Folgende Gruppen sind anwesend: eine zehnte Realschulklasse vom Schulzentrum an der Helsinkistraße, Soldaten und Zivilbedienstete vom Stab des Fernmeldesektors 201 der Scharnhorst-Kaserne, eine Gruppe vom Freundeskreis Bremen-Ost, zwei Klassen vom Schulzentrum Grenzstraße, auszubildende Bankkaufleute und Sozialversicherungsangestellte und die Klasse 5 f vom Schulzentrum Rockwinkel mit Gastschülern der Klasse 6 b der Ecole Moser aus Genf.
Bevor wir in die Tagesordnung eintreten, möchte ich dem Abgeordneten Tittmann zu seinem heutigen Geburtstag die herzlichsten Glückwünsche des Hauses aussprechen.
Bevor wir in die Tagesordnung eintreten, meine sehr verehrten Damen und Herren, möchte ich es doch nicht unerwähnt lassen, dass für Herrn Dr. Wilken dies heute seine letzte Sitzung im Parlament ist. Nach 37 Jahren öffentlichem Dienst und 31 Jahren davon im Wissenschaftlichen Dienst dieses Hauses tritt er in den Ruhestand, und dies ist nach so vielen Jahren seine letzte Sitzung.
Ich bedanke mich ganz herzlich, Herr Dr. Wilken, für Ihre Arbeit, die Sie dem Hause hier haben angedeihen lassen. Ich glaube, jeder hat gern Ihren Rat gesucht, weil er kompetent und klug bedient worden ist. Dafür ganz herzlichen Dank!
Gesetz zur beschleunigten Überleitung vom mittleren in den gehobenen Polizeivollzugsdienst (Über- leitungsbeschleunigungsgesetz)
Antrag der Fraktionen der CDU, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen vom 21. April 2003 (Drucksache 15/1461) 1. Lesung 2. Lesung
Gemäß Paragraph 29 der Geschäftsordnung hat der Senat die Möglichkeit, die Antwort auf die Große Anfrage in der Bürgerschaft mündlich zu wiederholen.
Herr Senator Dr. Böse, ich davon aus, dass Sie darauf verzichten, so dass wir gleich in die Aussprache eintreten können.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Den Abschluss der fünfzehnten Legislaturperiode möchten wir nutzen, um einmal Bilanz zu ziehen im Bereich der inneren Sicherheit und auch zu schauen, wo es möglicherweise noch Handlungs- oder Regelungsbedarf gibt. Diese Debatte schließt sinnvollerweise die Beratung des vorliegenden Überleitungsgesetzes für die Überführung des mittleren in den gehobenen Polizeivollzugsdienst ein. Dies wird auf der Grundlage des Senatsbeschlusses, der für diese Maßnahmen bereits gefasst worden ist, hier heute mit verabschiedet.
Bevor ich nun auf die Große Anfrage selbst eingehe, sei es gestattet, auf die Koalitionsvereinbarung dieser Koalition von 1999 hinzuweisen. Die darin beschriebenen Ziele zum Bereich Inneres sind allesamt abgearbeitet und übererfüllt worden, wie auch die Antwort des Senats deutlich macht. Ich glaube, dass in diesen vier Jahren der Erledigt-Vermerk an allen Punkten zum Ausdruck bringt, dass diese Koalition innere Sicherheit ernst genommen und zu einem Schwerpunkt gemacht hat.
Nicht nur das! CDU und SPD haben auch angemessen auf den 11. September 2001 reagiert, indem ein Bündel von Maßnahmen für die Verdichtung der Sicherheit für Bürgerinnen und Bürger realisiert wurde. Dass dies trotz des engen finanziellen Rah––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
Meine Damen und Herren, für die CDU-Fraktion darf ich sagen, wie in der Vergangenheit werden wir auch zukünftig innere Sicherheit als eine Priorität politisch begleiten. Dabei, und das lässt sich auch aus der Antwort des Senats ablesen, begrüßen wir ausdrücklich, dass der polizeilichen Prävention breiter Raum eingeräumt wurde. Ich erspare mir an dieser Stelle, die Koalitionsvereinbarung insgesamt noch einmal vorzutragen, allerdings meine ich, dass sich auch alles widerspiegelt in der Antwort des Senats.
Allerdings sind auch einige Punkte dabei, die nicht in der Antwort stehen, und auf die möchte ich auch kurz hinweisen, weil ich glaube, dass sie auch für Bremen von Bedeutung sind. Das ist einmal, dass die Ortsämter/Bürgerämter weiterentwickelt worden sind zu Dienstleistungszentren. Mit dieser Zielsetzung sind wir sicherlich noch nicht am Ende und am Ziel angelangt, und wir müssen auch in der nächsten Legislaturperiode in diese Richtung sicherlich weiterarbeiten. Die Koalition hat das Ortsamts- und Beirätegesetz im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten fortgeschrieben. Im Stadtamt wurden DVtechnische Neuerungen eingeführt, und nicht zuletzt wurde das Stiftungsrecht reformiert und flexibler gestaltet.
Meine Damen und Herren, wir haben erheblich investiert in bauliche Maßnahmen wie Bau der Feuerwache West, Sanierung mehrerer Polizeireviere in Bremen-Stadt und Bremen-Nord, neue Polizei- und Feuerwehrfahrzeuge wurden angeschafft. Nicht zuletzt wurden 100 000 Quadratmeter Freifläche auf der Bürgerweide für Volksfeste festgeschrieben, und die Organisation bleibt städtisch.
Meine Damen und Herren, schon mit der Erfüllung der Zielsetzungen in der Koalitionsvereinbarung ist ein großer Schritt nach vorn zur Stärkung der inneren Sicherheit zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger gemacht worden. Darüber hinaus wurde den Polizeibeamten eine neue berufliche Perspektive gegeben und wurden rechtliche Instrumentarien geschaffen, die den Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten die nötige Rechtssicherheit in der täglichen Arbeit verleihen. Die objektive wie subjektive Sicherheit für die Bremerinnen und Bremer, damit ist das Land gemeint, ist weiter verbessert worden. Ich füge hinzu, es muss auch in der Zukunft noch viel getan werden, um die Kriminalität weiter zurückzudrängen.
Meine Damen und Herren, die umfängliche Antwort des Senats auf die Große Anfrage der Koalition zeigt, glaube ich, deutlich auf, dass sich die polizeilichen Maßnahmen zur Kriminalitätsbekämpfung nicht nur auf den täglichen Einsatzdienst der Polizei beschränken. Ich komme gleich noch darauf zurück.
Vorher möchte ich Dank loswerden, Dank an den Autor oder die Autorin der Antwort, der oder die mit dieser Antwort alle Facetten der Sicherheit für Bürger darstellte und sehr gehaltvolle Antworten gab, Dank aber auch an die Ausführenden, sprich die Beamtinnen und Beamten der Polizei in Bremen und Bremerhaven, der Feuerwehren in beiden Städten, des Landesamtes für Verfassungsschutz, und Dank den Freiwilligen bei der Feuerwehr und beim Katastrophenschutz! Diese Menschen setzen sich oft über die physischen und psychischen Grenzen hinweggehend für die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes ein. Dafür haben sie unser aller Dank verdient.
Meine Damen und Herren, eine Erkenntnis kann aus der Antwort gezogen werden und ist besonders erfreulich: Gefahrenabwehr und Kriminalitätsbekämpfung sind nicht allein Aufgabe der Polizei. Neben vielen Organisationen, die mit ihren Helfern ehrenamtlich auf diesem Feld tätig sind, gibt es viele Kooperationen und Vernetzungen über Ressortgrenzen hinweg, wie ich sie mir vor Jahren noch nicht hätte vorstellen können. Die Zusammenarbeit von Polizei und Justiz hat sich wesentlich verbessert. Die Kooperationen zwischen Schule und Polizei oder Soziales und Polizei haben sich als fast optimal ergeben, eine höchst erfreuliche Entwicklung, wie ich meine, die insbesondere im Kinder- und Jugendbereich Auswirkungen zeigt. Auch dazu hat also diese Koalition ihren Beitrag geleistet.
Meine Damen und Herren, diese Bereitschaft, gemeinsam Entwicklungen in der Kriminalität zu bekämpfen, ist dazu angetan, potentielle kriminelle Karrieren schon im Kinder- oder Jugendalter zu stoppen oder gar nicht erst aufkommen zu lassen. Der Senat sollte diesen Weg weitergehen und dabei die Unterstützung aller Fraktionen in diesem Hause auch in den nächsten vier Jahren erhalten.
Meine Damen und Herren, nach dem 11. September 2001 ist gerade im Bereich der inneren Sicherheit nichts mehr so, wie es einmal war. Die Bedrohung der Sicherheit für die Menschen weltweit hat eine neue Dimension erreicht. Darauf war und ist in Bremen reagiert worden, wie die Antwort des Senats eindrucksvoll deutlich macht. Neben den Antiterrormitteln, die gesondert zur Verfügung gestellt wurden, war ein Kernstück die Novellierung des Bremischen Polizeigesetzes. Leider musste der schlimme 11. September helfen, ein Polizeigesetz zu formulieren,
Ohne hier erneut die Debatte über das Polizeigesetz führen zu wollen, das haben wir hinter uns, muss doch auf einige Punkte hingewiesen werden. Gerade gestern hat der Bundesinnenminister Schily im Rahmen der Vorstellung des neuen Bundesverfassungsschutzberichts noch einmal deutlich gemacht, dass gerade die Gefahren im Zusammenhang mit dem islamistischen Terrorismus noch nicht gebannt sind. Er sprach von ernst zu nehmender Bedrohung. Deutschland sei kein Rückzugsraum für ausländische Extremisten.
Dem ist nichts hinzuzufügen, aber, meine Damen und Herren, das macht auch deutlich, Verfassungsschutz und Polizei sind wichtige Garanten, dem Phänomen entgegenzuwirken, in unserer Republik auch Auswirkungen des weltweiten Terrorismus zu spüren zu bekommen. Ich bin deshalb froh, dass es der großen Koalition gelungen ist, den Verfassungsschutz personell und materiell so weit in den Stand zu setzen, seine wesentlichen originären Aufgaben wieder wahrnehmen zu können. Im Übrigen habe ich nicht den Eindruck, dass der Verfassungsschutz noch den Dunst des Geheimen um sich trägt, sondern seine Arbeit so weit wie möglich offen und transparent gestaltet.
Meine Damen und Herren, Polizeigesetz ist das Stichwort. Bereits Gesetz gewordene Regelungen für Videoüberwachung, Rasterfahndung, Wohnraumüberwachung, Wegweisungsrecht, worüber gestern erneut diskutiert worden ist, qualifizierter Platzverweis, aber auch verdeckte Ermittler und vieles mehr sind notwendige Rechtsgrundlagen, um im gefahrenabwehrenden Bereich gezielt gegen kriminelle Gefahren vorgehen zu können.