Kolleginnen und Kollegen! Wir, die CDU-Fraktion, legen Ihnen heute einen Antrag vor, mit dem wir den Senat unterstützen möchten, die E-GovernmentStrukturen in Stadt und Land voranzutreiben.
voran. Die immer mehr zunehmende Digitalisierung sollte und muss genutzt werden, um auch in der Verwaltung zu einer transparenteren, effizienteren, wirtschaftsfreundlicheren und letztendlich vor allem auch bürgernäheren Verwaltung zu kommen. Zwar gibt es in Bremen Ansätze und gute Projekte, aller dings fehlt es an einer konsistenten, ganzheitlichen Strategie. So gibt es bereits aus dem Jahr 2006 einen E-Government-Masterplan, der bis ins Jahr 2008 reicht. Bremen war damit also früh an der Entwick lung beteiligt und ist dann bei der Umsetzung wieder einmal stecken geblieben, wie so häufig.
jekten, die durchaus erfolgreich sind, aber der große Durchbruch in der Umsetzung und der Blick auf das Ganze in der Strategie fehlen. Es gibt auch unzählige Stellen, Zuständigkeiten und Ansprechpartner, wie zum Beispiel KoSIT, die Koordinierungsstelle für ITStandards, oder KoGIs, das Kompetenzzentrum zur Gestaltung der Informationssysteme, um einige zu nennen. Diese haben unter anderem die Aufgabe, die Verwaltung und weitere Akteure in Sachen Internet und Intranet zu schulen. Das hat aber alles noch nichts mit dem digitalen Rathaus oder dem digitalen Bürgerservice zu tun, wie er uns vorschwebt.
Gesetz die gesetzlichen Voraussetzungen bereits im Jahr 2013 geschaffen. Wie immer im Leben gibt es da Länder und Kommunen, die schneller, und andere, die langsamer in dem Thema unterwegs sind. In Bremen ist die Bereitschaft dazu da, allerdings ha ben wir auch eine eher skeptische lokale Szene, die etwas gegen mehr Transparenz und Datenumgang hat. Dazu möchte ich ausdrücklich sagen, dass wir den Datenschutz natürlich nicht vernachlässigen dürfen bei diesen Themen. Ich möchte aber auch auf einige Beispiele hinweisen: In Ingolstadt kann der Bürger, wenn er registriert ist, etwa mit einem elektronischen Identitätsnachweis online seinen Wohnsitz an- und ummelden, er kann Theaterkarten buchen oder auch Fristen für aus der Stadtbibliothek ausgeliehene Bücher verlängern.
ziellen Vorteile der neuen Onlineausweisfunktion bei der Beantragung des neuen Personalausweises kaum propagiert. Für einige, die es noch nicht wissen: Die Onlineausweisfunktion bedeutet die Legitimation der Personendaten im Internet. Die Onlinefunktion des Personalausweises ist allerdings auch nur ein Aspekt des E-Government. Es gibt zahlreiche wei tere positive Anwendungsmöglichkeiten, nehmen wir zum Beispiel Apps für Bürgermeldungen aus dem Stadtteil, mit denen Bürger die Verwaltung über Müll und Straßenlöcher et cetera informieren können. Wer schon einmal versucht hat, das ASV oder die dafür zuständige Stelle zu erreichen, weiß, wie schwierig das ist, und da können solche digi talen Services durchaus nützlich sein. Öffentlich zugängliche Geodatenportale für Bauwillige und Planungsbüros sind ein weiteres Beispiel. So kann Bürgernähe auch aussehen.
Oktober letzten Jahres in Hamburg wurde die bessere Vernetzung von Verwaltungsleistungen im Nordwes ten als Ziel bestätigt und angestrebt. Virtuelle Region Nordwest heißt das Projekt, ein Erprobungsraum der Metropolregion Nordwest gemeinsam mit dem Rheinland und dem Rhein-Neckar-Gebiet, wo einige Regionen schon weit voran sind. Auch hier will man gemeinsam agieren, um E-Government-Strukturen voranzutreiben. Schön, dass Bremen bei diesem Pro jekt dabei ist, das ist auch ein willkommenes Projekt,
und trotzdem, bei all den Einzelaktionen und vielen guten Einzelinitiativen fehlt ein ganzheitliches Kon zept. Hieran gilt es weiter zu arbeiten, weshalb wir in unserem Antrag eine landesweite E-GovernmentStrategie fordern. Wie gesagt, wir möchten Sie bei der Bündelung der vielen Einzelaktivitäten unterstützen und würden uns deshalb auch über die Unterstützung unseres Antrags freuen. – Vielen Dank!
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr verehrte Kollegin Grobien, Sie sprechen in Ihrem Antrag von dem Bedarf an einer konsistenten IT-Strategie. Sie sprechen davon, dass es an zentralen Vorgaben und Standards sowie an einer zentralen Steuerung fehle. Ich kann Ihnen entgegenhalten – und Sie daran erinnern –, dass der Senat bereits im März 2014 seine aktuelle ITStrategie beschlossen hat, wahrscheinlich auch mit Ihren Stimmen,
(Abg. D r. K u h n [Bündnis 90/Die Grünen]: Nein, Gott sei Dank nicht, sie sitzen Gott sei Dank nicht im Senat!)
aber mindestens mit Ihrer Kenntnisnahme. Haben Sie das nicht mitbekommen, oder irre ich mich gerade?
(Abg. D r. K u h n [Bündnis 90/Die Grünen]: Nein, sie haben es nicht mitbeschlossen, weil sie nicht im Senat sind!)
mich an dieser Stelle: Dann haben Sie es nicht zur Kenntnis genommen, denn hätten Sie es zur Kenntnis genommen, dann würden Sie hier in Ihrem Antrag vielleicht auch schreiben, dass das Informationsfrei heitsgesetz und das Informationsfreiheitsregister in Bremen einzigartig sind und von Bremen aus in ihrer Art eine gewisse Strahlkraft haben. Das Informations freiheitsregister enthält knapp 30 000 Dokumente, und im Dezember 2014 haben wir ja die Novellie rung und die Überweisung in den dazugehörigen Ausschuss zusammen beschlossen.
Senat die vielfältigen Vorgaben der von Ihnen be mängelten Zentralisierung und Standardisierung ebenfalls beschlossen hat, die Neugestaltung des ITManagements in der bremischen Verwaltung bereits im Jahr 2009, die Standardisierung des IT-Supports zur Verbesserung der Sicherheit und Qualität des IT-Betriebs im Jahr 2011, die Neuorganisation der
IT-Beschaffung und -Vergabe im Jahr 2013, den Aufbau eines Informationssicherheitsmanagements auch im Jahr 2013.
ich habe zumindest die Bereiche schon einmal auf gezählt, die Sie in Ihrem Antrag nennen und von denen Sie bemängeln, sie seien nicht vorhanden, sodass Sie sich dort eine Neuerung wünschen. Ich trage gerade vor, dass der Senat bereits seit dem Jahr 2009 bis in das Jahr 2013 hinein all das aufgeschrie ben und beschlossen hat, was Sie in Ihrem Antrag, zumindest im Vorspann, fordern, und sich ein Teil davon in der Umsetzung befindet.