Protokoll der Sitzung vom 23.10.2014

Ich eröffne die 69. Sitzung der Bürgerschaft (Landtag).

Ich begrüße die hier anwesenden Damen und Herren sowie die Zuhörer und die Vertreter der Medien.

Auf der Besuchertribüne begrüße ich recht herzlich Studierende der Universität Bremen und eine Schulgruppe des Schulmeiderprojektes „PLAnB“ der Allgemeinen Berufsschule Steffensweg.

Seien Sie alle ganz herzlich willkommen!

(Beifall)

Ich teile Ihnen noch mit, dass nachträglich interfraktionell vereinbart wurde, den Tagesordnungspunkt 59, Wirksames Präventionsnetzwerk gegen Radikalisierung junger Muslime, Dringlichkeitsantrag der Fraktion der CDU, nach Tagesordnungspunkt 2, Fragestunde, aufzurufen.

Bevor wir in die Tagesordnung eintreten, möchte ich den Abgeordneten Frank Imhoff und Klaus Möhle zu ihren heutigen Geburtstagen die Glückwünsche des Hauses aussprechen.

(Beifall)

Schön, dass Sie an diesem für Sie besonders wichtigen Tag bei uns sind!

Wir treten in die Tagesordnung ein.

Fragestunde

Für die Fragestunde der Bürgerschaft (Landtag) liegen 21 frist- und formgerecht eingebrachte Anfragen vor. Die Anfrage 18 wurde inzwischen von der CDU-Fraktion zurückgezogen.

Die erste Anfrage trägt die Überschrift „,Section Control‘ – umstrittene Tempokontrollen bald auch im Land Bremen?“ Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Hamann, Jägers, Tschöpe und Fraktion der SPD.

Bitte, Herr Kollege Hamann!

Wir fragen den Senat:

Erstens: Plant der Senat, die umstrittenen Tempokontrollen mit dem Messsystem Section Control nach niedersächsischem Vorbild auch auf bremischen Straßen einzuführen, falls ja, ab wann?

Zweitens: Hält der Senat die Geschwindigkeitskontrollen durch das Messsystem „Section Control“ für effektiver als herkömmliche Messsysteme?

Drittens: Sieht der Senat bei diesem Messsystem datenschutzrechtliche Probleme durch die Erfassung

aller Kennzeichen auf den überwachten Streckenabschnitten?

Die Anfrage wird beantwortet von Herrn Senator Mäurer.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu den Fragen 1 bis 3: Der Senat plant keine Einführung von Section Control auf Straßen im Land Bremen, da diese Methode nur auf langen und schwierig zugänglichen Strecken mit einem hohen Unfallaufkommen effektiver ist als das herkömmliche Messsystem.

Da in Bremen das Messsystem nicht eingesetzt werden soll, hat sich der Senat auch mit datenschutzrechtlichen Problemen bisher nicht befasst. – Soweit die Antwort des Senats!

Haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Derzeit wird sehr viel die automatische Erfassung von Kennzeichen diskutiert, die dann beispielsweise mit Fahndungsdatenbanken abgeglichen werden, in Bayern wird das intensiv gemacht. Wir haben das hier schon einmal diskutiert, und es wurde mitgeteilt, dass es in Bremen keine derartigen Geräte gibt. Ist das immer noch so, oder ist es geplant, solche Geräte anzuschaffen?

Bitte, Herr Senator!

Dazu kann ich sagen, es gibt diese Geräte nicht, und wir planen auch nicht deren Anschaffung.

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die zweite Anfrage bezieht sich auf Blutentnahmen durch die Polizei. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Hinners, Knäpper, Dr. vom Bruch, Röwekamp und Fraktion der CDU

Bitte, Herr Kollege Hinners!

Wir fragen den Senat:

Wie viele Blutentnahmen wurden durch die Polizei Bremen und die Ortspolizeibehörde Bremerhaven in den Jahren 2011, 2012 und 2013 jeweils durchgeführt?

In wie vielen Fällen geschah dies auf richterliche Anordnung beziehungsweise wegen Gefahr im Verzug?

Inwiefern hat sich der Bearbeitungsaufwand bei einer Blutentnahme durch die Einführung des neuen Vorgangsbearbeitungssystems Artus verändert?

Die Anfrage wird beantwortet von Herrn Senator Mäurer.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Die Polizei Bremen führte im Jahr 2011 1 284, im Jahr 2012 1 564 und im Jahr 2013 1 337 Blutentnahmen durch. Die Ortspolizeibehörde Bremerhaven führte im gleichen Zeitraum 418, 381 und 341 Blutentnahmen durch.

Zu Frage 2: Die Datenerfassung bei der Polizei Bremen lässt eine Auswertung in dieser Detailtiefe nicht zu. Die Frage wäre nur mit einem unverhältnismäßigen Aufwand zu beantworten. In Bremerhaven erfolgte eine Blutentnahme auf richterliche Anordnung im Jahr 2011 in neun, in 2012 in einem und in 2013 in neun Fällen. Bei Gefahr im Verzug waren es im gleichen Berichtszeitraum 150, 107 und 106 Fälle. In den anderen Fällen ist die Maßnahme im Einverständnis mit den Beschuldigten durchgeführt worden.

Zu Frage 3: Eine belastbare Aussage über eine Veränderung der Bearbeitungszeiten bei der Berichterstattung zur Blutentnahme kann erst nach Jahresabschluss 2014 getroffen werden. – Soweit die Antwort des Senats!

Haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Sind Ihnen Informationen darüber bekannt, dass im Jahr 2014, also seit der Einführung von Artus, wegen des hohen Bearbeitungsaufwandes die Blutentnahmen erheblich zurückgegangen sein sollen?

Bitte, Herr Senator!

Nein, das ist mir nicht bekannt! Wir werden aber darüber in wenigen Monaten dezidierte Erkenntnisse haben. Das System – das wissen Sie ja besser – läuft erst seit geraumer Zeit, und deswegen brauchen wir einfach ein bisschen Routine und Erfahrung, um zu sehen, ob es damit Probleme gibt.

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Warum weiß ich das besser als Sie?

Bitte, Herr Senator!

Wegen Ihrer unmittelbaren Nähe zum Personalrat!

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die dritte Anfrage trägt den Titel „Meldepflichtige MRSA-Infektionen im Land Bremen“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Bensch, Ravens, Dr. vom Bruch, Röwekamp und Fraktion der CDU.

Bitte, Herr Kollege Bensch!

Wir fragen den Senat: