Protocol of the Session on July 12, 2012

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Ich eröffne die 24. Sitzung der Bürgerschaft (Landtag).

Ich begrüße die hier anwesenden Damen und Herren sowie die Zuhörer und die Vertreter der Medien.

Auf der Besuchertribüne begrüße ich recht herzlich Gäste der Abgeordneten Frau Schmidtke. Ein Gast, Frau Steffen, eine Rollstuhlfahrerin, die nicht auf die Besuchertribüne konnte, weil der Fahrstuhl gerade saniert wird, sitzt jetzt bei mir im Präsidentenzimmer und schaut unsere Debatte im Fernsehen an.

(Beifall)

Zur Abwicklung der Tagesordnung wurden interfraktionelle Absprachen getroffen, die Sie dem Umdruck der Tagesordnung mit Stand von heute, 9.00 Uhr, entnehmen können. Diesem Umdruck können Sie auch die Eingänge gemäß Paragraf 21 der Geschäftsordnung entnehmen, bei denen interfraktionell vereinbart wurde, sie nachträglich auf die Tagesordnung zu setzen.

Es handelt sich insoweit um die Tagesordnungspunkte 66, Gesetz zur Änderung des Landespflegegeldgesetzes und zur Aufhebung der Verordnung über die Regelsätze in der Sozialhilfe, Antrag der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen, und 67, Allgemeinverbindlichkeitserklärung von Tariflöhnen erleichtern, Dringlichkeitsantrag der Fraktion der CDU.

Die übrigen Eingänge bitte ich dem heute verteilten weiteren Umdruck zu entnehmen.

Kleine Anfragen gemäß § 29 Abs. 2 der Geschäftsordnung

1. Entwicklung der Kriminalitätsbelastung durch Intensiv- und Schwellentäter im Land Bremen

Kleine Anfrage der Fraktion der CDU vom 12. Juli 2012

2. Erlaubnisberechtigte Waffenbesitzer im Land Bremen

Kleine Anfrage der Fraktion der CDU vom 12. Juli 2012

3. Drogentherapie und Drogenberatung im Justizvollzug

Kleine Anfrage der Fraktion der CDU vom 12. Juli 2012

Wir treten in die Tagesordnung ein.

Gesetz zur Änderung der Landesverfassung der Freien Hansestadt Bremen

Änderung der Artikel 79 und 123 der Bremischen Landesverfassung

Antrag des nichtständigen Ausschusses nach Artikel 125 der Bremischen Landesverfassung vom 25. Juni 2012 (Drucksache 18/468) 3. Lesung

Dazu als Vertreter des Senats Herr Bürgermeister Böhrnsen.

Die Bürgerschaft (Landtag) hat das Gesetz zur Änderung der Landesverfassung der Freien Hansestadt Bremen in ihren Sitzungen am 7. Juni 2012 in erster und am 11. Juli 2012 in zweiter Lesung beschlossen.

Wir kommen jetzt zur dritten Lesung.

Die Beratung ist eröffnet.

Als erster Redner hat das Wort der Abgeordnete Röwekamp als Berichterstatter.

Sehr verehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Ausschuss nach Artikel 125 der Landesverfassung empfiehlt dem Plenum heute, den beiden in erster und zweiter Lesung vorgeschlagenen Änderungen der Landesverfassung zuzustimmen, den Bemerkungen des Ausschusses beizutreten und im Übrigen den Bericht des Ausschusses zur Kenntnis zu nehmen.

Wir haben im Rahmen der Bürgerschaftssitzung am 7. Juni 2012 in der Sache debattiert, das Gesetz in erster Lesung beschlossen und den Ausschuss nach Artikel 125 der Landesverfassung eingesetzt. Die Beratungen waren zügig, sogar so schnell, dass ich aufgrund einiger weniger Minuten Verspätung nicht mehr an der Sitzung teilnehmen konnte, bevor Herr Kollege Tschöpe sie dankenswerterweise eröffnet und geschlossen hatte. Sie waren aber gleichwohl gründlich, denn es war nach Auffassung des Ausschusses den Beratungen zur ersten Lesung nichts hinzuzufügen.

Mit der vorliegenden Initiative begründen wir eine Berichtspflicht des Senats, sofern er von zuvor bekanntgegebenen Voten für das eigene Abstimmungsverhalten abgewichen ist, und wir normieren, dass das Bremische Gesetzblatt in Zukunft auch in elektronischer Fassung erscheinen darf. Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, diesen beiden Verfassungsänderungen heute in der dritten Lesung mit der erforderlichen Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Mitglieder zuzustimmen. Ich möchte mich im Namen des Ausschusses für die Zuarbeit der Verwaltung der Bremischen Bürgerschaft durch die Kanzlei, aber auch bei den Kolleginnen und Kollegen herzlich bedanken, die für den zügigen und gründlichen Beratungsablauf Sorge getragen haben. – Vielen Dank!

(Beifall)

(A) (C)

(B) (D)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Beratung ist geschlossen. Bevor wir zur Abstimmung kommen, möchte ich noch auf Folgendes hinweisen: Gemäß Artikel 125 Absatz 3 der Landesverfassung kommt ein Beschluss auf Abänderung der Verfassung außer durch Volksentscheid nur zustande, wenn die Bürgerschaft mit der Mehrheit von zwei Dritteln ihrer Mitglieder zustimmt. Wir kommen zur Abstimmung. Gemäß Paragraf 37 a unserer Geschäftsordnung findet hier eine namentliche Abstimmung statt. Wer dem Gesetz zur Änderung der Landesverfassung der Freien Hansestadt Bremen, Änderung der Artikel 79 und 123 der Bremischen Landesverfassung, Drucksache 18/468, in dritter Lesung seine Zustimmung, seine Stimmenthaltung oder sein Nein signalisieren möchte, möge sich dann deutlich mit Ja, Nein oder Enthaltung zu Wort melden. Ich rufe die Namen auf.

(Es folgt der Namensaufruf.)

Ich unterbreche kurz die Sitzung zur Auszählung.

(Unterbrechung der Sitzung um 10.12 Uhr)

Präsident Weber eröffnet die Sitzung wieder um 10.13 Uhr.

Die unterbrochene Sitzung der Bürgerschaft (Landtag) ist wieder eröffnet. Meine Damen und Herren, ich gebe Ihnen das Ergebnis bekannt. Ja: 74 Stimmen. Nein: 0. Stimmenthaltung: 0. Somit steht das Ergebnis fest. Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt das Gesetz in dritter Lesung, und zwar mit der erforderlichen Mehrheit von zwei Dritteln ihrer Mitglieder. interjection: (Beifall)

Einführung einer Volksabstimmung bei Verfassungsänderungen

Antrag der Fraktion der CDU vom 5. Juni 2012 (Drucksache 18/443) 1. Lesung

Wir verbinden hiermit:

Gesetz zur Erleichterung von Volksentscheiden und Volksbegehren

Antrag der Fraktionen der CDU, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen vom 10. Juli 2012 (Neufassung der Drucksache 18/445 vom 5. Juni 2012) (Drucksache 18/516) 1. Lesung

u n d

Gesetz zur Änderung der Landesverfassung der Freien Hansestadt Bremen und des Gesetzes über das Verfahren beim Bürgerantrag – Bürgerantrag erleichtern

Antrag der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/ Die Grünen vom 26. Juni 2012 (Drucksache 18/476) 1. Lesung

s o w i e

Gesetz zur Änderung der Landesverfassung der Freien Hansestadt Bremen – Keine Privatisierung ohne Volksentscheid

Antrag der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/ Die Grünen vom 10. Juli 2012 (Drucksache 18/506) 1. Lesung

u n d

Volksentscheid auf nationaler Ebene einführen!

Antrag der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/ Die Grünen vom 10. Juli 2012 (Drucksache 18/507)

Dazu als Vertreter des Senats Herr Senator Günthner, ihm beigeordnet Herr Staatsrat Professor Stauch.