Für die Fragestunde der Bürgerschaft (Landtag) liegen 19 frist- und formgerecht eingebrachte Anfragen vor.
Die erste Anfrage trägt die Überschrift „Barrierefreiheit des historischen Wasserstandsanzeigers in Bremerhaven“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Frau Grönert, Bödeker, Frau Neumeyer, Röwekamp und Fraktion der CDU.
Warum ist nach der Erhöhung des Deiches in Bremerhaven der historische Wasserstandsanzeiger nicht mehr für Menschen mit Gehbehinderungen oder Familien mit Kinderwagen zugänglich?
Wie wurde der Landesbehindertenbeauftragte in die Umgestaltung des Wasserstandsanzeigers eingebunden?
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:
Zu Frage 1: Die Erhöhung des Weserdeiches Bremerhaven ist im Planfeststellungsbeschluss zur Ertüchtigung des Weser- und Seedeiches vom 19. November 2010 geregelt. Dieser Beschluss ist damit seit über drei Jahren rechtskräftig. Antragsteller für dieses Verfahren war der Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen. Zuständige Planfeststellungsbehörde war der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr.
Da der im Umfeld des Wasserstandsanzeigers zur Verfügung stehende Raum keinen ausreichenden Platz für die Herstellung einer DIN-gerechten Rampenanlage für Menschen mit Gehbehinderungen oder Familien mit Kinderwagen bot, sah der vom Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen gestellte Antrag keine behindertengerechte Anbindung des Wasserstandsanzeigers vor. Im Planfeststellungsverfahren wurde vom Amt für Menschen mit Behinderung des Magistrats Bremerhaven die barrierefreie Nutzung
der Wegeverbindung des Weserdeiches gefordert. Dieser Aspekt wurde auf dem am 23. Juli 2010 durchgeführten Erörterungstermin eingehend besprochen.
Im Ergebnis wurde damals bestätigt, dass der Zugang zum Wasserstandsanzeiger über eine Rampe aus oben genanntem Grund nicht zu realisieren ist. Vor diesem Hintergrund war in dem damaligen Planfeststellungsverfahren kein Raum für eine behördliche Anordnung einer behindertengerechten Zuwegung des Wasserstandsanzeigers. Um Menschen mit Gehbehinderungen oder Familien mit Kinderwagen dennoch einen weitgehenden Zugang zum Wasserstandsanzeiger zu ermöglichen, sah der damalige Antrag vor, dass die Terrasse des unmittelbar angrenzenden Restaurants barrierefrei zugänglich gestaltet wird. Zudem wurde dem Vorhabenträger aufgegeben, die Informationstafeln zum Wasserstandsanzeiger neben dem Deichkronenweg aufzustellen und sie damit barrierefrei zugänglich zu machen.
Zu Frage 2: In diesem Planfeststellungsverfahren wurde zur Wahrung der Interessen behinderter Menschen nicht der Landesbehindertenbeauftragte, sondern das Amt für Menschen mit Behinderung in Bremerhaven als Träger öffentlicher Belange beteiligt. Inhaltlich hat sich die Planfeststellungsbehörde sowohl vollumfänglich im Verfahren als auch im Planfeststellungsbeschluss mit der Fragestellung und Forderung eines barrierefreien Zugangs auseinandergesetzt.
Zu Frage 3: Der Weserdeich entspricht nach seiner Erhöhung und seinem Umbau den Vorgaben des Generalplans Küstenschutz. Eine mittlerweile auf Wunsch des Magistrats der Stadt Bremerhaven erstellte technische Untersuchung zur Behindertenrampe am Weserdeich kam erneut zu dem Ergebnis, dass aufgrund der beengten Platzverhältnisse die bauordnungsrechtlich festgelegten Mindestanforderungen für behindertengerechte Rampenanlagen nicht eingehalten werden können.
Am Rande der gemeinsamen Sitzung von Senat und Magistrat am 27. Mai wurde das Thema zwischen den Dezernenten und dem Senator erörtert. Es wurde vereinbart, zeitnah gemeinsam eine Lösung zu erarbeiten. Grundsätzlich ist für jeden Bau einer Anlage am Deich ein wasserrechtliches Antragsverfahren notwendig, welches jederzeit auf Antrag durchgeführt werden kann. – Soweit die Antwort des Senats!
Ich hatte soeben in der Antwort auf Frage 3 gesagt, dass es zwischen Herrn Senator Dr. Lohse und dem zuständigen Stadtrat in Bre
merhaven Gespräche gibt, um nach einer Lösung zu suchen, die es trotz der beengten Verhältnisse ermöglicht, so nah wie möglich an diesen Wasserstandsanzeiger heranzukommen. Wir müssen dann jemanden finden, der einen entsprechenden Antrag stellt. Dies wird wahrscheinlich der Magistrat Bremerhaven sein. Dann wird bei uns wasserrechtlich geprüft, ob das, was dort realisiert werden soll, auch realisiert werden kann, um den Deichschutz nicht zu gefährden.
Hätte man diese Suche nach der Lösung nicht auch schon damals beginnen können? Wenn eine Lösung gefunden werden sollte: Mit welchen Kosten rechnen Sie, und wer würde diese dann tragen?
Das ist damals erörtert worden. Unsere Rolle in diesem Verfahren war ja, die Planfeststellungsbehörde zu sein. Dort wird das bearbeitet, was beantragt und angeregt worden ist. Man hat damals nicht die Möglichkeit gesehen, das zu realisieren, deswegen ist das im Planfeststellungsbeschluss nicht enthalten. Jetzt soll es noch einmal einen Versuch geben. Die Kosten dafür muss derjenige tragen, der den Antrag stellt. Ich kann leider nicht in Aussicht stellen, dass es aus der Gemeinschaftsaufgabe Küstenschutz, wozu der Bau vor Deichschutzeinrichtungen zählt, realisiert wird, denn dafür ist das Geld nicht vorhanden.
Der Landesbehindertenbeauftragte war nicht in die Entscheidung eingebunden, hätte aber meines Wissens eingebunden werden sollen. Ist in dieser aktuellen Situation irgendwie festgestellt worden, dass er vielleicht auch an anderen Stellen nicht eingebunden wurde? Ist es in Arbeit, Abhilfe zu schaffen, damit das nicht mehr passiert?
Es ist damals als eine Bremerhavener Maßnahme angesehen worden, deswegen hat die Planfeststellungsbehörde das Magistratsamt und nicht den Landesbehindertenbeauftragten einbezogen. Er ist jetzt auf der Suche nach einer Lösung speziell dort eingebunden und wird seine Stellungnahme dazu abgeben. In der Regel gibt es von dort aus auch pragmatische Lösungen. Wie man so etwas machen kann, werden wir sehen. Es ist damals für ausreichend gehalten worden, Bremerhaven einzubeziehen. Andere Fälle, in denen der Landesbehindertenbeauftragte eingebunden werden muss, aber nicht eingebunden wurde, sind mir nicht bekannt. Wir haben einen sehr engen Arbeitskontakt
Herr Staatsrat, können Sie bestätigen, dass die Planungen für die jetzige Bauausführung durch den damaligen Dezernenten für Bau, Herrn Holm, im Bauausschuss vorgelegen haben und vom Bauausschuss in Bremerhaven mit dem damaligen Dezernenten für das Amt für Menschen mit Behinderung so zugestimmt worden ist?
Herr Willmann, ich kann Ihnen das nicht bestätigen. Ich habe darüber keine Kenntnis, aber den Sachverhalt halte ich so, wie Sie ihn beschreiben, für nachvollziehbar und plausibel.
Die zweite Anfrage bezieht sich auf das Dialogforum der Jungen Islamkonferenz in Bremen. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Dr. Yazici, Frau Neumeyer, Röwekamp und Fraktion der CDU.
Warum wurde in Bremen im Gegensatz zu anderen Bundesländern bisher nicht geplant, ein Dialogforum der Jungen Islamkonferenz einzurichten?