Protokoll der Sitzung vom 22.01.2015

Ich eröffne die 75. Sitzung der Bürgerschaft (Landtag).

Ich begrüße die hier anwesenden Damen und Herren sowie die Zuhörer und die Vertreter der Medien.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, auf der Besuchertribüne begrüße ich recht herzlich die 11. Klasse des Leistungskurses „Politik und Wirtschaft“ des Gymnasiums Bruchhausen-Vilsen. Seien Sie herzlich willkommen! (Beifall)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, den übrigen Eingang bitte ich dem heute verteilten Umdruck zu entnehmen.

Eingang gemäß § 21 Satz 1 der Geschäftsordnung

Mindestspeicherfristen für Telekommunikationsdaten einführen

Antrag der Fraktion der CDU vom 21. Januar 2015 (Drucksache 18/1715)

Diese Angelegenheit kommt auf die Tagesordnung der Februar-Sitzung.

Bevor wir in die Tagesordnung eintreten, möchte ich dem Abgeordneten Wilhelm Hinners zu seinem heutigen Geburtstag die herzlichsten Glückwünsche des Hauses aussprechen!

(Beifall)

Ich wünsche Ihnen alles Gute zu Ihrem besonderen Tag, Gesundheit und Wohlergehen! Schön, dass Sie bei uns sind! Wir feiern gern mit Ihnen.

(Abg. H i n n e r s [CDU]: Herr Präsident, vielen Dank!)

Wir treten in die Tagesordnung ein.

Fragestunde

Für die Fragestunde der Bürgerschaft (Landtag) liegen 13 frist- und formgerecht eingebrachte Anfragen vor. Die Anfrage Nummer 2 wurde inzwischen vom Fragesteller zurückgezogen.

Die erste Anfrage trägt die Überschrift „Waffenkontrollen im Land Bremen“. Die Anfrage ist unterschrieben von dem Abgeordneten Timke und Gruppe BIW.

Bitte, Herr Abgeordneter Timke!

Wir fragen den Senat:

Erstens: Wie viele Waffenbesitzer waren in Bremen und Bremerhaven am 31. Dezember 2014 registriert,

und wie viele dieser Personen wurden seit der Einführung der Waffenkontrollgebühr am 24. Juli 2012 bis einschließlich 31. Dezember 2014 überprüft? Bitte getrennt nach Bremen und Bremerhaven sowie nach Jahren ausweisen!

Zweitens: Wie viele Verstöße gegen waffenrechtliche Vorschriften wurden bei diesen Kontrollen festgestellt, und in wie vielen Fällen wurde ein Ordnungsgeld verhängt? Bitte getrennt nach den Standorten Bremen und Bremerhaven ausweisen!

Drittens: Wie hoch war der Gesamtbetrag an Gebühren, der 2014 als Ergebnis dieser Kontrollen im Land Bremen vereinnahmt wurde, und wie haben sich diese Einnahmen seit dem 24. Juli 2012 entwickelt? Bitte getrennt nach Jahren ausweisen!

Diese Anfrage wird beantwortet von Herrn Senator Mäurer.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Zum 31. Dezember 2014 waren in Bremen 2 542 und in Bremerhaven 835 Waffenbesitzer registriert. Die Stadtgemeinde Bremen hat die Kontrollen zur sicheren Aufbewahrung von Waffen in 2010 deutlich verstärkt. Die Anzahl der Kontrollen konnte kurzfristig nur für den Zeitraum von Februar 2010 bis Ende Dezember 2014 ermittelt werden. In diesem Zeitraum wurden insgesamt 2 615 Waffenbesitzer kontrolliert. Die Zahl der Waffenbesitzer ist währenddessen um mehr als 60 Prozent gesunken.

In Bremerhaven erfolgen seit 2012 anlassbezogene Kontrollen, davon in 2014 5 Kontrollen. Die Kontrollen werden in 2015 fortgesetzt.

Zu Frage 2: In Bremen wurden insgesamt 834 Verstöße festgestellt und in Bremerhaven ein Verstoß. Ordnungsgelder werden in der Regel nicht festgesetzt. Vorzugsweise werden die Waffen entzogen, oder es werden Auflagen zur ordnungsgemäßen Aufbewahrung verfügt.

Zu Frage 3: In 2014 sind in Bremen bis Ende November 171 300 Euro an Gebühren eingenommen worden. Hierin enthalten sind neben den Gebühren für die Kontrolle der sicheren Aufbewahrung auch die Gebühren für die Überprüfung der Regelzuverlässigkeit und des waffenrechtlichen Bedürfnisses. In Bremerhaven wurde in 2014 ein Betrag in Höhe von 139 Euro bereits verbucht, die weiteren Gebühren sind noch im Verfahren. – Soweit die Antwort des Senats!

Herr Abgeordneter, haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Wie bewerten Sie denn die Aussage des Oberbürgermeisters von Bremerhaven,

dass keine jährlichen Waffenkontrollen durchgeführt werden, sondern nur anlassbezogene Kontrollen?

Bitte, Herr Senator!

Eine schwierige Frage. Ich vertrete nicht die oberste Waffenbehörde für Bremerhaven. Die Zahlen für Bremen sprechen eine eindeutige Sprache. Wir haben erfreulicherweise die Zahl der Waffen insgesamt deutlich reduziert und gerade auch die der Waffenbesitzer. Diese massive Reduzierung um fast 60 Prozent zeigt, dass regelmäßige Kontrollen das adäquate Mittel sind, um die Anzahl der Waffen im Verkehr zu reduzieren.

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Herr Abgeordneter, haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Führen Sie denn die Reduzierung der Waffenbesitze auf die regelmäßigen Kontrollen zurück, oder hat das andere Gründe?

Bitte, Herr Senator!

Nein, in der Tat. Wir haben, seitdem wir regelmäßig Kontrollen durchführen, einen massiven Rückgang. Viele Bürger geben auch freiwillig ihre Waffen ab, weil sie häufig geerbt worden sind und zu Hause herumliegen. Ich finde, jede Waffe, die zu Hause herumliegt, sollte man besser einziehen, und wenn die meisten Menschen so vernünftig sind, dass sie sagen, ich erspare mir die jährliche Kontrollgebühr und bin überzeugt davon, dass die Waffen dann besser eingeschmolzen werden, dann wird das durchgeführt. Das ist der Weg, den wir in Bremen gehen.

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die dritte Anfrage trägt den Titel „Todesfälle durch medizinisches Personal auch in Bremen möglich?“ Die Anfrage ist unterschrieben von den Angeordneten Hinners, Frau Neumeyer, Röwekamp und Fraktion der CDU.

Bitte, Herr Kollege Hinners!

Wir fragen den Senat:

Wie werden in Bremen Todesfälle durch medizinisches Personal, wie im Falle des „Todespflegers“ von Delmenhorst, verhindert?

Welche statistischen Auswertungen zum Verbrauch bestimmter Medikamente werden dazu geführt?

Wie beurteilt der Senat vor diesem Hintergrund die Einführung einer qualifizierten Leichenschau?

Diese Anfrage wird beantwortet von Herrn Senator Dr. Schulte-Sasse.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Todesfälle durch medizinisches Personal sind in Bremen bislang nicht bekannt geworden. Derartige Taten können bei Vorliegen von erheblicher individueller krimineller Energie, gegebenenfalls gepaart mit Störungen der Persönlichkeit, nicht in jedem Fall verhindert werden. Das in Bremer Krankenhäusern zwischenzeitlich etablierte Qualitätsmanagement enthält die Möglichkeit, in anonymisierter Form Beschwerden beziehungsweise Hinweise auf medizinische Komplikationen wie auch auf Fehlbehandlungen an die jeweiligen Leitungen zu melden. Derartige Meldungen führen zu einer erhöhten Sensibilität im Umgang mit Zwischenfällen sowie dem Bemühen zu deren Vermeidung.

Zu Frage 2: In den Krankenhäusern bewertet die jeweilige Arzneimittelkommission die Medikamentenbedarfe und -verbräuche. Unstimmigkeiten und Auffälligkeiten werden dokumentiert und Lösungen gesucht. Gemäß dem Apothekengesetz ist die Leiterin beziehungsweise der Leiter der versorgenden Apotheke oder die von ihm beauftragte Apothekerin beziehungsweise der Apotheker Mitglied der Arzneimittelkommission des Krankenhauses. Die Medikamentenabgabe an die Krankenhäuser beziehungsweise die Stationen wird bei der jeweilig zuständigen, das Krankenhaus versorgenden Apotheke quantitativ erfasst.

Zu Frage 3: Die geplante Einführung einer qualifizierten Leichenschau wird vom Senat als hilfreich angesehen. – Soweit die Antwort des Senats!