Jan Timke

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Wir fragen den Senat:
Erstens: Welche Erkenntnisse zu Strukturen und
Mitgliederzahlen liegen dem Senat über das Bündnis „Blockupy Bremen“ vor?
Zweitens: Bestehen nach den Informationen des
Senats Verbindungen zwischen „Blockupy Bremen“ und Vereinigungen oder Personen, die dem links extremen Spektrum zuzurechnen sind, und wenn ja, um welche Vereinigungen handelt es sich dabei?
Drittens: Wie viele Mitglieder von „Blockupy
Bremen“ beteiligten sich nach den Erkenntnissen des Senats an den Protestkundgebungen in Frank furt am Main anlässlich der Eröffnung der neuen EZB-Zentrale am 18. März 2015, und wie viele die ser Mitglieder oder Personen aus dem Umfeld von „Blockupy Bremen“ nahmen aktiv an den massiven Ausschreitungen in der Stadt teil beziehungsweise begingen strafbare Handlungen im Rahmen der Veranstaltung?
Herr Senator, wird „Blockupy
Bremen“ vom Landesamt für Verfassungsschutz beobachtet?
Herr Senator, gehörten auch
Bremer Polizistinnen und Polizisten zu den Einsatz kräften am 18. März 2015 zur Sicherung der Eröffnung der EZB-Zentrale, und wenn ja, sind auch Polizisten aus Bremen und Bremerhaven bei diesen Ausschrei tungen verletzt worden? Ist Ihnen da etwas bekannt?
Wir fragen den Senat:
Erstens: Wie hat sich die Zahl der bei der Informationsstelle ethnische Clans, ISTEC, registrierten Straftaten ethnischer Clans im Zeitraum von 2012 bis 2014 entwickelt?
Zweitens: Wie hat sich die Gesamtzahl der bei der ISTEC geführten Straftäter, die ethnischen Clans zuzurechnen sind, in dem unter Ziffer 1 genannten Zeitraum entwickelt ?
Drittens: In wie vielen Fällen konnten die zuständigen Behörden in den letzten drei Jahren den Missbrauch von Sozialleistungen durch Angehörige der Mhallamiye aufdecken und anzeigen, wie es die Bür
gerschaft (Landtag) in ihrer Sitzung vom 12. Mai 2011 einstimmig beschlossen hatte?
Ja, Herr Präsident. Herr Senator, wie viele Beamte sind in der Zeit bei der ISTEC tätig?
Wie viele Personen, die bei der ISTEC geführt wurden oder werden und erhebliche Straftaten begangen haben, sind denn in den letzten beiden Jahren in ihre Heimatländer zurückgeführt worden?
Das ist keine rhetorische Frage.
Es gibt Bundesländer – ich denke dabei an Nordrhein-Westfalen, in Essen gibt es ähnliche Probleme –, die sehr wohl abschieben, weil in Essen bekannt ist, dass eben nicht alle Personen aus diesem Personenkreis aus dem Libanon stammen. Deshalb noch einmal meine Frage – es gibt auch Personen, die bei ISTEC geführt sind, die nicht aus dem Libanon kommen: Was ist mit diesen Personen? Wie viel Personen davon sind in deren Heimatländer, also nicht den Libanon, zurückgeführt worden?
Ja. Herr Senator, das war jetzt nicht die Antwort auf meine Frage. Dass Sie natürlich die genauen Zahlen möglicherweise nicht dabei haben, dafür habe ich Verständnis. Sind Sie denn bereit, die Zahlen schriftlich nachzuliefern, wie viel Personen aus diesem Personenkreis, die bei der ISTEC in den letzten beiden Jahren geführt wurden und werden, in ihre Heimatländer zurückgeführt wurden?
Wir fragen den Senat:
Erstens. Gegen wie viele Angehörige der Bremer
Justiz, insbesondere Richter und Staatsanwälte, sowie Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft, insbesondere Polizisten, sind 2014 im Zusammenhang mit ihren dienstlichen Obliegenheiten Drohungen von dritter Seite ausgesprochen worden, und wie hat sich die Zahl dieser Fälle seit 2010 entwickelt? Bitte getrennt nach Jahren ausweisen!
Zweitens: Wie viele Personen aus Frage 1 mussten
wegen der gegen sie gerichteten Drohungen im Zeit raum zwischen 2010 und 2014 unter Polizeischutz gestellt werden? Auch hier bitte eine Ausweisung getrennt nach Jahren!
Drittens: In wie vielen Fällen kam es zwischen 2010
und 2014 nach Drohungen tatsächlich zu Übergrif
fen auf den in Frage 1 angegebenen Personenkreis, und wie viele Betroffene erlitten dabei Sach- oder Personenschäden? Bitte getrennt nach Jahren und der Art des Schadens ausweisen!
Herr Präsident, meine Damen
und Herren! Wir fragen den Senat:
Erstens: Welche Senatoren, Staatsräte und weiteren
Amtsträger des Landes Bremen sowie der Kommunen
Bremen und Bremerhaven haben an der diesjährigen Eiswette und der Schaffermahlzeit teilgenommen?
Zweitens: Sind die Spenden, die von den in Frage
1 genannten Amtsträgern im Rahmen dieser Veran staltungen geleistet wurden, aus öffentlichen Mitteln finanziert worden, und wenn ja, in welchem Haushalt sind diese Zahlungen jeweils verbucht worden? Bitte alle Spenden des Jahres 2014 getrennt nach Personen, Veranstaltungen und Haushaltstiteln ausweisen!
Drittens: Auf welcher Rechtsgrundlage basiert
die Finanzierung von Spenden durch Amtsträger für gemeinnützige Zwecke aus öffentlichen Mitteln im Land Bremen?
Herr Staatsrat! Erhalten Amts
träger des Landes Bremen eine Aufwandsentschädi gung? Wenn ja, werden solche Spenden nicht durch die Aufwandsentschädigung abgedeckt?
Was wären denn zum Beispiel
für den Oberbürgermeister von Bremerhaven solche Aufwendungen, wenn nicht Spenden bei irgendwel chen Veranstaltungen?
Ja, ich habe noch eine Frage,
um es auf den Punkt zu bringen! Der Senat ist also
der Auffassung, dass solche Spenden nicht von der Aufwandsentschädigung gedeckt sind?
Nein, danke.
Herr Präsident, meine Damen
und Herren! Polizisten werden während ihrer Arbeit immer häufiger angespuckt, bepöbelt oder körper lich angegriffen, und das nicht nur in geschlossenen Einsätzen, zum Beispiel bei Fußballspielen oder Demonstrationen, sondern auch bei der alltäglichen Dienstverrichtung, zum Beispiel bei Fahrzeugkont rollen oder beim Einschreiten gegen Ruhestörungen.
Ein Teil dieser Übergriffe sind Widerstandshand
lungen gegen Polizeibeamte; die Zahl der Übergriffe ist von 366 im Jahr 2011 auf 384 im Jahr 2013 ange wachsen. Statistisch gesehen wird also pro Tag eine
Widerstandshandlung in Bremen registriert, wobei die Dunkelziffer viel höher liegen dürfte. Dabei geht das polizeiliche Gegenüber immer häufiger mit äußerster Brutalität gegen die eingesetzten Ordnungshüter vor und scheut auch nicht davor zurück, den Beamtinnen und Beamten schwere Verletzungen zuzufügen. Die Politik ist hier gefordert, meine Damen und Herren, weitreichende und nachhaltige Maßnahmen zu tref fen, um Ordnungshüter vor Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit zu schützen.
Ein probates Mittel zur Abschreckung sowie zur
Beweissicherung nach Übergriffen auf Polizeibeamte ist die Einführung von Body-Cams. Das sind MiniVideokameras, die von den Beamten während eines Einsatzes auf der Schulter der Uniformweste getragen und auf Knopfdruck eingeschaltet werden können, um gefährliche Situationen zu dokumentieren. Die Idee dahinter ist, dass ein potenzieller Gewalttäter es sich dann vielleicht zweimal überlegt, ob er einen Polizisten schlägt, tritt oder bespuckt.
Body-Cams – das wurde soeben schon deutlich –
sind keine Neuheit. Weltweit gibt es bereits zahlreiche Staaten, die ihre Polizeieinheiten mit Körperkameras ausgestattet haben. Die New Yorker Polizei, mit mehr als 35 000 Beamten die größte der Vereinigten Staa ten, setzt Körperkameras seit Herbst 2014 ein. Die Polizei in Ferguson im Bundesstaat Missouri – das wurde hier auch gerade gesagt -, wo es vor einem halben Jahr zu Unruhen kam, nachdem ein Polizist einen unbewaffneten schwarzen Jugendlichen er schossen hatte, hat alle Beamten mittlerweile auch mit Body-Cams ausgestattet.
Erste Erfahrungen in Deutschland hat die hessische
Polizei mit Körperkameras gemacht. Neben Wiesba den und Offenbach gab es in Frankfurt ab Mai 2013 ein regional begrenztes einjähriges Pilotprojekt. Dort trugen die Beamten, die für das Frankfurter Kneipen viertel zuständig sind, die technischen Begleiter auf der Schulter – durchaus erfolgreich, meine Damen und Herren, wie sich nach der Auswertung heraus stellte. Denn die Zahl der Widerstandshandlungen gegen Polizeibeamte sank im Erprobungszeitraum der Kameras von 40 auf 25, was immerhin einem Rückgang um 37,5 Prozent entspricht.
Die mit Body-Cams eingesetzten Polizeibeamten
stellten darüber hinaus eine gesteigerte Koopera tionsbereitschaft in Kontrollsituationen, eine ver minderte Aggressivität, den völligen Rückgang der Solidaritätsinitiativen unbeteiligter Dritter sowie den Rückzug potenzieller Störer fest. Außerdem erklärten die Beamten, dass die Body-Cam ihr persönliches Sicherheitsgefühl in Bezug auf das polizeiliche Ge genüber verbessert hat. Das, meine Damen und Herren, zeigt, wie erfolgreich das Mitführen von Schulterkameras ist.
Nun sollen auch in Bremen und Bremerhaven die
erfolgreichen Voraussetzungen für den Einsatz dieser Videoaufnahmen geschaffen werden. Wir BÜRGER
IN WUT begrüßen den hier vorliegenden Antrag, der den Senat auffordert, ein Konzept für den Einsatz von Body-Cams vorzulegen. Für uns sind allerdings drei Punkte in diesem Konzept wichtig.
Erstens: Die in dem Pilotprojekt bei der Frankfurter
Polizei gemachten Erfahrungen basierten darauf, dass mit den Body-Cams nur Videoaufnahmen, aber keine Tonaufnahmen durchgeführt werden konnten. Das halten wir für einen Fehler. Dadurch konnten nämlich Beleidigungen und andere verbale Provoka tionen nicht dokumentiert werden. Das halte ich für falsch. Deshalb sollten in Bremen und Bremerhaven Schulterkameras – Herr Senkal, ich komme gleich darauf; Sie haben das schon angesprochen – mit Tonaufnahmen eingesetzt werden.
Zweitens: Das Tragen der Körperkameras innerhalb
der Testphase wird auf freiwilliger Basis durchge führt. Aber ich glaube, Herr Senkal, insoweit gibt es keinen Dissens.
Drittens: Die Body-Cams sind mit einer GPS
Funktion ausgestattet, mit deren Hilfe der genaue Aufenthalts- und auch Aufzeichnungsort jederzeit nachvollziehbar werden kann. Während des Pilot projekts in Hessen hatte man auf diese Möglichkeit der Dokumentation verzichtet. Darüber sollten wir in der Innendeputation reden. Ich denke, das ist eine gute Möglichkeit, von der auch wir Gebrauch machen sollten.
Unter diesen Voraussetzungen sehen wir BÜRGER
IN WUT die Einführung der Body-Cams als einen wichtigen Baustein an, um Gewaltanwendung gegen Polizeibeamte zukünftig zu minimieren und Beweise zur Strafverfolgung zu sichern. Wir werden dem Antrag deshalb zustimmen. – Vielen Dank!
Wir fragen den Senat:
Erstens: Wie viele Waffenbesitzer waren in Bremen und Bremerhaven am 31. Dezember 2014 registriert,
und wie viele dieser Personen wurden seit der Einführung der Waffenkontrollgebühr am 24. Juli 2012 bis einschließlich 31. Dezember 2014 überprüft? Bitte getrennt nach Bremen und Bremerhaven sowie nach Jahren ausweisen!
Zweitens: Wie viele Verstöße gegen waffenrechtliche Vorschriften wurden bei diesen Kontrollen festgestellt, und in wie vielen Fällen wurde ein Ordnungsgeld verhängt? Bitte getrennt nach den Standorten Bremen und Bremerhaven ausweisen!
Drittens: Wie hoch war der Gesamtbetrag an Gebühren, der 2014 als Ergebnis dieser Kontrollen im Land Bremen vereinnahmt wurde, und wie haben sich diese Einnahmen seit dem 24. Juli 2012 entwickelt? Bitte getrennt nach Jahren ausweisen!
Wie bewerten Sie denn die Aussage des Oberbürgermeisters von Bremerhaven,
dass keine jährlichen Waffenkontrollen durchgeführt werden, sondern nur anlassbezogene Kontrollen?
Führen Sie denn die Reduzierung der Waffenbesitze auf die regelmäßigen Kontrollen zurück, oder hat das andere Gründe?
Wir fragen den Senat:
Erstens: Wie viele Polizeibeamte mit Wohnsitz im Land Bremen haben im Jahr 2014 unter Hinweis auf mögliche Gefährdungen im Zusammenhang mit der Ausübung ihres Dienstes die Eintragung einer Auskunftssperre im Melderegister gemäß Paragraf 32 Absatz 5 des Bremischen Melderegistergesetzes beantragt, und wie hat sich die Zahl dieser Anträge seit 2010 entwickelt?
Zweitens: Wie viele Anträge auf Eintragung einer Auskunftssperre der in Frage 1 genannten Personengruppe wurden 2014 genehmigt beziehungsweise abgelehnt?
Drittens: Müssen Polizeibeamte mit Wohnsitz im Land Bremen ihren Antrag auf Eintragung einer Auskunftssperre jeweils individuell begründen, oder werden die mit ihrer Tätigkeit regelmäßig verbundenen Gefährdungen von der Meldebehörde als hinreichend angesehen, um eine Beeinträchtigung der schutzwürdigen Interessen der Betroffenen oder dritter Perso
nen, zum Beispiel Familienangehörige, als Antragsvoraussetzung im Sinne von Paragraf 32 Absatz 5 des Bremischen Melderegistergesetzes anzunehmen?
Herr Senator, es wundert mich, dass Sie die Daten nicht erheben können, denn die Hürde für die Einrichtung einer Auskunftssperre ist ja sehr hoch. Der Personenkreis, der insgesamt in Bremen und Bremerhaven einer Auskunftssperre haben dürfte, ist begrenzt. Wenn man dazu noch die Begründung angibt, dass man Polizeibeamter ist, dürfte es doch gar kein Problem sein, hier verlässliche Daten für die Beantwortung meiner Anfrage herbeizuführen.
Herr Senator, mir ist die Praxis in Bremen schon bekannt, auch wenn Sie das nicht
glauben. Mit geht es jetzt aber nicht nur um die Sondereinheiten und die besonders gefährdeten Polizeibeamten, sondern mir geht es auch um die Polizeibeamten, die ihren normalen Dienst im Streifenwagen verrichten, und darauf zielte auch meine Anfrage ab. Deswegen frage ich noch einmal: Ist es möglich, dass Sie mir die Daten zur Verfügung stellen, auch vor dem Hintergrund, dass eben die Hürde für Eintragung einer Melderegistersperre doch sehr hoch ist und die Zahl der insgesamt durchgeführten Auskunftssperren ja überschaubar sein müsste?
Herr Senator, gehen Sie davon aus, dass sich die Zahl der Auskunftssperren von Polizeibeamten durch die Kennzeichnungspflicht von Polizeibeamten erhöht?
Herr Innensenator, das war nicht meine Frage! Meine Frage war, ob Sie davon ausgehen, dass die Zahl der Auskunftssperren zunehmen wird, zumal ich Sie da in einer Hinsicht korrigieren muss: In Berlin hat die Zahl der Auskunftssperren nach der Kennzeichnungspflicht der Polizeibeamten sprunghaft zugenommen. Deswegen meine Frage: Geht der Senat auch davon aus, dass sich weitere Polizeibeamte jetzt einer Auskunftssperre unterziehen werden?
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Senat legt uns heute die Antwort auf eine Große Anfrage zum Thema Drogenpolitik in Bremen vor. Dazu behandeln wir einen Antrag der Fraktion DIE LINKE, der die kontrollierte Abgabe von Cannabisprodukten im Rahmen eines Modellprojekts fordert.
Die Antworten des Senats sind sehr aufschlussreich, denn sie zeigen deutlich, dass die Zahl der Suchtbehandlungen infolge von Abhängigkeiten mit Blick auf Cannabinoide in den letzten Jahren deutlich angestiegen sind – in Bremen von 27 Fällen in 2008 auf 78 Fälle in 2012, was einem Anstieg von 188 Prozent entspricht. In Bremerhaven betrug der Anstieg immerhin noch 142 Prozent. Im Vergleich dazu sind die Behandlungsfälle bei Opiatpatienten zurückgegangen. Der massive Anstieg der Behandlung bei Cannabiskonsumenten widerspricht damit der Behauptung, Cannabis sei eine harmlose, gesundheitlich unbedenkliche, weiche Droge, die nicht abhängig mache.
Den Antrag der LINKEN, Cannabisprodukte kontrolliert abzugeben, werden wir BÜRGER IN WUT selbstverständlich ablehnen. Das Ziel einer verantwortungsvollen Drogenpolitik, meine Damen und Herren der Grünen, kann aus unserer Sicht nur in der Drogenabstinenz und nicht in der Tolerierung oder Förderung des Rauschgiftkonsums sein, wie es DIE LINKE will.
Zwar werden wir das Ziel einer Drogenabstinenz nie vollständig erreichen,
aber dieses Vorhaben aufzugeben, würde das Problem für die Gesellschaft dramatisch verschärfen.
Auch die im Antrag geforderte Anhebung der straffreien Grenze bei Eigenkonsum von Cannabisprodukten von 6 auf 15 Gramm ist natürlich der völlig falsche Weg einer verantwortungsvollen Drogenpo
litik. Diese Anhebung würde Kleindealern das Geschäft erleichtern, weil sie dann nicht mehr mit Sanktionen rechnen müssten. Das würde das Geschäft der Dealer nur fördern. Das wollen wir BÜRGER IN WUT nicht.
Der von den LINKEN in ihrem Antrag erwähnte Appell von 122 Strafrechtsprofessoren argumentiert übrigens auch an der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes vorbei, Frau Vogt. Das müssten Sie aber eigentlich wissen.
Die linken Professoren behaupten im Kern, die Bestrafung von Cannabis sei ein unverhältnismäßiger Eingriff in die Freiheitsrechte des Einzelnen.
Genau dieser These hat Karlsruhe in seinem Grundsatzurteil von 1994 widersprochen und formuliert,
dass es kein Recht auf Rausch gibt. Dieser Richterspruch wird in seiner Konsequenz von den Unterzeichnern des Appells aber ignoriert. Das Bundesverfassungsgericht ist nun aber die maßgebliche Instanz für die Auslegung der Grundrechte, und nicht irgendwelche Rechtsgelehrte, Frau Vogt, die einmal wieder schlauer sein wollen als die höchsten deutschen Richter.
Auch die Behauptung der LINKEN, dass die aktuelle Verbotspolitik weder das Angebot noch die Nachfrage von strafbaren Substanzen einschränken könne, ist falsch.
Die Zahlen widerlegen diese Behauptung auch, denn in Deutschland sterben jedes Jahr etwa 40 000 Menschen an den Folgen des Alkoholmissbrauchs und 120 000 bis 140 000 Menschen an den Spätfolgen des Nikotinkonsums. Dagegen sind derzeit nur etwa – nur in Anführungsstrichen – 1 000 Rauschgiftopfer zu beklagen. Während Alkohol und Nikotin in unserer Gesellschaft frei verfügbar sind, wird der Handel mit Rauschgiften bestraft. Die freie Verfügbarkeit erhöht den Konsum und seine Intensität und führt im Ergebnis auch zu den hohen Sterbezahlen.
Vor dem Hintergrund der eben genannten Zahlen ist die Aussage der LINKEN, die repressive Drogenpolitik sei gescheitert, schlichtweg unsinnig. Erfreulicherweise, meine Damen und Herren, ist in den letzten Jahren ein sinkender Cannabisgebrauch in den Altersgruppen von 15 bis 24 Jahren sowohl in Deutschland als auch in Europa zu beobachten. Diese positive Entwicklung würden wir mit einer Legali
sierung konterkarieren. Schon aus diesem Grund sind wir BÜRGER IN WUT gegen die Freigabe weicher Drogen.
Auch der Hinweis der LINKEN in der Großen Anfrage, dass auf internationaler Ebene in den vergangenen Jahren ein Umdenken in der Drogenpolitik festzustellen ist, und dass hier unter anderem das Beispiel USA genannt wird, ist für uns keine stichhaltige Begründung für eine kontrollierte Abgabe von Cannabisprodukten, zudem man in den USA derzeit sehr schön sehen kann, was die Drogenliberalisierung anrichtet. Zum Beispiel in Colorado – in diesem Bundesstaat ist eine Cannabisfreigabe seit Januar dieses Jahres durchgeführt worden – kann man ganz genau feststellen, dass immer mehr Kinder nach dem Konsum von frei verkäuflichen Cannabisbonbons mit Vergiftungserscheinungen in die Krankenhäuser eingeliefert werden, und dass die Anzahl der durch Cannabisprodukte berauschten Fahrer, die von der Polizei aus dem Straßenverkehr gezogen werden, steigt.
Tatsache ist auch, dass die meisten US-Bundesstaaten Cannabis nicht legalisiert haben und das auch nicht vorhaben, zumal die Freigabe von Drogen gegen internationale, von den USA mitunterzeichnete Vereinbarungen und damit auch gegen das Völkerrecht verstößt. Darauf hat übrigens auch der Internationale Suchtstoffkontrollrat ausdrücklich hingewiesen.
Die LINKEN argumentieren in ihrem Antrag außerdem, dass die Polizei durch die Verfolgung des Drogenkonsums zu stark belastet wird. Natürlich ist die Bearbeitung dieses Delikts auch Teil der Polizeiarbeit, aber auch andere Kleindelikte wie zum Beispiel der Ladendiebstahl belasten die Polizeiarbeit, und das sogar in viel stärkerem Maße, denn etwa acht Prozent aller im Land Bremen registrierten Straftaten sind nun einmal Ladendiebstähle. Wollen Sie, Frau Vogt, dieses Delikt jetzt auch entkriminalisieren, weil es die Polizei belastet? Mich jedenfalls würde das nicht wundern.
Deutlich an der Realität vorbei ist auch der Hinweis der LINKEN in dem Antrag, dass ein wirksamer Jugend- und Verbraucherschutz durch die aktuelle Drogenpolitik in Bremen und Deutschland verhindert werde. Eine von den LINKEN geforderte kontrollierte Abgabe, meine Damen und Herren, von Cannabis wäre sicherlich keine Stärkung des Jugendschutzes, sondern ganz im Gegenteil: Kinder und Jugendliche müssten dann nämlich davon ausgenommen bleiben und – wie bei harten Drogen – würden sich bei Bedarf die Droge also weiterhin auf dem Schwarzmarkt beschaffen. Es wäre sogar zu befürchten, dass sich die illegalen Händler dann auf diese Kunden beziehen würden, fokussieren würden, weil
sich die Erwachsenen ihre Droge legal kaufen können. Die Trennungen nach Altersgruppen würden aber in der Praxis gar nicht funktionieren, das zeigt auch das Beispiel Alkohol. Erwachsene, die Cannabis legal in irgendwelchen Abgabestellen erhielten, könnten die Drogen dann an Minderjährige weitergeben. Das wollen wir BÜRGER IN WUT nicht, und deshalb werden wir den Antrag ablehnen. – Vielen Dank!
Wir fragen den Senat:
Erstens: Wie viele gewalttätige Übergriffe an Schulen im Land Bremen, einschließlich der Berufsschulen, durch Schüler hat es im Jahre 2013 gegeben, und wie hat sich diese Zahl seit 2010 entwickelt? Bitte getrennt nach Jahren ausweisen!
Zweitens: Wie viele dieser Übergriffe richteten sich 2013 jeweils gegen Schüler, Lehrer bzw. pädagogisches Hilfspersonal und andere Personen? Bitte getrennt nach Gruppen ausweisen!
Drittens: Wie verfährt der Senat mit gewaltauffälligen Schülern, und welche Präventionsmaßnahmen werden allgemein ergriffen, um Gewalt an Schulen im Land Bremen einzudämmen?
Sie haben eben ausgeführt, dass es im letzten Jahr drei Übergriffe gegen Schulpersonal gab. Wissen Sie vielleicht aus Ihrer Erinnerung, ob einer der drei Schüler, der das Personal angegriffen hat, oder vielleicht auch alle drei Schüler, mittlerweile im ReBUZ beschult werden, also aus der normalen Schule herausgenommen worden sind?
Wären Sie bereit, die Antwort nachzureichen?
Wir fragen den Senat:
Erstens: Wie viele Plakate werden im Rahmen der aktuellen Kampagne zur Einbürgerung im Land Bremen unter Federführung von Innensenator Ulrich Mäurer in Bremen und Bremerhaven ausgehängt, und wie lange soll diese Kampagne laufen?
Zweitens: Wird die Plakatwerbung durch ergänzende Marketingmaßnahmen unterstützt, und wenn ja, welche Maßnahmen sind das?
Drittens: Wie hoch sind die Gesamtkosten, die für die aktuelle Einbürgerungskampagne veranschlagt
worden sind, und von welchem Ressort werden diese Kosten getragen?
Wie ist Bremerhaven in diese Kampagne eingebunden? Sie haben eben gesagt, dass diese Plakatkampagne in Bremen stattgefunden hat. Wie positioniert sich Bremerhaven, und inwieweit sind dort auch Plakatkampagnen geplant oder durchgeführt worden?
Und die Plakatkampagne?
Gibt es einen Grund dafür, dass sie nur auf Bremen beschränkt ist?
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Das Landesgesetz über das Halten von Hunden tritt zum Jahresende außer Kraft, sofern es nicht vorher verlängert wird, deshalb beraten wir heute in erster und zweiter Lesung dieses Gesetz. Die Gruppe BÜRGER IN WUT hat Ihnen heute außerdem einen Änderungsantrag vorgelegt, mit dem wir zwei wesentliche Punkte in dem Gesetz über das Halten von Hunden korrigiert wissen wollen.
Zum einen lehnen wir BÜRGER IN WUT mit unserem Änderungsantrag die Forderung des rot-grünen Senats ab, Tierärzte zukünftig bei Falschbegutachtung eines Hundes strafrechtlich zu belangen. Damit stellt man einen ganzen Berufsstand unter Generalverdacht, und es wäre angebracht gewesen, wenn sich der Senat im Vorfeld dieser Initiative zum Beispiel mit der Tierärztekammer in Verbindung gesetzt hätte und die negativen Auswirkungen, die sich bei dieser Gesetzesverschärfung für die Tierärzte und Halter gleichermaßen einstellen, diskutiert hätte. Denn es dürfte klar sein, dass Tierärzte natürlich ohne Probleme einen Dobermann von einem Rottweiler oder einen Hovawart von einem Golden Retriever unterscheiden können, aber von den Tierärzten künftig zu verlangen – und das auch noch unter Strafandrohung zu stellen –, dass sie eine zweifelsfreie Rassebegutachtung abgeben, die teilweise bis in die dritte oder vierte Generation des Hundes zurückreicht, ist gerade bei Rassekreuzungen oftmals gar nicht möglich. Auch die Bluttests, die hier immer wieder als Argument für die Bestimmung der Hunderassen angeführt werden, entsprechen eben nicht der Genauigkeit, um spezielle Rassenkreuzungen einwandfrei zu identifizieren.
Sollte der Vorschlag von Rot-Grün heute so beschlossen werden, dann besteht doch die Gefahr, dass Tierärzte zukünftig Bescheinigungen und Gutachten bei bestimmten Hunden entweder gar nicht mehr ausstellen werden oder zumindest bei nicht einwandfreier Identifizierung von Rassekreuzungen per se davon ausgehen werden, dass sich ein sogenannter Listenhund in dieser Kreuzung befindet. Denn welcher Tierarzt möchte sich schon selbst in die Gefahr begeben, eine strafbare Handlung zu begehen? Dieses Prozedere würde letztlich zu erheblichen Kosten führen, die dann auf die Hundehalter abzuwälzen wären, und das lehnen wir BÜRGER IN WUT ab.
Im Übrigen hat der Senator für Gesundheit in einer Stellungnahme zur Senatsvorlage die, glaube ich, nicht mitgeschickt wurde, aber zumindest in der Innendeputation zur Kenntnis genommen wurde, mitgeteilt, dass er keine Notwendigkeit sieht, die Erstellung eines unrichtigen tierärztlichen Zeugnisses unter Strafandrohung zu stellen. Ich denke, das Parlament sollte heute diese vernünftige Auffassung teilen und unserem Änderungsantrag deshalb so zustimmen.
Unser zweiter Änderungsantrag richtet sich gegen die Regelung, dass sich Besuchshunde, die als sogenannte Listenhunde im Bremer Landesgesetz aufgeführt sind, lediglich maximal 24 Stunden im Land Bremen aufhalten dürfen. Solch eine Regelung gibt es meines Wissens nur in Bremen, in allen anderen Bundesländern dürfen sich Besucher selbstverständlich länger als 24 Stunden mit ihren Listenhunden aufhalten.
Wir BÜRGER IN WUT halten die Bremer Regelung nicht nur für überzogen und unkontrollierbar, sondern auch für verfassungsrechtlich höchst bedenk
lich, denn sie greift nicht nur in das Eigentumsrecht, sondern auch in das Freizügigkeitsrecht ein. Das Grundrecht auf Freizügigkeit beinhaltet nach herrschender Rechtsauffassung auch das Recht, Eigentum und Vermögen, also die persönliche Habe wie zum Beispiel einen Hund, bei Inanspruchnahme der Freizügigkeit mitnehmen zu dürfen. Deshalb fordern wir mit unserem Änderungsantrag die Streichung dieser 24-Stunden-Regelung.
Dem Änderungsantrag der CDU-Fraktion stimmen wir BÜRGER IN WUT zu, denn die Einführung einer Chipflicht sowie die Haftversicherung für alle Besitzer von Hunderassen sind zwei wichtige Bausteine, das Gesetz über das Halten von Hunden zumindest etwas zu verbessern und damit auch die Tierheime zu entlasten, weil die Besitzer von Hunden schneller ermittelt werden können. Sollten die Änderungsanträge der Gruppe BÜRGER IN WUT und der CDUFraktion hier allerdings keine Mehrheit finden, so werden wir das Gesetz in seiner ursprünglichen Form sowie den Änderungsantrag des Senats in erster und zweiter Lesung ablehnen.
Man muss sich nämlich grundsätzlich die Frage stellen, ob das Gesetz in der vorgelegten Form geeignet ist, um die Zahl der Beißvorfälle zu reduzieren. Schaut man in die aktuelle Bremer Statistik zu den Hundeangriffen, so wird doch eines deutlich, meine Damen und Herren: Die Zahl der Beißvorfälle durch sogenannte Listenhunde ist in den letzten Jahren bis auf null gesunken,
die Zahl der Vorfälle durch andere Hunderassen – Herr Dr. Güldner, das müssen Sie auch einmal zur Kenntnis nehmen – ist seit 2009 wieder steigend.
Nein. Sie können sich ja gleich dazu zu Wort melden.
Ganz oben in der Statistik steht im Übrigen seit einigen Jahren der Schäferhund mit 14 Beißvorfällen im vergangenen Jahr und 24 Beißvorfälle in 2012. Der Logik des Senats und der Logik des Gesetzes folgend müsste der Schäferhund in Bremen zu einem Listenhund erklärt werden. Das findet aber nicht statt. Deshalb ist das Gesetz in seiner jetzigen Form nicht geeignet, die Zahl der Beißvorfälle zu senken. Denn die im Gesetz aufgeführte Liste der als gefährlich eingestuften Vierbeiner ist statisch und willkürlich auf bestimmte Hunderassen fokussiert.
Wissenschaftliche Untersuchungen bestätigen aber seit Langem, dass eine gesteigerte Gefährlichkeit im Einzelfall entschieden werden muss und nicht nur pauschal auf ganze Hunderassen anzuwenden ist. Diese Erkenntnis findet sich zum Beispiel im Niedersächsischen Gesetz über das Halten von Hunden wieder. Wir Bürger in Wut hätten uns gewünscht, dass Bremen dem guten Beispiel aus Niedersachsen folgen würde. Dem ist aber nicht so. Deshalb lehnen wir BÜRGER IN WUT den Gesetzentwurf ab, sofern unsere Änderungsanträge keine Mehrheit finden. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine Damen
und Herren! Wir beraten heute in zweiter Lesung den Gesetzesentwurf zur Änderung des Bremischen Gebühren- und Beitragsgesetzes. Mit dieser Geset zesvorlage soll erreicht werden, dass sich zukünftig auch Ausrichter gewinnorientierter Großveranstal tungen zumindest teilweise an den entstehenden Polizeikosten beteiligen müssen.
Für uns Bürger in Wut – und das möchte ich auch
ganz deutlich sagen – ist die Modifizierung des Ge bühren- und Beitragsgesetzes ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Bereits vor sechs Jahren haben wir hier in der Bürgerschaft einen Antrag eingereicht und gefordert, Veranstalter kommerzieller
Großereignisse an den erforderlichen Polizeikosten zu beteiligen. Damals wurde unsere Initiative von allen Fraktionen hier in der Bürgerschaft abgelehnt. Nun, sechs Jahre später, kommen zumindest die SPD und die Grünen zu der Einsicht, dass es ungerecht ist, wenn die Ausrichter von gewinnorientierten Groß veranstaltungen immense Einnahmen verzeichnen, aber die Allgemeinheit für die Kosten der erforderli chen Polizeieinsätze aufzukommen hat. Diese späte Einsicht freut uns natürlich, und ich kann für die Gruppe Bürger in Wut erklären, dass wir heute der Gesetzesänderung zustimmen werden.
Die Kostenerhebung in diesem Bereich – und darauf
sei auch noch einmal hingewiesen – wird zukünftig an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Es muss sich um eine gewinnorientierte Veranstaltung han deln, man muss davon ausgehen, dass über 5 000 Personen an dieser Veranstaltung teilnehmen wollen, und es müssen Erkenntnisse vorliegen, dass vor oder während dieser Veranstaltung Gewalthandlungen stattfinden, die eine zusätzliche Bereitstellung von Polizeikräften auch notwendig machen. Es muss sich also um einen Polizeieinsatz über das normale Maß hinaus handeln. Nur dann, wenn diese Kriterien erfüllt sind, können die Polizeikosten auch zukünftig weiterbelastet werden. Alle anderen Veranstaltungen sind deshalb auch weiterhin kostenfrei.
Diese Gebührenveränderung wird vor allem die
Veranstalter von Fußballspielen, namentlich die DFL, die Deutsche Fußballliga, treffen. In diesem Zusammenhang muss man wissen, dass die Kosten für Polizeieinsätze bei Fußballspielen bundesweit pro Jahr etwa 100 bis 150 Millionen Euro betragen, in Bremen sind es etwa 1,4 bis 2,8 Millionen Euro. An normalen Spieltagen von Werder Bremen sind in etwa 100 bis 120 Polizeibeamte im Einsatz, die das Spielgeschehen und die An- und Abfahrt der Fußballfans begleiten. Daneben gibt es noch soge nannte Risikospiele, die einen enormen Polizeiein satz hervorrufen und bis zu 1 500 Polizistinnen und Polizisten erfordern, um gewaltbereite Fans unter Kontrolle zu halten, und nur um diese Risikospiele geht es in der vorliegenden Novellierung.
Die Kosten für diese Risikospiele sollen zukünftig
nicht mehr durch den Bremer und Bremerhavener Steuerzahler gezahlt werden, sondern sind teilweise von der DFL zu finanzieren, und das ist auch richtig.
Ich denke, es liegt in der Natur der Sache, dass
die Deutsche Fußballliga über diesen Vorschlag nicht begeistert ist. Die DFL ist ein gewinnorientierter Betrieb, der natürlich kein Interesse daran hat, mit weiteren Kosten belastet zu werden. Davon dürfen wir uns aber nicht bei der Frage leiten lassen, wer für die immensen entstandenen Kosten der Fußball spiele für die Polizei aufkommen muss, hier sind wir der Meinung, dass die DFL in die Pflicht genommen werden muss. Ich war allerdings etwas irritiert über die heftige Kritik, die dieser Gesetzesvorstoß bei der DFL und auch in den Medien hervorgerufen hat. Der
Betrag, um den es hier letztlich gehen wird, steht für mich in keinem Verhältnis zu der entstandenen Kritik.
Die Forderungen für Polizeikosten werden sich
nach Schätzungen des Innensenators auf etwa 1 Millionen Euro pro Jahr belaufen. Angesichts der Tatsache, dass die DFL in diesem Jahr Einnahmen von 709,5 Millionen Euro erzielt hat, die hauptsächlich aus nationalen und internationalen Medienerlösen resultieren, sind die von Bremen erhobenen Gebühren unterhalb einer Million Euro pro Jahr nun sicherlich nicht existenzbedrohend für die DFL, schon gar nicht vor dem Hintergrund, dass die DFL allein in dieser Saison einen Einnahmezuwachs von 57,1 Millionen gegenüber dem Vorjahr zu verzeichnen hat.
Die DFL hat bereits eine Klage gegen die Novel
lierung angekündigt – das war ja auch zu erwarten –, denn mit diesem Gebührenvorstoß betreten wir zumindest in Deutschland Neuland. In anderen Ländern, das wurde hier auch schon erwähnt, zum Beispiel in der Schweiz, in Frankreich, Großbritan nien oder auch in Spanien, ist die Weiterbelastung mit Polizeikosten längst Normalität.
Hierzulande werden dann die Gerichte entscheiden
müssen, ob die heutige Beschlussfassung rechtmäßig ist oder nicht. Sollte sich die Gebührenerhebung als rechtmäßig herausstellen, wovon wir ausgehen,
ich komme zum Schluss! –, dann erwarten wir Bürger in Wut aber, dass die zusätzlichen Einnahmen auch der Polizei zufließen, aber nicht durch Kürzungen an anderer Stelle im Etat des Innensenators dann im allgemeinen Haushalt versickern. Die Polizei kann diese Zuwendung dringend gebrauchen, sei es zur Verbesserung ihrer Ausstattung oder zur finanziellen Vergütung der etwa 270 000 Überstunden bei den Ordnungshütern. – Vielen Dank!
Wir fragen den Senat:
Erstens: Wie viele Abschiebehäftlinge gibt es der
zeit im Land Bremen, und wo sind diese Personen untergebracht?
Zweitens: Verfügt das Land Bremen über spezielle
Hafteinrichtungen für abzuschiebende Drittstaaten angehörige außerhalb der Justizvollzugsanstalten, und wenn ja, wie viele Haftplätze sind in diesen speziellen Einrichtungen vorhanden?
Drittens: Plant das Land Bremen in Reaktion auf
das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 17. Juli 2014, C-473/13, unter anderem spezielle Haft einrichtungen für abzuschiebende Drittstaatenan gehörige zu schaffen oder auszubauen, oder sollen diese Abschiebehäftlinge aus Bremen zukünftig in entsprechende Einrichtungen anderer Bundesländer verbracht werden?
Wird die Abschiebung den
Betreffenden vorher schriftlich angekündigt, und wenn ja, mit welchem zeitlichen Vorlauf? Wissen Sie, ob das angekündigt wird, und können Sie das ungefähr eingrenzen?
Sind Ihnen Fälle bekannt, dass
abzuschiebende Personen, denen die Abschiebung angekündigt wurde, sich dieser entzogen haben, und wenn ja, wissen Sie ungefähr, wie viel Prozent der Fälle das sind?
Ich habe kürzlich gelesen,
dass wir etwa 800 ausreisepflichtige Personen in Bremen haben. Wie kommt es, dass von diesen 800 Personen derzeit nur 17 Personen im Abschiebungs gewahrsam sind?
Herr Senator, das verlockt mich
natürlich zu einer weiteren Nachfrage. Es mag ja sein, dass ich falsch informiert bin, aber Sie können mir doch sicherlich die genaue Zahl derjenigen nennen, die hier in Bremen derzeit ausreisepflichtig sind, wenn meine Zahl von 800 Personen falsch ist.
Stimmen Sie mir zu, dass es ein
Unterschied ist, ob es sich um den Duldungsstatus oder um den Status ausreisepflichtig handelt? Wenn ja, dann bitte ich noch einmal um die Beantwortung meiner Frage. Sie haben eben von geduldeten Per sonen gesprochen, von denen rede ich gar nicht, ich rede von ausreisepflichtigen Personen, die beispiels weise das Asylverfahren durchlaufen haben oder aus anderen Gründen hier keinen Aufenthaltsstatus mehr haben. Deswegen noch einmal: Wie viele aus reisepflichtige Personen gibt es im Land Bremen?
Herr Senator, sind Sie bereit,
die aktuelle Zahl der ausreisepflichtigen Personen nachzureichen?
Ich habe gefragt, ob Sie das
dem Parlament nachreichen, nicht mir in der Depu tation! Bis zur Deputationssitzung vergehen ja noch ein paar Wochen, aber ich würde die Zahlen gern vorher haben!
Herr Präsident, meine Damen
und Herren! Der Senat legt uns heute eine Antwort auf die Große Anfrage zum Thema sexuelle Nötigung und Vergewaltigung im Land Bremen vor. Die Antwort der Landesregierung ist sehr aufschlussreich, und ich möchte als Erstes dem Senat für die umfangreiche Beantwortung danken.
Bemerkenswert ist die Senatsmitteilung insofern,
als sie zeigt, dass die Zahl der angezeigten sexuellen Nötigungen und Vergewaltigungen in Bremen in den letzten Jahren leider auf einem sehr hohen Niveau stagniert, in Bremerhaven die Zahl dieser Sexual delikte allerdings im vergangenen Jahr sprunghaft angestiegen ist. Interessant ist auch die Aussage des Senats in Bezug auf Bild- und Tonaufnahmen durch die Polizei, die im Rahmen der Erstaussage
der Opfer gefertigt werden können. Während in Bre men von dieser Möglichkeit in den letzten Jahren in begründeten Fällen rege Gebrauch gemacht wurde, zum Beispiel bei Vernehmungen von Kindern und Jugendlichen, bei geistig eingeschränkten oder bei stark traumatisierten Personen, gab es in Bremer haven in den letzten fünf Jahren keinen einzigen Fall, in dem polizeiliche Bild- und Tonaufnahmen im Rahmen der Erstvernehmungen gefertigt wurden.
Mich verwundert schon, dass in Bremerhaven
von dieser Möglichkeit kein Gebrauch gemacht wurde, zumal erst kürzlich das Kriminologische Forschungsinstitut Niedersachsen in einer Studie auf die Wichtigkeit solcher Video- und Tonaufnahmen hingewiesen hat. Die Studie hat ergeben, dass eine gute Dokumentation der Erstaussage von Verge waltigungsopfern vor allem auch durch Video- und Tonaufnahmen entscheidend für eine erfolgreiche gerichtliche Verurteilung der Täter ist. Ich denke, hier gibt es noch Diskussionsbedarf mit der Bremer havener Polizei, und wir BÜRGER IN WUT werden im kommunalen Ausschuss für öffentliche Sicherheit beantragen, noch einmal mit ihr darüber zu sprechen.
Interessant ist auch die Antwort des Senats in
Bezug auf die Zahl der nichtdeutschen Täter, die ja bei knapp 50 Prozent liegt, Herr Hinners hatte das gerade angeführt. Das finde ich sehr erschreckend, und mich hätte in diesem Zusammenhang schon interessiert, ob diese Täter denn hauptsächlich eine Beziehung zum Opfer hatten oder ob es möglicher weise eine Affekttat war.
Die Antwort des Senats zeigt auch, dass etwa
ein Drittel der Opfer vor der Tat weder informelle soziale noch familiäre Beziehungen zu ihren Tätern unterhielten, im Umkehrschluss heißt das natürlich, dass zwei Drittel der Opfer Vergewaltigungen oder sexuelle Nötigungen durch ihnen bekannte und vertraute Personen erleiden mussten, seien es die Ehepartner, Freunde oder Arbeitskollegen. Das finde ich besonders schlimm, meine Damen und Herren. Allerdings ist diese hohe Zahl von Anzeigen auch darauf zurückzuführen, dass sich das Anzeigever halten bei den Opfern, die sexuellen Übergriffen insbesondere in der Ehe ausgesetzt waren, in den letzten Jahren verändert hat. Grund dafür war eine Reform des Strafrechts im Jahr 1998 mit dem Ziel, die eheliche Vergewaltigung unter Strafe zu stel len. Diese notwendige Änderung hat dazu geführt, dass heute mehr sexuelle Übergriffe in der Ehe zur Anzeige kommen und dann auch geahndet werden.
Im Übrigen, und diese Anmerkung sei mir in diesem
Zusammenhang erlaubt, ist das deutsche Melderecht geeignet, die Situation von Opfern sexueller Gewalt insbesondere im häuslichen Bereich zu verschlech tern. Wie bereits erwähnt, sind die meisten Fälle sexueller Nötigung und Vergewaltigung auch im Bundesland Bremen sogenannte Beziehungstaten. Möchte eine Frau, die zum Beispiel von ihrem Mann vergewaltigt wurde und danach aus der gemeinsamen
Wohnung ausgezogen ist, verhindern, dass ihre neue Anschrift von der Meldebehörde im Rahmen einer einfachen Melderegisterauskunft an den Peiniger weitergegeben wird, muss sie eine Auskunftssperre beantragen, die aber nur eingetragen wird, wenn die Betroffene Tatsachen dafür glaubhaft macht, dass zum Beispiel ihre Gesundheit oder ihr Leben durch eine solche Melderegisterauskunft gefährdet sein kann. Viele Frauen erstatten aber keine Anzeigen oder wollen natürlich den Mitarbeiterinnen der Mel debehörde nicht offenbaren, dass sie vergewaltigt worden sind. Das ist auch der Grund, warum derzeit etwa 30 Prozent der Einwohner, die ursprünglich eine Auskunftssperre beantragt haben, den Antrag dann auch wieder zurückziehen, nachdem sie aufgefordert wurden, ihre Beweggründe dafür darzulegen.
Wir BÜRGER IN WUT hatten in diesem Sinne und
im Sinne des Opferschutzes ja in dieser Legislatur periode einen Antrag in die Bremische Bürgerschaft eingereicht, der eine Änderung des Bundesmelde gesetzes im Sinne der Bürger und damit natürlich auch im Sinne der Opfer von sexueller Nötigung und Vergewaltigung vorsah, leider hat dieses Haus mit der Mehrheit aller Fraktionen diesen Antrag abgelehnt.
Meine Damen und Herren, ich komme zurück zur
Mitteilung des Senats! Bemerkenswert ist, und das wurde schon von meinen Vorrednern angesprochen, die geringe Zahl der Verurteilten bei sexueller Nö tigung und Vergewaltigung. Wenn bei 157 Tatver dächtigen im Jahr 2012 nur 23 gerichtliche Verfahren eingeleitet werden, von denen dann lediglich 13 auch zur Verurteilung führen, dann ist das eine schlechte Quote. Ob das auch an der Überlastung der Justiz liegt, möchte ich jetzt nicht beurteilen.
Fakt ist aber, dass der Paragraf zur sexuellen Nö
tigung/Vergewaltigung dringend überarbeitungs bedürftig ist, darauf weisen Juristen bereits seit Jahren hin, denn nach derzeitiger Rechtslage wird ein umfassender Schutz des Rechts auf sexuelle Selbstbestimmung, wie ihn im Übrigen auch die Eu ropäische Menschenrechtskonvention fordert, nicht erreicht. Strafbarkeitslücken bestehen insbesondere dort, wo Täter keine Gewalt anwenden oder androhen und die Betroffenen die Tat aus Angst oder Schock ohne Gegenwehr über sich ergehen lassen. Diverse juristische Fachpublikationen erläutern detailliert, dass in Deutschland das Gut der sexuellen Selbstbe stimmung bislang nicht voraussetzungslos geschützt ist. Es ist deshalb wichtig, auch diese Gesetzeslücke rasch zu schließen, damit Vergewaltiger für ihre Taten auch juristisch zur Rechenschaft gezogen werden können. – Vielen Dank!
Wir fragen den Senat:
Erstens: Wie viele Hausdurchsuchungen sind im Jahr 2013 im Land Bremen durchgeführt worden, und wie hat sich die Zahl der Hausdurchsuchungen in den letzten vier Jahren entwickelt? Bitte getrennt nach Jahren sowie nach den Städten Bremen und Bremerhaven differenzieren!
Zweitens: Welchen Zwecken dienten im Zeitraum zwischen 2010 bis 2013 die angeordneten Hausdurchsuchungen? Bitte differenzieren nach Ergreifungsdurchsuchungen, Ermittlungsdurchsuchungen oder Beschlagnahmungen!