Ulrich Mäurer

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Herr Präsident, meine sehr ver
ehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 3: Für den Einsatz wurden 160
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Dienst geru fen. Darüber hinaus wurden insgesamt 61 auswärtige Polizeivollzugsbeamte eingesetzt. Die Anzahl der eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter war nach Einschätzung des Polizeiführers ausreichend. Auch mit der der Polizei Bremen zur Verfügung ste henden Ausrüstung gab es keine Probleme. Dessen ungeachtet wird in der noch nicht abgeschlossenen Nachbereitung den Fragen nachgegangen, ob bei künftigen Sonderlagen ein höherer Personaleinsatz und eine zusätzliche Ausrüstung erforderlich sind. – Soweit die Antwort des Senats!
Sie wissen ja selbst aus eigener
Erfahrung, dass die Polizei nicht mit Panzern aus gestattet ist.
Das sind ja letztlich doch Panzer, über die wir da
reden. Die haben wir nicht. Es gibt einige Fahrzeu ge, die man einsetzen kann, aber wenn Sie danach fragen, ob wir auf einen Bürgerkriegsfall vorbereitet sind: Das sind wir nicht.
Nein, auch das ist nicht der Fall.
Dass wir auswärtige Kräfte eingesetzt haben, hängt allein damit zusammen, dass dann bei der Durch suchung des IKZ eine SEK-Einheit, ich glaube, aus Niedersachsen, hinzugezogen wurde.
Das war bisher nie ein Thema.
Ich denke, wir haben genug Hunde.
Es waren so viele Hunde unter
wegs, da hätte man doch wohl etwas finden können.
Herr Präsident, sehr geehrte
Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:
Bislang lagen die gesetzlichen Voraussetzungen
für eine Kostenbeteiligung von Veranstalterinnen oder Veranstaltern von gewinnorientierten Großver anstaltungen für polizeiliche Einsatzkosten noch bei keiner Veranstaltung vor. Der Senat geht davon aus, dass die Fußballbegegnung zwischen dem SV Werder Bremen und dem HSV am 19. April in Bremen dazu führen wird, dass polizeiliche Einsatzkosten geltend gemacht werden. – Soweit die Antwort des Senats!
Noch zur Erläuterung: Diese Antwort hat der Se
nat noch vor dem Spiel beschlossen. Ich kann heute sagen, dass wir das tun werden.
Die Grundlagen hat die Bremische
Bürgerschaft im Oktober letzten Jahres gelegt. Es gibt eine klare gesetzliche Grundlage dafür, und wir haben dies der DFL ausreichend vorher kundgetan. Wir warten jetzt darauf, dass die anderen Bundes länder, die bei diesem Einsatz beteiligt waren, uns ihre Kosten in Rechnung stellen, damit wir dann diese Kosten addieren und der DFL in Rechnung stellen können.
Natürlich rechnen wir damit, weil
die DFL leider ihre Position bisher nicht revidiert hat. Wir werden die Kosten in der Tat abrechnen, und Sie haben auch nach der Größenordnung gefragt: Wir wissen aufgrund der Spiele vorher, wenn 1 000 Beamte zum Einsatz kommen, werden circa 300 000 Euro Mehrkosten auf Bremen zukommen, und diese Summe werden wir geltend machen.
Zunächst einmal zur Aufklärung!
Es sind Züge massiv zerstört worden, das ist natürlich ein Problem der Deutschen Bahn, aber für die Be gleitung dieser Züge ist die Bundespolizei zuständig, und wenn die Bundespolizei keine Kosten erhebt, ist das ihre Sache. Wir werden die Kosten ja nicht für sie stellvertretend geltend machen, das zu Punkt 1.
Punkt 2 ist, wir haben nie behauptet, dass es, wenn
wir die DFL für diese Kosten heranziehen, ein Beitrag ist, um die Gewaltbereitschaft einiger Hooligans zu verändern. Das sind zwei Themen, die miteinander gar nichts zu tun haben, nur glaube ich, dass je der, der die Geschehnisse an diesem Wochenende verfolgt hat, realistischerweise sagen muss, es war sinnvoll und notwendig, mit diesem Polizeieinsatz einzuschreiten.
Es war bei der Aggressivität der gegnerischen Fans
notwendig sich einzuschalten. Die Polizei hat das hervorragend gelöst, deswegen gibt es an diesem Einsatz meinerseits überhaupt nichts zu kritisieren.
Herr Präsident, meine Damen
und Herren! Für den Senat beantworte ich die An frage wie folgt:
Zu Frage 1: Die Polizei Bremen hatte zum Stichtag
1. Januar 2008 2 606 Mitarbeiterinnen und Mitarbei ter. Zum Jahresende 2009 sank die Zahl wegen der besonders niedrigen Einstellungen in den Jahren 2005 und 2006 bereits deutlich auf 2 466. In den Fol gejahren konnte durch verstärkte Einstellungen ein Anstieg auf 2 536 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zum Stichtag 1. Januar 2015 erreicht werden. Die Ortspolizeibehörde Bremerhaven hatte zum Stichtag 1. Januar 2008 479 und zum Stichtag 1. Januar 2015 505 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, berechnet nach Vollzeiteinheiten.
Zu Frage 2: Bei der Polizei Bremen wurden im Jahr
2012 33, im Jahr 2013 43 und im Jahr 2014 80 Ein stellungen vorgenommen. Bei der Ortspolizeibehörde Bremerhaven wurden in den Jahren 2012 und 2013 jeweils sieben und im Jahr 2014 vier Einstellungen vorgenommen.
Zu Frage 3: Bei der Polizei Bremen werden im Jahr
2015 voraussichtlich 62, im Jahr 2016 voraussichtlich 82 und im Jahr 2017 voraussichtlich 79 Polizeivoll zugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte in den Ruhestand gehen. Bei der Ortspolizeibehörde Bre merhaven werden im Jahr 2015 voraussichtlich elf, im Jahr 2016 voraussichtlich 18 und im Jahr 2017
voraussichtlich 20 Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte in den Ruhestand gehen. – Soweit die erschlagende Antwort des Senats!
Ich habe mir natürlich diese
Zahlen angeschaut und mich gefragt, was ist da passiert in den Jahren 2008 und – –.
Ja, ich erkläre das doch auch, denn in der Tat sind Sie bei dieser Anfrage nach der Methode der Rosinen theorie vorgegangen! Man hat bestimmte Stichtage genommen, hat bestimmte Dinge weggelassen, und daraus entsteht in der Tat der Eindruck, dass die Zahlen sinken. Die Realität sieht etwas anders aus, Herr Hinners.
Im Jahr 2008, in dem ich angefangen habe, am 1.
Januar 2008 gab es 2 606 Mitarbeiter. Im Oktober des Jahres 2008 waren schon 58 Beamte weniger im Dienst, da habe ich noch gar nichts gemacht, sie sind von selbst in den Ruhestand gegangen.
Ein Jahr später, Ende des Jahres 2009, sind weitere 81 Beamte weg gewesen.
Die Frage ist natürlich: Was habe ich falsch ge
macht? Ich bin im Mai des Jahres 2008 angefangen, der Termin im Oktober für die Ausbildung stand schon fest. Ein Blick in die Statistik zeigt einfach, dieser massive Rückgang im Jahr 2008 ist darauf zurückzuführen, dass irgendjemand – ich sage nicht, wer es gewesen ist – im Jahr 2005 nur 25 Beamte in die Ausbildung aufgenommen hat.
25 waren das, sage und schreibe! Das führt natürlich dazu, dass man drei Jahre später, dann geht ja die Ernte auf, diesen massiven Rückgang hat.
Im Jahr 2006 waren das auch nicht sehr viel mehr,
da hatten wir 38, und das erklärt auch, warum dann im Jahr 2009 weitere 81 Beamte nicht mehr im Dienst waren. Dann beginnt die Zeit, in der wir versucht haben, dieses Blatt zu wenden, weil die Entwicklung absehbar war.
Dann haben Sie nachgefragt, Herr Hinners, was
in den Jahren 2012, 2013 und 2014 war, aber Sie haben die Jahre 2009, 2010 und 2011 weggelassen. Das ist natürlich reiner Zufall, weil wir im Jahr 2009 88, im Jahr 2010 99 und im Jahr 2011 102 Beamte eingestellt haben. Das hat dazu geführt, dass ich nach dieser Dürreperiode im Jahr 2014 endlich wie der das Personal hatte, mit dem ich im Jahr 2008 angefangen habe.
Ich habe gesagt, dass wir, begin
nend im Jahr 2009, jedes Jahr mehr Personal in die Ausbildung mit dem Ergebnis genommen haben, dass immer drei Jahre später die Zahlen nach oben gegangen sind. Das Problem war jedoch, dass wir zahlenmäßig bereits tief abgesackt waren, und das
heißt, alles, zu dem man sagte könnte, wir haben dazu beigetragen, dass die Zahlen nach oben gehen, wird durch den Umstand relativiert, dass einfach die Zahlen vorher so hinuntergegangen sind. Wie gesagt, Stichtage sind trügerisch.
Ich verlasse mich nie auf Stichtage, sondern ich
möchte immer wissen, wie viel Personal das ganze Jahr über durchschnittlich im Dienst gewesen ist, das ist die einzige realistische Größe. Bei Stichtagen muss man wirklich sehr aufpassen. Wir stellen nur einmal im Jahr ein, nämlich am 1. Oktober. Je nachdem, wie viele dann kommen – manchmal sind es 100, manchmal nur 50 Personen –, verändert das dann in der Tat vollständig die Parameter. Wenn man sich die Entwicklung der Jahre und die durchschnittliche Zahl der vorhandenen Beamtinnen und Beamten anschaut, dann sieht man, dass die Personalstärke in einem mühseligen Prozess langsam wieder ge stiegen ist, sodass wir im Jahr 2014 wiederum den Stand hatten, der im Jahr 2008 vorhanden gewesen ist. Mehr habe ich nie gesagt!
Es ist richtig, wenn man sich
allein die Ausbildungszahlen anschaut, dann wird die Polizei tendenziell abnehmen.
Nein, 100 würde ich nicht sagen!
Ich würde sagen, es sind mindestens 50, darüber will ich mich aber nicht streiten. Das sind Dinge, die wir uns anschauen müssen.
Fakt ist, dass sich in der Tat die Zahl der Polizeibe amten in den nächsten Jahren verändern wird, wenn man nichts macht.
Deswegen haben wir im Senat beschlossen, dass
wir neben der normalen Ausbildung ein Sonder programm entwickeln, durch das Positionen, die bisher von Polizeibeamten besetzt worden sind, durch Angestellte ersetzen werden. Das heißt, Sie müssen immer zu dem, was wir ausgebildet oder was wir zurzeit in der Ausbildung haben, diejenigen hinzurechnen, die wir zukünftig als Fachleute, als sogenannte Seiteneinsteiger, einstellen.
Wir haben, wie gesagt, schon 30 Stellen in der jetzt
zu Ende gehenden Legislaturperiode beschlossen, und ich vertraue darauf, wenn die Zahlen nach un ten gehen, dass auch die zukünftige Koalition dann sagen wird, dass wir nachbessern müssen. Das sind aber Größenordnungen, die dann vielleicht im Be reich von 20 Stellen liegen, und ich glaube, dass ich dafür die Zustimmung dieses Hauses finden werde.
Herr Präsident, meine sehr ver
ehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Fragen wie folgt:
Zu den Fragen 1 und 2: Bei „Blockupy Bremen“
handelt es sich um ein linksextremistisch beeinflusstes Bündnis. Über nähere Einzelheiten unterrichtet der Senat die Parlamentarische Kontrollkommission der Bremischen Bürgerschaft in vertraulicher Sitzung.
Zu Frage 3: „Blockupy Bremen“ hatte seine Teil
nahme an den Protesten angekündigt. Dem Senat liegen aber keine Informationen über festgenomme ne Personen oder strafbare Handlungen von dieser Gruppe vor. – Soweit die Antwort des Senats!
Ja!
Ja, nein! Bremer Beamte haben
teilgenommen, ich gehe aber davon aus, dass keine Bremer Beamten verletzt worden sind.
Herr Präsident, meine sehr ver
ehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Fragen wie folgt:
Zu den Fragen 1 und 2: In Bremerhaven wurden
im Jahr 2010 keine Blendungen durch Laserpointer polizeilich erfasst. Im Jahr 2011 gab es einen Fall, im Jahr 2012 drei Fälle, im Jahr 2013 einen Fall und im Jahr 2014 keinen Fall. In der Stadtgemeinde Bremen sind in den Jahren 2010 bis 2014 ansonsten keine Blendungen polizeilich bekannt geworden.
Darüber hinaus wurden im Bremer Luftraum im
Jahr 2010 3 Blendungen von Piloten angezeigt. Im Jahr 2011 waren es 14 Fälle, im Jahr 2012 11 Fälle, im Jahr 2013 17 Fälle und im Jahr 2014 17 Fälle.
Blendungen von Vollzugsbeamtinnen oder Voll
zugsbeamten in Bremen oder Bremerhaven sind hingegen nicht bekannt. Über Schäden bei den betroffenen Personen können weder für Bremen noch für Bremerhaven Aussagen gemacht werden.
Zu Frage 3: Starke Laserpointer sind dazu geeignet,
bei einer Blendung das Augenlicht der Betroffenen dauerhaft zu schädigen und können bei Blendungen von Fahrzeugführern zu nicht unerheblichen Unfällen führen. Aus diesem Grunde unterstützt der Senat die Forderung der baden-württembergischen Landes regierung nach einem Verbot starker Laserpointer und wird diese Initiative im Bundesrat unterstützen. – Soweit die Antwort des Senats!
Herr Präsident, meine sehr ver
ehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Fragen wie folgt:
Zu Frage 1: Bremen wird von den insgesamt 20 000
syrischen Flüchtlingen, die aufgrund der drei Aufnah meaktionen des Bundes nach Deutschland gekommen sind, 188 Personen aufnehmen. Für 98 Plätze dieses Kontingents konnte Bremen Aufnahmevorschläge machen. Bei den Ausländerbehörden in Bremen und Bremerhaven wurden dazu circa 600 Anträge für über 1 500 Personen gestellt. Eingereist sind von den 188 aufzunehmenden Flüchtlingen bisher 94 Personen, davon 49 weiblichen und 45 männlichen Geschlechts.
Anträge nach der Landesaufnahmeanordnung
konnten in 176 Fällen von den Ausländerbehörden in Bremen und Bremerhaven positiv beschieden werden. Eingereist sind davon bisher 93 Personen, davon 52 weiblichen und 41 männlichen Geschlechts. Nicht statistisch erfasst wurden Beratungsgespräche, die wegen fehlender Voraussetzungen nicht berück sichtigt werden konnten.
Zu Frage 2: Bei Verpflichtungserklärungen nach
der Landesaufnahmeanordnung werden bereits abgesenkte Einkommensgrenzen berücksichtigt. Außerdem besteht die Möglichkeit, mittels eines Sperrkontos eine ausreichende Bonität nachzuweisen.
Um die finanziellen Belastungen für die hier le
benden aufnahmebereiten Angehörigen auf ein angemessenes Maß zu beschränken, beabsichtigt Bremen weiterhin, Krankenkosten von den Verpflich tungserklärungen auszunehmen. Die zur Umsetzung einer solchen Regelung erforderlichen Schritte werden derzeit eingeleitet.
Eine Aktualisierung der Landesaufnahmeanord
nung, die künftig auch Staatenlose einbeziehen soll, wird durch den Senator für Inneres und Sport bereits vorbereitet. Die Anordnung befindet sich derzeit in Abstimmung mit der Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen sowie dem Bundesministerium des Innern.
Zu Frage 3: Der Familiennachzug für Ehegatten
und minderjährige Kinder wurde 93 Flüchtlingen aus Syrien und dem Irak ermöglicht. Anderen voll jährigen Angehörigen kann der Nachzug erlaubt werden, wenn es zur Vermeidung einer außerordent lichen Härte erforderlich ist. Davon wird regelmäßig großzügig Gebrauch gemacht. – Soweit die Antwort des Senats!
Herr Präsident, meine sehr verehr
ten Damen und Herren! Die letzten Minuten passen eigentlich nicht in das Konzept des heutigen Tages.
Ich wollte da anknüpfen, wo der Kollege Dr. Kuhn
geendet hat, mit einem Dank an alle, die diese Dis kussion fair geführt haben. Es war kein Thema, mit dem man im Wahlkampf nach rechts und links ausgeteilt hat, sondern es wurde beeindruckend die Situation der Menschen und das Elend geschildert, und wir alle haben uns die Frage gestellt: Machen wir genug? Ist das, was wir heute in Deutschland und EU-weit machen, wirklich zu vertreten, oder bedarf es einer grundlegenden Veränderung?
Ich fand es sehr hilfreich, dass über alle Fraktionen
hinweg sehr deutlich gesagt wurde, dass wir eine Rückkehr zur Politik Italiens brauchen, die mit ihrer Marine-Operation Mare Nostrum dazu beigetragen hat, seit Oktober 2013 Menschenleben zu retten. Es war ein großer Fehler, dieser Operation nicht euro paweit die ausreichende Unterstützung zu geben.
Wenn man sieht, dass dies letztlich an Kosten in Höhe von 7 Millionen Euro im Monat gescheitert ist, dann ist das mehr als schäbig. Deswegen muss, wie gesagt, als Ad-hoc-Maßnahme wieder eine Seenotrettung installiert werden, und das so schnell wie möglich.
Ich habe aber auch Probleme damit, wenn wir über
Tragödien sprechen, weil dann immer der Eindruck mitschwingt, dass es sich um Ereignisse handelt, die man im Grunde genommen nicht verhindern kann. Ich glaube in der Tat, dass wir vieles hätten verhindern können, wenn man eine andere Politik europaweit betrieben hätte.
Europa ist ein Weltmeister im Abschotten, im
Schließen von Grenzen, jedenfalls, was die Außen grenzen angeht, im Innenbereich sieht das anders aus, und man fragt sich natürlich auch, welche le galen Möglichkeiten es überhaupt gibt, aus Syrien in die Bundesrepublik oder in andere Länder zu kommen. Wir sehen auch, dass die Probleme höchst unterschiedlich auf die Länder verteilt werden, dass wir Länder haben, die sich massiv an der Flüchtlings politik beteiligen, so zum Beispiel Schweden, dass es aber andere europäische Länder gibt, bei denen man das Gefühl hat, sie hätten mit all dem nichts zu tun. Ich glaube, die zentrale Aufgabe der EU ist, zukünftig für einen Neubeginn der europäischen Asylpolitik zu sorgen, die auch wirklich diesen Na men verdient, damit alle Länder mit in die Pflicht genommen werden müssen.
Ich sage auch, zu diesen Ländern gehört auch
die Bundesrepublik. Wenn ich mich daran erinnere, wie lange wir darüber diskutiert haben, endlich der Forderung der UNHCR nachzugeben, dass feste Kontingente für Flüchtlinge bereitgestellt werden! Die UNO bemüht sich seit Jahrzehnten darum, die Länder der Europäischen Union aufzufordern, für ein festes Resettlemen-Programm Plätze bereitzustellen, damit man ohne großen Aufwand Menschen legal von einem Land in das andere bringen kann. Die Bundesrepublik hat nun der UNHCR nach langen Debatten in der Innenministerkonferenz erst 300, dann 500 Plätze – sage und schreibe 500 Plätze! – zur Verfügung gestellt. Auch das ist im Ergebnis beschämend. Wir sind in der Pflicht, deutlich mehr zu leisten als das, was wir bisher getan haben.
Wenn man sich unser Asylrecht in der Praxis an
schaut, stellt sich natürlich die Frage: Tragen wir nicht selbst dazu bei, dass es zu solchen Entwicklungen im Mittelmeer kommt? Wir helfen im Prinzip allen, die die sicheren Grenzen Europas erreichen. Warum tun wir nichts für diejenigen, die normalerweise in ihren Heimatländern oder in anderen Staaten die deutschen Botschaften aufsuchen könnten, um dort einen Asylantrag zu stellen?
Das ist in unserem System gar nicht vorgesehen,
weil man sagt, wenn du nicht über das Mittelmeer kommst, kannst du auch keinen Asylantrag stellen. Das, finde ich, ist sehr zynisch.
Deswegen brauchen wir ein neues System, durch
das ermöglicht wird, dass Asylbewerber bei den deut schen Auslandsbotschaften entsprechende Anträge stellen können.
Wir müssen uns überlegen, wie wir einfach auch
größere legale Wege eröffnen können. Wir haben das teilweise getan, zum Beispiel für das Land Sy rien, für das vereinbart wurde, feste Kontingente an Menschen aufzunehmen. Das erleichtert den Men schen den Weg, aber es sind noch viele andere, die darauf warten, dass wir etwas Vergleichbares auch für Afrika organisieren, hier haben wir im Grunde genommen noch gar nichts getan.
Deswegen hege ich die große Hoffnung, dass wir
in einem Jahr nach einer nächsten Tragödie nicht wieder hier stehen und sagen, hätten wir einmal et was unternommen, sondern dass das jüngste Ereignis wirklich auch Veranlassung für die Bundesregierung und die Europäische Union ist, nun endlich den Reden auch Taten folgen zu lassen und dazu beizu tragen, dass Menschen gerettet werden und mehr Menschen eine legale Möglichkeit bekommen, in die EU einzureisen, ohne dabei ihr Leben und ihre Gesundheit zu riskieren. – Schönen Dank!
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:
Zu Frage 1: Es ist seit dem Mai 2012 keine Software, die für Ermittlungs- oder Überwachungstätigkeiten genutzt wird, beschafft worden.
Zu Frage 2: In der Telekommunikationsüberwachung besteht eine Kooperation mit dem Landeskriminalamt Niedersachsen. Dem Landeskriminalamt Niedersachsen ist es nicht gelungen, den Quellcode der Software zur Verfügung gestellt zu bekommen.
Der Quellcode einer vermarkteten Software wird als Vermögenswert eines Unternehmens beurteilt und demzufolge grundsätzlich als Geschäfts- und Betriebsgeheimnis geschützt. – Soweit die Antwort des Senats!
(Senator M ä u r e r: Das machen wir gern!)
Für den Senat beantworte ich die Fragen wie folgt: Zu Frage 1: Der Hauptaufgabenbereich der operativen Fallanalyse liegt in der beratenden Ermittlungsunterstützung bei sexuell motivierten Tötungsdelikten, aber auch bei anderen schweren Verbrechen. Weitere Aufgabenbereiche sind die Gefährdungsanalyse bei Stalking bzw. häuslicher Gewalt und Staatsschutzdelikten sowie die Pflege der Falldatenbank für besonders schwerwiegende Gewaltkriminalität. Zu den Fragen 2 und 3: Zurzeit sind drei Planstellen für die operative Fallanalyse eingerichtet. Davon sind aktuell zwei Stellen besetzt. Das Auswahlverfahren zur Nachbesetzung einer offenen Sachbearbeiterstelle ist eingeleitet. Die Polizei Bremen führt derzeit eine aufgabenkritische Betrachtung aller Arbeitsbereiche durch. Diese Ergebnisse sind abzuwarten; bisher sind aber keine konkreten Veränderungen geplant. – Soweit die Antwort des Senats!
Ja! Wenn man sich die Entwicklung Bremens anschaut, dann weiß man, wie wichtig es ist, dass wir eine solche Einrichtung haben, und deswegen müssen wir sie auch dauerhaft personell ausstatten.
Ja! Darf ich sie fragen, ob Sie noch Polizeibeamter sind?
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Fragen wie folgt:
Zu Frage 1: Die Zahl der bei der ISTEC registrierten Straftaten, die ethnischen Clans zuzuordnen sind, belief sich im Jahr 2012 auf 816 Taten. Im Jahr 2013 stieg die Zahl leicht auf 877 registrierte Taten. Die Zahlen für das Jahr 2014 befinden sich derzeit noch in der Auswertung durch die Polizei.
Zu Frage 2: Die Gesamtzahl der bei der ISTEC geführten Straftäter belief sich im Jahr 2012 auf 404 Personen. Im Jahr 2013 wurden 376 Straftäter bei der ISTEC geführt. Die Zahlen für das Jahr 2014 befinden sich derzeit noch in der Auswertung durch die Polizei.
Zu Frage 3: Eine Einzelauswertung im Jahre 2013 hat seinerzeit ergeben, dass in den Jahren 2011 und 2012 durch die Polizei Bremen insgesamt acht Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Missbrauchs von Sozialleistungen gegen Angehörige der Mhallamiye eingeleitet worden sind. Die Einzelauswertung für die Jahre 2013 und 2014 war in der Kürze der Zeit nicht leistbar. – Soweit die Antwort des Senats!
Das kann ich Ihnen in der nächsten Innendeputation beantworten.
Sie wissen, dass das eine rhetorische Frage ist.
Die Bundesrepublik Deutschland hat mit dem Libanon keinerlei Vereinbarungen über die Möglichkeit einer staatlichen Rückführung. Das heißt, alle Personen, die aus dem Libanon in die
Bundesrepublik kommen, bleiben auch in der Bundesrepublik. Das kann man bedauern, aber man kann es nicht ändern, weil der Libanon nicht bereit ist, Personen, die ursprünglich im Libanon waren, zurückzunehmen. Das betrifft leider alle Bundesländer.
Wir haben eine sehr klare Regelung. Diese lautet: Wer straffällig wird, genießt nicht mehr den Schutz unseres Aufenthaltsrechts. Wir haben eine klare Anweisung, dass Personen, die in einem erheblichen Umfang Straftaten begehen, abzuschieben sind. Ich sage immer – sofern die rechtlichen Voraussetzungen gegeben sind –, um abzuschieben, braucht man in der Regel zwei. Wir können so etwas entscheiden. Aber Sie brauchen immer wieder die Zustimmung eines aufnahmebereiten Landes. Da beginnen die Schwierigkeiten und diese sind nicht zu unterschätzen.
Diese Zahlen kann ich Ihnen auch zur nächsten Innendeputation vorlegen.
Herr Präsident, meine sehr ver
ehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Fragen wie folgt:
Zu Frage 1: Der Senator für Inneres und Sport
weist seit Jahren im Verfassungsschutzbericht auf eine Mischszene zwischen Rechtsextremisten und Hooligans in Bremen hin. Diese unterliegt ständigen Veränderungen: Die rechtsextremistisch beeinfluss te Gruppierung „Standarte Bremen“ hat kürzlich ihre Auflösung bekannt gegeben, nachdem der Bundesgerichtshof seine Rechtsprechung zu den Anforderungen an eine „kriminelle Vereinigung“ verändert hat.
Zu Frage 2: Die bremische Hooligan-Szene ist
bundesweit sehr gut vernetzt. Zum Teil nehmen Angehörige der bremischen Szene auch bei überre gionalen Veranstaltungen eine führende Rolle ein. So war ein Bremer maßgeblich an der Mobilisierung für die „HoGeSa“-Demonstration in Köln Ende November 2014 verantwortlich, bei der es zu erheblichen Aus schreitungen kam. Auch die aus Bremen stammende rechtsextremistische Hooligan-Band „Kategorie C“ trägt maßgeblich zur Vernetzung der Szene bei.
Zu Frage 3: Die bremischen Sicherheitsbehörden
befassen sich intensiv mit der Problematik und beob achten die Hooliganszene und das rechtsextremisti sche Spektrum. Ein ständiger Informationsaustausch der Erkenntnisse findet auch mit den Sicherheitsbe hörden anderer Bundesländer statt. Der Senat wird auch weiterhin alle rechtlichen Möglichkeiten zur Bekämpfung dieses Spektrums nutzen. – Soweit die Antwort des Senats!
Frau Kollegin, ich habe die Er
eignisse im November und die Entscheidung des Bundesgerichtshofes zum Anlass genommen, um Polizei und Verfassungsschutz zur Vorlage eines gemeinsamen Lagebildes zu veranlassen. Dieses La gebild liegt mir seit dem 1. Februar 2015 vor. Es sind 115 Seiten, die zusammengetragen worden sind. Ich biete Ihnen an, Ihnen als Gast der Parlamentarischen Kontrollkommission diesen Bericht in der nächsten Sitzung zur Verfügung zu stellen.
Auch das würde ich Ihnen gern
im Rahmen der Kontrollkommission berichten.
Herr Präsident, meine sehr verehr
ten Damen und Herren! Es wird Sie nicht überraschen, dass ich für neue Ideen immer aufgeschlossen bin.
Deswegen nehme ich den Ball gern an, den Sie
in mein Feld gespielt haben! Ich glaube, man kann sagen, dass es eine breite vorsichtige Zustimmung zu diesem Projekt gibt. Wir haben die Erfahrungen aus Hessen ausgewertet, aber ich würde gern eigene Erfahrungen machen, denn andere bewerten Dinge
anders. Deswegen glaube ich, wir werden uns erst dann abschließend über dieses Thema unterhalten können, wenn wir einmal eine Testphase hinter uns gebracht haben und dann auch eine konkrete Auswertung vorliegt.
Bis dahin werden wir ein Konzept entwickeln, wie
es auch beauftragt wurde. Wir werden uns um die rechtlichen Rahmenbedingungen kümmern, und ich finde, wenn wir es machen, dann sollten wir es auch richtig machen. Wenn ich mir vorstelle, dass wir nur das Bild aufzeichnen und den Ton weglassen, dann ist das eine halbe Sache,
denn es ist auch nicht lebensnah. Körperliche Aus einandersetzungen stehen meist am Ende einer Entwicklung, meist gehen ihnen verbale Auseinan dersetzungen voraus. Ich möchte dann gern wissen, wer dazu beigetragen hat, die Situation entweder zu entschärfen oder einen negativen Verlauf zu be günstigen, und das kann ich nur beurteilen, wenn auch der Ton mitgeschnitten wurde.
Nach vorläufiger Prüfung brauchen wir dafür
sehr wahrscheinlich eine Rechtsgrundlage, die wir gegenwärtig im Polizeirecht nicht haben. Dann wäre einfach meine Bitte, dass die Bürgerschaft auch das in die Hand nimmt und die entsprechenden Rechts grundlagen schafft.
Ich nehme daraus mit, dass wir das Projekt nicht
aufschieben sollen, und diese sechs Monate müssen wir ja auch nicht ausschöpfen, sondern wir haben uns schon länger mit dem Thema befasst.
Ich denke, deswegen werden wir auch kurzfristig
dazu in der Lage sein, Ihnen einen Projektvorschlag zu unterbreiten, und ich hoffe, dass wir dies dann auch gemeinsam umsetzen können. – Schönen Dank!
Frau Präsidentin, meine sehr
verehrten Damen und Herren! Die Vorredner haben schon die wesentlichen Gründe zusammengetra gen, die uns veranlasst haben, diese Initiative zu
ergreifen. Wir haben bereits in der Vergangenheit in der Bürgerschaft über das Problem debattiert, dass wir feststellen müssen, dass Polizeibeamtinnen und -beamte zunehmend aggressiven Angriffen ausgesetzt sind. Es hat eine massive Zunahme der Spuck- und der Beißattacken gegeben. Das ist die Realität, darauf muss man reagieren. Wir haben als einen ersten Schritt – Sie erinnern sich daran – die sogenannten Spuckschutzhauben eingeführt. Das gehört mit in dieses Konzept.
Wie es nicht anders zu erwarten ist, haben wir
den Fokus zunächst einmal auf die Betroffenheit der Beamtinnen und Beamten im Polizeidienst gelegt. Heute liegt ein gemeinsamer Gesetzentwurf vor, der weitergehend ist. Ich finde das richtig. Es war gut, dass wir diesen Dialog mit allen Fraktionen geführt haben. Deswegen freut es mich, dass heute alle Fraktionen dieser Initiative grundsätzlich positiv gegenüberstehen.
Es ist uns gleich, ob die Neuregelung nach einer
Änderung des Polizeigesetzes oder auf der Grund lage eines allgemeinen neuen Gesetzes möglich ist. Entscheidend ist, dass wir sehr kurzfristig zu einem Ergebnis kommen. Ich begrüße es, dass die Bürger schaft die Zeit bis zum Ende ihrer Legislaturperiode nutzt, um auch dieses Thema anzugehen und in 2. Lesung im nächsten Monat zu einem Abschluss zu bringen. Damit senden wir ein deutliches Signal an die betroffenen Polizeibeamtinnen und -beamten, aber darüber hinaus auch an alle, die wir als mögliche Opfer identifiziert haben und die besser geschützt sind, wenn diese Regelung in Kraft tritt. Deswegen hoffe ich sehr, dass wir kurzfristig, ohne große weitere Debatte, in 2. Lesung dieses Gesetzeswerk vollenden können. – Danke sehr!
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:
Zu Frage 1: Zum 31. Dezember 2014 waren in Bremen 2 542 und in Bremerhaven 835 Waffenbesitzer registriert. Die Stadtgemeinde Bremen hat die Kontrollen zur sicheren Aufbewahrung von Waffen in 2010 deutlich verstärkt. Die Anzahl der Kontrollen konnte kurzfristig nur für den Zeitraum von Februar 2010 bis Ende Dezember 2014 ermittelt werden. In diesem Zeitraum wurden insgesamt 2 615 Waffenbesitzer kontrolliert. Die Zahl der Waffenbesitzer ist währenddessen um mehr als 60 Prozent gesunken.
In Bremerhaven erfolgen seit 2012 anlassbezogene Kontrollen, davon in 2014 5 Kontrollen. Die Kontrollen werden in 2015 fortgesetzt.
Zu Frage 2: In Bremen wurden insgesamt 834 Verstöße festgestellt und in Bremerhaven ein Verstoß. Ordnungsgelder werden in der Regel nicht festgesetzt. Vorzugsweise werden die Waffen entzogen, oder es werden Auflagen zur ordnungsgemäßen Aufbewahrung verfügt.
Zu Frage 3: In 2014 sind in Bremen bis Ende November 171 300 Euro an Gebühren eingenommen worden. Hierin enthalten sind neben den Gebühren für die Kontrolle der sicheren Aufbewahrung auch die Gebühren für die Überprüfung der Regelzuverlässigkeit und des waffenrechtlichen Bedürfnisses. In Bremerhaven wurde in 2014 ein Betrag in Höhe von 139 Euro bereits verbucht, die weiteren Gebühren sind noch im Verfahren. – Soweit die Antwort des Senats!
Eine schwierige Frage. Ich vertrete nicht die oberste Waffenbehörde für Bremerhaven. Die Zahlen für Bremen sprechen eine eindeutige Sprache. Wir haben erfreulicherweise die Zahl der Waffen insgesamt deutlich reduziert und gerade auch die der Waffenbesitzer. Diese massive Reduzierung um fast 60 Prozent zeigt, dass regelmäßige Kontrollen das adäquate Mittel sind, um die Anzahl der Waffen im Verkehr zu reduzieren.
Nein, in der Tat. Wir haben, seitdem wir regelmäßig Kontrollen durchführen, einen massiven Rückgang. Viele Bürger geben auch freiwillig ihre Waffen ab, weil sie häufig geerbt worden sind und zu Hause herumliegen. Ich finde, jede Waffe, die zu Hause herumliegt, sollte man besser einziehen, und wenn die meisten Menschen so vernünftig sind, dass sie sagen, ich erspare mir die jährliche Kontrollgebühr und bin überzeugt davon, dass die Waffen dann besser eingeschmolzen werden, dann wird das durchgeführt. Das ist der Weg, den wir in Bremen gehen.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich diese Anfrage besonders gern anlässlich Ihres heutigen Geburtstages, Herr Hinners, wie folgt:
Zu Frage 1: Anfang Januar 2015 lagen in der Computerforensik 115 offene Vorgänge und in der Mobilfunkforensik 132 offene Vorgänge vor.
Zu Frage 2: Haftsachen und Staatsschutzdelikte werden innerhalb von einer bis vier Wochen bearbeitet. Alle anderen priorisierten Vorgänge werden in einem Zeitraum von bis zu einem Jahr abgearbeitet.
Zu Frage 3: Zurzeit arbeiten drei Mitarbeiter im Bereich der Mobilfunkforensik und sieben Mitarbeiter im Bereich der Computerforensik. Die technische Ausstattung der forensischen IuK ist auf dem aktuellen Stand und ausreichend. – Soweit die Antwort des Senats!
Ja, wir können natürlich immer bei Gefahr im Verzug aktuelle Dinge vorziehen. Ich räume aber ein, dass wir es hier mit einem ganz großen Problem zu tun haben, und nicht nur bei der Polizei, das gilt gleichermaßen für die Staatsanwaltschaft. Es ist ein bundesweites Problem. Die Innenministerkonferenz, die letzte Tagung der Generalstaatsanwälte haben sich zu diesem Thema geäußert. Die Ursachen liegen auf der Hand, wenn Sie einmal schauen, wie sich die Technik in den letzten Jahren entwickelt hat. Die Speicherkapazitäten unserer Smartphones zum Beispiel; ich glaube, ich habe mit 8 Gigabyte angefangen, es ging mit 16 Gigabyte weiter, dann mit 32 Gigabyte, und mein neustes Handy hat 64 Gigabyte. Diese Entwicklung hat 5 Jahre gebraucht. Wenn ich bedenke, dass ich vor vielen Jahren mit dem Heimcomputer Amiga angefangen bin. Heute reden wir nicht mehr über Gigabyte, sondern ich habe auf meiner Festplatte Terrabyte sortiert. Ein Terrabyte sind 1 024 Gigabyte.
Das bedeutet, wir haben eine Situation, in der sich innerhalb von 12 Monaten, manchmal 18 Monaten die Speicherkapazitäten nahezu verdoppeln. Die Herausforderungen wachsen daher nahezu ungesteuert. Dies Problem, muss ich sagen, haben wir bundesweit noch nicht gelöst, wir kämpfen dagegen in der Weise, indem wir versuchen, Computerfachleute zu gewinnen. Wir befinden uns jetzt gerade mit Dataport in Verhandlungen, dass sie uns personell unterstützen, wir beraten, ob wir eine Zeitfirma einsetzen können, denn in dem Bereich helfen keine ausgebildeten Polizeibeamte, wie Sie wissen, sondern wir brauchen Experten. In der Tat ist es so, dass diese Entwicklung die Polizei vor massive Herausforderungen stellt, weil die Datenmengen explodieren. Wenn man das zum Maßstab erhebt, müsste man diese Abteilung jedes Jahr einmal verdoppeln.
Wir haben schon sehr viel Arbeitsteilung im norddeutschen Bereich organisiert. Die Telefonüberwachung wird für uns ja allein von Niedersachsen aus gesteuert, aber allein die Kooperation führt nicht dazu, dass die Kapazitäten steigen, sondern wir müssen selbst einiges investieren. Wie gesagt, wir laufen da auch etwas der Entwicklung hinterher. Die Zuwachsraten bei den Datenspeichern sind gigantisch, und wir sehen ja auch, dass immer mehr Personen dazu übergehen, ihren normalen Büroalltag mit ihrem Smartphone zu verbringen. Das heißt, es ist nicht nur die Menge, die wächst, sondern auch die Anzahl der eingesetzten Geräte.
(Senator M ä u r e r : Ja!)
In welcher Größenordnung?
Es nutzt nichts zu sagen, wir hätten gern eine bestimmte Anzahl Personen, sondern wir müssen konkret mit Dataport darüber sprechen, welche Möglichkeiten bestehen. Was kann uns eine Zeitarbeitsfirma geben? Die dritte Variante nutzen wir natürlich auch, dass wir das Auslesen dann an zertifizierte Institute übergeben, auch davon machen wir
Gebrauch. Es gibt also nicht nur den einen Weg, sondern wir müssen alle Register ziehen, um das Problem anzugehen.
Das rundet eigentlich die Probleme noch ab. Das heißt, in dem Maße, wie die Daten dann noch verschlüsselt sind, wachsen die Anforderungen, und der Aufwand, etwas auszulesen, wird noch größer.
Nein!
Mit Sicherheit!
Ich denke, dass wir dieses Problem erst einmal selbst lösen müssen, bevor wir den Senat damit befassen. Das ist ein Thema, das auch Gegenstand der Beratungen der Fachausschüsse der Innenministerkonferenz ist, und erst wenn die uns nicht mehr helfen können, gehen wir damit in den Senat.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Fragen wie folgt: Zu den Fragen 1 und 2: Die zur Beantwortung der Fragen erforderlichen Daten werden statistisch nicht erfasst und können nicht mit einem vertretbaren personellen Aufwand ermittelt werden. Zu Frage 3: Eine individuelle Begründung durch den einzelnen Beamten ist nicht erforderlich. Wird durch das zuständige Fachkommissariat eine konkrete Gefährdung festgestellt, kann die Einrichtung einer Auskunftssperre erfolgen.- Soweit die Antwort des Senats!
Herr Abgeordneter, ich glaube, dass Sie die Praxis in Bremen nicht ganz überschauen. Es ist doch so: Jeder Bürger dieser Stadt hat die Möglichkeit, seine Daten im Melderegister sperren zu lassen. Davon kann, wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt, Gebrauch gemacht werden, und das machen mit Sicherheit auch einige Beamte. Das erfassen wir aber nicht statistisch. Entscheidend ist einfach, dass wir von uns aus, von Amts wegen automatisch alle Beamten sperren, die in gefährdeten Dienststellen ihren Dienst absolvieren. Das bedeutet in der Praxis, dass alle Mitarbeiter des SEK, des MEK, im Staatsschutz oder Beamte, die im Bereich gegen die organisierte Kriminalität tätig sind, automatisch von der Polizeispitze gemeldet werden, damit ihre Daten gesperrt werden. Insofern haben wir damit überhaupt kein Problem.
Nein, ich wiederhole das noch einmal: Wir haben darüber keine Erkenntnisse, denn es ist ja kein besonderes Recht von Polizeibeamten, sondern das Recht von jedem, jeder kann zur Meldebehörde gehen und einen Antrag stellen. Da wir, wie gesagt, die Mehrzahl der gefährdeten Beamten von Amts wegen bereits hinsichtlich ihrer Daten sperren lassen, gibt es kein praktisches Problem, und diese Praxis hat sich bewährt.
Diese Frage haben wir sehr ausführlich diskutiert, und wir sind zu dem Ergebnis gekommen, dass mit dieser Erweiterung um eine Zahl keineswegs eine Gefährdung der Polizeibeamten verbunden ist. Das System hat sich inzwischen in sehr vielen Bundesländern bewährt, man sieht es auch immer an den Bildern. Viele Einsatzkräfte, die in Bremen aus anderen Bundesländern hinzukommen, haben inzwischen auch vier Ziffern, und es gibt keinen Zusammenhang zwischen einer Gefährdung der Polizeibeamten und dieser Kennzeichnung.
Dazu besteht keinerlei Veranlassung.