Mustafa Öztürk
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Last Statements
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dieser Reform des Informationsfreiheitsgesetzes hat das Amtsgeheimnis ausgedient. Bisher noch geschlos sene Aktendeckel werden in Zukunft geöffnet, das ermöglicht mehr Transparenz, um staatliches Handeln zu kontrollieren. Die Behörden müssen in Zukunft bestimmte Dokumente unverzüglich veröffentlichen, und hier liegt die Betonung auf unverzüglich. Das ist eine absolut neue Regelung, die den Bürger eben nicht mehr nur in der Bittstellerrolle lässt, sondern mit der der Staat proaktiv von sich aus veröffentlicht.
Das heißt aber auch, dass die bisherigen Ermessens
spielräume seitens der Behörde der Vergangenheit angehören werden. Ein Kernpunkt der Novelle ist das Recht auf Zugang zu Informationen, das man vor Gericht einklagen kann. Mit diesem Punkt haben wir, glaube ich, bundesweit ein Alleinstellungsmerkmal, darauf können wir ziemlich stolz sein. Ich hoffe, dass gerade dieser Punkt auch Nachahmer finden wird.
Der Katalog der Veröffentlichungspflichten wurde
massiv erweitert, ich möchte jetzt nicht auf die ein zelnen Punkte eingehen, sie stehen auch in unserem Änderungsantrag. Alle Bremerinnen und Bremer erhalten erstmals Einblick in alle Verträge ab einer Wertgrenze von 50 000 Euro. Die Veröffentlichungs pflicht gilt ohne Ausnahme für alle Vertragsformen. Gestückelte Verträge desselben Vertragspartners werden ebenfalls veröffentlicht, sobald sie zusam men die Wertgrenze von 50 000 Euro erreichen. Für Gutachten gilt, dass sie ab einer Vertragssumme von 5 000 Euro veröffentlicht werden müssen. Im Kern kann man sagen, dass der Staat transparent zu sein hat und nicht seine Bürgerinnen und Bürger.
Mit dieser Novelle des Informationsfreiheitsgesetzes ist Bremen in puncto gläserner Staat bundesweit ziemlich einsam an der Spitze.
Nicht alle Bundesländer haben ein Informations
freiheitsgesetz, das ist sehr bitter. Das heißt aber auch für die Bürgerinnen und Bürger, dass sie keine
Rechte auf Zugang zu Informationen haben, obwohl man dem mündigen Bürger im 21. Jahrhundert doch etwas zutrauen und kein Misstrauen aussprechen sollte. Es gibt keinen Grund, staatliches Handeln unter Verschluss zu halten. Die Bürgerinnen und Bürger haben ein Recht darauf. In Bremen erweitern wir diese Rechte, und das zu Recht, meine Damen und Herren!
Transparenz sollte kein staatlicher Gnadenakt sein,
sondern ein selbstverständlicher Service.
An dieser Stelle möchte ich eigentlich Schluss
machen, denn dieses Gesetz hat uns alle sehr ge fordert. Ich möchte an dieser Stelle einfach nur mei nen Dank an die Initiativen Mehr Demokratie e. V., Transparency International, Humanistische Union, aber auch an meine Kolleginnen und Kollegen, auch aus den Oppositionsfraktionen, für die Beratung und die Diskussion im Ausschuss aussprechen. Länger sollten wir die Bürgerinnen und Bürger nicht auf ein solches Gesetz warten lassen, sondern zusehen, dass wir es nun endlich zügig verabschieden.
Nein, das ist die Novelle, die wir verabschieden,
deswegen haben wir ja unseren Änderungsantrag eingereicht. Ich danke für den Hinweis meines Kol legen Herrn Schildt.
Ja, das erwähne ich noch, Kollege Schildt, darum kommen Sie nicht herum, dass Sie hier lobende Worte erhalten. Seit dem Jahr 2006 gibt es das In formationsfreiheitsgesetz. Bremen war eines der ersten Bundesländer, die es eingeführt haben, auch mit dem Support des Kollegen Schildt, der damals aktiv dafür geworben hat.
Im Jahr 2008 gab es die erste Novelle und im Jahr
2011 die zweite, aber mit dieser Novelle, die wir heute verabschieden, werden wir, wie schon eben erwähnt, bundesweit einsame Spitze sein. Ich kann nur hoffen und wünsche mir, dass es in Deutschland in einigen Bundesländern Nachahmer gibt, die sich von diesem Gesetz das eine oder andere abschauen und sagen, dass es da ein Bundesland, einen Staat gibt, der seinen Bürgern traut, der nichts mehr zu verheimlichen hat. In dem Sinne mache ich Schluss und bitte um Zustimmung! – Danke schön!
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Erlanson, die Koalition wird Ihren Änderungsantrag ablehnen. Mein Kollege Dr. Güldner hat den Grund ja gerade hineingerufen. Wir haben in diesem Hause lange debattiert und das Bremische Verfassungsschutzgesetz an der Stelle novelliert. Ich selbst bin ja quasi schon länger Insasse der Innendeputation,
und dort haben wir die Sachlage oft genug debattiert und sie geprüft.
Natürlich macht man es sich an der Stelle nicht
einfach. Ich kenne auch die Position der Informations freiheitsbeauftragten, aber es ist natürlich schwierig, eine Gesetzeslage in einem ganz speziellen Gesetz noch einmal gesondert zu regeln.
Das Informationsfreiheitsgesetz ist mit den Jahren
gewachsen, im Jahr 2006 war es eine andere Fassung als heute. Wenn Sie mich – ganz ehrlich – vor sechs Monaten gefragt hätten, ob das Gesetz am Ende so aussieht, wie wir es heute verabschieden, dann hätte ich Ihnen sagen müssen, nein, mit Sicherheit nicht, es wird noch das eine oder andere herausgestrichen. Es ist ein Prozess, und ich glaube, wir werden wei ter daran arbeiten. Im Augenblick ist der Bereich für den Verfassungsschutz gesetzlich geregelt. Wir
halten es für ausreichend. Das bedeutet nicht, dass er komplett davon ausgenommen ist.
Mein Kollege Dr. Güldner spricht es aus.
Kollege Erlanson, wir müssen gemeinsam weiter
daran arbeiten. Wir haben ein funktionierendes Ge setz für den Verfassungsschutz, sollte es nicht funkti onieren, werden wir mit Sicherheit nachbessern. Wir lehnen Ihren Antrag an der Stelle ab! – Danke schön!
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! An dieser Stelle möchte ich erst einmal meinen Dank an die Ausschussassistenz, an die Landesbeauftragte für Informationsfreiheit und an die Ausschussvorsitzende schicken, die wesentliche Teile des Jahresberichtes vorgetragen haben.
Ich würde gern noch auf einige Punkte eingehen. Im Berichtszeitraum ging es sehr häufig um die Einsicht in Dokumente, in Gutachten und in Verträge seitens der Bürger. Leider war das bei den öffentlichen Stellen, was das Informationsfreiheitsgesetz und den Anspruch der Bürger angeht, häufig doch sehr unterschiedlich. Die Landesbeauftragte für Informationsfreiheit hat auch in vielen dieser teilweise schwierigen, gravierenden, nicht immer rechtlich eindeutigen Fällen als sehr kompetente Stelle auch eine Brückenfunktion übernommen. Sie konnte in den meisten Fällen den Eingaben der Bürger und Bürgerinnen im Nachhinein entsprechen, aber auch für die Einsicht bei den öffentlichen Stellen werben, weil sie diesen Anspruch in der ersten Anfrage seitens der Bürger und Bürgerinnen nicht entsprochen hatten.
Auf die einzelnen Fallbeispiele will ich jetzt explizit nicht eingehen. Einige hatte unsere Ausschussvorsitzende Frau Schön erwähnt. Viel wichtiger ist an dieser Stelle, dass man die berechtigte Frage stellt, was die Gründe dafür sind. Das war in vielen Fällen das Recht der Bürger auf Informationseinsicht, diesem aber nicht entsprochen werden konnte. Das Informationsfreiheitsgesetz ist ein Gesetz, in dem die Ansprüche aller Beteiligten per Gesetz klar definiert sind. Jedoch ist das Rechtsempfinden, auch die Rechtsauffassung, sage ich einmal etwas vage formuliert, immer auch ein gewisser Ermessensspielraum, ein Raum für Interpretationen seitens der öffentlichen Stellen vorhanden.
Die gültige Fassung des Informationsfreiheitsgesetzes ist oft ein Instrument, mit dem in vielen Fällen Ansprüche, die rechtlich im ersten Schritt selbst für uns Abgeordnete schwer einzuschätzen sind, abgelehnt werden, um einmal ein kleines Resümee zu ziehen.
Oft war nach der Intervention der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit dieser Anspruch entweder in Gänze oder in Teilen gewährt. Das zeigt, dass dort durchaus Regelungsbedarf ist. An dieser Stelle möchte ich daran erinnern, dass wir seit dem Jahr 2006 dieses Gesetz haben. Seit März 2008 haben wir das Bremische Elektronische Informationsregister. Es wurde als ausgewählter Ort im „Land der Idee“ geehrt, 2011 gab es die erste Novelle und Ende 2014 haben wir in diesem Haus die jüngste Novelle als Gesetzentwurf vorgelegt, zu der wir nächste Woche eine weitere Ausschussberatung haben werden.
In der letzten Sitzung der Bremischen Bürgerschaft in dieser Legislaturperiode wollen wir die Novellierung des Informationsfreiheitsgesetzes beschließen. Daraus erhoffen wir uns, dass die Fälle, die im jetzigen Berichtszeitraum oft schwierig und nicht klar definiert waren, für alle Beteiligten doch so transparent werden, dass eben durch die proaktive Veröffentlichung seitens der öffentlichen Stellen dort den Ansprüchen eher Rechnung getragen werden kann. Das bedeutet nicht, dass dann die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit nichts mehr zu tun hätte, weil sie dann nicht mehr intervenieren muss, davon gehe ich nicht aus. Ich glaube, es wird noch einiges auf sie zukommen, weil man dort noch ein bisschen für Werbung sorgen muss – auch in der öffentlichen Verwaltung, die ja sehr offen und sehr bewandert ist –, weil wir dieses Gesetz seit dem Jahr 2006 haben. Daher ist der Anspruch auf einen freien Zugang zu amtlichen Informationen notwendig, und dies werden wir auch entsprechend berücksichtigen, wie wir es bereits in der ersten Lesung vorgelegt hatten.
An dieser Stelle möchte ich werben, weil ich am Anfang der Woche etwas ganz Tolles im Fach gefunden habe, das zeige ich auch einmal der Senatskommissarin, und zwar das Transparenzportal, Bremen ist jetzt dafür freigeschaltet. Für die Bürgerinnen und Bürger, die sonst ihre Eingaben immer direkt bei den einzelnen Dienststellen einreichen, wird das natürlich sehr hilfreich sein, wenn man auch diese OnlineSuchfunktion einfach ausprobiert. Wenn der Bürger nicht weiterkommt, hat er nach wie vor die Möglichkeit, und er sollte auch davon Gebrauch machen, entweder die Landesbeauftragte zu informieren oder die jeweiligen Dienststellen, weil in den meisten Dienststellen auch Menschen für das Informationsfreiheitsgesetz zuständig sind, und zeitgleich wurde das Serviceportal Bremen eingerichtet.
Ich denke, das sind sehr große Fortschritte, und das zeigt einfach, dass wir in Bremen das Thema der Transparenz sehr ernst nehmen und sehr offen damit umgehen. Ansonsten möchte ich dem Jahresbericht nichts Weiteres hinzufügen. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit!
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Kollegin Vogt, ich kann mich Ihrer Kritik anschließen, wir haben es hier im Ausschuss ausführlich fraktionsübergreifend debattiert, und das nicht zum ersten Mal. Ich möchte an dieser Stelle, auch wenn es vielleicht auch wiederholt wird, doch noch einmal auf den einen oder anderen Aspekt etwas detaillierter eingehen1
Das Thema ist nach wie vor ein Dauerbrenner, so würde man sagen, wenn man auf dem Markt heiße Ware verkauft, die gefragt ist. So ist es auch mit dem Aufgabenbereich des behördlichen Datenschutzbeauftragten. Es gibt nach wie vor erhebliche Probleme bei der Einbeziehung und Einbestellung von behördlichen Datenschutzbeauftragten. Ich sehe hier sehr dringenden und starken Handlungsbedarf, damit in Zukunft auch die Kooperationen mit der Landesbeauftragten nicht stehen bleiben oder auf der Strecke bleiben, sondern sichergestellt sind. Daher sollten alle öffentlichen Dienststellen – und ich kann es wiederholen, alle öffentlichen Dienststellen! – dieser Aufgabe nachkommen, ich mache dort keine Ausnahme. Kein Ressort ist davon befreit, es betrifft alle Senatsressorts.
Dieses Problem drängt ja nicht seit gestern, der Bericht wurde ja schon vor Längerem vorgelegt, und es steht jetzt nicht das erste Mal in einem Jahresbericht. Seit fast acht Jahren übe ich diese Funktion als Sprecher aus, und ich kann Ihnen versichern, dass gerade in den letzten drei Jahren dieses Problem immer wieder aufgetaucht ist und jetzt auch endgültig der Punkt erreicht ist, dass man dort nachbessert, weil es genau bei diesem Punkt nämlich um Grundrechte geht, die sichergestellt werden müssen. Es sind gesetzliche Aufgaben, und ich glaube, wir als gesetz
gebendes Organ können nicht länger darüber hinwegsehen, wenn die Exekutive Aufgaben, die sichergestellt sein müssen, nicht sicherstellt.
Auch bezüglich des Rahmens des Datenschutzkonzepts sehen meine Fraktion und ich, dass die dringend notwendigen Konzepte und Verfahrensbeteiligungen, immer noch nicht vollständig vorliegen. Das ist nicht gut, das kann ich nicht begrüßen. An dem Punkt erwarten wir auch wirklich eine zügige Nachbesserung, insbesondere beim Senator für Inneres und Sport, der jetzt gerade nicht anwesend ist. Wir werden das aber an anderer Stelle vertiefen, denn gerade der Senator für Inneres und Sport ist aufgefordert, bei gesetzlichen Verpflichtungen beispielhaft voranzugehen. Ich erwarte hier einfach, dass er dort auch voranschreitet und wir uns über diesen Punkt auch nicht mehr zu beschweren brauchen.
Sie schauen aber alle so aufmerksam, deswegen habe ich den Geräuschpegel nicht als laut empfunden!
Meine Fraktion hat mir zugehört, das finde ich ganz toll!
Ich begrüße aber – an der Stelle habe ich für die Polizei Bremen auch ein Lob übrig, Frau Schön, die Ausschussvorsitzende, hat als Berichterstatterin den Punkt auch schon erwähnt, dass die Polizei Bremen
einen Datenschutzbeauftragten hat, der auch über eine sehr informative Homepage erreichbar ist. Das begrüße ich, weil es in vielen Fällen hilfreich ist, was auch die Beschäftigten angeht.
Letzter Punkt: Nach wie vor gibt es eine sehr große gesetzliche Lücke, der Datenschutz ist immer noch nicht im Grundgesetz verankert. Wir haben aus diesem Haus heraus zahlreiche Initiativen gestartet und die Bundesregierung aufgefordert, den Datenschutz in das Grundgesetz aufzunehmen. Leider kommt die Bundesregierung diesem Wunsch nicht nach, in Zeiten von Snowden und Co., Google und Big Data ist das mehr als ein Armutszeugnis. Deshalb möchte ich dafür werben, dass alle hier an einem Strang ziehen, auch die Oppositionsfraktion hier rechts im Haus. In dem Sinne: Datenschutz gehört in das Grundgesetz und nicht auf die Müllhalde, liebe Freundinnen und Freunde von der CDU! – Danke schön!
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe CDU Bremen, Daten auf Vorrat zu speichern ist und bleibt eine schlechte Idee, das vorweg!
Wieder geht es um die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung, dieses Mal aber mit dem sehr trügerischen Titel „Mindestspeicherfristen für Telekommunikationsdaten einführen“ in Ihrem Antrag.
Herr Kollege Hinners, egal wie man es nennt, ob Mindestspeicherfristen oder Vorratsdatenspeicherung, es geht nicht um Fristen, das müssen Sie den Bürgerinnen und Bürgern sagen, sondern es geht darum, die Bürgerrechte noch weiter einzuschränken, die Bürger unter Generalverdacht zu stellen und dieses perfide Geschäft mit der Angst der Menschen zu betreiben. Das ist unseriös, lieber Kollege, das ist Politik zulasten unserer Grundrechte!
Das lehnen wir als Grüne entschieden ab und behalten auch unsere Haltung bei! Wenn es eine Speicherung der digitalen Daten aller Bürger erst einmal gibt –
genau, ich spreche jetzt von Verbindungsdaten, nicht von Inhalten, wie Sie das richtigerweise dargestellt haben, sondern von Verbindungsdaten –, wird doch die von Ihnen geforderte Mindestspeicherfrist von drei Monaten sehr schnell aufgeweicht und mit Sicherheit ausgebaut werden, vielleicht sogar auf mehrere Jahre,
weil es auch immer eine Frage der jeweils empfundenen Sicherheitslage sein wird. Das wissen Sie, und das wissen auch wir. Das müssen Sie aber, Sie sind in der Bringschuld, den Bürgerinnen und Bürgern erklären, dass Sie den Menschen an der Stelle nichts zutrauen!
Die Große Koalition erarbeitet gerade einen Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung. Die jüngsten Terrorwarnungen werden erneut zum Anlass genommen, um hier Ängste zu schüren,
aber auch die Erkenntnis, Herr Kollege Hinners, das es mittelfristig keine EU-weite Regelung für die Vor
ratsdatenspeicherung geben wird. Die Bundesregierung plant hier nichts anderes als den deutschen Alleingang in die systematische Überwachung der Bürger. Sie wollen einen Präventivschlag, der die Bürger überwacht.
Wir wollen das nicht, lieber Kollege, die Bürger wollen das nicht, und auch die Europäische Kommission will das nicht mehr!
Die Vorratsdatenspeicherung verhindert keine Straftaten, macht aber alle Bürger zu potenziellen Straftätern. Das ist die Einstellung der Unionsfraktion, sei es die Union im Bundestag oder die Bremer Fraktion. Der Nutzen der Vorratsdatenspeicherung ist bis heute immer noch nicht empirisch belegbar,
die anlasslose Speicherung von Telekommunikationsdaten auf Vorrat ist natürlich auch mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs nicht vereinbar, lieber Kollege Hinners!
Sie haben gerade ein Beispiel genannt, wie es in der Praxis ablaufen soll. Ich versuche, es nun einmal zusammenzufassen.
Sie sagen, der Staat habe die Daten ja gar nicht, er frage sie nur bei den Telekommunikationsunternehmen ab, wo die Daten gesammelt werden, und werte sie aus, wenn er sie brauche. Ist das richtig? Ich sehe ein halbes Schulterzucken, das heißt, Sie wissen selbst noch nicht, was Sie an der Stelle wollen oder nicht wollen.
Kein Anschlag der vergangenen Jahre wurde im Vorfeld verhindert, obwohl die Terroristen den Sicherheitsbehörden entweder bekannt waren oder unter Beobachtung standen. Das Argument, welches Sie immer wieder anführen, ist doch lächerlich. Sie nutzen und spielen mit den Ängsten der Bevölkerung,
Sie missbrauchen die aktuelle Sicherheitslage. Ja, natürlich gibt es Terrorwarnungen, sie sind ernst zu nehmen, aber was Sie nicht sagen, ist, dass Sie einfach aus Bequemlichkeit im Interesse der Sicherheitsbehörden und der Polizei dieses Instrumentarium haben möchten, und am Ende wissen wir doch, was dabei herauskommen wird,
der Schrei nach noch mehr Personal, weil man die gigantischen gesammelten Datenmengen gar nicht mehr auswerten kann, die Kapazitäten dafür nicht hat und auch die entsprechenden Personen nicht mehr beschäftigen kann.
Wir lehnen Ihren Antrag ab, für uns bleibt natürlich keine andere Alternative, weil der Antrag wirklich nichts anderes beinhaltet, als die Menschen unter Generalverdacht zu stellen.
Darüber hinaus, lieber Kollege Hinners, sind Sie an der Stelle den Bürgerinnen und Bürgern immer wieder schuldig, auch über die Grundrechte zu reden. Darüber haben Sie kein Wort verloren,
weder in Ihrem Antrag noch in Ihrem Debattenbeitrag. Dort wünsche ich mir ein Stück weit mehr seriöse Politik von der CDU, an dieser Stelle den Menschen auch reinen Wein einzuschenken und zu sagen, was die Vorratsdatenspeicherung bringt, so wie Sie sie hier fordern. Am Ende wird man sich nämlich nicht an die Fristen halten, man wird es auf Jahre ausdehnen und einen totalitären Überwachungsstaat installieren. – Danke schön!
Kollege Hinners, Sie möchten die Verbindungsdaten aller Menschen speichern. Warum misstrauen Sie den Bürgerinnen und Bürgern?
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich lausche den Zwischenrufen.
Ich kann dem Kollegen Tschöpe eigentlich Recht geben: Ihr liegt total daneben, Kollege Kastendiek!
Sehr geehrter Kollege Erwin Knäpper, ich schätze Ihr Engagement sehr. Sie sind ein Sportsmensch und stehen hinter der Sache. Doch man muss jetzt auch einmal, wie die Hamburger und die Bremer sagen, „Butter bei die Fische packen“. Die Hamburger Bürgerschaft ist gerade erst am Sonntag gewählt worden. Dort wird wahrscheinlich eine Koalition entstehen, vielleicht aus SPD und Grünen. Diese Koalition muss am Ende, wenn die Entscheidung am 21. März für Hamburg ausfallen sollte, einen Volksentscheid durchführen.
Sie schreiben aber im Beschlussteil Ihres Antrags – ich lasse jetzt den ganzen Vorspann weg, darin steht auch nicht viel Verkehrtes, manches ist zwar nicht so toll, aber darüber kann man streiten –, Bremen solle bis Ende März ein Konzept vorlegen. Wie soll Bremen erstens ein Konzept vorlegen, wenn die Hamburger noch nicht abschließend darüber beraten haben? Zweitens wurde noch kein Volksentscheid durchgeführt, ich glaube, in dem Punkt könnten Sie uns recht geben, sodass wir heute erneut Ihren Antrag ablehnen müssen. Das ist der eine Punkt.
Der andere Punkt ist, Sie haben bemängelt, dass Senator Mäurer auf der Konferenz der Sportminis
ter eine Zusage erteilt hat. Senator Mäurer hat hier kein Redeverbot seitens des Parlaments. Wenn der Sportsenator auch zur Einsicht kommt, ja, eine Unterstützung ist lohnenswert, heißt es nicht, dass wir da anderer Meinung sind. Im Kern haben wir auch keinen Dissens. Wir Grüne und die Koalition stehen auch dafür – Frau Rosenkötter hat es doch eben hier ausgeführt –, wir sind nicht gegen Olympia. Wir finden Olympia gut, Olympia ist toll, wir finden den Sportsgeist toll, aber dann kommt noch das „aber“: Wir wollen nachhaltige Spiele, ökologische Spiele, wir möchten nicht, dass der Steuerzahler am Ende die Zeche bezahlt, nachdem das IOC mit allem abgezogen ist, aber man dann wahrscheinlich Bauten hat, die wir gar nicht mehr betreiben können. Das wollen wir nicht!
Natürlich wollen wir Hamburg darin unterstützen, den Zuschlag zu bekommen. Sollte Hamburg am Ende den Zuschlag bekommen, es einen positiven Volksentscheid geben und die Bevölkerung der Meinung sein, sie möchte hier gern Olympische Spiele durchführen lassen, dann ist es auch berechtigt, dass Bremen, wie Senator Mäurer es eben angekündigt hat, dann auch feststellt, dass wir über zwei Spielstätten verfügen, und nachfragt, ob sie für Hamburg infrage kommen. Wenn Hamburg sagt, sie kommen infrage, dann muss auch das IOC sagen, ob die Kapazität dieser Spielstätten ausreichend ist. Wenn das IOC zu dem Ergebnis kommen sollte, dass das Weserstadion zu klein ist, hätten wir nicht die Finanzmittel, um das Weserstadion zu vergrößern. Damit müsste das IOC leben, dass wir das Stadion nur mit dieser Kapazität anbieten können. Wenn die ÖVB-Arena, die völlig zu Recht auch angeboten wurde, nicht ausreichend sein sollte, dann müsste das IOC uns sagen, wie man dort eine Kapazitätserweiterung bewirkt. Ich glaube nicht, dass es darum gehen kann, dass man dort die Kapazität verkleinern möchte.
Natürlich hätten auch wir Bremerinnen und Bremer Wünsche, weil hier durchaus Leistungs- und Spitzensport stattfindet. Man könnte den einen oder anderen Bereich anmelden. Bremen ist zum Beispiel eine Tischtennishochburg, da könnte man Interesse anmelden, Sie haben Basketball erwähnt, da sind wir auch bei Ihnen. Es sind keine Winterspiele, deswegen können wir Eishockey für die Bremerhavener nicht einbringen, aber man kann sich auch Kanuten auf der Weser vorstellen. Ich glaube, die Liste der Wünsche ist ziemlich lang. Ich habe auch Wünsche von meiner Fraktion an dieser Stelle mitbekommen, welche Sportarten man sich wünscht. Das heißt, wir sind da aufgeschlossen, wir wünschen uns sehr, dass Hamburg den Zuschlag bekommt, wir möchten aber nicht, dass das in einem Desaster für die Hamburger Steuerzahlerinnen und Steuerzahler endet, wie es derzeit mit der Elbphilharmonie ist. Deswegen wa
ren wir doch auch in der letzten Debatte eine wenig aufgebracht, nachdem Sie uns in dem Antrag so dargestellt haben, als wären wir die Blockierer. Nein, wir blockieren diesen Antrag nicht, wir lehnen Ihren Antrag heute mit der von mir genannten Begründung ab.
Der Unterschied ist, Herr Kollege Knäpper, Sie wissen doch genau, wieviel der Senat hier zu tun hat. Wie soll der Senat erstens ein Konzept vorlegen, und was soll dieses Konzept bis Ende März bringen, wenn wir nicht wissen, was die Hamburger Koalition, die jetzt zustande kommt, über die Frage Olympia denkt? Was soll zweitens ein Konzept des Senats bringen, wenn die Bevölkerung noch nicht darüber entschieden hat? Wenn Ihnen so sehr an einem Konzept gelegen ist, dann können auch wir als Koalition den Senator bitten, in der Bürgerschaft darüber zu berichten, welche Auswirkungen es haben könnte, wenn die Sportstätten Weserstadion, ÖVB-Arena dem IOC angeboten würden, welche Spiele man sich da vorstellen kann. Wenn Sie das zufriedenstellt, gern, dann richte ich hier gern die Bitte an den Innensenator, aber die Form, wie Sie den Antrag hier einreichen, geht in Richtung Populismus.
An der Stelle möchte ich aufhören, ich komme zum Schluss, Herr Präsident!
Wir möchten uns auch nicht alle zwei bis drei Monate immer wieder den Vorwurf anhören, wir wären die Olympiablockierer. Das sind wir nicht! Nein, wir unterstützen das, wir wollen aber gewisse Rahmenbedingungen! Frau Rosenkötter hat das auch sehr gut und pointiert dargestellt,
und um nichts anderes geht es, Herr Kollege Knäpper. – Danke schön!
Kollege Knäpper, ich dachte, ich käme bei Ihrer Rede
nicht mehr zum Lachen, aber am Ende musste ich doch lachen. Das ist ja hier eine Charmeoffensive zwischen SPD und Grünen.
Das ist keine Rolle rückwärts. Wir vertreten nach wie vor den Standpunkt, den wir vor einem Jahr hier vertreten haben. Wir sind nicht gegen Olympia. Wir halten die Olympia-Bewerbung Hamburgs für richtig und wichtig und unterstützen sie. Es muss aber ein „Aber“ nachgeschoben werden, und dabei bleiben wir. Herr Knäpper, auch Ihnen ist doch nicht entgangen, was für ein korrupter Verein der IOC ist.
Ja, das haben wir abgelehnt. Wir lehnen einige Sachen ab, die Sie uns hier vorlegen. Wenn das in den Bereich des Populismus mündet, dann bleibt uns leider keine andere Wahl, als gewisse Anträge abzulehnen.
Ich kann es gern wiederholen, um zur Klarstellung beizutragen: Wir sperren uns nicht gegen Olympische Spiele. Wir unterstützen die Stadt Hamburg in ihrer Bewerbung. Dann folgt immer wieder das schon erwähnte „Aber“: Wir haben nur zwei Einrichtungen, die wir den Hamburgern – wenn Sie denn den Zuschlag bekommen sollten und die Bevölkerung dem zustimmen sollte – anbieten könnten, das Weserstadion und die ÖVB-Arena. Meine Kollegin Rosenkötter hat den prägenden Satz gesagt: Wir haben keine Haushaltsstelle „Olympia“. Ich als Grüner sage heute für mich und meine Fraktion: Wenn das Weserstadion nicht ausreicht, werden wir keine 100 Euro, keine 10 000 Euro, wahrscheinlich nicht einmal 1 Euro übrig haben, um dort Umbaumaßnahmen finanzieren zu können. Sie wissen doch selbst, welche Kriterien das IOC anlegt. Dass diese Kriterien immer noch nicht transparent sind, haben wir schon vor einem Jahr bemängelt. Wir werden das so lange bemängeln, solange das IOC keinem transparenten Verfahren folgt.
Das weiß ich nicht, das müssen Sie das IOC fragen. Die sind intransparent, stecken gewissermaßen in einem Keller und verraten uns nicht, was sie am Ende des Tages haben möchten.
Das IOC möchte zunächst einmal die politische Zusage haben, dass wir alles machen, was sie möchten. Dann erst kommt auf den Tisch, was sie gern möchten; vorher wissen wir das natürlich nicht. Anschließend herrscht große Verwunderung, was das IOC alles verlangt. Man greift in die rechte Hosentasche und stellt fest, dass kaum ein Cent mehr drin ist. Man schaut in die linke Hosentasche und stellt fest, dass dort noch weniger drin ist, wahrscheinlich nur noch ein Loch. Aber das wissen Sie besser als ich, Herr Knäpper, da Sie schon länger im Parlament sind.
So läuft das Spiel mit dem IOC. Am Ende müssen Sie das finanzieren, was das IOC haben möchte. Danach zieht Olympia mit den Sportlerinnen und Sportler ab, und wir haben hier wahrscheinlich eine Einrichtung, die man nicht mehr bespielen kann. Das wollen wir nicht, das machen wir nicht. Nur darum geht es.
Wir haben Einrichtungen angeboten. Dazu stehen wir. Wir stehen zu unserer Unterstützung. Danach muss das IOC uns auf den Tisch legen, ob es mit dem einverstanden ist, was wir angeboten haben. Nur so läuft es. Stellen Sie uns hier nicht in die falsche Ecke! – Danke schön!
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr verehrte Kollegin Grobien, Sie sprechen in Ihrem Antrag von dem Bedarf an einer konsistenten IT-Strategie. Sie sprechen davon, dass es an zentralen Vorgaben und Standards sowie an einer zentralen Steuerung fehle. Ich kann Ihnen entgegenhalten – und Sie daran erinnern –, dass der Senat bereits im März 2014 seine aktuelle ITStrategie beschlossen hat, wahrscheinlich auch mit Ihren Stimmen,
aber mindestens mit Ihrer Kenntnisnahme. Haben Sie das nicht mitbekommen, oder irre ich mich gerade?
Aber zur Kenntnis genommen! Dann korrigiere ich
mich an dieser Stelle: Dann haben Sie es nicht zur Kenntnis genommen, denn hätten Sie es zur Kenntnis genommen, dann würden Sie hier in Ihrem Antrag vielleicht auch schreiben, dass das Informationsfrei heitsgesetz und das Informationsfreiheitsregister in Bremen einzigartig sind und von Bremen aus in ihrer Art eine gewisse Strahlkraft haben. Das Informations freiheitsregister enthält knapp 30 000 Dokumente, und im Dezember 2014 haben wir ja die Novellie rung und die Überweisung in den dazugehörigen Ausschuss zusammen beschlossen.
Ich kann Ihnen auch entgegenhalten, dass der
Senat die vielfältigen Vorgaben der von Ihnen be mängelten Zentralisierung und Standardisierung ebenfalls beschlossen hat, die Neugestaltung des ITManagements in der bremischen Verwaltung bereits im Jahr 2009, die Standardisierung des IT-Supports zur Verbesserung der Sicherheit und Qualität des IT-Betriebs im Jahr 2011, die Neuorganisation der
IT-Beschaffung und -Vergabe im Jahr 2013, den Aufbau eines Informationssicherheitsmanagements auch im Jahr 2013.
Zu dem Punkt komme ich gleich auch noch, aber
ich habe zumindest die Bereiche schon einmal auf gezählt, die Sie in Ihrem Antrag nennen und von denen Sie bemängeln, sie seien nicht vorhanden, sodass Sie sich dort eine Neuerung wünschen. Ich trage gerade vor, dass der Senat bereits seit dem Jahr 2009 bis in das Jahr 2013 hinein all das aufgeschrie ben und beschlossen hat, was Sie in Ihrem Antrag, zumindest im Vorspann, fordern, und sich ein Teil davon in der Umsetzung befindet.
Das ist Fakt, und das hätte man eventuell auch
entweder weglassen oder anders formulieren kön nen, wenn es weitergehende Forderungen wären.
In mehreren Punkten sind die Regelungen des E
Government-Gesetzes bereits in Bremen umgesetzt worden, auch daran möchte ich erinnern. Bereits im Jahr 2012 hat der Senat das elektronische Dokumen tenmanagementsystem beschlossen, und er wird es bis Ende 2016 umsetzen.
Sie hatten in Ihrem Antrag die Möglichkeit, Herr
Kollege Kastendiek, zumindest das zu bemängeln, Sie hätten wenigstens sagen können, es gehe zu langsam oder sei nicht ausreichend. Sie sprechen aber in Ihrem Antrag schlichtweg davon, dass es fehlt.
Wir haben ein relativ gut funktionierendes Be
schwerdemanagement in Bremen,
ein Klick auf der Seite vom Amt für Straßen und Ver kehr, die Sie eben beschrieben haben, führt dahin. Es gibt eine Homepage, und das Beschwerdemanage ment ist bei dem Bürgerbeauftragten angegliedert. In jedem Ressort gibt es einen Bürgerbeauftragten. Man kann diese Personen anschreiben, und in der Regel antworten sie. Ob dadurch die Probleme be hoben werden, ist eine andere Frage, darüber kann man streiten.
Sie fordern auch eine Open-Data-Initiative. Dann
bitte ich doch einmal um Folgendes: Gehen Sie auf die Seite daten.bremen.de! Dort finden Sie auch die Punkte, die Sie in Ihrem Antrag bemängeln. Kos tenlose Lizenzen sind nämlich vorhanden, ebenso einheitliche Standards und viele sehr gute Apps, die Sie ja in Ihrem Antrag fordern.
Das, was Sie fordern, gibt es ja schon. Der ehema
lige Bundesinnenminister, der heutige CDU-Bundes tagsabgeordnete Friedrich, hat dem Bremer Senat eigenhändig einen Preis für die Veröffentlichung der vorbildlichen Finanzdaten überreicht. Auch das hätte man zur Kenntnis nehmen können. Sie bemängeln, dass es all das nicht gebe. Ich würde sagen, googelt Sie einfach einmal, das hilft, oder suchen Sie einfach einmal den kurzen Draht zu Ihrer Bundespartei!
Ferner fordern Sie die Einführung der elektroni
schen Behördenakte. Auch das wurde im Jahr 2012 beschlossen und soll bis Endes des Jahres 2016 vollständig eingeführt werden. Wenn Sie das, was beschlossen wurde, in der Umsetzung nicht zufrie denstellend finden, dann hätten Sie das kritisieren können, dann hätten Sie einen Antrag vorlegen können, wie man es hätte besser machen können, aber Sie bemängeln ja, dass es nicht vorhanden sei.
Ich bin aber noch nicht am Ende: Sie fordern neue
Formate der Bürgerbeteiligung. Ich möchte Sie einmal daran erinnern, dass es beim Flächennutzungsplan und beim Verkehrsentwicklungsplan bereits eine breite Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger ge geben hat. Mag das ausreichen? Ich würde jetzt einmal ganz spontan sagen, nein, mit Sicherheit gibt es viele weitere Formate. Es gibt vorbildliche Kommunen und Städte, die auch andere Formate der Bürgerbeteiligung, zumindest was den Onlinezugang angeht, mit Sicherheit besser machen, aber das heißt ja nicht, dass es in Bremen keinerlei Bürgerbeteili gung gibt, zumindest auch nicht im Onlinebereich. In dem Punkt hätte ich mir einen Vorschlag Ihrerseits gewünscht, der uns vielleicht auf die Idee brächte, das eine oder andere besser zu machen.
Zum Schluss fordern Sie, dass Datenschutz und
Datensicherheit gewährleistet werden. Ein Blick in die IT-Strategie Bremens, die Sie scheinbar nicht gelesen oder zu Kenntnis genommen haben, hätte ja Ihre Forderung an der einen oder anderen Stelle beantwortet! Es ist ein sehr hoher Standard, der ge währleistet ist, wir haben hier nichts ausgegliedert.
Sie fordern auch einen Wettbewerb für innovative
Apps. Bereits in den Jahren 2012/2013 –
ich komme zum Schluss, Herr Präsident – wurden Apps in Bremen erfolgreich eingeführt und auch Preise ausgelobt.
Zu guter Letzt, das E-Government-Gesetz ist immer
ein Bestandteil der aktuellen und der anstehenden Fortbildungsprogramme. Auch das bemängeln Sie in Ihrem Antrag. Insofern werden wir Ihrem Antrag hier kein positives Votum geben und ihn ablehnen! – Danke schön!
Herr Staatsrat, auch ich habe ein Interesse als Landtagsabgeordneter, dass Sportstätten in Bremerhaven saniert werden. Deswegen meine Frage: Ist nicht Bremerhaven für das Nordsee-Stadion zuständig?
Herr Staatsrat, ist dem Senat bekannt, dass gerade das Innenressort an einem Sportentwicklungsplan arbeitet, und welchen Stellenwert misst der Senat diesem Sportentwicklungsplan zu?
Wir fragen den Senat:
Erstens: Welche Kooperationen bestehen zwischen der Freien Hansestadt Bremen und den niedersächsischen Kommunen zum Ausbau von E-Government?
Zweitens: Welche Rolle spielt dabei das Konzept der „Erprobungsräume“ des nationalen IT-Gipfels?
Drittens: Welche Vorhaben konnten bisher konkret umgesetzt werden, und welche sind für die Zukunft geplant?
Konnte der Senat schon feststellen, wie die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger war? Wie oft greifen sie auf diese Services zu?
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Mein Kollege Hamann hat ja die technischen Details wie immer hervorragend in sehr einfach nachvollziehbaren Beispielen erläutert. Für uns
Grüne heißt das nicht anderes als: Voraussetzung für die Teilhabe an der digitalen Gesellschaft ist auch ein möglichst barrierefreier Zugang.
Leider herrscht immer noch eine gewisse Rechtsunsicherheit, mein Kollege hat darauf hingewiesen, was die Betreiber für WLAN-Netze angeht. Seit dem BGH-Urteil aus dem Jahr 2010 hat sich diese Lage leider noch einmal etwas verschärft. Die Gesetzgebungskompetenz in der Frage des Betriebs freier WLAN-Netze liegt meiner Kenntnis nach eindeutig beim Bund, deswegen hat sich Bremen ja auch einer Bundesratsinitiative angeschlossen. Leider ist im Bund bisher noch nichts dabei herausgekommen, ich vernehme da noch immer wieder so eine Stagnation, was die Rechtssicherheit für Betreiber von WLAN angeht. Das wird kaum ernst genommen, aber auf der anderen Seite wird gefordert, dass wir in Bremen doch aktiver werden sollten, aber ich werde gern im zweiten Beitrag noch einmal auf diese Punkte eingehen.
Die Bundesregierung spricht seit Wochen, wenn nicht seit Monaten, von einer digitalen Agenda, die inhaltlich sehr dünn und ausgelaugt ist, bei der kaum etwas herüberkommt, und ich frage mich, wann die Große Koalition in diesem Punkt endlich so aktiv wird, dass wir in Bremen, wenn Rechtssicherheit herrscht, diese Störerhaftung beseitigen können. Jetzt stellen sich dieses sperrige Wort einmal vor, so etwas gibt es nur Deutschland, Störerhaftung! Das Beispiel hat mein Kollege eben in Anlehnung an Verkehrssenator Lohse erwähnt.
Herr Hinners, danke für den Hinweis! Insofern sind wir der Auffassung, dass die Freifunkinitiativen und deren Förderung sinnvolle Möglichkeiten bieten, hier erste Grundlagen zu schaffen, ich glaube, darum geht es auch erst einmal konkret in unserem Antrag. Wir wollen den Menschen jetzt nicht das Blaue vom Himmel versprechen, wie es die CDU vielleicht in dem Antrag, der nachher vorgestellt wird, auf den ich aber noch nicht eingehe – –.
Das machen Sie ziemlich häufig, ganz genau, danke, Kollege Tschöpe!
Wir möchten die Grundlagen dafür schaffen, dass Freifunkinitiativen hier gesondert gefördert werden. Wir möchten auch öffentlich zugängliche WLANHotspots errichtet sehen. Natürlich versperren uns auch dort nicht der Zusammenarbeit mit Telekom
munikationsunternehmen, aber dennoch darf man Folgendes nicht tun: Wir Grüne machen keinen Unterschied zwischen den Funknetzen von Privatpersonen und dem Funknetz im Starbucks, wo sich viele von uns treffen und auch das freie WLAN nutzen beziehungsweise das WLAN von Hotels oder Gastronomie.
Uns geht es um die Rechtssicherheit. Ohne die Rechtssicherheit können wir kein freies WLAN garantieren, weil sonst die Störerhaftung greift. Ich gehe in meinem zweiten Beitrag gern noch einmal auf den Antrag der CDU ein. – Danke schön!
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, Kollege Rohmeyer, lieber Claas! Euer Antrag – in allen Ehren! – enthält natürlich tolle Passagen. Sie lesen sich nicht nur gut, sondern sie klingen auch gut. Man wünscht sich, dass das alles schon Realität ist. Aber bitte – da frage ich jetzt die Bremer CDU –: Wer regiert im Bund mit?
Richtige Antwort – aber mit der CDU! Die Gesetzgebungskompetenz in dieser wichtigen Frage der Rechtssicherheit liegt beim Bund, nicht bei uns. Wir haben uns einer Initiative angeschlossen. Wir fordern hier, dass die Störerhaftung abgeschafft wird, dass freies WLAN für alle zugänglich gemacht werden kann, damit Betreiber eben keine sogenannten Straftaten begehen.
Sie haben eben vollmundig von der digitalen Agenda gesprochen. Was beinhaltet diese digitale Agenda für uns konkret? Selbst beim kleinen Einmaleins der Netzpolitik, des Internet, versagt die Große Koalition doch. Breitbandausbau – nichts geschieht! Datenschutz – nichts geschieht! Urheberrecht, Netzneutralität! Die Liste ist deutlich länger. Da brauchen wir eher den Support aus der Bundesregierung heraus, dass endlich etwas geschieht, dass wir eine Rechtssicherheit haben auf der einen Seite, aber auf der anderen Seite auch eine technische Infrastruktur, da
mit man solche Sachen wie das WLAN in der Öffentlichkeit zugänglich machen kann. Das ist das eine.
Das andere ist Folgendes: Die Bundesregierung – insbesondere die CDU – verspricht, Deutschland im Bereich des Internet zu einer Weltmacht führen zu wollen, zum Global Player, zur Nummer eins machen zu wollen. Die Bundesregierung verschleiert aber immer wieder, dass wir hier auf dem Niveau eines Entwicklungslandes sind. Es gibt Staaten – selbst in der Europäischen Union, aber auch außerhalb der Europäischen Union –, die sind in diesen Fragen nicht nur technisch weiter als wir. Sie haben ganz andere Budgets und ein ganz anderes Verständnis. Sie haben das doch eben auch genannt: Internet ist fast so selbstverständlich wie Gas und wie Strom. Vielleicht hat es sogar den Aspekt der öffentlichen Daseinsvorsorge.
In diesem Punkt müssen sowohl die CDU als auch unser Koalitionspartner, die SPD, im Bund viel stärker intervenieren und Anreize schaffen, dass die Länder und insbesondere die Kommunen in dieser wichtigen Frage – das liegt fernab von der Frage, ob es noch um Tourismus oder um Bürgerinnen und Bürger geht; es geht um beide – endlich vorankommen können. Sonst werden wir weiter den heutigen technischen Standard haben, weiter stagnieren, werden kaum Etats haben, und die Menschen werden sich irgendwann fragen, ob Politik in dieser Frage überhaupt noch tätig ist.
Wir werden Ihren Antrag ablehnen, auch wenn er gute Passagen enthält. Er schmiert aber auch ein wenig Honig um den Mund, weil Teile darin enthalten sind, die die Bundesregierung schon längst hätte machen können und bis heute nicht gemacht hat. – Danke schön!
Danke, Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir als Fraktion verschlüsseln schon. Wir sind die erste Fraktion hier im Haus, in der Bremischen Bürgerschaft, die man verschlüsselt erreichen kann. interjection: (Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)
Aber leider habe ich noch keine E-Mail von meinem Kollegen Hamann verschlüsselt erhalten
er könnte das mit Sicherheit –, auch nicht aus der CDU-Fraktion, auch nicht von unseren Kollegen von der LINKEN. Ich werbe an dieser Stelle dafür, auch wenn sich das anfänglich vielleicht sperrig anhört. Was ist das? Es ist technisch nicht schwierig. Wir haben das ganz flott hinbekommen. Wir haben das auf unserer Homepage publiziert. Ich habe – ehrlich gesagt – noch nicht nachgefragt, wie viele Bürgerinnen und Bürger, grüne oder nicht grüne, uns schon verschlüsselt angeschrieben haben. Zumindest haben wir das Angebot für die Menschen, die der Auffassung sind: Ich möchte mit jemandem kommunizieren, aber das bitte verschlüsselt.
So fühlt es sich auch an. Spätestens seit den Enthüllungen von Edward Snowden ist völlig klar, dass eine tiefe Verunsicherung vorhanden ist. Insbesondere da offensichtlich ist, dass der gesamte E-Mail-Verkehr von diversen Geheimdiensten nicht nur abgefangen, sondern auch ausgewertet wird, muss man – auch staatliche – Möglichkeiten schaffen – da geht es konkret um den Antrag –, den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit eröffnen, wenn man mit Behörden kommuniziert, eine Ende-zu-Ende-Kommunikation zu benutzen. Ich sage bewusst: Ende-zuEnde-Kommunikation, weil das ein Unterschied zu einer gesicherten Kommunikation ist. Die gesicherte Kommunikation ist eben nicht sicher, weil es keine Ende-zu-Ende-Kommunikation ist.
Vergleichen kann man das mit Folgendem: Wenn ich einen Brief aufsetze und ihn unserer Finanzsenatorin Frau Linnert zukommen lassen möchte, wandert der Brief aus unserem Haus in ein Fach – in dem er theoretisch geöffnet werden könnte, was man bei uns aber nicht tut –, dann weiter in den Briefkasten – wo er von der Post geöffnet, gelesen und wieder zugemacht werden könnte –, weiter in das Haus des Reichs, landet in der Postannahmestelle – könnte geöffnet werden –, geht über die Ebenen über den Abteilungsleiter bis zum Staatsrat und landet dann irgendwann auf dem Tisch der Senatorin.
Auf diesem Wege gibt es die Möglichkeit, dass etliche Leute hineinschauen, lesen und den Umschlag wieder zumachen.
Ende zu Ende heißt: Wenn ich den Umschlag einpacke, an das Haus des Reichs schicke, landet er quasi direkt in den Händen der Senatorin,
und sie kann ihn öffnen – nur sie kann ihn öffnen, sonst niemand.
Es ist ein Novum, dass wir uns – auch die einzelnen Ressorts sich – fähig sehen, eine Vorbildfunktion für die einzelnen Behörden zu übernehmen, hier tätig zu werden, das Angebot zu machen. In Zukunft wird das zunehmen. Sicherlich kommunizieren die meisten von uns auch im privaten Bereich noch vielleicht sicher, aber nicht Ende zu Ende. Das wird in Zukunft vermehrt zunehmen. Deswegen bitte ich um eine breite Zustimmung zu unserem Antrag. – Danke schön!
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich kann mich nur den lobenden Worten meines Vorredners Hamann anschließen. Freie Software, keine Lizenzen und Förderung des Ehrenamtes, vor einigen Jahren wären diese drei genannten Bereiche fast undenkbar gewesen. Mittlerweile hat sich vieles positiv gewandelt: Menschen arbeiten ehrenamtlich zum Beispiel an Wikipedia-Einträgen, freie Software wird mittlerweile auch vermehrt von staatlichen Einrichtungen eingesetzt, Lizenzgebühren entfallen, und in Zukunft wird sich hier ein großer Wandel vollziehen.
Jetzt stellen Sie sich bitte einmal vor, wenn wir OpenStreetMap in Bremen und auch in Bremerhaven hätten, dann könnte man durch die Darstellungen und die Erfassung von gewissen Punkten auf dieser Karte, die frei zugänglich ist und ehrenamtlich von
freien Menschen lizenzfrei geschaffen worden ist, sehen, wo es zum Beispiel Hundefreilaufflächen gibt, wo es öffentliche Defibrillatoren gibt, wo Fahrradstraßen eingezeichnet sind und vieles mehr.
Das alles würde natürlich auch dazu führen, dass eventuell gerade junge Menschen in Schulen und in Jugendeinrichtungen angeregt werden, diese Punkte vielleicht sogar noch auf die Standorte der Netten Toilette auszudehnen, wenn sie abends im Viertel unterwegs waren und meinen, sie müssten eine Stecknadel auf eine dieser Kärtchen setzen, die frei zugänglich sind, oder stellen Sie sich vor, Sie entdecken neue Carsharing-Stationen, die man sonst vielleicht nur mit einer erschwerten Googlesuche finden würde, auch sie wären aufzufinden.
Der andere wichtige Bereich, den wir in den Antrag aufgenommen haben, ist natürlich, dass diese erfassten Daten und datenschutzrechtliche Bestimmungen anschließend auch für Programme von verschiedensten Anwendungen verwendet und der Allgemeinheit zur Verfügung gestellt werden können. Die Beschlusspunkte hat mein Kollege erwähnt, ich glaube, dass uns dieser Antrag ein ganz schönes Stück weiter nach vorn bringen wird, das Stichwort ist ja eben schon gefallen, es ist ein smarter Antrag, auch wenn die CDU jetzt vielleicht an Smart City denkt, vielleicht geht er in eine ähnliche Richtung.
Ich wusste es, Herr Kastendiek, dass Sie das verneinen!
In dem Sinne bitte ich hier nicht nur um Zustimmung, sondern auch um eine aktive Mitarbeit, wenn OpenStreetMap in Bremen vom Senat nach und nach eingeführt wird, sodass wir alle unsere Stecknadelköpfe auf dem Kärtchen hinterlassen können. – Danke schön!
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es geht ja gerade schon sehr sportlich zu. Ich danke Frau Rosenkötter und Herrn Tuncel, die mir eigentlich die ganze Zeit aus der Seele gesprochen haben! Die Kolleginnen und Kollegen hier rechts im Haus möchte ich dann noch einmal daran erinnern, welche Rahmenbedingungen bei den letzten Olym pischen Spielen geherrscht haben. Man braucht doch nur nach dem IOC zu googeln, das können Sie jetzt gleich während der Debatte tun, und das Zusatzwort Korruption einzugeben.
Die Trefferquote ist nicht nur gigantisch, sondern die Tatsachen sind gigantisch.
Mein Vorredner ist hier gerade eben auf das Aller
wichtigste eingegangen, das ist der Kernpunkt: Die
Gewinne streicht das IOC ein, die Verluste gehen an die Kommunen.
Zu denen komme ich gleich auch noch. Bei all
diesen sportpolitischen Veranstaltungen, die in dieser Größenordnung stattfinden, werden Sie Korruption vorfinden. Sie sind nicht nachhaltig, sie sind nicht ökologisch. Da kommen irgendwelche Sportverbän de, ich nenne sie jetzt einfach so, und stülpen einer Bevölkerung über, was sie in dieser Zeit zu tun und zu lassen hat. Das war bei der WM in Südafrika auch nicht anders.
Ja, Sie machen sich gerade einen Spaß daraus, aber wenn Sie Ihren Antrag lesen, dann wird Ihnen das La chen doch eigentlich vergehen, Herr Kollege Imhoff!
Genau darüber reden wir hier gerade. Wir werden
Ihren Antrag ablehnen! Die Gründe wurden hier eindeutig genannt, ich muss es nicht wiederholen, ich glaube, alle in diesem Hause haben es eindeutig verstanden. An dieser Stelle kann ich nur an die CDU appellieren, diesen Antrag am besten zurückzuzie hen! Das wäre, glaube ich, das Fairste, und wenn Sie das nicht tun, werden wir ihn sowieso ablehnen.
Abschließend möchte ich im Namen des Sports
dennoch sagen, natürlich ist es für jede Stadt immer ein Highlight, wenn man auserkoren wird, entweder die Olympischen Spiele oder die Fußballweltmeis terschaft auszutragen. Wir brauchen aber klare neue Regeln.
In Hamburg findet gerade eine Umfrage statt. Der
Hamburger Senat hat die Seite freigeschaltet, auf hamburg.de gibt es ein kleines Portal, da sollen sich die Bürgerinnen und Bürger beteiligen und über die Vor- und Nachteile dieses Standortes diskutieren. Klicken Sie doch bitte einmal diese Seite an, da ist nur eine E-Mail-Adresse mit 14 Fragen, die vorgege ben sind! Zu diesen Fragen sollen die Bürgerinnen und Bürger Position beziehen und darauf antworten. Es ist nicht transparent, man hat kein öffentliches Diskussionsforum, und wenn die Beteiligung jetzt so beginnt, dann möchte ich gar nicht wissen, wie sie endet. In dem Sinne mein Appell an Sie: Ziehen Sie bitte diesen Antrag im Namen des Sports zurück,
denn der Antrag schadet dem Sport im Endeffekt mehr, als er ihm nützt! – Danke schön!
Wir fragen den Senat: Erstens: Auf welchem Stand sind die Konsultationen mit Sportvereinen, Verbänden und Trägern zur Einführung des erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses? Zweitens: Mit welchen Einrichtungen hat es dazu Gespräche mit welchen Ergebnissen gegeben? Drittens: Welche Überlegungen gibt es bezüglich der Kostenübernahme des erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses?
Herr Staatsrat, sind Ihnen Vereine bekannt, die sich
mittlerweile von den ehrenamtlichen oder den hauptamtlichen Übungsleitern das erweiterte polizeiliche Führungszeugnis vorlegen lassen?
Was hält der Senat von der Vorstellung, gemeinsam mit dem Landessportbund und dem Sportressort einen Rücklauf zu evaluieren, wie viele Vereine sich tatsächlich beteiligen? Sie nehmen ja an sehr vielen Seminaren teil, es wird in dem Bereich viel getan. Mich würde interessieren, wie der Rücklauf vielleicht nach einem Jahr ist, also wie viele Vereine sich tatsächlich daran beteiligen.
Hält der Senat eine gesetzliche Regelung für erforderlich?
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute geht es nach Namen. Mein Namensvetter und geschätzter Kollege Patrick Öztürk hat schon sehr ausführlich zum siebten Jahresbericht der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit berichtet. Auch ich möchte mich hier im Namen meiner Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erst einmal für den ordentlichen Bericht bedanken, aber auch meinen Dank an die Mitglieder des Ausschusses richten, die wie immer sehr konstruktiv an dem Bericht mitgewirkt haben!
Ich würde gern die Debatte um vier weitere Punkte ergänzen und vertiefen. Wir hatten Beratungsbedarf im Ausschuss zu folgenden Punkten festgestellt: Ein Punkt war der Bereich der sicheren Administrationsumgebung bei Dataport, wir hatten gestern schon eine sehr intensive Debatte dazu. Wir haben in der Ausschussberatung festgestellt, dass sich die Zentralisierung der gesamten IT als sehr vorteilhaft erwiesen hat, wir haben aber auch festgestellt, dass einzelne Dienststellen datenschutzrechtlich verantwortliche Kontrolle darüber haben sollten, wo ihre Daten liegen und was mit ihnen passiert. Es ist auch aus unserer Sicht wichtig, dass in Zukunft vertrauenswürdige Personen bei Dataport beschäftigt werden und darüber hinaus Dataport auch mit vertrauenswürdigen Unternehmen zusammenarbeitet.
Ein anderer Bereich ist die Verwaltungstransparenz. Hier würde ich gern noch einmal auf die elektronische Aktenführung eingehen, die sich im Nachhinein, nachdem sie anfänglich mit gewissen Schwierigkeiten gestartet ist, doch als ziemlich effektiv herausgestellt hat. Die Verarbeitung der Daten im Zahlungsverkehr stand seinerzeit in der Kritik.
Nein, im siebten Jahresbericht, Herr Kollege! Ich weiß nicht, welchen Bericht Sie gerade vor sich haben.
Genau, siebter Jahresbericht zur Informationsfreiheit! Dazu gibt es auch einen Bericht des Ausschusses.
Nein, weil Sie nicht Mitglied des Ausschusses sind, aber Ihre Kollegin ist eigentlich im Bilde!
Danke schön, Frau Kollegin!
Die Verarbeitung der Daten im Zahlungsverkehr lief auch anfänglich mit einer gewissen Skepsis. Hier haben wir festgestellt, dass es ziemlich schnell vorangeht. Wir würden uns wünschen, dass im nächsten Jahresbericht dieser Passus auch weiterhin positiv ausfällt. Insofern kann ich nur dafür werben, dass hier mehr Transparenz in der Verwaltung geschaffen wird.
Mein Kollege Patrick Öztürk hat zu der Auffindbarkeit der Dokumente gesprochen, er hat aber auch erwähnt – das ist ein wichtiger Punkt –, dass es nach wie vor ein bisschen zwischen den einzelnen Senatsressorts hapert, was die Anzahl und die Qualität der Dokumente betrifft, die veröffentlicht werden, und die Auffindbarkeit nicht immer einfach ist. Wir sind aber, denke ich, auf einem sehr guten Weg, das Informationsfreiheitsgesetz dahin gehend zu verbessern, dass in Zukunft Dokumente einfacher aufzufinden sind, denn Verwaltungstransparenz soll ja auch bei den Bürgerinnen und Bürgern ankommen. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit!
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich sehe nur noch lächelnde Gesichter, es fällt mir auch schwer, meinen Kollegen Hamann und seine Witze jetzt um diese Uhrzeit zu toppen. Einen Gast sehe ich aber noch, nein, ich sehe noch mehrere Gäste auf der Besuchertribüne, es ist so voll geworden! Wir debattieren heute über den 35. Jahresbericht. Ein kurzes Zitat von Frau Dr. Imke Sommer, sie hatte auf der Pressekonferenz zu dem Jahresbericht, der am 8. März 2013 vorgestellt wurde, folgenden Satz gesagt: „Besser sein darf man immer.“ Ich finde, das können wir hier alle unterstreichen. Es gibt Besserungen und Verbesserungen, aber natürlich nicht in allen Bereichen. Das Thema hat eine sehr hohe Sensibilität erfahren, gerade in den letzten neun bis zehn Monaten eine enorm hohe Sensibilität, das ist auch in Bremen zu spüren. Ansonsten ist mein Kollege Hamann auch ausdrücklich auf einige Bereiche eingegangen, einmal mit Ernst und auch einmal mit Witz, aber einen Bereich, der
weniger witzig ist, würde ich hier gern noch einmal hervorheben, weil ich glaube, dieser Bereich geht uns alle an.
Viele von uns sind auch ehrenamtlich tätig, haben Kinder, Freunde, Verwandte, die vielleicht in Sportvereinen Sport treiben und nicht immer die deutsche Staatsbürgerschaft haben. Die Landesbeauftragte für Datenschutz hatte den Bremer Fußballverband gerügt, es geht dabei um sogenannte Fußballspielberechtigungen ausländischer Minderjähriger. Der Bremer Fußballverband fordert hier von den Eltern ein, dass die Spielerinnen und Spieler normalerweise Arbeitserlaubnisse, Verträge und Informationen über ihre Nationalität und Herkunft vorlegen müssen, sonst bekommen sie keine Berechtigung zu spielen. Leider ist der Bremer Fußballverband hier gezwungen, eine Regelung der FIFA umzusetzen. Aus grüner Sicht ist das überhaupt keine datenschutzkonforme Regelung, und ich bitte hier ausdrücklich darum, im Gespräch zwischen der Datenschutzbeauftragten und der FIFA, das jetzt, glaube ich, noch für dieses Jahr anberaumt ist, für klare Ergebnisse und eine klare Haltung zu sorgen. Ich glaube, auch wir als Parlament sollten hier einmal in Richtung FIFA ein klares Signal senden, damit der Bremer Fußballverband hier nicht in dieser schwierigen Lage ist und alles das aushalten muss.
Genau!
In Zeiten von Big Data – wem das kein Begriff ist, das ist dieser ganze Wahn, die ganze Wut, Daten zu sammeln, wie man das auch nennen mag –, NSA, britischem Geheimdienst und BND hat natürlich die EU-Datenschutzverordnung eine enorm hohe Bedeutung, denn wenn wir sie schon längst gehabt hätten, würden wir hier heute mit Sicherheit über ganz andere Themenbereiche debattieren, wir würden nämlich sagen, wie toll auch unsere Verwaltung mit dem Datenschutz umgeht. Das macht sie im Großen und Ganzen sowieso, aber nicht immer zu unserer Zufriedenheit.
Trotzdem würden wir uns wünschen, dass die EUDatenschutzverordnung nicht im Rat, insbesondere nicht von Deutschland, torpediert wird, deswegen schaue ich jetzt auf die rechte Seite des Plenums und in Richtung unseres Koalitionspartners. Ich wünsche mir, dass die Bundesregierung in dieser Sache auch eine gewisse Hartnäckigkeit beibehält, Standards umgesetzt werden und die Datenschutzverordnung irgendwann im nächsten Jahr, wenn das neue Plenum im Europaparlament besetzt ist, auch beraten und beschlossen wird, und dann werden wir hier auch anders debattieren können. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit!
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Mein Kollege Rupp hat ja eben schon einige technische Details genannt, die ich weder infrage stellen noch mich darüber in einen Streit begeben möchte.
Natürlich ist es ein Problem, wenn man mit einem privaten IT-Dienstleister zusammenarbeitet und hinterher feststellt, dass die Muttergesellschaft in den USA Spionagesoftware für die NSA herstellt und vertreibt, Daten im Namen der CIA sammelt, die Personen betreffen, die quasi im Namen des Staates entführt und in sogenannte Verhörgefängnisse, auch in Europa, gebracht werden. Da stellt sich natürlich die Frage der Vertrauenswürdigkeit, auch wenn die CSC Deutschland Solutions GmbH versichert hat, keinerlei Daten weitergegeben zu haben. Das macht die Sache nicht besser, denn seit den Enthüllungen von Edward Snowden ist das Vertrauen entsprechend gestört, und dieses Vertrauen wiederherzustellen, wird seine Zeit brauchen.
Es lohnt sich aber auch, ein Stück weit auf die Fakten zu schauen, was sich in Bremen abgespielt und inwieweit Dataport hier vielleicht falsch oder richtig gehandelt hat. Ich glaube, das ist ein Faktum, das wir nicht außer Acht lassen dürfen. Diese CSC Deutschland Solutions GmbH ist eine GmbH nach deutschem Recht, sie hat ihren Sitz in Deutschland, alles ist legal angemeldet. Sie hat nach europäischem Vergaberecht einen Auftrag von Dataport erhalten, so weit ist alles richtig, und das kann man nicht abstreiten und auch nicht in Abrede stellen, aber Dataport ist ein zentraler IT-Dienstleister in Form einer Anstalt des öffentlichen Rechts.
Neben diversen norddeutschen Ländern hat auch Sachsen-Anhalt an diesem Projekt partizipiert, dass