Auf der Besuchertribüne begrüße ich recht herzlich Mitglieder des Landesverbands Guttempler in Bremen und Bremerhaven e. V. und Studierende der Hochschule für öffentliche Verwaltung.
1. Bericht und Antrag des Ausschusses für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit zum 8. Jahresbericht der Landesbeauftragten für Informationsfreiheit vom 21. März 2014, Drucksache 18/1319, und zur Stellungnahme des Senats vom 12. August 2014, Drucksache 18/1520 vom 17. Dezember 2014 (Drucksache 18/1689)
2. Bericht und Antrag des Ausschusses für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit zum 36. Jahresbericht der Landesbeauftragten für Datenschutz vom 21. März 2014, Drucksache 18/1320, und zur Stellungnahme des Senats vom 12. August 2014, Drucksache 18/1521 vom 17. Dezember 2014 (Drucksache 18/1690)
Gesetz zur Änderung von Vorschriften zum Wegfall von Befristungen, Mitteilung des Senats vom 18. Dezember 2014, Drucksache 18/1692.
Interfraktionell wurde vereinbart, diesen Gesetzesantrag in erster und zweiter Lesung ohne Aussprache zur Verhandlung zu stellen.
Für die Fragestunde der Bürgerschaft (Landtag) liegen 16 frist- und formgerecht eingebrachte Anfragen vor. Die Anfrage Nummer 11 wurde inzwischen vom Fragesteller zurückgezogen.
Die erste Anfrage trägt die Überschrift „Sanierung von Sportstätten in Bremen und Bremerhaven“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Knäpper, Hinners, Frau Neumeyer, Röwekamp und Fraktion der CDU.
Welchen Umfang hat der Reparatur- und Sanierungsbedarf in den nächsten Jahren, und welche Planungen gibt es, den Sanierungsstau bei den Sportstätten im Land Bremen aufzulösen?
In welchem Umfang trägt der Sport zur Bruttowertschöpfung im Land Bremen bei, und welchen Stellenwert misst der Senat dem Sport als Wirtschaftsfaktor bei?
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Frage wie folgt:
Zu Frage 1: Wie bereits in der Mitteilung des Senats vom 14. Januar 2014 zur Großen Anfrage der CDU „Förderung und Sanierung von Sportstätten im Land Bremen“ dargelegt, werden in den Jahren 2014 bis 2017 vorbehaltlich der noch zu beschließenden Haushalte 2016/2017 im Land Bremen Sanierungsmaßnahmen in einem Volumen von insgesamt 13,845 Millionen Euro erfolgen. Aufgrund des noch ausstehenden Planungsverfahrens sind die Sanierungsmaßnahmen des Bäderkonzepts sowie die laufenden Instandhaltungsinvestitionen der beiden Bädergesellschaften hierbei noch nicht berücksichtigt.
Der bauliche Zustand aller Turn- und Sporthallen wird durch die alle zwei bis drei Jahre stattfindende Zustandsbewertung von Immobilien Bremen festgestellt. Bei den Sporthallen finden zusätzlich regelmäßige Kontrollen durch das Sportamt statt. Auf diese
Weise werden fortlaufend die dringendsten Reparaturbedarfe ermittelt und vorbehaltlich der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel nach einer Prioritätenliste abgearbeitet.
Zu Frage 2: In der Studie „Sport und Ökonomie im Bundesland Bremen“ von Professor Dr. Rudolf Hickel aus dem Jahr 2004 werden die gesamten Ausgaben, die durch die Sportvereine jährlich generiert werden und der Wirtschaft im Land Bremen zugutekommen, auf 112 Millionen Euro geschätzt. Hinzu kommen Opportunitätskosten, die entstehen würden, falls bestimmte Leistungen nicht mehr von ehrenamtlich engagierten Bürgerinnen und Bürgern übernommen würden. Diese Aufwendungen werden in der Studie mit über 12 Millionen Euro beziffert. – Soweit die Antwort des Senats!
Wir haben ja auch in der Großen Anfrage immer schöne Worte gehört, aber leider sind die Taten nicht gefolgt.
Wir dürfen es aber nicht zulassen, dass die Sportstätten in Bremen und Bremerhaven verfallen, als ein Beispiel nenne ich nur das Unibad und das NordseeStadion. Wäre es nicht besser, im Haushalt einen festen Betrag für die Sanierung von Sportstätten in Bremen und Bremerhaven festzuschreiben?
Im Übrigen sehen wir ja jetzt gerade im Hinblick auf die Bädersanierung, das beschlossene Bäderkonzept, dass wir durchaus vorankommen, vielleicht nicht immer mit der Geschwindigkeit, mit der sich das alle wünschen, aber voran in jedem Fall.
Ich glaube nicht, dass es sinnvoll wäre, einen statisch festen Betrag im Haushalt vorzusehen, sondern ich glaube schon, dass man jeweils bedarfsangepasst auf die Sanierungsnotwendigkeiten reagieren sollte. Ich gestehe Ihnen aber zu, dass sich das Sportressort natürlich freut, wenn entsprechend große Spielräume zur Verfügung stehen, aber in der Debatte über die Bäder in der Stadtbürgerschaft hat der Kollege Rupp gesagt, mehr Geld wäre eben nicht da, und das sind die Realitäten, mit denen wir uns insgesamt auseinanderzusetzen haben.
Aufgrund der Großen Anfrage, deren Antworten ich natürlich dementsprechend studiert habe, habe ich festgestellt, dass Bremen im Jahr 2013 1,2 Millionen Euro aufgewandt hat, um Sportstätten zu sanieren. Der gleiche Betrag wurde in Bremerhaven auch gezahlt. Wäre es hier nicht angebracht gewesen, weil wir ja hier so viele marode Sportstätten haben, unter anderem auch Schulsporthallen, für Bremen mindestens die vierfache Summe aufzuwenden?
Herr Knäpper, das ist das erste Mal, dass ich diese Wendung aus Bremerhaven höre, insofern freut mich das jetzt, ehrlich gesagt,