Protocol of the Session on December 12, 2001

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Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich eröffne die 50. Sitzung der Bürgerschaft (Landtag).

Ich begrüße die anwesenden Damen und Herren sowie die Zuhörer und die Vertreter der Presse.

Folgende Gruppen sind anwesend: Fachangestellte für Bürokommunikation, ein Fortbildungskurs zu Verwaltungsfachangestellten und ein Fortbildungskurs zur Verwaltungsfachwirtin und zum Verwaltungsfachwirt.

Herzlich willkommen, ich wünsche Ihnen einen spannenden Vormittag!

(Beifall)

Gemäß Paragraph 21 der Geschäftsordnung gebe ich Ihnen folgende Eingänge bekannt:

1. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk muss weiterhin bedarfsgerecht finanziert werden, Dringlichkeitsantrag der Fraktionen der SPD, der CDU und Bündnis 90/Die Grünen vom 6. Dezember 2001, Drucksache 15/1017.

Gemäß Paragraph 21 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung muss das Plenum zunächst einen Beschluss über die Dringlichkeit des Antrags herbeiführen.

Wer einer dringlichen Behandlung dieses Antrags seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

Ich bitte um die Gegenprobe!

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) stimmt einer dringlichen Behandlung zu.

(Einstimmig)

Ich schlage Ihnen vor, diesen Antrag mit dem Punkt außerhalb der Tagesordnung zu verbinden.

Ich höre keinen Widerspruch. Die Bürgerschaft (Landtag) ist dann damit einverstanden.

2. Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks verlässlich neu regeln, Bericht und Dringlichkeitsantrag des Ausschusses für Informations- und Kommunikationstechnologie und Medienangelegenheiten vom 6. Dezember 2001, Drucksache 15/1018.

Ich lasse auch hier über die dringliche Behandlung des Berichts und des Antrags abstimmen.

Wer mit einer dringlichen Behandlung des Antrags einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen!

Ich bitte um die Gegenprobe!

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) stimmt einer dringlichen Behandlung zu.

(Einstimmig)

Ich schlage Ihnen vor, auch diese Initiative mit dem Punkt außerhalb der Tagesordnung zu verbinden.

Auch hier höre ich keinen Widerspruch. Dann werden wir so verfahren.

3. Nachtragshaushaltsgesetz und Nachtragshaushaltsplan der Freien Hansestadt Bremen für das Haushaltsjahr 2001, Bericht und Dringlichkeitsantrag des staatlichen Haushalts- und Finanzausschusses vom 7. Dezember 2001, Drucksache 15/1019.

Ich gehe davon aus, dass Einverständnis besteht, diese Vorlage mit den zu den Haushaltsberatungen gehörenden Vorlagen zu verbinden.

Auch hier höre ich keinen Widerspruch. Dann werden wir so verfahren.

4. Gesetz über die Errichtung eines Sondervermögens Immobilien und Technik des Landes Bremen, Bericht und Dringlichkeitsantrag des staatlichen Haushalts- und Finanzausschusses vom 7. Dezember 2001, Drucksache 15/1020.

Gemäß Paragraph 21 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung lasse ich ebenfalls über die Dringlichkeit dieses Berichts und Antrags abstimmen.

Wer einer dringlichen Behandlung dieses Antrags seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

Ich bitte um die Gegenprobe!

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) stimmt einer dringlichen Behandlung zu.

(Einstimmig)

Ich schlage Ihnen vor, diesen Bericht und Antrag zusammen mit dem Gesetz über die Errichtung eines Sondervermögens Immobilien und Technik des Landes Bremen am Schluss der Tagesordnung aufzurufen.

Ich höre keinen Widerspruch. Dann wird so verfahren.

5. Gesetz zur Überleitung von Personal auf die Gebäude- und TechnikManagement Bremen, Eigenbetrieb der Stadtgemeinde Bremen, Bericht und Dringlichkeitsantrag des staatlichen Haushalts- und Finanzausschusses vom 7. Dezember 2001, Drucksache 15/1021.

Ich lasse auch hier zunächst über die dringliche Behandlung abstimmen.

Wer mit einer dringlichen Behandlung einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen!

(A) (C)

(B) (D)

Ich bitte um die Gegenprobe!

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) ist mit einer dringlichen Behandlung einverstanden.

(Einstimmig)

Ich schlage Ihnen vor, diesen Bericht und Antrag zusammen mit dem Gesetz zur Überleitung von Personal auf die Gebäude- und TechnikManagement Bremen und in Verbindung mit dem vorher genannten Gesetz über die Errichtung eines Sondervermögens Immobilien und Technik des Landes Bremen und dem dazu gehörenden Bericht und Antrag des staatlichen Haushalts- und Finanzausschusses aufzurufen.

Auch hier höre ich keinen Widerspruch. Dann werden wir so verfahren.

6. Gesetz zur Änderung der Bremischen Kostenordnung, Bericht und Dringlichkeitsantrag des staatlichen Haushalts- und Finanzausschusses vom 7. Dezember 2001, Drucksache 15/1022.

Ich lasse gemäß Paragraph 21 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung auch hier erst über die dringliche Behandlung dieses Antrags abstimmen.

Wer mit einer dringlichen Behandlung dieses Antrags einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen!