Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich bitte, die Plätze einzunehmen. Ich wünsche Ihnen allen einen schönen guten Morgen und einen konstruktiven Sitzungstag. Ich eröffne damit die 46. Vollsitzung des Bayerischen Landtags. Presse, Funk und Fernsehen sowie Fotografen haben um Aufnahmegenehmigung gebeten. Die Genehmigung wurde wie immer erteilt.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir wollen der in Afghanistan getöteten Soldaten gedenken. Ich bitte Sie, sich von Ihren Plätzen zu erheben.
Am Donnerstag vergangener Woche starben vier Bundeswehrsoldaten, die im Norden Afghanistans in der Nähe von Baghlan in ein Gefecht mit Aufständischen gerieten: Hauptfeldwebel Marius Dubnicki und Stabsunteroffizier Josef Kronawitter, die beide in Ingolstadt stationiert waren, Major Jörn Radloff, der dem Standort Weiden in der Oberpfalz angehörte, und Oberstabsarzt Dr. Thomas Broer, der vor seinem Einsatz im Bundeswehrkrankenhaus in Ulm tätig war.
Innerhalb kürzester Zeit ließen wiederum deutsche Soldaten ihr Leben, als sie Afghanistans Weg in eine friedliche Demokratie unterstützten. Sie kamen in guter Absicht und handelten mit großer Verantwortung, damit der Aufbau der zivilen Strukturen kontinuierlich fortgeführt werden kann. Umso tragischer ist es, dass sie in der Ausübung ihres Auftrags getötet wurden. Mit tiefer Bestützung und Bitterkeit müssen wir erkennen, dass die Sicherung von Frieden und Freiheit nicht ohne Gefahren und Risiken möglich ist, dass ein aufrichtiges und wichtiges Anliegen nicht vor feigen Anschlägen schützt.
Wir sind in Gedanken bei den Familien und Freunden der Verstorbenen. Sie haben einen lieben Menschen verloren, dem wir alle zu großem Dank verpflichtet sind. Zwei der getöteten Soldaten wären in naher Zukunft wieder bzw. zum ersten Mal Vater geworden. Das berührt uns besonders. In diesen schweren Stunden wünschen wir den Angehörigen und Freunden Trost und Beistand. Wir im Bayerischen Landtag trauern mit den Angehörigen, Familien und Freunden. Wir werden den getöteten Soldaten ein ehrendes Gedenken bewahren.
Bevor ich die Sitzung aufnehme, möchte ich im Namen des Hohen Hauses den bei diesem Einsatz verletzten Soldaten in Afghanistan die besten Genesungswünsche übermitteln.
Antrag der Staatsregierung auf Zustimmung zum Staatsvertrag über die Verteilung von Versorgungslasten bei bund- und länderübergreifenden Dienstherrenwechseln (Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrag) (Drs. 16/3364) - Zweite Lesung
Eine Aussprache findet hierzu nicht statt. Wir kommen deshalb sofort zur Abstimmung. Der Abstimmung liegen der Staatsvertrag auf der Drucksache 16/3364 und die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Fragen des öffentlichen Dienstes auf Drucksache 16/4556 zugrunde. Gemäß § 58 der Geschäftsordnung kann die Abstimmung nur über den gesamten Staatsvertrag erfolgen.
Der federführende Ausschuss empfiehlt auf Drucksache 16/4556 Zustimmung. Wer dem Staatsvertrag zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die CSU-Fraktion, die FDP-Fraktion, die Fraktion der Freien Wähler, die SPD-Fraktion und die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Ich bitte, Gegenstimmen anzuzeigen. - Keine. Stimmenthaltungen? - Auch keine. Damit haben wir einen einstimmigen Beschluss. Damit ist dem Staatsvertrag zugestimmt worden.
Abstimmung über Anträge, die gemäß § 59 Abs. 7 der Geschäftsordnung nicht einzeln beraten werden (s. a. Anlage 1)
Hinsichtlich der jeweiligen Abstimmungsgrundlagen mit den einzelnen Voten der Fraktionen verweise ich auf die vorliegende Liste.
Wer mit der Übernahme seines Abstimmungsverhaltens bzw. dem jeweiligen Abstimmungsverhalten seiner Fraktion entsprechend der aufgelegten Liste einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. Danke schön. Ich bitte, Gegenstimmen anzuzeigen. Keine. Stimmenthaltungen? - Auch keine. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, damit übernimmt der Landtag diese Voten.
Der Staatsminister für Umwelt und Gesundheit hat mitgeteilt, dass der Verband der privaten Krankenversicherungen e. V. als eine der in Artikel 2 Absatz 3 des Gesetzes über den Landesgesundheitsrat bezeichneten Körperschaften und Verbände Herrn Dr. Timm Genett, Leiter des Berliner Büros der PKV, als neues Mitglied benannt hat. Das bisherige Mitglied, Herr Christian Weber, hat im Februar dieses Jahres die Stelle als Leiter der Abteilung für Grundsatzfragen im Bundesministerium für Gesundheit in Berlin angetreten.
Herr Staatsminister Dr. Söder hat gebeten, die Veränderung bekannt zu geben und die hierfür gesetzlich vorgesehene Bestätigung durch Beschluss des Landtags herbeizuführen.
Wer dem vorgenannten Vorschlag seine Zustimmung erteilen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen. - Keine. Stimmenthaltungen? - Auch keine. Damit bestätigt der Landtag gemäß Artikel 2 Absatz 3 des Gesetzes über den Landesgesundheitsrat Herrn Dr. Timm Genett als neues Mitglied des Landesgesundheitsrats.
Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Bodenschutzgesetzes (Drs. 16/4442) - Erste Lesung
Der Gesetzentwurf soll ohne Aussprache an den federführenden Ausschuss für Umwelt und Gesundheit überwiesen werden. Wer mit der Überweisung an den zur Federführung vorgeschlagenen Ausschuss einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen. - Stimmenthaltungen? Keine. Der Gesetzentwurf ist damit diesem Ausschuss zur Federführung überwiesen.
Gesetzentwurf der Abgeordneten Markus Rinderspacher, Helga Schmitt-Bussinger, Kathrin Sonnenholzner u. a. und Fraktion (SPD) Gesetz über den Ladenschluss im Freistaat Bayern (Bayerisches Ladenschlussgesetz - BayLadSchlG) (Drs. 16/4335) - Erste Lesung
Gesetzentwurf der Abgeordneten Markus Rinderspacher, Helga Schmitt-Bussinger, Kathrin Sonnenholzner u. a. und Fraktion (SPD) Gaststättengesetz für den Freistaat Bayern (Bayerisches Gaststättengesetz - BayGastG) (Drs. 16/4336) - Erste Lesung
Die Gesetzentwürfe werden von Frau Kollegin SchmittBussinger begründet. Begründung und Aussprache werden hier zusammengefasst.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! "Herrmann gibt nicht nach" - "Herrmann lässt nicht locker"
"Herrmann plant ein nächtliches Verkaufsverbot für Hochprozenter" - so lauteten die Schlagzeilen der letzten Tage. Herr Innenminister, heute können Sie beweisen, wie ernst es Ihnen mit dem Kampf gegen Alkoholmissbrauch ist.
Die SPD-Fraktion bringt heute zwei Gesetzentwürfe ein, mit denen der übermäßige Alkoholkonsum vor allem bei jungen Menschen eingedämmt werden soll. Wir wollen zum einen das Verbot des nächtlichen Verkaufs von Alkohol an Tankstellen und anderen Verkaufsstellen für die Zeit von 22.00 bis 6.00 Uhr morgens durchsetzen, zum anderen sogenannte Flatrate-Angebote, bei denen es um alkoholische Getränke zu sehr niedrigen Preisen geht, unterbinden.
Wie sehen die Fakten aus? Die polizeiliche Kriminalstatistik 2009 hat uns hier wieder einmal eindeutige Zahlen geliefert. Die Zahl der alkoholisierten Straftäter ist wiederum gestiegen. Jeder sechste Jugendliche stand bei der Tatbegehung unter Alkoholeinfluss. Bei Gewaltdelikten ist der Alkoholeinfluss noch gravierender. Mehr als jeder zweite heranwachsende Tatverdächtige war alkoholisiert.
Damit ist klar - und darin sind wir uns, glaube ich, alle einig -: Alkohol ist Aggressionsverstärker Nummer eins und einer der wesentlichen kriminalitätsfördernden Faktoren.
Dies ist allerdings nicht der einzige Grund, der ein Handeln notwendig macht. Wir haben immer mehr Ordnungs- und Ruhestörungen in Innenstädten. Pöbeleien, Schlägereien und Vandalismus werden beklagt. Jahr für Jahr werden mehr Kinder und Jugendliche wegen Alkoholexzessen medizinisch behandelt.
Verschiedene Städte versuchen bereits, den Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit lokal zu verbieten oder - so ist es zum Beispiel in der Stadt Nürnberg - durch modellartige Kooperation mit Diskothekenbetreibern den Alkoholkonsum zu reduzieren.
Wenn beispielsweise der Polizeipräsident von Mittelfranken in einer Pressekonferenz die Politik und damit auch uns direkt anspricht und mahnt, dass es mit polizeilichen Mitteln nicht länger zu schaffen sei, diese Entwicklung zu stoppen, und sagt, die Politik müsse nun endlich die gesetzlichen Rahmenbedingungen schaffen, damit dem Alkoholmissbrauch Einhalt geboten wird, dann ist es höchste Zeit, Kolleginnen und Kollegen, dass wir und vor allem Sie, Herr Innenminister Herrmann, handeln.
Denn immer mehr Städte in Bayern haben wachsende Probleme mit aggressiven und randalierenden jungen Menschen in Nachtstunden. Immer deutlicher wird dabei der Zusammenhang zwischen Alkohol und Gewalttätigkeit.
Natürlich sind - da gebe ich den Kolleginnen und Kollegen von der FDP recht - Verbote kein Allheilmittel. Selbstverständlich muss nach den sicherlich vielschichtigen Ursachen von Alkoholmissbrauch gesucht werden. Ein solches Vorgehen ist seit jeher Grundlage sozialdemokratischer Politik.
Verschiedene Maßnahmen sind notwendig. Aus der Suchtarbeit weiß man, dass es für eine wirksame Reduzierung des Alkoholkonsums notwendig ist, gezielte Präventionsstrategien einzusetzen und die Einhaltung des geltenden Jugendschutzgesetzes zu kontrollieren.
Uns ist klar, dass wir mit den beiden vorgeschlagenen Maßnahmen - Verbot des Verkaufs an Tankstellen und anderen Verkaufsstellen sowie Verbot der Abgabe von Alkohol zu Niedrigstpreisen - nur einen Baustein setzen. Dennoch hält es die SPD-Fraktion für unabdingbar, als flankierende Maßnahme den Hebel an diesen zwei ordnungspolitischen Punkten anzusetzen.
Ziel muss sein, alkoholbeeinflussten Straftaten und Ordnungsstörungen im öffentlichen Raum während der Nachtzeit entgegenzutreten sowie Gesundheitsgefahren zu begegnen, die mit übermäßigem Alkoholkonsum einhergehen. Nach polizeilichen Erkenntnissen - ich habe es schon erwähnt - wird Alkohol häufig vor bzw. nach Gaststätten- und Diskothekenbesuchen von Jugendlichen spontan an Verkaufsstellen, vor allem in Tankstellenshops, beschafft, die in den späten Abendstunden bzw. teilweise rund um die Uhr geöffnet haben.
Einer unserer beiden Gesetzentwürfe sieht deshalb vor, das geltende Ladenschlussgesetz des Bundes in Landesrecht zu überführen und durch ein Verkaufsverbot von alkoholischen Getränken in der Zeit von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr zu ergänzen. Damit wird ein wichtiger Beitrag zur Eindämmung des Alkoholmissbrauchs und der daraus resultierenden Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung sowie für die Gesundheit geleistet.