Meine sehr verehrten Damen und Herren, dieses Gesetz ist kein Unikat. Ich finde, es ist wichtig, dass wir das an dieser Stelle auch noch einmal herausstellen. Es steht im Gleichklang mit einer Gesetzesinitiative der Bundesregierung, die auch den Bun
destag ja schon passiert hat, die dann allerdings ein bisschen im Bundestagswahlkampf hängen geblieben ist im Bundesrat. Es gibt aber vergleichbare Gesetze in anderen Bundesländern. Ich will sie gar nicht vollständig aufzählen, aber Bayern, Sachsen-Anhalt und Niedersachsen gehören dazu. Das war für uns jetzt noch einmal ein Anstoß zu sagen, es ist doch wichtig, dass wir in der Region Bremen und auch in dem benachbarten niedersächsischen Bundesland einheitliche Regularien haben.
Ich will deshalb auch an dieser Stelle sagen, meines Erachtens gehören mittlerweile Vergabegesetze zu einem guten Ton in der Wirtschaftspolitik und in der Arbeitsmarktpolitik.
Es ist wichtig, dass Bremen und Bremerhaven dabei sind, weil es auch um die Sicherung von Arbeitsplätzen in der Region geht, und es stärkt letztendlich auch die Wirtschaftskraft in der Region. So gesehen ist dies, man kann das vielleicht etwas pathetisch formulieren, so etwas wie ein Sanierungssicherstellungsgesetz für Bremen, weil wir damit Wirtschaftskraft hier bündeln und Arbeitsplätze hier sichern.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben dieses Gesetz sehr sorgsam vorbereitet. Ich darf daran erinnern, dass im Koalitionsvertrag von 1999 erstmalig festgehalten worden ist, dass sich die Koalition vornimmt zu prüfen, wie ein Vergabegesetz aussehen kann. Da haben wir uns schon nicht das Ob vorgenommen, sondern gemeinsam das Wie verabredet. Wir haben im Lauf dieser Legislaturperiode hier in der Bürgerschaft eine Reihe von Beschlüssen gefasst zu Problemen der Schwarzarbeit, der illegalen Beschäftigung bis hin zu einer Aufforderung und Bitte an den Senat, im Bundesrat zumindest dafür zu votieren, dass ein Bundesvergabegesetz auf den Weg gebracht wird. Auch das haben wir alles im Vorfeld getan und immer darauf gesetzt, dass sich dort etwas entwickelt.
Dies, ich habe es angesprochen, hat sich nicht so entwickelt, darum haben wir die Diskussion jetzt verdichtet, und ich will das auch gern noch einmal sagen, weil Frau Stahmann das anspach. Wir haben auch die letzten Wochen dazu genutzt, es sorgfältig zu machen, und ich finde es völlig in Ordnung, dass wir als Koalitionsfraktionen eine Anhörung organisiert haben. Das ist dann so, wenn man einen Antrag vorbereitet. Sie haben wahrscheinlich auch eine Anhörung für den Gesetzentwurf vom Bündnis 90/ Die Grünen gemacht.
Ich will es auch gern benennen, weil es, glaube ich, ganz wichtig ist und die Solidität dieses Gesetzes unterstreicht. Wir haben, wie gesagt, Vertreter in einer nichtöffentlichen Anhörung der beiden Koalitionsfraktionen da gehabt, Vertreter des VDV aus Köln, des Bundesverbandes der Verkehrsbetriebe, des Bauindustrieverbandes Bremen–Niedersachsen, des Verbandes des Garten-, Landschafts- und Sportplatzbaus, des Verbandes baugewerblicher Unternehmer hier aus Bremen, der Gewerkschaft ver.di, der Gewerkschaft Bauen – Agrar – Umwelt sowie des Gesamtverbandes Verkehrsgewerbe Niedersachsen.
Das Resultat der Anhörung war, dass aus dem Bereich der Bauwirtschaft sowohl die gewerkschaftliche Seite als auch die Seite der Wirtschaft dieses Gesetz auch in schriftlichen Stellungnahmen unterstützen und wollen, und im Bereich des ÖPNV und des Verkehrsbereichs ist es so gewesen, dass auch der VDV als Verband der öffentlichen Verkehrsbetriebe dies unterstützt hat und die Gewerkschaften sowieso. Aus dem ÖPNV-Bereich hält nur der Gesamtverband Verkehrsgewerbe Niedersachsen wenig von einem Vergabegesetz oder, um es direkt zu sagen, der Verband lehnt es ab. Ansonsten haben wir dort eine breite Unterstützung für unser Vorhaben erhalten. Ich halte auch diesen Hinweis und dies hier noch einmal für wichtig, dass wir uns im Hause darüber bewusst sind, wie sorgsam wir dies gemacht haben.
Das Gesetz selbst basiert auf dem niedersächsischen. Wer es nebeneinander legt, sieht, dass es wenig Veränderungen gibt. Ich würde es Verbesserungen nennen, die wir vorgenommen haben, auch aus Erfahrungen und Diskussionen in Niedersachsen selbst. Da sind wir an einzelnen Punkten, was den Bauwirtschaftsteil betrifft, richtig besser geworden. Wir haben aber, das ist sicherlich so, wenn Fraktionen und Parteien zusammenarbeiten, auch ein Element des politischen Kompromisses mit in der Abweichung von Niedersachsen.
Ich will noch einmal auf den Kern des Gesetzes hinweisen, das im Kern ein Tariftreuegesetz ist, was in dem Paragraphen 4 deutlich wird. Ich darf auch da aus dem Gesetz zitieren mit Erlaubnis des Präsidenten: „Aufträge für Leistungen dürfen nur an solche Unternehmen vergeben werden,“ heißt es dort, „die sich bei der Angebotsabgabe schriftlich verpflichten, ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei der Ausführung dieser Leistungen mindestens das am Ort der Ausführung tarifvertraglich vorgesehene Entgelt zum tarifvertraglich vorgesehenen Zeitpunkt zu bezahlen.“ So die Kernaussage! Auf eine Modifizierung komme ich gleich noch. Wir verlangen also zukünftig bei öffentlichen Aufträgen eine solche Tariftreueerklärung, und in den Paragraphen 7 und 8 ist auch geregelt, dass es natürlich kontrolliert wird und auch bei Verstoß sanktioniert werden soll.
In dem Zusammenhang darf ich sagen, dass so etwas natürlich in der juristischen Debatte als vergabefremdes Kriterium gilt.
Es gibt darüber einen Streit, zwei Juristen, drei Meinungen! Es gibt darüber einen Streit, weil es immer unterschiedliche Interessen gibt, aber die Frage des vergabefremden Kriteriums ist abgesichert durch das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, auf das wir uns beziehen.
Ich will in dem Zusammenhang sagen, dass es, glaube ich, nicht nur eine deutsche Debatte ist, sondern auch eine europäische Debatte. Auch dort gibt es sicherlich Stimmen dagegen, und es gibt da sicherlich noch Regelungsbedarf. Aber ich bin ziemlich sicher, der Trend auch gerade im wachsenden Europa geht zu einheitlichen Bedingungen und gleichen Wettbewerbschancen.
Ich bin sehr überzeugt, dass das das Ergebnis sein wird, und dann lachen Sie jetzt! Wir werden das hier gemeinsam beschließen. Wenn Sie jetzt lachen, verstehe ich das so, dass Sie der Minderheitenmeinung da vielleicht nahe stehen, aber ich bin sicher, dies ist ein Gesetz, das auch rechtlich und politisch sowieso Halt hat und zusammenhält.
Herr Präsident, ich darf einen letzen Punkt ansprechen: Das Vergabegesetz gilt für den Bausektor. Dort stellen wir die Waffengleichheit her. Ich muss noch einmal kurz den ÖPNV-Bereich ansprechen, auch deshalb, weil wir lange darüber diskutiert haben, denn hier geht es um Prävention für die bevorstehende Liberalisierung, die im ÖPNV-Bereich greifen muss. Dort haben wir einen politischen Kompromiss gemacht. Die Christdemokraten treten, glaube ich, erstmalig in der Republik dafür ein, dass mit diesem Gesetz der ÖPNV in einem solchen Gesetz verankert wird. Wir haben die Ausgestaltung sehr lange diskutiert und uns dann gemeinsam entschlossen, Haustarife ab dem 1. Januar 2005 auszuschließen. Warum haben wir das getan? Wir haben das Datum 2005 deshalb gewählt, weil es bis dahin einen Kontrakt zwischen der Hansestadt Bremen, zwischen der Unternehmensleitung der Bremer Straßenbahn AG, der Gewerkschaft ver.di, dem dortigen Betriebsrat gibt. Wir waren der Auffassung, man muss vertragstreu sein, und auch die Stadt muss vertragstreu sein, von daher sollten wir ein solches Grenzdatum setzen.
Dann aber, und das ist damit verbunden und hat sicherlich zu der einen oder anderen Diskussion geführt, wird es darauf ankommen, dass wir auch für den ÖPNV-Bereich einen Spartentarifvertrag bekommen. Ich denke, das kann auch eine große Chance sein. Wir werden allerdings auch als Eigentümer der öffentlichen Straßenbahnen und ÖPNV-Gesellschaften darauf achten müssen, dass sich so etwas vernünftig entwickelt. Wir müssen dafür konstruktiv Sorge tragen, denn mir, und ich glaube, uns allen gemeinsam geht es sehr darum, vor der Liberalisierung des ÖPNV-Marktes vernünftige, im Wettbewerb bestehende Mobilitätsunternehmen hinzubekommen. Die BSAG als Beispiel und in Bremerhaven die VGB müssen zu Mobilitätskonzernen in ihrer Region werden, und dafür brauchen wir eine einheitliche Tariflandschaft, und wir brauchen auch dieses Vergabegesetz als Absicherung dafür, dass dort der Wettbewerb ordentlich herrscht.
Ich bedanke mich an dieser Stelle auch noch einmal bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern dieser Verkehrsbetriebe, die lange überlegt haben, ob sie auf die Straße gehen, und gesagt haben, dieser Kompromiss ist tragfähig. Ich finde das gut, dass wir gemeinsam so etwas erreicht haben, und hoffe, dass wir jetzt im Sinne von dem guten Tag für das Land Bremen, den Frau Stahmann hier angesprochen hat, zu einem gemeinsamen Votum kommen, damit das ein guter Tag wird für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in diesem Land und auch für die betroffene Wirtschaft. – Danke schön!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Koalitionsfraktionen haben im Oktober hier einen Entschließungsantrag eingebracht, in dem sie gesagt haben, es soll ein Landesvergabegesetz geben, und es soll noch im Jahr 2002 ein Landesvergabegesetz geben. Diese Zusage, die wir abgegeben haben, halten wir auch ein. Wir werden ein Gesetz beschließen, und insofern wird das, was wir zugesagt haben, auch eingehalten.
Frau Stahmann, wenn Sie uns hier besonders vorführen wollten mit Ihrem Beitrag, sollten Sie sich einmal ein bisschen an die eigene Nase fassen. Wer so laut tönt, sollte sich erst einmal in den eigenen Reihen umschauen, wo Sie an der Regierung beteiligt sind, zum Beispiel Schleswig-Holstein. Fragen Sie doch einmal Ihre rotgrüne Landesregierung, ob die da weiter ist, oder Nordrhein-Westfalen, ob die da weiter sind als wir! Tun Sie doch nicht so, als hätten Sie die Weisheit mit Löffeln gegessen!
Eine zweite Bemerkung will ich machen: Ich habe nichts gegen die Namen, die hier darunter stehen, nur einer stört mich, das sage ich auch ganz freimütig, eine Kollegin hat nicht unbedingt einen Beitrag dazu geleistet, damit dieses Vergabegesetz zustande kommt. Manchmal sollte man, bevor man eine Presseerklärung abgibt, sich vorher auch ein bisschen schlau machen oder vielleicht nicht sogar wider besseres Wissen eine Erklärung abgeben. Ich halte so etwas nicht für glücklich. Manchmal sollte man überlegen, bevor man etwas schreibt.
(Beifall bei der CDU – Abg. S c h r a m m [Bündnis 90/Die Grünen]: Das konnten wir nicht nachvollziehen!)
Eine dritte Bemerkung, die ich machen möchte: Der Kollege Sieling hat auf den Koalitionsvertrag hingewiesen, dass wir 1999 hier eine Verabredung getroffen haben im Hinblick auf ein Landesvergabegesetz. Ich weise nur darauf hin, dass dieser Koalitionsvertrag eine ganze Reihe von Unterschriften trägt, nicht nur von irgendwelchen Leuten, sondern von mehreren Leuten, die hier auch im Saal sitzen.
Ich wollte auf die Koalitionsvereinbarung hinweisen und auf die Diskussionen verweisen, die wir hier geführt haben, auch in der eigenen Fraktion. Wir waren eigentlich immer der Auffassung, dass es viel sinnvoller ist, ein Bundesvergabegesetz zu verabschieden. Dazu gab es im Übrigen auch Initiativen der unionsgeführten Bundesländer, darauf will ich hinweisen, und ich will auch darauf hinweisen, dass das Bundesvergabegesetz nicht an der CDU/CSU so gescheitert ist, sondern dass es da querbeet ging. Insbesondere die Ostländer waren es, die ein Problem damit hatten, logischerweise. Das war keine Parteienfrage, sondern es war eine Frage der Länderinteressen. Auch dies gehört zur Wahrheit, wenn man dieses Gesetz beurteilt. Es gab auch entsprechende Initiativen des Senats, der von SPD und CDU getragen wird, dass wir ein Bundesvergabegesetz wollten. Es ging nicht um die Frage des Ob, sondern es ging um die Frage des Wie.
Nachdem dies gescheitert ist, haben wir als CDUFraktion gesagt, wir werden einem solchen Vergabegesetz zustimmen, und das hat die Fraktion auch mehrheitlich beschlossen. Natürlich gab es auch Bedenken, die man ernst nehmen muss, die ich auch
ernst nehme, das ist völlig klar. Wer hier glaubt, das, was wir hier jetzt machen, sei das einzig Richtige, ist, glaube ich, nicht gut beraten. Man muss den Sachverhalt schon sehr differenziert beurteilen.
Es ist nur so, Berlin war das erste Bundesland, das ein Vergabegesetz hatte. Ich will gar nicht darauf eingehen, dass es gerichtlich teilweise für nichtig erklärt worden ist, aber vom Prinzip ist es erhalten geblieben. Die Bayern waren die Nächsten. Das Saarland war dann das nächste Land, das eines verabschiedet hat, und danach kamen erst andere Bundesländer. Die meisten sind jetzt auf dem Weg, ein solches Gesetz zu verabschieden.
Unsere Position war im Übrigen immer die, dass wir gesagt haben, solange Niedersachsen kein Gesetz hat, wäre es völlig falsch, in Bremen solch ein Gesetz zu machen, und deswegen ist die Reihenfolge erst Niedersachsen und dann Bremen eine richtige Reihenfolge. Wenn wir als Sanierungsland, umgeben von Niedersachsen, Vorreiter gewesen wären, wäre das ein falsches Signal gewesen. Deswegen ist es richtig, wenn Niedersachsen solch ein Gesetz macht, dass wir dann erst danach solch ein Gesetz anstreben, was wir heute hier tun, und uns an diesem Gesetz orientieren.
Eine nächste Bemerkung, die ich machen möchte, ist im Hinblick auf den ÖPNV: Ich sehe hier einige von der BSAG, auch aus dem Aufsichtsrat, von den Arbeitnehmervertretern. Ich will auf die Diskussion, die wir da im Aufsichtsrat geführt haben, die wir aber sonst auch hier in den Gremien führen, eines ganz deutlich sagen: Wer will, dass, wenn es den freien Wettbewerb auf diesem Markt gibt, die Arbeitsplätze auf Dauer erhalten bleiben, sicherlich alle, dass dieses Unternehmen erhalten bleibt, der muss dafür sorgen, dass dieses Unternehmen wettbewerbsfähig gemacht wird im Sinne der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, denn es geht um deren Arbeitsplätze. Da nützt es überhaupt nichts, irgendwelche Beschränkungen hier bremisch herbeizuführen. Das wird auf Dauer nicht funktionieren. Das wissen aber auch, glaube ich, alle Beteiligten im Sinne der Erhaltung dieser Arbeitsplätze.