Alexander König
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Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir erinnern uns noch alle daran, wie Herr Ministerpräsident Horst Seehofer am politischen Aschermittwoch im Jahr 2011 in Passau die Modernisierung unserer Bayerischen Verfassung angekündigt hat. Das hat seinerzeit allseits Überraschung hervorgerufen. Entsprechend fielen oft die Reaktionen aus. Der eine oder andere, der nicht weiß, was er sagen soll, neigt dann auch zu Hohn und Spott. Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr schnell hat sich eine eifrige Diskussion über die Fragen entwickelt, ob eine Modernisierung unserer Bayerischen Verfassung notwendig und ob es sinnvoll ist, weitere Staatszielbestimmungen in unsere Bayerische Verfassung einzufügen.
Das Ergebnis der Diskussion lautete letztlich: Ja, es gibt einen Handlungsbedarf; ja, es ist sinnvoll, unsere bewährte, gute alte Bayerische Verfassung von 1946 an die Lebenswirklichkeit anzupassen. Dann wurde diskutiert, welche Änderungen erforderlich erscheinen
und welche möglichen Änderungen aufgrund der erforderlichen Zweidrittelmehrheit hier im Hohen Hause mehrheitsfähig erscheinen.
Die CSU-Fraktion hat zunächst eine Arbeitsgruppe gegründet, in der ich den Vorsitz innehatte. Wir haben uns zusammengesetzt und die als verwirklichbar erscheinenden Themen formuliert und mit Verfassungsrechtlern abgestimmt.
Der zweite, wesentlich schwierigere Schritt bestand in den interfraktionellen Verhandlungen, die unsererseits von Georg Schmid geführt wurden. Ich habe die ganze Zeit beobachten dürfen, wie er diese Verhandlungen mit sehr viel Charme, sehr viel Einfühlungsvermögen – ich hoffe, das haben auch alle anderen Beteiligten so empfunden – und im Ergebnis mit sehr viel Erfolg geführt hat.
Es war nicht einfach, mit den Differenzen umzugehen und die unterschiedlichen Vorstellungen unter einen Hut zu bringen. Sicher gab es Situationen, in denen man Angst haben musste, dass einer oder mehrere von Bord gehen. Ich glaube, Georg Schmid hat ganz wesentlich dazu beigetragen, dass alle an Bord geblieben sind und dass man sich wirklich sehr große Mühe gegeben hat, Kompromisse zu schließen. Das hat letztendlich auch zum Erfolg geführt und ist gelungen. Ich darf dir, lieber Georg Schmid, ganz herzlich danken. Du hast einen wesentlichen Anteil an dem Gelingen der fünf Vorschläge zur Änderung unserer Bayerischen Verfassung.
Mein Dank gilt genauso den Kollegen Markus Rinderspacher, Harald Güller, Hubert Aiwanger, Florian Streibl und Thomas Hacker, die die Diskussionen mit der CSU-Fraktion stets offen und fair geführt haben und den Gesprächsfaden nie haben abreißen lassen. Dafür vielen herzlichen Dank!
Heute liegen als Ergebnis fünf Vorschläge der vier Fraktionen CSU, SPD, FREIE WÄHLER und FDP vor uns. Daran wird auch deutlich: Es gibt eine Kompromissfähigkeit der Parteien; die Parteien orientieren sich am Gemeinwohl und sind sehr wohl in der Lage, miteinander Regelungen, selbst Verfassungsänderungen, herbeizuführen. Dafür danke ich sehr herzlich. Das ist ein gutes Zeichen und sozusagen eine Art Sternstunde der Demokratie.
Die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist gerade durch einen Zwischenruf von Herrn Kollegen Hacker angesprochen worden. Sie haben sich sehr frühzeitig aus der Diskussion ausgeklinkt. Auch das ist legitim. Auch das ist Ausdruck einer gelebten Demokratie, wenn man den Standpunkt einnimmt: Nein, da wollen wir nicht mitmachen. Aber man muss sich dann schon die Frage gefallen lassen, ob es wirklich dienlich ist, das eigene Profil immer dadurch schärfen zu wollen, dass man ausschließlich seine eigenen Maximalforderungen stellt und keine Neigung zu Kompromissen erkennen lässt, auch wenn ich zugebe, dass diese zum Teil schwierig sind. Als Ergebnis liegen fünf Vorschläge vor, die dem Volk am 15. September zur Abstimmung vorgelegt werden sollen, wenn sie heute die Mehrheit des Hohen Hauses finden.
Erstens. In Artikel 3 Absatz 2 soll als Satz 2 eine Staatszielbestimmung angefügt werden, mit der die Förderung und Sicherung gleichwertiger Lebensverhältnisse als Staatsziel festgeschrieben werden soll. Aus unserer Sicht handelt es sich dabei um die konsequente Fortschreibung einer erfolgreichen bayerischen Politik, die sich über Jahrzehnte bewährt hat. Wir wollen auch weiterhin alle Teile unseres Landes bestmöglich entwickeln, in Stadt und Land. Wir haben das über all die Jahre bereits vielfältig unter Beweis gestellt. Ich erinnere an Infrastrukturprojekte, die den Anschluss aller Landesteile gewährleistet haben. Wie war es früher, liebe Kolleginnen und Kollegen aus der Oberpfalz, als man auf der Ostmarkstraße von Nord nach Süd und von Süd nach Nord gefahren ist? Autobahnen wie die A 93 wurden gebaut. Ich denke außerdem zum Beispiel an die Einrichtung von Fachhochschulen in allen Teilen und Ecken Bayerns. All das war Ausdruck der erfolgreichen Politik, alle Landesteile gleichmäßig zu entwickeln und gleichwertige Lebensverhältnisse schaffen zu wollen. Das soll in der Verfassung als Staatsziel festgeschrieben werden.
Zweitens. Die nächste Änderung betrifft das Ziel der Förderung des ehrenamtlichen Einsatzes für das Gemeinwohl durch Staat und Gemeinden. Dieser Einsatz ist heute in allen möglichen Lebensbereichen notwendiger denn je. Wir alle wissen: Millionen von Menschen engagieren sich dankenswerterweise ehrenamtlich in unserem Staat. Sie verdienen die Unterstützung des Staates und der Gemeinden. Das soll als Staatsziel in Artikel 121 in einem neuen Satz 2 festgeschrieben werden. Diese gelebte Mitmenschlichkeit, diese gelebte Solidarität von Millionen von Menschen, die sich ehrenamtlich engagieren, verdient unser aller Wertschätzung und Unterstützung.
Drittens. Ein auch verfassungsrechtlich wesentlich schwierigerer Punkt besteht in dem Vorhaben, Arti
kel 70 einen Absatz 4 anzufügen. Wir wissen, dass oft auch in der Bundesrepublik Deutschland eine gewisse Hilflosigkeit gegenüber der vermeintlichen Übermacht des Handelns der Europäischen Union deutlich wird. Wir als Bayerischer Landtag, als selbstbewusstes Parlament, wollen diese Herausforderungen bewusst annehmen. Wir sind uns unserer Eigenständigkeit und unserer Kompetenzen nicht nur bewusst, sondern wir wollen sie bei Bedarf auch verteidigen. Demzufolge soll Artikel 70 der Absatz 4 angefügt werden. Darin soll die bestehende Informationspflicht der Staatsregierung gegenüber dem Landtag in Angelegenheiten der Europäischen Union festgeschrieben werden. Zusätzlich soll die Staatsregierung in ihrem Handeln dann durch Gesetz durch den Landtag oder gegebenenfalls durch das Volk als Volksgesetzgeber gebunden werden, wenn durch die Übertragung von Hoheitsrechten auf die Europäische Union Gesetzgebungskompetenzen Bayerns übergehen sollen.
Mein Dank an dieser Stelle gilt allen voran dem Herrn Vizepräsidenten Reinhold Bocklet, der der geistige Vater dieser Verfassungsänderung ist. Lieber Reinhold Bocklet, vielen herzlichen Dank für den großen persönlichen Einsatz für diese Regelung. Sie ist durchaus schwierig und war verfassungsrechtlich nicht von vornherein völlig unbedenklich, wenn ich das an dieser Stelle einfügen darf. Aber im Ergebnis stärkt sie die Rechte unseres Bayerischen Landtags und damit die Rechte des bayerischen Volkes; sie ist notwendig.
Viertens. Meine Damen und Herren, heute besteht ein Konsens darüber, dass der Staat sich nicht immer mehr verschulden soll. Das war nicht immer so. Mittlerweile wurde aber in das Grundgesetz die sogenannte Schuldenbremse eingebaut. Diese soll mit Wirkung ab dem Haushaltsjahr 2020 analog auch in unserer Bayerischen Verfassung verankert werden. Das bedeutet ein klares Bekenntnis des Freistaats in der Bayerischen Verfassung gegen die Schuldenpolitik alten Stils.
Fünftens. Die ständige Rechtsprechung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofes, wonach aus dem Selbstverwaltungsrecht der Gemeinden auch ein Anspruch auf eine angemessene Finanzausstattung derselben und der Gemeindeverbände abgeleitet wird, soll in der Bayerischen Verfassung festgeschrieben werden.
Das sind die fünf Änderungen, auf die wir uns dankenswerterweise in vier Fraktionen geeinigt haben. Sie stehen heute zur Abstimmung. Ich danke an dieser Stelle noch einmal allen herzlich, die in den verschiedenen Phasen der Findung dieser Verfassungs
änderungswünsche mitgewirkt haben. Vielen herzlichen Dank an alle! Ich sage an der Stelle: Bayern ist stark und selbstbewusst. Es ist daher selbstverständlich, dass wir unsere Verfassung der Lebenswirklichkeit anpassen und diese Änderungen vornehmen.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Im Jahr 1975 hat die Bayerische Staatsregierung beschlossen, die Beamtenfachhochschule, wie sie im Volksmund genannt wird, in Hof anzusiedeln. Im Jahr 1983, genau vor 30 Jahren, wurde der Lehrbetrieb in Hof aufgenommen. Die Hochschule leistet – das hört man von allen Seiten – hervorragende Arbeit. Es kommen höchst qualifizierte Absolventen von dieser Beamtenfachhochschule. Früher waren es unsere Beamtinnen und Beamten des gehobenen Dienstes, heute sind es die der dritten Qualifikationsebene.
Umso mehr ist verwunderlich und bedauerlich, dass die Stadt München, die in der Vergangenheit einen wesentlichen Anteil der Studierenden in Hof gestellt hat, dazu übergeht, eine eigene, vermeintlich vergleichbare Ausbildung im Großraum München anzubieten. Dieser Schritt wird damit begründet, dass der Standort nicht attraktiv und es schwierig sei, Studierende zu finden. In der "Frankenpost" von heute kann man nachlesen, dass sich Studierende, die zurzeit an der Beamtenfachhochschule in Hof studieren, sehr über diese Aussage echauffiert und dagegen gewendet haben.
Die Stadt München hat bereits einen eigenen Studiengang ins Leben gerufen, eine Bachelor-Ausbildung für Public Management. 20 Studierende sind bereits in diesem Ausbildungszweig und fehlen an der Beamtenfachhochschule. Darüber hinaus haben wir von Plänen der Stadt München gelesen, einen weiteren Bachelor-Studiengang - Bachelor of Law soll das heißen - einzurichten. Damit würden noch weniger Studierende an die Beamtenfachhochschule geschickt, sondern mehr im Großraum München ausgebildet. Diese Entwicklung ist – ich sage das mit vollem Ernst – für die Beamtenfachhochschule in Hof, die seinerzeit von der CSU-Staatsregierung auch aus strukturellen Gründen in Hof angesiedelt wurde, eine existenzielle Frage.
Wenn Sie sich die Zahl der Studierenden einmal anschauen, dann sehen Sie, dass der Höchststand mit 751 Studierenden im Jahr 1992 war. In den letzten Jahren bewegten sich die Studierendenzahlen zwischen 240 und 318. 318 Studierende waren es im letzten Jahr. Davon waren allein 52 Bedienstete der Landeshauptstadt München. Im Jahr 2005 zum Beispiel kamen sogar 125 Studierende von der Stadt München. Der Prozentsatz bewegte sich jeweils zwischen einem Viertel und der Hälfte der Studierenden eines Jahrgangs aus dem kommunalen Bereich.
Der Ehrlichkeit halber muss man dazu aber auch sagen, dass wir sehr schwache Jahrgänge hatten, was die Zahl der staatlichen Studierenden angeht. Das ist in den letzten Jahren wieder aufgewachsen, weil wieder mehr eingestellt wurden. Im Gegenzug besteht die Tendenz, dass die Stadt München immer weniger Studierende an dieser sehr guten Hochschule in Hof ausbilden lässt. Deshalb appelliere ich an alle Mitglieder dieses Hohen Hauses, diesem Antrag zuzustimmen. Der Antrag ist ebenfalls ein Appell an die Stadt München und an die Kommunen, diese hervorragende Ausbildung, die der Freistaat Bayern anbietet, in Zukunft anzunehmen und dafür einzutreten, dass die Absolventen mit dieser hervorragenden Ausbildung in der dritten Qualifizierungsebene eingestellt werden. Diese Studiengänge sollten nicht durch vermeintlich andere Studiengänge ersetzt werden.
Mit diesen anderen Studiengängen – das sei an dieser Stelle noch hinzugefügt – wird das einheitliche Auswahlverfahren umgangen, das ansonsten im öffentlichen Dienst durchgeführt wird. Bei diesem Bachelor-Studium findet das Auswahlverfahren nach Platzziffern nicht statt. Dort kann nach anderen Kriterien wahllos eingestellt werden.
Das ist mein Appell an alle Mitglieder dieses Hohen Hauses. Ich bitte um Unterstützung. Es geht um ganz konkrete Strukturpolitik, über die heute schon gesprochen worden ist. Es wird interessant sein, wie im Einzelnen dazu abgestimmt wird. Sie werden mir nachsehen, dass ich noch darauf hinweisen möchte – namentlich meine ich die Kolleginnen und Kollegen der SPD-Fraktion –, dass Ihr Spitzenkandidat für die Landtagswahl, der Münchner Oberbürgermeister Ude, nicht nur mit mangelnden Geografiekenntnissen glänzt. Das ist nicht so schlimm, weil das viele Menschen noch lustig finden. Sehr bedenklich sind die abwertenden Äußerungen von ihm über ganze Regionen.
Nein, im Moment nicht. Kein Mensch glaubt, dass Herr Ude nicht weiß, wo das Erzgebirge ist. Lieber Kollege Martin Schöffel, in einem Interview im "Bayerischen Landwirtschaftlichen Wochenblatt", das in klassischer Weise sogar zur Korrektur gelesen wird, bevor es gedruckt wird, wurde Wunsiedel, wo Herr Lerchenberg als Intendant der Festspiele in hervorragender Weise tätig ist, im Erzgebirge angesiedelt. Einige Damen und Herren mögen das vielleicht nicht verstehen, aber die Bürgerinnen und Bürger in der Region, in Hochfranken, in
Wunsiedel und in Hof empfinden diese Äußerungen als beleidigend, arrogant und überheblich.
In Ihrem ureigensten Interesse sollten Sie dazu beitragen, dass Ihr Herr Ude nicht nur weiß, dass Aschaffenburg in Unterfranken liegt und Bamberg weniger als 100.000 Einwohner hat, sondern es ebenfalls unterlässt, ganze Teile unseres Landes und die Menschen, die dort wohnen, in übelster Weise zu beleidigen.
Darum bitte ich ganz herzlich.
Wollen Sie die Antwort hören oder nicht? Ich frage nur, weil Sie so rumschreien. Ich habe schon noch ein bisschen Zeit. Die Antwort ist ganz einfach: Selbstverständlich begrüße ich das, Frau Kollegin. Das ist sehr lobenswert. Tatsache ist aber, dass die Stadt München in den letzten Jahren nicht nur deutlich weniger Studierende nach Hof
geschickt hat, weil weniger Studierende dort hingehen wollen, sondern weil man auch offensiv einen neuen Studiengang angelegt hat, um die Studierenden davon abzubringen, nach Hof zu gehen. Man ist dabei, einen zweiten Studiengang zu installieren, um weitere Menschen davon abzubringen, nach Hof zu gehen.
Das sind die Initiativen der Stadt München. Ich kann nur noch einmal an Sie alle appellieren, über Parteigrenzen hinweg nicht immer nur von Strukturpolitik zu reden, sondern auch entsprechend zu handeln, damit diese hervorragenden staatlichen Ausbildungsangebote, die übrigens Geld kosten, in Hof wahrgenommen werden. Sie sollten ebenfalls dafür Sorge tragen, dass sie in Zukunft vollumfänglich wahrgenommen werden.
Sehr verehrte Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Die Aussage der Kollegin Bause, dass es sich um unseren Gesetzentwurf handle, macht eigentlich deutlich, dass wir heute im Bayerischen Landtag die Chance haben, einen ganz guten Tag zu erleben und miteinander eine ganz gute Regelung zu beschließen. Es ist noch immer unser Gesetzentwurf, aber wir freuen uns darüber, dass Sie gesagt haben, es sei Ihr Gesetzentwurf, also der der GRÜNEN.
Der interfraktionelle Änderungsantrag über die Fraktionsgrenzen hinweg, dem dankenswerterweise auch die FREIEN WÄHLER am Ende des gestrigen Tages oder vielleicht eher am heutigen Morgen beigetreten sind, macht nochmals deutlich, dass es wirklich ein ganz guter Tag sein kann: Denn diese Angelegenheit wird heute in einer Art und Weise bereinigt, dass wir alle miteinander und der Bayerische Landtag in Zu
kunft stolz sein können auf die umfassendste Regelung, was die Nichtbeschäftigung von Angehörigen und Verwandten angeht.
Herr Aiwanger, es würde mich natürlich schon reizen, auf die Geschichte von gestern Abend und heute Früh einzugehen.
Vor drei Wochen habe ich gesagt, dass ich mich wundere, warum von den FREIEN WÄHLERN ein, zwei Wochen eigentlich fast überhaupt nichts zu diesem Themenkreis zu hören war. Der Kollege Professor Dr. Piazolo wird sich daran erinnern.
Wir hatten darüber noch einen Austausch. Aber als ich von der Besprechung hörte, ist mir das heute Morgen ganz bewusst geworden. Es hat nämlich nichts mit meiner Frau zu tun,
sondern offensichtlich eher mit Ihrem Schwager, Herr Aiwanger, dass Sie gestern Abend noch versucht haben, die Regelung der Über-Kreuz-Beschäftigung zuzulassen.
Aber Ende gut, alles gut.
Ich danke ausdrücklich den Kolleginnen und Kollegen der FREIEN WÄHLER – es sind immer dieselben, die sich hineinhängen -, die es am heutigen Morgen geschafft haben, dass der Änderungsantrag tatsächlich noch ein Änderungsantrag aller hier im Landtag vertretenen Fraktionen wurde. Die weiteren Ausführungen der Kollegen Rinderspacher, Aiwanger und auch der Frau Kollegin Bause zeichnen sich, so habe ich den Eindruck gewonnen, vor allem durch eines aus. Es wird Ihrerseits krampfhaft versucht, so zu tun, als handle es sich um eine CSU-Angelegenheit.
Tatsache ist, meine Damen und Herren – hören Sie erst einmal zu - dass die Fraktionen der CSU,
- Sie waren damals auch schon da -,
der SPD und der GRÜNEN seinerzeit, im Jahr 2000, den, wie wir heute Gott sei Dank alle einräumen, großen Fehler begangen haben, die Übergangsregelung nicht zeitlich zu befristen.
Das wurde seinerzeit diskutiert. Ich war noch nicht lange da, kann mich aber daran erinnern. Man hat sich über Parteigrenzen hinweg darauf verständigt, keine Befristung einzuführen.
Man hat gesagt, diese Beschäftigungsverhältnisse laufen ja ohnehin aus.
Mit Ihren Redebeiträgen wollen Sie den Versuch machen – es wäre nett, wenn Sie zuhören würden, ich habe Ihnen allen auch zugehört –,
zu negieren oder in Abrede zu stellen oder sich irgendwie herauszuwinden, dass Sie zu Beginn der jeweils folgenden Legislaturperiode dieser Regelung zugestimmt haben. Das ist halt so. Wir haben dankenswerterweise gesagt: Das war ein Fehler. Aber Sie sollten nicht so tun, als ob Sie nicht informiert gewesen wären oder das nicht gewusst hätten. Kollege Weidenbusch hat mit seiner Intervention ganz deutlich gemacht, dass jeder, der lesen kann und sich die Formblätter jemals angeschaut hat, ohne Weiteres erkennen musste, dass es diese Übergangsregelung bis zum heutigen Tag gibt.
Wenn Sie, Herr Kollege Rinderspacher, so tun, als gäbe es in Ihrer Fraktion in dieser Legislaturperiode überhaupt keinen Fall mehr, dann muss ich Ihnen an dieser Stelle sagen, dass von den 21 Kolleginnen und Kollegen der SPD, die völlig rechtens von dieser Regelung Gebrauch gemacht haben, nur drei Personen vorzeitig ihre Beschäftigungsverhältnisse beendet haben, während die anderen 18 seinerzeit diese Beschäftigungsverhältnisse bis zum letzten Tag hatten, nämlich noch sechs Monate nach dem Ausscheiden aus dem Landtag.
Auch in dieser Legislaturperiode, Herr Kollege Rinderspacher, gab es Kolleginnen und Kollegen von
der SPD, die völlig rechtens von dieser Regelung Gebrauch gemacht haben.
Sechs Kollegen, die mit dem Ende der letzten Legislaturperiode ausgeschieden sind, haben rechtmäßig davon Gebrauch gemacht
und haben diese Regelung weitere sechs Monate in Anspruch genommen.
Deshalb, Kolleginnen und Kollegen, würde ich Ihnen wirklich dringend raten, den untauglichen Versuch, aus dem Boot zu kommen, in dem Sie immer mitgerudert sind, ohne je aussteigen zu wollen, nicht mehr zu unternehmen, weil er einfach nicht stimmt. Im Übrigen ist völlig klar: 18 von 21 Kollegen, die nicht mehr da sind, haben diese Beschäftigungsverhältnisse am letztmöglichen Tag beendet und keinen Tag vorher.
Jeder von Ihnen, der damals schon da war, hätte im Jahr 2011, im Jahr 2010, im Jahr 2009, als Sie selbst noch solche Verhältnisse hatten, im Jahr 2008, usw. das Thema in den entsprechenden Gremien des Parlaments auf die Tagesordnung bringen und die Frage zur Diskussion stellen können,
ob es nicht an der Zeit wäre, endlich ein Ende dieser Übergangsregelung herbeizuführen.
Sie haben es nicht getan. Deshalb komme ich nicht umhin, Ihnen heute wieder einmal zu sagen, dass es scheinheilig und hinterfotzig ist, wie Sie argumentieren, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Im Übrigen, Herr Kollege Rinderspacher, war die Redezeit heute wohl doch ein wenig lang angesetzt. Denn der zweite Teil Ihrer Rede hat sich eigentlich überhaupt nicht mehr mit diesem Tagesordnungspunkt beschäftigt. Da haben wir wieder mal erlebt, was Sie unter Wahlkampf im Jahr 2013 verstehen.
Sie haben erkannt, dass Sie in der Sache nichts zu kritisieren haben, nichts vorzubringen haben, dass es in Bayern hervorragend läuft.
Deshalb setzen Sie als einziges Mittel im Hinblick auf den Wahlkampf auf Skandalisierung.
Da werden die ältesten Kamellen ausgegraben, die Falschheiten immer wieder wiederholt, nur um zu versuchen zu skandalisieren. Das ist Ihre Art, Politik zu machen. Ich bezweifle sehr, dass die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes einen Vorteil davon hätten, wenn Menschen die Chance hätten, dieses Land zu regieren, denen in der Sache gar nichts einfällt, als immer wieder mit dem nackten Finger auf andere Leute zu zeigen und vermeintliche Skandale anzusprechen.
Zu Ihren weitergehenden Vorschlägen, Herr Kollege Aiwanger, möchte ich auch noch einen Satz sagen,
was die Mittelverwendung der Fraktionen angeht: Bisher war es Konsens zwischen den Fraktionen, dass die Mittelverwendung jeweils der eigenen Fraktion obliegt. Wenn Sie das ändern und andere Dinge einziehen wollen, dann kann man darüber diskutieren.
Das haben Sie bisher aber nicht vorgebracht. Eines ist ganz klar: Anteilig – damit ich Ihnen das auch einmal sage, wahrscheinlich ist es Ihnen gar nicht klar –
bekommen Sie und die Fraktion FREIE WÄHLER wesentlich höhere Mittel als zum Beispiel die CSU-Fraktion.
- die Fraktion der CSU rund 4.000 pro Monat und Mitglied, aber die Fraktion der FREIEN WÄHLER über 8.000 pro Monat und Fraktionsmitglied.
Darf ich noch einen Satz sagen, Frau Präsidentin?
Ich glaube, das Thema ist schon so wichtig, und es ist hier schon öfter um mehr als 30 Sekunden überzogen worden.
Ich will hier nur noch eines sagen.
Ich wollte nur noch ganz kurz Folgendes sagen. Wir haben bisher auch nicht thematisiert, dass die Fraktion der FREIEN WÄHLER über 14 % ihrer Mittel für Öffentlichkeitsarbeit ausgibt. Wir liegen bei 3 %. Es sind vorher die vielen Plakate und alle diese anderen Dinge angesprochen worden, die oft den Eindruck erweckten, es sei Parteiwerbung und nicht die Werbung einer Fraktion.
Frau Kollegin Gote, Ihre Äußerung, dass sich diejenigen, die diese Regelung in Anspruch genommen haben, bereichert hätten, weise ich auch für die Kolleginnen und Kollegen der SPDFraktion und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zurück. Auch sie haben diese Regelung in Anspruch genommen. Ich weise das ausdrücklich zurück.
Es ist genauso ein Schmarrn, wenn immer wieder behauptet wird, dass das alles im Geheimen gemacht worden sei und dass nicht gearbeitet worden sei.
Sie wissen ganz genau, Kollege Aiwanger, dass das so nicht richtig ist.
Meine Mitarbeiterin kennt die Frauen von Kollegen aus verschiedenen Mitarbeiterfortbildungen.
Es waren völlig reell durchgeführte Arbeitsbedingungen, bei denen es Leistung und Gegenleistung gab. Kollegin Gote, es ist wirklich eine Unverschämtheit Ihrerseits gegenüber diesen Beschäftigten, ihnen zu unterstellen, dass sie keine Arbeitsleistung erbracht hätten. Ich weise das ausdrücklich zurück. Das ist eine Frechheit, Frau Kollegin Gote.
Im Übrigen will ich nichts schönreden. Es wurde von allen oft genug gesagt, dass es ein Fehler war. Aber Sie können nicht aus der Welt schaffen, Frau Gote, dass Sie zugestimmt haben, und zwar nicht nur einmal, sondern immer wieder. Das ist leider so. Das müssen Sie genauso ertragen, wie wir ertragen müssen, dass wir bis zum heutigen Tag solche Beschäftigungsverhältnisse haben; denn die Kollegen, die damals schon da waren, sitzen heute noch hier im Hohen Hause und haben diese Beschäftigungsverhältnisse regulär weitergeführt.
Wir sind uns völlig einig - Gott sei Dank, ich sage das noch einmal, und deswegen kann es heute auch ein guter Tag sein -, dass wir mit einem gemeinsamen Änderungsantrag eine gemeinsame Regelung gefunden haben und dass wir diesen Fehler gemeinsam bereinigen wollen.
Herr Aiwanger, mir war es bekannt.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir widersprechen diesem Geschäftsordnungsantrag, weil der von Ihnen angeführte § 54 Absatz 4 Satz 2 der Geschäftsordnung nicht einschlägig ist. Wir legen § 54 Absatz 4 Satz 2 anders aus.
Ich möchte Sie des Weiteren darauf hinweisen, dass es entgegen der Äußerungen des Herrn Kollegen Rinderspacher schon häufig üblich war, am Ende der Beratung von Gesetzentwürfen eine Debatte anzufügen und eine neue Materie zu regeln.
Sinn und Zweck des § 54 Absatz 4 Satz 2 ist es – das Wort haben Sie richtig ausgesprochen, Herr Kollege Rinderspacher –, vor Überraschungen zu schützen. Aber hier liegt keineswegs eine Überraschung vor.
Der Inhalt des Haushaltsgesetzes ist vom Änderungsantrag nicht tangiert. Im Übrigen wird in dem Änderungsantrag eine Gesetzesmaterie völlig neu geregelt, von der Sie über Parteigrenzen hinweg behaupten,
dass Sie diese angeblich unverzüglich und schnellstmöglich regeln wollen.
Kollege Rinderspacher, das ist unglaublich. Es ist geradezu eine Unverfrorenheit, wie Sie eine Bestimmung der Geschäftsordnung missbräuchlich benutzen wollen, die vorher bei anderen Vorhaben nie in Rede gestellt wurde, um zu verhindern, dass das, was Sie angeblich Ihren eigenen Dringlichkeitsanträgen zufolge dringend regeln wollen, geregelt wird. Dieses Vorgehen ist an Scheinheiligkeit und Hinterfotzigkeit nicht mehr zu überbieten.
Die SPD-Fraktion ist mit der Materie vertraut. Sie hat einen Dringlichkeitsantrag zu der Materie gestellt und darin steht ausdrücklich, es werde gewünscht, dass diese Dinge unverzüglich einer anderen Regelung zugeführt werden. Das haben auch die GRÜNEN zum Ausdruck gebracht. Sogar die FREIEN WÄHLER, die zu meiner Überraschung in Bezug auf den Themenkreis völlig weggetaucht waren, was bei mir Fragen aufkommen lässt, haben einen Dringlichkeitsantrag gestellt, weil sie diese Materie geregelt haben wollen.
Wir wollen die Materie geregelt haben. Wir haben einen umfassenden Gesetzgebungsvorschlag eingereicht und würden Ihnen dringend empfehlen, sich damit anzufreunden, auch wenn dieser weitergehende Gesetzgebungsvorschlag möglicherweise Fälle behandelt, die es schon gegeben hat oder vielleicht sogar noch geben wird, und zwar nicht in unseren Reihen, sondern in Ihren Reihen. Ich kann Ihnen das im Einzelnen gerne erläutern. Das werden wir dann bei der eigentlichen Beratung des Gesetzgebungsgegenstandes machen. Im Moment kann ich Ihnen nur sagen: Wir legen die von Ihnen angeführte Bestimmung der Geschäftsordnung anders als Sie und richtig aus. Wir legen sie so aus, wie sie bisher immer ausgelegt worden ist. Ich verweise ausdrücklich darauf, dass es sich um keinen neuen Vorgang handelt, sondern dass es bisher Usus war, solche Gesetzgebungsverfahren mit weiteren Regelungen zu bepacken, die dringend erforderlich sind. Für uns ist es dringend erforderlich. Wir wollen die Materie regeln und wir werden sie heute auch regeln.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Die im Jahr 2000 von den seinerzeit im Hohen Haus vertretenen Fraktionen CSU, SPD und GRÜNE beschlossene Regelung, die Beschäftigungs
verhältnisse, die damals zwischen Mitgliedern des Hohen Hauses und Verwandten ersten Grades bestanden haben, im Rahmen eines Bestandsschutzes quasi auslaufen zu lassen, würde nach meiner Überzeugung von uns so nicht mehr beschlossen werden.
Ich kann mich gut erinnern, dass bereits seinerzeit bezüglich der Beschäftigungsverhältnisse, die damals bestanden haben, darüber diskutiert wurde, ob es nicht sinnvoll sei, einen Endzeitpunkt festzulegen. Man hatte damals darüber diskutiert, ob man die damalige Regelung noch eine Legislaturperiode - oder wie auch immer - laufen lassen sollte. Seinerzeit kam dann aber das Gegenargument, man müsse sich nicht auf einen Zeitpunkt einigen, da die Beschäftigungsverhältnisse ohnehin alle auslaufen würden.
Zum damaligen Zeitpunkt gab es Dutzende solcher Beschäftigungsverhältnisse. Ich betone, dass sie legal waren und auch heute sind. Sie sind vom Hohen Haus so beschlossen worden. Allerdings füge ich aus heutiger Sicht hinzu, dass einzelne Fälle, die bis heute bekannt geworden sind, deutlich machen, dass nicht sämtliche dieser Beschäftigungsverhältnisse die Jahre hindurch einem Drittvergleich, der bei solchen Beschäftigungsverhältnissen natürlich immer angestellt werden muss, standhalten würden. Von daher wären wir damals gut beraten gewesen, eine zeitliche Begrenzung zu beschließen oder gleich zu sagen: Es geht nicht anders, wir müssen alle Beschäftigungsverhältnisse beenden. Aber das haben jene Kolleginnen und Kollegen, die damals hier im Haus waren, eben nicht miteinander vereinbart. Deshalb wurden die Beschäftigungsverhältnisse völlig legal weitergeführt.
Nach unserer heutigen Meinung ist es dringend geboten, diesen Zustand zu beenden und des Weiteren darüber nachzudenken, welche anderen Arten von Beschäftigungsverhältnissen bei der Gelegenheit ebenfalls nicht mehr zugelassen werden sollten. All diese Arten von Beschäftigungsverhältnissen zeichnen sich dadurch aus, dass sie für den fremden Dritten den Anschein haben können, dass sich Mitglieder des Hohen Hauses – in welcher Beziehung auch immer, in einer verwandtschaftlichen Beziehung, in einem Verschwägerungsverhältnis oder in einem eheähnlichen Partnerverhältnis – bereichern könnten. Deshalb sehen wir es als geboten an, eine sehr umfangreiche Regelung für die Zukunft zu treffen und diese so schnell wie möglich zu beraten und zu beschließen.
Der Inhalt liegt Ihnen vor. Der heute Nachmittag gefundene Weg der Beratung und Beschlussfassung hat dazu geführt, dass die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Gelegenheit hatte, ebenfalls einen Gesetzentwurf einzubringen, der sich, wenn ich es richtig
sehe, von unserem Gesetzentwurf nur in zwei wesentlichen Punkten unterscheidet, und zwar zum einen darin, dass in dem Gesetzentwurf der GRÜNEN alle Verwandtschaftsverhältnisse einbezogen werden, während wir nach reiflicher Überlegung der Meinung sind, dass ein bestimmter Verwandtschaftsgrad festgeschrieben werden muss.
Ich empfehle dringend, diesen Punkt noch einmal zu überlegen, denn wenn Sie das Thema Verwandtschaft weiterdenken, stellen Sie am Ende fest, dass wir alle miteinander verwandt sind.
- Das Thema ist zu ernst, als dass es lächerlich gemacht werden sollte. Wichtig ist, festzulegen, bis zu welchem Verwandtschaftsgrad man die bisherige Regelung zurücknehmen sollte.
Unsere Überlegungen haben dazu geführt, dass der Verwandtschaftsgrad, bis zu dem Beschäftigungsverhältnisse nicht mehr statthaft sein sollen, festgeschrieben werden sollte. Der dritte Verwandtschaftsgrad ist schon ein relativ fernliegender. Es gibt auch den Fall, dass jemand Schwierigkeiten hat, auf den ersten Blick nachzuvollziehen, ob er von einem bestehenden Verwandtschaftsverhältnis etwas wusste oder nicht. Deshalb halten wir es also für ratsam, einen bestimmten Grad der Verwandtschaft im Gesetz zu nennen.
Beide Gesetzentwürfe unterscheiden sich darüber hinaus dadurch, dass unser Gesetzentwurf weitergehend ist; denn wir nennen neben den Lebenspartnerschaften auch eheähnliche Lebensgemeinschaften als unzulässige Beziehungen für ein Beschäftigungsverhältnis. Dies sehen wir deshalb vor, weil es nach unserer Kenntnis solche Verhältnisse, die seinerzeit als legal galten, gegeben haben könnte oder – das ist meine Überzeugung – gegeben hat.
Ich könnte jetzt Einzelheiten schildern, aber das würde uns nicht weiterbringen; denn sie liegen in der Vergangenheit, und die Betroffenen sind nicht hier und können sich nicht wehren. Aber es könnte leicht den Anschein geben, den ich vorhin beschrieben habe. Deshalb halten wir es für geboten, so weit zu gehen, dass auch eheähnliche Gemeinschaften, in denen also Herd und Bett geteilt werden, in die nicht zugelassenen Verhältnisse einbezogen werden.
Sie werden mich vielleicht fragen, wie man das Bestehen eheähnlicher Verhältnisse im Einzelfall feststellen will. Eine solche Frage ist natürlich berechtigt. Auch wir haben sie uns gestellt. Zugegeben, es ist schwierig, das im Einzelfall auf den ersten Anschein hin festzustellen. Aber hier obliegt es letztlich der Rechenschaftspflicht des einzelnen Mandatsträgers, des
Mitglieds dieses Hohen Hauses, zu versichern, dass ein solches Verhältnis nicht vorliegt.
Wenn der Mandatsträger wie bisher sein Arbeitsverhältnis nicht nur abrechnen, sondern auch versichern muss, dass den Vorschriften entsprochen wird, dann ist es überhaupt kein Problem, mit der Regelung so weit zu gehen, dass eheähnliche Gemeinschaften in die unzulässigen Beschäftigungsverhältnisse einbezogen werden. Jeder weiß das selber am besten und kann erklären, dass sein Mitarbeiterverhältnis hiervon nicht betroffen ist.
Nach alledem schlagen wir vor, dass zukünftig ab dem 1. Oktober – das ist in etwa der Zeitpunkt, zu dem die Legislaturperiode des nächsten Bayerischen Landtags beginnen wird – die genannten Beschäftigungsverhältnisse den Abgeordneten nicht mehr erlaubt sein sollen. Dazu gehören auch etwaige ÜberKreuz-Anstellungen, wie sie schon genannt wurden. Aber diese gibt es nach meiner Kenntnis nicht. Mir ist kein Fall bekannt.
- Wissen Sie einen, Frau Noichl, wenn Sie das hier in den Raum stellen?
- Ja, ich sage Ihnen doch gerade, dass ich keinen solchen Fall kenne. Ich hielte es auch für einen Wahnsinn, wenn es einen solchen Fall gäbe. Aber wenn Frau Noichl meint, es könnte so einen Fall geben, dann möge jeder noch einmal in sich gehen.
- Das ist eigentlich keine Fragestunde, aber ich gebe trotzdem gerne Antwort.
Wir haben also, auch wenn das vielleicht auf den ersten Blick von der Formulierung her nicht für jeden schlüssig ist, auch diese Über-Kreuz-Verhältnisse, wie es auch die GRÜNEN in ihrem Gesetzentwurf tun, als unzulässig einbezogen. Wenn Sie § 1 Nummer 1 unseres Gesetzesantrags lesen, ergibt sich das daraus, dass wir schreiben: "Verträge mit Personen, die mit einem Mitglied des Landtags …". Wir schreiben also nicht "mit dem Mitglied", mit dem man verschwägert ist oder eine andere besondere Beziehung hat, sondern mit jedwedem Mitglied dieses Hauses. Daraus ergibt sich das bei unserer Formulierung.
Ich will ausdrücklich darauf hinweisen, weil sich das vielleicht nicht für jeden auf den ersten Blick erschließt. Im Gesetzesantrag der GRÜNEN ist das anders formuliert.
Im Ergebnis – ich könnte das jetzt noch einmal vorbeten, aber ich weiß nicht, ob das erforderlich ist – wollen wir erreichen, dass diese Beschäftigungsverhältnisse nicht mehr zulässig sind, wenn der Beschäftigte mit einem Mitglied des Landtags verheiratet ist, wenn er mit ihm verwandt ist bis zum dritten Grad, wenn er mit ihm verschwägert ist bis zum dritten Grad bzw. wenn er das jemals war. Wir wollen das auch auf Lebenspartnerschaften und, wie ich sagte, auf eheähnliche Lebensgemeinschaften ausweiten.
Der Zeitpunkt, zu dem wir diese Neuregelung vorschlagen, ermöglicht es hoffentlich auch jedem Mitglied des Hauses, der am heutigen Tag noch ein solches legales Beschäftigungsverhältnis hat, dieses Beschäftigungsverhältnis im Rahmen des Arbeitsrechts bis zu dem dortigen Zeitpunkt auslaufen zu lassen.
Das ist auch deshalb nicht völlig unproblematisch, weil das Arbeitsverhältnis nicht automatisch mit dem Ende der Legislaturperiode endet, sondern wir bisher hier im Haus die Regelung haben, dass nicht nur der Abgeordnete über den Tag, bis zu dem er Abgeordneter ist, hinaus noch Dinge aus seiner Abgeordnetenzeit abzuarbeiten hat, sondern dass er darüber hinaus auch die Möglichkeit hat, noch Leistungen des Landtags in Anspruch zu nehmen.
Ich bitte Sie, das in diesem Sachzusammenhang zu sehen. Wenn wir diese Regelung so treffen, wird es im Regelfall arbeitsrechtlich ordentlich möglich sein, diese Arbeitsverhältnisse zu beenden. Es mag auch Grenzfälle geben, bei denen das für Kollegen aufgrund der Länge des Arbeitsverhältnisses außerordentlich schwierig sein dürfte.
Ich bin sofort fertig, Herr Präsident.
Ich füge hinzu, dass sich jeder vergegenwärtigen möge, dass wir uns im Jahr 2000 schon darüber einig waren, dass diese Beschäftigungsverhältnisse auslaufen sollen. Wir haben – ich sage es noch einmal – seinerzeit lediglich den Fehler begangen, keinen festen Termin festzulegen. Ich bin gespannt, was die Beratungen ergeben werden.
- Ich sage Ihnen auch, wie das bei mir ist. Aber das stand schon in der Zeitung. Meine Redezeit ist abgelaufen. Ich habe ein solches Beschäftigungsverhältnis nicht mehr, Frau Gote, wenn Sie das interessiert.
Herr Präsident, Herr Ministerpräsident, Kolleginnen und Kollegen! Die EU-Kommission hat im Beihilfebescheid vom 25. Juli 2012 festgelegt, dass die BayernLB ihren 92-prozentigen Anteil an der GBW AG bis Ende des Jahres 2013 in einem an Wettbewerbsgrundsätzen orientierten, strukturierten und diskriminierungsfreien Bieterverfahren bestmöglich und vollständig verkaufen muss. In den Verhandlungen mit der EU – Sie wissen, dass sie sich hingezogen haben und dass sie schwierig waren – konnte durchgesetzt werden, dass der Käufer verpflichtet werden darf, die geltenden sozialen Leitlinien der GBW sowie zusätzliche soziale Vorgaben verbindlich einzuhalten bzw. zu bewahren. Im Rahmen dieses engen Korsetts an EU-Vorgaben wurde der Verkauf der Anteile der BayernLB an der GBW bestmöglich vollzogen. Ich danke stellvertretend für alle Beteiligten unserem Finanzminister Dr. Markus Söder für seinen großen und erfolgreichen Einsatz für die Belange der Mieterinnen und Mieter.
Diese mussten sich zu Recht sorgen, welches Ende dieser Prozess nehmen wird.
Ich danke dem Finanzminister, dass er dieses Ergebnis erzielt hat; denn es ist nicht nur in finanzieller Hinsicht zu begrüßen, sondern verdient auch und vor allem im Hinblick auf den Mieterschutz alle Achtung.
Herr Kollege Güller, gerade für Sie ist es besonders wichtig zu wissen: Es gab kein besseres Angebot.
Wenn ich das Thema der heutigen Aktuellen Stunde lese, dann könnte ich wohlwollend sagen: Die Aktuelle Stunde wird von der interessierten Öffentlichkeit nicht so intensiv wahrgenommen, weshalb man das Thema vielleicht etwas zuspitzen muss. - Herr Kollege Güller, wenn Sie das heutige Thema aber "GBW-Mieterinnen und -Mieter verraten und verkauft!" nennen,
dann zeigt das im Zusammenhang mit Äußerungen und Aktivitäten, die wir von Ihrer Seite in den letzten Tagen vernehmen konnten, worum es Ihnen eigentlich geht: Es geht Ihnen um Wahlkampf.
Es geht Ihnen darum, auf verantwortungslose Art und Weise ein sehr schwieriges und ernstes Thema vorsätzlich zu einem billigen Wahlkampfschlager zu machen.
Dabei schrecken die SPD und ihr Kandidat nicht davor zurück, Fakten auszublenden, die Wahrheit in ihr Gegenteil zu verdrehen und die Menschen hinters Licht zu führen.
Heute wurde es wieder vorgeführt: Die SPD und ihr Kandidat Ude spielen auf unverantwortliche Weise mit den Ängsten, den berechtigten Ängsten
von Zehntausenden Mieterinnen und Mietern.
Herr Ude und die SPD haben die unterste Wahlkampfschublade geöffnet. Das zeigt, wo die SPD steht und wie groß die Not bei Ihnen ist, Herr Güller.
Die engen Rahmenbedingungen der EU für den Verkauf der GBW-Anteile sind seit Langem bekannt. Dieser Tage wurde in seriösen Zeitungen noch einmal verdeutlicht, was in der Fußnote 12 steht; ich will das aus Zeitgründen nicht wiederholen. Zusammengefasst heißt es dort, dass ein weiteres Beihilfeverfahren hätte durchgeführt werden müssen, wenn der Freistaat als Bieter aufgetreten wäre.
Wenn nun der Kandidat Ude nach einem für die Medien inszenierten Höflichkeitsbesuch bei Kommissar Almunia in Brüssel lautstark verkündet, dass es sich bei dem schriftlichen Hinweis der EU um eine objektiv nachweisbare Unwahrheit handele, dann ist das starker Tobak. Das ist ein Politikstil, wie er vielleicht auf griechischen Inseln gelernt werden kann. Klar ist
aber, dass so jemand zur Führung des Freistaates Bayern völlig ungeeignet ist.
Die SPD und ihr Kandidat gehen auf hinterfotzige und unverantwortliche Art und Weise vor und nutzen Ängste von Mietern.
Das wird besonders deutlich, wenn man weiß – ich hoffe, es dringt durch –, dass im Münchner Stadtrat ein Antrag der CSU-Fraktion auf Erhöhung des Bietergebots des kommunalen Konsortiums von der SPD, Herrn Ude und insgesamt der grün-roten Mehrheit abgeschmettert wurde.
Das lässt den dringenden Verdacht aufkommen, dass Herr Ude und die SPD gar keine Verantwortung übernehmen wollten. Vielleicht wollten sie gar nicht, dass das kommunale Konsortium die Verantwortung für diese Wohnungen übernimmt, um hier anschließend Krokodilstränen vergießen und auf üble Art und Weise mit den Ängsten der Mieter spielen zu können.
Dieses Spiel mit den Ängsten der Mieter ist verwerflich.
Wer hier lügt, habe ich soeben deutlich gemacht, Herr Güller: Sie und Herr Ude. Das ist eindeutig. Es lohnt sich wirklich, noch einmal zu schauen, was in diesem Bieterverfahren geschehen ist.
Sie wollen die Menschen hinters Licht führen und nehmen in Kauf, dass dafür dem Freistaat Bayern sowie den Mieterinnen und Mietern Nachteile entstehen. Das disqualifiziert Sie für die Führung des Freistaates Bayern.
(Vom Redner nicht autori- siert) Herr Ministerpräsident, Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Die Volkspartei CSU achtet den Willen des Volkes. Die Volkspartei CSU nimmt das Gesetzgebungsverfahren durch das Volk in der Ausgestaltung, die es durch die Bayerische Verfassung und das Landeswahlgesetz gefunden hat, sehr ernst. Gemäß Artikel 74 Absatz 3 in Verbindung mit Artikel 72 Absatz 1 des Landeswahlgesetzes ist das rechtsgültige Volksbegehren vom Ministerpräsidenten innerhalb von vier Wochen namens der Staatsregierung unter Darlegung ihrer Stellungnahme dem Landtag zu unterbreiten. Der Landtag hat gemäß Artikel 74 Absatz 5 der Bayerischen Verfassung das Volksbegehren binnen drei Monaten zu behandeln.
Demgemäß wird sich die CSU-Landtagsfraktion dafür einsetzen, dass das Volksbegehren im Landtag zügig behandelt wird, sobald dieses entsprechend der genannten Vorschrift dem Landtag unterbreitet wurde.
Kolleginnen und Kollegen, zurzeit liegt noch nicht einmal das amtliche Endergebnis des Volksbegehrens vor.
Bisher ist das Volksbegehren der Bayerischen Staatsregierung noch nicht zugeleitet worden. Bitte überlegen Sie einmal, was und worüber Sie reden. Bis zur Behandlung des eigentlichen Gegenstandes, nämlich des Gesetzentwurfs des Volkes, wird die CSU-Fraktion alle untauglichen Versuche abwehren, das eigentliche Volksgesetzgebungsverfahren, das wir ernst nehmen, als politischen Klamauk zu missbrauchen. Das ist genau das, was Sie hier machen.
Der Dringlichkeitsantrag ist bezüglich der Regelungswirkung ein Nullum. Ihr Dringlichkeitsantrag ist ein Blatt Papier im Wind. Ihren Dringlichkeitsantrag werden wir heute und in den nächsten Wochen ablehnen, bis es zur eigentlichen Behandlung des Volksbegehrens hier im Landtag kommt.
Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich sage in allem Ernst: Dafür ist uns der Wille des Volksgesetzgebers viel zu wichtig. Das sollten Sie auch ernst nehmen.
Herr Kollege Aiwanger, Tatsache ist − das sollte Ihnen bekannt sein −, dass der Gesetzentwurf des Volksbegehrens heute nicht vorliegt. Folglich kann er auch nicht behandelt oder beschlossen werden. Außerdem liegt kein anderer Gesetzentwurf, auch nicht von Ihnen, zur Abschaffung der Studiengebühren vor, der heute behandelt und abgestimmt werden könnte.
(Vom Redner nicht autori- siert) Herr Kollege Werner, die Oppositionsparteien, die gemeinsam als Antragsteller auftreten, sollten sich überlegen, was Sie eigentlich wollen. Frau Kollegin Gote hat vorhin richtigerweise ausgeführt, dass nach Feststellung des amtlichen Endergebnisses und nach Vorlage der Stellungnahme der Staatsregierung zusammen mit dem Gesetzentwurf im Bayerischen Landtag das Parlament die Möglichkeit hat, über den Gesetzentwurf zu befinden. Ihren Ausführungen habe ich entnommen, dass gewünscht wird, dass das Parlament den Gesetzentwurf annimmt. Kollege Werner sagt hingegen, das sei alles gar nicht erforderlich, das Volk werde das am Ende schon machen. Bitte überlegen Sie sich erst einmal, was Sie eigentlich wollen.
Wir machen es so, wie es in der Verfassung und im Landeswahlgesetz steht. Darauf können Sie sich verlassen.
Noch jemand?
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Ich widerspreche namens der CSUFraktion nach § 101 der Geschäftsordnung diesem
Antrag ganz formal und will hinzufügen, Herr Kollege Pfaffmann: Es ist nicht nur Verzögerungstaktik von Ihrer Seite, sondern es ist wirklich ein drittklassiges Schauspiel, das Sie aufzuführen versuchen.
Der Gesetzentwurf wurde entsprechend unserer Geschäftsordnung in allen zuständigen Ausschüssen beraten und auch im federführenden Ausschuss ordentlich endberaten. Von daher gibt es überhaupt keinen Grund, diesen Gesetzentwurf heute nicht zu verabschieden.
Natürlich ist es bedauerlich, dass es aufgrund der Vielzahl der Petitionen nicht möglich war, vor der Beschlussfassung über den Gesetzentwurf alle Petitionen abzuhandeln. Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, auch das ist kein Beinbruch. Alle Petitionen werden ordentlich behandelt werden. So wie heute schon der Gesetzentwurf ein Änderungsgesetz zu einem bereits bestehenden Gesetz ist, so ist es auch weiterhin möglich, weitere Änderungsgesetze einzubringen und neue Gedanken, die in etwaigen Petitionen noch schlummern könnten, einfließen zu lassen. Deshalb widerspreche ich formal.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Kollege Güller, ein Schauspiel wird nicht dadurch besser, dass man es wiederholt. Wir werden den Antrag ablehnen.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Mit dem Gesetzentwurf zeigt die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN wieder einmal in vielerlei Hinsicht ihr wahres Gesicht.
- Frau Bause, es wird ganz deutlich, dass es wieder einmal nicht um die Sache geht. Den GRÜNEN geht es vielmehr um den schnellen schaustellerischen politischen Erfolg.
Warum ist das so? - Nachdem wir uns mit unserem Koalitionspartner unterhalten haben, wie und welche Rechtsqualität die im Grundgesetz enthaltene Schuldenbremse hat und ob sie in Bayern in der Verfassung verankert werden soll, hat unser Fraktionsvorsitzender Georg Schmid vor zwei Wochen alle Fraktionen des bayerischen Parlaments von unseren Vorstellungen informiert, und zwar über mehrere nach unserer Auffassung mögliche Verfassungsänderungen - unter anderem auch darüber, dass wir es uns gut vorstellen könnten - vorausgesetzt, es gäbe dafür eine Mehrheit, denn wir brauchen dafür eine Zweidrittelmehrheit und dann die Zustimmung des Volkes -,
die Schuldenbremse des Grundgesetzes in einer verschärften Form in Artikel 82 der Bayerischen Verfassung einzufügen. Dieser Vorschlag wurde von uns den anderen Fraktionen vorgetragen. Wie damit umgegangen wurde, ist ganz typisch. Frau Kollegin Bause, was machen die GRÜNEN? - Wir hätten erwartet, dass wir eine Antwort bekommen, was Sie sich dazu vorstellen könnten. Die GRÜNEN hätten antworten können, so wie wir das auch von den anderen Fraktion noch erwarten, ob sie dafür sind, und wenn nicht, warum nicht. Doch das war nicht der Fall. Vielmehr strebt man den schnellen, schaustellerischen, politischen Erfolg an, indem man rasch einen Gesetzentwurf strickt, da man absehen kann, dass dieser, wie alle anderen Gesetzentwürfe der GRÜNEN auch, die bislang in diesem Haus eingebracht wurden, keine Mehrheit finden wird.
Das ist politische Schaustellerei und sonst nichts.
Nun zu Ihrem Vorwurf -
- Ich habe Ihnen zugehört, und ich empfehle Ihnen bei jeder Rede, auch erst einmal zuzuhören. Ich komme zu Ihrem Vorwurf, es würde sich um eine Symbolgesetzgebung handeln, wenn man die Schuldenbremse des Grundgesetzes in die Bayerische Verfassung in Artikel 82 hineinschreiben würde. Wir könnten uns das vorstellen. Nun muss ich Sie schon fragen: Was ist das anderes, wenn Sie genau dieselbe Schuldenbremse - so steht es in Ihrem Gesetzentwurf - in Artikel 18 der Bayerischen Haushaltsordnung schreiben wollen? Ist das dann keine Symbolgesetzgebung?
- Nein, Sie sollten sich damit einmal auseinandersetzen. Auch an diesem Beispiel wird wieder einmal deutlich, dass Sie hier völlig falsch liegen und auf dem falschen Dampfer sind.
Es wird auch wieder einmal deutlich, Frau Kollegin Stamm, dass die Fraktion des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN im Allgemeinen und Sie im Besonderen ein völlig anders Staatsverständnis haben als wir. Sie haben ein völlig anderes Verständnis davon, was uns der Freistaat Bayern als Staat, als Freistaat wert ist, und wie wir damit umgehen. Aus unserer Sicht ist die Bayerische Verfassung kein Märchenbuch, das
überflüssig ist, so wie es mir in den Ohren klingt, wenn ich Sie hier reden höre. Die Bayerische Verfassung ist Ausdruck unserer bayerischen Staatlichkeit. Es gehört deshalb selbstverständlich dazu, dass Grundsätze wie beispielsweise der einer Schuldenbremse in diese Bayerische Verfassung Eingang finden sollten. Darum werben wir derzeit hier im Hause. Wir haben dafür nicht die qualifizierte Mehrheit. Bekanntlich braucht man dafür eine Zweidrittelmehrheit. Wir hätten uns wirklich sehr gewünscht, dass über diese Frage zunächst einmal eine vernünftige, sachorientierte Diskussion geführt wird und das Thema nicht von Anfang an von den GRÜNEN, von wem auch sonst, durch einen Gesetzentwurf torpediert wird, von dem man sehr wohl weiß, dass er keine Mehrheit finden wird. Gleichzeitig will man mit diesem Gesetzentwurf die anderen Fraktionen anstacheln. Das ist keineswegs ein Weg, den man beschreiten sollte.
Die Beratung in den Ausschüssen folgt wie immer. Wir haben jetzt und hier die Erste Lesung. Das Ergebnis dürfte aber schon feststehen. Was die Beratung vielleicht erbringen könnte, ist - das würde ich mir wünschen, und darum bitte ich Sie auch herzlich -, dass Sie noch einmal in sich gehen und überlegen, ob es nicht vielleicht doch sinnvoll sein könnte, entsprechend unserem Staatsverständnis, unserer Identität und unserem Verhältnis zum Freistaat Bayern Dinge, die wesentlich sind - wie die Schuldenbremse -, in die Bayerische Verfassung hineinzuschreiben. Anschließend könnten wir darüber diskutieren, ob es noch eines Ausführungsgesetzes dazu bedarf oder nicht.
(Vom Redner nicht autori- siert) Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe leider nicht mehr so viel Redezeit, um darauf eingehen zu können.
Für jene, die noch nie auf der Burg Lauenstein waren, darf ich sagen, dass sie bestimmt eine der schönsten mittelalterlichen Burganlagen Deutschlands ist. Es lohnt sich auf alle Fälle, einmal dort hinzufahren, und zwar nicht nur wegen der Gesamtanlage, die in einem hervorragenden Zustand ist, und wegen der traumhaften Lage, sondern vor allem aber auch deshalb, weil Lauenstein eine der wenigen Burgen ist, die innen reich ausgestattet und sogar möbliert sind. Dies ist darauf zurückzuführen, dass einer der Vorbesitzer, wie Frau Kollegin Steiger schon erläuterte, dort über viele Jahre einen Hotelbetrieb aufrechterhalten und die Burg möbliert hatte, indem er an anderen Orten viele passende Gegenstände für diese tolle Burganlage zusammengesucht hat.
Der langen Rede kurzer Sinn: Die Burg Lauenstein ist das Juwel der grünen Krone des Frankenwaldes im Norden Bayerns. Daher ist es dringend erforderlich, dass in der seit viereinhalb Jahren leerstehenden Vorburg der Gaststätten- und Hotelbetrieb wieder aufgenommen wird.
Wie schon erwähnt, haben wir jetzt die günstige Situation, dass ein Investor aus der Region bereitsteht. Wir begrüßen das außerordentlich. Jetzt kommt es darauf an, wie der Eigentümer Freistaat Bayern und der Investor zusammenkommen, um den Knoten zügig zu lösen und dafür zu sorgen, dass in der Burg wieder ein Hotel und eine Gaststätte betrieben werden können, und dass die Burg wieder als wesentliches Element des Tourismus im Naturpark Frankenwald wirken kann.
Dafür gibt es mehrere Möglichkeiten, die zum Teil dem Antrag der SPD-Fraktion, dem wir gerne zustimmen, zu entnehmen sind. Man kann entweder die Vorburg, also die Gaststätte und das Hotel, an den Investor verkaufen. Er würde dann die Vorburg selber herrichten und sie hoffentlich auch bis zum SanktNimmerleins-Tag betreiben. Eine andere Möglichkeit wäre, dass der Freistaat Bayern als Eigentümer die Vorburg selbst saniert und sie dann an den Interessenten verpachtet. Oder es gibt eine Zwischenlösung, die oftmals im Leben die beste Lösung ist: Man saniert die Burg zu einem vernünftigen Aufwand, der dann eine Pachtzahlung ergibt, die leistbar und erwirtschaftbar ist, und redet später, wenn Hotel und Gaststätte einige Jahre erfolgreich betrieben worden sind, über eine Übertragung des Eigentums. Das sind im Prinzip die drei Möglichkeiten, die sich ergeben.
Ich danke Ihnen, Herr Staatssekretär Pschierer, dafür, dass Sie auf Bitten von Finanzminister Dr. Markus Söder für den 11. Juni zu einem Runden Tisch bei Ihnen im Haus eingeladen haben, an dem auch alle örtlich Verantwortlichen teilnehmen werden. Dort können wir vertrauensvoll miteinander erörtern, welcher der möglichen Wege der richtige ist. Natürlich gibt es bei den verschiedenen Wegen Vor- und Nachteile. Würde es sich der Freistaat Bayern einfach machen und diese Vorburg verkaufen, wäre das eine Lösung, mit der vielleicht sogar mancher zufrieden wäre. Allerdings ist es die Frage, ob der Freistaat damit der Gesamtverantwortung für die Burganlage gerecht werden würde. Ich kann mir gut vorstellen, wer die Ersten wären, die eine solche Lösung kritisieren würden, wenn das Projekt in der Folge aus wirtschaftlichen Gründen oder warum auch immer nicht funktionieren würde.
Ein weiteres Risiko wäre gegeben, wenn der Freistaat diese Anlage sanieren würde. Wenn der Freistaat saniert, kostet es nämlich meistens mehr, als wenn sie von einem Privaten saniert wird. Die resultierenden Kosten müssten dann in einen Pachtzins umgelegt werden, der unverhältnismäßig hoch werden könnte.
Das könnte ebenfalls einen wirtschaftlichen Betrieb behindern. Deshalb müssen wir über eine Zwischenlösung nachdenken. Wir müssen den Investor ins Boot holen, mit ihm zusammen eine gute Lösung suchen und die Anlage zu vertretbaren Kosten sanieren und betreiben. Wenn das alles super läuft, könnten wir einen Eigentümerwechsel vornehmen. Das könnte ich mir vorstellen.
Frau Steiger hat bereits richtigerweise bemerkt, dass wir eine solche Lösung angeschoben haben. Deshalb ist der Dringlichkeitsantrag sinnvoll. Wir freuen uns, dass Sie diesem Dringlichkeitsantrag zustimmen. Wir stimmen Ihrem Dringlichkeitsantrag ebenfalls gerne zu.
(Vom Redner nicht autori- siert) Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Entwicklung des sogenannten Fernverkehrs auf der Strecke Nürnberg Hof -Dresden ist ein Trauerspiel erster Klasse. Während man rund zwei Jahrzehnte nach der Wiedervereinigung auf sächsischer Seite in Kürze von Dresden nach Hof elektrifiziert fahren wird, wird man in Zukunft zwischen Hof und Nürnberg weiterhin mit Diesel-Lokomotiven fahren. Das allein zeigt schon, wie man sich in den letzten Jahren und Jahrzehnten um den technischen Ausbau dieser Relation kümmert.
Nicht weniger schlecht entwickelt hat sich der Einsatz des Fahrzeugmaterials auf der Strecke. Hatten wir kurzzeitig einen modernen Zug in Form des ICE-T, der dann anderweitig in der Welt verschwunden ist, so haben wir seit dem Wegfall des ICE-T, der damals ohne große Ankündigung von der Bahn betrieben wurde, auf der Strecke Regionalexpresse und den sogenannten Interregio-Express. Zurzeit wird auf der Relation zwischen Nürnberg und Dresden der Stundentakt eingehalten, und zwar wechselnd mit dem RE über Marktredwitz und dem IRE über Bayreuth und Münchberg.
In dem Antrag geht es um den IRE, der, zurzeit eigenwirtschaftlich von der Deutschen Bahn AG betrieben, von Nürnberg über die Bezirkshauptstadt Bayreuth, Münchberg und Hof nach Dresden fährt. Der Vertrag läuft zum Dezember aus und es ist zu klären, ob und, wenn ja, welcher Zug in Zukunft von wem auf dieser Strecke gefahren wird. Unser Anliegen ist es, dass die Deutsche Bahn AG, die die gesamte Region hinsichtlich des Fernverkehrs hat böse im Regen stehen lassen - auch seinerzeit, als der ICE-T eingestellt wurde -, ihrer Gesamtverantwortung gerecht wird und zumindest den IRE mit der Neigetechnik auf der Relation Nürnberg - Bayreuth - Münchberg - Hof - Dresden weiter betreibt, und zwar eigenwirtschaftlich, weil sie die entsprechende Verantwortung hat.
Die Deutsche Bahn behauptet gegenüber der Bayerischen Eisenbahngesellschaft und dem Ministerium, wie ich höre, Herr Minister, sie würde auf dieser Strecke einen Verlust in zweistelliger Millionenhöhe einfahren. Nun muss man kein Bahnexperte sein, um relativ schnell draufzukommen, dass die Relation des Verlustes möglicherweise übertrieben sein könnte. Das Maß der Übertreibung will ich nicht versuchen zu schildern.
Auf der anderen Seite muss man aber zugeben, dass es sein kann, dass insgesamt ein Verlust eingefahren wird. Man muss dann vertrauensvoll miteinander darüber reden, wie man diesen Stundentakt unter Einbeziehung des IRE, den ich gerade beschrieben habe,
in Zukunft aufrechterhalten kann. Dazu wird es erforderlich sein, zusammenzukommen und vertrauensvoll miteinander zu sprechen, und zwar über echte Zahlen, um eine Lösung herbeizuführen, und um zumindest die Aufrechterhaltung dieses Taktes mit den beiden unterschiedlichen Zügen über diese beiden Teilrelationen der Franken-Sachsen-Magistrale zu gewährleisten.
Wir fordern die Staatsregierung auf, gegenüber der Deutschen Bahn AG entsprechend aufzutreten, damit es genau zu dieser Lösung kommt.
Der nachgezogene Antrag der FREIEN WÄHLER ist nicht nur dem Grunde nach, sondern auch inhaltlich im Wesentlichen ein guter Antrag, dem wir uns weitestgehend anschließen können. Leider weist er auch inhaltliche Schwächen und Falsches auf, das so nicht geht. Eine sofortige Planungsaufnahme für die Elektrifizierung von Strecken, die im vordringlichen Bedarf des Bundesfernverkehrsplans nicht enthalten sind, ist nicht möglich. Das heißt, das ist nur Schritt für Schritt möglich. Zunächst müssen die entsprechenden Strecken in die erste Dringlichkeitsstufe des Bundesgesetzes aufgenommen werden. Wir haben übrigens auf meinen Antrag hin gemeinsam die Staatsregierung aufgefordert, tätig zu werden und der Elektrifizierung dieser Strecke erste Dringlichkeit beizumessen. Mit der Planung kann erst dann begonnen werden, wenn die entsprechenden Finanzmittel zur Verfügung stehen, wofür bekanntlich der Bund verantwortlich ist.
In diesem Sinne bitte ich Sie, unserem Antrag auf Fortführung des Franken-Sachsen-Expresses auf der IRE-Strecke über Bayreuth zuzustimmen. Ich bitte um Verständnis, dass wir dem Antrag der FREIEN WÄHLER leider nicht zustimmen können.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wer heute einmal auf "Spiegel online" schaut, kann dort lesen: "Salafisten drohen Ägypten mit islamischer Revolution." Dem liegt zugrunde, dass der salafistische Prediger Abu Ismael von der Präsidentenwahl in Ägypten ausgeschlossen wurde und dass er im Gegenzug schon im Vorfeld für diesen Fall mit einer islamistischen Revolution in Ägypten gedroht hat. In "Spiegel online" können Sie weiter lesen, dass der betreffende Prediger schon öfter betont hat, dass man im Kampf für den Sieg des Islam auch vor Gewalt nicht zurückschrecken dürfe. Osama bin Laden wurde von ihm als ein Märtyrer bezeichnet.
Dieser radikale Salafismus ist nicht nur in Ägypten ein Thema, sondern er muss leider auch uns beschäftigen, weil davon auszugehen ist, dass es in Deutschland mehrere Tausend Anhänger des Salafismus gibt.
Die Innenministerkonferenz hat bereits im Juni 2011 einstimmig wie immer beschlossen und festgestellt, dass der Salafismus ein Nährboden des islamistischen Terrorismus ist. Die Innenministerkonferenz hat festgestellt, dass er auch in Deutschland die am schnellsten wachsende islamistische Bewegung ist. Die Innenministerkonferenz hat den Salafismus als verfassungsfeindlich festgestellt und der bundesweiten Beobachtungspflicht unterstellt. Die Innenministerkonferenz - und hoffentlich wir auch - betrachtet es weiterhin als gesamtgesellschaftliche Aufgabe, dem Salafismus mit allen Mitteln des Rechtsstaates entgegenzutreten.
Nun haben wir alle mitbekommen, dass in den vergangenen Wochen Salafisten nicht nur angekündigt, sondern auch damit begonnen haben, angeblich 25 Millionen Exemplare des Korans in deutscher Sprache in Deutschland zu verteilen. Kolleginnen und Kollegen, ich glaube, ich brauche nicht zu betonen, dass die bloße Verteilung des Koran, in welcher Sprache auch immer, selbstverständlich auch in Deutsch, überhaupt kein Problem für uns darstellt, zumal die Religionsfreiheit, die im Grundgesetz garantiert wird, für uns ein sehr hohes Gut ist. Aber - und jetzt kommt das große Aber - diese Ausnutzung der Religionsfreiheit darf nicht für extremistische Umtriebe missbraucht werden.
Es geht letztlich darum, zu fragen: Wer verteilt denn den Koran hier, was ist denn das Motiv, was steckt wirklich dahinter, und welche Ziele werden denn damit tatsächlich von welcher Gruppe verfolgt?
Demgemäß haben wir einen Berichtsantrag eingebracht, der Ihnen vorliegt und den ich Ihnen nicht vorlesen muss. Uns geht es darum, von der Staatsregierung im Landtag zu erfahren, welche Erkenntnisse vorliegen, insbesondere ob im Zusammenhang mit der Verteilungsaktion der benannten Salafisten Erkenntnisse vorliegen, dass hier verfassungsfeindliche Ziele verfolgt werden und wenn ja, in welcher Form. Natürlich werden wir dann darüber zu reden haben, was man tun kann, wie sich dieser Rechtsstaat mit seiner freiheitlich-demokratischen Grundordnung dagegen wehren kann. Wir fordern auch einen Bericht der Staatsregierung im Parlamentarischen Kontrollgremium zu der Fragestellung, welche allgemeinen Erkenntnisse diesbezüglich vorliegen.
Ich denke, ich brauche nicht auszuführen - damit hat sich mittlerweile jeder auseinandergesetzt -, was der Salafismus ist. Es ist völlig klar, dass es sich hier um einen ernst zu nehmenden Angriff auf unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung, auf unseren Rechtsstaat handelt. Hoffentlich ist es für alle demokratischen Parteien selbstverständlich, sich mit derartigen Bewegungen auseinanderzusetzen, ihnen gegebenenfalls auch mit geeigneten Mitteln entgegenzutreten und auch jeweils immer wieder neu zu überprüfen, ob unsere Rechtsordnung, die auf der einen Seite großartige Grundrechte wie die Religionsfreiheit gewährt, auf der anderen Seite sich selbst ausreichend gegen die Bekämpfung dieser Grundordnung schützt; denn sie ermöglicht uns erst, hier im Parlament diese Fragen frei miteinander zu diskutieren.
Ich bitte Sie, unserem Berichtsantrag zuzustimmen. Ich bin davon überzeugt, wir werden eine sehr interessante Diskussion im jeweils zuständigen Landtagsgremium zu diesem Themenkreis haben. - Vielen Dank.
(Vom Redner nicht autori- siert) Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Das Tötungsdelikt gegen den jungen Staatsanwalt Tilman Turck am 11. Januar 2012 hat unser ganzes Land erschüttert. Seitens unserer Fraktion darf ich noch einmal ausdrücklich unser Mitgefühl bekunden. Die Gedanken vieler von uns waren in den letzten beiden Wochen auch unbekannterweise bei den Angehörigen von Tilman Turck.
Kolleginnen und Kollegen, wir wissen, es gibt keine absolute Sicherheit und es kann keine absolute Sicherheit in öffentlichen Gebäuden geben. Trotzdem ist es unsere Aufgabe und entspricht es unserer Fürsorgepflicht gegenüber unseren Bediensteten, dafür Sorge zu tragen, dass die Sicherheitsvorkehrungen dort, wo besondere Gefährdungen auftreten, nämlich in unseren Justizgebäuden, bestmöglich sind. Demgemäß haben wir, hat die Bayerische Staatsregierung in den vergangenen Jahren bereits eine ganze Reihe von Maßnahmen in unseren Justizgebäuden ergriffen. Allein seit 2009 wurden 3,6 Millionen Euro in den Ausbau der Sicherheit der Justizgebäude investiert. Man hat Neubauten und Sanierungsmaßnahmen zum Anlass genommen, die Sicherheit in den Gebäuden zu verbessern. Außerdem wurden bereits Zugangskontrollen in Strafjustizzentren und an großen Justizstandorten eingeführt sowie peu à peu auch an kleineren Standorten.
Der tragische Anschlag auf Tilman Turck muss für uns aber Anlass sein, unsere Anstrengungen noch weiter zu verstärken. Wir treten deshalb dafür ein, so schnell wie möglich alle nur denkbaren Maßnahmen zu ergreifen, um die Sicherheit in unseren Justizgebäuden weiter zu erhöhen. Dazu gehört, für die notwendige technische Ausstattung wie Detektoren, Drehkreuze, elektrisch bedienbare Türelemente und so weiter zu sorgen. Dazu gehört auch, wo das möglich ist, die räumliche Trennung zwischen den Büroräumen der Justiz auf der einen Seite und den Sitzungssälen auf der anderen Seite. Dazu gehören vor allem auch Eingangskontrollen und Zugangskontrollen an den Sitzungstagen im Interesse unserer Be
diensteten, und im Interesse aller weiteren Verfahrensbeteiligten wie Zeugen, Zuhörer und all der Personen, die in unseren Justizgebäuden ein- und ausgehen. Darüber hinaus wollen wir die personellen Ressourcen sowie die dafür notwendigen Sachmittel zur Verfügung stellen.
Wir wissen sehr wohl, Kolleginnen und Kollegen, dass das angesichts einer Anzahl von weit über hundert Justizgebäuden und Standorten in Bayern nicht von heute auf morgen möglich ist. Wir wissen auch, dass es aufgrund des Alters der Gebäude und der gegebenen Grundvoraussetzungen teilweise nicht leicht sein wird, den hohen Anspruch zu erfüllen. Ich glaube aber, als Landtag müssen wir ebenso wie die Staatsregierung alles tun, um dieses Ziel so schnell wie möglich zu erreichen. Das wird nur peu à peu gehen, aber wir müssen uns anstrengen, damit es vorangeht.
Es ist auch zu untersuchen, wie weit im vergleichbaren Maß an unseren Fachgerichten Maßnahmen erfolgen können. Über die Maßnahmen, die in den nächsten Monaten in die Wege geleitet werden, erbitten wir uns von der Staatsregierung einen Zwischenbericht, der nach unserer Vorstellung spätestens bis zum 01.10. dieses Jahres gegeben werden soll. So viel zu unserem Antrag, in dem dies alles ausgeführt ist.
Ich darf nun noch zu den beiden nachgereichten Dringlichkeitsanträgen etwas ausführen. Zum Dringlichkeitsantrag der SPD: Werter Herr Kollege Schindler, wir können Ihrem Antrag in fast allen Punkten zustimmen. Sein Inhalt entspricht weitgehend auch unserem Ansinnen, zwar in einer anderen Diktion, aber es handelt sich letztlich um denselben Inhalt. Am Ende des Dringlichkeitsantrags gibt es aber einen Knackpunkt. Im letzten Absatz schreiben Sie: "Der Landtag spricht sich deshalb dafür aus, an den Gerichten ausreichend Stellen für Justizwachtmeister und Amtsmeister zu schaffen…". Auch wir sind der Meinung, dass wir die Anzahl der Stellen erhöhen müssen und dass wir weitere Justizwachtmeister und Amtsmeister werden einstellen müssen, um den hohen Anspruch verwirklichen zu können. Ich bitte Sie aber um Verständnis dafür, dass wir, die wir in der Verantwortung sind und diese Forderung umsetzen müssen, vielleicht auch andere Möglichkeiten zur Beschaffung von personellen Ressourcen heranziehen müssen.
Wir als Parlament wollen dem Justizministerium, das hier zuständig ist und den Plan zu erstellen hat, nicht vorgreifen.
- Herr Halbleib, wenn ich "andere" sage, dann meine ich damit, dass auch personelle Ressourcen im Sinne eines Zukaufs von Dienstleistungen auf dem privaten Markt in Betracht kommen müssen.
Das ist einmal zu überprüfen, nicht unbedingt bei den Sicherheitsleistungen, aber grundsätzlich, ob man bestimmte Abläufe, beispielsweise Botengänge oder ähnliche Aufgaben, personell auch anders gestalten kann. Ich bitte Sie deshalb um Verständnis. Wenn Sie nicht bereit sind, die Formulierung im letzten Absatz Ihres Dringlichkeitsantrags zu ändern, können wir Ihrem Dringlichkeitsantrag nicht zustimmen. Ich bitte um Verständnis.
Was den Dringlichkeitsantrag der FREIEN WÄHLER anbelangt, so sind wir selbstverständlich auch der Meinung, dass die Fragen Ihres Berichtsantrags beantwortet werden müssen. Wenn Sie, wie Sie uns bereits zugesagt haben, bereit sind, den Zeitrahmen abzuändern und den Passus "bis spätestens 01.10.2012" einzufügen, stimmen wir Ihrem Dringlichkeitsantrag gerne zu.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Kollege Mütze hat mich, wie Sie vielleicht verstehen werden, heute nicht nur sehr enttäuscht, sondern er hat mit seiner Rede bei mir auch den dringenden Verdacht erweckt, noch nie auf dem Flugplatz Hof gewesen zu sein.
Darüber können wir uns noch gesondert unterhalten.