Protocol of the Session on July 2, 2013

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kommen. Deswegen, liebe Kolleginnen und Kollegen, sind wir generell gegen regionalisierte Werbung von bundesweiten TV-Anbietern. Das wird unseren lokalen Medien und vor allem den Printmedien wahnsinnig schaden. Davon bin ich überzeugt. Dagegen müssen wir etwas tun.

Wir wissen, dass sich vor allem die privaten Fernsehund Radiosender aus Werbung finanzieren sollen. Unser Anliegen war, dass wir als bayerischer Staat möglichst wenig dazuzahlen. Das ist zwar nicht ganz gelungen, trotzdem wird ein noch großer Teil über Werbung finanziert.

Wir wollen nun mit unserem Gesetzentwurf durch die Änderung des Bayerischen Mediengesetzes verhindern, dass große Medienanstalten ihre Werbung splitten können. Wir werden im Ausschuss noch ausführlich darüber diskutieren. Die Sitzung des Hochschulausschusses findet schon morgen statt. Deswegen möchte ich das nicht weiter vertiefen. Ich hoffe jedenfalls, dass wir auch im Sinne der bayerischen Lokalfernsehanstalten und Radioanstalten sowie der Printmedien zu einer Lösung kommen und dass das Ganze nicht nur parteipolitisch gesehen wird und es heißt: Das kommt wieder von der Opposition; deswegen lehnen wir es ab.

Ich glaube, wir sind auf einem vernünftigen Weg, wenn wir das Bayerische Mediengesetz in dieser Art ändern, und ich hoffe, dass wir dann insgesamt in der Zweiten Lesung zu einer Zustimmung kommen.

(Beifall bei der SPD)

Nächster Redner ist Kollege Sinner für die CSU-Fraktion. Bitte schön.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben anlässlich eines Antrages der SPD schon einmal über dieses Thema diskutiert, und der Sachverhalt ist schon etwas anders, Herr Rabenstein – das hat sich seit dieser Diskussion nicht geändert –, als Sie ihn jetzt dargestellt haben.

Ich habe selbst am 25. September 2012 bei der Ersten Lesung des Mediengesetzes ausgeführt, dass wir in diesem Mediengesetz die Förderung der Vielfalt und des lokalen Rundfunks mit 10 Millionen Euro betreiben und dass wir es nicht zulassen werden, dass bundesweit ausstrahlende Sender, bundesweit agierende Sender die Werbeeinnahmen der lokalen und regionalen Sender sozusagen abschöpfen, ohne ein entsprechendes Programm zu liefern.

Das, was Sie jetzt vorschlagen, ist nicht der richtige Weg, sondern schlicht und einfach ein Holzweg. Sie

bleiben aber unverdrossen auf diesem Holzweg. Genau die Meinung, die ich vertreten habe, hat die Kommission für Zulassung, Aufsicht und Kontrolle auch vertreten. Sie hat es eben nicht zugelassen, dass ein nationaler Sender mit einer nationalen Zulassung regionale Werbung schaltet. Dagegen geht jetzt der Sender vor, und das ist sein gutes Recht. Wenn wir jetzt als Gesetzgeber diskutieren und beschließen würden, dass es diese Rechtsgrundlage eigentlich nicht gibt – diesen Eindruck erwecken Sie heute, und den haben Sie bei der Behandlung des Antrages erweckt –, würden wir den Anwälten die besten Argumente geben, um sagen zu können: Ihr handelt ohne Rechtsgrundlage. Wenn Sie im Medienrat entscheiden, müssen Sie auch aufgrund einer Rechtsgrundlage entscheiden. Sie können nicht im Medienrat mit Nein gegen diesen Antrag stimmen und sagen: Die Rechtsgrundlage reiche ich nach.

Was Sie vorhaben, ist völlig absurd. Warum bin ich mir da so relativ sicher? Ich will dies ausführen. Wir werden dies ja auch im Ausschuss noch behandeln. Es gibt die Voraussetzungen für die Zulassung für die BLM; auf die Verfassung will ich gar nicht eingehen. In Artikel 25 des Mediengesetzes ist klar definiert, was verlangt ist. Ein Antrag auf Genehmigung eines Rundfunkangebots muss eine Programmbeschreibung und ein Programmschema enthalten. Es ist völlig absurd, dass jemand mit einem bundesweiten Programm kommt und dann sagt: Ich will eine isolierte Werbeinsel - natürlich ist Werbung Bestandteil eines Programms – und diese als Programm zugelassen haben. Das ist eine Schnapsidee. Das kann der Medienrat aus guten Gründen, sich auf Artikel 25 Bayerisches Mediengesetz stützend, ablehnen.

Wir sollten als Gesetzgeber nicht so tun, als gäbe es diese Rechtsgrundlage nicht. Wenn Sie im Medienrat ohne Rechtsgrundlage dagegenstimmen, würden Sie rechtswidrig handeln. Sie müssen im Medienrat Farbe bekennen. Die Mitglieder der CSU-Fraktion und der FDP-Fraktion im Medienrat werden ganz klar mit Nein gegen diese Werbeinsel stimmen. Sie können auch mit Nein stimmen.

(Markus Rinderspacher (SPD): Gegen Stoiber!)

- Das ist ein dummes Geschwätz, Herr Rinderspacher mit Ihrem Stoiber-Syndrom. Stoiber hat den privaten Rundfunk in Bayern eingeführt. Damals haben Sie noch gar nicht gewusst, was privater Rundfunk ist, und haben massiv dagegen gekämpft. Das ist doch die Wahrheit. Heute spielen Sie sich als Hüter des privaten Rundfunks auf.

(Beifall bei der CSU)

Lassen Sie doch einmal die Kirche im Dorf! Sie haben irgendwo etwas läuten hören, wissen aber nicht genau, wo die Glocken hängen. So agieren Sie immer, Herr Kollege Rinderspacher.

(Beifall bei der CSU)

Wir werden diesen Gesetzentwurf in den Ausschüssen beraten, aber ich kann Ihnen wenig Hoffnung machen, dass wir ihm zustimmen. Wir wollen die Vielfalt, und wir wollen nicht durch eine demonstrative Beratung und Beschlussfassung über einen Gesetzesantrag den Eindruck erwecken, als ob es keine Rechtsgrundlage gäbe. Diese gibt es, und wir handeln auf dieser Rechtsgrundlage und werden den regionalen Werbeblöcken nicht zustimmen.

(Beifall bei der CSU)

Herr Kollege Rabenstein hat sich zu einer Zwischenbemerkung gemeldet, zu der ich ihm jetzt das Wort erteile.

Herr Kollege, ich weiß nicht, ob Sie in Ihrem Laptop die Worte Schnapsidee, absurd, dummes Geschwätz usw. aufgeschrieben haben. Es ist eine Unverschämtheit,

(Beifall bei der SPD)

dass Sie in einer sachlichen Debatte diese Ausdrucksweise verwenden. Wir haben eine sachliche Debatte. Ich habe sachlich vorgetragen. Sie können aber nicht anders, als wieder mit dieser unflätigen Ausdrucksweise zu kommen.

(Beifall bei der SPD - Unruhe – Glocke des Präsi- denten)

Zur gesetzlichen Grundlage möchte ich Sie noch auf etwas hinweisen. Sie sagen, dass Sie bei dieser Sitzung dabei waren. Ich habe das Protokoll der Sitzung, von der ich gesprochen habe. Die ZAK hat sich am 18. September 2012 mit der Sache beschäftigt. Dort heißt es – ich zitiere –: Die in die Kabelanlagen eingespeisten modifizierten Programme – das ist also diese Werbung – unterfallen dem jeweiligen Landesrecht und bedürfen ganz oder in Teilen der Landeszulassung. Das schreibt die ZAK. Das ist ein wörtliches Zitat der ZAK. Dann heißt es: Für die Zulassung gilt das jeweilige Landesmediengesetz und mangels bundesweiter Verbreitung und Ausrichtung nicht die Verfahrensvorschriften des Rundfunkstaatsvertrages. Das haben sie das letzte Mal auch beschrieben. Hier steht also genau, dass wir das Landesmediengesetz ändern können und ändern wollen. Nichts anderes fordern wir. Sie kommen aber immer mit Ausdrücken wie "absurd", "Schnapsidee" usw. Ich hoffe, dass Sie

wenigstens morgen zur Vernunft kommen und wir morgen im Ausschuss eine sachliche Debatte führen können, statt auf die Art zu argumentieren, wie Sie dies heute tun.

(Beifall bei der SPD)

Herr Sinner, zur Erwiderung, bitte.

Herr Rabenstein, ich habe Sie auf dem Holzweg marschieren sehen. Da marschieren Sie immer.

(Dr. Christoph Rabenstein (SPD): Überhaupt nicht!)

Sie regen sich über einen Ausdruck auf. Ihr Fraktionsvorsitzender hat heute Nachmittag kübelweise Ausdrücke in den Raum geschüttet;

(Beifall bei der CSU)

diese waren wesentlich massiver als die Ausdrücke, die ich je verwendet habe.

(Volkmar Halbleib (SPD): "Schmutzelei" hat der Ministerpräsident erfunden! Das ist keine Erfindung von uns!)

Sie wollen damit nur davon ablenken, dass Sie in der Materie nicht zu Hause sind.

Ich mache Ihnen einen Vorschlag. Lassen Sie sich vom Kollegen Schindler erklären,

(Dr. Christoph Rabenstein (SPD): Was Sie sagen, ist doch absurd!)

wie der Zusammenhang ist. Wir haben im Mediengesetz eine Rechtsgrundlage. Lesen Sie Artikel 25 des Mediengesetzes. Entscheiden Sie ruhigen Gewissens im Medienrat. Stimmen Sie dagegen. Das ist das Wichtigste, das Sie machen können, statt permanent Verunsicherungsreden zu halten, als ob es die Rechtsgrundlage nicht gäbe. Das dient nicht den regionalen und lokalen Medien, sondern unterminiert gerade die Rechtsposition, die Sie angeblich verteidigen wollen.

Wir können gerne im Ausschuss diskutieren. Ich habe eine unendliche Geduld und werde Ihnen liebevoll erklären, was die Sach- und Rechtslage ist. Sie müssen entscheiden, ob Sie weiter in den Urwald marschieren wollen oder bereit zur Umkehr sind. Im zuständigen Medienrat wird es wahrscheinlich eine Mehrheit geben. Wenn Sie zustimmen, werden Sie sehen, dass wir auf dieser Rechtsgrundlage Entscheidungen treffen werden.

(Markus Rinderspacher (SPD): Schlimm genug!)

Wir leiten kein Gesetzgebungsverfahren ein, das wir ohnehin nicht mehr abschließen können.

(Beifall bei der CSU)

Der nächste Redner in der Debatte ist Herr Kollege Dr. Fahn für die FREIEN WÄHLER.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir sollten versuchen, das Ganze wieder sachlich anzugehen. Die bayerischen Lokalfernsehsender sind ein wichtiges Stück Heimat und tragen zur medialen Vielfalt und zur Regionalidentität bei. Jetzt geht es im Prinzip darum – das hat Herr Sinner bereits gesagt –, eine sogenannte Rechtsgrundlage zu schaffen. Genügt diese Rechtsgrundlage, oder brauchen wir zusätzlich ein Gesetz, wie es die SPD beantragt?

Herr Dr. Rabenstein hat es schon richtig gesagt: Ist der Markt der regionalen Anbieter erst einmal kaputt, können die großen Medienanbieter die Preise in aller Ruhe wieder anpassen. Wir sind der Meinung, dass es nicht schadet, den Gesetzentwurf der SPD zu unterstützen. Warum eigentlich nicht? Es gibt eine gesetzliche Lücke bei der dezentralen Werbung. Diese gesetzliche Lücke können wir schließen. Mit dem Gesetzentwurf der SPD wäre die Ausstrahlung regionaler Fernsehwerbung an das Angebot regionaler und lokaler Berichterstattung gebunden. Zwar sieht das derzeitige Medienrecht den Einbruch der Großen in die Märkte der Kleinen nicht vor, es schützt sie aber auch nicht. Deswegen ist es sinnvoll und richtig, dass wir als Parlament darüber sprechen und den Gesetzentwurf einbringen.

Herr Sinner, er schadet doch nicht. Es ist wichtig, dass wir als Parlament, als Landtag, Farbe bekennen. Wir brauchen einen Schutzwall für die lokale Medienlandschaft. Wir können nicht einerseits die lokalen und regionalen Fernsehsender mit staatlichen Mitteln fördern und ihnen gleichzeitig durch die Öffnung der regionalen Märkte für die großen nationalen Medienanbieter wirtschaftlich das Wasser abgraben.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Deswegen ist es wichtig und richtig, dass wir im Parlament darüber reden. Das ist in etwa so sinnvoll, wie Löcher in einen Eimer zu bohren und zu erwarten, dass dieser wasserdicht ist. Deswegen müssen wir konkret handeln. Die Politik darf die Weichen nicht falsch stellen. Deshalb sollten wir im Landtag darüber reden. Wir sollten nicht ständig sagen, es gebe eine rechtliche Grundlage. Herr Sinner, dazu gibt es unter

schiedliche Meinungen. Sie argumentieren oft schon etwas überheblich. Das bekommen wir immer mit.

Wir von den FREIEN WÄHLERN meinen, die Politik ist sehr wohl zuständig. Wir können die Rechtsgrundlage durch die Änderung des Bayerischen Mediengesetzes verändern. Das fällt eindeutig in die Kompetenz des Bayerischen Landtages. Deswegen sollten wir nicht warten, bis andere Bundesländer handeln. Ich mache es kurz, weil wir morgen im Hochschulausschuss wieder darüber diskutieren. Wir werden den Gesetzentwurf der SPD unterstützen.