Auf der Besuchertribüne begrüße ich recht herzlich Gäste der Abgeordneten Frau Schmidtke. Ein Gast, Frau Steffen, eine Rollstuhlfahrerin, die nicht auf die Besuchertribüne konnte, weil der Fahrstuhl gerade saniert wird, sitzt jetzt bei mir im Präsidentenzimmer und schaut unsere Debatte im Fernsehen an.
Zur Abwicklung der Tagesordnung wurden interfraktionelle Absprachen getroffen, die Sie dem Umdruck der Tagesordnung mit Stand von heute, 9.00 Uhr, entnehmen können. Diesem Umdruck können Sie auch die Eingänge gemäß Paragraf 21 der Geschäftsordnung entnehmen, bei denen interfraktionell vereinbart wurde, sie nachträglich auf die Tagesordnung zu setzen.
Es handelt sich insoweit um die Tagesordnungspunkte 66, Gesetz zur Änderung des Landespflegegeldgesetzes und zur Aufhebung der Verordnung über die Regelsätze in der Sozialhilfe, Antrag der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen, und 67, Allgemeinverbindlichkeitserklärung von Tariflöhnen erleichtern, Dringlichkeitsantrag der Fraktion der CDU.
Antrag des nichtständigen Ausschusses nach Artikel 125 der Bremischen Landesverfassung vom 25. Juni 2012 (Drucksache 18/468) 3. Lesung
Die Bürgerschaft (Landtag) hat das Gesetz zur Änderung der Landesverfassung der Freien Hansestadt Bremen in ihren Sitzungen am 7. Juni 2012 in erster und am 11. Juli 2012 in zweiter Lesung beschlossen.
Sehr verehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Ausschuss nach Artikel 125 der Landesverfassung empfiehlt dem Plenum heute, den beiden in erster und zweiter Lesung vorgeschlagenen Änderungen der Landesverfassung zuzustimmen, den Bemerkungen des Ausschusses beizutreten und im Übrigen den Bericht des Ausschusses zur Kenntnis zu nehmen.
Wir haben im Rahmen der Bürgerschaftssitzung am 7. Juni 2012 in der Sache debattiert, das Gesetz in erster Lesung beschlossen und den Ausschuss nach Artikel 125 der Landesverfassung eingesetzt. Die Beratungen waren zügig, sogar so schnell, dass ich aufgrund einiger weniger Minuten Verspätung nicht mehr an der Sitzung teilnehmen konnte, bevor Herr Kollege Tschöpe sie dankenswerterweise eröffnet und geschlossen hatte. Sie waren aber gleichwohl gründlich, denn es war nach Auffassung des Ausschusses den Beratungen zur ersten Lesung nichts hinzuzufügen.
Mit der vorliegenden Initiative begründen wir eine Berichtspflicht des Senats, sofern er von zuvor bekanntgegebenen Voten für das eigene Abstimmungsverhalten abgewichen ist, und wir normieren, dass das Bremische Gesetzblatt in Zukunft auch in elektronischer Fassung erscheinen darf. Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, diesen beiden Verfassungsänderungen heute in der dritten Lesung mit der erforderlichen Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Mitglieder zuzustimmen. Ich möchte mich im Namen des Ausschusses für die Zuarbeit der Verwaltung der Bremischen Bürgerschaft durch die Kanzlei, aber auch bei den Kolleginnen und Kollegen herzlich bedanken, die für den zügigen und gründlichen Beratungsablauf Sorge getragen haben. – Vielen Dank!
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Beratung ist geschlossen. Bevor wir zur Abstimmung kommen, möchte ich noch auf Folgendes hinweisen: Gemäß Artikel 125 Absatz 3 der Landesverfassung kommt ein Beschluss auf Abänderung der Verfassung außer durch Volksentscheid nur zustande, wenn die Bürgerschaft mit der Mehrheit von zwei Dritteln ihrer Mitglieder zustimmt. Wir kommen zur Abstimmung. Gemäß Paragraf 37 a unserer Geschäftsordnung findet hier eine namentliche Abstimmung statt. Wer dem Gesetz zur Änderung der Landesverfassung der Freien Hansestadt Bremen, Änderung der Artikel 79 und 123 der Bremischen Landesverfassung, Drucksache 18/468, in dritter Lesung seine Zustimmung, seine Stimmenthaltung oder sein Nein signalisieren möchte, möge sich dann deutlich mit Ja, Nein oder Enthaltung zu Wort melden. Ich rufe die Namen auf.
Die unterbrochene Sitzung der Bürgerschaft (Landtag) ist wieder eröffnet. Meine Damen und Herren, ich gebe Ihnen das Ergebnis bekannt. Ja: 74 Stimmen. Nein: 0. Stimmenthaltung: 0. Somit steht das Ergebnis fest. Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt das Gesetz in dritter Lesung, und zwar mit der erforderlichen Mehrheit von zwei Dritteln ihrer Mitglieder. interjection: (Beifall)
Antrag der Fraktionen der CDU, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen vom 10. Juli 2012 (Neufassung der Drucksache 18/445 vom 5. Juni 2012) (Drucksache 18/516) 1. Lesung
Gesetz zur Änderung der Landesverfassung der Freien Hansestadt Bremen und des Gesetzes über das Verfahren beim Bürgerantrag – Bürgerantrag erleichtern
Antrag der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/ Die Grünen vom 26. Juni 2012 (Drucksache 18/476) 1. Lesung
Gesetz zur Änderung der Landesverfassung der Freien Hansestadt Bremen – Keine Privatisierung ohne Volksentscheid
Antrag der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/ Die Grünen vom 10. Juli 2012 (Drucksache 18/506) 1. Lesung