Rolf Herderhorst
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Herr Präsident, meine Damen und Herren! Den Abschluss der fünfzehnten Legislaturperiode möchten wir nutzen, um einmal Bilanz zu ziehen im Bereich der inneren Sicherheit und auch zu schauen, wo es möglicherweise noch Handlungs- oder Regelungsbedarf gibt. Diese Debatte schließt sinnvollerweise die Beratung des vorliegenden Überleitungsgesetzes für die Überführung des mittleren in den gehobenen Polizeivollzugsdienst ein. Dies wird auf der Grundlage des Senatsbeschlusses, der für diese Maßnahmen bereits gefasst worden ist, hier heute mit verabschiedet.
Bevor ich nun auf die Große Anfrage selbst eingehe, sei es gestattet, auf die Koalitionsvereinbarung dieser Koalition von 1999 hinzuweisen. Die darin beschriebenen Ziele zum Bereich Inneres sind allesamt abgearbeitet und übererfüllt worden, wie auch die Antwort des Senats deutlich macht. Ich glaube, dass in diesen vier Jahren der Erledigt-Vermerk an allen Punkten zum Ausdruck bringt, dass diese Koalition innere Sicherheit ernst genommen und zu einem Schwerpunkt gemacht hat.
Nicht nur das! CDU und SPD haben auch angemessen auf den 11. September 2001 reagiert, indem ein Bündel von Maßnahmen für die Verdichtung der Sicherheit für Bürgerinnen und Bürger realisiert wurde. Dass dies trotz des engen finanziellen Rah––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
mens ermöglicht wurde, ist sicher unzweifelhaft ein Verdienst dieser Koalition.
Meine Damen und Herren, für die CDU-Fraktion darf ich sagen, wie in der Vergangenheit werden wir auch zukünftig innere Sicherheit als eine Priorität politisch begleiten. Dabei, und das lässt sich auch aus der Antwort des Senats ablesen, begrüßen wir ausdrücklich, dass der polizeilichen Prävention breiter Raum eingeräumt wurde. Ich erspare mir an dieser Stelle, die Koalitionsvereinbarung insgesamt noch einmal vorzutragen, allerdings meine ich, dass sich auch alles widerspiegelt in der Antwort des Senats.
Allerdings sind auch einige Punkte dabei, die nicht in der Antwort stehen, und auf die möchte ich auch kurz hinweisen, weil ich glaube, dass sie auch für Bremen von Bedeutung sind. Das ist einmal, dass die Ortsämter/Bürgerämter weiterentwickelt worden sind zu Dienstleistungszentren. Mit dieser Zielsetzung sind wir sicherlich noch nicht am Ende und am Ziel angelangt, und wir müssen auch in der nächsten Legislaturperiode in diese Richtung sicherlich weiterarbeiten. Die Koalition hat das Ortsamts- und Beirätegesetz im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten fortgeschrieben. Im Stadtamt wurden DVtechnische Neuerungen eingeführt, und nicht zuletzt wurde das Stiftungsrecht reformiert und flexibler gestaltet.
Meine Damen und Herren, wir haben erheblich investiert in bauliche Maßnahmen wie Bau der Feuerwache West, Sanierung mehrerer Polizeireviere in Bremen-Stadt und Bremen-Nord, neue Polizei- und Feuerwehrfahrzeuge wurden angeschafft. Nicht zuletzt wurden 100 000 Quadratmeter Freifläche auf der Bürgerweide für Volksfeste festgeschrieben, und die Organisation bleibt städtisch.
Meine Damen und Herren, schon mit der Erfüllung der Zielsetzungen in der Koalitionsvereinbarung ist ein großer Schritt nach vorn zur Stärkung der inneren Sicherheit zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger gemacht worden. Darüber hinaus wurde den Polizeibeamten eine neue berufliche Perspektive gegeben und wurden rechtliche Instrumentarien geschaffen, die den Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten die nötige Rechtssicherheit in der täglichen Arbeit verleihen. Die objektive wie subjektive Sicherheit für die Bremerinnen und Bremer, damit ist das Land gemeint, ist weiter verbessert worden. Ich füge hinzu, es muss auch in der Zukunft noch viel getan werden, um die Kriminalität weiter zurückzudrängen.
Meine Damen und Herren, die umfängliche Antwort des Senats auf die Große Anfrage der Koalition zeigt, glaube ich, deutlich auf, dass sich die polizeilichen Maßnahmen zur Kriminalitätsbekämpfung nicht nur auf den täglichen Einsatzdienst der Polizei beschränken. Ich komme gleich noch darauf zurück.
Vorher möchte ich Dank loswerden, Dank an den Autor oder die Autorin der Antwort, der oder die mit dieser Antwort alle Facetten der Sicherheit für Bürger darstellte und sehr gehaltvolle Antworten gab, Dank aber auch an die Ausführenden, sprich die Beamtinnen und Beamten der Polizei in Bremen und Bremerhaven, der Feuerwehren in beiden Städten, des Landesamtes für Verfassungsschutz, und Dank den Freiwilligen bei der Feuerwehr und beim Katastrophenschutz! Diese Menschen setzen sich oft über die physischen und psychischen Grenzen hinweggehend für die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes ein. Dafür haben sie unser aller Dank verdient.
Meine Damen und Herren, eine Erkenntnis kann aus der Antwort gezogen werden und ist besonders erfreulich: Gefahrenabwehr und Kriminalitätsbekämpfung sind nicht allein Aufgabe der Polizei. Neben vielen Organisationen, die mit ihren Helfern ehrenamtlich auf diesem Feld tätig sind, gibt es viele Kooperationen und Vernetzungen über Ressortgrenzen hinweg, wie ich sie mir vor Jahren noch nicht hätte vorstellen können. Die Zusammenarbeit von Polizei und Justiz hat sich wesentlich verbessert. Die Kooperationen zwischen Schule und Polizei oder Soziales und Polizei haben sich als fast optimal ergeben, eine höchst erfreuliche Entwicklung, wie ich meine, die insbesondere im Kinder- und Jugendbereich Auswirkungen zeigt. Auch dazu hat also diese Koalition ihren Beitrag geleistet.
Meine Damen und Herren, diese Bereitschaft, gemeinsam Entwicklungen in der Kriminalität zu bekämpfen, ist dazu angetan, potentielle kriminelle Karrieren schon im Kinder- oder Jugendalter zu stoppen oder gar nicht erst aufkommen zu lassen. Der Senat sollte diesen Weg weitergehen und dabei die Unterstützung aller Fraktionen in diesem Hause auch in den nächsten vier Jahren erhalten.
Meine Damen und Herren, nach dem 11. September 2001 ist gerade im Bereich der inneren Sicherheit nichts mehr so, wie es einmal war. Die Bedrohung der Sicherheit für die Menschen weltweit hat eine neue Dimension erreicht. Darauf war und ist in Bremen reagiert worden, wie die Antwort des Senats eindrucksvoll deutlich macht. Neben den Antiterrormitteln, die gesondert zur Verfügung gestellt wurden, war ein Kernstück die Novellierung des Bremischen Polizeigesetzes. Leider musste der schlimme 11. September helfen, ein Polizeigesetz zu formulieren,
das insbesondere auch der derzeitigen besonders schwierigen Sicherheitslage Rechnung trägt. Schon
jetzt in dieser Fassung hat das Bremische Polizeigesetz Vorbildfunktion im Bundesvergleich.
Ohne hier erneut die Debatte über das Polizeigesetz führen zu wollen, das haben wir hinter uns, muss doch auf einige Punkte hingewiesen werden. Gerade gestern hat der Bundesinnenminister Schily im Rahmen der Vorstellung des neuen Bundesverfassungsschutzberichts noch einmal deutlich gemacht, dass gerade die Gefahren im Zusammenhang mit dem islamistischen Terrorismus noch nicht gebannt sind. Er sprach von ernst zu nehmender Bedrohung. Deutschland sei kein Rückzugsraum für ausländische Extremisten.
Dem ist nichts hinzuzufügen, aber, meine Damen und Herren, das macht auch deutlich, Verfassungsschutz und Polizei sind wichtige Garanten, dem Phänomen entgegenzuwirken, in unserer Republik auch Auswirkungen des weltweiten Terrorismus zu spüren zu bekommen. Ich bin deshalb froh, dass es der großen Koalition gelungen ist, den Verfassungsschutz personell und materiell so weit in den Stand zu setzen, seine wesentlichen originären Aufgaben wieder wahrnehmen zu können. Im Übrigen habe ich nicht den Eindruck, dass der Verfassungsschutz noch den Dunst des Geheimen um sich trägt, sondern seine Arbeit so weit wie möglich offen und transparent gestaltet.
Meine Damen und Herren, Polizeigesetz ist das Stichwort. Bereits Gesetz gewordene Regelungen für Videoüberwachung, Rasterfahndung, Wohnraumüberwachung, Wegweisungsrecht, worüber gestern erneut diskutiert worden ist, qualifizierter Platzverweis, aber auch verdeckte Ermittler und vieles mehr sind notwendige Rechtsgrundlagen, um im gefahrenabwehrenden Bereich gezielt gegen kriminelle Gefahren vorgehen zu können.
Ich will in diesem Zusammenhang auch noch einmal betonen, Rasterfahndung ist, präventiv angewandt, eine von mehreren Ermittlungsmöglichkeiten. Aber, und das stelle ich heraus, wenn erst eine Straftat in diesem Bereich begangen worden ist und eine Rasterfahndung vorher nicht gelaufen ist, dann müssten wir uns den Vorwurf gefallen lassen, nicht alles getan zu haben, um im Vorfeld einer solchen möglichen Straftat hier Aufklärung erhalten zu haben. Insofern halte ich nach wie vor diese Rasterfahndung für ein notwendiges, wichtiges Instrument, gerade in dieser Sicherheitslage, die wir auch in unserer Republik haben.
Meine Damen und Herren, immer wieder müssen zukünftig, nehme ich an, auch die wenigen fehlenden gefahrenabwehrenden Bestimmungen im Polizeigesetz auf den Tisch. Dazu gehört einmal die technische Kommunikationsüberwachung, die nach wie vor in unserem Gesetz fehlt. Wir haben darüber bereits einmal hier im Haus gesprochen. Ich meine
aber nach wie vor, auch dieses Instrument ist wichtig, um Gefahren abzuwehren. Ich will als Beispiel nennen: Es ist ein Mensch in einen Unfall verwickelt, allein in den Straßengraben gefahren, wie auch immer, kann sich kaum selbst helfen, aber das Handy noch bedienen und ruft 112 an. Es wäre technisch möglich zu lokalisieren, wo sich dieser Unfallgeschädigte aufhält. Das geht aber deswegen nicht, weil wir diese Rechtsgrundlage nicht haben und die Anbieter in diesem Bereich die Auskünfte verweigern.
Donnerwetter! Ich darf dann noch hinzufügen, dass wir auch nach wie vor, glaube ich, die verdachts- und ereignisunabhängigen Kontrollen im Auge behalten müssen. Ich bin just in Bremerhaven beim Hauptzollamt gewesen. Da ist uns vorgeführt worden, dass die Zollbeamten durchaus dieses Instrumentarium haben, also eine Rechtsgrundlage dafür haben. Das Gleiche trifft übrigens auch auf den Bundesgrenzschutz zu, der ebenfalls solche Kontrollen durchführen kann. Die Bremer Polizei kann es zurzeit noch nicht. Ich glaube aber, dass wir auch irgendwann dahin kommen werden und auch hinkommen müssen, hier eine Regelung zu treffen. Ich werde mich dann im zweiten Durchgang noch einmal melden.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Bevor ich auf die eigentliche Thematik zurückkomme, möchte ich doch, weil ich einfach nicht umhinkomme, kurz auf das eingehen, was der Kollege Kleen und auch der Kollege Dr. Güldner hier vorgetragen haben.
Zunächst möchte ich einmal sagen, das Abschiebehaftgesetz ist gemeinsam verabschiedet worden, da ist ja wohl kein Dissens. Richtig ist aber auch, dass es einige Dinge gibt, die darin gestanden haben oder die darin stehen, die wir sogar mitgemacht haben, die aus unserer Sicht im Grunde genommen völlig daneben sind, denn eines will ich in diesem Zusammenhang noch einmal deutlich sagen: Es sind Menschen, die dort vorübergehend, in der Regel wenige Tage, untergebracht werden, die nicht bereit waren, freiwillig auszureisen. Dies muss dabei berücksichtigt werden, wenn man bestimmte Regelungen für diese in Abschiebehaft sitzenden Menschen trifft.
Das Zweite ist: Es ist sicherlich ehrenvoll, wenn hier der Versuch gestartet wird, nun die SPD in Front zu bringen, wenn es darum geht, die zweigeteilte Laufbahn einzuführen, und dann auf die Basisverbreiterungen von anno Kiek zurückgreift, die 1979 ausgelaufen sind. Wenn ich das einmal eben sagen darf, im Übrigen hat die Basisverbreiterung nichts zu tun mit einer zweigeteilten Laufbahn. Ich will es hier nur einmal sagen, damit es klar ist. Die zweigeteilte Laufbahn ist eine haushaltsrechtliche Maßnahme, die besagt, dass diese Funktionen, die heute im mittleren Dienst vorhanden sind, in der Wertigkeit in Besoldungsgruppen des gehobenen Dienstes zu bringen sind. Darum geht es und um nichts anderes! Deswegen ist, wie gesagt, die Basisverbreiterung in diesem Zusammenhang völlig daneben.
Ich will gar nicht auf das Melderecht eingehen. Das werden wir so verabschieden wie abgesprochen und wie es auch im Rahmenrecht enthalten ist. Wir hätten uns sicherlich etwas andere Möglichkeiten oder Regelungen vorstellen können, aber wie es ist, werden wir es auch vollziehen.
Zur Härtefallkommission will ich nur sagen, nach wie vor hat mir noch niemand deutlich machen können, was ein solches Instrument eigentlich soll, wofür es gut ist. Wir hatten mit den Kolleginnen und Kollegen des Petitionsausschusses Gelegenheit, mit den Präsidenten des OVG und VG zu sprechen. Sie haben uns, wie ich meine, eindrucksvoll darstellen können, welche Unterlagen sie heranziehen, bis sie ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
zu einer Entscheidung kommen, ob ein Asylbewerber hier bleiben darf oder nicht, ob er in der Regel ausreisen muss.
Ich habe immer gedacht, die Unterlagen begrenzen sich im Wesentlichen auf die Informationen des Auswärtigen Amtes, dem ist aber nicht so. Die Richter holen sich wirklich aus der Republik alle Informationen, die eben so zu haben sind, sogar Berichte vom Pfarrer, der in Togo war. Ich will damit nur sagen, die Entscheidungen sind, glaube ich, nicht anzuzweifeln. An der Stelle brauche ich dann auch keine Härtefallkommission mehr. Kommissionen können wertvoll sein, aber in diesem Fall sehe ich das nicht.
Ich gehe auch nicht weiter auf Integration ein, das hatten wir schon einmal. Herr Dr. Güldner war ja früher hauptamtlich in diesem Feld tätig. Ich will nur sagen, es muss an Integration gearbeitet werden, und wir müssen in diesem Feld noch erheblich vorankommen, denn ich habe den Eindruck, wir trampeln auf der Stelle. Es ist nicht das, was wir brauchen, was da läuft. Die ausländischen Mitbürger, die hier ein Dauerbleiberecht haben, die ziehen sich in sich zurück, koppeln sich selbst ab, weil sie offenbar das Empfinden haben, Integration ist hier nicht in dem Sinn gewollt.
Zum Informationsfreiheitsgesetz auch nur kurz eine Anmerkung! Dies ist auf Bundesebene auch noch nicht umgesetzt, weil es wohl Ministerien gibt, die da große Bedenken haben, zum Beispiel das Bundesverteidigungsministerium. Herr Dr. Güldner, ich weiß nicht, an welcher Veranstaltung Sie jeweils teilgenommen haben, in den Deputationssitzungen Inneres, an denen ich teilgenommen habe, habe ich keinerlei Dissens zwischen Innensenator und den CDU-Innenpolitikern feststellen können, aber Sie können mir vielleicht irgendwann einmal offenbaren, an welcher Stelle das so gewesen sein soll.
Der Vorwurf, der Innensenator hätte große Politik gemacht! Die Politik, die er gemacht hat, war auf der einen wie auf der anderen Seite notwendig. Ich muss sagen, aus meiner Sicht war es ein Glücksfall, dass er Innenministerkonferenzvorsitzender wurde und jetzt Stellvertreter ist, weil er dadurch die Möglichkeit hat, nicht nur Bremen auf den Ebenen zu präsentieren, sondern insbesondere auch an den Entscheidungen mitzuwirken, die möglicherweise, in einem bestimmten Fall hoffe ich nicht, auf EUEbene beraten werden und möglicherweise zu Entscheidungen geführt werden.
Insofern gebührt dem Innensenator eher Dank als negative Kritik. Was er hier im Land an Politik gemacht hat, meine ich, spiegelt sich eindrucksvoll in dieser Antwort wider. Ich kann hier gern noch eine Reihe von Punkten aufführen, die sich auch aus der Antwort ergeben, ob das die Ermittlungsgruppe Graf
fiti ist, Sicherheitsnetz BGS, Polizei, Vermögensabschöpfung wurde personell verstärkt, EG Schwarzarbeit, Schwerpunktbildung bei Frauenhandel und Zwangsprostitution und so weiter, Opfernotruf Polizei, Schleuserkriminalität wurde intensiver bekämpft!
Die Umstellung der Ausbildung der Polizei ist abgeschlossen, wobei ich anmerken möchte, das ist auch noch ein Punkt, der auf die Agenda für die nächsten Jahre gehört, dass wir doch noch einmal darüber nachdenken müssen, ob die HfÖV so freischwebend beim Senator für Finanzen dienstrechtlich angekoppelt bleibt oder ob sie nicht richtigerweise, weil an der HfÖV nur noch Polizeiausbildung stattfindet, ressortieren sollte beim Senator für Inneres. Ich meine, dass das dringend notwendig ist, und es ist unerträglich, dass bei der Personallage der Polizei ständige Abordnungen von Polizei an die HfÖV gegeben sind, die letztendlich dann hier auch den Betrieb der Ausbildung an der HfÖV hochhalten. Das kann aber kein Dauerzustand sein. Das muss geändert werden, und daran müssen wir arbeiten.
Ich will auch noch sagen, dass wir nach dem 11. September unter anderem auch 30/30/30 Beamtinnen und Beamte mehr eingestellt haben. Auch das, meine ich, muss erwähnt werden und ist, glaube ich, ein positives Zeichen für die Polizei gewesen, aber auch insbesondere für die innere Sicherheit und die Bürgerinnen und Bürger. Da fehlt es allerdings noch. Auch das muss in den nächsten Jahren bei Haushaltsaufstellungen überlegt werden, ob es nicht notwendig ist, hier dann auch finanziell zu unterlegen.
Bislang, das muss ich in diesem Fall auch einmal sagen, hat die SPD da nicht mitspielen wollen.
Ich erinnere noch an das Gespräch der beiden Fraktionsvorsitzenden mit beiden innenpolitischen Sprechern, in dem Herr Böhrnsen erklärt hat, nein, finanziell, das wollen wir nicht, wir stellen mehr ein, und das war dann der Kompromiss. Ich glaube, wir sind gut beraten, hier auch die finanzielle Unterlegung noch hinzubekommen.
Ich gehe jetzt auf die anderen Punkte nicht mehr ein, Hundertschaftsbildung bei der Bereitschaftspolizei et cetera. Es gibt auch noch eine Reihe von positiven Einrichtungen wie zum Beispiel im WiN-Programm die Nachbarschaftsklärung, die Präventivbeiräte bei den Beiräten und so weiter. All das, meine ich, sind innenpolitische Erfolge, die nicht zu widerlegen sind.
Genauso denke ich, dass auch der Katastrophenschutz jetzt vermehrt wieder ins Feld der aktiven Szene gehört, weil wir feststellen müssen, dass für den Fall eines Falles, der hoffentlich nicht eintritt, hier der Katastrophenschutz entsprechend ausgebildet und ausgestattet sein muss, dabei sind wir auch. Ich denke, dass solche Einsätze wie seinerzeit im
Geschwornenweg, die Gasexplosion, zeigen, dass alle Beteiligten wunderbar und gut koordiniert miteinander gearbeitet haben und dass wir da auch keine Befürchtungen in Zukunft haben müssen. Nicht zuletzt haben wir auch noch in der Zwischenzeit ein Hilfeleistungsgesetz verabschiedet, das auch wegweisend ist in der Republik, also alles Punkte, die doch positiv, glaube ich, zu sehen sind. Ich will jetzt zum Abschluss, ich hoffe, dass die Zeit noch reicht, auf das Überleitungsgesetz eingehen. Ich bin froh, dass alle Fraktionen hier im Haus diesem Gesetz zustimmen wollen. Das kommt ja nicht alle Tage vor, aber zum Abschluss der Legislaturperiode macht sich das ganz gut. Herr Dr. Güldner, warum hat es so lange gedauert? Da kann ich Ihnen sagen, die CDU-Fraktion hat sehr früh den etwas gekürzten Entwurf, weil er beamtenrechtlich nicht ging, der GdP an die SPD weitergegeben. Aus welchen Gründen er da ein paar Tage länger gelegen hat, weiß ich nicht.
Wir fragen den Senat:
Welche Möglichkeiten sieht der Senat, die Lärmschutzwand zwischen der Abfahrt Arsten und der Abfahrt Brinkum so zu vervollkommnen, dass die Anwohner in Arsten und Kattenesch vor Lärmimmissionen nachhaltig geschützt werden?
Welche Initiativen oder Verhandlungen in Richtung Bundesverkehrsministerium oder auch Niedersachsen hat es gegeben, welche sollen noch angegangen werden?
Welche Kostenübernahmen für die oben genannten Maßnahmen und welche Gesamtkosten werden von welchen Kostenträgern zu tragen sein?
Frau Senatorin, ich habe das aber richtig verstanden, dass der Senat sehr wohl der Meinung ist, dass hier dringend eine Lärmschutzwand erforderlich ist?
Herr Staatsrat, würden Sie mir Recht geben, wenn ich sage, dass diese Frage sich zunächst darauf ausrichtet festzustellen, ob gegen Anzeigen dieser Art in den Zeitungen vorgegangen werden kann?
Wäre es demzufolge auch richtig, dass man dann bei den Zeitungsverlegern vielleicht einmal entsprechende Gespräche führen sollte, um solche Anzeigen unter Umständen aus den Zeitungen herauszubekommen?
Herr Staatsrat, würden Sie mir auch beipflichten, wenn ich sage, dass die bloßen Anzeigen in den Zeitungen noch keinen Verdacht im strafprozessualen Sinn hervorbringen können?
Herr Staatsrat, würden Sie mir auch beipflichten, wenn ich sage, dass zum Beispiel Verkaufsanzeigen von Automobilen, wenn die Anbieter entsprechende Firmennamen haben, nicht leicht unterstellt werden kann, dass es sich da möglicherweise um gestohlene Fahrzeuge handelt?
Ich weiß nicht, ob ich es überhört habe, aber mich würde interessieren, um wie viele Fälle es sich eigentlich handelt, die durch dieses Geld einer Beratung unterzogen werden!
Herr Bürgermeister, ist es eigentlich richtig, dass es sich bei Vermögensabschöpfungen nicht nur um Gelder handelt, die im Zusammenhang mit Zwangsprostitution beschlagnahmt werden, sondern hier ein weites Feld der organisierten Kriminalität sozusagen als Beschlagnahmefeld dient?
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die heutige Meldung im „Weser-Kurier“, in der die SPD sagt, unnötige bürokratische Hürden, nämlich hier zum Meldegesetz, abbauen, zeigt, dass in der Sache so ganz tiefe Kenntnis nicht vorherrscht, und so verhält es sich offenbar auch mit dem heutigen Thema. Um es gleich vorweg zu sagen, wer behauptet, diese große Koalition und diese Große Anfrage seien der letzte Versuch zu beweisen, dass andere Parteien nicht genug für die innere Sicherheit tun, so Dr. Güldner im „Weser-Kurier“, oder auch Wahlkampfmunition aus dem Polizeigesetz zu holen, kennzeichnet die Auffassung mancher Innenpolitiker, der Polizei aus ideologisch überlebten Gründen nur nicht zu viele Rechtsgrundlagen zur Bekämpfung von Kriminalität zu geben. Sie malen immer noch den Polizeistaat an die Wand. Wer solche Sichtweise hat, ist entweder böswillig, sachunkundig oder Populist.
Meine Damen und Herren, in der Tat haben wir im August 2001 ein novelliertes Polizeigesetz hier im Land Bremen verabschiedet, das an Aktualität, Umfänglichkeit und Rechtssicherheit für Beamte wegweisend und zukunftsorientiert ausgefallen ist, ohne dass Bedenken bestehen müssten, unsere demokratisch-rechtsstaatlich handelnde Polizei würde zum Zwecke der Gefahrenabwehr und zum Schutze potentieller Opfer die Rechtsrahmen willkürlich nutzen. ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
Nicht zuletzt sind viele Bestimmungen der richterlichen vorherigen Anordnung unterworfen. Meine Damen und Herren, ich muss schon sagen, mein Kollege Kleen ist wohl doch ein Innenpolitiker, der nicht fachlich in der Sache, im Vertrauen zur Polizei und zum Opferschutz stehend argumentiert, sondern wie es gerade aus populistischen oder ideologisch festgezurrten Richtungen als notwendig empfunden wird. Wie anders sind die Aussagen in dem angesprochenen „WK“-Artikel sonst zu werten?
Als ich ihn vor wenigen Monaten ansprach, ob er einen Antrag, der von der SPD-Fraktion später abgelehnt wurde, die TKÜ betreffend, also die Telekommunikationsüberwachung, mitmachen könne, lehnte er nicht kategorisch ab. Insbesondere auch aufgrund des Hinweises, das von der Koalition verabschiedete Polizeigesetz beinhalte eine Reihe wesentlich tiefer in die Grundrechte eingreifende Bestimmungen und die Strafprozessordnung enthielte ebenfalls Regelungen der TKÜ bei Strafverfahren, erklärte er sich bereit, darüber positiv nachzudenken. Es muss doch sehr verwundern, wenn der Kollege Kleen in dem gleichen Artikel im „WK“ erklärt, er warne vor dem Schritt, eine polizeigesetzliche gefahrenabwehrende TKÜ-Regelung zu treffen, schon heute würden TKÜ-Maßnahmen zu oft mit leichter Hand beantragt. Das, lieber Kollege Kleen, entbehrt in der Tat jedes realistischen Hintergrundes.
Darüber hinaus muss in der Tat nach der Strafprozessordnung ein Richter oder bei Gefahr im Verzug der Staatsanwalt bei nachträglicher Richterbestätigung einen Polizeiantrag auf TKÜ noch nach der StPO genehmigen, sonst darf die Polizei diese Maßnahme gar nicht durchführen. Wer das als nicht rechtsstaatlich bezeichnet, der weiß nicht, wovon er spricht. Herr Dr. Güldner, die praktische Begründung, warum aus gefahrenabwehrenden Gründen nach dem Bremischen Polizeigesetz diese Regelung getroffen werden sollte, liefere ich Ihnen gleich.
Zusammenfassend zu diesem Artikel im „WeserKurier“ will ich nur anmerken: Die beiden innenpolitischen Sprecher, die dort zu Wort gekommen sind, sind offenbar ohne jede Sachkenntnis, posaunen Erklärungen hinaus, die völlig am Thema vorbeigehen, aber das Schlimmste ist, sie beweisen einmal mehr, dass ihnen Täterschutz vor Opferschutz geht, und sie ignorieren völlig die derzeitige Sicherheitslage in Deutschland und weltweit.
Mir, meine Damen und Herren, ist es jedenfalls lieber, eine Straftat wird mit rechtsstaatlichen Mitteln verhindert, als Täter später nach der Strafprozessordnung sozusagen im repressiven Verfahren per TKÜ zu überführen.
Meine Damen und Herren, über die im August 2001 abgeschlossene Novellierung des Polizeigesetzes brauche ich keine weiteren Ausführungen zu ma
chen, das ist ausführlich geschehen. Dennoch, das muss ich aus heutiger Sicht sagen, ist mir nicht aufgefallen, dass die TKÜ zu gefahrenabwehrenden Zwecken nicht in das neue Polizeigesetz aufgenommen wurde. Erst ein Besuch bei der TKÜ-Stelle im Polizeipräsidium ließ mich auf dieses Defizit im gerade verabschiedeten Polizeigesetz stoßen. Die Experten der Kripo wiesen mich schon damals darauf hin, dass eine gefahrenabwehrende TKÜ-Regelung im Polizeigesetz erforderlich sei. Die Bestimmungen der Paragraphen 100 folgende der Strafprozessordnung deckten den Überwachungsbedarf im gefahrenabwehrenden Bereich nicht ab.
Meine Damen und Herren, dies hat mich veranlasst, zunächst einen Antrag zu formulieren, der die TKÜ in das Polizeigesetz einfügen und im Paragraphen 9 den Artikel 10 Grundgesetz einschränken sollte. Ich habe darauf hingewiesen. Dieser Antrag ist von der SPD abgelehnt worden. Die Große Anfrage sollte nun bewirken, dass das Thema nicht untergeht. Berlin muss erst die TKÜ-Verordnung ändern, erst dann sind die Länder in der Lage, eine polizeigesetzliche Regelung zu treffen, und so lange müssen auch wir mit der Regelung im Bremischen Polizeigesetz warten.
Meine Damen und Herren, die Antwort des Senats ist meines Erachtens nicht generell ablehnend, im Gegenteil. Man möchte im Gesamtchor der Innenminister des Bundes und der Länder eine solche Regelung in den Ländern treffen. Voraussetzung ist, dass der Bund Regelungen mit den Anbietern trifft, so dass auch auf Basis von Ländergesetzen die Anbieter TKÜ zulassen. Das kann aber nur auf Bundesebene geschehen, da hier die Regelungskompetenz liegt.
Die Strafprozessordnung und die Polizeigesetze der Länder erfassen gleichmäßig alle Informationseingriffe, lediglich die TKÜ fehlt in den Polizeigesetzen. Nur Thüringen hat eine TKÜ-Regelung aus gefahrenabwehrenden Gründen, wobei sich mir nicht erschließt, wie das dort betrieben wird, wenn dem Land nach Aussage des Senats die Gesetzgebungskompetenz fehlt.
Eines macht die Senatsantwort jedoch klar: Wir brauchen eine solche Regelung, und zwar möglichst rasch. Die derzeitige Sicherheitslage, meine ich, müsste alle verantwortungsbewussten Politiker veranlassen, eine solche polizeigesetzliche Regelung schnell zu verabschieden, ohne dass damit der Rechtsstaat gefährdet würde.
In der Antwort des Senats dazu heißt es: „In der polizeilichen Praxis sind Fallkonstellationen denkbar, in denen die Überwachung der Telekommunikation aus gefahrenabwehrenden Gründen, nämlich zur Verhütung von schweren Straftaten, erforderlich sein kann, so zum Beispiel bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität, des Terrorismus oder bei anderen schweren Straftaten, etwa Geiselnahme.
Ferner spielt auch die Standortfeststellung über ein aktiv geschaltetes Mobiltelefon, zum Beispiel bei suizidgefährdeten Personen, in der polizeilichen Praxis eine Rolle. Festzustellen ist auch, dass die Arbeitsgruppe der Innenminister des Bundes und der Länder zu dem Ergebnis gekommen ist, eine Regelung über die präventive TKÜ in allen Ländern ist erforderlich.“
Ich hoffe nur, dass der Bundeswirtschaftsminister rasch dafür sorgt, dass die TKÜ-Verordnung auch auf solche Überwachungsmaßnahmen ausgedehnt wird, die nicht nach Landesrecht geregelt werden müssen. Das Bremische Polizeigesetz kann und sollte dann zwingend diese Vorschrift aufnehmen. Solange, meine Damen und Herren, müssen wir leider warten. Ich sage es aber noch einmal, damit es nachvollzogen wird: Die Polizei kann nicht willkürlich TKÜ im Präventivbereich betreiben. Nein, auch hier gilt wie in der Strafprozessordnung der Richtervorbehalt!
Abschließend, meine Damen und Herren, noch kurz einige Beispiele, insbesondere auch, damit Herr Güldner weiß, was er möglicherweise verhindert, wenn er einer solchen Regelung im Polizeigesetz nicht zustimmt! Ein Beispiel: Am 21. Februar 2001 verschwindet aus dem ZKH St.-Jürgen-Straße ein Baby, das einen Tag alt war, so dass wegen falscher oder fehlender Versorgung eine konkrete Lebensgefahr nicht ausgeschlossen werden konnte.
Der Sachverhalt wurde von der Staatsanwaltschaft als Kindesentziehung, Paragraph 235 Strafgesetzbuch, eingestuft. Paragraph 235 Strafgesetzbuch ist in Paragraph 100 a Strafprozessordnung nicht als Katalogstraftat enthalten, somit ist eine Telekommunikationsüberwachung nicht zulässig. Insofern kann ein potentieller Täter nicht über diese Maßnahme ausgemacht werden, und von daher ist die Auffindung eines solchen entführten Kindes auch auf diese Weise nicht möglich.
Der zweite Punkt ist, nicht von den Rechtsnormen des Paragraphen 100 g, 100 h Strafprozessordnung sind die Fälle erfasst, wenn ein Handynutzer zum Beispiel seinen Suizid ankündigt, aber seinen momentanen Standort nicht nennen will, oder ein verletztes Unfallopfer kann seinen Unfallort nicht angeben. Auch hier wäre aus gefahrenabwehrenden Gründen eine solche Regelung im Bremer Polizeigesetz notwendig.
Ich verzichte jetzt auf weitere Beispiele, sage Ihnen aber abschließend, wer also hier diese Bestimmung ins Polizeigesetz nicht aufnehmen möchte, der nimmt leichtfertig, wie ich meine, in Kauf, dass solche Gefahrenmomente nicht auch über technische Kommunikationsüberwachung gemeistert werden können!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Kurz auf die Ausführungen der beiden Kollegen innenpolitische Sprecher eingehend: Zunächst einmal, Herr Dr. Güldner, ob Sie den bayerischen Innenminister, den hessischen oder welchen auch immer hier zitieren, das ist mir relativ egal, weil, wie es der Senator eben gesagt hat,
diese Ziele im Rahmen der IMK verfolgt werden. Von daher sind alle Innenminister eingebunden, und alle Minister entscheiden letztendlich in der Sache. Das ist der erste Punkt!
Der zweite Punkt, ob symbolisch oder nicht symbolisch! Mir ging es einfach darum, dass man vorbeugend dieses Thema einmal aufbereitet, aber insbesondere auch einmal zu diesem Thema die Meinung des Senats hört. Die habe ich nun sowohl schriftlich als auch eben mündlich durch den Innensenator vernommen, und das ist für mich sehr viel wert.
Der nächste Punkt ist, ich sage das auch, und der Senator hat es eben auch schon gesagt, die Rege––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
lung, die getroffen werden muss, betrifft lediglich die TKÜ-Verordnung des Bundes. Sie eröffnet die Möglichkeit, dass die Anbieter dann tatsächlich genötigt sind, hier entsprechend diese Maßnahmen zu begleiten. Das ist der Punkt! Im Übrigen, das, was an technischen Voraussetzungen für solche Maßnahmen notwendig ist, gibt es bereits, das ist alles im Polizeipräsidium anzuschauen und anzuhören. Ich empfehle jedem, den es interessiert, dort einmal hinzugehen und sich auch von den Kolleginnen und Kollegen vortragen zu lassen, warum möglicherweise eine solche gefahrenabwehrende Regelung doch von Nutzen wäre. Die Beispiele, die ich genannt habe, habe ich mir nicht ausgedacht, ich habe sie eben von diesen Kollegen. Von daher, glaube ich, kann man das hier ganz gelassen, aber auch sachgerecht vortragen. Ich bin jedenfalls der Auffassung, gerade nachdem ich diese Informationen bekommen hatte, es lohnt sich schon, eine solche Regelung aufzunehmen, wenn dadurch nur ein Mensch im gefahrenabwehrenden Bereich gerettet werden kann. Einen letzten Punkt im Zusammenhang mit den Zahlen, ich will darauf nicht näher eingehen, ich kenne das auch aus anderen Gremien, unter anderem aus dem parlamentarischen Kontrollgremium, das wir ja extra zur parlamentarischen Kontrolle neben der Richterkontrolle für bestimmte polizeigesetzliche Maßnahmen installiert haben! Ich sage nur, ob aus StPO ergebend oder möglicherweise bei den Maßnahmen, die wir bereits im Polizeigesetz geregelt haben, diese Zahlen sind nicht entscheidend in der Höhe, sondern sie sind entscheidend dafür, dass es offensichtlich immer wieder Anlass geben muss, denn sonst wären gar keine Zahlen vorhanden, hier entsprechende Maßnahmen einzuleiten, und darum geht es allein. Wenn das nicht der Fall wäre, dann würde auch ich der Koalition in Berlin empfehlen, sie sollten doch die Paragraphen 100 folgende wieder aufheben, dann wäre möglicherweise Ihren Vorstellungen, Herr Dr. Güldner, Rechnung getragen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich hoffe, ich versetze Ihnen keinen Schock, denn nach der doch relativ bewegten Debatte von eben komme ich nun zu einem Thema aus dem Dienstrecht, und dies ist ja anerkannterweise etwas trocken.
Gleichwohl, meine Damen und Herren, bei dem heute in der zweiten Lesung zu beratenden Disziplinargesetz handelt es sich um einen Entwurf, der nicht nur die Umbenennung von Disziplinarordnung in Disziplinargesetz vorsieht, sondern zum großen Teil völlig neue Inhalte, also Disziplinarrecht setzt und damit die Unzulänglichkeiten der alten bisherigen Disziplinarordnung auflöst.
Mir wäre wohler, diese Anmerkung sei mir in diesem Zusammenhang gestattet, wenn, wie bei Gesetzgebungsverfahren prinzipiell zwischen erster und zweiter Lesung, der Gesetzentwurf nach der ersten Lesung an eine zuständige Deputation oder an einen Parlamentsausschuss zur Beratung überwiesen worden wäre. Aber entgegen dem Paragraphen 97 des Bremischen Beamtengesetzes, in dem noch die bis 1999 existierende Deputation für öffentliches Dienstrecht und Verwaltungsreform als zuständige Deputation für Dienstrecht verzeichnet ist, gibt es in dieser Wahlperiode kein zuständiges Gremium, das eine solche Gesetzesvorlage wie die des Disziplinargesetzes fachlich politisch beraten könnte.
Es bleibt zurzeit also Interessierten in den Fraktionen vorbehalten, sich mit solchen dienstrechtlichen Initiativen auseinander zu setzen wie dem vorliegenden Disziplinargesetz.
Meine Damen und Herren, Beamtinnen und Beamte stellen eine relativ große Zahl von Arbeitnehmern im öffentlichen Dienst dar und sind mit den beiden anderen Beschäftigungsgruppen des bremi––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
schen öffentlichen Dienstes eine große Beschäftigungsgruppe insgesamt in Bremen. Deshalb muss meines Erachtens auch den Entwicklungen im Dienstrecht entsprechende Beachtung gerade auch durch dieses Parlament als Haushaltsgesetzgeber geschenkt werden.
Das Berufsbeamtentum ist ja gerade aktuell im Gespräch, angestoßen durch das Land Berlin, da geht es schon um gravierende Überlegungen im Hinblick auf dienstrechtliche Regelungen. Ich will hier heute jedoch dazu keine Stellung beziehen, wenn ich auch überzeugt bin, dass das Thema Reduktion der Beamtenbesoldung und Regelungskompetenz für Besoldungsrecht durch die Länder auch an diesem Hause nicht unangesprochen vorbeigehen wird.
Meine Damen und Herren, der vorgelegte Entwurf zur Neuordnung des bremischen Disziplinarrechts, zukünftig also Bremisches Disziplinargesetz genannt, ist ein durchaus zu begrüßendes Gesetzeswerk. Die Modernisierung und Aktualisierung des Disziplinarrechts ist lange überfällig. Deshalb darf ich auch dem Konstrukteur dieses Gesetzentwurfs, dem Referatsleiter beim Senator für Finanzen, Herrn Kahnert, meinen Dank aussprechen. Auch wenn Berufsvertretungen des öffentlichen Dienstes in einigen Bestimmungen ihre Forderungen nicht verwirklicht sehen, ist der Entwurf grundsätzlich von allen begrüßt worden.
Dieses Gesetz, das die bremische Disziplinarordnung ablöst, ist den Erfordernissen gerecht geworden, ein modernes und praktikables Verfahren zu regeln, das insbesondere auch die Dauer der Verfahren wesentlich verkürzen wird. Es wird darüber hinaus auch zur Vereinheitlichung des Disziplinarrechts des Bundes und der Länder beitragen. In Anlehnung an das Bundesdisziplinarrecht wird dieses Gesetz die Bindung an die Strafprozessordnung lösen und hinführen zu den Grundsätzen des Verwaltungsverfahrens und Prozessrechts. Das führt auch dazu, dass Verwaltungsgerichte, die im Rahmen ihrer Verfahrensordnungen handeln, damit effizienter werden arbeiten können, was Disziplinarverfahren anbelangt.
Insgesamt, meine Damen und Herren, ohne auf die einzelnen Bestimmungen des Gesetzes einzugehen, ist ein ganz entscheidender Vorteil des neuen Disziplinarrechts die Beschleunigung der Verfahren. Der sich aus Paragraph 4 ergebende Grundsatz des Gebots der Beschleunigung von Verfahren zieht sich wie ein roter Faden durch das gesamte Gesetz. Allein diese Tatsache hätte schon die Änderung des Disziplinarrechts gerechtfertigt. Wer sich ein wenig aus der Vergangenheit mit Disziplinarrecht und daraus resultierender Dauer der Verfahren auskennt, wird bestätigen, dass die Verfahren zum Teil endlos verliefen, häufig mit Einstellung endeten. Gerade Disziplinarverfahren, die eröffnet wurden und werden, wenn ein Dienstvergehen einer Beamtin oder
eines Beamten angezeigt wird, lässt für die Dauer des Verfahrens keine Beförderung zu. Wenn sich später herausstellt, dass ein Dienstvergehen nicht vorlag, ist der Beamte ohne Verschulden benachteiligt.
Insofern, meine Damen und Herren, ist das neue Gesetz geeignet, diese Verfahren weitestgehend nicht ungerechtfertigt zu Lasten der Beamten gehen zu lassen. Dennoch bleibt, wer eine Dienstpflichtverletzung gemäß Paragraph 53 folgende Bremisches Beamtengesetz begeht, wird disziplinarrechtlich Konsequenzen auf sich nehmen müssen. Paragraph 76 Bremisches Beamtengesetz verweist dazu auf die Folgen der Nichterfüllung von Pflichten innerhalb und außerhalb des Dienstes nach dem Disziplinargesetz.
Meine Damen und Herren, auf den ersten Blick ist sicher die Frage gerechtfertigt, ob denn das alles noch zeitgemäß ist. Stellt das Disziplinarrecht nicht Doppelbestrafung dar, gehört die Disziplinierung als Wort noch in unsere Zeit, oder sollte auch hier nicht der Erziehungsfaktor Vorrang haben vor der Disziplinierung?
Eine Diskussion, die lange geführt wird, bislang jedoch keine Änderungen in den Grundsatzfragen herbeigeführt hat! Ich glaube, solange der Artikel 33 Grundgesetz die hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums und das öffentlich-rechtliche Dienst- und Treueverhältnis regelt, muss auch an Regularien festgehalten werden, die Dienstordnung regeln und Fehlverhalten von Beamten, die sich dem grundgesetzlichen Rahmen unterwerfen, in der in diesem Disziplinargesetz vorgesehenen Form ahnden.
Dabei ist ein Fehlverhalten nicht nur, wenn gegen Strafrecht verstoßen wurde, sondern auch unterhalb dessen gibt es durchaus Dienstvergehen, die zu ahnden sind.
Meine Damen und Herren, ich wollte nicht zu tief einsteigen, deshalb komme ich jetzt noch einmal auf die Stellungnahme der Berufsverbände zu sprechen. Insbesondere auch der DGB hat eine umfängliche Stellungnahme abgegeben, die zwar im Wesentlichen nachvollziehbar ist, aber andererseits auch in der Gegenargumentation, die sehr deutlich vorgetragen worden ist vom Senat, dass hier diese Begründungen nicht ausreichen, um dieses Gesetz entsprechend zu ändern.
Dabei ist mir aufgefallen, dass bestimmte Vorschläge durchaus einer intensiveren Betrachtung in der Zukunft unterzogen werden sollten, wo mit diesem Gesetz heute in der vorliegenden Form abgeschlossen werden muss. Aber es sollte zum Beispiel überlegt werden, ob Disziplinarrecht konzeptionell in ein so genanntes Konfliktmanagement integriert werden kann. Genauso wäre es überlegenswert, statt Disziplinar- das Wort Dienstordnung oder Gesetz über die Verfolgung von Dienstvergehen, wie der
Paragraph 76 zum Beispiel des Bremischen Beamtengesetzes auch titelt, als Gesetzesbezeichnung festzulegen. Das allerdings würde für dieses Gesetz eine erhebliche redaktionelle Überarbeitung des Entwurfs bedeuten. Von daher und aus Zeitgründen wäre in diesem Fall davon zunächst abzusehen. Hinzu käme, dass wir in diesen Punkten dann auch bei den vereinheitlichenden Elementen dieses Gesetzes, was Bundes- und Länderdisziplinargesetze anbelangt, da etwas ausscheren würden.
Zum Schluss darf ich kurz auf den Änderungsantrag der Koalition zu sprechen kommen, der Ihnen ja vorliegt. Wir haben hier zwei Vorschläge zur Änderung beziehungsweise Ergänzung einzelner Bestimmungen dieses Disziplinargesetzes gemacht. Der erste ist die Ergänzung des Paragraphen 17. Wir haben diesen Vorschlag gemacht, um zumindest die Möglichkeit zu eröffnen, hier zentral Disziplinarvorgänge bearbeiten zu können. Das hätte zur Folge, dass erstens die einzelnen Dienstvorgesetzten, die jeweils in der Regel einen Disziplinarsachbearbeiter vorhalten, auf diesen verzichten könnten, es würde also zu Einsparungen kommen können, zweitens wäre hier auch ein schnelleres Verfahren noch in sich gewährleistet, und drittens, es ist nicht von der Hand zu weisen, dass bei einer zentralen Bearbeitung von Disziplinarverfahren die Einheitlichkeit auch in der Höhe der Ahndung gewährleistet wäre, auch das wäre ein Vorteil.
Dabei möchte ich anmerken, dass in Bremerhaven, da es in Bremerhaven ohnehin nur einen Dienstvorgesetzten gibt, diese Regelung schon besteht, von daher hätte es dieser ausdrücklichen Benennung von Bremerhaven nicht bedurft. Dennoch ist insgesamt im Lande Bremen und hier für die Stadtgemeinde Bremen auch diese Möglichkeit einzuräumen.
Das Zweite ist die Änderung des Paragraphen 22. Aus dem Wort „wird“ soll „kann“ werden. Das heißt, hier soll ein Ermessen gegeben werden, um eventuell trotz eines anhängigen Strafverfahrens ein Disziplinarverfahren fortzuführen, wobei dabei gesehen werden muss, dass erreicht wird, was auch Grundforderung dieses Disziplinargesetzes ist, dass die Verfahren beschleunigt werden, dass dies auch hier erreicht wird, wenn Disziplinarverfahren trotz anhängiger Strafverfahren durchgeführt werden können.
Auf der anderen Seite – ich komme zum Schluss, Herr Präsident – bei der im Ermessen stehenden Entscheidung, ob ein Disziplinarverfahren auszusetzen ist, ist darauf abzustellen, dass unterschiedliche Ergebnisse im Straf- und Disziplinarverfahren ausgeschlossen werden.
Ein letzter Satz! Ich glaube, das Haus ist gut beraten, diesem Gesetzentwurf auch in zweiter Lesung zuzustimmen, weil er eine positive Fortschreibung
dienstrechtlicher Vorschriften beinhaltet und von daher es insgesamt ein dienstrechtlicher Schritt nach vorn ist.
Wir fragen den Senat:
Wie bewertet der Senat, dass auf den Internetseiten der Bremer Ausländerbeauftragten die VVN-BdA, Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten Bremen, als „besonders wichtig“ angepriesen wird?
Ist dem Senat bekannt, dass die VVN-BdA, die in Bremen als „Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten Bremen e. V.“ auftritt, im Verfassungsschutzbericht des Bundes 2001, BMI, als Organisation orthodoxer Kommunisten beschrieben wird?
Wie will der Senat in Zukunft sicherstellen, dass die Bremer Ausländerbeauftragte nur solche Vereine als wichtig einstuft, die keinem Verdacht links-/extremistischer Bestrebungen unterliegen?
Frau Senatorin, Sie haben eben ausgeführt, dass einleitend im Hinblick auf die Webseiten betont wird, dass die Ausländerbeauftragte dafür nicht verantwortlich ist. Sind Sie bereit, zur Kenntnis zu nehmen, dass auf der Seite vom 22. 10. 2002 in der Tat einleitend gesagt wird, für den Inhalt der nachfolgenden Webseiten sei die Ausländerbeauftragte nicht verantwortlich? Auf der gleichen Seite vom 2. 9. 2002 ist dieser Satz nicht enthalten. Wie erklären Sie sich die zeitnahe Ergänzung, und halten Sie daran fest, dass die Ausländerbeauftragte nicht verantwortlich für ihre Links ist?
Wie erklären Sie sich denn, Frau Senatorin – ich meine, der 22. 10. ist noch nicht so lange her –, dass dies nun nachträglich ausgedruckt und da aufgenommen worden ist?
Frau Senatorin, halten Sie beziehungsweise der Senat es für richtig, dass Aktionen einer linksextremen Vereinigung, die im Verfassungsschutzbericht des Bundes, also von Herrn Bundesinnenminister Schily, als Organisation orthodoxer Kommunisten beschrieben wird, oder auch des Bremer Antirassismusbüros, einer Organisation von, aus meiner Sicht, Chaoten, um nicht zu sagen, Anarchisten,
in einem Atemzuge mit seriösen Einrichtungen wie zum Beispiel dem Weißen Ring auf dieser Seite genannt werden?
Frau Senatorin, Sie haben eben geantwortet, die Präsentation von Links sei übliche Praxis. Stimmen Sie mir zu, dass das nur mit dem offenbar zeitnah nachgeholten Hinweis, die Ausländerbeauftragte sei nicht verantwortlich, akzeptabel ist? Könnte sonst nicht der Eindruck entstehen, die Ausländerbeauftragte sei einseitig interessiert an der Bekämpfung des Extremismus?
Frau Senatorin, können Sie mir dann erklären, aus welchem Grund der Verfassungsschutz diese Vereinigung überwacht?
Sie kennen aber die Inhalte des Berichtes?
Eine letzte! Frau Senatorin, die Ausländerbeauftragte hat nach ihren Ausführungen nicht die Vereinigungen, sondern deren Aktivitäten gegen Fremdenfeindlichkeit als wichtig eingestuft. Sollte sich nach Ihrer Meinung die Ausländerbeauftragte auf die Empfehlung neutraler Links beschränken und nicht die Darstellung parteipolitischer, ideologischer Vereinigungen veröffentlichen, die dem Verdacht linksextremistischer Bestrebungen unterliegen, wie dem Senat ja bekannt ist?
Habe ich Sie so verstanden, dass Sie sehr einverstanden sind mit den Aktivitäten und mit der Organisation sowohl des VVN also auch des Antirassismusbüros?
Herr Bürgermeister, gehen Sie mit mir konform, wenn ich sage, erstens, Beförderungen sind nicht steuerbar, zweitens, die Stellen, die Beförderungsdienstposten sind, sind nach der Richtlinie auszuschreiben, auf diese Ausschreibungen hin können sich weibliche wie männliche Beschäftigte bewerben oder sich melden, drittens, die Auswahl dann in aller Regel doch nach Eignung, Befähigung und Leistung vorgenommen wird und von daher ein Wettbewerb zwischen den insgesamt zur Verfügung stehenden Bewerbern entsteht?
Wir fragen den Senat: Wie schätzt der Senat die durch die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ vom 16. August 2002 berichteten Aktivitäten des als Verwaltungsangestellten an der Universität Bremen – Institut für Umweltverfahrenstechnik – als Oberingenieur tätigen Ö. ein, und hält er die von seinem Arbeitsplatz versendete E-Mail, die die Islamische Republik Iran verherrlicht, mit seiner Dienststellung für vereinbar? Inwieweit werden nach Meinung des Senats durch diese Aktivitäten die Integrationsziele des Senats konterkariert?
Welche arbeits- und/oder dienstrechtlichen Konsequenzen werden diese Aktivitäten des Ö. haben?
Herr Staatsrat, laut Meldungen der Medien, der Printmedien insbesondere, hat die Universität nach eigenen Bekundungen damals die Absicht gehabt, eine Untersuchungskommission einzusetzen und diesen Vorgang entsprechend zu untersuchen. Wenn es so war, welches Ergebnis hat diese Untersuchung gehabt?
Wie ist es dann zu werten, wenn der Senat Integrationsziele nicht konterkariert sieht ob der Aktivitäten des Ö., die „FAZ“ dagegen berichtet, dass Standardbriefe des Ö. heruntergeladen werden konnten, mit denen zum Beispiel Muslime ihre Töchter vom Schwimmunterricht
in der Schule abmelden können, und die „FAZ“ zu der Wertung kommt, ich zitiere: „Die Integrationsbekundungen gehen somit einher mit der Loslösung vom deutschen Alltag und der Herausbildung einer eigenen Lebenswelt, in denen manchmal auch die geistige Nähe, etwa zur Islamischen Republik Iran, deutlich wird.“?
Herr Staatsrat, wollen Sie damit sagen, dass dieser in der Tat sieben Jahre zurückliegende Vorgang das Einzige war, das Herrn Ö. vorwerfbar wäre, oder haben Sie nicht auch die Erkenntnis, dass Herr Ö. bis heute diese Aktivitäten entfaltet und entsprechende Meldungen über das Internet abgibt?
Herr Staatsrat, geht möglicherweise der Senat mit den Erkenntnissen über diesen Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes, und das ist ja besonders zu betonen, und seinen eindeutigen politischen Aktivitäten nicht zu großzügig oder oberflächlich um, wenn der Präsident des Senats, Dr. Scherf, aufgrund von Äußerungen des Ö. bei der Vorbereitung einer Islamwoche, zu der Ö. seine antiisraelischen Ansichten kundtat, klargemacht hat, das wollen wir hier nicht, die Islamwoche ist der Verständigung zwischen Muslimen und Juden verpflichtet?
Herr Staatsrat, Sie haben eben schon praktisch meine nächste Frage beantwortet, dass nämlich die Staatsanwaltschaft Oldenburg keine Ermittlungen aufgenommen hat. Dennoch ist es so – und ich sitze gerade in einem Untersuchungsausschuss, in dem dieses Thema im Gespräch ist –, dass es unter Umständen auch außerhalb von strafrechtlichen Ermittlungen dienstrechtliche Ermittlungen und Maßnahmen gibt, die sich in Ihrer Antwort so ausdrücken, dass Sie den Angestellten lediglich verbal ermahnt haben, das zukünftig zu unterlassen. Ob privat oder im Dienst, da unterscheidet das Dienstrecht meines Wissens nicht, deswegen frage ich auch weiter: Hält der Senat tatsächlich die festgestellten Aktivitäten des Angestellten des öffentlichen Dienstes mit Paragraph 8 BAT vereinbar, in dem es heißt: „Der Angestellte muss sich durch sein gesamtes Verhalten zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen.“?
Dies insbesondere im Hinblick auf die politisch eindeutigen Äußerungen, nachzulesen in diversen Printmedien! Ist es damit getan, dass der Dienstherr die Zurückhaltung bei politischen Meinungsäußerungen lediglich in diesem Sinne verbal anmahnt?
Ursprünglich wollte ich es mir ersparen, aber: Herr Staatsrat würden Sie auch so verfahren, wenn es sich um einen deutschen Beamten gehandelt hätte?
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich will vorweg sagen, diese Debatte, die wir jetzt hier führen, ist sicherlich nicht verdächtig, Wahlkampf zu sein, allein schon deswegen nicht, weil ja auch unser Koalitionspartner seine Unterschrift darunter gesetzt hat.
Meine Damen und Herren, es ist noch nicht lange her, dass wir in diesem Haus die Debatte über das Bremer Hilfeleistungsgesetz geführt haben. Ich möchte heute diese Debatte zwar nicht wiederholen, dennoch daran erinnern, wie es auch in der Antwort des Senats zum Ausdruck kommt, dass das Hilfeleistungsgesetz eine wichtige Grundlage für eine effiziente Aufgabenwahrnehmung in der nicht polizeilichen Gefahrenabwehr bildet. Dazu gehört auch die Intensivierung des Brandschutzes, gerade auch beim vorbeugenden Brandschutz.
Meine Damen und Herren, neben den ausdrücklich zu begrüßenden Konsequenzen aus diesem Gesetz, wie zum Beispiel weitere Etablierung der Brandschutzerziehung in Grundschulen, Mitwirkung der Feuerwehr in Baugenehmigungsverfahren, Schulungen und Unterweisungen durch die Feuerwehr in privaten und öffentlichen Einrichtungen sowie unter Umständen in absehbarer Zeit die Durchführung ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
von Brandverhütungsschauen bei besonders gefährdeten Objekten, gibt es aber, und das gibt ja auch die Antwort her, den Punkt Brand- und Rauchmelder, der in diesem Zusammenhang zu nennen ist. Auch heute stelle ich noch einmal heraus, dem Senat, initiiert durch den Senator für Inneres, ist hier auch im präventiven Brandbekämpfungsbereich durch das Hilfeleistungsgesetz ein großer Wurf gelungen.
Ich möchte hier ein Segment aus diesem vorbeugenden Programm aus dem Hilfeleistungsgesetz herausgreifen, ich habe es gesagt, nämlich Förderung der Verbreitung von Rauchmeldern als autarke Brandmelder, insbesondere im privaten Bereich! Ich gebe zu, dass man auf den ersten Blick den Eindruck haben könnte, dies sei kein Thema für den Landtag, aber ich glaube, wenn man sich etwas tiefer damit beschäftigt –
Frau Hammerström, ich finde es gut, dass Sie dazu klatschen, hoffentlich klatschen Sie gleich auch noch! –,
dass hier diese Debatte gerechtfertigt ist.
Wenn diese Große Anfrage der CDU und der SPD dazu beiträgt, die Sensibilität der Öffentlichkeit für die überall vorhandenen Brandgefahren zu schärfen und Erkenntnisse darüber zu vermitteln, welche Schutzmöglichkeiten auch jede Bürgerin oder jeder Bürger hat, dann hat diese Debatte sicherlich einen Sinn. Jeder Mensch, der durch von ihm nicht zu vertretende äußere Einwirkungen zu Tode kommt oder gesundheitlich geschädigt wird, ist einer zu viel. Deshalb ist meine Einschätzung, die vom Senat gelieferten Zahlen zur Brandhäufigkeit, aber insbesondere der Folgen, nämlich der getöteten und verletzten Personen durch Brände, sind nach meiner Auffassung erschütternd. Deshalb muss alles getan werden, um die Ursachen für die Schädigung oder Tötung von Personen zu vermeiden.
Unabhängig davon müssen auch Möglichkeiten und Maßnahmen ergriffen werden, Brandstiftungen möglichst zu vermeiden. Die Annahme, 15 Prozent der Brände seien von Brandstiftern oder fahrlässigen Mitbürgern verursacht, wie es die Mitteilung sagt, ist nicht hinnehmbar. Deswegen muss auch hier im präventiven Bereich weiter darüber nachgedacht werden, wie man dies möglichst verhindert. Am 19. Mai 2002 war in einer Zeitung zu lesen: „Rauchmelder für Kindergärten, Schornsteinfeger engagieren sich für den vorbeugenden Brandschutz!“ Was stand dahinter? Bezirksschornsteinfeger haben sich in Bre
men zusammengeschlossen, um 118 kinderbetreuende Einrichtungen mit Rauchmessgeräten, also mit Rauchmeldern, auszurüsten. Ich meine, zunächst einmal eine gute Tat!
Die Schornsteinfeger wollten mit dieser Aktion deutlich machen, dass die frühzeitige Warnung vor Brand und Rauch nicht nur im Bereich der Kinderbetreuung, sondern auch im Haushalt der erste Schritt zur Rettung ist. Das Motto war: Rauchmelder retten Leben! Im Übrigen kein bremisches, sondern ein bundesweites Motto, zum Beispiel haben die Länder Nordrhein-Westfalen, Berlin oder auch die Feuerwehren und die Feuerwehrverbände unter diesem Motto gezielte Aktionen durchgeführt, um Aufklärung und Sensibilisierung in der Bevölkerung zu erreichen.
Meine Damen und Herren, Vorfälle aus der jüngsten Vergangenheit in Bremen unterstützen nachhaltig die Aufforderung, private wie öffentliche Gebäude mit Brandmeldern auszustatten. In anderen Bundesländern ist sogar darüber diskutiert worden, in den entsprechenden Rechtsgrundlagen wie der Bauordnung beispielsweise Brandmelder zur Pflicht zu machen. So weit möchte ich allerdings hier und heute nicht gehen und dies nicht fordern. Aber Vorfälle in Bremen wie am 24. Februar, ein Mann starb an den Folgen einer Rauchvergiftung, oder am 3. Juli 2002, Brand und Rauchvergiftung schicken eine Frau in den Tod und verletzen drei weitere Personen schwer, geben allein schon Veranlassung, die Öffentlichkeit damit zu konfrontieren.
Der Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor Bränden sollte genauso wichtig genommen werden wie der Schutz vor Kriminalität. Hier hat jeder Bürger gegen relativ geringen Kostenaufwand die Möglichkeit, Eigenschutz zu erhalten. Meine Damen und Herren, der Berliner Landesbranddirektor hat festgestellt: „In Deutschland ist Unwissen und Unsicherheit um den Brandschutz vorhanden. Täglich sterben zwei Menschen bei Bränden im eigenen Haushalt, 70 000 Menschen werden jährlich vom Feuer im eigenen Wohnzimmer lebensbedrohlich verletzt. In den USA, Großbritannien und Schweden sind Rauchmelder gesetzlich vorgeschrieben.“ – Soweit das Zitat!
Diese Feststellungen sollten alarmieren. In den eben genannten Ländern hat sich gezeigt, dass Brandmelder die Zahl der Brandtoten nahezu halbiert haben. Es ist also belegbar, dass Brandmelder Leben und Gesundheit schützen können. Vor diesem Hintergrund, meine ich, sollten alle Menschen in diesem Lande angestoßen werden zu überlegen, ob sie sich nicht für maximal 50 Euro erhöhte Brandsicherheit ins Haus holen. Potentiell sind alle Menschen gefährdet. Deshalb ist jeder gut beraten, Rauchmelder in der Wohnung zu installieren. Gerade auch die Ge
fährdung von Kindern ist groß. Brandmelder können helfen, rechtzeitig Hilfe für Kinder in Brandgefahr sicherzustellen. Meine Damen und Herren, ich darf der Vollständigkeit halber darauf hinweisen, dass es auch Rauchmelder für Gehörlose gibt. Von daher ist auch hier der gezielte Schutz für diese Personen möglich.
Ohne zu sehr ins Detail gehen zu wollen, welcher Brandmelder mit welcher technischen Ausrüstung zu bevorzugen ist, sage ich, es können da Fachleute beraten. Aber eines möchte ich doch herausstellen: Diese Brand- oder Rauchmelder sind auch deshalb besonders wichtig, weil sich zum Beispiel bei Wohnungsbränden Rauch um ein Vielfaches schneller ausbreitet als Feuer. Deshalb können die Warnungen der Rauchmelder auch schnellere Hilfe sicherstellen oder auch noch die Möglichkeit zum Fliehen geben. Nicht zuletzt kann die Feuerwehr schneller am Brandort sein und unter Umständen Schlimmstes verhüten.
Meine Damen und Herren, abschließend möchte ich noch einmal an Sie appellieren, das Thema unter dem Motto „Rauchmelder retten Leben“ in die Öffentlichkeit zu transportieren und entsprechende Anlässe zu nutzen, um die Bevölkerung auf die Notwendigkeit, aus Eigenschutzgründen Rauchmelder in Wohnungen zu installieren, aufmerksam zu machen. Damit kann Leben gerettet, Gesundheit gesichert und können Sachschäden vermieden werden.
Wir fragen den Senat:
Inwieweit hält der Senat den „Gemeinsamen Erlass des Senators für Justiz und Verfassung und des Senators für Inneres, Kultur und Sport“ vom Oktober 1999 für ausreichend, und welche Erfahrungen wurden mit dem Erlass gemacht?
Welche Möglichkeiten sieht der Senat, Bagatelldelikte im Bereich des Betäubungsmittelgesetzes, BTMG, bei Mehrfachtätern zusammenzufassen und dann im beschleunigten Verfahren Anklage erheben zu lassen?
Ist der Senat bereit, den oben genannten Erlass unter anderem um Delikte nach dem BTMG zu ergänzen?
Herr Staatsrat, die Frage zielte weniger auf die kranken Drogenabhängigen ab, die dort von Ihnen erwähnt worden sind, als vielmehr auf die Drogendealer, die insbesondere nur geringe Mengen bei sich tragen, um diese Lücke im BTMG nutzen zu können. Wenn sie festgenommen werden, kann ihnen entsprechend kein Vorwurf gemacht werden, weil sie eben diese geringen Mengen bei sich getragen haben, und sie werden dann wieder entlassen. Dies Spiel geht dann Tag für Tag so über die Bühne.
Nun frage ich Sie: Sehen Sie eine Möglichkeit, gerade diese Täterkreise auch entsprechend unter Zusammenziehung einzelner Festnahmen und einzelnen bewiesenen Drogenbesitzes in einem Verfahren dann auch zusammenfassend möglicherweise zur Aburteilung zu bringen?
Herr Staatsrat, meine Frage zielte allein auf diejenigen ab, die bei der einzelnen Festnahme noch keine Straftat begangen haben, weil sie eben nur diese geringe Menge bei sich tragen, die aber sehr häufig damit auffallen. Wenn man diese einzelnen Festnahmen zusammenziehen würde, dann hätte man in der Tat eine Straftat, und dann wäre natürlich auch die Frage, ob man sie im beschleunigten Verfahren aburteilen kann. Das würde ich auch nach dem Wortlaut des Erlasses so sehen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Nicht nur in Bremen, sondern auch bundesweit wird dieses Thema seit Jahren, wenn nicht seit Jahrzehnten diskutiert, insbesondere auch unter dem Eindruck, dass auf der einen Seite das Monopol bei der Gewährleistung der inneren Sicherheit bei der Polizei angesiedelt ist. Auf der anderen Seite gibt es eine Branche, nämlich das Sicherheitsgewerbe, das hier zum Teil in Kooperation, aber auch zum großen Teil in Eigenverantwortung auf dem Gebiet der inneren Sicherheit schlechthin tätig wird.
Dabei sind, wie gesagt, die Sichtweisen und Lösungsansätze teilweise unterschiedlich. Nur in einem Punkt ist man sich sicherlich einig, nämlich im Punkt des Artikels 33 Absatz 4 des Grundgesetzes. Darin ist die Abgrenzungsgrundlage zu sehen, die deutlich macht, dass die Ausübung hoheitsrechtlicher Befugnisse als ständige Aufgabe nur dem öffentlichen Dienst, hier also der Polizei, zusteht. Die Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung und die Ausübung des staatlichen Gewaltmonopols müssen den staatlichen Behörden, hier insbesondere der Polizei, vorbehalten bleiben. Auch da, wo Private Aufgaben wahrnehmen, bleibt die Verantwortung des Staates für die Gefahrenabwehr bestehen. So––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
weit erst einmal zum Grundsatz, meine Damen und Herren!
Nun zur Antwort des Senats auf die Große Anfrage! Die privaten Sicherheitsunternehmen befinden sich immer noch, die Kollegin Marken hat es gesagt, im wirtschaftlichen Aufwind, auch wenn die Konkurrenz unter den Unternehmen dieser Branche größer geworden ist. Bundesweit sind mehr Beschäftigte im Sicherheitsgewerbe zu unterstellen, als es Polizeivollzugsbeamte gibt. Bremen zeigt diese Situation fast spiegelbildlich. Gewerbe- und Bewachungsverordnung bilden den Rechtsrahmen für die Zulassung solcher Betriebe und die Seriosität der dort Beschäftigten. Dazu darf man, glaube ich, feststellen, dass diese Vorgaben noch konkreter und verbindlicher geregelt werden sollten, um einen möglichst hohen Qualitätsstandard zu erreichen, was Zulassung und Ausübung dieses Gewerbes anbelangt. Auch dies hat die Kollegin Marken bereits ausgeführt.
Auch wenn ein Widerruf der Zulassung in Bremen nur in einem Fall stattgefunden hat, so erscheint die Realität etwas anders, nicht zuletzt ist dies sicher eine Frage der Qualifikation der Beschäftigten dieses Gewerbes. Ich komme darauf noch kurz zu sprechen.
Besondere Bedeutung kommt in diesem Zusammenhang auch dem Umgang von Bewachungspersonal mit Schusswaffen zu. Da ist es erfreulich, dass mit der zu erwartenden Verabschiedung des neuen Waffenrechts konkrete Regelungen getroffen werden sollen, die weitestgehend den Missbrauch durch Sicherheitspersonal der Unternehmen ausschließen können. Damit wird also eine spezielle Regelung in das Waffenrecht Eingang finden, die für dieses Personal konkrete Vorgaben machen wird.
Meine Damen und Herren, dass Sicherheitsunternehmen auch vom öffentlichen Dienst in Anspruch genommen werden, kann durchaus sinnvoll sein. Ein Beispiel: Das Areal der Bereitschaftspolizei wurde Jahrzehnte rund um die Uhr von Beamten des Polizeivollzugs bewacht. Also, die Polizei bewachte sich selbst, die elf bis 15 Polizeibeamten an der Unterkunftswache wurden durch ihre Bindung an die Unterkunftswache der Bereitschaftspolizei dem täglichen Einzeldienst entzogen. Dies war eine teure Regelung. Seit 1992 hat unsere Fraktion darum gerungen, dass hier eine Änderung eintritt. Erst dem jetzigen Innensenator ist es glücklicherweise, aber auch leider, was den zeitlichen Vollzug anbelangt, gelungen, anstelle der voll ausgebildeten Beamtinnen und Beamten der Polizei private Sicherheitskräfte einzusetzen, die die Unterkunft genauso gut bewachen wie die Polizeivollzugsbeamten, allerdings wesentlich kostengünstiger.
Meine Damen und Herren, mit Verlaub, die Darstellung des Senats, höhere Entlohnung der Sicherheitsbeschäftigten sichere einen höheren Qualitäts
standard, halte ich für abwegig, schon deswegen, weil ich bezweifle, dass beurteilt werden kann, welche Kräfte besser und welche schlechter sind. Preisgünstigere Unternehmen müssen nicht zwangsläufig schlechtere Qualität bieten.
Meine Damen und Herren, private Sicherheitsunternehmen sind privatrechtlich auf Gewinnerzielung arbeitende und ausgerichtete Unternehmen. Von daher ist mir zunächst nicht klar, warum die öffentliche Hand ein Interesse daran haben könnte, dass, wie in diesem Fall, eine gemeinsame Ausbildung mit öffentlichem Dienst, hier der Polizei, angestrebt wird. Das Qualifizierungsbedürfnis der Interessenten aus dem Sicherheitsgewerbe ist sicherlich gering, wie das Beispiel Schleswig-Holstein zeigt. Es sind 20 Teilnehmer in drei Jahren zu verzeichnen.
Die Masse der 2500 Beschäftigten dieser Branche in Bremen würde mit einer solchen Ausbildung sicherlich überqualifiziert. Die Gehaltsforderungen wären dann von den Unternehmen nicht zu bewältigen, und Jedermannsrechte zu vermitteln bedarf es meines Erachtens keines Studiums. Die Führungskräfte des Sicherheitsgewerbes können sich bei den heutigen Studienangeboten sicher zielorientierter weiterqualifizieren. Wer glaubt, meine Damen und Herren, dass die Hochschulen dadurch erhebliche Mehreinnahmen erzielen, geht, glaube ich, an der Realität vorbei. Für die CDU-Fraktion ist der Sinn zurzeit nicht erkennbar, für Sicherheitspersonal Hochschulausbildung vorzusehen. Dessen unbenommen kann der Senat ja weiterhin prüfen und unter Umständen an der Hochschule Bremen einen Studiengang einrichten lassen.
Es bleibt als Ergebnis aus der Antwort des Senats festzustellen, dass die Rechtsgrundlagen über Zulassung der Betriebe, Zuverlässigkeitsprüfungen der Beschäftigten und Prüfung der Qualitätsstandards aktuell auf Änderungs- oder Ergänzungsnotwendigkeit überprüft werden müssen, um dem Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung auch im privaten Sektor der bezahlten Sicherheit Rechnung tragen zu können. Überprüfungen sollten darüber hinaus auch in bestimmten Intervallen wiederholt werden.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich glaube, der Aufgabenkatalog für private Sicherheitsdienste, nämlich Werkschutz, Personen-, Objektschutz, Wach-, Kontroll-, Schließdienste, Alarmzentralen, Begleitung von Geld- und Werttransporten, Begleitung von Schwertransporten, Einlass- und Zugangskontrollen, Nachtwachen, Ordnungsdienst bei Großveranstaltungen wie zum Beispiel Fußballspielen innerhalb der Stadien und so weiter, macht deutlich, wo die Grenzen zum polizeilichen Handeln, das sich an Rechtsstaatlichkeit, Verhältnismäßigkeit und Rechtsgrundlagen wie Polizeigesetz, Strafprozessordnung, Ordnungswidrigkeitengesetz und anderen Nebengesetzen orientiert, liegen. Auch der Katalog der Auftraggeber wie Industrie, Handel und Gewerbe, Banken, Versicherungen und Privatpersonen,
Fußballvereine, Flughäfen und so weiter verdeutlicht den privaten, internen Sicherheitscharakter dieser Unternehmen.
Dabei muss es und gibt es durchaus Kooperationen zwischen Polizei und Sicherheitsunternehmen, zum Beispiel während Bundesligafußballspielen. Die Polizei muss immer dann eingreifen, wenn ein Rechtsanspruch auf polizeiliches Einschreiten besteht. Meine Damen und Herren, die derzeitige Kriminalitätsbelastung fordert die Polizei nach wie vor stark heraus. Neben der Notwendigkeit, eine personell und materiell adäquat ausgestattete Polizei vorzuhalten, können private Sicherheitsunternehmen Polizei nicht ersetzen, allenfalls quantitative Belastungen der Polizei mindern. Keinesfalls darf es dazu kommen, dass die Sicherheit von Leib und Leben und Eigentum eine Frage des Geldbeutels wird.
Meine Damen und Herren, eine ganz andere Frage ist, wie man öffentlich-rechtliche Aufgabenbelastungen der Polizei mildert. Ohne an dieser Stelle tiefer in diese Frage einsteigen zu wollen, ist doch die Antwort zu finden, ob freiwillige Sicherheitswachten, die bei Anstellung und Bezahlung im öffentlichen Dienst bestimmte Aufgaben im polizeilichen Bereich erfüllen dürfen, auch eingerichtet werden sollten. Eine Reihe von anderen Bundesländern hat damit gute Erfahrungen gemacht. Das „Hamburger Abendblatt“ berichtete im Mai 2002, dass die Hamburger Sozialdemokraten einen Ordnungsdienst fordern, der die Zusammenfassung aller Ordnungsdienste in Hamburg zur Bekämpfung von Ordnungswidrigkeiten zum Ziel hat. Auch darüber sollte man einmal nachdenken.
Ferner muss meines Erachtens gerade auch unter dem Eindruck des 11. September darauf hingewirkt werden, dass Bundeswehr in Katastrophenfällen und Spezialisten und Spezialgerät herangezogen werden können. Private Sicherheitsunternehmen werden jedenfalls über die nach BGB, StGB und Strafprozessordnung vorgesehenen Not- und Jedermannsrechte nicht hinauskommen, sonst wäre das sicherlich verfassungswidrig. Auch deshalb sollte über eine der oben genannten Möglichkeiten nachgedacht werden.
Die Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ist im Grundsatz eine staatliche Aufgabe. Der Staat kann sich dieser Aufgabe nicht entziehen, wenn er seine Verpflichtung zur Sicherung des inneren Friedens und zum Schutz seiner Bürger zur Verwirklichung der Grundrechte nicht vernachlässigen und damit seine Legitimation in Frage stellen will. Nicht jede Maßnahme der Gefahrenabwehr dient der Sicherung des inneren Friedens und dem notwendigen grundrechtlich gewährleisteten Schutz der Bürger. Wenn Maßnahmen zur Gefahrenabwehr aufgrund eines vorwiegend privaten Interesses am Schutz eigener Rechte erforderlich erscheinen, kann das Interesse des Gemeinwohls so weit zurücktreten, dass dem Inhaber des priva
ten Rechts die Wahrnehmung der Gefahrenabwehr selbst zuzumuten ist.
Soweit private Wachdienste im ausschließlich privaten Rechtskreis, etwa zum Schutz des umfriedeten Besitztums oder der Geschäftsräume, eingesetzt werden, sind sie als sinnvolle Ergänzung staatlicher Maßnahmen im öffentlichen Bereich anzusehen. Andererseits müssen die Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung und die Ausübung des staatlichen Gewaltmonopols im öffentlichen Bereich den staatlichen Behörden, insbesondere den hierfür besonders ausgebildeten legitimierten Polizeibeamten, vorbehalten bleiben.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Bevor ich auf die Inhalte dieses in erster Lesung beschlossenen Hilfeleistungsgesetzes eingehe, möchte ich Gelegenheit nehmen, dem Verfasser dieses fortschrittlichen, zielführenden und richtungsweisenden Gesetzentwurfs, dem zuständigen Mitarbeiter beim Senator für Inneres recht herzlich für seine von ihm gewohnte gute und präzise Arbeit zu danken!
Er hat hinter diesem Gesetz nicht nur alle Beteiligten wie Gesundheitssenator oder Innenressort, Krankenkassenverbände sowie zuständige Deputationen versammelt, sondern sicher auch inhaltlich überzeugt. Es ist damit gelungen, die bisherigen Bestimmungen des Bremischen Brandschutzgesetzes, des Bremischen Rettungsdienstgesetzes und des Bremischen Katastrophenschutzgesetzes in diesem integrierten Hilfeleistungsgesetz zu vereinen. Damit bleibt die Feuerwehr, insbesondere wegen ihrer ständigen Einsatzbereitschaft, der wichtigste Garant für die nichtpolizeiliche Gefahrenabwehr in den Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven. ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
Meine Damen und Herren, alle drei genannten Bereiche, also Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz, wurden von Sparmaßnahmen des Bundes, des Landes, der Kommunen und der Kostenträger im Rettungsdienst so erfasst, dass Reserven aufgebraucht sind und nur eine Verzahnung der verbliebenen Ressourcen die wichtige Aufgabenwahrnehmung auf diesem Gebiet der Gefahrenabwehr gewährleistet. Ziel des Gesetzes ist die Schaffung eines funktionierenden integrierten Hilfeleistungssystems, das die in Brandschutz und technische Hilfeleistung, Rettungsdienst und Katastrophenschutz tätigen Feuerwehren und Hilfsorganisationen sowie weitere fachlich zuständige oder einbezogene Institutionen und Personen mit ihren personellen und materiellen Ressourcen übergreifend einbindet, um vor dem Hintergrund des stärker werdenden Kostendrucks Synergieeffekte zu erzielen und nutzen zu können. Das wird, meine Damen und Herren, durch dieses Gesetz erreicht. Beispielhaft seien hier nur genannt die Einbeziehung von Rettungsmitteln der Hilfsorganisationen in den Rettungsdienst – hier gegen Kostenerstattung –, Einsatz von Katastrophenschutzeinheiten auch unterhalb der Katastrophenschwelle, Einbeziehung der Zivilschutzausstattung des Bundes in die alltägliche Gefahrenabwehr und so weiter.
Mit dem Gesetz verpflichten sich die Stadtgemeinden, Brandschutzbedarfspläne und Rettungsbedarfspläne zur Abdeckung des allgemeinen Gefahrenrisikos entsprechend den örtlichen Verhältnissen aufzustellen und dementsprechend personelle und materielle Vorhalte sicherzustellen. Darüber hinaus erwachsen aus diesem Gesetz besondere Pflichten für Eigentümer und Betreiber besonders gefahrenträchtiger Betriebe und Anlagen, die das allgemein abzudeckende Gefahrenrisiko überschreiten. Dazu zählt zum Beispiel die Unterhaltung einer jederzeit verfügbaren Alarmierungsverbindung zur Feuerwehr und zur Rettungsleitstelle.
Meine Damen und Herren, weitere Schwerpunkte dieses Hilfeleistungsgesetzes seien hier schwerpunktmäßig auch genannt: Einführung des Verursacherprinzips bei Betrieben mit besonderem Gefahrenpotential, Einführung einer Kostenersatzpflicht für Fehlalarmierungen durch private Notrufoder Sicherheitsdienste. Die Notfallversorgung wird zum Schutz der Bürger dem auf Angebot und Nachfrage orientierten privaten Markt entzogen, damit hier die Notfallversorgung als Ordnungsaufgabe voll wahrgenommen werden kann. Die Möglichkeiten, private Unternehmer in den Rettungsdienst einzubeziehen unter Vorrang der Katastrophenschutzorganisation und dabei privater Anbieter im Rettungsdienst, dürfen das öffentliche Interesse an der Erhaltung eines funktionierenden Rettungsdienstes nicht beeinträchtigen. Das ist der Hintergrund.
Weiter unter dem Stichwort Qualitätsmanagement: Ein Ärztlicher Leiter Rettungsdienst gleicht
vom Notarzt oder Rettungspersonal erhobene Daten mit späteren Krankenhausdaten ab, so genannte Follow-up-Werte. Damit wurde in Zusammenarbeit mit dem Datenschutzbeauftragten Bremen eine für andere Länder wegweisende Datenschutzregelung getroffen.
Das Gesetz bietet die rechtliche Grundlage für die Institutionalisierung der Funktionen Leitender Notarzt, Organisationsleiter Rettungsdienst und Errichtung von Schnell- und Einsatzgruppen aus Katastrophenschutzeinheiten. Damit ist auch gesetzlich Großschadenslagen wie seinerzeit im Geschwornenweg wohl voll Rechnung getragen. Das war schwerpunktmäßig der Inhalt dieses Gesetzes.
Die einzige Regelung, die das Gesetz noch nicht hergibt, ist die Verpflichtung zur Durchführung regelmäßiger Brandverhütungsschauen. Bremen ist das einzige Bundesland ohne Regelung. Hintergrund: Die Kostenabdeckung ist zurzeit nicht darstellbar. Unter Umständen muss dieses Thema noch einmal 2004 behandelt werden, wenn von den Verwaltungen Gebühren erhoben werden können und damit die Refinanzierung sichergestellt werden kann. Wir werden dies jedenfalls im Auge behalten.
Alles in allem, meine Damen und Herren, hat der Senator für Inneres hier ein Gesetz vorgelegt, das wegweisend den Schutz und die Hilfe für die Bevölkerung garantiert, die sowohl im Brand-, im Rettungs- als auch im Katastrophenfall erwartet werden können.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Vorweg kurz zu Herrn Dr. Güldner, zu Ihrem ersten Punkt, Junge Union! Wenn Sie mit der Jungen Union irgendwelche Themen austauschen wollen, machen Sie das auf einer anderen Ebene, aber nicht hier!
Die Junge Union ist eine autonome Organisation in der CDU, und von daher steht es auch dem Vorsitzenden frei, sich in jeder Richtung zu äußern.
Zweitens: Sie sprechen von Einzelfällen. Herr Dr. Güldner hat von wenigen Einzelfällen gesprochen, Frau Iletmis hat da schon von mehreren Fällen gesprochen. Ich füge noch hinzu, leider sind auch einige Fälle dabei gewesen, um die wir uns besonders gekümmert haben, bei denen es sich um Rechtsbrecher handelte, und ich bin schon allein an dem Punkt nicht bereit, Unterstützung zu gewähren.
Grundsätzlich hinsichtlich der Frage, was man in Koalitionen voranbringt und was nicht: Da will ich einmal auf eine Debatte hinweisen, die schon etwas zurückliegt, in der es um Rückführungszentren ging, die gefordert wurden und die in Niedersachsen, in Nordrhein-Westfalen und anderen Bundesländern mit Erfolg praktiziert werden, weil die, die da in ihre Heimatländer zurückgeführt werden sollen, entsprechend betreut werden et cetera, ich will jetzt darauf nicht näher eingehen. Damals sind wir aber hier in diesem Haus auch nicht zu einem Erfolg gekommen, weil es abgelehnt wurde, und wir haben es auch getragen. Wir versuchen es immer wieder, und so können Sie vielleicht, wenn die Zuwanderungsregelung auf Bundesebene getroffen wurde, erneut versuchen, Ihre Härtefallregelung hier unterzubringen.
Sie unterstellen auch in Ihren Aussagen, dass eine solche Einrichtung eine hohe Akzeptanz in der Bevölkerung findet. Dies würde ich zunächst einmal als Unterstellung darstellen wollen, weil ich nicht der Auffassung bin, dass die Bevölkerung so etwas vorbehaltlos akzeptieren würde.
Ich vernachlässige jetzt die Frage, ob das Wahlkampf ist oder nicht. Wir haben diesen Antrag hier nicht eingebracht, deswegen machen wir auf dieser Basis, weil es sich auch gar nicht dafür lohnt, jedenfalls keinen Wahlkampf.
Ich sage noch einmal, Frau Iletmis, Koalitionen bedeuten immer Kompromisse, möglichst gute Kompromisse. Sie sehen in diesem Kompromiss sicherlich einen schlechteren Kompromiss, wir sehen darin einen guten Kompromiss. Es ist aber so, wie es ist. Wir lehnen diesen Antrag gemeinsam ab, und ich bin letztendlich froh, dass auch hier die SPD un
ter diesem Koalitionsaspekt die Zustimmung versagen wird.
Ich komme gleich in meinen weiteren Ausführungen noch auf Einzelpunkte zu sprechen, die den Ermessensspielraum et cetera betreffen oder auch die Lesung von Herrn Dr. Güldner aus den Aussagen der Innenbehörde. Sie haben nämlich nicht weitergelesen, das werde ich gleich nachholen. Dann wird auch deutlich, was der Innensenator eigentlich gemeint hat, nämlich nicht das, was Sie hier sinnentstellend vorgetragen haben.
Ich sage also insgesamt: Wir lehnen, und das stelle ich noch einmal heraus, es ist ja schon gesagt worden, in der Tat diesen Antrag ab. Die SPD hat ja angekündigt, dass sie dem zwangsweise beitreten wird.
Ansonsten darf ich auch noch vorweg sagen: Ich wäre eigentlich froh gewesen, wenn wir die Große Anfrage der SPD zu diesem Thema gleich mit „verarbeitet“ hätten. Ich glaube, es wäre interessant gewesen, welche Position der Senat in der Gesamtheit in dieser Frage vertritt. Dann hätte die Diskussion vielleicht auch noch einen etwas anderen Drall bekommen, und wir wären vielleicht am Ende alle etwas schlauer. Vielleicht!
Ich habe auch immer erklärt, wenn mir jemand wirklich konkret begründen würde, worin ein Vorteil dieser Härtefallkommission liegt, wäre ich gern bereit, meine Meinung zu ändern. Ich habe aber, glaube ich, alle Varianten durchdacht und bin zu keinem anderen Schluss gekommen. Eine solche Härtefallkommission ist in der Tat überflüssig.
Zum Antrag der Grünen! Die Hinweise auf die Härtefallkommission sind zunächst sicher interessant, aber nicht relevant. Die CDU im Saarland erarbeitet eine Initiative im Hinblick auf das noch festzulegende Zuwanderungsrecht des Bundes, es ist also eine völlig offene Position. Es gilt also die Regelung des Bundes, auch in möglichen Härtefallregelungen abzuwarten. Auch deshalb ist die Härtefallkommission abzulehnen.
Im Einzelnen zu den Punkten, die dort als Erfahrungswerte vorgetragen werden! Erstens: Zu den humanitären Erwägungen sage ich, dass auch im Recht durchaus Regelungen getroffen worden sind und bestehen, die als humanitär zu gelten haben. Das Zweite ist: Es hat in jedem Fall, gerade bei diesen sehr sensiblen Geschichten, die wir in jüngster Vergan
genheit hatten oder auch noch vor uns haben, eine Reihe von wirklich intensiven Einzelfallprüfungen gegeben, die noch einmal alle Möglichkeiten berücksichtigt haben und zu dem Ergebnis gekommen sind, dass leider nichts anderes als eine Rückführung in das Heimatland möglich ist.
Zu dem Punkt, dass im Vorfeld langwieriger Verfahren und Prozesse konkrete Lösungen gefunden würden, frage ich zunächst einmal, welche Lösungen gefunden werden sollen, die sich im Rahmen des geltenden Rechts ergeben. Darüber hinaus bezweifle ich auch, dass die Verfahren dadurch entlastet beziehungsweise verkürzt werden könnten. Ich befürchte im Gegenteil, dass hierdurch in diesen Verfahren, die aus meiner Sicht ohnehin schon viel zu lange dauern – wir haben insbesondere im Asylverfahrensbereich eine Dauer von zehn bis 13 Jahren, das ist eine viel zu lange Zeit –, nur noch ein weitere Verzögerung eintritt, die nicht hinnehmbar ist.
Sie schreiben dann weiter: Als Erfahrungswert werden sachliche Empfehlungen ausgesprochen, die von allen betroffenen Behörden und Hilfsorganisationen mitgetragen würden. Also, dass die möglicherweise von Hilfsorganisationen mitgetragen würden, kann ich mir durchaus vorstellen. Ich kann mir weniger vorstellen, dass die Behörden, wenn sie sehen, dass es rechtlich nicht machbar ist, hier mitmachen und dies mittragen würden.
Hinzu kommt, dass man, wenn man das so verbindlich gestalten will, Herr Dr. Güldner, dann in der Tat eine Rechtsgrundlage dafür schaffen muss, die so etwas auch verbindlich regelt, denn nur dann ist eine solche Empfehlung auch mit verbindlichem Charakter zu versehen und entsprechend behördlich zu berücksichtigen. Ich kann auch aus Ihrem Antrag nicht erkennen, welche Grundlage das wie gesagt sein soll. Auch insofern können Sie sich vielleicht noch einmal melden und mir oder uns das noch einmal darlegen.
Ich darf darauf hinweisen, dass es auch ohne Härtefallkommission in Einzelfällen genügend Fürsprecher gibt, teilweise auch undifferenziert, die für die Betroffenen eintreten. Da sind vielerlei Initiativen hier in Bremen, die wir alle kennen, es sind Einzelpersonen, Flüchtlingsinitiativen, runde Tische, Schulen, teilweise Arbeitgeber, Arbeitskollegen, Kirchen und so weiter. All diese Fürsprecher sprechen Senat, Bürgerschaft und Petitionsausschuss an. Unterstützt werden sie häufig von Rechtsanwälten, die ihr besonderes Engagement in Asylverfahren erkennen lassen. Insbesondere der Petitionsausschuss geht sehr
sorgfältig und gewissenhaft mit allen Petitionen um, ich hätte beinahe gesagt, das ist auch gut so.
Im Verwaltungsbereich kümmern sich darum, um kurz ein Bild von der großen Zahl der Befassten zu skizzieren: die Ausländerbeauftragte der Bundesregierung, der Bundesbeauftragte beim Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge, der Hohe Flüchtlingskommissar der UN, die Ausländerbeauftragte des Senats in Bremen, die Ausländerabteilung beim Senator für Soziales und parlamentsseitig der Petitionsausschuss vornehmst, aber auch der Ausländerausschuss und damit nicht zuletzt die Bürgerschaft in Gänze.