Protokoll der Sitzung vom 19.02.2015

Ich eröffne die 77. Sitzung der

Bürgerschaft (Landtag).

Ich begrüße die hier anwesenden Damen und

Herren sowie die Vertreter der Medien.

Auf der Besuchertribüne begrüße ich recht herzlich

die 10. Klasse der Waldschule Hagen im Bremischen sowie Studierende gegen die Kürzungen an den Bremer Hochschulen.

Herzlich willkommen!

(Beifall)

Wir treten in die Tagesordnung ein.

Fragestunde

Für die Fragestunde der Bürgerschaft (Landtag)

liegen 13 frist- und formgerecht eingebrachte Anfra gen vor. Die fünfte Anfrage und die sechste Anfrage sind vom Fragesteller zurückgezogen worden.

Die erste Anfrage trägt die Überschrift „Unbeglei

tete minderjährige Flüchtlinge im Land Bremen“. Die Anfrage ist unterschrieben von dem Abgeordneten Dr. Martin Korol und Gruppe BIW.

Bitte, Herr Kollege Dr. Korol!

Wir fragen den Senat:

Wie viele unbegleitete minderjährige Flüchtlinge

hielten sich zu Stichtag 31. Dezember 2014 im Land Bremen auf – bitte getrennt nach Bremen und Bre merhaven ausweisen! –, wie hat sich deren Zahl seit 2010 entwickelt, und welche sind die fünf wichtigsten Herkunftsländer der im Land Bremen befindlichen unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge?

Zweite Frage: Wie viele unbegleitete minder

jährige Flüchtlinge im Land Bremen besitzen eine Aufenthaltserlaubnis nach Paragraf 25 Absatz 1 oder 2 oder eine Niederlassungserlaubnis nach Paragraf 26 Absatz 3 Aufenthaltsgesetz, und in wie vielen dieser Fälle wurde für den Familiennachzug der Eltern oder sonstiger Familienangehöriger von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen eine Aufenthaltser laubnis gemäß Paragraf 36 Aufenthaltsgesetz erteilt?

Dritte Frage: Wie hoch sind die monatlichen Kosten,

die insbesondere für die Unterbringung, Verpflegung und Betreuung eines unbegleiteten minderjährigen Flüchtlings im Land Bremen durchschnittlich an fallen, und welche Gebietskörperschaft hat diese Kosten zu tragen?

Diese Anfrage wird beantwortet

von Frau Senatorin Stahmann.

Herr Präsident, sehr verehrte

Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Fragen wie folgt:

Zu Frage 1: Nach der Fallbestandsstatistik des

Amtes für Soziale Dienste haben sich zum 31. Dezem ber 2014 insgesamt 590 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Bremen aufgehalten und 24 in Bre merhaven. Zum Jahresende 2010 wurden im Land Bremen zwölf unbegleitete minderjährige Flüchtlinge registriert, Ende 2011 waren es 15, Ende 2012 wa ren es 45, und Ende 2013 waren es 117. Die derzeit zahlenmäßig wichtigsten fünf Herkunftsländer sind Guinea, Gambia, Marokko, Algerien und Somalia.

Zu Frage 2: Das Merkmal „unbegleiteter Minder

jähriger Flüchtling“ wird im Ausländerzentralregister nicht erfasst. Insofern ist eine statistische Auswertung über den Aufenthaltsstatus dieses Personenkreises und einen Nachzug von Familienangehörigen nicht möglich.

Zu Frage 3: Die Kosten pro Tag belaufen sich

aktuell zwischen 50 Euro für Maßnahmen im be treuten Jugendwohnen bis zu 233,91 Euro in einer spezifischen Notaufnahmeeinrichtung. Die über das elektronische Datensystem OK.JuG erhobenen un gewichteten Durchschnittskosten belaufen sich auf rund 125 Euro. Die Kosten werden im Rahmen der gesetzlichen geregelten Kostenerstattungsverfahren nach Paragraf 89 d SGB VIII im Umlageverfahren von allen Bundesländern getragen. – Soweit die Antwort des Senats!

Haben Sie eine Zusatzfrage?

(Abg. D r. K o r o l [BIW]: Danke, nein, Herr Präsident! Danke, Frau Senatorin, für die erschöpfende Auskunft!)

Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die zweite Anfrage bezieht sich auf positive Haar

proben bei Kindern und Jugendlichen im Drogen umfeld. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Frau Ahrens, Frau Neumeyer, Herrn Röwekamp und Fraktion der CDU.

Bitte, Frau Kollegin Ahrens!

Wir fragen den Senat: Wie viele Kinder und Jugendliche in welchem Alter

wurden in Bremen und Bremerhaven im Zeitraum vom 1. Oktober 2013 bis zum 31. Dezember 2014 im Rahmen einer Haaranalyse auf Drogenspuren getestet, und wie viele Tests fielen jeweils positiv aus?

Zweitens: Wie viele der getesteten Kinder und Ju

gendlichen mussten im gleichen Zeitraum aufgrund akuter Verletzungen oder Beschwerden kinder- be ziehungsweise fachärztlich behandelt werden?

Drittens: Welche Maßnahmen hat der Senat getrof

fen, um Kinder und Jugendliche im Drogenumfeld in Zukunft besser zu schützen?

Diese Anfrage wird beantwortet

von Frau Senatorin Stahmann.

Herr Präsident, sehr verehrte

Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Fragen wie folgt:

Zu Frage 1: Im Jahr 2014 wurden 57 Kinder und

acht Jugendliche in der Stadtgemeinde Bremen im Rahmen einer Haaranalyse auf Drogenspuren getestet. In 38 Tests bei Kindern sowie sechs bei Jugendlichen gab es positive Testungen. Das Amt geht unverändert allen auffälligen Befunden umge hend nach. Eine Sonderauswertung für das vierte Quartal 2013 konnte das beauftragte Institut in der Kürze der Zeit nicht leisten. In der Stadtgemeinde Bremerhaven wurden im angefragten Zeitraum für 13 Kinder unter 14 Jahren Haarproben durchgeführt. In allen Tests gab es positive Testungen.

Zu Frage 2: Dem zuständigen Fachressort liegen