ist genau das, was ich befürchtet habe. Sie haben in Ihrer Rede gesagt, dass Sie bereit gewesen wären, mit uns zu reden, dass aber angeblich kein Vorschlag vorgelegen habe. Das ist rein vorgeschoben. Sie haben doch schon lange entschieden, die Ministerbefragung ersatzlos zu streichen und nicht darüber nachzudenken, sie zu verbessern, so wie wir das machen.
Sie waren in der Diskussion in der interfraktionellen Arbeitsgruppe zu keiner Sekunde bereit, über das Thema Verbesserung und Änderung zu sprechen. Sie haben immer nur gesagt: Wenn, dann wird das gleich abgeschafft. Das ist genau das, was ich befürchtet habe. Das, was Sie gerade gesagt haben, widerspricht allerdings eklatant dem, was Sie vorher am Redepult gesagt haben. Sie haben nämlich gesagt, man hätte mit uns bloß reden zu brauchen. Nichts hätten wir reden zu brauchen. Sie haben uns von Anfang an nur vor die Wahl Ja oder Nein gestellt und haben auf Vorschläge, die wir vorgelegt haben, nicht einmal reagiert.
Ich möchte folgende Erklärung abgeben, meine Damen und Herren. Nachdem sowohl Kollege Hacker als auch Kollege König gesagt haben, dass das Thema Ministerbefragung nicht Gegenstand der interfraktionellen Arbeitsgruppe gewesen sei, möchte ich auch im Namen der Kollegin Gote auf das Protokoll der interfraktionellen Arbeitsgruppe zur Überprüfung des derzeitigen Sitzungsrhythmus und zu Geschäftsordnungsfragen vom 25.06.2010 hinweisen. Da heißt es auf Seite 2 unter II folgendermaßen: Thema "Streichung der ‚Ministerin- oder Ministerbefragung’".
Ich lese jetzt den vollen Absatz ohne jegliche Weglassungen vor. Der Absatz lautet:
Es wurden mehrere Vorschläge diskutiert:
- völlige Abschaffung der Ministerin-/Ministerbefragung (Zustimmung CSU und FDP);
- Ministerbefragung nur für die Oppositionsparteien zulassen (Zustimmung SPD und GRÜNE, Ab- lehnung CSU und FDP).