Protocol of the Session on March 27, 2014

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(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der SPD)

Als nächste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Frau Grobien, Fraktion der CDU.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zum Schluss des Tages noch zwei Berichte, einmal zur Informationsfreiheit und einmal zum Datenschutz! Womit wir gestern angefangen haben, hören wir heute auf, heute Abend wahrscheinlich friedlicher, weil es, wie gesagt, um die Berichte des Ausschusses geht.

Informationsfreiheitsgesetz! Der siebte Jahresbericht der Landesbeauftragten für Informationsfreiheit datiert schon aus dem letzten Jahr, vom März 2013 – seit letzter Woche liegt ja schon der achte Bericht

vor –, das zeigt, wie intensiv wir uns im Ausschuss auch mit den einzelnen Detailfragen beschäftigen, das Ganze hat quasi ein Jahr gedauert. Informationsfreiheit sehe ich häufig hier als das „Gegenstück“ zum Datenschutz. Wir haben in dem Bereich sicher eine führende Rolle, wie es meine Kollegen vorhin schon gesagt haben. Bezogen auf das Informationsfreiheitsgesetz gilt genau wie für zwei, drei andere Themen: Wir sind einmal Vorreiter in der ganzen Republik und nicht das Schlusslicht. Auch das ist ja ganz schön, denn im Sinne von Servicefreundlichkeit der Verwaltung, denke ich einmal, kann das nur positiv sein.

Es gibt aber bei der Umsetzung auch noch ein paar Probleme, die alle schon angesprochen worden sind: die Anzahl der Dokumente, die Dokumentenformate, die Präzisierung der Dokumentenart, was automatisch veröffentlicht werden soll, und bei der Auffindbarkeit. Auch bei der Transparenzdebatte, die wir nächstes Mal noch führen müssen, gibt es natürlich eine Grenze – gerade im Wissenschaftsbereich – zu beachten, ob alles wirklich veröffentlichenswert und zu veröffentlichen ist. Das werden wir aber noch diskutieren.

Ansonsten bedanke ich mich bei den Kollegen aus dem Ausschuss und auch bei Frau Dr. Sommer für die konstruktive Zusammenarbeit! – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit!

(Beifall bei der CDU, bei der SPD und beim Bündnis 90/Die Grünen)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Rupp, Fraktion DIE LINKE.

Herr Präsident, sehr verehrte Damen und Herren! Ich will hier eine kurze Stellungnahme unserer Fraktion abgeben anstelle meiner Fraktionsvorsitzenden Frau Vogt, die heute leider aus gesundheitlichen Gründen nicht an dieser Sitzung teilnehmen kann.

Ich finde es gut, dass es solch einen Bericht gibt. Deswegen bin ich ziemlich sicher, dass sich auch Frau Vogt bei der Datenschutzbeauftragten für diesen Bericht bedanken würde, also tue ich das auch. Ich gehe davon aus, auch sie hätte der Einschätzung zugestimmt, dass der Ausschuss gut zusammengearbeitet und hier einen guten Bericht vorgelegt hat. Deswegen kann ich mich mit Sicherheit dem Dank meiner Vorrednerin und Vorredner anschließen.

Persönlich finde ich in diesem Zusammenhang interessant, dass in diesem Bericht ein Vergleich mit dem Hamburger Transparenzgesetz und dem Bremischen Informationsfreiheitsgesetz angestellt wird. Wir haben auf der einen Seite noch nicht genug Dokumente, und auch die Formate, in denen die Dokumente abgespeichert worden sind, sind möglicherweise auch besser datenverarbeitungstechnisch zu bearbeiten. Das ist eine Sache. Dass man in ande

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ren Formaten besser suchen kann, ist klar, da gibt es Nachholbedarf.

Ich fand interessant, dass im Unterschied zum bremischen Gesetz die Hamburger einen Anspruch auf Veröffentlichung bestimmter Informationen haben. Man kann also nicht nur selbst schauen, sondern es gibt einen Anspruch, dass bestimmte Informationen nicht nur einem Einzelnen zur Verfügung gestellt, sondern veröffentlich werden. Ich finde, dass ist eine bedenkenswerte Anregung, und möglicherweise können wir an dieser Stelle auch nachlegen.

Es gibt noch eine ganze Reihe anderer Sachen. Ich finde, die Veröffentlichungspflicht von Subventionsund Zuwendungsvergaben wird im Hamburger Transparenzgesetz offensichtlich besser und deutlicher formuliert. Es gibt diese Veröffentlichungspflicht in Bremen scheinbar noch nicht. Ich denke, wir können darüber nachdenken, das zu übernehmen.

Die Veröffentlichungspflicht für Verträge, die man als Hansestadt eingeht, finde ich auch hoch spannend. Wann hatten wir die Debatte über die Firma CSC und die Verträge, die Dataport mit ihr geschlossen hat? Vorgestern? Möglicherweise hätten wir sie vermieden oder zumindest eher gewusst, dass etwas nicht in Ordnung ist oder es vielleicht Schwierigkeiten mit dieser Firma gibt, wenn diese Verträge vorher veröffentlich worden wären. Ich finde, über die Veröffentlichungspflicht von Verträgen, an deren Veröffentlichung ein öffentliches Interesse besteht, sollte man nachdenken. Wir sollten meines Erachtens darüber nachdenken, ob wir das in unser Gesetz übernehmen wollen, so wie die Hamburger das getan haben.

Darüber hinaus gibt es offensichtlich im Hamburgischen Transparenzgesetz eine Veröffentlichungspflicht für bestimmte personenbezogene Daten. Man sagt nicht nur, wir haben hier einen Vertrag mit einer Firma abgeschlossen, sondern auch mit welcher Firma, wie der Geschäftsführer heißt und Ähnliches. Das sind offensichtlich Daten, die noch nicht unter die Datenschutzbestimmungen fallen. Man hat also die Möglichkeit, ein höheres Maß an Transparenz herzustellen, als wir es jetzt haben.

Wenn ich von etwas überzeugt bin, dann davon, dass Informationsfreiheit und Transparenz eine ganz wichtige Voraussetzung für eine funktionierende Demokratie sind. Je mehr wir uns trauen, unsere Wählerinnen und Wähler, die uns mit einem Auftrag hier hereingeschickt haben, auch in das, was wir hier tun, einzubeziehen, je mehr wir ihnen die Möglichkeit geben, auch Entscheidungen nachzuvollziehen, desto besser, finde ich, kann man politische Prozesse vermitteln. Wir müssen es dann aber auch aushalten, dass man unter Umständen an der einen oder anderen Stelle einmal genauer gefragt wird, was wir eigentlich machen. Ich finde, das ist ein wichtiger Bestandteil der Demokratie. Deswegen finde ich es gut,

dass wir noch einmal Hinweise bekommen, wo wir nacharbeiten sollten.

Ich fand an dem Bericht auch interessant, dass mehrere Einzelfälle geschildert worden sind, in denen Menschen versucht haben, an Informationen zu gelangen. Sie sind zunächst abgewiesen worden. Sie sind dann zur Landesbeauftragten gegangen, die eingegriffen hat, und dann haben diese Menschen die Informationen bekommen. Es gibt vier Fälle, die ich hier nicht alle einzeln zitieren muss, die zeigen, dass wir offensichtlich auch noch dafür sorgen müssen, diejenigen, die die Informationen zur Verfügung stellen müssen oder sollen, in die Lage zu versetzen zu entscheiden, ob diese oder jene Information zur Verfügung gestellt werden darf oder nicht. Da muss eine höhere Sicherheit existieren. Menschen sollten nicht erst zur Landesbeauftragten gehen müssen, wenn sie bestimmte Informationen erhalten wollen.

Eine der interessantesten Anregungen wurde hier schon genannt: Es wird in diesem Bericht mehr Transparenz bei der Wissenschaft, nämlich die Offenlegung von Kooperationsverträgen vorgeschlagen. Bei unternehmensfinanzierter Forschung, die wohl einen immer größeren Anteil in der Forschung einnimmt, soll klar werden, wer da Ross und Reiter ist, wer der Auftraggeber ist, was Gegenstand dieser Forschung ist, damit man weiß, was eigentlich an unseren Hochschulen und Universitäten passiert.

(Glocke)

Diese Form von Transparenz finde ich gut. Ich bin auch schon fertig, Herr Präsident!

Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit! Ich gehe davon aus, dass es ein gemeinsames Interesse gibt, die Anregungen, die im Bericht stehen, auch in Gesetze oder in Gesetzesänderungen umzumünzen. – Vielen Dank!

(Beifall bei der LINKEN)

Als nächster Redner hat das Wort Herr Staatsrat Strehl.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich will vielleicht kurz einmal dazu Stellung nehmen, was gerade in Europa passiert ist! Ich habe gestern oder vorgestern einen kurzen Film mit dem Titel „Das Wunder von Europa“ gesehen. Ich weiß nicht, ob ihn einige von Ihnen gesehen haben, es ist ein kurzer Film, der einfach nur das Gesetzgebungsverfahren, die parlamentarische Beratung in Europa beschreibt, und er hat als Beispiel wurde das Datenschutzabkommen genommen, das gerade jetzt in Europa behandelt worden ist. An diesem Beispiel sieht man, was auf uns zukommt, wie schwierig, wie komplex und wie vielfältig und auch wichtig das Thema ist.

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Die Beratungen in der Bürgerschaft haben ja auch heute und gestern gezeigt, dass es vielfältige Bedürfnisse gibt, sich zu engagieren und Beschlüsse zu fassen. Wir finden es sehr positiv, dass die Bürgerschaft gestern den Beschluss gefasst hat, auch in Richtung der Bundesregierung noch einmal darauf zu drängen, die Datenschutzregeln auf europäischer Ebene irgendwann einmal wirklich umzusetzen, weil es ja noch einige Monate dauern wird, bis wir so weit sind, und da spielt die Bundesregierung sicherlich eine wichtige Rolle.

Ich will inhaltlich nicht viel sagen, aber dennoch darauf hinweisen, wir haben eine, glaube ich, wirklich sehr gute Zusammenarbeit in dem Bereich. Wir nehmen die Kritik, auch die von der Landesbeauftragten für Datenschutz, sehr ernst, und im Ausschuss für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit arbeiten wir sehr intensiv mit. Wir haben auch durchaus die Anregung zu Dataport, zu BASIS.Bremen oder zu VISkompakt, zur Kenntnis genommen und bearbeiten sie auch.

Ich soll hier mitteilen, dass wir an den Punkten sehr zeitnah mit der Datenschutzbeauftragten zusammenarbeiten, das auch umsetzen und die Probleme auch lösen wollen. Die Senatorin hat es im letzten Jahr gesagt, die Datenschutzbeauftragte ist unabhängig, und darum lohnt es sich auch, Positionen zu diskutieren. Auch wir sind hier natürlich in der Lage, unsere Position ordentlich zu vertreten, und dafür ist der Ausschuss ja eingesetzt, um das gut umzusetzen.

Ich möchte noch zwei Sätze zum Informationsfreiheitsgesetz sagen! Einmal möchte ich kurz für die Open-Data-Strategie Bremens Werbung machen, sie ist ja auch nicht schlecht, also, sie ist ziemlich weit vorn. Zurzeit führen wir eine Umfrage durch, eine Open-Data-Konsultation, mit der wir Verbände, Vereine und auch einzelne Menschen gebeten haben zu sagen, welche Daten sie eigentlich noch als Open Data haben wollen, damit wir nicht einfach alles nur veröffentlichen, sondern wirklich auch zielgenau sagen können, wo die Daten zu finden sind. Diese Umfrage läuft bis zum 4. April. Wir werden danach berichten, was daraus geworden ist, wie viele Anregungen eingegangen sind. Damit, finde ich, kann sich Bremen wirklich gut in der Öffentlichkeit darstellen, und das ist auch eine gute Idee.

Zu Hamburg hat Frau Dr. Sommer ja noch einmal sehr ausführlich in ihrem Bericht Stellung genommen und die Vergleiche auch noch einmal dargestellt. Sie hat in einem Schlusssatz gesagt, Bremen und Hamburg sollten auch da gemeinsam voneinander lernen. In dem Sinne würden wir mit Hamburg reden. Wir wollen im Oktober genau schauen, was dort dann tatsächlich umgesetzt wurde, es wurde jetzt ja auch erst einmal nur das Gesetz beschlossen.

Wir sind schon ein bisschen weiter. Wir haben schon viel Praxis, und im Oktober können wir dann darüber reden, was wir auch bei uns noch weiter umsetzen

können. So weit, glaube ich, ist es ein gutes Thema, es gibt sehr konstruktive Diskussionen. – Vielen Dank!

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Beratung ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Ich lasse als Erstes über den Antrag des Ausschusses für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit abstimmen. Wer diesen Bemerkungen des Ausschusses, Drucksache 18/1293, beitreten möchte, den bitte ich um das Handzeichen! Ich bitte um die Gegenprobe! Stimmenthaltungen? Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) tritt den Bemerkungen des Ausschusses bei.

(Einstimmig)

Im Übrigen nimmt die Bürgerschaft (Landtag) von dem 7. Jahresbericht der Landesbeauftragten für Informationsfreiheit, Drucksache 18/806, von der Stellungnahme des Senats, Drucksache 18/1038, und von dem Bericht des Ausschusses für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit, Drucksache 18/1293, Kenntnis. Meine Damen und Herren, es wurde interfraktionell vereinbart, den Tagesordnungspunkt 44 mit der Drucksachen-Nummer 18/1302 für die Sitzung im März auszusetzen.

35. Jahresbericht der Landesbeauftragten für Datenschutz vom 8. März 2013

(Drucksache 18/805)

Wir verbinden hiermit:

Stellungnahme des Senats zum 35. Jahresbericht der Landesbeauftragten für Datenschutz

Mitteilung des Senats vom 27. August 2013 (Drucksache 18/1037)

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Bericht und Antrag des Ausschusses für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit zum 35. Jahresbericht der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit vom 8. März 2013, (Drs. 18/805) , und zur Stellungnahme des Senats vom 27. August 2013, (Drs. 18/1037) vom 11. März 2014

(Drucksache 18/1305)