Joachim Herrmann
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Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Artikel 1 unseres Grundgesetzes beginnt mit dem Satz: "Die Würde des Menschen ist unantastbar."
Daraus hat das Bundesverfassungsgericht in zahlreichen Urteilen ein Individualrecht auf Datenschutz entwickelt. Dieser Schutz des Persönlichkeitsrechts und der privaten Daten ist diesem Parlament und der Bayerischen Staatsregierung sehr wichtig. Insgesamt hat der Datenschutz in Deutschland einen sehr hohen Stellenwert und ein sehr hohes Niveau, das in nur wenigen anderen Staaten dieser Welt erreicht wird.
Der Datenschutz ist aber in der globalisierten und digitalisierten Welt nicht nur ein besonders hohes Gut, sondern er ist auch ein besonders gefährdetes Gut. Unsere Daten, seien es persönliche Daten oder Informationen von Unternehmen, sind durch Spionage anderer Länder gefährdet, egal, ob das nun Russland, China oder vielleicht befreundete westliche Länder sind. Ich habe an dieser Stelle vor wenigen Wochen in meiner Regierungserklärung zur Cyber-Sicherheit ausdrücklich darauf hingewiesen. Unser gemeinsames Anliegen muss es sein, den Bürger und auch unsere Wirtschaftsunternehmen vor Ausforschung zu schützen, und zwar gegenüber jedem in der Welt.
Bei dem mutmaßlichen oder behaupteten Handeln der NSA müssen wir natürlich klar zwischen dem Handeln auf deutschem Territorium und dem Handeln außerhalb des deutschen Hoheitsgebiets unterscheiden. Klar ist: In Deutschland gilt deutsches Recht. Dieses Recht ist uneingeschränkt von jedem, der sich auf unserem Territorium aufhält, zu beachten. Es gibt auch keine Abkommen oder dergleichen, die irgendjemanden davon freistellen würden, deutsches Recht auf deutschem Boden zu beachten.
Wir wissen im Moment nicht sicher, ob US-amerikanische Nachrichtendienste oder US-Behörden auf deutschem Boden gegen deutsches Recht verstoßen haben. Das muss geklärt werden. Deshalb brauchen wir eine möglichst lückenlose Aufklärung. Deswegen begrüße ich es, dass sich der Bundesinnenminister bei seinem Besuch in Washington darum bemüht hat, die Sachverhalte weiter aufzuklären. Die amerikanische Seite hat hier weitere Informationen in Aussicht gestellt.
Wenn es tatsächlich zu den behaupteten Verstößen gekommen ist, müssen wir mit allem Nachdruck Konsequenzen einfordern. Letztlich stellt sich dann natürlich die Frage nach der strafrechtlichen Relevanz eines solchen Verhaltens. Dafür wäre gegebenenfalls der Generalbundesanwalt unmittelbar zuständig. Weil Sie so nett gefragt haben, stelle ich ausdrücklich fest: Soweit ich es überblicken kann, gibt es bei bayerischen Behörden gegenwärtig keine konkreten Erkenntnisse über Verletzungen deutschen Rechts auf deutschem Boden durch amerikanische Behörden. Nach gegenwärtigem Stand ist mir keine andere Landesregierung in Deutschland bekannt, der konkrete Erkenntnisse über die Verletzung deutschen Rechts auf deutschem Boden durch ausländische Behörden vorliegen.
- Ich habe darauf hingewiesen, dass sorgfältig ermittelt werden muss. Dafür ist der Generalbundesanwalt unmittelbar zuständig.
Wenn Sie mich nach meinen Erkenntnissen fragen, muss ich sagen: Ich habe im Moment keine konkreten Erkenntnisse. Die Vorwürfe, die durch die Medien in den Raum gestellt werden, müssen natürlich sorgfältig betrachtet werden. Klar ist: Außerhalb des deutschen Hoheitsgebiets haben wir keinen unmittelbaren Zugriff. Wir müssen aber auch dort unser Interesse an einem ordentlichen Datenschutz wirksam verfolgen. Dazu gehört natürlich der Dialog mit unseren Partnern.
Wir müssen in Gesprächen mit unseren amerikanischen Partnern die Notwendigkeit wirksamen Datenschutzes mit allem Nachdruck vertreten. Dieser Schutz unserer Daten ist Ausdruck unserer gemeinsamen Wertvorstellungen und unverzichtbare Grundlage des vertrauensvollen partnerschaftlichen Miteinanders. Die NATO ist gegründet worden, um die Freiheit der Menschen zu verteidigen. Es kann aber keine vernünftige Verteidigung der Freiheit geben, wenn Datenschutz nichts gelten sollte. Das muss man auch innerhalb der NATO unmissverständlich klarmachen.
Wir müssen aber nicht nur mit staatlichen Stellen reden. Wir müssen auch immer wieder unsere Bürgerinnen und Bürger im eigenen Land darüber informieren, dass niemand eine Garantie dafür hat, dass die Daten, die er ins Netz stellt und ausländischen Firmen anvertraut, auf dem weiteren Weg nach deutschen Standards behandelt werden. Ich werde mich in den nächsten Tagen an die amerikanische Firma Microsoft und die britische Firma Vodafone, mit denen wir in Bayern unmittelbar zu tun haben, wenden
und um konkrete Auskunft darüber bitten, wie ihre jeweiligen Mutterunternehmen mit Daten umgehen, die ihnen Kunden in Bayern und Deutschland anvertraut haben.
Laut den Pressemeldungen über die Veröffentlichungen von Herrn Snowden haben Nachrichtendienste in Amerika einen unmittelbaren Zugriff auf alle Daten dieser Mutterunternehmen. Diese Mutterunternehmen haben wiederum Zugriff auf die Daten ihrer Tochterunternehmen rund um die Welt. Ich denke, dass auch in den Kundenbeziehungen Menschen in unserem Land einen Anspruch darauf haben, zu erfahren, wie mit ihren Daten, die sie im Geschäftsverkehr jemandem anvertrauen, umgegangen wird. Wichtig ist, dass wir auch die eigenen Schutzstrukturen weiter ausbauen. Für die Schädigung der bayerischen Wirtschaft durch Know-how-Verlust und den Schutz unserer Privatsphäre ist es nämlich letztendlich völlig unbedeutend, welcher Staat oder welches Konkurrenzunternehmen sich der Daten bemächtigt. Wir brauchen einen umfassenden Schutz.
Deshalb haben wir übrigens zum 1. Juli unser CyberAllianz-Zentrum in Betrieb genommen, das letztlich die Wirtschaftsunternehmen in unserem Land noch besser beraten und damit letztlich die Bürger noch besser schützen soll vor Hacker-Angriffen, vor Wirtschaftsspionage oder vor welchen Angriffen auch
immer auf die Daten in unserem Land. Wir messen dem Wirtschaftsschutz schon seit einigen Jahren eine ganz zentrale Bedeutung in der präventiven Spionageabwehr bei.
Ich betone an dieser Stelle aber auch, meine Damen und Herren: Wenn sich die Meldungen über das angebliche Vorgehen der NSA bestätigen sollten, besteht die Alternative jedenfalls nicht darin, dass wir sicherheitspolitisch sozusagen gar nichts tun. Wir haben natürlich auch in diesem Staat eine Schutzpflicht; wir haben die Pflicht, die Menschen in unserem Land gegen Terror, Mord und welche Angriffe auch immer zu schützen und dafür unsere Sicherheitsbehörden entsprechend aufzustellen. Deshalb kann die Alternative zu dem, was hier behauptet wird, nur in einem klaren rechtsstaatlichen Programm bestehen, in einer klaren Ordnung, die festlegt, was Nachrichtendienste dürfen und was nicht. Das ist unser Weg in Deutschland.
Deshalb ist in dieser Diskussion festzustellen: Was angeblich andere machen, ist insgesamt zum Beispiel für unseren Verfassungsschutz in Deutschland völlig indiskutabel. Auf Bundes- und Länderebene gilt die klare Regelung, dass der Verfassungsschutz nur diejenigen Überwachungsmaßnahmen ergreifen darf, die die G-10-Kommissionen der Parlamente, also etwa die G-10-Kommission des Bayerischen Landtags oder die G-10-Kommission des Deutschen Bundestags, ausdrücklich genehmigen. Wir müssen selbstverständlich streng darauf achten, dass dies eingehalten wird; im Parlamentarischen Kontrollgremium wird regelmäßig darüber berichtet. Gerade eine freiheitliche Demokratie bedarf dringend eines funktionierenden und zugleich rechtsstaatlich handelnden Nachrichtendienstes. Sowohl der NSU-Prozess als auch der Fall der Sauerland-Attentäter zeigen uns, wie nötig effektive Strukturen auch bei Nachrichtendiensten sind.
Das gilt übrigens auch für das Thema der Mindestspeicherfristen bei den Telekommunikationsdiensten. Auch dafür haben wir ein Programm vorgesehen, das eine klare Alternative zu dem bietet, was mutmaßlich in den USA läuft. Wir wollen nicht, dass irgendein Nachrichtendienst oder irgendeine Sicherheitsbehörde beliebig, massenhaft, millionenfach auf Telekommunikationsdaten zugreifen darf, sondern wir fordern ausdrücklich, dass diese Daten bei den Telekommunikationsdiensten bleiben müssen. Nur im Einzelfall, aufgrund eines richterlichen Beschlusses, darf in einem konkreten Verdachtsfall, bei einer konkreten Ermittlung oder bei einer konkreten Terrorabwehrmaßnahme gegen einzelne Personen oder Unternehmen oder gegen einzelne Telefonanschlüsse ein Eingriff möglich sein. Das darf aber nicht massenhaft oder millionenfach ermöglicht werden. Darin besteht
unsere rechtsstaatliche Alternative zu dem, was Gegenstand von Vorwürfen ist.
- Herr Kollege Arnold, es ist durchaus richtig, wenn man auf dem Standpunkt steht: Nicht jeder Zweck heiligt die Mittel. Hierin stimme ich völlig mit Ihnen überein. Aber das, was Sie in diesem Zusammenhang erklärt haben, ist typisches Oppositionsgerede. In der Innenministerkonferenz werden immer wieder intensive Diskussionen über diese Fragen geführt. In Deutschland gibt es 16 Landesinnenminister, davon gehören zurzeit acht der Union und acht der SPD an, Herr Kollege Arnold. Die Position, die Sie hier vorhin vertreten haben, vertritt kein einziger SPD-Innenminister in Deutschland. Das ist Oppositionsgerede. Wer in der sicherheitspolitischen Verantwortung steht, kann sich solche Traumtänzereien nicht erlauben, Herr Kollege Arnold.
Ich sage Ihnen auch angesichts der aktuellen Debatten in unserem Land: Ich habe in den letzten Monaten festgestellt, dass eine breite Mehrheit in unserem Land befürwortet, dass auch gestohlene private Steuerbankdaten angekauft werden, um Steuerbetrüger vor Gericht zu bringen. Dieses Vorgehen erfreut sich einer breiten parlamentarischen Mehrheit. Da erlaube ich mir schon zu sagen: Die Maßstäbe, nach denen ich in diesem Land Terror abwehren darf, können sicherlich keine strengeren sein als die für die Verfolgung von Steuerbetrügern. Offensichtlich gibt es doch eine Frage dazu, was erlaubt ist, um gegen eine bestimmte Straftat vorzugehen; und ich denke, die Diskussion über die Abwägung der Zulässigkeit von Maßnahmen, um bestimmte Straftaten zu verfolgen oder noch besser zu verhindern, ist notwendig.
Die Fragen, die Sie an die Staatsregierung gerichtet haben, werde ich Ihnen gerne beantworten, sobald mir die Antwort der Bundesregierung dazu vorliegt, an die ich die meisten dieser Fragen weitergereicht habe, weil die meisten dieser Fragen – und das wissen Sie auch, Herr Kollege – über das hinausgehen, was im Kompetenzbereich der Bayerischen Staatsregierung liegt.
Ich darf, liebe Kolleginnen und Kollegen, schließlich noch eine ganz persönliche Anmerkung hinzufügen: Ich nehme die von diesem Herrn Snowden publizierten Vorwürfe ernst, und sie müssen rückhaltlos aufgeklärt werden. Ich verhehle aber nicht, dass es bei mir
mehr als Stirnrunzeln verursacht, wenn ein Kämpfer für Freiheit und Datenschutz ausgerechnet in Russland Zuflucht sucht, meine Damen und Herren,
in einem Land – Sie müssen das schon im Zusammenhang sehen –, aus dem in den letzten sechs Monaten immerhin zehntausend Asylbewerber nach Deutschland gekommen sind.
Aus den USA sind keine Asylanten nach Deutschland gekommen.
Aber wenn wir die rechtsstaatlichen Maßstäbe auch noch ein wenig zurechtrücken – wo denn eigentlich nicht? – gibt es Dinge, die wir uns nicht gefallen lassen, auch nicht von amerikanischen Freunden.
Aber die Maßstäbe für das, was in unserer Welt geschieht, einigermaßen aufrechtzuerhalten, halte ich schon für notwendig.
Deshalb wende ich mich Ihnen zu, lieber Herr Kollege Arnold, weil Sie ja so viele wichtige Fragen haben.
Von 1998 bis 2005 saß Frank-Walter Steinmeier im Bundeskanzleramt, von 2005 bis 2009 im Auswärtigen Amt. Er hat insgesamt lange Zeit Verantwortung im Zusammenhang mit all diesen Themen wahrgenommen.
- Herr Kollege Arnold, warten Sie erst einmal ab und überlegen Sie dann, wie Sie sich dazu positionieren. Ich persönlich habe nach wie vor zu Frank-Walter Steinmeier mehr Vertrauen als zu Herrn Snowden. Wenn Sie es anders sehen, stellen Sie sich bitte hierher und sagen Sie es.
Lassen Sie mich zu meinen abschließenden Feststellungen kommen. Erstens: Wir brauchen dringend ein internationales Datenschutzübereinkommen. Zweitens: Ein Freihandelsabkommen mit den USA kann es nur geben, wenn darin auch klare Datenschutzbestimmungen verankert sind.
Die Bayerische Staatsregierung steht ein für Datenschutz in unserem Land, aber sie steht auch ein für bestmöglichen Schutz gegen Mord und Terror. Dafür werden wir auch in Zukunft stehen.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte noch etwas zur rechtlichen Entwicklung der stillen Tage in den letzten zehn Jahren in Bayern ausführen. Bis Ende des Jahres 2004 gab es die Regelung, dass am Gründonnerstag, an Allerheiligen und am Volkstrauertag der Schutz mit Beginn der Sperrzeit begann. Diese Regelung war offensichtlich damals völlig unproblematisch. Die landesweite Sperrzeit wurde auf 5 Uhr gesetzt. Dann haben wir gesagt: Das geht zu weit. Daraufhin hat der Landtag damals beschlossen, dass die stillen Tage um 0.00 Uhr beginnen. Ich denke, dem habe ich damals auch zugestimmt.
Die Praxis jedoch hat gezeigt, dass diese Regelung nicht so gescheit war. Die Logik erschließt sich auch im Nachhinein nicht mehr. Eigentlich haben wir die Sperrzeit verkürzt. Eigentlich sollte mehr Freiraum gewährt werden. Allerdings sind die Regelungen zu den drei stillen Tagen enger gefasst worden. Das hat zu den Widersprüchen im nächtlichen Ausgehverhalten geführt.
Was machen wir jetzt? Die stillen Tage Gründonnerstag, Allerheiligen und der Volkstrauertag sowie drei weitere stille Tage wie Aschermittwoch, Totensonntag und der Buß- und Bettag fangen in Zukunft um 2 Uhr an. Das ist alles.
Meine Damen und Herren, ich stelle ausdrücklich fest und habe darüber intensiv mit den Kirchen diskutiert
- Hören Sie mir halt mal zu. Ich habe Ihnen die Rechtslage erklärt, die Ihnen auch schriftlich vorliegt.
- Das können Sie anschließend weiter diskutieren. Ich habe es Ihnen doch klar gesagt. Herr Pfaffmann, wenn Sie mir zugehört hätten, wäre das jetzt ganz einfach. Mehr brauche ich nicht sagen. Soll ich mich jetzt noch dreimal wiederholen?
- Sie glauben mir? Das freut mich. Wenn Sie meinen restlichen Ausführungen auch noch zustimmen, dann ist das okay.
Eine Zwischenfrage von wem?
Von Herr Hallitzky? Na wunderbar.
In den letzten vier Wochen hatten die Passauer
andere Sorgen als die, die Sie offensichtlich wahrnehmen, Herr Hallitzky.
Ich stelle noch einmal fest: Ich habe mich zu Hause in Erlangen mit einer ganzen Reihe von kirchlich engagierten jungen Menschen unterhalten. Diese jungen Frauen und jungen Männer ministrieren ausnahmslos jeden Sonntag. Sie sagen: Ja, ich ministriere auch am Sonntag, am Volkstrauertag und am Totensonntag um 10.30 Uhr in der Messe meiner Gemeinde. Dem Engagement dieser jungen Menschen tut es keinen Abbruch, wenn sie vorher bis 2 Uhr in der Disco waren. Dennoch ministrieren sie genauso ehrlich und engagiert am Totensonntag.
Meine Damen und Herren, ich stelle ausdrücklich fest, dass auch nach dieser Änderung kein anderes Bundesland so viele stille Tage hat wie der Freistaat Bayern. Alle anderen haben weniger. In jedem anderen Bundesland beginnt der Schutz der stillen Tage später als in Bayern. Dort fangen sie erst um 3.00, um 4.00, um 5.00 oder um 6.00 Uhr an. Manche Länder haben nur fünf, vier oder lediglich drei stille Tage im ganzen Jahr. Ich stelle also fest, künftig sind die stillen Tage nirgends in Deutschland so umfassend und so gut geschützt wie in Bayern. Deswegen kann ich als überzeugter katholischer Christ guten Herzens und mit voller Überzeugung diesem Gesetzentwurf zustimmen. Ich bitte Sie, das auch zu tun.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Bezahlbarer Wohnraum für die Menschen in Bayern ist in der Tat ein ganz wichtiges Anliegen. Leider gehen die Anträge der GRÜNEN weitgehend in die falsche Richtung, oder sie sind zum Teil schon völlig überholt oder nicht umsetzbar. Ich will das noch einmal kurz zusammenfassen.
Wir haben bereits eine Verordnung erlassen, mit der in der Landeshauptstadt München die Kappungsgrenze für Mieterhöhungen von 20 auf 15 % innerhalb von drei Jahren gesenkt wird. Wir haben auch anderen Kommunen, die hierbei einbezogen werden wollen, die Möglichkeit eröffnet, sich zu melden. Das sind gegenwärtig schon über 90 weitere Städte und Gemeinden in Bayern. Wir werden noch im Monat Juli einen entsprechenden Beschluss im Kabinett fassen, sodass dann dieser besondere Schutz über die Landeshauptstadt München hinaus auf weitere über 90 Städte und Gemeinden ausgedehnt wird.
Die Staatsregierung hat bereits mit der Wohngebieteverordnung die Gemeinden mit gefährdeter Wohnversorgung festgelegt. Dort wird den Mietern ein besonderer Kündigungsschutz bei der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen gewährt. In nunmehr 145 Gemeinden können die Erwerber den Mietern erst nach zehn Jahren – die Frau Kollegin Sandt hat das gerade angesprochen – anstelle der sonst üblichen drei Jahre wegen Eigenbedarfs kündigen. Bayern hat damit im Gegensatz zu den meisten anderen Bundesländern das gesetzliche Höchstmaß für die Verlängerung der Kündigungssperrfrist ausgeschöpft.
Mit dem Zweckentfremdungsgesetz geben wir den Gemeinden ein Instrumentarium, mit dem sie verhindern können, dass Wohnraum für überwiegend gewerbliche Zwecke umgenutzt wird, dass Wohnungen
länger als drei Monate leer stehen oder abgerissen werden. So konnte die Landeshauptstadt München in den Jahren 2008 bis 2012 insgesamt 934 Wohneinheiten vor Zweckentfremdung schützen.
Ich will aber ausdrücklich auch noch einmal Folgendes sagen, liebe Kolleginnen und Kollegen: Das eine ist der Schutz der Mieter im Einzelfall. Insgesamt ist langfristig mehr Wohnungsbau in unserem Land immer noch der beste Schutz für die Mieter.
Deshalb müssen wir vor allen Dingen alles dafür tun, dass in Bayern insgesamt mehr Wohnungen gebaut werden. Die staatliche Wohnraumförderung in Bayern hat in der jetzt zu Ende gehenden Legislaturperiode von 2008 bis einschließlich 2012 über 1 Milliarde Euro dafür investiert und das unterscheidet sich damit positiv von vielen anderen Bundesländern. Wir setzen nicht nur alles Geld, das wir vom Bund bekommen, selbstverständlich zu 100 % für die Wohnraumförderung ein, sondern wir legen noch eine ganze Menge freistaatliches Geld obendrauf. Auch von bundesweiten Verbänden zu Recht beklagt wird, dass es eine Reihe übrigens auch SPD-regierter Bundesländer gibt, die nicht einmal das Geld, das sie vom Bund für diesen Zweck bekommen, restlos für die Wohnraumförderung einsetzen, sondern zum Teil für andere Zwecke verwenden. Meine Damen und Herren, davon unterscheiden wir uns in Bayern schon deutlich.
Wenn wir uns anschauen, wie das im laufenden Doppelhaushalt aussieht und wie die Staatsregierung die Weichen für 2014 gestellt hat, kann ich feststellen, dass wir, wenn man alle Fördermittel zusammenzählt, für 2013 227,5 Millionen Euro ausgeben. Für 2014 haben wir vorgesehen, das auf 287,5 Millionen Euro anzuheben.
Innerhalb der beiden Jahre 2013 und 2014 geben wir also über eine halbe Milliarde Euro allein für die Wohnraumförderung in Bayern inklusive der Studentenwohnheimförderung aus. Das ist ein Kraftakt, der sich wirklich sehen lassen kann.
Ich will schließlich darauf hinweisen, dass wir im Bundesrat einen Antrag eingebracht haben, dass auch das Wohngeld einschließlich der Einkommensgrenzen dringend erhöht werden muss. Ich kann an dieser Stelle nur feststellen: Es hätten nur alle SPD-regierten Bundesländer im Bundesrat dieser Initiative Bayerns zuzustimmen brauchen; dann würde dieser Antrag jetzt im Bundestag zur Beschlussfassung vorliegen.
Aber leider hat eine Reihe von SPD-regierten Bundesländern im Bundesrat aus rein parteitaktischen Gründen unserem Antrag nicht zugestimmt, und deshalb findet er dort bislang keine Mehrheit. Wer sich so parteitaktisch verhält, der hat jedes Recht verspielt, hier über Mieterschutz zu reden, meine Damen und Herren.
Ich bitte diesen Antrag abzulehnen.
Herr Präsident, Hohes Haus! Die Verfassung des Freistaates Bayern hat sich als Grundordnung unseres Gemeinwesens seit nunmehr über 65 Jahren in hervorragender Weise bewährt. Dank der Weitsicht ihrer Schöpfer musste sie in der Vergangenheit höchst selten und nur punktuell geändert werden. Die letzte Änderung liegt mittlerweile genau zehn Jahre zurück. Damals wurde unter anderem zugunsten der Kommunen das heute bei der Gesetzgebung gar nicht mehr wegzudenkende Konnexitätsprinzip in der Verfassung verankert.
In unserer heutigen Zeit gilt es jedoch, neue und weitere Herausforderungen anzunehmen. Ich will die fünf Punkte noch einmal kurz ansprechen.
Erstens. Für die nächsten Jahre ist es in der Tat höchst bedeutsam, den Stellenwert des ländlichen Raumes besonders zu betonen. Es entspricht voll der Zielsetzung des Ministerpräsidenten und der gesamten Bayerischen Staatsregierung, wenn nunmehr die Förderung und die Sicherung gleichwertiger Lebensverhältnisse und Arbeitsbedingungen in ganz Bayern, in Stadt und Land, als Staatsziel in die Bayerische Verfassung aufgenommen werden sollen. Jede Region soll zukunftsfähige und chancenreiche Heimat sein. Dafür setzen wir uns ein.
Zweitens. Nicht minder bedeutsam ist die Bereitschaft zum ehrenamtlichen Engagement. Wir haben in den letzten Wochen in erfreulicher Weise spüren dürfen, wie großartig es um dieses Engagement steht: die großartige Einsatzbereitschaft unzähliger Männer und Frauen in dieser Hochwasserkatastrophe. Es ist wich
tig, dass der Staat dafür Anerkennung und Wertschätzung zum Ausdruck bringt und wir vonseiten des Staates in den nächsten Jahren aktiv daran mitwirken, dieses ehrenamtliche Engagement zu stärken, weiterzuführen und insbesondere die junge Generation zu solchem ehrenamtlichen Engagement zu motivieren.
Drittens. Die aktuellen Ereignisse zeigen auch, wie wichtig ein solider Haushalt ist. Um zum Beispiel in Notsituationen helfen zu können, brauchen wir entsprechenden Spielraum. Seit dem Jahr 2006 haben wir in Bayern einen Haushalt ohne Neuverschuldung. Wir wollen darüber hinaus, dass Bayern bis zum Jahr 2030 tatsächlich schuldenfrei wird. Vor diesem Hintergrund halten wir es für richtig, eine Schuldenbremse in die Verfassung aufzunehmen. Investitionen, zum Beispiel auch für die gerade angesprochenen gleichwertigen Lebensverhältnisse, sind wichtig. Wir wollen sie aber nicht auf Pump finanzieren, sondern aus dem, was heute erwirtschaftet wird. Wir wollen deshalb ein klares Bekenntnis: keine Schulden mehr in Bayern!
Viertens. Nicht nur der Staat braucht finanzielle Handlungsspielräume, sondern auch die Kommunen brauchen sie. Deshalb ist es wichtig, die Politik mit dem Ziel "Keine Verschuldung im Freistaat Bayern" nicht auf dem Rücken der Kommunen auszutragen. Wir verankern in der Verfassung ausdrücklich den Anspruch der Gemeinden auf eine angemessene Finanzausstattung. Diese Regelung knüpft nahtlos an die Rechtsprechung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs an. Sie trägt in besonderer Weise der kommunalen Finanzhoheit in unserem Lande Rechnung.
Fünftens und letztens. Angesichts der enormen Entwicklung auf europäischer Ebene ist das entscheidend: Wir wollen eine gute europäische Einigung. Wir halten aber auch am Subsidiaritätsprinzip fest. Wir sind der festen Überzeugung, dass wir angesichts der Entwicklung in Brüssel nahezu täglich darauf achten müssen, dass sich Brüssel nur um Dinge kümmert, die tatsächlich einer einheitlichen europäischen Regelung bedürfen. Nach wie vor gibt es viele Themen, die auf der kommunalen Ebene oder der Landesebene wesentlich besser aufgehoben sind. Deshalb ist es richtig, wenn für den Bayerischen Landtag als das Parlament der bayerischen Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit in der Verfassung verankert wird, unmittelbar Einfluss zu nehmen, wenn es wieder einmal darum geht, dass Zuständigkeiten, die bisher bei den Ländern lagen, über den Bund de facto irreversibel an die EU abgegeben werden sollen. Das ist eine Stärkung dieses Hohen Hauses, dieses Parlaments. Diese Verfassungsänderung ist ein wichtiges Zeichen.
Meine Damen und Herren, dass sich die Landtagsfraktionen der CSU, der SPD, der FREIEN WÄHLER und der FDP in all diesen wichtigen Fragen auf den heute zur Abstimmung stehenden gemeinsamen Gesetzentwurf verständigt haben, macht deutlich, dass über Fraktions- und Parteigrenzen hinweg breiter Konsens hinsichtlich der Aufnahme dieser Bestimmungen in die Verfassung besteht. Es kann kein Zweifel daran bestehen, dass der erste Anschub dazu mit der Rede des Parteivorsitzenden der CSU Horst Seehofer am Aschermittwoch vor zwei Jahren gegeben worden ist. Herr Kollege Schindler, ich kann es nur bedauern, dass es aus Ihrer Sicht unvorstellbar ist, beim politischen Aschermittwoch in der Passauer Dreiländerhalle auch Staatstragendes und Zukunftsweisendes zu äußern. Wenn es bei SPD-Veranstaltungen am Aschermittwoch ausgeschlossen ist, Staatstragendes und Zukunftsweisendes zu äußern, dann bedaure ich das.
Bei der CSU ist das eher die Regel.
Das will ich ausdrücklich unterstreichen.
Sofern der Landtag die Änderung heute beschließt, könnten die dann notwendigen Volksentscheide zusammen mit der Landtagswahl am 15. September durchgeführt werden. Im Jahr 2003 haben wir das genauso organisiert. Nach dem zur Beschlussfassung unterbreiteten Gesetzentwurf sind die einzelnen Gesetze zur Änderung der Verfassung dem Volk getrennt zur Entscheidung vorzulegen. Wir haben einen entsprechenden Entwurf ausgearbeitet. Ich stelle ihn den Kolleginnen und Kollegen gerne zur Verfügung. Das heißt, die Bürgerinnen und Bürger werden in fünf getrennten Abstimmungen, aber auf einem Stimmzettel darüber entscheiden können.
Meine Damen und Herren, ich bitte Sie nachdrücklich um Zustimmung zu dem vorliegenden Gesetzentwurf. Er ist gut für die Zukunft unseres Freistaates Bayern.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Gesetzentwurf zur Änderung des Polizeiaufgabengesetzes und des Bayerischen Verfassungsschutzgesetzes war in der Tat ein zeitlich ambitioniertes Vorhaben. Erst mit Vorliegen eines Entwurfs auf Bundesebene konnte in Bayern mit der Umsetzung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts sinnvoll begonnen werden. Höchste Priorität hatte dabei stets, dass zum 1. Juli eine wirksame Rechtsgrundlage für das in der Praxis enorm wichtige Instrument der Bestandsdatenabfrage geschaffen wird.
Ich möchte mich an dieser Stelle ausdrücklich ganz herzlich bei Ihnen allen für Ihr Verständnis, die tatkräftige Unterstützung und die rasche Beratung dieses Gesetzentwurfs bedanken.
Inhaltlich möchte ich eines ganz deutlich herausstellen: Unter Bestandsdaten verstehen wir Kundendaten wie eine Telefonnummer und die dazugehörenden Namen, Adressen, die E-Mail-Adressen oder andere sogenannte Anschlusskennungen. Im Unterschied zur Abfrage von Vorratsdaten findet hierbei eine rückwirkende Verkehrsdatenübermittlung statt, also wer mit wem wann kommuniziert hat. Ein Abhören findet nicht statt. Diese Differenzierung ist wichtig. Ich habe angesichts der öffentlichen Diskussion und der Berichterstattung in den Medien manchmal den Eindruck, dass dieser Unterschied nicht allen klar ist.
Der vorliegende Gesetzentwurf setzt die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts um. Er sichert damit, dass eine Bestandsdatenabfrage auch künftig möglich ist. Er verbessert die Rechtslage zugleich in rechtsstaatlicher und datenschutzrechtlicher Hinsicht deutlich. So wird für die Abfrage von Zugangssicherungscodes ein Richtervorbehalt bzw. die Beteiligung der
G-10-Kommission vorgesehen. Bei der Zuordnung von dynamischen IP-Adressen und der Abfrage von Zugangssicherungscodes haben wir ferner Benachrichtigungspflichten vorgesehen. Der Gesetzentwurf geht insofern inhaltlich sogar noch ganz eindeutig über die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts hinaus. Deshalb bitte ich Sie um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die parlamentarische Kontrolle des Verfassungsschutzes soll dessen wichtige Arbeit kritisch bewerten, sie soll sie konstruktiv begleiten, aber sie soll sie bitte nicht blockieren. Es ist deshalb eine Art Transparenz als Selbstzweck abzulehnen, die lediglich der Behinderung des Verfassungsschutzes dient.
Die geplante weitgehende und damit aufwendige Protokollierungsvorschrift und der vom Gesetzentwurf vorgesehene Verzicht auf Geheimhaltung ohne qualifizierte Mehrheit zielen jedoch genau hierauf ab, zumal wenn im Vorhinein nicht klar ist, wie hinterher die Mehrheit über die Geheimhaltung entscheidet. Dann wird es schon schwierig, eine vernünftige Berichterstattung zu geben.
Ebenso fehl am Platz ist die beabsichtigte Individualisierung der Kontrollrechte zugunsten eines jeden einzelnen Mitglieds des Parlamentarischen Kontrollgremiums. Dem Parlamentarischen Kontrollgremium obliegt die Kontrolle kollektiv, als Institution dieses Parlaments. Das mit der Einführung individueller Kontrollrechte der Gremiumsmitglieder verbundene Ansinnen, aus diesem Gremium faktisch einen auf Dauer angelegten Untersuchungsausschuss ohne konkreten Untersuchungsauftrag zu machen, kann nicht sinnvoll sein. Ich bitte Sie deshalb, liebe Kolleginnen und Kollegen, diesen Gesetzentwurf abzulehnen.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Dieses Thema ist wichtig und dramatisch genug, dass man seitens der Staatsregierung jetzt sicherlich mindestens eine Stunde lang dazu ausführen müsste.
Aufgrund Ihrer Reaktion, die ich erwartet habe, stelle ich anheim, dass wir die ausführliche Stellungnahme in den geforderten Bericht gegenüber dem zuständigen Ausschuss verlegen. Ich will mich hier auf wenige Anmerkungen beschränken.
Die Bayerische Staatsregierung teilt die Sorge vieler Bürger um die Vertraulichkeit ihrer persönlichen Daten, die bei den großen amerikanischen InternetAnbietern wie Google, Facebook, Microsoft oder Apple gespeichert werden. Ich habe an dieser Stelle wiederholt darauf hingewiesen, dass nach wie vor ein großes datenschutzrechtliches Defizit besteht. Viele Bürgerinnen und Bürger in unserem Land begeben sich, wenn sie sich darauf einlassen, über diese Unternehmen zu kommunizieren, letztendlich auf ein Terrain, wo sie sich vermeintlich noch im deutschen Datenschutzraum befinden. In Wahrheit sind sie datenschutzrechtlich aber im wahrsten Sinne des Wortes in einer völlig anderen Welt.
Wir müssen in der Tat eine restlose Aufklärung fordern, was in den USA mit diesen Daten geschieht. Die EU-Kommission und die Bundesregierung haben sich bereits an die zuständigen Stellen der USA gewandt, um zu klären, welche Daten hier zu welchem Zweck ausgewertet werden. Ich bin zuversichtlich, dass wir den berechtigten Informationsanliegen dieses Parlaments, die in den beiden vorliegenden Anträgen zum Ausdruck gebracht werden, schon bald mit belastbarem Material unserer Ansprechpartner in Berlin und Brüssel nachkommen können.
In einem zweiten Schritt wird dann zu prüfen sein, welche Konsequenzen aus dem Vorgehen der USGeheimdienste zu ziehen sind. Die Enthüllungen des früheren IT-Beraters der NSA haben einmal mehr gezeigt, dass die Verarbeitung behördlicher, privater oder geschäftlicher Daten durch Dienste-Anbieter außerhalb der EU trotz ihrer heute fast selbstverständlichen und nahezu alltäglichen Verbreitung mit zahlreichen ungelösten datenschutzrechtlichen Konflikten verbunden bleibt.
Wir haben über die Wurzeln dieser Konflikte mehrfach auch in diesem Haus gesprochen. Ich erinnere nur an die Debatte über das SWIFT-Abkommen. Im Kern dieser Konflikte geht es um grundlegende Unterschiede zwischen dem Rechtssystem der USA und dem der europäischen Länder, für die wir nach wie vor nach Lösungen suchen.
Die Staatsregierung setzt sich seit Langem für einen intensiven Dialog mit den USA über die Fragen des Datenschutzes ein. Das Thema ist fester Bestandteil von vielen Gesprächen mit Vertretern der US-Regierung. Vor einem Jahr fand in München gemeinsam mit dem Landesamt für Datenschutzaufsicht und der Vereinigung der bayerischen Wirtschaft und zahlreichen hochrangigen US-Vertretern eine Konferenz zum ersten Bayerisch-amerikanischen Datenschutz
tag statt. Bayern hat im Rahmen der Debatte um SWIFT und den Einsatz von Cloud-Computing-Diensten in der EU-Datenschutzreform wiederholt dafür geworben, rasch im Rahmen völkerrechtlicher Vereinbarungen zwischen der EU und den USA für bessere gemeinsame Schutzmechanismen zu sorgen.
Im Bundesrat haben wir einen entsprechenden Entschließungsantrag zum SWIFT-Abkommen eingebracht. Damals erhielten wir dafür eine breite Übereinstimmung. Zum Zwecke der Terrorismusbekämpfung brauchen wir eine strikte Begrenzung. Wir wollen enge Voraussetzungen für die Ermittlung von Bankdaten und die Gewährleistung der Überprüfung durch unabhängige Stellen und Gerichte festlegen. Die Auswertung übermittelter Daten soll auf konkrete Verdachtsfälle terroristischer Handlungen begrenzt werden.
Das sind Forderungen, die wir in breitem Einvernehmen im Bundesrat gegenüber der EU-Kommission noch einmal formulieren. Vor diesem Hintergrund ist es schon ein bisschen irreführend, wenn die EU-Kommission in ihren aktuellen Stellungnahmen – gestern und heute – so tut, als wäre es ausschließlich kontraproduktiv, wenn eine längere kritische Diskussion über die EU-Datenschutzreform stattfindet. Selbstverständlich ist die Forderung der EU, stärkere Festlegungen zum Transfer von Daten ins Ausland zu erlassen, richtig. Deshalb wird die Datenschutzreform jedoch nicht blockiert. Das liegt daran, dass einige andere Punkte der EU-Datenschutzreform absolut unzulänglich sind. Deshalb haben wir einen einstimmigen Beschluss dieses Hauses, der aufzeigt, warum wir die Reform für unzureichend halten und an welchen Stellen wir Änderungen fordern. Die zuständigen Kommissare haben das in ihren Stellungnahmen unter den Tisch fallen lassen. Ich bedauere dies. Das ist ein weiterer Anlass dafür, mit unseren klaren Positionen zur Datenschutzreform sowohl in Berlin als auch in Brüssel noch einmal vorstellig zu werden.
Die aktuellen Vorschläge der EU-Kommission können jedenfalls die Probleme, die sich hinsichtlich der NSA ergeben, noch nicht lösen. Die rechtliche Grundlage für das Handeln der US-Sicherheitsbehörden liegt bislang ausschließlich im Recht der USA. Wir müssen
dieses auf eine gemeinsame Rechtsgrundlage stellen und in Zukunft sicherstellen, dass mit den Daten europäischer Bürger in Amerika kein Schindluder betrieben wird.
Wir werden versuchen, so schnell wie möglich weitere Informationen einzuholen, um Sie im zuständigen Ausschuss zu informieren. Wir werden dem Berichtsauftrag, der heute beschlossen wird, nachkommen.
Frau Präsidentin, Hohes Haus! Den herzlichen Glückwünschen an das heutige und an das gestrige Geburtstagskind schließe ich mich mit großer Herzlichkeit an.
Meine Damen und Herren, der Freistaat Bayern ist von allen deutschen Ländern das sicherste. Hier leben die Menschen sicherer als anderswo. Das ist das Ergebnis einer konsequenten und erfolgreichen Innen- und Rechtspolitik der Bayerischen Staatsregierung, aber auch der Erfolg des großartigen Engagements unserer Kolleginnen und Kollegen in Polizei und Justiz. Ihnen sage ich für ihren steten Einsatz für unser aller Sicherheit zunächst einmal ein ganz herzliches Dankeschön. Vielen Dank für den engagierten Einsatz von Polizei und Justiz für unsere Sicherheit in Bayern!
Trotz dieser Erfolge müssen wir neuen Gefahren und Risiken von bisher unbekannter Dimension klar ins Auge sehen. Wer die aktuellen Schlagzeilen verfolgt, bemerkt beispielsweise: Südkorea bekommt die Konfrontation mit dem kommunistischen Nordkorea auch durch massive Cyber-Angriffe zu spüren. Vor solchen Angriffen ist kein Land in der Welt mehr völlig sicher. Der Kalte Krieg ist vorbei, doch der Krieg in der virtuellen Welt des Internets wird von Jahr zu Jahr heißer. Dabei wird es immer schwieriger, zwischen inländischen und ausländischen Angriffen zu unterscheiden.
Allein auf das bayerische Behördennetz gibt es täglich über 36.000 Angriffsversuche aus dem Internet. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik hat im Jahr 2011 pro Tag vier bis fünf gezielte, gravierende Trojanerangriffe auf das deutsche Regierungsnetz abwenden müssen. Besonders gefährdet sind auch Einrichtungen der sogenannten kritischen Infrastruktur: Kraftwerke, Stromnetze, Telekommunikationsnetze oder auch Banken. Sie alle können mit Schadsoftware, Virenprogrammen und Trojanern gestört oder sogar lahmgelegt werden. Denken Sie an den bekannten Computerwurm Stuxnet.
Die Sicherheitsbranche hat im Jahr 2011 weltweit 5,5 Milliarden Cyber-Angriffe auf Wirtschaftsunternehmen registriert, 81 % mehr als im Vorjahr. Deutschland ist dabei das häufigste Angriffsziel in Europa.
Meistens geht es um Wirtschaftsspionage. Deutsche und vor allem bayerische mittelständische Unternehmen gehören zu den innovativsten weltweit. Kleine und mittlere Unternehmen stehen im Fokus der Hacker. 2011 zielte die Hälfte der Angriffe in Deutschland auf Unternehmen mit weniger als 2.500 Beschäftigten. Nach der offiziellen Statistik des Bundeskriminalamts haben sich die gemeldeten Schäden durch Cyber-Kriminalität von 2009 bis 2011 auf über 71 Millionen Euro verdoppelt. Dabei geht man aber davon aus, dass von 1.000 Cyber-Angriffen nur einer überhaupt angezeigt wird. Manche Unternehmen haben zum Beispiel Angst vor einem Imageschaden und melden solche Angriffe erst gar nicht. Die Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft schätzt den Schaden für die deutsche Wirtschaft auf bis zu 50 Milliarden Euro jährlich.
Diese Angriffe haben oft auch den Zweck, Schaden anzurichten, Systeme lahmzulegen und Unternehmen zu erpressen. Die Sabotage wird nur gegen Zahlung großer Summen beendet. Extremisten und Terroristen nutzen die komplexen Strukturen des Netzes, um neue Anhänger zu rekrutieren, sie zu fanatisieren und zu radikalisieren. Sie stellen auch gleich noch die Anleitung zum Bau einer Bombe mit ins Netz.
Die Anonymität des Internets wird auch für Verbrechen an den Schutzbedürftigsten unserer Gesellschaft genutzt: unseren Kindern. Im Jahr 2012 haben wir in Bayern allein 493 Fälle aufgedeckt, in denen Kinderpornografie über das Netz verbreitet wurde. Hinter jedem dieser Fälle von Kinderpornografie im Netz steht immer auch ein konkreter Missbrauch eines Kindes.
Meine Damen und Herren, gleich, ob Cyber-Angriffe fremder Staaten oder brutaler sexueller Missbrauch kleiner Kinder: Wir müssen diese Bedrohungen noch entschlossener bekämpfen.
Die zunehmende Digitalisierung bietet für den Wirtschaftsstandort zweifellos große Chancen. Die "Bayern digital"-Strategie der Staatsregierung setzt deshalb bewusst darauf, dass wir auch hier an der Spitze des Fortschritts marschieren. Gerade deswegen müssen wir die Gefahren ernst nehmen. Wir müssen Risiken reduzieren und Missbrauch eindämmen. Dabei ist die Aufgabe des Staates klar zu definieren. Egal, ob es um Mord oder Totschlag geht, um Einbruchsdiebstahl oder Erpressung: In der realen Welt ist es immer Kernaufgabe des demokratischen Rechtsstaats, Kriminalität zu bekämpfen und Verbrecher zu strafen, kurz gesagt: unsere Bürgerinnen und Bürger bestmöglich zu schützen und für gleiches Recht für alle zu
sorgen. In der realen Welt gibt es darüber Gott sei Dank einen breiten Konsens.
Wie sieht das aber in der virtuellen Welt aus, im Internet, im Cyberspace? – Manch einer propagierte in den letzten Jahren gewissermaßen ein staatsfreies Internet, das Netz des rechtsfreien Raumes. Den Schutz geistigen Eigentums beispielsweise gibt es bei den Piraten überhaupt nicht mehr. Angesichts der fast unser gesamtes Leben dominierenden Bedeutung des Internets würde ein solches rechts- und staatsfreies Netz zu Chaos und Anarchie führen. Das Internet kann kein rechtsfreier Raum sein.
Daten und Datennetze bedeuten Geld und Macht. Geld und Macht sind die zentralen Treiber für organisiertes Verbrechen und Terrorismus. Deshalb gilt für mich ohne Zweifel: Auch im Cyberspace hat der Staat eine Schutzpflicht für unsere Bürgerinnen und Bürger. Unsere Ziele sind die Schaffung eines hohen Sicherheitsniveaus für Bayerns Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen sowie der Schutz kritischer Infrastrukturen und der Handlungsfähigkeit des Staates.
Ich will dazu fünf Kernpunkte unserer Cyber-Sicherheitsstrategie benennen:
Erstens. Wie auf unseren Straßen ist auch auf der Datenautobahn die Sicherheit des Einzelnen nur zu gewährleisten, wenn jeder seiner Verantwortung selbst gerecht wird. Alle IT-Nutzer müssen sich dessen bewusst sein, dass sie mit ihren eigenen Systemen viel zur Sicherheit unserer Datennetze beitragen können. Wer ohne aktuellen Virenschutz oder Firewall im Netz unterwegs ist, gefährdet nicht nur sich, sondern auch andere. Ungeschützte Rechner geraten leicht unter Kontrolle von Cyber-Kriminellen und werden zu Virenschleudern umfunktioniert oder fügen als Teil von sogenannten Bot-Netzwerken anderen Nutzern Schaden zu.
Die Nutzer müssen sich auch Gedanken darüber machen, welche Massen an sensiblen Daten sie selber generieren und unbedarft über das Netz weitergeben, sei es in sozialen Netzwerken, über SmartphoneApps oder Suchmaschinen. Wir müssen die Nutzer – das ist inzwischen die große Mehrheit unserer Bürgerinnen und Bürger im Land – für diese Probleme sensibilisieren und aufklären. Wir verfügen bereits heute über gute Beratungsangebote: von der Vermittlung von Medienkompetenz mit dem Medienführerschein Bayern bis zu Präventionsangeboten des Bayerischen Landeskriminalamts.
Herausheben möchte ich unser Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht. Es hat sich zu einem
deutschlandweit anerkannten Kompetenzzentrum in Datenschutzfragen im Umgang mit Unternehmen oder sozialen Netzwerken entwickelt. Es ist beispielsweise Partner der Initiative "Datenschutz geht zur Schule". Ich bin überhaupt der Meinung, dass die Schulen unsere Jugendlichen noch umfassender für die Chancen, aber auch für die Risiken im Netz sensibilisieren müssen.
Zweitens. Die Handlungsfähigkeit unseres Staates hängt immer mehr von verlässlichen IT-Netzen ab. Das gilt für Polizeieinsatzzentralen ebenso wie für die kommunale Verkehrssteuerung oder die gesamte Steuerverwaltung. Ressortübergreifende Verantwortung für die Funktionsfähigkeit der staatlichen IT-Nutzung obliegt in Bayern dem IT-Beauftragten der Bayerischen Staatsregierung. Das Bayern-CERT schützt zum Beispiel die Internetangebote der Behörden erfolgreich vor Hackerangriffen. Auch der Landesbeauftragte für den Datenschutz trägt dazu bei, dass sensible Daten nicht in falsche Hände geraten.
Unsere Sicherheitsbehörden haben sich im Laufe der letzten Jahre kontinuierlich auf die neuen Herausforderungen der digitalen Welt eingestellt. Als erstes Land haben wir bereits 1995 die anlassunabhängige Netzwerkfahndung im Bayerischen Landeskriminalamt eingeführt. Beim Landeskriminalamt wurden außerdem eine Taskforce Cybercrime eingerichtet und komplexe Cybercrime-Verfahren konzentriert. In den Ballungsräumen gibt es zudem Schwerpunktkommissariate zur Bekämpfung der Computer- und InternetKriminalität. Als erstes Bundesland haben wir die Sonderlaufbahn der IuK-Kriminalisten geschaffen. 25 gelernte Informatiker haben wir bisher zu echten Polizisten ausgebildet. Aufgrund der guten Erfahrungen mit diesem Modell führen wir die Initiative in diesem Jahr im gleichen Umfang fort. Diesen Kolleginnen und Kollegen müssen wir auch die richtigen Instrumente in die Hand geben. IT-Kriminelle sind keine Kleinkriminellen. Sie sind meist Teil von Banden und organisierter Kriminalität. Am digitalen Tatort hilft kein Fingerabdruckpulver. Wir brauchen Möglichkeiten zur Sicherung der digitalen Spuren. Nur so können wir den Opfern effektiv zu ihrem Recht verhelfen.
Bei unserer Forderung nach Speicherung von Verbindungsdaten und IP-Adressen geht es um notwendige Werkzeuge im Kampf gegen Bedrohungen aus dem Cyberspace nach den Regeln des Rechtsstaats und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.
Drittens. Das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz hat eine hohe Kompetenz beim Schutz von Wirtschaftsunternehmen vor Spionage entwickelt. Ein Beispiel ist das Wirtschaftsschutzportal, das in Zusammenarbeit mit dem Wirtschaftsministerium aufge
baut wurde. Es gibt gute und vertrauensvolle Verbindungen zwischen dem Landesamt und zahlreichen Unternehmen. Das hat sich bewährt. Daran wollen wir anschließen.
Beim Bayerischen Landesamt für Verfassungsschutz wird das "Cyber-Allianz-Zentrum Bayern" geschaffen werden. Das "Cyber-Allianz-Zentrum Bayern" wird als zentraler Ansprechpartner und Kompetenzzentrum die Unternehmen sowie Betreiber kritischer Infrastrukturen bei der Prävention oder Abwehr von Bedrohungen aus dem Netz unterstützen. Damit schaffen wir ein konkretes Angebot für die Wirtschaft, das den Bedürfnissen nach Vertraulichkeit in der Bearbeitung von Cyber-Vorfällen gerecht wird. Das Cyber-Allianz-Zentrum wird mit entsprechenden Einrichtungen von Bund und Ländern eng zusammenarbeiten und als Frühwarnsystem fungieren. Es wird am 1. Juli seinen Betrieb aufnehmen.
Viertens. Wir wollen die Zusammenarbeit jedoch nicht nur mit der Wirtschaft, sondern mit allen für die CyberSicherheit wichtigen Akteuren auf eine neue Grundlage stellen. Wir intensivieren und institutionalisieren einen dauerhaften Dialog in den Bereichen CyberCrime, Cyber-Sicherheit und Datenschutz zwischen unseren Sicherheitsbehörden, dem IT-Beauftragten, den anderen Ressorts, der Wissenschaft, den Verbänden und den Unternehmen. Wir werden dies in enger Kooperation mit dem Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie tun.
Ich begrüße es übrigens sehr, dass unser Wirtschaftsministerium unter anderem die Fraunhofer-Einrichtung für Angewandte und Integrierte Sicherheit fördert. Diese Einrichtung beschäftigt sich mit Forschungsthemen wie Softwaresicherheit und Zuverlässigkeit von IT-Systemen und kann deshalb auch unter dem Sicherheitsgesichtspunkt den Standort Bayern weiter profilieren, lieber Herr Kollege Zeil.
So können wir frühzeitig Bedrohungen erkennen und gemeinsam bewältigen sowie Präventionsstrategien ausbauen und weiterentwickeln.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, mein Ziel ist eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit aller Beteiligten im Bereich der Cyber-Sicherheit. Nur so werden wir es schaffen, auf den Datenautobahnen für mehr Sicherheit zu sorgen.
Fünftens. Um alle Akteure auf die Bewältigung dieser Herausforderungen auszurichten, schaffen wir im Bayerischen Innenministerium das neue Sachgebiet "Cyber-Sicherheit". Dieses wird alle strategischen Belange der Cyber-Sicherheit im Ministerium, mit den anderen Ressorts der Staatsregierung sowie mit unseren Partnern in Verwaltung, Wirtschaft, Wissenschaft und Verbänden koordinieren. Ich lege auch großen Wert auf eine enge Zusammenarbeit mit dem Bund und den anderen Ländern, mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik und der Europäischen Union.
Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie sehen: In diesem Bereich stehen große Aufgaben vor uns. Wir wissen allerdings auch, dass sich viele unserer Mitbürgerinnen und Mitbürger der Bedeutung dieser Aufgaben und der Risiken, denen wir insoweit ausgesetzt sind, noch nicht bewusst sind. Dennoch – oder: gerade deswegen – ist es unsere Aufgabe, eine Aufgabe auch der politischen Führung unseres Landes, diese Themen jetzt anzupacken und nicht liegen zu lassen.
Im Bund und auf EU-Ebene wird über neue rechtliche Regelungen diskutiert, mit denen zum Beispiel Energieversorger und andere Betreiber kritischer Infrastrukturen verpflichtet werden sollen, ihre Netze besser zu schützen und einschlägige Vorfälle zu melden. Ich bin davon überzeugt, dass es nicht unter das Betriebsgeheimnis eines Energieversorgers fallen darf, wenn die Steuerung eines Kernkraftwerkes von Hackern attackiert wird oder wenn wegen eines CyberAngriffs ein großflächiger Stromausfall droht. So etwas muss der Staat wissen. Die Unternehmen müssen für solche dramatischen Fälle eine Meldepflicht akzeptieren.
Wir stehen vor einer Herausforderung für Staat und Gesellschaft, wie sie in jeder Generation nur einmal vorkommt. Digitalisierung ist der große Megatrend unserer Zeit; sie durchdringt alle Lebensbereiche. Mein Ziel ist es – es muss aber unser aller Ziel sein –, ein starkes Netzwerk, eine Allianz für Cyber-Sicherheit zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger, unseres Staates und der Wirtschaft zu schaffen.
Ob Kinderschänder oder Betrüger, ob Wirtschaftsspione oder Terroristen – wir sagen allen Cyber-Kriminellen den Kampf an! Das global vernetzte digitale Bayern muss und wird sichere Heimat bleiben. Dafür setzen wir uns ein. Ich bitte Sie alle um Ihre Mitarbeit und um Ihre Unterstützung.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte mich ganz herzlich für die konstruktiven Beiträge der Kollegen Dr. Florian Herrmann und Dr. Andreas Fischer bedanken. Die Redner der Opposition haben den Kern unserer Cyber-Sicherheitsstrategie überhaupt nicht verstanden, oder sie ignorieren ihn ganz bewusst. Da scheint mir, um das einmal auf gut bayrisch zu sagen, Hopfen und Malz verloren.
Natürlich geht es um Computerbetrug und Kinderpornografie, aber es geht beispielsweise auch um die Bedrohung unserer kritischen Infrastruktur. Deshalb geht es um die Vernetzung von Kompetenzen. Deshalb geht es auch darum, dass nicht nur der Innenminister, sondern in der Tat eine ganze Reihe von anderen gefragt sind. Ich habe deshalb die Verantwortung des IT-Beauftragten der Staatsregierung angesprochen. Natürlich geht es auch um die Justiz und um Forschungen in diesem Bereich an unseren Hochschulen. Deshalb habe ich angesprochen, dass es wichtig ist, dass der Wirtschaftsminister beispielsweise die gezielte Forschung am Fraunhofer-Institut unterstützt, was auch Herr Kollege Dr. Fischer angesprochen hat. In dieser ganzen Bandbreite müssen wir denken, weil wir vor neuen Herausforderungen stehen. Die Dimensionen, die dieses Thema hat, werden von manchen noch immer nicht so recht erkannt. Ich habe von man
chen Bürgerinnen und Bürgern gesprochen, aber ich habe das Gefühl, dass auch ein Teil der Opposition in der Tat die Dimension dieses Themas überhaupt noch nicht erkannt hat.
Herr Kollege Schneider, selbst wenn man auf die Punkte eingeht, die Sie angesprochen haben, muss man feststellen: Sie sind nicht mehr ganz auf der Höhe der Zeit. Es ist beispielsweise richtig, dass Straftaten, die vom Ausland aus verübt wurden und Auswirkungen auf Deutschland haben, wenn beispielsweise die Geschädigten eines Computerbetrugs in Deutschland sitzen, bisher in der Polizeilichen Kriminalstatistik - PKS - nicht erfasst wurden. Dieses Problem habe ich auch erkannt, und deshalb haben wir es auch auf Bundesebene zur Sprache gebracht. Nun haben sich Bund und Länder darauf verständigt, dass ab 1. Januar 2014 genau diese Straftaten vom Bund und allen Ländern in der PKS erfasst werden. Ein bisschen schneller, als Sie glauben, Herr Kollege, sind wir doch.
Ich kann nur sagen: Ich bin im letzten Jahr erstmals darauf hingewiesen worden, und dann haben wir das Problem sofort angepackt. Was Sie bisher schon unternommen haben, wenn Sie schon wesentlich länger davon wussten, weiß ich nicht. Offensichtlich haben die anderen 16 Innenminister in Deutschland das Problem auch nicht angepackt. Sie waren auch nicht schneller als ich, ich habe es letztes Jahr erkannt, und das Vorhaben wird zum nächsten 1. Januar umgesetzt. Ich würde sagen: Das ist gar nicht so schlecht.
Insgesamt verfügen die bayerischen Polizistinnen und Polizisten gegenwärtig über rund 31.000 PCs und Laptops. Das ist bei insgesamt 40.000 Mitarbeitern der bayerischen Polizei keine ganz schlechte Ausstattung. Von diesen hatten noch vor einem Jahr 12.000 eine Internetzugangsberechtigung. Auch dieses Problem ist an mich herangetragen worden. Sie können heute feststellen, dass innerhalb von zwölf Monaten die Zahl der Internetzugangsberechtigungen bei diesen PCs und Laptops von 12.000 auf 20.000 angehoben worden ist. Aktuell gibt es 20.000 Internetberechtigungen. Wir werden das weiter ausbauen.
Hinsichtlich von Straftaten mit dem Tatmittel Internet in Bayern haben wir eine Aufklärungsquote von 45,1 % zu verzeichnen. Das sehen Sie bei einem genauen Blick auf die PKS-Belege. Bundesweit liegt die Aufklärungsquote beim Tatmittel Internet bei 30 %. Ich bin mit den 45,1 % überhaupt nicht zufrieden. Ich habe eine Diskussion darüber vorher so nicht geführt, aber wenn Sie sie führen wollen, darf ich feststellen: Überall dort, wo Rot-Grün regiert, ist die Aufklärungs
quote auch beim Tatmittel Internet wesentlich schlechter als in Bayern. Das ist Fakt.
Sie erklären mir, ich sei zu spät dran, unternehme zu wenig und dergleichen mehr. Aber haben Sie hier in eineinhalb Stunden Debatte einen einzigen konkreten Vorschlag eingebracht außer der Forderung nach 50 statt 25 Internet-Cops. Das ist Ihr einziger konkreter Vorschlag.
- Sehr schön, "Schwerpunkt-Staatsanwaltschaften". Herr Kollege Schneider, wenn Sie die Berichte der Staatsregierung an den Landtag lesen würden – dazu wurden wir schon einmal um einen Bericht gebeten –, hätten Sie zum Beispiel lesen können, dass bei allen 22 bayerischen Staatsanwaltschaften und den drei Generalstaatsanwaltschaften bereits Ansprechpartner oder Sonderdezernenten für Internetkriminalität bestellt wurden, die innerhalb der jeweiligen Behörden für technische und juristische Fragen zur Cyber-Kriminalität zur Verfügung stehen. Darüber hinaus wird bei einer Staatsanwaltschaft pro Bezirk, der Generalstaatsanwaltschaft, ein spezialisiertes Sonderdezernat eingerichtet, an das im Wege der Einzelzuweisung Verfahren zur Computer- und Internetkriminalität, deren Strafverfolgung ein besonders hohes Maß an technischem Verständnis oder zur Beweisführung besondere Kenntnisse erfordert, abgegeben werden können. Lieber Herr Kollege Schneider, Sie wissen nicht nur nicht, was bei der Justiz läuft, sondern Sie ignorieren auch noch das, was die Staatsregierung bereits auf ihre Anforderung hin dem Landtag berichtet hat. Es ist schon dreist, sich dann ausgerechnet mit solchen Ausführungen hier an dieses Redepult zu stellen.
Ich komme zum Widersprüchlichsten von dem, was hier geboten worden ist. Das betrifft die Frage, wer sich am besten darum kümmern und der Ansprechpartner sein soll, wenn es beispielsweise um Spionageangriffe und Cyber-Angriffe auf Wirtschaftsunternehmen geht. Sie selbst erklären hier – ich kann es nicht abschließend beurteilen, aber Sie haben es jedenfalls behauptet -, in den letzten Jahren habe sich in ganz Deutschland – nicht in Bayern, wohlgemerkt, sondern Sie haben gesagt, in ganz Deutschland keine einzige Bank mit einem solchen Problem an eine Polizeidienststelle gewandt. Sie haben das selbst so in die Diskussion hier eingeführt. Ich will nicht be
haupten, dass sich keine einzige Bank an eine Polizeidienststelle gewandt hat, aber wir haben in der Tat mit diesem Thema zu tun.
Dazu stellen wir fest, dass wir einen anderen Ansprechpartner brauchen, weil das Problem besteht, das Sie kennen und worüber wir uns einig sind: Gemäß dem Legalitätsprinzip ist ein Polizeibeamter in dem Moment, in dem er von einer Straftat erfährt, kraft Gesetzes gezwungen, ein Ermittlungsverfahren einzuleiten. Aufgrund dieses Sachverhalts wenden sich bestimmte Leute mit bestimmten Problemen nicht an eine Polizeidienststelle, weil sie nicht wollen, dass ein Strafverfahren eingeleitet wird, auch wenn sie geschädigt wurden.
Genau aus diesem Grund haben der Herr Kollege Wirtschaftsminister und ich im Hinblick auf allgemeine Wirtschaftsspionage schon vor drei Jahren das sogenannte Wirtschaftsportal beim Landesamt für Verfassungsschutz eröffnet. Heute stellen wir fest, dass dieses in der Tat von Unternehmen in Bayern genutzt wird, weil sie aufgrund der Rechtslage wissen, dass sie dort Probleme vertrauensvoll ansprechen können. Dort können Probleme diskutiert werden, dort können ihnen Empfehlungen gegeben werden, ohne dass die Mitarbeiter dieses Wirtschaftsportals gezwungen wären, ein Strafverfahren einzuleiten, weil sie davon Kenntnis erhalten, wenn der betroffene Geschädigte aus betriebsinternen Gründen, wegen seines Image in der Öffentlichkeit oder dergleichen mehr dieses nicht will.
Genau deswegen, weil wir die positive Erfahrung gemacht haben, dass dieses Angebot inzwischen von vielen Unternehmen in Bayern vertrauensvoll angenommen wird, stehen wir im Einvernehmen mit den Polizeikollegen und den Kollegen des Verfassungsschutzes und anderen, die sich darum gar nicht gerissen haben, aber jetzt an dieses Wirtschaftsportal andocken und es erweitern wollen. Letztendlich geht es darum, für bayerische Unternehmen über die bisherige Wirtschaftsspionage hinaus dieses Beratungsangebot gerade zum Thema "Internet als Tatmittel", zum Thema "Spionagesoftware bei Hackerangriffen" usw. zu machen.
Ich bin der festen Überzeugung, dass wir auf einem guten Weg sind. Ich bin für Verbesserungsvorschläge und für Ideen, was wir weiter voranbringen können, sehr offen. Aber ich habe in der heutigen Debatte von Ihrer Seite dazu wenig Konstruktives gehört. Deswegen werden wir jetzt das, was wir uns vorgenommen haben, konsequent in einer engen Zusammenarbeit vieler Ressorts dieser Staatsregierung umsetzen, weil die Herausforderung in der Tat eminent ist. Aber unser Ziel lautet ganz klar: In Zeiten des digitalen
Bayerns wollen wir alles dafür tun, dass unsere Heimat sicher bleibt. Dafür kämpfen wir, und dafür bitte ich Sie weiter um Ihre Unterstützung.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will mich aus Zeitgründen auf drei kurze Anmerkungen beschränken. Erstens ist von mehreren Rednern angesprochen worden, dass wir überall im Land eine starke Polizeipräsenz brauchen, um die Kriminalität erfolgreich bekämpfen zu können. Dem stimme ich 100-prozentig zu. An dieser Stelle möchte ich mich beim Hohen Haus herzlich dafür bedanken, dass dieser Bayerische Landtag in den letzten vier Jahren insgesamt 2.000 zusätzliche Planstellen für die bayerische Polizei geschaffen hat und wir diese in den letzten vier Jahren besetzen konnten. Deshalb hat die bayerische Polizei aktuell im März 2013 den höchsten Personalstand, den sie jemals in ihrer Geschichte hatte.
Das haben diese Regierung und diese Landtagsmehrheit bewerkstelligt.
Zweitens nenne ich das Stichwort Drogen. Ich greife das auf, weil ich gestern in der Pressekonferenz einerseits ausdrücklich die erfolgreiche Gesamtbilanz vorgestellt habe, andererseits im Rahmen der Details diejenigen Punkte angesprochen habe, die uns vor Herausforderungen stellen. Den Erfolg bei der Kriminalitätsbekämpfung in Bayern hatten wir in den vergangenen Jahren nur deshalb, weil wir angesichts der neuen Entwicklungen in der Kriminalität nicht den Kopf in den Sand gesteckt haben, sondern diese offen angesprochen und Gegenkonzepte entwickelt haben. Deshalb habe ich gestern nicht lange heruntergebetet, was alles gut läuft, sondern die Probleme angesprochen, denen wir uns entsprechend stellen müssen. Dazu gehört auch die Drogenentwicklung, dazu gehört Crystal Speed. Deshalb sind wir das in den letzten zwei Jahren verstärkt angegangen.
Lieber Herr Kollege Schneider, Sie haben in einem Atemzug erklärt, diese Staatsregierung müsse jetzt endlich mehr Druck auf die tschechische Regierung ausüben. Gleichzeitig haben Sie erklärt, den "Hofer Dialog" brauche man nicht. Nach welchem Verständnis wollen Sie eigentlich in Zukunft die nachbarschaftlichen Beziehungen zwischen Bayern und Tschechien gestalten?
Sollen wir mit irgendwelchen Drohgebärden gegenüber Tschechien agieren? Ich bin froh, dass wir endlich ein gutes nachbarschaftliches Verhältnis zwischen Bayern und Tschechien entwickelt haben.
Deshalb kann eine vernünftige und rationale Politik im 21. Jahrhundert nur darin bestehen, mit den Kollegen zu sprechen. Es muss einen Dialog geben, wie ihn der Bundesinnenminister in Gang gesetzt hat. In den letzten Wochen war ich zweimal in Prag und habe mit dem tschechischen Innenminister geredet. In einem vernünftigen Dialog müssen wir unsere Position selbstverständlich akzentuiert zum Ausdruck bringen. Wir müssen aber mit den Tschechen reden. Wir können ihnen nicht diktieren, was sie zu tun und zu lassen haben. Wir können nur dafür werben, die Probleme stärker anzugehen. Mein Eindruck war, dass es in Tschechien einen Sinneswandel gegeben hat. Das Problem wird vom tschechischen Innenminister wesentlich beherzter angegangen. Auf unserer Seite, diesseits der Grenze, haben wir beispielsweise in den letzten neun Monaten die Kontrollen deutlich intensiviert und 11.000 Personen kontrolliert. Das zeigt, wir sind konsequent.
Dritte und letzte Anmerkung: Nicht nur Bayern steht im Vergleich zu anderen Ländern gut da. Das sage
ich ebenfalls ausdrücklich für unsere Landeshauptstadt. In unseren bayerischen Großstädten haben wir einen Sicherheitsstandard erreicht, der deutschlandweit seinesgleichen sucht. Im Ranking der deutschen Städte mit über 200.000 Einwohnern − das sind nach der polizeilichen Kriminalstatistik auf Bundesebene 38 Städte − weist München regelmäßig schon seit Jahren mit Abstand die niedrigste Kriminalitätsbelastung auf. Meine Damen und Herren, ich nenne einen konkreten Vergleich mit Köln. Die Häufigkeitsziffer − Straftaten pro 100.000 Einwohner − liegt in der Landeshauptstadt München aktuell bei 7.153. Die Häufigkeitsziffer lag in der Stadt Köln, die ebenfalls über eine Million Einwohner aufweist, 2011 bei 14.838. Das ist mehr als doppelt so hoch wie in München. Meine Damen und Herren, deshalb sage ich in Übereinstimmung mit dem Münchner Oberbürgermeister, dass München die sicherste Großstadt in Deutschland und wahrscheinlich die sicherste Millionenstadt in Europa ist. Das sage ich in Übereinstimmung mit Christian Ude. Das, was Sie erzählen, ist weit entfernt von dem, was Ude in den letzten Jahren in Zusammenarbeit mit der Münchner Polizei bewerkstelligt hat.
Das gilt auch − Ihre Äußerungen waren ein Armutszeugnis − für den Ausbau der Videoüberwachung, nicht flächendeckend irgendwo auf den Straßen wie in London oder dergleichen, sondern ganz gezielt dort, wo wir Probleme haben, zum Beispiel im Münchner ÖPNV. Die Videoüberwachung haben Ude in München und Maly in Nürnberg konsequent vorangebracht. Das haben wir vonseiten des Innenministeriums immer wieder gefordert, und es ist konsequent umgesetzt worden. Es ist erfolgreich. Alle Statistiken bestätigen dies. Wir haben in den letzten Jahren einen signifikanten Rückgang der Kriminalität gerade auch im ÖPNV-Bereich in München zu verzeichnen.
Die GRÜNEN waren − das muss man ihnen konsequenterweise zugutehalten − im Münchner Stadtrat immer dagegen, aber die Mehrheit des Münchner Stadtrates hat es in den letzten Jahren auf den Weg gebracht.
Ich bin Übrigens dankbar − das sage ich ganz vorsichtig -, dass der Wirtschaftsminister, Kollege Zeil, in den letzten zwei Jahren zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt hat, damit auch im S-Bahn-Bereich die Videoüberwachung ausgebaut werden konnte.
Das ist einfach richtig und wichtig.
Die Umfragen bestätigen: 81 % der Nutzer des ÖPNV fühlen sich dadurch sicherer, dass es diese Überwachung gibt. Es ist also im Interesse der Bürger, der Menschen, das wir sie entsprechend ausgebaut haben.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich stelle am heutigen Tag erneut fest, dass in allen Ländern in Deutschland, in denen Rot-Grün regiert, die Kriminalität höher ist als in Bayern und die Aufklärungsquote schlechter ist. Deshalb wird diese Staatsregierung und die sie tragende Landtagsmehrheit auch künftig alles dafür tun, dass die Menschen in Bayern sicherer leben können als anderswo.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Ihnen vorliegende Gesetzentwurf der Staatsregierung sieht vor, den Beginn der Schutzzeit an den stillen Tagen von bisher 0.00 Uhr auf 2.00 Uhr zu verlegen. Ich stelle ausdrücklich fest, dass sich am Karfreitag und am Karsamstag nichts ändert. Dort bleibt es beim Schutz ab 0.00 Uhr. Auch am Beginn des Schutzes am Heiligen Abend um 14.00 Uhr ändert sich nichts.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich denke, dass das insgesamt eine maßvolle Lockerung ist. Sie trägt dem heutigen Ausgehverhalten vieler Menschen Rechnung, ohne den Schutz der stillen Tage zu gefährden. Die künftige Regelung kommt der früheren Rechtslage in manchen Punkten durchaus nahe, die bis zum 31. Dezember 2004 gegolten hat, wo immerhin an drei Tagen schon bisher der Schutz nur von einer Sperrzeit zur anderen galt, das heißt, erst um 1.00 Uhr begann. Es ist deshalb nicht richtig, wenn da oder dort in der Öffentlichkeit der Eindruck erweckt wird, als ob der Schutz in Bayern schon immer und ewig um Mitternacht begonnen hätte. Insofern ist die Änderung sehr maßvoll und vertretbar.
Klar ist im Hinblick auf die Anliegen der großen christlichen Kirchen in unserem Lande − das will ich durchaus noch einmal unterstreichen -, dass es sich nicht um eine Salamitaktik handelt. Es kann keine Rede davon sein, scheibchenweise den Schutz der stillen Tage weiter einzuschränken.
Ich glaube, dass das, was die Staatsregierung jetzt vorgelegt hat, eine sehr vertretbare Regelung ist.
Ich stelle auch hier im Landesvergleich fest:
Erstens, es gibt kein Bundesland, das mehr stille Tage hat als Bayern. In den meisten anderen Bundesländern gibt es überhaupt nur sechs, fünf oder gar nur drei stille Tage im Jahr.
Zweitens gibt es kein Bundesland, das diese stillen Tage so umfassend schützt wie Bayern. Denn in den
anderen Bundesländern beginnt der Schutz der stillen Tage frühestens um 3.00 Uhr, oder aber um 4.00 Uhr oder sogar erst um 5.00 Uhr.
Es bleibt also auch in diesen Punkten festzustellen: Kein Bundesland schützt auch in Zukunft die stillen Tage so gut und umfangreich wie Bayern.
Ich bitte Sie um eine zügige Beratung und eine entsprechende Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf der Staatsregierung.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Staatsregierung legt Ihnen einen Gesetzentwurf vor, der durch eine kleine Änderung des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes die Kommunen künftig in die Lage
versetzen soll, den öffentlichen Alkoholverzehr auf Straßen und Plätzen zu Nachtzeiten zu verbieten, wenn sie es vor Ort aufgrund aufgetretener Probleme für nötig halten.
Hintergrund ist, wie sich auch aus der neuesten polizeilichen Kriminalstatistik ergeben hat, dass der Alkohol eine immer größere Rolle, gerade auch bei Gewalttätigkeiten, spielt. Bei gefährlichen Körperverletzungen, schweren Körperverletzungen sind landesweit über 40 % der festgestellten Täter zum Zeitpunkt der Tat alkoholisiert. Bei den Heranwachsenden im Alter zwischen 18 und 21 Jahren sind es sogar über 50 %. Angesichts dieser Zahlen wird deutlich, dass der Alkohol leider eine sehr negative Rolle spielt, dass Alkohol enthemmt, dass er Aggressionsverstärker ist und dass deshalb nicht nur die Betroffenen sich selbst schädigen, sondern zugleich vielerorts zu einem Risiko für ihre Mitmenschen werden.
Keiner von uns will Alkohol generell in irgendeiner Weise diskreditieren. Niemandem soll verwehrt sein, ein gutes Glas Bier, ein schönes Glas Wein zu trinken. Aber es ist wichtig, zu erkennen, dass leider manche Mitbürger ihre eigenen Grenzen nicht richtig einschätzen. Vor diesem Hintergrund haben viele Kommunen schon länger mehr Handlungsmöglichkeiten gefordert. Diese Handlungsmöglichkeiten wollen wir ihnen mit diesem Gesetzentwurf geben. Es ist ein vernünftiger Mittelweg. Wir erlassen nicht landesweit irgendwelche Verbote, sondern wir setzen die Kommunen in die Lage, dort, wo es Probleme gibt, angemessen zu handeln. Es geht nicht darum, dass für die gesamte Stadt ein entsprechendes Verbot erlassen wird. Dieses soll vielmehr zielgenau dort zur Anwendung kommen, wo es immer wieder zu Problemen kommt, konkret: zu Störungen der Sicherheit auf öffentlichen Plätzen.
Ich denke, dass wir einen vernünftigen Vorschlag unterbreitet haben. Ich hoffe, dass das Hohe Haus dem Gesetzentwurf nach den Beratungen in den kommenden Wochen zustimmen wird, damit die Kommunen, wenn es notwendig ist, von den Möglichkeiten Gebrauch machen können.
Es kommt aber auch darauf an, dass die Kommunen ihren Handlungsspielraum tatsächlich wahrnehmen. In den letzten Tagen gab es manche öffentliche Äußerung zu diesem Thema, auch zu Auswüchsen des Spielhallenwesens. Ich habe festgestellt, dass sich Vertreter von Kommunen zu Wort gemeldet haben, die bereits vorhandene Aktionsspielräume nicht nutzen. Man beschwert sich zum Beispiel über das Spielhallenunwesen, ignoriert aber die Möglichkeit, die Sperrzeiten für Spielhallen zu verlängern. Diese Möglichkeit eröffnet bereits das geltende Gesetz. Es ist
zwar die ureigene Entscheidung der Kommunen, diese Möglichkeit nicht zu nutzen; aber dann sollen sie sich bitte nicht über den Landesgesetzgeber beschweren.
Der vorliegende Gesetzentwurf enthält einen vernünftigen Vorschlag, um genau den Kommunen, die selbst aktiv werden wollen, den nötigen Spielraum zu eröffnen. Gleichzeitig sollen nicht alle Bürgerinnen und Bürger mit unnötigen landesweiten Verboten eingeengt werden.
Ich bitte Sie um wohlwollende Beratung des Gesetzentwurfs.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte angesichts der umfangreichen Debatte und der aufgeworfenen Fragen in der gebotenen Kürze fünf Punkte ansprechen, die mir vor dem Hintergrund der vielen Veröffentlichungen der letzten Tage wichtig sind:
Erstens. In Bayern leben die Menschen sicherer als in anderen Teilen Deutschlands.
München ist eine der sichersten Millionenstädte Europas. Dies stelle ich immer wieder in Übereinstimmung mit dem Münchner Oberbürgermeister fest.
Dieses hohe Sicherheitsniveau verdanken wir ganz besonders dem großartigen Einsatz der bayerischen Polizei. Deshalb danke ich heute ausdrücklich dem Münchner Polizeipräsidenten Wilhelm Schmidbauer,
dem Vizepräsidenten Kopp und der gesamten Münchner Polizei für ihre ausgezeichnete Arbeit. Wir alle können nur deshalb so sicher leben, weil unsere Polizei diesen großartigen Einsatz leistet.
Zweitens. Die bayerische Polizei hat circa 40.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Sie hat jährlich circa 1,5 Millionen Einsätze. Beschwerden gibt es statistisch gesehen bei einem von tausend Einsätzen. Das sind wohlgemerkt nur die Beschwerden; es bedeutet noch nicht, dass die Beschwerden berechtigt sind. Das ist nur die Zahl der eingegangenen Beschwerden. Auf allen Ebenen kommt auf 1.000 Einsätze eine Beschwerde. Ich möchte hier nichts beschönigen. Wenn wir uns aber mit anderen Themenbereichen unserer Gesellschaft beschäftigen, scheint es keine schlechte Bilanz zu sein, wenn auf 1.000 Fälle nur eine Beschwerde kommt.
Leider entspricht es der menschlichen Erfahrung, dass Menschen auch Fehler machen. Es gibt immer wieder Fälle, bei denen ein Feuerwehrmann zum Brandstifter wird. Ärzte machen Fehler. Es gibt sogar Lehrer, die Kinder missbrauchen. Das ist alles schlimm, aber keiner kann garantieren, dass so etwas nie wieder passiert. Entscheidend ist - und das ist die Herausforderung an uns in der Politik und an die Organisation -, dass Fehler benannt und Straftaten nicht unter den Teppich gekehrt, sondern sorgfältig aufgeklärt werden. Ich lege größten Wert darauf, dass jedem Vorwurf gegen einen Polizeibeamten gewissenhaft nachgegangen wird.
Wir wollen in der bayerischen Polizei keine Rambos. Solche polizeiinternen Ermittlungen werden seit jeher sehr sorgfältig betrieben. Ich betone die Worte "seit jeher". Sie haben jedes Jahr zum Teil gravierende Konsequenzen für die betroffenen Polizeibeamten. Jedes Jahr finden Verfahren statt, an deren Ende Polizeibeamte degradiert, aus dem Dienst entlassen oder zu Freiheitsstrafen verurteilt werden.
Um solche Ermittlungsverfahren dem Verdacht der Befangenheit der örtlichen Dienststellen zu entziehen, habe ich anlässlich des Verfahrens gegen den früheren Leiter der PI Rosenheim entschieden, dass solche internen Ermittlungsverfahren ab dem 1. März 2012 zentral bei zwei eigenen Dienststellen in München für alle Polizeidienststellen in Südbayern und in Nürnberg für alle Polizeidienststellen in Nordbayern einschließlich der Bereitschaftspolizei geführt werden.
Dieses Verfahren hat sich nach einem vorläufigen Überblick über das erste Jahr seither bewährt. Hintergrund waren die gravierenden Vorwürfe und das Ermittlungsverfahren gegen den früheren Leiter der
PI Rosenheim. Damals wurde klar entschieden, dass es in einer solchen Situation in der Öffentlichkeit nicht gut aussehen würde, wenn das Ermittlungsverfahren von der KPI Rosenheim geführt würde. Deshalb haben wir damals entschieden, dieses Verfahren zentral bei einer Dienststelle hier in München durchzuführen.
Meine Entscheidung von gestern bleibt in der Logik der Entscheidung, die ich vor einem Jahr getroffen habe. Nun haben wir einen Fall gravierender Vorwürfe gegen Beamte aus dem Polizeipräsidium München. Wir stehen damit vor der Situation, dass die Ermittlungen von der im Polizeipräsidium München angesiedelten zentralen Ermittlungsstelle für Südbayern geführt werden müssen. Vor diesem Hintergrund ist es nachvollziehbar und sinnvoll, diesen weiteren Schritt zu tun. Die beiden Dienststellen haben sich bewährt. Sie werden aber nun dienstrechtlich und fachlich unmittelbar dem Landeskriminalamt unterstellt. Damit sind sie der Besorgnis der Befangenheit, dass in der gleichen großen Einheit gegeneinander ermittelt wird, entzogen. Das Landeskriminalamt ist in Zukunft für diese beiden Ermittlungsdienststellen die vorgesetzte Dienststelle.
Damit können wir etwaigen Besorgnissen der Befangenheit noch klarer vorbeugen. Das soll nicht heißen, dass ich diese Besorgnisse für berechtigt hielte. Wir müssen aber auf die Stimmung in der Bevölkerung Rücksicht nehmen. Klar ist: Jedem Vorwurf wird unvoreingenommen nachgegangen.
In diesem Zusammenhang sage ich aber auch ganz klar: Frau Kollegin Tausendfreund, in der Einrichtung irgendeiner Dienststelle außerhalb der Polizei sehe ich keinen Sinn. Wir müssen das zunächst einmal vom Verfahren her sehen: Wenn eine Strafanzeige gestellt wird, gibt es kraft Bundesrechts, nämlich nach der Strafprozessordnung und dem Gerichtsverfassungsgesetz, einen klaren Ablauf. Für eine solche Anzeige ist die örtlich zuständige Staatsanwaltschaft zuständig. Sie ermittelt und beauftragt eine Polizeidienststelle, die sie sich aussuchen kann, in ihrem Auftrag die Ermittlungen zu führen. In diesen Fällen sind die Polizeibeamten Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, an dieser Rechtslage kann in diesem Haus niemand etwas ändern. Sie könnten allenfalls eine zusätzliche Dienststelle einrichten, die parallel zu der Staatsanwaltschaft ermittelt. Ich stelle anheim, ob das wirklich Sinn macht. Ich stelle ausdrücklich fest: Egal, ob von SPD, GRÜNEN, von FDP, CDU oder von sonst jemand regiert, gibt es bislang kein einziges Bundesland, das der Auffassung war, an dieser klaren Rechtslage sollte etwas geän
dert werden. Ich sehe dafür jedenfalls gar keinen Grund.
Mir liegt auch am Herzen festzustellen: Wir müssen unvoreingenommen ermitteln. Es gibt aber keinerlei Anlass, solche einzelnen Verfehlungen, wie wir sie in der Vergangenheit immer wieder feststellen mussten, zu verallgemeinern. Sie sind − das will ich auch heute wieder ausdrücklich feststellen − nicht typisch für unsere Polizei in Bayern. Ihre Rundumschlagspolemik, Frau Tausendfreund, entbehrt jeder vernünftigen Grundlage. Das braucht sich die bayerische Polizei auch nicht gefallen zu lassen.
Drittens: Was den konkreten Vorfall am 20. Januar bei der PI München 21 anbetrifft, laufen die Ermittlungen bei der zuständigen Staatsanwaltschaft. Nach dem, was im Moment in der Öffentlichkeit bekannt ist, steht Aussage gegen Aussage. Ich werde zu diesem Sachverhalt konkret erst Stellung nehmen, wenn die Ermittlungsergebnisse der Staatsanwaltschaft vorliegen. Das halte ich seit meinem ersten Amtstag als Innenminister so. Sie erinnern sich vielleicht: Eine Woche nach meinem Amtsantritt gab es diese wunderschöne Geschichte mit der Hundeschule in Herzogau. Es hat sich als absolut richtig erwiesen: So wie ich es damals beim ersten Fall getan habe, habe ich es bei jedem Fall getan: Erst wird durch die Staatsanwaltschaft ermittelt, dann liegt ein Ermittlungsergebnis vor, und dann kann ich mich − egal, ob zu anonymen Vorwürfen, zu öffentlichen Vorwürfen oder dergleichen mehr − konkret äußern. Ich sehe keinen Anlass, sich spekulativ in der Öffentlichkeit zu äußern, bevor diese Ergebnisse vorliegen. Ich verspreche Ihnen ausdrücklich: Wenn die Ergebnisse vorliegen, werde ich selbstverständlich dem Hohen Haus und dem Innenausschuss präzise berichten und zu allen auch heute aufgeworfenen Fragen Stellung nehmen, aber eben erst dann. Ich beteilige mich nicht an öffentlichen Spekulationswettbewerben.
Viertens: Ich bedauere sehr, dass der Anwalt der Betroffenen über den Vorfall des 20. Januar hinaus versucht, einen sehr einseitigen Eindruck seiner Mandantin einerseits und der bösen Polizei andererseits zu erwecken. Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen der GRÜNEN, haben in Ihrem Antrag unter anderem die Frage aufgeworfen, mit welcher Begründung und unter welchen Umständen die Polizeibeamten das Opfer am Faschingsdienstag in seiner Wohnung aufgesucht haben und am 15. Februar 2013 sogar eine Wohnungsdurchsuchung bei dem Opfer stattgefunden hat. Ich will zu dieser Frage, die nicht unmittelbar die
Vorfälle vom 20. Januar betreffen, nur so viel sagen: Nach den mir vorliegenden Unterlagen war die Polizei in den letzten sieben Monaten viermal in der Wohnung der Betroffenen, das erste Mal am 18. Juli letzten Jahres. Damals hat das Referat für Gesundheit und Umwelt der Landeshauptstadt München die Polizei wegen einer sofortigen vorläufigen Unterbringung nach Artikel 10 des Unterbringungsgesetzes um Amtshilfe gebeten. Die Anordnung kam wohlgemerkt von der Landeshauptstadt München. Die Polizei München hat auf deren Antrag hin dieses vollzogen. Ich verzichte darauf, die näheren Einzelheiten darzustellen, weshalb die Landeshauptstadt München sich veranlasst sah, die Unterbringung anzuordnen.
Am 20. Januar war der eigentliche Vorfall, bei dem wohlgemerkt die Betroffene selbst den Notruf der Polizei betätigt hat mit der Begründung, dass sie von ihrem Freund verfolgt und bedroht werde und dass dieser sie auch geschlagen habe. Alles Weitere, was an diesem 20. Januar geschehen ist, muss die Staatsanwaltschaft ermitteln.
Am 12.02. − diese Frage haben Sie aufgeworfen − hat ein Nachbar aus dem gleichen Haus die Polizei mit dem Hinweis gerufen, es gebe aus der Wohnung Schreie, Gepolter sowie Rufe "Hör auf" und dergleichen mehr. Daraufhin hat die Polizei diese Wohnung angesteuert, die Wohnung betreten und ist dann, nachdem sie sich davon überzeugt hat, dass jedenfalls im Moment keine weitere Gefahr drohte, wieder abgerückt. Am 15.02. hat die Polizei einen richterlichen Durchsuchungsbeschluss vollzogen. Frau Kollegin Tausendfreund, es gibt wohl nichts daran auszusetzen, wenn der Ermittlungsrichter einen Durchsuchungsbeschluss erlässt, dass dann die Polizei diesen vollzieht. Dieser Beschluss steht im Zusammenhang mit den staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen in dem gesamten Komplex.
Ich frage mich schon − diese Frage erlauben Sie mir bitte - nach den Einlassungen des Rechtsanwalts und der glorreichen Aufführung gestern Abend in "stern TV": Wenn in den nächsten Tagen − das ist nach dieser Vorgeschichte nicht auszuschließen, deshalb spreche ich es auch so an − wieder ein Notruf aus diesem Haus bei der Polizei eingehen sollte, wäre es dann eigentlich richtig nach dem, was der Rechtsanwalt die letzten Tage gesagt hat, dass die Polizei dem Notruf nicht mehr Folge leistet und dieses Haus nicht mehr betritt? Kann das ernsthaft erwartet werden? So können wir doch mit dem Einsatzgeschehen unserer Polizei nicht umgehen. Ich kann doch nicht sagen, dass der Notruf einfach ignoriert werden soll.
Die Vorfälle des 20. Januar müssen sorgfältig aufgeklärt werden. Es gibt aber keinen Anlass zu der Annahme, dass diese arme Frau von der Polizei planmäßig verfolgt würde. Noch einmal: Was am 20. Januar geschehen ist, muss sorgfältig aufgeklärt werden, aber für den Versuch, auch das übrige Verhalten der Polizei zu problematisieren, gibt es nach meiner Kenntnis nicht den geringsten Anlass.
Fünfter und letzter Punkt: Heute hat in Augsburg der Prozess gegen den mutmaßlichen Mörder von Mathias Vieth begonnen. Es war zweifellos der schlimmste Fall von Gewalt gegen Polizisten in den letzten Jahren. Ich bedanke mich ausdrücklich, dass Herr Kollege Florian Herrmann heute auch das Thema der Gewalt gegen die Polizei angesprochen hat. Natürlich darf nicht eine Gewalttat gegen eine andere aufgerechnet werden. Niemandem käme das in irgendeiner Weise in den Sinn. Der Eindruck, der in der Debatte der letzten Tage erweckt wird, stellt tatsächlich die Realität unserer bayerischen Polizei auf den Kopf. Im vergangenen Jahr wurden knapp 14.000 Polizeibeamte während ihrer Dienstverrichtung beleidigt, bespuckt, getreten oder geschlagen. 2.000 Beamte wurden durch solche Übergriffe verletzt. Auch das ist Realität in unserem Lande.
Unsere Polizei ist nicht in erster Linie Täter, sondern in vielen Fällen Opfer. 73 % der Tatverdächtigen waren alkoholisiert oder standen unter Drogeneinfluss. Auch das ist Realität.