Ich wünsche mir seit Längerem, dass man das Thema im Wahlkampf behandelt. Vielleicht schaffen wir es, über Parteigrenzen hinweg einige Maßnahmen gemeinsam zu entwickeln und umzusetzen; einige sind schon auf den Weg gebracht worden. Sicherlich müssen mehr Wohnungen gebaut werden. Wir brauchen steuerliche Vergünstigungen. Die Genossenschaften sind zu stärken. Notwendig ist aber auch der vorgeschlagene Genehmigungsvorbehalt bei der Umwandlung von Mietwohnungen in München.
Ich will an dieser Stelle ankündigen, dass wir dem Antrag der SPD heute zustimmen werden; darauf können Sie sich schon einstellen. Im Ausschuss hatten die FREIEN WÄHLER noch anders entschieden. Ansonsten folgen wir unserem Abstimmungsverhalten in den Ausschüssen.
Den Antrag zu Tagesordnungspunkt 22 – "Bezahlbaren Wohnraum erhalten: Maklerkosten dürfen nicht zur zweiten Miete werden" – werden wir ablehnen. Diesen Vorschlag halten wir nicht für sinnvoll, weil wir davon ausgehen, dass die Maklerkosten dann auf die Miete draufgeschlagen werden, weshalb der Mieter letztlich nichts einspart.
Ich wiederhole meine Anregung, sich hier darauf zu verständigen, was in der aktuellen Situation zu tun ist. Ein Streit darüber, wer in den letzten Jahren wie und wann versagt hat, nutzt keinem Mieter.
Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Ein Genehmigungsvorbehalt für Umwandlungen, wie er in dem Antrag gefordert wird, ist ein massiver Eingriff in das Immobilieneigentum. In der Folge wird es weniger Investitionen in Modernisierung und energetische Sanierung geben.
Um den sozialen Aspekt anzusprechen: Wir haben bereits einen extrem hohen Schutz vor Umwandlungsspekulation. In 145 bayerischen Gemeinden darf der Käufer, nachdem er die Wohnung erworben hat, dem Mieter erst nach zehn Jahren kündigen. Das gilt also selbst bei Eigenbedarf. Ich denke, das ist ein sehr hoher Schutz vor Umwandlungsspekulation.
Nun zu Ihrer Forderung, die Kappungsgrenze auszuweiten: In Gegenden, in denen die Wohnlage angespannt ist, haben wir die Kappungsgrenze bereits auf 15 % gesenkt. Diese Maßnahme hat aber eine Kehrseite. Seit Mitte Mai gilt in München die Kappungsgrenze von 15 %. Die Sprecherin des Mietervereins, Anja Franz, hat auf das Problem hingewiesen, dass viele Vermieter vorher noch schnell die Mieten erhöht haben. Davon sind vor allen Dingen alteingesessene Bewohner in beliebten Vierteln betroffen.
Drittens ist festzustellen, dass durch die Senkung der Kappungsgrenze keine einzige zusätzliche Wohnung geschaffen wird. Im Gegenteil, eine Mietpreisbremse
ist eine Baubremse und geht zulasten der Mieter. Der beste Mieterschutz ist, mehr Wohnungen zu schaffen.
Weisen Sie doch bitte mehr bezahlbares Bauland aus! Schaffen Sie Möglichkeiten für Nachverdichtungen!
Erteilen Sie unbürokratisch Baugenehmigungen! Ermöglichen Sie mehr Umnutzungen in München, in Ihrer rot-grünen Stadt! Ermöglichen Sie mehr Umnutzungen zugunsten von mehr Wohnraum!
Was Sie in München tun, ist genau das Gegenteil. Da kommen ständig neue Abstellplatzsatzungen und sonst was für Satzungen. Das ist Unsinn, das schafft keinen Wohnraum, das ist ein Investitionshemmnis, und das ist zum Nachteil der Mieter. Deswegen haben wir die Knappheit, und deswegen sind die Mieten so hoch.
Zu einer weiteren Forderung, dem Bestellerprinzip bei Maklerkosten: Abgesehen davon, dass das ein schwerer Eingriff in die Vertragsfreiheit ist, ist es doch so: In Gebieten, in denen es ein großes Angebot an Wohnungen gibt, zahlt der Mieter. Das heißt, nicht das Maklerrecht ist schuld, sondern das geringe Angebot.
Im Übrigen ist es so, dass man, wenn man in Gebieten mit hoher Nachfrage sagen würde, der Vermieter zahlt, damit rechnen könnte, dass das direkt in die Grundmiete eingepreist wird und dann jeder Mieter zahlt. Der Begriff "Bestellerprinzip" ist also im Grunde genommen auch noch irreführend und hilft niemandem.
Weiter stellen Sie die Forderung nach einer stärkeren Förderung von Investitionen. Dazu muss man sagen: Es ist doch absurd, wenn Sie einerseits Mietpreisbegrenzung fordern, also zu einer Verknappung von Wohnraum aktiv beitragen, und das andererseits durch staatliche Bauprogramme kompensieren wollen. Wir sagen Ja zu staatlichen Bauprogrammen, aber wir tun da auch sehr viel. Daher ist der Antrag obsolet.
Ich erwähne nur das Wohnungsbauförderprogramm, das Zinsverbilligungsprogramm, das Bayerische Modernisierungsprogramm. Wir haben im Doppelhaushalt 2013/2014 420 Millionen Euro für soziale Wohn
raumförderung eingestellt. 2014 kommen voraussichtlich weitere 50 Millionen Euro hinzu. Dadurch können weitere 5.000 Wohnungen gefördert werden. Wir haben uns klar positioniert für eine Fortführung des KfW-Programms "Energieeffizient bauen". Damit wurde allein 2012 jeder zweite Neubau gefördert.
Durch die Förderung des Wohneigentums, wie wir sie betreiben, haben junge Familien die Chance, bezahlbar und zu guten Konditionen zu wohnen und sich gleichzeitig eine Altersvorsorge aufzubauen.
Vielen Dank. Für die Staatsregierung erteile ich Herrn Staatsminister Herrmann das Wort. Bitte schön, Herr Staatsminister.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Bezahlbarer Wohnraum für die Menschen in Bayern ist in der Tat ein ganz wichtiges Anliegen. Leider gehen die Anträge der GRÜNEN weitgehend in die falsche Richtung, oder sie sind zum Teil schon völlig überholt oder nicht umsetzbar. Ich will das noch einmal kurz zusammenfassen.
Wir haben bereits eine Verordnung erlassen, mit der in der Landeshauptstadt München die Kappungsgrenze für Mieterhöhungen von 20 auf 15 % innerhalb von drei Jahren gesenkt wird. Wir haben auch anderen Kommunen, die hierbei einbezogen werden wollen, die Möglichkeit eröffnet, sich zu melden. Das sind gegenwärtig schon über 90 weitere Städte und Gemeinden in Bayern. Wir werden noch im Monat Juli einen entsprechenden Beschluss im Kabinett fassen, sodass dann dieser besondere Schutz über die Landeshauptstadt München hinaus auf weitere über 90 Städte und Gemeinden ausgedehnt wird.
Die Staatsregierung hat bereits mit der Wohngebieteverordnung die Gemeinden mit gefährdeter Wohnversorgung festgelegt. Dort wird den Mietern ein besonderer Kündigungsschutz bei der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen gewährt. In nunmehr 145 Gemeinden können die Erwerber den Mietern erst nach zehn Jahren – die Frau Kollegin Sandt hat das gerade angesprochen – anstelle der sonst üblichen drei Jahre wegen Eigenbedarfs kündigen. Bayern hat damit im Gegensatz zu den meisten anderen Bundesländern das gesetzliche Höchstmaß für die Verlängerung der Kündigungssperrfrist ausgeschöpft.
Mit dem Zweckentfremdungsgesetz geben wir den Gemeinden ein Instrumentarium, mit dem sie verhindern können, dass Wohnraum für überwiegend gewerbliche Zwecke umgenutzt wird, dass Wohnungen
länger als drei Monate leer stehen oder abgerissen werden. So konnte die Landeshauptstadt München in den Jahren 2008 bis 2012 insgesamt 934 Wohneinheiten vor Zweckentfremdung schützen.
Ich will aber ausdrücklich auch noch einmal Folgendes sagen, liebe Kolleginnen und Kollegen: Das eine ist der Schutz der Mieter im Einzelfall. Insgesamt ist langfristig mehr Wohnungsbau in unserem Land immer noch der beste Schutz für die Mieter.
Deshalb müssen wir vor allen Dingen alles dafür tun, dass in Bayern insgesamt mehr Wohnungen gebaut werden. Die staatliche Wohnraumförderung in Bayern hat in der jetzt zu Ende gehenden Legislaturperiode von 2008 bis einschließlich 2012 über 1 Milliarde Euro dafür investiert und das unterscheidet sich damit positiv von vielen anderen Bundesländern. Wir setzen nicht nur alles Geld, das wir vom Bund bekommen, selbstverständlich zu 100 % für die Wohnraumförderung ein, sondern wir legen noch eine ganze Menge freistaatliches Geld obendrauf. Auch von bundesweiten Verbänden zu Recht beklagt wird, dass es eine Reihe übrigens auch SPD-regierter Bundesländer gibt, die nicht einmal das Geld, das sie vom Bund für diesen Zweck bekommen, restlos für die Wohnraumförderung einsetzen, sondern zum Teil für andere Zwecke verwenden. Meine Damen und Herren, davon unterscheiden wir uns in Bayern schon deutlich.
Wenn wir uns anschauen, wie das im laufenden Doppelhaushalt aussieht und wie die Staatsregierung die Weichen für 2014 gestellt hat, kann ich feststellen, dass wir, wenn man alle Fördermittel zusammenzählt, für 2013 227,5 Millionen Euro ausgeben. Für 2014 haben wir vorgesehen, das auf 287,5 Millionen Euro anzuheben.
Innerhalb der beiden Jahre 2013 und 2014 geben wir also über eine halbe Milliarde Euro allein für die Wohnraumförderung in Bayern inklusive der Studentenwohnheimförderung aus. Das ist ein Kraftakt, der sich wirklich sehen lassen kann.
Ich will schließlich darauf hinweisen, dass wir im Bundesrat einen Antrag eingebracht haben, dass auch das Wohngeld einschließlich der Einkommensgrenzen dringend erhöht werden muss. Ich kann an dieser Stelle nur feststellen: Es hätten nur alle SPD-regierten Bundesländer im Bundesrat dieser Initiative Bayerns zuzustimmen brauchen; dann würde dieser Antrag jetzt im Bundestag zur Beschlussfassung vorliegen.
Aber leider hat eine Reihe von SPD-regierten Bundesländern im Bundesrat aus rein parteitaktischen Gründen unserem Antrag nicht zugestimmt, und deshalb findet er dort bislang keine Mehrheit. Wer sich so parteitaktisch verhält, der hat jedes Recht verspielt, hier über Mieterschutz zu reden, meine Damen und Herren.
Wir kommen zur Abstimmung. Die jeweils federführenden Ausschüsse empfehlen alle sechs Anträge zur Ablehnung.