Protokoll der Sitzung vom 23.02.2000

Meine Damen und Herren, ich eröffne die elfte Sitzung der Bürgerschaft (Landtag).

Ich begrüße die hier anwesenden Damen und Herren sowie die Zuhörer und die Vertreter der Presse. Folgende Gruppen sind anwesend: eine Gruppe der Allgemeinen Berufsschule Steffensweg, eine Abschlussklasse der Schule Grolland, eine Klasse des Kippenberg-Gymnasiums.

(Beifall — Abg. E c k h o f f [CDU]: Kommen wohl erst!)

Die kommen wohl erst! Wo es heute so spannend ist!

Gemäß Paragraph 21 der Geschäftsordnung gebe ich Ihnen folgende Eingänge bekannt.

1. Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Mitgliederzahl des Senats, Mitteilung des Senats vom 22. Februar 2000, Drucksache 15/214.

Interfraktionell wurde vereinbart, dieses Gesetz heute als ersten Punkt aufzurufen und in erster und zweiter Lesung beschließen zu lassen.

Nachträglich wurde beantragt, hier eine Aussprache durchzuführen.

Ich höre keinen Widerspruch. Die Bürgerschaft (Landtag) ist damit einverstanden.

2. Verantwortlicher Umgang mit Alkohol, Dringlichkeitsantrag der Fraktionen der CDU, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen vom 22. Februar 2000, Drucksache 15/219.

Gemäß Paragraph 21 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung muss das Plenum zunächst einen Beschluss über die Dringlichkeit des Antrags herbeiführen.

Wer einer dringlichen Behandlung des Antrags zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

Ich bitte um die Gegenprobe!

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) stimmt einer dringlichen Behandlung zu.

(Einstimmig)

Ich schlage Ihnen vor, diesen Antrag mit dem Tagesordnungspunkt fünf, Gesundheitsgefahr durch Alkoholmissbrauch in Bremen und Bremerhaven, zu verbinden.

Ich höre keinen Widerspruch. Die Bürgerschaft (Landtag) ist damit einverstanden.

3. Gesetz zur Änderung des Bremischen Besoldungsgesetzes, Dringlichkeitsantrag der Fraktionen der SPD und der CDU vom 22. Februar 2000, Drucksache 15/220.

Ich lasse auch hier über eine dringliche Behandlung dieses Antrages abstimmen.

(Abg. Z a c h a u [Bündnis 90/Die Grü- nen]: Nein!)

Ich kann das schon! Sie können sich aber zur Geschäftsordnung melden!

(Abg. Z a c h a u [Bündnis 90/Die Grü- nen]: Hatte ich schon!)

Das haben Sie jetzt getan! — Bitte, zur Geschäftsordnung der Abgeordnete Zachau!

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Hinter diesem harmlos klingenden Titel dieses grandiosen Gesetzentwurfes steckt nichts weiter als eine Anhebung des Magistratsdirektors in Bremerhaven von der Besoldungsgruppe B 2, das dürften etwa 12.000 DM brutto sein, auf B 4, das sind etwa 14.000 DM brutto. Unsere Fraktion vermag nicht einzusehen, warum dieser Antrag dringlich ist, einmal abgesehen davon, ob die finanziellen Probleme Bremerhavens mit solcher Besoldungsanhebung nun unbedingt gelöst werden sollen.

Es bedarf einer Beratung, wenn wir ein Landesgesetz für eine solche Besoldungsanhebung ändern sollen, und wir bitten darum, dass dies ganz normal im regulären Gesetzesverfahren mit ordnungsgemäßer, fristgemäßer Vorlage erfolgt. Es scheint aber der Hintergrund zu sein, dass die entsprechende Person die entsprechende Pension nicht mehr erreicht, wenn wir es heute nicht machen, und wenn das der Hintergrund sein soll, bin ich noch empörter darüber, dass so etwas hier als Dringlichkeitsantrag eingebracht wird. — Vielen Dank!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Als Nächster hat das Wort der Abgeordnete Töpfer zur Geschäftsordnung.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich bitte Sie, der Dringlichkeit zuzustimmen und damit einverstanden zu sein, dass wir morgen im Laufe der Tagesordnung am Nachmittag das Gesetz in erster und zweiter Lesung hier beraten und dann beschließen. Es gibt eine dringende Bitte des Magistrats, das zu tun. Diese Bitte des Magistrats geht zurück auf einen einstimmigen Beschluss des Personal- und Organisationsausschusses der Stadtverordnetenversammlung, wo mit Stimmen von SPD, CDU und Bündnis 90/Die Grünen bei Enthaltung der DVU die neue Struktur unterhalb des _______

) Vom Redner nicht überprüft.

Oberbürgermeisters besprochen und beschlossen worden ist, und die damit verbundene Anhebung der Stelle macht es notwendig, dass wir heute oder morgen ein solches Gesetz beraten.

Die Stadtverordnetenversammlung kann es nicht, sie kann es auch nicht über das Ortsgesetz regeln. Hier ist der Landesgesetzgeber aufgerufen.

(Abg. Z a c h a u [Bündnis 90/Die Grü- nen]: Warum ist das so eilig, Herr Töpfer?)

Ich bitte Sie, damit einverstanden zu sein, dass wir es so behandeln. Es gibt einen Brief des Oberbürgermeisters mit dem Hinweis, dass es auch wichtig wäre für die Stadtverordnetenversammlung, jetzt bei den anstehenden Haushaltsplanberatungen eine solche Gesetzesregelung zu bekommen, damit das bei den Beratungen in Bremerhaven berücksichtigt werden kann. Das ist das Problem der Stadtverordnetenversammlung in Bremerhaven, wie sie das haushaltsmäßig löst. Wir können hier nur die Rahmen geben, und das machen wir über die Änderung des Gesetzes.

(Beifall bei der SPD)

Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen dann nicht mehr vor.

Ich lasse über die Dringlichkeit dieses Antrags abstimmen.

Wer mit einer dringlichen Behandlung dieses Antrags einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen!

(Dafür SPD und CDU)

Ich bitte um die Gegenprobe!

(Dagegen Bündnis 90/Die Grünen)

Stimmenthaltungen?

(Abg. T i t t m a n n [DVU])

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) stimmt einer dringlichen Behandlung zu.

Ich schlage Ihnen vor, diesen Antrag am Schluss der Tagesordnung aufzurufen und eine Behandlung in erster und zweiter Lesung vorzunehmen.

Es erhebt sich dagegen kein Widerspruch. Dann werden wir so verfahren.

Die übrigen Eingänge bitte ich der Mitteilung über den voraussichtlichen Verlauf der Plenarsitzungen sowie dem heute verteilten Umdruck zu entnehmen.

I. Eingänge gemäß § 21 der Geschäftsordnung

1. Reform der gymnasialen Oberstufe im Land Bremen

Große Anfrage der Fraktion der SPD vom 8. Februar 2000 (Drucksache 15/196)

2. Landwirtschaft und Naturschutz in Bremen: Nachhaltige Entwicklung im Europa der Regionen