Helga Schmitt

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Sehr geehrte Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Herrmann, vorab sage ich an Ihre Adresse: Zunächst hatte ich den Eindruck, Sie hätten gut angefangen, und meinte, Sie seien tatsächlich ernsthaft an Aufklärung interessiert. Aber als Sie das Thema "Gewalt gegen Polizei" als das größere Problem im Vergleich zu polizeilichen Übergriffen darzustellen versucht haben, hat man doch wieder gesehen, dass Sie in alte Denkmuster verfallen und tatsächlich nichts gelernt haben.
Um es ganz klar zu sagen: Wir wollen keine Gewalt gegen Polizisten, und wir wollen auch keine unnötige, überzogene Gewalt von Polizisten. Das muss uns allen klar sein.
Leider, verehrte Kolleginnen und Kollegen, müssen wir uns heute im Parlament wieder einmal mit möglichem Fehlverhalten von Polizeibeamten
beschäftigen; dies nicht etwa, weil irgendjemand hier im Hause bayerische Polizisten vorführen oder als prügelnde Rambos darstellen will.
- Vielleicht von Ihnen jemand, von uns keinesfalls, Herr Kollege Ländner.
− Nein. - Die Gründe, sich heute mit Polizeiübergriffen auf eine junge Münchnerin zu befassen, sind ganz, ganz andere. Zum Ersten: In den letzten Monaten und Jahren scheinen sich derartige Fälle zu häufen. Ich brauche nicht an die schon genannten Beispiele aus Rosenheim zu erinnern oder an den Fall Tennessee Eisenberg oder daran, dass ein junger Mann von einem Polizeichef höchstpersönlich getreten und geschlagen wurde. Des Weiteren erinnere ich an die entwürdigende Drogensuche in einer Münchner Bahnhofswache und, und, und. Da gäbe es vieles aufzuzählen.
Der zweite Grund ist natürlich der konkrete, aktuelle Übergriff auf eine junge Münchnerin, von dem ich gelesen habe und der mir so unglaublich erscheint und der so viele Fragen offen lässt, dass der Landtag hier eine Aufklärung einfordern muss. Wenn man weiß, dass die betroffene junge Frau etwa meine Statur hat und dass sie gefesselt war, ist schon fragwürdig, dass ein Faustschlag ins Gesicht die einzige Möglichkeit der Notwehr gewesen sein soll, um einen möglichen Kopfstoß abzuwenden.
Kolleginnen und Kollegen, wir wissen: Polizei darf in gewissen Situationen Gewalt anwenden. Dabei kann es immer wieder zu Grenzüberschreitungen kommen. Das ist so, und das kann so sein. Entscheidend ist dabei aber, wie mit diesen Grenzüberschreitungen umgegangen wird. Gibt es eine transparente Fehlerkultur oder nicht? Die zentralen Ermittlungsstellen in München und Nürnberg waren ein erster Schritt. Er kam zwar spät, aber er kam. Ein weiterer richtiger Schritt ist sicherlich die Zuordnung der beiden Ermittlungsstellen zum Landeskriminalamt außerhalb der jeweils zuständigen Präsidien. Hier haben Sie sich, Herr Innenminister Herrmann, bewegt. Ob Sie sich hier allerdings freiwillig bewegt und aus besserer Einsicht gehandelt haben oder ob Sie den Münchner Po
lizeipräsidenten oder gar sich selbst aus der Schusslinie nehmen, ist die Frage.
Im Übrigen hat sich Polizeipräsident Schmidbauer hier alles andere als klug, alles andere als sinnvoll verhalten. Wenn Herr Polizeipräsident Schmidbauer diesen Faustschlag als "konsequent" bezeichnet, redet er sich um Kopf und Kragen. Er macht es sich zu einfach, und er schadet seiner Polizei, wenn er eine Medienkampagne als das Hauptproblem wahrnimmt. Ich sage vielmehr: Erst die Presseberichterstattung hat den notwendigen Aufklärungsdruck erzeugt. Dass Aufklärung hier erfolgen muss, sehen wir in diesem Hause alle so. Kolleginnen und Kollegen, Polizisten genießen in unserem Land zu Recht mit das höchste Ansehen unter allen Berufsgruppen. Die Menschen haben Vertrauen zu unserer Polizei und wenden sich oft in größter Not an sie. Das soll auch so bleiben.
Auch deswegen muss dieser Vorfall aufgeklärt werden. Falls es Verfehlungen vonseiten der Polizeibeamten gegeben hat, müssen sie entsprechend verfolgt werden. Aber ich meine auch, dass wir dabei nicht stehen bleiben dürfen. Wir müssen den Fokus stärker auf Konflikttraining und auf Deeskalation legen, und zwar nicht nur in der Ausbildung. Hier darf außerdem nicht unerwähnt bleiben, dass die große Personalknappheit bei der bayerischen Polizei zu einer starken Belastung, auch zu einer starken psychischen Belastung führt.
Auch hier muss entsprechend gehandelt werden; mehr Polizistinnen und Polizisten müssen eingestellt werden.
− Ich habe Sie nicht verstanden, Herr Kollege Ländner.
Ich möchte nur noch zwei Dinge sagen. Es ist an der Zeit, sich diesem Thema mit einer wissenschaftlichen Aufarbeitung zu nähern. Kol
legin Tausendfreund hat gesagt, dass es endlich bundeseinheitliche Statistiken geben muss, um dieses Tabu aufzubrechen. Es darf auch keine Denkverbote in Richtung einer unabhängigen Kontrollinstanz gegen polizeiliche Gewalt geben.
Kolleginnen und Kollegen, die Berichtsanträge von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und von CSU/FDP sind angemessen und geben uns Gelegenheit, das Thema "polizeiliche Übergriffe" weiter im Auge zu behalten und parlamentarisch aufzuarbeiten. Deshalb stimmen wir vonseiten der SPD-Fraktion auch beiden Berichtsanträgen zu.
Frau Kollegin Tausendfreund, ich hätte mich gefreut, wenn die CSU-Fraktion und die FDP-Fraktion bereit gewesen wären, Ihrem geänderten Antrag zuzustimmen. Das hätte nämlich gezeigt, dass wir in diesem Hause eine gemeinsame Kultur haben, dass wir Aufklärung wollen und dass es hier nicht um Parteilichkeit geht.
Die Fragen, die im Berichtsantrag der GRÜNEN aufgeführt sind, sind keine Vorverurteilungen, in keiner
Weise. Das gilt zumal, wenn das Wort "Opfer" ausgetauscht wird. Ich sehe dann keinerlei Grund, diesem Antrag nicht zuzustimmen.
Wenn man einen Grund finden will, einer Sache nicht zuzustimmen, dann finden Sie immer einen. Das haben wir hier schon gelernt. Auch jetzt haben Sie wieder einen Grund gefunden.
Sehr geehrter Herr Innenminister, Lippenbekenntnisse zu unserer Polizei brauchen wir hier nicht abzugeben; denn hinter unserer Polizei stehen wir alle. Punkt eins.
Punkt zwei: Ich hätte es für viel interessanter gehalten, wenn Sie sich zu der Verhaltensweise Ihres Polizeipräsidenten Schmidbauer geäußert hätten. Dazu haben Sie kein Wort gesagt.
− Außer Lob. Das spricht Bände.
Mich interessiert, wie Sie zu den kritischen Äußerungen des Herrn Schmidbauer stehen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Als Nürnberger Abgeordnete reibe ich mir die Augen, wenn ich lese: München bekommt einen fünften Konzertsaal.
- Hören Sie erst einmal zu. Minister Heubisch will ihn; es gibt bereits eine Machbarkeitsstudie. Man gewinnt den Eindruck, dieser Konzertsaal kommt auf jeden Fall, egal, ob man ihn braucht oder nicht. Es scheint unerheblich, ob die entscheidenden Fragen, wie die Frage der Finanzierung, geklärt sind oder nicht. Eines weiß man aber schon: Eine finanzielle Beteiligung der Stadt München ist nicht vorgesehen.
Kolleginnen und Kollegen, ganz anders verläuft die Diskussion über die notwendige Ausweichspielstätte für die Oper in Nürnberg. Fakt ist: Das Nürnberger Opernhaus muss dringend saniert werden. Für drei bis vier Jahre muss eine Ausweichspielstätte gefunden werden. Dabei besteht parteiübergreifend Einigkeit darüber, dass es Sinn macht, eine dauerhafte Lösung anzustreben, wenn schon zig Millionen Euro ausgegeben werden müssen; denn außer der ebenfalls sanierungsbedürftigen Meistersingerhalle und dem Opernhaus gibt es keinerlei weitere Spielstätten und keinen größeren Veranstaltungsort für 1.000 bis 1.400 Gäste in Nürnberg.
Wie gehen nun der Landtag und die Staatsregierung mit dieser Situation um? - Seit dem letzten Sommer liegt unser Antrag dem Landtag vor, der eine entsprechende Unterstützung durch den Bayerischen Landtag einfordert. Bisher ist man nicht einmal dazu bereit, diese Zustimmung zu geben. Ich würde sagen, das ist ein Armutszeugnis, Kolleginnen und Kollegen.
Auch wird keine Machbarkeitsstudie seitens des Landtages oder des zuständigen Ministers angestoßen. Nein, vielmehr wird der Stadt Nürnberg gesagt: Mach mal ein Konzept. "Großzügig" − in Anführungszeichen - wie Finanzminister Söder nun einmal ist, stellt er der Stadt Nürnberg dafür 100.000 Euro zur
Verfügung. 50 % des Neubaus muss die Stadt Nürnberg aber selbst finanzieren. Keine Rede ist davon, dass eine finanzielle Beteiligung der Stadt Nürnberg nicht notwendig wäre, wie es zum Beispiel in München der Fall ist, obwohl − das wissen wir alle − die finanzielle Situation der beiden erwähnten Städte höchst unterschiedlich ist.
Kolleginnen und Kollegen, wir Nürnberger, wir Franken neiden den Münchnern nichts, rein gar nichts.
- Auch nicht. Man muss das immer sagen, Frau Kollegin Bause, weil manche es einem in den Mund legen wollen. Das gilt auch nicht, wenn Sie kostenlos einen fünften Konzertsaal bekommen. Wir wollen aber eine gleichberechtigte Kulturförderung in ganz Bayern.
Zu einer gleichberechtigten Kulturförderung in ganz Bayern gehört, dass der notwendige Konzertsaal, die notwendige Ausweichspielstätte in Nürnberg offensiver unterstützt wird und Priorität sowohl im Landtag als auch bei der Bayerischen Staatsregierung bekommt, nicht mehr und nicht weniger.
- Ich komme noch dazu.
Dass FREIE WÄHLER und GRÜNE in ihren Anträgen ein Kulturkonzept für ganz Bayern und insbesondere auch für den ländlichen Raum einfordern, ist positiv und zu unterstützen. Allerdings, verehrte Kolleginnen und Kollegen der GRÜNEN, ist es nicht akzeptabel, dass Sie in Ihrem Antrag die Verantwortung für einen weiteren Konzertsaal in Nürnberg alleine der Stadt Nürnberg zuschieben und schon fast in CSU-Manier eine wohlwollende Prüfung einer finanziellen Beteiligung des Freistaates in Aussicht stellen. Das ist uns zu wenig.
Deswegen werden wir uns bei Ihrem Antrag, verehrte Kolleginnen und Kollegen der GRÜNEN, der Stimme enthalten. Dem Antrag der FREIEN WÄHLER stimmen wir zu. Wir bitten um Zustimmung zu unserem Antrag im Sinne einer Lösung für Nürnberg.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Das Wesentliche haben wir vom Vorredner, Herrn Schwimmer, schon gehört. Es ist gute Tradition bei der Gemeindegebietsreform, dass in jeder Legislaturperiode Änderungen bei den kommunalen Gliederungen auf Antrag beraten werden. Im Gesetzentwurf der Staatsregierung ist davon leider nur bei einem Antrag Gebrauch gemacht worden, nämlich bei der Gemeinde Walsdorf, die aus der Verwaltungsgemeinschaft Stegaurach austreten möchte.
Diese Entscheidung wird von der SPD-Fraktion ausdrücklich begrüßt. Tatsächlich haben jedoch drei weitere Kommunen den Austritt aus ihrer Verwaltungsgemeinschaft beantragt. Wir würden gern allen drei weiteren Anträgen nähertreten. Die Gemeinden sind genannt. Es ist Wolfertschwenden aus der Verwaltungsgemeinschaft Bad Grönenbach, wozu die FREIEN WÄHLER einen Änderungsantrag eingebracht haben. Es sind ferner die Gemeinde Bayerbach aus der Verwaltungsgemeinschaft Ergoldsbach und die Stadt Rain aus der Verwaltungsgemeinschaft Rain am Lech.
Wie gesagt, die Zurückweisung dieser Austrittswünsche halten wir für falsch; denn nach unserer Auffassung würden, wenn man das Gesetz genau liest, alle drei Kommunen die gesetzlichen Vorgaben erfüllen, und deswegen hätten sie die Voraussetzungen, aus den Verwaltungsgemeinschaften jeweils auszutreten, erfüllt.
Diese Vorgaben sind: Das öffentliche Wohl muss einen solchen Schritt begründen. Das ist eine sehr weit gefasste Begrifflichkeit, das wissen Sie selbst, und da kann man hineininterpretieren, was man nun gerade möchte. Das zweite Kriterium ist schon etwas handfester. Es besagt, dass die Gemeinden − sowohl die, die austreten wollen, als auch die, die übrig bleiben − wirtschaftlich leistungsfähig sind; das ist jeweils gegeben. Und: Die Einwohnerzahl von 2.000, allerdings minus 10 % - steht auch ausdrücklich im Gesetz −, muss in etwa eingehalten werden, damit eine gewisse Eigenständigkeit und Wirtschaftlichkeit auch gegeben sind. Und, wie gesagt, der Austrittswunsch muss bei der entsprechenden Gemeinde per Gemeinderatsbeschluss entschieden sein.
Das ist in allen drei weiteren Fällen gegeben. Wir halten es für willkürlich, dass hier nicht zugestimmt wird, und wir sind auch gespannt, wie Herr Kollege Fraktionsvorsitzender der CSU-Fraktion, Schmid, seinem Angebot an die Stadt Rain, sich des Problems persönlich anzunehmen, gerecht werden möchte, wenn nun die Chance, diese ungleiche Verwaltungsgemeinschaft aufzulösen, nicht wahrgenommen wird; denn die Ungleichheit der Größe der Kommunen, die der Verwaltungsgemeinschaft Rain angehören, ist doch augenfällig. Ich meine auch, dass die Stadt Rain am Lech sehr wohl eine eigenständige Kommune bilden könnte und die übrigen Kommunen ohne Not eine eigenständige Verwaltungsgemeinschaft bilden könnten.
- So ist es auch. Nicht nur Sozialdemokraten, sondern auch Angehörige anderer Parteien, auch der CSU in Rain am Lech, sind dieser Meinung: Wie gesagt, wir sind sehr gespannt, wie Sie eine andere Lösung finden, als hier den Schritt, die Verwaltungsgemeinschaft aufzulösen, auch zu tun.
Dem Gesetzentwurf der Staatsregierung − das will ich ausdrücklich sagen − stimmen wir dennoch zu, denn Sie haben zumindest einem Austrittsbegehren auch nachgegeben.
Ich bin mir sicher, dass wir uns mit den Wünschen der abgelehnten Antragsteller in der nächsten Wahlperiode wieder werden befassen müssen, und ich bin dann gespannt, ob es andere Entscheidungen geben wird. Wenn die Mehrheitsverhältnisse hier andere sein werden, wird das natürlich der Fall sein.
In diesem Sinne Zustimmung zum Gesetzentwurf der Staatsregierung und Bedauern darüber, dass Sie die übrigen Austrittsbegehren nicht mit umsetzen können.
Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wie immer kommt das Beste am Schluss.
Darum haben wir uns jetzt auch eine namentliche Abstimmung ausgedacht.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, wir sind uns wohl einig - und damit will ich beginnen -, dass der BOS-Digitalfunk notwendig und unumgänglich ist. Vielleicht gibt es auch Einigkeit darüber, dass die Einführung längst überfällig ist. Das wird es dann schon gewesen sein mit der Einigkeit.
Für die SPD-Fraktion stelle ich heute fest: Die Bayerische Staatsregierung hinkt seit Jahren den eigenen Ansprüchen hinterher. Die Bayerische Staatsregierung war von Anfang an bei der Einführung des BOSDigitalfunks überfordert oder hat diese wichtige Aufgabe fahrlässig vernachlässigt. Die Einführung dieser Funktechnik ist ein einziges Trauerspiel. Sie ist eine unendliche Geschichte, geprägt von Pleiten, Pech und Pannen.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, hilfloser und blamabler geht es nicht mehr.
Sie brauchen gar nicht, wie das hier schon der Fall war, hämisch auf Versäumnisse am Berliner Großflughafen zu verweisen. Die Bayerische Staatsregierung blamiert sich mittlerweile selbst bis auf die Knochen, und dies beim Großprojekt BOS-Digitalfunk.
Ich muss immer wieder sagen: Mit Ausnahme von Deutschland und Albanien gibt es kein Land in Europa ohne Digitalfunk, und innerhalb Deutschlands liegt Bayern im hinteren Drittel.
- Wenn Sie mich noch ein wenig ärgern, rede ich 13 Minuten, Herr Kollege.
Herr Minister Zeil hat gerade so viel überzogen, da habe ich bestimmt noch einmal sieben Minuten.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, Ziel des früheren Innenministers Dr. Beckstein war es, den Digitalfunk zur Fußballweltmeisterschaft 2006 einzusetzen. Ich selbst habe Sie im Innenausschuss dies sagen hören, verehrter Innenminister a. D. Ich weiß, das hören Sie nicht gerne, aber so war es. Seit 2006 wurde mit allen möglichen Ausreden das Einführungsdatum immer weiter nach hinten verschoben. Aktuell nennen Sie, Herr Staatssekretär Eck, das Jahr 2013. Das, verehrte Kolleginnen und Kollegen, verehrter Herr Staatssekretär, bezweifeln nicht nur wir Sozialdemokraten, sondern das tun inzwischen auch - wir konnten es alle lesen - Vertreter der beiden großen Polizeigewerkschaften. 2014/2015 ist hier wohl realistischer.
Ich muss heute auch feststellen: Sie haben die mit der Einführung des BOS-Digitalfunks verbundenen Probleme nicht erkannt. Sie haben die Probleme immer heruntergeredet. Wir haben im Innenausschuss regelmäßig Anträge hierzu gestellt, und Sie sind diese Probleme nicht offensiv angegangen, sondern haben sie möglichst unter der Decke gehalten. Das rächt sich jetzt.
Was waren und sind denn diese wesentlichen Probleme?
Erstens. Die Standortsuche wurde als Geheime Kommandosache wahrgenommen. Das hat viel Protest bei Bürgerinnen und Bürgern, bei Bürgermeistern und anderen Kommunalpolitikern hervorgerufen. Viel zu spät und mit enormem personellem Aufwand müssen nun Misstrauen, Skepsis und Kritik an der Standortwahl ausgeräumt werden.
Sie haben zweitens versucht - und Sie tun dies immer noch -, die Umsetzung der Einführung der BOS-Digitalfunkstandorte auf Kosten der Kommunen durchzuführen. Das ist unfair und wird weder von den Kommunen noch von uns akzeptiert werden.
Ja, gerne!
- Herr Kollege Herrmann, Sie waren, glaube ich, vor dem Jahr 2008 noch nicht im Innenausschuss.
- Ich habe Herrn Herrmann deswegen genannt, weil er applaudiert hat, Herr Kollege.
Herr Kollege Heike, ich habe recherchiert und eine Quelle aus dem Jahr 2007 gefunden, aus der hervorgeht, dass wir im Jahr 2007 über das Thema Digitalfunk gesprochen haben, wobei von unserer Seite deutlich gemacht wurde, dass es Zweifel an der Planung und Durchführung seitens der Staatsregierung gibt.
Ich will fortfahren mit dem, was die eigentlichen und wesentlichen Probleme betrifft. Sie waren - das wird auch vom Obersten Rechnungshof so eingeschätzt bei den ursprünglichen Planungen gravierenden Fehleinschätzungen unterlegen. Das gilt beispielsweise für die Aussage, es gebe viel zu wenige Digitalfunkarbeitsplätze bei der Polizei, oder für die Aussage, für die Notstromversorgung stimmten die Berechnungen gar nicht.
Zentrale Fehler sind aus meiner Sicht, dass nicht nur einzelne Aufträge, sondern ganze Aufgaben einschließlich Controlling an Externe übertragen wurden und das Innenministerium die Kosten nur unzureichend überprüft hat. Herr Staatssekretär, Sie haben den Überblick in Ihrem Hause völlig verloren. Und jetzt müssen Sie kleinlaut zugeben, dass Ihnen die Kosten davonlaufen.
Dass die Kosten davonlaufen, Herr Kollege Heike, haben wir seit Jahren, auch seit 2007, kritisch hinterfragt.
Dankenswerterweise macht eine von den GRÜNEN im Jahr 2007 gestellte Schriftliche Anfrage deutlich, dass damals von 700 Millionen Euro Gesamtkosten ausgegangen wurde. Ich verweise auf die Aussage aus dem Innenministerium auf diese Schriftliche Anfrage: Diese Kosten wurden als tragfähig dargestellt.
Heute müssen Sie eingestehen, dass es fast 1,1 Milliarden Euro sein werden. Wir kritisieren, dass Sie von Anfang an schludrig und schlampig mit der Frage der Einführung umgegangen sind.
Die Kostenexplosion von über 300 Millionen Euro bis zum heutigen Zeitpunkt ist kein Pappenstiel. Sie tun so, als wäre die Entwicklung nicht anders zu erwarten gewesen. Das kritisieren wir.
Ich sage Ihnen heute - das habe ich auch schon in den Ausschusssitzungen gesagt -: Die 1,1 Milliarden Euro sind nicht das Ende der Fahnenstange. Wir rechnen - die Aussagen, die in der Haushaltsausschusssitzung aus Ihrem Hause, Herr Staatssekretär, kamen, sprechen die gleiche Sprache - mit 1,5 Milliarden Euro an Kosten, bis Sie alles einbezogen haben, was einzubeziehen ist.
Mit der Kritik stehen wir als Opposition nicht allein da. Die beiden großen Polizeigewerkschaften in Bayern üben ebenfalls massive Kritik. Das tut auch der Bayerische Oberste Rechnungshof. Neben planerischen Mängeln wird Ihnen eine Unterschätzung bei der Technik attestiert. Es wird bezweifelt, dass eine Inbetriebnahme im Jahr 2013 erfolgen kann, und es wird Ihnen attestiert, dass Sie den Überblick verloren haben.
Eine größere Bankrotterklärung kann man nicht machen.
Wir müssen heute feststellen - ich weiß, das gefällt Ihnen nicht -: Das Innenministerium hat die Einführung des Digitalfunks nicht im Griff.
Deshalb fordern wir Sie auf:
Erstens. Machen Sie das Projekt BOS-Digitalfunk im Innenministerium zur Chefsache.
Zweitens. Legen Sie alle Fakten auf den Tisch.
Drittens. Erarbeiten Sie einen realistischen Zeit- und Kostenplan.
Viertens. Gehen Sie mit den bayerischen Kommunen fair um, und wälzen Sie auf diese nicht weitere Kosten ab.
Fünftens. Um eine erfolgreiche Einführung des BOSDigitalfunks in Bayern sicherzustellen - was wir ausdrücklich wollen -, muss das Gesamtprojekt grundlegend konzeptionell überprüft und gegebenenfalls neu aufgestellt werden.
Um diese Anliegen durchzusetzen und den BOS-Digitalfunk endlich auf einen guten Weg zu bringen, fordern wir Sie auf, unserem Dringlichkeitsantrag zuzustimmen. Den Dringlichkeitsanträgen der FREIEN WÄHLER und der GRÜNEN stimmen wir zu.
Ihrem Antrag, verehrte Kollegen von CSU und FDP, können wir beim besten Willen nicht zustimmen; denn Sie reden Missstände schön, lassen jegliche Kritik an der Arbeit der Staatsregierung vermissen, und nicht zuletzt ist es Ihre Idee, die Funkmasten von privaten Internet- und Mobilfunkanbietern gegen Entgelt zu ermöglichen und alles andere als weiterführend zu behandeln.
Genau dieser Vorschlag wird von den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern abgelehnt. Verhandlungsführer des Innenministeriums haben genau diesen Vorschlag im Gespräch mit Bürgerinnen und Bürgern immer wieder als nicht gewollt bezeichnet. Deshalb sollte dem auch nicht nähergetreten werden.
Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit und hoffe, der Digitalfunk in Bayern kommt endlich voran.
Herr Kollege Ländner, ich habe zwar ein gewisses Verständnis dafür, dass Sie Kritik aus den Reihen der Opposition nicht gerne hören und zurückweisen wollen. Die gleiche Kritik, die wir äußern, kommt aber auch sowohl von den Polizeigewerkschaften als auch vom Bayerischen Obersten Rechnungshof. Was sagen Sie denn zu deren Kritik?
Sehr geehrter Herr Staatssekretär, Ihr Rundumschlag zeigt mir, dass Sie überhaupt nicht verstanden haben, worum es uns ernsthaft in dieser Sache geht. Gerade habe ich schon versucht, dies Herrn Kollegen Ländner zu entlocken. Wenn Sie unsere Kritik nicht ernst nehmen, dann vielleicht die Kritik des Bayerischen Obersten Rechnungshofes. Ich zitiere aus einem Bericht der "Süddeutschen Zeitung": Die ständigen Verzögerungen, so die Kritik des Obersten Bayerischen Rechnungshofes, treiben die Kosten in die Höhe. - Sie stören sich auch daran, dass die Projektgruppe im Innenministerium nicht nur einzelne Aufträge, sondern ganze Aufgaben an Externe überträgt. Das Controlling wurde beispielsweise ausgelagert. Zudem verlangen die Prüfer des Rechnungshofes auch einen Zwischenbericht. Das Innenministerium soll die Kosten häufiger überprüfen, um einen Überblick zu erhalten.
Zu diesen Kritikpunkten haben Sie nichts gesagt. Die Kritik des Bayerischen Obersten Rechnungshofes ließe eine andere Stellungnahme, als die, die Sie jetzt abgegeben haben, erwarten.
Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Selten wurden Änderungen im Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz über Monate hinweg so intensiv und leidenschaftlich diskutiert wie beim vorliegenden Gesetzentwurf.
Selten gab es so eindringliche und an Deutlichkeit nicht zu überbietende Appelle von Kommunalpolitikern, in wesentlichen Punkten dem Gesetzentwurf der Staatsregierung nicht zu folgen. Selten gab es bei den Beratungen eines Gesetzentwurfs so offensichtliche gegenseitige Schuldzuweisungen in der Regierungskoalition: Man hätte den Wünschen der kommunalen Spitzenverbände gerne entsprochen, aber der Koalitionspartner hat nicht mitgemacht. So hört man immer wieder aus beiden Regierungsfraktionen. Die Rede ist dabei von einem einzigen Punkt, nämlich von der Altersgrenze zur Wahl zum berufsmäßigen Bürgermeister und Landrat.
Der Gesetzentwurf der Staatsregierung sieht, wie wir gehört haben, eine Anhebung der Altersgrenze auf 67 Jahre vor, jedoch erst zur übernächsten Wahl im Jahr 2020.
Die SPD-Fraktion hat bei dieser Frage eine klare Haltung, die bereits frühzeitig und auf Initiative des verehrten Herrn Kollegen Professor Dr. Peter Paul Gantzer bereits 2009 eingebracht wurde, nämlich eine völlige Freigabe der Altersgrenze. Argumente dafür gibt es mehr als genug. Ehrenamtlicher Bürgermeister, Minister oder gar Ministerpräsident kann man jenseits des 65. oder 67. Lebensjahres werden. Auch für die Wählbarkeit in den Landtag, in den Bundestag oder in das Europäische Parlament gibt es keine Altersgrenze. Der Ausschluss der Wählbarkeit aufgrund des Alters stellt für uns eine Altersdiskriminierung dar. Er ist damit eindeutig ein Verstoß gegen Grundrechte und die Menschenwürde.
Seitens der Kommunalpolitik gab es bis zur letzten Minute, also bis heute, gewisse Hoffnungen, dass Ministerpräsident Seehofer seine Zusage an die kommunalen Spitzenverbände doch noch einhält; denn dort hat er vollmundig versprochen, dass dieser Vorschlag von der Staatsregierung übernommen werde, wenn sich die kommunale Familie einige. Bekanntlich hat sich die kommunale Familie geeinigt: Sie fordert die völlige Aufhebung der Altersgrenze. Aber was tut unser Herr Ministerpräsident? - Nach dem Motto "Was stört mich mein Geschwätz von gestern" und "Die werden sich schon wieder beruhigen" wird die Zusage, wie nicht anders zu erwarten war, nicht eingehalten.
Unserer Meinung nach ist das für die kommunalen Spitzenverbände eine schallende Ohrfeige. Hier werden Rat und Meinung der kommunalen Vertreter offensichtlich überhaupt nicht ernst genommen.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Es bleibt dabei: Die zur Verhinderung einer erneuten Amtsperiode von Christian Ude als Münchner Oberbürgermeister erdachte Regelung soll umgesetzt werden. Herr Innenminister Herrmann, Sie begründen das damit - Herr Kollege Dr. Herrmann hat das vorhin auch deutlich gemacht -, dass Sie mit dieser Regelung verhindern wollen, dass der Eindruck entstehen könnte, diese neue Regelung erfolge, nur weil der eine oder andere zur Wahl steht.
Aber ich sage Ihnen eines: Dieser Eindruck entsteht tatsächlich. Die von Ihnen vorgesehene Regelung ist nichts anderes als ein Verhinderungsinstrument für offensichtlich unliebsame oder zu selbstbewusste Oberbürgermeister, Bürgermeister und Landräte.
Kollege Herrmann, pragmatisch ist daran gar nichts. Sie betreiben eine ganz klare Verhinderungspolitik.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Der zweite Knackpunkt dieses Gesetzentwurfes ist für uns die beabsichtigte Abschaffung der bisherigen Regelung zur Wählbarkeit, nämlich des Schwerpunktes der Lebensbeziehungen. Dieser soll als Kriterium wegfallen. Wir haben es von den Vorrednern bereits gehört. In Zukunft soll der Zweitwohnsitz genügen. Begründet wird das damit, dass es Problemfälle gab, die in Zukunft vermieden werden sollen. In einigen Fällen - das gestehe ich Ihnen gern zu - gab es Probleme, aber das rechtfertigt unserer Meinung nach nicht, dass das
Kriterium des Schwerpunktes der Lebensbeziehungen nun vollkommen wegfallen soll.
Wenn man in diesem Zusammenhang berücksichtigt, dass das Mandat ohne Angabe von Gründen zurückgegeben werden kann, dann, meinen wir, wird das kommunale Ehrenamt vollends entwertet und der Beliebigkeit preisgegeben.
Das wollen wir nicht. Deshalb werden wir die vorgeschlagene Regelung nicht akzeptieren. Das sehen im Übrigen viele Kommunalpolitiker genauso. Es gab dazu eine Reihe von Eingaben von Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern, die ähnlich argumentieren.
Ich will hierzu Frau Bürgermeisterin Pongratz aus Miesbach nennen, die in der Beratung im Innenausschuss Folgendes deutlich gemacht hat: Sie sagte, sie sei mit einer beliebten und bekannten bayerischen Schauspielerin eng befreundet. Wenn sie diese bitten würde, für den Gemeinderat in Miesbach zu kandidieren, müsste sie das Mandat gar nicht annehmen, denn ohne Angabe von Gründen könnte sie dieses Mandat zurückgeben. Ein Zweitwohnsitz würde ausreichen, um in Miesbach kandidieren zu können. Dann hätte sie aber zumindest eines erreicht: Diese bekannte, beliebte Schauspielerin bringt mindestens zwei bis drei Mandate für den Gemeinderat mit, und damit hätte sie ihren Zweck erfüllt.
Frau Bürgermeisterin Pongratz will das letztlich nicht, aber sie hat deutlich vor Augen geführt, welcher Missbrauch mit diesen beiden Regelungen betrieben werden kann. Ich sage auch ganz klar: Hierbei können sich die Wählerinnen und Wähler zu Recht betrogen fühlen. Der Politikverdruss wird damit noch verstärkt. Das wollen wir nicht. Deshalb glauben wir, dass dies ein Vorschlag in die falsche Richtung ist.
Es gibt im Gesetzentwurf der Staatsregierung ein paar Regelungen, die unsere Zustimmung finden: Erleichterung der Briefwahl, Herabsetzung der Altersgrenze für die Wählbarkeit auf 18 Jahre, Abschaffung von Rücktrittsmöglichkeiten bei der Stichwahl, Mindestaufenthaltsdauer im Wahlkreis - das alles sind Regelungen, die in Ordnung und richtig sind. Aber das ist es dann schon mit den Gemeinsamkeiten.
Wir haben einige Punkte in unserem Gesetzentwurf aufgeführt, die mehr Mitsprache, mehr direkte Demokratie und mehr Transparenz zulassen. Wenn man die Erkenntnisse unseres Ministerpräsidenten bei seinem erst kürzlich stattgefundenen Besuch in der Schweiz berücksichtigt, mit denen er deutlich ge
macht hat, dass in Deutschland jetzt eine Tradition der Bürgerbeteiligung begründet werden solle, dann sage ich nur: Stimmen Sie unserem Gesetzentwurf zu! Damit wären Sie ein Stück weiter bei mehr Demokratie, mehr Mitsprache und mehr Transparenz.
Wir haben in unserem Gesetzentwurf vorgeschlagen, dass zur Erörterung bestimmter lokaler Themen sachkundige Bürger heranzuziehen sind, dass Kommissionen und Beiräten, wie diesen sachkundigen Bürgern, ein Antragsrecht eingeräumt werden soll und dass plebiszitäre Instrumente, wie wir sie haben, verbessert werden, indem das Zustimmungsquorum bei Bürgerentscheiden in Kommunen bis zu 50.000 Einwohnern von derzeit 20 % auf 15 % gesenkt wird.
Darüber hinaus wollen wir Informationsfreiheitssatzungen gesetzlich verankern und das Wahlalter für Kommunalwahlen auf 16 Jahre senken. Das ist im Übrigen in sechs Bundesländern bereits der Fall, was in Bremen für gute Erfolge gesorgt hat.
Einen Vorschlag im Gesetzentwurf der SPD möchte ich besonders hervorheben, weil er aus aktuellem Anlass an Brisanz gewonnen hat. Sie kennen sicherlich alle den Fall aus München, als ein Stadtrat bei seiner Vereidigung die Hand anstatt zum Schwur zum Hitlergruß erhoben hat. Wir wollen - das haben wir in unserem Gesetzentwurf geregelt -, dass bei Missbrauch dieser Eidesleistung rechtliche Konsequenzen gezogen werden. Hierbei muss die von Ihnen, Herr Innenminister Herrmann, oft proklamierte Nulltoleranz gelten. Wir wollen, dass diese Art von Provokation als Verweigerung des Eides angesehen und damit als Amtsantrittshindernis dargestellt wird. Das wäre in der heutigen Zeit ein gutes Zeichen.
Die eingebrachten Änderungsanträge von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Gesetzentwurf der Staatsregierung tragen wir mit, denn es sind Forderungen, die auch unser Gesetzentwurf enthält bzw. die wir in der Vergangenheit schon beantragt haben.
Ich bedauere es sehr, verehrte Kolleginnen und Kollegen der CSU- und der FDP-Fraktion, dass Sie bei Ihren Gesetzentwürfen keinerlei Bewegung mehr gezeigt haben. Sie verpassen damit gute Chancen, mehr Bürgerbeteiligung zu gewährleisten. Sie verpassen damit aber auch die Chance, ein modernes und bürgerorientiertes Kommunalwahlrecht auf den Weg zu bringen.
Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Am 13. Juli dieses Jahres haben wir hier im Plenum den interfraktionellen Gesetzentwurf zur Inklusion einstimmig verabschiedet. Als kommunalpolitische Sprecherin meiner Fraktion habe auch ich mich damals für den vorliegenden Gesetzentwurf ausgesprochen, und das ganz bewusst und mit voller Überzeugung.
Ich habe seinerzeit allerdings auch deutlich gemacht, dass wir unsere Kommunen hier nicht alleinlassen dürfen. Denn im Parlament etwas aufzuschreiben, ist das eine, es draußen in unseren Städten und Gemeinden Wirklichkeit werden zu lassen, ist das andere. Inklusion muss dort geschehen, wo die Menschen leben, nämlich in den Kommunen. Aber das wissen wir alle.
Dort entscheidet sich, ob und was von dem Gesetz Erlebbaren alltägliche Wirklichkeit wird. Dort entscheidet sich, welche Verbesserungen es für behinderte Kinder und ihre Familien tatsächlich gibt. Dort entscheidet sich, ob unser aller Ziel, die Inklusion, in Bayern wirklich flächendeckend erreicht werden kann oder ob unsere Befürchtung eintritt: Inklusionsschulen dort, wo es sich Kommunen leisten können, keine Inklusionsschulen in finanzschwachen Kommunen. Käme es so, wie zuletzt angesprochen, dann widerspräche das allem, was wir gemeinsam wollen, nämlich eine Verbesserung für alle behinderten Kinder und deren Familien.
Wenn - auch dies haben alle unterstrichen - die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention schon eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist, dann ist sie das auch auf allen politischen Ebenen, und zwar mit einer klaren und ehrlichen Kostenfolgenabschätzung sowie auch mit der Übernahme von Finanzierungsverantwortung.
Wir Sozialdemokraten fordern deshalb in unserem Dringlichkeitsantrag, für den ich heute nochmals um Zustimmung werbe, den Konflikt mit den Kommunen um die Finanzierungsverantwortung, den es zweifellos gibt, nicht auf dem Rücken der betroffenen Kinder und Familien und nicht auf dem Rücken der Kommunen auszutragen. Im Gegenteil: Wir fordern ein verbindliches Signal auf dem Weg zur Umsetzung des Gesetzes, dass wir die berechtigten Interessen der Kommunen ernst nehmen, sie bei der Bewältigung der Mehrkosten nicht alleinlassen und bei eventuell auftauchenden finanziellen Problemen nicht die Augen verschließen, sondern eine angemessene finanzielle Unterstützung leisten werden. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, wir sollten jetzt ein solches Signal an die Kommunen senden und nicht noch bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag warten.
Eine solche abwartende Haltung, wie sie die Mehrheit dieses Hauses will, würde eine Umsetzung der Inklusion verzögern, ja sogar torpedieren.
Ich habe in verschiedenen Kommunen Erfahrungsberichte, soweit sie überhaupt schon vorhanden sind,
einholen lassen und möchte Ihnen drei Beispiele nennen, wie sich die bisherige unklare Regelung in den Kommunen auswirkt.
Als Beispiel Nummer eins möchte ich Marktoberdorf nennen. Dort sollte ein Klassenzimmer inklusionsgerecht erweitert werden. Die Regierung von Schwaben hat von den beantragten 70 qm allerdings nur 58 qm als zuschussfähig anerkannt. Darüber hinaus gebe es keine Förderung.
Ein zweites Beispiel in Mühldorf: Dort wurde in einer Grundschule ein Aufzug eingebaut. Für einen zweiten Aufzug sollten Vorkehrungen getroffen werden. Kosten rund 200.000 Euro, staatliche Förderung dazu bisher Fehlanzeige.
Ein drittes Beispiel aus Fürth: Dort gibt es schon sehr viele erfolgreiche sogenannte Tandemklassen, die in Kooperationsklassen überführt werden sollten. Man hat davon abgesehen, diese Kooperationsmodelle einzuführen, weil pro Klasse dafür 40.000 Euro in Rede standen. Diese Kosten wurden nicht übernommen. Staatlicherseits wurde keine Zusage gemacht. Deswegen wurde von der Umsetzung abgesehen.
Ich denke, das alles ist nicht im Sinne des Erfinders.
Inklusion wird durch die derzeitige unsichere Situation aufgehalten und nicht so vorangebracht, wie es unserer Meinung nach notwendig wäre. Deswegen schlagen wir - wir haben wirklich bescheidene Vorschläge eine Evaluierung der Kostensituation nach einem Jahr vor. Uns ist es eigentlich zu lange, wenn man, wie die FREIEN WÄHLER vorschlagen, zwei Jahre wartet. Das Signal seitens der Regierungskoalition aus dem Innenausschuss war, nach Ablauf des Schuljahres 2011/2012 einen Schnitt zu machen. Das ist quasi ein Jahr. Ich würde darum bitten, dass wir das mit einer entsprechenden Kostenfolgeabschätzung verbinden, aber mit der klaren Aussage - das ist für uns das Entscheidende -, Investitionskosten zu übernehmen, wenn sie anfallen.
Wenn Sie das nicht tun, wenn wir das hier nicht beschließen, dann, so meine ich, wird der Ausbau von Inklusionsmaßnahmen, von Inklusion generell behindert. Wir tun das Gegenteil dessen, was wir mit dem Gesetz wollen. Deswegen bitte ich heute noch einmal um Zustimmung zu unserem Dringlichkeitsantrag.
Vielen Dank, Herr Präsident.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Gute Ausstattung, gute Ausbildung und insgesamt gute Rahmenbedingungen für unsere Feuerwehren sind allgemein anerkannte, wichtige Anliegen. Wir Sozialdemokraten kümmern uns nachhaltig darum.
Wir lassen uns dabei von Beschwichtigungen, Ablenkungsmanövern und Ähnlichem, wie wir sie zumindest in der letzten Plenarsitzung erlebt haben, nicht beirren und davon abbringen, a) genau hinzuschauen, b) die
Mängel anzuprangern und c) Abhilfemaßnahmen einzufordern.
Wie sieht es denn an den bayerischen Feuerwehrschulen aus? - Zu wenig Personal, das auch noch schlecht bezahlt ist, zu wenige Fortbildungen. So könnte man die Situation kurz und knapp beschreiben. Die anhaltende Kritik bezüglich der personellen und sächlichen Ausstattung unserer drei bayerischen Feuerwehrschulen und unsere vielfältigen Initiativen haben - ich will uns nicht überschätzen - zumindest mit dazu beigetragen, dass erste Verbesserungen im personellen Bereich zugesagt bzw. in Aussicht gestellt werden. Ihr Dringlichkeitsantrag, verehrte Kolleginnen und Kollegen von CSU und FDP, in der letzten Plenarsitzung war nichts anderes als ein durchsichtiger und hilfloser Versuch, das Heft des Handelns wieder zu übernehmen.
Das ist durchsichtig und sehr offensichtlich. Das wird Ihnen niemand abnehmen. Jahrelang haben Sie geschlafen; jahrelang haben Sie die Situation schöngeredet. Jetzt, wo nicht mehr zu verheimlichen und zu verdecken ist, dass Lehrgänge reihenweise abgesagt werden müssen - mindestens ein Viertel bis die Hälfte der Lehrgänge können nicht stattfinden - und das Lehrgangsmaterial und die Schulungsstätten heruntergewirtschaftet und veraltet sind, sagen Sie: Was wollt ihr denn? Es ist doch alles geregelt und auf den Weg gebracht.
Verehre Kolleginnen und Kollegen, allein die Tatsache, dass an den Feuerwehrschulen in diesem und im nächsten Jahr insgesamt 40 neue Stellen geschaffen werden, bei insgesamt 148 Stellen wohlgemerkt, zeigt, wie enorm der Bedarf war und noch immer ist. Ich sage Ihnen - ich habe es auch schon letzte Woche gesagt -:
Diese Stellen reichen nach wie vor nicht aus. Ich begrüße zwar die Initiativen und Zusagen der Staatsregierung, hier mehr schaffen zu wollen. Bei dieser Politik wird aber vollkommen ausgeblendet, dass das zusätzliche Personal erst in zwei bis zweieinhalb Jahren einsatzfähig sein wird. Welche Maßnahmen haben Sie sich für die Zwischenzeit überlegt? Sollen noch zwei bis zweieinhalb Jahre lang reihenweise Fortbildungen ausfallen? Sollen noch mehr Lehrkräfte abwandern, weil die Arbeitsbedingungen und die finanziellen Rahmenbedingungen unattraktiv sind?
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, kurzfristig wirksame Maßnahmen müssen dringend angegangen werden. Dazu gehört unter anderem die Aufhebung der Wiederbesetzungssperre für Lehrkräfte an Feuerwehrschulen, vor allem bei der Altersteilzeitregelung. Zu diesem Punkt werden wir heute eine namentliche Abstimmung haben. Die Zustimmung dazu würde überhaupt nicht wehtun. Sie müssten nur ein bisschen guten Willen zeigen.
Dazu gehört darüber hinaus eine leistungsgerechte Bezahlung der jetzt tätigen Lehrkräfte. Dazu gehört aber auch eine Anwerbung von externen Kräften, so schwer das auch ist. Das muss angegangen werden. Dazu gehört weiter, dass Ausstattung, Ausrüstung und Schulungsräumlichkeiten in den Feuerwehrschulen umgehend erneuert und auf den neuesten Stand gebracht werden. Nicht zuletzt müssen die Organisationsstrukturen effektiver gestaltet werden.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, es reicht schon lange nicht mehr aus, angekündigte Maßnahmen der Staatsregierung lediglich zu begrüßen und abzunicken. Das Parlament - auch Sie sind damit gemeint, verehrte Kolleginnen und Kollegen der Regierungsfraktionen -, auch Sie sollten eigenständige Ziele und Forderungen formulieren, welche die Staatsregierung dann umzusetzen hat.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich warne davor, eine Verlagerung von Zuständigkeiten für die Ausbildung von Feuerwehrleuten auf die kommunale Ebene anzugehen; denn das scheint bereits im Gang zu sein. Das ist wieder einmal nicht mehr als ein durchsichtiger Versuch, sich lästiger, weil kostenintensiver Ausgaben und Aufgaben zu entledigen. Ich fordere Sie ausdrücklich auf: Lassen Sie die Pläne, mit denen Sie Fortbildungsbedarf für Feuerwehrkräfte auf die kommunale Ebene verlagern wollen.
Ich sage allerdings auch ganz offen: Ich habe wenig Hoffnung; denn dieses Vorgehen hat bei Ihnen Methode. Sie schieben immer wieder Verantwortung ab wahlweise auf den Bund oder auf die Kommunen -, damit Sie selbst gut dastehen; denn das ist es, was bei Ihnen im Vordergrund steht: Gut dastehen; Probleme sollen andere lösen.
Ich will in diesem Zusammenhang auf ein großes Ärgernis hinweisen: die sogenannten Ausgabereste, die für den Bereich der Feuerwehrfinanzierung seit Jahren vorhanden sind. Was sind diese Ausgabereste? Jahr für Jahr bekommt jedes Bundesland einen Anteil an der Feuerschutzsteuer. In Bayern sind dies etwa
55 bis 58 Millionen Euro. Dieser dient dazu - wie nicht anders zu erwarten -, Aufgaben und Investitionen im Feuerwehrbereich zu finanzieren. Seit einigen Jahren werden diese Ausgabereste auf wunderbare Weise immer mehr. Im Jahr 2009 lagen noch 27 Millionen Euro auf der hohen Kante, Ende 2010 waren es schon 35 Millionen Euro, und Ende 2011 sind vermutlich 40 bis 45 Millionen Euro zu erwarten.
Wenn man weiß, dass das gesamte Jahr über nur 55 bis 58 Millionen Euro zur Verfügung stehen, sind das Summen, die undenkbar und meiner Meinung nach unglaublich sind, wenn sie nur auf der hohen Kante liegen. Sie argumentieren: Wir wollen ja in Feuerwehrschulen usw. investieren. Auch wenn ein hoher Investitionsbedarf vorhanden ist - 40 oder 45 Millionen Euro sind eindeutig zu viel. Lassen Sie das jetzt den Feuerwehren zugutekommen; denn es sind genügend Aufgaben vorhanden, für die dieses Geld ausgegeben werden könnte.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, im Interesse einer gut ausgebildeten Feuerwehr: Nehmen Sie endlich die massiven Probleme ernst. Lassen Sie die Wiederbesetzungssperre fallen. Setzen Sie ausreichend Personal ein. Überlegen Sie sich gerne auch mit uns kreative Möglichkeiten, um an neues Personal zu kommen. Bezahlen Sie dieses leistungsgerecht. Verbessern Sie die umfassenden Rahmenbedingungen an den Feuerwehrschulen.
Wir haben dazu, wie ich meine, gute Anträge gestellt, denen Sie heute nur zuzustimmen brauchen. Das wäre ein erster Schritt, um die Rahmenbedingungen für unsere Feuerwehren zu verbessern.
Meine Rede ist beendet.
Verehrter Kollege Ländner, damit auch Sie auf dem aktuellen Stand sind: Ist Ihnen bekannt, dass wir in der letzten Plenarsitzung angeboten hatten, eine Aussprache zu unseren Anträgen zugunsten einer bloßen Abstimmung fallen zu lassen, die Verantwortlichen Ihrer Fraktion aber darauf bestanden haben, dass die Anträge noch ein
mal diskutiert werden, und wir deswegen heute das Thema nochmals auf der Tagesordnung haben?
Sehr geehrter Herr Präsident, verehrter Herr Staatssekretär! Die Tatsache, dass sehr heftig und leidenschaftlich von allen Seiten gesprochen wird, zeigt, dass dieses Thema berechtigterweise Emotionen hervorruft, denn hier besteht absolut Nachholbedarf. Das ist die Feststellung Nummer eins.
Die zweite Feststellung: Alle die Forderungen, die wir in unserem Antrag formuliert haben, können Sie in der Zeitung des Landesfeuerwehrverbandes nachlesen. Deswegen bedeutet die Ablehnung unseres Antrags, dass Sie die berechtigten Forderungen der Feuerwehrleute im Landesfeuerwehrverband nicht ernst nehmen.
Die dritte Feststellung: Ihre Aussage und auch die Tatsache, dass es Ausnahmen von der Wiederbesetzungssperre gibt, lässt doch den Schluss zu, dass Sie diesem Antrag ohne Weiteres zustimmen könnten.
Der letzte Punkt. Weder Sie, Herr Staatssekretär, noch die Vertreter der Regierungsfraktionen haben dazu Stellung genommen, dass es Überlegungen gibt, die Fortbildungsverantwortung auf die Kommunen zu übertragen. Ich sage: Es ist nicht möglich, dass die Verantwortung abgegeben wird. Ich fordere Sie auf, hierzu Stellung zu nehmen. Gibt es dazu Überlegungen? Wenn ja, wie ernsthaft sind diese und wie stehen Sie grundsätzlich dazu, Verantwortung für die Fortbildung auf die Kommunen zu übertragen?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Meißner hat heute davon gesprochen, dass nach Schaufensteranträgen und populistischen Pressemitteilungen eine Klarstellung erfolgen müsste. Ich weise dies für uns ausdrücklich zurück; denn wir haben gründlich recherchiert, bevor wir bereits vor Wochen Anträge gestellt haben, die allesamt von Ihnen abgelehnt wurden. Heute, nachdem unsere Anträge wieder auf der Tagesordnung stehen, bringen Sie einen eige
nen Antrag ein, mit dem Sie Handlungsfähigkeit beweisen wollen. Verehrter Herr Kollege Meißner, daraus wird aber nichts; denn dieser Antrag ist durchsichtig. Das kapieren auch die Feuerwehrleute vor Ort. Dafür werden wir schon sorgen.
Wenn man Ihren Dringlichkeitsantrag genau ansieht, sieht man: Sie fordern damit rein gar nichts.
Sie unterstützen mit diesem Antrag das, was die Staatsregierung in Aussicht stellt. Das ist Ihr Verständnis von Politik, nämlich der Staatsregierung ja nicht wehzutun oder sie zu kritisieren. Das wäre Majestätsbeleidigung.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, wenn wir uns anschauen, was an den Feuerwehrschulen los ist, kommt man zu einem ganz anderen Ergebnis. Annähernd ein Viertel aller Lehrgänge kann derzeit nicht durchgeführt werden. Immer mehr Lehrgänge fallen aus. Der Grund? - Ganz klar, es gibt zu wenig Lehrpersonal, und das seit Jahren, nicht erst seit wenigen Wochen oder Monaten. Das Lehrpersonal wird deshalb weniger, weil es - auch schon seit Jahren - äußerst schlecht bezahlt wird. Keiner dieser Lehrkräfte ist es zu verdenken, dass sie sich eine andere Stelle sucht, die besser bezahlt ist. Die personelle Ausstattung an den staatlichen Feuerwehrschulen wurde über Jahre hinweg immer schlechter. Getan wurde über Jahre hinweg nichts.
Die Ausstattung und das Lernmaterial der Feuerwehrschulen sind veraltet und nicht mehr zeitgemäß. Außerdem muss die Organisationsstruktur effizienter gestaltet werden. Das waren in aller Kürze die Probleme, die uns an den Feuerwehrschulen seit Jahren begegnen.
Nicht wir, sondern die Feuerwehrleute vor Ort fühlen sich von Ihnen und der Staatsregierung im Stich gelassen. Herr Kollege Meißner, Sie haben heute schon den Vorsitzenden des Landesfeuerwehrverbandes genannt. Er sagt in seiner Zeitschrift, ich zitiere:
Dieser gesetzlich übertragenen Verantwortung sollte man sich jetzt umfassend und nachhaltig stellen, und zwar nicht nur mit schönen Worten und Sonntagsreden bei öffentlichen Veranstaltungen, sondern mit Taten! Aus unserer Sicht ist die gesamte Situation nicht mehr tragbar und nicht
mehr hinnehmbar, sodass wir nun auch öffentlich auf die Missstände hinweisen werden.
Wie gesagt, das ist keine Aussage eines SPD-Abgeordneten, sondern des Vorsitzenden des Landesfeuerwehrverbandes, Herrn Alfons Weinzierl.
Hier zeigt sich der gesamte Unmut, der bei den Feuerwehren vor Ort da ist. Das ist ein Fakt, den Sie mit Ihren heute vorgebrachten Beschwichtigungsreden nicht aus der Welt schaffen können. Die SPD-Landtagsfraktion hat mit den heute vorliegenden Anträgen, aber auch schon mit Anträgen, die vor zwei Jahren gestellt worden sind, diese Probleme der bayerischen Feuerwehrschulen thematisiert und die Staatsregierung zum Handeln aufgefordert. Geschehen ist nichts. Vielmehr wurden uns Übertreibung und Schwarzmalerei vorgeworfen. Verehrte Kollegen von der CSU, in Ihrer selbstgefälligen Art haben Sie geäußert: Wir, die CSU, und die Staatsregierung haben alles im Griff. Wie gesagt, bis heute ist aber nichts geschehen. Darum kommt dieser Dringlichkeitsantrag heute, wenn es zum Schwur kommt.
Die Situation an den drei staatlichen Feuerwehrschulen ist in den vergangenen Monaten, trotz anderslautender Bekundungen, nicht besser, sondern schlechter geworden. Die 15 Stellen, die Sie im Doppelhaushalt 2011/2012 geschaffen haben, waren übrigens von uns gefordert worden. Wir haben 30 Stellen gefordert. Sie haben das nicht für notwendig gehalten. Diese Stellen waren überfällig und bereits zum Zeitpunkt ihrer Inaussichtstellung eindeutig zu wenig. Jetzt stellen Sie weitere Stellen - 25 an der Zahl - in Aussicht. Ich sage Ihnen: Auch diese werden nicht reichen.
- Herr Kollege König, ich kann Ihnen eine kurze Freude bestätigen. Wenn wir jedoch realistisch sein wollen, wovon ich ausgehe, müssen wir an den Feuerwehrschulen umfassende Voraussetzungen schaffen, damit ein guter Lehrbetrieb aufrechterhalten werden kann. Führen wir uns nur einmal die neuen Aufgaben, vor denen die Feuerwehrschulen stehen, vor Augen, nämlich die Schulungen im neu einzuführenden Digitalfunk. Ich frage mich, ob diese neue Aufgabe bei der Schaffung dieser 25 Stellen überhaupt berücksichtigt worden ist. Ich sage nein, ich sage: Wir brauchen weitere Stellen. Ich will auch daran erinnern, dass die Verkündung der 15 neuen Stellen bei den Feuerwehren alles andere als Begeisterung hervorgerufen hat; denn - das ist das Hauptproblem, auf das weder der Antrag der CSU noch der Antrag der FREIEN WÄHLER eingeht - die prekäre aktuelle Situation ist mit der
Schaffung der Stellen und auch mit einer Eingruppierung in A10/A11 nicht erledigt.
Deswegen reichen uns Ihre Anträge nicht. Notwendig sind eine Aufhebung der Wiederbesetzungssperre und eine leistungerechte Bezahlung der jetzt tätigen Lehrkräfte. Darüber hinaus müssen Ausstattung und Ausrüstung bei den bayerischen Feuerwehrschulen in großem Stil erneuert werden. Die Organisationsstruktur muss effizienter gestaltet werden. Das alles beinhaltet Ihr Antrag nicht. Deswegen werden wir uns bei der Abstimmung über Ihren Antrag enthalten. Wir hoffen, dass Sie sich dann, wenn - entweder heute oder in der nächsten Woche - unsere Anträge im Einzelnen zur Abstimmung stehen, im Interesse der bayerischen Feuerwehr positiv aussprechen werden, damit wir die allenthalben festgestellten Missstände an unseren Feuerschulen nachhaltig beheben können.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Wir kommen zurück zur harten Alltagsarbeit im Plenum, nämlich zur Gesetzgebung. Vonseiten der SPD-Fraktion stellen wir Ihnen heute einen Entwurf für ein Bayerisches Spielhallengesetz vor. Es ist unbestritten, dass bei der Eindämmung von Spielhallen dringender Handlungsbedarf besteht. Die vorliegenden Zahlen sind eindeutig und sprechen eine klare Sprache. Ich möchte kurz das Beispiel München aufgreifen. In München gab es in den letzten zehn Jahren eine Verdreifachung der Zahl der Spielhallenkonzessionen und eine Verfünffachung der Anzahl von Spielgeräten. Das ist nicht nur in München, sondern bayernweit festzustellen.
- Herr Kollege König und Kolleginnen und Kollegen der Regierungsfraktionen, trotzdem haben Sie bisher nichts getan.
Bayerische Kommunen sehen diese Entwicklung als höchst bedenklich an. Von den kommunalen Spitzenverbänden werden wir dringend aufgefordert, gesetzgeberisch tätig zu werden.
Kolleginnen und Kollegen, im Übrigen stellt diese Spielhallenflut eine nicht zu vernachlässigende Konkurrenz zu den staatlichen Spielbanken dar. Für die staatlichen Spielbanken gelten bereits seit Langem Regelungen, die wir in das Spielhallengesetz integrieren wollen. Was für die staatlichen Spielbanken gilt, muss ebenfalls für die privaten Spielhallen gelten.
Auf Bundes- und Landesebene muss es endlich Regelungen geben. Wir als Landesgesetzgeber können zunächst nur die Landesregelungen direkt beeinflussen. Die negativen Folgen, die ich gleich aufführen werde, zeigen, was nicht nur in München, sondern auch in Nürnberg, Regensburg, Straubing, Augsburg und Wasserburg und anderen Städten stattfindet.
Ganze Stadtteile gehen kaputt. Menschen ziehen weg. Attraktive Geschäfte suchen eine andere Lage. In und um Spielhallen nimmt die Kriminalität zu. Nicht zuletzt steigt die Anzahl der Spielsüchtigen und der von Spielsucht bedrohten Menschen besorgniserregend. In Bayern sind davon 100.000 Menschen betroffen.
Dieses Thema haben wir im Plenum des Bayerischen Landtags bereits mehrfach aufgegriffen - bisher leider immer ohne entsprechende Resonanz seitens der Regierungsfraktionen. Heute stellen wir Ihnen, wie bereits gesagt, ein Bayerisches Spielhallengesetz vor, mit dem im Wesentlichen präventive Ziele verfolgt werden. Die wichtigsten Regelungen sind Folgende:
Erstens: Die Erlaubnis, eine Spielhalle zu betreiben, soll dem Antragsteller versagt werden, wenn er keinen Sachkundenachweis vorlegen kann.
Zweitens: Es wird ein Verbot von Mehrfachkonzessionen eingeführt. Damit ist die Erlaubnis für eine Spielhalle ausgeschlossen, die im räumlichen Verbund mit weiteren Spielhallen, insbesondere in einem gemeinsamen Gebäude - das ist heute bereits häufig der Fall -, steht. Damit wird der derzeitige Bestand von Spielhallen selbstverständlich massiv eingeschränkt. Das ist aber so gewollt. Im Glücksspielstaatsvertrag ist Ähnliches vorgesehen.
Drittens: Der Mindestabstand zweier Spielhallen muss künftig 500 Meter betragen.
Viertens: Es gibt ein Verbot für die Einrichtung und den Betrieb einer Spielhalle in der Nähe von Kinderund Jugendeinrichtungen.
Fünftens: Spielhallen müssen von außen uneinsehbar sein.
Sechstens: Es gibt ein Werbeverbot für den Spielbetrieb oder die in der Spielhalle angebotenen Spiele. Durch die äußere Gestaltung der Spielhalle dürfen keine zusätzlichen Anreize für den Spielbetrieb vorhanden sein.
Siebtens: Der Spielhallenbetreiber hat die Pflicht - das ist ein wesentlicher Punkt unseres Gesetzentwurfs -, ein Sozialkonzept zur Vermeidung und Bekämpfung von Glücksspielsucht zu erstellen. Dabei hat er darzulegen, mit welchen Maßnahmen den sozial schädlichen Auswirkungen vorgebeugt werden soll und wie diese behoben werden können.
Den Spielhallenbetreiber und das Spielhallenpersonal treffen darüber hinaus Aufklärungspflichten. Beide müssen Spielerinnen und Spieler, die in ihrer Spielhalle spielen, über die Gewinn- und Verlustwahr
scheinlichkeiten informieren. Sie müssen sie über Suchtrisiken und über die Möglichkeiten von Beratung und Therapie bei Sucht informieren. Spielerinnen und Spieler sind zu einem verantwortungsbewussten Spiel anzuhalten. Personen, die ein auffälliges Spielverhalten an den Tag legen, sind vom Spiel an Automaten auszuschließen. Darüber hinaus ist sicherzustellen das gilt zwar schon jetzt, wird aber zu wenig kontrolliert -, dass Minderjährige keinen Zutritt zu Spielhallen haben.
Die Möglichkeit, dass sich Spielerinnen und Spieler auf eigenen Antrag sperren lassen oder von fremden Personen gesperrt werden, wird für Spielhallen eingeführt. Diese Regelung gilt bisher nur für die Spielcasinos, nicht aber für die Spielhallen. Es soll auch eine zentrale Sperrdatei geben. Die beiden zuletzt genannten Maßnahmen sind nichts Neues. Sie stellen eine Harmonisierung mit dem derzeit geltenden Spielbankenrecht dar.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, in Bayern gilt derzeit für Spielhallen die gleiche Sperrzeit wie für Gaststätten.
Die Putzstunde zwischen fünf und sechs Uhr ist uns aber zu wenig. Wir wollen die Sperrzeiten ausdehnen, wie es übrigens in vielen anderen Ländern derzeit schon der Fall ist. Nach unserem Gesetzentwurf sind Spielhallen in der Zeit zwischen drei Uhr nachts und elf Uhr vormittags geschlossen zu halten. Daneben soll es ausdrücklich Spielverbotstage wie zum Beispiel den Karfreitag oder die Weihnachtsfeiertage geben.
Kolleginnen und Kollegen, diese Gebote und Verbote sollen auch bußgeldbewehrt sein. Verstöße gegen diese Vorschriften können mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro und in besonders schweren Fällen mit einer Geldbuße bis zu 100.000 Euro geahndet werden. Diese Regelung hat im Übrigen eine CDU-/FDPRegierung in Hessen vorgeschlagen.
Diese Regelungen gelten zunächst für neue Spielhallen. Ein Problem bilden aber nicht nur die neuen Spielhallen, deren Ansiedlung wir verhindern wollen, sondern auch die bestehenden, die ein Ausmaß angenommen haben, das nicht mehr hinzunehmen ist. Deswegen gilt nach unserem Gesetzentwurf für bestehende Spielhallen eine Übergangsregelung bis zum Jahr 2016. Regelungen wie die Forderung eines Sachkundenachweises oder eines Sozialkonzepts oder die Sperrzeitregelung gelten aber schon vorher. Auch wenn sie nicht schon morgen oder übermorgen gelten, so sind dafür bis zum Jahr 2013 Übergangsregelungen vorgesehen.
Kolleginnen und Kollegen, das waren in aller Kürze die wesentlichen Bausteine unseres Gesetzentwurfs. Unser Entwurf eines Bayerischen Spielhallengesetzes, welches es nach dem Glücksspielstaatsvertrag auf jeden Fall geben muss, enthält erfüllbare Vorschriften, mit welchen zum einen eine weitere Ausweitung von Spielhallen verhindert und zum anderen der Bestand dezimiert werden kann. Natürlich brauchen wir auch den Bundesgesetzgeber, der bei der Spieleverordnung und bei Regelungen des Baurechts tätig werden muss. Wir haben unsere Hausaufgaben zu machen. Die können wir erledigen, indem wir ein Bayerisches Spielhallengesetz auf den Weg bringen. Ich hoffe natürlich auch auf Ihre Einsicht und Ihre Zustimmung. Das wird sich in den Beratungen noch zeigen.
Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Zum Gesetzentwurf der GRÜNEN brauche ich jetzt nicht viel zu sagen, da er im Wesentlichen mit unserem Gesetzentwurf übereinstimmt. In der Ausschussberatung werden wir den Entwurf aber noch diskutieren.
Leider ist aus dem Diskussionsbeitrag der FREIEN WÄHLER herauszulesen, dass noch nicht klar erkannt worden ist, wo die Notwendigkeit einer Regelung besteht. Sie besteht eben nicht allein im Baurecht, sondern auch darin, den Glücksspielstaatsvertrag, dem jetzt vermutlich zugestimmt werden wird, in den Ländern und damit auch in Bayern umzusetzen. Genau da setzt das an, was wir regeln wollen.
Meine Kolleginnen und Kollegen von der FDP, ich erkenne sehr wohl an, dass Sie jetzt erkennen - vor drei Monaten waren Sie noch nicht so weit -, dass auch in Bayern Handlungsbedarf besteht. Aber mir gefällt nicht, dass Sie wieder auf Zeit spielen.
Sie wollen im Jahr 2012 eine Regelung haben, die für Bayern gilt. Wir wollen eine solche Regelung aber noch in diesem Jahr schaffen. Bereits im Jahr 2009 haben wir Anträge gestellt, deren Verwirklichung einschränkende Regelungen in bayerischen Kommunen möglich gemacht hätte. Sie wissen, hier gibt es verschiedene Probleme zu bedenken. Ganze Stadtteile gehen kaputt, immer mehr Menschen sind von Sucht bedroht. Dabei denke ich auch an die Kriminalität, die im Umkreis von Spielhallen deutlich hervortritt. Hier können wir Veränderungen und Verbesserungen erreichen.
All diese Probleme haben Sie in den letzten Jahren nicht angegangen. Und jetzt wollen Sie deren Lösung noch für ein dreiviertel Jahr auf die lange Bank schieben. Das halte ich für bedenklich.
Es gibt auch in anderen Bereichen gesetzliche Regelungen, von denen man weiß, dass man sie in einem halben oder in einem dreiviertel Jahr anpacken muss. Die entscheidenden Regelungen könnten mit unserem Gesetzentwurf und dem Gesetzentwurf der GRÜNEN angegangen werden. Herr Kollege Rohde, Sie haben deutlich und richtigerweise gesagt: Es gilt, ein Puzzle zusammenzusetzen. Einer der Puzzlesteine ist ein Bayerisches Spielhallengesetz bzw. die Umsetzung des Glücksspielstaatsvertrags auf Länderebene.
Ich prognostiziere, dass genau die Regelungen, die wir in unserem Gesetzentwurf vorschlagen, die Lösung darstellen, zu der Sie sich im Juli 2012 vermutlich durchringen werden. Es gibt keinen Grund, nicht schon jetzt etwas zu machen. Es spricht alles dafür, schon jetzt Regelungen zu treffen, um den negativen Auswirkungen, die hier hinreichend beschrieben worden sind, entgegenzutreten.
Ich bitte noch einmal: Warten Sie nicht zu lange, sondern stimmen Sie unseren Gesetzesvorschlägen zu.
Verehrte Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! So einfach, Herr Kollege Zellmeier, wie Sie das darstellen, kann man es sich auch nicht machen. Verehrte Kolleginnen von FDP und CSU, Sie liefern uns seit Beginn dieser Debatte - das sind immerhin schon zwei Jahre - ein Trauerspiel. Erst lehnen Sie hier eingebrachte Anträge rundweg ab.
Als eigene Gegeninitiative stellen Sie 2009 in Aussicht, einen Bericht vorzulegen. Diesem Berichtsantrag stimmten Sie alle zu. Jetzt finden Sie wieder einen Dreh, mit dem Sie Ihre ablehnende Haltung und damit die weitere Verzögerung begründen können. Dazu sage ich: So geht das nicht. Sie haben noch nicht einmal in Baden-Württemberg nachgefragt. Wir wissen das, weil unsere Vertreter bei den Polizeidienststellen haben nachfragen lassen.
- Wo oder wann?
Wir können Ihnen sagen, dass es bezüglich des Alkoholverkaufsverbots an Tankstellen Erkenntnisse gibt, von denen Sie nichts wissen. Diese Erkenntnisse haben Sie bisher nicht abgerufen.
Bezüglich des Antrags der FREIEN WÄHLER gibt es bei Abwesenheit der FDP-Vertreter einen einstimmigen Beschluss des Ausschusses für Kommunale Fragen und Innere Sicherheit, der diesen Antrag voranbringen möchte. Auch das will ich feststellen. Deswegen meine ich, ist es nur recht und billig, wenn Sie endlich zur Sache reden und sich dazu bekennen, was Ihr Innenminister immer wieder äußert, nämlich gegen den nächtlichen Alkoholkonsum etwas auf den Weg zu bringen.
Ich zitiere aus einem Zeitungsbericht, in dem Innenminister Herrmann an sein gebrochenes Versprechen aus dem Jahr 2010 erinnert wird. In der "Bayerischen Staatszeitung" vom 17. Dezember 2010 steht Folgendes geschrieben:
Schon im Frühjahr hatte Herrmann zugesichert, noch im Laufe des Jahres 2010 ein umfassendes Konzept zur Bekämpfung des Alkoholmissbrauchs unter Jugendlichen vorzulegen, im Spätherbst 2010 hatte er diese Zusage noch erneuert. Fertig ist das Konzept indes noch immer nicht.